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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2024/362

22.1.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/362 DES RATES

vom 22. Januar 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.

(2)

Der Rat ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Lage in Syrien. Nach über einem Jahrzehnt ist der Konflikt in Syrien noch lange nicht beendet und verursacht nach wie vor großes Leid und politische Instabilität.

(3)

Der Rat stellt fest, dass das syrische Regime seine Repressionspolitik fortsetzt, und erachtet es als notwendig, die Wirksamkeit der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, indem die Maßnahmen weiterentwickelt werden, wobei ihr gezielter und differenzierter Ansatz erhalten bleibt und die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt wird. Der Rat ist der Auffassung, dass bestimmte Kategorien von Personen und Organisationen aufgrund des spezifischen Kontexts in Syrien für die Wirksamkeit dieser restriktiven Maßnahmen besonders relevant sind.

(4)

Angesichts des Ernstes der Lage ist der Rat der Ansicht, dass sechs Personen und fünf Organisation in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(5)

Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden der Liste in Abschnitt „A. Personen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 hinzugefügt:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„353.

Mahmoud al-Dj

Geburtsdatum: 26.7.1983;

Geburtsort: Tell Rifaat, Aleppo, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch/libysch;

Geschlecht: männlich

Mahmoud al-Dj ist ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der Eigentümer mehrerer Unternehmen ist, die in verschiedenen Sektoren wie Logistik und Tourismus tätig sind. Er erleichtert illegale Transaktionen zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen, auch im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, sowie Waffenlieferungen und den Transfer von Söldnern. Seine Position verdankt er seinen engen Beziehungen zum syrischen Regime, von dem er und seine Unternehmen profitieren. Im Gegenzug unterstützt er mit seinen Aktivitäten das syrische Regime und ermöglicht ihm den Zugang zu illegalen Einnahmen. Damit ist Mahmoud Al-Dj Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024

354.

Yasser Hussein Ibrahim

Geburtsdatum: 9.4.1983;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Yasser Ibrahim ist Wirtschaftsberater von Bashar al-Assad und ist im von Asma al-Assad geleiteten Wirtschaftsrat tätig. Zusammen mit Ali Najib Ibrahim betreibt er eine Reihe von Strohfirmen und fungiert als Strohmann für die Geschäftstätigkeiten von Bashar Al-Assad und Asma Al-Assad. Damit ist Yasser Ibrahim Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024

355.

Bilal al-Naal

(alias al-Na’al)

Geburtsdatum: 14.4.1975;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Bilal al-Naal ist Gründer und Partner mehrerer Handels- und Investmentgesellschaften in Syrien.

Er ist Mitglied des syrisch-russischen Wirtschaftsrats und spielt somit in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und dem syrischen Regime eine wichtige Rolle. Al-Naal ist auch Mitglied des syrischen Parlaments und ehemaliges Mitglied des Gouverneursrats von Damaskus. Daher ist Bilal al-Naal eine führende Geschäftsperson in Syrien und in dieser Eigenschaft Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes. Er steht auch in Verbindung mit Fadi Saqr, der Cham Holding und Bishr Al-Sabban.

22.1.2024

356.

Fahad Darwish

(alias Fahd/Fahed)

Geburtsdatum: 1955;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch/iranisch;

Geschlecht: männlich

Fahd Darwish ist Präsident der gemeinsamen syrisch-iranischen Handelskammer. Darüber hinaus besitzt und betreibt Darwish mehrere Unternehmen in Syrien, die in verschiedenen Sektoren wie Handel und Arzneimittel tätig sind.

Damit ist Darwish ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann und in dieser Eigenschaft Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024

357.

Mohannad al-Dabbagh

Geburtsdatum: 6.3.1967;

Staatsangehörigkeit: syrisch/iranisch;

Geschlecht: männlich

Mohannad al-Dabbagh ist ein Cousin von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer der Takamol LLC, einem Unternehmen, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.

Mohannad al-Dabbagh ist somit Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024

358.

Firas al-Akhras

Geburtsdatum: 1.3.1978;

Geburtsort: London, Vereinigtes Königreich;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Firas al-Akhras ist der Bruder von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer des Unternehmens Takamol LLC, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.

Firas al-Akhras ist somit Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024“

2.

Die folgenden Organisationen werden in die Liste in Abschnitt „B. Organisationen“ des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„91.

Al-Dj Group (Al-Dj-Gruppe)

(alias ALDJ)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Syrien;

Die al-Dj-Gruppe ist ein syrisches Unternehmen, das im Eigentum und unter der Leitung von Mahmoud al-Dj steht. Als Holdinggesellschaft besitzt und betreibt sie den Reiseveranstalter Freebird, der zu den Auftragnehmern der Fluggesellschaft Cham Wings gehört, häufig Flüge zwischen Syrien und Libyen durchführt und Söldner und Betäubungsmittel schmuggelt. Außerdem ist die Al-Dj-Gruppe mit der Al-Tair Company verbunden, die ebenfalls Mahmoud al-Dj gehört.

In diesem Geflecht von Geschäftsbeziehungen, in dem die Al-Dj-Gruppe eine zentrale Rolle spielt, wird der Fracht- und Flugverkehr für illegale Transaktionen, auch für Geschäfte mit Betäubungsmitteln, zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen genutzt.

Die Tätigkeiten der Al-Dj-Gruppe begünstigen das syrische Regime und unterstützten es beim Zugang zu illegalen Einnahmen.

22.1.2024

92.

Cham Wings (Fluggesellschaft Cham Wings)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien

Die Fluggesellschaft Cham Wings ist ein syrisches Unternehmen, dessen Eigentümer Muhammad Issam Shammout ist.

Außerdem ist Cham Wings mit seinen Flügen am Transfer syrischer Söldner, am Waffen- und Drogenhandel und an Geldwäsche beteiligt und unterstützt dadurch die Aktivitäten des syrischen Regimes. Als einzige private Fluggesellschaft in Syrien ist Cham Wings somit Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024

93.

Freebird Travel Agency (Reiseveranstalter Freebird)

Ort der Registrierung: Syrien, Dubai;

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien

Der Reiseveranstalter Freebird ist ein syrisches Unternehmen im Eigentum und unter der Leitung der Al-Dj-Gruppe; Geschäftsführer ist Mahmoud al-Dj.

Freebird ist der Hauptauftragnehmer der Fluggesellschaft Cham Wings und somit Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

22.1.2024

94.

Iloma Investment Private JSC

(alias Eloma)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Registrierungsdatum: 2023;

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien

Iloma Investment Private JSC wurde Anfang 2023 zur Übernahme nahezu der Hälfte der Eigentumsanteile am Flughafen Damaskus gegründet.

Iloma ist eine Scheinfirma der Assad-Familie und Teil der Machenschaften des Regimes zur persönlichen Bereicherung durch Manipulation der Wirtschaft. Damit ist Iloma Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes.

22.1.2024

95.

Al-Aqila Company

(alias al-Akila, Al-Aqeela Insurance Company)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Registrierungsdatum: 2007;

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Syrien;

Die Al-Aqila Company gründete mit dem iranischen Versicherungsunternehmen Alborz Insurance Company ein Gemeinschaftsunternehmen — ein Schritt, der von den beiden Regimen vereinbart wurde, um Irans Position in der syrischen Wirtschaft zu stärken.

In der aktuellen syrischen Geschäftslandschaft bedarf ein solches Gemeinschaftsunternehmen der Unterstützung durch das syrische Regime. Damit ist die Al-Aqila Company Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes.

22.1.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/362/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)