European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2850

21.12.2023

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2850 DER KOMMISSION

vom 20. Dezember 2023

zur Zulassung einer Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase gewonnen aus Aspergillus niger CBS 120604 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Mastgeflügelarten (Zulassungsinhaber: Kerry Ingredients and Flavours Ltd)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden müssen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2)

Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung einer Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase aus Aspergillus niger (CBS 120604) als Zusatzstoff in Futtermitteln gestellt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3)

Der Antrag betrifft die Zulassung einer aus Aspergillus niger CBS 120604 gewonnenen Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Mastgeflügelarten, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist.

(4)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) zog in ihrem Gutachten vom 11. Mai 2023 (2) den Schluss, dass die aus Aspergillus niger (CBS 120604) gewonnene Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für alle Mastgeflügelarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher ist. Sie kam ferner zu dem Schluss, dass die aus Aspergillus niger gewonnene Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase CBS 120604 als haut- und augenreizend und als Haut- und Inhalationsallergen gilt. Die Behörde kam überdies zu dem Schluss, dass die aus Aspergillus niger CBS 120604 gewonnene Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase bei der Aufnahme von 30 U Endo–1,4-beta-Mannanase/kg Alleinfuttermittel für alle Mastgeflügelarten wirksam sein kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Die Behörde hat außerdem den Bericht über die Methoden zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(5)

Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die aus Aspergillus niger CBS 120604 gewonnene Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Mannanase die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung für alle Mastgeflügelarten zugelassen werden. Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verwender des Zusatzstoffs zu vermeiden.

(6)

Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Zulassung

Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Dezember 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

(2)   EFSA Journal 2023; 21(6):8045.


ANHANG

Kennnummer des Zusatzstoffs

Name des Zulassungsinhabers

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer

4a42

Kerry Ingredients and Flavours

Endo–1,4 -beta-Mannanase (EC 3.2.1.78)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von Endo–1,4 -beta-Mannanase aus Aspergillus niger CBS 120604, mit einer Mindestaktivität von 265 U (1)/g fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Endo–1,4 -beta-Mannanase (EC 3.2.1.78), gewonnen aus Aspergillus niger CBS 120604

Analysemethode  (2)

Zur Bestimmung der Aktivität von Endo–1,4 -beta-Mannanase im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und in Mischfuttermitteln: kolorimetrisches Verfahren auf Basis der enzymatischen Reaktion von Endo–1,4 -beta-Mannanase auf das mit Azurin vernetzte Carob-Galactomannan-Substrat

Alle Mastgeflügelarten

-

30 U

-

1.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

2.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

10. Januar 2034


(1)  Eine Einheit von Endo-1,4-beta-Mannanase (U) ist die Enzymmenge, die erforderlich ist, um 1 Mikromol Mannose reduzierende Zuckeräquivalente pro Minute bei 40 °C und einem pH-Wert von 4,5 freizusetzen.

(2)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2850/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)