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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2024/574

16.2.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/574 DER KOMMISSION

vom 15. Februar 2024

zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (1), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 (2) zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassen.

(2)

Die technischen Formate, die im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 in der ersten Runde der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten verwendet wurden, haben sich jedoch als unzureichend erwiesen, um qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, was zu Mehrdeutigkeit und unzureichender Berichterstattung geführt hat.

(3)

Deshalb ist es erforderlich, diese Mängel zu beheben, indem die Datenerhebung zur Ableitung von Schlüsselindikatoren vereinfacht und die Bezugnahme auf bereits auf nationaler Ebene veröffentlichte Informationen begünstigt wird, und dies bei gleichzeitiger Nutzung der Vorzüge der Anwendung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) in Bezug auf Geodaten und die Sicherstellung der Kohärenz mit verwandten Politikbereichen wie den Richtlinien 2000/60/EG (4), 2008/56/EG (5) und 2009/147/EG (6) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (7).

(4)

Des Weiteren müssen die öffentlichen Behörden in den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG Geodatensätze im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen für Metadaten, Netzdienste und die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission (8), einschließlich der Daten gemäß Anhang IV Abschnitt 18 (Verteilung der Arten) der genannten Verordnung, zur Verfügung stellen.

(5)

Da der wesentliche Teil der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454, nämlich die im Anhang befindlichen technischen Formate für die Berichterstattung, umfassend geändert wird, sollte diese Durchführungsverordnung aufgehoben und ersetzt werden.

(6)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für invasive gebietsfremde Arten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Februar 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1143/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission vom 10. August 2017 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 11.8.2017, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1454/oj).

(3)  Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2007/2/oj).

(4)  Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj).

(5)  Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/56/oj).

(6)  Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).

(7)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).

(8)  Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1089/oj).


ANHANG

Technische Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

GEMÄß ARTIKEL 24 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 ÜBERMITTELTE INFORMATIONEN

Mitgliedstaat

 

Berichtszeitraum

 


ABSCHNITT A

Zu jeder invasiven gebietsfremden Art von unionsweiter Bedeutung und zu jeder invasiven gebietsfremden Art von regionaler Bedeutung, die Gegenstand von Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zu übermittelnde Angaben


Angaben zu Art, Verteilung, Zustand, Einbringung, Ausbreitung und Reproduktionsmustern

1

Wissenschaftliche Bezeichnung der Art

 

2

Gebräuchliche oder volkstümliche Bezeichnung der Art (fakultativ)

 

3

Kommt oder kam die Art während des Berichtszeitraums im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor?

Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor

Ja, kam im Berichtszeitraum in der Umwelt vor, wird aber nun als nicht vorhanden bestätigt

Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor

Nicht vorhanden

Ungewiss oder nicht bekannt

4

Verteilung der Art, einschließlich Angaben zu ihrem Zustand und ihren Reproduktions-, Einbringungs- und Ausbreitungsmustern (nur auszufüllen, wenn Frage 3 mit „Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor“ beantwortet wurde)

4a.

Verteilung der Art (Karten)

 

4b.

Reproduktionszustand der Art

Selbsttragende Population(en) vorhanden

Reproduktion erfolgt, aber nur in begrenztem Umfang oder gelegentlich

Es erfolgt keine Reproduktion

Es erfolgt keine Reproduktion , diese ist aber in naher Zukunft wahrscheinlich

Reproduktionszustand ist nicht bekannt

4c.

Reproduktionsmuster

Geschlechtlich

Ungeschlechtlich

Beides (geschlechtlich und ungeschlechtlich )

Nicht bekannt (geschlechtlich oder ungeschlechtlich)

4d.

Einbringungsmuster

Die Art wurde bereits vor Beginn des Berichtszeitraums in den Mitgliedstaat eingebracht

Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch natürliche Verbreitung aus einem Nachbarland/nahen Land in den Mitgliedstaat eingebracht

Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch nicht vorsätzliches menschliches Einwirken in den Mitgliedstaat eingebracht

Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch vorsätzliches menschliches Einwirken in den Mitgliedstaat eingebracht

Es ist nicht bekannt, wie die Art im Berichtszeitraum in den Mitgliedstaat eingebracht wurde

Es gibt keine Belege für neue Einbringungen in den Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums

4e.

Ausbreitungsmuster

Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch natürliche Verbreitung im Mitgliedstaat aus

Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch nicht vorsätzliches menschliches Einwirken im Mitgliedstaat aus

Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch vorsätzliches menschliches Einwirken im Mitgliedstaat aus

Es ist nicht bekannt, wie sich die Art im Berichtszeitraum im Mitgliedstaat ausbreitete

Es gibt keine Belege für die Ausbreitung im Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums

5

Zusätzliche Angaben (fakultativ)

 


Angaben zu den für diese Art erteilten Genehmigungen (nur für invasive gebietsfremde Arten auf der Unionsliste)

6

Wurden im Berichtszeitraum für diese Art Genehmigungen erteilt?

Ja

Nein

7

Gibt es zusätzliche Genehmigungen für diese Art, die in einem früheren Berichtszeitraum erteilt wurden und im laufenden Berichtszeitraum gültig sind?

Ja

Nein

8

Auszufüllen, wenn Frage 6 oder 7 mit „Ja“ beantwortet wurde

Kalenderjahr

 

Zweck der Genehmigung

Zahl der im betreffenden Kalenderjahr erteilten Genehmigungen

Zahl der zusätzlichen gültigen Genehmigungen im betreffenden Kalenderjahr

Gesamtzahl oder Volumen der von den erteilten/gültigen Genehmigungen betroffenen Individuen/Exemplare

Genehmigungen für Forschungszwecke

 

 

 

Genehmigungen für die Ex-situ-Erhaltung

 

 

 

Genehmigungen für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung zur Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit

 

 

 

Genehmigungen für andere Tätigkeiten nach Zulassung durch die Kommission (Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

 

 

 

9

Wurde eine Genehmigung im Berichtszeitraum entzogen?

Zahl der auf Dauer entzogenen Genehmigungen

 

Zahl der vorübergehend entzogenen Genehmigungen

 

Zahl oder Volumen der davon betroffenen Individuen/Exemplare

 

Zweck, zu dem die Genehmigungen erteilt wurden

 

10

Angaben, die im Internet für alle bis zum Erteilungsdatum erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt gemacht wurden

Wissenschaftliche Bezeichnung

 

Gebräuchliche Bezeichnung

 

Zahl oder Volumen der davon betroffenen Individuen/Exemplare

 

Zweck, zu dem die Genehmigung erteilt wurde

 

Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1)

 

Hyperlink zu Online-Informationen über erteilte Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

 

11

Zusätzliche Angaben (fakultativ)

 


Angaben zu Kontrollen

Nur auszufüllen, wenn Frage 6 oder 7 mit „Ja“ beantwortet wurde

12

Kalenderjahr

Zweck der Genehmigung

Zahl der kontrollierten Einrichtungen

Zahl oder Volumen der genehmigten Individuen/Exemplare, die den Genehmigungen im Besitz der kontrollierten Einrichtungen entsprechen

Zahl der kontrollierten Einrichtungen, die als nicht konform mit den Bedingungen der Genehmigungen erachtet wurden

Zahl oder Volumen der genehmigten Individuen/Exemplare, die den Genehmigungen im Besitz der kontrollierten, als nicht konform mit den Bedingungen der Genehmigungen erachteten Einrichtungen entsprechen

Genehmigungen für Forschungszwecke

 

 

 

 

Genehmigungen für die Ex-situ-Erhaltung

 

 

 

 

Genehmigungen für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung zur Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit

 

 

 

 

Genehmigungen für andere Tätigkeiten nach Zulassung durch die Kommission (Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

 

 

 

 

13

Zusätzliche Angaben (fakultativ)

 


Angaben zu Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung dieser Art (Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

14

War die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung?

Ja

Nein

15

Nur auszufüllen, wenn Frage 14 mit „Ja“ beantwortet wurde

15a.

Erstreckten sich die Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung auf das gesamte Verbreitungsgebiet der Art im Mitgliedstaat?

Ja

Nein

15b.

Wurde der Kommission und anderen Mitgliedstaaten die Früherkennung der Einbringung, des Vorkommens oder des Neuauftretens der Art im Hoheitsgebiet unverzüglich über NOTSYS gemeldet?

Ja

Nein

15c.

Wurden die Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung innerhalb von drei Monaten nach Notifizierung der Früherkennung durchgeführt?

Ja

Nein

15d.

Wurden die angewandten Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung der Kommission und anderen Mitgliedstaaten über NOTSYS notifiziert?

Ja

Nein

15e.

Wurde die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und/oder die mögliche Beseitigung der Art der Kommission und anderen Mitgliedstaaten über NOTSYS notifiziert?

Ja

Nein

15f.

Maßnahme(n)

Beginn

 

Geschätztes Ende der Anwendung der Maßnahme(n)

Abgeschlossen. Tatsächliches Enddatum:

Noch nicht abgeschlossen. Geschätztes Enddatum:

Noch nicht abgeschlossen. Enddatum noch nicht festgelegt

Teil des Mitgliedstaats

 

Biogeografische Region(en)

 

Untereinheit(en) des Einzugsgebiets

 

Meeresunterregion(en)

 

Zusätzliche Einzelheiten zu den Populationen, die Gegenstand der Maßnahmen waren. Max. 300 Wörter

 

 

15g.

Verwendete(s) Verfahren (fakultativ; mehrere Antworten sind möglich)

Mechanische/physikalische Verfahren

Chemische Verfahren

Biologische Verfahren

Andere Verfahren

Zusätzliche Einzelheiten zu dem/den Verfahren zur sofortigen Beseitigung der Art

 

15h.

Wirksamkeit des Verfahrens/der Verfahren

Beseitigt (vollständige und dauerhafte Beseitigung aller Individuen)

Vorübergehend beseitigt (Individuen sind nach erfolgreicher Beseitigung wieder in das Gebiet eingedrungen)

Teilweise beseitigt (Reduzierung der Zahl der Individuen, einige sind jedoch noch vorhanden)

Keine Wirkung (keine Reduzierung der Zahl der Individuen oder Zahl der Individuen wächst weiter)

Unbekannt

15i.

Nebeneffekte des/der angewandten Verfahren(s) (mehrere Antworten sind möglich)

Negative Auswirkungen auf die Lebensräume/die Umwelt

Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten

Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit

Keine negativen Auswirkungen beobachtet

Unbekannt

15j.

Mitbetroffene Nichtzielarten

 

Wirkung pro Art

 

 

 

 

 

Nur bei Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung von Tierarten auszufüllen

15k.

Wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Tieren Schmerzen, Stress oder Leid, die vermeidbar sind, zu ersparen?

Ja

Nein

Zusätzliche Einzelheiten zu den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Tieren Schmerzen, Stress oder Leid, die vermeidbar sind, zu ersparen (fakultativ)

 

 

15l.

Beschreibung des Ansatzes zur Überwachung der Wirksamkeit der sofortigen Beseitigung (fakultativ), max. 300 Wörter

 

16

Zusätzliche Angaben (fakultativ)

 


Angaben zu den für diese Art ergriffenen Managementmaßnahmen (Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

17

War die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Managementmaßnahmen?

Ja

Nein

18

Nur auszufüllen, wenn Frage 17 mit „Ja“ beantwortet wurde

18a.

Erstreckten sich die ergriffenen Managementmaßnahmen auf das gesamte Verbreitungsgebiet der Art im Mitgliedstaat?

Ja

Nein

18b.

Maßnahme(n)

Beginn

 

Geschätzte Dauer oder Ende der Anwendung der Maßnahme(n)

Abgeschlossen. Tatsächliches Enddatum:

Noch nicht abgeschlossen. Geschätztes Enddatum:

Noch nicht abgeschlossen. Enddatum noch nicht festgelegt

Ziel der Maßnahme(n)

Beseitigung

Kontrolle

Eindämmung

Teil des Mitgliedstaats

 

Biogeografische Region(en)

 

Untereinheit(en) des Einzugsgebiets

 

Meeresunterregion(en)

 

Zusätzliche Einzelheiten zu den Populationen, die Gegenstand der Maßnahmen waren, max. 300 Wörter

 

18c.

Verwendete(s) Verfahren (fakultativ; mehrere Antworten sind möglich)

Mechanische/physikalische Verfahren

Chemische Verfahren

Biologische Verfahren

Andere Verfahren

Zusätzliche Einzelheiten zu dem/den Verfahren zum Management der Art

 

Image 1

Image 2

ABSCHNITT B

Zu jeder invasiven gebietsfremden Art von Bedeutung für Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu übermittelnde Angaben

1

Hat der Mitgliedstaat eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für den Mitgliedstaat erstellt?

Falls ja, sind die nachstehenden Fragen 2 und 3 für jede der in dieser Liste aufgeführten Arten zu beantworten, und die Fragen 2 bis 6 sind für alle Arten zu beantworten, die nicht auch von unionsweiter Bedeutung sind.

Ja

Nein

2

Wissenschaftliche Bezeichnung der Art

 

3

Gebräuchliche Bezeichnung der Art (fakultativ)

 

4a

Ist die Art in einem Teil des Hoheitsgebiets der Europäischen Union heimisch?

Ja

Nein

4b

Kommt oder kam die Art während des Berichtszeitraums im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor?

(Wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, antworten Sie nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet der Art)

Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor

Ja, kam im Berichtszeitraum in der Umwelt vor, wird aber nun als nicht vorhanden bestätigt

Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor

Nicht vorhanden

Ungewiss oder nicht bekannt

5

Verteilung der Art, einschließlich Angaben über ihren Reproduktionszustand (fakultativ)

5a.

Verteilungskarten

Ja, bereitgestellt

Nein, nicht bereitgestellt

5b.

Reproduktionszustand der Art

Selbsttragende Population(en) vorhanden

Reproduktion erfolgt, aber nur in begrenztem Umfang oder gelegentlich

Es erfolgt keine Reproduktion

Es erfolgt keine Reproduktion, diese ist aber in naher Zukunft wahrscheinlich

Reproduktionszustand ist nicht bekannt

6

Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats in Bezug auf die Art getroffene Maßnahme(n) gemäß Artikel 7 (mehrere Antworten sind möglich)

Beschränkung der vorsätzlichen Verbringung in das Hoheitsgebiet

Beschränkung der vorsätzlichen Haltung, auch unter Verschluss

Beschränkung der vorsätzlichen Zucht, auch unter Verschluss

 

Beschränkung der vorsätzlichen Beförderung, es sei denn, im Rahmen der Beseitigung

Beschränkung des vorsätzlichen Inverkehrbringens

Beschränkung der vorsätzlichen Verwendung oder des vorsätzlichen Tauschs

Beschränkung der vorsätzlichen Zulassung von Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung, auch bei Haltung unter Verschluss

Beschränkung der vorsätzlichen Freisetzung in die Umwelt

Verhinderung der nicht vorsätzlichen oder gegebenenfalls auch grob fahrlässigen Einbringung oder Ausbreitung

Weitere im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats in Bezug auf die Art getroffene Maßnahme(n) (mehrere Antworten sind möglich)

Ausnahmen von einem Genehmigungssystem analog zu demjenigen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Gegenstand der Aktionspläne analog zu denjenigen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Einbeziehung in ein Überwachungssystem analog zu demjenigen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Amtliche Kontrollen zur Verhinderung der vorsätzlichen Einbringung analog zu denjenigen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Gegenstand eines Frühwarnsystems analog zu demjenigen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Gegenstand der sofortigen Beseitigung nach einer Früherkennung analog zu derjenigen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Gegenstand von Managementmaßnahmen bei weiter Verbreitung analog zu denjenigen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Wiederherstellungsmaßnahmen analog zu denjenigen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

7

Zusätzliche Angaben (fakultativ)

 


ABSCHNITT C

Horizontale Angaben


Angaben zu dem Aktionsplan/den Aktionsplänen für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten

(Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

1

Für welche Arten von unionsweiter Bedeutung wurde eine Untersuchung und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung vorgenommen?

Ursprüngliche Unionsliste

Erste Aktualisierung der Unionsliste

Zweite Aktualisierung der Unionsliste

Dritte Aktualisierung der Unionsliste

Vierte Aktualisierung der Unionsliste

Weitere Aktualisierungen der Unionsliste (bitte angeben, welche)

2

Wird in der Untersuchung und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung die im Übereinkommen über die biologische Vielfalt („CBD“) empfohlene Terminologie zu Pfaden verwendet, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission (2) vorgesehen?

Ja

Nein

3

Liste der Pfade, die aufgrund des Artenvolumens oder aufgrund des potenziellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern („prioritäre Pfade“) (Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

 

 

 

4

Unterlage, die die Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 darlegt oder beschreibt (fakultativ; Hyperlinks angeben)

 

5

Hat der Mitgliedstaat einen einzigen Aktionsplan oder ein Paket mit Aktionsplänen erstellt?

Ein einziger Aktionsplan

Ein Paket mit Aktionsplänen

6

Geben Sie für alle erstellten Aktionspläne an, welche prioritären Pfade in welchem Aktionsplan erfasst sind

 

Einbezogene Arten

 

 

 

7

Geben Sie für alle erstellten Aktionspläne an, welche dieser Pläne fertiggestellt sind oder welche noch ausgearbeitet werden

Fertiggestellt (entsprechende Pläne angeben)

 

Werden ausgearbeitet (entsprechende Pläne angeben)

 

8

Geben Sie für alle fertiggestellten Aktionspläne an, welche dieser Pläne von dem Mitgliedstaat festgelegt (d. h. förmlich angenommen) wurden

Festgelegt (entsprechende Pläne angeben)

 

 

 

Nicht festgelegt (entsprechende Pläne angeben)

 

9

Geben Sie für alle festgelegten Aktionspläne an, welche dieser Pläne von dem Mitgliedstaat implementiert wurden

Vollständig implementiert (entsprechende Pläne angeben)

 

Teilweise implementiert (entsprechende Pläne angeben)

 

 

 

 

 

Nicht implementiert (entsprechende Pläne angeben)

 

10

Unterlagen des Aktionsplans/der Aktionspläne gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

 

11

Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ)

 


Angaben zum System zur Überwachung von invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung

(Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

12

Beschreibung des Überwachungssystems

Erfasst das System das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, einschließlich der Meeresgewässer, vollständig?

Vollständige Erfassung

Keine/teilweise Erfassung

Beschreibung und zusätzliche Einzelheiten der geografischen Abdeckung des Überwachungssystems

 

Hyperlink zu Informationen über das Überwachungssystem (oder Unterlage beifügen)

 

13

Wird das Überwachungssystem genutzt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion zu überwachen (gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)?

Ja, für alle Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung

Ja, für einige Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung

 

 

Nein

14

Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ)

 


Angaben zu den amtlichen Kontrollen, die erforderlich sind, um die vorsätzliche Einbringung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu verhindern (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

15

Beschreibung des Systems amtlicher Kontrollen

Sind die Strukturen für die Durchführung der amtlichen Kontrollen vorhanden und operativ?

Ja

Teilweise

Nein

Allgemeine Beschreibung der vorhandenen Strukturen. Max. 300 Wörter

 

Warenkategorien, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden

 

 

 

Zuständige Behörden, die risikobezogene Kontrollen durchführen

 

Hyperlink zu Informationen über amtliche Kontrollen (oder Unterlage beifügen)

 

16

Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ)

 


Angaben zu Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit und jedweden Maßnahmen, zu denen die Bürger aufgefordert wurden

17

Beschreibung der Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhandensein einer gebietsfremden invasiven Art und der Maßnahmen, zu denen die Bürger aufgefordert wurden (gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)

 

18

Wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Aktionsplan/den Aktionsplänen sichergestellt (gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)?

Ja

Nein

Wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Managementmaßnahmen sichergestellt (gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)?

Ja

Nein

19

Zusätzliche Einzelheiten hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit an Aktionsplänen und Managementmaßnahmen (max. 300 Wörter)

 

20

Zusätzliche Angaben (fakultativ)

 


Informationen über die Kosten für die zur Einhaltung dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen

21

Beschreibung der Kosten für die zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 getroffenen Maßnahmen (gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe i dieser Verordnung), sofern verfügbar

Beschreibung der entstandenen Kosten oder des unterstützten Aufwands zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 — aufgeschlüsselt nach Kategorien, soweit möglich

Aufbau von Kapazitäten

 

Aktionspläne für Pfade

 

Betrieb eines Überwachungssystems

 

Durchführung amtlicher Kontrollen

 

Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen

 

Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen

 

Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme

 

Sonstige Kosten

 

Beschreibung und Angabe der entstandenen Gesamtkosten oder des unterstützten Gesamtaufwands zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, wenn die Kosten nicht getrennt nach Kategorien aufgeführt werden können. Wählen Sie die relevanten Kategorien, denen diese Kosten oder dieser Aufwand zugeschrieben werden können.

 

Aufbau von Kapazitäten

Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen

Betrieb eines Überwachungssystems

Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen

Durchführung amtlicher Kontrollen

Sonstige Kosten

22

Wurden entsprechend dem Verursacherprinzip Systeme zur Kostenerstattung eingerichtet, um eine Erstattung der Kosten für die Maßnahmen zu erzielen, die erforderlich sind, um die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, zu minimieren oder abzuschwächen (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)?

Ja

Nein

23

Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ)

 

 

24

Zusätzliche Angaben — allgemein (fakultativ)

 

Anweisungen zur Zusammenstellung der zu übermittelnden Informationen

Die Mitgliedstaaten müssen zu allen Fragen, mit Ausnahme der als fakultativ gekennzeichneten, Informationen übermitteln.

ABSCHNITT A

Alle Fragen in Abschnitt A sind für jede invasive gebietsfremde Art zu beantworten, die in der am Ende des letzten Kalenderjahrs des Berichtszeitraums geltenden Fassung der Unionsliste gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 geführt wurde.

Für jede Art von regionaler Bedeutung, die zum selben Zeitpunkt Gegenstand eines gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassenen rechtskräftigen Durchführungsrechtsakts ist, sind lediglich die Fragen 1 bis 5 sowie 14 bis 22 zu beantworten.

Frage 1

Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein.

Frage 2

Fakultativ: Tragen Sie die übliche Bezeichnung der Art in der Landessprache ein.

Frage 3

Geben Sie an, ob die Art als im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vertreten gilt (gegebenenfalls ohne Regionen in äußerster Randlage).

Es können mehrere Kästchen angekreuzt werden.

Wählen Sie die Option „Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor“, wenn die Informationen ohne Weiteres verfügbar sind, d. h., wenn keine Ad-hoc-Untersuchungen oder -Erhebungen durchzuführen sind.

Fragen 4a bis 4d

Falls Frage 3 mit „Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor“ beantwortet wurde, übermitteln Sie im Einklang mit der Richtlinie 2007/2/EG eine Datei mit Daten zur Verteilung der Art. In dieser Datei sind die Objektarten gemäß Anhang IV Abschnitt 18 („Verteilung der Arten“) der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zu verwenden. Die Angaben zu Reproduktionszustand sowie Reproduktions-, Einbringungs- und Ausbreitungsmustern erfolgen anhand geeigneter Codelisten.

Frage 4c — Reproduktionsmuster. Nur auszufüllen, wenn die Antwort auf Frage 4b Option a oder b ist.

Frage 4d — Einbringungsmuster. Mehrere Antworten sind möglich.

Frage 5

Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 1 bis 4 für erforderlich halten.

Frage 6

Geben Sie an, ob im Berichtszeitraum für die Art Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 und/oder Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erteilt wurden.

Frage 7

Geben Sie an, ob zusätzliche Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 und/oder Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die für diese Art im laufenden Berichtszeitraum gültig sind, in einem früheren Berichtszeitraum erteilt wurden.

Frage 8

Nur auszufüllen, wenn Frage 6 und/oder 7 mit „Ja“ beantwortet wurde.

Geben Sie für jedes Kalenderjahr des Berichtszeitraums die Zahl der erteilten und/oder gültigen Genehmigungen gemäß Artikel 8 und Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, aufgeschlüsselt nach Zweckkategorien, mit der entsprechenden Gesamtzahl oder dem entsprechenden Volumen der Individuen/Exemplare an, für die diese Genehmigungen gelten, einschließlich der Messeinheit (Anzahl Exemplare, kg Saaten usw.).

Frage 9

Geben Sie an, ob eine Genehmigung während des Berichtszeitraums auf Dauer und/oder vorübergehend entzogen wurde.

Frage 10

Bestätigen Sie, dass die in Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 genannten Angaben für alle erteilten Genehmigungen unverzüglich im Internet öffentlich bekannt gemacht wurden, und geben Sie den entsprechenden Hyperlink an.

Frage 11

Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 6 bis 10 für erforderlich halten.

Frage 12

Übermitteln Sie für jedes Kalenderjahr des Berichtszeitraums die ausgefüllte Tabelle mit den gemäß Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erforderlichen Kontrollen.

Frage 13

Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antwort auf die Frage 12 für erforderlich halten. Führen Sie insbesondere aus, warum keine Kontrollen durchgeführt wurden und welche Maßnahmen eventuell geplant sind.

Frage 14

Zutreffendes ankreuzen.

Frage 15

Falls die Antwort auf Frage 14 „Ja“ lautet, beantworten Sie diese Frage. Zur Bereitstellung der Angaben können die Individuen/Populationen von Arten, die Gegenstand derselben Maßnahme(n) zur sofortigen Beseitigung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zusammengefasst werden. Sind verschiedene Populationen Gegenstand unterschiedlicher Maßnahmen, so sind diese Angaben für jede einzelne Population zu übermitteln.

Frage 15f

Zutreffendes ankreuzen und jeweiliges Datum angeben.

Frage 15g

Fakultativ: Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich.

Frage 15i

Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich.

Frage 15j

Nur zu beantworten, wenn in Frage 15i u. a. das Kästchen „Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten“ angekreuzt wurde.

Frage 15k

Nur zu beantworten, wenn dieser Abschnitt für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Tierarten von unionsweiter oder regionaler Bedeutung ausgefüllt wird.

Frage 15l

Fakultativ: Diese Frage betrifft sowohl Tier- als auch Nichttierarten.

Frage 16

Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 14 und 15 für erforderlich halten.

Führen Sie insbesondere aus, warum keine Maßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen eventuell geplant sind.

Frage 17

Geben Sie an, ob die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Managementmaßnahmen war.

Frage 18

Falls die Antwort auf Frage 17 „Ja“ lautet, beantworten Sie diese Frage. Zur Bereitstellung der Angaben können eigenständige Populationen von Arten, die Gegenstand derselben Managementmaßnahme(n) gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zusammengefasst werden. Sind verschiedene Populationen Gegenstand unterschiedlicher Maßnahmen, so sind diese Angaben für jede einzelne Population zu übermitteln, d. h., Tabellen können für jedes geografische Teilgebiet doppelt vorhanden sein.

Frage 18b

Zutreffendes ankreuzen und jeweiliges Datum angeben.

Frage 18c

Fakultativ: Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich.

Frage 18e

Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich.

Frage 18f

Nur zu beantworten, wenn in Frage 18e u. a. das Kästchen „Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten“ angekreuzt wurde.

Frage 18g

Nur zu beantworten, wenn dieser Abschnitt für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Tierarten von unionsweiter oder regionaler Bedeutung ausgefüllt wird.

Frage 18h

Fakultativ: Diese Frage betrifft sowohl Tier- als auch Nichttierarten.

Frage 19

Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 17 und 18 für erforderlich halten.

Führen Sie insbesondere aus, warum keine Maßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen eventuell geplant sind.

Frage 20

Fakultativ: Geben Sie an, wie sich die Art auf die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Ökosystemleistungen auswirkt. Dies umfasst u. a. die Auswirkungen auf heimische Arten, geschützte Gebiete und gefährdete Lebensräume. Übermitteln Sie darüber hinaus Angaben zu den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Art und zu ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit.

Frage 21

Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, ob der Mitgliedstaat daran beteiligt ist, invasive gebietsfremde Arten von regionaler Bedeutung in die Liste aufzunehmen. Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein.

Frage 22

Frage 22 sollte für jede der in Frage 21 genannten Arten beantwortet werden.

ABSCHNITT B

Abschnitt B ist gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 für jede invasive gebietsfremde Art von Bedeutung für den Mitgliedstaat auszufüllen.

Frage 1

Geben Sie an, ob der Mitgliedstaat eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für Mitgliedstaaten erstellt hat.

Frage 2

Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein.

Frage 3

Fakultativ: Tragen Sie die übliche Bezeichnung der Art in der Landessprache ein.

Frage 4a

Geben Sie an, ob die Art in einem Teil des Hoheitsgebiets der Europäischen Union heimisch ist.

Frage 4b

Geben Sie an, ob die Art als im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vertreten gilt (wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, antworten Sie nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet).

Es können mehrere Kästchen angekreuzt werden.

Wählen Sie die Option „Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor“, wenn die Informationen ohne Weiteres verfügbar sind, d. h., wenn keine Ad-hoc-Untersuchungen oder -Erhebungen durchzuführen sind.

Frage 5

Fakultativ: Nur auszufüllen, wenn die Antwort auf Frage 4b „Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor“ lautet. Siehe Anweisungen zu Frage 4 in Abschnitt A. Anmerkung: Wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, beantworten Sie diese Fragen nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet der Art im Mitgliedstaat.

Frage 6

Soweit zutreffend, geben Sie an, welche Maßnahmen in Bezug auf die betreffende Art getroffen werden. Mehrere Antworten sind möglich.

Frage 7

Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 1 bis 6 für erforderlich halten.

ABSCHNITT C

Frage 1

Geben Sie an, für welche Unionsliste und für welche Aktualisierungen der Unionsliste eine umfassende Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Verbreitung sowie eine Priorisierung dieser Pfade vorgenommen wurden.

Ursprüngliche Unionsliste: Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission (3)

Erste Aktualisierung der Unionsliste: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission (4)

Zweite Aktualisierung der Unionsliste: Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission (5)

Dritte Aktualisierung der Unionsliste: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission (6)

Frage 2

Zutreffendes ankreuzen.

Frage 3

Führen Sie die Pfade auf, die prioritäre Maßnahmen erfordern, welche sich aus der gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchgeführten Untersuchung der Pfade ergeben.

Frage 4

Fakultativ: Stellen Sie die Unterlage über die Priorisierung der Pfade bereit oder geben Sie den Hyperlink zu dieser Unterlage an.

Frage 5

Zutreffendes ankreuzen. Ein einziger Aktionsplan, der mehrere thematische Kapitel enthält, gilt als einziger Aktionsplan.

Frage 6

Geben Sie unter Verwendung der nachstehenden Codes an, für welche prioritären Pfade Maßnahmen getroffen wurden und welche invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung durch jeden dieser prioritären Pfade erfasst wurden:

Pfad

Code

1.

FREISETZUNG IN DIE UMWELT

Biologische Bekämpfung

1.1

Erosionsschutz/Stabilisierung der Dünen (Windschutzpflanzungen, Hecken usw.)

1.2

Fischfang in der natürlichen Umwelt (einschließlich Sportfischerei)

1.3

Jagd

1.4

Verbesserung der Landschaft/Flora/Fauna in der freien Natur

1.5

Einbringung für Erhaltungszwecke oder für die Bewirtschaftung wild lebender Pflanzen und Tiere

1.6

Freisetzung in die Natur zur Nutzung (anders als oben angeführt z. B. Pelzgewinnung, Beförderung, medizinische Verwendung)

1.7

Sonstige vorsätzliche Freisetzung

1.8

2.

AUS GESCHLOSSENEN EINRICHTUNGEN ENTWICHEN

Landwirtschaft (einschließlich Rohstoffe für Biokraftstoffe)

2.1

Aquakultur/Marikultur

2.2

Botanischer Garten/Zoo/Aquarien (ohne Heimaquarien)

2.3

Haustier/Aquarium-/Terrarium-Arten (einschließlich Lebendfutter für solche Arten)

2.4

Nutztiere (einschließlich wenig beaufsichtigter Tiere)

2.5

Forstwirtschaft (einschließlich Aufforstung oder Wiederaufforstung)

2.6

Pelztierfarmen

2.7

Gartenbau

2.8

Andere Zierzwecke als Gartenbau

2.9

Forschung und Ex-situ-Zucht (in Einrichtungen)

2.10

Lebendfutter und Lebendköder

2.11

Sonstige aus geschlossenen Einrichtungen entwichene Arten

2.12

3.

BEFÖRDERUNG — KONTAMINANT

Baumschulmaterial von Kontaminanten

3.1

Kontaminierte Köder

3.2

Futterkontaminant (einschließlich Lebendfutter)

3.3

Kontaminant auf Tieren (ausgenommen Parasiten oder von einem Wirt/Vektor beförderte Arten)

3.4

Parasiten auf Tieren (einschließlich von einem Wirt/Vektor beförderter Arten)

3.5

Kontaminant auf Pflanzen (ausgenommen Parasiten oder von einem Wirt/Vektor beförderte Arten)

3.6

Parasiten auf Pflanzen (einschließlich von einem Wirt/Vektor beförderter Arten)

3.7

Saatgutkontaminant

3.8

Holzhandel

3.9

Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.)

3.10

4.

BEFÖRDERUNG — BLINDE PASSAGIERE

Angel-/Fischereiausrüstung

4.1

Container/Massengut

4.2

Trittbrettfahrer im oder am Flugzeug

4.3

Trittbrettfahrer am Schiff/Boot (ausgenommen Ballastwasser und Ablagerungen am Schiffsrumpf)

4.4

Maschinen/Anlagen

4.5

Personen und ihr Gepäck/ihre Ausrüstung (namentlich Reiseverkehr)

4.6

Organisches Verpackungsmaterial, insbesondere Verpackungsmaterial aus Holz

4.7

Ballastwasser von Schiffen/Booten

4.8

Ablagerungen an Schiffen/Booten

4.9

Fahrzeuge (Pkw, Zug usw.)

4.10

Sonstige Beförderungsmittel

4.11

5.

KORRIDORE

Untereinander verbundene Wasserstraßen/Becken/Meere

5.1

Tunnel und Landbrücken

5.2

6.

OHNE EINFLUSS VON AUẞEN

Natürliche grenzüberschreitende Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten, die über die Pfade 1 bis 5 eingeschleppt wurden

6.1

Frage 7

Geben Sie an, welche Aktionspläne fertiggestellt sind und welche noch ausgearbeitet werden.

Fragen 8 und 9

Geben Sie an, welche Aktionspläne festgelegt sind und welche implementiert wurden.

Frage 10

Geben Sie die angenommenen Aktionspläne oder einen Hyperlink zu diesen an.

Frage 11

Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben zu dem/den angenommenen oder in Vorbereitung befindlichen Aktionsplan/Aktionsplänen.

Frage 12

Zutreffendes ankreuzen.

Machen Sie nähere Angaben zur geografischen Abdeckung des Überwachungssystems.

Übermitteln Sie eine Unterlage (oder gegebenenfalls einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage), in der das in Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehene Überwachungssystem beschrieben wird.

Frage 13

Zutreffendes ankreuzen.

Frage 14

Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben zum eingerichteten Überwachungssystem.

Frage 15

Zutreffendes ankreuzen.

Machen Sie nähere Angaben über das eingerichtete System der amtlichen Kontrollen, einschließlich einer Beschreibung der für die Durchführung von amtlichen Kontrollen verwendeten Strukturen und der Verfahren, die den Austausch relevanter Informationen sowie die wirksame und effiziente Koordinierung zwischen allen beteiligten Behörden bei den Überprüfungen gewährleisten, wie in Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehen.

Führen Sie unter Verwendung der Codes der Kombinierten Nomenklatur die Warenkategorien auf, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden, sofern dies für die Zwecke des Artikels 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 relevant ist.

Geben Sie an, welche zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen durchführen.

Übermitteln Sie eine Unterlage (oder gegebenenfalls einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage), in der das in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehene System der amtlichen Kontrollen beschrieben wird.

Frage 16

Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben zum eingerichteten System der amtlichen Kontrollen.

Frage 17

Beschreiben Sie, welche Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhandensein einer invasiven gebietsfremden Art getroffen und zu welchen Maßnahmen die Bürger aufgefordert wurden (oder geben Sie einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage an). Es können Hyperlinks zu Internetressourcen angegeben und Beispieldokumente hochgeladen werden, sofern diesen geeignete Beschreibungen der getroffenen Maßnahmen beigefügt sind.

Frage 18

Zutreffendes ankreuzen.

Frage 19

Machen Sie nähere Angaben dazu, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Aktionsplan/den Aktionsplänen gemäß Artikel 13 der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten sowie an den getroffenen Managementmaßnahmen sichergestellt wurde.

Frage 20

Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben über Maßnahmen, die zur Information der Öffentlichkeit oder zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen wurden.

Frage 21

Geben Sie die Kosten der zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 getroffenen Maßnahmen an und erläutern sie diese. Zunächst sollten die entstandenen Kosten und/oder der unterstützte Aufwand für jede Kategorie soweit möglich getrennt ausgewiesen werden (Aufbau von Kapazitäten, Betrieb des Überwachungssystems, Durchführung amtlicher Kontrollen, Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen, Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen). Können die Kosten nicht getrennt für die einzelnen Kategorien ermittelt werden, so sollten die entstandenen Gesamtkosten oder der unterstützte Gesamtaufwand sowie die entsprechenden gewählten Kategorien angegeben und beschrieben werden. Machen Sie, soweit verfügbar, auch Angaben zur Kostenerstattung und zum Nutzen der getroffenen Maßnahmen (Kosten verhinderter Schäden, verhinderte Schädigung der biologischen Vielfalt und der damit verbundenen Ökosystemleistungen, Beitrag zu anderen Zielen der EU, verhinderte Schädigung der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Wirtschaft).

Frage 22

Zutreffendes ankreuzen.

Frage 23

 

Fakultativ: Stellen Sie zusätzliche Informationen (oder einen Hyperlink zu einer Unterlage) über die Kosten von Maßnahmen bereit, die zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe i dieser Verordnung getroffen wurden, einschließlich zusätzlicher Einzelheiten zu den Fragen 21 und 22. Machen Sie insbesondere Angaben zu den eingerichteten Systemen zur Kostenerstattung.

Frage 24

Fakultativ: Übermitteln Sie eine Unterlage (oder einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage) mit sonstigen Informationen, die der Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 übermitteln möchte, welche über die in diesem Formblatt verlangten Angaben hinausgehen.


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

(2)  Delegierte Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission vom 30. April 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Risikobewertungen für invasive gebietsfremde Arten (ABl. L 174 vom 10.7.2018, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/968/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/1141/oj).

(4)  Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission vom 12. Juli 2017 zur Aktualisierung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 festgelegten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 182 vom 13.7.2017, S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1263/oj).

(5)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission vom 25. Juli 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1262/oj).

(6)  Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 186 vom 13.7.2022, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1203/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/574/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)