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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1532

27.6.2024

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 35/2024

vom 2. Februar 2024

zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens [2024/1532]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 der Kommission vom 16. Mai 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 hinsichtlich Übergangsmaßnahmen für die Funktionsweise intelligenter Fahrtenschreiber und deren Nutzung der Galileo Open Service Navigation Message Authentication (Authentisierung von Navigationsnachrichten im Offenen Dienst von Galileo) und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang XIII des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert:

1.

Unter Nummer 21bb (Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission) wird folgender Gedankenstrich angefügt:

„—

32023 R 0980: Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 der Kommission vom 16. Mai 2023 (ABl. L 134 vom 22.5.2023, S. 28)“

2.

Unter Nummer 21bb (Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission) wird unter dem dritten Gedankenstrich (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 der Kommission) Folgendes angefügt:

„, geändert durch:

32023 R 0980: Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 der Kommission vom 16. Mai 2023 (ABl. L 134 vom 22.5.2023, S. 28)“

Artikel 2

Der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 3. Februar 2024 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen. (*1)

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 2. Februar 2024.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Nicolas VON LINGEN


(1)   ABl. L 134 vom 22.5.2023, S. 28.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1532/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)