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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1119

16.5.2024

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 280/2023

vom 27. Oktober 2023

zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2024/1119]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/895 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 (2) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(3)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 der Kommission (3), die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.

(4)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 der Kommission (4), die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/895 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.

(5)

Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IX des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert:

1.

Der Text von Nummer 1p (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 der Kommission) erhält folgende Fassung:

 

32023 R 0894: Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 (ABl. L 120 vom 5.5.2023, S. 1)“

2.

Der Text von Nummer 1r (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 der Kommission) erhält folgende Fassung:

 

32023 R 0895: Durchführungsverordnung (EU) 2023/895 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 (ABl. L 120 vom 5.5.2023, S. 1597)“

Artikel 2

Der Wortlaut der Durchführungsverordnungen (EU) 2023/894 und (EU) 2023/895 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 28. Oktober 2023 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen. (*1)

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 27. Oktober 2023.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Pascal Schafhauser


(1)   ABl. L 120 vom 5.5.2023, S. 1.

(2)   ABl. L 120 vom 5.5.2023, S. 1597.

(3)   ABl. L 347 vom 31.12.2015, S. 1.

(4)   ABl. L 347 vom 31.12.2015, S. 1285.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1119/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)