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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2023/2296

24.10.2023

BESCHLUSS (GASP) 2023/2296 DES RATES

vom 23. Oktober 2023

über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des Sekretariats des Vertrags über den Waffenhandel zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN“) am 2. April 2013 angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in Kraft. Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des ATT (im Folgenden „Vertragsstaaten“).

(2)

Ziel des ATT ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Standards für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des legalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen und den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und deren Umleitung zu verhindern. Die größten Herausforderungen hierbei sind die wirksame Durchführung des Vertrags durch die Vertragsstaaten und die Universalisierung des Vertrags, in dem Bewusstsein, dass die Regulierung des internationalen Waffenhandels naturgemäß ein weltweites Unterfangen ist. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Rat den Beschluss 2013/768/GASP (1) angenommen und damit die Palette der Unterstützungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle um speziell auf den ATT bezogene Maßnahmen erweitert. Jenem Beschluss folgten die Beschlüsse (GASP) 2017/915 (2) und (GASP) 2021/2309 (3) des Rates über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des ATT.

(3)

Durch den ATT wurde ein Sekretariat (im Folgenden „ATT-Sekretariat“) eingerichtet, das die Vertragsstaaten bei der wirksamen Durchführung des ATT unterstützt. Das ATT-Sekretariat nimmt die durch den ATT vorgeschriebenen Berichte entgegen, stellt sie zur Verfügung und verteilt sie, führt die Liste der nationalen Kontaktstellen und stellt sie den Vertragsstaaten zur Verfügung, erleichtert die Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des ATT und fördert auf Ersuchen die internationale Zusammenarbeit, erleichtert die Arbeit der Konferenz der Vertragsstaaten — hierzu gehört, Vorkehrungen für die Abhaltung der im Rahmen des ATT vorgesehenen Sitzungen zu treffen und die dafür erforderlichen Dienste bereitzustellen — und nimmt sonstige Aufgaben wahr, die von der Konferenz der Vertragsstaaten beschlossen werden. Das ATT-Sekretariat verwaltet auch den von den Vertragsstaaten nach Artikel 16 Absatz 3 ATT eingerichteten freiwilligen Treuhandfonds, um die um internationale Unterstützung ersuchenden Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT sowie des ATT-Sponsoringprogramms zu unterstützen, das geschaffen wurde, um die Teilnahme der Vertreter der Vertragsstaaten an ATT-Sitzungen zu erleichtern.

(4)

In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 und in dem Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung von 2022 verpflichtete sich die Union, eine auf Regeln beruhende Weltordnung voranzutreiben, deren Grundprinzip der Multilateralismus ist und in deren Mittelpunkt die VN stehen. Die Union setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass mehr Länder an Übereinkünften in den Bereichen multilaterale Abrüstung, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrollverträge — einschließlich des ATT — mitwirken und deren Universalisierung und uneingeschränkte Umsetzung und Durchsetzung voll und ganz unterstützen. Im Zusammenhang mit diesen übergeordneten politischen Zielen fügt sich die Unterstützung für das ATT-Sekretariat gut in das besondere Ziel ein, das multilaterale System als Grundlage für einen verantwortungsvollen Waffenhandel zu stärken.

(5)

Das ATT-Sekretariat ist gut aufgestellt, um Kontakt mit allen multilateralen, regionalen, nationalen und zivilgesellschaftlichen Interessenträgern zu halten, die Projekte zur Unterstützung der Universalisierung und Durchführung des ATT durchführen. Die Union leistet zudem schon seit Langem Unterstützung bei der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, indem sie die Entwicklung von Rechtsrahmen und den Aufbau der institutionellen Kapazitäten für die Einführung und Durchsetzung wirksamer Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Militärgütern unterstützt. Das ATT-Sekretariat sollte dafür sorgen, dass seine Projekte die laufenden Hilfsprogramme der Union im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und der Waffenausfuhrkontrolle, wie etwa den Beschluss (GASP) 2021/2309, ergänzen.

(6)

Am 16. April 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/649 (4) über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des ATT angenommen. Nach dem genannten Beschluss unterstützt die Union Folgendes: den Kapazitätsaufbau bei den nationalen ATT-Kontaktstellen; die Aufstellung einer Liste von Experten („Ausbildung der Ausbilder“) zur Verbesserung der Fähigkeit lokaler und regionaler ATT-Experten zur Bereitstellung von Beratung und Schulung zur ATT-Durchführung auf lokaler und regionaler Ebene und Unterstützung eine dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank.

(7)

Angesichts dessen, dass die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2021/649 am 20. Oktober 2023 enden wird und angesichts der anhaltend schwierigen finanziellen Lage des ATT, die darauf zurückzuführen ist, dass einige Vertragsstaaten mit ihren Beiträgen zum ATT im Rückstand sind, ist es wichtig, die Unterstützung der Union fortzusetzen. Bei dieser Unterstützung sollte der Schwerpunkt zum einen auf der Schulung nationaler und regionaler Experten liegen, die hochwertige Schulungen und Durchführungsunterstützung für die Vertragsparteien, auch im Zusammenhang mit Projekten des freiwilligen Treuhandfonds, bereitstellen können, und zum anderen darauf, dass die Einhaltung der Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT durch die Vertragsstaaten verbessert wird, unter anderem dadurch, dass mehr ATT-Jahres- und -Erstberichte vorgelegt werden. Außerdem wird es erforderlich sein, das ATT-Sekretariat nach der im Jahr 2023 vorgesehenen Einführung der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank bei der Pflege dieser Datenbank zu unterstützen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Um die wirksame Durchführung und die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“) zu unterstützen, unterstützt die Union das ATT-Sekretariat bei der Durchführung von Tätigkeiten mit den folgenden Zielen:

Unterstützung der Vertragsstaaten des ATT (im Folgenden „Vertragsstaaten“) beim Ausbau ihrer Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers für eine wirksame Durchführung des ATT;

Stärkung des institutionellen Aufbaus des ATT-Sekretariats als wichtigster Einrichtung zur Unterstützung der Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT.

(2)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele unterstützt die Union folgende Projektmaßnahmen:

a)

Schulung nationaler und regionaler ATT-Experten im Hinblick auf die Bereitstellung von Unterstützung für Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT auf nationaler Ebene;

b)

Verbesserung des Verständnisses der Vertragsparteien in Bezug auf die Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT und Verbesserung der Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen, unter anderem durch die Ausarbeitung eines freiwillig anzuwendenden Leitfadens und von Schulungsmaterial, praktische Workshops und die Koordinierung weiterer internationaler Hilfe;

c)

Pflege der Datenbank, die der Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des ATT dient.

Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz genannten Projektmaßnahmen ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen liegt bei dem ATT-Sekretariat.

(3)   Das ATT-Sekretariat nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem ATT-Sekretariat.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen beträgt 1 298 000,00 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des finanziellen Bezugsrahmens gemäß Absatz 1. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit dem ATT-Sekretariat. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass das ATT-Sekretariat gewährleistet, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat unter Zugrundelegung der regelmäßigen Berichte des ATT-Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen zur Verfügung.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder sechs Monate nach dem Tag der Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb dieses Zeitraums die Vereinbarung nicht geschlossen wurde.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss 2013/768/GASP des Rates vom 16. Dezember 2013 über Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie (ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 56).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38).

(3)  Beschluss (GASP) 2021/2309 des Rates vom 22. Dezember 2021 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 461 vom 27.12.2021, S. 78).

(4)  Beschluss (GASP) 2021/649 des Rates vom 16. April 2021 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 59).


ANHANG

UNTERSTÜTZUNG DER UNION FÜR DIE TÄTIGKEITEN DES SEKRETARIATS DES VERTRAGS ÜBER DEN WAFFENHANDEL ZUR UNTERSTÜTZUNG DER DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBER DEN WAFFENHANDEL

1.   Hintergrund

Im Einklang mit Artikel 18 ATT wurde das Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT-Sekretariat“) eingerichtet, das die Vertragsstaaten bei der wirksamen Durchführung des Vertrags unterstützt. Das ATT-Sekretariat ist mit der Wahrnehmung bestimmter Kernaufgaben betraut, zu denen es unter anderem gehört, die gemäß Artikel 13 vorzulegenden Berichte entgegenzunehmen und zu verteilen, die Liste der nationalen Kontaktstellen zu führen, die Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Vertragsdurchführung zu erleichtern und die Arbeit der Konferenz der Vertragsstaaten zu erleichtern. Darüber hinaus verwaltet das ATT-Sekretariat den nach Artikel 16 Absatz 3 ATT eingerichteten freiwilligen Treuhandfonds (Voluntarty Trust Fund, im Folgenden „VTF“) sowie das ATT-Sponsoringprogramm.

Das ATT-Sekretariat arbeitet, wie in Artikel 18 ATT festgelegt, „im Rahmen einer möglichst kleinen Struktur“ und mit einem begrenzten Haushalt, der von der jährlich tagenden Konferenz der Vertragsstaaten verabschiedet wird. Ein geringer Prozentsatz der Finanzbeiträge, die für den VTF und das ATT-Sponsoringprogramm bereitgestellt werden, wird dem ATT-Sekretariat für die Verwaltung dieser Programme zugewiesen, der Großteil der erhaltenen Mittel wird jedoch um Unterstützung nachsuchenden Staaten für die Durchführung von ATT-Projekten (im Falle des VTF) und für die Teilnahme an ATT-Sitzungen (im Falle des ATT-Sponsoringprogramms) zugewiesen. Somit sind die Kapazitäten, über die das ATT-Sekretariat verfügt, um Durchführungsunterstützung oder Hilfe über seine im Vertrag festgelegten Kernaufgaben hinaus bereitzustellen, begrenzt. Dennoch befindet sich das ATT-Sekretariat durch die Erfüllung seines Mandats und die Unterstützung des ATT-Prozesses sowie aufgrund seiner Nähe zum Vertrag und den Durchführungsanstrengungen in einer einmaligen Position, die es ihm erlaubt, Bereiche oder Lücken zu ermitteln, in denen Bedarf an Unterstützung bei der Durchführung besteht.

2021 wurde das ATT-Sekretariat durch die Europäische Union (im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/649 des Rates) dabei unterstützt, die nachstehend aufgeführten ausgewählten Projektmaßnahmen zur Vertragsdurchführung durchzuführen: 1) Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei den nationalen ATT-Kontaktstellen, 2) Verbesserung der Fähigkeiten nationaler und regionaler ATT-Experten („Ausbildung der Ausbilder“) und 3) Unterstützung bei der Einrichtung einer dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank. Der Durchführungszeitraum der genannten Projektmaßnahmen wurde durch den Beschluss (GASP) 2023/161 des Rates bis zum 20. Oktober 2023 verlängert.

Es sei darauf hingewiesen, dass zwar einige VTF-Projekte mit Unterstützung nationaler Organisationen und nationaler oder regionaler Berater durchgeführt wurden, bei der Mehrzahl der VTF-Projekte jedoch, die seit Einrichtung des VTF durchgeführt wurden, wurden internationale Experten und/oder ein Projektdurchführungspartner, bei dem es sich um eine internationale Organisation (z. B. ein Gremium der Vereinten Nationen) oder eine internationale NRO handelt, einbezogen. Ein kontinuierlicher Rückgriff auf internationale Expertise ist weder effizient noch auf Dauer tragbar.

Die VTF-Erfahrung zeigt eindeutig, dass einige Berater und Organisationen zu ihrer Entwicklung Unterstützung benötigen, um ihre Rolle bei den Projekten zur Durchführung des ATT in vollem Umfang erfüllen zu können. In dieser Hinsicht ist es der Wunsch des ATT-Sekretariats, weiterhin zur Verbesserung der Fähigkeiten nationaler und regionaler Experten beizutragen, damit diese die Durchführung des Vertrags auf nationaler Ebene wirksam unterstützen können.

Die Transparenz im internationalen Handel mit konventionellen Waffen ist ein zentrales Ziel des ATT. In dieser Hinsicht sind die Vertragsstaaten aufgrund von Artikel 13 ATT verpflichtet, einen Erstbericht über die zur Durchführung des Vertrags ergriffenen Maßnahmen sowie jährlich einen Bericht über genehmigte oder tatsächlich erfolgte Ausfuhren und Einfuhren vorzulegen. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen des ATT-Prozesses zahlreiche Dokumente/Instrumente verabschiedet, um die Vertragsstaaten bei der Berichterstattung zu unterstützen, darunter Formulare für die Berichterstattung, ein Leitfaden in Form von „häufig gestellten Fragen“ zu den jährlichen Berichterstattungspflichten sowie die „ Outreach Strategy on Reporting “ (Outreach-Strategie für die Berichterstattung), die zahlreiche Empfehlungen zur Förderung der Berichterstattung im Rahmen des ATT enthält.

Die aktuelle Zahl der vorgelegten Berichte und die Qualität einiger dieser Berichte machen deutlich, dass die laufenden Anstrengungen seitens der ATT-Interessenträger und die begrenzten Kapazitäten des ATT-Sekretariats, bei der Einhaltung der Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT zu unterstützen, nicht ausreichend sind. Das ATT-Sekretariat ist der Überzeugung, dass es durch gezielte Unterstützung und gezielt einzusetzende Mittel Initiativen durchführen könnte, die sich positiv auf Zahl und Qualität der vorgelegten ATT-Berichte auswirken könnten.

2.   Allgemeines Projektziel

Beitrag zum Weltfrieden und zur internationalen Sicherheit durch eine verstärkte Umsetzung des ATT mittels der kontinuierlichen Verbesserung der Fähigkeit nationaler und regionaler ATT-Experten zur Bereitstellung von Beratung und Schulung zur Durchführung des ATT; Verbesserung des Verständnisses der Vertragsstaaten für die Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT und Verbesserung der Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen; Pflege der eingerichteten Datenbank zur Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des Vertrags.

3.   Erwartete Projektergebnisse

a)

Erhöhung der Zahl nationaler und regionaler ATT-„Experten“, die vom ATT-Sekretariat anerkannt sind und die für eine hochwertige Schulung und Durchführungsunterstützung auf nationaler und regionaler Ebene, auch bei VTF-Projekten, sorgen können;

b)

Verbesserung der öffentlichen Liste von Beratern und Experten, die vom ATT-Sekretariat als fähig anerkannt werden, eine hochwertige ATT-Schulung und -Durchführungsunterstützung, auch für VTF-Projekte, bereitzustellen (Liste von Experten).

c)

Vergrößerung des Wissens um die im Rahmen des ATT bestehenden Berichterstattungspflichten und Verbesserung der Fähigkeit der ATT-Vertragsstaaten zur Einhaltung dieser Verpflichtungen;

d)

Erhöhung der Zahl der übermittelten ATT-Jahres- und Erstberichte;

e)

Verbesserung des Leitfadens für die Einhaltung der Berichterstattungspflichten und weite Verbreitung dieses Leitfadens und

f)

Verbesserung der Informationen über den Unterstützungsbedarf der Vertragsstaaten sowie über die Ressourcen, die verfügbar sind, um Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung auszuräumen.

3.1.   Messbare Zwischenergebnisse

a)

Durchführung von fünf regionalen Schulungsworkshops.

b)

Schulung von fünfzig nationalen und regionalen ATT-Experten darin, Staaten bei der Durchführung des ATT auf nationaler Ebene zu unterstützen.

c)

Durchführung von fünf praktischen Workshops zum Thema Berichterstattung in ausgewählten Regionen oder Teilregionen mit niedrigen Berichtszahlen.

d)

Schulung von vierzig benannten Kontaktstellen für die ATT-Berichterstattung.

e)

Instandhaltung zu 100 % der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden ATT-Datenbank.

4.   Erwartete Ergebnisse und Tätigkeiten

4.1.   Liste von Experten (für die Ausbildung der Ausbilder)

Weitere Verbesserung der Fähigkeit nationaler und regionaler ATT-Experten, im Zusammenhang mit der ATT-Durchführung auf nationaler und regionaler Ebene zu beraten und zu schulen, mit dem Ziel, die Qualität der Schulung und der Durchführungsunterstützung zu verbessern und die Abhängigkeit von internationalen Beratern und Organisationen zu verringern.

Unter umfassender Nutzung und unter Einsatz der Schulungsmaterialien (Schulungshandbuch und Leitfaden), die mit der von der EU in den Jahren 2021-2023 geleisteten Unterstützung ausgearbeitet wurden, werden folgende Tätigkeiten vorgeschlagen:

a)

Verfeinerung des Programms zur „Ausbildung der Ausbilder“, um die Fähigkeit nationaler und regionaler Berater zur Bereitstellung hochwertiger Schulungen und Durchführungsunterstützung zu gewährleisten,

b)

Kontaktaufnahme mit Beratern und Experten in ausgewählten Regionen, um sie zur Teilnahme an maßgeschneiderten Workshops zur „Ausbildung der Ausbilder“ anzuregen, und

c)

Veranstaltung und Unterstützung von fünf (5) Workshops zur „Ausbildung der Ausbilder“ in verschiedenen Regionen.

4.2.   Aufbau von Fähigkeiten für die ATT-Berichterstattung

Verbessertes Verständnis der Vertragsstaaten von den Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT und Verbesserung der Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen, um die Zahl der vorgelegten Berichte zu erhöhen und die im Rahmen des Vertrags angestrebte Transparenz besser zu verwirklichen.

Folgende Tätigkeiten werden vorgeschlagen:

a)

Förderung der ATT-Berichterstattung, Zusammenstellung und Verbreitung vorhandener Leitfäden/Beratungsinstrumente,

b)

Ausarbeitung eines freiwillig anzuwendenden Leitfadens für die Vertragsstaaten, der mögliche Maßnahmen für die organisatorische Abwicklung der Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT enthält (eine weitere Ausarbeitung des derzeit vorliegenden zusammenfassenden Dokuments mit Maßnahmen auf nationaler Ebene, um die Einhaltung der Berichterstattungspflichten zu erleichtern),

c)

Durchführung von fünf (5) praktischen Workshops über die Berichterstattung in ausgewählten Regionen oder Teilregionen mit niedrigen Berichtszahlen. Soweit möglich, in Zusammenarbeit mit interessierten Vertragsstaaten und einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen,

d)

Ausarbeitung von Schulungsmaterial für regelmäßige Online-Informationsveranstaltungen für die für die Berichterstattung benannten Kontaktstellen und für interessierte Kreise,

e)

Prüfung von Möglichkeiten zur Koordinierung und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Unterstützungsanbietern und Gremien vergleichbarer internationaler, regionaler und subregionaler Instrumente.

4.3.   Unterstützung für die dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank

Pflege der Datenbank für die Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des ATT auf nationaler Ebene.

Folgende Tätigkeit wird vorgeschlagen:

a)

Veröffentlichung, Pflege und Verbesserung der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank.

5.   Begünstigte

Nationale und regionale Experten und/oder Praktiker.

Geber und Empfänger des VTF.

Vertragsstaaten, insbesondere die für die Berichterstattung benannten Kontaktstellen.

Vertragsstaaten und Unterzeichnerstaaten, die um Unterstützung bei der Durchführung des ATT ersuchen.

Geberstaaten, die Projekte zur Durchführung des ATT unterstützen möchten.

6.   Koordinierung mit anderen einschlägigen Unterstützungstätigkeiten

Das ATT-Sekretariat ist mit anderen Fonds zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit der Durchführung des ATT vertraut, wie etwa der UN-Treuhandfazilität zur Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Rüstungskontrolle (UNSCAR) und natürlich dem EU ATT Outreach Project (ATT-OP). Das ATT-Sekretariat hat eng mit den Verwaltern/Durchführungsstellen dieser beiden Fonds zusammengearbeitet, so auch mit dem BAFA und mit Expertise France, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Dies umfasste einen regelmäßigen — und vertraulichen — Informationsaustausch über die bei den verschiedenen Fonds eingegangenen Anträge und die von ihnen genehmigten Projekte.

Mit dauerhafter Unterstützung durch die EU wird das ATT-Sekretariat weiterhin auf den Beziehungen aufbauen bzw. diese nutzen, die mit dem BAFA und Expertise France entwickelt wurden, um die Komplementarität zwischen dem von der EU finanzierten Projekt des ATT-Sekretariats und den laufenden Arbeiten im Rahmen des EU ATT Outreach Project zu gewährleisten. So hat das ATT-Sekretariat beispielsweise Mitglieder des Expertenpools der EU rekrutiert, damit sie bei der Validierung der Schulungsmaterialien mitwirken, die für die Komponente „Ausbildung der Ausbilder“ des Projekts 2 (Liste von Experten (für die Ausbildung der Ausbilder)) des von der EU im Zeitraum von 2021-2023 finanzierten Projekts entwickelt wurden. Einige Mitglieder des Expertenpools der EU haben an den vom ATT-Sekretariat veranstalteten Schulungsworkshops teilgenommen. Das ATT-Sekretariat plant, auf dieser bestehenden Zusammenarbeit mit EU-Experten aufzubauen.

Zudem würde das ATT-Sekretariat weiterhin von den Durchführungspartnern des EU ATT Outreach Project Informationen zur Ermittlung von Staatsvertretern und anderen Personen einholen, die für die Teilnahme am Programm „Ausbildung der Ausbilder“ des ATT-Sekretariats auszuwählen sind. Das ATT-Sekretariat könnte auch mit den Durchführungspartnern und Experten für den EU ATT Outreach zusammenarbeiten, um den in Zielländern gegebenenfalls bestehenden Unterstützungsbedarf zu bestimmen, der im Rahmen des EU-Fahrplans und anderer EU-Outreach-Maßnahmen ermittelt wurde. Die entsprechenden Informationen werden in die dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank eingepflegt.

Um die Arbeitsvereinbarungen mit dem EU ATT Outreach Project weiter zu verbessern, werden weitere Möglichkeiten geprüft, um die Koordinierung der jeweiligen Arbeits- und Zeitpläne zu verbessern, was unter anderem die Möglichkeit einschließt, bei Bedarf gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen.

Zusammenfassend sieht das ATT-Sekretariat viele Möglichkeiten für einen kontinuierlichen Dialog/eine kontinuierliche Partnerschaft mit dem EU ATT Outreach Project, um Komplementarität zwischen den beiden Projekten bei der Erfüllung des gemeinsamen Ziels einer wirksamen Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel zu gewährleisten.

7.   Instrumentarium für die Öffentlichkeitswirkung

Aufnahme von Informationen über das von der EU finanzierte Projekt in die Jahresberichte des ATT-Sekretariats für die Konferenz der Vertragsstaaten.

Vorlage aktueller Informationen über das von der EU finanzierte Projekt des ATT-Sekretariats durch das ATT-Sekretariat in einer informellen ATT-Vorbereitungssitzung je Konferenzzyklus der Vertragsstaaten.

Durchführung einer Nebenveranstaltung je Konferenzzyklus der Vertragsstaaten, um das von der EU finanzierte Projekt des ATT-Sekretariats besser bekannt zu machen.

Sicherstellung dessen, dass in Materialien, die im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts erstellt wurden, auch deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Materialien von der EU finanziert wurden.

Sicherstellung dessen, dass bei allen Veranstaltungen, Schulungen und Workshops, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden, deutlich darauf hingewiesen wird, dass sie von der EU finanziert wurden.

8.   Folgenabschätzung

In den letzten Jahren, die von der COVID-19-Pandemie gekennzeichnet waren, ist dem ATT-Sekretariat bewusst geworden, dass Pandemien und Naturkatastrophen sich negativ auf die Durchführung geplanter Projekttätigkeiten und die Projektdurchführungszeiträume auswirken können. In dieser Hinsicht ist das Projekt, das im Zeitraum von 2021 bis 2023 von der EU finanziert wurde, auf der Grundlage von Notfallplänen, die das ATT-Sekretariat in Reaktion auf die Umstände zu dieser Zeit angenommen und durchgeführt hat, erfolgreich abgewickelt worden. Das ATT-Sekretariat wird aus diesen jüngsten Erfahrungen Nutzen ziehen und sie bei der Planung und Abwicklung des neuen Projekts berücksichtigen.

9.   Berichterstattung

Die Vorkehrungen für die Berichterstattung über das Projekt werden entsprechend den Bestimmungen des Vertrags zwischen dem ATT-Sekretariat und der Europäischen Union eingeführt.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2296/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)