ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 18

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

63. Jahrgang
23. Januar 2020


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2020/94 der Kommission vom 22. Januar 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 hinsichtlich der Zollkontingente für Geflügelfleisch mit Ursprung in der Ukraine und zur Abweichung von dieser Durchführungsverordnung für das Kontingentsjahr 2020

1

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/95 Der Kommission vom 22. Januar 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 )

6

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

23.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 18/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/94 DER KOMMISSION

vom 22. Januar 2020

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 hinsichtlich der Zollkontingente für Geflügelfleisch mit Ursprung in der Ukraine und zur Abweichung von dieser Durchführungsverordnung für das Kontingentsjahr 2020

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 187 Absatz 1 Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss (EU) 2019/2145 des Rates (2) genehmigte der Rat im Namen der Europäischen Union das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vorgesehenen Handelspräferenzen für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen (im Folgenden das „Abkommen“).

(2)

In der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 der Kommission (3) ist die Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten der Union für Geflügelfleisch mit Ursprung in der Ukraine vorgesehen.

(3)

Gemäß dem Abkommen erhöht die Union das in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 festgelegte Zollkontingent für Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, frisch, gekühlt oder gefroren, und für Fleisch von Truthühnern und Hühnern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, der unter die laufende Nummer 09.4273 fallenden KN-Codes um 50 000 Tonnen.

(4)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 sollte daher geändert werden, um die gemäß dem Abkommen zur Verfügung zu stellenden Zollkontingentsmengen zu berücksichtigen.

(5)

Das Abkommen tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Für das Kontingentsjahr 2020 sollten die zusätzlichen Mengen an Geflügelfleischerzeugnissen für das gemäß dem Abkommen zur Verfügung zu stellende Zollkontingent unter Berücksichtigung des Datums des Inkrafttretens des Abkommens anteilig berechnet werden. Ab dem am 1. Januar 2021 beginnenden Kontingentszeitraum sollten die gesamten jährlichen Mengen an Geflügelfleischerzeugnissen im Rahmen des Abkommens verfügbar sein.

(6)

Die der Ukraine im Rahmen des Abkommens zugeteilte zusätzliche Zollkontingentsmenge für Geflügelfleischerzeugnisse sollte ab dem 1. Februar 2020, dem Datum des Inkrafttretens des Abkommens, verfügbar gemacht werden. Gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 wird das der Ukraine zugeteilte Zollkontingent für Geflügelfleischerzeugnisse quartalsweise verwaltet.

(7)

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 erstreckt sich der Zeitraum für Anträge auf Einfuhrrechte auf die ersten sieben Tage des Monats, der jedem Quartal vorangeht. Daher wird der Antragszeitraum für den Teilzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2020 am Datum des Inkrafttretens des Abkommens bereits abgelaufen sein. Demzufolge sollte ein zusätzlicher Antragszeitraum für Einfuhrrechte für die zusätzliche Zollkontingentsmenge im Rahmen des Abkommens für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März 2020 festgesetzt werden, der sich auf die ersten sieben Tage des Monats Februar 2020 erstreckt.

(8)

Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 müssen Antragsteller auf Einfuhrrechte bei der ersten Beantragung für ein bestimmtes Kontingentsjahr nachweisen, dass sie eine bestimmte Menge Geflügelerzeugnisse der KN-Codes 0207, 0210 99 39, 1602 31, 1602 32 oder 1602 39 21 im Rahmen der geltenden Zollvorschriften eingeführt haben oder haben einführen lassen (im Folgenden „Referenzmenge“); dieser Nachweis muss sich auf den Zwölfmonatszeitraum beziehen, der einen Monat vor der ersten Beantragung endet. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung werden solche Nachweise über frühere Einfuhren bereits von Antragstellern vorgelegt worden sein, die im Dezember 2019 Einfuhrrechte für ein Viertel der im Dezember 2019 bereitgestellten ursprünglichen Menge von 19 200 Tonnen beantragt haben. Die im Abkommen vorgesehene jährliche Menge für das Kontingentsjahr 2020 beträgt jedoch 65 033 Tonnen. Somit besteht das Risiko, dass die von den Antragstellern auf Einfuhrrechte im Dezember 2019 vorgelegten Nachweise über frühere Einfuhren die im Abkommen vorgesehene Erhöhung der Kontingentsmengen nicht berücksichtigen. Daher ist es angebracht, jenen Antragstellern, die im Dezember 2019 Nachweise über frühere Einfuhren vorgelegt haben, einen zusätzlichen Zeitraum für die Vorlage zusätzlicher Nachweise über frühere Einfuhren einzuräumen.

(9)

In Artikel 3 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 ist die Gesamtmenge der Erzeugnisse, die ein Antrag auf Einfuhrrechte in jedem Teilzeitraum gemäß Artikel 2 der genannten Durchführungsverordnung umfassen kann, auf 25 % der Referenzmenge des Antragstellers festgesetzt. Damit für den mit der vorliegenden Verordnung eingeräumten zusätzlichen Antragszeitraum ein einheitlicher Rahmen gilt, sollte eine solche Obergrenze auch für den zusätzlichen Antragszeitraum für Einfuhrrechte für die zusätzliche Zollkontingentsmenge im Rahmen des Abkommens für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März 2020 gelten.

(10)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 sollte daher entsprechend geändert werden.

(11)

Diese Verordnung sollte ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens gelten. Daher sollte die vorliegende Verordnung umgehend in Kraft treten.

(12)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Abweichungen von der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 für das Kontingentsjahr 2020

(1)   Abweichend von Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 wird für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4273 gemäß Anhang I der genannten Durchführungsverordnung in der durch Artikel 1 der vorliegenden Verordnung geänderten Fassung die zusätzliche Menge von 8 333 Tonnen für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März 2020 zur Verfügung gestellt.

(2)   Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 werden für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4273 gemäß Anhang I der genannten Durchführungsverordnung in der durch Artikel 1 der vorliegenden Verordnung geänderten Fassung für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März 2020 Anträge auf Einfuhrrechte für die in Absatz 1 genannte zusätzliche Menge in den ersten sieben Tagen des Monats Februar 2020 gestellt.

(3)   Abweichend von Artikel 3 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 können Antragsteller, die im Dezember 2019 Einfuhrrechte beantragt haben, zusätzliche Nachweise über die Menge an Geflügelerzeugnissen der KN-Codes 0207, 0210 99 39, 1602 31, 1602 32 oder 1602 39 21 vorlegen, die sie im Zeitraum vom 1. November 2018 bis einschließlich 31. Oktober 2019 im Rahmen der geltenden Zollvorschriften eingeführt haben oder haben einführen lassen. Solche zusätzlichen Nachweise über frühere Einfuhren sind in den ersten sieben Tagen des Monats Februar 2020 vorzulegen.

Artikel 3

Im Februar 2020 eingereichte Anträge auf Einfuhrrechte

Die Gesamterzeugnismenge, für die gemäß Artikel 2 Absatz 2 im Februar 2020 ein Antrag auf Einfuhrrechte eingereicht wird, darf 25 % der Referenzmenge des Antragstellers nicht überschreiten. Für Antragsteller, die zusätzliche Nachweise gemäß Artikel 2 Absatz 3 vorgelegt haben, wird die Referenzmenge unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Nachweise festgesetzt.

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Februar 2020.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Januar 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(2)  Beschluss (EU) 2019/2145 des Rates vom 5. Dezember 2019 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vorgesehenen Handelspräferenzen für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen (ABl. L 325 vom 16.12.2019, S. 41).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2015/2078 der Kommission vom 18. November 2015 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten der Union für Geflügelfleisch mit Ursprung in der Ukraine (ABl. L 302 vom 19.11.2015, S. 63).


ANHANG

Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur richtungsweisend, wobei für das Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ ist der KN-Code zusammen mit der dazugehörigen Warenbezeichnung maßgebend für die Zulassung zum Präferenzsystem.

Laufende Nummer

KN-Codes

Beschreibung

Einfuhrzeitraum

Menge in Tonnen (Nettogewicht)

Anwendbarer Zollsatz

(EUR/Tonne)

09.4273

0207 11 30

0207 11 90

0207 12

0207 13 10

0207 13 20

0207 13 30

0207 13 50

0207 13 60

0207 13 70

0207 13 99

0207 14 10

0207 14 20

0207 14 30

0207 14 50

0207 14 60

0207 14 70

0207 14 99

0207 24

0207 25

0207 26 10

0207 26 20

0207 26 30

0207 26 50

0207 26 60

0207 26 70

0207 26 80

0207 26 99

0207 27 10

0207 27 20

0207 27 30

0207 27 50

0207 27 60

0207 27 70

0207 27 80

0207 27 99

0207 41 30

0207 41 80

0207 42

0207 44 10

0207 44 21

0207 44 31

0207 44 41

0207 44 51

0207 44 61

0207 44 71

0207 44 81

0207 44 99

0207 45 10

0207 45 21

0207 45 31

0207 45 41

0207 45 51

0207 45 61

0207 45 81

0207 45 99

0207 51 10

0207 51 90

0207 52 90

0207 54 10

0207 54 21

0207 54 31

0207 54 41

0207 54 51

0207 54 61

0207 54 71

0207 54 81

0207 54 99

0207 55 10

0207 55 21

0207 55 31

0207 55 41

0207 55 51

0207 55 61

0207 55 81

0207 55 99

0207 60 05

0207 60 10

ex 0207 60 21  (1)

0207 60 31

0207 60 41

0207 60 51

0207 60 61

0207 60 81

0207 60 99

0210 99 39

1602 31

1602 32

1602 39 21

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, frisch, gekühlt oder gefroren; Fleisch von Truthühnern und Hühnern, anders zubereitet oder haltbar gemacht

Jahr 2020

Ab 2021

65 033

70 000

0

09.4274

0207 12

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, unzerteilt, gefroren

 

20 000

0


(1)  Hälften oder Viertel von Perlhühnern, frisch oder gekühlt.


BESCHLÜSSE

23.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 18/6


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/95 DER KOMMISSION

vom 22. Januar 2020

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind.

(2)

Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2) festgelegt.

(3)

Lettland hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (3) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Lettland hat der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(4)

Litauen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (4) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Litauen hat der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(5)

Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (5) in ihrem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Die Niederlande haben der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(6)

Norwegen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (6) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Norwegen hat der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(7)

Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von drei in der Türkei befindlichen Abwrackeinrichtungen (7) in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.

(8)

Belgien und Portugal haben der Kommission mitgeteilt, dass die Gültigkeitsdauer der Zulassungen, die den in die europäische Liste aufgenommenen belgischen und portugiesischen Abwrackeinrichtungen (8) von den zuständigen Behörden erteilt wurden, verlängert worden ist. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Verlängerungen Rechnung zu tragen.

(9)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.

(10)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 22. Januar 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119).

(3)  „Galaksis N“, Ltd.

(4)  UAB Demeksa.

(5)  Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.

(6)  ADRS Decom Gulen.

(7)  ÖGE GEMİ SÖKÜM İTH. İHR. TİC. SAN.AŞ.; Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti und EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.

(8)  NV Galloo Recycling Ghent (BE) und Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais (PT).


ANHANG

„ANHANG

EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄß ARTIKEL 16 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1257/2013

TEIL A

In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde  (1)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden  (2)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste  (3)

BELGIEN

NV Galloo Recycling Gent

Scheepszatestraat 9

9000 Gent

BELGIEN

Tel. +32 92512521

E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 265 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefgang: 12,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

34 000  (4)

31. März 2025

DÄNEMARK

FAYARD A/S

Kystvejen 100

5330 Munkebo

DÄNEMARK

www.fayard.dk

Tel. +45 75920000

E-Mail: fayard@fayard.dk

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 415 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 7,8 Meter

Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

0  (5)

7. November 2023

Fornæs ApS

Rolshøjvej 12-16

8500 Grenaa

DÄNEMARK

www.fornaes.dk

Tel. +45 86326393

E-Mail: recycling@fornaes.dk

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 6 Meter

BRZ: 10 000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

30 000  (6)

30. Juni 2021

Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)

Sandholm 60

9900 Frederikshavn

DÄNEMARK

Website: http://www.modernamericanrecyclingservices.com/

E-Mail: kim@mars-eu.dk

Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

0  (7)

23. August 2023

Smedegaarden A/S

Vikingkaj 5

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.smedegaarden.net

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

20 000  (8)

15. September 2021

Stena Recycling A/S

Grusvej 6

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

Tel. +45 20699190

Website:

https://www.stenarecycling.dk/

E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

0  (9)

7. Februar 2024

ESTLAND

BLRT Refonda Baltic OÜ

Kopli 103, 11712 Tallinn,

ESTLAND

Tel. +372 6102933

Fax +372 6102444

E-Mail: refonda@blrt.ee

www.refonda.ee

Schwimmend am Kai und im Schwimmdock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter

Breite: 32 Meter

Tiefgang: 9,6 Meter

BRZ: 28 000

Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249; Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222; Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda; Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13

Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

21 852  (10)

15. Februar 2021

SPANIEN

DDR VESSELS XXI, S.L.

Hafen ‚El Musel‘

Gijón

SPANIEN

Tel. +34 630144416

E-Mail: abarredo@ddr-vessels.es

Abwrackrampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter

(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt.

0  (11)

28. Juli 2020

FRANKREICH

Démonaval Recycling

ZI du Malaquis

Rue François Arago

76580 Le Trait

FRANKREICH

Tel. +33 769791280

E-Mail:

patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

0  (12)

11. Dezember 2022

GARDET & DE BEZENAC Recycling

/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT — GIE MUG

616 Boulevard Jules Durand

76600 Le Havre

FRANKREICH

Tel. +33 235951634

E-Mail: infos@gardet-bezenac.com

Schwimmanleger und Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 18 Meter

Tiefe: 7 Meter

LDT: 7 000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

16 000  (13)

30. Dezember 2021

Grand Port Maritime de Bordeaux

152 Quai de Bacalan — CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

FRANKREICH

Tel. +33 556905800

E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

18 000  (14)

21. Oktober 2021

Les Recycleurs bretons

Zone Industrielle de Kerbriant 29610 Plouigneau

FRANKREICH

Tel. +33 298011106

E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 225 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

5 500  (15)

24. Mai 2021

ITALIEN

San Giorgio del Porto S.p.A.

Calata Boccardo 8

16128 — Genova —

ITALIEN

Tel. +39 010251561

E-Mail:

segreteria@sgdp.it;

sangiorgiodelporto@legalmail.it

www.sgdp.it

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter

Breite: 75 Meter

Tiefe: 16 Meter

BRZ: 130 000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung

38 564  (16)

6. Juni 2023

LETTLAND

A/S ‚Tosmares kuģubūvētava‘

Ģenerāļa Baloža iela 42/44 Liepaja, LV-3402

LETTLAND

Tel. +371 63401919

E-Mail:

shipyard@tosmare.lv

Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 22 Meter

Tiefe: 7 Meter

BRZ: 12 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0  (17)

11. Juni 2020

‚Galaksis N‘, Ltd.

Kapsēdes iela 2D

Liepāja, LV-3414

LETTLAND

Tel. +371 29410506

E-Mail: galaksisn@inbox.lv

Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 22 Meter

Tiefe: 7 Meter

BRZ: 12 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0  (18)

17. Juli 2024

LITAUEN

UAB APK

Minijos 180 (Liegeplatz 133A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 46365776

Fax +370 46365776

E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 130 Meter

Breite: 35 Meter

Tiefe: 10 Meter

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

1 500  (19)

17. März 2020

UAB Armar

Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 68532607

E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A):

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 6 Meter

BRZ: 1 500

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A):

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 5 Meter

BRZ: 1 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A)

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A)

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

3 910  (20)

17. März 2020

(Liegeplatz 127A)

19. April 2022

(Liegeplatz 131A)

UAB Demeksa

Nemuno g. 42A (Liegeplatz 121) LT-93277 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 63069903

E-Mail: uabdemeksa@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 58 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 5 Meter

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0  (21)

22. Mai 2024

UAB Vakaru refonda

Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 46483940/46483891

Fax +370 46483891

E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 55 Meter

Tiefe: 14 Meter

BRZ: 70 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

20 140  (22)

21. Mai 2020

NIEDERLANDE

Damen Verolme Rotterdam B.V.

Prof. Gerbrandyweg 25

3197 KK Rotterdam-Botlek

NIEDERLANDE

Tel. +31 181234353

E-Mail: praveen.badloo@damen.com

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 405 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefe: 11,6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

52 000  (23)

21. Juli 2021

Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.

Estlandweg 10

4455 SV Nieuwdorp

NIEDERLANDE

Tel. +31 113351710

E-Mail: slf@sagro.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefe: 6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

15 000  (24)

28. März 2024

Scheepssloperij Nederland B.V.

Havenweg 1 3295 XZ s-Gravendeel

Postbus 5234, 3295 ZJ s-Gravendeel

NIEDERLANDE

Tel. +31 786736055

E-Mail: info@sloperij-nederland.nl

Wasserliegeplatz und Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 33 Meter

Tiefe: 6 Meter

Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2 000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann.

Ausdrückliche Zulassung

9 300  (25)

27. September 2021

NORWEGEN

ADRS Decom Gulen

Anschrift der Einrichtung:

Sløvågen 2

5960 Dalsøyra

NORWEGEN

Büroanschrift:

Statsminister Michelsens vei 38

5230 Paradis

NORWEGEN

https://adrs.no/

Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 360 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T

Ausdrückliche Zulassung

0  (26)

1. Oktober 2024

AF Offshore Decom

Raunesvegen 597

5578 Nedre Vats

NORWEGEN

https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/

Längsseits

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T

Ausdrückliche Zulassung

31 000  (27)

28. Januar 2024

Green Yard AS

Angholmen

4485 Feda

NORWEGEN

www.greenyard.no

Trockendock (in einer Halle), Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefe: 20 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T

Größere Demontage-Arbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.

Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.

Ausdrückliche Zulassung

0  (28)

28. Januar 2024

Kvaerner AS (Stord)

Eldøyane 59

5411 Stord

NORWEGEN

www.kvaerner.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T

Ausdrückliche Zulassung

43 000  (29)

28. Januar 2024

Lutelandet Industrihamn

Lutelandet Offshore AS

6964 Korssund

NORWEGEN

www.lutelandetoffshore.com

Längsseits

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung

Nr. 2014.0646.T

Ausdrückliche Zulassung

14 000  (30)

28. Januar 2024

Norscrap West AS

Hanøytangen 122

5310 Hauglandhella

NORWEGEN

www.norscrap.no

Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T

Höchstens 8 000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8 000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden.

Ausdrückliche Zulassung

4 500  (31)

1. März 2024

PORTUGAL

Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais

Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39 3811-901 Aveiro

PORTUGAL

Tel.: +351 234378970, +351 232767700

E-Mail: info@navalria.pt

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 104 Meter

Breite: 6,5 Meter

Tiefgang: 6,5 Meter

Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.° 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

Dekontaminierung und Demontage werden auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs, durchgeführt. Die Nennkapazität der horizontalen Ebene beträgt 700 Tonnen. Die Nennkapazität der geneigten Ebene beträgt 900 Tonnen.

Ausdrückliche Zulassung

1 900  (32)

26. Juli 2020

FINNLAND

Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)

Navirentie FI-21110 Naantali

FINNLAND

Tel. +358 244511

E-Mail try@turkurepairyard.com

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 250 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,9 Meter

Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung

20 000  (33)

1. Oktober 2023

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Able UK Limited

Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre

Graythorp Dock

Tees Road

Hartlepool

Cleveland

TS25 2DB

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1642806080

E-Mail: info@ableuk.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 337,5 Meter

Breite: 120 Meter

Tiefgang: 6,65 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

66 340  (34)

6. Oktober 2020

Dales Marine Services Ltd

Imperial Dry Dock

Leith

Edinburgh

EH6 7DR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Kontakt:

Tel. +44 1314543380

E-Mail:

leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet

Alle Schiffe von bis zu 7000 Tonnen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 21 Meter

Tiefgang: 7,7 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

7 275  (35)

2. November 2022

Harland and Wolff Heavy Industries Limited

Queen’s Island

Belfast

BT3 9DU

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 2890458456

E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet

Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen

Höchstmaße von Schiffen:

DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

13 200  (36)

3. August 2020

Swansea Drydock Ltd

Prince of Wales Dry Dock

Swansea

Wales

SA1 1LY

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 01792654592

E-Mail: info@swanseadrydocks.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 27 Meter

Tiefgang: 7 Meter

Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

7 275  (37)

2. Juli 2020

TEIL B

In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde  (38)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden  (39)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste  (40)

TÜRKEI

Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 22 Aliaga

İzmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182165

E-Mail: info@isiksangemi.com

Anlegestelle

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 75 Meter

Tiefgang: 17 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

91 851  (41)

7. Juli 2024

EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 10 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 232618 2162

E-Mail: pamirtaner@egecelik.com

Anlegestelle

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55 503  (42)

12. Februar 2025

LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET

LTD.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 3-4 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182030

E-Mail: info@leyal.com.tr

Anlegestelle

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 100 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55 495  (43)

9. Dezember 2023

LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET A.Ş.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 25 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182065

E-Mail: demtas@leyal.com.tr

Anlegestelle

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 63 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

50 350  (44)

9. Dezember 2023

ÖGE GEMİ SÖKÜM İTH. İHR. TİC. SAN.AŞ.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 23 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 232618 2105

E-Mail: oge@ogegemi.com

www.ogegemi.com

Anlegestelle

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 70 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

62 471  (45)

12. Februar 2025

Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 8-9 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 232618 2092

E-Mail: info@sokship.com

Anlegestelle

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

66 167  (46)

12. Februar 2025

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

International Shipbreaking Limited L.L.C

18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Tel. +1 9568312299

E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com

robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.

Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.

Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.

Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen.

120 000  (47)

9. Dezember 2023


(1)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(2)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(3)  Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

(4)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(5)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30 000 LDT pro Jahr.

(6)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(7)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200 000 LDT pro Jahr.

(8)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(9)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.

(10)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(11)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

(12)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(13)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LDT pro Jahr.

(14)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LDT pro Jahr.

(15)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.

(16)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

(17)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(18)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.

(19)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(20)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 12 000 LDT pro Jahr (6 000 LDT pro Wasserliegeplatz) zugelassen.

(21)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(22)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(23)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

(24)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

(25)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.

(26)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(27)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(28)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(29)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(30)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(31)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(32)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5 000 LDT pro Jahr.

(33)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

(34)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 230 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(35)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7 275 LDT pro Jahr zugelassen.

(36)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(37)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 74 999 LDT pro Jahr zugelassen.

(38)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(39)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(40)  Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

(41)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.

(42)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

(43)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80 000 LDT pro Jahr.

(44)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

(45)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90 000 LDT pro Jahr.

(46)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100 000 LDT pro Jahr.

(47)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.“