Amtsblatt |
DE Serie L |
2014/25 |
3.11.2023 |
Berichtigung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
1. |
Seite 306, Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 1: |
Anstatt:
„(1) Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Auftraggeber Bauleistungen, Lieferungen und/oder Dienstleistungen von zentralen Beschaffungsstellen erwerben dürfen, die die zentralisierte Beschaffungstätigkeit im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 Buchstabe a anbieten.“
muss es heißen:
„(1) Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Auftraggeber Lieferungen und/oder Dienstleistungen von zentralen Beschaffungsstellen erwerben dürfen, die die zentralisierte Beschaffungstätigkeit im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 Buchstabe a anbieten.“
2. |
Seite 348, Anhang XI Teil A Nummer 11 Buchstabe a: |
Anstatt:
„a) |
Frist für den Eingang der Angebote oder — bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems — der indikativen Angebote.“ |
muss es heißen:
„a) |
Frist für den Eingang der Angebote, bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems.“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/0025/corrigendum/2023-11-03/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)