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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/237 |
17.1.2024 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/237 DER KOMMISSION
vom 15. Januar 2024
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für die dreischichtige Polyethylen-basierte Beschichtung für den Korrosionsschutz von Stahlrohren und andere Bauprodukte
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 22,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 26 Europäische Bewertungsdokumente und eine Berichtigung angenommen. |
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(2) |
Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Referenznummern:
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(3) |
Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. |
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(4) |
Die Organisation Technischer Bewertungsstellen hat den Titel des Europäischen Bewertungsdokuments für die folgenden Bauprodukte berichtigt: Membranen zur Verwendung als Dach- oder Wandunterlage oder beides durch Hinzufügung der Referenznummer zu der ersetzten technischen Spezifikation. Es ist daher angezeigt, die entsprechende Zeile im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 der Kommission (2) zu ändern. |
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(5) |
Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bauprodukte wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden. |
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(6) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(7) |
Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden und Hersteller, die bereits im Besitz einer Europäischen Technischen Bewertung sind, ihr Produkt in Verkehr bringen können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 15. Januar 2024
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/305/oj.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.3.2019, S. 78, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/450/oj?locale=de).
ANHANG
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird wie folgt geändert:
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1. |
Die folgenden Zeilen werden in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt:
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2. |
Die Zeile mit der Referenznummer 030218-01-0402 erhält folgende Fassung:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/237/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)