ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 109I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

66. Jahrgang
24. April 2023


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2023/844 des Rates vom 24. April 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2023/845 des Rates vom 24. April 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1686 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen

13

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2023/846 des Rates vom 24. April 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

15

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/847 des Rates vom 24. April 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

26

 

*

Beschluss (GASP) 2023/848 des Rates vom 24. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

38

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/849 des Rates vom 24. April 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

40

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

24.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 109/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/844 DES RATES

vom 24. April 2023

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2)

Der Rat ist nach wie vor äußerst besorgt über die Lage in Syrien. Nach über einem Jahrzehnt ist der Konflikt in Syrien noch lange nicht beendet und verursacht nach wie vor großes Leid und politische Instabilität.

(3)

Der Rat stellt fest, dass das syrische Regime seine Repressionspolitik fortsetzt. Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage erachtet der Rat es als notwendig, die Wirksamkeit der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, indem die Maßnahmen weiterentwickelt werden, wobei ihr gezielter und differenzierter Ansatz erhalten bleibt und die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt wird. Der Rat ist der Auffassung, dass bestimmte Kategorien von Personen und Organisationen aufgrund des spezifischen Kontexts in Syrien für die Wirksamkeit diese restriktiven Maßnahmen besonders relevant sind.

(4)

Der Rat ist zu der Einschätzung gelangt, dass dem syrischen Regime angeschlossene Milizen das Regime bei seiner Repressionspolitik unterstützen und im Namen des syrischen Regimes Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht begehen und dass von den ihnen angehörenden Personen die große Gefahr ausgeht, dass weiterhin derartige Verletzungen begangen werden. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der in Syrien tätigen privaten Sicherheitsunternehmen zugenommen, die als Strohfirmen für regierungsnahe Milizen fungieren und sie durch Tätigkeiten wie die Rekrutierung von Mitgliedern unterstützen. Der Rat ist deshalb der Ansicht, dass weitere restriktive Maßnahmen erforderlich sind, um sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen einzufrieren, die im Besitz oder im Eigentum von Mitgliedern der dem syrischen Regime angeschlossenen Milizen und von Personen und Organisationen, die mit bestimmten privaten Sicherheitsunternehmen, die diese regierungsnahen Milizen unterstützen, verbunden sind, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und um Einreisebeschränkungen gegen diese vom Rat benannten und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführten Personen zu verhängen.

(5)

Der Rat ist zutiefst besorgt über die Zunahme des Drogenhandels mit Ursprung in Syrien. Der Rat hat insbesondere festgestellt, dass der Handel mit Amphetaminen zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden ist, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dem Regime Einnahmen verschafft, die dazu beitragen, dass es seine Repressionspolitik fortsetzen kann. Der Rat ist der Ansicht, dass restriktive Maßnahmen dahin gehend vorgesehen werden sollten, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder im Eigentum bestimmter vom Rat identifizierter und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführter Personen und Organisationen, die an der Herstellung von Drogen mit Ursprung in Syrien oder dem Handel damit beteiligt sind, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und dass Einreisebeschränkungen gegen diese Personen verhängt werden, um sie an der Unterstützung des Regimes zu hindern und den Druck auf das Regime zu erhöhen, damit es seine Repressionspolitik ändert. Durch diese Maßnahmen soll ferner das Risiko einer Untergrabung der Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen verringert werden, indem die Möglichkeit des Regimes, zur Fortsetzung seiner Repressionspolitik auf Erträge aus dem Drogenhandel zurückzugreifen, ins Visier genommen wird.

(6)

Angesichts der sehr ernsten Lage erachtet der Rat es als notwendig, dass 25 Personen und 8 Organisationen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, für die restriktive Maßnahmen gelten, aufgenommen werden.

(7)

Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt A („Personen“) aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„327.

Wasim Badia AL ASSAD

وسيم بديع الأسد

Geburtsdatum: 18.7.1980;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Wasim Badia al-Assad ist ein Cousin von Bashar al-Assad und somit ein Mitglied der Assad-Familie.

Wasim Badia al-Assad ist auch an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt. Insbesondere war er an der Herstellung von Captagon beteiligt und ist verantwortlich für Drogenlieferungen. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

328.

Samer Kamal AL-ASSAD

alias ‚Samir‘

سامر كمال الأسد

Geburtsdatum: 19.5.1973;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Samer Kamal al-Assad ist ein Mitglied der Assad-Familie.

Er betreibt Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel, insbesondere der Herstellung. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

329.

Mudar Rifaat AL-ASSAD

Alias‘Rifa’at‘

مضر رفعت الأسد

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Mudar Rifaat al-Assad ist ein Cousin von Bashar al-Assad und somit ein Mitglied der Assad-Familie.

24.4.2023

330.

Mohammad SHALISH

محمد شاليش

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Mohammad Shalish hat enge Verbindungen zum Regime.

Er steht in Verbindung mit Aktivitäten im Drogenbereich und insbesondere mit dem Handel mit Captagon in der Region Latakia. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

331.

Waseem Omar AL-MASALMA

وسيم عمر المسالمة

Geburtsdatum: 27.8.1981;

Geburtsort: Bosra Al-Sham, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Waseem Omar al-Masalma ist ein Anführer einer regierungsnahen Miliz.

Waseem Omar al-Masalma ist an dem vom Regime gesteuerten Handel mit Captagon im südlichen Syrien, insbesondere in Deraa, beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

332.

Amer Tayseer KHITI

عامرتيسير خيتي

Geburtsdatum: 31.7.1980;

Geburtsort: Douma, Gouvernement Rif Dimashq, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Amer Tayseer Khiti ist ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Bauwesen und Industrie. Er hat enge Verbindungen zur Assad-Familie. Er ist ein Unterstützer von Präsident al-Assad und hat Kundgebungen für ihn organisiert.

Amer Tayseer Khiti ist auch am Schmuggel von Captagon beteiligt und erwarb Immobilien, um in Verpackungsanlagen zu investieren, die beim Drogenschmuggel zum Einsatz kommen. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

333.

Abdellatif HAMID

Alias ‚Hamida‘

عبد اللطيف حميدة

Geburtsdatum: 1.12.1977;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Abdellatif Hamid hat enge Verbindungen zur Assad-Familie.

Abdellatif Hamid besitzt eine Fabrik in Aleppo, die an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt war. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

334.

Nouh ZAITER

Noah ZAITER

Noah ZAYTAR

نوح زعيتر

Geburtsdatum: 1977;

Geburtsort: Zahle, Libanon;

Staatsangehörigkeit: libanesisch;

Geschlecht: männlich

Nouh Zaiter steht mit Mitgliedern der Assad-Familie in Verbindung.

Er ist am Handel mit Captagon in Libanon und in Syrien beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

335.

Taher AL-KAYALI

طاهر الكيالي

Geburtsdatum: 13.12.1959;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Taher Al-Kayali ist ein syrischer Geschäftsmann, der mehrere Unternehmen besitzt, darunter Neptunus LLC.

Über seine Unternehmen ist er an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt, insbesondere im Hinblick auf den Transport vom Hafen von Latakia. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

336.

Imad Abu ZUREIQ

Emad Abu ZURAIQ

Imad Abu ZREIK

عماد أبو زريق

Geburtsdatum: 1982;

Geburtsort: Nasib, Daraa, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Vermuteter Aufenthaltsort: Daraa, Syrien;

Geschlecht: männlich

Imad Abu Zureiq ist ein führendes Mitglied einer regierungsnahen Miliz im Südwesten Syriens, die direkt der Abteilung für militärische Sicherheit des syrischen Regimes untersteht.

Derzeit profitiert seine Miliz von der Kriegswirtschaft, einschließlich des Handels mit Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

337.

Mustafa AL MASALMAH

Alias Mustafa AL KASAM/QASIM

مصطفى المسالمة/الكسم

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Vermuteter Aufenthaltsort: Daraa al-Balad, Syrien;

Geschlecht: männlich;

Mustafa al-Masalmah leitet eine regierungsnahe Miliz, die direkt der Abteilung für militärische Sicherheit des syrischen Regimes untersteht.

Derzeit profitiert seine Miliz von der Kriegswirtschaft, einschließlich des Handels mit der synthetischen Droge Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt.

Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes und steht mit ihm in Verbindung.

24.4.2023

338.

Hassan Muhammad DAQQOU

حسن محمد دقو

Geburtsdatum: 1.2.1985;

Geburtsort: Tfail, Libanon;

Staatsangehörigkeit: syrisch/libanesisch;

Geschlecht: männlich

Hassan Muhammad Daqqou hat enge Verbindungen zur vierten Division der syrischen Armee. Daqqou hat in Libanon und in Syrien ein großes Drogenhandelsnetz aufgebaut und Anlagen zur Herstellung von Captagon in der Nähe der syrisch-libanesischen Grenze errichtet. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

339.

Jihad BARAKAT

جهاد بركات

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Jihad Barakat steht durch Heirat mit der Assad-Familie in Verbindung.

Er ist auch Anführer einer regierungsnahen Miliz und hat weiterhin verschiedene militärische und nachrichtendienstliche Positionen innerhalb des Regimes inne.

24.4.2023

340.

Raji FALHOUT

راجي فلحوط

Geburtsdatum: 3.10.1985;

Geburtsort: Atil, Syrien;

Position: Anführer einer dem syrischen Regime angeschlossenen Miliz;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Raji Falhout leitet eine Miliz, die mit dem syrischen Militärnachrichtendienst in Verbindung steht.

Raji Falhout ist auch am Drogenhandel mit Captagon beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

341.

Muhammad ABDO ASSAAD

alias Asa’ad

محمد عبده أسعد

Geburtsdatum: 19.7.1975;

Geburtsort: Ain Tineh, Damaskus-Land, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Assaad Building, Main Street, Ain Tineh, Damaskus-Land;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Abdo Assaad;

Geschlecht: männlich;

Muhammad Abdo Assaad ist der Anführer der Miliz Hosn al-Watan, die im Namen des syrischen Regimes kämpfte.

Zuletzt hat er das Unternehmen Aman for Protection and Security LLC gegründet, das private Sicherheitsdienste anbietet und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

342.

Samer AL-DIBIS

سامر الدبس

(alias Samer AL-DIBS, Samir)

Geburtsdatum: 30.3.1962;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Naher Street, Rawda, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Samer al-Dibis ist ein führender Geschäftsmann, der in mehreren Sektoren der syrischen Wirtschaft, insbesondere in der chemischen Industrie und im Immobiliensektor, tätig ist. Er ist ein Mitglied des Verwaltungsrats des syrisch-chinesischen Wirtschaftsrats und Vorsitzender der Handelskammer von Damaskus und Damaskus-Land. Er ist auch ein Mitglied des Parlaments und eng mit Maher al-Assad verbunden. In diesen Funktionen ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

343.

Ali Najib IBRAHIM

علي نجيب إبراهيم

(alias Ali NajeebIBRAHIM)

Geburtsdatum: 1991;

Position: Geschäftsmann;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Al-Malki, Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Ali Najib Ibrahim ist ein führender Geschäftsmann, der in Syrien unter anderem im Telekommunikationssektor tätig ist. Er besitzt mehrere Strohfirmen, die über Verbindungen zum syrischen Regime verfügen, um Sanktionen zu umgehen. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

344.

Jamal ISMAIL

alias Ismael

جمال إسماعيل

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Verbundene Organisationen: Direktorat Militärischer Nachrichtendienst;

Geschlecht: männlich

Jamal al-Ismail war der Kommandeur der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des syrischen Regimes, als seine Einheit am 13. April 2013 in der Stadt Tadamon mindestens 41 Zivilisten tötete (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

345.

Jamal AL-KHATIB

جمال الخطيب

Verbundene Organisationen: Direktorat Militärischer Nachrichtendienst

Jamal al-Khatib war ein Kommandeur in der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des syrischen Regimes, als er am 13. April 2013 an der Tötung von mindestens 41 Zivilisten in der Stadt Tadamon teilnahm (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

346.

Osama AL-MALIKI

Alias Usama

أسامة المالكي

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch; Geschlecht: männlich;

Anschrift: Villa 98, Sharqiyyat, Jazira al-Khamisa, Qura al-Assad, Damaskus-Land, Syrien;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Mohammad al-Maliki — محمد المالكي

Geschlecht: männlich

Osama al-Maliki ist Mehrheitseigner des Unternehmens Al-Jabal Security and Protection LLC. Al-Jabal Security and Protection LLC fungiert als Strohfirma, die es der regierungsnahen Miliz Saraya al-Areen 313 ermöglicht, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. t Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

347.

Fadi SAQR

فادي أحمد

(alias Fady SAKR, Fadi SAQER, Fadi SAQIR)

Geburtsdatum: 1975;

Geburtsort: Jablah, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Fadi Saqr ist ein Anführer der Miliz National Defence Forces (NDF) in Damaskus, die seit mindestens 2012 im Namen des Regimes gekämpft hat. Fadi Saqr ist ein Mitglied einer regierungsnahen Miliz.

Fadi Saqr war Teil der Befehlskette, als in der Stadt Tadamon am 13. April 2013 mindestens 41 Zivilisten getötet wurden (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

348.

Ahmad Ali TAHER

احمد علي طاهر

Geburtsdatum: 1982;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Saraya 36 Building, 3rd Floor, Western Villas, Mazze, Damaskus;

Verbundene Personen: Bruder: Khodr Taher;

Verbundene Organisationen: Castle Security and Protection LLC;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Ali Taher;

Geschlecht: männlich

Ahmad Ali Taher besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

349.

Amjad YOUSSEF

alias Yusuf, Yousef

أمجد يوسف

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Amjad Youssef ist ein Stabsfeldwebel des syrischen Direktorats Militärischer Nachrichtendienst.

Er war Mitglied der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des syrischen Regimes, als er am 13. April 2013 an der Tötung von mindestens 41 Zivilisten in der Stadt Tadamon teilnahm (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

350.

Osama RAMADAN

Alias Usama

أسامة رمضان

Geburtsdatum: 1973;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Saraya 36 Building, 3rd Floor, Western Villas, Mazze, Damaskus;

Geschäftspartner: Ahmad Ali Taher;

Verbundene Organisationen: Castle Security and Protection LLC;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Hassan Ramadan;

Geschlecht: männlich

Osama Ramadan besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

351.

Ali Mhanna SULEIMAN

علي مهنا سليمان

Geburtsdatum: 1987;

Geburtsort: Al-Raml, Kherbet Maaza, Tartus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Ghaya Estate Area, 36th Estate, Khirbit Maaza, Tartus;

Ausweis-Nr.: 10040018920;

Name des Vaters: Mhanna;

Name der Mutter: Insaf;

Geschlecht: männlich

Ali Suleiman war Anführer des Sahab-Regiments einer Division der Syrisch-Arabischen Armee, die auch als ‚Tiger-Streitkräfte‘ bekannt war. Er ist eng mit Suhayl Hassan verbunden. Er war an der Finanzierung des Regimes beteiligt, auch durch den Schmuggel von Treibstoff. Ferner profitiert er von seinen Verbindungen zum Regime, etwa durch Geschäftsmöglichkeiten bei der Immobilienentwicklung. Daher ist er ist Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023“

2.

Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt B („Organisationen“) aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„83.

Vierte Panzerdivision der syrischen Armee

الفرقة الرابع

Ort der Registrierung: Damaskus;

Hauptgeschäftssitz: Gebiet des syrischen Regimes in Syrien;

Verbundene Personen: Maher al-Assad, Ghassan Belal

Die vierte Panzerdivision ist eine der bekanntesten militärischen Einheiten der syrischen Armee, die von Maher al-Assad geleitet und von Ghassan Belal befehligt wird.

Die vierte Panzerdivision ist für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich.

Die vierte Panzerdivision profitiert auch von der Kriegswirtschaft, insbesondere vom Handel mit Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist die vierte Panzerdivision Nutznießerin und Unterstützerin des Regimes.

24.4.2023

84.

Neptunus LLC/Neptune LLC company

شركة نبتونوس المحدودة المسؤولية

نبتونس أوفرسيز المحدودة

Ort der Registrierung: Latakia, Syrien;

Datum der Registrierung: 2017

Neptunus LLC ist an Aktivitäten im Drogenbereich im Hafen von Latakia beteiligt. Daher ist Neptunus LLC Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

Neptunus LLC wurde von Taher Al-Kayali mitgegründet.

24.4.2023

85.

Areen foundation/مؤسسة العرين

Ort der Registrierung: Syrien;

Datum der Registrierung: 1999;

Hauptgeschäftssitz: Syrien;

Verbundene Personen: Asma al-Assad (Ehefrau von Bashar al-Assad und Direktorin)

Die Stiftung al-Areen (al-Areen foundation) gibt sich zwar als gemeinnützige Stiftung aus, ist jedoch eng mit den Milizen des syrischen Regimes verbunden.

Die Stiftung al-Areen wird von Asma al-Assad, der Ehefrau des Präsidenten, geleitet.

Die Stiftung steuert Hilfsleistungen im Einklang mit der Politik und den Prioritäten des Regimes und ist daher Nutznießerin und Unterstützerin des Regimes.

24.4.2023

86.

Stroytransgaz/Стройтрансгаз

Weitere Angaben:

Stroytransgaz Group

Stroytransgaz (STG) Logistic,

Stroytransgaz (STG) Engineering,

STG Engineering

Stroytransgaz ist ein in Syrien tätiges russisches Ingenieur- und Bauunternehmen, das unter anderem die Kontrolle über die größten Phosphatminen Syriens übernommen hat.

Daher ist Stroytransgaz Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

87.

Gecopham, the General Company for Phosphate and Mines

الشركة العامة للفوسفات و المناجم

Anschrift: Palmyra Road, Homs, Arabische Republik Syrien;

Tel. 00963312751122;

E-Mail: info@gecopham.sy;

Geschäftsführer: Younes Ramadan

Gecopham wird vom syrischen Ministerium für Öl und mineralische Ressourcen kontrolliert und unterstützt das Regime finanziell. Daher ist es Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

88.

Al-Jabal Security and Protection LLC

شركة الجبل لخدمات الحماية والحراسة

Anschrift: F6XR+495, Malek Bin Rabeaa, Damaskus, Syrien;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus;

Datum der Registrierung: 19.10.2017;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien;

Verbundene Personen: Osama Mohammad al-Maliki

Al-Jabal Security and Protection LLC steht im Eigentum und unter der Leitung von Osama al-Maliki.

Al-Jabal Security and Protection LLC fungiert als Strohfirma, die es der regierungsnahen Miliz Saraya al-Areen 313 ermöglicht, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. Daher ist Al-Jabal Security and Protection LLC Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

89.

Castle Security and Protection LLC

شركة القلعة للحماية والحراسة والخدمات الأمني

alias Castle Security and Protection LLC, Citadel for Security and Protection

Anschrift: Saraya Roundabout, Western Villas, Mazze, Damaskus, Syrien;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Datum der Registrierung: 18.10.2017;

Registriernummer:/

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien;

Weitere Angaben: Sektor: Sicherheitsunternehmen (als Strohfirma einer Miliz);

Tel.: +963116119331, +963943800808

Castle for Security and Protection LLC ist ein privates Unternehmen, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert.

Castle for Security ist auch am Drogenhandel beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

90.

Aman for Protection and Security LLC

شركة أمان للحماية والحراسة الأمنية

Anschrift: Damaskus-Land;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus-Land;

Datum der Registrierung: 10.10.2018;

Registriernummer: 2906;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus-Land, Syrien;

Verbundene Personen: Muhammad Abdo Assaad

Aman for Protection and Security LLC ist ein privates Sicherheitsunternehmen, das von Muhammad Abdo Assaad gegründet wurde und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023“


24.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 109/13


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/845 DES RATES

vom 24. April 2023

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1686 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen

Der Rat der Europäischen Union —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1686 des Rates vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. September 2016 hat der Rat die Verordnung (EU) 2016/1686 angenommen.

(2)

In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sollten zwei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 aufgenommen werden.

(3)

Die Verordnung (EU) 2016/1686 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 255 vom 21.9.2016, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 wird wie folgt geändert:

1.

Unter der Überschrift „A. In Artikel 3 genannte natürliche Personen“ werden folgende Einträge angefügt:

„15.

Abu Yasir HASSAN (alias Sheikh Hassan, Ahmed Mahmoud Hassan, Yaseer Hassan, Abu Qasim); Geburtsdatum: 1981 bis 1983; Geburtsort: Region Pwani, Tansania; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: tansanisch.

16.

Bonomade Machude OMAR (alias Ibn Omar, Abu Sulayfa Muhammad, Abu Sorraca, Abu Surakha, Abu Suraqa Suraqa Filho, Omar Saide, Sheikh Omar); Geburtsdatum: 15. Juni 1988; Geburtsort: Bezirk Palma, Provinz Cabo Delgado, Mosambik; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: mosambikanisch.“

2.

Unter der Überschrift „B. In Artikel 3 genannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:

„5.

ISIS-Mozambique (alias Islamic State of Iraq and Syria — Mozambique, Islamic State -Mozambique, ISIL-M, Ansar Al-Sunna, Al-Shabaab, Al-Shabaab in Mozambique, Mozambique Wilaya of the Islamic State, Ahlu Sunna wa Jamaah (ASwJ), Ahl al-Sunna wa al-Jamaa, Ahlu al-Sunnah wal-Jamaah, Ahlu Sunnah Wajamo, Swahili Sunna).“


24.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 109/15


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/846 DES RATES

vom 24. April 2023

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.

(2)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 25. September 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er den weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt seitens der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende bedauerte und in der er erwähnte, dass dies zu Toten und einer großen Zahl von Verletzten geführt hat. In der Erklärung hieß es ferner, dass jede für die Tötung von Mahsa Amini verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden muss, und die iranische Regierung wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Zuge transparenter und glaubwürdiger Ermittlungen festgestellt wird, wie viele Menschen getötet und festgenommen worden sind, dass alle friedlich Demonstrierenden freigelassen werden und dass alle Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten. Weiter wurde in der Erklärung betont, dass die Entscheidung Irans, den Internetzugang erheblich einzuschränken und Instant-Messaging-Plattformen zu blockieren, einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt. Schließlich hieß es in der Erklärung, dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen prüfen wird, um auf die Tötung von Mahsa Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren.

(3)

Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2022 bekräftigten Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit Iran anzugehen, sollten acht Personen und eine Organisation in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1.


ANHANG

Die folgenden acht Personen und die folgende Organisation werden in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, aufgenommen:

 

Personen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„214.

NOBAVEH VATAN Bijan

بیژن نوباوه وطن

Geburtsdatum: 1959/1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments, erster stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses des iranischen Parlaments

Bijan Nobaveh Vatan ist ein iranischer Abgeordneter und Hardliner sowie erster stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses des iranischen Parlaments.

Er gehört zu den 227 Mitgliedern des Parlaments, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Protestteilnehmern gelobt werden und die Justiz nachdrücklich aufgefordert wird, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Protestteilnehmer unter dem Vorwurf der ‚Muharebeh‘, der ‚Feindschaft gegen Gott‘, zum Tod zu verurteilen.

Darüber hinaus ist er eine treibende Kraft hinter Rechtsvorschriften zur Durchsetzung restriktiver Bekleidungsvorschriften für Frauen, indem Sanktionen gegen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden, die mit sich diesen Vorschriften nicht beugenden Frauen interagieren, wodurch ein Boykott gegen sie entsteht.

Als Mitglied des iranischen Parlaments unterstützte Nobaveh Vatan während der landesweiten Proteste in Iran in den Jahren 2022/2023 die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen. Er unterstützt ferner Rechtsvorschriften, mit denen Frauen in Iran ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte umfassend entzogen werden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

215.

YAZDIKHAH Ali

علی یزدی خواه

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments, Mitglied des Kulturausschusses des iranischen Parlaments

Ali Yazdikhah ist ein iranischer Abgeordneter und Hardliner sowie Mitglied des Kulturausschusses des iranischen Parlaments.

Er gehört zu den 227 Mitgliedern des Parlaments, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Protestteilnehmern gelobt werden und die Justiz nachdrücklich aufgefordert wird, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Protestteilnehmer unter dem Vorwurf der ‚Muharebeh‘, der ‚Feindschaft gegen Gott‘, zum Tod zu verurteilen.

Darüber hinaus ist er eine treibende Kraft hinter Rechtsvorschriften zur Durchsetzung restriktiver Bekleidungsvorschriften für Frauen, indem Sanktionen gegen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden, die mit sich diesen Vorschriften nicht beugenden Frauen interagieren, wodurch ein Boykott gegen sie entsteht.

Als Mitglied des iranischen Parlaments unterstützte Yazdikhah während der landesweiten Proteste in Iran in den Jahren 2022/2023 die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen. Er unterstützt ferner Rechtsvorschriften, mit denen Frauen in Iran ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte umfassend entzogen werden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

216.

ALIBABAEI Mehdi

محدی علی بابایی

(alias ALI BABAEI Mehdi, BABAEI Ali Mehdi)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Major

Funktion: Provinzvertreter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) in Qom

Major Mehdi Alibabaei ist Provinzvertreter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) in Qom. Er führt IRGC- und Bassidsch-Kräfte in der Stadt Qom an.

Nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 wurden einige der heftigsten Proteste in der Stadt Qom verzeichnet. Sicherheitskräfte, darunter IRGC-Kräfte und Bassidsch-Milizen, wurden eingesetzt, um gewaltsam gegen diese Proteste vorzugehen. Seit März 2023 sind die IRGC-Kräfte und Bassidsch-Milizen auch angewiesen, das Gesetz über das obligatorische Tragen des Hidschabs durch neue Methoden der Unterdrückung durchzusetzen.

Alibabaei verkündete ein neues Konzept zur Entsendung von Mitgliedern der Bassidsch-Milizen in jeden Stadtteil von Qom, um das Hidschab-Gesetz durchzusetzen. Das neue Konzept umfasst die Einrichtung von Programmen wie ‚Sei ein namhafter Anführer in unserer Nachbarschaft‘, wonach IRGC/Bassidsch-Kräfte angewiesen werden, Nachbarschaftspatrouillen durchzuführen, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu nutzen, auf Einschüchterungen zurückzugreifen und gewöhnliche Bürger bezüglich der Durchsetzung in die Pflicht zu nehmen (indem z. B. Hausverwalter nachdrücklich auf ihre Verantwortung für ‚schlecht verschleierte‘ Hausbewohner hingewiesen werden). Mit diesem Konzept erreichten die Denunzierung und die Informationssammlung durch die breite Bevölkerung zur Unterdrückung von Frauen ein neues Ausmaß.

Unter dem Kommando von Alibabaei werden die lokalen IRGC- und Bassidsch-Kräfte in Qom angewiesen, bestimmte ausgewählte Gesetze durch Mittel und Methoden durchzusetzen, die Bürger einschüchtern und ihre Grundrechte verletzen.

Als Provinzvertreter des IRGC in Qom ist Major Mehdi Alibabaei verantwortlich für die Unterdrückungshandlungen der lokalen IRGC- und Bassidsch-Kräfte sowie für die von ihnen begangenen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

217.

NOUROUZI Ali Asghar

(alias NOROUZI Ali Asghar)

Geburtsdatum: 11.11.1962

Geburtsort: Dashtestan, Provinz Bushehr, Iran

Adresse: Unit 29, 5th Floor, Talaieh Block- B1, Elahiyeh Complex 1, Number 0, Alley 2-Shahid Sajjad Rushanai, Rabbaninejad Street, Zein Aldin Municipality, Qom 3739144673, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: Y53914915 (Iran), Ablaufdatum 11.5.2026

Nationale Identifikationsnr.: 4591967573 (Iran)

Funktion: Verwaltungsratsvorsitzender der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Seyyed Aminollah; Emami Tabatabai; Yahya Alaoddini; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Ali Asghar Nourouzi ist Verwaltungsratsvorsitzender der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation:

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Verwaltungsratsvorsitzender der IRGC Cooperative Foundation ist Ali Asghar Nourouzi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

218.

TABATABAI Seyyed Amin Ala Emami

(alias TABATBAYI Aminallah Imami)

Geburtsdatum: 26.8.1963

Geburtsort: Meybod, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 4489260229 (Iran)

Funktion: stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation; geschäftsführender Direktor der IRGC Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Yahya Alaoddini; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi

Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai ist stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender sowie geschäftsführender Direktor der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und geschäftsführender Direktor der IRGC Cooperative Foundation ist Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

24.4.2023

 

 

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

219.

ALAODDINI Yahya

(alias ALA’ODDINI Yahya; ALAEDDINI Yahya)

Geburtsdatum: 21.5.1965

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: K47201906 (Iran), Ablaufdatum 19.10.2023

Nationale Identifikationsnr.: 0036732958 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Yahya Alaoddini ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

24.4.2023

 

 

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Yahya Alaoddini daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

220.

BABAMORADI Jamal Ali

Geburtsdatum: 24.5.1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 0036824240 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Ahmad Karimi; Yahya Alaoddini; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai

Jamal Ali Babamoradi ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Jamal Ali Babamoradi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

24.4.2023

 

 

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

221.

KARIMI Ahmad Hasan

Geburtsdatum: 11.12.1962

Geburtsort: Qom, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 0382947983 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Ahmad Hasan Karimi ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

24.4.2023“

 

 

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Yahya Alaoddini; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai; Jamal Ali Babamoradi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Ahmad Hasan Karimi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

 

Organisationen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„35.

Ariantel

Adresse: Ariantel Head Office, No. 15, 15th alley, South Gandhi Street, Tehran, Iran

Website: http://www.ariantel.ir

Art der Organisation: Privatunternehmen

Ariantel ist ein iranischer Mobilfunkanbieter, der beim Aufbau der umfassenden Telekommunikationsüberwachungsarchitektur, die von der iranischen Regierung konzipiert wurde, um abweichende und kritische Stimmen in Iran zu unterdrücken, an vorderster Front steht.

Ariantel hat auf Ersuchen der iranischen Regierung aktiv nach Cyber-Produkten gesucht, um Anrufe und andere Aktivitäten von Mobilfunkkommunikation seiner Nutzer zu überwachen, zu lokalisieren und abzuhören, und nutzt diese. Diese Informationen wurden anschließend verwendet, um Proteste niederzuschlagen oder zu stören sowie friedliche Demonstranten und Aktivisten zu identifizieren, aufzufinden und festzunehmen.

Ariantel ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023“


BESCHLÜSSE

24.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 109/26


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/847 DES RATES

vom 24. April 2023

zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

(2)

Der Rat ist nach wie vor äußerst besorgt über die Lage in Syrien. Nach über einem Jahrzehnt ist der Konflikt in Syrien noch lange nicht beendet und verursacht nach wie vor großes Leid und politische Instabilität.

(3)

Der Rat stellt fest, dass das syrische Regime seine Repressionspolitik fortsetzt. Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage erachtet der Rat es als notwendig, die Wirksamkeit der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, indem die Maßnahmen weiterentwickelt werden, wobei ihr gezielter und differenzierter Ansatz erhalten bleibt und die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt wird. Der Rat ist der Auffassung, dass bestimmte Kategorien von Personen und Organisationen aufgrund des spezifischen Kontexts in Syrien für die Wirksamkeit dieser restriktiven Maßnahmen besonders relevant sind.

(4)

Der Rat ist zu der Einschätzung gelangt, dass dem syrischen Regime angeschlossene Milizen das Regime bei seiner Repressionspolitik unterstützen und im Namen des syrischen Regimes Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht begehen und dass von den ihnen angehörenden Personen die große Gefahr ausgeht, dass weiterhin derartige Verletzungen begangen werden. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der in Syrien tätigen privaten Sicherheitsunternehmen zugenommen, die als Strohfirmen für regierungsnahe Milizen fungieren und sie durch Tätigkeiten wie die Rekrutierung von Mitgliedern unterstützen. Der Rat ist deshalb der Ansicht, dass weitere restriktive Maßnahmen erforderlich sind, um sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen einzufrieren, die im Besitz oder im Eigentum von Mitgliedern der dem syrischen Regime angeschlossenen Milizen und von Personen und Organisationen, die mit bestimmten privaten Sicherheitsunternehmen, die diese regierungsnahen Milizen unterstützen, verbunden sind, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und um Einreisebeschränkungen gegen diese vom Rat benannten und in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgeführten Personen zu verhängen.

(5)

Der Rat ist zutiefst besorgt über die Zunahme des Drogenhandels mit Ursprung in Syrien. Der Rat hat insbesondere festgestellt, dass der Handel mit Amphetaminen zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden ist, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dem Regime Einnahmen verschafft, die dazu beitragen, dass es seine Repressionspolitik fortsetzen kann. Der Rat ist der Ansicht, dass restriktive Maßnahmen dahin gehend vorgesehen werden sollten, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder im Eigentum bestimmter vom Rat identifizierter und in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgeführter Personen und Organisationen, die an der Herstellung von Drogen mit Ursprung in Syrien oder dem Handel damit beteiligt sind, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und dass Einreisebeschränkungen gegen diese Personen verhängt werden, um sie an der Unterstützung des Regimes zu hindern und den Druck auf das Regime zu erhöhen, damit es seine Repressionspolitik ändert. Durch diese Maßnahmen soll ferner das Risiko einer Untergrabung der Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen verringert werden, indem die Möglichkeit des Regimes, zur Fortsetzung seiner Repressionspolitik auf Erträge aus dem Drogenhandel zurückzugreifen, ins Visier genommen wird.

(6)

Angesichts der sehr ernsten Lage erachtet der Rat es als notwendig, dass 25 Personen und 8 Organisationen in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, für die restriktive Maßnahmen gelten, aufgenommen werden.

(7)

Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


ANHANG

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt A („Personen“) aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„327.

Wasim Badia AL ASSAD

وسيم بديع الأسد

Geburtsdatum: 18.7.1980;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Wasim Badia al-Assad ist ein Cousin von Bashar al-Assad und somit ein Mitglied der Assad-Familie.

Wasim Badia al-Assad ist auch an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt. Insbesondere war er an der Herstellung von Captagon beteiligt und ist verantwortlich für Drogenlieferungen. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

328.

Samer Kamal AL-ASSAD

alias „Samir“

سامر كمال الأسد

Geburtsdatum: 19.5.1973;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Samer Kamal al-Assad ist ein Mitglied der Assad-Familie.

Er betreibt Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel, insbesondere der Herstellung. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

329.

Mudar Rifaat AL-ASSAD

Alias‘Rifa’at‘

مضر رفعت الأسد

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Mudar Rifaat al-Assad ist ein Cousin von Bashar al-Assad und somit ein Mitglied der Assad-Familie.

24.4.2023

330.

Mohammad SHALISH

محمد شاليش

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Mohammad Shalish hat enge Verbindungen zum Regime.

Er steht in Verbindung mit Aktivitäten im Drogenbereich und insbesondere mit dem Handel mit Captagon in der Region Latakia. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

331.

Waseem Omar AL-MASALMA

وسيم عمر المسالمة

Geburtsdatum: 27.8.1981;

Geburtsort: Bosra Al-Sham, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Waseem Omar al-Masalma ist ein Anführer einer regierungsnahen Miliz.

Waseem Omar al-Masalma ist an dem vom Regime gesteuerten Handel mit Captagon im südlichen Syrien, insbesondere in Deraa, beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

332.

Amer Tayseer KHITI

عامرتيسير خيتي

Geburtsdatum: 31.7.1980;

Geburtsort: Douma, Gouvernement Rif Dimashq, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Amer Tayseer Khiti ist ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Bauwesen und Industrie. Er hat enge Verbindungen zur Assad-Familie. Er ist ein Unterstützer von Präsident al-Assad und hat Kundgebungen für ihn organisiert.

Amer Tayseer Khiti ist auch am Schmuggel von Captagon beteiligt und erwarb Immobilien, um in Verpackungsanlagen zu investieren, die beim Drogenschmuggel zum Einsatz kommen. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

333.

Abdellatif HAMID

Alias „Hamida“

عبد اللطيف حميدة

Geburtsdatum: 1.12.1977;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Abdellatif Hamid hat enge Verbindungen zur Assad-Familie.

Abdellatif Hamid besitzt eine Fabrik in Aleppo, die an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt war. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

334.

Nouh ZAITER

Noah ZAITER

Noah ZAYTAR

نوح زعيتر

Geburtsdatum: 1977;

Geburtsort: Zahle, Libanon;

Staatsangehörigkeit: libanesisch;

Geschlecht: männlich

Nouh Zaiter steht mit Mitgliedern der Assad-Familie in Verbindung.

Er ist am Handel mit Captagon in Libanon und in Syrien beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

335.

Taher AL-KAYALI

طاهر الكيالي

Geburtsdatum: 13.12.1959;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Taher Al-Kayali ist ein syrischer Geschäftsmann, der mehrere Unternehmen besitzt, darunter Neptunus LLC.

Über seine Unternehmen ist er an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt, insbesondere im Hinblick auf den Transport vom Hafen von Latakia. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

336.

Imad Abu ZUREIQ

Emad Abu ZURAIQ

Imad Abu ZREIK

عماد أبو زريق

Geburtsdatum: 1982;

Geburtsort: Nasib, Daraa, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Vermuteter Aufenthaltsort: Daraa, Syrien;

Geschlecht: männlich

Imad Abu Zureiq ist ein führendes Mitglied einer regierungsnahen Miliz im Südwesten Syriens, die direkt der Abteilung für militärische Sicherheit des syrischen Regimes untersteht.

Derzeit profitiert seine Miliz von der Kriegswirtschaft, einschließlich des Handels mit Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

337.

Mustafa AL MASALMAH

Alias Mustafa AL KASAM/QASIM

مصطفى المسالمة/الكسم

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Vermuteter Aufenthaltsort: Daraa al-Balad, Syrien;

Geschlecht: männlich;

Mustafa al-Masalmah leitet eine regierungsnahe Miliz, die direkt der Abteilung für militärische Sicherheit des syrischen Regimes untersteht.

Derzeit profitiert seine Miliz von der Kriegswirtschaft, einschließlich des Handels mit der synthetischen Droge Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt.

Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes und steht mit ihm in Verbindung.

24.4.2023

338.

Hassan Muhammad DAQQOU

حسن محمد دقو

Geburtsdatum: 1.2.1985;

Geburtsort: Tfail, Libanon;

Staatsangehörigkeit: syrisch/libanesisch;

Geschlecht: männlich

Hassan Muhammad Daqqou hat enge Verbindungen zur vierten Division der syrischen Armee. Daqqou hat in Libanon und in Syrien ein großes Drogenhandelsnetz aufgebaut und Anlagen zur Herstellung von Captagon in der Nähe der syrisch-libanesischen Grenze errichtet. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

339.

Jihad BARAKAT

جهاد بركات

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Jihad Barakat steht durch Heirat mit der Assad-Familie in Verbindung.

Er ist auch Anführer einer regierungsnahen Miliz und hat weiterhin verschiedene militärische und nachrichtendienstliche Positionen innerhalb des Regimes inne.

24.4.2023

340.

Raji FALHOUT

راجي فلحوط

Geburtsdatum: 3.10.1985;

Geburtsort: Atil, Syrien;

Position: Anführer einer dem syrischen Regime angeschlossenen Miliz;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Raji Falhout leitet eine Miliz, die mit dem syrischen Militärnachrichtendienst in Verbindung steht.

Raji Falhout ist auch am Drogenhandel mit Captagon beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

341.

Muhammad ABDO ASSAAD

alias Asa’ad

محمد عبده أسعد

Geburtsdatum: 19.7.1975;

Geburtsort: Ain Tineh, Damaskus-Land, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Assaad Building, Main Street, Ain Tineh, Damaskus-Land;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Abdo Assaad;

Geschlecht: männlich;

Muhammad Abdo Assaad ist der Anführer der Miliz Hosn al-Watan, die im Namen des syrischen Regimes kämpfte.

Zuletzt hat er das Unternehmen Aman for Protection and Security LLC gegründet, das private Sicherheitsdienste anbietet und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

342.

Samer AL-DIBIS

سامر الدبس

(alias Samer AL-DIBS, Samir)

Geburtsdatum: 30.3.1962;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Naher Street, Rawda, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Samer al-Dibis ist ein führender Geschäftsmann, der in mehreren Sektoren der syrischen Wirtschaft, insbesondere in der chemischen Industrie und im Immobiliensektor, tätig ist. Er ist ein Mitglied des Verwaltungsrats des syrisch-chinesischen Wirtschaftsrats und Vorsitzender der Handelskammer von Damaskus und Damaskus-Land. Er ist auch ein Mitglied des Parlaments und eng mit Maher al-Assad verbunden. In diesen Funktionen ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

343.

Ali Najib IBRAHIM

علي نجيب إبراهيم

(alias Ali NajeebIBRAHIM)

Geburtsdatum: 1991;

Position: Geschäftsmann;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Al-Malki, Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Ali Najib Ibrahim ist ein führender Geschäftsmann, der in Syrien unter anderem im Telekommunikationssektor tätig ist. Er besitzt mehrere Strohfirmen, die über Verbindungen zum syrischen Regime verfügen, um Sanktionen zu umgehen. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

344.

Jamal ISMAIL

alias Ismael

جمال إسماعيل

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Verbundene Organisationen: Direktorat Militärischer Nachrichtendienst;

Geschlecht: männlich

Jamal al-Ismail war der Kommandeur der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des syrischen Regimes, als seine Einheit am 13. April 2013 in der Stadt Tadamon mindestens 41 Zivilisten tötete („Massaker von Tadamon“). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

345.

Jamal AL-KHATIB

جمال الخطيب

Verbundene Organisationen: Direktorat Militärischer Nachrichtendienst

Jamal al-Khatib war ein Kommandeur in der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des syrischen Regimes, als er am 13. April 2013 an der Tötung von mindestens 41 Zivilisten in der Stadt Tadamon teilnahm („Massaker von Tadamon“). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

346.

Osama AL-MALIKI

Alias Usama

أسامة المالكي

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch; Geschlecht: männlich;

Anschrift: Villa 98, Sharqiyyat, Jazira al-Khamisa, Qura al-Assad, Damaskus-Land, Syrien;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Mohammad al-Maliki — محمد المالكي

Geschlecht: männlich

Osama al-Maliki ist Mehrheitseigner des Unternehmens Al-Jabal Security and Protection LLC. Al-Jabal Security and Protection LLC fungiert als Strohfirma, die es der regierungsnahen Miliz Saraya al-Areen 313 ermöglicht, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. t Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

347.

Fadi SAQR

فادي أحمد

(alias Fady SAKR, Fadi SAQER, Fadi SAQIR)

Geburtsdatum: 1975;

Geburtsort: Jablah, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Fadi Saqr ist ein Anführer der Miliz National Defence Forces (NDF) in Damaskus, die seit mindestens 2012 im Namen des Regimes gekämpft hat. Fadi Saqr ist ein Mitglied einer regierungsnahen Miliz.

Fadi Saqr war Teil der Befehlskette, als in der Stadt Tadamon am 13. April 2013 mindestens 41 Zivilisten getötet wurden („Massaker von Tadamon“). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

348.

Ahmad Ali TAHER

احمد علي طاهر

Geburtsdatum: 1982;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Saraya 36 Building, 3rd Floor, Western Villas, Mazze, Damaskus;

Verbundene Personen: Bruder: Khodr Taher;

Verbundene Organisationen: Castle Security and Protection LLC;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Ali Taher;

Geschlecht: männlich

Ahmad Ali Taher besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

349.

Amjad YOUSSEF

alias Yusuf, Yousef

أمجد يوسف

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Amjad Youssef ist ein Stabsfeldwebel des syrischen Direktorats Militärischer Nachrichtendienst.

Er war Mitglied der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des syrischen Regimes, als er am 13. April 2013 an der Tötung von mindestens 41 Zivilisten in der Stadt Tadamon teilnahm („Massaker von Tadamon“). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

350.

Osama RAMADAN

Alias Usama

أسامة رمضان

Geburtsdatum: 1973;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Saraya 36 Building, 3rd Floor, Western Villas, Mazze, Damaskus;

Geschäftspartner: Ahmad Ali Taher;

Verbundene Organisationen: Castle Security and Protection LLC;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Hassan Ramadan;

Geschlecht: männlich

Osama Ramadan besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

351.

Ali Mhanna SULEIMAN

علي مهنا سليمان

Geburtsdatum: 1987;

Geburtsort: Al-Raml, Kherbet Maaza, Tartus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Ghaya Estate Area, 36th Estate, Khirbit Maaza, Tartus;

Ausweis-Nr.: 10040018920;

Name des Vaters: Mhanna;

Name der Mutter: Insaf;

Geschlecht: männlich

Ali Suleiman war Anführer des Sahab-Regiments einer Division der Syrisch-Arabischen Armee, die auch als „Tiger-Streitkräfte“ bekannt war. Er ist eng mit Suhayl Hassan verbunden. Er war an der Finanzierung des Regimes beteiligt, auch durch den Schmuggel von Treibstoff. Ferner profitiert er von seinen Verbindungen zum Regime, etwa durch Geschäftsmöglichkeiten bei der Immobilienentwicklung. Daher ist er ist Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023“

2.

Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt B („Organisationen“) aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„83.

Vierte Panzerdivision der syrischen Armee

الفرقة الرابع

Ort der Registrierung: Damaskus;

Hauptgeschäftssitz: Gebiet des syrischen Regimes in Syrien;

Verbundene Personen: Maher al-Assad, Ghassan Belal

Die vierte Panzerdivision ist eine der bekanntesten militärischen Einheiten der syrischen Armee, die von Maher al-Assad geleitet und von Ghassan Belal befehligt wird.

Die vierte Panzerdivision ist für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich.

Die vierte Panzerdivision profitiert auch von der Kriegswirtschaft, insbesondere vom Handel mit Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist die vierte Panzerdivision Nutznießerin und Unterstützerin des Regimes.

24.4.2023

84.

Neptunus LLC/Neptune LLC company

شركة نبتونوس المحدودة المسؤولية

نبتونس أوفرسيز المحدودة

Ort der Registrierung: Latakia, Syrien;

Datum der Registrierung: 2017

Neptunus LLC ist an Aktivitäten im Drogenbereich im Hafen von Latakia beteiligt. Daher ist Neptunus LLC Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

Neptunus LLC wurde von Taher Al-Kayali mitgegründet.

24.4.2023

85.

Areen foundation/مؤسسة العرين

Ort der Registrierung: Syrien;

Datum der Registrierung: 1999;

Hauptgeschäftssitz: Syrien;

Verbundene Personen: Asma al-Assad (Ehefrau von Bashar al-Assad und Direktorin)

Die Stiftung al-Areen (al-Areen foundation) gibt sich zwar als gemeinnützige Stiftung aus, ist jedoch eng mit den Milizen des syrischen Regimes verbunden.

Die Stiftung al-Areen wird von Asma al-Assad, der Ehefrau des Präsidenten, geleitet.

Die Stiftung steuert Hilfsleistungen im Einklang mit der Politik und den Prioritäten des Regimes und ist daher Nutznießerin und Unterstützerin des Regimes.

24.4.2023

86.

Stroytransgaz/Стройтрансгаз

Weitere Angaben:

Stroytransgaz Group

Stroytransgaz (STG) Logistic,

Stroytransgaz (STG) Engineering,

STG Engineering

Stroytransgaz ist ein in Syrien tätiges russisches Ingenieur- und Bauunternehmen, das unter anderem die Kontrolle über die größten Phosphatminen Syriens übernommen hat.

Daher ist Stroytransgaz Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

87.

Gecopham, the General Company for Phosphate and Mines

الشركة العامة للفوسفات و المناجم

Anschrift: Palmyra Road, Homs, Arabische Republik Syrien;

Tel. 00963312751122;

E-Mail: info@gecopham.sy;

Geschäftsführer: Younes Ramadan

Gecopham wird vom syrischen Ministerium für Öl und mineralische Ressourcen kontrolliert und unterstützt das Regime finanziell. Daher ist es Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

88.

Al-Jabal Security and Protection LLC

شركة الجبل لخدمات الحماية والحراسة

Anschrift: F6XR+495, Malek Bin Rabeaa, Damaskus, Syrien;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus;

Datum der Registrierung: 19.10.2017;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien;

Verbundene Personen: Osama Mohammad al-Maliki

Al-Jabal Security and Protection LLC steht im Eigentum und unter der Leitung von Osama al-Maliki.

Al-Jabal Security and Protection LLC fungiert als Strohfirma, die es der regierungsnahen Miliz Saraya al-Areen 313 ermöglicht, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. Daher ist Al-Jabal Security and Protection LLC Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

89.

Castle Security and Protection LLC

شركة القلعة للحماية والحراسة والخدمات الأمني

alias Castle Security and Protection LLC, Citadel for Security and Protection

Anschrift: Saraya Roundabout, Western Villas, Mazze, Damaskus, Syrien;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Datum der Registrierung: 18.10.2017;

Registriernummer: /

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien;

Weitere Angaben: Sektor: Sicherheitsunternehmen (als Strohfirma einer Miliz);

Tel.: +963116119331, +963943800808

Castle for Security and Protection LLC ist ein privates Unternehmen, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert.

Castle for Security ist auch am Drogenhandel beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023

90.

Aman for Protection and Security LLC

شركة أمان للحماية والحراسة الأمنية

Anschrift: Damaskus-Land;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus-Land;

Datum der Registrierung: 10.10.2018;

Registriernummer: 2906;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus-Land, Syrien;

Verbundene Personen: Muhammad Abdo Assaad

Aman for Protection and Security LLC ist ein privates Sicherheitsunternehmen, das von Muhammad Abdo Assaad gegründet wurde und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des Regimes.

24.4.2023“


24.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 109/38


BESCHLUSS (GASP) 2023/848 DES RATES

vom 24. April 2023

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 (1) angenommen.

(2)

In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten zwei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP (ABl. L 255 vom 21.9.2016, S. 25).


ANHANG

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird wie folgt geändert:

1.

Unter der Überschrift „A. In den Artikeln 2 und 3 genannte Personen“ werden folgende Einträge angefügt:

„15.

Abu Yasir HASSAN (alias Sheikh Hassan, Ahmed Mahmoud Hassan, Yaseer Hassan, Abu Qasim); Geburtsdatum: 1981 bis 1983; Geburtsort: Region Pwani, Tansania; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: tansanisch.

16.

Bonomade Machude OMAR (alias Ibn Omar, Abu Sulayfa Muhammad, Abu Sorraca, Abu Surakha, Abu Suraqa Suraqa Filho, Omar Saide, Sheikh Omar); Geburtsdatum: 15. Juni 1988; Geburtsort: Bezirk Palma, Provinz Cabo Delgado, Mosambik; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: mosambikanisch.“

2.

Unter der Überschrift „B. In Artikel 3 genannte Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:

„5.

ISIS-Mozambique (alias Islamic State of Iraq and Syria — Mozambique, Islamic State -Mozambique, ISIL-M, Ansar Al-Sunna, Al-Shabaab, Al-Shabaab in Mozambique, Mozambique Wilaya of the Islamic State, Ahlu Sunna wa Jamaah (ASwJ), Ahl al-Sunna wa al-Jamaa, Ahlu al-Sunnah wal-Jamaah, Ahlu Sunnah Wajamo, Swahili Sunna).“


24.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 109/40


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/849 DES RATES

vom 24. April 2023

zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP angenommen.

(2)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 25. September 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er den weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt seitens der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende bedauerte und in der er erwähnte, dass dies zu Toten und einer großen Zahl von Verletzten geführt hat. In der Erklärung hieß es ferner, dass jede für die Tötung von Mahsa Amini verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden muss, und die iranische Regierung wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Zuge transparenter und glaubwürdiger Ermittlungen festgestellt wird, wie viele Menschen getötet und festgenommen worden sind, dass alle friedlich Demonstrierenden freigelassen werden und dass alle Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten. Weiter wurde in der Erklärung betont, dass die Entscheidung Irans, den Internetzugang erheblich einzuschränken und Instant-Messaging-Plattformen zu blockieren, einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt. Schließlich hieß es in der Erklärung, dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen prüfen wird, um auf die Tötung von Mahsa Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren.

(3)

Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2022 bekräftigten Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit Iran anzugehen, sollten acht Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51.


ANHANG

Die folgenden acht Personen und die folgende Organisation werden in die Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen:

Personen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„214.

NOBAVEH VATAN Bijan

بیژن نوباوه وطن

Geburtsdatum: 1959/1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments, erster stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses des iranischen Parlaments

Bijan Nobaveh Vatan ist ein iranischer Abgeordneter und Hardliner sowie erster stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses des iranischen Parlaments.

Er gehört zu den 227 Mitgliedern des Parlaments, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Protestteilnehmern gelobt werden und die Justiz nachdrücklich aufgefordert wird, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Protestteilnehmer unter dem Vorwurf der ‚Muharebeh‘, der ‚Feindschaft gegen Gott‘, zum Tod zu verurteilen.

Darüber hinaus ist er eine treibende Kraft hinter Rechtsvorschriften zur Durchsetzung restriktiver Bekleidungsvorschriften für Frauen, indem Sanktionen gegen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden, die mit sich diesen Vorschriften nicht beugenden Frauen interagieren, wodurch ein Boykott gegen sie entsteht.

Als Mitglied des iranischen Parlaments unterstützte Nobaveh Vatan während der landesweiten Proteste in Iran in den Jahren 2022/2023 die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen. Er unterstützt ferner Rechtsvorschriften, mit denen Frauen in Iran ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte umfassend entzogen werden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

215.

YAZDIKHAH Ali

علی یزدی خواه

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments, Mitglied des Kulturausschusses des iranischen Parlaments

Ali Yazdikhah ist ein iranischer Abgeordneter und Hardliner sowie Mitglied des Kulturausschusses des iranischen Parlaments.

Er gehört zu den 227 Mitgliedern des Parlaments, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Protestteilnehmern gelobt werden und die Justiz nachdrücklich aufgefordert wird, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Protestteilnehmer unter dem Vorwurf der ‚Muharebeh‘, der ‚Feindschaft gegen Gott‘, zum Tod zu verurteilen.

Darüber hinaus ist er eine treibende Kraft hinter Rechtsvorschriften zur Durchsetzung restriktiver Bekleidungsvorschriften für Frauen, indem Sanktionen gegen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden, die mit sich diesen Vorschriften nicht beugenden Frauen interagieren, wodurch ein Boykott gegen sie entsteht.

Als Mitglied des iranischen Parlaments unterstützte Yazdikhah während der landesweiten Proteste in Iran in den Jahren 2022/2023 die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen. Er unterstützt ferner Rechtsvorschriften, mit denen Frauen in Iran ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte umfassend entzogen werden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

216.

ALIBABAEI Mehdi

محدی علی بابایی

(alias ALI BABAEI Mehdi, BABAEI Ali Mehdi)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Major

Funktion: Provinzvertreter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) in Qom

Major Mehdi Alibabaei ist Provinzvertreter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) in Qom. Er führt IRGC- und Bassidsch-Kräfte in der Stadt Qom an.

Nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 wurden einige der heftigsten Proteste in der Stadt Qom verzeichnet. Sicherheitskräfte, darunter IRGC-Kräfte und Bassidsch-Milizen, wurden eingesetzt, um gewaltsam gegen diese Proteste vorzugehen. Seit März 2023 sind die IRGC-Kräfte und Bassidsch-Milizen auch angewiesen, das Gesetz über das obligatorische Tragen des Hidschabs durch neue Methoden der Unterdrückung durchzusetzen.

Alibabaei verkündete ein neues Konzept zur Entsendung von Mitgliedern der Bassidsch-Milizen in jeden Stadtteil von Qom, um das Hidschab-Gesetz durchzusetzen. Das neue Konzept umfasst die Einrichtung von Programmen wie ‚Sei ein namhafter Anführer in unserer Nachbarschaft‘, wonach IRGC/Bassidsch-Kräfte angewiesen werden, Nachbarschaftspatrouillen durchzuführen, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu nutzen, auf Einschüchterungen zurückzugreifen und gewöhnliche Bürger bezüglich der Durchsetzung in die Pflicht zu nehmen (indem z. B. Hausverwalter nachdrücklich auf ihre Verantwortung für ‚schlecht verschleierte‘ Hausbewohner hingewiesen werden). Mit diesem Konzept erreichten die Denunzierung und die Informationssammlung durch die breite Bevölkerung zur Unterdrückung von Frauen ein neues Ausmaß.

Unter dem Kommando von Alibabaei werden die lokalen IRGC- und Bassidsch-Kräfte in Qom angewiesen, bestimmte ausgewählte Gesetze durch Mittel und Methoden durchzusetzen, die Bürger einschüchtern und ihre Grundrechte verletzen.

Als Provinzvertreter des IRGC in Qom ist Major Mehdi Alibabaei verantwortlich für die Unterdrückungshandlungen der lokalen IRGC- und Bassidsch-Kräfte sowie für die von ihnen begangenen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

217.

NOUROUZI Ali Asghar

(alias NOROUZI Ali Asghar)

Geburtsdatum: 11.11.1962

Geburtsort: Dashtestan, Provinz Bushehr, Iran

Adresse: Unit 29, 5th Floor, Talaieh Block- B1, Elahiyeh Complex 1, Number 0, Alley 2-Shahid Sajjad Rushanai, Rabbaninejad Street, Zein Aldin Municipality, Qom 3739144673, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: Y53914915 (Iran), Ablaufdatum 11.5.2026

Nationale Identifikationsnr.: 4591967573 (Iran)

Funktion: Verwaltungsratsvorsitzender der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Seyyed Aminollah; Emami Tabatabai; Yahya Alaoddini; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Ali Asghar Nourouzi ist Verwaltungsratsvorsitzender der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation:

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Verwaltungsratsvorsitzender der IRGC Cooperative Foundation ist Ali Asghar Nourouzi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

218.

TABATABAI Seyyed Amin Ala Emami

(alias TABATBAYI Aminallah Imami)

Geburtsdatum: 26.8.1963

Geburtsort: Meybod, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 4489260229 (Iran)

Funktion: stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation; geschäftsführender Direktor der IRGC Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Yahya Alaoddini; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai ist stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender sowie geschäftsführender Direktor der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und geschäftsführender Direktor der IRGC Cooperative Foundation ist Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

219.

ALAODDINI Yahya

(alias ALA’ODDINI Yahya; ALAEDDINI Yahya)

Geburtsdatum: 21.5.1965

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: K47201906 (Iran), Ablaufdatum 19.10.2023

Nationale Identifikationsnr.: 0036732958 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Yahya Alaoddini ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Yahya Alaoddini daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

220.

BABAMORADI Jamal Ali

Geburtsdatum: 24.5.1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 0036824240 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Ahmad Karimi; Yahya Alaoddini; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Jamal Ali Babamoradi ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Jamal Ali Babamoradi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

221.

KARIMI Ahmad Hasan

Geburtsdatum: 11.12.1962

Geburtsort: Qom, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 0382947983 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Yahya Alaoddini; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai; Jamal Ali Babamoradi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Ahmad Hasan Karimi ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Ahmad Hasan Karimi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023“

Organisationen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„35.

Ariantel

Adresse: Ariantel Head Office, No. 15, 15th alley, South Gandhi Street, Tehran, Iran

Website: http://www.ariantel.ir

Art der Organisation: Privatunternehmen

Ariantel ist ein iranischer Mobilfunkanbieter, der beim Aufbau der umfassenden Telekommunikationsüberwachungsarchitektur, die von der iranischen Regierung konzipiert wurde, um abweichende und kritische Stimmen in Iran zu unterdrücken, an vorderster Front steht.

Ariantel hat auf Ersuchen der iranischen Regierung aktiv nach Cyber-Produkten gesucht, um Anrufe und andere Aktivitäten von Mobilfunkkommunikation seiner Nutzer zu überwachen, zu lokalisieren und abzuhören, und nutzt diese. Diese Informationen wurden anschließend verwendet, um Proteste niederzuschlagen oder zu stören sowie friedliche Demonstranten und Aktivisten zu identifizieren, aufzufinden und festzunehmen.

Ariantel ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023“