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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/574 |
16.2.2024 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/574 DER KOMMISSION
vom 15. Februar 2024
zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (1), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 (2) zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassen. |
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(2) |
Die technischen Formate, die im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 in der ersten Runde der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten verwendet wurden, haben sich jedoch als unzureichend erwiesen, um qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, was zu Mehrdeutigkeit und unzureichender Berichterstattung geführt hat. |
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(3) |
Deshalb ist es erforderlich, diese Mängel zu beheben, indem die Datenerhebung zur Ableitung von Schlüsselindikatoren vereinfacht und die Bezugnahme auf bereits auf nationaler Ebene veröffentlichte Informationen begünstigt wird, und dies bei gleichzeitiger Nutzung der Vorzüge der Anwendung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) in Bezug auf Geodaten und die Sicherstellung der Kohärenz mit verwandten Politikbereichen wie den Richtlinien 2000/60/EG (4), 2008/56/EG (5) und 2009/147/EG (6) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (7). |
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(4) |
Des Weiteren müssen die öffentlichen Behörden in den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG Geodatensätze im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen für Metadaten, Netzdienste und die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission (8), einschließlich der Daten gemäß Anhang IV Abschnitt 18 (Verteilung der Arten) der genannten Verordnung, zur Verfügung stellen. |
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(5) |
Da der wesentliche Teil der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454, nämlich die im Anhang befindlichen technischen Formate für die Berichterstattung, umfassend geändert wird, sollte diese Durchführungsverordnung aufgehoben und ersetzt werden. |
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(6) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für invasive gebietsfremde Arten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.
Artikel 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 wird aufgehoben.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. Februar 2024
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1143/oj.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission vom 10. August 2017 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 11.8.2017, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1454/oj).
(3) Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2007/2/oj).
(4) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj).
(5) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/56/oj).
(6) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).
(7) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).
(8) Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1089/oj).
ANHANG
Technische Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
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GEMÄß ARTIKEL 24 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 ÜBERMITTELTE INFORMATIONEN |
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Mitgliedstaat |
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Berichtszeitraum |
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ABSCHNITT A Zu jeder invasiven gebietsfremden Art von unionsweiter Bedeutung und zu jeder invasiven gebietsfremden Art von regionaler Bedeutung, die Gegenstand von Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zu übermittelnde Angaben |
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Angaben zu Art, Verteilung, Zustand, Einbringung, Ausbreitung und Reproduktionsmustern |
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1 |
Wissenschaftliche Bezeichnung der Art |
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2 |
Gebräuchliche oder volkstümliche Bezeichnung der Art (fakultativ) |
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3 |
Kommt oder kam die Art während des Berichtszeitraums im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor? |
Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor |
☐ |
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Ja, kam im Berichtszeitraum in der Umwelt vor, wird aber nun als nicht vorhanden bestätigt |
☐ |
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|
Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor |
☐ |
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Nicht vorhanden |
☐ |
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Ungewiss oder nicht bekannt |
☐ |
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4 |
Verteilung der Art, einschließlich Angaben zu ihrem Zustand und ihren Reproduktions-, Einbringungs- und Ausbreitungsmustern (nur auszufüllen, wenn Frage 3 mit „Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor“ beantwortet wurde) |
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Selbsttragende Population(en) vorhanden |
☐ |
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Reproduktion erfolgt, aber nur in begrenztem Umfang oder gelegentlich |
☐ |
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|
Es erfolgt keine Reproduktion |
☐ |
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|
Es erfolgt keine Reproduktion , diese ist aber in naher Zukunft wahrscheinlich |
☐ |
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Reproduktionszustand ist nicht bekannt |
☐ |
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Geschlechtlich |
☐ |
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Ungeschlechtlich |
☐ |
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Beides (geschlechtlich und ungeschlechtlich ) |
☐ |
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Nicht bekannt (geschlechtlich oder ungeschlechtlich) |
☐ |
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Die Art wurde bereits vor Beginn des Berichtszeitraums in den Mitgliedstaat eingebracht |
☐ |
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Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch natürliche Verbreitung aus einem Nachbarland/nahen Land in den Mitgliedstaat eingebracht |
☐ |
||||
|
Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch nicht vorsätzliches menschliches Einwirken in den Mitgliedstaat eingebracht |
☐ |
||||
|
Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch vorsätzliches menschliches Einwirken in den Mitgliedstaat eingebracht |
☐ |
||||
|
Es ist nicht bekannt, wie die Art im Berichtszeitraum in den Mitgliedstaat eingebracht wurde |
☐ |
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|
Es gibt keine Belege für neue Einbringungen in den Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums |
☐ |
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Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch natürliche Verbreitung im Mitgliedstaat aus |
☐ |
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Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch nicht vorsätzliches menschliches Einwirken im Mitgliedstaat aus |
☐ |
||||
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Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch vorsätzliches menschliches Einwirken im Mitgliedstaat aus |
☐ |
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Es ist nicht bekannt, wie sich die Art im Berichtszeitraum im Mitgliedstaat ausbreitete |
☐ |
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Es gibt keine Belege für die Ausbreitung im Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums |
☐ |
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5 |
Zusätzliche Angaben (fakultativ) |
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Angaben zu den für diese Art erteilten Genehmigungen (nur für invasive gebietsfremde Arten auf der Unionsliste) |
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6 |
Wurden im Berichtszeitraum für diese Art Genehmigungen erteilt? |
Ja |
☐ |
||
|
Nein |
☐ |
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7 |
Gibt es zusätzliche Genehmigungen für diese Art, die in einem früheren Berichtszeitraum erteilt wurden und im laufenden Berichtszeitraum gültig sind? |
Ja |
☐ |
||
|
Nein |
☐ |
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8 |
Auszufüllen, wenn Frage 6 oder 7 mit „Ja“ beantwortet wurde |
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|
Kalenderjahr |
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||||
|
Zweck der Genehmigung |
Zahl der im betreffenden Kalenderjahr erteilten Genehmigungen |
Zahl der zusätzlichen gültigen Genehmigungen im betreffenden Kalenderjahr |
Gesamtzahl oder Volumen der von den erteilten/gültigen Genehmigungen betroffenen Individuen/Exemplare |
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|
Genehmigungen für Forschungszwecke |
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|
Genehmigungen für die Ex-situ-Erhaltung |
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Genehmigungen für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung zur Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit |
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|
Genehmigungen für andere Tätigkeiten nach Zulassung durch die Kommission (Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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9 |
Wurde eine Genehmigung im Berichtszeitraum entzogen? |
Zahl der auf Dauer entzogenen Genehmigungen |
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Zahl der vorübergehend entzogenen Genehmigungen |
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Zahl oder Volumen der davon betroffenen Individuen/Exemplare |
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Zweck, zu dem die Genehmigungen erteilt wurden |
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10 |
Angaben, die im Internet für alle bis zum Erteilungsdatum erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt gemacht wurden |
Wissenschaftliche Bezeichnung |
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Gebräuchliche Bezeichnung |
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Zahl oder Volumen der davon betroffenen Individuen/Exemplare |
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|
Zweck, zu dem die Genehmigung erteilt wurde |
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Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) |
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Hyperlink zu Online-Informationen über erteilte Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
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11 |
Zusätzliche Angaben (fakultativ) |
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Angaben zu Kontrollen Nur auszufüllen, wenn Frage 6 oder 7 mit „Ja“ beantwortet wurde |
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12 |
Kalenderjahr |
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|
Zweck der Genehmigung |
Zahl der kontrollierten Einrichtungen |
Zahl oder Volumen der genehmigten Individuen/Exemplare, die den Genehmigungen im Besitz der kontrollierten Einrichtungen entsprechen |
Zahl der kontrollierten Einrichtungen, die als nicht konform mit den Bedingungen der Genehmigungen erachtet wurden |
Zahl oder Volumen der genehmigten Individuen/Exemplare, die den Genehmigungen im Besitz der kontrollierten, als nicht konform mit den Bedingungen der Genehmigungen erachteten Einrichtungen entsprechen |
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Genehmigungen für Forschungszwecke |
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Genehmigungen für die Ex-situ-Erhaltung |
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Genehmigungen für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung zur Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit |
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Genehmigungen für andere Tätigkeiten nach Zulassung durch die Kommission (Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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13 |
Zusätzliche Angaben (fakultativ) |
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Angaben zu Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung dieser Art (Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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14 |
War die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung? |
Ja |
☐ |
|||
|
Nein |
☐ |
|||||
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15 |
Nur auszufüllen, wenn Frage 14 mit „Ja“ beantwortet wurde |
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|
Ja |
☐ |
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Nein |
☐ |
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|
Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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|
Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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|
Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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|
Beginn |
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|
Geschätztes Ende der Anwendung der Maßnahme(n) |
Abgeschlossen. Tatsächliches Enddatum: |
☐ |
||||
|
Noch nicht abgeschlossen. Geschätztes Enddatum: |
☐ |
|||||
|
Noch nicht abgeschlossen. Enddatum noch nicht festgelegt |
☐ |
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|
Teil des Mitgliedstaats |
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Biogeografische Region(en) |
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Untereinheit(en) des Einzugsgebiets |
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Meeresunterregion(en) |
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|
Zusätzliche Einzelheiten zu den Populationen, die Gegenstand der Maßnahmen waren. Max. 300 Wörter |
|
|||||
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|
Mechanische/physikalische Verfahren |
☐ |
|||
|
Chemische Verfahren |
☐ |
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|
Biologische Verfahren |
☐ |
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|
Andere Verfahren |
☐ |
|||||
|
Zusätzliche Einzelheiten zu dem/den Verfahren zur sofortigen Beseitigung der Art |
|
|||||
|
Beseitigt (vollständige und dauerhafte Beseitigung aller Individuen) |
☐ |
||||
|
Vorübergehend beseitigt (Individuen sind nach erfolgreicher Beseitigung wieder in das Gebiet eingedrungen) |
☐ |
|||||
|
Teilweise beseitigt (Reduzierung der Zahl der Individuen, einige sind jedoch noch vorhanden) |
☐ |
|||||
|
Keine Wirkung (keine Reduzierung der Zahl der Individuen oder Zahl der Individuen wächst weiter) |
☐ |
|||||
|
Unbekannt |
☐ |
|||||
|
Negative Auswirkungen auf die Lebensräume/die Umwelt |
☐ |
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|
Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten |
☐ |
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|
Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit |
☐ |
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|
Keine negativen Auswirkungen beobachtet |
☐ |
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Unbekannt |
☐ |
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Wirkung pro Art |
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Nur bei Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung von Tierarten auszufüllen |
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|
Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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|
Zusätzliche Einzelheiten zu den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Tieren Schmerzen, Stress oder Leid, die vermeidbar sind, zu ersparen (fakultativ) |
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16 |
Zusätzliche Angaben (fakultativ) |
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|
Angaben zu den für diese Art ergriffenen Managementmaßnahmen (Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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17 |
War die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Managementmaßnahmen? |
Ja |
☐ |
||
|
Nein |
☐ |
||||
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18 |
Nur auszufüllen, wenn Frage 17 mit „Ja“ beantwortet wurde |
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|
Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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|
Beginn |
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|
Geschätzte Dauer oder Ende der Anwendung der Maßnahme(n) |
Abgeschlossen. Tatsächliches Enddatum: |
☐ |
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|
Noch nicht abgeschlossen. Geschätztes Enddatum: |
☐ |
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|
Noch nicht abgeschlossen. Enddatum noch nicht festgelegt |
☐ |
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|
Ziel der Maßnahme(n) |
Beseitigung |
☐ |
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|
Kontrolle |
☐ |
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|
Eindämmung |
☐ |
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|
Teil des Mitgliedstaats |
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Biogeografische Region(en) |
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|
Untereinheit(en) des Einzugsgebiets |
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|
Meeresunterregion(en) |
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|
Zusätzliche Einzelheiten zu den Populationen, die Gegenstand der Maßnahmen waren, max. 300 Wörter |
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|
Mechanische/physikalische Verfahren |
☐ |
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Chemische Verfahren |
☐ |
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Biologische Verfahren |
☐ |
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Andere Verfahren |
☐ |
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Zusätzliche Einzelheiten zu dem/den Verfahren zum Management der Art |
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ABSCHNITT B Zu jeder invasiven gebietsfremden Art von Bedeutung für Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu übermittelnde Angaben |
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1 |
Hat der Mitgliedstaat eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für den Mitgliedstaat erstellt? Falls ja, sind die nachstehenden Fragen 2 und 3 für jede der in dieser Liste aufgeführten Arten zu beantworten, und die Fragen 2 bis 6 sind für alle Arten zu beantworten, die nicht auch von unionsweiter Bedeutung sind. |
Ja |
☐ |
||
|
Nein |
☐ |
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2 |
Wissenschaftliche Bezeichnung der Art |
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3 |
Gebräuchliche Bezeichnung der Art (fakultativ) |
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4a |
Ist die Art in einem Teil des Hoheitsgebiets der Europäischen Union heimisch? |
Ja |
☐ |
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|
Nein |
☐ |
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4b |
Kommt oder kam die Art während des Berichtszeitraums im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor? (Wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, antworten Sie nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet der Art) |
Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor |
☐ |
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Ja, kam im Berichtszeitraum in der Umwelt vor, wird aber nun als nicht vorhanden bestätigt |
☐ |
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|
Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor |
☐ |
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|
Nicht vorhanden |
☐ |
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|
Ungewiss oder nicht bekannt |
☐ |
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5 |
Verteilung der Art, einschließlich Angaben über ihren Reproduktionszustand (fakultativ) |
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Ja, bereitgestellt |
☐ |
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|
Nein, nicht bereitgestellt |
☐ |
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|
Selbsttragende Population(en) vorhanden |
☐ |
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Reproduktion erfolgt, aber nur in begrenztem Umfang oder gelegentlich |
☐ |
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Es erfolgt keine Reproduktion |
☐ |
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Es erfolgt keine Reproduktion, diese ist aber in naher Zukunft wahrscheinlich |
☐ |
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Reproduktionszustand ist nicht bekannt |
☐ |
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6 |
Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats in Bezug auf die Art getroffene Maßnahme(n) gemäß Artikel 7 (mehrere Antworten sind möglich) |
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|
Beschränkung der vorsätzlichen Verbringung in das Hoheitsgebiet |
☐ |
||||
|
Beschränkung der vorsätzlichen Haltung, auch unter Verschluss |
☐ |
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|
Beschränkung der vorsätzlichen Zucht, auch unter Verschluss |
☐ |
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Beschränkung der vorsätzlichen Beförderung, es sei denn, im Rahmen der Beseitigung |
☐ |
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Beschränkung des vorsätzlichen Inverkehrbringens |
☐ |
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Beschränkung der vorsätzlichen Verwendung oder des vorsätzlichen Tauschs |
☐ |
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Beschränkung der vorsätzlichen Zulassung von Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung, auch bei Haltung unter Verschluss |
☐ |
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Beschränkung der vorsätzlichen Freisetzung in die Umwelt |
☐ |
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Verhinderung der nicht vorsätzlichen oder gegebenenfalls auch grob fahrlässigen Einbringung oder Ausbreitung |
☐ |
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Weitere im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats in Bezug auf die Art getroffene Maßnahme(n) (mehrere Antworten sind möglich) |
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Ausnahmen von einem Genehmigungssystem analog zu demjenigen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
||||
|
Gegenstand der Aktionspläne analog zu denjenigen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
||||
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Einbeziehung in ein Überwachungssystem analog zu demjenigen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
||||
|
Amtliche Kontrollen zur Verhinderung der vorsätzlichen Einbringung analog zu denjenigen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
||||
|
Gegenstand eines Frühwarnsystems analog zu demjenigen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
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|
Gegenstand der sofortigen Beseitigung nach einer Früherkennung analog zu derjenigen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
||||
|
Gegenstand von Managementmaßnahmen bei weiter Verbreitung analog zu denjenigen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
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|
Wiederherstellungsmaßnahmen analog zu denjenigen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
☐ |
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7 |
Zusätzliche Angaben (fakultativ) |
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ABSCHNITT C Horizontale Angaben |
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Angaben zu dem Aktionsplan/den Aktionsplänen für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten (Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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1 |
Für welche Arten von unionsweiter Bedeutung wurde eine Untersuchung und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung vorgenommen? |
Ursprüngliche Unionsliste |
☐ |
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Erste Aktualisierung der Unionsliste |
☐ |
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|
Zweite Aktualisierung der Unionsliste |
☐ |
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|
Dritte Aktualisierung der Unionsliste |
☐ |
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|
Vierte Aktualisierung der Unionsliste |
☐ |
||
|
Weitere Aktualisierungen der Unionsliste (bitte angeben, welche) |
☐ |
||
|
2 |
Wird in der Untersuchung und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung die im Übereinkommen über die biologische Vielfalt („CBD“) empfohlene Terminologie zu Pfaden verwendet, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission (2) vorgesehen? |
Ja |
☐ |
|
Nein |
☐ |
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|
3 |
Liste der Pfade, die aufgrund des Artenvolumens oder aufgrund des potenziellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern („prioritäre Pfade“) (Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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4 |
Unterlage, die die Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 darlegt oder beschreibt (fakultativ; Hyperlinks angeben) |
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5 |
Hat der Mitgliedstaat einen einzigen Aktionsplan oder ein Paket mit Aktionsplänen erstellt? |
Ein einziger Aktionsplan |
☐ |
|
Ein Paket mit Aktionsplänen |
☐ |
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6 |
Geben Sie für alle erstellten Aktionspläne an, welche prioritären Pfade in welchem Aktionsplan erfasst sind |
|
Einbezogene Arten |
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7 |
Geben Sie für alle erstellten Aktionspläne an, welche dieser Pläne fertiggestellt sind oder welche noch ausgearbeitet werden |
Fertiggestellt (entsprechende Pläne angeben) |
|
|
Werden ausgearbeitet (entsprechende Pläne angeben) |
|
||
|
8 |
Geben Sie für alle fertiggestellten Aktionspläne an, welche dieser Pläne von dem Mitgliedstaat festgelegt (d. h. förmlich angenommen) wurden |
Festgelegt (entsprechende Pläne angeben) |
|
|
|
|
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|
Nicht festgelegt (entsprechende Pläne angeben) |
|
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9 |
Geben Sie für alle festgelegten Aktionspläne an, welche dieser Pläne von dem Mitgliedstaat implementiert wurden |
Vollständig implementiert (entsprechende Pläne angeben) |
|
|
Teilweise implementiert (entsprechende Pläne angeben) |
|
||
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|
||
|
|
|
Nicht implementiert (entsprechende Pläne angeben) |
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10 |
Unterlagen des Aktionsplans/der Aktionspläne gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 |
|
|
|
11 |
Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) |
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Angaben zum System zur Überwachung von invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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12 |
Beschreibung des Überwachungssystems |
Erfasst das System das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, einschließlich der Meeresgewässer, vollständig? |
Vollständige Erfassung |
☐ |
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Keine/teilweise Erfassung |
☐ |
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Beschreibung und zusätzliche Einzelheiten der geografischen Abdeckung des Überwachungssystems |
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Hyperlink zu Informationen über das Überwachungssystem (oder Unterlage beifügen) |
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13 |
Wird das Überwachungssystem genutzt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion zu überwachen (gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? |
Ja, für alle Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung |
☐ |
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Ja, für einige Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung |
☐ |
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Nein |
☐ |
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14 |
Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) |
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Angaben zu den amtlichen Kontrollen, die erforderlich sind, um die vorsätzliche Einbringung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu verhindern (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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15 |
Beschreibung des Systems amtlicher Kontrollen |
Sind die Strukturen für die Durchführung der amtlichen Kontrollen vorhanden und operativ? |
Ja |
☐ |
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Teilweise |
☐ |
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Nein |
☐ |
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Allgemeine Beschreibung der vorhandenen Strukturen. Max. 300 Wörter |
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Warenkategorien, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden |
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Zuständige Behörden, die risikobezogene Kontrollen durchführen |
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Hyperlink zu Informationen über amtliche Kontrollen (oder Unterlage beifügen) |
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16 |
Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) |
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Angaben zu Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit und jedweden Maßnahmen, zu denen die Bürger aufgefordert wurden |
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17 |
Beschreibung der Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhandensein einer gebietsfremden invasiven Art und der Maßnahmen, zu denen die Bürger aufgefordert wurden (gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) |
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18 |
Wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Aktionsplan/den Aktionsplänen sichergestellt (gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? |
Ja |
☐ |
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Nein |
☐ |
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Wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Managementmaßnahmen sichergestellt (gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? |
Ja |
☐ |
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Nein |
☐ |
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19 |
Zusätzliche Einzelheiten hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit an Aktionsplänen und Managementmaßnahmen (max. 300 Wörter) |
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20 |
Zusätzliche Angaben (fakultativ) |
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Informationen über die Kosten für die zur Einhaltung dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen |
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21 |
Beschreibung der Kosten für die zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 getroffenen Maßnahmen (gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe i dieser Verordnung), sofern verfügbar |
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Beschreibung der entstandenen Kosten oder des unterstützten Aufwands zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 — aufgeschlüsselt nach Kategorien, soweit möglich |
Aufbau von Kapazitäten |
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Aktionspläne für Pfade |
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Betrieb eines Überwachungssystems |
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Durchführung amtlicher Kontrollen |
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Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen |
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Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen |
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Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme |
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Sonstige Kosten |
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Beschreibung und Angabe der entstandenen Gesamtkosten oder des unterstützten Gesamtaufwands zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, wenn die Kosten nicht getrennt nach Kategorien aufgeführt werden können. Wählen Sie die relevanten Kategorien, denen diese Kosten oder dieser Aufwand zugeschrieben werden können. |
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Aufbau von Kapazitäten |
☐ |
Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen |
☐ |
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Betrieb eines Überwachungssystems |
☐ |
Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen |
☐ |
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Durchführung amtlicher Kontrollen |
☐ |
Sonstige Kosten |
☐ |
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22 |
Wurden entsprechend dem Verursacherprinzip Systeme zur Kostenerstattung eingerichtet, um eine Erstattung der Kosten für die Maßnahmen zu erzielen, die erforderlich sind, um die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, zu minimieren oder abzuschwächen (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? |
Ja |
☐ |
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Nein |
☐ |
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23 |
Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) |
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24 |
Zusätzliche Angaben — allgemein (fakultativ) |
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Anweisungen zur Zusammenstellung der zu übermittelnden Informationen
Die Mitgliedstaaten müssen zu allen Fragen, mit Ausnahme der als fakultativ gekennzeichneten, Informationen übermitteln.
ABSCHNITT A
Alle Fragen in Abschnitt A sind für jede invasive gebietsfremde Art zu beantworten, die in der am Ende des letzten Kalenderjahrs des Berichtszeitraums geltenden Fassung der Unionsliste gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 geführt wurde.
Für jede Art von regionaler Bedeutung, die zum selben Zeitpunkt Gegenstand eines gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassenen rechtskräftigen Durchführungsrechtsakts ist, sind lediglich die Fragen 1 bis 5 sowie 14 bis 22 zu beantworten.
Frage 1
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— |
Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein. |
Frage 2
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— |
Fakultativ: Tragen Sie die übliche Bezeichnung der Art in der Landessprache ein. |
Frage 3
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— |
Geben Sie an, ob die Art als im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vertreten gilt (gegebenenfalls ohne Regionen in äußerster Randlage). |
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— |
Es können mehrere Kästchen angekreuzt werden. |
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— |
Wählen Sie die Option „Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor“, wenn die Informationen ohne Weiteres verfügbar sind, d. h., wenn keine Ad-hoc-Untersuchungen oder -Erhebungen durchzuführen sind. |
Fragen 4a bis 4d
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— |
Falls Frage 3 mit „Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor“ beantwortet wurde, übermitteln Sie im Einklang mit der Richtlinie 2007/2/EG eine Datei mit Daten zur Verteilung der Art. In dieser Datei sind die Objektarten gemäß Anhang IV Abschnitt 18 („Verteilung der Arten“) der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zu verwenden. Die Angaben zu Reproduktionszustand sowie Reproduktions-, Einbringungs- und Ausbreitungsmustern erfolgen anhand geeigneter Codelisten. |
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— |
Frage 4c — Reproduktionsmuster. Nur auszufüllen, wenn die Antwort auf Frage 4b Option a oder b ist. |
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— |
Frage 4d — Einbringungsmuster. Mehrere Antworten sind möglich. |
Frage 5
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— |
Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 1 bis 4 für erforderlich halten. |
Frage 6
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— |
Geben Sie an, ob im Berichtszeitraum für die Art Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 und/oder Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erteilt wurden. |
Frage 7
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— |
Geben Sie an, ob zusätzliche Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 und/oder Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die für diese Art im laufenden Berichtszeitraum gültig sind, in einem früheren Berichtszeitraum erteilt wurden. |
Frage 8
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— |
Nur auszufüllen, wenn Frage 6 und/oder 7 mit „Ja“ beantwortet wurde. |
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— |
Geben Sie für jedes Kalenderjahr des Berichtszeitraums die Zahl der erteilten und/oder gültigen Genehmigungen gemäß Artikel 8 und Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, aufgeschlüsselt nach Zweckkategorien, mit der entsprechenden Gesamtzahl oder dem entsprechenden Volumen der Individuen/Exemplare an, für die diese Genehmigungen gelten, einschließlich der Messeinheit (Anzahl Exemplare, kg Saaten usw.). |
Frage 9
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— |
Geben Sie an, ob eine Genehmigung während des Berichtszeitraums auf Dauer und/oder vorübergehend entzogen wurde. |
Frage 10
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— |
Bestätigen Sie, dass die in Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 genannten Angaben für alle erteilten Genehmigungen unverzüglich im Internet öffentlich bekannt gemacht wurden, und geben Sie den entsprechenden Hyperlink an. |
Frage 11
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— |
Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 6 bis 10 für erforderlich halten. |
Frage 12
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— |
Übermitteln Sie für jedes Kalenderjahr des Berichtszeitraums die ausgefüllte Tabelle mit den gemäß Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erforderlichen Kontrollen. |
Frage 13
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— |
Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antwort auf die Frage 12 für erforderlich halten. Führen Sie insbesondere aus, warum keine Kontrollen durchgeführt wurden und welche Maßnahmen eventuell geplant sind. |
Frage 14
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— |
Zutreffendes ankreuzen. |
Frage 15
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— |
Falls die Antwort auf Frage 14 „Ja“ lautet, beantworten Sie diese Frage. Zur Bereitstellung der Angaben können die Individuen/Populationen von Arten, die Gegenstand derselben Maßnahme(n) zur sofortigen Beseitigung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zusammengefasst werden. Sind verschiedene Populationen Gegenstand unterschiedlicher Maßnahmen, so sind diese Angaben für jede einzelne Population zu übermitteln. |
Frage 15f
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— |
Zutreffendes ankreuzen und jeweiliges Datum angeben. |
Frage 15g
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— |
Fakultativ: Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich. |
Frage 15i
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— |
Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich. |
Frage 15j
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— |
Nur zu beantworten, wenn in Frage 15i u. a. das Kästchen „Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten“ angekreuzt wurde. |
Frage 15k
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— |
Nur zu beantworten, wenn dieser Abschnitt für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Tierarten von unionsweiter oder regionaler Bedeutung ausgefüllt wird. |
Frage 15l
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— |
Fakultativ: Diese Frage betrifft sowohl Tier- als auch Nichttierarten. |
Frage 16
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— |
Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 14 und 15 für erforderlich halten. Führen Sie insbesondere aus, warum keine Maßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen eventuell geplant sind. |
Frage 17
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Geben Sie an, ob die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Managementmaßnahmen war. |
Frage 18
Falls die Antwort auf Frage 17 „Ja“ lautet, beantworten Sie diese Frage. Zur Bereitstellung der Angaben können eigenständige Populationen von Arten, die Gegenstand derselben Managementmaßnahme(n) gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zusammengefasst werden. Sind verschiedene Populationen Gegenstand unterschiedlicher Maßnahmen, so sind diese Angaben für jede einzelne Population zu übermitteln, d. h., Tabellen können für jedes geografische Teilgebiet doppelt vorhanden sein.
Frage 18b
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— |
Zutreffendes ankreuzen und jeweiliges Datum angeben. |
Frage 18c
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— |
Fakultativ: Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich. |
Frage 18e
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— |
Zutreffendes ankreuzen. Mehrere Antworten sind möglich. |
Frage 18f
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— |
Nur zu beantworten, wenn in Frage 18e u. a. das Kästchen „Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten“ angekreuzt wurde. |
Frage 18g
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— |
Nur zu beantworten, wenn dieser Abschnitt für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Tierarten von unionsweiter oder regionaler Bedeutung ausgefüllt wird. |
Frage 18h
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— |
Fakultativ: Diese Frage betrifft sowohl Tier- als auch Nichttierarten. |
Frage 19
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— |
Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 17 und 18 für erforderlich halten. Führen Sie insbesondere aus, warum keine Maßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen eventuell geplant sind. |
Frage 20
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— |
Fakultativ: Geben Sie an, wie sich die Art auf die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Ökosystemleistungen auswirkt. Dies umfasst u. a. die Auswirkungen auf heimische Arten, geschützte Gebiete und gefährdete Lebensräume. Übermitteln Sie darüber hinaus Angaben zu den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Art und zu ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit. |
Frage 21
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— |
Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, ob der Mitgliedstaat daran beteiligt ist, invasive gebietsfremde Arten von regionaler Bedeutung in die Liste aufzunehmen. Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein. |
Frage 22
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— |
Frage 22 sollte für jede der in Frage 21 genannten Arten beantwortet werden. |
ABSCHNITT B
Abschnitt B ist gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 für jede invasive gebietsfremde Art von Bedeutung für den Mitgliedstaat auszufüllen.
Frage 1
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— |
Geben Sie an, ob der Mitgliedstaat eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für Mitgliedstaaten erstellt hat. |
Frage 2
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— |
Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein. |
Frage 3
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Fakultativ: Tragen Sie die übliche Bezeichnung der Art in der Landessprache ein. |
Frage 4a
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Geben Sie an, ob die Art in einem Teil des Hoheitsgebiets der Europäischen Union heimisch ist. |
Frage 4b
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— |
Geben Sie an, ob die Art als im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vertreten gilt (wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, antworten Sie nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet). |
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— |
Es können mehrere Kästchen angekreuzt werden. |
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— |
Wählen Sie die Option „Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor“, wenn die Informationen ohne Weiteres verfügbar sind, d. h., wenn keine Ad-hoc-Untersuchungen oder -Erhebungen durchzuführen sind. |
Frage 5
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— |
Fakultativ: Nur auszufüllen, wenn die Antwort auf Frage 4b „Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor“ lautet. Siehe Anweisungen zu Frage 4 in Abschnitt A. Anmerkung: Wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, beantworten Sie diese Fragen nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet der Art im Mitgliedstaat. |
Frage 6
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— |
Soweit zutreffend, geben Sie an, welche Maßnahmen in Bezug auf die betreffende Art getroffen werden. Mehrere Antworten sind möglich. |
Frage 7
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Fakultativ: Übermitteln Sie zusätzliche Angaben, die Sie zur Erläuterung der Antworten auf die Fragen 1 bis 6 für erforderlich halten. |
ABSCHNITT C
Frage 1
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— |
Geben Sie an, für welche Unionsliste und für welche Aktualisierungen der Unionsliste eine umfassende Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Verbreitung sowie eine Priorisierung dieser Pfade vorgenommen wurden.
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Frage 2
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— |
Zutreffendes ankreuzen. |
Frage 3
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— |
Führen Sie die Pfade auf, die prioritäre Maßnahmen erfordern, welche sich aus der gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchgeführten Untersuchung der Pfade ergeben. |
Frage 4
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— |
Fakultativ: Stellen Sie die Unterlage über die Priorisierung der Pfade bereit oder geben Sie den Hyperlink zu dieser Unterlage an. |
Frage 5
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— |
Zutreffendes ankreuzen. Ein einziger Aktionsplan, der mehrere thematische Kapitel enthält, gilt als einziger Aktionsplan. |
Frage 6
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— |
Geben Sie unter Verwendung der nachstehenden Codes an, für welche prioritären Pfade Maßnahmen getroffen wurden und welche invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung durch jeden dieser prioritären Pfade erfasst wurden:
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Frage 7
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Geben Sie an, welche Aktionspläne fertiggestellt sind und welche noch ausgearbeitet werden. |
Fragen 8 und 9
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— |
Geben Sie an, welche Aktionspläne festgelegt sind und welche implementiert wurden. |
Frage 10
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— |
Geben Sie die angenommenen Aktionspläne oder einen Hyperlink zu diesen an. |
Frage 11
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— |
Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben zu dem/den angenommenen oder in Vorbereitung befindlichen Aktionsplan/Aktionsplänen. |
Frage 12
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— |
Zutreffendes ankreuzen. Machen Sie nähere Angaben zur geografischen Abdeckung des Überwachungssystems. Übermitteln Sie eine Unterlage (oder gegebenenfalls einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage), in der das in Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehene Überwachungssystem beschrieben wird. |
Frage 13
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— |
Zutreffendes ankreuzen. |
Frage 14
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Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben zum eingerichteten Überwachungssystem. |
Frage 15
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Zutreffendes ankreuzen. Machen Sie nähere Angaben über das eingerichtete System der amtlichen Kontrollen, einschließlich einer Beschreibung der für die Durchführung von amtlichen Kontrollen verwendeten Strukturen und der Verfahren, die den Austausch relevanter Informationen sowie die wirksame und effiziente Koordinierung zwischen allen beteiligten Behörden bei den Überprüfungen gewährleisten, wie in Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehen. Führen Sie unter Verwendung der Codes der Kombinierten Nomenklatur die Warenkategorien auf, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden, sofern dies für die Zwecke des Artikels 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 relevant ist. Geben Sie an, welche zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen durchführen. Übermitteln Sie eine Unterlage (oder gegebenenfalls einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage), in der das in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehene System der amtlichen Kontrollen beschrieben wird. |
Frage 16
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— |
Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben zum eingerichteten System der amtlichen Kontrollen. |
Frage 17
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— |
Beschreiben Sie, welche Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhandensein einer invasiven gebietsfremden Art getroffen und zu welchen Maßnahmen die Bürger aufgefordert wurden (oder geben Sie einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage an). Es können Hyperlinks zu Internetressourcen angegeben und Beispieldokumente hochgeladen werden, sofern diesen geeignete Beschreibungen der getroffenen Maßnahmen beigefügt sind. |
Frage 18
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— |
Zutreffendes ankreuzen. |
Frage 19
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Machen Sie nähere Angaben dazu, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Aktionsplan/den Aktionsplänen gemäß Artikel 13 der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten sowie an den getroffenen Managementmaßnahmen sichergestellt wurde. |
Frage 20
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— |
Fakultativ: Machen Sie zusätzliche Angaben über Maßnahmen, die zur Information der Öffentlichkeit oder zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen wurden. |
Frage 21
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— |
Geben Sie die Kosten der zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 getroffenen Maßnahmen an und erläutern sie diese. Zunächst sollten die entstandenen Kosten und/oder der unterstützte Aufwand für jede Kategorie soweit möglich getrennt ausgewiesen werden (Aufbau von Kapazitäten, Betrieb des Überwachungssystems, Durchführung amtlicher Kontrollen, Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen, Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen). Können die Kosten nicht getrennt für die einzelnen Kategorien ermittelt werden, so sollten die entstandenen Gesamtkosten oder der unterstützte Gesamtaufwand sowie die entsprechenden gewählten Kategorien angegeben und beschrieben werden. Machen Sie, soweit verfügbar, auch Angaben zur Kostenerstattung und zum Nutzen der getroffenen Maßnahmen (Kosten verhinderter Schäden, verhinderte Schädigung der biologischen Vielfalt und der damit verbundenen Ökosystemleistungen, Beitrag zu anderen Zielen der EU, verhinderte Schädigung der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Wirtschaft). |
Frage 22
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— |
Zutreffendes ankreuzen. |
Frage 23
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Fakultativ: Stellen Sie zusätzliche Informationen (oder einen Hyperlink zu einer Unterlage) über die Kosten von Maßnahmen bereit, die zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe i dieser Verordnung getroffen wurden, einschließlich zusätzlicher Einzelheiten zu den Fragen 21 und 22. Machen Sie insbesondere Angaben zu den eingerichteten Systemen zur Kostenerstattung. |
Frage 24
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Fakultativ: Übermitteln Sie eine Unterlage (oder einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage) mit sonstigen Informationen, die der Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 übermitteln möchte, welche über die in diesem Formblatt verlangten Angaben hinausgehen. |
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission vom 30. April 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Risikobewertungen für invasive gebietsfremde Arten (ABl. L 174 vom 10.7.2018, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/968/oj).
(3) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/1141/oj).
(4) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission vom 12. Juli 2017 zur Aktualisierung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 festgelegten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 182 vom 13.7.2017, S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1263/oj).
(5) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission vom 25. Juli 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1262/oj).
(6) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 186 vom 13.7.2022, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1203/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/574/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)