ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 17

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

62. Jahrgang
18. Januar 2019


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ( 1 )

1

 

*

Beschluss (EU) 2019/62 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ( 1 )

58

 

*

Beschluss (EU) 2019/63 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ( 1 )

94

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

BESCHLÜSSE

18.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 17/1


BESCHLUSS (EU) 2019/61 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2018

über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse 2001/681/EG und 2006/193/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Die Dokumente müssen bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus beinhalten. Organisationen, die im Rahmen des mit der genannten Verordnung eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ (2) wurde die öffentliche Verwaltung als vorrangige Branche identifiziert.

(3)

Angesichts der Vielfalt der Tätigkeiten, welche die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen überall in der Union ausführen, sollte der Schwerpunkt des branchenspezifischen Referenzdokuments für die öffentliche Verwaltung auf den wichtigsten Umweltproblemen des Sektors liegen. Es sollte als bewährte Umweltmanagementpraxis für den Sektor konkrete Maßnahmen nennen, mit denen Büroverwaltung, Mobilität, Landnutzung, Luftqualität, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in Richtung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft verbessert werden können.

(4)

Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für die öffentliche Verwaltung vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.

(5)

Bei der Ausarbeitung der branchenspezifischen Referenzdokumente im Anhang dieses Beschlusses führte die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das branchenspezifische Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 18. Mai 2019.

Brüssel, den 19. Dezember 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2.


ANHANG

1.   EINLEITUNG

Dieses branchenspezifische Referenzdokument beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht (1) („Bericht über bewährte Praktiken“) des Joint Research Centre (JRC = Gemeinsame Forschungsstelle) der Europäischen Kommission.

Maßgeblicher Rechtsrahmen

Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 (2) des Rates eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:

Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (3);

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente für bewährte Umweltmanagementpraktiken (BUMPs), branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus.

Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments

Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf die öffentliche Verwaltung zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.

Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenvertretern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen.

Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten.

Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen der öffentlichen Verwaltung bei der Priorisierung relevanter — direkter und indirekter — Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.

Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:

1.

Bei der Entwicklung und Anwendung ihres eigenen Umweltmanagementsystems auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b):

Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und -einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind.

2.

Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4):

a)

Organisationen sollten die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren berücksichtigen, wenn sie über die Indikatoren (4) für die Berichterstattung über die Umweltleistung entscheiden.

Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden.

b)

Im Rahmen der Berichterstattung über ihre Umweltleistung und deren Einflussfaktoren sollten die Organisationen in ihrer Umwelterklärung angeben, in welcher Weise relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und, soweit verfügbar, Leistungsrichtwerte berücksichtigt wurden.

Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen. Diese Bewertung der Durchführbarkeit ist auch bei öffentlichen Verwaltungen erforderlich, die häufig mit gutem Beispiel vorangehen sollen.

Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen.

Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden.

Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten.

Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).

Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.

Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisationen nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.

Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments

Das vorliegende Referenzdokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 gibt eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS-Systems und beschreibt, wie das Dokument konsultiert werden sollte. Kapitel 2 regelt den Geltungsbereich des Dokuments. Kapitel 3 enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (5) sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. Da in einigen Bereichen entweder nur begrenzte Daten verfügbar oder die spezifischen Bedingungen (lokales Klima, lokale Wirtschaft, lokale Gesellschaft, Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung usw.) so unterschiedlich waren, dass ein Leistungsrichtwert nicht sinnvoll wäre, konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Leistungsrichtwerte angegeben werden. Einige der Indikatoren und Richtwerte sind für mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken relevant und werden in diesem Fall mehrfach genannt. Kapitel 4 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten.

2.   GELTUNGSBEREICH

Dieses branchenspezifische Referenzdokument betrifft die Umweltleistung von Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung. Für die Zwecke dieses Dokuments gelten als Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie Unternehmen, die unter die folgenden NACE-Codes fallen (entsprechend der mit Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige):

NACE-Code 84: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung.

Unter diesem NACE-Code registrierte Organisationen sind die Zielgruppe dieses Dokuments.

Außerdem können die in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken Anregungen auch für andere Organisationen darstellen (etwa für in öffentlichem Eigentum stehende Unternehmen oder für private Unternehmen, die Dienstleitungen für öffentliche Verwaltungen erbringen). Diese können u. a.folgenden NACE-Codes zuzurechnen sein:

NACE-Code 2: Forstwirtschaft und Holzeinschlag;

NACE-Code 36: Wasserversorgung;

NACE-Code 37: Abwasserentsorgung;

NACE-Code 38: Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung;

NACE-Code 39: Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung;

NACE-Code 41.2: Bau von Gebäuden;

NACE-Code 49.3.1: Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande.

Dieses branchenspezifische Referenzdokument betrifft verschiedene Aspekte, die für alle Arten öffentlicher Verwaltungen relevant sind, beispielsweise die Umweltleistung von Büros, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (Abschnitte 3.1, 3.2.5, 3.2.7, 3.2.8, 3.2.10 und 3.11). Alle öffentlichen Verwaltungen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene sollten die genannten Abschnitte dieses Dokuments berücksichtigen.

Ein wirksames Umweltmanagement in einer öffentlichen Verwaltung muss allerdings auch auf die jeweilige Kerntätigkeit ausgerichtet sein, bei der der größte Umweltnutzen zu erzielen ist. Dieses Dokument soll lokalen Behörden und Gemeinden (7) die Konzentration auf bewährte Praktiken erleichtern, die für ihre Funktion und für die Dienste, die sie mittelbar oder unmittelbar für die jeweilige Bevölkerung erbringen, (z. B. die Abwasserbehandlung oder den öffentlichen Verkehr) von Bedeutung sind. Lokale Behörden stehen deshalb besonders im Fokus, weil die meisten öffentlichen Verwaltungen in der EU dieser Gruppe zuzurechnen sind und weil auf lokaler Ebene das größte Potenzial für die Replizierbarkeit und für das Lernen aufgrund bewährter Praktiken besteht.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Umweltaspekte, die jeweiligen Umweltbelastungen und die betreffenden Abschnitte in diesem Dokument. Die genannten Umweltaspekte wurden gewählt, weil sie für öffentliche Verwaltungen am wichtigsten sind. Welche Umweltaspekte im Einzelnen zu berücksichtigen sind, sollte für jede öffentliche Verwaltung jedoch im Einzelfall geprüft werden. In der folgenden Tabelle wird zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten nicht unterschieden, weil von Fall zu Fall unterschiedliche Tätigkeiten intern durchgeführt oder ausgelagert werden. Zudem können zahlreiche Umweltaspekte gleichermaßen als direkt und als indirekt betrachtet werden, da sie sich zum einen direkt auf die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung, zum anderen aber auch auf alle Tätigkeiten der Bevölkerung sowie von Unternehmen und Organisationen innerhalb des Territoriums beziehen, die der Zuständigkeit der jeweiligen öffentlichen Verwaltung unterliegen bzw. für die die öffentliche Verwaltung Dienste erbringt.

Die wichtigsten Umweltaspekte und -belastungen für öffentliche Verwaltungen und ihre Behandlung in diesem Dokument

Umweltaspekt

Damit verbundene Umweltbelastungen

Maßgebliche Abschnitte im branchenspezifischen Referenzdokument

Unterhaltung von Büros

Aufkommen fester Abfälle

Wasserverbrauch

Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2)

Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw.)

Ressourcenverknappung

Abschnitt 3.1

Steuerung des Energieverbrauchs im verwalteten Territorium und Kontrolle des eigenen Energieverbrauchs

Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2)

Abschnitt 3.2

Mobilitätsmanagement und/oder Management des öffentlichen Verkehrs

Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw.)

Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2)

Abschnitt 3.3

Planung des Flächenverbrauchs und Management städtischer Grünflächen

Flächenverbrauch

Verlust der biologischen Vielfalt

Abschnitte 3.4 und 3.5

Verbesserung der Luftqualität und Lärmschutz

Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw.)

Erzeugung von Lärm

Abschnitte 3.6 und 3.7

Abfallwirtschaft

Aufkommen fester Abfälle

Abschnitt 3.8

Trinkwasserversorgung

Wasserverbrauch

Abschnitt 3.9

Abwasserbehandlung

Emissionen in Gewässer (BSB, CSB, Mikroverunreinigungen usw.)

Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2)

Abschnitt 3.10

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

Aufkommen fester Abfälle

Wasserverbrauch

Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2)

Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw.)

Ressourcenverknappung

Abschnitt 3.11

Förderung umweltbezogener Verhaltensweisen von Haushalten und Unternehmen

Aufkommen fester Abfälle

Wasserverbrauch

Energieverbrauch, THG-Emissionen (CO2)

Emissionen in die Luft (CO, SO2, NOx, Schwebstoffe usw.)

Emissionen in Gewässer (CSB, BSB, Mikroverunreinigungen usw.)

Ressourcenverknappung

Abschnitt 3.12

Die in Kapitel 3 beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken wurden als die wichtigsten Verfahren, Ansätze und Maßnahmen ermittelt, mit denen öffentliche Verwaltungen ihre Umweltleistung im Hinblick auf die obige Tabelle genannten Umweltaspekte verbessern können. Dabei wurden die spezifischen Herausforderungen und Chancen für öffentliche Stellen im Vergleich zu privaten Unternehmen berücksichtigt. Zu den Herausforderungen und Chancen zählen u. a.:

striktere Verfahren zur Auftragsvergabe,

strengere Finanzierungsvorschriften,

die benötigten längeren Zeiträume für die Umsetzung von Beschlüssen,

bestehende Infrastrukturen und

begrenzte Haushalte,

aber auch:

die mögliche Berücksichtigung längerfristiger Vorteile,

die Möglichkeit der gegenüber dem finanziellen Nutzen bevorzugten Berücksichtigung des sozialen Nutzens,

die Stabilität des Personalbestands,

die Chancen im Hinblick auf die Nutzung von Größenvorteilen durch die Zusammenarbeit mehrerer öffentlicher Verwaltungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene.

Wenn die Durchführung einer der in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken in Erwägung gezogen wird, müssen lokale Behörden prüfen, mit welchen spezifischen Herausforderungen sie konfrontiert sind und wie sie die spezifischen Chancen am besten nutzen können (8).

3.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, BRANCHENSPEZIFISCHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

3.1.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für nachhaltige Büros

Dieser Abschnitt richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen, die Bürotätigkeiten ausführen.

3.1.1.   Management und Minimierung des Energieverbrauchs

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung eines Energiemanagements nach den Grundsätzen des Regelkreises „Plan-Do-Check-Act“ (Planen-Umsetzen-Kontrollieren-Handeln) in im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehender oder von diesen verwalteten Büros durch folgende Maßnahmen:

häufige Erfassung oder kontinuierliche Überwachung von Energieverbrauchsdaten; die Daten können auf Gebäudeebene, nach Nutzungsflächen innerhalb von Gebäuden (Empfang, Büroräume, Kantine/Bar usw.), nach Art der Energiequelle (Gas, Strom usw.) und nach Endverbrauch (Beleuchtung, Heizung usw.) erfasst werden;

Analyse der Daten, Festlegen von Zielen, Ermittlung von Richtwerten und Verwendung der Richtwerte zum Vergleich der tatsächlichen Energieeffizienz;

Beschreibung einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der Energieeffizienz des jeweiligen Bürogebäudes (siehe Abschnitte 3.2.5, 3.2.7 und 3.2.8).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Bürogebäude anwendbar, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden. Bei gemieteten oder gepachteten Gebäuden bestehen hinsichtlich der Umsetzung dieser bewährten Umweltmanagementpraktiken allerdings unter Umständen geringere Möglichkeiten.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i1)

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (9), ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr).

Wenn verfügbar, kann eine Aufschlüsselung wie folgt vorgenommen werden:

Raumheizung (kWh/m2/Jahr)

Raumkühlung (kWh/m2/Jahr)

Beleuchtung (kWh/m2/Jahr)

sonstiger Stromverbrauch (kWh/m2/Jahr)

(i2)

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Vollzeitäquivalent (VZÄ), ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/VZÄ/Jahr).

Wenn verfügbar kann eine Aufschlüsselung wie folgt vorgenommen werden:

Raumheizung (kWh/VZÄ/Jahr)

Raumkühlung (kWh/VZÄ/Jahr)

Beleuchtung (kWh/VZÄ/Jahr)

sonstiger Stromverbrauch (kWh/VZÄ/Jahr)

(i3)

Gesamter jährlicher Primärenergieverbrauch pro Grundfläche oder Vollzeitäquivalent (VZÄ) (kWh/m2/Jahr, kWh/VZÄ/Jahr)

(i4)

Gesamte jährliche THG-Emissionen pro Grundfläche oder Vollzeitäquivalent (VZÄ) (kg CO2Äq./m2/Jahr, kg CO2-Äq./VZÄ/Jahr)

3.1.2.   Management und Minimierung des Wasserverbrauchs

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung eines Wassermanagements nach den Grundsätzen des Regelkreises „Plan-Do-Check-Act“ (Planen-Umsetzen-Kontrollieren-Handeln) in im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehender oder von diesen verwalteten Büros durch folgende Maßnahmen:

häufige Erfassung oder kontinuierliche Überwachung von Wasserverbrauchsdaten; die Daten können auf Gebäudeebene, nach relevanten Gebäudeflächen, auf denen Wasser verbraucht wird (Empfang, Büroräume, Kantine/Bar usw.) und nach Endverbrauch (Toiletten, Küchen usw.) erfasst werden;

Analyse der Daten, Festlegen von Zielen, Ermittlung von Richtwerten und Verwendung der Richtwerte zum Vergleich des tatsächlichen Wasserverbrauchs;

Beschreibung einer Strategie und eines Aktionsplans für die Senkung des Wasserverbrauchs (Einbau wassersparender Hähne, Duschköpfe oder Druckminderventile und regelmäßige Wartung der betreffenden Teile, Einrichtung von Regenwassernutzungssystemen usw.).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Bürogebäude anwendbar, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden, wenn die Kosten des Einbaus und der Wartung von Systemen zur Überwachung und zur Erfassung von Wasserverbrauchsdaten durch die zu erzielenden Wassereinsparungen aufgewogen werden. Bei gemieteten oder gepachteten Gebäuden bestehen hinsichtlich der Umsetzung dieser bewährten Umweltmanagementpraktiken unter Umständen begrenztere Möglichkeiten.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i5)

Gesamter jährlicher Wasserverbrauch pro Vollzeitäquivalent (m3/VZÄ/Jahr), (ggf.) wie folgt aufgeschlüsselt:

Leitungswasserverbrauch (m3/VZÄ/Jahr)

Verbrauch an gesammeltem Regenwasser (m3/VZÄ/Jahr)

Verbrauch an gereinigtem Grauwasser (m3/VZÄ/Jahr)

(i6)

Gesamter jährlicher Wasserverbrauch pro Flächeneinheit in den Gebäuden (m3/m2/Jahr), (ggf.) wie folgt aufgeschlüsselt:

Leitungswasserverbrauch (m3/m2/Jahr)

Verbrauch an gesammeltem Regenwasser (m3/m2/Jahr)

Verbrauch an gereinigtem Grauwasser (m3/m2/Jahr)

(b1)

Gesamtwasserverbrauch in Bürogebäuden unter 6,4  m3/VZÄ/Jahr

3.1.3.   Management und Minimierung des Abfallaufkommens

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung einer modernen Abfallbewirtschaftung in Büros, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden. Die Abfallbewirtschaftung sollte auf folgenden Elementen beruhen:

Prävention: Einführung papierloser Verfahren und Archive, Gewährleistung der Haltbarkeit von Ausrüstungen und Verbrauchsmaterial (beispielsweise durch umweltorientierte öffentliche Beschaffung, siehe Abschnitt 3.11), Ermöglichen der Wiederverwendung von Büromöbeln und -ausrüstung (z. B. durch Einrichtung eines Online-Inventars der verfügbaren, aber nicht mehr benötigten Ausrüstung, Möbel und Bürobedarfsartikel und durch Anweisung des Personals, vor der Beschaffung neuer Artikel dieses Inventar zu konsultieren; professionelle Durchführung von Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten, um die Lebensdauer der Artikel zu verlängern); Motivieren des Personals zur Verwendung von Mehrwegtassen anstelle von Plastikbechern, Bereitstellen von Wasserspendern (ohne Plastikbecher) anstelle von Plastikflaschen in Besprechungsräumen und in öffentlichen Bereichen;

Trennung: leichter Zugang zu Abfallbehältern für die häufigsten Abfallarten und Einrichtung von Recyclingstellen für alle sonstigen Abfallarten, um das Aufkommen an Restmüll zu minimieren; Beschaffung von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial aus recyclingfähigen Materialien;

Überwachung: regelmäßige getrennte Erfassung der Abfallmengen für alle Abfallarten (z. B. getrennt gesammelte Fraktionen, Restmüll, gefährliche Abfälle). Dies kann durch geeignete Strategien und durch Einbeziehung von Personal aus unterschiedlichen Dienststellen erreicht werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet und besonders für Bürotätigkeiten anwendbar. Die konkret durchgeführte Maßnahme (z. B. die verschiedenen Fraktionen, in die der Abfall getrennt wird) sollte den jeweiligen Gegebenheiten angepasst sein (Abfallarten, lokale Verfügbarkeit von Recyclingdiensten für bestimmte Abfallarten, lokale Rechtsvorschriften und Kosten des Abfallmanagements).

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i7)

Jährliches Gesamtaufkommen an Büroabfall pro Vollzeitäquivalent (VZÄ), ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kg/VZÄ/Jahr)

(i8)

Gesamtmenge der wiederverwendeten Möbel, Ausrüstung und Bürobedarfsartikel (kg/VZÄ/Jahr, EUR für eingesparte Beschaffungen/VZÄ/Jahr)

(i9)

Zum Recycling verbrachter Büroabfall in % des gesamten Abfallaufkommens nach Gewicht (%)

(i10)

Büro-Restabfall (10) in % des gesamten Abfallaufkommens nach Gewicht (%)

(b2)

In Bürogebäuden entstandener Abfall wird grundsätzlich nicht zu einer Deponie verbracht.

(b3)

Das Abfallaufkommen in Bürogebäuden beläuft sich insgesamt auf weniger als 200 kg/VZÄ/Jahr.

3.1.4.   Minimierung des Verbrauchs an Büropapier und an Verbrauchsmaterial

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Einführung und Unterstützung interner Verfahren (papierlose Verfahren wie etwa elektronische Workflows, elektronische Unterschriften und Archive, Verzicht auf das Ausdrucken von Dokumenten für Besprechungen oder auf das Drucken von Newslettern/Berichten, doppelseitiger Druck als Voreinstellung usw.), die den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit helfen, auf Büropapier (Kopierpapier/Druckerpapier) und Verbrauchsmaterialien (d. h. Materialien wie Kugelschreiber, Bleistifte, Textmarker, Notizhefte in Büros) möglichst zu verzichten; entsprechende Reduzierung der Nachfrage;

umweltorientierte öffentliche Beschaffung (siehe Abschnitt 3.11), um Ansätze mit geringeren Umweltauswirkungen zu unterstützen (etwa leichteres Büropapier, nachfüllbare Produkte mit längerer Lebensdauer und Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen oder geringer Toxizität).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i11)

Tägliche Anzahl des verbrauchten Büropapiers (in Blatt) (11) pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) (Blatt Papier/VZÄ/Arbeitstag)

(i12)

Anteil des Büropapiers mit Umweltzertifizierung an der insgesamt beschafften Menge an Büropapier (%)

(i13)

Jährliche Kosten der pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) beschafften Verbrauchsmaterialien (EUR/VZÄ/Jahr)

(b4)

Pro Arbeitstag und Vollzeitäquivalent werden weniger als 15 A4-Blätter verbraucht.

(b5)

Das verwendete Büropapier besteht zu 100 % Altpapier oder trägt ein Umweltzeichen (ISO Typ I) (12) (z. B. das EU-Umweltzeichen).

3.1.5.   Minimierung der Umweltauswirkungen des Pendlerverkehrs und aufgrund von Geschäftsreisen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Minimierung der Umweltauswirkungen des Pendlerverkehrs und aufgrund von Geschäftsreisen durch folgende Maßnahmen:

Einbeziehung des Personals und Veranlassung von Verhaltensänderungen hin zu einem nachhaltigen Pendelverkehr (z. B. durch digitale Kampagnen, wirtschaftliche Anreize/Abreize, Gesellschaftsspiele oder Belohnungen);

Erstellen von Fahrplänen für das gesamte Personal einer Organisation, um nachhaltige Formen des Pendelns und der Durchführung von Geschäftsreisen zu unterstützen (z. B. Vereinbarungen mit lokalen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste über die Anpassung von Strecken an die Bedürfnisse von Pendlern oder durch Festlegen von CO2-Obergrenzen für Geschäftsreisen);

Berücksichtigung strenger Nachhaltigkeitskriterien bei der Beauftragung mit Verkehrsdienstleistungen (Reisen über kürzere Strecken eher mit der Bahn als mit dem Flugzeug, Bevorzugung von Direktflügen oder multimodalen Reisen gegenüber Flügen mit Zwischenstopps usw.);

Reduzieren des Pendelverkehrs mit Pkws, wenn öffentliche Verkehrsmittel verfügbar sind, und Anhalten zur effizienten Nutzung von Pkws (etwa durch Reduzierung von Pkw-Alleinfahrten über die Förderung von Fahrgemeinschaften der Mitarbeiter);

Angebot flexibler Arbeitsmodelle, um den Transportbedarf insgesamt zu verringern (z. B. Einführung von Tele- und Heimarbeit oder durch virtuelle Besprechungsräume).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung. Welche Maßnahmen jedoch im Einzelfall durchzuführen sind, hängt von lokalen Gegebenheiten wie etwa den geografischen Bedingungen und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i14)

Einführung von Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs (ja/nein)

(i15)

Prozentanteil der Mitarbeiter, die täglich in Pkw-Alleinfahrten pendeln (%)

(i16)

Prozentanteil der Pendler, die mindestens dreimal wöchentlich zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen (%)

(i17)

Jährliche Gesamtemission (CO2-Äq.) aufgrund von Geschäftsreisen (t CO2-Äq./Jahr)

(i18)

Jährliche Gesamtemission (CO2-Äq.) aufgrund von Geschäftsreisen pro Vollzeitäquivalent (t CO2-Äq./VZÄ/Jahr)

(i19)

Festlegen von CO2-Obergrenzen für alle Geschäftsreisen (ja/nein)

(i20)

Verfügbarkeit von Videokonferenzeinrichtungen für alle Mitarbeiter und Überwachung und Förderung der Nutzung dieser Einrichtungen (ja/nein)

(b6)

Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs für Mitarbeiter werden eingeführt und unterstützt.

(b7)

Einführen von CO2-Obergrenzen für die Summe aller Geschäftsreisen

(b8)

Videokonferenzeinrichtungen sind für alle Mitarbeiter verfügbar, und die Nutzung dieser Einrichtungen wird überwacht und unterstützt.

3.1.6.   Minimierung der Umweltauswirkungen von Kantinen und Cafeterias

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Interne Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kantinen und Cafeterias und interne Bereitstellung der Lebensmittel und Getränke, Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen (z. B. Verwendung von saisonalen, ökologischen/biologischen Lebensmitteln, Bereitstellen vegetarischer/veganer Lebensmittel und (möglichst) Verzicht auf Kunststoff-Einwegverpackungen; Auswahl von Dienstleistern, die etwa Tassen, Teller oder Besteck nicht als Kunststoff-Einwegartikel verwenden (siehe auch Abschnitt 3.11);

Durchführung von Kampagnen, um das Personal zu einem nachhaltigen Verzehrverhalten zu bewegen;

Unterstützung von Verhaltensänderungen in Kantinen und Cafeterias durch geeignete Architektur (z. B. durch die Präsentation der verschiedenen Angebote derart, dass bestimmte Angebote als selbstverständlich oder als Standardangebote wahrgenommen werden) und durch geeignete Preispolitik (d. h. geringere Preise für nachhaltigere Lebensmittelerzeugnisse);

Einführung von Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen durch Verkleinerung von Rationen, durch unterschiedliche Portionsgrößen, sorgfältige Planung von Gerichten usw.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, in denen Kantinen oder Cafeterias betrieben werden.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i21)

Prozentanteil der angebotenen Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen (z. B. saisonale Lebensmittel oder Lebensmittel aus ökologischem/biologischem Anbau) (% der Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen gemessen an der Menge der insgesamt beschafften Lebensmittel)

(i22)

Menge der Lebensmittelabfälle pro ausgegebener Mahlzeit (g/Mahlzeit)

(i23)

Prozentanteil der zur anaeroben Verstoffwechselung verbrachten Lebensmittelabfälle (% Lebensmittelabfalle zur anaeroben Verstoffwechselung bezogen auf das Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen)

3.1.7.   Minimierung der Umweltauswirkungen bei der Organisation von Besprechungen und Veranstaltungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Einführung eines nachhaltigen Systems zum Management von Veranstaltungen; das Managementsystem kann von der öffentlichen Verwaltung selbst eingerichtet werden, und/oder es sollten möglichst die Auftragnehmer/Lieferanten ausgewählt werden, die ihrerseits ein geeignetes Managementsystem eingerichtet haben; auch Lieferanten und Hotels können eigene Umweltmanagementsysteme (z. B. EMAS) eingeführt haben;

Kommunikation mit allen Interessenträgern (von den Lieferanten bis zu Vertretern und der umfassenderen Gemeinschaft) und Verständigung mit allen aktiven und/oder passiven Teilnehmern einer Veranstaltung über Maßnahmen, mit denen sie die Umweltauswirkungen der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung verringern können (Nutzen der für die jeweilige Abfallart vorgesehenen Behältnisse, Trinken von Leitungswasser und Verwendung von Mehrweg-Wasserflaschen, Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel usw.);

Auswahl des Ortes einer Veranstaltung oder einer Besprechung unter Berücksichtigung von Umweltkriterien (z. B. gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, Gebäude mit geringeren Umweltauswirkungen und Standorte mit einem eigenen Umweltmanagementsystem);

Auswahl der für Besprechungen und Veranstaltungen benötigten Waren und Dienstleistungen nach den Kriterien der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (siehe Abschnitt 3.11) und Beschränkung der Ausgabe von Werbeartikeln und Konferenzunterlagen (Broschüren, USB-Sticks, Anstecker usw.);

Inanspruchnahme von Catering-Dienstleistungen sowie von Lebensmitteln und Getränken von internen Catering-Diensten, Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen (z. B. Verwendung von saisonalen, ökologischen/biologischen Lebensmitteln, Bereitstellen vegetarischer/veganer Lebensmittel und (möglichst) Verzicht auf Kunststoff-Einwegverpackungen; Auswahl von Dienstleistern, die etwa Tassen, Teller oder Besteck nicht als Kunststoff-Einwegartikel verwenden und die Wasserspender anstelle von Wasserflaschen bereitstellen (siehe auch Abschnitte 3.1.6 und 3.11).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die Besprechungen und Veranstaltungen durchführen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i24)

Anteil der Lieferanten mit anerkannten Systemen zum nachhaltigen Veranstaltungsmanagement (z. B. ISO 20121) bzw. mit anerkannten Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS) (%)

(i25)

Anteil der veranstaltungsbezogenen Ausschreibungen, bei denen im Leistungsverzeichnis auf ein anerkanntes Veranstaltungsmanagementsystem (z. B. ISO 20121) bzw. ein anerkanntes Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS) verwiesen wird. (%)

3.2.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen und zur Bekämpfung des Klimawandels

Dieser Abschnitt richtet sich an lokale Behörden sowohl in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsstellen und Dienstleister mit vielfältigen unmittelbar Energie verbrauchenden Tätigkeiten als auch in ihrer Vorbildfunktion für das ihrer Zuständigkeit unterliegende Territorium. Die bewährten Umweltmanagementpraktiken in diesem Abschnitt wurden in vier Gruppen eingeteilt:

politische bewährte Umweltmanagementpraktiken in Verbindung mit politischen Maßnahmen, die eine lokale Behörde treffen kann, um einen nachhaltigen Energieverbrauch sowohl intern als auch im verwalteten Territorium sicherzustellen und zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen;

bewährte Umweltmanagementpraktiken in Bezug auf direkte Tätigkeiten, mit denen lokale Behörden den Energieverbrauch reduzieren und den Wechsel zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in ihren Gebäuden und Infrastrukturen vollziehen können;

bewährte Umweltmanagementpraktiken im Hinblick auf die ordnungs- und planungspolitische Funktion von Gemeinden;

bewährte Umweltmanagementpraktiken zum Einfluss von Gemeinden im jeweiligen Territorium, zur möglichen Beispielfunktion des öffentlichen Sektors und dazu, wie lokale Behörden Haushalte und Organisationen zum Handeln bewegen können.

Bewährte politische Umweltmanagementpraktiken

3.2.1.   Erfassung des Energieverbrauchs und der Emissionen im Territorium einer Gemeinde

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

systematische Erfassung von Energieverbrauchs- und Emissionsdaten im Territorium der Gemeinde; die Bestandsaufnahme umfasst den Energieverbrauch und die Emissionen im gesamten Territorium in allen Sektoren (u. a.Industrie, Handel/Dienstleistungen, Landwirtschaft, Bausektor, Wohnwirtschaft und Verkehr);

Veröffentlichung von Berichten über die erfassten Daten und Verwendung der Daten zur Ermittlung von Maßnahmen zur Verringerung von THG-Emissionen im Territorium (siehe Abschnitt 3.2.2).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i26)

Jährliche Gesamtemissionen an CO2 im Territorium der Gemeinde: absolut (t CO2-Äq.) und pro Einwohner (kg CO2-Äq./Einwohner)

(i27)

Jährlicher Energieverbrauch im Territorium der Gemeinde pro Einwohner, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/Einwohner)

3.2.2.   Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erstellung eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen (siehe Abschnitt 3.2.1). Der Aktionsplan beschreibt wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte kurz- und langfristige Zielvorgaben, die mithilfe mehrerer festgelegter Maßnahmen erreicht werden können (Reduzierung des Energieverbrauchs privater Gebäude und Unternehmen, Reduzierung des Energieverbrauchs von kommunalen Gebäuden und öffentlichen Diensten, Verbesserung des öffentlichen Verkehrs usw.).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i28)

Ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen wurde eingerichtet (ja/nein).

(i26)

Jährliche Gesamtemissionen an CO2 im Territorium der Gemeinde: absolut (t CO2-Äq.) und pro Einwohner (kg CO2-Äq./Einwohner)

(i27)

Jährlicher Energieverbrauch im Territorium der Gemeinde pro Einwohner, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/Einwohner)

(b9)

Ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen wurde ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen eingeführt.

3.2.3.   Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Territorium der Gemeinde

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Anpassung an den Klimawandel für das Territorium der Gemeinde, mit der die geschaffene und die natürliche Umgebung vor den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels (Hochwasser, Hitzewellen, Dürren usw.) geschützt werden kann. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel kann auch auf anderen lokalen und regionalen Anpassungsstrategien aufbauen; dabei sollte eine angemessene Verzahnung der Strategien sichergestellt sein. Darüber hinaus muss die Strategie im Einklang mit anderen einschlägigen politischen Maßnahmen und Strategien stehen und diese berücksichtigen (beispielsweise Pläne zum Management von Wasserläufen).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Der Umfang der Anpassungsstrategie sollte sich nach den jeweiligen Gegebenheiten der betreffenden öffentlichen Verwaltung richtigen. Die Maßnahmen im Rahmen der Strategie müssen den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf das Territorium angemessen sein.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i29)

Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt (ja/nein).

(i30)

Prozentanteil der Wohnungen, Wohnhäuser und Unternehmen, die durch die Strategie geschützt werden (%)

(b10)

Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt.

Bewährte Umweltmanagementpraktiken für direkte Tätigkeiten

3.2.4.   Einführung einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Überprüfung der vorhandenen Straßenbeleuchtung;

Verbesserung der Leuchten derart, dass einerseits kein Licht nach oben abstrahlt und dass die Beleuchtung nicht stört, und dass andererseits die bestmögliche Ausleuchtung erzielt wird.

Reduzierung der Beleuchtung nach dem tatsächlichen Bedarf (d. h. keine übermäßige Beleuchtung);

Austausch von Lampen durch Leuchtmittel mit hoher Energieeffizienz (z. B. LEDs); dabei sind die Lebensdauer, der Farbwiedergabeindex (13) und die Farbtemperatur des Lichts (14) zu berücksichtigen;

Einbau einer Dimmerfunktion (d. h. schwächere Beleuchtung zu späten Nachtstunden);

Einführung einer intelligenten Straßenbeleuchtung (z. B. mithilfe von Sensoren, die die Beleuchtung vorübergehend verstärken, wenn Menschen erfasst werden).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die direkt oder indirekt (über ein öffentliches oder ein privates Unternehmen) für die Straßenbeleuchtung zuständig sind. Die erforderlichen Investitionen zur Einführung der genannten Maßnahmen können unter Umständen ein Hindernis sein und sich auf die Wahl der Maßnahmen auswirken. In der Regel werden die Investitionen jedoch durch die Energieeinsparungen und durch angemessene Amortisationszeiten aufgewogen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i31)

Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Einwohner (kWh/Einwohner/Jahr)

(i32)

Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer beleuchteter Straße (kWh/km/Jahr)

(b11)

Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer unter 6 MWh/km/Jahr

3.2.5.   Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude zu maximieren und ihren Energieverbrauch zu minimieren. Dazu können die Energieeffizienz, die Integrität der Gebäudehülle (Wände, Dach und Verglasung) und die Luftdichtheit verbessert, energieeffiziente Ausrüstung installiert und geeignete Energiesysteme eingesetzt werden.

Bei öffentlichen Gebäuden können sowohl mit Neubauten als auch mit Bestandsgebäuden bessere Energieeffizienzwerte als die Mindeststandards der nationalen Bauvorschriften (15) erreicht werden; zudem können die Gebäude noch vor Inkrafttreten der entsprechenden EU-Vorschriften (16) als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt oder renoviert werden.

Bei der Beschreibung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude müssen nicht nur die zu erzielende Energieeffizienz, sondern auch die Umweltauswirkungen insgesamt über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude berücksichtigt werden (17). Die Umweltauswirkungen können u. a. durch die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien mit einem geringen Anteil an grauer Primärenergie, durch die Sicherstellung der Eignung für eine künftige Wiederverwendung des Gebäudes und eine leichte Renovierbarkeit (z. B. flexible Grundrisse) und durch die Möglichkeit des Rückbaus zur Wiederverwendung und zum Recycling von Baumaterialien und Bauelementen minimiert werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die die erforderlichen finanziellen Mittel für die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude aufbringen können. In gemieteten Immobilien ist diese bewährte Umweltmanagementpraxis unter Umständen schwieriger umzusetzen. Die im Einzelfall zu erzielende Energieeffizienz wird auch von den Merkmalen des jeweiligen Gebäudes (z. B. bei Bestandsgebäuden) abhängen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i1)

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr)

(i33)

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr)

(b12)

Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr

(b13)

Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr

3.2.6.   Verbesserung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verbesserung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau, sowohl bei zu sanierenden Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten wie oben für öffentliche Gebäude beschrieben (siehe Abschnitt 3.2.5). Im sozialen Wohnungsbau besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die lokalen Haushalte in den Prozess der Planung oder des Baus neuer Gebäude einzubeziehen, um die Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen und sie über die Vorteile von Niedrigstenergiegebäuden und über das Leben in Niedrigstenergiegebäuden zu informieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau geeignet. Die erforderlichen Investitionen können ein erhebliches Hindernis für die Umsetzung dieser Praxis sein. Der mit dieser Praxis verbundene Nutzen (größeres Wohlbefinden, weniger Armut infolge hoher Energiekosten) und die finanziellen Vorteile (Energieeinsparungen, wenn die Energiekosten zentral beglichen werden, bzw. höhere Bereitschaft der Mieter, für ihre Miete aufzukommen, wenn sie für die Energiekosten selbst verantwortlich sind) werden die Investitionen jedoch mehr als aufwiegen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i1)

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr)

(i33)

Jährlicher Primärenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr)

(b12)

Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr

(b13)

Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr

3.2.7.   Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude durch Energieeffizienzverträge

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Abschluss von Energieeffizienzverträgen für öffentliche Gebäude. Die öffentliche Verwaltung beauftragt ein Energiedienstleistungsunternehmen mit der Ermittlung von Potenzialen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude sowie mit der Planung und der Durchführung geeigneter Maßnahmen, mit der Übernahme einer Garantie dafür, dass bestimmte Energieeinsparungen tatsächlich erzielt werden, mit der Übernahme der Verantwortung für das Investitionsrisiko und häufig auch mit der Gestaltung der Finanzierung der Vorhaben. Dadurch können öffentliche Verwaltungen die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude verbessern, ohne Investitionen schon im Vorfeld finanzieren zu müssen.

Bei Energieeffizienzverträgen sind zwei Formen zu unterscheiden:

Verträge über eine Aufteilung der Einsparungen, bei denen das Energiedienstleistungsunternehmen und die öffentliche Verwaltung sich die Kosteneinsparung über eine bestimmte Anzahl von Jahren zu bestimmten Prozentanteilen aufteilen,

und Verträge über garantierte Einsparungen, bei denen das Energiedienstleistungsunternehmen der öffentlichen Verwaltung bestimmte Energieeinsparungen derart garantiert, dass die öffentliche Verwaltung eine geringere Energierechnung erhält. Wenn die tatsächlichen Einsparungen jedoch die garantierten Einsparungen übertreffen, kann das Energiedienstleistungsunternehmen den Differenzbetrag behalten.

Anwendbarkeit

Alle öffentlichen Verwaltungen können Energieeffizienzverträge abschließen, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Besonders relevant ist diese Praxis für öffentliche Verwaltungen und/oder Vorhaben, bei denen die erforderlichen Investitionen ansonsten aus finanziellen Gründen oder aus Gründen der technischen und der administrativen Kapazität problematisch wären.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i34)

Prozentanteil des Gesamtenergieverbrauchs der öffentlichen Verwaltung, der Gegenstand von Energieeffizienzverträgen ist (%)

3.2.8.   Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Bestandsgebäude durch Überwachung, Energiemanagement und Förderung von Verhaltensänderungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Schulung maßgeblicher Mitarbeiter mit unmittelbarer Zuständigkeit für das Gebäude- und Energiemanagement in Bezug auf eine Verbesserung der Energieeffizienz; sowohl theoretische als auch praktische Unterweisung und Verwendung geeigneter Schulungsmaterialien;

Beteiligung sämtlicher Mitarbeiter an Maßnahmen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken (Beleuchtung ausschalten, richtige Raumtemperatur einstellen usw.); im Mittelpunkt sollten Meinungsführer und besonders angesehene Mitarbeiter stehen (z. B. Mitarbeiter mit vorbildlichen Verhaltensänderungen („Behaviour Change Champions“));

Planung und Durchführung von Kampagnen für Verhaltensänderungen, um die Energieeffizienz in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern; dazu muss zunächst die Zielgruppe einer Kampagne bestimmt werden; danach können spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in dieser Zielgruppe angemessen beworben werden;

Einführung und Präsentation von Energieeffizienzzertifikaten, in denen die Energieeffizienz von Gebäuden bewertet wird; Präsentation an auffälligen Orten im Gebäude und Nutzung der Zertifikate als Instrument in Sensibilisierungskampagnen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i1)

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr)

(i35)

Prozentanteil der Mitarbeiter, die auch ein Jahr nach Durchführung der Sensibilisierungskampagne noch beteiligt sind (%)

(i36)

Dauer der Schulung zu umweltgerechtem Verhalten in Stunden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und Jahr (Stunden/VZÄ/Jahr)

3.2.9.   Einrichtung von Fernwärme- und/oder Fernkühlungsnetzen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung von Fernwärme- und/oder Fernkühlungsnetzen zur Versorgung von öffentlichen Gebäuden und/oder Haushalten mit Heizwärme und mit Warmwasser bzw. zur Kühlung von öffentlichen Gebäuden und/oder Haushalten. Heizwärme und/oder Kälte werden im Netz übertragen und können durch Kraft-Wärme- oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung („Trigeneration“) zentral erzeugt werden. Der Umweltnutzen kann erhöht werden, indem die betreffenden Anlagen mit nachwachsenden Energiequellen oder unter Nutzung von Erdwärme oder von Abwärme aus Industrieanlagen betrieben werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Besonders relevant ist diese Praxis für neu zu bauende öffentliche Gebäudekomplexe und für umfassende Sanierungen öffentlicher Gebäudekomplexe und für sonstige öffentliche Infrastrukturen (beispielsweise Schwimmbäder). In Regionen mit niedriger Bevölkerungsdichte und in Regionen mit erheblich schwankendem Heizungs- und Kühlungsbedarf bestehen bestimmte Einschränkungen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i37)

CO2-Jahresemissionen des zur Bereitstellung von Wärme oder Kälte eingesetzten Systems vor und nach Einführung der Fernwärme/-kühlung als absolute Angabe pro Grundfläche der beheizten bzw. gekühlten Gebäude (t CO2-Äq., kg CO2-Äq./m2)

3.2.10.   Einrichtung von Vor-Ort-Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und von Mini-Blockheizkraftwerken (KWK) in öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, öffentliche Gebäude und Sozialwohnungen so auszurüsten, dass die benötigte Energie mit CO2-armen Technologien erzeugt werden kann. Zu diesen Technologien zählen etwa Solarthermie zur Wärmeerzeugung, lokale Fotovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung oder — bei hinreichendem Heizbedarf — kleine Blockheizkraftwerke (Mini-KWK) zur kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom mit insgesamt höherer Effizienz. Mini-KWK können mit Gas betrieben werden. Zusätzlicher Umweltnutzen kann erzielt werden, wenn vor Ort nachhaltige Biomasse verfügbar ist und die Anlagen mit Biomasse betrieben werden können.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Die Möglichkeiten zur Einführung spezifischer Lösungen sind unter Umständen jedoch durch die lokale Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen und durch die erforderlichen finanziellen Investitionen beschränkt.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i38)

Vor Ort erzeugte Energie aus erneuerbaren Energiequellen pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr)

(i39)

Anteil der vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Energie am Gesamtenergieverbrauch (%)

(i40)

Anteil der vor Ort mit CO2-armen Technologien erzeugten Energie am Gesamtenergieverbrauch (%)

(i41)

Anteil des vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch (%)

(i42)

Prozentanteil des benötigten Warmwassers, der vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird (%)

(b14)

Der in einem öffentlichen Gebäude verbrauchte Strom wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.

(b15)

Das in einem öffentlichen Gebäude und oder im sozialen Wohnungsbau benötigte Warmwasser wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.

Bewährte Umweltmanagementpraktiken im Hinblick auf die ordnungs- und planungspolitische Funktion von Gemeinden

3.2.11.   Festlegung strengerer Anforderungen an Energieeffizienzstandards und an erneuerbare Energiequellen bei der Flächenplanung für Neubauten und für umfassend zu sanierende Bestandsgebäude durch lokale Bauvorschriften, Stadtplanung und Baugenehmigungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in die lokalen Planungsvorschriften eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Neubauten und Sanierungen im betreffenden Territorium nach exemplarischen Energiestandards (höhere Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen) durchzuführen sind. Aufgrund ihrer lokalen Autonomie können die meisten Gemeinden über die nationalen energetischen Standards und über die nationalen Anforderungen für die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen hinausgehende Vorschriften erlassen und positive Veränderungen auf lokaler Ebene bewirken. Die eingeführten lokalen Planungsvorschriften können regelmäßig an neue Entwicklungen der Bauwirtschaft und der nationalen Zielvorgaben angepasst werden.

Außerdem besteht eine bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die Energieeffizienz und die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen bei städtebaulichen Planungen und bei der Erteilung von Baugenehmigungen zu berücksichtigen und Organisationen und Haushalte zur Nutzung nachhaltiger energiepolitischer Lösungen zu verpflichten und/oder anzuhalten.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet, die an der Festlegung lokaler baurechtlicher Vorschriften und/oder an der Erteilung von Baugenehmigungen beteiligt sind. Aufgrund nationaler Rechtsvorschriften bestehen allerdings unter Umständen Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Vorschriften.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i43)

Einführung von Rechtsvorschriften zur Festlegung strengerer Anforderungen an Energieeffizienzstandards und an erneuerbare Energiequellen (ja/nein)

(i44)

Nach den lokalen baurechtlichen Vorschriften erforderliche Energieeffizienz (kWh/m2/Jahr)

(i45)

Systematische Berücksichtigung der Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen (ja/nein)

Bewährte Umweltmanagementpraktiken hinsichtlich des Einflusses, den Gemeinden in ihrem Territorium entfalten können

3.2.12.   Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Verdeutlichen einer ambitionierten Herangehensweise, indem nationale oder internationale Ziele für den Energieverbrauch der lokalen Behörde und für den Energieverbrauch in ihrem Territorium übertroffen werden; nachdrückliche Unterstützung auf den höchsten kommunalen Ebenen und Einbeziehung weiterer relevanter Interessenträger;

Führung durch beispielhaftes Verhalten: Die Gemeinden können beispielhafte Maßnahmen durchführen und exemplarische Energieeffizienzstandards erreichen, um dadurch einerseits die Machbarkeit von Lösungen zu demonstrieren und zum anderen den lokalen Markt für Lösungen unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen; außerdem können die Gemeinden Modellprojekte durchführen, um ihr Engagement im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung deutlich zu machen;

wirksame Kommunikation mit der Öffentlichkeit: Erkennbar ambitioniertes Verhalten der öffentlichen Verwaltungen soll anderen Interessenträgern als Beispiel dienen;

Unterstützung der Einrichtung von Anreizprogrammen: Einrichtung lokaler Programme zur finanziellen Unterstützung der Haushalte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkung;

Unterstützung bei der Überwindung institutioneller Barrieren, die der Nutzung nachhaltiger energiepolitischer Lösungen entgegenstehen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i46)

Durchführung von Modell- und Demonstrationsprojekten (ja/nein)

(i47)

Erreichen eines ambitionierten Energieeffizienzstandards in allen Gebäuden und bei allen Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung (ja/nein)

3.2.13.   Aufklärung und Beratung zu Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energiequellen für Bürger und Unternehmen und Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Eingehen strategischer Partnerschaften zur Einbeziehung der weiter gefassten Gemeinschaft in die Entwicklung und die Umsetzung von Programmen zur CO2-Reduzierung;

Einrichtung von Informations- und Beratungsdiensten, um Haushalte und Unternehmen bei Energieeinsparungen zu unterstützen;

Entwicklung von öffentlich-privaten Vorhaben mit energiepolitischem Bezug und Beteiligung an derartigen Vorhaben: Öffentliche Verwaltungen können für Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien Partnerschaften mit privaten Organisationen mit einschlägiger Kompetenz eingehen;

Unterstützung von Pilotprojekten mit geringen CO2-Emissionen: Pilotprojekte können helfen, die Markteinführung von Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen, die von Organisationen und Bürgern in ihrem Territorium angewendet werden können.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die in Haushalten und Unternehmen für Effizienzverbesserungen und/oder für Lösungen unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen werben.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i48)

Die öffentlichen Verwaltungen erbringen Informations- und Beratungsdienste zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (ja/nein).

(i49)

Die öffentlichen Verwaltungen unterstützen Pilotprojekte zur CO2-Reduzierung beispielsweise durch öffentlich-private Partnerschaften (ja/nein).

3.2.14.   Thermografische Untersuchung der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Nutzung der Thermografie zur Erfassung von Daten in unterschiedlichem Umfang und zur visuellen Darstellung von Wärmeabstrahlung, um zu verstehen, wo Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorrangig ansetzen sollten, und um Haushalte und lokale Organisationen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einzubinden. Größere Flächen können auch durch Luft-Thermografie untersucht werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Die thermografische Untersuchung muss unter spezifischen Bedingungen vorgenommen werden. Dies gilt für Klima (Temperatur und Wind), Jahreszeit (Winter) und Tageszeit (früher Morgen).

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i50)

Prozentanteil der bebauten Fläche im Territorium einer Gemeinde, der bei der thermografischen Untersuchung berücksichtigt wurde (%)

(i51)

In der thermografischen Untersuchung ermitteltes Potenzial für Energieeinsparungen (kWh/Jahr, EUR/Jahr)

(b16)

Für 100 % der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde liegen neue (< 5 Jahre) und hoch auflösende (< 50 cm) Thermografiedaten vor.

3.3.   Bewährte Umweltmanagementpraxis im Bereich Mobilität

Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die für Mobilität und/oder öffentlichen Verkehr in ihrem Territorium zuständig sind.

3.3.1.   Einführung eines Plans zur Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung eines Plans zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität, um einen integrierten Ansatz für alle Verkehrsträger bereitzustellen und dem jeweiligen Umfeld Rechnung zu tragen. Der Plan soll zur Verbesserung der Sicherheit, zu einer Reduzierung der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung, zu geringeren Emissionen und zu Energieeinsparungen, zur Verbesserung der Effizienz und der Kostenwirksamkeit des Verkehrs und zu einer Steigerung der Attraktivität und der Qualität des städtischen Umfelds und der Stadtplanung beitragen. In den folgenden Abschnitten (3.3.2 bis 3.3.9) werden Maßnahmen beschrieben, die in einen solchen Plan aufgenommen werden können.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für Mobilität und/oder öffentlichen Verkehr geeignet. Lokale Faktoren und das Umfeld können sich darauf auswirken, wie die einzelnen Maßnahmen in einen Plan zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität einbezogen und angewendet werden können.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i52)

Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)

(i53)

Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel (Anteil der Einwohner im Umkreis von 300 m von der Haltestelle eines öffentlichen städtischen Verkehrsträgers mit einer Frequenz von mindestens 15-20 Minuten) (%)

3.3.2.   Förderung des Rad- und des Fußverkehrs durch Infrastrukturen für Radfahrer, Bike-Sharing-Programme und Unterstützung von Fußgängern

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Einführung politischer Maßnahmen und Strategien zur Förderung des Radverkehrs und des Fußverkehrs; der Radverkehr und der Fußverkehr müssen in der Politik sowie in Planungsdokumenten und in Strategieplänen von Städten als eigene Verkehrsträger anerkannt und durch jeweils spezifische Maßnahmen unterstützt werden;

Einrichtung einer wirksamen Infrastruktur; Infrastrukturen für Fußgänger und für Radfahrer werden benötigt, damit Radfahren und Zufußgehen als sichere, schnelle und attraktive Möglichkeiten wahrgenommen werden;

Anwendung methodischer Instrumente zur systematischen Erfassung von Daten zum Rad- und zum Fußverkehr; die Verfolgung der Entwicklung des Rad- und des Fußverkehrs und die Bewertung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen können in weitere Entscheidungen zur Förderung eines nachhaltigen Verkehrs einfließen;

Entwicklung wirksamer und gezielter Kommunikationsmittel zur Förderung des Rad- und des Fußverkehrs in der ansässigen Bevölkerung und bei Pendlern.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität geeignet. Einige lokale Faktoren und Gegebenheiten (z. B. die Topografie) können die Anwendbarkeit bestimmter Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des Rad- und des Fußverkehrs beeinträchtigen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i52)

Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)

(i54)

Länge des Radwegenetzes (Radwege und -spuren), insgesamt (km) und bezogen auf die Gesamtlänge des Straßennetzes für Kraftfahrzeuge (km Radweg/km Straße)

(i55)

In der Stadt wird eine spezielle Politik betrieben bzw. existieren ein besonderer Plan für Investitionen in die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer und politisch akzeptierte messbare Ziele zur Förderung des Rad-/Fußverkehrs (ja/nein).

(b17)

Im Stadtverkehr entfallen mindestens 20 % auf den Radverkehr, ODER der Radverkehr in der Stadt hat in den letzten fünf Jahren um mindestens 50 % zugenommen.

(b18)

Mindestens 10 % der Investitionen der jeweiligen Stadt in die Schaffung und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur entfallen auf die Infrastruktur für den Radverkehr.

3.3.3.   Einführung eines Car-Sharing-Konzepts in größerem Umfang

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Unterstützung der Einrichtung eines umfangreichen Car-Sharing-Konzepts im Territorium der jeweiligen Gemeinde. Car-Sharing-Dienste werden im Allgemeinen nicht von den Städten betrieben, in denen sie jeweils angeboten werden; die Gemeinden können jedoch eine günstige Infrastruktur schaffen, eine geeignete Politik betreiben und geeignete Rechtsvorschriften erlassen, um Car-Sharing zu etablieren und mit dem öffentlichen Verkehr zu verzahnen. Außerdem kann die öffentliche Verwaltung Geschäftskunde des lokalen Car-Sharing-Anbieters werden, die Öffentlichkeit sensibilisieren, den Anbieter unterstützen und Standards vorgeben, die Car-Sharing-Anbieter erfüllen müssen, damit sie die zur Unterstützung des Car-Sharing-Verkehrs vorgesehenen Infrastrukturen der Städte (Sonderfahrstreifen, verkehrsberuhigte Zonen usw.) nutzen können. Darüber hinaus können Städte beschließen, einem Car-Sharing-Anbieter Beihilfen zu gewähren, damit der Anbieter schneller wachsen und sein Angebot ausweiten kann.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für lokale Behörden in Städten mit mehr als 200 000 Einwohnern relevant. In kleineren Städten können lokale Behörden diese bewährte Umweltmanagementpraxis unter Umständen nur in eingeschränktem Umfang anwenden, da weniger Kunden das Car-Sharing-Angebot in Anspruch nehmen können, die Kosten höher sind, das öffentliche Verkehrsnetz weniger entwickelt ist usw.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i56)

Anzahl der Car-Sharing-Nutzer pro 10 000 Einwohner (Anzahl/10 000 Einwohner)

(i57)

Anzahl der registrierten Nutzer pro Car-Sharing-Fahrzeug (Anzahl der Nutzer/Anzahl der Fahrzeuge)

(i58)

Bevölkerung bezogen auf die Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge (Bevölkerung/Anzahl der Fahrzeuge)

(i59)

Jährliche Kilometerleistung von Car-Sharing-Nutzern (km/Nutzer/Jahr)

(i60)

Anzahl der in privatem Eigentum stehenden Kraftfahrzeuge, die jeweils durch die Flotte eines Car-Sharing-Anbieters ersetzt werden (Anzahl der ersetzten privaten Kraftfahrzeuge/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge)

(b19)

Pro Car-Sharing-Fahrzeug wurden mindestens 8 in privatem Eigentum stehende Fahrzeuge ersetzt.

(b20)

Pro 2 500 Einwohner steht mindestens ein Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung.

3.3.4.   Integrierte Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung integrierter Fahrscheine mit einem intelligenten Identifizierungs- und Preisermittlungssystem für Fahrten unter kombinierter Nutzung mehrerer Verkehrsträger. Wenn die öffentliche Verwaltung als ÖPNV-Anbieter (d. h. über eine städtische Tochtergesellschaft) fungiert, kann sie das System zur Nutzung integrierter Fahrscheine selbst einführen. Beauftragt die Gemeinde private Unternehmen mit der Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste, können in der betreffenden Ausschreibung Lösungen für integrierte Fahrscheine verlangt werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das öffentliche Verkehrswesen geeignet. Unterhalb einer bestimmten kritischen Masse an Nutzern und an jährlichen Transaktionen kann der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Einführung eines intelligenten Systems zur Nutzung integrierter Fahrscheine jedoch eine Herausforderung darstellen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i61)

Prozentanteil der Fahrten, für die integrierte Fahrscheine erworben wurden (%)

(i62)

Anzahl der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die ohne ein System für integrierte Fahrscheine ein privates Verkehrsmittel genutzt hätten (normalisiert anhand der Gesamtbevölkerung im jeweils abgedeckten Gebiet)

(b21)

Mit dem integrierten Fahrschein werden mindestens 75 % der durchgeführten Fahrten bezahlt.

3.3.5.   Verbesserung der Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in städtischen Gebieten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektroantrieb) für die Flotte der öffentlichen Verwaltung. Außerdem können Programme zur Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen durch die Bevölkerung eingerichtet und in bestimmtem Umfang Mittel bereitgestellt oder Vereinbarungen mit lokalen Banken über reduzierte Zinssätze getroffen werden. Darüber hinaus kann die öffentliche Verwaltung die Einführung von Elektrofahrzeugen fördern, indem sie verkehrsberuhigte Bereiche oder Sonderfahrstreifen für Elektrofahrzeuge freigibt oder indem sie die Anzahl öffentlicher Ladestationen erhöht, die Steuer für Elektrofahrzeuge senkt, Car-Sharing-Programme mit Elektrofahrzeugen einführt oder unterstützt und die Bevölkerung über die Maßnahmen aufklärt.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für allen lokalen Verwaltungen und insbesondere für Städte (mit ausgeprägtem Kurzstreckenverkehr) und für Gebiete mit Verkehrsstörungen und mit hoher Luftverschmutzung geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i63)

Prozentanteil der Elektrofahrzeuge (nach Typ, z. B. Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb oder E-Bikes) bezogen auf die Gesamtzahl der Fahrzeuge (%)

(i64)

Prozentanteil der in öffentlichem Eigentum stehenden Elektrofahrzeuge (nach Typ, z. B. Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb oder E-Bikes) bezogen auf die Gesamtzahl der in öffentlichem Eigentum stehenden Fahrzeuge (%)

(i65)

Anzahl der öffentlichen Ladestationen pro Einwohner (Anzahl/Einwohner)

3.3.6.   Förderung des intermodalen Verkehrs

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Förderung der Entwicklung bequemer, sicherer, schneller und nahtlos verzahnter Übergänge zwischen nachhaltigen Verkehrsträgern. Intermodale Verkehrssysteme verbinden die Infrastruktur und die Dienste des öffentlichen Verkehrs (Busse, Straßenbahnen/Stadtbahnen und Pendlerzüge), Fußverkehr, Radverkehr, Bike-Sharing und Car-Sharing. Die öffentlichen Verwaltungen können den intermodalen Personenverkehr durch Zusammenarbeit mit öffentlichen Verkehrsbetrieben sowie mit Bike- und Car-Sharing-Anbietern fördern.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet, insbesondere aber für Städte mit komplexen Verkehrsnetzen und ausgedehntem Territorium von Bedeutung.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i52)

Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)

(i66)

Durchschnittliche Anzahl der Fahrradständer an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel bezogen auf das durchschnittliche tägliche Fahrgastaufkommen (Anzahl der Fahrradständer/Anzahl der Fahrgäste)

(i67)

Prozentanteil der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad zu einer Haltestellen kommen, bezogen auf die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in einem angemessenen Umkreis (800 m zu Fuß bzw. 3 km mit dem Fahrrad) von häufig (zu den Stoßzeiten morgens und abends mindestens halbstündlich) angefahrenen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (%)

(i68)

Die für die Bürger zugängliche Software zur Planung intermodaler Verbindungen berücksichtigt auch Strecken, die zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden (ja/nein).

(b22)

Der Anteil der genutzten nachhaltigen Verkehrsträger in der Stadt (Fußgänger, Radfahrer, Busse, Straßenbahn, Züge usw.) liegt bei mindestens 60 %.

3.3.7.   Einführung einer City-Maut

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung einer Maut in Stadtgebieten mit ausgeprägten Verkehrsstörungen. Die City-Maut ist ein wirtschaftlicher Abreiz (Gebühr), der von der Nutzung verstopfter Straßen zu den täglichen Stoßzeiten abhalten soll. Damit der Abreiz wirkt, muss die Maut im Rahmen eines verkehrspolitischen Maßnahmenpakets eingeführt werden (siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken in Abschnitt 3.3), das eine echte Alternative zur Nutzung von Kraftfahrzeugen darstellt.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen in städtischen Gebieten geeignet, in denen es zu ausgeprägten Verkehrsstörungen und starker Luftverschmutzung kommt.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i52)

Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)

(i69)

Prozentuale Verringerung der Luftschadstoffe (Partikel — PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%)

(i70)

Prozentuale Verringerung des Aufkommens an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in die Mautgebiete bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%)

(i71)

Prozentuale Erhöhung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit und der Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%)

(b23)

Die Konzentration der Luftschadstoffe (Partikel — PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten gegenüber der Situation vor Einführung der Maut wird (durchschnittlich) um 10 % verringert.

(b24)

Das Aufkommen an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in den Mautgebieten wird gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 20 % verringert.

(b25)

Die Fahrgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten werden gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 5 % erhöht.

3.3.8.   Begrenzung der kostenlosen Parkflächen in Städten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Anzahl der kostenlosen Straßenparkplätze (d. h. gebührenfrei) zu beschränken und für Neubauten die Mindestanforderungen an Parkflächen (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) aufzuheben. Außerdem können förmliche politische Maßnahmen eingeführt werden, um frühere Parkvorschriften (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) auch für Bestandsgebäude schrittweise aufzuheben. Die Begrenzung kostenloser Straßenparkplätze ist ein Abreiz für die Halter private Fahrzeuge. Am wirksamsten sind diese Maßnahmen, wenn sie mit Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit echter Alternativangebote zur Nutzung von Kraftfahrzeugen (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und Fußverkehr) einhergehen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet und besonders relevant für Städte mit ausgeprägten Verkehrsstörungen und starker Luftverschmutzung oder mit nicht ausgelasteten öffentlichen Verkehrsmitteln.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i52)

Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß)

(i72)

Prozentanteil der verfügbaren Parkflächen während der Geschäftszeiten (%)

(i73)

Bestehen von Mindestanforderungen an Parkflächen (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) für Neubauten (ja/nein)

(b26)

Die Straßenparkplätze sind zu 90 % der Geschäftszeiten zu 80 bis 90 % belegt.

(b27)

In der Stadt gibt es für Neubauten keine Mindestanforderungen für Parkflächen (weder für Straßenparkplätze noch für Tiefgaragen, aber förmliche Verfahren zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude.

3.3.9.   Einführung von Logistikzentren

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einbeziehung der maßgeblichen Interessenträger und in der Unterstützung der Einführung eines Logistikzentrums im Territorium der jeweiligen Gemeinde. Das Logistikzentrum kann sich in verhältnismäßiger Nähe zum versorgten geografischen Gebiet befinden, damit Lieferungen innerhalb des Gebiets zusammengefasst werden können.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen mit Zuständigkeit für Mobilitätsfragen geeignet und besonders relevant für Städte mit einem hohen Aufkommen an Warenlieferungen und/oder ausgeprägten Verkehrsstörungen und Luftverschmutzungen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i74)

CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum (z. B. jährlich oder monatlich) in dem von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet (kg CO2-Äq./Jahr oder kg CO2-Äq./Monat)

(i75)

Anzahl der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet (Anzahl/Tag)

(b28)

Verringerung der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen im versorgten Gebiet um 40 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums

(b29)

Verringerung der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet um 75 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums

3.4.   Bewährte Umweltmanagementpraxis für Flächennutzungen

Dieser Abschnitt richtet sich an lokale Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung.

3.4.1.   Begrenzung der Ausdehnung städtischer Gebiete in Grün- und Agrarflächen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Begrenzung und der Steuerung der Ausdehnung städtischer Gebiete durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen (z. B. Raumplanungsvorschriften oder Einschränkung bestimmter Flächennutzungen), wirtschaftliche Intervention (z. B. Handel mit Baugenehmigungen) und durch institutionellen Wandel und geeignetes Management (z. B. Sonderbehörden für die Wiederbelebung von Stadtgebieten). Beispiele für Maßnahmen zur Begrenzung der Ausdehnung städtischer Gebiete sind die Förderung der Bebauung von Brachflächen, die Minimierung von Flächenversiegelungen zwischen Gebäuden, die Renovierung leer stehender Gebäude und die Förderung der vertikalen Erschließung.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i76)

Prozentanteil versiegelter Flächen (d. h. sämtlicher undurchlässig bebauter Flächen: Gebäude, Straßen, Flächen ohne Vegetation oder Bewässerung) im Territorium der jeweiligen Gemeinde (km2 versiegelte Fläche/km2 Gesamtfläche)

(i77)

Prozentanteil der neu bebauten Fläche in einem bestimmten Zeitraum (z. B. 1, 5 oder 10 Jahre) bezogen auf die gesamte bebaute Fläche im Territorium der jeweiligen Gemeinde zu Beginn des Betrachtungszeitraums (%)

3.4.2.   Verringerung der Bildung städtischer Wärmeinseln

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln durch die Kombination verschiedener Maßnahmen (Grünflächen, begrünte Dächer, Verwendung reflektierender Materialien, bessere Isolierung warmer Leitungen, Nutzung von Abwärme, um die Freisetzung von Abwärme zu vermeiden usw.).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden in großen städtischen Gebieten mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Kleinere Gemeinden werden durch die Bildung von Wärmeinseln weniger beeinträchtigt.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i78)

Einführung von Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln (Grünflächen, begrünte Dächer oder Verwendung reflektierender Materialien usw.) (ja/nein)

3.4.3.   Verpflichtung zur umweltschonenden Entwässerung versiegelter Flächen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verpflichtung zur umweltschonenden Entwässerung bei Neubauten (einschließlich weit reichender Sanierungen bebauter Flächen), um Hochwasser sowie die Erosion und die Verschmutzung von Böden und Grundwasser zu vermeiden und zu kontrollieren. Maßnahmen zur umweltschonenden Entwässerung mithilfe nachhaltiger Entwässerungssysteme werden als bewährte Umweltmanagementpraxis betrachtet; diese Systeme beruhen auf den folgenden Prinzipien, die sich in besonderer Weise bewährt haben:

Bestrebungen zur Verbesserung des Ablaufverhaltens, Reduzierung des Oberflächenabflusswassers, Beitrag zur biologischen Vielfalt und Schaffung eines Freizeitwerts;

Bestrebungen, die natürliche Entwässerung (vor der jeweiligen Baumaßnahme) möglichst genau wiederherzustellen;

Einrichtung einer integrierten Managementhierarchie zur Vermeidung problematischer Situationen und zur Kontrolle von Ursachen und Standorten.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung sind standortbezogen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i79)

Bestehen von Anforderungen für umweltschonende Entwässerungsmaßnahmen bei Neubauten und bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen (ja/nein)

3.5.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für städtische Grünflächen

Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet.

3.5.1.   Entwicklung und Umsetzung einer lokalen Strategie und eines lokalen Aktionsplans zur Förderung der biologischen Vielfalt

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung einer lokalen Strategie und eines lokalen Aktionsplans zur Förderung der biologischen Vielfalt, deren Ziele im Dialog mit Sachverständigen, Interessenträgern und der Bevölkerung bestimmt werden können. Im Aktionsplan müssen die durchzuführenden Maßnahmen sowie der Zeitrahmen, verfügbare Finanzmittel, Meilensteine, Partnerschaften für die Umsetzung und Zuständigkeiten geregelt sein. Die Ergebnisse des Aktionsplans können in der Bevölkerung und bei Interessenträgern bekannt gemacht werden, um für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu sensibilisieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i80)

Prozentanteil und Anzahl der einheimischen Arten (für unterschiedliche Kategorien von Arten wie etwa Vögel und Schmetterlinge) in städtischen Gebieten (%)

(i81)

Prozentanteil natürlicher und naturnaher städtischer Gebiete bezogen auf das gesamte Stadtgebiet (%)

(i82)

Grünfläche pro Einwohner (m2/Einwohner) — Unterscheidung zwischen städtischen, halbstädtischen und ländlichen Gebieten

3.5.2.   Schaffung „blau-grüner“ Netze

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung „blau-grüner“ Netze (18), die natürliche Wasserkreisläufe nachbilden und zum Freizeitwert einer Stadt beitragen, indem Wasserwirtschaft und grüne Infrastruktur zusammengeführt werden. „Blau-grüne“ Netze können die hydrologischen und ökologischen Werte städtischer Landschaften verbinden und schützen und gleichzeitig belastbare und flexible Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung darstellen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i83)

Prozentanteil „grün-blauer“ städtischer Flächen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet (%)

3.5.3.   Förderung begrünter Dächer

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung geeigneter politischer Programme zur Förderung der Anlage begrünter Dächer auf öffentlichen und privaten Neubauten und Bestandsgebäuden. Auch auf begrünten Dächern können Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen eingerichtet werden (beispielsweise Fotovoltaikanlagen). (Weitere Informationen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen auf öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau sind Abschnitt 3.2.10 zu entnehmen). Politische Maßnahmen zur Förderung der Anlage begrünter Dächer können wirtschaftliche Anreize, den Abbau bürokratischer Hindernisse und spezifische fachliche Unterstützung für die Berücksichtigung begrünter Dächer beim Bau oder bei der Sanierung von Gebäuden beinhalten.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i84)

Prozentanteil der mit begrünten Dächern bedeckten Flächen bezogen auf die Gesamtfläche des jeweiligen städtischen Gebiets (m2 begrünte Dächer/m2 städtisches Gebiet)

(i85)

Prozentanteil der Gebäude mit begrünten Dächern in einem bestimmten städtischen Gebiet (%)

3.5.4.   Ökologische Aufwertung von Brachflächen und Randgebieten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung eines Plans zur Wiederherstellung von grünen Brachflächen und von Randgebieten im Territorium der jeweiligen Gemeinde, um Verunreinigungen aus Böden und Gewässern zu entfernen, den Lebensraum für Flora und Fauna zu verbessern, städtische Wärmeinseleffekte zu reduzieren und vor Bodenerosion und Hochwasser zu schützen und gleichzeitig der Bevölkerung Grünflächen als Freizeitflächen zur Verfügung zu stellen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i86)

Einführung eines Plans zur Wiederherstellung und zum Umweltmanagement der grünen Brachflächen und Randgebiete in städtischen Gebieten (ja/nein)

3.6.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der lokalen Umgebungsluft

Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität.

3.6.1.   Verbesserung der lokalen Umgebungsluft

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung eines Strukturplans zur Verbesserung der Luftqualität mit regelmäßig aktualisierten kurz- und langfristigen Zielen, die im Vorfeld festgelegt werden und über die Zielvorgaben und Grenzwerte der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (19) (Luftqualitätsrichtlinie) hinausgehen. Der Plan muss sämtliche Aspekte berücksichtigen, angefangen beim Verkehr (Nutzung von Pkws, Geschwindigkeitsbegrenzungen, öffentlicher Verkehr usw.) über Industrieanlagen, Energieerzeugung, Art der Heizsysteme in Gebäuden, Energieeffizienz von Gebäuden bis hin zur Raumplanung, und in Zusammenarbeit mit den sektoralen Behörden und den jeweiligen Interessenträgern entwickelt werden. Gegebenenfalls kann zudem die Wirksamkeit des Plans erhöht werden, indem er zusammen mit übergeordneten Behörden und mit benachbarten Gemeinden entwickelt wird. Der Plan zur Verbesserung der Luftqualität kann auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Auswirkungen und die Bedeutung der Luftqualität und Maßnahmen wie etwa die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger umfassen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität im jeweiligen Territorium geeignet und sollte auf bestimmte lokale Gegebenheiten ausgerichtet sein.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i87)

Durchschnittliche jährliche Feinstaubkonzentration (PM10)(μg/m3)

(i88)

Jährliche Anzahl der Tage, an denen die tägliche durchschnittliche PM10-Konzentration den Wert von 50 μg/m3 überschreitet (Tage/Jahr)

(i89)

Durchschnittliche jährliche Feinstaubkonzentration (PM2,5 ) (μg/m3)

(i90)

Jährliche Anzahl der Tage, an denen die tägliche durchschnittliche PM2,5 -Konzentration den Wert von 25 μg/m3 überschreitet (Tage/Jahr)

(i91)

Jährliche Anzahl der Tage, an denen die Ozonkonzentration (O3) den Wert von 120 μg/m3 für den maximalen täglichen 8-Stunden-Mittelwert überschreitet (Tage/Jahr)

(i92)

Durchschnittliche jährliche Stickstoffdioxidkonzentration (NO2)(μg/m3)

(i93)

Jährliche Anzahl der Tage, an denen die stündliche durchschnittliche NO2-Konzentration den Wert von 200 μg/m3 überschreitet (Tage/Jahr)

(b30)

Bei allen in dieser bewährten Umweltmanagementpraxis beschriebenen Indikatoren werden die in den WHO-Leitlinien zur Luftqualität genannten Grenzwerte eingehalten.

3.7.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Reduzierung der Lärmbelastung

Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung der Lärmbelastung.

3.7.1.   Überwachung, Kartierung und Verringerung der Lärmbelastung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erstellung von Lärmkarten für das Territorium der jeweiligen Gemeinde und in der Durchführung einer wirksamen Aufklärungskampagne zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Wirkungen der Lärmbelastung und über die Ergebnisse der Kartierung. Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung müssen die lokalen Behörden Aktionspläne zur Reduzierung der Lärmemissionen und zur Aufrechterhaltung des Emissionspegels in Gebieten entwickeln, in denen noch keine Lärmbelastung besteht.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung der Lärmbelastung geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i94)

Prozentanteil der Lärmmessungen, bei denen lokale Grenzwerte überschritten wurden, bezogen auf die Gesamtzahl der Messungen (%)

(i95)

Einwohner, die Lärmemissionen oberhalb lokaler Grenzwerte ausgesetzt sind, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (%)

(i96)

Einwohner, die nachts Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die nach den WHO-Grenzwerten eine Gesundheitsgefährdung darstellen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (%)

3.8.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abfallwirtschaft

Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft geeignet.

3.8.1.   Berücksichtigung des branchenspezifischen EMAS-Referenzdokuments für die Abfallwirtschaft

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Berücksichtigung der im branchenspezifischen EMAS-Referenzdokument für die Abfallwirtschaft (20) beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken und in der Berichtlegung über die in diesem Dokument genannten Indikatoren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft geeignet.

3.9.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Wasserversorgung

Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die für die Trinkwasserversorgung ihres Territoriums zuständig sind.

3.9.1.   Vollständige Umstellung auf Wasserzähler in Haushalten/bei Endverbrauchern

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Einbau von Wasserzählern in allen Wohneinheiten sowie bei allen sonstigen einzelnen Endverbrauchern (Industrieanlagen, Geschäftshäuser, öffentliche Gebäude usw.), damit bei Wasserrechnungen grundsätzlich der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Insbesondere durch den Einbau intelligenter Wasserzähler kann der Wasserverbrauch zeitnah fernüberwacht werden, um beispielsweise Verbrauchsmuster der einzelnen Kunden zu analysieren oder Schwachstellen in den Wasserverteilungsnetzen zu erkennen. Die Abrechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch und die Möglichkeit einer frühzeitigen Erkennung ungewöhnlicher Verbrauchssituationen (z. B. infolge von Leckagen) können erhebliche Wassereinsparungen ermöglichen.

Anwendbarkeit

Dieses Verfahren ist auf alle bestehenden Wasserverteilungsnetze anwendbar.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i97)

Anteil der Wasserzähler (% der Verbraucher, % des von den Zählern erfassten Wasserverbrauchs)

(i98)

Prozentanteil intelligenter Zähler bezogen auf die Gesamtzahl der in Betrieb befindlichen Wasserzähler (%)

(i99)

Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Endverbraucher nach Einbau von Wasserzählern und/oder intelligenten Zählern (l/Verbraucher)

(b31)

Der Anteil der Wasserzähler in Haushalten und bei Endverbrauchern liegt bei mindestens 99 %.

(b32)

In Gebieten mit Wasserknappheit (21) (mindestens über einen Teil des Jahres) sind in Haushalten/bei Endverbrauchern intelligente Wasserzähler im Einsatz.

(b33)

Alle Neubauten werden mit Wasserzählern ausgerüstet (in Gebieten mit Wasserknappheit mit intelligenten Zählern).

3.9.2.   Minimierung von Leckagen im Wasserverteilungssystem

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Erstellen einer detaillierten Wasserbilanz des Wasserverteilungssystems und Kontrolle des Wasserdrucks (Vermeidung hoher Druckwerte);

Analyse des Wasserverteilungsnetzes und Aufteilung in geeignete Messgebiete auf Bezirksebene zur Erkennung von Leckagen mithilfe manueller oder automatischer akustischer Leckage-Erkennungssysteme;

umgehende und angemessene Reaktion auf die erkannten Mängel und Leckagen im Netz;

Erstellung einer Datenbank zur Erfassung und zur Georeferenzierung sämtlicher technischer Anlagen sowie des Alterns und der Art der Leitungen, der Hydraulik, früherer Maßnahmen usw.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle neuen und bestehenden Wasserverteilungsnetze anwendbar.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i100)

Prozentanteil der Wasserverluste bezogen auf den Zufluss zum System (%)

(i101)

Infrastruktur-Leckageindex (ILI): berechnet als reale jährliche Verluste (CARL) bezogen auf die unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL) (22)

(b34)

Der Infrastruktur-Leckageindex liegt unter 1,5 .

3.10.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abwasserwirtschaft

Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft und die Siedlungsentwässerung.

3.10.1.   Energieeffiziente Abwasserbewirtschaftung mit vollständiger Nitrifizierung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:

Einrichtung einer installierten Kapazität, mit der mindestens die doppelte Menge des Abwasserdurchflusses bei trockenem Wetter bewältigt werden kann (etwa bei Regen oder bei Tauwetter);

Abwasserbehandlung unter nitrifizierenden Bedingungen (Verhältnis Nährstoffe zu Mikroorganismen von < 0,15 kg BSB5/kg MLSS (23) pro Tag); Denitrifizierung und Phosphorbehandlung;

Abtrennen suspendierter Stoffe durch Sandfiltration (oder durch getauchte Membranen) bei empfindlichen aufnehmenden Wasserkörpern;

Einführung einer sonstigen Tertiärbehandlung zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen (siehe Abschnitt 3.10.2);

kontinuierliche Überwachung in Bezug auf organische Verbindungen (gesamter organischer Kohlenstoff), Ammoniak, Nitrat und Phosphor bei Anlagen mit Kapazitäten von mehr als 100 000 EW (24) oder einer täglichen BSB5-Fracht von mehr als 6 000 kg;

Stabilisierung von Primärschlamm und Überschussschlamm in Biogasanlagen (siehe Abschnitt 3.10.3);

Trocknen des anaerob stabilisierten Schlamms und Verbringung zur Verbrennung (siehe Abschnitt 3.10.4);

Einführung energieeffizienter Technologien wie energieeffiziente feinblasige Belüftungssysteme in der biologischen Stufe und durch energieeffiziente Pumpen und Schraubenförderer.

Anwendbarkeit

Dieses Verfahren ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i102)

Konzentrationen im abgeleiteten behandelten Abwasser oder Reduzierung für CSB und BSB5, Ammoniak, Gesamtgehalt an Stickstoff und an Phosphor (mg/l, %)

(i103)

Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage pro entfernte Masse BSD5 (kWh/kg BSD5)

(i104)

Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage nach behandeltem Volumen (kWh/m3 behandeltes Abwasser)

(i105)

Jährlicher Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage nach Einwohnerwerten (KWh/EW/Jahr)

(b35)

Folgende Abtrennungsleistungen wurden erzielt: BSB5 mindestens 98 %, CSB mindestens 90 %, Ammoniak mindestens 90 %, Gesamtgehalt an organischen Stickstoffverbindungen mindestens 80 % und Gesamtgehalt an Phosphor mindestens 90 %.

(b36)

Die Abwasserbehandlungsanlage hat folgenden Stromverbrauch:

unter 18 kWh/EW/Jahr bei großen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (mit einer Kapazität von mehr als 10 000 EW)

unter 25 kWh/EW/Jahr bei kleinen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (mit einer Kapazität von weniger als 10 000 EW)

3.10.2.   Minimierung der Emissionen ins Abwasser unter besonderer Berücksichtigung von Mikroverunreinigungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Abscheidung von Mikroverunreinigungen in erheblichem Umfang durch eine Tertiärbehandlung, beispielsweise die Adsorption in pulveriger Aktivkohle oder die Oxidation mit chlorfreien Oxidationsmitteln (besonders Ozon).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft bei neuen und bei bestehenden kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen geeignet; bei bestehenden Anlagen könnten Platzprobleme bestehen; diese können jedoch durch eine entsprechend modifizierte Auslegung der Anlagen überwunden werden.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i106)

Reduzierung des Gehalts an Mikroverunreinigungen in der Adsorptions- oder Ozonstufe gemessen am CSB oder am Gehalt an gelösten organischen Kohlenstoffen (DOC) (25) (%)

(i107)

Prozentanteil des jährlich einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogenen Abwasserstroms (%)

(b37)

Der Gehalt an Mikroverunreinigungen wird durchschnittlich um mehr als 80 % reduziert.

(b38)

Aus dem jährlichen Abwasserstrom werden mindestens 90 % der Mikroverunreinigungen abgetrennt.

3.10.3.   Anaerobe Verstoffwechselung von Schlamm und optimale Rückgewinnung von Energie

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Stabilisierung von Primärschlamm und von Überschussschlamm in Biogasanlagen und in der Nutzung des erzeugten Biogases mithilfe effizienter Pumpen und Schraubenförderer zur effizienten Stromerzeugung am betreffenden Standort und zum Trocknen des Schlamms.

Anwendbarkeit

Die bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft in großen neuen und bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100 000 EW oder einer täglichen BSB5-Fracht von mehr als 6 000 kg geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i108)

Prozentanteil des jährlichen Stromverbrauchs und des jährlichen Heizbedarfs der Abwasserbehandlungsanlage, der durch selbst erzeugten Strom bzw. durch Wärme aus Biogas gedeckt wird (%)

(i109)

Elektrischer Wirkungsgrad des mit Biogas betriebenen Generators (%)

(i110)

Spezifische Biogaserzeugung (Nℓ (26)/kg eingesetzter organischer Trockenmasse)

(b39)

Selbst erzeugte Energie und Wärme aus Biogas decken 100 % des Energiebedarfs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100 000 EW ohne eigene Schlammtrocknung und 50 % bei Anlagen mit eigener Schlammtrocknung.

3.10.4.   Trocknen und Verbrennen von Schlamm

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der wirksamen mechanischen Entwässerung des anaerob stabilisierten Schlamms, z. B. durch Kammerfilterpressen und durch anschließende vollständige Oxidation des Schlamms in einer Monoverbrennungsanlage (wie in den BVT-Merkblättern (27) nach Maßgabe der Richtlinie über Industrieemissionen (28) beschrieben). Der in der Verbrennungsasche enthaltene Phosphor kann zurückgewonnen werden.

Anwendbarkeit

Das Verfahren ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen geeignet. Bei kleinen Anlagen muss der mechanisch entwässerte Schlamm nicht vor Ort verbrannt werden, sondern kann auch zu einer separaten zentralen Monoverbrennungsanlage verbracht werden.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i111)

Prozentanteil des in der Abwasserbehandlungsanlage erzeugten Klärschlamms, der in einer Monoverbrennungsanlage verbrannt wird (%)

(i112)

Prozentanteil des aus der Verbrennungsasche der Abwasserbehandlungsanlage wiedergewonnenen Phosphors (%)

3.10.5.   Förderung der Verwendung von gereinigtem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Förderung der Verwendung von gereinigtem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen. Das Wasser kann beispielsweise für folgende Zwecke verwendet werden:

Bewässerung, u. a. für nicht landwirtschaftliche Zwecke, beispielsweise in Parkanlagen;

Brauchwasser in städtischen Gebieten (beispielsweise Straßenreinigung, Betrieb von Schneekanonen in angrenzenden Skigebieten, Toilettenspülungen in öffentlichen Gebäuden, öffentliche Brunnen);

Verwendungen in der Industrie (z. B. zur Kühlung);

Auffüllen von Grundwasser.

Lokale öffentliche Verwaltungen können dafür sorgen, dass das gereinigte Wasser für bestimmte Anwendungen genutzt werden kann, indem sie Abwasserbehandlungsanlagen bei Bedarf mit geeigneten Systemen zur Tertiärbehandlung und zur Desinfektion ausrüsten. Bei diesem Prozess müssen lokale öffentliche Verwaltungen maßgebliche Interessenträger (z. B. lokale Landwirte oder landwirtschaftliche Genossenschaften) einbeziehen, die an einer Verwendung des gereinigten Wassers interessiert sein könnten.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserbehandlung geeignet. Besonders wichtig ist die Wiederverwendung von Wasser in Gebieten mit Wasserknappheit sowie dort, wo die Beeinträchtigung von Wasserressourcen verringert werden kann und die zusätzlichen Investitionen und die Betriebskosten tragbar sind.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i113)

Menge des gereinigten Abwassers aus Abwasserbehandlungsanlagen in einem bestimmten Zeitraum (m3/Jahr, m3/Stunde)

(i114)

Prozentanteil des gereinigten Wassers bezogen auf die Gesamtmenge des behandelten Abwassers (%)

3.10.6.   Rückhaltung und Behandlung des überlaufenden Wassers aus kombinierten Abwassersystemen und des Regenwassers aus getrennten Abwassersystemen

Bei kombinierten Abwassersystemen (29) besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in der Behandlung des überlaufenden Wassers aus den Rückhaltebecken mithilfe von Sieben (4-6 mm) und Absetzbehältern sowie je nach Qualität des aufgenommenen Wassers durch Retentionsbodenfilter oder sonstige Verfahren mit ähnlicher Abtrennungsleistung für suspendierte Stoffe, CSB, Schwermetalle und organische Verunreinigungen.

Bei den letztgenannten Abwassersystemen besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, das Regenwasser je nach Verschmutzungsgrad zu behandeln und ausschließlich nicht oder nur gering verunreinigtes Regenwasser direkt abzuleiten.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden in großen städtischen Gebieten mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft und die Siedlungsentwässerung geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i115)

Bei kombinierten Abwassersystemen das Verhältnis der aus der Abwasserbehandlung in Wasserkörper eingeleiteten Verunreinigungen (Gesamtmenge an Schwebstoffen, CSB und Schwermetallen) zu den Gesamtemissionen (behandeltes Abwasser und überlaufendes Regenwasser) (%)

(i116)

Bei getrennten Abwassersystemen Prozentanteil der verunreinigten undurchlässigen Flächen, bei denen Regenwasser angemessen behandelt wird (%)

3.10.7.   Nachhaltiges Siedlungsentwässerungssystem

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verringerung des Zuflusses von Regenwasser zu kombinierten und getrennten Abwassersystemen durch Verbesserung der Bodenfiltration des Wassers (z. B. durch Reduzierung der Bodenversiegelung). Dadurch kann das Überlaufen von Regenwasser auf Zeiten mit Starkregen beschränkt und Niederschlagswasser in städtischen Gebieten so abgeleitet werden, dass der aufnehmende Wasserkörper nicht erheblich verunreinigt wird. Lokale Behörden können eine nachhaltige Siedlungsentwässerung fördern, indem sie in die lokalen Regelungen der Flächennutzung geeignete Vorschriften auf der Grundlage eines umfassenden Konzepts für das Einzugsgebiet eines Flusses aufnehmen (siehe Abschnitt 3.4.3).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die Maßnahmen zur nachhaltigen Siedlungsentwässerung können bei neuen Erschließungsvorhaben ebenso wie im Bestand angewendet werden. Bei bereits bebauten Flächen können bestimmte Einschränkungen bestehen (z. B. fehlender Platz für eine lokale Filtration).

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i76)

Prozentanteil künstlicher Oberflächen (d. h. sämtlicher undurchlässig bebauter Flächen: Gebäude, Straßen, Flächen ohne Vegetation oder Bewässerung) im Territorium der jeweiligen Gemeinde (km2 künstliche Oberfläche/km2 Gesamtfläche)

(i117)

Geschätzter jährlicher Prozentanteil des Regenwassers, das zurückgehalten und lokal im Boden gefiltert wird, bezogen auf die geschätzte Gesamtmenge des Regenwassers im Stadtgebiet (%)

3.11.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung

Dieser Abschnitt richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen.

3.11.1.   Grundsätzliche, systematische Berücksichtigung von Umweltkriterien im öffentlichen Beschaffungswesen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung von Umweltkriterien für die Beschaffung von Produkten (Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen) sowie darin, in Ausschreibungen nicht nur die Wirtschaftlichkeit einer Erstinvestition, sondern auch die Lebenszykluskosten von Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen.

Umweltkriterien können in die Leistungsbeschreibung sowie in die Auswahl- und die Zuschlagskriterien und in Vertragsbedingungen nach Maßgabe einer Ausschreibung aufgenommen werden, wenn von der Möglichkeit erheblicher Umweltauswirkungen ausgegangen wird.

Öffentliche Verwaltungen, die Hilfestellung bei der Beschreibung von Umweltkriterien benötigen, haben folgende Möglichkeiten:

Sie können in die Leistungsbeschreibung, die Auswahl- und die Zuschlagskriterien und in die Vertragsbedingungen die umfassenden EU-Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (30) aufnehmen (soweit für das jeweilige Produkt verfügbar);

wenn keine EU-Empfehlungen für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung vorliegen, sind bei der öffentlichen Beschaffung die Kriterien des EU-Umweltzeichens (soweit für das jeweilige Produkt vorhanden) zu berücksichtigen (31);

sie können in öffentlichen Ausschreibungen zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen eine EMAS-Registrierung der Lieferanten als Vergabekriterium festlegen und bei der Bewertung der Angebote zusätzliche Punkte vergeben, wenn die Einführung eines Umweltmanagementsystems im Hinblick auf den Auftragsgegenstand von Bedeutung ist. In Branchen oder Bereichen, in denen unter den Marktteilnehmern nur wenige Organisationen über eine EMAS-Registrierung verfügen und daher die Anzahl der Angebote dadurch beeinträchtigt werden könnte, kann auf Umweltmanagementsysteme nach einer internationalen Norm (d. h. ISO 14001) verwiesen werden. Öffentliche Verwaltungen können jedoch die höhere Aussagekraft und die größere Zuverlässigkeit von EMAS-Registrierungen dadurch honorieren, dass sie Organisationen mit EMAS-Registrierung besser bewerten als Organisationen mit anderen Umweltmanagementsystemen, die nicht die gleichen Garantien bieten.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i118)

Prozentanteil der Ausschreibungen mit Umweltkriterien bezogen auf die Gesamtzahl der Ausschreibungen, aufgeschlüsselt nach Produktkategorien (%)

(b40)

100 % der Ausschreibungen berücksichtigen Umweltkriterien, nach denen für Produkte, für die EU-Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung verfügbar sind (z. B. Büropapier, Reinigungsmittel oder Möbel), zumindest die Erfüllung dieser Kriterien verlangt wird.

3.12.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Umwelterziehung und für die Verbreitung von Informationen

Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Umwelterziehung von Bürgern und für die Bereitstellung von Umweltinformationen für Unternehmen.

3.12.1.   Umwelterziehung und Informationen für Bürger und Unternehmen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Durchführung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und zur Vermittlung von Informationen für Bürger und Unternehmen, um Folgendes zu bewirken:

Förderung des Umweltbewusstseins der Öffentlichkeit;

Bereitstellung praktischer Informationen über den Beitrag, den Bürger und Unternehmen täglich zum Umweltschutz und zu einer effizienten Nutzung von Ressourcen leisten können;

Entwicklung neuer Verhaltensmuster bei unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen;

Anregung der Bürger, die lokale Umwelt kennen und schätzen zu lernen und wieder in Beziehung zur Natur zu treten;

Förderung des Verständnisses für ökologische Zusammenhänge zwischen städtischen und umgebenden ländlichen und natürlichen Gebieten.

Diese Ziele können durch die Organisation von Bildungsseminaren, Konferenzen, Workshops für die breite Öffentlichkeit oder für spezifische Gruppen von Bürgern, Unternehmen oder Fachleuten im Hinblick auf bestimmte Themen (z. B. energieeffiziente Gebäude) erreicht werden. Zudem kann die lokale öffentliche Verwaltung spezifische Informationen über rechtliche (und andere) umweltbezogene Aspekte und über Anreize (z. B. Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz) bereitstellen. Alle Maßnahmen können unter Beteiligung von Bürgern, lokalen Organisationen und Unternehmen und in Zusammenarbeit mit Bürgern, lokalen Organisationen und Unternehmen organisiert werden, die die Umwelterziehung und die Aufklärung von Bürgern unterstützen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die an der Aufklärung der Öffentlichkeit über Umweltfragen beteiligt sind.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i119)

Prozentanteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden

(i120)

Verfügbarkeit kommunaler Dienste oder Behörden zur Bereitstellung umweltbezogener Informationen für Unternehmen (ja/nein)

4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN

Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Umweltleistungsindikatoren für öffentliche Verwaltungen. Diese Indikatoren stellen eine Teilgruppe der in Kapitel 3 genannten Indikatoren dar. Die Tabelle wurde entsprechend dem Aufbau dieses Dokuments strukturiert.

Indikator

Gebräuchliche Einheit

Wichtigste Zielgruppe

Kurzbeschreibung

Empfohlene Mindestüberwachung

Kernindikator

gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C.2)

Leistungsrichtwert

Maßgebliche bewährte Umweltmanagementpraxis

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR NACHHALTIGE BÜROS

1.

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch

kWh/m2/Jahr

kWh/VZÄ/Jahr

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ); dieser Indikator kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:

Raumheizung;

Raumkühlung;

Beleuchtung;

sonstiger Stromverbrauch.

Gebäudeebene

Energieeffizienz

BUMP 3.1.1

2.

Treibhausgasemissionen insgesamt

kg CO2-Äq./m2/Jahr

kg CO2-Äq./VZÄ/Jahr

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Summe der jährlichen Treibhausgasemissionen infolge der Nutzung von Bürogebäuden geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Gebäudeebene

Energieeffizienz

BUMP 3.1.1

3.

Summe des jährlichen Wasserverbrauchs

m3/VZÄ/Jahr

m3/m2/Jahr

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Summe des jährlichen Wasserverbrauchs in Bürogebäuden geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ), ggf. wie folgt aufgeschlüsselt:

Leitungswasserverbrauch;

Verbrauch an gesammeltem Regenwasser;

Verbrauch an gereinigtem Grauwasser.

Gebäudeebene

Wasser

Wasserverbrauch in Bürogebäuden unter 6,4  m3/VZÄ/Jahr

BUMP 3.1.2

4.

Gesamtes jährliches Aufkommen an Büroabfällen

kg/VZÄ/Jahr

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Gesamtes jährliches Aufkommen an Büroabfällen in Bürogebäuden geteilt durch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Gebäudeebene

Abfall

Das Abfallaufkommen in Bürogebäuden beläuft sich insgesamt auf weniger als 200 kg/VZÄ/Jahr.

BUMP 3.1.3

5.

Gesamtes jährliches Aufkommen an wiederverwerteten Büroabfällen

%

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Anteil des gesamten Aufkommens an Büroabfällen in Gewichtsprozent, der zur Wiederverwertung getrennt gesammelt wird

Gebäudeebene

Abfall

In Bürogebäuden entstandener Abfall wird grundsätzlich nicht zu einer Deponie verbracht.

BUMP 3.1.3

6.

Tägliche Menge an verbrauchtem Büropapier pro Vollzeitäquivalent

Blätter Papier/VZÄ/Arbeitstag

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Gesamtzahl der jährlich verbrauchten Blätter Büropapier geteilt durch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) und die Anzahl der Arbeitstage

Organisationsebene

Materialeffizienz

Verbrauch an Büropapier unter 15 A4-Blättern/VZÄ/Arbeitstag

BUMP 3.1.4

7.

Anteil des beschafften Büropapiers mit Umweltzertifizierung

%

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Prozentanteil des beschafften Büropapiers mit Umweltzertifizierung (Anzahl der Riese) bezogen auf das insgesamt beschaffte Büropapier (Anzahl der Riese)

Organisationsebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

Das verwendete Büropapier besteht zu 100 % Altpapier oder trägt ein Umweltzeichen (ISO Typ I) (z. B. das EU-Umweltzeichen).

BUMP 3.1.4

8.

Einführung von Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Pendelverkehrs für die Mitarbeiter

J/N

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Dank der Einführung und der Förderung von Instrumenten zur Herbeiführung von Verhaltensänderungen bemüht sich das Personal um einen nachhaltigen Pendelverkehr.

Organisationsebene

Emissionen

Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs für Mitarbeiter werden eingeführt und unterstützt.

BUMP 3.1.5

9.

Festlegen einer Höchstmenge an CO2-Emissionen für Geschäftsreisen

J/N

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

Für Geschäftsreisen in einem bestimmten Zeitraum wird eine Obergrenze für die Summe der CO2-Emissionen festgelegt. Für jede einzelne Reise werden die betreffenden CO2-Äquivalente von der verbleibenden Emissionsmenge abgezogen.

Organisationsebene

Emissionen

Einführen von CO2-Obergrenzen für alle Geschäftsreisen

BUMP 3.1.5

10.

Verfügbarkeit und Überwachung der Nutzung von Videokonferenzeinrichtungen

J/N

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros

In der betreffenden Organisation wird die Nutzung von Videokonferenzeinrichtungen unterstützt, und die Nutzungsdauer in Stunden wird überwacht. Die Videokonferenzeinrichtungen können vom gesamten Personal genutzt werden.

Organisationsebene

Emissionen

Videokonferenzeinrichtungen sind für alle Mitarbeiter verfügbar, und die Nutzung dieser Einrichtungen wird überwacht und unterstützt.

BUMP 3.1.5

11.

Aufkommen an Lebensmittelabfällen

g/Mahlzeit

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Betreiber von Kantinen und Cafeterias

Aufkommen an Lebensmittelabfällen pro in Kantinen und Cafeterias ausgegebener Mahlzeit

Organisationsebene

Abfall

BUMP 3.1.6

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR DIE NUTZUNG NACHHALTIGER ENERGIEQUELLEN UND ZUR BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS

12.

CO2-Emissionen im Territorium der jeweiligen Gemeinde

kg CO2-Äq./VZÄ/Einwohner

Alle lokalen Behörden

Summe der jährlichen CO2-Emissionen (in t CO2-Äq.) der Gemeinde (Wohnsektor, Industrie, Landwirtschaft, Handel/Dienstleistungen (etwa in der Bauwirtschaft) usw.) geteilt durch die Anzahl der Einwohner eines Territoriums

Verwaltetes Territorium

Emissionen

BUMPs 3.2.1, 3.2.2

13.

Bestehen eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans

J/N

Alle lokalen Behörden

Der kommunale Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen beruht auf der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen innerhalb des jeweiligen Territoriums.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen wurde ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen eingeführt.

BUMP 3.2.2

14.

Annahme einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

J/N

Alle lokalen Behörden

Eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb des Territoriums einer Gemeinde kann auf anderen lokalen und lokalen Anpassungsstrategien aufbauen.

Verwaltetes Territorium

Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt.

BUMP 3.2.3

15.

Energieverbrauch für Straßenbeleuchtung

kWh/Einwohner/Jahr

MWh/km/Jahr

Öffentliche Verwaltungen, die direkt oder indirekt für die Verwaltung der Straßenbeleuchtung zuständig sind

Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung, berechnet nach Einwohnern oder nach Kilometer Straßenbeleuchtung

Verwaltetes Territorium

Energieeffizienz

Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer unter 6 MWh/km/Jahr

BUMP 3.2.4

16.

Gesamtenergieverbrauch in öffentlichen Gebäuden

kWh/m2/Jahr

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch in den berücksichtigten öffentlichen Gebäuden (Raumheizung/-kühlung und Strom) ausgedrückt als Endenergieverbrauch geteilt durch die Grundfläche der Gebäude

Gebäudeebene

Energieeffizienz

Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr

Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr

BUMPs 3.2.5, 3.2.6, 3.2.7, 3.2.8

17.

Mitarbeiterschulungen zum Bereich Energieeffizienz

Stunden/VZÄ/ Jahr

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden

Jährliche Anzahl an umweltbezogenen Mitarbeiterschulungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden Jährliche Schulung in Stunden geteilt durch die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Gebäudeebene

Energieeffizienz

BUMP 3.2.8

18.

CO2-Emissionen aus Fernwärme/-kühlung

t CO2-Äq.

kg CO2-Äq./m2

Alle lokalen Behörden

Emissionen des Heiz- und Kühlsystems in CO2-Äquivalenten vor und nach Einrichtung eines Fernwärme-/Fernkühlungsnetzes, insgesamt oder nach Einheit Grundfläche der beheizten oder gekühlten Gebäude

Fernwärme-/Fernkühlungsnetz

Emissionen

BUMP 3.2.9

19.

Aus erneuerbaren Energiequellen gedeckter Anteil des Energieverbrauchs

%

Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden

Vor Ort bzw. in der näheren Umgebung aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie (Strom und Wärme getrennt) geteilt durch den Energieverbrauch (Strom und Wärme getrennt) in den öffentlichen Gebäuden oder in Sozialwohnungen

Gebäudeebene

Energieeffizienz

Emissionen

Der in einem öffentlichen Gebäude verbrauchte Strom wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.

Das in einem öffentlichen Gebäude und oder im sozialen Wohnungsbau benötigte Warmwasser wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.

BUMP 3.2.10

20.

Bestehen lokaler Planungsvorschriften, Festlegung höherer Energiestandards und Beschreiben von Anforderungen für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen

J/N

Lokale Behörden mit Zuständigkeit für die Festlegung des lokalen Baurechts und/oder für das Erteilen von Baugenehmigungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in die lokalen Planungsvorschriften eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Neubauten und Sanierungen im betreffenden Territorium nach exemplarischen Energiestandards (höhere Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen) durchzuführen sind.

Verwaltetes Territorium

Energieeffizienz

Emissionen

BUMP 3.2.11

21.

Bereitstellen von Informationen und Erbringen von Beratungsdiensten

J/N

Öffentliche Verwaltungen, die sich für eine Verbesserung der Energieeffizienz und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Haushalten und Unternehmen einsetzen

Die öffentliche Verwaltung stellt Haushalten und Unternehmen Information bereit und berät darüber, wie durch eine bessere Energieeffizienz und durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen der Energieverbrauch reduziert werden kann.

Verwaltetes Territorium

Energieeffizienz

Emissionen

BUMP 3.2.13

22.

Anteil der einer thermografischen Untersuchung unterzogenen bebauten Fläche im jeweiligen Territorium

%

Alle lokalen Behörden

Bebaute Fläche des städtischen Territoriums der Gemeinde, die einer thermografischen Untersuchung unterzogen wurde, geteilt durch die Gesamtfläche des städtischen Gebiets in der Gemeinde

Verwaltetes Territorium

Energieeffizienz

Emissionen

Für 100 % der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde liegen neue (< 5 Jahre alte) und hoch auflösende (< 50 cm) Thermografiedaten vor.

BUMP 3.2.14

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN IM MOBILITÄTSBEREICH

23.

Modale Verteilung des Verkehrsaufkommens

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Anzahl der Fahrten im berücksichtigten Territorium, die mit unterschiedlichen Verkehrsträgern (Pkw, Bus, Fahrrad usw.) durchgeführt wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrten

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Im Stadtverkehr entfallen mindestens 20 % auf den Radverkehr, ODER der Radverkehr in der Stadt hat in den letzten fünf Jahren um mindestens 50 % zugenommen.

Der Anteil der genutzten nachhaltigen Verkehrsträger in der Stadt (Fußgänger, Radfahrer, Busse, Straßenbahn, Züge usw.) liegt bei mindestens 60 %.

BUMP 3.3.1, 3.3.2, 3.3.6, 3.3.7, 3.3.8

24.

Der Fußverkehr und der Radverkehr werden politisch gezielt unterstützt.

J/N

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Die Stadt verfolgt einen eigenen politischen Ansatz zur Förderung des Fußverkehrs und des Radverkehrs; außerdem werden Ziele für Verbesserungen der Fuß- und Radwege und für die einschlägigen Investitionen beschrieben.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Mindestens 10 % der Investitionen der jeweiligen Stadt in die Schaffung und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur entfallen auf die Infrastruktur für den Radverkehr

BUMP 3.3.2

25.

Gesamtlänge des Radewegnetzes

km

km Radwegenetz/km Straßennetz

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Der Umfang der Infrastruktur für Radfahrer (Radwege) kann absolut gemessen (in km) oder bezogen auf die Länge des Straßennetzes ausgedrückt werden.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

BUMP 3.3.2

26.

Anteil der Car-Sharing-Nutzer

Anzahl der Nutzer/10 000 Einwohner

Anzahl der Nutzer/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Die Anzahl der Car-Sharing-Nutzer kann ausgedrückt werden als

Gesamtzahl der Car-Sharing-Nutzer bezogen auf die Anzahl der Einwohner multipliziert mit 10 000

Gesamtzahl der Car-Sharing-Nutzer bezogen auf die Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge

Verwaltetes Territorium

Emissionen

BUMP 3.3.3.

27.

Verfügbare Car-Sharing-Fahrzeuge

Anzahl der Einwohner/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Die Anzahl der Einwohner des Territoriums einer Gemeinde wird geteilt durch die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge des Car-Sharing-Angebots.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Pro 2 500 Einwohner steht mindestens ein Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung.

BUMP 3.3.3

28.

Eingesparte private Kraftfahrzeuge

Anzahl der eingesparten privaten Kraftfahrzeuge bezogen auf die Gesamtzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Die Anzahl der durch das Car-Sharing-Angebot eingesparten privaten Kraftfahrzeuge (da die früheren Eigentümer sie nicht mehr benötigen) bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Fahrzeuge des Car-Sharing-Angebots

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Pro Car-Sharing-Fahrzeug wurden mindestens 8 in privatem Eigentum stehende Fahrzeuge ersetzt.

BUMP 3.3.3

29.

Anteil der Fahrten, für die integrierte Fahrscheine erworben wurden

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das öffentliche Verkehrswesen

Anzahl der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Kombination mehrerer Verkehrsträger, die mit einem integrierten Fahrschein bezahlt wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Kombination mehrerer Verkehrsträger

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Mit dem integrierten Fahrschein werden mindestens 75 % der durchgeführten Fahrten bezahlt.

BUMP 3.3.4

30.

Anteil an Elektrofahrzeugen

%

Alle lokalen Behörden

Gesamtzahl der im Einsatz befindlichen Elektrofahrzeuge (nach Typ, d. h. Kraftfahrzeuge, Fahrräder usw.) geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrzeuge des betreffenden Typs

Verwaltetes Territorium

Emissionen

BUMP 3.3.5

31.

Anzahl der Ladestationen

Anzahl der Ladestationen/ Einwohner

Alle lokalen Behörden

Gesamtzahl der öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge geteilt durch die Anzahl der Einwohner im berücksichtigten Territorium

Verwaltetes Territorium

Emissionen

BUMP 3.3.5

32.

Reduzierung der Konzentration an Luftschadstoffen

%

Alle lokalen Behörden

Die Konzentration an Luftschadstoffen (PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) wird in bestimmten Bereichen der Stadt (z. B. in der Nähe von Schulen, in Parkanlagen und in Wohngebieten) regelmäßig gemessen.

Die Reduzierung der Konzentration an Luftschadstoffen wird als Ausgangskonzentration der einzelnen Luftschadstoffe (vor der Einführung der Maut) abzüglich der Endkonzentration (nach Einführung der Maut) des jeweiligen Luftschadstoffs geteilt durch die Ausgangskonzentration des Luftschadstoffs ermittelt.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Die Konzentration der Luftschadstoffe (Partikel — PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten gegenüber der Situation vor Einführung der Maut wird (durchschnittlich) um 10 % verringert.

BUMP 3.3.7

33.

Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs im Mautgebiet

%

Alle lokalen Behörden

Anzahl privater Fahrzeuge, die in das Mautgebiet einfahren, geteilt durch die Anzahl der privaten Fahrzeuge, die vor Einführung der Maut in dieses Gebiet einfuhren

Mautgebiet

Emissionen

Das Aufkommen an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in den Mautgebieten wird gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 20 % verringert.

BUMP 3.3.7

34.

Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit und der Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel

%

Alle lokalen Behörden

Durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel nach Einführung einer Maut geteilt durch die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel vor Einführung der Maut;

entsprechend für die Pünktlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel vor und nach Einführung der Maut

Mautgebiet

Emissionen

Die Fahrgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten werden gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 5 % verbessert.

BUMP 3.3.7

35.

Prozentanteil der verfügbaren Parkflächen während der Geschäftszeiten

%

Alle lokalen Behörden

Durchschnittliche Anzahl verfügbarer Parkflächen während der Geschäftszeiten geteilt durch die Gesamtzahl der Parkflächen

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Die Straßenparkplätze sind zu 90 % der Geschäftszeiten zu 80 bis 90 % belegt.

BUMP 3.3.8

36.

Mindestanforderungen an Parkflächen

J/N

Alle lokalen Behörden

Die öffentliche Verwaltung kann bei Neubauten den Umfang freier Parkflächen begrenzen (Straßenparkplätze und Tiefgaragen) und förmliche politische Maßnahmen zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude einführen.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Biologische Vielfalt

In der Stadt gibt es für Neubauten keine Mindestanforderungen für Parkflächen (weder für Straßenparkplätze noch für Tiefgaragen), aber förmliche Verfahren zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude.

BUMP 3.3.8

37.

CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen

kg CO2-Äq./Jahr

kg CO2-Äq./Monat

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Summe der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum (z. B. jährlich oder monatlich) in dem von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet

Vom Logistikzentrum versorgtes Gebiet

Emissionen

Verringerung der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen im versorgten Gebiet um 40 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums

BUMP 3.3.9

38.

Anzahl der täglichen Auslieferungsfahrten im versorgten Gebiet

Anzahl der Lieferungen/Tag

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität

Anzahl der Auslieferungsfahrten pro Tag nach Lieferfahrzeugen im von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet

Vom Logistikzentrum versorgtes Gebiet

Emissionen

Verringerung der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet um 75 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums

BUMP 3.3.9

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS FÜR DIE FLÄCHENNUTZUNG

39.

Anteil neu bebauter Flächen

%

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Neu bebaute Fläche (m2) unter Berücksichtigung aller versiegelten bebauten Flächen (Gebäude, Straßen und alle Bereiche ohne Vegetation oder Wasser) geteilt durch die bebaute Fläche zu Beginn des berücksichtigten Zeitraums (z. B. 1, 5 oder 10 Jahre)

Verwaltetes Territorium

Biologische Vielfalt

BUMP 3.4.1

40.

Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln werden gefördert.

J/N

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln (beispielsweise Grünflächen, begrünte Dächer oder die Verwendung reflektierender Materialien) werden im verwalteten Territorium sowohl in privaten als auch in öffentlichen Gebäuden und Flächen gefördert.

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Energieeffizienz

Biologische Vielfalt

BUMP 3.4.2

41.

Verbindliche Festlegung umweltschonender Entwässerungsmaßnahmen

J/N

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Bei Neubauten sowie bei umfangreicheren Sanierungen bebauter Flächen sind Maßnahmen zur umweltschonenden Entwässerung vorgeschrieben.

Verwaltetes Territorium

Biologische Vielfalt

BUMP 3.4.3

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR STÄDTISCHE GRÜNFLÄCHEN

42.

Anteil natürlicher und naturnaher Flächen

%

Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet

Fläche (km2) natürlicher und naturnaher städtischer Gebiete bezogen auf das gesamte Stadtgebiet

Verwaltetes Territorium

Biologische Vielfalt

BUMP 3.5.1

43.

Anteil „grün-blauer“ städtischer Flächen

%

Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet

Fläche (km2) „grün-blauer“ städtischer Flächen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet

Verwaltetes Territorium

Biologische Vielfalt

BUMP 3.5.2

44.

Anteil begrünter Dächer

%

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Anzahl der Gebäude mit begrünten Dächern geteilt durch die Gesamtzahl der Gebäude im Territorium der Gemeinde

Verwaltetes Territorium

Biologische Vielfalt

BUMP 3.5.3

45.

Planung für grüne Brachflächen und Randgebiete

J/N

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet.

Die öffentliche Verwaltung hat einen Plan zur Wiederherstellung und zum Umweltmanagement der grünen Brachflächen und Randgebiete in städtischen Gebieten.

Verwaltetes Territorium

Biologische Vielfalt

BUMP 3.5.4

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS FÜR LOKALE UMGEBUNGSLUFTQUALITÄT

46.

Konzentration an Luftschadstoffen

μg/m3

Alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität

Anteil der vorhandenen Luftschadstoffe (PM10, PM2,5 , NO2) (Jahresdurchschnitt) im Stadtgebiet gemäß Probenahmen an bestimmten Standorten (Schulen, Parkanlagen, Wohngebieten usw.)

Verwaltetes Territorium

Emissionen

Bei allen in dieser bewährten Umweltmanagementpraxis beschriebenen Indikatoren werden die in den WHO-Leitlinien zur Luftqualität genannten Grenzwerte eingehalten.

3.6.1

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS ZUR REDUZIERUNG DER LÄRMBELASTUNG

47.

Anteil der Lärmmessungen, bei denen lokale Grenzwerte überschritten wurden

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung von Lärmbelastungen

Anzahl der Lärmmessungen, bei denen die lokalen Grenzwerte überschritten wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Lärmmessungen

Verwaltetes Territorium

BUMP 3.7.1

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN IM BEREICH DER WASSERVERSORGUNG

48.

Anteil der Wasserzähler

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung

Anzahl der Verbraucher mit Einzelzählern (für Einzelverbraucher) geteilt durch die Gesamtzahl der Verbraucher

Verwaltetes Territorium

Wasser

Der Anteil der Wasserzähler in Haushalten und bei Endverbrauchern liegt bei mindestens 99 %.

BUMP 3.9.1

49.

Anteil intelligenter Wasserzähler

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung

Anzahl der Verbraucher mit intelligenten Wasserzählern geteilt durch die Gesamtzahl der Verbraucher mit Wasserzählern

Verwaltetes Territorium

Wasser

In Gebieten mit Wasserknappheit (mindestens über einen Teil des Jahres) sind in Haushalten/bei Endverbrauchern intelligente Wasserzähler im Einsatz.

Alle Neubauten werden mit Wasserzählern ausgerüstet (in Gebieten mit Wasserknappheit mit intelligenten Zählern).

BUMP 3.9.1

50.

Infrastruktur-Leckageindex (ILI) für Wasser

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung

Der Infrastruktur-Leckageindex wird berechnet als reale jährliche Verluste (CARL) bezogen auf die unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL).

Verwaltetes Territorium

Wasser

Der Infrastruktur-Leckageindex liegt unter 1,5 .

BUMP 3.9.2

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR DIE ABWASSERWIRTSCHAFT

51.

Wirkungsgrad der Abtrennung von Wasserschadstoffen

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

Die Abtrennungsleistung für die einzelnen Wasserschadstoffe (gemessen an den Indikatoren CSB und BSB5 sowie am Gehalt an Ammoniak, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor) wird berechnet als Ausgangskonzentration der einzelnen Wasserschadstoffe abzüglich der Endkonzentration der Wasserschadstoffe geteilt durch die Ausgangskonzentration der Wasserschadstoffe.

Abwasserbehandlungsanlage

Wasser

Folgende Abtrennungsleistungen wurden erzielt: BSB5 mindestens 98 %, CSB mindestens 90 %, Ammoniak mindestens 90 %, Gesamtgehalt an organischen Stickstoffverbindungen mindestens 80 % und Gesamtgehalt an Phosphor mindestens 90 %.

BUMP 3.10.1

52.

Stromverbrauch bei der Abwasserbehandlung

kWh/Einwohnerwerte/Jahr

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

Der jährliche Gesamtstromverbrauch der Abwasserbehandlung geteilt durch die Anzahl der Einwohnerwerte, für die die Abwasserbehandlungsanlage ausgelegt ist bzw. betrieben wird

Abwasserbehandlungsanlage

Wasser

Die Abwasserbehandlungsanlage hat folgenden Stromverbrauch:

unter 18 kWh/EW/Jahr bei großen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (mit einer Kapazität von mehr als 10 000 EW)

unter 25 kWh/EW/Jahr bei kleinen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (mit einer Kapazität von weniger als 10 000 EW)

BUMP 3.10.1

53.

Abtrennung von Mikroverunreinigungen

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

Die Abtrennungsleistung wird berechnet als die Ausgangskonzentration an Mikroverunreinigungen abzüglich der Endkonzentration an Mikroverunreinigungen geteilt durch die Ausgangskonzentration an Mikroverunreinigungen.

Abwasserbehandlungsanlage

Wasser

Der Gehalt an Mikroverunreinigungen wird durchschnittlich um mehr als 80 % reduziert.

BUMP 3.10.2

54.

Anteil des jährlich einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogenen Abwasserstroms

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

Jährlicher Abwasserstrom, der einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogen wird, geteilt durch den gesamten jährlichen Abwasserstrom

Abwasserbehandlungsanlage

Wasser

Aus dem jährlichen Abwasserstrom werden mindestens 90 % der Mikroverunreinigungen abgetrennt.

BUMP 3.10.2

55.

Anteil des selbst erzeugten Stroms und der selbst erzeugten Wärme der Abwasserbehandlungsanlage

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

Energie (Strom und Wärme aus Biogas), die am Standort aus anaerober Verstoffwechselung von Klärschlamm erzeugt und in der Abwasserbehandlungsanlage verbraucht wird, geteilt durch den gesamten Energieverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage

Abwasserbehandlungsanlage

Wasser

Selbst erzeugte Energie und Wärme aus Biogas decken 100 % des Energiebedarfs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 10 000 EW ohne eigene Schlammtrocknung und 50 % bei Anlagen mit eigener Schlammtrocknung

BUMP 3.10.3

56.

Anteil des in Monoverbrennungsanlagen verbrannten Klärschlamms

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

In der Abwasserbehandlungsanlage erzeugter Klärschlamm, der in einer Monoverbrennungsanlage verbrannt wird, geteilt durch die Gesamtmenge des in der Abwasserbehandlungsanlage erzeugten Klärschlamms

Abwasserbehandlungsanlage

Wasser

BUMP 3.10.4

57.

Anteil des gereinigten Wassers

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft

Anteil des gereinigten Wassers aus der Abwasserbehandlung geteilt durch die Gesamtmenge des behandelten Abwassers

Verwaltetes Territorium

Wasser

BUMP 3.10.5

58.

Anteil des in städtischen Gebieten zurückgehaltenen und im Boden gefilterten Regenwassers

%

Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für Siedlungsentwässerung und Raumplanung

Geschätzter jährlicher Prozentanteil des Regenwassers, das zurückgehalten und lokal im Boden gefiltert wird, bezogen auf die geschätzte Gesamtmenge des Regenwassers im Stadtgebiet

Verwaltetes Territorium

Wasser

BUMP 3.10.7

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR DAS UMWELTORIENTIERTE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGSWESEN

59.

Anteil der Ausschreibungen, bei denen Umweltkriterien zugrunde gelegt werden

%

Alle öffentlichen Verwaltungen

Anzahl der Ausschreibungen mit Umweltkriterien bezogen auf die Gesamtzahl der Ausschreibungen (aufgeschlüsselt nach Produktkategorien)

Organisationsebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

100 % der Ausschreibungen berücksichtigen Umweltkriterien, nach denen für Produkte, für die EU-Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung verfügbar sind (z. B. Büropapier, Reinigungsmittel oder Möbel), zumindest die Erfüllung dieser Kriterien verlangt wird.

BUMP 3.11.1

BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS FÜR UMWELTERZIEHUNG UND DIE VERBREITUNG VON INFORMATIONEN

60.

Anteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden

%

Öffentliche Verwaltungen

Anteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden

Verwaltetes Territorium

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

BUMP 3.12.1


(1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann auf der JRC-Website unter folgender Adresse abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/PublicAdminBEMP.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1).

(4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C.“ Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“

(5)  Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Best-Practice-Bericht“ des JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/PublicAdminBEMP.pdf. Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren.

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(7)  In diesem branchenspezifischen Referenzdokument des EMAS werden die Begriffe „lokale Behörden“ und „Gemeinden“ synonym verwendet und bezeichnen öffentliche Stellen, die auf lokaler Ebene Dienste für Bürger organisieren und erbringen.

(8)  Die spezifischen Herausforderungen und Chancen in Verbindung mit den einzelnen bewährten Umweltmanagementpraktiken werden in diesem Dokument entweder direkt behandelt oder im Rahmen der praktischen Empfehlungen zur Umsetzung der bewährten Umweltmanagementpraktiken des „Best-Practice-Berichts“ des JRC unter folgender Adresse erörtert: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/PublicAdminBEMP.pdf. Organisationen sollten diesen Bericht konsultieren, um mehr über die in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken zu erfahren.

(9)  Die Grundfläche kann aufgrund der Nutzfläche des Gebäudes berechnet werden (beispielsweise der in Energieausweisen angenommenen Fläche).

(10)  Als Restabfall wird die Abfallfraktion bezeichnet, die nicht zur Wiederverwendung, zum Recycling, zum Kompostieren oder zur anaeroben Verstoffwechselung verbracht wird.

(11)  Die Anzahl der Blätter unterschiedlichen Formats (z. B. A4 und A3) kann in die entsprechende Anzahl an A4-Blättern umgerechnet werden. (Ein A3-Blatt beispielsweise entspricht zwei A4-Blättern.)

(12)  Als Teil der Umweltnormen-Reihe ISO 14000 hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) eine Unterreihe (ISO 14020) speziell für Umweltkennzeichen erstellt, die drei Arten von Kennzeichnungskonzepten behandeln. In diesem Zusammenhang ist ein Ökozeichen vom „Typ I“ ein von Dritten entwickeltes Mehrkriterien-Kennzeichen. Beispiele sind das „EU-Umweltzeichen“ auf EU-Ebene sowie der „Blaue Engel“, das „Österreichische Umweltzeichen“ und der „Nordische Schwan“ auf nationaler oder multilateraler Ebene.

(13)  Der Farbwiedergabeindex eines Leuchtmittels beschreibt die Fähigkeit des menschlichen Auges, im betreffenden Lichttyp Farben zu unterscheiden. Überall dort, wo es auf die Unterscheidung von Farben ankommt, wird ein hoher Farbwiedergabeindex-Wert benötigt.

(14)  Leuchtmittel mit ausgeprägtem weißem/kaltem Lichtanteil können die lokale Fauna merklich beeinträchtigen.

(15)  Nach Richtlinie 2010/31/EU (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, EPBD) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden festzulegen, die auch im nationalen Baurecht berücksichtigt werden müssen. Mit der Richtlinie wurde ein System von Richtwerten eingeführt, mit dem der Umfang dieser Energieeffizienzanforderungen schrittweise erweitert und regelmäßig überprüft wird.

(16)  Die EPBD sieht vor, dass alle neuen Gebäude bis 2020 bzw. bis 2018 (neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümern genutzt werden) nur noch sehr wenig oder keinerlei Energie verbrauchen („Niedrigstenergiegebäude“).

(17)  Zurzeit erprobt die Europäische Kommission im Rahmen eines Pilotprojekts („Level(s)“) einen freiwilligen Berichtsrahmen zur Messung der Gesamtnachhaltigkeit von Gebäuden während ihres gesamten Lebenszyklus. Weitere Informationen siehe: http://ec.europa.eu/environment/eussd/buildings.htm

(18)  „Blau-grüne“ Netze bestehen aus natürlichen und naturnahen Gebieten mit blauen Flächen (aquatische Ökosysteme und Meeresgebiete — wenn vorhanden) und/oder grünen Flächen (Landflächen mit anderweitigen physischen Merkmalen, einschließlich Küstenregionen).

(19)  Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1).

(20)  Die Erstellung des branchenspezifischen EMAS-Referenzdokuments für die Abfallwirtschaft ist noch nicht abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse sowie das endgültig angenommene Dokument werden auf der folgenden Seite bereitgestellt: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/waste_mgmt.html

(21)  Als Gebiete mit Wasserknappheit werden Gebiete bezeichnet, in denen die Wasserressourcen nicht hinreichend sind, um den langfristigen durchschnittlichen Bedarf zu decken. Weitere Informationen siehe: http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/about.htm

(22)  Als reale jährliche Verluste (CARL = Current Annual Real Losses) werden die Mengen an Wasser bezeichnet, die jährlich im Verteilungsnetz verloren gehen (d. h. die nicht zu den Endverbrauchern gelangen). Die Berücksichtigung der unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL = Unavoidable Annual Real Losses) trägt der Tatsache Rechnung, dass in einem Wasserverteilungsnetz immer gewisse Verluste vorkommen. Die UARL werden aufgrund von Faktoren wie etwa der Länge des Verteilungsnetzes, der Anzahl der Hausanschlüsse und des Betriebsdrucks im Netz ermittelt.

(23)  Im Zusammenhang mit der bewährten Umweltmanagementpraxis werden die folgenden Abkürzungen verwendet: BSB5: biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen; MLSS: Schlammkonzentration im belebten Schlamm (Mixed Liquor Suspended Solids = Biomasse im belebten Schlamm), CSB: chemischer Sauerstoffbedarf.

(24)  Der Begriff „Einwohnerwert“ (oder EW) stammt aus der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40) und bezeichnet die organische Verunreinigung durch die Einwohner einer Stadt oder eines Dorfes und durch andere Quellen (beispielsweise die nicht ansässige Bevölkerung und die Agrar- und Ernährungswirtschaft).

(25)  DOC: Dissolved Organic Carbon = gelöster organischer Kohlenstoff.

(26)  Nℓ: Normliter, d. h. bei Standardbedingungen gemessenes Gasvolumen (Druck: 1,01325 bar; Temperatur: 0 oC)

(27)  Die BVT-Merkblätter (BVT = beste verfügbare Techniken) nach Maßgabe der Richtlinie über Industrieemissionen sind über diese Seite zugänglich: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference/

(28)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).

(29)  Bei kombinierten Abwassersystemen werden Abwasser und Regenwasser im selben Abwassernetz gesammelt. Bei getrennten Abwassersystemen werden Abwasser und Regenwasser gesammelt und über getrennte Abwassernetze einer Behandlung zugeführt oder abgeleitet.

(30)  Informationen über die EU-Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen sowie die vollständige Liste der berücksichtigten Produkte sind der folgenden Website zu entnehmen: http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm

(31)  Um die Anzahl der Ausschreibungen nicht zu beschränken, kann in der Leistungsbeschreibung auf die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die jeweilige Produkt- oder Dienstleistungsgruppe verwiesen werden; in diesem Zusammenhang kann ein gültiger Nachweis für die Vergabe des EU-Umweltzeichens verlangt werden. Nach Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) müssen öffentliche Auftraggeber auch andere geeignete Nachweise akzeptieren.


18.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 17/58


BESCHLUSS (EU) 2019/62 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2018

über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Diese Dokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen. Organisationen, die im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (2) wurde die Automobilindustrie als vorrangige Branche identifiziert.

(3)

Das branchenspezifische Referenzdokument für die Automobilindustrie sollte sich auf bewährte Verfahren, Indikatoren und Leistungsrichtwerte für Hersteller von Kraftfahrzeugen, einschließlich Herstellern von Bauteilen und Komponenten, sowie Einrichtungen für die Behandlung von Altfahrzeugen konzentrieren. Es sollte auf bestehende Leitfäden für Aspekte verweisen, die unter andere Politikinstrumente der Union fallen, wie die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) oder die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter), die im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU Europäischen Parlaments und des Rates (4) erstellt werden. Des Weiteren sollte es anhand bewährter Umweltmanagementpraktiken für die Branche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Umweltmanagements von Unternehmen der Branche identifizieren, einschließlich direkter Aspekte wie das Herstellungsverfahren und indirekter Aspekte wie das Lieferkettenmanagement, um eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern.

(4)

Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für die Automobilindustrie vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.

(5)

Bei der Ausarbeitung des branchenspezifischen Referenzdokuments im Anhang dieses Beschlusses führte die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 18. Mai 2019.

Brüssel, den 19. Dezember 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2.

(3)  Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34).

(4)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).


ANHANG

1.   EINLEITUNG

Dieses branchenspezifische Referenzdokument für den Automobilsektor beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht (1) („Bericht über bewährte Praktiken“) der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der Europäischen Kommission.

Maßgeblicher Rechtsrahmen

Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (2) eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:

Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (3),

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus.

Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments

Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf die Automobilindustrie zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.

Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenvertretern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen.

Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten.

Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen der Automobilindustrie bei der Priorisierung relevanter — direkter und indirekter — Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.

Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:

1.

Bei der Entwicklung und Anwendung ihres eigenen Umweltmanagementsystems auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b):

Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und -einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind.

2.

Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4):

a)

Organisationen sollten die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren berücksichtigen, wenn sie über die Indikatoren (4) für die Berichterstattung über die Umweltleistung entscheiden.

Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden.

b)

Im Rahmen der Berichterstattung über ihre Umweltleistung und deren Einflussfaktoren sollten die Organisationen in ihrer Umwelterklärung angeben, in welcher Weise relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und, soweit verfügbar, Leistungsrichtwerte berücksichtigt wurden.

Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen.

Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen.

Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden.

Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten.

Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).

Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.

Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisationen nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.

Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments

Das vorliegende Referenzdokument besteht aus fünf Kapiteln. Kapitel 1 gibt eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS-Systems und beschreibt, wie das Dokument konsultiert werden sollte, während Kapitel 2 den Anwendungsbereich dieses Referenzdokuments festlegt. Kapitel 3 und 4 enthalten eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (5) sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit für jeweils die Teilsektoren Produktion und Altfahrzeuge. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. Da in einigen Bereichen entweder nur begrenzte Daten verfügbar oder die spezifischen Bedingungen jedes Unternehmens und/oder jeder Anlage (unterschiedliche Fertigungsverfahren in den einzelnen Fertigungsanlagen, Grad der vertikalen Integration) so unterschiedlich waren, dass ein Leistungsrichtwert nicht sinnvoll wäre, konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Leistungsrichtwerte angegeben werden. Auch wenn Leistungsrichtwerte vorgegeben werden, sind diese nicht als Zielvorgaben für alle Unternehmen zu verstehen oder etwa als Metriken, um die Umweltleistung der Unternehmen des Sektors vergleichen zu können, sondern vielmehr als Maßstab dessen, was möglich ist, um einzelnen Unternehmen dabei zu helfen, ihre erzielten Fortschritte zu evaluieren und sie zu weiteren Verbesserungen zu motivieren. Einige der Indikatoren und Richtwerte sind für mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken relevant und werden in diesem Fall mehrfach genannt. Kapitel 5 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten.

2.   GELTUNGSBEREICH

Dieses Referenzdokument behandelt die Umweltleistung der Automobilindustrie und einige Aspekte des Altfahrzeughandelssektors. Dieses Dokument betrifft Unternehmen der Automobilindustrie, die unter die folgenden NACE-Codes fallen (entsprechend der mit Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige):

NACE 29.1 Herstellung von Kraftwagen,

NACE 29.2 Herstellung von Karosserien,

NACE 29.3 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen,

NACE 38.31 Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren.

Zusätzlich zu den oben genannten können zwei weitere Zweige des Altfahrzeughandels als Untergruppen von breiteren Feldern in Betracht gezogen werden: Rückgewinnung sortierter Werkstoffe (NACE 38.32, einschließlich Schreddern von Altfahrzeugen) und Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (NACE 46.77, einschließlich Zerlegen von Altfahrzeugen zur Gewinnung von verwendbaren Teilen für den Wiederverkauf).

Dieses Referenzdokument deckt Aktionen ab, die Fahrzeughersteller und Hersteller von Fahrzeugteilen einsetzen können, um die Umweltleistung über die gesamte automobile Wertschöpfungskette zu verbessern, wie abgebildet in Abbildung 1. In der Abbildung sind die Schlüsselbranchen im Anwendungsbereich dieses Dokuments hervorgehoben.

Abbildung 1

Überblick über die Tätigkeiten der Wertschöpfungskette in der Automobilindustrie

Image

Die Tätigkeiten in der Automobilindustrie umfassen viele Prozessetappen, vom Presswerk über den Karosseriebau, die Lackieranlage, Bauteile- und Baugruppen-Montage, die Herstellung von Antrieben und Fahrgestellen, bis hin zur Vormontage, der Verkleidung und der Endmontage. Im vorliegenden Dokument wurden die bewährten Umweltmanagementpraktiken entwickelt, um eine möglichst breite Anwendung für verschiedene Arten von Anlagen zu ermöglichen. Jedoch sind aufgrund der großen Variationen in der vertikalen Integration der oben genannten Aktivitäten innerhalb desselben Werks direkte Bewertungen und Vergleiche der Umweltleistung zwischen den Werken schwierig. Deshalb sollten die Anwendbarkeit und Relevanz der besten Praktiken (sowie Indikatoren und Richtwerte) im Hinblick auf die Eigenschaften jedes Werks bewertet werden.

Die folgende Tabelle (Tabelle 1) zeigt die wichtigsten direkten und indirekten Umweltaspekte für die Automobilindustrie auf und gibt an, welche im Rahmen dieses Referenzdokuments behandelt werden. Zusätzlich zeigt Tabelle 1 die wesentlichen Umweltbelastungen in Verbindung mit den wichtigsten Umweltaspekten auf, und wie diese in diesem Dokument behandelt werden: Sie werden entweder mit den in Kapitel 3 und 4 beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (BUMP) erörtert oder es wird auf andere verfügbare Referenzdokumente verwiesen, wie z. B. die Referenzdokumente über die besten verfügbaren Techniken (BVT) (7), referenziert durch ihre jeweiligen Codes).

Tabelle 1

Die wesentlichen Umweltaspekte und -belastungen für die Automobilindustrie und wie diese in diesem Referenzdokument behandelt werden

Haupt-Umweltaspekt

Damit zusammenhängende

Umweltbelastung

BUMP

Energie/Klimawandel

Rohstoff/Abfall

Wasser

Emissionen

Biologische Vielfalt

Lieferkettenmanagement

 

 

 

 

 

BUMP für Lieferkettenmanagement (Abschnitt 3.6)

Konstruktion und Design

 

 

 

 

 

BUMP für Design für Nachhaltigkeit (Abschnitt 3.6.3)

BUMP für die Wiederaufbereitung von Bauteilen (Abschnitt 3.7.1)

Herstellungs- und Montagephase

 

Presswerk

 

 

 

 

 

Bezug zu den BUMP für den Herstellungssektor für Metallprodukte (8)

BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

Karosserie

 

 

 

 

 

BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

Lackieranlage

 

 

 

 

 

Bezug zu BVT in Referenzdokumenten für STS, STM

Herstellung von Antrieben und Fahrgestellen

 

 

 

 

 

Bezug zu den BUMP für den Herstellungssektor für Metallprodukte

BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

Herstellung anderer Komponenten

 

 

 

 

 

Bezug auf BVT in den Referenzdokumenten für FMP, SF, IS, TAN, GLS, POL, TXT usw.

Bezug zu den BUMP des Produktionssektors für Elektrische und Elektronische Geräte (EEE) (9)

Montagelinien

 

 

 

 

 

BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

Infrastruktur der Anlagen

 

 

 

 

 

BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

Nutzungsphase

Außerhalb des Anwendungsbereichs, siehe Abbildung 1

Altfahrzeug-Phase

 

Beseitigung von Schadstoffen

 

 

 

 

 

Referenz zu den Richtlinien 2000/53/EG und 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10)

BUMP zur Einrichtung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (Abschnitt 3.1.1)

BUMP zur verbesserten Beseitigung von Schadstoffen aus Fahrzeugen (Abschnitt 4.2.1)

Altmaterial und Wiederverwendung

 

 

 

 

 

Richtlinien 2000/53/EG und 2006/66/EG (siehe Referenzen oben)

BUMP zur Anwendung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (Abschnitt 3.1.1)

BUMP für Komponenten- und Materialrücknahmenetzwerke (Abschnitt 4.1.1)

Demontage und Recycling von Bauteilen

 

 

 

 

 

Richtlinien 2000/53/EG und 2006/66/EG (siehe Referenzen oben)

BUMP zur Anwendung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (Abschnitt 3.1.1)

BUMP bei Kunststoff- und Verbundteilen (Abschnitt 4.2.2)

Post-Schredder-Behandlung

 

 

 

 

 

Außerhalb des Anwendungsbereichs (Referenz zu BVT im Referenzdokument für Abfallbehandlungsanlagen), siehe Abbildung 1

Die in Tabelle 1 aufgeführten Umweltaspekte wurden als die für diesen Sektor bedeutendsten Aspekte ausgewählt. Die konkret von spezifischen Unternehmen zu bewältigenden Umweltaspekte sollten jedoch von Fall zu Fall bewertet werden.

Zudem bleibt die Anwendung der BUMP ein freiwilliger Prozess, der an die spezielle Situation jeder Organisation angepasst werden muss. Daher ist es für Interessenträger von Bedeutung, die BUMP zu priorisieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit nützlich für sie sind. Die folgende Tabelle zeigt die Interessenträger, die vom vorliegenden Dokument betroffen sind, die mit großer Wahrscheinlichkeit die BUMP in jedem wichtigen Abschnitt vorfinden werden:

Tabelle 2

Hauptzielgruppe pro BUMP-Gruppe (X = Hauptzielgruppe, (x) = potenziell auch von Bedeutung)

 

Gebiet

Schlüsselaspekt

Interessenträger

OEMs (11)

Erstrangige Zulieferer

Zweitrangige und andere Zulieferer

Wiederaufbereiter

ZVA (12)

Schredder

PRODUKTION

ÜBERGREIFENDE PRODUKTION

Umweltmanagement

X

X

X

X

X

(x)

Energiemanagement

X

X

X

X

X

(x)

Abfallwirtschaft

X

X

X

X

X

(x)

Wassermanagement

X

X

X

X

X

(x)

Biologische Vielfalt

X

X

X

X

X

(x)

LIEFERKETTE, DESIGN UND WIEDERAUF-BEREITUNG

Lieferkettenmanagement, Logistik und Design

X

X

X

 

 

 

Wiederaufbereitung

x)

 

 

X

 

 

ALTFAHRZEUGVERWERTUNG

Altfahrzeug-Logistik

Sammlung

 

 

 

(x)

X

 

Altfahrzeugverwertung

 

 

 

 

 

X

(x)

3.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN (BUMP), UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE AUTOMOBILINDUSTRIE

3.1.   Bewährte Praktiken für das Umweltmanagement

Dieser Abschnitt betrifft Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten und ist allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

3.1.1.   Einrichtung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems

Hierbei geht es um die Einrichtung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (UMS) über alle Standorte eines Unternehmens hinweg. Dies ermöglicht die ununterbrochene Überwachung und Verbesserung aller bedeutenden Umweltaspekte.

Ein UMS ist ein freiwilliges Hilfsmittel, das Organisationen dabei hilft, eine Umweltpolitik zu erarbeiten, einzuführen, einzuhalten, zu überprüfen und zu überwachen und ihre Umweltleistung zu verbessern. Hoch entwickelte Systeme können gemäß ISO 14001-2015 oder vorzugsweise EMAS eingeführt werden, welche international anerkannte und durch eine dritte Partei zugelassene oder überprüfte Systeme sind. Sie sind auf eine ständige Verbesserung und auf Leistungsvergleiche der Umweltleistung der Organisation ausgerichtet.

Anwendbarkeit

Ein UMS ist im Prinzip für alle Organisationen und Anlagen geeignet. Der Umfang und die Art eines UMS sowie die entsprechenden Umwelteinflüsse können je nach Größe und Komplexität der Organisation und ihrer Prozesse variieren. In einigen Fällen könnten Aspekte von Wassermanagement, biologischer Vielfalt oder Bodenverunreinigung durch das von Automobilunternehmen eingeführte UMS nicht erfasst oder angezeigt werden; dieses Referenzdokument (Abschnitte 3.2, 3.3, 3.4, 3.5) kann bezüglich dieser Aspekte Orientierung bieten.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwert

(i1)

Standorte mit einem hoch entwickelten Umweltmanagementsystem (% der Anlagen/Betriebsvorgänge)

(i2)

Zahl der Umweltleistungsindikatoren, die in der gesamten Organisation allgemein genutzt werden und/oder über die in den Umwelterklärungen berichtet wird;

(i3)

Gebrauch von internen oder externen Richtwerten zur Förderung der Umweltleistung (J/N)

(b1)

An allen Produktionsstätten weltweit wurde ein hoch entwickeltes Umweltmanagementsystem eingeführt.

3.2.   Bewährte Praktiken für das Energiemanagement

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten. Die wesentlichen Grundsätze sind auch allgemein für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge von Bedeutung.

3.2.1.   Einrichtung eines detaillierten Energieüberwachungs- und -managementsystems

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für die Optimierung des Energieverbrauchs an allen Produktionsstätten eine detaillierte Energieüberwachung auf Prozessebene in Verbindung mit einem Energiemanagementsystem einzuführen, das durch eine dritte Partei zugelassen oder überprüft wurde.

An den bewährten Praktiken orientierte Energiemanagement-Pläne enthalten die folgenden Aspekte und sind einem Managementsystem entsprechend gestaltet, das organisatorische Verbesserungen benötigt, wie ein nach ISO 50001 zertifiziertes oder integriertes System im EMAS:

Eine Energiepolitik, eine Strategie und einen Aktionsplan umsetzen;

Für ein aktives Engagement des oberen Managements sorgen;

Leistung messen und überwachen;

Mitarbeiter schulen;

Kommunizieren;

Ständige Verbesserungen fördern;

Investieren.

Anwendbarkeit

Ein ISO 50001-zertifiziertes oder EMAS-registriertes Energiemanagementsystem ist für jede Anlage oder Standort geeignet.

Detaillierte wenn auch nicht immer notwendige Energieüberwachungs- und Managementsysteme einzuführen, kann für jedes Werk von Vorteil sein und sollte auf der geeigneten Ebene in Betracht gezogen werden, um Fortschritte zu machen.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i4)

Zahl der Anlagen mit detaillierten Energieüberwachungssystemen (# oder % der Anlagen/Betriebsvorgänge)

(i5)

Zahl der Anlagen mit einem ISO 50001-zertifizierten oder EMAS-registrierten Energiemanagementsystem (# oder % der Anlagen/Betriebsvorgänge)

(b2)

Entsprechende Energiemanagementpläne wurden an allen Standorten eingeführt (Organisationsebene)

(b3)

Eine detaillierte prozessbezogene Überwachung wurde am Standort eingeführt (Standortebene)

(b4)

Im Werk erfolgen Energiemanagementkontrollen, z. B. um für Standorte mit detaillierter Überwachung Bereiche der Anlage bei Nicht-Betrieb auszuschalten (Standortebene)

3.2.2.   Verbesserung der Effizienz energieverbrauchender Prozesse

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine hohe Energieeffizienz sicherzustellen, indem regelmäßige Überprüfungen der energieverbrauchenden Prozesse durchgeführt und Optionen zur Verbesserung von Kontrolle, Management, Reparaturen und/oder Ersatzleistungen ermittelt werden.

Die zu befolgenden zentralen Grundsätze zur Erhöhung der Energieeffizienz der Anlagen sind:

Überprüfung der Energieleistung;

Automatisierung und Zeitplanung zur Grundlastreduzierung;

Bereichseinteilung;

Überprüfung auf Lecks und Verluste;

Anbringen von Isolierungen für Leitungen und Ausrüstungen;

Installation von Wärmegewinnungssystemen, z. B. Wärmetauschern;

Aufbau eines Kraft-Wärme-Kopplungssystems (KWK);

Nachrüstungen;

Installation von Möglichkeiten zum Wechseln oder Kombinieren von Energiequellen.

Anwendbarkeit

Die in diesen bewährten Praktiken genannten Techniken sind im Prinzip sowohl auf neue als auch auf bereits bestehende Anlagen anwendbar. Das Optimierungspotenzial ist jedoch meist größer bei bereits bestehenden Anlagen, die sich über die Jahre organisch weiterentwickelt haben, um den sich ändernden Produktionsauflagen gerecht zu werden, wobei Synergien und Rationalisierungen hier klarere Ergebnisse liefern.

Nicht alle Anlagen werden in der Lage sein, eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) anzuwenden: Bei Anlagen mit geringen Wärmeprozessen oder einem geringen Wärmebedarf ist Kraft-Wärme-Kopplung keine kosteneffiziente Strategie.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i6)

Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen der Systeme und der Automatisierung, von Reparaturen, Wartungen und Aktualisierungen (% der Standorte)

(i7)

Globaler Energieverbrauch (kWh) pro Betriebseinheit (13)

3.2.3.   Erneuerbare und alternative Energienutzung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, innerhalb oder außerhalb des Betriebs produzierte erneuerbare Energien zu nutzen, um den Energiebedarf einer Fahrzeugfabrik zu decken.

Nachdem die Energienutzung so weit wie möglich verringert wurde (siehe Abschnitt 3.2.2), sind folgende erneuerbare oder alternative Energiequellen in Betracht zu ziehen:

Erneuerbare Energien vor Ort, d. h. Erzeugung durch Solarthermie, Fotovoltaik-Solarzellen, Windräder, Erdwärmeanlagen, Biomasse oder Hydroelektrik;

Alternative (potenziell CO2-reduzierte) Quellen vor Ort, wie die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung;

Erwerb erneuerbarer Energien außerhalb des Betriebs, entweder direkt oder über große Versorgungsunternehmen.

Anwendbarkeit

Die Durchführbarkeit, erforderlichen Kosten und Technologien variieren je nach der örtlichen erneuerbaren Ressource. Die Umsetzbarkeit der örtlichen Erzeugung erneuerbarer Energien hängt stark von den Faktoren vor Ort und der Anlage selbst ab, von Klima, Gelände und Boden, von Schatten, Sonne und von der verfügbaren Fläche. Baugenehmigungen können je nach Rechtslage ebenfalls eine administrative Hürde darstellen.

Energieerwerb außerhalb des Betriebs ist ganz allgemein möglich, entweder durch Partnerschaften mit Energieerzeugern (d. h. auf lokaler Ebene) oder einfach durch Auswahl einer Energieoption eines Versorgungsunternehmens, was in den meisten Mitgliedstaaten allen Kunden angeboten wird.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i8)

Anteil an Produktionsstätten mit Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen (%)

(i9)

Anteil an Energienutzung im Betrieb aus erneuerbaren Energiequellen (%)

(i10)

Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen (MWh oder TJ) pro Betriebseinheit

(b5)

Alle Produktionsstätten werden auf die mögliche Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft

(b6)

Über die Energienutzung erfolgt eine Berichterstattung unter Angabe des Anteils fossiler und nichtfossiler Energie

(b7)

Es gilt eine Politik, die auf eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien abzielt

3.2.4.   Optimierung der Beleuchtung in Automobilfabriken

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch für die Beleuchtung zu senken durch die Kombination von optimalem Design, idealer Positionierung, effizienten Beleuchtungstechnologien und bereichsbezogenen Managementstrategien.

Ein integrierter Ansatz zur Optimierung der Energieeffizienz von Beleuchtungen muss folgende Elemente berücksichtigen:

Raumgestaltung: soweit möglich, Tageslicht mit künstlichem Licht kombinieren;

Die Positionierung und Verteilung der Lichtquellen optimieren: Höhe und Abstand zwischen den Leuchten im Rahmen der Vorgaben für Wartung, Reinigung, Reparaturfähigkeit und Kosten;

Die Effizienz der Beleuchtungskörper steigern: Auswahl effizienter technischer Lösungen (auf Systemebene), die ausreichend Helligkeit für sicheres Arbeiten bieten;

Bereichsorientiertes Beleuchtungsmanagement: Licht wird an- oder ausgeschaltet je nach Anforderung und Anwesenheit.

Eine Kombination der obigen Maßnahmen kann die effektivste und umfassendste Art sein, Energienutzung für die Beleuchtung zu reduzieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar, wobei unterschiedliche Beleuchtungstechnologien unterschiedliche Anwendungsbereiche und Beschränkungen haben, weshalb sie für bestimmte Arbeitsumgebungen ungeeignet sein könnten.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i11)

Einsatz von besser platzierten energieeffizienten Lichtquellen (% der beleuchteten Bereiche innerhalb eines Betriebes, % aller Betriebe).

(i12)

Einsatz von bereichsbezogenen Strategien für die Beleuchtung (% der beleuchteten Bereiche innerhalb eines Betriebes, % aller Betriebe).

(i13)

Energieverbrauch von Beleuchtungskörpern (14) (kWh/Jahr für eine Anlage)

(i14)

Durchschnittliche Effizienz von Leuchten im gesamten Werk (lm/W)

(b8)

Die energieeffizientesten an die speziellen Anforderungen am Arbeitsplatz angepassten Lichtlösungen kommen an allen Standorten zum Einsatz

(b9)

Bereichseinteilungspläne wurden an allen Anlagen eingeführt

3.2.5.   Rationale und effiziente Nutzung von Druckluft

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch zu reduzieren, indem der Druckluftverbrauch aufgezeichnet und untersucht wird, Druckluftsysteme optimiert und Lecks beseitigt werden, das Angebot und die Nachfrage nach Luft besser angepasst, die Energieeffizienz von Kompressoren gesteigert und die Wärmerückgewinnung eingeführt wird.

Der Druckluftverbrauch kann durch ein umfangreiches Maßnahmenportfolio in drei Bereichen optimiert werden:

Maßnahmen auf der Nachfrageseite:

Fehlnutzung von Druckluft vermeiden und ersetzen;

Die Nutzung von Druckluftgeräten überprüfen;

Die Nachfrage überwachen und steuern;

Bewusstseinsbildende Programme erarbeiten;

Vertriebsnetz und Systemmaßnahmen:

Lecks identifizieren und minimieren

Druckentlastung;

Bereichseinteilung;

Einsatz von Ventilen;

Maßnahmen auf der Angebotsseite:

Kompressorsystem gemäß der Nachfrage bemessen und verwalten;

Die allgemeine Energieeffizienz des Druckluftsystems steigern;

Systemdruck regelmäßig prüfen;

Die Energieeffizienz der Hauptsystemteile steigern;

Filter regelmäßig prüfen;

Für energieeffiziente Trockner und optimale Entwässerung sorgen;

Wärmerückgewinnung installieren.

Anwendbarkeit

Die Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz von Druckluftsystemen können von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe angewandt werden, die über solch ein System verfügen.

Die Ersetzung von Druckluftgeräten sowie die Beseitigung von Lecks ist allgemein auf alle Systeme anwendbar, unabhängig von ihrem Alter und aktuellem Zustand.

Was die Optimierung des Systemdesigns betrifft sind die Empfehlungen insbesondere für Systeme relevant, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben — Schätzungen zufolge trifft dieser Ansatz auf mindestens 50 % aller Druckluftsysteme zu.

Betreffend die Nutzung von Abwärme ist eine ständige Nachfrage an Prozesswärme erforderlich, um die bestehenden Energie- und Kosteneinsparpotenziale zu verwirklichen.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i15)

Stromverbrauch des Druckluftsystems pro Volumeneinheit an der Verwendungsstelle (kWh/m3 der gelieferten Druckluft)

(b10)

Der Energieverbrauch des Druckluftsystems beträgt weniger als 0,11 kWh/m3 erzeugte Druckluft für große, bei einem Überdruck von 6,5  bar operierende Anlagen, mit einem normierten Volumenstrom bei 1 013 mbar und 20 oC und Druckschwankungen, die 0,2  bar nicht überschreiten.

(b11)

Nachdem alle Luftverbraucher ausgeschaltet wurden, bleibt der Netzdruck stabil und die Kompressoren (im Standby-Betrieb) wechseln nicht in den Lastzustand.

3.2.6.   Optimierung der Nutzung von Elektromotoren

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Stromverbrauch durch die optimale Nutzung von Elektromotoren zu reduzieren, insbesondere durch den Einsatz von drehzahlvariablen Antrieben, um meist für Anwendungen wie Pumpen die Motordrehzahl an die Nachfrage anzupassen.

Elektromotoren kommen in den meisten Produktionsprozessen zum Einsatz und können für eine größere Effizienz optimiert werden. Zu den einleitenden Schritten gehören die Erforschung möglicher Optionen zur Reduzierung der Motorlast und eine Überprüfung der Stromqualität, der Motorsteuerung und der Motor- und Übertragungseffizienz. Eine Ersetzung kann in Betracht gezogen werden, da moderne energieeffiziente Motoren den Energieverbrauch im Vergleich zu älteren Modellen bis zu 40 % senken können.

Eine weitere Verbesserung für drehzahlvariable/lastvariable Anwendungen ist die Installation von drehzahlvariablen Antrieben, um den Motorbetrieb für einen minimalen Verlust elektronisch anzupassen. Dies ist von besonderem Interesse und birgt das größte Einsparpotenzial für gängige Anwendungen wie Pumpen und Ventilatoren. Kurze Amortisationszeiten machen diese Investitionen oft wirtschaftlich attraktiv.

Anwendbarkeit

Die Art der Belastung und der geeignete Elektromotor müssen vor der Beurteilung des Optimierungspotenzials berücksichtigt werden. Die Nachrüstung stellt das größte Optimierungspotenzial dar, nachdem geprüft wurde, ob ein Motor mit geringerer Nennleistung installiert werden kann (wenn die Last reduziert wird), und z. B. Größe, Gewicht und Startfähigkeit berücksichtigt wurden. Aber auch bei Neubauten oder Neuanschaffungen hat eine möglichst nutzungsnahe Anpassung der Motorauswahl das Potenzial für einen optimierten Betrieb.

Bei der Betrachtung des drehzahlvariablen Antriebs sind vor allem harmonische Verzerrungen, Kühlprobleme bei niedrigen Drehzahlen und mechanische Resonanzen bei bestimmten Drehzahlen zu berücksichtigen.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i16)

Anteil an Elektromotoren mit Drehzahlregelung (% der installierten Gesamtleistung bzw. der Gesamtzahl)

(i17)

Anteil an Pumpen mit Drehzahlregelung (% der installierten Gesamtleistung bzw. der Gesamtzahl)

(i18)

Durchschnittlicher Pumpenwirkungsgrad (%)

3.3.   Bewährte Praktiken für die Abfallwirtschaft

Dieser Abschnitt betrifft Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten und ist allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

3.3.1.   Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine übergreifende organisatorische Abfallwirtschaftsstrategie mit hohen Zielvorgaben für die Abfallminimierung zu erarbeiten und auf Standortebene mit maßgeschneiderten Abfallwirtschaftsplänen umzusetzen, welche die Abfallproduktion während des Betriebs minimieren und strategische Partnerschaften einzugehen, um Märkte für die verbleibenden Abfallfraktionen zu finden.

Eine wirksame organisatorische Abfallwirtschaftsstrategie zielt darauf ab, die Endlagerung zu vermeiden, indem sie der Abfallhierarchie folgt (15), d. h. in der Reihenfolge ihrer Priorität.

Reduzierung durch vorausschauendes Planen, Verlängerung der Lebensdauer des Produkts bevor es zu Abfall wird, verbesserte Fertigungsmethoden und das Management des Abfalls in der Lieferkette;

Materialien in ihrer aktuellen Form wiederverwenden;

Recycling durch die Einrichtung von:

Sammlung und Trennung;

Messung und Überwachung der Abfallproduktion;

Prozeduren und Vorgehensweisen;

Bereitstellung einer Abfalllogistik;

Partnerschaften und Engagement der Interessenträger

Energiegewinnung aus Abfall durch Verbrennung oder fortschrittlichere Techniken.

Anwendbarkeit

Begrenzte lokale Recycling-Infrastrukturen und Abfallbeseitigungsvorschriften in bestimmten Regionen können ein Hindernis für die Vermeidung von Deponieverfüllungen sein. In diesen Fällen ist die Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern ein wichtiger Aspekt des Abfallwirtschaftsplans.

Bei der Auswahl der am besten geeigneten Abfallbehandlungsoptionen werden sowohl die Logistik als auch Materialeigenschaften und der wirtschaftliche Wert berücksichtigt.

Kleine und mittlere Unternehmen sind möglicherweise nicht in der Lage, sich die Kapitalkosten einiger Abfallreduzierungstechniken zu leisten, die neue Geräte, Schulungen oder Software erfordern.

Schließlich können sehr ehrgeizige Ziele wie die Vermeidung von Deponieverfüllungen für einige Anlagen je nach Grad der vertikalen Integration der Prozesse in der Anlage nicht erreicht werden.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i19)

Abfallproduktion pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

(i20)

Produktion von gefährlichem Abfall pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

(i21)

Abfälle, die in bestimmte Ströme geleitet werden, einschließlich Recycling, Energierückgewinnung und Deponierung (kg/Betriebseinheit, % Gesamtabfall).

(i22)

Erarbeitung und Umsetzung einer übergreifenden Abfallstrategie mit Überwachung und Verbesserungszielen (J/N)

(i23)

[Für Organisationen mit mehreren Standorten] Anzahl der Standorte mit fortgeschrittenen Abfallwirtschaftsplänen (#)

(i24)

[Für Organisationen mit mehreren Standorten] Anzahl der Standorte, die keinen Abfall auf die Deponie bringen (#)

(b12)

Abfallwirtschaftspläne eingeführt [an allen Standorten]

(b13)

Keine Deponierung von Abfällen aus allen Produktions- und Nicht-Produktionstätigkeiten/Standorten

3.4.   Bewährte Praktiken für das Wassermanagement

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten. Die wesentlichen Grundsätze sind auch allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

3.4.1.   Wassernutzungsstrategie und Wassermanagement

Wassermanagement ist ein Thema von steigendem Interesse, das in der Regel nicht im Detail in Standard-Umweltmanagementsystemen behandelt wird. Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht deshalb darin, Überwachungen durchzuführen und eine Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Fragen nach einem anerkannten konsolidierten Rahmen für das Wassermanagement durchzuführen, die den Organisationen folgendes ermöglicht:

Bewertung des Wasserverbrauchs und -abflusses;

Bewertung des Risikos in Bezug auf das Einzugsgebiet und die Lieferkette;

Erstellung eines Plans zur effizienteren Wassernutzung und Verbesserung der Abwasserableitung;

Zusammenarbeit mit der Lieferkette und anderen Organisationen;

Die Organisation und andere zur Verantwortung ziehen;

Kommunikation der Ergebnisse.

Anwendbarkeit

Wassermanagement ist ein stark lokales Thema: Der gleiche Wasserverbrauch könnte die verfügbaren Wasserressourcen in wasserarmen Regionen stark belasten, während er in Gebieten mit hoher Wasserversorgung kein Problem darstellt. Die Anstrengungen der Unternehmen im Bereich des Wassermanagements müssen daher in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen Situation stehen.

Es gibt Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sammlung ausreichender Daten für eine vollständige Wasserverträglichkeitsprüfung. Daher sollten Organisationen ihre Bemühungen auf die wasserintensivsten Prozesse, Gebiete und Produkte sowie auf die Gebiete konzentrieren, in denen ein hohes Wasserknappheitsrisiko besteht.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i25)

Wassernutzung pro Betriebseinheit (m3/Betriebseinheit)

(i26)

Standorte, die eine Wasserstrategieprüfung durchgeführt haben (% der Anlagen/Betriebsvorgänge)

(i27)

Standorte mit Überwachung der Wassernutzung (%)

(i28)

Standorte mit getrennter Wasserüberwachung für Produktionsprozesse und sanitäre Nutzung (%)

(b14)

Einführung einer Wasserstrategie nach einem anerkannten Instrument wie dem CEO Water Mandate, das eine Bewertung der Wasserknappheit integriert.

(b15)

Der Wasserverbrauch im Betrieb wird pro Standort und pro Prozess und ggf. mittels automatisierter Software gemessen.

3.4.2.   Wassersparmöglichkeiten in Automobilfabriken

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Wasserverbrauch an allen Standorten zu minimieren, die Umsetzung von Maßnahmen zur Wassereffizienz regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die meisten Verfahren und Geräte als hocheffizient eingestuft werden.

Das Potenzial der Wassereinsparung in der gesamten Anlage (16) kann ausgeschöpft werden durch:

Die Vermeidung von Wasserverbrauch:

Alle Bereiche vor dem Abspritzen trocken fegen;

Lecks beseitigen;

Alternativen zu Flüssigkeitsringpumpen verwenden;

Die Reduzierung des Wasserverbrauchs:

Die Effizienz der Betriebsvorgänge verbessern;

Durchflussbegrenzer an der Leitungswasserleitung montieren;

Zum Spülen/Abspritzen wassersparende Düsen verwenden;

Eine Zeitschaltuhr zur Spülsteuerung verwenden;

Wassersparende Personaleinrichtungen installieren;

Einsatz von Ultraschall-Reinigungsverfahren;

Gegenstromspülung;

Zwischenstufenspülung.

Anwendbarkeit

Wassersparende Geräte sind breit einsetzbar und beeinträchtigen die Leistung nicht, wenn sie richtig gewählt und installiert werden.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i25)

Wassernutzung pro Betriebseinheit (m3/Betriebseinheit)

(I29)

Anteil der Betriebsvorgänge an bestehenden Standorten, die mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen und Verfahren nachgerüstet sind (%)

(i30)

Anteil neuer Standorte mit wassersparenden Geräten und Verfahren (%)

(b16)

Alle neuen Standorte sind mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen ausgestattet, und die Nachrüstung von wassersparenden Einrichtungen erfolgt schrittweise an allen bestehenden Standorten

3.4.3.   Wasserrecycling und Regenwasserkollekte

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Verwendung von Wasser hoher Qualität bei Prozessen zu vermeiden, wo dies möglich ist, sowie die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern, um den verbleibenden Bedarf zu decken.

Für viele Verwendungen wie z. B. Kühlwasser, Toiletten- und Urinalspülung, Fahrzeug/Komponentenreinigung und Bewässerung (außer Pflanzenbewässerung) ist es möglich, Trinkwasser oder Wasser hoher Qualität durch rückgewonnenes Wasser aus Regenwasser oder recyceltem Wasser aus anderen Quellen zu ersetzen.

Die Installation dieser Systeme benötigt in der Regel folgende Elemente:

für Abwasser-Recyclingsysteme:

Voraufbereitungstanks;

Aufbereitungssystem;

Pumpensystem;

für Regenwassersammelsysteme:

Einzugsgebiet;

Wasserzuführungssystem;

Speichervorrichtung;

Verteilungssystem.

Anwendbarkeit

Wasserrecycling-Systeme können in alle neuen Gebäude integriert werden. Vorhandene Gebäude nachzurüsten ist teuer und kann unpraktisch sein, außer im Gebäude finden gerade umfangreiche Renovierungen statt.

Die wirtschaftliche Machbarkeit von Regenwassersammelsystemen hängt stark vom Klima ab.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i25)

Wassernutzung pro Betriebseinheit (m3/Betriebseinheit)

(i31)

Installation eines Abwasser-Recyclingsystems (J/N)

(i32)

Installation eines Regenwasser-Recyclingsystems (J/N)

(i33)

Jährliche Menge an Regenwassernutzung und Abwasserwiederverwendung (m3/Jahr)

(i34)

Anteil der Gesamtmenge an der Wassernutzung durch Recyceltes Regen- oder Abwasser (%).

(b17)

Wasserrecycling im „geschlossenem Kreislauf“ wird soweit möglich mit einer Rückgewinnungsrate von mindestens 90 % umgesetzt

(b18)

30 % des Wasserbedarfs wird durch gesammeltes Wasser gedeckt (in Regionen mit genügendem Niederschlag)

3.4.4.   Grüne Dächer für Sturmwassermanagement

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, grüne Dächer bei Industriestandorten zu installieren oder nachzurüsten, vor allem in Ökologisch sensiblen Gebieten, wo das Management vom Sturmwasserabfluss wichtig ist.

Das Installieren von grünen Dächern, wo es strukturell möglich ist, kann zu folgenden Zielen beitragen:

Verringerter Wasserfluss, vor allem bei Unwetter;

Gesteigerte Lebensspanne des Dachs (verringerter Materialverbrauch);

Isolierende Wirkung (verringert den Verbrauch von HLK-Anlagen);

Schutz der biologischen Vielfalt;

Verbesserte Wasserqualität.

Anwendbarkeit

Grüne Dächer sind bei vielen existierenden und neuen Gebäuden möglich, doch in der Praxis kommen nur ein paar Orte für eine breitflächige Implementierung der Lösung infrage. Zu den Einschränkungen gehören das Unwetterrisiko, strukturbedingte Gebäudezwänge, Zugang zu Sonnenlicht, Feuchtigkeit, Abdichtung, existierende Dächersysteme und das Management von gesammeltem Regenwasser.

Zudem muss diese Art von Dachbenutzung gegen andere umweltfreundliche Nutzungen der Dächer abgewogen werden, wie die Installation von Solarthermieanlagen oder Fotovoltaik-Anlagen und Tageslichteinfall.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i35)

Anteil an Standorten die sich für grüne Dächer eignen, und bei denen grüne Dächer installiert sind (%)

(i36)

Wasserspeicherkapazität des grünen Dachs: Anteil an Wasserrückhalt (%), Wasserabfluss (m3);

(i37)

Kühlwirkung: Verringerung des Energiebedarfs von HLK-Anlagen (MJ);

(i38)

Qualitative Indikatoren der biologischen Vielfalt (z. B. Anzahl an Arten, die auf dem Dach leben), je nach lokalen Bedingungen.

3.5.   Bewährte Praktiken für den Schutz der biologischen Vielfalt

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten. Die wesentlichen Grundsätze sind auch allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

3.5.1.   Überprüfung und Strategie beim Management von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt entlang der Wertschöpfungskette

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Ökosystem-Management-Überprüfung durchzuführen, damit die Auswirkungen von Ökosystemleistungen entlang der Wertschöpfungskette klar verstanden werden, und mit relevanten Interessenträger zusammenzuarbeiten, um Probleme zu minimieren.

Organisationen können Vorgehensweisen wie der „Corporate Ecosystem Services Review“ (Überprüfung der Ökosystemleistungen der Unternehmen) folgen (entwickelt durch das World Resources Institute mit dem WBCSD), was aus fünf Schritten besteht:

Bereich auswählen;

Prioritäre Ökosystemleistungen identifizieren (qualitativ);

Trends in prioritären Leistungen analysieren;

Unternehmensrisiken und Chancen identifizieren;

Strategien entwickeln.

Anwendbarkeit

Ökosystemüberprüfungen können leicht durch Unternehmen jeder Größe, mit verschiedenen Detailtiefen in den Lieferketten umgesetzt werden. Die beschriebenen Ansätze bestehen aus der Einbeziehung des Managements der biologischen Vielfalt im (Umwelt-)Managementplan der Organisation, und kann deshalb leicht eine Verbindung zu anderen existierenden Unternehmensprozessen und Analysetechniken herstellen, wie z. B. Lebenszyklusfolgenabschätzungen, Bodenmanagementpläne, Wirtschaftsfolgenabschätzungen, Geschäftsberichterstattung und Nachhaltigkeitsbewertungen.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i39)

Anwendung von Vorgehensweisen, um Ökosystemleistungen für die Wertschöpfungskette zu bewerten (J/N oder % Abdeckung);

(i40)

Abdeckung des relevanten Bereichs, durch Prioritätensetzung bestimmt (J/N oder % Abdeckung).

(b19)

Entlang der Wertschöpfungskette erfolgt eine Ökosystem-Überprüfung auf hohem Niveau, gefolgt von einer detaillierteren Ökosystemüberprüfung in identifizierten risikoreichen Bereichen

(b20)

In Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern und externen Experten werden Strategien entwickelt, um Probleme in den identifizierten prioritären Abschnitten der Lieferkette zu minimieren

3.5.2.   Management der biologischen Vielfalt auf Standortebene

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, direkte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt auf dem Unternehmensgelände zu verbessern, durch Messungen, Verwaltung und Berichterstattung über die Bemühungen für die biologische Vielfalt, und durch Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern.

Drei wichtige Schritte sind für die Verbesserung der Auswirkungen für die biologische Vielfalt vor Ort erforderlich:

Die Messung der biologischen Vielfalt, um die positiven oder negativen Auswirkungen einer Organisation auf die biologische Vielfalt zu verfolgen, z. B. mit Fokus auf Landnutzung, Umweltauswirkungen und die zu schützenden Arten. Die bewährten Praktiken beinhalten z. B. standortbasierende Überprüfungen der Risiken und der biologischen Vielfalt, mit Bewertung der umliegenden Gebiete und Messungen entsprechend den Indikatoren und ein Arteninventar.

Verwaltung und Zusammenarbeit mit den Interessenträgern: Verwaltung des Geländes, um die biologische Vielfalt zu fördern und erhalten, Ausführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Zusammenarbeit mit spezialisierten Organisationen, die sich mit biologischer Vielfalt befassen sowie Ausbildung von Personal und Auftragnehmern.

Berichterstattung: Teilen von Informationen mit Interessenträgern über Aktivitäten, Auswirkungen und Leistungen einer Organisation in Bezug auf die biologische Vielfalt.

Anwendbarkeit

Viele der Ansätze sind generell anwendbar und können jederzeit eingeführt werden, auch während des Betriebs am Einsatzort. Existierende Standorte haben möglicherweise wenig oder keinen Freiraum für neue Entwicklungen zur Verfügung, doch manche Lösungen können bereits bebaute Flächen nutzen (siehe Kapitel 3.4.4).

Ein Problem für die Organisationen, die diese bewährte Umweltmanagementpraxis umsetzen, ist die Gefahr, dass für die biologische Vielfalt vorgesehene Bereiche „geschützt“ werden und z. B. einer bevorstehenden Nutzung für geplante langfristige Erweiterungen zur Verfügung stehen.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i41)

Anzahl an Kooperationsprojekten mit Interessenträgern, um Probleme mit der biologischen Vielfalt anzusprechen (#)

(i42)

Verfahren/Werkzeuge sind vorhanden, um Rückmeldungen in Bezug zur biologischen Vielfalt von Kunden, Interessenträgern und Lieferanten zu analysieren (J/N).

(i43)

Inventur von Grundstücken und Flächen, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, von ihm gemietet oder verwaltet werden, in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder Gebieten mit hohem Biodiversitätswert (m2).

(i44)

Plan für einen biodiversitätsfreundlichen Gartenbau auf Flächen, die sich im Besitz des Unternehmens befinden oder von ihm gemietet oder verwaltet werden (J/N).

(i45)

Index für die biologische Vielfalt (nach den lokalen Bedingungen gestalten)

(b21)

Es gibt einen umfassenden Biodiversitätsplan für eine systematische Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten durch Messung, Überwachung und Berichterstattung

(b22)

Die Zusammenarbeit mit Experten und lokalen Interessenträger ist gewährleistet

3.6.   Bewährte Praktiken für das Management von Wertschöpfungskette und Design

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten.

3.6.1.   Förderung von Umweltverbesserungen entlang der Lieferkette

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, von allen wichtigen Lieferanten zertifizierte Umweltmanagementsysteme zu fordern, Ziele für Umweltkriterien festzulegen und Audits bei Hochrisikolieferanten durchzuführen, um deren Einhaltung zu gewährleisten. Dies wird durch Schulungen von und Zusammenarbeit mit Lieferanten unterstützt, um sicherzustellen, dass sich deren Umweltleistung verbessert.

Spitzenorganisationen sind bestrebt, die Umweltleistung in ihrer Lieferkette durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

Materialverfolgung über das IMDS (Internationales Materialdatensystem);

Aufforderung an Direktlieferanten, über zertifizierte oder geprüfte Umweltmanagementsysteme zu verfügen;

Festlegung von Umweltverbesserungszielen und Zusammenarbeit mit erstrangigen Lieferanten, um diese Ziele zu erreichen (typischerweise: Verringerung von Abfall und Recycling, Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, Erhöhung des Anteils an nachhaltigen Materialien in den zugekauften Komponenten und Verbesserung der biologischen Vielfalt);

Unterstützung der Lieferanten bei der Verbesserung ihrer Umweltauswirkung;

Überwachung und Umsetzung.

Anwendbarkeit

Viele OEMs verlangen von ihren erstrangigen Lieferanten, dass sie sich auf den gleichen allgemeinen Umweltverhaltenskodex einigen, der in den Einkaufsvereinbarungen integriert ist. Zunächst kann es von Vorteil sein, sich auf die erstrangigen Lieferanten zu konzentrieren, die den größten Anteil am gesamten Einkaufsbudget haben oder die größten Umweltauswirkungen verursachen. Die Auditierung von erstrangigen Lieferanten erfordert einen erheblichen Aufwand, der nur für größere Organisationen möglich erscheint, die bereits eine genaue Überprüfung der Zulieferbetriebe durchführen. Auf lange Sicht können die Anforderungen auf weitere Lieferanten ausgeweitet werden.

Im Hinblick auf die Anwendbarkeit dieser bewährten Praktiken auf erstrangige Lieferanten selbst und nicht auf OEMs sollten Lieferanten die Hebelwirkung berücksichtigen, die die Organisation nutzen kann, um die Anforderungen an ihre eigenen Lieferanten in Anbetracht ihrer eigenen Größe oder Einkaufsfähigkeit und ihres relativen Gewichts im Portfolio ihrer eigenen Lieferanten hinzuzufügen.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i46)

Anteil der erstrangigen Lieferanten (nach Anzahl oder nach Einkaufsbudget/Wert), die den geforderten Standards nach internen oder externen Audits entsprechen (%)

(i47)

Fragebögen zur Selbsteinschätzung, die an direkte Hochrisikolieferanten verschickt werden (J/N)

(i48)

Bildung und Schulung der direkten Lieferanten (J/N)

(b23)

Alle wichtigen Lieferanten müssen über ein Umweltmanagementsystem verfügen, um sich für Einkaufsvereinbarungen zu qualifizieren

(b24)

Umweltkriterien werden über alle Umweltauswirkungsbereiche hinweg für Einkaufsvereinbarungen festgelegt

(b25)

Alle direkten Lieferanten erhalten Fragebögen zur Selbsteinschätzung und Hochrisikolieferanten werden von Kunden oder Dritten auditiert.

(b26)

Für direkte Lieferanten werden Förderungen und Schulungen durchgeführt

(b27)

Für den Fall von Regelverstößen wurden Durchsetzungsverfahren definiert

3.6.2.   Mit Lieferanten und Kunden zusammenarbeiten, um Verpackungen zu reduzieren

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Verpackungen für die Material- und Komponentenversorgung zu reduzieren und wiederzuverwenden.

Diese bewährte Praxis basiert auf den folgenden Grundsätzen:

Unnötige Verpackungen reduzieren und gleichzeitig eine ausreichende Funktionalität gewährleisten (Teileintegrität, leichte Zugänglichkeit);

Alternative Materialien für Verpackungen erforschen, die entweder weniger ressourcenintensiv oder leichter wiederverwendbar/recycelbar sind;

Entwicklung einer Rücknahmelogistik für die Rückgabe von Leergut an Lieferanten/Rücknahme direkt vom Kunden in einem geschlossenen Kreislauf;

Untersuchung alternativer Verwendungen von Einwegverpackungen, um die Entsorgung abzuwenden (weiter oben in der „Abfallhierarchie“ (17)).

Anwendbarkeit

Diese Grundsätze gelten weitgehend für alle derzeit verwendeten Verpackungen. Die Machbarkeit innovativer Lösungen wird durch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Lieferanten oder Kunden mit dem Plan eingeschränkt.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i20)

Abfallproduktion pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

(i49)

Verpackungsabfallerzeugung pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

(i50)

Verpackungsabfallerzeugung pro Betrieb oder Wartungsgruppe (kg/Betrieb, kg/Wartungsgruppe)

3.6.3.   Design für Nachhaltigkeit durch Verwendung von Lebenszyklusanalysen (LCA)

Die Durchführung einer Lebenszyklusanalyse (LCA) hilft, Verbesserungspotenziale und Kompromisse zwischen verschiedenen Umweltauswirkungen zu identifizieren und eine Verlagerung von Umweltbelastungen von einem Teil des Produktlebenszyklus auf einen anderen zu vermeiden.

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, während der Entwurfsphase umfangreiche Lebenszyklusanalysen durchzuführen, die Festlegung spezifischer Ziele für die Verbesserung der verschiedenen Umweltauswirkungen zu unterstützen, sicherzustellen, dass diese Ziele erreicht werden, und die Entscheidungsfindung durch den Einsatz von Lebenszyklusanalysewerkzeuge zu unterstützen, um folgende Maßnahme zu gewährleisten:

Ressourcennachhaltigkeit;

Minimaler Ressourceneinsatz in Produktion und Transport;

Minimaler Ressourceneinsatz während der Nutzungsphase;

Angemessene Haltbarkeit des Produktes und der Komponenten;

Demontage, Trennung und Reinigung ermöglichen;

Vergleiche zwischen verschiedenen Arten von Mobilitätskonzepten ermöglichen.

Anwendbarkeit

Grundsätzlich sind der Anwendbarkeit der Lebenszyklusanalyse keine Grenzen gesetzt, um Designentscheidungen auf der Ebene des Fahrzeugs sowie einzelner Teile und Materialien zu treffen. Den meisten KMU fehlen jedoch das Fachwissen und die Ressourcen, um die Anforderungen an Informationen über die Umweltleistung im Lebenszyklus zu erfüllen, und es kann zusätzliche Unterstützung erforderlich sein.

Es gibt auch Grenzen für die derzeitigen Lebenszyklusanalyse-Vorgehensweisen, da einige Wirkungskategorien in den Lebenszyklusanalyse-Vorgehensweisen nicht gut berücksichtigt werden — zum Beispiel der Verlust an biologischer Vielfalt und indirekte Auswirkungen durch die Verlagerung der landwirtschaftlichen Produktion.

Die Lebenszyklusanalyse kann ein unwirksames Werkzeug für den Vergleich von Fahrzeugen zwischen OEMs sein, da die verwendeten Grenzen, Parameter und Datensätze erheblich voneinander abweichen können, selbst wenn ISO-Normen eingehalten werden. Tatsächlich war dies nicht das Ziel des Werkzeugs, als es ursprünglich entwickelt wurde. Bei Umweltmanagementsystemen wie die EMAS-Systeme ist die Lebenszyklusanalyse jedoch sehr nützlich, um die Verbesserungen zu messen, die ein Unternehmen bei den Umweltleistungen seiner Produkte erzielen kann, typischerweise mit dem Vergleich eines Fahrzeugs mit seinem Vorgänger der gleichen Produktlinie.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i51)

Durchführung von Lebenszyklusanalysen der wichtigsten Produktlinien zur Unterstützung von Design- und Entwicklungsentscheidungen (J/N)

(i52)

Verbesserung der Umweltindikatoren (CO2, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung usw.) für neue Modelle in den Hauptproduktlinien im Vergleich zu den Vorgängermodellen (%)

(i53)

Durchführung von Vergleichen zwischen verschiedenen Arten von Mobilitätskonzepten (J/N)

(b28)

Die Lebenszyklusanalyse wird für die Hauptproduktlinien nach ISO 14040:2006 oder gleichwertig durchgeführt

(b29)

Um Fahrzeugkonzepte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verbessern, wurden Ziele definiert

3.7.   Bewährte Praktiken für die Wiederaufbereitung

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten.

3.7.1.   Allgemeine bewährte Praktiken für die Wiederaufbereitung von Komponenten

Das Erreichen eines höheren Wiederaufbereitungsgrades hat erhebliche Auswirkungen auf Material- und die Energieeinsparungen.

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Umfang der Wiederaufbereitungsmaßnahmen zu erhöhen, Verfahren einzuführen, um die hohe Qualität der wiederaufbereiteten Teile zu gewährleisten und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu reduzieren, und die Aktivitäten auf weitere Komponenten auszuweiten.

Anwendbarkeit

Typischerweise ist die Wiederaufbereitung für Produkte mit höheren Wiederverkaufswerten rentabel, und die Märkte für einige Komponenten sind bereits ausgereift (z. B. Anlasser, Generatoren usw.). Andere Bereiche befinden sich in einem früheren Entwicklungsstadium (z. B. elektrische und elektronische Komponenten), bei denen die Komplexität wesentlich größer ist und bei denen ein erhebliches Marktwachstumspotenzial besteht. Bei früheren Produktgenerationen, die noch auf dem Markt sind und gewartet werden müssen, die aber nicht mehr produziert werden, kann die Wiederaufbereitung auch hilfreich sein.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i54)

Wiederaufarbeitungsgrad (Gewicht pro Komponente (%))

(i55)

Gesamtwiederaufbereitungsgrad (% der zurückgewonnenen Komponenten).

4.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DEN ALTFAHRZEUGHANDEL

4.1.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Wiederverwertung von Altfahrzeugen

Dieses Kapitel ist für Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge von Bedeutung.

4.1.1.   Komponenten- und Materialrücknahmenetzwerke

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effektive Rücknahmenetzwerke einzusetzen, um die Wiederverwendungs-, Recycling- und Verwertungsquote zu erhöhen, die bei Altfahrzeugen wirtschaftlich erreichbar ist. Dies beinhaltet eine umfassende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Industrie, um Komponenten zurückzugewinnen, wenn möglich mit anderen Abfallströmen zu konsolidieren sowie Schulungen und Unterstützung.

Die von Spitzenreitern zugelassenen Verwertungseinrichtungen haben die besten Praktiken durch folgende Maßnahmen durchgesetzt:

Zusammenarbeit mit den Akteuren der Industrie: um die Verfolgung, Sammlung und Beförderung von Komponenten und Materialien zu koordinieren und um sicherzustellen, dass die richtigen Anreize für die Akteure in der Kette vorhanden sind;

Verwaltung/Anreiz zur Produktrückgabe;

Konsolidierung mit anderen Abfallströmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Know-how zu bündeln;

Bereitstellen von technischer Unterstützung und Sensibilisierung.

Anwendbarkeit

Die größten potenziellen Umweltgewinne liegen offenbar in der Sammlung fortschrittlicher Technologien mit begrenzter Lebensdauer (z. B. Hybrid- oder Elektrofahrzeugbatterien) sowie von Komponenten/Materialien, die weniger wirtschaftlich zu demontieren sind (z. B. Kunststoff- und Glaskomponenten). Hinsichtlich Verwaltung/Anreiz zur Produktrückgabe hängt die Anwendbarkeit alternativer Geschäftsmodelle — wenn überhaupt — von der lokalen Regulierung, dem Kundenstamm, der geografischen Verteilung und der Art des Produkts ab.

In einigen Mitgliedstaaten könnten Rücknahmesysteme dem Wettbewerb des informellen Sektors bei der Demontage von Altfahrzeugen ausgesetzt sein.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i56)

Rate spezifischer über Altfahrzeugnetzwerke rückgewonnener Produkte oder Materialien (%)

(b30)

Zusammenarbeit und Partnerschaften mit lokalen/nationalen Organisationen zur Umsetzung von Rücknahmesystemen sind vorhanden

4.2.   Altfahrzeugverwertung

Dieses Kapitel ist für Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge von Bedeutung.

4.2.1.   Verbesserte Schadstoffbeseitigung aus Fahrzeugen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die vorgeschriebene Schadstoffbeseitigung von Fahrzeugen nach Möglichkeit mit speziell entwickelter Ausrüstung durchzuführen. Umweltaspekte sind von Bedeutung für die Kontamination von Boden und Wasser, aber auch für die Rückgewinnung von Materialien zur Wiederverwendung und zum Recycling.

Die besten Praktiken bestehen darin, über wirksame Schadstoffbeseitigungssysteme zu verfügen, wie z. B.:

Ausrüstung zum sicheren Bohren von Kraftstofftanks und zum hydraulischen beseitigen von Kraftstoff;

Entwässerungs-/Sammelausrüstung für Öle, Hydraulikflüssigkeiten usw.; und Ausrüstung zum Entfernen von Öl aus Stoßdämpfern;

Werkzeuge für die Demontage des Austauschkatalysators;

Ausrüstung zur Entfernung und sicheren Lagerung von Gasen aus Klimaanlagen;

Ausrüstung für Airbag-Detonation und

Ausrüstung für die Demontage der Sitzgurtspanner.

oder alternative Methoden einzusetzen, um den gleichen Grad an Schadstoffbeseitigung zu erreichen.

Anwendbarkeit

Die Schadstoffbeseitigungsraten werden davon beeinflusst, ob eine Altfahrzeugverwertungsanlage auf einen bestimmten Fahrzeugtyp (z. B. Fahrzeuggröße) spezialisiert ist. Bestimmte andere Faktoren werden ebenfalls erforderlich sein, z. B. in einigen Fällen kommerzielle Schadstoffbeseitigungsmaschinen oder angemessene Lager- und Verwertungseinrichtungen, um sicherzustellen, dass die Schadstoffbeseitigung für die Umwelt ungefährlich ist.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i57)

Beseitigungsrate von Komponenten (%)

(i58)

Recyclingrate von Flüssigkeiten (%)

(i59)

Installation einer gewerblichen Schadstoffbeseitigungsmaschine oder einer gleichwertigen Anlage (J/N)

(i60)

Einsatz von Massenausgleichstechniken zur Überwachung der Schadstoffbeseitigungsraten (J/N)

(i61)

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (J/N)

(b31)

Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ist in der Organisation vorhanden

4.2.2.   Allgemeine bewährte Praktiken für Kunststoff- und Verbundteile

Es gibt zwei Hauptmethoden für die Verwertung von Kunststoff- und Verbundteilen — Demontage und Recycling von Komponenten und Post-Schredder-Recycling. Die relativen Vor- und Nachteile dieser Verfahren hängen wesentlich von der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Altfahrzeugverwertungstechnologien ab.

Die bewährte Umweltmanagementpraxis ermöglicht die Bewertung der Vor- und Nachteile basierend auf spezifischen Informationen zu Kunststoff- und Verbundteilen. Spitzenorganisationen haben für ausgewählte Komponenten einen Recyclingkreislauf etabliert und erforschen weiterhin neue Felder, um die Recyclingfähigkeit ihrer Fahrzeuge zu erhöhen.

Anwendbarkeit

Die besten Praktiken gibt es sowohl im Rahmen der Pre-Schredder- als auch der Post-Schredder-Recyclingwege.

Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i62)

Berücksichtigung von Lebenszyklusanalyse-Studien zur Ermittlung optimaler Materialwege entsprechend den lokalen Faktoren (J/N)

(i63)

Anteil der nach dem optimalen Lebenszyklusanalyse-Weg behandelten Komponenten (%)

5.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG

Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl zentraler Umweltleistungsindikatoren für die Automobilindustrie samt den entsprechenden Richtwerten und einem Hinweis auf die jeweiligen bewährten Umweltmanagementpraktiken (BUMP). Sie bilden eine Untergruppe aller in den Kapiteln 3 und 4 genannten Indikatoren.

#

Empfohlener Indikator

Übliche Einheit

Hauptzielgruppe

Kurzbeschreibung

Empfohlene Mindestebene für die Überwachung

Zugehöriger EMAS-Kernindikator (18)

Leistungsrichtwert

Die jeweils beste Umweltmanagementpraxis (BUMP) (19)

AUTOMOBILINDUSTRIE

1

Standorte mit einem hoch entwickelten Umweltmanagementsystem

% der Anlagen/ Betriebsvorgänge

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Anzahl der Standorte mit einem hoch entwickelten Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS-registriert oder ISO 14001-zertifiziert und wie in den bewährten Umweltmanagementpraktiken beschrieben), dividiert durch die Gesamtzahl der Standorte

Unternehmensebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

An allen Produktionsstandorten weltweit wurde ein hoch entwickeltes Umweltmanagementsystem eingeführt.

BUMP 3.1.1

2

Anzahl der Standorte mit detaillierten Energieüberwachungssystemen

Zahl der Anlagen/Betriebsvorgänge

% der Anlagen/Betriebsvorgänge

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Zahl der Standorte mit detaillierten Energieüberwachungssystemen Diese kann auch als ein Teil einer Gesamtzahl von Produktionsstandorten des Unternehmens ausgedrückt werden

Unternehmensebene

Energieeffizienz

An allen Standorten wurden spezifische Energiemanagementpläne eingeführt

Am Standort wurde eine detaillierte Überwachung pro Prozess eingeführt

Für die Anlage werden Energiemanagementkontrollen durchgeführt, etwa bei Standorten mit detaillierter Überwachung, um Bereiche der Anlage bei Nicht-Betrieb abzuschalten

BUMP 3.2.1

3

Globaler Energieverbrauch pro Betriebseinheit

kWh/Betriebseinheit/Jahr

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Jährlicher Energieaufwand (Wärme, Kälte und Elektrizität) die am Produktionsstandort eingesetzt wird, dividiert durch die jeweils gewählte Betriebseinheit (z. B. produzierte Fahrzeuge)

Unternehmensebene

Energieeffizienz

BUMP 3.2.2

4

Anteil der Produktionsstandorte, die auf ihr Potenzial und auf Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft wurden

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Produktionsstandorte, die auf ihr Potenzial und auf Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft wurden, dividiert durch die Gesamtzahl der Produktionsstandorte

Unternehmensebene

Emissionen

Alle Produktionsstandorte sind auf ihr Potenzial und auf Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft worden

Es gilt eine Politik, deren Ziel eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien ist

BUMP 3.2.3

5

Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der Standorte

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Die Menge der eingesetzten erneuerbaren Energie (einschließlich der am Standort produzierten und der zugekauften Energie), dividiert durch die gesamte am Standort eingesetzte Energie.

Unternehmensebene

Emissionen

Über den Energieverbrauch wird Bericht erstattet, dabei werden die Anteile an fossiler und nicht-fossiler Energie angegeben

BUMP 3.2.3

6

Energieverbrauch der Lichttechnik

kWh/Jahr

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Jährlicher Energieverbrauch der Lichttechnik, gemessen auf der Werksebene

Werksebene

Energieeffizienz

Emissionen

BUMP 3.2.4

7

Einsatz von besser platzierten energieeffizienten Beleuchtungen

% der beleuchteten Bereiche an einem Standort

% an allen Standorten

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Bessere Positionierungen und energieeffiziente Beleuchtungssysteme werden im Werk implementiert

Werksebene

Energieeffizienz

Emissionen

Die energieeffizientesten und an die speziellen Anforderungen am Arbeitsplatz angepassten Beleuchtungslösungen kommen an allen Standorten zum Einsatz

BUMP 3.2.4

8

Implementierung von bereichsbezogenen Strategien der Beleuchtung

% der beleuchteten Bereiche an einem Standort

% an allen Standorten

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Das Beleuchtungs-Management wird bereichsbezogen implementiert, Licht wird nach den Erfordernissen und der Anwesenheit in den jeweiligen Bereichen des Standorts ein- und ausgeschaltet

Werksebene

Energieeffizienz

Emissionen

An allen Standorten werden entsprechend der jeweils bewährten Praxis Bereichsmodelle eingeführt

BUMP 3.2.4

9

Elektrizitätsverbrauch des Druckluftsystems pro Volumeneinheit am Endverbrauchspunkt

kWh/Nm3 der gelieferten Druckluft, mit dem festgelegten Betriebsdruck des Druckluftsystems

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Verbrauchte Elektrizität für jeden am Endverbrauchspunkt mit einem gegebenen Druckniveau gelieferten Standard-Kubikmeter Druckluft

Werksebene

Energieeffizienz

Emissionen

Das Druckluftsystem mit einem Betriebsdruck von ungefähr 6,5  bar weist einen Energieverbrauch von weniger als 0,11 kWh/Nm3 auf

BUMP 3.2.5

10

Anteil installierter Elektromotoren mit drehzahlvariablen Antrieben

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Anzahl der installierten Motoren mit drehzahlvariablen Antrieben dividiert durch die Gesamtzahl der Motoren.

Alternativ kann dieser Indikator über die elektrische Leistung der installierten Motoren mit drehzahlvariablen Antrieben dividiert durch die elektrische Gesamtleistung aller Elektromotoren berechnet werden.

Werksebene

Energieeffizienz

Emissionen

BUMP 3.2.6

11

Abfallerzeugung pro Betriebseinheit

kg/Betriebseinheit

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Produzierte Abfallgesamtmenge (gefährlich und ungefährlich), dividiert durch die gewählten Betriebseinheiten (z. B. hergestellte Automobile)

Werksebene

Abfall

BUMP 3.2.7

12

Erarbeitung und Umsetzung einer übergreifenden Abfallstrategie mit Überwachung und Verbesserungszielen

J/N

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Es wurde eine überwachte Abfallmanagement-Strategie auf Standortebene eingeführt, für die auch Verbesserungsziele gelten

Werksebene

Abfall

Abfallwirtschaftspläne eingeführt [an allen Standorten]

BUMP 3.3.1

13

Abfälle werden in spezifische Ströme geleitet, einschließlich Recycling, Energierückgewinnung und Verfüllung in Deponien

kg/Betriebseinheit

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Der produzierte Abfall wird überwacht und die verschiedenen ins Recycling, in die Energierückgewinnung und auf Deponien geleiteten Mengen werden aufgezeichnet

Werksebene

Abfall

Keinerlei Deponierung von Abfällen aus Standorten oder Fertigungen

BUMP 3.3.1

14

Wasserverbrauch pro Betriebseinheit

L/Betriebseinheit

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Gesamtwasserverbrauch auf der Ebene eines einzelnen Werks, dividiert durch die jeweils gewählte Betriebseinheit (z. B. produzierte Fahrzeuge)

Werksebene

Wasser

Einführung einer Wassermanagement-Strategie nach einem anerkannten Instrument wie dem CEO Water Mandate, das eine Bewertung von Wasserknappheit einschließt.

Der Wasserverbrauch im Betrieb wird pro Standort und Prozess und eventuell mit einer automatisierten Software gemessen.

Die Schwellenwerte für die Reduzierung von Schadstoffen in Abwässern werden unterhalb der gesetzlichen Anforderungen angesetzt

BUMP 3.4.1, 3.4.2, 3.4.3

15

Anteil der Betriebsvorgänge an bestehenden Standorten, die mit wassersparenden Geräten und Verfahren nachgerüstet sind

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Anzahl der Betriebsvorgänge an den existierenden Standorten im Verhältnis zu ihrer Gesamtzahl, die mit wassersparenden Geräten und Verfahren nachgerüstet sind

Werksebene

Wasser

Alle neuen Standorte sind mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen ausgestattet, und alle bestehenden Standorte werden schrittweise mit wassersparenden Einrichtungen nachgerüstet.

BUMP 3.4.2

16

Anteil neuer Standorte mit wassersparenden Geräten und Verfahren

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Anzahl der neuen Standorte mit wassersparenden Geräten und Verfahren im Verhältnis zur Gesamtzahl der neuen Standorte

Werksebene

Wasser

Alle neuen Standorte sind mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen ausgestattet, und alle bestehenden Standorte werden schrittweise mit wassersparenden Einrichtungen nachgerüstet.

BUMP 3.4.2

17

Anteil der Wassernutzung durch Recyceltes Regen- oder Abwasser am Gesamtwasserverbrauch.

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Die im Werk verbrauchte Wassermenge, bei der es sich um in Produktionsprozessen zurückgewonnenes Wasser oder um zurückgehaltenes Regenwasser handelt

Werksebene

Wasser

Wasserrecycling im „geschlossenen Kreislauf“ wird soweit möglich mit einer Rückgewinnungsrate von mindestens 90 % umgesetzt

30 % des Wasserbedarfs wird durch zurückgehaltenes Regenwasser gedeckt (in Regionen mit genügendem Niederschlag)

BUMP 3.4.3

18

Anwendung von Vorgehensweisen, um Ökosystemleistungen für die Wertschöpfungskette zu bewerten

J/N

% Abdeckung der Wertschöpfungskette

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Es erfolgt eine Bewertung der Ökosystemleistungen für die Wertschöpfungskette.

Außerdem kann der Anteil der Wertschöpfungskette berechnet werden, für den die Bewertung der Ökosystemleistungen erfolgt

Unternehmensebene

Biologische Vielfalt

Entlang der Wertschöpfungskette erfolgt eine Ökosystem-Überprüfung auf hohem Niveau, gefolgt von einer detaillierteren Ökosystemüberprüfung in identifizierten risikoreichen Bereichen

In Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern und externen Experten werden Strategien entwickelt, um Probleme in den identifizierten prioritären Abschnitten der Lieferkette zu minimieren

BUMP 3.5.1

19

Die Zahl der Projekte und Partnerschaften mit Interessenträgern, die Probleme mit der biologischen Vielfalt lösen sollen

#

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Die Zahl der laufenden Projekte der Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern und Experten, die sich um Biodiversitätsfragen kümmern, kann beobachtet werden

Werksebene

Biologische Vielfalt

Es gibt einen umfassenden Biodiversitätsplan für eine systematische Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten durch Messung, Überwachung und Berichterstattung

Eine Zusammenarbeit mit Experten und lokalen Interessenträgern ist gewährleistet

BUMP 3.5.2

20

Anteil der erstrangigen Lieferanten (direkte), die den geforderten Standards nach internen oder externen Audits entsprechen

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Anteil der erstrangigen Lieferanten (direkte), die den geforderten Standards nach internen oder externen Audits entsprechen

Unternehmensebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

Alle wichtigen Lieferanten müssen über ein Umweltmanagementsystem verfügen, um sich für Einkaufsvereinbarungen zu qualifizieren

Für Einkaufsvereinbarungen werden über alle umweltkritischen Bereiche hinweg Umweltkriterien festgelegt

Alle direkten Lieferanten erhalten Fragebögen zur Selbsteinschätzung, Lieferanten mit besonderen Risiken werden von Dritten auditiert.

Für direkte Lieferanten werden Förderungen und Schulungen durchgeführt

Für den Fall von Regelverstößen wurden Durchsetzungsverfahren definiert

BUMP 3.6.1

21

Abfallproduktion pro Betriebseinheit

kg/Betriebseinheit

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Produzierter Verpackungsmüll dividiert durch die gewählten Betriebseinheiten (z. B. hergestellte Automobile)

Werksebene

Abfall

BUMP 3.6.2

22

Durchführung von Lebenszyklusanalysen der wichtigsten Produktlinien zur Unterstützung von Design- und Entwicklungsentscheidungen

J/N

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Zur Unterstützung von Design- und Entwicklungsentscheidungen werden Lebenszyklusanalysen der wichtigsten Produktlinien durchgeführt

Unternehmensebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

Die Lebenszyklusanalyse wird für die Hauptproduktlinien nach ISO 14040:2006 oder einer gleichwertigen Norm durchgeführt

BUMP 3.6.3

23

Verbesserung der Umweltindikatoren (CO2, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung usw.) für neue Modelle in den Hauptproduktlinien im Vergleich zu den Vorgängermodellen

%

Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

Für neue Modelle in den Hauptproduktlinien werden im Vergleich zu den Vorgängermodellen Verbesserungen der Umweltindikatoren eingeführt (CO2, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung usw.). Dieser Indikator überwacht, wie oft verschiedene Indikatoren für Produkte verbessert wurden

Unternehmensebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

Um Fahrzeugkonzepte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verbessern, wurden Ziele definiert

BUMP 3.6.3

ALTFAHRZEUGVERWERTUNG

24

Rate spezifischer über Altfahrzeugnetzwerke rückgewonnener Produkte oder Materialien

%

(extrahierte/wieder auf den Markt gebrachte Produkte oder Materialien)

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Die Menge spezifischer Produkte oder Materialien, die über Altfahrzeugnetzwerke rückgewonnen werden, dividiert durch die von Altfahrzeugnetzwerken verarbeitete Gesamtmaterialmenge

Unternehmensebene

Abfall

Materialeffizienz

Es wurden Partnerschaften und Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Organisationen vereinbart

BUMP 4.1.1

25

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems

J/N

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

In mit der Altfahrzeugverwertung befassten Organisationen wurden zertifizierte Qualitätsmanagement-Systeme eingeführt

Unternehmensebene

Abfall

Materialeffizienz

In der Organisation gibt es ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem

BUMP 4.2.1

26

Installation einer gewerblichen Schadstoffbeseitigungsmaschine oder einer gleichwertigen Anlage

J/N

Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

Im Werk wurde eine gewerbliche Schadstoffbeseitigungsmaschine oder eine gleichwertige Anlage installiert

Werksebene

Summe der jährlich produzierten Abfallmenge

BUMP 4.2.1

27

Berücksichtigung von Lebenszyklusanalyse-Studien zur Ermittlung optimaler Materialwege entsprechend den lokalen Faktoren

J/N

ATFs

Lebenszyklusanalyse-Studien werden verwendet, um optimale Materialwege festzulegen (Zerlegen und Recycling der Komponenten gegenüber dem Post-Schredder-Recycling), je nach den lokalen Bedingungen

Unternehmensebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

BUMP 4.2.2


(1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_CarManufacturing.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1).

(4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C.“ Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“

(5)  Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_CarManufacturing.pdf. Leser, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren.

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(7)  Referenzdokumente: BVT-Merkblätter. Für weitere Informationen über den Inhalt der BVT-Merkblätter und eine umfassende Erläuterung der Begriffe und Abkürzungen, siehe die Website der Europäischen Dienststelle zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/

(8)  Die BUMP für den Herstellungssektor für Metallprodukte werden zurzeit identifiziert und mehr Informationen und Neuerungen werden auf folgender Seite veröffentlicht: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/fab_metal_prod.html.

(9)  Die BUMP für den Produktionssektor für Elektrische und Elektronische Geräte werden zurzeit identifiziert, weitere Informationen und Aktualisierungen werden auf folgender Seite veröffentlicht: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/eeem.html.

(10)  Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zu Batterien und Akkus und Altbatterien und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266, 26.9.2006, S. 1), bekannt als die Batterien-Richtlinie.

(11)  OEM = Erstausrüster, d. h. Fahrzeughersteller im Automobilbereich.

(12)  ZVA = Zugelassene Verwertungsanlagen gemäß der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge.

(13)  In diesem und mehreren anderen Indikatoren verweist der Begriff „Betriebseinheit“ auf eine Output-Einheit, eine Aktivität oder Ressource, die von jeder Organisation je nach Relevanz für ihren speziellen Fall ausgewählt wurde (sie kann je nach Anlage, Umweltaspekt usw. angepasst werden). Typische von der Industrie als Betriebseinheiten benutzte Metriken (meist über einen Bezugszeitraum von 1 Jahr erfasst) können sein:

die Anzahl der produzierten Einheiten (Fahrzeuge, Motoren, Getriebe, Teile …),

der Umsatz in EUR,

der Mehrwert in EUR,

die Produktion gemessen in kg,

die Mitarbeiterzahl auf der Basis von Vollzeitäquivalenten,

geleistete Arbeitsstunden.

(14)  Bei Messung im Detail.

(15)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3), bekannt als Abfallrahmenrichtlinie, führt eine Rangfolge von Maßnahmen zur Verringerung und Bewirtschaftung von Abfällen ein. Dies wird als Abfallhierarchie bezeichnet. Höchste Priorität hat die Abfallvermeidung, gefolgt von der Wiederverwendung, dem Recycling und der (energetischen) Verwertung von Abfallfraktionen, die nicht vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden können. Schließlich ist die Abfallentsorgung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn keiner der vorhergehenden Wege möglich ist.

(16)  Diese bewährte Umweltmanagementpraxis richtet sich nicht speziell an Lackieranlagen (wo erhebliche Wassereinsparungen erzielt werden können), da die bestehenden Leitlinien in den entsprechenden Referenzdokumenten (STS, STM) enthalten sind.

(17)  Siehe Kapitel 3.3.1.

(18)  EMAS-Kernindikatoren sind in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) aufgeführt.

(19)  Die Nummern beziehen sich auf die Abschnitte in diesem Dokument.


18.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 17/94


BESCHLUSS (EU) 2019/63 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2018

über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Diese Dokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen. Organisationen, die im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (2) wurde die Herstellung elektronischer und elektrischer Geräte als vorrangige Branche identifiziert.

(3)

Das branchenspezifische Referenzdokument für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie sollte sich auf bewährte Verfahren, Indikatoren und Leistungsrichtwerte für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten konzentrieren. Es sollte anhand bewährter Umweltmanagementpraktiken für die Branche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Umweltmanagements von Unternehmen der Branche in drei Hauptbereichen identifizieren: Herstellungsverfahren, Lieferkettenmanagement und Maßnahmen zur Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft.

(4)

Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.

(5)

Bei der Ausarbeitung des branchenspezifischen Referenzdokuments im Anhang dieses Beschlusses führte die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 19. Mai 2019.

Brüssel, den 19. Dezember 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2.


ANHANG

1.   EINLEITUNG

Dieses branchenspezifische Referenzdokument beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht (1) („Bericht über bewährte Praktiken“) der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der Europäischen Kommission.

Maßgeblicher Rechtsrahmen

Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (2) eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:

Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (3);

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente. Die branchenspezifischen Referenzdokumente müssen bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus enthalten.

Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments

Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf den Produktionssektor für Elektro- und Elektronikgeräte zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.

Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenträgern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen.

Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten.

Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen im Produktionssektor für Elektro- und Elektronikgeräte bei der Priorisierung relevanter direkter und indirekter Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.

Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:

1.

Bei der Einführung ihres eigenen Umweltmanagementsystems auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b):

Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und Einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind.

2.

Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4):

a)

Organisationen sollten die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren berücksichtigen, wenn sie über die Indikatoren (4) für die Berichterstattung über die Umweltleistung entscheiden.

Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden.

b)

Im Rahmen der Berichterstattung über ihre Umweltleistung und deren Einflussfaktoren sollten die Organisationen in ihrer Umwelterklärung angeben, in welcher Weise relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und, soweit verfügbar, Leistungsrichtwerte berücksichtigt wurden.

Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen.

Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen.

Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden.

Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten.

Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).

Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.

Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisationen nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.

Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments

Das Referenzdokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 ist eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS-Systems und beschreibt, wie das Dokument konsultiert werden sollte. Kapitel 2 regelt den Geltungsbereich des Dokuments. Kapitel 3 enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (5) sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. Leistungsrichtwerte konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken festgelegt werden, da in manchen Bereichen entweder nur begrenzt Daten zur Verfügung standen oder die spezifischen Bedingungen der einzelnen Unternehmen und/oder Anlagen (Art der hergestellten Elektro- und Elektronikgeräte von großen bis zu kleinen Haushaltsgeräten sowohl für Unternehmens- als auch für Verbraucherkunden, Vielfalt der unterschiedlichen Fertigungsprozesse in den verschiedenen Produktionseinrichtungen usw.) derart unterschiedlich sind, dass ein Leistungsrichtwert keinen Sinn machen würde. Auch wenn Leistungsrichtwerte vorgegeben werden, sind diese nicht als Zielvorgaben für alle Unternehmen zu verstehen oder etwa als Metriken, um die Umweltleistung der Unternehmen des Sektors vergleichen zu können, sondern vielmehr als Maßstab dessen, was möglich ist, um einzelnen Unternehmen dabei zu helfen, ihre erzielten Fortschritte zu evaluieren und sie zu weiteren Verbesserungen zu motivieren. Kapitel 4 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten.

2.   GELTUNGSSBEREICH

Dieses Referenzdokument beschäftigt sich mit der Umweltleistung des Produktionssektors für Elektro- und Elektronikgeräte. Die Zielgruppe dieses Dokuments sind Unternehmen aus dem Produktionssektor für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden NACE-Codes fallen (entsprechend der mit Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige):

26 — Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen;

27 — Herstellung von elektrischen Ausrüstungen;

28.12, 28.13 — Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen, von Pumpen und Kompressoren;

28.22 — Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln;

28.23 — Herstellung von Büromaschinen.

Dieses Referenzdokument umfasst Maßnahmen, die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten umsetzen können, um Verbesserungen der Umweltleistung über die gesamte Wertschöpfungskette für Elektro- und Elektronikgeräte zu erreichen, wie dargestellt in Figure 2-1. Die Pfeile in der Abbildung zeigen die wichtigsten Materialströme zwischen den verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette, wobei die Begriffe „direkt“ und „indirekt“ verwendet werden, um die Aktivitäten, über welche ein Hersteller die volle Kontrolle hat („direkte Umweltaspekte“) von jenen zu unterscheiden, die das Ergebnis einer Interaktion mit Dritten sind, die jedoch in einem gewissen Maße vom Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten beeinflusst werden können („indirekte Umweltaspekte“).

Überblick der Materialströme der Wertschöpfungskette in der Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten

Image

Dieses Referenzdokument ist in drei Hauptabschnitte gegliedert (Tabelle 2-1), welche die aus der Perspektive der Hersteller wichtigsten Umweltaspekte im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette von Elektro- und Elektronikgeräten umfassen.

Tabelle 2-1

Aufbau des Referenzdokuments für den Produktionssektor für Elektro- und Elektronikgeräte und die wesentlichen damit zusammenhängenden Umweltaspekte

Kapitel

Beschreibung

Wesentliche Umweltaspekte

3.1.

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement für Herstellungsprozesse

Dieser Abschnitt behandelt die Aktivitäten im Zusammenhang mit den Kernfunktionen bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Teilefertigung und Montage

Endproduktmontage

Anlagenversorgung

Standortmanagement

3.2.

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement für das Lieferkettenmanagement

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit dem Lieferkettenmanagement bei Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Arbeitsabläufen, welche Unternehmen einführen können, um Werkstoffe nachhaltig zu beschaffen, Gefahrstoffe zu ersetzen und die Auswirkungen ihrer Lieferkette auf die Biodiversität zu verringern.

Beschaffung von Werkstoffen und Komponenten

Kommunikation mit und Management von Auftragnehmern

Produktdesign

3.3.

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement zur stärkeren Förderung der Kreislaufwirtschaft

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit dem Management und den strategischen Praktiken, die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten umsetzen können, um eine stärkere Kreislaufwirtschaft zu fördern, wie etwa durch eine Änderung der Designpraxis, die Aufbereitung von Produkten oder die Entwicklung nachhaltigerer Geschäftsmodelle.

Produktdesign/Entwicklung von Geschäftsmodellen

Entsorgung

Die in Tabelle 2-2 aufgeführten Umweltaspekte wurden als die für diesen Sektor bedeutendsten Aspekte ausgewählt. Die konkret von spezifischen Unternehmen zu bewältigenden Umweltaspekte sollten jedoch von Fall zu Fall bewertet werden.

Tabelle 2-2

Die bedeutendsten umweltrelevanten Aspekte und damit zusammenhängende wesentliche Umweltbelastungen, auf die in diesem Dokument eingegangen wird

Bedeutendste umweltrelevante Aspekte

Damit zusammenhängende Umweltbelastungen

Teilefertigung und Montage

Ressourceneffizienz

Wasser

Abfall

Emissionen in die Luft

Boden

Energie und Klimawandel

Gefahrstoffe

Biologische Vielfalt

Endproduktmontage

Energie und Klimawandel

Anlagenversorgung

Ressourceneffizienz

Wasser

Abfall

Emissionen in die Luft

Energie und Klimawandel

Biologische Vielfalt

Standortmanagement

Wasser

Abfall

Emissionen in die Luft

Boden

Energie und Klimawandel

Biologische Vielfalt

Beschaffung von Werkstoffen und Komponenten

Ressourceneffizienz

Energie und Klimawandel

Biologische Vielfalt

Kommunikation mit und Management von Auftragnehmern

Ressourceneffizienz

Energie und Klimawandel

Gefahrstoffe

Produktdesign/Entwicklung von Geschäftsmodellen

Ressourceneffizienz

Wasser

Abfall

Emissionen in die Luft

Energie und Klimawandel

Gefahrstoffe

Entsorgung

Ressourceneffizienz

Abfall

3.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, BRANCHENSPEZIFISCHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DEN PRODUKTIONSSEKTOR FÜR ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE

3.1.   Bewährte Praktiken im Umweltmanagement für Herstellungsprozesse

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten.

3.1.1.   Energieeffiziente Reinraumtechnik

Bewährte Umweltmanagementpraxis zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Reinräumen. Dies kann durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:

Korrekte Definition der Kapazität der Reinraumanlage und entsprechende Dimensionierung der Ausrüstung. Ziel ist die Verschlankung auf das erforderliche Minimum aller Anlagen mit Ausnahme der Kühltürme und der passiven Baukomponenten (Rohrleitungen und Kanäle), die vergrößert werden können, um Energie zu sparen. Ihre Vergrößerung verbessert die Leistung der Kühlanlage und ermöglicht den Einsatz kleinerer Gebläse und Pumpen.

Verringerung der Druckdifferenz zwischen dem Reinraum und seiner Umgebung durch eine Anpassung des Luftvolumens an den tatsächlichen Bedarf, um den Stromverbrauch der Gebläse zu reduzieren.

Ermöglichung breiterer Betriebsbereiche für Reinraumtemperatur und relative Luftfeuchtigkeit. Breitere Betriebsbereiche bewirken einen geringeren Energieverbrauch für Kühlung, Vorwärmung und Entfeuchtung des Zuluftstroms.

Einstellung einer geringeren Einströmungsgeschwindigkeit (7) durch die Kombination größerer Klimaanlagen mit kleineren Gebläsen, was es ermöglicht, die Luftzirkulation auf einer geringeren Geschwindigkeit zu halten.

Bestimmung der geringstmöglichen Luftwechselzahl (LWZ) durch Reduzierung der Wärmebelastung und der tatsächlichen Partikelerzeugung innerhalb des Reinraums.

Nutzung aller Möglichkeiten zur Reduzierung der Wärmebelastung innerhalb des Reinraums und Rückgewinnung der Abwärme aus der Verarbeitungsanlage. Die rückgewonnene Abwärme kann genutzt werden, um zum Beispiel die Zuluft aufzuwärmen.

Verwendung hocheffizienter Komponenten wie etwa Gebläsemotoren, Pumpen und Kühlaggregate mit Frequenzumrichter (VFD), um eine bessere Reaktion auf die wechselnde Belastung im Reinraum zu ermöglichen.

Vermeidung einer übermäßigen Reinigung des für Reinraumanwendungen benötigten Wassers durch Einhaltung der Spezifikationen der erforderlichen Reinraumklassifizierung, ohne übermäßig große Sicherheitsmargen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten angewandt werden, die Reinräume betreiben.

Für neu errichtete Reinraumanlagen kann die Luftwechselzahl geringer sein als die ihrer Klassifizierung entsprechende empfohlene Luftwechselzahl, es sind jedoch weitere Bemühungen erforderlich, um die Qualitätsanforderungen des Reinraums anzupassen. Für bestehende Reinraumanlagen können eine auf Partikelzählung basierende Kontrolle und eine kontinuierliche Überwachung angewandt werden, um die Luftwechselzahl zu verringern.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i1)

Energieverbrauch im Reinraum bei der Produktion von Leiterkarten (kWh/m2 bearbeiteter Leiterkarten)

(i2)

Energieverbrauch im Reinraum bei der Produktion von Halbleitern und/oder integrierten Schaltungen (kWh/cm2 Silikonplatten)

(i3)

Luftwechselzahl (Anzahl/Stunde)

(i4)

Leistungszahl (COP — Coefficient of Performance) der installierten Kühlanlage (kWh produzierte Kühlenergie/kWh verbrauchte Energie)

(i5)

Wasserleitfähigkeit (μS/cm)

Nicht anwendbar

3.1.2.   Energieeffiziente Kühltechnik

Eine bewährte Umweltmanagementpraxis ist die Reduzierung des Kühlungsbedarfs und die Verbesserung der Energieeffizienz der Kühlsysteme, die für die Produktionsverfahren und in den Produktionshallen eingesetzt werden. Dies kann durch die Anwendung folgender Maßnahmen erreicht werden:

Bewertung und Optimierung des erforderlichen Temperaturniveaus für jeden einzelnen Prozessablauf und jeden Raum mit Kühlbedarf.

Verwendung von Kühlkaskaden durch Aufteilung des bestehenden Kühlkreislaufs in zwei oder mehrere Temperaturstufen.

Implementierung freier Kühlungsverfahren. Andere entsprechende technische Optionen sind direkte Kühlung mittels Durchfluss kühlerer Außenluft, freie Trockenkühlung, bei der ein Wasserkreislauf über die Außenluft gekühlt wird, sowie Nasskühlung (Kühlturm).

Einsatz einer Wärmerückgewinnungs- und Belüftungsanlage zur Kühlung und Entfeuchtung der einströmenden Umgebungsluft.

Nutzung der Absorptionskältetechnik als Alternative für Kompressionskältemaschinen. Rückgewonnene Abwärme kann für die Thermo-Kompression des Kühlmittels genutzt werden.

Anwendbarkeit

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Kühlung können von allen Produktionsfirmen von Elektro- und Elektronikgeräten angewandt werden.

Um eine freie Kühlung umsetzen zu können, muss das Temperaturniveau des Rückflusses aus dem Kühlsystem über dem der Außentemperatur liegen, außerdem muss im Außenbereich der Produktionsanlage genügend Raum zur Verfügung stehen.

Absorptionskältetechnik kann dort angewandt werden, wo am Produktionsstandort oder in seiner Umgebung eine Abwärmequelle oder erneuerbare Wärme kontinuierlich zur Verfügung steht.

Die wirtschaftliche Machbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen hängt erheblich ab vom Bestehen einer ganzjährigen Kühllast.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i6)

Leistungszahl (COP) für Einzelkühlanlagen (kW gelieferte Kühlleistung/kW genutzte Leistung)

(i7)

Anlagenleistungszahl (SCOP) einschließlich der erforderlichen Energie für zusätzliche Geräte des Kühlsystems wie z. B. Pumpen (kW gelieferte Kühlleistung/kW genutzte Leistung)

(i8)

Nutzung von Kühlkaskaden (J/N)

(i9)

Nutzung von freier Kühlung (J/N)

(i10)

Nutzung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (J/N)

(i11)

Nutzung von Kompressionskältemaschinen (J/N)

(i12)

Energieverbrauch des Kühlsystems pro Umsatzeinheit (kWh/EUR)

Nicht anwendbar

3.1.3.   Energieeffizientes Löten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis dient der Verbesserung der Energieeffizienz bei Reflow-Lötverfahren.

Bei bestehenden Lötanlagen ist folgende bewährte Umweltmanagementpraxis anzuwenden:

Maximierung des Durchlaufs der bestehenden Lötanlage zur Reduzierung des spezifischen Strombedarfs pro Quadratmeter produzierter Leiterkarten. Dies wird erreicht durch die Optimierung der Geschwindigkeit der Lötanlagen unter Beibehaltung eines akzeptablen Prozessfensters.

Installation einer nachträglichen Dämmung der Lötanlage.

Bei neuen Lötanlagen ist folgende bewährte Umweltmanagementpraxis anzuwenden:

Auswahl einer Anlage mit i) einem verbesserten Leistungsüberwachungssystem (z. B. verfügbarem Standby- oder Ruhestatus), ii) einem flexiblen Kühlsystem, welches den Wechsel von einer internen zu einer externen Anlage sowie die Wärmerückgewinnung ermöglicht, und iii. ein verbessertes Verbrauchsüberwachungs- und Steuerungssystem für Flüssigstickstoff.

Einsatz von Lüftern mit Gleichstrom- (DC) statt mit Wechselstrommotoren (AC), um die Drehzahl der verschiedenen Motoren unabhängig voneinander regulieren zu können.

Sowohl für bestehende als auch für neue Systeme und neue Lötanlagen kann die folgende bewährte Umweltmanagementpraxis umgesetzt werden:

Vermeidung der Verwendung von Flüssigstickstoff für weniger sensible Anwendungen wie etwa für Baugruppen geringerer Komplexität.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist anwendbar für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten mit Reflow-Lötverfahren und besonders relevant bei der Produktion von Leiterkarten.

Die Maßnahmen für neue Lötanlagen sind anwendbar, wenn die Entscheidung getroffen wird, eine neue Reflow-Lötlinie zu installieren. Die Kapitalrendite hängt wesentlich stärker ab von steigendem Ertrag, Leistung und Wartungsanforderungen als von den Energieeinsparungen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i13)

Gesamtenergiebedarf pro Flächeneinheit der bearbeiteten Leiterkarten (kWh Strom/m2 Leiterkarten)

(i14)

Stickstoffverbrauch pro Flächeneinheit der bearbeiteten Leiterkarten (kg Stickstoff/m2 Leiterkarten)

Nicht anwendbar

3.1.4.   Vor-Ort-Kupferrecycling in Prozesschemikalien

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Kupfer mittels Elektrolyse aus den Ätzmitteln zurückzugewinnen, die bei der Herstellung von Leiterkarten eingesetzt werden. Dies ermöglicht die Rückgewinnung hochwertigen Kupfers, die Reduzierung der verwendeten Ätzmittelmenge sowie die Wiederverwendung von Wasser.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist anwendbar in Produktionsanlagen für Leiterkarten. Die wirtschaftliche Machbarkeit hängt jedoch maßgeblich von den Produktionsmengen ab und somit von der Menge hochwertigen Kupfers, die zurückgewonnen werden kann (z. B. 60 t Kupfer pro Jahr). Eine weitere Einschränkung ist der Platz, der für ein Recyclingsystem vor Ort erforderlich ist, nämlich zwischen 50 m2 und 80 m2, je nach Aufbau der Anlage und Volumen der Pufferbecken. Es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, dass sich das System in unmittelbarer Nähe zum Ätzverfahren befindet.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i15)

Vor-Ort-Kupferrecycling eingeführt (J/N)

(i16)

Menge des recycelten Kupfers aus Ätzmitteln (t/Jahr)

Nicht anwendbar

3.1.5.   Mehrfachspülkaskadensysteme

Ziel der bewährten Umweltmanagementpraxis ist die Reduzierung des Wasserverbrauchs bei der Herstellung von Leiterkarten durch die Installation von vier- oder mehrstufigen Mehrfachspülkaskadensystemen.

Zusätzlich optimiert diese bewährte Umweltmanagementpraxis den Wasserverbrauch, etwa durch die Einstellung der Wasseraufnahme in den Spülbecken entsprechend den jeweiligen verfahrensspezifischen Qualitätsanforderungen sowie die Wiederverwendung des Wassers aus den Spülbädern für verschiedene andere Verfahrensschritte.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Produktionsfirmen von Leiterkarten anwendbar. Die Optimierungsmaßnahmen sowie die Installation von Mehrfachspülkaskadensystemen mit mindestens vier Stufen sind beide sowohl in bestehenden als auch in neuen Anlagen anwendbar. Im Zusammenhang mit Mehrfachspülkaskadensystemen mit mindestens vier Stufen kann der verfügbare Raum gewisse Einschränkungen darstellen.

Fünfstufige Kaskadenspülsysteme sind am ehesten bei Systemen mit einem hohen Maschinendurchsatz oder hoch konzentrierten Elektrolyten anwendbar, außerdem müssen die folgenden einschränkenden Faktoren berücksichtigt werden:

hochkonzentriertes Spülwasser führt zu einem verstärkten Einsatz von Chemikalien, dadurch ist mehr Zeit erforderlich für die Sedimentation bei der Deionisierung für die Abwasser-Aufbereitung;

die Erwärmung des Spülwassers durch eine erhöhte Anzahl von Pumpen erhöht den Druck durch die Keimbelastung;

zur Abschwächung der Keimbelastung ist die Implementierung geeigneter Wasserdesinfektionstechniken erforderlich.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i17)

Gesamtwasserverbrauch in der Fabrikationsanlage (l/m2 produzierte Leiterkarten)

(i18)

Anteil vier- oder fünfstufiger Kaskadenspülsysteme an der Gesamtanzahl der Spülanlagen (%)

(i19)

Wasserverbrauch in vier- bis fünfstufigen Kaskadenspülsystemen im Vergleich zum Wasserbrauch in dreistufigen Kaskadenspülsystemen (%)

(i20)

Fünfstufiges Kaskadenspülsystem vorhanden (J/N)

(b1)

Mindestens 50 % der Spülanlagen sind mit Kaskadenspülsystemen mit mindestens vier Stufen ausgestattet

3.1.6.   Minimierung von PFC-Emissionen

Ziel der bewährten Umweltmanagementpraxis ist die Minimierung von PFC-Emissionen (Perfluorkohlenwasserstoffe) in Produktionsanlagen für Halbleiter durch folgende Maßnahmen:

Ersetzen von PFC-Gasen mit einem hohen spezifischen Treibhauspotenzial durch andere Gase mit einem geringeren Erderwärmungspotenzial, z. B. Ersatz von C2F6 durch C3F8 bei der Kammerreinigung mittels chemischer Gasphasenabscheidung (CVD).

Optimierung des CVD-Kammerreinigungsverfahrens zur Steigerung des Umwandlungsfaktors der verwendeten PFC-Gase, um zu vermeiden, dass ungenutzte PFC-Gase nach dem Kammerreinigungsprozess ausgestoßen werden. Dies erfordert die Überwachung der Emissionen und die Anpassung der Betriebsparameter wie Kammerdruck und -temperatur, Plasmareinigungsleistung, Gasdurchflussraten und Gasverhältnis, falls PFC-Gasgemische verwendet werden.

Einsatz der Remote-Plasmareinigungstechnologie als Ersatz für die Nutzung von PFC-Gasen vor Ort (z. B. C2F6 und CF4) mit NF3-Remote-Plasmareinigung. Bei diesem Verfahren wird NF3 vom Plasma dissoziiert, bevor es in die Prozesskammer gelangt, dadurch wird es effizienter genutzt und nur geringe Mengen NF3 werden nach der Reinigung von der Prozesskammer ausgestoßen.

Installation von Entsorgungsanlagen am Verwendungsort wie z. B. Brenner-Wäscher-Systeme, die hinter der Vakuumpumpe angebracht werden, oder kleine Plasmaquellen, die vor der Vakuumpumpe angebracht werden, um die PFC-Emissionen aus dem Plasma-unterstützten Ätzverfahren zu vermindern.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar für Produktionsanlagen für Halbleiter, in denen PFC-Gase eingesetzt werden. Die spezifischen Maßnahmen, die in einer Anlage umgesetzt werden können, sind jedoch jeweils von Fall zu Fall zu prüfen.

Verfahrensoptimierung ist eine allgemein anwendbare Maßnahme und kann sowohl bei bestehenden als auch bei neugebauten CVD-Kammern wirksam eingesetzt werden. Es ist die einzige Maßnahme, die auch Kosteneinsparungen ermöglicht, da sie einen geringeren Gasverbrauch und einen besseren Durchsatz bewirkt.

Die Substitution von PFC-Gasen ist oftmals technisch nicht machbar, speziell in Plasma-unterstützten Ätzverfahren.

Die Remote-Plasmareinigungstechnologie mit Verwendung von NF3 ist auf Produktionsanlagen allgemein anwendbar. Ihre Implementierung kann jedoch den Austausch bestehender Prozessanlagen erfordern. Sie ist daher eher umsetzbar, wenn eine neue Produktionsanlage gebaut wird oder eine veraltete Produktionsanlage erneuert werden muss.

Bezüglich der Entsorgungstechniken am Verwendungsort sind Brenner-Wäscher-Systeme allgemein leichter umzusetzen als eine Plasma-Entsorgung am Verwendungsort. Einschränkungen in der Anwendbarkeit von Wäscher-Systemen sind verfügbarer Platz, bestehende Infrastrukturen und Kosten. Bei Plasma-Entsorgungsvorrichtungen ist eine der größten Einschränkungen ihre geringe Durchflussleistung.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i21)

Normalisierte Emissionsrate für PFC-Emissionen (kg CO2eq/cm2)

(i22)

Minimierung der PFC-Emissionen durch Anwendung einer der folgenden Techniken (J/N):

Substitution von PFC-Gasen mit hohem spezifischem Erderwärmungspotenzial durch andere Gase mit geringerem Erderwärmungspotenzial

Anwendung von Verfahrensoptimierung mit Schwerpunkt auf CVD-Kammerreinigungsverfahren

Installation von Remote-Plasmareinigungstechnologie

Nutzung von Entsorgungstechniken am Verwendungsort

(b2)

Die normalisierte Emissionsrate für PFC-Emissionen in neu errichteten Produktionsanlagen für Halbleiter oder in Anlagen, die umfassend renoviert wurden, liegt unter 0,22  kg CO2eq/cm2

3.1.7.   Rationelle und effiziente Nutzung von Druckluft

Bewährte Umweltmanagementpraxis für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist eine Senkung des Energieverbrauchs im Zusammenhang mit der Verwendung von Druckluft in den Produktionsverfahren durch folgende Maßnahmen:

Bestandsaufnahme und Bewertung der Nutzung von Druckluft. Wenn ein Teil der Druckluft für ineffiziente Anwendungen oder in ungeeigneter Weise eingesetzt wird, sind vielleicht andere technische Lösungen besser für die Zwecke geeignet oder effizienter. Falls für bestimmte Anwendungen ein Wechsel von Druckluftwerkzeugen zu strombetriebenen Werkzeugen in Betracht gezogen wird, ist eine sachgerechte Beurteilung durchzuführen, die nicht nur den Stromverbrauch, sondern alle Umweltaspekte sowie die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Anwendung berücksichtigt.

Optimierung des Druckluftsystems durch:

Identifizierung und Beseitigung von Leckagen unter Einsatz geeigneter Steuerungstechnologie, wie etwa Ultraschallmessgeräte für Luftlecke, die versteckt liegen oder schwer zugänglich sind;

bessere Anpassung von Angebot und Nachfrage von Druckluft innerhalb der Produktionsanlage, d. h. Anpassung von Druckluft, Volumen und Qualität an den Bedarf der verschiedenen Endnutzungsgeräte sowie gegebenenfalls Produktion von Druckluft an einem den Verbrauchszentren jeweils nahegelegenen Ort durch die Wahl dezentralisierter Einheiten statt einer großen zentralisierten Kompressorversorgung für alle Anwendungen;

Produktion von Druckluft mit geringerem Druck durch Senkung der Druckverluste im Verteilungsnetz und gegebenenfalls durch Hinzufügung von Druckverstärkern nur bei solchen Geräten, die höheren Druck erfordern als die meisten Anwendungen;

Planung der Druckluftanlage auf der Grundlage der Jahresdauerlinie, um die Versorgung bei Grund-, Spitzen- und Mittellast mit minimalem Energieverbrauch gewährleisten zu können;

Auswahl hochleistungsfähiger Komponenten für die Druckluftanlage wie etwa hocheffiziente Kompressoren, frequenzgeregelte Antriebe und Luftentfeuchter mit integrierter Kühllagerung;

Nach erfolgter Optimierung der vorgenannten Punkte: Rückgewinnung der Abwärme der Kompressoren durch Installation eines Plattenwärmetauschers innerhalb des Ölkreislaufs des Kompressors. Die rückgewonnene Wärme kann für eine Vielzahl verschiedener Anwendungen genutzt werden, z. B. für das Trocknen von Produkten, die Regeneration des Absorptionstrockners, die Raumheizung, die Kühlung über den Betrieb einer Kompressionskältemaschine oder zur Umwandlung in mechanische Energie im organischen Rankine-Kreisprozess.

Anwendbarkeit

Die Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis sind allgemein anwendbar auf Produktionsfirmen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Druckluft verwenden.

Hinsichtlich der Wärmerückgewinnung ist eine ständige Nachfrage an Prozesswärme erforderlich, um die entsprechenden Energie- und Kosteneinsparpotenziale zu verwirklichen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i23)

Stromverbrauch des Druckluftsystems pro Volumeneinheit an der Verwendungsstelle (kWh/m3)

(i24)

Luftleckindex (8) (Anz.)

(b3)

Der Stromverbrauch des Druckluftsystems liegt unter 0,11 kWh/m3 gelieferter Druckluft, bei großen Anlagen, die mit einem Überdruck von 6,5  bar arbeiten und bei einem normierten Volumenstrom von 1 013 mbar und 20 oC sowie Druckschwankungen, die 0,2  bar nicht überschreiten.

(b4)

Nachdem alle Luftverbraucher ausgeschaltet sind, bleibt der Netzdruck stabil und die Kompressoren (im Standby-Betrieb) wechseln nicht in den Lastzustand.

3.1.8.   Schutz und Steigerung der Biodiversität

Ziel der bewährten Umweltmanagementpraxis ist die Entwicklung, Umsetzung und regelmäßige Überprüfung eines Aktionsplans für den Schutz und die Steigerung der Biodiversität an den Produktionsstandorten und in ihrer näheren Umgebung. Unter anderem können folgende Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen werden:

Anpflanzung von Bäumen oder Wiedereinführung heimischer Arten in einen zerstörten Naturbereich;

Beobachtung der Flora und Fauna mit dem Ziel der Dokumentation und Überwachung des Zustands der Artenvielfalt an einem bestimmten Standort;

Freilandflächen innerhalb der Anlagen zulassen, um sie wieder der Natur zu überlassen;

Entwicklung von Biotopen, um neue Lebensräume zu schaffen;

Einbeziehung der Mitarbeitenden, ihrer Angehörigen und der örtlichen Gemeinschaften in Biodiversitätsprojekte.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i25)

Flächennutzung — Landfläche innerhalb einer Produktionsanlage und ihr ermittelter Landschaftswert (z. B. Industriebrachen, an Schutzgebiete angrenzende Flächen, Flächen mit hohem Biodiversitätswert) (m2)

(i26)

Flächen geschützter oder renaturierter Lebensräume innerhalb der Produktionsanlage oder außerhalb der Anlage, die jedoch vom Hersteller verwaltet und geschützt werden (m2)

(i27)

Umsetzung eines Aktionsplans zur Biodiversität am Standort in allen Produktionsanlagen (J/N)

(b5)

In allen Produktionsanlagen wurde ein Aktionsplan zur Biodiversität eingeführt, um den Zustand der Artenvielfalt (Flora und Fauna) am jeweiligen Standort zu schützen und zu verbessern

3.1.9.   Nutzung erneuerbarer Energien

Bewährte Umweltmanagementpraxis für Produktionsfirmen von Elektro- und Elektronikgeräten ist die Nutzung erneuerbarer Energien für ihre Produktionsverfahren durch:

Strom aus zusätzlichen zuverlässigen Quellen erneuerbarer Energieträger aufzukaufen oder eigene Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen;

eigene Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energiequellen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Unternehmen der Branche angewendet werden.

Die Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern (selbst erzeugt oder eingekauft) ist in allen Fällen möglich.

Die Integration von Wärme aus erneuerbaren Energiequellen hingegen ist in der Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten schwieriger aufgrund der Komplexität, des Bedarfs an hohen Temperaturen und in einigen Fällen aufgrund der Unvereinbarkeit von Wärmebedarf und der Saisonabhängigkeit des Angebots erneuerbarer Wärme.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i28)

Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern (Eigenerzeugung oder Einkauf mit geprüfter Zusätzlichkeit) am gesamten Stromverbrauch (%)

(i29)

Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen am gesamten Wärmeverbrauch (%)

Nicht anwendbar

3.1.10.   Optimierte Abfallwirtschaft in Produktionsanlagen

Bewährte Umweltmanagementpraxis für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist die Entwicklung und Umsetzung einer Abfallmanagementstrategie, die anderen Behandlungsoptionen als einer Entsorgung aller Abfälle aus den Produktionsanlagen Priorität einräumt und die Abfallhierarchie (9) einhält. Diese Strategie muss sowohl Anteile nicht gefährlicher als auch gefährlicher Abfälle umfassen, ehrgeizige Zielvorgaben für Verbesserungen festlegen und überwachen und nach Möglichkeiten suchen, den Ansatz einer industriellen Symbiose umzusetzen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Produktionsfirmen von Elektro- und Elektronikgeräten anwendbar.

Einer der einschränkenden Faktoren für die effektive Umsetzung einer industriellen Symbiose ist der Kommunikations- und Koordinationsbedarf zwischen den verschiedenen Unternehmen, d. h. es besteht ein Mangel an Kenntnis und Verständnis hinsichtlich der Aktivitäten anderer Unternehmen und folglich hinsichtlich potenzieller Wege für die Nutzung von Neben- oder Abfallprodukten.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i30)

Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen Abfallmanagementstrategie (J/N)

(i31)

Anteil der Standorte mit einer Abfallmanagementstrategie (%)

(i32)

Rate der Verwertung des in Produktionsanlagen anfallenden Abfalls (%)

(i33)

Rate der Reduzierung der Deponieentsorgung des in Produktionsanlagen anfallenden Abfalls (%)

(i34)

Abfallerzeugung für ein spezifisches Produkt oder einen spezifischen Produktbereich pro Tonne Produkt oder andere geeignete Funktionseinheit (kg/t)

(b6)

Das Unternehmen hat an allen Standorten eine Abfallmanagementstrategie umgesetzt

(b7)

Das Unternehmen erreicht eine Abfalltrennungsrate von durchschnittlich 93 % in allen Produktionsanlagen zusammen

3.2.   Bewährte Praktiken im Umweltmanagement für das Lieferkettenmanagement

Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und beschäftigt sich mit Praktiken in Bezug auf ihre Lieferkette.

3.2.1.   Bewertungswerkzeuge für die kosteneffiziente und umweltschonende Substitution gefährlicher Stoffe

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Referenzinstrumente zu nutzen, um Gefahrstoffe in eingekauften Werkstoffen zu bewerten, mit dem Ziel, sie zu substituieren. Hersteller nutzen Eingabedaten der Zulieferer, die im Idealfall als vollständige Materialdeklaration oder Konformitätserklärungen vorliegen, um Substanzen rückverfolgen zu können. Die Bewertung konzentriert sich anschließend auf drei Schwerpunkte:

Klärung, ob die zur Diskussion stehende Substanz ein sehr bedenklicher Stoff ist (auf der Grundlage der REACH-Kandidatenliste) oder ein Stoff (10) mit eingeschränkter Verwendung gemäß RoHS, in welchem Falle seine Substitution hohe Priorität hat;

Klassifizierung der zur Diskussion stehenden Substanz entnommen aus dem Sicherheitsdatenblatt und Bestätigung durch Vergleich mit einer Datenbank der gefährlichen Stoffen;

Verwendung eines zusätzlichen Bewertungswerkzeugs für spezifische Stoffe, wie zum Beispiel bestimmte Phthalate und halogenierte Flammschutzmittel, um die beste Alternative zu ermitteln.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann im Prinzip von allen Unternehmen der Branche angewendet werden. KMU sind jedoch nicht unbedingt in ausreichend starker Position, um von vielen Zulieferern vollständige Materialdeklarationen zu fordern, in diesem Fall können sie die Konformitätserklärungen der Zulieferer anfordern, ergänzt durch Labortests.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i35)

Anteil der Zulieferer, die vollständige Materialdeklarationen bereitstellen (% der Lieferkettenausgaben)

(i36)

Anteil der Zulieferer, die Konformitätserklärungen für eine unternehmensspezifische Liste von Einschränkungen bereitstellen, ergänzt durch eine entsprechende Zertifizierung (vorzugsweise durch Dritte) auf der Grundlage von Labortests (% der Lieferkettenausgaben)

(i37)

Offenlegung (z. B. über die Website und in jährlichen Nachhaltigkeitsberichten) der zwei vorgenannten Indikatoren (J/N)

(b8)

Obligatorische Anforderungen für alle großen Zulieferer (in Bezug auf den Anteil in % an den Lieferkettenausgaben) zur Vorlage einer vollständigen Materialdeklaration wurden eingeführt

3.2.2.   Offenlegung und Festsetzung von Zielvorgaben für Treibhausgasemissionen der Wertschöpfungskette

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in einer Bewertung nach anerkannten Standards sowie der regelmäßigen Offenlegung aller direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (aller Scope-1- und Scope-2- sowie der wichtigsten Scope-3-Emissionen (11)). Basierend auf dieser Bewertung ist die bewährte Umweltmanagementpraxis die Festlegung von Zielvorgaben zur Reduzierung dieser direkten und indirekten Treibhausgase sowie regelmäßiger Nachweis und die Veröffentlichung tatsächlicher absoluter und/oder relativer Verringerungen der Treibhausgasemissionen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Unternehmen der Branche angewendet werden. Es bestehen jedoch aufgrund der Komplexität der Wertschöpfungskette von Elektro- und Elektronikgeräten gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Berechnung der Scope-3-Emissionen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i38)

Periodische (z. B. jährliche) Veröffentlichung der Treibhausgasemissionen errechnet nach anerkannten Standardverfahren (J/N)

(i39)

In die Bewertung einbezogene Kategorien von Scope-3-Emissionen

(i40)

Periodische (z. B. jährliche) Offenlegung nachgewiesener tatsächlicher absoluter und/oder relativer Verringerungen der Treibhausgasemissionen (J/N)

(b9)

Treibhausgasemissionen (einschließlich Scope-1- und Scope-2- und die wichtigsten Scope-3-Emissionen) werden nach einem anerkannten Standardverfahren berechnet und regelmäßig veröffentlicht

(b10)

Absolute und/oder relative Senkungsziele für Treibhausgasemissionen werden öffentlich bekannt gegeben

(b11)

Absolute und/oder relative tatsächliche Senkungen der Treibhausgasemissionen werden nachgewiesen und regelmäßig veröffentlicht

3.2.3.   Anwendung von Lebenszyklusanalysen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Nutzung von Lebenszyklusanalysen (LCA) als Entscheidungsträgerunterstützung im Zusammenhang mit: strategischer Planung (Makroebene), Design und Planung von Produkten, Anlagen und Verfahren (Mikroebene) und Überwachung der Umweltleistung des Unternehmens (Rechnungswesen). Die Durchführung von Lebenszyklusanalysen von Produktbereichen zur Unterstützung ökologischer Verbesserungen ist der wichtigste Anwendungsbereich in der Industrie und ermöglicht die Festlegung von LCA-basierten Verbesserungszielen für Produktbereiche.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, insbesondere in großen Unternehmen.

Interne Ressourcen und die Komplexität von Lebenszyklusanalysen sind potenziell einschränkende Faktoren für die Durchführung einer LCA in kleinen und mittleren Unternehmen. Vereinfachte LCA-Instrumente und vorgefertigte Datenbanken können jedoch helfen, diese Schwierigkeiten zu bewältigen.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i41)

Aufnahme von LCA entsprechend ISO-Norm 14040 und 14044 in die Umweltstrategie des Unternehmens sowie Einsatz von LCA, sobald wichtige Entscheidungen für die Entwicklung neuer Produkte oder eine Produktüberarbeitung anstehen (J/N)

(i42)

Prozentsatz der Produktbereiche, für welche LCA-basierte Verbesserungsziele erreicht wurden (gewichtet nach Anzahl der Produktmodelle oder nach Umsatz)

(b12)

Die LCA wird entsprechend den internationalen Normen ISO 14040 und ISO 14044 durchgeführt

(b13)

Das Unternehmen führt LCA-Analysen für neue und überarbeitete Produkte aus, die Ergebnisse werden systematisch als Grundlage für Entscheidungen bei der Entwicklung neuer Produkte herangezogen

3.2.4.   Schutz und Steigerung der Biodiversität im Zusammenhang mit der Lieferkette von Elektro- und Elektronikgeräten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines Programms für die Bewältigung der Auswirkungen der Produkte und Aktivitäten der Lieferkette auf die Artenvielfalt.

Basierend auf der Zuordnung von Produkten und Werkstoffen aus der Lieferkette und ihrer jeweiligen Auswirkung auf die Biodiversität können Leitlinien und Anforderungen für die Beschaffung sowie Zielsetzungsänderungen im Zusammenhang mit Produkten und Komponenten mit einem größeren Einfluss auf die Artenvielfalt formuliert werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i43)

Implementierung einer regelmäßigen Bewertung der Auswirkungen der Produkte und Werkstoffe aus der Lieferkette auf die Artenvielfalt (J/N)

(i44)

Formulierung von Leitlinien und Anforderungen für die Beschaffung der wichtigsten Produkte und Werkstoffe, die in der Biodiversitätsbewertung identifiziert wurden (J/N)

(i45)

Für jede Produktgruppe (z. B. Holz- und Papierprodukte), für welche das Unternehmen Beschaffungsanforderungen erarbeitet hat:

Anteil der Produkte, die für die bevorzugte Beschaffung in Frage kommen (%)

Anteil der Produkte, die für die vertretbare Beschaffung in Frage kommen (%)

Anteil der Produkte, die bei der Beschaffung zu vermeiden sind (%)

(i46)

Anteil (nach Einkaufsvolumen) der Zulieferer, die einen anfänglichen Bericht bezüglich ihrer potenziellen Auswirkung auf die Artenvielfalt vorgelegt haben (%)

(i47)

Anteil (nach Einkaufsvolumen) der Zulieferer, die einen Managementplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt aufgestellt haben (%)

(i48)

Anteil (nach Einkaufsvolumen) der Zulieferer, die ihren Managementplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt anwenden (d. h. Fortschritte hinsichtlich der gesetzten Zielvorgaben erzielen) (%)

(b14)

Das Unternehmen implementiert ein Programm für die regelmäßige Bewertung der Auswirkungen der Produkte und Werkstoffe aus der Lieferkette auf die Artenvielfalt und nutzt die Ergebnisse der Bewertung zur Formulierung der Leitlinien für die Beschaffung der wichtigsten Produkte und Werkstoffe.

3.3.   Bewährte Praktiken im Umweltmanagement zur stärkeren Förderung der Kreislaufwirtschaft

Dieser Abschnitt ist relevant für Produktionsfirmen für Elektro- und Elektronikgeräte und beschäftigt sich mit Management und strategischen Praktiken, die eine stärkere Kreiswirtschaft begünstigen.

3.3.1.   Strategische Anleitungen für die Entwicklung von Produkten für die Kreislaufwirtschaft

Ziel der bewährten Umweltmanagementpraxis ist es, über einen Ansatz zu verfügen, der die Berücksichtigung aller unterschiedlichen Umweltaspekte gewährleistet, insbesondere einen Übergang zur Kreislaufwirtschaft, und der systematisch in den Entwicklungsprozess für Produkte integriert wird. Ein solcher Ansatz basiert auf:

Festlegung von Zielen für die Verbesserung der Umweltleistung der Produkte auf Unternehmensebene (allgemeine Ziele für alle Produkte) oder auf Ebene eines spezifischen Produkts; die Zielsetzungen müssen klar sein, genau definiert und auf Unternehmensebene kommuniziert werden, damit alle Beschäftigten aller Ebenen ein Bewusstsein dafür entwickeln; es können abhängig vom jeweiligen Produkt Ziele im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft festgelegt werden, hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit, Reparatur-, Ausbau- und Recyclingfähigkeit, die alle zum großen Teil durch das Design bestimmt werden.

Integration von Eingaben und Rückmeldungen aus den verschiedenen am Prozess der Herstellung, Nutzung und Entsorgung beteiligten Einheiten sowie gegebenenfalls auch von externen Interessenträgern;

Schaffung des Gefühls einer kollektiven Anstrengung überall im Unternehmen für die Entwicklung der verschiedenen Designspezifikationen für die neuen Produkte.

Dies kann durch einen oder beide der folgenden Ansätze umgesetzt werden:

Festlegung eines internen Umweltstandards für das Design neuer Produkte auf Unternehmensebene, mit festgelegten allgemeinen Zielsetzungen und mit obligatorischen Voraussetzungen, die kontinuierlich anhand der Rückmeldungen aus den verschiedenen Einheiten innerhalb des Unternehmens verbessert werden; zu Beginn der Entwicklung eines spezifischen Produkts werden diese in Designvorgaben für das spezifische Produkt umgewandelt;

Einrichtung eines interdisziplinären Designkomitees oder eines Lenkungsgremiums für jede Produktentwicklung, Einbeziehung von Vertreter/innen aller relevanten Einheiten, die direkt an den verschiedenen Phasen des tatsächlichen Produktentwicklungsprozesses beteiligt sind.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i49)

Festlegung von kreislaufwirtschaftlichen Zielsetzungen für neue Produkte (J/N)

(i50)

Anzahl der unterschiedlichen Einheiten innerhalb des Unternehmens, die sich an Designprozessen beteiligt haben (Anz.)

(i51)

Anteil der Produkte oder Komponenten (nach Anzahl oder Umsatz), für welche Designzyklen oder Neugestaltungszyklen eingeführt wurden, die sich explizit auf die verschiedenen Aspekte der Kreislaufwirtschaft beziehen (%)

(i52)

Umweltvorteile, die erreicht wurden durch Produkte (während ihrer gesamten Lebensdauer), die in dem Jahr, in dem sie nach kreislaufwirtschaftlichen Grundsätzen entwickelt oder neugestaltet wurden, verkauft wurden, (kg CO2e für CO2-Emissionen, kg Materialeinsparung aufgrund von Ressourceneffizienz usw.)

(b15)

Das Unternehmen hat für neue Produkte kreislaufwirtschaftliche Ziele eingeführt sowie einen wirksamen Produktentwicklungsprozess, um zu gewährleisten, dass diese Ziele erreicht werden

3.3.2.   Integrierte Produkt-Dienstleistungsangebote

Die bewährte Umweltmanagementpraxis für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist das Angebot integrierter Produktdienstleistungen sowohl im Firmenkunden- als auch im Endverbrauchergeschäft, eine Verlagerung von Entwicklung und Verkauf physischer Produkte zu einem Produkt-Dienstleistungssystem, das zu einer Verbesserung der funktionellen und ökologischen Leistung führt. So schaffen Produktdienstleistungsangebote Anreize für Hersteller, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu gewährleisten oder die Möglichkeit der Rücknahme von Produkten anzubieten, um diese anderweitig zu nutzen oder um sie für eine weitere Verwendung zu überholen.

Anwendbarkeit

Das Modell eines integrierten Produktdienstleistungsangebots ist speziell für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten mit hohen Kapitalkosten und langer Nutzungsdauer anwendbar.

Die Anwendbarkeit im Bereich elektrischer Haushaltsgeräte mit begrenzten Anschaffungskosten, niedriger Materialrechnung oder erheblicher Größe und Gewicht ist eingeschränkt (z. B. ist die Rücknahme nicht machbar, wenn der wirtschaftliche/technische Wert im Vergleich zu den Transportkosten zu gering ist).

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i53)

Implementierung eines integrierten Produktdienstleistungsangebots, das Umweltvorteile gewährleistet (J/N)

(i54)

Rücknahmequote von bei Kunden aufgestellten Produkten im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots nach Produktkategorie (%)

(i55)

Anteil wiederverwendeter Geräte an der Gesamtanzahl der im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots aufgestellten Geräte (%)

(b16)

Das Unternehmen führt Produktdienstleistungsangebote in seinem Betrieb ein und gewährleistet, dass dies eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der angebotenen Produktdienstleistungen herbeiführt

(b17)

100 % Rücknahmequote für Verbrauchergeräte aus Leasing-Verträgen und 30 % Sanierungsquote

3.3.3.   Aufbereitung oder hochwertige Sanierung gebrauchter Produkte

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Vermeidung von Abfall durch Aufbereitung oder Sanierung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte und deren Inverkehrbringen zur Wiederverwendung. Die aufbereiteten oder sanierten Produkte erreichen mindestens das Qualitätsniveau, das sie besaßen, als sie neu auf den Markt gebracht wurden und werden mit einer entsprechenden Garantie verkauft.

Anwendbarkeit

Diese Praxis ist besonders geeignet für mittel- oder hoch-kapitalintensive Ausrüstung.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i56)

LCA werden eingesetzt, um nachzuweisen, dass die Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung einen ökologischen Nettovorteil haben, auch angesichts der Verbesserungen der Energieeffizienz neuer Produktmodelle (J/N)

(b18)

Einsatz von LCA um nachzuweisen, dass die Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung einen ökologischen Nettovorteil haben, auch angesichts der Verbesserungen der Energieeffizienz neuer Produktmodelle

3.3.4.   Steigerung des Anteils recycelter Kunststoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Verwendung recycelter Kunststoffe für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten dort zu steigern, wo dies entsprechend den erforderlichen Materialeigenschaften anwendbar ist. Das kann erreicht werden durch einen geschlossenen Recycling-Kreis für Kunststoffabfälle aus der Produktion, geschlossene Recyclingsysteme für Verbraucher-Kunststoffe aus eigenen Produkten, sowie durch den Einkauf recycelter Kunststoffe aus Verbraucher-Kunststoffabfall (offener Recycling-Kreis).

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für zahlreiche Polymere anwendbar, die in der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden. Recycelte Kunststoffe können fabrikneue Kunststoffe in den Fällen ersetzen, in denen die erforderlichen Materialspezifikationen erfüllt werden können.

Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i57)

Anteil recycelter Kunststoffe aus Produktionsabfällen bei der Herstellung eines spezifischen Produkts oder einer spezifischen Produktgruppe am gesamten Kunststoffverbrauch für dieses Produkt oder diese Produktgruppe (%)

(i58)

Anteil recycelter Kunststoffe aus Verbraucherabfällen bei der Herstellung eines spezifischen Produkts oder einer spezifischen Produktgruppe am gesamten Kunststoffverbrauch für dieses Produkt oder diese Produktgruppe (%)

(i59)

Gesamtmenge der in der Produktion verwendeten recycelten Kunststoffe aus Produktionsabfällen (Tonnen)

(i60)

Gesamtmenge der in der Produktion verwendeten recycelten Kunststoffe aus Verbraucherabfällen (Tonnen)

(i61)

Anteil von Produkten, die mit recycelten Kunststoffen hergestellt wurden, am Gesamtabsatz (%)

Nicht anwendbar

4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG

Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl zentraler Umweltleistungsindikatoren für den Produktionssektor für Elektro- und Elektronikgeräte samt den entsprechenden Richtwerten und Hinweisen auf die jeweiligen bewährten Umweltmanagementpraktiken (BUMP). Es handelt sich um eine Teilmenge der in Kapitel 3 genannten Indikatoren.

Zentrale Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Produktionssektor für Elektro- und Elektronikgeräte

Indikator

Übliche Maßeinheiten

Hauptzielgruppe

Kurzbeschreibung

Empfohlene Mindestebene für die Überwachung

EMAS-Kernindikator (12)

Leistungsrichtwert

Bewährte Umweltmanagementpraxis (13)

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement für Herstellungsprozesse

Energieverbrauch im Reinraum bei der Produktion von Leiterkarten

kWh/m2

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Energieverbrauch im Reinraum bei der Produktion von Leiterkarten pro Flächeneinheit der bearbeiteten Leiterkarten

Anlage

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.1

Energieverbrauch im Reinraum bei der Produktion von Halbleitern und/oder integrierten Schaltungen

kWh/cm2

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Energieverbrauch im Reinraum bei der Produktion von Halbleitern und/oder integrierten Schaltungen pro Flächeneinheit der verarbeiteten Halbleiter und/oder integrierten Schaltungen

Anlage

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.1

Luftwechselrate (LWZ)

Anzahl/ Stunde

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Frequenz des Luftwechsels innerhalb des Reinraums

Anlage

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.1

Anlagenleistungszahl (SCOP)

kW gelieferte Kühlleistung/kW genutzte Leistung

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Verhältnis zwischen nutzbarer Kühlleistung durch ein Kühlsystem und der elektrischen Leistung, die für dieses Kühlsystem verbraucht wird. Die Leistung, die von zusätzlichen Geräten (z. B. Pumpen) verbraucht wird, wird in den Nenner dieser Verhältnisgröße aufgenommen.

Standort

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.2

Gesamtenergiebedarf pro Flächeneinheit der bearbeiteten Leiterkarten

kWh/m2 bearbeitete Leiterkarten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Energieverbrauch bei der Bearbeitung von Leiterkarten pro Flächeneinheit der bearbeiteten Leiterkarten

Anlage

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.3

Stickstoffverbrauch pro Flächeneinheit der bearbeiteten Leiterkarten

kg Stickstoff/m2 bearbeitete Leiter-karten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Menge des für das Lötverfahren verbrauchten Stickstoffs geteilt durch die Gesamtfläche der hergestellten Leiterkarten

Anlage

Materialeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.3

Menge des recycelten Kupfers aus Ätzmitteln

t/Jahr

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Gewicht des innerhalb eines Jahres durch Vor-Ort-Kupferrecycling aus Ätzmitteln gewonnenen Kupfers

Standort

Materialeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.4

Gesamtwasserverbrauch in der Fabrikationsanlage

l/m2 hergestellte Leiter-karten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Gesamtwasserverbrauch in der Fabrikationsanlage geteilt durch die Gesamtfläche der hergestellten Leiterkarten

Standort

Wasser

Mindestens 50 % der Spülanlagen sind mit Kaskadenspülsystemen mit mindestens vier Stufen ausgestattet

3.1.5

Normalisierte Emissionsrate für PFC-Emissionen

kg CO2eq/cm2

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Durch PFC-Emissionen verursachtes Treibhauspotenzial einer Produktionsstätte geteilt durch die Gesamtfläche der produzierten Platten

Standort

Emissionen

Die normalisierte Emissionsrate für PFC-Emissionen in neu errichteten Produktionsanlagen für Halbleiter oder in Anlagen, die umfassend renoviert wurden, liegt unter 0,22  kg CO2eq/cm2

3.1.6

Stromverbrauch des Druckluftsystems pro Volumeneinheit an der Verwendungsstelle

kWh/m3

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Stromverbrauch des Druckluftsystems (einschließlich Stromverbrauch der Kompressoren, Trockner und Sekundärantriebe) pro Normkubikmeter gelieferter Druckluft mit einem bestimmten Druckniveau

Standort

Energieeffizienz

Der Stromverbrauch des Druckluftsystems liegt unter 0,11 kWh/m3 gelieferter Druckluft, bei großen Anlagen, die mit einem Überdruck von 6,5  bar arbeiten und bei einem normierten Volumenstrom von 1 013 mbar und 20 oC sowie Druckschwankungen, die 0,2  bar nicht überschreiten

3.1.7

Luftleckindex

Anzahl

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Der Luftleckindex wird berechnet, wenn alle Luftverbraucher abgeschaltet sind. Er errechnet sich für jeden einzelnen Kompressor als die Summe seiner Betriebszeit multipliziert mit der Kapazität des jeweiligen Kompressors, dividiert durch die Gesamt-Standby-Zeit und die Gesamtleistung des Kompressors in der Anlage und wird ausgedrückt in:

Image

wobei: ti(cr) ist der Zeitraum (min), in dem ein Kompressor in Betrieb ist, während alle Luftverbraucher ausgeschaltet sind (Standby des Druckluftsystems); Ci(cr) ist die Kapazität (Nl/min) des Kompressors, der sich in dem Zeitraum t(sb) einschaltet, während alle Luftverbraucher ausgeschaltet sind; ti(sb) ist die Gesamtdauer (min), während der sich das installierte Druckluftsystem im Standby-Modus befindet; C(tot) ist die Summe der Nennleistung im Druckluftsystem.

Standort

Energieeffizienz

Nachdem alle Luftverbraucher ausgeschaltet sind, bleibt der Netzdruck stabil und die Kompressoren (im Standby-Betrieb) wechseln nicht in den Lastzustand

3.1.7

Umsetzung eines Aktionsplans zur Biodiversität am Standort in allen Produktionsanlagen

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator betrifft die Frage, ob in allen Produktionsanlagen ein Aktionsplan zur Biodiversität eingeführt wurde

Standort

Biologische Vielfalt

In allen Produktionsanlagen wurde ein Aktionsplan zur Biodiversität eingeführt, um den Zustand der Artenvielfalt (Flora und Fauna) am jeweiligen Standort zu schützen und zu verbessern

3.1.8

Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern (Eigenerzeugung oder Einkauf mit geprüfter Zusätzlichkeit) am gesamten Stromverbrauch

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Strom aus erneuerbaren Energieträgern aus Eigenerzeugung oder Einkauf geteilt durch den Gesamtstromverbrauch innerhalb der Anlage.

Wie eingekaufter Regenerativstrom wird er in diesem Indikator nur berechnet, sofern nachweislich zusätzlich (d. h. nicht bereits für ein anderes Unternehmen oder im Strommix des Netzes verrechnet).

Standort

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.9

Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen am gesamten Wärmeverbrauch

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Wärme aus erneuerbaren Quellen (z. B. Solarthermie, Geothermie, Biomasse) geteilt durch den Gesamtwärmeverbrauch innerhalb der Anlage

Standort

Energieeffizienz

Nicht anwendbar

3.1.9

Rate der Reduzierung der Deponieentsorgung der in Produktionsanlagen anfallenden Abfälle

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Gewicht des Abfalls, der einer Vorbereitung für Wiederverwendung, Recycling oder Energierückgewinnung zugeführt wird, dividiert durch den gesamten in der Produktionsstätte generierten Abfall.

Dieser Indikator kann separat berechnet werden nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen und/oder nach den wichtigsten Materialien im Abfallstrom, z. B. Metallabfälle, Polymere.

Standort

Abfall

Das Unternehmen erreicht eine Abfalltrennungsrate von durchschnittlich 93 % in allen Produktionsanlagen zusammen

3.1.10

Anteil der Standorte mit einer Abfallmanagementstrategie

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator wird ausgedrückt als die Anzahl der Standorte mit vorhandener Abfallmanagementstrategie, basierend auf den in der Beschreibung dieser bewährten Umweltmanagementpraxis aufgeführten Elementen, geteilt durch die Gesamtanzahl der Standorte des Unternehmens.

Verfügt ein Unternehmen nur über einen einzigen Standort, kann dies als ja/nein-Indikator für den Standort ausgedrückt werden.

Standort

Abfall

Das Unternehmen hat an allen Standorten eine Abfallmanagementstrategie umgesetzt

3.1.10

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement für das Lieferkettenmanagement

Anteil der Zulieferer, die vollständige Materialdeklarationen bereitstellen

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator misst den Prozentsatz der Lieferkettenausgaben an den Gesamt-Lieferkettenausgaben für Zulieferer, die eine vollständige Materialdeklaration bereitstellen

Standort

Biologische Vielfalt

Material-effizienz

Obligatorische Anforderungen für alle großen Zulieferer (in Bezug auf den Anteil in % an den Lieferkettenausgaben) zur Vorlage einer vollständigen Materialdeklaration wurden eingeführt

3.2.1

Periodische (z. B. jährliche) Veröffentlichung der Treibhausgasemissionen errechnet nach anerkannten Standardverfahren

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator betrifft die Frage, ob die Treibhausgasemissionen des Unternehmens (einschließlich Scope-1- und Scope-2- und die wichtigsten Scope-3-Emissionen) nach einem anerkannten Standardverfahren berechnet und regelmäßig veröffentlicht werden

Unternehmen

Emissionen

Treibhausgasemissionen (einschließlich Scope-1- und Scope-2- und die wichtigsten Scope-3-Emissionen) werden nach einem anerkannten Standardverfahren berechnet und regelmäßig veröffentlicht

3.2.2

Periodische (z. B. jährliche) Offenlegung nachgewiesener tatsächlicher absoluter und/oder relativer Verringerungen der Treibhausgasemissionen

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator bezieht sich auf die regelmäßige Offenlegung der tatsächlichen Verringerungen der Treibhausgasemissionen des Unternehmens

Unternehmen

Emissionen

Absolute und/oder relative tatsächliche Senkungen der Treibhausgasemissionen werden nachgewiesen und regelmäßig veröffentlicht

3.2.2

Aufnahme von LCA entsprechend ISO-Norm 14040 und 14044 in die Umweltstrategie des Unternehmens sowie Einsatz von LCA, sobald wichtige Entscheidungen für die Entwicklung neuer Produkte oder eine Produktüberarbeitung anstehen

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator betrifft die Frage, ob Lebenszyklusanalysen in die Umweltstrategie des Unternehmens integriert wurden und ob sie zur Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen für die Entwicklung neuer Produkte oder für Produktüberarbeitungen dienen

Unternehmen

Energie-effizienz

Material-effizienz

Wasser

Abfall

Biologische Vielfalt

Emissionen

Die LCA wird entsprechend den internationalen Normen ISO 14040 und ISO 14044 durchgeführt

Das Unternehmen führt LCA-Analysen für neue und überarbeitete Produkte aus, die Ergebnisse werden systematisch als Grundlage für die Entscheidung bei der Entwicklung neuer Produkte herangezogen

3.2.3

Formulierung von Leitlinien und Anforderungen für die Beschaffung der wichtigsten Produkte und Werkstoffe, die in der Biodiversitätsbewertung identifiziert wurden

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator betrifft die Frage, ob Leitlinien und Anforderungen für die Beschaffung der Produkte und Werkstoffe aufgestellt wurden, die in der Beurteilung der Auswirkungen auf die Biodiversität als die wichtigsten Produkte der Lieferkette identifiziert wurden

Unternehmen

Biologische Vielfalt

Das Unternehmen implementiert ein Programm für die regelmäßige Bewertung der Auswirkungen der Produkte und Werkstoffe aus der Lieferkette auf die Artenvielfalt und nutzt die Ergebnisse der Bewertung zur Formulierung der Leitlinien für die Beschaffung der wichtigsten Produkte und Werkstoffe

3.2.4

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement zur stärkeren Förderung der Kreislaufwirtschaft

Festlegung von kreislaufwirtschaftlichen Zielsetzungen für neue Produkte

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator betrifft die Frage, ob Zielsetzungen für die Kreislaufwirtschaft für neue Produkte oder Produktgruppen bestehen

Unternehmen

Materialeffizienz

Das Unternehmen hat für neue Produkte kreislaufwirtschaftliche Ziele eingeführt sowie einen wirksamen Produktentwicklungsprozess, um zu gewährleisten, dass diese erreicht werden

3.3.1

Anteil der Produkte oder Komponenten (nach Anzahl oder Umsatz), für welche Designzyklen oder Neugestaltungszyklen eingeführt wurden, die sich explizit auf die verschiedenen Aspekte der Kreislaufwirtschaft beziehen

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Anzahl der Produkte oder Komponenten, für die Designzyklen oder Neugestaltungszyklen eingeführt wurden, die sich explizit auf die verschiedenen Aspekte der Kreislaufwirtschaft beziehen, geteilt durch die Gesamtzahl der vom Unternehmen produzierten Produkte oder Komponenten

Unternehmen

Materialeffizienz

Nicht anwendbar

3.3.1

Implementierung eines integrierten Produktdienstleistungsangebots, das Umweltvorteile gewährleistet

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator dient der Überprüfung, ob ein integriertes Produktdienstleistungsangebot, das auf eine Verbesserung der Umweltleistung von Produkten abzielt, eingeführt wurde

Unternehmen

Materialeffizienz

Das Unternehmen führt Produktdienstleistungsangebote in seinem Betrieb ein und gewährleistet, dass dies eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der angebotenen Produktdienstleistungen herbeiführt

3.3.2

Rücknahmerate von bei Kunden aufgestellten Produkten im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots nach Produktkategorie

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator wird ausgedrückt als der Prozentsatz der im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots bei Kunden aufgestellten Produkte, die vom Hersteller zurückgenommen wurden, um sie einer anderweitigen Nutzung zuzuführen oder für eine weitere Verwendung zu überholen

Unternehmen

Materialeffizienz

100 % Rücknahmequote für Verbrauchergeräte aus Leasing-Verträgen und 30 % Sanierungsquote

3.3.2

Anteil wiederverwendeter Geräte an der Gesamtanzahl der im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots aufgestellten Geräte

%

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator wird ausgedrückt als die Anzahl der wiederverwendeten Geräte dividiert durch die Gesamtanzahl der im Rahmen eines Produktdienstleistungsmodells vom Unternehmen installierten Geräte

Unternehmen

Materialeffizienz

Nicht anwendbar

3.3.2.

Einsatz von LCA um nachzuweisen, dass die Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung einen ökologischen Nettovorteil haben, auch angesichts der Verbesserungen der Energieeffizienz neuer Produktmodelle

J/N

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Dieser Indikator bezieht sich auf die Nutzung von LCA für den Nachweis des tatsächlichen ökologischen Nettovorteils der Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung

Unternehmen

Materialeffizienz

LCA werden eingesetzt, um nachzuweisen, dass die Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung einen ökologischen Nettovorteil haben, auch angesichts der Verbesserungen der Energieeffizienz neuer Produktmodelle

3.3.3

Gesamtmenge der bei der Herstellung verwendeten recycelten Kunststoffe aus Produktionsabfällen

Tonnen

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Gewicht der für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendeten recycelten Kunststoffe aus Produktionsabfällen

Standort/Unter-nehmen

Materialeffizienz

Nicht anwendbar

3.3.4

Gesamtmenge der bei der Herstellung verwendeten recycelten Kunststoffe aus Verbraucherabfällen

Tonnen

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Gewicht der für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendeten recycelten Kunststoffe aus Verbraucherabfällen

Standort/Unternehmen

Materialeffizienz

Nicht anwendbar

3.3.4


(1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_EEE_Manufacturing.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1).

(4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C.“ Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“

(5)  Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_EEE_Manufacturing.pdf. Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren.

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(7)  Die Einströmungsgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der Luft durch die Filter oder Heiz-/Kühlschlangen in einer Klimaanlage einströmt.

(8)  Der Luftleckindex wird berechnet, wenn alle Luftverbraucher abgeschaltet sind. Er errechnet sich für jeden einzelnen Kompressor als die Summe seiner Betriebszeit multipliziert mit der Kapazität des jeweiligen Kompressors, dividiert durch die Gesamt-Standby-Zeit und die Gesamtleistung des Kompressors in der Anlage

Image

(9)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3), bekannt als Abfallrahmenrichtlinie, führt eine Rangfolge von Maßnahmen zur Verringerung und Bewirtschaftung von Abfällen ein. Dies wird als Abfallhierarchie bezeichnet. Höchste Priorität hat die Abfallvermeidung, gefolgt von der Abfallverwertung, dem Recycling und der (energetischen) Verwertung von Abfallfraktionen, die nicht vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden können. Schließlich ist die Abfallentsorgung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn keine der vorgenannten Routen möglich ist.

(10)  Einige Stoffe können weiterhin im Sinne einer RoHS-Ausnahme verwendet werden.

(11)  Gemäß dem Treibhaus-Protokoll sind Scope-1-Emissionen alle direkten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, d. h. Treibhausgasemissionen, die durch Anlagen oder Fahrzeuge freigesetzt werden, die dem Unternehmen gehören oder von diesem kontrolliert werden. Scope-2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen durch den Verbrauch eingekaufter Energie, Wärme, Kälte oder Dampf, d. h. Emissionen, die andernorts freigesetzt werden, um die Energie zu produzieren, die innerhalb der Unternehmensgrenzen verbraucht wird. Scope-3 bezeichnet alle anderen indirekten Emissionen aus Produkt- oder Materialströmen (Waren oder Dienstleistungen), die in die Unternehmensgrenzen gelangen oder diese verlassen.

(12)  Die EMAS-Kernindikatoren sind in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) aufgeführt.

(13)  Die Zahlen beziehen sich auf die Kapitel in diesem Dokument.