European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2787

11.12.2023

BESCHLUSS (GASP) 2023/2787 DES RATES

vom 8. Dezember 2023

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/732 zur Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 2. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/732 (1) angenommen, in dem ein Zeitraum von 36 Monaten für die Durchführung der in Artikel 1 jenes Beschlusses genannten Projekte vorgesehen ist (im Folgenden „Durchführungszeitraum“), der am Tag des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des genannten Beschlusses beginnt.

(2)

Der Durchführungszeitraum sollte ursprünglich am 14. Dezember 2023 enden.

(3)

Am 22. September 2023 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/732 genannten Projekte zuständig ist, um eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums um 13 Monate ersucht.

(4)

Die Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 14. Januar 2025 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2020/732 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/732 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 14. Januar 2025.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

N. CALVIÑO SANTAMARÍA


(1)  Beschluss (GASP) 2020/732 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen (ABl. L 172 I vom 3.6.2020, S. 5).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2787/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)