European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1692

13.6.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/1692 DES RATES

vom 30. Mai 2024

zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds und von zwei von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 20. Januar 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/102 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen. Am 26. Mai 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/877 (3) zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Alessandro FERMI zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge des Ausscheidens von Herrn Gianmarco MEDUSEI und des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Piero Mauro ZANIN zur Ernennung vorgeschlagen worden war, sind die Sitze von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(5)

Die italienische Regierung hat Herrn Gaetano GALVAGNO, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Presidente dell’Assemblea Regionale Siciliana (Präsident der regionalen gesetzgebenden Versammlung von Sizilien), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen.

(6)

Die italienische Regierung hat die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen: Herrn Mauro BORDIN, Presidente del Consiglio Regionale del Friuli Venezia Giulia (Präsident des Regionalrates von Friaul-Julisch Venetien), und Herrn Federico ROMANI, Presidente del Consiglio Regionale della Lombardia (Präsident des Regionalrates der Lombardei) —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025 ernannt:

a)

zum Mitglied:

Herr Gaetano GALVAGNO, Presidente dell’Assemblea Regionale Siciliana (Präsident der regionalen gesetzgebenden Versammlung von Sizilien),

und

b)

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Herr Mauro BORDIN, Presidente del Consiglio Regionale del Friuli Venezia Giulia (Präsident des Regionalrates von Friaul-Julisch Venetien),

Herr Federico ROMANI, Presidente del Consiglio Regionale della Lombardia (Präsident des Regionalrates der Lombardei).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. VAN DER STRAETEN


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj?locale=de.

(2)  Beschluss (EU) 2020/102 des Rates vom 20. Januar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 20 vom 24.1.2020, S. 2, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2020/102/oj?locale=de).

(3)  Beschluss (EU) 2021/877 des Rates vom 26. Mai 2021 zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (ABl. L 192 vom 1.6.2021, S. 11, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2021/877/oj?locale=de).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1692/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)