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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2414

26.10.2023

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2414 DER KOMMISSION

vom 25. Oktober 2023

zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen durch die Kommission

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 1,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für drittstaatliche Subventionen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die französische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission (2) enthält in Anhang II Unterabschnitt 3.1 einen die Meldungen drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen betreffenden sinnentstellenden Fehler. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(2)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 enthält ferner einen Fehler in Endnote (***) zu Tabelle 1 in Anhang II, welcher die Spannen betrifft, die in dieser Tabelle zu verwenden sind, um einen Überblick über die geschätzten gewährten finanziellen Zuwendungen insgesamt pro Drittstaat zu geben. Dieser Fehler betrifft alle Sprachfassungen.

(3)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 sollte daher entsprechend berichtigt werden.

(4)

Da Artikel 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 über die vorherige Meldung oder Erklärung drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 54 Absatz 4 der genannten Verordnung ab dem 12. Oktober 2023 gelten soll, sollte die vorliegende Verordnung unverzüglich in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 wird wie folgt berichtigt:

1.

(Betrifft nicht die deutsche Fassung);

2.

in Tabelle 1 erhält die Endnote (***) folgende Fassung:

„(***)

Bitte verwenden Sie folgende Spannen: ‚4-50 Mio. EUR‘, ‚> 50-100 Mio. EUR‘, ‚> 100-500 Mio. EUR‘, ‚> 500-1 000 Mio. EUR‘, ‚mehr als 1 000 Mio. EUR‘.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Oktober 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen durch die Kommission (ABl. L 177 vom 12.7.2023, S. 1).


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2414/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)