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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/330 |
17.1.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/330 DES RATES
vom 16. Januar 2024
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2009 (1) angenommen. |
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(2) |
Im Beschluss (GASP) 2019/2009 ist für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung vorgesehen. |
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(3) |
Durch den Beschluss (GASP) 2022/2276 des Rates (2) wurde der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2019/2009 um 13Monate bis zum 23. Januar 2024 verlängert. |
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(4) |
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat angesichts der Verzögerung bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2009 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2019/2009 um sechs Monate bis zum 21. Juli 2024 beantragt. |
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(5) |
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 genannten Tätigkeiten bis zum 21. Juli 2024 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen. |
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(6) |
Dem Antrag auf Verlängerung sollte stattgegeben werden, indem Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 entsprechend geändert wird — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 21. Juli 2024.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
V. VAN PETEGHEM
(1) Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42).
(2) Beschluss (GASP) 2022/2276 des Rates vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 300 vom 21.11.2022, S. 42).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/330/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)