ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 018I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

62. Jahrgang
21. Januar 2019


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2019/84 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2019/85 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

4

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (GASP) 2019/86 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

10

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/87 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

13

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

21.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 18/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/84 DES RATES

vom 21. Januar 2019

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (1), insbesondere auf Artikel 12,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. Oktober 2018 hat der Rat die Verordnung (EU) 2018/1542 erlassen.

(2)

Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten neun Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 aufgenommen werden.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 12.


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 aufgenommen:

„A.   NATÜRLICHE PERSONEN

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Tariq YASMINA

alias Tarq Yasmina Image

Geschlecht: männlich

Titel: Oberst;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Tariq Yasmina agiert als der Verbindungsbeamte zwischen dem Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (Scientific Studies and Research Centre, SSRC) und dem Präsidentenpalast aus und ist als solcher am Einsatz und an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen durch das syrische Regime beteiligt.

21.1.2019

2.

Khaled NASRI

alias: Mohammed Khaled Nasri; Haled Natsri; Image

Image

Geschlecht: männlich

Titel: Leiter des Instituts 1000 des SSRC;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Khaled Nasri ist der Direktor des Instituts 1000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von Computer- und Elektroniksystemen für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist.

21.1.2019

3.

Walid ZUGHAIB

alias: Zughib, Zgha'ib, Zughayb; Image

Titel: Doktor, Leiter des Instituts 2000 des SSRC;

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: syrisch

Walid Zughaib ist der Direktor des Instituts 2000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die mechanische Entwicklung und Herstellung für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist.

21.1.2019

4.

Firas AHMED

alias: Ahmad; Image

Titel: Oberst, Leiter des Sicherheitsdienstes beim Institut 1000 des SSRC;

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 21. Januar 1967;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Firas Ahmed ist der Direktor des Sicherheitsdienstes des Instituts 1000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von Computer- und Elektroniksystemen für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist. Nach dem Beitritt Syriens zum Chemiewaffenübereinkommen war er an der Weitergabe und Verbergung von Material beteiligt, das mit chemischen Waffen im Zusammenhang steht.

21.1.2019

5.

Said SAID

alias: Saeed, Sa'id Sa'id, Image

Titel: Doktor, Mitglied des Instituts 3000 (alias Institut 6000, alias Institut 5000) des SSRC;

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 11. Dezember 1955

Said Said ist eine bedeutende Persönlichkeit im Institut 3000 alias Institut 6000 alias Institut 5000 des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von syrischen Chemiewaffen zuständig ist.

21.1.2019

6.

Anatoliy Vladimirovich CHEPIGA

Анатолий Владимирович ЧЕПИГА, alias Ruslan BOSHIROV

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 5. April 1979; 12. April 1978

Geburtsorte: Nikolaevka, Amur Oblast, Russland; Dushanbe, Tajikistan

Der Offizier der Hauptverwaltung für Aufklärung (GRU) Anatoliy Chepiga (alias Ruslan Boshirov) hat einen toxischen Nervenkampfstoff (‚Nowitschok‘) besessen, befördert und am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury eingesetzt. Am 5. September 2018 beschuldigte die britische Staatsanwaltschaft Ruslan Boshirov der Verschwörung zur Ermordung von Sergei Skripal, der versuchten Ermordung von Sergei Skripal, Yulia Skripal und Nick Bailey, des Einsatzes und des Besitzes von Nowitschok sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung an Yulia Skripal und Nick Bailey.

21.1.2019

7.

Alexander Yevgeniyevich MISHKIN

Александр Евгеньевич МИШКИН, alias Alexander PETROV,

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 13. Juli 1979

Geburtsorte: Loyga, Russland; Kotlas, Russland

Der Offizier der GRU Alexander Mishkin (alias Alexander Petrov) hat einen toxischen Nervenkampfstoff (‚Nowitschok‘) besessen, befördert und am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury eingesetzt. Am 5. September 2018 beschuldigte die britische Staatsanwaltschaft Alexander Petrov der Verschwörung zur Ermordung von Sergei Skripal, der versuchten Ermordung von Sergei Skripal, Yulia Skripal und Nick Bailey, des Einsatzes und des Besitzes von Nowitschok sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung an Yulia Skripal und Nick Bailey.

21.1.2019

8.

Vladimir Stepanovich ALEXSEYEV

Владимир Степанович АЛЕКСЕЕВ

Geschlecht: männlich

Titel: Erster stellvertretender Chef der Hauptverwaltung der Aufklärung

Vladimir Stepanovich Alexseyev ist der erste stellvertretende Chef der GRU (alias GU). Aufgrund seiner leitenden Funktion in der GRU ist Alexseyev verantwortlich für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes ‚Nowitschok‘ durch Offiziere der GRU am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury.

21.1.2019

9.

Igor Olegovich KOSTYUKOV

Игорь Олегович КОСТЮКОВ

Geschlecht: männlich

Titel: Chef der Hauptverwaltung der Aufklärung

Aufgrund seiner damaligen leitenden Funktion als erster stellvertretender Chef der GRU (alias GU) ist Igor Olegovich Kostyukov verantwortlich für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes ‚Nowitschok‘ durch Offiziere der GRU am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury.

21.1.2019

B.   JURISTISCHE PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)

alias Centre d'Études et de Recherches Scientifiques (CERS), Centre de Recherche de Kaboun

Adresse:

Barzeh Street,

Po Box 4470,

Damascus

Das Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) ist die zentrale Organisation des syrischen Regimes für die Entwicklung chemischer Waffen.

Das SSRC ist für die Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen und der Raketen als deren Trägermittel zuständig und ist auf mehrere Standorte in Syrien verteilt.

21.1.2019“


21.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 18/4


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/85 DES RATES

vom 21. Januar 2019

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2)

In Anbetracht der Tatsache, dass prominente Geschäftsleute bedeutende Gewinne durch ihre Beziehungen zum Regime erwirtschaften und im Gegenzug dabei helfen, das Regime zu finanzieren, auch durch Gemeinschaftsunternehmen, die bestimmte prominente Geschäftsleute und Organisationen mit staatlich unterstützten Unternehmen zur Entwicklung enteigneten Grundbesitzes gebildet haben, unterstützen diese Geschäftsleute und Unternehmen das Assad-Regime und profitieren von ihm, einschließlich durch die Nutzung enteigneten Besitzes.

(3)

Außerdem können Menschen, die durch den Konflikt in Syrien vertrieben wurden, aufgrund der Enteignung von Land durch das Assad-Regime nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren.

(4)

Elf natürliche Personen und fünf Organisationen sollten in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden.

(5)

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

1.   

Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„264.

Anas Talas

(alias Image; Anas Talous/ Tals/Tuls/Tlass)

Geschlecht: männlich

Position: Vorsitzender der Talas Group

Geburtsdatum: 25. März 1971

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Durch seine geschäftlichen Tätigkeiten und Investitionen ist Anas Talas außerdem Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. 2018 ist die Talas Group unter Anas Talas, Vorsitz in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 23 Mrd. SYP mit der Damascus Cham Holding zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten.

21.1.2019

265.

Nazir Ahmad JamalEddine

(alias Image; Nazir Ahmad, Mohammed JamalEddine)

Geschlecht: männlich

Position: Mitbegründer und Mehrheitsanteilseigner der Apex Development and Projects LLC und Begründer der A'ayan Company for Projects and Equipment

Geburtsdatum: 1962

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Mehrheitsanteils von 90 % in der Apex Development and Projects LLC, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 34,8 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Nazir Ahmad JamalEddine Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes.

21.1.2019

266.

Mazin Al-Tarazi

(alias Image; Mazen al-Tarazi)

Geschlecht: männlich

Position: Geschäftsmann

Geburtsdatum: September 1962

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen im Bau- und Luftfahrtsektor. Durch seine Investitionen und Tätigkeiten ist Mazin Al-Tarazi Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. Insbesondere hat Al-Tarazi mit der Damascus Cham Holding eine Vereinbarung über Investitionen in Höhe von 320 Mio. USD in den Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, geschlossen; ihm wurde auch eine Lizenz für eine private Fluggesellschaft in Syrien erteilt.

21.1.2019

267.

Samer Foz

(alias Samir(Image) Foz (Image) / Fawz; Samer Zuhair Foz)

Geschlecht: männlich

Position: Geschäftsführer der Aman Group

Geburtsdatum: Mai 1973

Geburtsort: Latakia, Syrien

Staatsangehörigkeiten: Syrisch, Türkisch

Weitere Angaben:

Geschäftsführender Vorsitzender der Aman Group. Tochterunternehmen: Foz for Trading, Al-Mohaimen for Transportation & Contracting. Die Aman Group ist der privatwirtschaftliche Partner im Gemeinschaftsunternehmen Aman Damascus JSC mit der Damascus Cham Holding, an der Foz ein Anteilseigner ist. Emmar Industries ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Aman Group und der Hamisho Group, in der Foz Mehrheitsanteilseigner und Vorsitzender ist.

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich eines vom Regime unterstützten Gemeinschaftsunternehmens, das an der Entwicklung von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, beteiligt ist. Samer Foz unterstützt das Regime finanziell und auf andere Weise, u. a. durch die Finanzierung der syrischen Miliz „Military Security Shield“ und die Vermittlung von Getreidegeschäften. Aufgrund seiner Verbindungen zum Regime profitiert er außerdem finanziell vom Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten durch den Weizenhandel und Wiederaufbauprojekte.

21.1.2019

268.

Khaldoun Al-Zoubi

(alias Khaldoon al-Zu'bi; Khaldoun Zubi)

Geschlecht: männlich

Position: Stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding (alias Aman Group)

Geburtsdatum: 1979

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich seiner Funktionen als stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding und Mehrheitsanteilseigner der Fluggesellschaft Fly Aman. In diesen Eigenschaften steht er in Verbindung zu Samer Foz. Die Aman Holding ist im Aufsichtsrat von ‚Aman Damascus‘ vertreten, einem Gemeinschaftsunternehmen zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, und hält einen Mehrheitsanteil an ‚Aman Damascus‘. Durch seine Stellung als stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding ist Al-Zoubi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019

269.

Hussam Al-Qatirji

(alias Hussam/Hossam Ahmed/Mohammed/Muhammad al-Katerji Image)

Geschlecht: männlich

Position: Geschäftsführer der Katerji Group (alias al-Qatirji Company / Qatirji Company / Khatirji Group / Katerji International Group)

Geburtsdatum: 1982

Geburtsort: Raqqa, Syrien

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, auch Parlamentsmitglied für Aleppo. Durch das Zustandebringen von Öl- und Weizengeschäften mit dem Regime, von denen er auch selbst profitiert, ist Al-Qatirji Unterstützer und Nutznießer des Regimes.

21.1.2019

270.

Bashar Mohammad Assi

Geschlecht: männlich

Position: Vorsitzender des Vorstands von ‚Aman Damascus‘. Mitbegründer der Fluggesellschaft Fly Aman Limited Liability.

Geburtsdatum: 1977

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich seiner Funktion als Mitbegründer der Fluggesellschaft Fly Aman und Vorstandsvorsitzender von ‚Aman Damascus‘, eines Gemeinschaftsunternehmens, das an der Entwicklung von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, beteiligt ist. Durch seine Position als Vorstandsvorsitzender von ‚Aman Damascus‘ ist Assi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019

271.

Khaled al-Zubaidi

(alias (Mohammed) Khaled/Khalid (Bassam) (al-) Zubaidi/Zubed Image)

Geschlecht: männlich

Position: Miteigentümer von Zubaidi and Qalei LLC, Direktor der Agar Investment Company, Generaldirektor der Al Zubaidi Company und der Al Zubaidi & Al Taweet Contracting Company, Direktor und Eigentümer der Zubaidi Development Company und Miteigentümer der Enjaz Investment Company.

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. In dieser Eigenschaft steht er in Verbindung zu Nader Qalei. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Khaled al-Zubaidi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019

272.

Hayan Mohammad Nazem Qaddour

(alias Hayyan Kaddour bin Mohammed Nazem)

Geschlecht: männlich

Name: Hayan Mohammed Nazem Qaddour

Position: Hauptanteilseigner der Exceed Development and Investment Company

Geburtsdatum: 1970

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit einem Anteil von 67 % an der Exceed Development and Investment Company, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Hayan Mohammad Nazem Qaddour Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes.

21.1.2019

273.

Maen Rizk Allah Haykal

(alias Heikal Bin Rizkallah)

Geschlecht: männlich

Position: Sekundärer Anteilseigner der Exceed Development and Investment Company

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit einem Anteil von 33 % an der Exceed Development and Investment Company, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Maen Rizk Allah Haykal Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes.

21.1.2019

274.

Nader Qalei

(alias Kalai, Kalei)

Geschlecht: männlich

Name: Nader Kalai

Geburtsdatum: 9.7.1965;

Geburtsort: Damaskus

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Reisepass-Nummer (einschließlich Land, Datum und Ort der Ausstellung): Arabische Republik Syrien, N 010170320, Ausstellungsnummer: 002-15-L062672, Ausstellungsdatum: 24.5.2015, Ablaufdatum: 23.5.2021;

Identitätsnummer der Arabischen Republik Syrien, 010-40036453.

Position: Mehrheitsanteilseigner der Castle Investment Holding, Miteigentümer der Zubaidi and Qalei LLC, Vorsitzender von Kalai Industries Management

Angehörige/Geschäftspartner oder Partner/Verbindungen zu benannten Personen: Khaled al-Zubaidi

Anschrift:

Young Avenue, Halifax, Kanada

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. In dieser Eigenschaft steht er in Verbindung zu Khaled al-Zubaidi. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Nader Qalei Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019“

2.   

Die folgenden Organisationen werden in die Liste in Anhang II Abschnitt B (Organisationen) der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„72.

Rawafed Damascus Private Joint Stock Company

(alias Rawafed/Rawafid/ Rawafed (Tributary) Image Damascus Private Joint Stock Company)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Rawafed Damascus Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 48,3 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Ramak Development and Humanitarian Projects, Al-Ammar LLC, Timeet Trading LLC (auch Ultimate Trading Co. Ltd. genannt) und Wings Private JSC. Rawafed ist Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes, u. a. durch seine Beteiligung am vom Regime unterstützten Luxusprojekt Marota City.

21.1.2019

73.

Aman Damascus Joint Stock Company

(alias Aman Damascus JSC)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Aman Damascus Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 18,9 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Aman Group. Durch seine Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Aman Damascus Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019

74.

Bunyan Damascus Private Joint Stock Company

(alias Bunyan Damascus Private JSC)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Bunyan Damascus Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 34,8 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Apex Development and Projects LLC und Tamayoz LLC. Durch die Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Bunyan Damascus Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019

75.

Mirza

Anschrift: Damaskus, Syrien

Mirza ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 52,7 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Talas Group. Durch seine Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Mirza Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019

76.

Developers Private Joint Stock Company

(alias Developers Private JSC)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Developers Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und Exceed Development and Investment. Durch die Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Developers Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019“


BESCHLÜSSE

21.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 18/10


BESCHLUSS (GASP) 2019/86 DES RATES

vom 21. Januar 2019

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 (1) erlassen.

(2)

Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten neun Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 aufgenommen werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1544 vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25).


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 aufgenommen:

„A.   NATÜRLICHE PERSONEN

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Tariq YASMINA

alias Tarq Yasmina Image

Geschlecht: männlich

Titel: Oberst;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Tariq Yasmina agiert als der Verbindungsbeamte zwischen dem Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (Scientific Studies and Research Centre, SSRC) und dem Präsidentenpalast und ist als solcher am Einsatz und an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen durch das syrische Regime beteiligt.

21.1.2019

2.

Khaled NASRI

alias Mohammed Khaled Nasri; Haled Natsri; Image

Image

Geschlecht: männlich

Titel: Leiter des Instituts 1000 des SSRC;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Khaled Nasri ist der Direktor des Instituts 1000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von Computer- und Elektroniksystemen für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist.

21.1.2019

3.

Walid ZUGHAIB

alias Zughib, Zgha'ib, Zughayb; Image

Titel: Doktor, Leiter des Instituts 2000 des SSRC;

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: syrisch

Walid Zughaib ist der Direktor des Instituts 2000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die mechanische Entwicklung und Herstellung für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist.

21.1.2019

4.

Firas AHMED

alias Ahmad; Image

Titel: Oberst, Leiter des Sicherheitsdienstes beim Institut 1000 des SSRC;

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 21. Januar 1967;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Firas Ahmed ist der Direktor des Sicherheitsdienstes des Instituts 1000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von Computer- und Elektroniksystemen für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist. Nach dem Beitritt Syriens zum Chemiewaffenübereinkommen war er an der Weitergabe und Verbergung von Material beteiligt, das mit chemischen Waffen im Zusammenhang steht.

21.1.2019

5.

Said SAID

alias Saeed, Sa'id Sa'id, Image

Titel: Doktor, Mitglied des Instituts 3000 (alias Institut 6000, alias Institut 5000) des SSRC;

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 11. Dezember 1955

Said Said ist eine bedeutende Persönlichkeit im Institut 3000 alias Institut 6000 alias Institut 5000 des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von syrischen Chemiewaffen zuständig ist.

21.1.2019

6.

Anatoliy Vladimirovich CHEPIGA

alias Ruslan BOSHIROV, Анатолий Владимирович Чепига

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 5. April 1979; 12. April 1978

Geburtsorte: Nikolaevka, Amur Oblast, Russland; Dushanbe, Tajikistan

Der Offizier der Hauptverwaltung für Aufklärung (GRU) Anatoliy Chepiga (alias Ruslan Boshirov) hat einen toxischen Nervenkampfstoff (‚Nowitschok‘) besessen, befördert und am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury eingesetzt. Am 5. September 2018 beschuldigte die britische Staatsanwaltschaft Ruslan Boshirov der Verschwörung zur Ermordung von Sergei Skripal, der versuchten Ermordung von Sergei Skripal, Yulia Skripal und Nick Bailey, des Einsatzes und des Besitzes von Nowitschok sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung an Yulia Skripal und Nick Bailey.

21.1.2019

7.

Alexander Yevgeniyevich MISHKIN

Александр Евгеньевич МИШКИН, alias Alexander PETROV,

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 13. Juli 1979

Geburtsorte: Loyga, Russland; Kotlas, Russland

Der Offizier der GRU Alexander Mishkin (alias Alexander Petrov) hat einen toxischen Nervenkampfstoff (‚Nowitschok‘) besessen, befördert und am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury eingesetzt. Am 5. September 2018 beschuldigte die britische Staatsanwaltschaft Alexander Petrov der Verschwörung zur Ermordung von Sergei Skripal, der versuchten Ermordung von Sergei Skripal, Yulia Skripal und Nick Bailey, des Einsatzes und des Besitzes von Nowitschok sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung an Yulia Skripal und Nick Bailey.

21.1.2019

8.

Vladimir Stepanovich ALEXSEYEV

Владимир Степанович АЛЕКСЕЕВ

Geschlecht: männlich

Titel: Erster stellvertretender Chef der Hauptverwaltung der Aufklärung

Vladimir Stepanovich Alexseyev ist der erste stellvertretende Chef der GRU (alias GU). Aufgrund seiner leitenden Funktion in der GRU ist Alexseyev verantwortlich für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes ‚Nowitschok‘ durch Offiziere der GRU am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury.

21.1.2019

9.

Igor Olegovich KOSTYUKOV

Игорь Олегович КОСТЮКОВ

Geschlecht: männlich

Titel: Chef der Hauptverwaltung der Aufklärung

Aufgrund seiner damaligen leitenden Funktion als erster stellvertretender Chef der GRU (alias GU) ist Igor Olegovich Kostyukov verantwortlich für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes ‚Nowitschok‘ durch Offiziere der GRU am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury.

21.1.2019

B.   JURISTISCHE PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)

alias Centre d'Études et de Recherches Scientifiques (CERS), Centre de Recherche de Kaboun

Adresse:

Barzeh Street,

Po Box 4470,

Damascus

Das Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) ist die zentrale Organisation des syrischen Regimes für die Entwicklung chemischer Waffen.

Das SSRC ist für die Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen und der Raketen als deren Trägermittel zuständig und auf mehrere Standorte in Syrien verteilt.

21.1.2019“


21.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 18/13


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2019/87 DES RATES

vom 21. Januar 2019

zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.

(2)

In Anbetracht der Tatsache, dass prominente Geschäftsleute bedeutende Gewinne durch ihre Beziehungen zum Regime erwirtschaften und im Gegenzug dabei helfen, das Regime zu finanzieren, auch durch Gemeinschaftsunternehmen, die bestimmte prominente Geschäftsleute und Organisationen mit staatlich unterstützten Unternehmen zur Entwicklung enteigneten Grundbesitzes gebildet haben, unterstützen diese Geschäftsleute und Unternehmen das Assad-Regime und profitieren von ihm, einschließlich durch die Nutzung enteigneten Besitzes.

(3)

Außerdem können Menschen, die durch den Konflikt in Syrien vertrieben wurden, aufgrund der Enteignung von Land durch das Assad-Regime nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren.

(4)

Elf natürliche Personen und fünf Organisationen sollten in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates aufgenommen werden.

(5)

Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


ANHANG

1.   

Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„264.

Anas Talas

(alias Image; Anas Talous/ Tals/Tuls/Tlass)

Geschlecht: männlich

Position: Vorsitzender der Talas Group

Geburtsdatum: 25. März 1971

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Durch seine geschäftlichen Tätigkeiten und Investitionen ist Anas Talas außerdem Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. 2018 ist die Talas Group unter Anas Talas' Vorsitz in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang 23 Mrd. SYP mit der Damascus Cham Holding zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten.

21.1.2019

265.

Nazir Ahmad JamalEddine

(alias Image; Nazir Ahmad, Mohammed JamalEddine)

Geschlecht: männlich

Position: Mitbegründer und Mehrheitsanteilseigner der Apex Development and Projects LLC und Begründer der A'ayan Company for Projects and Equipment

Geburtsdatum: 1962

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Mehrheitsanteils von 90 % in der Apex Development and Projects LLC, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang 34,8 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Nazir Ahmad JamalEddine Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes.

21.1.2019

266.

Mazin Al-Tarazi

(alias Image; Mazen al-Tarazi)

Geschlecht: männlich

Position: Geschäftsmann

Geburtsdatum: September 1962

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen im Bau- und Luftfahrtsektor. Durch seine Investitionen und Tätigkeiten ist Mazin Al-Tarazi Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. Insbesondere hat Al-Tarazi mit der Damascus Cham Holding eine Vereinbarung über Investitionen in Höhe von 320 Mio. USD in den Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, geschlossen; ihm wurde auch eine Lizenz für eine private Fluggesellschaft in Syrien erteilt.

21.1.2019

267.

Samer Foz

(alias Samir(Image) Foz (Image) / Fawz; Samer Zuhair Foz)

Geschlecht: männlich

Position: Geschäftsführer der Aman Group

Geburtsdatum: Mai 1973

Geburtsort: Latakia, Syrien

Staatsangehörigkeiten: Syrisch, Türkisch

Weitere Angaben:

Geschäftsführender Vorsitzender der Aman Group. Tochterunternehmen: Foz for Trading, Al-Mohaimen for Transportation & Contracting. Die Aman Group ist der privatwirtschaftliche Partner im Gemeinschaftsunternehmen Aman Damascus JSC mit der Damascus Cham Holding, an der Foz ein Anteilseigner ist. Emmar Industries ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Aman Group und der Hamisho Group, in der Foz Mehrheitsanteilseigner und Vorsitzender ist.

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich eines vom Regime unterstützten Gemeinschaftsunternehmens, das an der Entwicklung von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, beteiligt ist. Samer Foz unterstützt das Regime finanziell und auf andere Weise, u. a. durch die Finanzierung der syrischen Miliz „Military Security Shield“ und die Vermittlung von Getreidegeschäften. Aufgrund seiner Verbindungen zum Regime profitiert er außerdem finanziell vom Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten durch den Weizenhandel und Wiederaufbauprojekte.

21.1.2019

268.

Khaldoun Al-Zoubi

(alias Khaldoon al-Zu'bi; Khaldoun Zubi)

Geschlecht: männlich

Position: Stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding (alias Aman Group)

Geburtsdatum: 1979

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich seiner Funktionen als stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding und Mehrheitsanteilseigner der Fluggesellschaft Fly Aman. In diesen Eigenschaften steht er in Verbindung zu Samer Foz. Die Aman Holding ist im Aufsichtsrat von ‚Aman Damascus‘ vertreten, einem Gemeinschaftsunternehmen zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, und hält einen Mehrheitsanteil an ‚Aman Damascus‘. Durch seine Stellung als stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding ist Al-Zoubi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019

269.

Hussam Al-Qatirji

(alias Hussam/Hossam Ahmed/Mohammed/Muhammad al-Katerji Image)

Geschlecht: männlich

Position: Geschäftsführer der Katerji Group (alias al-Qatirji Company / Qatirji Company / Khatirji Group / Katerji International Group)

Geburtsdatum: 1982

Geburtsort: Raqqa, Syrien

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, auch Parlamentsmitglied für Aleppo. Durch das Zustandebringen von Öl- und Weizengeschäften mit dem Regime, von denen er auch selbst profitiert, ist Al-Qatirji Unterstützer und Nutznießer des Regimes.

21.1.2019

270.

Bashar Mohammad Assi

Geschlecht: männlich

Position: Vorsitzender des Vorstands von ‚Aman Damascus‘. Mitbegründer der Fluggesellschaft Fly Aman Limited Liability.

Geburtsdatum: 1977

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich seiner Funktion als Mitbegründer der Fluggesellschaft Fly Aman und Vorstandsvorsitzender von ‚Aman Damascus‘, eines Gemeinschaftsunternehmens, das an der Entwicklung von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, beteiligt ist. Durch seine Position als Vorstandsvorsitzender von ‚Aman Damascus‘ ist Assi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019

271.

Khaled al-Zubaidi

(alias (Mohammed) Khaled/Khalid (Bassam) (al-) Zubaidi/Zubedi Image)

Geschlecht: männlich

Position: Miteigentümer von Zubaidi and Qalei LLC, Direktor der Agar Investment Company, Generaldirektor der Al Zubaidi Company und der Al Zubaidi & Al Taweet Contracting Company, Direktor und Eigentümer der Zubaidi Development Company und Miteigentümer der Enjaz Investment Company.

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. In dieser Eigenschaft steht er in Verbindung zu Nader Qalei. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Khaled al-Zubaidi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019

272.

Hayan Mohammad Nazem Qaddour

(alias Hayyan Kaddour bin Mohammed Nazem)

Geschlecht: männlich

Name: Hayan Mohammed Nazem Qaddour

Position: Hauptanteilseigner der Exceed Development and Investment Company

Geburtsdatum: 1970

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit einem Anteil von 67 % an der Exceed Development and Investment Company, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD) zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Hayan Mohammad Nazem Qaddour Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes.

21.1.2019

273.

Maen Rizk Allah Haykal

(alias Heikal Bin Rizkallah)

Geschlecht: männlich

Position: Sekundärer Anteilseigner der Exceed Development and Investment Company

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit einem Anteil von 33 % an der Exceed Development and Investment Company, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Maen Rizk Allah Haykal Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes.

21.1.2019

274.

Nader Qalei

(alias Kalai, Kalei)

Geschlecht: männlich

Name: Nader Kalai

Geburtsdatum: 9.7.1965;

Geburtsort: Damaskus

Staatsangehörigkeit: Syrisch

Reisepass-Nummer (einschließlich Land, Datum und Ort der Ausstellung): Arabische Republik Syrien, N 010170320, Ausstellungsnummer: 002-15-L062672, Ausstellungsdatum: 24.5.2015, Ablaufdatum: 23.5.2021;

Identitätsnummer der Arabischen Republik Syrien, 010-40036453.

Position: Mehrheitsanteilseigner der Castle Investment Holding, Miteigentümer der Zubaidi and Qalei LLC, Vorsitzender von Kalai Industries Management

Angehörige/Geschäftspartner oder Partner/Verbindungen zu benannten Personen: Khaled al-Zubaidi

Anschrift:

Young Avenue, Halifax, Kanada

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. In dieser Eigenschaft steht er in Verbindung zu Khaled al-Zubaidi. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Nader Qalei Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes.

21.1.2019“

2.   

Die folgenden Organisationen werden in die Liste in Anhang I Abschnitt B (Organisationen) des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„72.

Rawafed Damascus Private Joint Stock Company

(alias Rawafed/Rawafid/ Rawafed (Tributary) Image Damascus Private Joint Stock Company)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Rawafed Damascus Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 48,3 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Ramak Development and Humanitarian Projects, Al-Ammar LLC, Timeet Trading LLC (auch Ultimate Trading Co. Ltd. genannt) und Wings Private JSC. Rawafed ist Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes, u. a. durch seine Beteiligung am vom Regime unterstützten Luxusprojekt Marota City.

21.1.2019

73.

Aman Damascus Joint Stock Company

(alias Aman Damascus JSC)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Aman Damascus Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 18,9 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Aman Group. Durch seine Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Aman Damascus Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019

74.

Bunyan Damascus Private Joint Stock Company

(alias Bunyan Damascus Private JSC)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Bunyan Damascus Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 34,8 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Apex Development and Projects LLC und Tamayoz LLC. Durch die Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Bunyan Damascus Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019

75.

Mirza

Anschrift: Damaskus, Syrien

Mirza ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 52,7 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Talas Group. Durch seine Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Mirza Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019

76.

Developers Private Joint Stock Company

(alias Developers Private JSC)

Anschrift: Damaskus, Syrien

Developers Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und Exceed Development and Investment. Durch die Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Developers Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.

21.1.2019“