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ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 227I |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
65. Jahrgang |
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Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
Seite |
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VERORDNUNGEN |
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BESCHLÜSSE |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
VERORDNUNGEN
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1.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 227/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1446 DES RATES
vom 1. September 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
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(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. |
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(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass drei Personen, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind, in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
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(4) |
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 1. September 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
Personen
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„1230. |
Alla Viktorovna POLYAKOVA (Алла Викторовна ПОЛЯКОВА) |
Geburtsdatum: 26.11.1970 Geburtsort: Ryazan (Rjasan), Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: weiblich |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
1.9.2022 |
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1231. |
Anton Olegovich TKACHEV (Антон Олегович ТКАЧЁВ) |
Geburtsdatum: 31.3.1994 Geburtsort: Voronezh, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
1.9.2022 |
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1232. |
Valery Andreevich PONOMAREV (Валерий Андреевич ПОНОМАРЕВ) |
Geburtsdatum: 17.8.1959 Geburtsort: Bezirk Kurilsky, Region Sakhalin, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den ‚Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk‘ ratifiziert hat. |
1.9.2022“ |
BESCHLÜSSE
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1.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 227/4 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/1447 DES RATES
vom 1. September 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. |
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(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass drei Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
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(4) |
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 1. September 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
(1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
Personen
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„1230. |
Alla Viktorovna POLYAKOVA (Алла Викторовна ПОЛЯКОВА) |
Geburtsdatum: 26.11.1970 Geburtsort: Ryazan (Rjasan), Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: weiblich |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
1.9.2022 |
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1231. |
Anton Olegovich TKACHEV (Антон Олегович ТКАЧЁВ) |
Geburtsdatum: 31.3.1994 Geburtsort: Voronezh, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
1.9.2022 |
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1232. |
Valery Andreevich PONOMAREV (Валерий Андреевич ПОНОМАРЕВ) |
Geburtsdatum: 17.8.1959 Geburtsort: Bezirk Kurilsky, Region Sakhalin, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den ‚Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk‘ ratifiziert hat. |
1.9.2022“ |