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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2827

14.12.2023

BESCHLUSS (EU, Euratom) 2023/2827 DES RATES

vom 12. Dezember 2023

zur Änderung seiner Geschäftsordnung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist, muss überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentieren.

(2)

Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) (1) berechnet.

(3)

Artikel 11 Absatz 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in jenem Anhang genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert.

(4)

Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2024 entsprechend geändert werden.

(5)

Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Europäische Atomgemeinschaft —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

„ANHANG III

Zahlenangaben zur Bevölkerung der Union und zur Bevölkerung jedes Mitgliedstaats zur Umsetzung der Bestimmungen über die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit.

Mitgliedstaat

Bevölkerung

Prozentualer Anteil an der Bevölkerung der Union (%)

Deutschland

84 311 244

18,72

Frankreich

68 070 697

15,11

Italien

59 691 110

13,25

Spanien

48 063 694

10,67

Polen

37 723 532

8,37

Rumänien

19 051 562

4,23

Niederlande

17 956 453

3,99

Belgien

11 754 004

2,61

Tschechien

10 833 385

2,40

Schweden

10 541 000

2,34

Portugal

10 516 621

2,33

Griechenland

10 415 585

2,31

Ungarn

9 599 744

2,13

Österreich

9 087 000

2,02

Bulgarien

6 498 567

1,44

Dänemark

5 921 952

1,31

Finnland

5 593 070

1,24

Slowakei

5 454 629

1,21

Irland

5 194 336

1,15

Kroatien

3 850 894

0,85

Litauen

2 857 279

0,63

Slowenien

2 116 972

0,47

Lettland

1 883 008

0,42

Estland

1 365 884

0,3

Zypern

920 701

0,2

Luxemburg

658 278

0,15

Malta

542 051

0,12

EU-27

450 473 252

 

Schwelle (65 %)

292 807 614

 

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2024.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2023

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. NAVARRO RÍOS


(1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2827/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)