ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 22

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

63. Jahrgang
28. Januar 2020


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2020/115 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2020/116 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

25

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (GASP) 2020/117 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

31

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/118 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

55

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

28.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/115 DES RATES

vom 27. Januar 2020

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien (1), insbesondere auf Artikel 12,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 angenommen.

(2)

Auf der Grundlage einer Überprüfung der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte jener Anhang geändert und um die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz werden.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. VUČKOVIĆ.


(1)   ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 erhält folgende Fassung:

„ANHANG I

A.   

Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

1.

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 3. September 1936

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Personalausweisnummer: 00354671

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

2.

Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 24. Oktober 1956

Personalausweisnummer: 00683530

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

3.

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 4. März 1944

Letzte bekannte Anschrift: Rue de France 11 — Radès Ben Arous

Personalausweisnummer: 05000799

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

4.

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sabha, Lybien

Geburtsdatum: 7. Januar 1980

Letzte bekannte Anschrift: Résidence de l'Étoile du Nord — Suite B — 7. Stock — Apt. Nr. 25 — Centre Urbain du Nord — Cité El Khadra — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 04524472

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Yamina SOUIEI, verheiratet mit Inès LEJRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Generaldirektor der Banque Nationale Agricole) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

5.

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 2. Dezember 1981

Personalausweisnummer: 04682068

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

6.

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 16. Januar 1987

Personalausweisnummer: 00299177

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

7.

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 17. Juli 1992

Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 09006300

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

8.

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 5. November 1962

Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 — El Menzah — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00777029

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

9.

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 24. Juni 1948

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 — Karthago — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00104253

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

10.

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Radès

Geburtsdatum: 19. Februar 1953

Letzte bekannte Anschrift: Rue d’Aristote 21 — Karthago Salammbô

Personalausweisnummer: 00403106

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

11.

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 26. August 1974

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 — Karthago Presidence

Personalausweisnummer: 05417770

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

12.

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 26. April 1950

Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Colombe 3 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00178522

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

13.

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 25. September 1955

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 — Salammbô — Karthago — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05150331

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

14.

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 27. Dezember 1958

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4 — La Marsa

Personalausweisnummer: 00166569

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: kaufmännische Direktorin, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed Montassar MEHERZI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

15.

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: La Marsa

Geburtsdatum: 5. Mai 1959

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa

Personalausweisnummer: 00046988

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

16.

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 1. Februar 1960

Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00235016

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

17.

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 5. März 1957

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00547946

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

18.

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 3. Juli 1973

Letzte bekannte Anschrift: Wohnblock Amine El Bouhaira — Rue du Lac Turkana — Les Berges du Lac — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05411511

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Bauträger, Sohn von Yamina SOUIEI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

19.

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 25. Juni 1975

Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05417907

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), verheiratet mit Mourad MEHDOUI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

20.

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 3. Mai 1962

Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05189459

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

21.

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 18. September 1976

Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Erriadh.2 — Gammarth — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05412560

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Najia JERIDI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

22.

Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 4. Dezember 1971

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Farrouj 2 — La Marsa

Personalausweisnummer: 05418095

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Yamina SOUIEI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

23.

Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 20. Dezember 1965

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taieb Mhiri 12 — Le Kram — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00300638

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: kaufmännischer Angestellter bei Tunisair, Sohn von Radhia MATHLOUTHI, verheiratet mit Linda CHERNI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

24.

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 29. Januar 1988

Letzte bekannte Anschrift: Rue Mohamed Makhlouf 4 — El Manar.2 — Tunis, Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor des Unternehmens Stafim Peugeot, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

25.

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 13. Januar 1959

Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00400688

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

26.

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 5. Juli 1965

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Montazah 5 — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00589759

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Slim CHIBOUB

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

27.

Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 21. August 1971

Personalausweisnummer: 05409131

Ausstellender Staat: Tunesien

Reisepassnummer: x599070

Ausgabedatum: November 2016

Ablaufdatum: 21. November 2021

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Marwan MABROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

29.

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 8. März 1963

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

Personalausweisnummer: 00589758

Ausstellender Staat: Tunesien,

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

30.

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 13. August 1960

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

Personalausweisnummer: 00642271

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

31.

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 22. November 1949

Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02951793

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

32.

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 13. März 1947

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02800443

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

33.

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 16. Mai 1952

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02914657

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

34.

Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 18. September 1956

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l'Imam Muslim- Khezama Ouest- Sousse

Personalausweisnummer: 02804872

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

35.

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 28. Oktober 1938

Letzte bekannte Anschrift: Cité El Bassatine 255 — Monastir

Personalausweisnummer: 028106l4

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: im Ruhestand, Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

36.

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 21. Oktober 1969

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Hédi Nouira — Monastir

Personalausweisnummer: 04180053

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Selma MANSOUR, verheiratet mit Monia CHEDLI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

37.

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 29. April 1974

Letzte bekannte Anschrift: Cap Marina 83 — Monastir

Personalausweisnummer: 04186963

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Leiter eines Unternehmens, Sohn von Selma MANSOUR, ledig,

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

38.

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 12. Oktober 1972

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Mohamed Salah Sayadi — Skanes — Monastir

Personalausweisnummer: 04192479

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Import-/Exportkaufmann, Sohn von Selma MANSOUR, ledig

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

39.

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 8. März 1980

Letzte bekannte Anschrift: Rue Abu Dhar El Ghafari — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 06810509

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Sekretärin in einem Unternehmen, Tochter von Selma MANSOUR, verheiratet mit Zied JAZIRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

40.

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 8. Oktober 1978

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05590835

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

41.

Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 9. August 1977

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05590836

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

42.

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 30. August 1982

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Maja — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 08434380

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

43.

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 13. Januar 1970

Letzte bekannte Anschrift: Résidence les Jardins, Apt. 8C Block b — El Menzah 8 — l’Ariana

Personalausweisnummer: 05514395

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Abteilungsleiter bei Tunisair, Sohn von Naïma BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

44.

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 22. Oktober 1967

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Tahar SFAR 4 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05504161

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Referent im Verkehrsministerium, Sohn von Naïma BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

45.

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 3. Januar 1973

Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Ennakhil 13 — Kantaoui — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05539378

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Naïma BEN ALI, verheiratet mit Lamia JEGHAM

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

46.

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch

Geburtsort: Paris, Frankreich

Geburtsdatum: 27. Oktober 1966

Letzte bekannte Anschrift: Chouket El Arressa — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05515496

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

47.

Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch

Geburtsort: Le Petit Quevilly (76)

Geburtsdatum: 6. April 1971 oder 16. April 1971

Letzte bekannte Anschrift: Chouket El Arressa — Hammam-Sousse, Tunesien oder Esplanade des Guinandiers 14 — Bailly Romainvilliers (77), Frankreich

Personalausweisnummer 00297112

Ausstellender Staat: Tunesien

Personalausweisnummer 111277501841

Ausstellender Staat: Frankreich

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Tijani BEN ALI, geboren am 9. Februar 1932, und Paulette HAZET (oder HAZAT), geboren am 23. Februar 1936, verheiratet mit Amel SAIED (oder SAID)

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

48.

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 28. August 1974

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer 04622472

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

B.   

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht:

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz

Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:

jeder Person, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird:

1.

das Recht auf gerichtliche Überprüfung jedes Rechtsakts beziehungsweise jeder Verwaltungsentscheidung;

2.

das Recht, sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

jeder Person, die einer Straftat beschuldigt wird:

1.

das Recht, umgehend in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

2.

das Recht, ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

3.

das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

4.

das Recht, die unentgeltliche Herbeiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht

Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz

1.

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Ben Ali vertrat.

2.

Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.

3.

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

4.

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

5.

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht bgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.

6.

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.

7.

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

8.

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren.

9.

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 13. und am 16. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

10.

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

11.

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

12.

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi missachtet wurden.

13.

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi am 23. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

14.

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Samira Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi missachtet wurden.

15.

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

16.

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

17.

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

18.

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Moez Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

19.

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed Nacef am 20. Februar 2012 in Anwesenheit ihrer Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde, dass sie in den mündlichen Verhandlungen vor Gericht von Anwälten unterstützt wurde und dass sie von ihrem Recht, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, Gebrauch gemacht hat.

20.

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

21.

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 2. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

22.

Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

23.

Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed Trabelsi am 16. Februar 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

24.

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed Ben Gaied am 22. September 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

25.

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar 2015, am 10. April 2015 und am 2. Dezember 2015 in mehreren Rechtssachen in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde.

26.

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 4. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

27.

Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 6. März 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

29.

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 5. Oktober 2011 und am 18. Oktober 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

30.

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

31.

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

32.

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

33.

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

34.

Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

35.

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

36.

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 21. April 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

37.

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

38.

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 12. November 2011 und am 17. Mai 2013 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

39.

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

40.

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

41.

Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Akrem Ben Hamed Ben Taher Bouaouina missachtet wurden.

42.

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina am 19. und am 25. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

43.

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Imed Ben Habib Ben Bouali Ltaief am 5. Juni 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

44.

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Naoufel Ben Habib Ben Bouali Ltaief am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

45.

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Montassar Ben Habib Ben Bouali Ltaief 2011 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

46.

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

47.

Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

48.

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.


28.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/25


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/116 DES RATES

vom 27. Januar 2020

zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1770 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 28. September 2017 die Verordnung (EU) 2017/1770 erlassen.

(2)

Am 14. Januar 2020 hat der mit Ziffer 9 der Resolution 2374 (2017) des VN-Sicherheitsrates eingesetzte Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrates die Liste von fünf Personen geändert, deren Vermögenswerte eingefroren werden.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1770 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1770 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. VUČKOVIĆ.


(1)   ABl. L 251 vom 29.9.2017, S. 1.


ANHANG

In Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1770 erhalten die Einträge 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:

„1.   AHMED AG ALBACHAR (alias: Intahmado Ag Albachar)

Funktion: Vorsitzender der humanitären Kommission des Bureau Regional d’Administration et Gestion de Kidal

Geburtsdatum: 31. Dezember 1963

Geburtsort: Tin-Essako, Region Kidal, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Nationale Kennziffer: 1 63 08 4 01 001 005E

Anschrift: Quartier Aliou, Kidal, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Ahmed Ag Albachar ist ein bekannter Geschäftsmann und seit Anfang 2018 Sonderberater des Gouverneurs der Region Kidal. Als einflussreiches Mitglied des Haut Conseil pour l’unité de l’Azawad (HCUA) und Angehöriger der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas fungiert Ahmed Ag Albachar auch als Vermittler zwischen der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) und Ansar Dine (QDe.135). Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Ahmed Ag Albachar wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, und gemäß Nummer 8 Buchstabe e der Resolution 2374 (2017) wegen der Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali oder des Zugangs zu humanitärer Hilfe oder der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali auf die Liste gesetzt.

Im Januar hat Ag Albachar seinen Einfluss genutzt, um zu kontrollieren und zu entscheiden, welche Projekte für humanitäre Hilfe und Entwicklung in der Region Kidal von wem, wo und wann durchgeführt werden. Ohne sein Wissen und seine Zustimmung kann kein humanitärer Einsatz erfolgen. Als selbst ernannter Vorsitzender der humanitären Kommission ist Ag Albachar für die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für humanitäre Helfer zuständig, die gegen Geld oder Dienstleistungen vergeben werden. Die Kommission kontrolliert auch, welche Unternehmen und Personen an Projektausschreibungen von NRO in Kidal teilnehmen können, was Ag Albachar die Macht verleiht, die humanitären Maßnahmen in der Region zu manipulieren und die für NRO tätigen Personen auszuwählen. Die Verteilung der Hilfsgüter darf nur unter seiner Aufsicht erfolgen, sodass er Einfluss darauf nimmt, wem die Hilfe zugutekommt.

Des Weiteren setzt Albachar arbeitslose Jugendliche ein, um NRO einzuschüchtern und zu erpressen und deren Arbeit so massiv zu behindern. Die humanitäre Gemeinschaft insgesamt und insbesondere das stärker gefährdete nationale Personal arbeitet in Kidal in einem Klima der Angst.

Ahmed Ag Albachar ist auch Mitinhaber von Timitrine Voyage, einem der wenigen Verkehrsunternehmen, die NRO in Kidal benutzen dürfen. Ag Albachar eignet sich zusammen mit einem Dutzend anderer Verkehrsunternehmen, die sich im Besitz einer kleinen Gruppe einflussreicher Persönlichkeiten aus der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas befinden, widerrechtlich einen erheblichen Teil der humanitären Hilfe in Kidal an. Darüber hinaus macht seine Monopolstellung die Bereitstellung von Hilfe in bestimmten Gemeinschaften schwieriger als in anderen.

Albachar manipuliert die humanitäre Hilfe zugunsten seiner persönlichen Interessen und der politischen Interessen des HCUA durch Terror, Bedrohung von NRO und Kontrolle ihrer Tätigkeit, was zu einer Behinderung und Beeinträchtigung der Hilfsmaßnahmen zulasten der Hilfsbedürftigen in der Region Kidal führt. Somit behindert Ahmed Ag Albachar die Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali bzw. den Zugang zu humanitärer Hilfe bzw. die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali.

Sein Handeln verstößt auch gegen Artikel 49 des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, das die Parteien dazu verpflichtet, die Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit, von denen die humanitären Maßnahmen geleitet sind, zu achten, jegliche Nutzung humanitärer Hilfe für politische, wirtschaftliche oder militärische Zwecke zu verhindern, den Zugang für humanitäre Organisationen zu erleichtern und die Sicherheit ihres Personals zu gewährleisten. Somit behindert bzw. bedroht Albachar die Durchführung des Abkommens.“

„2.   HOUKA HOUKA AG ALHOUSSEINI (alias: a) Mohamed Ibn Alhousseyni b) Muhammad Ibn Al-Husayn c) Houka Houka)

Titel: Kadi

Geburtsdatum: a) 1. Januar 1962, b) 1. Januar 1963, c) 1. Januar 1964

Geburtsort: Ariaw, Region Timbuktu, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Houka Houka Ag Alhousseini wurde im April 2012 von Iyad Ag Ghaly (QDi.316) zum Kadi von Timbuktu ernannt, nachdem in Nordmali das dschihadistische Kalifat errichtet worden war.

Houka Houka arbeitete eng mit der Hesbah zusammen, der islamischen Polizei unter Leitung von Ahmad Al Faqi Al Mahdi, der seit September 2016 in der Haftanstalt des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag inhaftiert ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Houka Houka Ag Alhousseini wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Nach der Intervention französischer Truppen im Januar 2013 wurde Houka Houka Ag Alhousseini am 17. Januar 2014 festgenommen, am 15. August 2014 jedoch von den malischen Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt, was von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wurde.

Houka Houka Ag Alhousseini lebt seither in der Region Zouéra in Ariaw, einem Dorf westlich von Timbuktu (Gemeinde Essakane) am Ufer des Sees Faguibine in Richtung der mauretanischen Grenze. Am 27. September 2017 wurde er hier vom Gouverneur Timbuktus, Koina Ag Ahmadou, offiziell wieder zum Lehrer ernannt, nachdem sich Mohamed Ousmane Ag Mohamidoune (MLi.003), der Anführer der Coalition du peuple de l’Azawad (CPA), für ihn eingesetzt hatte, welcher am 20. Dezember 2018 vom Ausschuss des Sicherheitsrats für Mali unter anderem aufgrund von Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt worden ist. Mohamed Ousmane gründete 2017 ein breiteres Bündnis von Splittergruppen, die Coalition des Mouvements de l’Entente (CME), deren Leiter er war. Auf der Gründungsversammlung bedrohte die CME in einer offiziellen Erklärung offen die Durchführung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali. Indem die CME Druck auf die malische Regierung und die internationale Gemeinschaft ausübte, um die Teilnahme der CME an den verschiedenen im Rahmen des Abkommens geschaffenen Mechanismen zu erzwingen, war sie an der Behinderung und Verzögerung der Durchführung des Abkommens beteiligt.

Houka Houka und Mohamed Ousmane waren maßgeblich am Aufstieg des jeweils anderen beteiligt, wobei Letzterer Treffen mit Regierungsbeamten ermöglichte und Ersterer eine Schlüsselrolle bei der Ausdehnung des Einflusses Ousmanes in der Region Timbuktu spielte. Houka Houka hat an den meisten der von Mohamed Ousmane seit 2017 organisierten Gemeinschaftsversammlungen, die zu dessen Bekanntheit und Glaubwürdigkeit in der Region beigetragen haben, und an der Gründungsversammlung der CME teilgenommen, der er öffentlich seinen Segen gab.

Der Einflussbereich von Houka Houka hat sich in letzter Zeit weiter nach Osten, in die Region Ber (eine Hochburg der Bérabich-Araber 50 Kilometer östlich von Timbuktu), und nach Nordtimbuktu ausgedehnt. Obwohl er nicht aus einer Kadi-Dynastie stammt und diesen Titel erst seit 2012 führt, ist es Houka Houka gelungen, seine Autorität als Kadi zu festigen und seinen Einfluss zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in bestimmten Gebieten auszudehnen, unterstützt von Al-Furqan und indem er sich die Angst zunutze machte, die diese terroristische Vereinigung in der Region Timbuktu durch ausgeklügelte Angriffe auf internationale und malische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und durch gezielte Morde hervorruft.

Somit bedroht Houka Houka Ag Alhousseini durch Unterstützung von Mohamed Ousmane und Behinderung des Abkommens dessen Durchführung sowie Frieden, Sicherheit und Stabilität in Mali im Allgemeinen.“

„3.   MAHRI SIDI AMAR BEN DAHA (alias: a) Yoro Ould Daha b) Yoro Ould Daya c) Sidi Amar Ould Daha d) Yoro)

Funktion: Stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao

Geburtsdatum: 1. Januar 1978

Geburtsort: Djebock, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Nationale Kennziffer: 11262/1547

Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mahri Sidi Amar Ben Daha ist ein Anführer der arabischen Lehmar-Gemeinschaft von Gao und militärischer Stabschef des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist.

Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mahri Sidi Amar Ben Daha wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Ben Daha war ein hochrangiger Offizier der Islamischen Polizei, die in Gao tätig war, als sich die Stadt von Juni 2012 bis Januar 2013 unter der Kontrolle des Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) befand. Ben Daha ist derzeit stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao.

Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt.

Vom 14. bis 18. November 2018 haben Dutzende von Kämpfern der MAA-Platforme zusammen mit denjenigen der CMFPR-Gruppierungen die Durchführung der regionalen Konsultationen behindert. Unter Weisung und unter Beteiligung von Ben Daha wurden mindestens sechs Kleinlastwagen des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA-Plateforme) vor dem Sitz des Gouverneurs von Gao und in dessen Umgebung aufgestellt. Ferner wurden zwei der MAA-Plateforme zugeschriebene Fahrzeuge des MOC vor Ort gesichtet.

Am 17. November 2018 kam es zu einem Zwischenfall zwischen bewaffneten Elementen, die den Zugang zum Gouverneurssitz blockierten, und einer Patrouille der malischen Streitkräfte, die das Gebiet passierte; die Lage entspannte sich jedoch, bevor es zu einer Eskalation und damit zu einer Verletzung des Waffenstillstands kommen konnte. Am 18. November 2018 hoben insgesamt zwölf Fahrzeuge und bewaffnete Elemente die Blockade des Gouverneurssitzes nach einer letzten Runde von Verhandlungen mit dem Gouverneur von Gao auf.

Am 30. November 2018 veranstalte Ben Daha ein interarabisches Treffen in Tinfanda zur Erörterung von Fragen der Sicherheit und der Verwaltungsumstrukturierung. Anwesend war auch der Sanktionen unterliegende Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001), der von Ben Daha unterstützt und beschirmt wird.

Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ben Daha die Durchführung dieses Abkommens behindert. Außerdem unterstützt Ben Daha eine Person, von der festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens durch ihre Verwicklung in Waffenstillstandsverletzungen und organisierte Kriminalität bedroht.“

„4.   MOHAMED BEN AHMED MAHRI (alias: a) Mohammed Rougi b) Mohamed Ould Ahmed Deya c) Mohamed Ould Mahri Ahmed Daya d) Mohamed Rougie e) Mohamed Rouggy f) Mohamed Rouji)

Geburtsdatum: 1. Januar 1979

Geburtsort: Tabankort, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Reisepass-Nr.: a) AA00272627, b) AA0263957

Anschrift: Bamako, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mohamed Ben Ahmed Mahri ist ein Geschäftsmann, der der arabischen Lehmar-Gemeinschaft in der Region Gao angehört und der ehemals mit dem Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) zusammenarbeitete. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mohamed Ben Ahmed Mahri wird gemäß Nummer 8 Buchstabe c der Resolution 2374 (2017) wegen des Handelns für unter Nummer 8 Buchstaben a und b der Resolution 2374 (2017) genannte Personen und Einrichtungen oder in deren Namen oder auf deren Anweisung oder zu deren anderweitiger Unterstützung oder Finanzierung, unter anderem durch Erträge aus der organisierten Kriminalität, darunter aus der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und ihren Ausgangsstoffen und dem unerlaubten Verkehr mit solchen Stoffen aus und über Mali, dem Menschenhandel, der Schleusung von Migranten, dem Waffenschmuggel und dem unerlaubten Waffenhandel sowie dem illegalen Handel mit Kulturgut auf die Liste gesetzt.

Zwischen Dezember 2017 und April 2018 befehligte Mohamed Ben Ahmed Mahri den illegalen Handel mit mehr als zehn Tonnen an marokkanischem Cannabis, das in Kühllastwagen durch Mauretanien, Mali, Burkina Faso und Niger verbracht wurde. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 wurde ein Viertel der Ware in Niamey beschlagnahmt, während die restlichen drei Viertel angeblich von einer konkurrierenden Gruppierung in der Nacht vom 12. auf den 13. April 2018 entwendet worden waren.

Im Dezember 2017 hielt sich Mohamed Ben Ahmed Mahri zusammen mit einem malischen Staatsangehörigen in Niamey auf, um den illegalen Handel vorzubereiten. Letzterer wurde in Niamey festgenommen, nachdem er am 15./16. April 2018 zusammen mit zwei marokkanischen und zwei algerischen Staatsangehörigen aus Marokko eingeflogen war, um den Versuch zu unternehmen, das entwendete Cannabis wiederzuerlangen. Auch drei seiner Komplizen wurden festgenommen, darunter ein marokkanischer Staatsangehöriger, der 2014 in Marokko wegen illegalen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war.

Mohamed Ben Ahmed Mahri befehligt den illegalen Handel mit Cannabisharz nach Niger direkt durch Nordmali, unter Einsatz von Geleitzügen unter der Führung von Mitgliedern des Groupe d’autodéfense des Touaregs Imghad et leurs alliés (GATIA), einschließlich des Sanktionen unterliegenden Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001). Mohamed Ben Ahmed Mahri entlohnt Asriw für die Inanspruchnahme dieser Geleitzüge. Diese Geleitzüge führen häufig zu Zusammenstößen mit Konkurrenten, die der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) nahestehen.

Mit seinem finanziellen Gewinn aus dem illegalen Drogenhandel unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri bewaffnete terroristische Vereinigungen, insbesondere die Sanktionen unterliegende Einrichtung Al-Mourabitoun (QDe.141), wobei er versucht, Beamte zur Freilassung verhafteter Kämpfer zu bestechen, und Kämpfern die Eingliederung in die MAA-Plateforme erleichtert.

Daher unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri mit den Erträgen aus organisierter Kriminalität eine Person, von der gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2007) festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens über Frieden und Versöhnung in Mali bedroht, sowie eine gemäß der Resolution 1267 als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppierung.“

„5.   MOHAMED OULD MATALY

Funktion: Parlamentsmitglied

Geburtsdatum: 1958

Staatsangehörigkeit: Malier

Reisepass-Nr.: D9011156

Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mohamed Ould Mataly, ehemals Bürgermeister von Bourem, ist derzeit Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Bourem und gehört dem Rassemblement pour le Mali (RPM) an, der politischen Partei des Präsidenten Ibrahim Boubacar Keita. Mohamed Ould Mataly gehört der arabischen Lehmar-Gemeinschaft an und ist ein einflussreiches Mitglied des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mohamed Ould Mataly wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt.

Sein enger Verbündeter Mahri Sidi Amar Ben Daha, alias Yoro Ould Daha, der auf Matalys Anwesen in Gao wohnt, nahm während dieses Zeitraums an der Blockade des Konsultationsorts im Gouverneurssitz teil.

Außerdem war Ould Mataly am 12. Juli 2016 einer der Anstifter der gegen die Durchführung des Abkommens gerichteten Demonstrationen.

Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ould Mataly die Durchführung dieses Abkommens behindert und verzögert.

Schließlich ist Ould Mataly für die Freilassung von Mitgliedern seiner Gemeinschaft eingetreten, die bei Terrorismusbekämpfungseinsätzen gefangen genommen worden waren. Durch seine Verwicklung in organisierte Kriminalität und seine Verbindungen mit bewaffneten terroristischen Vereinigungen bedroht Mohamed Ould Mataly die Durchführung des Abkommens.“


BESCHLÜSSE

28.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/31


BESCHLUSS (GASP) 2020/117 DES RATES

vom 27. Januar 2020

zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen.

(2)

Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert und der Anhang jenes Beschlusses geändert und um die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz ergänzt werden.

(3)

Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 5 erhält folgende Fassung:

Artikel 5

Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“

2.

Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. VUČKOVIĆ.


(1)  Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62).


ANHANG

Der Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP erhält folgende Fassung:

„ANHANG

A.   

Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

1.

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 3. September 1936

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Personalausweisnummer: 00354671

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

2.

Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 24. Oktober 1956

Personalausweisnummer: 00683530

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

3.

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 4. März 1944

Letzte bekannte Anschrift: Rue de France 11 — Radès Ben Arous

Personalausweisnummer: 05000799

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

4.

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sabha, Lybien

Geburtsdatum: 7. Januar 1980

Letzte bekannte Anschrift: Résidence de l'Étoile du Nord — Suite B — 7. Stock — Apt. Nr. 25 — Centre Urbain du Nord — Cité El Khadra — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 04524472

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Yamina SOUIEI, verheiratet mit Inès LEJRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Generaldirektor der Banque Nationale Agricole) in der Absicht,Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

5.

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 2. Dezember 1981

Personalausweisnummer: 04682068

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

6.

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 16. Januar 1987

Personalausweisnummer: 00299177

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

7.

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 17. Juli 1992

Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 09006300

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

8.

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 5. November 1962

Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 — El Menzah — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00777029

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

9.

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 24. Juni 1948

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 — Karthago — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00104253

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

10.

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Radès

Geburtsdatum: 19. Februar 1953

Letzte bekannte Anschrift: Rue d’Aristote 21 — Karthago Salammbô

Personalausweisnummer: 00403106

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

11.

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 26. August 1974

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 — Karthago Presidence

Personalausweisnummer: 05417770

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

12.

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 26. April 1950

Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Colombe 3 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00178522

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

13.

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 25. September 1955

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 — Salammbô — Karthago — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05150331

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

14.

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 27. Dezember 1958

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4 — La Marsa

Personalausweisnummer: 00166569

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: kaufmännische Direktorin, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed Montassar MEHERZI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

15.

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: La Marsa

Geburtsdatum: 5. Mai 1959

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa

Personalausweisnummer: 00046988

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

16.

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 1. Februar 1960

Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00235016

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

17.

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 5. März 1957

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00547946

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

18.

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 3. Juli 1973

Letzte bekannte Anschrift: Wohnblock Amine El Bouhaira — Rue du Lac Turkana — Les Berges du Lac — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05411511

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Bauträger, Sohn von Yamina SOUIEI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

19.

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 25. Juni 1975

Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05417907

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), verheiratet mit Mourad MEHDOUI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

20.

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 3. Mai 1962

Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05189459

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

21.

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 18. September 1976

Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Erriadh.2 — Gammarth — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05412560

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Najia JERIDI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

22.

Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 4. Dezember 1971

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Farrouj 2 — La Marsa

Personalausweisnummer: 05418095

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Yamina SOUIEI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

23.

Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 20. Dezember 1965

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taieb Mhiri 12 — Le Kram — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00300638

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: kaufmännischer Angestellter bei Tunisair, Sohn von Radhia MATHLOUTHI, verheiratet mit Linda CHERNI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

24.

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 29. Januar 1988

Letzte bekannte Anschrift: Rue Mohamed Makhlouf 4 — El Manar.2 — Tunis, Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor des Unternehmens Stafim Peugeot, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

25.

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 13. Januar 1959

Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00400688

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

26.

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 5. Juli 1965

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Montazah 5 — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00589759

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Slim CHIBOUB

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

27.

Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 21. August 1971

Personalausweisnummer: 05409131

Ausstellender Staat: Tunesien

Reisepassnummer: x599070

Ausgabedatum: November 2016

Ablaufdatum: 21. November 2021

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Marwan MABROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

29.

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 8. März 1963

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

Personalausweisnummer: 00589758

Ausstellender Staat: Tunesien,

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

30.

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 13. August 1960

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

Personalausweisnummer: 00642271

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

31.

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 22. November 1949

Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02951793

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

32.

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 13. März 1947

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02800443

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

33.

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 16. Mai 1952

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02914657

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

34.

Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 18. September 1956

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l’Imam Muslim — Khezama Ouest — Sousse

Personalausweisnummer: 02804872

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

35.

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 28. Oktober 1938

Letzte bekannte Anschrift: Cité El Bassatine 255 — Monastir

Personalausweisnummer: 028106l4

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: im Ruhestand, Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

36.

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 21. Oktober 1969

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Hédi Nouira — Monastir

Personalausweisnummer: 04180053

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Selma MANSOUR, verheiratet mit Monia CHEDLI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

37.

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 29. April 1974

Letzte bekannte Anschrift: Cap Marina 83 — Monastir

Personalausweisnummer: 04186963

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Leiter eines Unternehmens, Sohn von Selma MANSOUR, ledig,

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

38.

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 12. Oktober 1972

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Mohamed Salah Sayadi — Skanes — Monastir

Personalausweisnummer: 04192479

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Import-/Exportkaufmann, Sohn von Selma MANSOUR, ledig

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

39.

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 8. März 1980

Letzte bekannte Anschrift: Rue Abu Dhar El Ghafari — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 06810509

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Sekretärin in einem Unternehmen, Tochter von Selma MANSOUR, verheiratet mit Zied JAZIRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

40.

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 8. Oktober 1978

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05590835

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

41.

Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 9. August 1977

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05590836

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

42.

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 30. August 1982

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Maja — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 08434380

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

43.

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 13. Januar 1970

Letzte bekannte Anschrift: Résidence les Jardins, Apt. 8C Block b — El Menzah 8 — l’Ariana

Personalausweisnummer: 05514395

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Abteilungsleiter bei Tunisair, Sohn von Naïma BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

44.

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 22. Oktober 1967

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Tahar SFAR 4 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05504161

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Referent im Verkehrsministerium, Sohn von Naïma BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

45.

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 3. Januar 1973

Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Ennakhil 13 — Kantaoui — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05539378

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Naïma BEN ALI, verheiratet mit Lamia JEGHAM

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

46.

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch

Geburtsort: Paris, Frankreich

Geburtsdatum: 27. Oktober 1966

Letzte bekannte Anschrift: Chouket El Arressa — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05515496

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

47.

Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch

Geburtsort: Le Petit Quevilly (76)

Geburtsdatum: 6. April 1971 oder 16. April 1971

Letzte bekannte Anschrift: Chouket El Arressa — Hammam-Sousse, Tunesien oder Esplanade des Guinandiers 14 — Bailly Romainvilliers (77), Frankreich

Personalausweisnummer 00297112

Ausstellender Staat: Tunesien

Personalausweisnummer 111277501841

Ausstellender Staat: Frankreich

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Tijani BEN ALI, geboren am 9. Februar 1932, und Paulette HAZET (oder HAZAT), geboren am 23. Februar 1936, verheiratet mit Amel SAIED (oder SAID)

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

48.

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 28. August 1974

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer 04622472

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

B.   

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht:

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz

Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:

jeder Person, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird:

1.

das Recht auf gerichtliche Überprüfung jedes Rechtsakts beziehungsweise jeder Verwaltungsentscheidung;

2.

das Recht, sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

jeder Person, die einer Straftat beschuldigt wird:

1.

das Recht, umgehend in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

2.

das Recht, ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

3.

das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

4.

das Recht, die unentgeltliche Herbeiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht

Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz

1.

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Ben Ali vertrat.

2.

Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.

3.

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

4.

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

5.

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht beschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.

6.

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.

7.

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

8.

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren.

9.

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 13. und am 16. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

10.

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

11.

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

12.

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi missachtet wurden.

13.

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi am 23. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

14.

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Samira Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi missachtet wurden.

15.

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

16.

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

17.

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

18.

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Moez Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

19.

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed Nacef am 20. Februar 2012 in Anwesenheit ihrer Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde, dass sie in den mündlichen Verhandlungen vor Gericht von Anwälten unterstützt wurde und dass sie von ihrem Recht, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, Gebrauch gemacht hat.

20.

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

21.

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 2. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

22.

Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

23.

Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed Trabelsi am 16. Februar 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

24.

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed Ben Gaied am 22. September 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

25.

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar 2015, am 10. April 2015 und am 2. Dezember 2015 in mehreren Rechtssachen in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde.

26.

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 4. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

27.

Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 6. März 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

29.

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 5. Oktober 2011 und am 18. Oktober 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

30.

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

31.

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

32.

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

33.

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

34.

Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

35.

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

36.

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 21. April 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

37.

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

38.

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 12. November 2011 und am 17. Mai 2013 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

39.

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

40.

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

41.

Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Akrem Ben Hamed Ben Taher Bouaouina missachtet wurden.

42.

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina am 19. und am 25. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

43.

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Imed Ben Habib Ben Bouali Ltaief am 5. Juni 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

44.

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Naoufel Ben Habib Ben Bouali Ltaief am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

45.

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Montassar Ben Habib Ben Bouali Ltaief 2011 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

46.

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

47.

Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

48.

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.


28.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/55


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/118 DES RATES

vom 27. Januar 2020

zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (1) insbesondere auf Artikel 3,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 angenommen.

(2)

Am 14. Januar 2020 hat der mit Nummer 9 der Resolution 2374 (2017) des VN-Sicherheitsrates eingesetzte Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrates die Liste von sieben Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

(3)

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. VUČKOVIĆ.


(1)   ABl. L 251 vom 29.9.2017, S. 23.


ANHANG

1.   

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775, Teil A („Liste der Personen nach Artikel 1 Absatz 1“) erhalten die Einträge 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 folgende Fassung:

„1.   AHMOUDOU AG ASRIW (alias: a) Amadou Ag Isriw b) Ahmedou c) Ahmadou d) Isrew e) Isereoui f) Isriou

Geburtsdatum: 1. Januar 1982

Staatsangehörigkeit: Malier

Anschrift: a) Mali; b) Amassine, Mali (früherer Aufenthaltsort)

Tag der Benennung durch die VN: 20. Dezember 2018

Weitere Angaben: Geschlecht: männlich. Möglicherweise im Oktober 2016 in Niger festgenommen. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot). Webseite: https://www.youtube.com/channel/UCu2efaIUosqEu1HEBs2zJIw

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Ahmoudou Ag Asriw wurde am 20. Dezember 2018 gemäß den Nummern 1 und 3 der Resolution 2374 (2017) wegen der Beteiligung an Feindseligkeiten unter Verstoß gegen das Abkommen und wegen des Handelns für unter Nummer 8 Buchstaben a und b der Resolution 2374 (2017) genannte Personen und Einrichtungen, in deren Namen oder auf deren Anweisung oder zu deren anderweitiger Unterstützung oder Finanzierung, unter anderem durch Erträge aus der organisierten Kriminalität, darunter aus der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und ihren Ausgangsstoffen und dem unerlaubten Verkehr mit solchen Stoffen aus und über Mali, dem Menschenhandel, der Schleusung von Migranten, dem Waffenschmuggel und dem unerlaubten Waffenhandel sowie dem illegalen Handel mit Kulturgut in die Liste aufgenommen.

Ahmoudou Ag Asriw ist ein ranghoher Befehlshaber der Groupe autodéfense touareg Imghad et alliés (GATIA) und war in dieser Eigenschaft spätestens seit Oktober 2016 an der Anführung von Drogenkonvois in Nordmali sowie im Juli 2017 und im April 2018 an Verstößen gegen die Waffenruhe in der Region Kidal beteiligt.

Im April 2018 führte Asriw zusammen mit einem Mitglied des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA) Plateforme einen Konvoi an, der vier Tonnen Cannabisharz von Tabankort über Ammasine in der Region Kidal illegal in Richtung Niger beförderte. Der Konvoi wurde von Mitgliedern der Coordination des Mouvements de l’Azawad und nicht identifizierten Angreifern aus Niger angegriffen. Bei anschließenden Zusammenstößen wurden drei Kämpfer getötet.

Somit ist Asriw aufgrund des Konkurrenzkampfs um Drogenkonvois an Feindseligkeiten unter Verstoß gegen das Abkommen für Frieden und Aussöhnung in Mali von 2015 beteiligt. Durch seine Beteiligung am Drogenhandel finanziert Asriw höchstwahrscheinlich wiederum seine Militäroperationen, einschließlich der Verstöße gegen die Waffenruhe.“

„3.   MOHAMED OUSMANE MOHAMEDOUNE (alias: a) Ousmane Mahamadou, b) Mohamed Ousmane))

Titel: Scheich

Geburtsdatum: 16. April 1972

Geburtsort: Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Anschrift: Mali

Tag der Benennung durch die VN: 20. Dezember 2018

Weitere Angaben: Geschlecht: männlich. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haarfarbe: schwarz. Telefon: +223 60 36 01 01. Sprachen: Arabisch und Französisch. Besonderes Kennzeichen: Brille. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mohamed Ousmane Ag Mohamedoune wurde am 20. Dezember 2018 gemäß den Nummern 1 und 3 der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, und seiner Beteiligung an der Planung, Steuerung, Förderung oder Durchführung von Angriffen auf i) die verschiedenen in dem Abkommen genannten Einrichtungen, einschließlich lokaler, regionaler und staatlicher Institutionen, gemeinsamer Patrouillen und der malischen Sicherheits- und Verteidigungskräfte, ii) Friedenssicherungskräfte der MINUSMA und anderes Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetes Personal, einschließlich Mitgliedern der Sachverständigengruppe, iii) die internationalen Sicherheitspräsenzen, einschließlich der FC-G5S, der Missionen der Europäischen Union und der französischen Truppen, in die Liste aufgenommen.

Mohamed Ousmane Ag Mohamedoune (im Folgenden: Mohamed Ousmane) ist Generalsekretär der Coalition pour le Peuple de l’Azawad (CPA), die sich 2014 vom Mouvement National de Libération de l’Azawad (MNLA) abgespalten hat. Mohamed Ousmane hat im Juni 2015 die Führung der CPA übernommen und seit 2016 in der Region Timbuktu, insbesondere in Soumpi und Echel, mehrere Militärbasen und Kontrollpunkte errichtet.

2017 und 2018 waren der militärische Stabschef von Mohamed Ousmane und andere bewaffnete Elemente der CPA an tödlichen Angriffen auf malische Sicherheits- und Streitkräfte im Gebiet von Soumpi beteiligt. Zu diesen Angriffen bekannte sich Jamaat Nosrat al Islam wal Muslimin (JNIM), eine Terrorgruppe unter Führung von Iyad Ag Ghali, der auf der Sanktionsliste für ISIL/Al Qaida steht, die nach den Resolutionen 1267/1989/2253 des Sicherheitsrates aufgestellt wurde und weitergeführt wird.

Mohamed Ousmane gründete und leitete 2017 auch ein breiteres Bündnis von Splittergruppen, die Coalition des Mouvements de l’Entente (CME). Mohamed Ousmane organisierte die erste Versammlung der CME am 30. April 2018 in Tinaouker (Region Gao), auf der er zum Sprecher der CME ernannt wurde. Auf der Gründungsversammlung bedrohte die CME in einer offiziellen Erklärung offen die Durchführung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali.

Indem die CME Druck auf die malische Regierung und die internationale Gemeinschaft ausübte, um die Teilnahme der CME an den verschiedenen im Rahmen des Abkommens geschaffenen Mechanismen zu erzwingen, war sie an der Behinderung und Verzögerung der Durchführung des Abkommens beteiligt.“

„4.   AHMED AG ALBACHAR (alias: Intahmado Ag Albachar)

Funktion: Vorsitzender der humanitären Kommission des Bureau Regional d’Administration et Gestion de Kidal

Geburtsdatum: 31. Dezember 1963

Geburtsort: Tin-Essako, Region Kidal, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Nationale Kennziffer: 1 63 08 4 01 001 005E

Anschrift: Quartier Aliou, Kidal, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Ahmed Ag Albachar ist ein bekannter Geschäftsmann und seit Anfang 2018 Sonderberater des Gouverneurs der Region Kidal. Als einflussreiches Mitglied des Haut Conseil pour l’unité de l’Azawad (HCUA) und Angehöriger der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas fungiert Ahmed Ag Albachar auch als Vermittler zwischen der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) und Ansar Dine (QDe.135). Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Ahmed Ag Albachar wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, und gemäß Nummer 8 Buchstabe e der Resolution 2374 (2017) wegen der Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali oder des Zugangs zu humanitärer Hilfe oder der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali auf die Liste gesetzt.

Im Januar hat Ag Albachar seinen Einfluss genutzt, um zu kontrollieren und zu entscheiden, welche Projekte für humanitäre Hilfe und Entwicklung in der Region Kidal von wem, wo und wann durchgeführt werden. Ohne sein Wissen und seine Zustimmung kann kein humanitärer Einsatz erfolgen. Als selbst ernannter Vorsitzender der humanitären Kommission ist Ag Albachar für die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für humanitäre Helfer zuständig, die gegen Geld oder Dienstleistungen vergeben werden. Die Kommission kontrolliert auch, welche Unternehmen und Personen an Projektausschreibungen von NRO in Kidal teilnehmen können, was Ag Albachar die Macht verleiht, die humanitären Maßnahmen in der Region zu manipulieren und die für NRO tätigen Personen auszuwählen. Die Verteilung der Hilfsgüter darf nur unter seiner Aufsicht erfolgen, sodass er Einfluss darauf nimmt, wem die Hilfe zugutekommt.

Des Weiteren setzt Albachar arbeitslose Jugendliche ein, um NRO einzuschüchtern und zu erpressen und deren Arbeit so massiv zu behindern. Die humanitäre Gemeinschaft insgesamt und insbesondere das stärker gefährdete nationale Personal arbeitet in Kidal in einem Klima der Angst.

Ahmed Ag Albachar ist auch Mitinhaber von Timitrine Voyage, einem der wenigen Verkehrsunternehmen, die NRO in Kidal benutzen dürfen. Ag Albachar eignet sich zusammen mit einem Dutzend anderer Verkehrsunternehmen, die sich im Besitz einer kleinen Gruppe einflussreicher Persönlichkeiten aus der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas befinden, widerrechtlich einen erheblichen Teil der humanitären Hilfe in Kidal an. Darüber hinaus macht seine Monopolstellung die Bereitstellung von Hilfe in bestimmten Gemeinschaften schwieriger als in anderen.

Albachar manipuliert die humanitäre Hilfe zugunsten seiner persönlichen Interessen und der politischen Interessen des HCUA durch Terror, Bedrohung von NRO und Kontrolle ihrer Tätigkeit, was zu einer Behinderung und Beeinträchtigung der Hilfsmaßnahmen zulasten der Hilfsbedürftigen in der Region Kidal führt. Somit behindert Ahmed Ag Albachar die Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali bzw. den Zugang zu humanitärer Hilfe bzw. die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali.

Sein Handeln verstößt auch gegen Artikel 49 des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, das die Parteien dazu verpflichtet, die Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit, von denen die humanitären Maßnahmen geleitet sind, zu achten, jegliche Nutzung humanitärer Hilfe für politische, wirtschaftliche oder militärische Zwecke zu verhindern, den Zugang für humanitäre Organisationen zu erleichtern und die Sicherheit ihres Personals zu gewährleisten. Somit behindert bzw. bedroht Albachar die Durchführung des Abkommens.“

„5.   HOUKA HOUKA AG ALHOUSSEINI (alias: a) Mohamed Ibn Alhousseyni b) Muhammad Ibn Al-Husayn c) Houka Houka)

Titel: Kadi

Geburtsdatum: a) 1. Januar 1962, b) 1. Januar 1963, c) 1. Januar 1964

Geburtsort: Ariaw, Region Timbuktu, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Houka Houka Ag Alhousseini wurde im April 2012 von Iyad Ag Ghaly (QDi.316) zum Kadi von Timbuktu ernannt, nachdem in Nordmali das dschihadistische Kalifat errichtet worden war.

Houka Houka arbeitete eng mit der Hesbah zusammen, der islamischen Polizei unter Leitung von Ahmad Al Faqi Al Mahdi, der seit September 2016 in der Haftanstalt des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag inhaftiert ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Houka Houka Ag Alhousseini wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Nach der Intervention französischer Truppen im Januar 2013 wurde Houka Houka Ag Alhousseini am 17. Januar 2014 festgenommen, am 15. August 2014 jedoch von den malischen Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt, was von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wurde.

Houka Houka Ag Alhousseini lebt seither in der Region Zouéra in Ariaw, einem Dorf westlich von Timbuktu (Gemeinde Essakane) am Ufer des Sees Faguibine in Richtung der mauretanischen Grenze. Am 27. September 2017 wurde er hier vom Gouverneur Timbuktus, Koina Ag Ahmadou, offiziell wieder zum Lehrer ernannt, nachdem sich Mohamed Ousmane Ag Mohamidoune (MLi.003), der Anführer der Coalition du peuple de l’Azawad (CPA), für ihn eingesetzt hatte, welcher am 20. Dezember 2018 vom Ausschuss des Sicherheitsrats für Mali unter anderem aufgrund von Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt worden ist. Mohamed Ousmane gründete 2017 ein breiteres Bündnis von Splittergruppen, die Coalition des Mouvements de l’Entente (CME), deren Leiter er war. Auf der Gründungsversammlung bedrohte die CME in einer offiziellen Erklärung offen die Durchführung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali. Indem die CME Druck auf die malische Regierung und die internationale Gemeinschaft ausübte, um die Teilnahme der CME an den verschiedenen im Rahmen des Abkommens geschaffenen Mechanismen zu erzwingen, war sie an der Behinderung und Verzögerung der Durchführung des Abkommens beteiligt.

Houka Houka und Mohamed Ousmane waren maßgeblich am Aufstieg des jeweils anderen beteiligt, wobei Letzterer Treffen mit Regierungsbeamten ermöglichte und Ersterer eine Schlüsselrolle bei der Ausdehnung des Einflusses Ousmanes in der Region Timbuktu spielte. Houka Houka hat an den meisten der von Mohamed Ousmane seit 2017 organisierten Gemeinschaftsversammlungen, die zu dessen Bekanntheit und Glaubwürdigkeit in der Region beigetragen haben, und an der Gründungsversammlung der CME teilgenommen, der er öffentlich seinen Segen gab.

Der Einflussbereich von Houka Houka hat sich in letzter Zeit weiter nach Osten, in die Region Ber (eine Hochburg der Bérabich-Araber 50 Kilometer östlich von Timbuktu), und nach Nordtimbuktu ausgedehnt. Obwohl er nicht aus einer Kadi-Dynastie stammt und diesen Titel erst seit 2012 führt, ist es Houka Houka gelungen, seine Autorität als Kadi zu festigen und seinen Einfluss zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in bestimmten Gebieten auszudehnen, unterstützt von Al-Furqan und indem er sich die Angst zunutze machte, die diese terroristische Vereinigung in der Region Timbuktu durch ausgeklügelte Angriffe auf internationale und malische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und durch gezielte Morde hervorruft.

Somit bedroht Houka Houka Ag Alhousseini durch Unterstützung von Mohamed Ousmane und Behinderung des Abkommens dessen Durchführung sowie Frieden, Sicherheit und Stabilität in Mali im Allgemeinen.“

„6.   MAHRI SIDI AMAR BEN DAHA (alias: a) Yoro Ould Daha b) Yoro Ould Daya c) Sidi Amar Ould Daha d) Yoro)

Funktion: Stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao

Geburtsdatum: 1. Januar 1978

Geburtsort: Djebock, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Nationale Kennziffer: 11262/1547

Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mahri Sidi Amar Ben Daha ist ein Anführer der arabischen Lehmar-Gemeinschaft von Gao und militärischer Stabschef des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist.

Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mahri Sidi Amar Ben Daha wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Ben Daha war ein hochrangiger Offizier der Islamischen Polizei, die in Gao tätig war, als sich die Stadt von Juni 2012 bis Januar 2013 unter der Kontrolle des Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) befand. Ben Daha ist derzeit stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao.

Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt.

Vom 14. bis 18. November 2018 haben Dutzende von Kämpfern der MAA-Platforme zusammen mit denjenigen der CMFPR-Gruppierungen die Durchführung der regionalen Konsultationen behindert. Unter Weisung und unter Beteiligung von Ben Daha wurden mindestens sechs Kleinlastwagen des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA-Plateforme) vor dem Sitz des Gouverneurs von Gao und in dessen Umgebung aufgestellt. Ferner wurden zwei der MAA-Plateforme zugeschriebene Fahrzeuge des MOC vor Ort gesichtet.

Am 17. November 2018 kam es zu einem Zwischenfall zwischen bewaffneten Elementen, die den Zugang zum Gouverneurssitz blockierten, und einer Patrouille der malischen Streitkräfte, die das Gebiet passierte; die Lage entspannte sich jedoch, bevor es zu einer Eskalation und damit zu einer Verletzung des Waffenstillstands kommen konnte. Am 18. November 2018 hoben insgesamt zwölf Fahrzeuge und bewaffnete Elemente die Blockade des Gouverneurssitzes nach einer letzten Runde von Verhandlungen mit dem Gouverneur von Gao auf.

Am 30. November 2018 veranstalte Ben Daha ein interarabisches Treffen in Tinfanda zur Erörterung von Fragen der Sicherheit und der Verwaltungsumstrukturierung. Anwesend war auch der Sanktionen unterliegende Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001), der von Ben Daha unterstützt und beschirmt wird.

Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ben Daha die Durchführung dieses Abkommens behindert. Außerdem unterstützt Ben Daha eine Person, von der festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens durch ihre Verwicklung in Waffenstillstandsverletzungen und organisierte Kriminalität bedroht.“

„7.   MOHAMED BEN AHMED MAHRI (alias: a) Mohammed Rougi b) Mohamed Ould Ahmed Deya c) Mohamed Ould Mahri Ahmed Daya d) Mohamed Rougie e) Mohamed Rouggy f) Mohamed Rouji)

Geburtsdatum: 1. Januar 1979

Geburtsort: Tabankort, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Reisepass-Nr.: a) AA00272627, b) AA0263957

Anschrift: Bamako, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mohamed Ben Ahmed Mahri ist ein Geschäftsmann, der der arabischen Lehmar-Gemeinschaft in der Region Gao angehört und der ehemals mit dem Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) zusammenarbeitete. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mohamed Ben Ahmed Mahri wird gemäß Nummer 8 Buchstabe c der Resolution 2374 (2017) wegen des Handelns für unter Nummer 8 Buchstaben a und b der Resolution 2374 (2017) genannte Personen und Einrichtungen oder in deren Namen oder auf deren Anweisung oder zu deren anderweitiger Unterstützung oder Finanzierung, unter anderem durch Erträge aus der organisierten Kriminalität, darunter aus der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und ihren Ausgangsstoffen und dem unerlaubten Verkehr mit solchen Stoffen aus und über Mali, dem Menschenhandel, der Schleusung von Migranten, dem Waffenschmuggel und dem unerlaubten Waffenhandel sowie dem illegalen Handel mit Kulturgut auf die Liste gesetzt.

Zwischen Dezember 2017 und April 2018 befehligte Mohamed Ben Ahmed Mahri den illegalen Handel mit mehr als zehn Tonnen an marokkanischem Cannabis, das in Kühllastwagen durch Mauretanien, Mali, Burkina Faso und Niger verbracht wurde. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 wurde ein Viertel der Ware in Niamey beschlagnahmt, während die restlichen drei Viertel angeblich von einer konkurrierenden Gruppierung in der Nacht vom 12. auf den 13. April 2018 entwendet worden waren.

Im Dezember 2017 hielt sich Mohamed Ben Ahmed Mahri zusammen mit einem malischen Staatsangehörigen in Niamey auf, um den illegalen Handel vorzubereiten. Letzterer wurde in Niamey festgenommen, nachdem er am 15./16. April 2018 zusammen mit zwei marokkanischen und zwei algerischen Staatsangehörigen aus Marokko eingeflogen war, um den Versuch zu unternehmen, das entwendete Cannabis wiederzuerlangen. Auch drei seiner Komplizen wurden festgenommen, darunter ein marokkanischer Staatsangehöriger, der 2014 in Marokko wegen illegalen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war.

Mohamed Ben Ahmed Mahri befehligt den illegalen Handel mit Cannabisharz nach Niger direkt durch Nordmali, unter Einsatz von Geleitzügen unter der Führung von Mitgliedern des Groupe d’autodéfense des Touaregs Imghad et leurs alliés (GATIA), einschließlich des Sanktionen unterliegenden Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001). Mohamed Ben Ahmed Mahri entlohnt Asriw für die Inanspruchnahme dieser Geleitzüge. Diese Geleitzüge führen häufig zu Zusammenstößen mit Konkurrenten, die der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) nahestehen.

Mit seinem finanziellen Gewinn aus dem illegalen Drogenhandel unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri bewaffnete terroristische Vereinigungen, insbesondere die Sanktionen unterliegende Einrichtung Al-Mourabitoun (QDe.141), wobei er versucht, Beamte zur Freilassung verhafteter Kämpfer zu bestechen, und Kämpfern die Eingliederung in die MAA-Plateforme erleichtert.

Daher unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri mit den Erträgen aus organisierter Kriminalität eine Person, von der gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2007) festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens über Frieden und Versöhnung in Mali bedroht, sowie eine gemäß der Resolution 1267 als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppierung.“

„8.   MOHAMED OULD MATALY

Funktion: Parlamentsmitglied

Geburtsdatum: 1958

Staatsangehörigkeit: Malier

Reisepass-Nr.: D9011156

Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mohamed Ould Mataly, ehemals Bürgermeister von Bourem, ist derzeit Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Bourem und gehört dem Rassemblement pour le Mali (RPM) an, der politischen Partei des Präsidenten Ibrahim Boubacar Keita. Mohamed Ould Mataly gehört der arabischen Lehmar-Gemeinschaft an und ist ein einflussreiches Mitglied des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

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Zusätzliche Angaben

Mohamed Ould Mataly wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt.

Sein enger Verbündeter Mahri Sidi Amar Ben Daha, alias Yoro Ould Daha, der auf Matalys Anwesen in Gao wohnt, nahm während dieses Zeitraums an der Blockade des Konsultationsorts im Gouverneurssitz teil.

Außerdem war Ould Mataly am 12. Juli 2016 einer der Anstifter der gegen die Durchführung des Abkommens gerichteten Demonstrationen.

Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ould Mataly die Durchführung dieses Abkommens behindert und verzögert.

Schließlich ist Ould Mataly für die Freilassung von Mitgliedern seiner Gemeinschaft eingetreten, die bei Terrorismusbekämpfungseinsätzen gefangen genommen worden waren. Durch seine Verwicklung in organisierte Kriminalität und seine Verbindungen mit bewaffneten terroristischen Vereinigungen bedroht Mohamed Ould Mataly die Durchführung des Abkommens.“

2.   

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775, Teil B („Liste der Personen nach Artikel 2 Absatz 1“) erhalten die Einträge 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:

„1.   AHMED AG ALBACHAR (alias: Intahmado Ag Albachar)

Funktion: Vorsitzender der humanitären Kommission des Bureau Regional d’Administration et Gestion de Kidal

Geburtsdatum: 31. Dezember 1963

Geburtsort: Tin-Essako, Region Kidal, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Nationale Kennziffer: 1 63 08 4 01 001 005E

Anschrift: Quartier Aliou, Kidal, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Ahmed Ag Albachar ist ein bekannter Geschäftsmann und seit Anfang 2018 Sonderberater des Gouverneurs der Region Kidal. Als einflussreiches Mitglied des Haut Conseil pour l’unité de l’Azawad (HCUA) und Angehöriger der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas fungiert Ahmed Ag Albachar auch als Vermittler zwischen der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) und Ansar Dine (QDe.135). Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Ahmed Ag Albachar wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, und gemäß Nummer 8 Buchstabe e der Resolution 2374 (2017) wegen der Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali oder des Zugangs zu humanitärer Hilfe oder der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali auf die Liste gesetzt.

Im Januar hat Ag Albachar seinen Einfluss genutzt, um zu kontrollieren und zu entscheiden, welche Projekte für humanitäre Hilfe und Entwicklung in der Region Kidal von wem, wo und wann durchgeführt werden. Ohne sein Wissen und seine Zustimmung kann kein humanitärer Einsatz erfolgen. Als selbst ernannter Vorsitzender der humanitären Kommission ist Ag Albachar für die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für humanitäre Helfer zuständig, die gegen Geld oder Dienstleistungen vergeben werden. Die Kommission kontrolliert auch, welche Unternehmen und Personen an Projektausschreibungen von NRO in Kidal teilnehmen können, was Ag Albachar die Macht verleiht, die humanitären Maßnahmen in der Region zu manipulieren und die für NRO tätigen Personen auszuwählen. Die Verteilung der Hilfsgüter darf nur unter seiner Aufsicht erfolgen, sodass er Einfluss darauf nimmt, wem die Hilfe zugutekommt.

Des Weiteren setzt Albachar arbeitslose Jugendliche ein, um NRO einzuschüchtern und zu erpressen und deren Arbeit so massiv zu behindern. Die humanitäre Gemeinschaft insgesamt und insbesondere das stärker gefährdete nationale Personal arbeitet in Kidal in einem Klima der Angst.

Ahmed Ag Albachar ist auch Mitinhaber von Timitrine Voyage, einem der wenigen Verkehrsunternehmen, die NRO in Kidal benutzen dürfen. Ag Albachar eignet sich zusammen mit einem Dutzend anderer Verkehrsunternehmen, die sich im Besitz einer kleinen Gruppe einflussreicher Persönlichkeiten aus der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas befinden, widerrechtlich einen erheblichen Teil der humanitären Hilfe in Kidal an. Darüber hinaus macht seine Monopolstellung die Bereitstellung von Hilfe in bestimmten Gemeinschaften schwieriger als in anderen.

Albachar manipuliert die humanitäre Hilfe zugunsten seiner persönlichen Interessen und der politischen Interessen des HCUA durch Terror, Bedrohung von NRO und Kontrolle ihrer Tätigkeit, was zu einer Behinderung und Beeinträchtigung der Hilfsmaßnahmen zulasten der Hilfsbedürftigen in der Region Kidal führt. Somit behindert Ahmed Ag Albachar die Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali bzw. den Zugang zu humanitärer Hilfe bzw. die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali.

Sein Handeln verstößt auch gegen Artikel 49 des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, das die Parteien dazu verpflichtet, die Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit, von denen die humanitären Maßnahmen geleitet sind, zu achten, jegliche Nutzung humanitärer Hilfe für politische, wirtschaftliche oder militärische Zwecke zu verhindern, den Zugang für humanitäre Organisationen zu erleichtern und die Sicherheit ihres Personals zu gewährleisten. Somit behindert bzw. bedroht Albachar die Durchführung des Abkommens.“

„2.   HOUKA HOUKA AG ALHOUSSEINI (alias: a) Mohamed Ibn Alhousseyni b) Muhammad Ibn Al-Husayn c) Houka Houka)

Titel: Kadi

Geburtsdatum: a) 1. Januar 1962, b) 1. Januar 1963, c) 1. Januar 1964

Geburtsort: Ariaw, Region Timbuktu, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Houka Houka Ag Alhousseini wurde im April 2012 von Iyad Ag Ghaly (QDi.316) zum Kadi von Timbuktu ernannt, nachdem in Nordmali das dschihadistische Kalifat errichtet worden war.

Houka Houka arbeitete eng mit der Hesbah zusammen, der islamischen Polizei unter Leitung von Ahmad Al Faqi Al Mahdi, der seit September 2016 in der Haftanstalt des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag inhaftiert ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals —hier klicken

Zusätzliche Angaben

Houka Houka Ag Alhousseini wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Nach der Intervention französischer Truppen im Januar 2013 wurde Houka Houka Ag Alhousseini am 17. Januar 2014 festgenommen, am 15. August 2014 jedoch von den malischen Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt, was von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wurde.

Houka Houka Ag Alhousseini lebt seither in der Region Zouéra in Ariaw, einem Dorf westlich von Timbuktu (Gemeinde Essakane) am Ufer des Sees Faguibine in Richtung der mauretanischen Grenze. Am 27. September 2017 wurde er hier vom Gouverneur Timbuktus, Koina Ag Ahmadou, offiziell wieder zum Lehrer ernannt, nachdem sich Mohamed Ousmane Ag Mohamidoune (MLi.003), der Anführer der Coalition du peuple de l’Azawad (CPA), für ihn eingesetzt hatte, welcher am 20. Dezember 2018 vom Ausschuss des Sicherheitsrats für Mali unter anderem aufgrund von Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt worden ist. Mohamed Ousmane gründete 2017 ein breiteres Bündnis von Splittergruppen, die Coalition des Mouvements de l’Entente (CME), deren Leiter er war. Auf der Gründungsversammlung bedrohte die CME in einer offiziellen Erklärung offen die Durchführung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali. Indem die CME Druck auf die malische Regierung und die internationale Gemeinschaft ausübte, um die Teilnahme der CME an den verschiedenen im Rahmen des Abkommens geschaffenen Mechanismen zu erzwingen, war sie an der Behinderung und Verzögerung der Durchführung des Abkommens beteiligt.

Houka Houka und Mohamed Ousmane waren maßgeblich am Aufstieg des jeweils anderen beteiligt, wobei Letzterer Treffen mit Regierungsbeamten ermöglichte und Ersterer eine Schlüsselrolle bei der Ausdehnung des Einflusses Ousmanes in der Region Timbuktu spielte. Houka Houka hat an den meisten der von Mohamed Ousmane seit 2017 organisierten Gemeinschaftsversammlungen, die zu dessen Bekanntheit und Glaubwürdigkeit in der Region beigetragen haben, und an der Gründungsversammlung der CME teilgenommen, der er öffentlich seinen Segen gab.

Der Einflussbereich von Houka Houka hat sich in letzter Zeit weiter nach Osten, in die Region Ber (eine Hochburg der Bérabich-Araber 50 Kilometer östlich von Timbuktu), und nach Nordtimbuktu ausgedehnt. Obwohl er nicht aus einer Kadi-Dynastie stammt und diesen Titel erst seit 2012 führt, ist es Houka Houka gelungen, seine Autorität als Kadi zu festigen und seinen Einfluss zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in bestimmten Gebieten auszudehnen, unterstützt von Al-Furqan und indem er sich die Angst zunutze machte, die diese terroristische Vereinigung in der Region Timbuktu durch ausgeklügelte Angriffe auf internationale und malische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und durch gezielte Morde hervorruft.

Somit bedroht Houka Houka Ag Alhousseini durch Unterstützung von Mohamed Ousmane und Behinderung des Abkommens dessen Durchführung sowie Frieden, Sicherheit und Stabilität in Mali im Allgemeinen.“

„3.   MAHRI SIDI AMAR BEN DAHA (alias: a) Yoro Ould Daha b) Yoro Ould Daya c) Sidi Amar Ould Daha d) Yoro)

Funktion: Stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao

Geburtsdatum: 1. Januar 1978

Geburtsort: Djebock, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Nationale Kennziffer: 11262/1547

Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mahri Sidi Amar Ben Daha ist ein Anführer der arabischen Lehmar-Gemeinschaft von Gao und militärischer Stabschef des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist.

Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mahri Sidi Amar Ben Daha wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Ben Daha war ein hochrangiger Offizier der Islamischen Polizei, die in Gao tätig war, als sich die Stadt von Juni 2012 bis Januar 2013 unter der Kontrolle des Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) befand. Ben Daha ist derzeit stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao.

Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt.

Vom 14. bis 18. November 2018 haben Dutzende von Kämpfern der MAA-Platforme zusammen mit denjenigen der CMFPR-Gruppierungen die Durchführung der regionalen Konsultationen behindert. Unter Weisung und unter Beteiligung von Ben Daha wurden mindestens sechs Kleinlastwagen des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA-Plateforme) vor dem Sitz des Gouverneurs von Gao und in dessen Umgebung aufgestellt. Ferner wurden zwei der MAA-Plateforme zugeschriebene Fahrzeuge des MOC vor Ort gesichtet.

Am 17. November 2018 kam es zu einem Zwischenfall zwischen bewaffneten Elementen, die den Zugang zum Gouverneurssitz blockierten, und einer Patrouille der malischen Streitkräfte, die das Gebiet passierte; die Lage entspannte sich jedoch, bevor es zu einer Eskalation und damit zu einer Verletzung des Waffenstillstands kommen konnte. Am 18. November 2018 hoben insgesamt zwölf Fahrzeuge und bewaffnete Elemente die Blockade des Gouverneurssitzes nach einer letzten Runde von Verhandlungen mit dem Gouverneur von Gao auf.

Am 30. November 2018 veranstalte Ben Daha ein interarabisches Treffen in Tinfanda zur Erörterung von Fragen der Sicherheit und der Verwaltungsumstrukturierung. Anwesend war auch der Sanktionen unterliegende Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001), der von Ben Daha unterstützt und beschirmt wird.

Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ben Daha die Durchführung dieses Abkommens behindert. Außerdem unterstützt Ben Daha eine Person, von der festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens durch ihre Verwicklung in Waffenstillstandsverletzungen und organisierte Kriminalität bedroht.“

„4.   MOHAMED BEN AHMED MAHRI (alias: a) Mohammed Rougi b) Mohamed Ould Ahmed Deya c) Mohamed Ould Mahri Ahmed Daya d) Mohamed Rougie e) Mohamed Rouggy f) Mohamed Rouji)

Geburtsdatum: 1. Januar 1979

Geburtsort: Tabankort, Mali

Staatsangehörigkeit: Malier

Reisepass-Nr.: a) AA00272627, b) AA0263957

Anschrift: Bamako, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mohamed Ben Ahmed Mahri ist ein Geschäftsmann, der der arabischen Lehmar-Gemeinschaft in der Region Gao angehört und der ehemals mit dem Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) zusammenarbeitete. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mohamed Ben Ahmed Mahri wird gemäß Nummer 8 Buchstabe c der Resolution 2374 (2017) wegen des Handelns für unter Nummer 8 Buchstaben a und b der Resolution 2374 (2017) genannte Personen und Einrichtungen oder in deren Namen oder auf deren Anweisung oder zu deren anderweitiger Unterstützung oder Finanzierung, unter anderem durch Erträge aus der organisierten Kriminalität, darunter aus der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und ihren Ausgangsstoffen und dem unerlaubten Verkehr mit solchen Stoffen aus und über Mali, dem Menschenhandel, der Schleusung von Migranten, dem Waffenschmuggel und dem unerlaubten Waffenhandel sowie dem illegalen Handel mit Kulturgut auf die Liste gesetzt.

Zwischen Dezember 2017 und April 2018 befehligte Mohamed Ben Ahmed Mahri den illegalen Handel mit mehr als zehn Tonnen an marokkanischem Cannabis, das in Kühllastwagen durch Mauretanien, Mali, Burkina Faso und Niger verbracht wurde. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 wurde ein Viertel der Ware in Niamey beschlagnahmt, während die restlichen drei Viertel angeblich von einer konkurrierenden Gruppierung in der Nacht vom 12. auf den 13. April 2018 entwendet worden waren.

Im Dezember 2017 hielt sich Mohamed Ben Ahmed Mahri zusammen mit einem malischen Staatsangehörigen in Niamey auf, um den illegalen Handel vorzubereiten. Letzterer wurde in Niamey festgenommen, nachdem er am 15./16. April 2018 zusammen mit zwei marokkanischen und zwei algerischen Staatsangehörigen aus Marokko eingeflogen war, um den Versuch zu unternehmen, das entwendete Cannabis wiederzuerlangen. Auch drei seiner Komplizen wurden festgenommen, darunter ein marokkanischer Staatsangehöriger, der 2014 in Marokko wegen illegalen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war.

Mohamed Ben Ahmed Mahri befehligt den illegalen Handel mit Cannabisharz nach Niger direkt durch Nordmali, unter Einsatz von Geleitzügen unter der Führung von Mitgliedern des Groupe d’autodéfense des Touaregs Imghad et leurs alliés (GATIA), einschließlich des Sanktionen unterliegenden Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001). Mohamed Ben Ahmed Mahri entlohnt Asriw für die Inanspruchnahme dieser Geleitzüge. Diese Geleitzüge führen häufig zu Zusammenstößen mit Konkurrenten, die der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) nahestehen.

Mit seinem finanziellen Gewinn aus dem illegalen Drogenhandel unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri bewaffnete terroristische Vereinigungen, insbesondere die Sanktionen unterliegende Einrichtung Al-Mourabitoun (QDe.141), wobei er versucht, Beamte zur Freilassung verhafteter Kämpfer zu bestechen, und Kämpfern die Eingliederung in die MAA-Plateforme erleichtert.

Daher unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri mit den Erträgen aus organisierter Kriminalität eine Person, von der gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2007) festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens über Frieden und Versöhnung in Mali bedroht, sowie eine gemäß der Resolution 1267 als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppierung.“

„5.   MOHAMED OULD MATALY

Funktion: Parlamentsmitglied

Geburtsdatum: 1958

Staatsangehörigkeit: Malier

Reisepass-Nr.: D9011156

Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali

Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019)

Weitere Angaben: Mohamed Ould Mataly, ehemals Bürgermeister von Bourem, ist derzeit Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Bourem und gehört dem Rassemblement pour le Mali (RPM) an, der politischen Partei des Präsidenten Ibrahim Boubacar Keita. Mohamed Ould Mataly gehört der arabischen Lehmar-Gemeinschaft an und ist ein einflussreiches Mitglied des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten).

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klicken

Zusätzliche Angaben

Mohamed Ould Mataly wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt.

Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt.

Sein enger Verbündeter Mahri Sidi Amar Ben Daha, alias Yoro Ould Daha, der auf Matalys Anwesen in Gao wohnt, nahm während dieses Zeitraums an der Blockade des Konsultationsorts im Gouverneurssitz teil.

Außerdem war Ould Mataly am 12. Juli 2016 einer der Anstifter der gegen die Durchführung des Abkommens gerichteten Demonstrationen.

Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ould Mataly die Durchführung dieses Abkommens behindert und verzögert.

Schließlich ist Ould Mataly für die Freilassung von Mitgliedern seiner Gemeinschaft eingetreten, die bei Terrorismusbekämpfungseinsätzen gefangen genommen worden waren. Durch seine Verwicklung in organisierte Kriminalität und seine Verbindungen mit bewaffneten terroristischen Vereinigungen bedroht Mohamed Ould Mataly die Durchführung des Abkommens.“