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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2024/330

17.1.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/330 DES RATES

vom 16. Januar 2024

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2009 (1) angenommen.

(2)

Im Beschluss (GASP) 2019/2009 ist für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung vorgesehen.

(3)

Durch den Beschluss (GASP) 2022/2276 des Rates (2) wurde der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2019/2009 um 13Monate bis zum 23. Januar 2024 verlängert.

(4)

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat angesichts der Verzögerung bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2009 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2019/2009 um sechs Monate bis zum 21. Juli 2024 beantragt.

(5)

Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 genannten Tätigkeiten bis zum 21. Juli 2024 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.

(6)

Dem Antrag auf Verlängerung sollte stattgegeben werden, indem Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 entsprechend geändert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 21. Juli 2024.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. VAN PETEGHEM


(1)  Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42).

(2)  Beschluss (GASP) 2022/2276 des Rates vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 300 vom 21.11.2022, S. 42).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/330/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)