ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 318

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

61. Jahrgang
14. Dezember 2018


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN

 

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Regelung Nr. 79 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage [2018/1947]

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Beschluss Nr. 1/2018 des Unterausschusses für geografische Angaben vom 24. August 2018 zur Änderung der Anhänge XXX-C und XXX-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits [2018/1948]

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DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN

14.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 318/1


Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UN/ECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:

http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html

Regelung Nr. 79 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage [2018/1947]

Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:

Änderungsserie 03 — Tag des Inkrafttretens: 16. Oktober 2018

INHALT

REGELUNG

Einleitung

1.

Anwendungsbereich

2.

Begriffsbestimmungen

3.

Antrag auf Genehmigung

4.

Genehmigung

5.

Bauvorschriften

6.

Prüfvorschriften

7.

Übereinstimmung der Produktion

8.

Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

9.

Änderung des Fahrzeugtyps und Erweiterung der Genehmigung

10.

Endgültige Einstellung der Produktion

11.

Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

12.

Übergangsvorschriften

ANHÄNGE

1.

Mitteilung über die Erteilung oder Versagung oder Erweiterung oder Zurücknahme der Genehmigung oder die endgültige Einstellung der Produktion für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich der Lenkanlage nach der Regelung Nr. 79

2.

Anordnungen der Genehmigungszeichen

3.

Bremswirkung bei Fahrzeugen mit derselben Energiequelle für Lenkanlage und Bremsanlage

4.

Zusätzliche Vorschriften für Fahrzeuge mit Hilfslenkanlage

5.

Vorschriften für Anhänger mit hydraulischer Übertragungseinrichtung

6.

Spezielle Vorschriften für die Sicherheitsaspekte elektronischer Steuersysteme

7.

Spezielle Vorschriften für die Stromversorgung von Anhängerlenkanlagen über das Zugfahrzeug

8.

Prüfvorschriften für korrigierende und automatische Lenkfunktionen

EINLEITUNG

In der Regelung sollen einheitliche Vorschriften für die Ausführung und die Eigenschaften von Lenkanlagen festgelegt werden, die in Straßenfahrzeuge eingebaut sind. Die wichtigste Voraussetzung bestand schon immer darin, dass in der Hauptlenkanlage zwischen der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage, d. h. normalerweise dem Lenkrad, und den Laufrädern eine formschlüssige mechanische Verbindung vorhanden ist, mit der die Fahrspur des Fahrzeugs bestimmt wird. Die mechanische Verbindung gilt als nicht störanfällig, wenn sie ausreichend dimensioniert ist.

Der technische Fortschritt, der Wunsch nach Verbesserung der Insassensicherheit durch Verzicht auf die mechanische Lenksäule und die Vorteile, die sich bei der Produktion ergeben, wenn die Betätigungseinrichtung für die Lenkanlage bei Fahrzeugen mit Linkslenkung bzw. Rechtslenkung leichter auf der anderen Seite angebracht werden kann, haben zu einer Überprüfung des herkömmlichen Verfahrens geführt, und die Regelung wird jetzt geändert, damit die neuen Technologien berücksichtigt werden können. So wird es jetzt möglich, Lenkanlagen ohne formschlüssige mechanische Verbindung zwischen der Betätigungseinrichtung und den Laufrädern zu konstruieren.

Anlagen, bei denen der Fahrzeugführer die Hauptverantwortung für das Führen des Fahrzeugs behält, aber von der Lenkanlage unterstützt werden kann, die durch Signale beeinflusst wird, die im Fahrzeug ausgelöst werden, werden als „Fahrerassistenz-Lenkanlagen“ bezeichnet. Diese Anlagen können z. B. eine „automatische Lenkfunktion“ haben, die es dem Fahrzeugführer mithilfe passiver Infrastrukturelemente ermöglicht, das Fahrzeug auf einer idealen Spur zu halten (Spurführung, Spurhalteunterstützung), mit dem Fahrzeug bei niedriger Geschwindigkeit auf engem Raum zu rangieren oder das Fahrzeug an einer vorher festgelegten Stelle anzuhalten (Haltestellenleitsystem). Fahrerassistenz-Lenkanlagen können auch eine „korrigierende Lenkfunktion“ aufweisen, die den Fahrzeugführer z. B. vor dem Verlassen der gewählten Fahrspur warnt (Spurhalteassistent), den Lenkwinkel korrigiert, um das Verlassen der gewählten Fahrspur zu verhindern (Spurhalteunterstützung), oder den Lenkwinkel bei einem oder mehr Rädern korrigiert, um das dynamische Verhalten oder die Stabilität des Fahrzeugs zu verbessern.

Bei jeder Fahrerassistenz-Lenkanlage kann der Fahrzeugführer sich jederzeit dafür entscheiden, die Assistenzfunktion durch einen bewussten Eingriff zu übersteuern, um z. B. einem plötzlich auf der Fahrbahn auftauchenden Gegenstand auszuweichen.

Es wird davon ausgegangen, dass bei künftigen Techniken die Lenkung von Sensoren und Signalen beeinflusst oder gesteuert wird, die entweder im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs erzeugt werden. In diesem Zusammenhang wurden Befürchtungen hinsichtlich der Hauptverantwortung für das Führen des Fahrzeugs und des Fehlens international abgestimmter Datenübertragungsprotokolle in Bezug auf die externe Steuerung der Lenkung geäußert. Daher ist nach der Regelung die allgemeine Genehmigung von Systemen mit Funktionen, mit deren Hilfe die Lenkung durch externe Signale gesteuert werden kann, die z. B. von Baken am Straßenrand oder aktive Elemente in der Straßendecke übertragen werden, nicht zulässig. Diese Systeme, bei denen die Anwesenheit eines Fahrzeugführers nicht erforderlich ist, werden als „autonome Lenkanlagen“ bezeichnet.

Ebenso sind nach dieser Regelung Genehmigungen für die Zwangslenkung von Anhängern, die vom Zugfahrzeug aus elektrisch gesteuert werden, nicht zulässig, da es derzeit keine Normen für diese Anwendung gibt. Wahrscheinlich wird irgendwann einmal die Norm ISO 11992 dahin gehend geändert, dass die Nachrichten im Zusammenhang mit der Übertragung der Lenkungssteuerung berücksichtigt werden.

1.   ANWENDUNGSBEREICH

1.1.   Diese Regelung gilt für die Lenkanlage von Fahrzeugen der Klassen M, N und O (1).

1.2.   Diese Regelung gilt nicht für

1.2.1.

Lenkanlagen mit einer rein pneumatischen Übertragungseinrichtung;

1.2.2.

autonome Lenkanlagen nach Absatz 2.3.3;

1.2.3.

Lenkanlagen, die über eine in Absatz 2.3.4.1.3, 2.3.4.1.5 bzw. 2.3.4.1.6 als automatische Lenkfunktion der Kategorie B2, D oder E beschriebenen Funktion verfügen, bis in dieser UN-Regelung besondere Bestimmungen eingeführt werden.

2.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieser Regelung ist (sind)

2.1.

„Genehmigung eines Fahrzeugs“ die Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seiner Lenkanlage.

2.2.

„Fahrzeugtyp“ Fahrzeuge, die sich hinsichtlich der vom Hersteller angegebenen Bezeichnung des Fahrzeugtyps und in folgenden wesentlichen Merkmalen nicht voneinander unterscheiden:

2.2.1.

Art der Lenkanlage, Betätigungseinrichtung der Lenkanlage, Übertragungseinrichtung, gelenkte Räder und der Energiequelle.

2.3.

„Lenkanlage“ die gesamte Anlage, mit der die Fahrtrichtung des Fahrzeugs bestimmt wird.

Die Lenkanlage umfasst

die Betätigungseinrichtung,

die Übertragungseinrichtung,

die gelenkten Räder,

gegebenenfalls die Energieversorgungseinrichtung.

2.3.1.

„Betätigungseinrichtung“ der Teil der Lenkanlage, mit dem die Lenkvorgänge gesteuert werden und der mit oder ohne direkten Eingriff des Fahrzeugführers betätigt werden kann. Bei einer Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte ganz oder teilweise durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers aufgebracht werden, umfasst die Betätigungseinrichtung alle Teile bis zu dem Punkt, wo die Betätigungskraft durch mechanische, hydraulische oder elektrische Mittel umgewandelt wird.

2.3.2.

„Übertragungseinrichtung“ alle Teile, die eine funktionelle Verbindung zwischen der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage und den Laufrädern bilden.

Die Übertragungseinrichtung ist in zwei voneinander unabhängige Funktionsbereiche unterteilt:

 

die Steuer-Übertragungseinrichtung und die Energie-Übertragungseinrichtung.

 

Wird die Bezeichnung „Übertragungseinrichtung“ in dieser Regelung allein verwendet, dann steht sie sowohl für die „Steuer-Übertragungseinrichtung“ als auch für die „Energie-Übertragungseinrichtung“. Je nach dem Mittel, mit dem die Signale und/oder die Energie übertragen werden, unterscheidet man zwischen mechanischen, elektrischen und hydraulischen Übertragungseinrichtungen oder Kombinationen dieser Einrichtungen.

2.3.2.1.

„Steuer-Übertragungseinrichtung“ alle Bauteile, mit denen Signale für die Steuerung der Lenkanlage übertragen werden.

2.3.2.2.

„Energie-Übertragungseinrichtung“ alle Bauteile, mit denen die für die Steuerung/Regelung der Lenkfunktion der Räder erforderliche Energie übertragen wird.

2.3.3.

„autonome Lenkanlage“ eine Anlage mit einer Funktion in einem komplexen elektronischen Steuersystem, die bewirkt, dass das Fahrzeug einer festgelegten Fahrspur folgt oder seine Fahrspur aufgrund von Signalen ändert, die außerhalb des Fahrzeugs ausgelöst und von dort übertragen werden. Der Fahrzeugführer hat dabei nicht unbedingt die Hauptverantwortung für das Führen des Fahrzeugs.

2.3.4.

„Fahrerassistenz-Lenkanlage“ eine Anlage, die zusätzlich zur Hauptlenkanlage vorhanden ist und den Fahrzeugführer beim Lenken des Fahrzeugs unterstützt, bei der er aber immer die Hauptverantwortung für das Führen des Fahrzeugs behält. Sie umfasst eine oder beide der nachstehenden Funktionen:

2.3.4.1.

„automatische Lenkfunktion“ eine Funktion in einem komplexen elektronischen Steuersystem, bei der die Betätigung der Lenkanlage aufgrund der automatischen Auswertung von Signalen erfolgen kann, die gegebenenfalls im Zusammenwirken mit passiven Infrastrukturelementen innerhalb des Fahrzeugs ausgelöst werden, um eine stetige Steuerung zu erreichen, durch die der Fahrzeugführer unterstützt wird.

2.3.4.1.1.

„automatische Lenkfunktion der Kategorie A“ eine Funktion, die den Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h bei Bedarf beim Manövrieren bei niedriger Geschwindigkeit oder bei Parkmanövern unterstützt.

2.3.4.1.2.

„automatische Lenkfunktion der Kategorie B1“ eine Funktion, die den Fahrzeugführer beim Einhalten der gewählten Spur unterstützt, indem sie seitliche Bewegungen des Fahrzeugs beeinflusst.

2.3.4.1.3.

„automatische Lenkfunktion der Kategorie B2“ eine Funktion, die vom Fahrzeugführer ausgelöst/aktiviert wird und das Fahrzeug innerhalb der Spur hält, indem sie seitliche Bewegungen des Fahrzeugs über einen längeren Zeitraum und ohne weitere Anweisung/Bestätigung des Fahrzeugführers beeinflusst.

2.3.4.1.4.

„automatische Lenkfunktion der Kategorie C“ eine Funktion, die vom Fahrzeugführer ausgelöst/aktiviert wird und auf Anweisung des Fahrzeugführers ein einzelnes seitliches Manöver (z. B. Spurwechsel) ausführen kann.

2.3.4.1.5.

„automatische Lenkfunktion der Kategorie D“ eine Funktion, die vom Fahrzeugführer ausgelöst/aktiviert wird und die Möglichkeit eines einzelnen seitlichen Manövers (z. B. Spurwechsel) anzeigen kann, diese Funktion jedoch nur nach einer Bestätigung des Fahrzeugführers ausführt.

2.3.4.1.6.

„automatische Lenkfunktion der Kategorie E“ eine Funktion, die vom Fahrzeugführer ausgelöst/aktiviert wird und fortwährend die Möglichkeit eines Manövers (z. B. Spurwechsel) erkennen kann und diese Manöver über einen längeren Zeitraum und ohne weitere Anweisung/Bestätigung des Fahrzeugführers ausführt.

2.3.4.2.

„korrigierende Lenkfunktion“ eine Steuerfunktion in einem komplexen elektronischen Steuersystem, bei der für eine begrenzte Dauer Änderungen des Lenkwinkels bei einem oder mehreren Rädern aufgrund der automatischen Auswertung von Signalen erfolgen können, die im Fahrzeug ausgelöst werden:

a)

um eine plötzliche, unerwartete Veränderung des Seitendrucks des Fahrzeugs auszugleichen, oder

b)

um die Stabilitätsfunktion des Fahrzeugs zu verbessern (z. B. bei Seitenwind, unterschiedlichen Haftungsbedingungen auf der Fahrbahn „μ-split“), oder

c)

zum Spurhalten (z. B. um das Überfahren von Spurmarkierungen oder das Verlassen der Straße zu vermeiden).

2.3.4.3.

„Notlenkfunktion“ (Emergency Steering Function, ESF) eine Steuerfunktion, die einen möglichen Frontalzusammenstoß selbstständig erkennt und die Lenkanlage des Fahrzeugs für einen beschränkten Zeitraum aktivieren kann, um das Fahrzeug zu lenken, um einen Zusammenstoß zu verhindern oder abzumildern:

a)

mit einem anderen Fahrzeug, das auf einer angrenzenden Spur fährt (2),

i)

das sich auf den Fahrweg des Fahrzeugs zubewegt und/oder

ii)

auf dessen Fahrweg sich das Fahrzeug zubewegt und/oder

iii)

auf dessen Spur der Fahrzeugführer einen Spurwechsel einleitet.

b)

mit einem Hindernis, das den Fahrweg des Fahrzeugs behindert oder in Kürze zu behindern droht.

Die Notlenkfunktion betrifft einen oder mehrere der aufgeführten Fälle.

2.3.5.

„gelenkte Räder“ die Räder, deren Laufrichtung, bezogen auf die Längsachse des Fahrzeugs, direkt oder indirekt verändert werden kann, um die Fahrtrichtung des Fahrzeugs zu bestimmen. (Die gelenkten Räder schließen die Achse ein, um die sie geschwenkt werden, um die Fahrtrichtung des Fahrzeugs zu bestimmen.)

2.3.6.

„Energieversorgungseinrichtung“ die Teile der Lenkanlage, die sie mit Energie versorgen, den Energiefluss steuern und die Energie gegebenenfalls aufbereiten und speichern. Sie schließt außerdem Vorratsbehälter für das Arbeitsmedium und die Rücklaufleitungen ein, nicht jedoch den Fahrzeugmotor (außer im Sinne des Absatzes 5.3.2.1) oder den Antrieb zwischen Motor und Energiequelle.

2.3.6.1.

„Energiequelle“ der Teil der Energieversorgungseinrichtung, der die Energie in der benötigten Form liefert.

2.3.6.2.

„Energiespeicher“ der Teil der Energieversorgungseinrichtung, in dem die von der Energiequelle gelieferte Energie gespeichert wird, z. B. ein Druckflüssigkeitsbehälter oder eine Fahrzeugbatterie.

2.3.6.3.

„Vorratsbehälter“ der Teil der Energieversorgungseinrichtung, in dem das Arbeitsmedium bei atmosphärischem Druck oder einem Druck, der diesem ungefähr entspricht, gespeichert wird, z. B. ein Flüssigkeitsbehälter.

2.4.

Lenkparameter

2.4.1.

„Betätigungskraft“ die Kraft, die auf die Betätigungseinrichtung der Lenkanlage aufgebracht wird, um das Fahrzeug zu lenken.

2.4.2.

„Betätigungsdauer“ der Zeitraum zwischen dem Beginn der Bewegung der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage und dem Zeitpunkt, zu dem Beginn der Bewegung der Betätigungseinrichtung die gelenkten Räder einen bestimmten Lenkwinkel erreicht haben.

2.4.3.

„Lenkwinkel“ der Winkel zwischen der Projektion einer Längsachse des Fahrzeugs und der Schnittgeraden der Radebene (Mittelebene des Rades, senkrecht zu seiner Drehachse) und der Fahrbahnoberfläche.

2.4.4.

„Lenkkräfte“ alle Kräfte, die in der Übertragungseinrichtung wirksam werden.

2.4.5.

„mittlere Lenkübersetzung“ das Verhältnis zwischen der Winkelbewegung der Betätigungseinrichtung und dem Mittel des überstrichenen Lenkwinkels der gelenkten Räder von Anschlag zu Anschlag.

2.4.6.

„Wendekreis“ der Kreis, in dem alle auf die Grundebene projizierten Punkte des Fahrzeugs — außer denen der externen Einrichtungen für indirekte Sicht und der vorderen Fahrtrichtungsanzeiger — liegen, wenn das Fahrzeug in einem Kreis gefahren wird.

2.4.7.

„Nennradius der Betätigungseinrichtung“ bei einem Lenkrad der kürzeste Abstand zwischen seinem Drehpunkt und dem äußeren Rand des Lenkradkranzes. Bei allen anderen Formen von Betätigungseinrichtungen ist er der Abstand zwischen ihrem Drehpunkt und dem Punkt, an dem die Kraft auf die Betätigungseinrichtung der Lenkanlage aufgebracht wird. Ist mehr als ein solcher Punkt vorhanden, dann ist der Punkt zu berücksichtigen, an dem der größte Kraftaufwand erforderlich ist.

2.4.8.

„Ferngesteuertes Einparken (Remote Controlled Parking — RCP)“ eine automatische Lenkfunktion der Kategorie A, die vom Fahrzeugführer betätigt wird und Einparken oder Rangieren bei geringer Geschwindigkeit ausführt. Die Betätigung erfolgt über eine Fernbedienung aus unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs.

2.4.9.

„Angegebene maximale Reichweite für das ferngesteuerte Einparken“ (S RCPmax ) der maximale Abstand zwischen dem nächstgelegenen Punkt des Kraftfahrzeugs und der Fernbetätigungseinrichtung, bis zu dem die automatische Lenkfunktion funktionsfähig ist.

2.4.10.

„Angegebene Höchstgeschwindigkeit“ (V smax ) die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der die automatische Lenkfunktion funktionsfähig ist

2.4.11.

„Angegebene Mindestgeschwindigkeit“ (V smin ) die Mindestgeschwindigkeit, ab der die automatische Lenkfunktion funktionsfähig ist.

2.4.12.

„Angegebene maximale Querbeschleunigung“ (ay smax ) die maximale Querbeschleunigung des Fahrzeugs, bis zu der die automatische Lenkfunktion funktionsfähig ist.

2.4.13.

Eine automatische Lenkfunktion ist im „Aus-Zustand“ (oder „abgeschaltet“), wenn die Funktion daran gehindert wird, die Betätigungseinrichtung zu aktivieren, um den Fahrzeugführer zu unterstützen.

2.4.14.

Eine automatische Lenkfunktion ist im „Bereitschaftsmodus“, wenn die Funktion zwar eingeschaltet ist, aber nicht alle Bedingungen (z. B. Betriebsbedingungen des Systems, bewusstes Eingreifen des Fahrzeugführers) für den Betrieb erfüllt sind. In diesem Modus ist das System nicht dafür bereit, die Betätigungseinrichtung zu aktivieren, um den Fahrzeugführer zu unterstützen.

2.4.15.

In diesem Modus kontrolliert das System die Lenkanlage kontinuierlich oder diskontinuierlich und führt eine Aktion der Betätigungseinrichtung zur Unterstützung des Fahrzeugführers aus, oder ist in Bereitschaft, dies zu tun. In diesem Modus kontrolliert das System die Lenkanlage kontinuierlich oder diskontinuierlich und führt eine Aktion der Betätigungseinrichtung zur Unterstützung des Fahrzeugführers aus, oder ist in Bereitschaft, dies zu tun.

2.4.16.

Ein „Spurwechselvorgang“ beginnt in Bezug auf die automatische Lenkfunktion der Kategorie C mit der Aktivierung der Fahrtrichtungsanzeiger durch eine bewusste Handlung des Fahrzeugführers und endet, sobald die Fahrtrichtungsanzeiger deaktiviert werden. Er umfasst Folgendes:

a)

Aktivierung des Fahrtrichtungsanzeigers durch eine bewusste Handlung des Fahrzeugführers;

b)

seitliche Bewegung des Fahrzeugs in Richtung des Spurrands;

c)

Spurwechselmanöver;

d)

Wiederaufnahme der Spurhaltefunktion;

e)

Deaktivierung der Fahrtrichtungsanzeiger.

2.4.17.

Ein „Spurwechselmanöver“ ist Teil des Spurwechselvorgangs und

a)

beginnt, sobald die Außenkante der Lauffläche des den Fahrspurmarkierungen am nächsten liegenden Vorderrads des Fahrzeugs die Innenkante der Spurmarkierung berührt, in deren Richtung das Fahrzeug gesteuert wird;

b)

endet, wenn die Hinterräder des Fahrzeugs die Spurmarkierung vollständig überquert haben.

2.5.

Arten von Lenkanlagen

Nach der Art der Erzeugung der Lenkkräfte werden die folgenden Arten von Lenkanlagen unterschieden:

2.5.1.

bei Kraftfahrzeugen:

2.5.1.1.

Die „Hauptlenkanlage“ ist die Lenkanlage eines Fahrzeugs, mit der die Fahrtrichtung hauptsächlich bestimmt wird. Sie kann folgende Anlagen umfassen:

2.5.1.1.1.

eine „Muskelkraftlenkanlage“, bei der die Lenkkräfte ausschließlich durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers erzeugt werden;

2.5.1.1.2.

eine „Hilfskraftlenkanlage“, bei der die Lenkkräfte sowohl durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers als auch von der (den) Energieversorgungseinrichtung(en) erzeugt werden.

2.5.1.1.2.1.

Eine Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte ausschließlich von einer oder mehreren Energieversorgungseinrichtungen erzeugt werden, wenn die Anlage intakt ist, und bei der die Lenkkräfte allein durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers erzeugt werden können, wenn eine Störung aufgetreten ist (integrierte Kraftsysteme), gilt ebenfalls als Hilfskraftlenkanlage.

2.5.1.1.3.

eine „Fremdkraftlenkanlage“, bei der die Lenkkräfte ausschließlich von einer oder mehreren Energieversorgungseinrichtungen erzeugt werden;

2.5.1.2.

eine „Reibungslenkanlage“ ist eine Anlage, mit der eine Veränderung des Lenkwinkels bei einem oder mehreren Rädern nur dann bewirkt wird, wenn Kräfte und/oder Momente auf die Reifenaufstandsfläche ausgeübt werden.

2.5.1.3.

eine „Hilfslenkanlage“ ist eine Anlage, bei der die Räder an einer oder mehreren Achsen von Fahrzeugen der Klassen M und N zusätzlich zu den Rädern der Hauptlenkanlage in die gleiche oder die entgegengesetzte Richtung zu den Rädern der Hauptlenkanlage gelenkt werden und/oder bei der der Lenkwinkel der Vorder- und/oder Hinterräder entsprechend dem Fahrzeugverhalten eingestellt werden kann;

2.5.2.

bei Anhängern:

2.5.2.1.

eine „Reibungslenkanlage“ ist eine Anlage, mit der eine Veränderung des Lenkwinkels bei einem oder mehreren Rädern nur dann bewirkt wird, wenn Kräfte und/oder Momente auf die Reifenaufstandsfläche ausgeübt werden.

2.5.2.2.

eine „Zwangslenkanlage“ ist eine Anlage, bei der die Lenkkräfte durch eine Änderung der Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs erzeugt werden und bei der der Einschlag der gelenkten Räder des Anhängers dem relativen Winkel zwischen der Längsachse des Zugfahrzeugs und der des Anhängers zugeordnet ist;

2.5.2.3.

eine „Selbstlenkanlage“ ist eine Anlage, bei der die Lenkkräfte durch eine Änderung der Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs erzeugt werden und bei der der Einschlag der gelenkten Räder des Anhängers dem relativen Winkel zwischen der Längsachse des Anhängerrahmens oder einer an seiner Stelle vorhandenen Ladung und der Längsachse des Fahrschemels, an dem die Achse(n) befestigt ist (sind), fest zugeordnet ist;

2.5.2.4.

eine „Zusatzlenkanlage“ ist eine von der Hauptlenkanlage unabhängige Anlage, bei der der Lenkwinkel bei einer oder mehreren Achsen der Lenkanlage für Rangierzwecke selektiv verändert werden kann;

2.5.2.5.

eine „Fremdkraftlenkanlage“ ist eine Anlage, bei der die Lenkkräfte ausschließlich von einer oder mehreren Energieversorgungseinrichtungen erzeugt werden;

2.5.3.

Nach der Anordnung der gelenkten Räder werden die folgenden Arten von Lenkanlagen unterschieden:

2.5.3.1.

die „Vorderradlenkanlage“, bei der ausschließlich die Räder der Vorderachse(n) gelenkt werden. Sie umfasst alle Räder, die in dieselbe Richtung gelenkt werden;

2.5.3.2.

die „Hinterradlenkanlage“, bei der ausschließlich die Räder der Hinterachse(n) gelenkt werden. Sie umfasst alle Räder, die in dieselbe Richtung gelenkt werden;

2.5.3.3.

die „Mehrradlenkanlage“, bei der die Räder an jeweils einer oder mehr Vorder- und Hinterachsen gelenkt werden;

2.5.3.3.1.

die „Allradlenkanlage“, bei der alle Räder gelenkt werden;

2.5.3.3.2.

die „Knicklenkanlage“, bei der die Relativbewegung der Fahrgestellteile unmittelbar durch die Lenkkräfte bewirkt wird;

2.6.

Arten von Übertragungseinrichtungen

Nach der Art der Übertragung der Lenkkräfte werden die folgenden Arten von Übertragungseinrichtungen unterschieden:

2.6.1.

eine „rein mechanische Übertragungseinrichtung“ ist eine Übertragungseinrichtung, bei der die Lenkkräfte ausschließlich auf mechanischem Wege übertragen werden;

2.6.2.

eine „rein hydraulische Übertragungseinrichtung“ ist eine Übertragungseinrichtung, bei der die Lenkkräfte an irgendeiner Stelle der Übertragungseinrichtung nur auf hydraulischem Wege übertragen werden;

2.6.3.

eine „rein elektrische Übertragungseinrichtung“ ist eine Übertragungseinrichtung, bei der die Lenkkräfte an irgendeiner Stelle der Übertragungseinrichtung nur auf elektrischem Wege übertragen werden;

2.6.4.

eine „Hybrid-Übertragungseinrichtung“ ist eine Übertragungseinrichtung, bei der ein Teil der Lenkkräfte auf dem einen und der andere Teil auf einem anderen der oben genannten Wege übertragen wird. Wenn irgendein mechanisches Teil der Übertragungseinrichtung nur zur Lagerückmeldung dient und für die Übertragung der gesamten Lenkkräfte zu schwach ist, ist dieses System als eine rein hydraulische oder rein elektrische Lenkübertragung anzusehen.

2.7.

„elektrische Steuerleitung“ die elektrische Verbindung, über die die Lenkanlage des Anhängers gesteuert wird. Sie umfasst die elektrischen Leitungen und den Steckverbinder sowie die Teile für die Datenübertragung und die Stromversorgung für die Steuer-Übertragungseinrichtung des Anhängers.

3.   ANTRAG AUF GENEHMIGUNG

3.1.   Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich der Lenkanlage ist von dem Fahrzeughersteller oder seinem ordentlich bevollmächtigten Vertreter einzureichen.

3.2.   Dem Antrag ist in dreifacher Ausfertigung Folgendes beizufügen:

3.2.1.

eine Beschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich der in Absatz 2.2 genannten Merkmale; der Fahrzeugtyp ist anzugeben;

3.2.2.

eine kurze Beschreibung der Lenkanlage mit einer Schemazeichnung der gesamten Lenkanlage, in der die Anordnung der verschiedenen Einrichtungen, die einen Einfluss auf die Lenkung haben, dargestellt ist;

3.2.3.

bei Fremdkraftlenkanlagen und Anlagen, für die die Vorschriften des Anhangs 6 dieser Regelung gelten, eine Kurzdarstellung des Konstruktionsprinzips des Systems und der Ausfallsicherheitsverfahren, der Redundanzen und der Warnsysteme, die die Betriebssicherheit im Fahrzeug gewährleisten.

Die erforderlichen technischen Unterlagen für diese Systeme sind der Typgenehmigungsbehörde und/oder dem technischen Dienst zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Diese Prüfung ist vertraulich;

3.3.   Ein Fahrzeug, das dem zu genehmigenden Fahrzeugtyp entspricht, ist dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt, zur Verfügung zu stellen.

4.   GENEHMIGUNG

4.1.   Entspricht das zur Genehmigung nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug allen einschlägigen Vorschriften dieser Regelung, dann ist die Genehmigung für diesen Fahrzeugtyp hinsichtlich der Lenkanlage zu erteilen.

4.1.1.   Vor Erteilung der Typgenehmigung muss die Typgenehmigungsbehörde prüfen, ob ausreichende Maßnahmen getroffen worden sind, die eine wirksame Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion nach Absatz 7 dieser Regelung gewährleisten.

4.2.   Jedem genehmigten Typ wird eine Genehmigungsnummer zugeteilt. Ihre ersten beiden Ziffern (derzeit 02) bezeichnen die Änderungsserie mit den neuesten, wichtigsten technischen Änderungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung in die Regelung aufgenommen sind. Dieselbe Vertragspartei darf diese Nummer nicht mehr einem anderen Fahrzeugtyp oder demselben Fahrzeugtyp mit einer anderen Lenkanlage als der in den Unterlagen nach Absatz 3 beschriebenen zuteilen.

4.3.   Über die Erteilung oder Erweiterung oder Versagung einer Genehmigung für einen Fahrzeugtyp nach dieser Regelung sind die Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958, die diese Regelung anwenden, mit einem Mitteilungsblatt zu unterrichten, das dem Muster in Anhang 1 dieser Regelung entspricht.

4.4.   An jedem Fahrzeug, das einem nach dieser Regelung genehmigten Fahrzeugtyp entspricht, ist sichtbar und an gut zugänglicher Stelle, die in dem Mitteilungsblatt anzugeben ist, ein internationales Genehmigungszeichen anzubringen, bestehend aus

4.4.1.

einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat (3);

4.4.2.

der Nummer dieser Regelung mit dem nachgestellten Buchstaben „R“, einem Bindestrich und der Genehmigungsnummer rechts neben dem Kreis nach Absatz 4.4.1.

4.5.   Entspricht das Fahrzeug einem Fahrzeugtyp, der in dem Land, das die Genehmigung nach dieser Regelung erteilt hat, auch nach einer oder mehreren anderen Regelungen zum Übereinkommen genehmigt wurde, braucht das Zeichen nach Absatz 4.4.1 nicht wiederholt zu werden; in diesem Fall sind die Regelungs- und Genehmigungsnummern und die zusätzlichen Zeichen aller Regelungen, aufgrund deren die Genehmigung in dem Land erteilt wurde, das die Genehmigung nach dieser Regelung erteilt hat, untereinander rechts neben dem Zeichen nach Absatz 4.4.1 anzuordnen.

4.6.   Das Genehmigungszeichen muss deutlich lesbar und dauerhaft sein.

4.7.   Das Genehmigungszeichen ist in der Nähe des vom Hersteller angebrachten Typenschilds des Fahrzeugs oder auf diesem selbst anzugeben.

4.8.   Anhang 2 dieser Regelung enthält Beispiele der Anordnungen der Genehmigungszeichen.

5.   BAUVORSCHRIFTEN

5.1.   Allgemeine Vorschriften

5.1.1.   Die Lenkanlage muss die einfache, sichere Handhabung des Fahrzeugs bis zu seiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bzw. eines Anhängers bis zu seiner technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit gewährleisten. Bei der Prüfung nach Absatz 6.2 muss eine selbsttätige Rückstellung der Lenkanlage in die Mittellage gegeben sein. Kraftfahrzeuge müssen den Vorschriften des Absatzes 6.2 und Anhänger denen des Absatzes 6.3 entsprechen. Ist ein Fahrzeug mit einer Hilfslenkanlage ausgestattet, dann muss es auch den Vorschriften des Anhangs 4 entsprechen. Anhänger mit einer hydraulischen Übertragungseinrichtung müssen auch den Vorschriften des Anhangs 5 entsprechen.

5.1.2.   Das Fahrzeug muss mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit auf einem geraden Abschnitt einer Straße fahren können, ohne dass größere Lenkkorrekturen durch den Fahrzeugführer erforderlich sind und ohne dass übermäßige Vibrationen in der Lenkanlage auftreten.

5.1.3.   Die Bewegungsrichtung der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage muss der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung des Fahrzeugs entsprechen, und es muss eine kontinuierliche Beziehung zwischen dem Lenkradeinschlag und dem Lenkwinkel bestehen. Diese Vorschriften gelten nicht für Anlagen mit automatischer oder korrigierender Lenkfunktion oder für Hilfslenkanlagen.

Außerdem gelten diese Vorschriften nicht unbedingt für Fremdkraftlenkanlagen, wenn das Fahrzeug steht, bei langsamen Fahrmanövern mit einer Geschwindigkeit von höchstens 15 km/h und wenn die Anlage nicht eingeschaltet ist.

5.1.4.   Die Lenkanlage muss so konstruiert, gebaut und eingebaut sein, dass sie den Beanspruchungen im normalen Betrieb des Fahrzeugs oder Zuges standhalten kann. Der größte Lenkwinkel darf nicht durch ein Teil der Übertragungseinrichtung begrenzt werden, außer wenn dies ausdrücklich dafür vorgesehen ist. Wenn nichts anderes angegeben ist, wird davon ausgegangen, dass im Sinne dieser Regelung jeweils nicht mehr als eine Störung gleichzeitig in der Lenkanlage auftritt und dass zwei Achsen auf einem Fahrschemel als eine Achse anzusehen sind.

5.1.5.   Die Wirksamkeit der Lenkanlage einschließlich der elektrischen Steuerleitungen darf nicht durch magnetische oder elektrische Felder beeinträchtigt werden. Dies ist durch Erfüllung der technischen Vorschriften und durch Einhaltung der Übergangsbestimmungen der UN-Regelung Nr. 10 nachzuweisen; hierbei gilt

a)

die Änderungsserie 03 für Fahrzeuge ohne Anschlusssystem zur Aufladung des wiederaufladbaren Energiespeichersystems (Antriebsbatterien);

b)

die Änderungsserie 04 für Fahrzeuge mit Anschlusssystem zur Aufladung des wiederaufladbaren Energiespeichersystems (Antriebsbatterien).

5.1.6.   Fahrerassistenz-Lenkanlagen werden nach dieser Regelung nur dann genehmigt, wenn die Funktion das Verhalten der Hauptlenkanlage nicht beeinträchtigt. Sie müssen außerdem so konstruiert sein, dass der Fahrzeugführer die Funktion jederzeit durch einen bewussten Eingriff übersteuern kann.

5.1.6.1.   Für korrigierende Lenkfunktionssysteme gelten die Vorschriften in Anhang 6.

5.1.6.1.1.   Jeder Eingriff der korrigierenden Lenkfunktion wird dem Fahrzeugführer über ein optisches Warnsignal angezeigt, das mindestens 1 s oder während der gesamten Dauer des Eingriffs aktiviert ist, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

Bei einem Eingriff der korrigierenden Lenkfunktion, die über ein elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem oder eine Fahrzeugstabilisierungsfunktion wie in den einschlägigen UN-Regelungen beschrieben (d. h. UN-Regelungen Nr. 13, 13-H oder 140), kann während des Eingriffs alternativ zum genannten optischen Warnsignal die blinkende Kontrollleuchte zur Anzeige des Eingriffs des elektronischen Fahrdynamik-Regelsystems verwendet werden.

5.1.6.1.2.   Bei einem Eingriff der korrigierenden Lenkfunktion auf der Grundlage der Bewertung des Vorhandenseins und der Lage von Spurmarkierungen oder Begrenzungen der Fahrspur gilt zusätzlich Folgendes:

5.1.6.1.2.1.

Bei einem Eingriff mit einer Dauer von mehr als

a)

10 s bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 oder

b)

30 s bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3

ist bis zum Ende des Eingriffs ein akustisches Warnsignal erforderlich.

5.1.6.1.2.2.

Bei zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Eingriffen innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Sekunden und wenn während des Eingriffs keine Lenkbewegung des Fahrzeugführers erfolgt, gibt das System während des zweiten und aller weiteren Eingriffe innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Sekunden ein akustisches Warnsignal ab. Ab dem dritten Eingriff (und allen darauffolgenden Eingriffen) dauert das akustische Warnsignal mindestens 10 Sekunden länger als das vorangegangene Warnsignal.

5.1.6.1.3.   Die zur Überwindung der vom System ausgeführten Fahrtrichtungskontrolle erforderliche Betätigungskraft darf für alle Aktionen der korrigierenden Lenkfunktion nicht mehr als 50 N betragen.

5.1.6.1.4.   Die Vorschriften in den Absätzen 5.1.6.1.1, 5.1.6.1.2 und 5.1.6.1.3 für korrigierende Lenkfunktionen, die auf der Bewertung des Vorhandenseins und der Lage von Spurmarkierungen oder Begrenzungen der Fahrspur beruhen, sind nach den einschlägigen Fahrzeugprüfungen nach Anhang 8 zu prüfen.

5.1.6.2.   Fahrzeuge, die mit einer Notlenkfunktion ausgestattet sind, müssen den folgenden Vorschriften entsprechen.

Für Notlenkfunktionssysteme gelten die Vorschriften in Anhang 6.

5.1.6.2.1.   Notlenkfunktionen greifen erst dann ein, wenn das Risiko eines Zusammenstoßes festgestellt wird.

5.1.6.2.2.   Alle mit einer Notlenkfunktion ausgerüsteten Fahrzeuge werden im Einklang mit dem betreffenden Nutzungsprofil mit Mitteln zur Überwachung der Fahrumgebung (z. B. Spurmarkierungen, Straßenrand, andere Straßenbenutzer) versehen. Diese Mittel dienen der Überwachung der Fahrumgebung während der gesamten Zeit, in der die Notlenkfunktion aktiv ist.

5.1.6.2.3.   Ein von der Notlenkfunktion eingeleitetes Ausweichmanöver darf nicht dazu führen, dass das Fahrzeug die Straße verlässt.

5.1.6.2.3.1.   Wenn die Notlenkfunktion auf einer Straße oder Spur eingreift, die auf einer oder beiden Seite(n) durch Spurmarkierungen begrenzt wird, darf ein von der Notlenkfunktion eingeleitetes Ausweichmanöver nicht dazu führen, dass das Fahrzeug eine Spurmarkierung überquert. Wenn der Eingriff jedoch während eines vom Fahrzeugführer eingeleiteten Spurwechsels oder einer unbeabsichtigten Bewegung auf die Nebenspur beginnt, kann das System das Fahrzeug zurück auf seine ursprüngliche Fahrspur steuern.

5.1.6.2.3.2.   Gibt es auf einer oder auf beiden Seiten des Fahrzeugs keine Spurmarkierung, ist ein einziger Eingriff der Notlenkfunktion zulässig, sofern dadurch keine seitliche Verlagerung des Fahrzeugs um mehr als 0,75 m in eine Richtung veranlasst wird, in der es keine Spurmarkierung gibt. Die seitliche Verlagerung während des automatischen Ausweichmanövers wird mithilfe eines festen Punktes an der Stirnseite des Fahrzeugs zu Beginn und bei Abschluss des Eingriffs der Notlenkfunktion bestimmt.

5.1.6.2.4.   Der Eingriff der Notlenkfunktion darf nicht zu einem Zusammenstoß des Fahrzeugs mit einem anderen Verkehrsteilnehmer führen. (4)

5.1.6.2.5.   Der Hersteller weist während der Typgenehmigung dem technischen Dienst gegenüber zufriedenstellend nach, mit welchen Mitteln zur Überwachung der Fahrumgebung das Fahrzeug ausgerüstet ist, um den Vorschriften der Unterabsätze des Absatzes 5.1.6.2 zu entsprechen.

5.1.6.2.6.   Jeder Eingriff einer Notlenkfunktion wird dem Fahrzeugführer über ein optisches und ein akustisches oder haptisches Warnsignal angezeigt, das spätestens mit dem Beginn des Eingriffs der Notlenkfunktion einsetzt.

Zu diesem Zweck gelten angemessene Signale, die von anderen Warnsystemen genutzt werden (z. B. Totwinkelüberwachung, Spurhalteassistent, Warnung vor Frontalzusammenstößen) für die Erfüllung der Vorschriften für die genannten jeweiligen optischen, akustischen oder haptischen Signale als ausreichend.

5.1.6.2.7.   Ein Systemversagen ist dem Fahrzeugführer durch ein optisches Warnsignal anzuzeigen. Wird das System jedoch manuell deaktiviert, kann die Anzeige für das Systemversagen unterdrückt werden.

5.1.6.2.8.   Die zur Überwindung der vom System ausgeführten Fahrtrichtungskontrolle erforderliche Betätigungskraft darf nicht mehr als 50 N betragen.

5.1.6.2.9.   Das Fahrzeug ist den einschlägigen Fahrzeugprüfungen nach Anhang 8 zu unterziehen.

5.1.6.2.10.   Systeminformationsdaten

Dem technischen Dienst sind zum Zeitpunkt der Typgenehmigung folgende Daten gemeinsam mit der nach Anhang 6 vorgeschriebenen Dokumentation vorzulegen.

a)

Nutzungsprofil(e) auf welche(s) die Notlenkfunktion ausgerichtet ist (siehe unter der Begriffsbestimmung zu Notlenkfunktion in Absatz 2.3.4.3 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii sowie Buchstabe b beschriebene Nutzungsprofile),

b)

Bedingungen, unter denen das System in Betrieb ist, z. B. Fahrzeuggeschwindigkeitsbereich Vsmax, Vsmin,

c)

Art und Weise des Erkennens des Risikos eines Zusammenstoßes durch die Notlenkfunktion,

d)

Beschreibung der Mittel zur Erkennung der Fahrumgebung,

e)

Art und Weise der Deaktivierung/Reaktivierung der Funktion,

f)

Art und Weise der Gewährleistung, dass die zur Überwindung erforderliche Kraft nicht mehr als 50 N beträgt.

5.1.7.   Zugfahrzeuge, die mit einer Verbindung zur Versorgung der Lenkanlage des Anhängers ausgestattet sind, und Anhänger, die elektrische Energie des Zugfahrzeugs für die Stromversorgung der Lenkanlage des Anhängers nutzen, müssen den diesbezüglichen Vorschriften des Anhangs 7 entsprechen.

5.1.8.   Übertragungseinrichtung

5.1.8.1.   Einstellvorrichtungen für die Lenkgeometrie müssen so beschaffen sein, dass nach der Einstellung eine formschlüssige Verbindung zwischen den einstellbaren Teilen durch geeignete Verriegelungsvorrichtungen hergestellt werden kann.

5.1.8.2.   Übertragungseinrichtungen, die gelöst werden können, damit sie bei unterschiedlichen Strukturen eines Fahrzeugs (z. B. bei ausziehbaren Sattelanhängern) verwendet werden können, müssen Verriegelungsvorrichtungen besitzen, die eine formschlüssige Positionierung der Teile sicherstellen; erfolgt die Verriegelung automatisch, dann muss eine zusätzliche handbetätigte Sicherheitsverriegelung vorhanden sein.

5.1.9.   Gelenkte Räder

Gelenkte Räder dürfen nicht ausschließlich die Hinterräder sein. Diese Vorschrift gilt nicht für Sattelanhänger.

5.1.10.   Energieversorgungseinrichtung

Für die Lenkanlage und andere Anlagen darf dieselbe Energieversorgungseinrichtung verwendet werden. Bei einer Störung in einer Anlage, die an dieselbe Energieversorgungseinrichtung angeschlossen ist, muss die Lenkung nach den in Absatz 5.3 genannten entsprechenden Vorschriften für eine solche Störung sichergestellt werden.

5.1.11.   Steuersysteme

Die Vorschriften des Anhangs 6 gelten für die Sicherheitsaspekte elektronischer Fahrzeugsteuersysteme, die die Steuer-Übertragungseinrichtung der Lenkfunktion einschließlich der Fahrerassistenz-Lenkanlagen oder einen Teil davon bilden. Für Systeme oder Funktionen, bei denen die Lenkanlage dazu dient, ein übergeordnetes Ziel zu erreichen, gelten die Vorschriften des Anhangs 6 allerdings nur insoweit, als sie einen direkten Einfluss auf die Lenkanlage haben. Wenn solche Systeme vorhanden sind, dürfen sie während der Genehmigungsprüfungen der Lenkanlage nicht ausgeschaltet sein.

5.2.   Spezielle Vorschriften für Anhänger

5.2.1.   Anhänger (mit Ausnahme von Sattelanhängern und Zentralachsanhängern) mit mehr als einer Achse mit gelenkten Rädern und Sattelanhänger und Zentralachsanhänger mit mindestens einer Achse mit gelenkten Rädern müssen den Vorschriften des Absatzes 6.3 entsprechen. Bei Anhängern mit Reibungslenkanlagen ist eine Prüfung nach Absatz 6.3 allerdings nicht erforderlich, wenn der Wert des Verhältnisses der Achslasten von nicht gelenkten zu reibungsgelenkten Achsen bei allen Beladungszuständen mindestens 1,6 beträgt.

Bei Anhängern mit Reibungslenkanlagen muss das Verhältnis der Achslasten von nicht gelenkten oder gelenkten Gelenkachsen zu reibungsgelenkten Achsen allerdings bei allen Beladungszuständen mindestens 1 betragen.

5.2.2.   Wenn das Zugfahrzeug eines Zuges geradeaus fährt, müssen der Anhänger und das Zugfahrzeug in einer Linie ausgerichtet bleiben. Wenn die Ausrichtung nicht automatisch erhalten bleibt, muss der Anhänger mit einer geeigneten Nachstelleinrichtung versehen sein.

5.3.   Vorschriften für den Fall einer Störung und Lenkverhalten

5.3.1.   Allgemeines

5.3.1.1.   Im Sinne dieser Regelung gelten die gelenkten Räder, die Betätigungseinrichtung der Lenkanlage und alle mechanischen Teile der Übertragungseinrichtung als nicht störanfällig, wenn sie ausreichend dimensioniert, im Hinblick auf die Wartung leicht zugänglich sind und Sicherheitsvorrichtungen haben, die mindestens denen entsprechen, die für andere wichtige Bauteile (wie zum Beispiel die Bremsanlage) des Fahrzeugs vorgeschrieben sind. Wenn der Ausfall eines solchen Teils dazu führen kann, dass das Fahrzeug nicht mehr beherrschbar ist, muss dieses Teil aus Metall oder einem Werkstoff mit entsprechenden Eigenschaften bestehen und darf bei normalem Betrieb der Lenkanlage nicht stark verdreht werden.

5.3.1.2.   Die Vorschriften der Absätze 5.1.2, 5.1.3 und 6.2.1 müssen auch bei einer Störung in der Lenkanlage eingehalten werden, solange das Fahrzeug mit den in den entsprechenden Absätzen vorgeschriebenen Geschwindigkeiten gefahren werden kann.

In diesem Fall gilt der Absatz 5.1.3 nicht für Fremdkraftlenkanlagen, wenn das Fahrzeug steht.

5.3.1.3.   Jede Störung in einer Übertragungseinrichtung, die nicht rein mechanisch ist, muss dem Fahrzeugführer nach den Vorschriften des Absatzes 5.4 deutlich angezeigt werden. Bei einer Störung ist eine Veränderung der mittleren Lenkübersetzung zulässig, sofern die Werte der Betätigungskraft nach Absatz 6.2.6 nicht überschritten werden.

5.3.1.4.   Wenn die Bremsanlage des Fahrzeugs und die Lenkanlage aus derselben Energiequelle versorgt werden und diese Energiequelle ausfällt, muss die Lenkanlage Vorrang haben, und es müssen die Vorschriften des Absatzes 5.3.2 bzw. 5.3.3 eingehalten werden können. Außerdem muss bei der ersten darauf folgenden Bremsbetätigung die für die Betriebsbremse in Anhang 3 Absatz 2 vorgeschriebene Bremswirkung erreicht werden können.

5.3.1.5.   Wenn die Bremsanlage des Fahrzeugs und die Lenkanlage dieselbe Energieversorgungseinrichtung haben und in der Energieversorgungseinrichtung eine Störung auftritt, muss die Lenkanlage Vorrang haben, und es müssen die Vorschriften des Absatzes 5.3.2 bzw. 5.3.3 eingehalten werden können. Außerdem muss bei der ersten darauf folgenden Bremsbetätigung die in Anhang 3 Absatz 3 vorgeschriebene Bremswirkung erreicht werden.

5.3.1.6.   Die Vorschriften für die Bremswirkung nach Absatz 5.3.1.4 und 5.3.1.5 gelten nicht, wenn das Bremssystem so ausgelegt ist, dass es bei völligem Ausfall der gespeicherten Energie möglich ist, mit dem Betriebsbremssystem den Sicherheitsvorschriften für das Hilfsbremssystem zu entsprechen, die folgenden Bestimmungen zu entnehmen sind:

a)

Anhang 3 Absatz 2.2 der UN-Regelung Nr. 13-H (für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1);

b)

Anhang 4 Absatz 2.2 der UN-Regelung Nr. 13 (für Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N).

5.3.1.7.   Bei Anhängern müssen die Vorschriften der Absätze 5.2.2 und 6.3.4.1 ebenfalls eingehalten werden, wenn eine Störung in der Lenkanlage aufgetreten ist.

5.3.2.   Hilfskraftlenkanlagen

5.3.2.1.   Wenn der Motor aussetzt oder ein Teil der Übertragungseinrichtung außer den in Absatz 5.3.1.1 genannten Teilen ausfällt, darf sich der Lenkwinkel nicht unmittelbar darauf ändern. Solange das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h gefahren werden kann, müssen die Vorschriften des Absatzes 6, die für eine Anlage mit einer Störung gelten, eingehalten werden.

5.3.3.   Fremdkraftlenkanlagen

5.3.3.1.   Die Anlage muss so beschaffen sein, dass das Fahrzeug nicht für unbegrenzte Zeit mit Geschwindigkeiten von mehr als 10 km/h gefahren werden kann, wenn eine Störung aufgetreten ist, bei der das Warnsignal nach Absatz 5.4.2.1.1 ausgelöst werden muss.

5.3.3.2.   Bei einer Störung in der Steuer-Übertragungseinrichtung außer den in Absatz 5.1.4 genannten Teilen muss das Fahrzeug noch so gesteuert werden können, dass die Vorschriften für das Lenkverhalten bei intakter Lenkanlage nach Absatz 6 eingehalten werden.

5.3.3.3.   Bei einem Ausfall der Energiequelle der Steuer-Übertragungseinrichtung müssen bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h und dem in Absatz 6 für eine intakte Anlage angegebenen Leistungsniveau mindestens 24 „Achten“ mit einem Bahndurchmesser von 40 m gefahren werden können. Die Prüfungsmanöver müssen bei einem in Absatz 5.3.3.5 angegebenen Energieniveau beginnen.

5.3.3.4.   Bei einer Störung in der Energie-Übertragungseinrichtung außer den in Absatz 5.3.1.1 genannten Teilen darf sich der Lenkwinkel nicht unmittelbar darauf ändern. Solange das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h gefahren werden kann, müssen die Vorschriften des Absatzes 6, die für eine Anlage mit einer Störung gelten, eingehalten werden, nachdem bei einer Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h mindestens 25 „Achten“ mit einem Bahndurchmesser von 40 m gefahren worden sind.

Die Prüfungsmanöver müssen bei einem in Absatz 5.3.3.5 angegebenen Energieniveau beginnen.

5.3.3.5.   Das bei den Prüfungen nach den Absätzen 5.3.3.3 und 5.3.3.4 zu verwendende Energieniveau muss das Niveau des Energiespeichers sein, bei welchem dem Fahrzeugführer eine Störung angezeigt wird.

Bei elektrisch betriebenen Anlagen nach Anhang 6 muss dieses Niveau dem ungünstigsten Fall entsprechen, den der Hersteller in der Dokumentation nach Anhang 6 angegeben hat, dabei müssen z. B. die Auswirkungen der Temperatur und der Alterung auf die Batterieleistungsfähigkeit berücksichtigt werden.

5.4.   Warnsignale

5.4.1.   Allgemeine Vorschriften

5.4.1.1.   Jede Störung, die die Lenkfunktion beeinträchtigt und nicht mechanischer Natur ist, muss dem Fahrzeugführer deutlich angezeigt werden.

Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 5.1.2 kann die in der Lenkanlage hervorgerufene Vibration als zusätzliche Anzeige einer Störung in dieser Anlage dienen.

Bei einem Kraftfahrzeug gilt eine Erhöhung der Lenkkraft als Warnanzeige; bei einem Anhänger ist ein mechanischer Anzeiger zulässig.

5.4.1.2.   Optische Warnsignale müssen auch bei Tageslicht sichtbar und von sonstigen Warnungen zu unterscheiden sein; der einwandfreie Zustand der Signalleuchten muss vom Fahrzeugführer von seinem Sitzplatz aus leicht überprüft werden können; versagt ein Teil der Warnvorrichtungen, so darf dies nicht zu einem Nachlassen der Leistung der Lenkanlage führen.

5.4.1.3.   Akustische Warnsignale müssen durch ein kontinuierliches oder intermittierendes Schallsignal oder durch eine Sprachanweisung erfolgen. Bei Sprachanweisungen muss der Hersteller sicherstellen, dass die Sprache(n) des Landes verwendet wird (werden), in dem das Fahrzeug verkauft wird.

Die akustischen Warnsignale müssen für den Fahrzeugführer leicht zu erkennen sein.

5.4.1.4.   Wenn die Lenkanlage und andere Anlagen aus derselben Energiequelle versorgt werden, muss der Fahrzeugführer durch ein akustisches oder optisches Signal gewarnt werden, wenn die in dem Energiespeicher gespeicherte Energie/Flüssigkeit auf ein Niveau fällt, bei dem eine Erhöhung der Betätigungskraft erforderlich werden kann. Diese Warnanzeige kann mit einer Vorrichtung zur Warnung vor einem Bremsenversagen kombiniert sein, wenn die Bremsanlage aus derselben Energiequelle versorgt wird. Der einwandfreie Zustand der Warnvorrichtung muss vom Fahrzeugführer leicht überprüft werden können.

5.4.2.   Spezielle Vorschriften für Fremdkraftlenkanlagen

5.4.2.1.   In Kraftfahrzeugen müssen bei einer Störung oder einem Defekt in der Lenkanlage folgende Warnsignale gegeben werden:

5.4.2.1.1.

ein rotes Warnsignal, das Störungen nach Absatz 5.3.1.3 in der Hauptlenkanlage anzeigt;

5.4.2.1.2.

gegebenenfalls ein gelbes Warnsignal, das einen elektrisch erfassten Defekt in der Lenkanlage anzeigt, der nicht durch das rote Warnsignal angezeigt wird.

5.4.2.1.3.

Wenn ein Symbol verwendet wird, muss es dem Symbol J 04 (ISO/IEC-Registriernummer 7000-2441) nach der Norm ISO 2575:2000 entsprechen.

5.4.2.1.4.

Das (Die) oben genannte(n) Warnsignal(e) muss (müssen) aufleuchten, wenn der elektrischen Anlage des Fahrzeugs (und der Lenkanlage) Strom zugeführt wird. Bei dem stehenden Fahrzeug muss durch eine Überprüfung in der Lenkanlage sichergestellt werden, dass keine Störung oder kein Defekt vorhanden ist, bevor das Warnsignal erlischt.

Störungen oder Defekte, die das oben genannte Warnsignal auslösen sollen, aber nicht unter statischen Bedingungen erkannt werden, müssen bei ihrer Erkennung gespeichert und bei der Inbetriebnahme und immer dann, wenn der Zünd-/Startschalter eingeschaltet ist, angezeigt werden, solange die Störung vorhanden ist.

5.4.3.   Wenn die Zusatzlenkanlage in Betrieb ist und/oder noch keine Rückstellung erfolgt ist, nach der der von dieser Anlage erzeugte Lenkwinkel der normalen Fahrstellung entspricht, muss dem Fahrzeugführer ein Warnsignal gegeben werden.

5.5.   Vorschriften für die periodische technische Überwachung der Lenkanlage

5.5.1.   In Absprache zwischen dem Fahrzeughersteller und der Typgenehmigungsbehörde muss die Lenkanlage möglichst so konstruiert und eingebaut sein, dass ihr Betrieb, falls erforderlich, mit allgemein üblichen Messgeräten, Verfahren oder Prüfeinrichtungen überprüft werden kann, ohne dass sie ausgebaut werden muss.

5.5.2.   Es muss auf einfache Weise überprüft werden können, ob die elektronischen Systeme, die die Lenkung steuern, einwandfrei arbeiten. Wenn besondere Angaben benötigt werden, sind diese uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

5.5.2.1.   Zum Zeitpunkt der Typgenehmigung müssen die Mittel zum Schutz gegen eine einfache unbefugte Veränderung der Funktionsweise des vom Hersteller gewählten Kontrollmittels (z. B. Warnsignal) vertraulich angegeben werden.

Diese Schutzvorschrift ist auch eingehalten, wenn ein zweites Mittel zur Überprüfung des einwandfreien Arbeitens zur Verfügung steht.

5.6.   Vorschriften für automatische Lenkfunktionen

Für alle automatischen Lenkfunktionen gelten die Vorschriften in Anhang 6.

5.6.1.   Besondere Vorschriften für automatische Lenkfunktionen der Kategorie A

Alle automatischen Lenkfunktionen der Kategorie A müssen den folgenden Vorschriften entsprechen:

5.6.1.1.   Allgemeines

5.6.1.1.1.   Das System funktioniert nur bis 10 km/h (+ 2 km/h Toleranz).

5.6.1.1.2.   Das System wird nur nach einer bewussten Handlung des Fahrzeugführers aktiv und wenn die Bedingungen für den Betrieb des Systems erfüllt sind (alle zugehörigen Funktionen — z. B. Bremsen, Beschleunigung, Lenkung, Kamera/Radar/Lidar funktionieren ordnungsgemäß).

5.6.1.1.3.   Das System muss vom Fahrzeugführer jederzeit deaktiviert werden können.

5.6.1.1.4.   Wenn das System eine Beschleunigungseinrichtung und/oder eine Bremsanlage für das Fahrzeug umfasst, muss das Fahrzeug mit Mitteln zum Erkennen von Hindernissen (z. B. Fahrzeuge, Fußgänger) im Manövrierbereich ausgerüstet sein, die das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen bringen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden (5).

5.6.1.1.5.   Sobald das System in Betrieb genommen wird, wird dies dem Fahrzeugführer angezeigt. Bei Beendigung der Steuerung muss der Fahrzeugführer jedes Mal durch ein kurzes aber charakteristisches optisches Warnsignal und entweder ein akustisches oder ein haptisches Warnsignal (ausgenommen das Signal für die Betätigungseinrichtung bei Parkmanövern) gewarnt werden.

In Bezug auf das ferngesteuerte Einparken gelten die Vorschriften für die Warnung des Fahrzeugführers als erfüllt, wenn mindestens an der Fernbetätigungseinrichtung ein optisches Warnsignal ausgelöst wird.

5.6.1.2.   Zusätzliche Vorschriften für das ferngesteuerte Einparken

5.6.1.2.1.   Das Parkmanöver wird vom Fahrzeugführer eingeleitet und vom System gesteuert. Eine direkte Einflussnahme auf den Lenkwinkel, das Ausmaß der Beschleunigung und der Verzögerung über die Fernbedienung darf nicht möglich sein.

5.6.1.2.2.   Während des Parkmanövers ist die kontinuierliche Betätigung der Fernbetätigungseinrichtung durch den Fahrzeugführer erforderlich.

5.6.1.2.3.   Wird die kontinuierliche Betätigung unterbrochen oder ist der Abstand zwischen dem Fahrzeug und der Fernbetätigungseinrichtung größer als die angegebene maximale Reichweite für das ferngesteuerte Einparken (SRCPmax) oder wird die Signalverbindung zwischen der Fernbedienung und dem Fahrzeug unterbrochen, muss das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen kommen.

5.6.1.2.4.   Wird während des Parkmanövers eine Tür oder der Kofferraum des Fahrzeugs geöffnet, muss das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen kommen.

5.6.1.2.5.   Wenn das Fahrzeug seine endgültige Parkposition erreicht hat — entweder automatisch oder durch Bestätigung des Fahrzeugführers, und der Zündschalter (Anlassschalter) auf „aus“ gestellt ist, wird die Feststellbremsanlage automatisch aktiviert.

5.6.1.2.6.   Sobald das Fahrzeug während eines Parkmanövers zum Halten kommt, verhindert die Funktion für das ferngesteuerte Einparken, dass das Fahrzeug wegrollt.

5.6.1.2.7.   Die angegebene maximale Reichweite für das ferngesteuerte Einparken darf nicht mehr als 6 m betragen.

5.6.1.2.8.   Das System muss so angelegt sein, dass es gegen unbefugte Aktivierung oder unbefugten Betrieb der ferngesteuerten Einparksysteme und Eingriffe in das System geschützt ist.

5.6.1.3.   Systeminformationsdaten

5.6.1.3.1.   Dem technischen Dienst sind zum Zeitpunkt der Typgenehmigung folgende Daten gemeinsam mit der nach Anhang 6 vorgeschriebenen Dokumentation vorzulegen:

5.6.1.3.1.1.

der Wert für die angegebene maximale Reichweite für das ferngesteuerte Einparken (SRCPmax);

5.6.1.3.1.2.

die Bedingungen, unter denen das System aktiviert werden kann, z. B. wenn die Voraussetzungen für den Betrieb des Systems erfüllt sind;

5.6.1.3.1.3.

für ferngesteuerte Einparksysteme legt der Hersteller den technischen Behörden eine Erklärung darüber vor, wie das System gegen unbefugte Aktivierung geschützt ist.

5.6.2.   Besondere Vorschriften für automatische Lenkfunktionen der Kategorie B1

Alle automatischen Lenkfunktionen der Kategorie B1 müssen den folgenden Vorschriften entsprechen:

5.6.2.1.   Allgemeines

5.6.2.1.1.   Das aktivierte System muss jederzeit innerhalb der Randbedingungen sicherstellen, dass das Fahrzeug bei einer Querbeschleunigung unterhalb der vom Hersteller angegeben maximalen Querbeschleunigung aysmax die Spurmarkierungen nicht überschreitet.

Das System kann den angegebenen Wert aysmax um höchsten 0,3 m/s2 überschreiten, wobei der in der Tabelle in Absatz 5.6.2.1.3 festgelegte Höchstwert nicht überschritten werden darf.

5.6.2.1.2.   Das Fahrzeug muss mit einem Mittel ausgestattet sein, über das der Fahrzeugführer das System aktivieren (Standby-Modus) und deaktivieren (Aus-Zustand) kann. Es muss möglich sein, das System jederzeit durch eine einzige Handlung des Fahrzeugführers zu deaktivieren. Nach dieser Handlung darf das System erst nach einer bewussten Handlung des Fahrzeugführers wieder aktiv werden.

5.6.2.1.3.   Das System muss so gestaltet sein, dass exzessive Eingriffe der Betätigungseinrichtung unterdrückt werden, um die Lenkbarkeit durch den Fahrzeugführer zu gewährleisten und unerwartetes Fahrzeugverhalten während seines Betriebs zu verhindern. Damit dies gewährleistet ist, sind folgende Vorschriften einzuhalten:

a)

Die zur Überwindung der vom System ausgeführten Fahrtrichtungskontrolle erforderliche Betätigungskraft darf nicht mehr als 50 N betragen.

b)

Die angegebene maximale Querbeschleunigung aysmax muss innerhalb der in der Tabelle angegebenen Bereiche liegen:

Tabelle 1

Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1

Geschwindigkeitsbereich

10-60 km/h

> 60-100 km/h

> 100-130 km/h

> 130 km/h

Höchstwert für die angegebene maximale Querbeschleunigung

3 m/s2

3 m/s2

3 m/s2

3 m/s2

Mindestwert für die angegebene maximale Querbeschleunigung

0 m/s2

0,5 m/s2

0,8 m/s2

0,3 m/s2

Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3

Geschwindigkeitsbereich

10-30 km/h

> 30-60 km/h

> 60 km/h

 

Höchstwert für die angegebene maximale Querbeschleunigung

2,5 m/s2

2,5 m/s2

2,5 m/s2

 

Mindestwert für die angegebene maximale Querbeschleunigung

0 m/s2

0,3 m/s2

0,5 m/s2

 

c)

Der gleitende Durchschnitt des vom System verursachten Seitenrucks über eine halbe Sekunde darf nicht größer als 5 m/s3 sein.

5.6.2.1.4.   Die Vorschriften der Absätze 5.6.2.1.1. und 5.6.2.1.3 dieser Regelung werden nach den einschlägigen Fahrzeugprüfungen nach Anhang 8 geprüft.

5.6.2.2.   Betrieb der automatischen Lenkfunktion der Kategorie B1

5.6.2.2.1.   Wenn das System aktiv ist, muss dies dem Fahrzeugführer über ein optisches Signal angezeigt werden.

5.6.2.2.2.   Wenn das System im Standby-Modus ist, muss dies dem Fahrzeugführer über ein optisches Signal angezeigt werden.

5.6.2.2.3.   Wenn das System seine Randbedingungen nach Absatz 5.6.2.3.1.1 dieser Regelung (z. B. die angegebene maximale Querbeschleunigung aysmax) erreicht und der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung nicht steuert und gleichzeitig ein Vorderreifen des Fahrzeugs beginnt, die Spurmarkierung zu überqueren, leistet das System weiterhin Unterstützung und informiert den Fahrzeugführer eindeutig mittels eines optischen Warnsignals sowie eines zusätzlichen akustischen oder haptischen Warnsignals über diesen Systemstatus.

Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gilt diese Vorschrift hinsichtlich der Warnung als erfüllt, wenn das Fahrzeug mit einem Spurhaltewarnsystem ausgestattet ist, das den technischen Anforderungen der UN-Regelung Nr. 130 entspricht.

5.6.2.2.4.   Ein Systemversagen ist dem Fahrzeugführer durch ein optisches Warnsignal anzuzeigen. Wird das System jedoch vom Fahrzeugführer manuell deaktiviert, kann die Anzeige des Systemversagens unterdrückt werden.

5.6.2.2.5.   Ist das System aktiv und liegt es im Geschwindigkeitsbereich zwischen 10 km/h oder V smin , je nachdem, welcher Wert höher ist, und V smax , muss es eine Möglichkeit bieten, zu erkennen, ob der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung hält.

Hält der Fahrzeugführer nach Ablauf von höchstens 15 Sekunden die Betätigungseinrichtung nicht, wird ein optisches Warnsignal angezeigt. Das Signal kann mit dem im Folgenden beschriebenen Signal identisch sein.

Das optische Warnsignal zeigt dem Fahrzeugführer an, dass er die Betätigungseinrichtung in die Hand nehmen soll. Es besteht aus einer Bildinformation, die Hände an der Betätigungseinrichtung zeigt und kann durch erläuternde Text- oder Warnsymbole ergänzt werden (siehe Beispiele):

Image

Textfeld

Beispiel 2

Beispiel 1

Hält der Fahrzeugführer nach Ablauf von höchstens 30 Sekunden die Betätigungseinrichtung nicht, werden mindestens die Hände oder die Betätigungseinrichtung in der Bildinformation, die als optisches Warnsignal dient, rot angezeigt und ein akustisches Warnsignal wird aktiviert.

Das Warnsignal bleibt aktiviert, bis der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung in die Hand nimmt oder bis das System entweder manuell oder automatisch deaktiviert wird.

Das System wird spätestens 30 Sekunden nach Einsetzen des akustischen Warnsignals automatisch deaktiviert. Nach der Deaktivierung informiert das System den Fahrzeugführer über ein akustisches Notsignal, das sich vom vorausgegangenen akustischen Warnsignal unterscheidet, mindestens fünf Sekunden lang oder bis der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung in die Hand nimmt, über den Systemstatus.

Diese Vorschriften werden nach den einschlägigen Fahrzeugprüfungen nach Anhang 8 geprüft.

5.6.2.2.6.   Sofern nichts anderes bestimmt ist, müssen die in Absatz 5.6.2.2 beschriebenen optischen Signale alle unterschiedlich sein (z. B. verschiedene Symbole, Farben, Blinkarten, Textbausteine).

5.6.2.3.   Systeminformationsdaten

5.6.2.3.1.   Dem technischen Dienst sind zum Zeitpunkt der Typgenehmigung folgende Daten gemeinsam mit der nach Anhang 6 vorgeschriebenen Dokumentation vorzulegen:

5.6.2.3.1.1.   die Bedingungen, unter denen das System aktiviert werden kann und die Grenzen für den Betrieb (Randbedingungen). Der Fahrzeughersteller legt wie in der Tabelle in Absatz 5.6.2.1.3 genannt für alle Geschwindigkeitsbereiche Werte für Vsmax, Vsmin und aysmax vor.

5.6.2.3.1.2.   Angaben darüber, wie das System erkennt, dass der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung in der Hand hat.

5.6.3.   (Vorbehalten für automatische Lenkfunktionen der Kategorie B2)

5.6.4.   Besondere Vorschriften für automatische Lenkfunktionen der Kategorie C

Fahrzeuge, die mit einer automatischen Lenkfunktion der Kategorie C ausgestattet sind, müssen den folgenden Vorschriften entsprechen.

5.6.4.1.   Allgemeines

5.6.4.1.1.   Fahrzeuge, die mit einer automatischen Lenkfunktion der Kategorie C ausgestattet sind, müssen auch mit einer automatischen Lenkfunktion der Kategorie B1 ausgestattet sein, die den Vorschriften dieser UN-Regelung entspricht.

5.6.4.1.2.   Wenn die automatische Lenkfunktion der Kategorie C aktiviert ist (im Standby-Modus), muss die automatische Lenkfunktion der Kategorie B1 darauf ausgerichtet sein, das Fahrzeug in der Mitte der Spur zu halten.

Dies ist dem technischen Dienst bei der Genehmigung nachzuweisen.

5.6.4.2.   Aktivierung/Deaktivierung des Systems der automatischen Lenkfunktion der Kategorie C

5.6.4.2.1.   Der Standardzustand des Systems beim Anlassen des Motors/jedem neuen Zyklus ist der Aus-Zustand.

Diese Anforderung gilt nicht, wenn das Anlassen des Motors/der Zyklus automatisch erfolgt, z. B. beim Betrieb eines Stopp-/Start-Systems.

5.6.4.2.2.   Das Fahrzeug muss mit einem Mittel ausgestattet sein, über das der Fahrzeugführer das System aktivieren (Standby-Modus) und deaktivieren (Aus-Zustand) kann. Es können die gleichen Mittel wie für automatische Lenkfunktionen der Kategorie B1 verwendet werden.

5.6.4.2.3.   Das System wird ausschließlich nach einer bewussten Handlung des Fahrzeugführers aktiviert (Standby-Modus).

Die Aktivierung durch den Fahrzeugführer darf nur auf Straßen möglich sein, deren Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer verboten ist und die so konzipiert sind, dass die Fahrbahnen für die entgegengesetzten Richtungen baulich voneinander getrennt sind und die über mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung der Fahrzeuge verfügen. Diese Bedingungen sind anhand von mindestens zwei unterschiedlichen Mitteln sicherzustellen.

Wenn von einem Straßentyp, auf dem seiner Einordnung nach die Verwendung einer automatischen Lenkfunktion der Kategorie C erlaubt ist auf einen Straßentyp gewechselt wird, auf dem der Einsatz einer automatischen Lenkfunktion der Kategorie C nicht erlaubt ist, muss das System automatisch deaktiviert werden.

5.6.4.2.4.   Es muss möglich sein, das System jederzeit durch eine einzige Handlung des Fahrzeugführers zu deaktivieren (Aus-Zustand). Nach dieser Handlung darf das System erst nach einer bewussten Handlung des Fahrzeugführers wieder aktiviert (Standby-Modus) werden können.

5.6.4.2.5.   Unbeschadet der vorstehenden Anforderung muss es möglich sein, die entsprechenden Prüfungen nach Anhang 8 auf einer Prüfstrecke zu prüfen.

5.6.4.3.   Übersteuerung

Ein Lenkbefehl des Fahrzeugführers übersteuert die Lenkmaßnahme des Systems. Die zur Überwindung der vom System ausgeführten Fahrtrichtungskontrolle erforderliche Betätigungskraft darf nicht mehr als 50 N betragen.

Das System kann aktiviert (Standby-Modus) bleiben, sofern der Fahrzeugführer während des Übersteuerungszeitraums Priorität hat.

5.6.4.4.   Querbeschleunigung

Die vom System verursachte Querbeschleunigung während des Spurwechselmanövers:

a)

darf gemeinsam mit der von der Spurkrümmung verursachten Querbeschleunigung in der Summe nicht mehr als 1 m/s2 betragen und

b)

darf nicht dazu führen, dass die Gesamtquerbeschleunigung des Fahrzeugs die in den Tabellen unter Absatz 5.6.2.1.3 angegebenen Werte überschreitet.

Der gleitende Durchschnitt des vom System verursachten Seitenrucks über eine halbe Sekunde darf nicht größer als 5 m/s3 sein.

5.6.4.5.   Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI)

5.6.4.5.1.   Sofern nichts anderes bestimmt ist, müssen die in Absatz 5.6.4.5 beschriebenen optischen Signale leicht zu unterscheiden sein (z. B. verschiedene Symbole oder Farben, Blinkarten, Textbausteine).

5.6.4.5.2.   Wenn das System im Standby-Modus (d. h. bereit zum Eingreifen) ist, muss dies dem Fahrzeugführer über ein optisches Signal angezeigt werden.

5.6.4.5.3.   Während des Spurwechselvorgangs muss dieser dem Fahrzeugführer über ein optisches Signal angezeigt werden.

5.6.4.5.4.   Wird der Spurwechselvorgang nach Absatz 5.6.4.6.8 unterdrückt, informiert das System den Fahrzeugführer über ein optisches Warnsignal und zusätzlich über ein akustisches oder haptisches Warnsignal eindeutig über diesen Systemstatus. Wenn die Unterdrückung vom Fahrzeugführer ausgeht, ist eine optische Warnung ausreichend.

5.6.4.5.5.   Ein Systemversagen ist dem Fahrzeugführer unverzüglich durch ein optisches Warnsignal anzuzeigen. Wird das System jedoch manuell vom Fahrzeugführer deaktiviert, kann die Anzeige für das Systemversagen unterdrückt werden.

Wenn während eines Spurwechselvorgangs ein Systemversagen auftritt, ist dies dem Fahrzeugführer über eine optische und eine akustische oder haptische Warnung anzuzeigen.

5.6.4.5.6.   Das System muss über eine Möglichkeit verfügen, zu ermitteln, ob der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung in der Hand hält und den Fahrzeugführer nach der folgenden Warnstrategie warnen:

Hält der Fahrzeugführer nach Ablauf von höchstens 3 Sekunden nach Einleitung des Spurwechselvorgangs die Betätigungseinrichtung nicht, wird ein optisches Warnsignal angezeigt. Es muss sich um das in Absatz 5.6.2.2.5 beschriebene Signal handeln.

Das Warnsignal bleibt aktiviert, bis der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung in die Hand nimmt oder bis das System entweder manuell oder automatisch deaktiviert wird.

5.6.4.6.   Spurwechselvorgang

5.6.4.6.1.   Die Einleitung eines Spurwechselvorgangs durch eine automatische Lenkfunktion der Kategorie C darf nur möglich sein, wenn bereits eine automatische Lenkfunktion der Kategorie B1 aktiviert ist.

5.6.4.6.2.   Voraussetzung für einen Spurwechselvorgang ist eine manuelle Aktivierung des Fahrtrichtungsanzeigers auf der Seite des beabsichtigten Spurwechsels; der Vorgang beginnt unmittelbar nach der Aktivierung.

5.6.4.6.3.   Bei Beginn des Spurwechselvorgangs wird die automatische Lenkfunktion der Kategorie B1 ausgesetzt und die automatische Lenkfunktion der Kategorie C übernimmt die Spurhaltefunktion einer automatischen Lenkfunktion der Kategorie B1 bis das Spurwechselmanöver beginnt.

5.6.4.6.4.   Die seitliche Bewegung des Fahrzeugs in Richtung der angestrebten Spur beginnt frühestens 1 Sekunde nach dem Beginn des Spurwechselvorgangs. Ferner sind die seitliche Bewegung zur Annäherung an die Spurmarkierung und die seitliche Bewegung zum Abschließen des Spurwechselmanövers in einer einzigen kontinuierlichen Bewegung auszuführen.

Das Spurwechselmanöver beginnt frühestens 3 Sekunden und spätestens 5 Sekunden nach der in Absatz 5.6.4.6.2 genannten bewussten Handlung des Fahrzeugführers.

5.6.4.6.5.   Das Spurwechselmanöver muss innerhalb des folgenden Zeitraums abgeschlossen sein:

a)

5 Sekunden für Fahrzeuge der Klassen M1, N1;

b)

10 Sekunden für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3.

5.6.4.6.6.   Sobald das Spurwechselmanöver abgeschlossen ist, muss die Spurhaltefunktion der automatischen Lenkfunktion der Kategorie B1 automatisch wieder aktiviert werden.

5.6.4.6.7.   Der Fahrtrichtungsanzeiger bleibt während der gesamten Dauer des Spurwechselmanövers aktiv und wird durch das System spätestens 0,5 Sekunden nach der Reaktivierung der automatischen Lenkfunktion der Kategorie B1 wie in Absatz 5.6.4.6.6 beschrieben abgeschaltet.

5.6.4.6.8.   Unterdrückung des Spurwechselvorgangs

5.6.4.6.8.1.   Der Spurwechselvorgang muss vom System automatisch unterdrückt werden wenn mindestens eine der folgenden Situationen eintritt bevor das Spurwechselmanöver begonnen hat:

a)

das System erkennt eine kritische Situation (siehe Absatz 5.6.4.7);

b)

das System wird vom Fahrzeugführer übersteuert oder abgeschaltet;

c)

das System erreicht seine Grenzen (z. B. es werden keine Spurmarkierungen mehr erkannt);

d)

das System hat erkannt, dass der Fahrzeugführer zu Beginn des Spurwechselmanövers die Betätigungseinrichtung nicht in der Hand hält;

e)

die Fahrtrichtungsanzeiger werden vom Fahrzeugführer manuell deaktiviert;

f)

das Spurwechselmanöver hat 5 Sekunden nach der in Absatz 5.6.4.6.2 genannten bewussten Handlung des Fahrzeugführers noch nicht begonnen;

g)

die in Absatz 5.6.4.6.4 genannte seitliche Bewegung ist nicht kontinuierlich.

5.6.4.6.8.2.   Der Fahrzeugführer muss den Spurwechselvorgang jederzeit über die manuelle Steuerung des Fahrtrichtungsanzeigers deaktivieren können.

5.6.4.7.   Kritische Situation

Eine Situation gilt als kritisch wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Spurwechselmanöver beginnt, ein in sich näherndes Fahrzeug auf der Zielspur 0,4 Sekunden nach Beginn des Spurwechselmanövers um mehr als 3 m/s2 verzögern müsste, um zu gewährleisten, dass der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen niemals geringer ist als die Strecke, die das spurwechselnde Fahrzeug innerhalb 1 Sekunde zurücklegt.

Der entsprechende kritische Abstand zu Beginn des Spurwechselmanövers wird mithilfe folgender Formel berechnet:

Scritical = (vrear – vACSF) * tB + (vrear – vACSF)2/(2 * a) + vACSF * tG

Dabei gilt:

vrear

ist

die tatsächliche Geschwindigkeit des sich nähernden Fahrzeugs oder 130 km/h, je nachdem, welcher Wert geringer ist

vACSF

ist

die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs mit automatischer Lenkfunktion

a

=

3 m/s2

(Verzögerung des sich nähernden Fahrzeugs)

tB

=

0,4 s

(Zeitpunkt nach dem Beginn des Spurwechselmanövers, zu dem die Verzögerung des sich nähernden Fahrzeugs beginnt)

tG

=

1 s

(Verbleibender Abstand zwischen den Fahrzeugen nach der Verzögerung des sich nähernden Fahrzeugs)

5.6.4.8.   Mindestentfernung und Mindestbetriebsgeschwindigkeit

5.6.4.8.1.   Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C sollte sich auf einer benachbarten Fahrspur von hinten nähernde Fahrzeuge bis zu einer Entfernung Srear wie nachstehend angegeben erkennen können:

 

Die Mindestentfernung Srear ist vom Fahrzeughersteller anzugeben. Der angegebene Wert muss mindestens 55 m betragen.

 

Die angegebene Entfernung ist in den einschlägigen Prüfungen nach Anhang 8 mit einem zweirädrigen Kraftfahrzeug der Klasse L3 als sich näherndes Fahrzeug zu prüfen.

 

Die Mindestbetriebsgeschwindigkeit Vsmin, ab der die automatische Lenkfunktion der Kategorie C ein Spurwechselmanöver durchführen kann, ist mithilfe der Mindestentfernung Srear nach folgender Formel zu berechnen:

Formula

Dabei gilt:

Srear

ist

die vom Hersteller angegebene Mindestentfernung in [m]

Vapp

=

36,1 m/s

(Die Geschwindigkeit des sich nähernden Fahrzeugs beträgt 130 km/h, d. h. 36,1 m/s)

a

=

3 m/s2

(Verzögerung des sich nähernden Fahrzeugs)

tB

=

0,4 s

(Zeitpunkt nach dem Beginn des Manövers, zu dem die Verzögerung des sich nähernden Fahrzeugs beginnt)

tG

=

1 s

(Verbleibender Abstand zwischen den Fahrzeugen nach der Verzögerung des sich nähernden Fahrzeugs)

Vsmin in [m/s] ist

die sich ergebende Minimalgeschwindigkeit für die Aktivierung der automatischen Lenkfunktion der Kategorie C.

Wenn das Fahrzeug in einem Land betrieben wird, in dem die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 130 km/h beträgt, kann alternativ zu Vapp diese Geschwindigkeitsbegrenzung in obenstehender Formel zur Berechnung der Mindestbetriebsgeschwindigkeit Vsmin verwendet werden. In diesem Fall muss das Fahrzeug mit einem Mittel ausgestattet sein, das Betriebsland zu erkennen und über Informationen zur allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Land verfügen.

Unbeschadet der Anforderungen dieses Absatzes darf eine automatische Lenkfunktion der Kategorie C unter folgenden Voraussetzungen bei geringeren Geschwindigkeiten als der berechneten Vsmin ein Spurwechselmanöver durchführen:

a)

Das System hat in der benachbarten Spur, in die der Spurwechsel geplant ist, ein Fahrzeug in geringerer Entfernung als Srear erkannt und

b)

die Lage ist nach Absatz 5.6.4.7 nicht kritisch. (z. B. bei geringen Geschwindigkeitsunterschieden und Vapp 130 km/h);

c)

der angegebene Wert Srear ist höher als der berechnete Wert Scritical aus Absatz 5.6.4.7.

5.6.4.8.2.   Der Erfassungsbereich des Fahrzeugsystems auf Bodenebene muss mindestens so groß sein wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

Image

R = 0,5 m

Srear: Siehe 5.6.4.8.1.

Ssensor, rear

Srear: Siehe 5.6.4.8.1.

Ssensor, side = 6 m

R = 0,5 m

5.6.4.8.3.   Nach jedem Anlassen des Motors/Zyklus des Fahrzeugs (sofern dies nicht automatisch erfolgt, z. B. beim Betrieb eines Stopp-/Start-Systems) muss die Funktion der automatischen Lenkfunktion der Kategorie C an der Durchführung eines Spurwechselmanövers gehindert werden, bis das System mindestens einmal ein bewegliches Objekt in einer größeren Entfernung als der vom Hersteller nach Absatz 5.6.4.8.1 angegebenen Mindestentfernung S erkannt hat.

5.6.4.8.4.   Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C muss Blindheit des Sensors erkennen können (z. B. aufgrund von Verschmutzung, Eis oder Schnee). Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C muss bei Erkennen einer solchen Blindheit an der Durchführung eines Spurwechselmanövers gehindert werden. Der Systemstatus muss dem Fahrzeugführer spätestens bei Einleitung des Spurwechselvorgangs angezeigt werden. Es kann dieselbe Warnung wie in Absatz 5.6.4.5.5 (Warnung zu Systemversagen) verwendet werden.

5.6.4.9.   Systeminformationsdaten

5.6.4.9.1.   Dem technischen Dienst sind zum Zeitpunkt der Typgenehmigung folgende Daten gemeinsam mit der nach Anhang 6 vorgeschriebenen Dokumentation vorzulegen:

5.6.4.9.1.1.   die Bedingungen, unter denen das System aktiviert werden kann und die Grenzen für den Betrieb (Randbedingungen). Der Fahrzeughersteller legt wie in der Tabelle in Absatz 5.6.2.1.3 genannt für alle Geschwindigkeitsbereiche Werte für Vsmax, Vsmin und aysmax vor.

5.6.4.9.1.2.   Angaben darüber, wie das System erkennt, dass der Fahrzeugführer die Betätigungseinrichtung in der Hand hat.

5.6.4.9.1.3.   Möglichkeiten der Übersteuerung, Unterdrückung und Aufhebung.

5.6.4.9.1.4.   Angaben dazu, wie der Status des Fehlerwarnsignals und die Bestätigung der gültigen softwarebezogenen Leistung der automatischen Lenkfunktion mithilfe einer Schnittstelle für elektronische Kommunikation geprüft werden können (6).

5.6.4.9.1.5.   Unterlagen dazu, welche softwarebezogene Leistung der automatischen Lenkfunktion gültig ist. Diese Unterlagen sind bei jeder Änderung der Software zu aktualisieren (6).

5.6.4.9.1.6.   Anhaben über die Reichweite des Sensors über die Zeit. Die Sensorreichweite muss so spezifiziert sein, dass die Entsprechung mit den Absätzen 5.6.4.8.3 und 5.6.4.8.4 durch Beeinflussung oder Beschädigung des Sensors nicht verhindert wird.

5.6.4.10.   Fahrzeuge mit der automatischen Lenkfunktion der Kategorie C sind den einschlägigen Fahrzeugprüfungen nach Anhang 8 zu unterziehen. Für Fahrsituationen, die nicht von den Prüfungen nach Anhang 8 abgedeckt werden, muss der Fahrzeughersteller den sicheren Betrieb der automatischen Lenkfunktion nach Anhang 6 nachweisen.

6.   PRÜFVORSCHRIFTEN

6.1.   Allgemeine Vorschriften

6.1.1.   Die Prüfung ist auf einer ebenen, griffigen Oberfläche durchzuführen.

6.1.2.   Bei der (den) Prüfung(en) muss das Fahrzeug bis zu seiner technisch zulässigen Höchstmasse und seiner technisch zulässigen Belastung der gelenkten Achse(n) beladen sein.

Bei Achsen, die mit einer Hilfslenkanlage ausgestattet sind, ist diese Prüfung zu wiederholen, wobei das Fahrzeug bis zu seiner technisch zulässigen Höchstmasse beladen und die mit der Hilfslenkanlage ausgestattete Achse bis zu ihrer zulässigen Höchstmasse belastet sein muss.

6.1.3.   Vor der Prüfung muss der Reifendruck bei stehendem Fahrzeug dem vom Hersteller für die Beladung nach Absatz 6.1.2 vorgeschriebenen Druck entsprechen.

6.1.4.   Bei Anlagen, bei denen die Energieversorgungseinrichtung teilweise oder ganz mit elektrischer Energie gespeist wird, müssen alle Leistungsprüfungen bei tatsächlicher oder simulierter elektrischer Belastung aller wichtigen Systeme oder Systembauteile, die dieselbe Energieversorgungseinrichtung haben, durchgeführt werden. Zu den wichtigen Systemen gehören Beleuchtungssysteme, Scheibenwischer, Motormanagement- und Bremssysteme.

6.2.   Vorschriften für Kraftfahrzeuge

6.2.1.   Das Fahrzeug muss einen Kreis mit einem Radius von 50 m tangential ohne ungewöhnliche Vibration in der Lenkanlage mit der folgenden Geschwindigkeit verlassen können:

 

Fahrzeuge der Klasse M1: mit 50 km/h;

 

Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N1, N2 und N3: mit 40 km/h oder der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese unter den oben angegebenen Geschwindigkeiten liegt.

6.2.2.   Wenn das Fahrzeug auf einem Kreis mit etwa halbem Radeinschlag bei gleichbleibender Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h gefahren wird, muss bei losgelassener Betätigungseinrichtung der Wendekreis gleich bleiben oder größer werden.

6.2.3.   Bei der Messung der Betätigungskraft werden Kräfte, die weniger als 0,2 Sekunden einwirken, nicht berücksichtigt.

6.2.4.   Messung der Betätigungskraft bei Kraftfahrzeugen mit intakter Lenkanlage

6.2.4.1.   Das Fahrzeug ist mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h von der Geradeausfahrt in eine Spirale zu fahren. Die Betätigungskraft ist am Nennradius der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage zu messen, bis die Stellung der Betätigungseinrichtung dem in der nachstehenden Tabelle für die jeweilige Fahrzeugklasse mit intakter Lenkanlage angegebenen Wendekreisradius entspricht. Es ist jeweils ein Lenkeinschlag nach rechts und nach links auszuführen.

6.2.4.2.   Die höchstzulässige Betätigungsdauer und die höchstzulässige Betätigungskraft bei einer intakten Lenkanlage sind in der nachstehenden Tabelle für jede Fahrzeugklasse angegeben.

6.2.5.   Messung der Betätigungskraft bei Kraftfahrzeugen mit einer Störung in der Lenkanlage

6.2.5.1.   Die Prüfung nach Absatz 6.2.4 ist mit einer Störung in der Lenkanlage zu wiederholen. Die Betätigungskraft ist zu messen, bis die Stellung der Betätigungseinrichtung dem in der nachstehenden Tabelle für die jeweilige Fahrzeugklasse mit einer Störung in der Lenkanlage angegebenen Wendekreisradius entspricht.

6.2.5.2.   Die höchstzulässige Betätigungsdauer und die höchstzulässige Betätigungskraft bei einer Störung in der Lenkanlage sind in der nachstehenden Tabelle für jede Fahrzeugklasse angegeben.

Tabelle 2

Vorschriften für die Betätigungskraft

Fahrzeug Klasse

intakt

mit einer Störung

 

maximale Betätigungskraft

(daN)

Zeit (s)

Wendekreis radius

(m)

maximale Betätigungskraft

(daN)

Zeit (s)

Wendekreis radius

(m)

M1

15

4

12

30

4

20

M2

15

4

12

30

4

20

M3

20

4

12 (*2)

45 (*1)

6

20

N1

20

4

12

30

4

20

N2

25

4

12

40

4

20

N3

20

4

12 (*2)

45 (*1)

6

20

6.3.   Vorschriften für Anhänger

6.3.1.   Der Anhänger muss sich ohne übermäßige Abweichung nach den Seiten oder ungewöhnliche Vibration in seiner Lenkanlage bewegen, wenn das Zugfahrzeug in gerader Linie auf einer ebenen, horizontalen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h oder mit der vom Hersteller des Anhängers angegebenen technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit — falls diese niedriger als 80 km/h ist — fährt.

6.3.2.   Führen Zugfahrzeug und Anhänger eine konstante Kreisfahrt auf einem Kreis mit einem Radius von 25 m (siehe Absatz 2.4.6) mit 5 km/h aus, dann ist der von der hintersten Außenkante des Anhängers beschriebene Kreis zu messen. Diese Messung ist unter denselben Bedingungen, aber mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h ± 1 km/h zu wiederholen. Dabei darf sich die hinterste Außenkante des Anhängers bei einer Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h ± 1 km/h nicht um mehr als 0,7 m über den von ihr bei 5 km/h beschriebenen Kreis hinausbewegen.

6.3.3.   Bei einer tangentialen Ausfahrt des Zugfahrzeugs mit einer Geschwindigkeit von 25 m/h aus dem Kreis mit einem Radius von 25 m nach Absatz 6.3.2 darf sich kein Teil des Anhängers um mehr als 0,5 m über die Tangente hinausbewegen. Diese Bedingung muss vom Berührungspunkt der Tangente bis zu einem 40 m davon entfernten Punkt auf der Tangente erfüllt sein. Jenseits dieses Punktes muss der Anhänger die Bedingung nach Absatz 6.3.1 erfüllen.

6.3.4.   Es ist die ringförmige Bodenfläche zu messen, die von dem Zug mit einer intakten Lenkanlage bei einer konstanten Kreisfahrt mit nicht mehr als 5 km/h überstrichen wird, wobei sich die vordere Außenkante des Zugfahrzeugs auf einem Kreis mit einem Radius bewegt, der der 0,67-fachen Länge des Zuges entspricht, aber nicht mehr als 12,5 m beträgt.

6.3.4.1.   Wenn bei einer Störung in der Lenkanlage die gemessene Breite der überstrichenen Ringfläche größer als 8,3 m ist, darf dies keine Zunahme von mehr als 15 % gegenüber dem entsprechenden Wert darstellen, der bei intakter Lenkanlage gemessen wird. Der Außenradius der überstrichenen Ringfläche darf nicht größer werden.

6.3.5.   Die Prüfungen nach den Absätzen 6.3.2, 6.3.3 und 6.3.4 sind in beiden Richtungen (im Uhrzeigersinn und entgegen dem Uhrzeigersinn) durchzuführen.

7.   ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTION

Die Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion müssen den in Anlage 1 zum Übereinkommen von 1958 (E/ECE/TRANS/505/Rev.3) beschriebenen Verfahren entsprechen, wobei folgende Vorschriften eingehalten sein müssen:

7.1.   Der Inhaber einer Genehmigung muss sicherstellen, dass die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion aufgezeichnet werden und die zugehörigen Unterlagen während eines nach Absprache mit der Typgenehmigungsbehörde oder dem technischen Dienst festzulegenden Zeitraums verfügbar bleiben. Dieser Zeitraum darf, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem die Herstellung endgültig eingestellt wird, zehn Jahre nicht übersteigen.

7.2.   Die Typgenehmigungsbehörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, oder ihr technischer Dienst, kann jederzeit die in jeder Fertigungsanlage angewandten Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung überprüfen. Diese Überprüfungen werden gewöhnlich einmal alle zwei Jahre durchgeführt.

8.   MAẞNAHMEN BEI ABWEICHUNGEN IN DER PRODUKTION

8.1.   Die für einen Fahrzeugtyp nach dieser Regelung erteilte Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn die Vorschriften des Absatzes 7.1 nicht eingehalten sind oder Prüffahrzeuge den Vorschriften des Absatzes 6 dieser Regelung nicht entsprechen.

8.2.   Nimmt eine Vertragspartei des Übereinkommens, die diese Regelung anwendet, eine von ihr erteilte Genehmigung zurück, so hat sie unverzüglich die anderen Vertragsparteien, die diese Regelung anwenden, hierüber mit einem Mitteilungsblatt zu unterrichten, das dem Muster in Anhang 1 dieser Regelung entspricht.

9.   ÄNDERUNG DES FAHRZEUGTYPS UND ERWEITERUNG DER GENEHMIGUNG

9.1.   Jede Änderung des Fahrzeugtyps ist der Typgenehmigungsbehörde mitzuteilen, die die Genehmigung erteilt hat. Die Typgenehmigungsbehörde kann dann

9.1.1.   entweder die Auffassung vertreten, dass die vorgenommenen Änderungen keine nennenswerte nachteilige Auswirkung haben und das Fahrzeug in jedem Fall noch den Vorschriften entspricht, oder

9.1.2.   bei dem technischen Dienst, der die Prüfungen durchführt, ein weiteres Gutachten anfordern.

9.2.   Die Bestätigung oder Erweiterung oder Versagung der Genehmigung ist den Vertragsparteien des Übereinkommens, die diese Regelung anwenden, unter Angabe der Änderungen nach dem Verfahren nach Absatz 4.3 mitzuteilen.

9.3.   Die Typgenehmigungsbehörde, die die Erweiterung der Genehmigung bescheinigt, teilt dieser Erweiterung eine laufende Nummer zu und unterrichtet hierüber die anderen Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958, die diese Regelung anwenden, mit einem Mitteilungsblatt, das dem Muster in Anhang 1 dieser Regelung entspricht.

10.   ENDGÜLTIGE EINSTELLUNG DER PRODUKTION

Stellt der Inhaber der Genehmigung die Herstellung eines laut dieser Regelung genehmigten Fahrzeugtyps endgültig ein, so hat er hierüber die Typgenehmigungsbehörde, die die Genehmigung erteilt hat, zu unterrichten. Nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung hat diese Typgenehmigungsbehörde die anderen Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958, die diese Regelung anwenden, hierüber mit einem Mitteilungsblatt zu unterrichten, das dem Muster in Anhang 1 entspricht.

11.   NAMEN UND ANSCHRIFTEN DER TECHNISCHEN DIENSTE, DIE DIE PRÜFUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG DURCHFÜHREN, UND DER TYPENGENEHMIGUNGSBEHÖRDE

Die Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958, die diese Regelung anwenden, übermitteln dem Sekretariat der Vereinten Nationen die Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden, die die Genehmigung erteilen und denen die in anderen Ländern ausgestellten Mitteilungsblätter für die Erteilung oder Erweiterung oder Versagung oder Zurücknahme der Genehmigung zu übersenden sind.

12.   ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

12.1.   Übergangsbestimmungen zur Änderungsserie 02:

12.1.1.

Ab dem offiziellen Datum des Inkrafttretens der Änderungsserie 02 darf keine Vertragspartei, die diese UN-Regelung anwendet, die Erteilung oder Anerkennung einer Typgenehmigung nach dieser UN-Regelung in ihrer durch die Änderungsserie 02 geänderten Fassung verweigern, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

12.1.2.

Ab dem 1. April 2018 sind Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, nicht mehr verpflichtet, UN-Typgenehmigungen nach den vorhergehenden Änderungsserien zu akzeptieren, die nach dem 1. April 2018 erstmals ausgestellt wurden.

12.1.3.

Bis zum 1. April 2021 akzeptieren Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, weiterhin UN-Typgenehmigungen nach der vorhergehenden Änderungsserie 01 der UN-Regelung, die erstmals vor dem 1. April 2018 ausgestellt wurden.

12.1.4.

Ab dem 1. April 2021 sind Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, nicht mehr verpflichtet, Erweiterungen von Genehmigungen nach den vorhergehenden Änderungsserien zu dieser UN-Regelung zu akzeptieren.

12.1.5.

Ungeachtet des Absatzes 12.1.4 bleiben UN-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, die nach vorhergehenden Änderungsserien der UN-Regelung erteilt wurden und nicht von der Änderungsserie 02 betroffen sind, gültig und werden von den Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, weiterhin anerkannt.

12.1.6.

Bis zum 1. April 2020 dürfen Typgenehmigungen nach der Änderungsserie 02 zu dieser UN-Regelung für neue Fahrzeugtypen gewährt werden, die der Anforderung in Bezug auf das Warnsignal für fehlenden Handkontakt am Steuer in roter Farbe nach Absatz 5.6.2.2.5 nicht entsprechen und in deren Kombiinstrument Multiinformationsanzeigen integriert sind, die keine roten Warnsignale anzeigen können oder ausschließlich Warnleuchten nutzen.

12.2.   Übergangsbestimmungen zur Änderungsserie 03

12.2.1.

Ab dem offiziellen Datum des Inkrafttretens der Änderungsserie 03 darf keine Vertragspartei, die diese UN-Regelung anwendet, die Erteilung oder Anerkennung einer Typgenehmigung nach dieser UN-Regelung in ihrer durch die Änderungsserie 03 geänderten Fassung verweigern.

12.2.2.

Ab dem 1. September 2019 sind Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, nicht mehr verpflichtet, UN-Typgenehmigungen nach der vorhergehenden Änderungsserie 02 zu akzeptieren, die nach dem 1. September 2019 erstmals ausgestellt wurden.

12.2.3.

Bis zum 1. September 2021 akzeptieren Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, weiterhin UN-Typgenehmigungen nach der vorhergehenden Änderungsserie 02 der UN-Regelung, die erstmals vor dem 1. September 2019 ausgestellt wurden.

12.2.4.

Ab dem 1. September 2021 sind Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, nicht mehr verpflichtet, Erweiterungen von Typgenehmigungen nach den vorhergehenden Änderungsserien zu dieser UN-Regelung zu akzeptieren.

12.2.5.

Ungeachtet des Absatzes 12.2.4 akzeptieren Vertragsparteien, die die UN-Regelung anwenden, bei Fahrzeugen, die nicht von den durch die Änderungsserie 03 eingeführten Anforderungen betroffen sind, weiterhin UN-Typgenehmigungen, die nach der vorhergehenden Änderungsserie zu dieser UN-Regelung ausgestellt wurden.

12.3.   Allgemeine Übergangsbestimmungen

12.3.1.

Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, dürfen UN-Typgenehmigungen oder Erweiterungen nach den vorhergehenden Änderungsserien zu dieser UN-Regelung nicht versagen.


(1)  Gemäß den Begriffsbestimmungen in der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) (ECE/TRANS/WP.29/78/Rev. 6, Absatz 2) — www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29resolutions.html.

(2)  Das andere Fahrzeug kann in dieselbe oder in die entgegengesetzte Richtung fahren.

(3)  Die Kennzahlen der Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958 finden sich in Anhang 3 der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3), Dokument ECE/TRANS/WP.29/78/Rev. 6, Anhang 3 — www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29resolutions.html.

(4)  Bis zur Festlegung einheitlicher Prüfverfahren legt der Hersteller dem technischen Dienst Unterlagen und Nachweise hinsichtlich der Erfüllung dieser Bestimmung vor. Diese Informationen sind zwischen technischem Dienst und Fahrzeughersteller zu vereinbaren und festzulegen.

(5)  Bis zur Festlegung einheitlicher Prüfverfahren legt der Hersteller dem technischen Dienst Unterlagen und Nachweise hinsichtlich der Erfüllung dieser Bestimmung vor. Diese Informationen sind zwischen technischem Dienst und Fahrzeughersteller zu vereinbaren und festzulegen.

(6)  Dieser Absatz ist zu überarbeiten sobald die Taskforce für Cybersicherheit und Fragen der Drahtlosübertragung (TF CS/OTA), die der informellen Arbeitsgruppe über intelligente Verkehrssysteme/automatisiertes Fahren des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) unterstellt ist, ihre Arbeit an Maßnahmen für die Software-Identifizierung abgeschlossen hat, und gegebenenfalls entsprechend zu ändern.

(*1)  50 bei starren Fahrzeugen mit zwei oder mehr gelenkten Achsen außer reibungsgelenkten Achsen

(*2)  oder Volleinschlag, falls ein Radius von 12 m nicht erreicht wird.


ANHANG 1

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ANHANG 2

ANORDNUNGEN DER GENEHMIGUNGSZEICHEN

MUSTER A

(siehe Absatz 4.4 dieser Regelung)

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Das oben dargestellte, an einem Fahrzeug angebrachte Genehmigungszeichen besagt, dass der betreffende Fahrzeugtyp hinsichtlich der Lenkanlage in den Niederlanden (E 4) nach der UN-Regelung Nr. 79 unter der Genehmigungsnummer 022439 genehmigt worden ist. Aus der Genehmigungsnummer geht hervor, dass die Genehmigung nach den Vorschriften der UN-Regelung Nr. 79 in ihrer durch die Änderungsserie 02 geänderten Fassung erteilt worden ist.

MUSTER B

(siehe Absatz 4.5 dieser Regelung)

Image

Das oben abgebildete, an einem Fahrzeug angebrachte Genehmigungszeichen besagt, dass dieser Fahrzeugtyp in den Niederlanden (E 4) nach den Regelungen Nr. 79 und Nr. 31 (1) genehmigt wurde. Aus den Genehmigungsnummern geht hervor, dass bei der Erteilung der jeweiligen Genehmigungen die UN-Regelung Nr. 79 die Änderungsserie 02 und die UN-Regelung Nr. 31 die Änderungsserie 02 enthielt.


(1)  Die zweite Nummer dient nur als Beispiel.


ANHANG 3

Bremswirkung bei Fahrzeugen mit derselben Energiequelle für Lenkanlage und Bremsanlage

1.   Bei Prüfungen, die nach den Vorschriften dieses Anhangs durchgeführt werden, müssen die folgenden Fahrzeugzustände berücksichtigt werden:

1.1.

Das Fahrzeug muss bis zu seiner technisch zulässigen Höchstmasse beladen sein, die nach den Angaben des Fahrzeugherstellers auf die Achsen verteilt sein muss. Falls die Achslast unterschiedlich verteilt werden kann, muss die Höchstmasse so auf die Achsen verteilt sein, dass die Masse auf jeder Achse proportional zu der für jede Achse höchstzulässigen Masse ist. Bei Zugfahrzeugen für Sattelanhänger kann die Masse ungefähr in der Mitte zwischen dem Sattelzapfen und der Mittellinie der Hinterachse(n) entsprechend den oben genannten Beladungszuständen angeordnet sein.

1.2.

Der Reifendruck muss dem „Reifendruck kalt“ entsprechen, der für die Reifenbelastung bei dem stehenden Fahrzeug vorgeschrieben ist.

1.3.

Vor Beginn der Prüfungen müssen die Bremsen kalt sein, d. h. die Temperatur der Bremsscheibe oder der Außenfläche der Bremstrommel muss weniger als 100 °C betragen.

2.   Bei einem Ausfall der Energiequelle muss bei der ersten Betätigung der Betriebsbremse eine Bremswirkung erreicht werden, die den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werten entspricht.

Tabelle 1

Klasse

V (km/h)

Betriebsbremse (m/s2)

F (daN)

M1

100

6,43

50

M2 und M3

60

5,0

70

N1  (1)  (2)

i)

80

5,0

70

ii)

100

6,43

50

N2 und N3

60

5,0

70

3.   Bei einer Störung in der Lenkanlage oder der Energieversorgungseinrichtung muss es nach achtmaligem vollständigem Niederdrücken der Betätigungseinrichtung der Betriebsbremse möglich sein, bei der neunten Betätigung mindestens die für die Hilfsbremsanlage vorgeschriebene Bremswirkung zu erreichen (siehe die nachstehende Tabelle).

Falls die Hilfsbremsanlage, die mit gespeicherter Energie versorgt wird, mithilfe einer getrennten Betätigungseinrichtung bedient wird, muss es nach achtmaligem vollständigem Niederdrücken der Betätigungseinrichtung der Betriebsbremse noch möglich sein, bei der neunten Betätigung die Restbremswirkung zu erreichen (siehe die nachstehende Tabelle).

Tabelle 2

Hilfs- und Restbremswirkung

Klasse

V (km/h)

Hilfsbremse (m/s2)

Restbremsung (m/s2)

M1

100

2,44

M2 und M3

60

2,5

1,5

N1  (3)  (4)

i)

70

2,2

1,3

ii)

100

2,44

N2

50

2,2

1,3

N3

40

2,2

1,3


(1)  Der Antragsteller wählt die zutreffende Zeile i oder ii aus, und der technische Dienst muss dieser Auswahl zustimmen.

(2)  Hinweis: Die Werte in Zeile i sind an die entsprechenden Vorschriften der UN-Regelung Nr. 13 angepasst, die Werte in Zeile ii an die entsprechenden Vorschriften der UN-Regelung Nr. 13-H.

(3)  Der Antragsteller wählt die zutreffende Zeile i oder ii aus, und der technische Dienst muss dieser Auswahl zustimmen.

(4)  Hinweis: Die Werte in Zeile i sind an die entsprechenden Vorschriften der UN-Regelung Nr. 13 angepasst, die Werte in Zeile ii an die entsprechenden Vorschriften der UN-Regelung Nr. 13-H.


ANHANG 4

Zusätzliche Vorschriften für Fahrzeuge mit Hilfslenkanlage

1.   ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Fahrzeuge mit Hilfslenkanlage müssen außer den im Hauptteil dieser Regelung aufgeführten Vorschriften auch den Vorschriften dieses Anhangs entsprechen.

2.   SPEZIELLE VORSCHRIFTEN

2.1.   Übertragungseinrichtung

2.1.1.   Mechanische Übertragungseinrichtungen

Es gelten die Vorschriften des Absatzes 5.3.1.1.

2.1.2.   Hydraulische Übertragungseinrichtungen

Die hydraulische Übertragungseinrichtung muss so gesichert sein, dass der höchstzulässige Betriebsdruck T nicht überschritten wird.

2.1.3.   Elektrische Übertragungseinrichtungen

Die elektrische Übertragungseinrichtung muss gegen eine übermäßige Energiezufuhr geschützt sein.

2.1.4.   Kombination von Übertragungseinrichtungen

Eine Kombination von mechanischen, hydraulischen und elektrischen Übertragungseinrichtungen muss den Vorschriften der Absätze 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 entsprechen.

2.2.   Prüfvorschriften für den Fall einer Störung

2.2.1.   Eine Fehlfunktion oder Störung in irgendeinem Teil der Hilfslenkanlage (außer in Teilen, die nach Absatz 5.3.1.1 dieser Regelung als nicht störanfällig gelten) darf nicht zu einer plötzlichen spürbaren Veränderung des Fahrzeugverhaltens führen, und die entsprechenden Vorschriften des Absatzes 6 dieser Regelung müssen noch eingehalten sein. Außerdem muss es möglich sein, das Fahrzeug ohne größere Lenkkorrektur zu steuern. Dies ist bei folgenden Prüfungen zu überprüfen:

2.2.1.1.   Prüfung bei Kreisfahrt

Das Fahrzeug wird mit einer Geschwindigkeit „v“ (km/h) auf eine kreisförmige Prüfstrecke mit dem Radius „R“ (m) gefahren, wobei die seiner Klasse entsprechenden Werte anhand der nachstehenden Tabelle auszuwählen sind:

Fahrzeugklasse

R (3)

v (1)  (2)

M1 und N1

100

80

M2 und N2

50

50

M3 und N3

50

45

Die Störung muss dann eingeleitet werden, wenn die angegebene Prüfgeschwindigkeit erreicht ist. Bei der Prüfung wird im Uhrzeigersinn und entgegen dem Uhrzeigersinn gefahren.

2.2.1.2.   Prüfung des Übergangsverhaltens

2.2.1.2.1.   Bis einheitliche Prüfverfahren vereinbart sind, unterrichtet der Fahrzeughersteller die technischen Dienste über seine Prüfverfahren und -ergebnisse hinsichtlich des Übergangsverhaltens des Fahrzeugs bei einer Störung.

2.3.   Warnsignale bei einer Störung

2.3.1.   Außer bei Teilen der Hilfslenkanlage, die nach Absatz 5.3.1.1 dieser Regelung als nicht störanfällig gelten, müssen dem Fahrzeugführer folgende Störungen in der Hilfslenkanlage deutlich angezeigt werden:

2.3.1.1.   eine Abschaltung der elektrischen oder hydraulischen Steuerung der Hilfslenkanlage,

2.3.1.2.   eine Störung in der Energieversorgungseinrichtung der Hilfslenkanlage,

2.3.1.3.   eine Unterbrechung in den Zuleitungen der elektrischen Betätigungseinrichtung (falls vorhanden).


(1)  Befindet sich die Hilfslenkanlage bei dieser angegebenen Geschwindigkeit in einer mechanisch blockierten Stellung, dann ist eine Prüfgeschwindigkeit zu wählen, die der höchsten Geschwindigkeit entspricht, bei der das System arbeitet. Die höchste Geschwindigkeit ist die Geschwindigkeit (minus 5 km/h), bei der die Hilfslenkanlage blockiert wird.

(2)  Wenn aufgrund der Abmessungsmerkmale des Fahrzeugs ein Überschlagrisiko besteht, muss der Hersteller dem technischen Dienst Daten über die Simulation des Fahrverhaltens zur Verfügung stellen, aus denen sich eine niedrigere sichere Höchstgeschwindigkeit für die Durchführung der Prüfung ergibt. Der technische Dienst wählt dann diese Prüfgeschwindigkeit.

(3)  Können aufgrund der Beschaffenheit des Prüfgeländes die Werte für die Radien nicht eingehalten werden, dann dürfen die Prüfungen auf kreisförmigen Strecken mit anderen Radien (größte Abweichung ± 25 %) vorgenommen werden, sofern die Geschwindigkeit so variiert wird, dass die Querbeschleunigung erzielt wird, die sich aus dem Radius und der Geschwindigkeit ergibt, die in der Tabelle für die jeweilige Fahrzeugklasse angegeben sind.


ANHANG 5

Vorschriften für Anhänger mit hydraulischer Übertragungseinrichtung

1.   ALLGEMEINE VORSCHRIFEN

Fahrzeuge mit hydraulischen Übertragungseinrichtungen müssen außer den im Hauptteil dieser Regelung aufgeführten Vorschriften auch den Vorschriften dieses Anhangs entsprechen.

2.   SPEZIELLE VORSCHRIFTEN

2.1.   Eigenschaften der Hydraulikleitungen und Schlauchleitungen

2.1.1.   Die Hydraulikleitungen hydraulischer Übertragungseinrichtungen müssen einem Berstdruck standhalten, der mindestens dem Vierfachen des vom Fahrzeughersteller angegebenen höchsten normalen Betriebsdrucks (T) entspricht. Schlauchleitungen müssen den ISO-Normen 1402:1994, 6605:1986 und 7751:1991 entsprechen.

2.2.   Anlagen mit Energieversorgungseinrichtung

2.2.1.   Die Energieversorgungseinrichtung muss gegen Überdruck durch ein Druckbegrenzungsventil geschützt sein, das bei dem Druck T arbeitet.

2.3.   Schutz der Übertragungseinrichtung

2.3.1.   Die Übertragungseinrichtung muss gegen Überdruck durch ein Druckbegrenzungsventil geschützt sein, das bei einem Druck zwischen 1,1 T und 2,2 T arbeitet. Der Betriebsdruck des Druckbegrenzungsventils muss einen mit den Betriebseigenschaften der im Fahrzeug eingebauten Lenkanlage kompatiblen Wert haben. Der Fahrzeughersteller hat dies zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung zu bestätigen.


ANHANG 6

Spezielle Vorschriften für die Sicherheitsaspekte elektronischer Steuersysteme

1.   ALLGEMEINES

In diesem Anhang sind die speziellen Vorschriften für die Dokumentation, die Fehlerstrategie und die Verifikation hinsichtlich der Sicherheitsaspekte komplexer elektronischer Fahrzeugsteuersysteme (Absatz 2.4) für die Zwecke dieser Regelung festgelegt.

Dieser Anhang gilt auch für in dieser UN-Regelung genannte sicherheitsrelevante Funktionen, die über ein elektronisches System (Absatz 2.3) gesteuert werden, sofern diese UN-Regelung betroffen ist.

In diesem Anhang sind nicht die Wirkungskriterien des „Systems“ festgelegt, sondern es werden die Vorgehensweise bei der Systementwicklung und die Angaben behandelt, die dem technischen Dienst im Hinblick auf die Typgenehmigung zu übermitteln sind.

Aus diesen Angaben muss hervorgehen, dass bei dem „System“ unter normalen und Störungsbedingungen alle zutreffenden Vorschriften über die Bremswirkung eingehalten sind, die in dieser UN-Regelung an anderer Stelle aufgeführt sind, und dass es in einer Weise konzipiert, ist, die im Betrieb keine sicherheitskritischen Risiken nach sich zieht.

Der Antragsteller (d. h. der Hersteller) kann Nachweise erbringen, dass eine Hilfslenkanlage (sofern vorhanden) bereits im Rahmen einer Genehmigung nach den Vorschriften des Anhangs 4 geprüft wurde (wie es in der ursprünglichen Fassung dieser UN-Regelung sowie in den Änderungsserien 01 und 02 vorgeschrieben ist). In diesem Fall gelten die Vorschriften dieses Anhangs nicht für diese Hilfslenkanlage für die Zwecke einer Genehmigung nach der Änderungsserie 03.

2.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieses Anhangs ist (sind)

2.1.

das „System“ ein elektronisches Steuersystem oder komplexes elektronisches Steuersystem, das die Steuer-Übertragungseinrichtung einer Funktion, für die diese UN-Regelung gilt, bereitstellt oder einen Teil davon bildet. Dies schließt auch jedes andere System ein, das in den Anwendungsbereich dieser UN-Regelung fällt, sowie Übertragungsverbindungen zu oder von anderen Systemen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser UN-Regelung fallen, und die eine Funktion betreffen, für die diese UN-Regelung gilt.

2.2.

„Sicherheitskonzept“ ist eine Beschreibung der Kennwerte, die in das System (z. B. in die elektronischen Baueinheiten) integriert sind, um die Zuverlässigkeit und damit den sicheren Betrieb unter normalen und unter Störungsbedingungen, auch bei einem elektrischen Ausfall, zu gewährleisten. Die Möglichkeit des Rückfalls auf ein Teilsystem oder sogar ein Backup-System bei wichtigen Fahrzeugfunktionen kann Teil des Sicherheitskonzepts sein.

2.3.

„elektronisches Steuersystem“ eine Kombination von Baueinheiten, die bei der genannten Fahrzeugsteuerfunktion mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung zusammenwirken sollen. Diese Systeme, die oft durch Software gesteuert sind, bestehen aus diskreten Funktionsbauteilen, wie Sensoren, elektronischen Steuergeräten und Stellgliedern, und sind durch Übertragungsverbindungen miteinander verbunden. Sie können mechanische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Bauelemente umfassen.

2.4.

„komplexe elektronische Fahrzeugsteuersysteme“ elektronische Steuersysteme, bei denen eine durch ein elektronisches System oder den Fahrzeugführer gesteuerte Funktion durch ein übergeordnetes elektronisches Steuersystem/eine übergeordnete elektronische Steuerfunktion übersteuert werden kann. Eine Funktion, die übersteuert wird, wird Teil des komplexen Systems, ebenso wie alle übersteuernden Systeme/Funktionen, die in den Anwendungsbereich dieser UN-Regelung fallen. Die Übertragungsverbindungen zu oder von übergeordneten Systemen/Funktionen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser UN-Regelung sind ebenfalls einzubeziehen.

2.5.

„Übergeordnete Steuersysteme/-funktionen“ sind Systeme bzw. Funktionen, bei denen mit zusätzlichen Verarbeitungs- und/oder Abtastvorgängen das Fahrzeugverhalten durch Veränderungen bei den Funktionen des Fahrzeugsteuersystems verändert wird. Dadurch können komplexe Systeme ihre Zielgrößen automatisch verändern, wobei die Priorität von den abgetasteten Größen abhängt.

2.6.

„Baueinheiten“ die kleinsten Teile von Systembestandteilen, die in diesem Anhang behandelt werden, da diese Kombinationen von Bauteilen bei der Kennzeichnung, der Auswertung oder dem Austausch als einzelne Einheiten betrachtet werden.

2.7.

„Übertragungsverbindungen“ die Mittel, mit denen verteilte Einheiten für die Übertragung von Signalen, Betriebsdaten oder Energie miteinander verbunden werden. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um eine elektrische Anlage, in einigen Teilen kann sie aber auch mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch sein.

2.8.

„Steuerungsbereich“ der Bereich, in dem das System die Steuerung für eine bestimmte Ausgangsgröße sicherstellen sollte.

2.9.

„Systemgrenzen“ die Grenzen der externen physikalischen Faktoren, in denen das System die Steuerung aufrechterhalten kann.

2.10.

„sicherheitsrelevante Funktion“ eine Funktion des „Systems“, die das dynamische Verhalten des Fahrzeugs verändern kann. Das „System“ kann in der Lage sein, mehr als eine sicherheitsrelevante Funktion auszuführen.

3.   DOKUMENTATION

3.1.   Vorschriften

Der Hersteller muss ein Dokumentationspaket zur Verfügung stellen, das Angaben über die Grundkonstruktion des „Systems“ und die Mittel zur Verbindung mit anderen Fahrzeugsystemen oder zur direkten Steuerung von Ausgangsgrößen enthält. Die Funktion(en) des „Systems“ und das Sicherheitskonzept müssen darin nach den Festlegungen des Herstellers erläutert sein. Die Dokumentation muss kurz und knapp sein, jedoch ausreichen, um nachzuweisen, dass bei der Entwicklung des Systems mit dem erforderlichen Expertenwissen aus allen betreffenden Systembereichen vorgegangen wurde. Für Zwecke der periodischen technischen Überwachung ist anzugeben, wie geprüft werden kann, ob das „System“ im funktionsfähigen Zustand ist.

Der technische Dienst prüft die Dokumentation, um nachzuweisen, dass das „System“:

a)

in einer Weise konzipiert ist, die im Betrieb keine sicherheitskritischen Risiken nach sich zieht;

b)

unter normalen und Störungsbedingungen alle zutreffenden Leistungsanforderungen einhält, die in dieser UN-Regelung an anderer Stelle aufgeführt sind und

c)

im Einklang mit den vom Hersteller angegebenen Entwicklungsverfahren/-methoden entwickelt wurde.

3.1.1.   Die Dokumentation muss zwei Teile umfassen:

a)

das formale Dokumentationspaket für die Genehmigung mit den in Absatz 3 genannten Angaben (außer den Angaben nach Absatz 3.4.4), das dem technischen Dienst vorzulegen ist, wenn der Antrag auf Erteilung der Typgenehmigung gestellt wird. Diese Dokumentation dient dem technischen Dienst als Grundlage für die Verifikation nach Absatz 4 dieses Anhangs. Der technische Dienst stellt sicher, dass diese Unterlagen für einen mit der Genehmigungsbehörde vereinbarten Zeitraum verfügbar bleiben. Dieser Zeitraum, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem die Herstellung des Fahrzeugs endgültig eingestellt wird, muss mindestens 10 Jahre dauern.

b)

zusätzliches Material und Analysedaten nach Absatz 3.4.4, die vom Hersteller aufzubewahren, zum Zeitpunkt der Typgenehmigung aber zur Prüfung offen zu legen sind. Der Hersteller stellt sicher, dass dieses Material und diese Analysedaten für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem die Herstellung des Fahrzeugs endgültig eingestellt wird, verfügbar bleiben.

3.2.   Beschreibung der Funktionen des „Systems“

Es ist eine Beschreibung mit einer einfachen Erläuterung aller Steuerfunktionen des „Systems“ und der zur Erreichung der Zielgrößen angewandten Verfahren, einschließlich einer Beschreibung des Steuerungsmechanismus (der Steuerungsmechanismen), vorzulegen.

Alle beschriebenen Funktionen, die übersteuert werden können, sind zu nennen, und es ist eine genauere Beschreibung der veränderten Konzeption des Betriebs der Funktion zur Verfügung zu stellen.

3.2.1.   Es ist eine Liste aller Eingangsgrößen und abgetasteten Größen mit Angabe des Betriebsbereichs vorzulegen.

3.2.2.   Es ist eine Liste aller vom „System“ gesteuerten Ausgangsgrößen vorzulegen und jeweils anzugeben, ob die Steuerung direkt oder über ein anderes Fahrzeugsystem erfolgt. Der Steuerungsbereich (Absatz 2.7) ist für jede dieser Größen anzugeben.

3.2.3.   Die Systemgrenzen (Absatz 2.8) sind anzugeben, wenn sie für die Wirkung des Systems relevant sind.

3.3.   Systemplan und Schaltbilder

3.3.1.   Liste der Bauteile

Es ist eine Liste vorzulegen, in der alle Baueinheiten des „Systems“ zusammengestellt und die anderen Fahrzeugsysteme aufgeführt sind, die für die betreffende Steuerfunktion erforderlich sind.

Es ist eine Umrisszeichnung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie diese Baueinheiten kombiniert sind, außerdem müssen sowohl die räumliche Verteilung der Bauteile als auch die Verbindungen deutlich zu erkennen sein.

3.3.2.   Funktionen der Baueinheiten

Die Funktion jeder Baueinheit des „Systems“ ist darzustellen, und die Signale, die sie mit anderen Baueinheiten oder anderen Fahrzeugsystemen verbinden, sind anzugeben. Dazu kann ein beschriftetes Blockschaltbild, ein anderes Schaltbild oder eine Beschreibung mit Schaltbild verwendet werden.

3.3.3.   Verbindungen

Verbindungen innerhalb des „Systems“ sind wie folgt darzustellen: elektrische Übertragungsverbindungen in einem Schaltbild, pneumatische oder hydraulische Übertragungseinrichtungen in einem Rohrleitungsplan und mechanische Verbindungen in einer vereinfachten schematischen Darstellung. Die Übertragungsverbindungen sowohl zu als auch von anderen Systemen sind ebenfalls darzustellen.

3.3.4.   Signalfluss, Betriebsdaten und Prioritäten

Zwischen diesen Übertragungsverbindungen und den zwischen den Baueinheiten übermittelten Signalen und/oder Betriebsdaten muss eine deutliche Entsprechung bestehen. Die Prioritäten von Signalen und/oder Betriebsdaten auf Multiplexdatenbussen sind immer dann anzugeben, wenn sie bei der Anwendung dieser UN-Regelung einen Einfluss auf die Wirkung oder die Sicherheit haben können.

3.3.5.   Kennzeichnung von Baueinheiten

Jede Baueinheit muss deutlich und eindeutig gekennzeichnet sein (z. B. durch Beschriftung bei Hardware und Kennzeichnung oder einen Softwarecode bei Software), damit die Entsprechung zwischen der Hardware und der Dokumentation überprüft werden kann.

Sind Funktionen innerhalb einer einzelnen Baueinheit oder innerhalb eines einzelnen Computers kombiniert, aber im Blockschaltbild der Deutlichkeit und der Einfachheit halber in Mehrfachblöcken dargestellt, dann braucht nur ein einziges Hardware-Kennzeichen verwendet zu werden. Der Hersteller muss unter Angabe dieses Kennzeichens bestätigen, dass das gelieferte Gerät den Unterlagen entspricht.

3.3.5.1.   Das Kennzeichen steht für eine bestimmte Hardware- und Softwareversion, und wenn die letztgenannte so geändert wird, dass sich dadurch auch die in dieser Regelung definierte Funktion der Baueinheit verändert, muss dieses Kennzeichen ebenfalls geändert werden.

3.4.   Sicherheitskonzept des Herstellers

3.4.1.   Der Hersteller muss bestätigen, dass die zur Erreichung der Zielgrößen des „Systems“ gewählte Strategie im fehlerfreien Zustand den sicheren Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.

3.4.2.   In Bezug auf die bei dem „System“ verwendete Software ist die Grundarchitektur zu erläutern, und die bei der Entwicklung angewandten Verfahren und Hilfsmittel sind anzugeben. Der Hersteller muss nachweisen, wie bei der Entwicklung vorgegangen wurde, um die Systemlogik umzusetzen.

3.4.3.   Der Hersteller muss dem technischen Dienst eine Beschreibung der Konzepte vorlegen, die bei der Entwicklung des „Systems“ vorgesehen wurden, um den sicheren Betrieb im Fehlerfall zu gewährleisten. Bei einem Fehlerfall im „System“ können zum Beispiel folgende Konzepte genutzt werden:

a)

Rückfall auf ein Teilsystem,

b)

Übergang auf ein getrenntes Backup-System,

c)

Wegschalten der übergeordneten Funktion.

Im Fehlerfall wird der Fahrzeugführer z. B. durch ein Warnsignal oder durch eine Nachrichtenanzeige gewarnt. Wenn das System nicht vom Fahrzeugführer dadurch deaktiviert worden ist, dass z. B. der Zündschalter (Anlassschalter) in die Aus-Stellung gebracht oder die betreffende Funktion ausgeschaltet wurde, wenn dafür ein besonderer Schalter vorhanden ist, muss die Warnung erfolgen, solange der Fehlerzustand anhält.

3.4.3.1.   Wenn bei dem gewählten Konzept bei bestimmten Fehlerzuständen der Rückfall auf ein Teilsystem ausgewählt wird, sind diese Zustände und die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen anzugeben.

3.4.3.2.   Wenn bei dem gewählten Konzept ein zweites Werkzeug (Backup-Werkzeug) zur Erreichung der Zielgrößen des Fahrzeugsteuersystems ausgewählt wird, sind die Prinzipien des Übergangsmechanismus, die Logik, die Redundanz und alle vorgesehenen Backup-Überwachungsmerkmale darzustellen und die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen anzugeben.

3.4.3.3.   Wenn bei dem gewählten Konzept das Wegschalten der übergeordneten Funktion ausgewählt wird, müssen alle entsprechenden Ausgangssteuersignale, die mit dieser Funktion zusammenhängen, gesperrt werden, damit das Ausmaß der vorübergehenden Störung begrenzt wird.

3.4.4.   Die Dokumentation muss durch eine Analyse ergänzt werden, in der in allgemeinen Worten dargestellt ist, wie das System sich beim Auftreten einer einzelnen Gefahr oder eines einzelnen Fehlers verhält, die eine Auswirkung auf die Fahrzeugsteuerung oder die Fahrzeugsicherheit haben.

Die gewählten analytischen Ansätze sind vom Hersteller festzulegen und zu aktualisieren und zum Zeitpunkt der Typgenehmigung zur Prüfung durch den technischen Dienst offen zu legen.

Der technische Dienst führt eine Bewertung der Anwendung der analytischen Ansätze durch. Die Prüfung umfasst Folgendes:

a)

Prüfung des Sicherheitsansatzes auf Ebene des Konzepts (Fahrzeugs) einschließlich der Bestätigung, dass Interaktionen mit anderen Fahrzeugsystemen berücksichtigt sind. Dieser Ansatz stützt sich auf eine für Systemsicherheit geeignete Gefahren-/Risikoanalyse.

b)

Prüfung des Sicherheitsansatzes auf Ebene des Systems. Dieser Ansatz stützt sich auf Ergebnisse einer Fehler-Möglichkeits- und -Einfluss-Analyse (FMEA), einer Fehlerbaumanalyse (FTA) oder eines vergleichbaren, zur Untersuchung der Systemsicherheit geeigneten Analyseverfahrens.

c)

Prüfung der Validierungspläne und -ergebnisse. Für diese Validierung ist beispielsweise eine Prüfung nach dem Hardware-in-the-Loop-Verfahren (HiL), eine Betriebsprüfung des Fahrzeugs auf der Straße oder jedes für die Validierung geeignete Mittel zu verwenden.

Die Bewertung besteht aus Kontrollen von Gefahren und Fehlern, die vom technischen Dienst ausgewählt werden, um festzustellen, dass die Erklärung des Sicherheitskonzepts durch den Hersteller verständlich und logisch ist und dass die Validierungspläne geeignet sind und ausgefüllt wurden.

Der technische Dienst kann Prüfungen durchführen oder verlangen, dass Prüfungen wie in Absatz 4 dargelegt durchgeführt werden, um das Sicherheitskonzept zu überprüfen.

3.4.4.1.   In dieser Dokumentation sind die überwachten Parameter aufzulisten, und für jeden Fehlerzustand nach Absatz 3.4.4 dieses Anhangs ist das Warnsignal anzugeben, das dem Fahrzeugführer und/oder Wartungspersonal/Prüfer zu geben ist.

3.4.4.2.   In dieser Dokumentation sind die Maßnahmen zu beschreiben, die ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass das „System“ den sicheren Betrieb des Fahrzeugs nicht behindert, wenn die Leistung des „Systems“ durch Umweltbedingungen (z. B. Klima, Temperatur, Eindringen von Staub oder Wasser, Eis) beeinträchtigt ist.

4.   VERIFIKATION UND PRÜFUNG

4.1.   Die Arbeitsweise des „Systems“, die in der Dokumentation nach Absatz 3 dargestellt ist, wird wie folgt geprüft:

4.1.1.   Verifikation der Arbeitsweise des „Systems“

Der technische Dienst prüft das „System“ unter normalen Bedingungen, indem er eine Reihe von Funktionen prüft, die er aus der vom Hersteller nach Absatz 3.2 angegebenen Liste auswählt.

Bei komplexen elektronischen Systemen müssen diese Prüfungen Szenarien umfassen, bei denen eine angegebene Funktion übersteuert wird.

4.1.2.   Verifikation des Sicherheitskonzepts nach Absatz 3.4

Die Reaktion des „Systems“ ist unter dem Einfluss einer Störung in jeder einzelnen Baueinheit zu prüfen, indem entsprechende Ausgangssignale an elektrische Baueinheiten oder mechanische Teile übertragen werden, um die Auswirkungen interner Fehler innerhalb der Baueinheit zu simulieren. Der technische Dienst führt diese Prüfung für mindestens eine einzelne Baueinheit durch, prüft jedoch nicht die Reaktion des „Systems“ auf mehrere gleichzeitige Fehlfunktionen einzelner Baueinheiten.

Der technische Dienst überprüft, dass bei diesen Prüfungen Aspekte abgedeckt werden, die sich auf die Steuerbarkeit sowie Nutzerinformationen (Mensch-Maschine-Schnittstelle) auswirken.

4.1.2.1.   Die Ergebnisse der Verifikation müssen mit der dokumentierten Zusammenfassung der Fehleranalyse übereinstimmen, sodass aufgrund der Gesamtwirkung das Sicherheitskonzept und die Ausführung als ausreichend bestätigt werden können.

5.   BERICHTERSTATTUNG DURCH DEN TECHNISCHEN DIENST

Die Berichterstattung über die Bewertung durch den technischen Dienst wird auf eine Weise durchgeführt, die ihre Nachverfolgbarkeit gewährleistet, z. B. werden die Fassungen der kontrollierten Unterlagen kodiert und in den Aufzeichnungen des technischen Diensts aufgeführt.

Ein Beispiel für eine mögliche Gestaltung des Bewertungsformulars, das vom technischen Dienst an die Typgenehmigungsbehörde übermittelt wird, wird in Anlage 1 zu diesem Anhang gegeben.

ANLAGE 1

Musterbewertungsformular für elektronische Systeme

NUMMER DES PRÜFPROTOKOLLS: …

1.   IDENTIFIZIERUNG

1.1.   Fahrzeugmarke: …

1.2.   Typ:

1.3.   Kennzeichen zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden: …

1.3.1.   Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: …

1.4.   Name und Anschrift des Herstellers: …

1.5.   Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

1.6.   Förmliche Dokumentation des Herstellers:

 

Referenznummer Dokumentation: …

 

Datum der Erstausstellung: …

 

Datum der letzten Aktualisierung: …

2.   BESCHREIBUNG DES PRÜFFAHRZEUGS/PRÜFSYSTEMS

2.1.   Allgemeine Beschreibung: …

2.2.   Beschreibung aller Steuerungsfunktionen des „Systems“ sowie der Einsatzarten: …

2.3.   Beschreibung der Bauteile und Diagramme der Verbindungen innerhalb des „Systems“: …

3.   SICHERHEITSKONZEPT DES HERSTELLERS

3.1.   Beschreibung des Signalflusses, der Betriebsdaten und ihrer Prioritäten: …

3.2.   Erklärung des Herstellers:

Der/Die Hersteller … bestätigt/bestätigen, dass die zur Erreichung der Zielgrößen des „Systems“ gewählte Strategie im fehlerfreien Zustand den sicheren Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.

3.3.   Grundarchitektur der Software und verwendete Gestaltungsverfahren und Hilfsmittel: …

3.4.   Beschreibung der Konzepte, die bei der Entwicklung des „Systems“ für den Fehlerfall vorgesehen wurden: …

3.5.   Dokumentierte Analysen des Verhaltens des „Systems“ bei einer einzelnen Gefahr oder unter Fehlerbedingungen: …

3.6.   Beschreibung der Maßnahmen, die in Bezug auf Umweltbedingungen ergriffen wurden: …

3.7.   Vorschriften für die periodische technische Überwachung des „Systems“: …

3.8.   Ergebnisse der Verifikation des „Systems“ nach Anhang 6 Absatz 4.1.1 der UN-Regelung Nr. 79: …

3.9.   Ergebnisse der Verifikation des Sicherheitskonzepts nach Anhang 6 Absatz 4.1.2 der UN-Regelung Nr. 79: …

3.10.   Datum der Prüfung: …

3.11.   Die Durchführung dieser Prüfung und die Angabe der Ergebnisse erfolgten nach … der UN-Regelung Nr. 79, zuletzt geändert durch die Änderungsserie …

Technischer Dienst (1), der die Prüfungen durchführt

Unterschrift: …

Datum: …

3.12.   Typgenehmigungsbehörde (1)

Unterschrift: …

Datum: …

3.13.   Anmerkungen:


(1)  Der technische Dienst kann die vom Anhängerhersteller zum Nachweis der Konformität mit den Prüfungen des Übergangsverhaltens vorgelegten Prüfergebnisse akzeptieren.


ANHANG 7

Spezielle Vorschriften für die Stromversorgung von Anhängerlenkanlagen über das Zugfahrzeug

1.   ALLGEMEINES

Die Vorschriften dieses Anhangs gelten für Zugfahrzeuge und Anhänger, bei denen das Zugfahrzeug elektrische Energie für den Betrieb der am Anhänger installierten Lenkanlage liefert.

2.   VORSCHRIFTEN FÜR ZUGFAHRZEUGE

2.1.   Energieversorgung

2.1.1.   Der Fahrzeughersteller legt die Leistung der Energiequelle fest, mit deren Hilfe während des normalen Fahrzeugbetriebs der in Absatz 2.3 festgelegte elektrische Strom für den Anhänger bereitgestellt wird.

2.1.2.   Die Betriebsanleitung enthält Informationen, denen der Fahrzeugführer Angaben über die für die Lenkanlage des Anhängers verfügbare elektrische Energie und den Hinweis entnehmen kann, dass die elektrische Schnittstelle nicht angeschlossen werden darf, wenn der für den Anhänger angegebene Strombedarf höher ist als der Strom, den das Zugfahrzeug liefern kann.

2.1.3.   Die durch den in Absatz 2.5 beschriebenen Steckverbinder bereitgestellte Stromversorgung dient zum Antrieb der Lenkanlage des Anhängers. Die Bestimmungen in Absatz 3.3 gelten in allen Fällen.

2.2.   Die Nennspannung im Normalbetrieb beträgt 24 V.

2.3.   Die an dem in Absatz 2.5.2. beschriebenen Steckverbinder verfügbare, maximale Stromversorgung wird vom Hersteller des Zugfahrzeuges festgelegt.

2.4.   Schutz der elektrischen Anlage

2.4.1.   Die elektrische Anlage des Zugfahrzeuges ist gegen Überlast oder Kurzschluss in der Stromversorgung für die Lenkanlage des Anhängers geschützt.

2.5.   Leitungen und Steckverbinder

2.5.1.   Die zur Versorgung des Anhängers mit elektrischer Energie verwendeten Kabel müssen über einen Stromleiterquerschnitt verfügen, der mit dem in Absatz 2.3 festgelegten Gleichstrom kompatibel ist.

2.5.2.   Bis zur Festlegung einer einheitlichen Norm muss der für den Anschluss an den Anhänger verwendete Steckverbinder folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)

Die Stifte müssen über eine Strombelastbarkeit verfügen, die mit dem in Absatz 2.3 festgelegten, maximal anliegenden Gleichstrom kompatibel ist.

b)

Bis zur Vereinbarung einheitlicher Normen müssen die für den Steckverbinder geltenden Umweltschutzbestimmungen der Anwendung angemessen entsprechen; dies ist in die Bewertung nach Anhang 6 aufzunehmen.

c)

Der Steckverbinder darf nicht mit bestehenden, derzeit am Zugfahrzeug verwendeten elektrischen Steckverbindern, d. h. ISO 7638, ISO 12098 usw., austauschbar sein.

2.6.   Kennzeichnung

2.6.1.   An dem Zugfahrzeug wird ein Hinweiszeichen mit der für den Anhänger maximal verfügbaren Stromversorgung gemäß Definition in Absatz 2.3. angebracht.

Dieses Hinweiszeichen muss dauerhaft sein und so angebracht werden, dass es beim Anschließen der in Absatz 2.5.2. genannten elektrischen Schnittstelle sichtbar ist.

3.   VORSCHRIFTEN FÜR ANHÄNGER

3.1.   Der maximale Strombedarf für die Lenkanlage des Anhängers wird vom Fahrzeughersteller festgelegt.

3.2.   Die Nennspannung im Normalbetrieb beträgt 24 V.

3.3.   Die vom Zugfahrzeug bereitgestellte elektrische Energie wird nur wie folgt genutzt:

a)

ausschließlich für die Lenkanlage des Anhängers;

oder

b)

für die Lenkanlage des Anhängers und zum Antrieb von Hilfsanlagen am Anhänger, sofern die Lenkanlage Priorität hat und gegen externe, nicht aus der Lenkanlage stammende Überlasten geschützt ist. Dieser Schutz muss eine Funktion der Lenkanlage des Anhängers sein.

3.4.   Leitungen und Steckverbinder

3.4.1.   Die zur Versorgung der Lenkanlage des Anhängers mit elektrischer Energie verwendeten Kabel müssen über einen Stromleiterquerschnitt verfügen, der mit dem Energiebedarf der am Anhänger installierten Lenkanlage kompatibel ist.

3.4.2.   Bis zur Festlegung einer einheitlichen Norm muss der für den Anschluss an den Anhänger verwendete Steckverbinder folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)

Die Stifte müssen über eine Strombelastbarkeit verfügen, die mit dem vom Fahrzeughersteller gemäß Absatz 3.1. oben festgelegten, maximal anliegenden Strom kompatibel ist.

b)

Bis zur Vereinbarung einheitlicher Normen müssen die für den Steckverbinder geltenden Umweltschutzbestimmungen der Anwendung angemessen entsprechen; dies ist in die Bewertung nach Anhang 6 aufzunehmen.

c)

Der Steckverbinder darf nicht mit bestehenden, derzeit am Zugfahrzeug verwendeten elektrischen Steckverbindern, d. h. ISO 7638, ISO 12098 usw., austauschbar sein.

3.5.   Warnmeldung bei Störungen:

Störungen in der elektrischen Steuer-Übertragungseinrichtung der Lenkanlage werden dem Fahrzeugführer direkt angezeigt.

3.6.   Betriebsnachweis für die Lenkanlage

3.6.1.   Zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung hat der Anhängerhersteller dem technischen Dienst die Funktionsfähigkeit der Lenkanlage mittels Erfüllung der in der Regelung aufgeführten relevanten Leistungsanforderungen nachzuweisen.

3.6.2.   Störungsbedingungen:

3.6.2.1.   Unter stationären Bedingungen:

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Anhänger alle für eine intakte Lenkanlage maßgeblichen Vorschriften nach Absatz 6.3. der Regelung erfüllt, wenn er an ein Zugfahrzeug angekoppelt ist, das nicht über eine elektrische Versorgung für die Lenkanlage des Anhängers verfügt, wenn es zu einer Unterbrechung der elektrischen Versorgung für die Lenkanlage des Anhängers kommt oder wenn in der elektrischen Steuer-Übertragungseinrichtung der Lenkanlage des Anhängers eine Störung vorliegt.

3.6.2.2.   Unter dynamischen Bedingungen:

Bei einer Störung in der elektrischen Steuer-Übertragungseinrichtung der Lenkanlage wird das Übergangsverhalten des Fahrzeugs geprüft, um sicherzustellen, dass die Stabilität des Fahrzeugs während der Übergangsphase im Anschluss an die Störung aufrechterhalten wird; dies wird mithilfe folgender Verfahren beurteilt:

a)

Anwendung der in Absatz 6.3.1. der Regelung festgelegten Prüfverfahren und Vorschriften. (1)

b)

Anwendung der in Absatz 6.3.3. der Regelung festgelegten Prüfverfahren und Vorschriften. (1)

3.6.3.   Nutzt die Lenkanlage zum Betrieb der Lenkung eine hydraulische Übertragungseinrichtung, gelten die Vorschriften von Anhang 5.

3.7.   Kennzeichnung

3.7.1.   Anhänger, die mit einem Steckverbinder zur Versorgung der Lenkanlage des Anhängers mit elektrischer Energie ausgestattet sind, werden mit einem Hinweiszeichen mit folgenden Angaben ausgestattet:

a)

Dem maximalen Strombedarf der Lenkanlage des Anhängers gemäß Festlegung in Absatz 3.1.

b)

Der Funktionsweise der Lenkanlage des Anhängers einschließlich der durch das An- oder Abkoppeln des Steckverbinders entstehenden Auswirkungen auf die Manövrierfähigkeit.

Dieses Hinweiszeichen muss eine dauerhafte Form haben und so angebracht sein, dass es beim Anschließen an die in Absatz 3.3.2. genannte elektrische Schnittstelle sichtbar ist.


(1)  Der technische Dienst kann die vom Anhängerhersteller zum Nachweis der Konformität mit den Prüfungen des Übergangsverhaltens vorgelegten Prüfergebnisse akzeptieren.


ANHANG 8

Prüfvorschriften für korrigierende und automatische Lenkfunktionen

1.   ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Mit korrigierenden bzw.- automatischen Lenkfunktionen ausgestattete Fahrzeuge müssen den in diesem Anhang aufgeführten, jeweils zutreffenden Vorschriften entsprechen.

2.   PRÜFBEDINGUNGEN

Die Prüfungen sind auf einer Fahrbahn mit ebener, trockener und griffiger Asphalt- oder Betonoberfläche durchzuführen. Die Umgebungstemperatur muss zwischen 0 °C und 45 °C liegen.

2.1.   Fahrspurmarkierungen

Die Fahrspurmarkierungen der Straße, auf der die Prüfungen durchgeführt werden, müssen einer der in Anhang 3 der UN-Regelung Nr. 130 beschriebenen Markierungen entsprechen. Die Markierungen müssen in gutem Zustand sein und aus einem Werkstoff bestehen, der der Norm für sichtbare Fahrspurmarkierungen entspricht. Die für die Prüfungen verwendete Anordnung der Fahrspurmarkierung ist im Prüfbericht zu vermerken.

Die Fahrspurbreite muss für die Zwecke der in diesem Anhang beschriebenen Prüfungen mindestens 3,5 m betragen.

Die Prüfung ist bei Sichtverhältnissen durchzuführen, die ein sicheres Fahren mit der erforderlichen Prüfgeschwindigkeit erlauben.

Der Fahrzeughersteller muss anhand von Unterlagen die Konformität mit allen anderen, in Anhang 3 der UN-Regelung Nr. 130 festgelegten Fahrspurmarkierungen nachweisen. Die diesbezüglichen Unterlagen sind dem Prüfbericht beizufügen.

2.2.   Toleranzen

Sämtliche Fahrzeuggeschwindigkeiten, die für die in diesem Anhang beschriebenen Prüfungen angegeben werden, müssen mit einer Toleranz von ± 2 km/h eingehalten werden.

2.3.   Fahrzeugzustand

2.3.1.   Prüfmasse

Das Fahrzeug muss in einem zwischen dem Hersteller und dem technischen Dienst vereinbarten Beladungszustand geprüft werden. Nach dem Beginn des Prüfverfahrens darf die Ladung nicht mehr verändert werden. Der Fahrzeughersteller muss anhand von Unterlagen nachweisen, dass das System bei allen Beladungszuständen funktioniert.

2.3.2.   Das Fahrzeug ist mit Reifen zu prüfen, die auf den vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifendruck aufgepumpt sind.

2.4.   Querbeschleunigung

Die Stelle, die den Schwerpunkt darstellt und an der die Querbeschleunigung gemessen werden soll, wird im Einvernehmen zwischen dem Fahrzeughersteller und dem technischen Dienst bestimmt. Diese Stelle ist im Prüfbericht anzugeben.

Die Querbeschleunigung wird ohne Berücksichtigung der auf die Bewegungen der Fahrzeugkarosserie (z. B. Wanken der gefederten Masse) zurückzuführenden, zusätzlichen Auswirkungen gemessen.

3.   PRÜFVERFAHREN

3.1.   Prüfungen bezüglich der korrigierenden Lenkfunktion

Die folgende Prüfung bezieht sich auf die in Unterabsatz c) der Begriffsbestimmung „korrigierende Lenkfunktion“ in Absatz 2.3.4.2. dieser Regelung dargelegten Funktionen der korrigierenden Lenkfunktion.

3.1.1.   Prüfung des Warnsystems der korrigierenden Lenkfunktion

3.1.1.1.   Das Fahrzeug wird mit aktivierter korrigierender Lenkfunktion auf einer Straße gefahren, die an beiden Seiten der Fahrspur mit Fahrspurmarkierungen ausgestattet ist. Handelt es sich um eine korrigierende Lenkfunktion, für deren Eingreifen nur das Vorhandensein und die Lage von Fahrspurgrenzen ausgewertet wird, fährt man das Fahrzeug auf einer Straße mit den vom Hersteller angegebenen Begrenzungen (z. B. Straßenrand).

Die Prüfbedingungen und die Prüfgeschwindigkeit des Fahrzeugs müssen innerhalb des Betriebsbereichs des Systems liegen.

Im Verlauf der Prüfung werden die Dauer der Eingriffe durch die korrigierende Lenkfunktion sowie die optischen und akustischen Warnsignale aufgezeichnet.

Handelt es sich um eine Prüfung nach Absatz 5.1.6.1.2.1. dieser Regelung, wird das Fahrzeug so gefahren, dass es versucht, die Fahrspur zu verlassen, und dadurch das Eingreifen der korrigierenden Lenkfunktion über einen Zeitraum von mehr als 10 s (bei Fahrzeugklasse M1, N1) oder 30 s (bei Fahrzeugklasse M2, M3, N2, N3) auslöst. Ist eine solche Prüfung, beispielsweise aufgrund von Beschränkungen in den Prüfanlagen, praktisch nicht durchführbar, kann die Erfüllung dieser Vorschrift mit Zustimmung der Typgenehmigungsbehörde anhand von Unterlagen erfolgen.

Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

das akustische Warnsignal spätestens 10 s (bei Fahrzeugklasse M1 oder N1) oder 30 s (bei Fahrzeugklasse M2, M3, N2 oder N3) nach dem Beginn des Eingreifens abgegeben wird.

Handelt es sich um eine Prüfung nach Absatz 5.1.6.1.2.2. dieser Regelung, wird das Fahrzeug so gefahren, dass es versucht, die Fahrspur zu verlassen, und innerhalb eines rollierenden Intervalls von 180 s mindestens drei Eingriffe des Systems auslöst.

Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

a)

bei jedem Eingriff für die Dauer seines Bestehens ein optisches Warnsignal abgegeben wird;

b)

beim zweiten und dritten Eingriff ein akustisches Warnsignal abgegeben wird;

c)

das akustische Warnsignal beim dritten Eingriff mindestens 10 s länger ist als das Signal beim zweiten Eingriff.

3.1.1.2.   Darüber hinaus hat der Hersteller zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die in den Absätzen 5.1.6.1.1. und 5.1.6.1.2. festgelegten Vorschriften für den gesamten Betrieb der korrigierenden Lenkfunktion erfüllt werden. Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.1.2.   Prüfung der Übersteuerungskraft

3.1.2.1.   Das Fahrzeug wird mit aktivierter korrigierender Lenkfunktion auf einer Straße gefahren, die an beiden Seiten der Fahrspur mit Fahrspurmarkierungen ausgestattet ist.

Die Prüfbedingungen und die Prüfgeschwindigkeit des Fahrzeugs müssen innerhalb des Betriebsbereichs des Systems liegen.

Das Fahrzeug wird so gefahren, dass es versucht, die Fahrspur zu verlassen, und dadurch das Eingreifen der korrigierenden Lenkfunktion auslöst. Während dieses Eingriffs übt der Fahrzeugführer Kraft auf die Betätigungseinrichtung aus, um den Eingriff zu übersteuern.

Die Kraft, die der Fahrzeugführer zur Übersteuerung des Eingriffs auf die Betätigungseinrichtung ausübt, wird aufgezeichnet.

3.1.2.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn die Kraft, die der Fahrzeugführer zur Übersteuerung des Eingriffs auf die Betätigungseinrichtung ausübt, 50 N nicht übersteigt.

3.1.2.3.   Darüber hinaus hat der Hersteller zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die in Absatz 5.1.6.1.3 festgelegten Vorschriften für den gesamten Betrieb der korrigierenden Lenkfunktion erfüllt werden. Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.2.   Prüfungen von automatischen Lenkfunktionen der Kategorie B1

3.2.1.   Funktionsprüfung der Spurhalteunterstützung

3.2.1.1.   Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird im Bereich von Vsmin bis Vsmax.gehalten.

Die Prüfung wird für jeden der in Absatz 5.6.2.1.3. dieser Regelung festgelegten Geschwindigkeitsbereiche einzeln oder aber innerhalb fortlaufender Geschwindigkeitsbereiche, in denen die aysmax identisch ist, durchgeführt.

Das Fahrzeug wird mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf einer Kurvenstrecke mit Fahrspurmarkierungen an beiden Seiten gefahren, ohne dass der Fahrzeugführer Kraft auf die Betätigungseinrichtung ausübt (indem er beispielsweise die Hände von der Betätigungseinrichtung nimmt).

Die zum Folgen der Kurve erforderliche Querbeschleunigung soll zwischen 80 und 90 % der vom Fahrzeughersteller angegebenen maximalen Querbeschleunigung (aysmax) betragen.

Während der Prüfung werden Querbeschleunigung und Seitenruck aufgezeichnet.

3.2.1.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

 

das Fahrzeug keine Fahrspurmarkierung überquert;

 

der gleitende Durchschnitt des im Verlauf einer halben Sekunde gemessenen Seitenrucks 5 m/s3 nicht übersteigt.

3.2.1.3.   Der Hersteller hat zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die Vorschriften für den gesamten Bereich der Querbeschleunigung und den gesamten Geschwindigkeitsbereich erfüllt werden. Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.2.2.   Prüfung der maximalen Querbeschleunigung

3.2.2.1.   Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird im Bereich von Vsmin bis Vsmax.gehalten.

Die Prüfung wird für jeden der in Absatz 5.6.2.1.3. dieser Regelung festgelegten Geschwindigkeitsbereiche einzeln oder aber innerhalb fortlaufender Geschwindigkeitsbereiche, in denen die aysmax identisch ist, durchgeführt.

Das Fahrzeug wird mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf einer Kurvenstrecke mit Fahrspurmarkierungen an beiden Seiten gefahren, ohne dass der Fahrzeugführer Kraft auf die Betätigungseinrichtung ausübt (indem er beispielsweise die Hände von der Betätigungseinrichtung nimmt).

Der technische Dienst legt eine Testgeschwindigkeit und einen Radius fest, mit denen eine höhere Beschleunigung als aysmax + 0,3 m/s2 bewirkt werden kann (z. B. indem eine Kurve mit einem vorgegebenen Radius mit höherer Geschwindigkeit durchfahren wird).

Während der Prüfung werden Querbeschleunigung und Seitenruck aufgezeichnet.

3.2.2.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

 

die aufgezeichnete Beschleunigung innerhalb der in Absatz 5.6.2.1.3. dieser Regelung festgelegten Grenzen liegt;

 

der gleitende Durchschnitt des im Verlauf einer halben Sekunde gemessenen Seitenrucks 5 m/s3 nicht übersteigt.

3.2.3.   Prüfung der Übersteuerungskraft

3.2.3.1.   Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird im Bereich von Vsmin bis Vsmax.gehalten.

Das Fahrzeug wird mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf einer Kurvenstrecke mit Fahrspurmarkierungen an beiden Seiten gefahren, ohne dass der Fahrzeugführer Kraft auf die Betätigungseinrichtung ausübt (indem er beispielsweise die Hände von der Betätigungseinrichtung nimmt).

Die zum Folgen der Kurve erforderliche Querbeschleunigung soll zwischen 80 und 90 % des Mindestwerts betragen, der in der Tabelle in Absatz 5.6.2.1.3. angegeben wird.

Anschließend übt der Fahrzeugführer Kraft auf die Betätigungseinrichtung aus, um den Eingriff zu übersteuern und die Fahrspur zu verlassen.

Die Kraft, die der Fahrzeugführer während des Übersteuerungsmanövers auf die Betätigungseinrichtung ausübt, wird aufgezeichnet.

3.2.3.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn die Kraft, die der Fahrzeugführer während des Übersteuerungsmanövers auf die Betätigungseinrichtung ausübt, weniger als 50 N beträgt.

Der Hersteller muss anhand entsprechend geeigneter Unterlagen nachweisen, dass diese Bedingung im gesamten Betriebsbereich der automatischen Lenkfunktion durchgehend erfüllt wird.

3.2.4.   Übergangsprüfung; Prüfung mit manueller Einwirkung (Hände an der Betätigungseinrichtung)

3.2.4.1.   Das Fahrzeug wird bei aktivierter automatischer Lenkfunktion mit einer Fahrzeugprüfgeschwindigkeit zwischen Vsmin + 10 km/h und Vsmin + 20 km/h auf einer Strecke mit Fahrspurmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspur gefahren.

Der Fahrzeugführer lässt die Betätigungseinrichtung los und fährt weiter, bis die automatische Lenkfunktion vom System deaktiviert wird. Die Strecke wird so ausgewählt, dass mindestens 65 s lang ohne Eingreifen des Fahrzeugführers bei aktivierter automatischer Lenkfunktion gefahren werden kann.

Die Prüfung wird mit einer Fahrzeugprüfgeschwindigkeit zwischen Vsmax – 20 km/h und Vsmax – 10 km/h oder, wenn diese Geschwindigkeit niedriger ist, 130 km/h wiederholt.

Darüber hinaus hat der Hersteller zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die Vorschriften für den gesamten Geschwindigkeitsbereich erfüllt werden. Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.2.4.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

 

das optische Warnsignal spätestens 15 s, nachdem die Betätigungseinrichtung losgelassen wurde, gegeben und bis zur Deaktivierung der automatischen Lenkfunktion aufrechterhalten wird;

 

das akustische Warnsignal spätestens 30 s, nachdem die Betätigungseinrichtung losgelassen wurde, gegeben und bis zur Deaktivierung der automatischen Lenkfunktion aufrechterhalten wird;

 

die automatische Lenkfunktion spätestens 30 s nach dem Beginn des akustischen Warnsignals deaktiviert wird und dabei ein mindestens 5 s andauerndes Notsignal ertönt, das sich vom vorhergegangenen akustischen Warnsignal unterscheidet.

3.3.   Prüfungen von Notlenkfunktionen

Das Fahrzeug wird mit aktivierter Notlenkfunktion auf einer Straße mit Fahrspurmarkierungen an beiden Seiten auf einer Position innerhalb dieser Fahrspurmarkierungen gefahren.

Die Prüfbedingungen und die Fahrzeuggeschwindigkeiten müssen innerhalb des vom Hersteller angegebenen Betriebsbereichs des Systems liegen.

Die besonderen Einzelheiten der im Folgenden beschriebenen Pflichtprüfungen werden zwischen dem Fahrzeughersteller und dem technischen Dienst mit dem Ziel erörtert und vereinbart, die vorgeschriebenen Prüfvorgänge an die angegebenen Anwendungsfälle anzupassen, für die die Notlenkfunktion ausgelegt ist.

Darüber hinaus hat der Hersteller zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die in Absatz 5.1.6.2.1. bis 5.1.6.2.6. festgelegten Vorschriften für den gesamten Betriebsbereich der Notlenkfunktion erfüllt werden (dieser wird vom Fahrzeughersteller in den Systemdaten festgelegt). Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.3.1.   Prüfung der Notlenkfunktion Typ a i/ii: (unbeabsichtigtes seitliches Fahrmanöver)

Ein auf der benachbarten Fahrspur fahrendes Zielfahrzeug nähert sich dem geprüften Fahrzeug und eines der Fahrzeuge verringert den seitlichen Trennungsabstand, bis das Eingreifen der Notlenkfunktion eingeleitet wird.

Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

a)

die in Absatz 5.1.6.2.6. dieser UN-Regelung aufgeführten Warnsignale vor dem Beginn des Eingreifens der Notlenkfunktion abgegeben werden;

b)

das Eingreifen der Notlenkfunktion nicht dazu führt, dass das Fahrzeug seine ursprüngliche Fahrspur verlässt.

3.3.2.   Prüfung der Notlenkfunktion Typ a iii: (beabsichtigtes seitliches Fahrmanöver)

Das geprüfte Fahrzeug beginnt einen Fahrspurwechsel, während ein anderes Fahrzeug auf der benachbarten Fahrspur fährt, wobei es bei einem Nichteingreifen der Notlenkfunktion zu einem Zusammenstoß käme.

Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

a)

ein Eingriff der Notlenkfunktion eingeleitet wird;

b)

die in Absatz 5.1.6.2.6. dieser Regelung aufgeführten Warnsignale vor dem Beginn des Eingreifens der Notlenkfunktion abgegeben werden;

c)

das Eingreifen der Notlenkfunktion nicht dazu führt, dass das Fahrzeug seine ursprüngliche Fahrspur verlässt.

3.3.3.   Prüfung der Notlenkfunktion Typ b:

Das geprüfte Fahrzeug nähert sich einem in seiner Bahn befindlichen Gegenstand. Größe und Position des Gegenstandes erlauben das Passieren des Gegenstands, ohne dass das Fahrzeug die Fahrspurmarkierungen überquert.

Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

a)

das Eingreifen der Notlenkfunktion den Zusammenstoß vermeidet oder abmildert;

b)

die in Absatz 5.1.6.2.6. dieser UN-Regelung aufgeführten Warnsignale vor dem Beginn des Eingreifens der Notlenkfunktion abgegeben werden;

c)

das Eingreifen der Notlenkfunktion nicht dazu führt, dass das Fahrzeug seine Fahrspur verlässt.

3.3.4.   Prüfung für ohne Fahrspurmarkierungen funktionsfähige Systeme

Funktioniert ein System auch ohne Fahrspurmarkierungen, müssen die entsprechenden, in den Absätzen 3.3.1. bis 3.3.3. beschriebenen Prüfungen auf einer Prüfstrecke ohne Fahrspurmarkierungen wiederholt werden.

Diese Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn:

a)

ein Eingriff der Notlenkfunktion eingeleitet wird;

b)

die in Absatz 5.1.6.2.6. dieser UN-Regelung aufgeführten Warnsignale vor dem Beginn des Eingreifens der Notlenkfunktion abgegeben werden; und

c)

der seitliche Versatz während des Fahrmanövers wie in Absatz 5.1.6.2.2. angegeben höchstens 0,75 m beträgt; und

d)

das Fahrzeug nicht aufgrund des Eingreifens der Notlenkfunktion von der Straße abgekommen ist.

3.3.5.   Fehlreaktionsprüfung für Notlenkfunktionen des Typs b

Das geprüfte Fahrzeug nähert sich einer Kunststofffolie, deren Farbe mit der Straßenoberfläche kontrastiert, deren Stärke weniger als 3 mm, deren Breite 0,8 m und deren Länge 2 m beträgt und die sich zwischen den Fahrspurmarkierungen in der Bahn des Fahrzeugs befindet. Die Kunststofffolie wird so platziert, dass das Fahrzeug an der Folie vorbeifahren könnte, ohne die Fahrspurmarkierungen zu überqueren.

Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn die Notlenkfunktion keinen Eingriff einleitet.

3.4.   (Vorbehalten für automatische Lenkfunktionen der Kategorie B2)

3.5.   Prüfung automatischer Lenkfunktionssysteme der Kategorie C

Wenn nichts anderes vorgegeben ist, basieren alle Fahrzeugprüfgeschwindigkeiten auf Vapp = 130 km/h.

Wenn nichts anderes vorgegeben ist, handelt es sich bei dem herannahenden Fahrzeug um ein typgenehmigtes Großserienfahrzeug.

Der Hersteller hat zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die Vorschriften für den gesamten Geschwindigkeitsbereich erfüllt werden. Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.5.1.   Funktionsprüfung bei Fahrspurwechsel

3.5.1.1.   Das Prüffahrzeug wird auf einer Fahrspur auf einer geraden Prüfstrecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren. Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Danach leitet der Fahrzeugführer einen Fahrspurwechsel in die benachbarte Fahrspur ein.

Während der Prüfung werden Querbeschleunigung und Seitenruck aufgezeichnet.

3.5.1.2.   Die Vorschriften dieser Prüfung sind erfüllt, wenn:

a)

die seitliche Bewegung in Richtung auf die Markierung nicht früher als eine Sekunde nach der Einleitung des Spurwechselvorgangs beginnt;

b)

die Seitwärtsbewegung zur Annäherung an die Fahrspurmarkierung und die Seitwärtsbewegung, die zum Abschluss des Spurwechselmanövers erforderlich ist, in einer fortlaufenden Bewegung abgeschlossen werden;

c)

die aufgezeichnete Querbeschleunigung 1 m/s2 nicht übersteigt;

d)

der gleitende Durchschnitt des im Verlauf einer halben Sekunde gemessenen Seitenrucks 5 m/s3 nicht übersteigt;

e)

die zwischen dem Beginn des Spurwechselvorgangs und dem Beginn des Spurwechselmanövers gemessene Zeit nicht weniger als 3,0 Sekunden und nicht mehr als 5,0 Sekunden beträgt;

f)

das System dem Fahrer Informationen übermittelt, denen er entnehmen kann, dass das Spurwechselvorgang läuft;

g)

das Spurwechselmanöver bei den Fahrzeugkategorien M1 und N1 in weniger als fünf Sekunden und bei den Fahrzeugkategorien M2, M3, N2 und N3 in weniger als zehn Sekunden abgeschlossen ist;

h)

die automatische Lenkfunktion der Kategorie B1 nach dem Abschluss des Fahrspurwechsels automatisch wieder in Betrieb geht und

i)

der Fahrtrichtungsanzeiger nicht vor dem Ende des Spurwechselmanövers aber spätestens 0,5 Sekunden, nachdem die automatische Lenkfunktion der Kategorie B1den Betrieb wiederaufgenommen hat, deaktiviert wird.

3.5.1.3.   Die Prüfung nach Absatz 3.5.1.1. wird mit einem Fahrspurwechsel in der entgegengesetzten Richtung wiederholt.

3.5.2.   Prüfung der Mindestauslösegeschwindigkeit Vsmin.

3.5.2.1.   Prüfung der Mindestauslösegeschwindigkeit Vsmin auf Basis von Vapp = 130 km/h.

Das Prüffahrzeug wird in einer Fahrspur auf einer geraden Strecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin – 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Der Fahrzeugführer leitet einen Spurwechselvorgang ein.

Die Vorschriften dieser Prüfung sind erfüllt, wenn das Spurwechselmanöver nicht durchgeführt wird.

3.5.2.2.   Prüfung der Mindestauslösegeschwindigkeit Vsmin auf der Basis einer länderspezifischen, allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 130 km/h.

Wird Vsmin auf der Grundlage einer länderspezifischen, allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit und nicht auf Basis der in Absatz 5.6.4.8.1. vorgegebenen Vapp = 130 km/h berechnet, werden die im Folgenden beschriebenen Prüfungen durchgeführt. Zu diesem Zweck ist nach entsprechender Vereinbarung zwischen dem Fahrzeughersteller und dem technischen Dienst eine Simulation der Bedingungen im Einsatzland zulässig.

3.5.2.2.1.   Das Prüffahrzeug wird in einer Fahrspur auf einer geraden Strecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin – 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Der Fahrzeugführer leitet einen Spurwechselvorgang ein.

Die Vorschriften dieser Prüfung sind erfüllt, wenn das Spurwechselmanöver nicht durchgeführt wird.

3.5.2.2.2.   Das Prüffahrzeug wird in einer Fahrspur auf einer geraden Strecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Der Fahrzeugführer leitet einen Spurwechselvorgang ein.

Die Vorschriften dieser Prüfung sind erfüllt, wenn das Spurwechselmanöver durchgeführt wird.

3.5.2.2.3.   Der Hersteller hat zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass das Fahrzeug in der Lage ist, das Einsatzland zu erkennen, und dass die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Landes bekannt ist.

3.5.3.   Übersteuerungsprüfung

3.5.3.1.   Das Prüffahrzeug wird auf einer Fahrspur auf einer geraden Prüfstrecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Danach leitet der Fahrzeugführer einen Fahrspurwechsel in die benachbarte Fahrspur ein.

Die Betätigungseinrichtung wird vom Fahrer fest unter Kontrolle gehalten, um das Fahrzeug in gerader Richtung zu halten.

Die Kraft, die der Fahrzeugführer während des Übersteuerungsmanövers auf die Betätigungseinrichtung ausübt, wird aufgezeichnet.

3.5.3.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn die gemessene Übersteuerungskraft gemäß Vorgabe in Absatz 5.6.4.3. 50 N nicht übersteigt.

3.5.3.3.   Die Prüfung nach Absatz 3.5.3.1. wird mit einem Fahrspurwechsel in der entgegengesetzten Richtung wiederholt.

3.5.4.   Prüfung der Unterdrückung des Fahrspurwechselverfahrens

3.5.4.1.   Das Prüffahrzeug wird auf einer Fahrspur auf einer geraden Prüfstrecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Danach leitet der Fahrer ein Fahrspurwechselverfahren ein.

Die Prüfung wird für jede einzelne der folgenden Bedingungen wiederholt, wobei diese Bedingungen jeweils vor dem Beginn des Spurwechselmanövers eintreten müssen.

a)

Das System wird vom Fahrer übersteuert.

b)

Das System wird vom Fahrer ausgeschaltet.

c)

Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird auf Vsmin – 10 km/h gesenkt.

d)

Der Fahrer hat seine Hände von der Betätigungseinrichtung genommen und das Warnsignal für fehlenden Handkontakt wurde ausgelöst.

e)

die Fahrtrichtungsanzeiger werden vom Fahrzeugführer manuell deaktiviert;

f)

Das Spurwechselmanöver hat nicht innerhalb von 5,0 Sekunden nach der Einleitung des Spurwechselvorgangs begonnen (beispielsweise fährt ein anderes Fahrzeug in einer kritischen Situation, wie sie in Absatz 5.6.4.7. beschrieben wird, auf der benachbarten Fahrspur).

3.5.4.2.   Die Vorschriften dieser Prüfung sind erfüllt, wenn der Spurwechselvorgang in jedem der vorstehend beschriebenen Prüffälle unterdrückt wird.

3.5.5.   Prüfung der Sensorleistung

3.5.5.1.   Das Prüffahrzeug wird auf einer Fahrspur auf einer geraden Prüfstrecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus).

Ein anderes Fahrzeug nähert sich auf der benachbarten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h von hinten.

Bei dem herannahenden Fahrzeug handelt es sich um ein typgenehmigtes Großserienmotorrad der Kategorie L3 mit einem Hubraum von höchstens 600 cm3 ohne Frontverkleidung oder Windschutzscheibe; das Motorrad fährt möglichst in der Mitte der Fahrspur.

Der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Prüffahrzeugs und dem vorderen Ende des herannahenden Fahrzeugs wird gemessen (z. B. mit einem globalen Positionssystem mit Differentialsignal) und der Wert, bei dem das System das herannahende Fahrzeug erkennt, wird aufgezeichnet.

3.5.5.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn das System das herannahende Fahrzeug nicht später erkennt als bei dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Abstand (Srear) gemäß Vorgabe in Absatz 5.6.4.8.1.

3.5.6.   Prüfung der Sensorblindheit

3.5.6.1.   Das Prüffahrzeug wird auf einer Fahrspur auf einer geraden Prüfstrecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird aktiviert (Standby-Modus) und ein anderes Fahrzeug nähert sich von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. angegeben zu aktivieren.

Anschließend fährt das herannahende Fahrzeug vollständig an dem Prüffahrzeug vorbei.

Mit Hilfe von zwischen dem Fahrzeughersteller und dem technischen Dienst vereinbarten Mitteln, die im Prüfbericht zu vermerken sind, wird Blindheit des oder der hintere(n) Sensor(en) hergestellt. Dieser Vorgang erfolgt bei stehendem Fahrzeug unter der Voraussetzung, dass kein neuer Motorstart-/Motorlaufzyklus durchgeführt wird.

Das Fahrzeug wird gefahren, bis es eine Geschwindigkeit von Vsmin + 10 km/h erreicht hat, und anschließend leitet der Fahrer ein Spurwechselvorgang ein.

3.5.6.2.   Die Prüfvorschriften sind erfüllt, wenn das System:

a)

die Sensorblindheit erkennt;

b)

dem Fahrer ein Warnsignal gemäß Festlegung in Absatz 5.6.4.8.4. übermittelt;

c)

daran gehindert wird, das Spurwechselmanöver durchzuführen.

Zusätzlich zu der vorstehend beschriebenen Prüfung hat der Hersteller zur Zufriedenheit des technischen Dienstes nachzuweisen, dass die in Absatz 5.6.4.8.4. festgelegten Vorschriften auch in anderen Fahrszenarios erfüllt werden. Dieser Nachweis kann auf der Grundlage geeigneter, dem Prüfbericht beigefügter Unterlagen erbracht werden.

3.5.7.   Prüfung des Motorstart-/Laufzyklus

Die Prüfung ist in die drei unten beschriebenen, aufeinanderfolgenden Phasen unterteilt.

Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt: Vsmin + 10 km/h.

3.5.7.1.   Phase 1 — Prüfung bei ausgeschalteter Standardfunktion

3.5.7.1.1.   Im Anschluss an einen neuen, vom Fahrer durchgeführten Motorstart-/Laufzyklus wird das Prüffahrzeug in einer Fahrspur auf einer geraden Strecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird nicht aktiviert (ausgeschaltet) und von hinten nähert sich ein anderes Fahrzeug, das vollständig am Prüffahrzeug vorüberfährt.

Der zur Einleitung eines Spurwechselvorgangs genutzte Fahrtrichtungszeiger wird vom Fahrer für einen Zeitraum von mehr als fünf Sekunden aktiviert.

3.5.7.1.2.   Die Vorschriften der Prüfungsphase 1 sind erfüllt, wenn das Spurwechselmanöver nicht eingeleitet wird.

3.5.7.2.   Phase 2

Mit dieser Prüfung soll kontrolliert werden, ob das Spurwechselmanöver verhindert wird, wenn das System in einem Abstand, der dem Abstand Srear (gemäß Vorgabe in Absatz 5.6.4.8.3.) entspricht oder größer als dieser ist, kein bewegliches Objekt entdeckt.

3.5.7.2.1.   Im Anschluss an einen neuen, vom Fahrer durchgeführten Motorstart-/Laufzyklus wird das Prüffahrzeug in einer Fahrspur auf einer geraden Strecke mit mindestens zwei Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung und Fahrbahnmarkierungen auf beiden Seiten der Fahrspuren gefahren.

Die automatische Lenkfunktion der Kategorie C wird von Hand aktiviert (Standby-Modus).

Der Fahrzeugführer leitet einen Spurwechselvorgang ein.

3.5.7.2.2.   Die Vorschriften der Prüfungsphase 2 sind erfüllt, wenn das Spurwechselmanöver nicht begonnen hat (weil die in Absatz 5.6.4.8.3. spezifizierte Vorbedingung nicht erfüllt worden ist).

3.5.7.3.   Phase 3 — Prüfung der Bedingungen für die Ermöglichung eines Fahrspurwechsels

Mit dieser Prüfung soll kontrolliert werden, ob das Spurwechselmanöver nur möglich ist, wenn das System in einem Abstand, der dem Abstand Srear (gemäß Vorgabe in Absatz 5.6.4.8.3.) entspricht oder größer als dieser ist, ein bewegliches Objekt entdeckt hat.

3.5.7.3.1.   Nachdem die Prüfungsphase 2 abgeschlossen worden ist, nähert sich auf der benachbarten Spur ein Fahrzeug von hinten, um das System wie in Absatz 5.6.4.8.3. vorgegeben zu aktivieren.

Der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Prüffahrzeugs und dem vorderen Ende des herannahenden Fahrzeugs wird gemessen (z. B. mit einem globalen Positionssystem mit Differentialsignal) und der Wert, bei dem das System das herannahende Fahrzeug erkennt, wird aufgezeichnet.

Nachdem das von hinten herannahende Fahrzeug vollständig am Prüffahrzeug vorbeigefahren ist, leitet der Fahrer einen Spurwechselvorgang ein.

3.5.7.3.2.   Die Vorschriften der Prüfungsphase 3 sind erfüllt, wenn:

a)

das Spurwechselmanöver ausgeführt worden ist;

b)

das herannahende Fahrzeug spätestens in der vom Fahrzeughersteller angegebenen Entfernung (Srear) erfasst wird.


14.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 318/51


BESCHLUSS Nr. 1/2018 DES UNTERAUSSCHUSSES FÜR GEOGRAFISCHE ANGABEN

vom 24. August 2018

zur Änderung der Anhänge XXX-C und XXX-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits [2018/1948]

DER UNTERAUSSCHUSS FÜR GEOGRAFISCHE ANGABEN —

Gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, insbesondere auf Artikel 306 Absatz 4 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel ist am 1. April 2013 in Kraft getreten.

(2)

Das genannte Abkommen wurde in der Folge in das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden das „Abkommen“) aufgenommen, das am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.

(3)

Gemäß Artikel 298 des Abkommens können neue zu schützende geografische Angaben nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach Prüfung einer Zusammenfassung der Produktspezifikationen gemäß Artikel 297 Absätze 3 und 4 des Abkommens zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien in die Anhänge XXX-C und XXX-D des Abkommens aufgenommen werden.

(4)

Das Verfahren und die Prüfung sind abgeschlossen, sodass die Anhänge XXX-C und XXX-D geändert werden können —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge XXX-C und XXX-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits werden durch den Wortlaut im Anhang zu diesem Beschluss ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Brüssel, den 24. August 2018

Für den Unterausschuss für geografische Angaben

Die Vorsitzende und die Leiterin der Delegation der Europäischen Union

Susana MARAZUELA-AZPIROZ

Die Leiterin der moldauischen Delegation

Liliana BOLOCAN

Die Sekretärinnen des Unterausschusses

Die Sekretärin der Europäischen Union

Małgorzata ŚLIWIŃSKA-KLENNER

Die Sekretärin der Republik Moldau

Liliana VIERU


ANHANG

„ANHANG XXX-C

GEOGRAFISCHE ANGABEN DER ERZEUGNISSE GEMÄSS ARTIKEL 297 ABSÄTZE 3 UND 4

In der Republik Moldau zu schützende landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel der EU, ausgenommen Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine

EU-Mitgliedstaat

Zu schützender Name

Art des Erzeugnisses

Gleichwertige Angabe in lateinischen Buchstaben

BE

Jambon d'Ardenne

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

BE

Potjesvlees uit de Westhoek

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

BE

Fromage de Herve

Käse

 

BE

Beurre d'Ardenne

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

BE

Brussels grondwitloof

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

BE

Plate de Florenville

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

BE

Vlaams — Brabantse Tafeldruif

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

BE

Poperingse Hopscheuten/Poperingse Hoppescheuten

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

BE

Geraardsbergse mattentaart

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

BE

Liers vlaaike

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

BE

Gentse azalea

Blumen und Zierpflanzen

 

BE

Vlaamse laurier

Blumen und Zierpflanzen

 

BE

Pâté gaumais

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

BG

Горнооряховски суджук

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

Gornooryahovski sudzhuk

BG

Българско розово масло

Ätherische Öle

Bulgarsko rozovo maslo

CZ

Jihočeská Niva

Käse

 

CZ

Jihočeská Zlatá Niva

Käse

 

CZ

Olomoucké tvarůžky

Käse

 

CZ

Nošovické kysané zelí

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

CZ

Všestarská cibule

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

CZ

Chelčicko — Lhenické ovoce

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

CZ

Pohořelický kapr

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

CZ

Třeboňský kapr

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

CZ

Březnický ležák

Bier

 

CZ

Brněnské pivo/Starobrněnské pivo

Bier

 

CZ

Budějovické pivo

Bier

 

CZ

Budějovický měšťanský var

Bier

 

CZ

Černá Hora

Bier

 

CZ

České pivo

Bier

 

CZ

Českobudějovické pivo

Bier

 

CZ

Chodské pivo

Bier

 

CZ

Znojemské pivo

Bier

 

CZ

Hořické trubičky

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Karlovarský suchar

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Lomnické suchary

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Mariánskolázeňské oplatky

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Pardubický perník

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Štramberské uši

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Karlovarské oplatky

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Karlovarské trojhránky

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Valašský frgál

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

CZ

Český kmín

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

CZ

Chamomilla bohemica

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

CZ

Žatecký chmel

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

DK

Vadehavslam

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DK

Vadehavsstude

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DK

Danablu

Käse

 

DK

Esrom

Käse

 

DK

Lammefjordsgulerod

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Diepholzer Moorschnucke

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DE

Lüneburger Heidschnucke

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DE

Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DE

Bayerisches Rindfleisch/Rindfleisch aus Bayern

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DE

Weideochse vom Limpurger Rind

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

DE

Aachener Weihnachts-Leberwurst/Oecher Weihnachtsleberwurst

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Ammerländer Dielenrauchschinken/Ammerländer Katenschinken

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Ammerländer Schinken/Ammerländer Knochenschinken

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Flönz

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Greußener Salami

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Oecher Puttes/Aachener Puttes

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Schwarzwälder Schinken

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Thüringer Leberwurst

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Thüringer Rostbratwurst

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Thüringer Rotwurst

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Göttinger Feldkieker

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Göttinger Stracke

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Halberstädter Würstchen

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Hofer Rindfleischwurst

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Holsteiner Katenschinken/Holsteiner Schinken/Holsteiner Katenrauchschinken/Holsteiner Knochenschinken

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Westfälischer Knochenschinken

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

DE

Allgäuer Bergkäse

Käse

 

DE

Allgäuer Emmentaler

Käse

 

DE

Allgäuer Sennalpkäse

Käse

 

DE

Altenburger Ziegenkäse

Käse

 

DE

Odenwälder Frühstückskäse

Käse

 

DE

Hessischer Handkäse/Hessischer Handkäs

Käse

 

DE

Holsteiner Tilsiter

Käse

 

DE

Nieheimer Käse

Käse

 

DE

Weißlacker/Allgäuer Weißlacker

Käse

 

DE

Obazda/Obatzter

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

DE

Lausitzer Leinöl

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

DE

Bayerischer Meerrettich/Bayerischer Kren

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Bornheimer Spargel/Spargel aus dem Anbaugebiet Bornheim

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Dithmarscher Kohl

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Feldsalat von der Insel Reichenau

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Frankfurter Grüne Soße/Frankfurter Grie Soß

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Fränkischer Grünkern

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Gurken von der Insel Reichenau

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Höri Bülle

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Salate von der Insel Reichenau

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Spreewälder Gurken

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Spreewälder Meerrettich

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Tomaten von der Insel Reichenau

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Abensberger Spargel/Abensberger Qualitätsspargel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Bamberger Hörnla/Bamberger Hörnle/Bamberger Hörnchen

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Filderkraut/Filderspitzkraut

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Lüneburger Heidekartoffeln

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Rheinisches Apfelkraut

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Rheinisches Zuckerrübenkraut/Rheinischer Zuckerrübensirup/Rheinisches Rübenkraut

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Schrobenhausener Spargel/Spargel aus dem Schrobenhausener Land/Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Spargel aus Franken/Fränkischer Spargel/Franken-Spargel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Stromberger Pflaume

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Walbecker Spargel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Glückstädter Matjes

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Holsteiner Karpfen

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Oberlausitzer Biokarpfen

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Oberpfälzer Karpfen

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Schwarzwaldforelle

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Aischgründer Karpfen

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Fränkischer Karpfen/Frankenkarpfen/Karpfen aus Franken

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

DE

Bayerisches Bier

Bier

 

DE

Bremer Bier

Bier

 

DE

Dortmunder Bier

Bier

 

DE

Hofer Bier

Bier

 

DE

Kölsch

Bier

 

DE

Kulmbacher Bier

Bier

 

DE

Mainfranken Bier

Bier

 

DE

Münchener Bier

Bier

 

DE

Reuther Bier

Bier

 

DE

Aachener Printen

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Bayerische Breze/Bayerische Brezn/Bayerische Brez'n/Bayerische Brezel

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Lübecker Marzipan

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Meißner Fummel

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Nürnberger Lebkuchen

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Bremer Klaben

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Dresdner Christstollen/Dresdner Stollen/Dresdner Weihnachtsstollen

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Salzwedeler Baumkuchen

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Westfälischer Pumpernickel

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

DE

Düsseldorfer Mostert/Düsseldorfer Senf Mostert/Düsseldorfer Urtyp Mostert/Aechter Düsseldorfer Mostert

Senfpaste

 

DE

Schwäbische Maultaschen/Schwäbische Suppenmaultaschen

Teigwaren

 

DE

Schwäbische Spätzle/Schwäbische Knöpfle

Teigwaren

 

DE

Elbe-Saale Hopfen

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

DE

Hopfen aus der Hallertau

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

DE

Hessischer Apfelwein

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

DK

Lammefjordskartofler

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

DE

Spalt Spalter

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

DE

Tettnanger Hopfen

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IE

Connemara Hill lamb/Uain Sléibhe Chonamara

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

IE

Timoleague Brown Pudding

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IE

Imokilly Regato

Käse

 

IE

Clare Island Salmon

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

IE

Waterford Blaa/Blaa

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IE

Oriel Sea Minerals

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IE

Oriel Sea Salt

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

EL

Αρνάκι Ελασσόνας

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

Arnaki Elassonas

EL

Κατσικάκι Ελασσόνας

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

Katsikaki Elassonas

EL

Ανεβατό

Käse

Anevato

EL

Γαλοτύρι

Käse

Galotyri

EL

Γραβιέρα Αγράφων

Käse

Graviera Agrafon

EL

Γραβιέρα Κρήτης

Käse

Graviera Kritis

EL

Γραβιέρα Νάξου

Käse

Graviera Naxou

EL

Καλαθάκι Λήμνου

Käse

Kalathaki Limnou

EL

Κασέρι

Käse

Kasseri

EL

Κατίκι Δομοκού

Käse

Katiki Domokou

EL

Κεφαλογραβιέρα

Käse

Kefalograviera

EL

Κοπανιστή

Käse

Kopanisti

EL

Λαδοτύρι Μυτιλήνης

Käse

Ladotyri Mytilinis

EL

Μανούρι

Käse

Manouri

EL

Μετσοβόνε

Käse

Metsovone

EL

Μπάτζος

Käse

Batzos

EL

Ξυνομυζήθρα Κρήτης

Käse

Xynomyzithra Kritis

EL

Πηχτόγαλο Χανίων

Käse

Pichtogalo Chanion

EL

Σαν Μιχάλη

Käse

San Michali

EL

Σφέλα

Käse

Sfela

EL

Φέτα

Käse

Feta

EL

Φορμαέλλα Αράχωβας Παρνασσού

Käse

Formaella Arachovas Parnassou

EL

Ξύγαλο Σητείας/Ξίγαλο Σητείας

Käse

Xygalo Siteias/Xigalo Siteias

EL

Μέλι Ελάτης Μαινάλου Βανίλια

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

Meli Elatis Menalou Vanilia

EL

Άγιος Ματθαίος Κέρκυρας

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Agios Mattheos Kerkyras

EL

Αποκορώνας Χανίων Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Apokoronas Chanion Kritis

EL

Αρχάνες Ηρακλείου Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Arxanes Irakliou Kritis

EL

Βιάννος Ηρακλείου Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Vianos Irakliou Kritis

EL

Βόρειος Μυλοπόταμος Ρεθύμνης Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Vorios Mylopotamos Rethymnis Kritis

EL

Γαλανό Μεταγγιτσίου Χαλκιδικής

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Galano Metaggitsiou Chalkidikis

EL

Εξαιρετικό παρθένο ελαιόλαδο „Τροιζηνία“

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Exeretiko partheno eleolado „Trizinia“

EL

Εξαιρετικό παρθένο ελαιόλαδο Θραψανό

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Exeretiko partheno eleolado Thrapsano

EL

Ζάκυνθος

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Zakynthos

EL

Θάσος

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Thassos

EL

Καλαμάτα

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Kalamata

EL

Κεφαλονιά

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Kefalonia

EL

Κολυμβάρι Χανίων Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Kolymvari Chanion Kritis

EL

Κρανίδι Αργολίδας

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Kranidi Argolidas

EL

Κροκεές Λακωνίας

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Krokees Lakonias

EL

Λακωνία

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Lakonia

EL

Λέσβος/Μυτιλήνη

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Lesvos/Mytilini

EL

Λυγουριό Ασκληπιείου

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Lygourio Asklipiou

EL

Ολυμπία

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Olympia

EL

Πεζά Ηρακλείου Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Peza Irakliou Kritis

EL

Πέτρινα Λακωνίας

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Petrina Lakonias

EL

Πρέβεζα

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Preveza

EL

Ρόδος

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Rodos

EL

Σάμος

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Samos

EL

Σητεία Λασιθίου Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Sitia Lasithiou Kritis

EL

Φοινίκι Λακωνίας

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Finiki Lakonias

EL

Χανιά Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Chania Kritis

EL

Αγουρέλαιο Χαλκιδικής

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Agoureleo Chalkidikis

EL

Εξαιρετικό Παρθένο Ελαιόλαδο Σέλινο Κρήτης

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Exeretiko partheno eleolado Selino Kritis

EL

Μεσσαρά

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

Messara

EL

Ακτινίδιο Πιερίας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Aktinidio Pierias

EL

Ακτινίδιο Σπερχειού

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Aktinidio Sperchiou

EL

Ελιά Καλαμάτας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Elia Kalamatas

EL

Θρούμπα Αμπαδιάς Ρεθύμνης Κρήτης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Throumba Ampadias Rethymnis Kritis

EL

Θρούμπα Θάσου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Throumba Thassou

EL

Θρούμπα Χίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Throumba Chiou

EL

Κελυφωτό φυστίκι Φθιώτιδας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Kelifoto fystiki Fthiotidas

EL

Κεράσια τραγανά Ροδοχωρίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Kerassia Tragana Rodochoriou

EL

Κονσερβολιά Αμφίσσης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Konservolia Amfissis

EL

Κονσερβολιά Άρτας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Konservolia Artas

EL

Κονσερβολιά Αταλάντης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Konservolia Atalantis

EL

Κονσερβολιά Πηλίου Βόλου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Konservolia Piliou Volou

EL

Κονσερβολιά Ροβίων

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Konservolia Rovion

EL

Κονσερβολιά Στυλίδας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Konservolia Stylidas

EL

Κορινθιακή Σταφίδα Βοστίτσα

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Korinthiaki Stafida Vostitsa

EL

Κουμ Κουάτ Κέρκυρας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Koum kouat Kerkyras

EL

Μήλα Ζαγοράς Πηλίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Mila Zagoras Piliou

EL

Μήλα Ντελίσιους Πιλαφά Τριπόλεως

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Mila Delicious Pilafa Tripoleas

EL

Μήλο Καστοριάς

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Milo Kastorias

EL

Ξερά σύκα Κύμης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Xera syka Kymis

EL

Πατάτα Κάτω Νευροκοπίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Patata Kato Nevrokopiou

EL

Πορτοκάλια Μάλεμε Χανίων Κρήτης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Portokalia Maleme Chanion Kritis

EL

Ροδάκινα Νάουσας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Rodakina Naoussas

EL

Σταφίδα Ζακύνθου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Stafida Zakynthou

EL

Σταφίδα Σουλτανίνα Κρήτης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Stafida Soultanina Kritis

EL

Σύκα Βραβρώνας Μαρκοπούλου Μεσογείων

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Syka Vavronas Markopoulou Messongion

EL

Τσακώνικη μελιτζάνα Λεωνιδίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Tsakoniki Melitzana Leonidiou

EL

Φάβα Φενεού

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fava Feneou

EL

Φασόλια (Γίγαντες Ελέφαντες) Πρεσπών Φλώρινας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fassolia Gigantes Elefantes Prespon Florinas

EL

Φασόλια (πλακέ μεγαλόσπερμα) Πρεσπών Φλώρινας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fassolia (plake megalosperma) Prespon Florinas

EL

ΦΑΣΟΛΙΑ ΓΙΓΑΝΤΕΣ — ΕΛΕΦΑΝΤΕΣ ΚΑΣΤΟΡΙΑΣ

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fasolia Gigantes-Elefantes Kastorias

EL

Φασόλια γίγαντες ελέφαντες Κάτω Νευροκοπίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fassolia Gigantes Elefantes Kato Nevrokopiou

EL

Φασόλια κοινά μεσόσπερμα Κάτω Νευροκοπίοu

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fassolia kina Messosperma Kato Nevrokopiu

EL

Φυστίκι Αίγινας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fystiki Aeginas

EL

Φυστίκι Μεγάρων

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fystiki Megaron

EL

Μανταρίνι Χίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Mandarini Chiou

EL

Ξηρά Σύκα Ταξιάρχη

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Xira Syka Taxiarchi

EL

Πατάτα Νάξου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Patata Naxou

EL

Πράσινες Ελιές Χαλκιδικής

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Prasines Elies Chalkidikis

EL

Σταφίδα Ηλείας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Stafida Ilias

EL

Τοματάκι Σαντορίνης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Tomataki Santorinis

EL

Φάβα Σαντορίνης

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fava Santorinis

EL

Φασόλια Βανίλιες Φενεού

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fasolia Vanilies Feneou

EL

Φιρίκι Πηλίου

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Firiki Piliou

EL

Αυγοτάραχο Μεσολογγίου

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

Avgotarocho Messolongiou

EL

Κρητικό παξιμάδι

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

Kritiko paximadi

EL

Μαστίχα Χίου

Teigwaren

Masticha Chiou

EL

Τσίχλα Χίου

Teigwaren

Tsikla Chiou

EL

Μαστιχέλαιο Χίου

Ätherische Öle

Mastichelaio Chiou

EL

Κρόκος Κοζάνης

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

Krokos Kozanis

ES

Carne de Ávila

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Carne de Cantabria

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Carne de la Sierra de Guadarrama

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Carne de Morucha de Salamanca

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Carne de Vacuno del País Vasco/Euskal Okela

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Cordero de Navarra/Nafarroako Arkumea

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Cordero Manchego

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Gall del Penedès

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Lechazo de Castilla y León

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Pollo y Capón del Prat

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Ternasco de Aragón

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Ternera Asturiana

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Ternera de Aliste

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Ternera de Extremadura

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Ternera de Navarra/Nafarroako Aratxea

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Ternera Gallega

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Cordero de Extremadura

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Cordero Segureño

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES

Botillo del Bierzo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Cecina de León

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Chorizo Riojano

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Dehesa de Extremadura

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Guijuelo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Jamón de Huelva

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Jamón de Serón

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Jamón de Teruel/Paleta de Teruel

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Jamón de Trevélez

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Lacón Gallego

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Salchichón de Vic/Llonganissa de Vic

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Sobrasada de Mallorca

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Chorizo de Cantimpalos

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Chosco de Tineo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Los Pedroches

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

ES

Afuega'l Pitu

Käse

 

ES

Arzùa-Ulloa

Käse

 

ES

Cabrales

Käse

 

ES

Cebreiro

Käse

 

ES

Gamoneu/Gamonedo

Käse

 

ES

Idiazabal

Käse

 

ES

Mahón-Menorca

Käse

 

ES

Picón Bejes-Tresviso

Käse

 

ES

Queso de La Serena

Käse

 

ES

Queso de l'Alt Urgell y la Cerdanya

Käse

 

ES

Queso de Murcia

Käse

 

ES

Queso de Murcia al vino

Käse

 

ES

Queso de Valdeón

Käse

 

ES

Queso Ibores

Käse

 

ES

Queso Majorero

Käse

 

ES

Queso Manchego

Käse

 

ES

Queso Nata de Cantabria

Käse

 

ES

Queso Palmero/Queso de la Palma

Käse

 

ES

Queso Tetilla/Queixo Tetilla

Käse

 

ES

Queso Zamorano

Käse

 

ES

Quesucos de Liébana

Käse

 

ES

Roncal

Käse

 

ES

San Simón da Costa

Käse

 

ES

Torta del Casar

Käse

 

ES

Queso Camerano

Käse

 

ES

Queso Casín

Käse

 

ES

Queso de Flor de Guía/Queso de Media Flor de Guía/Queso de Guía

Käse

 

ES

Queso Los Beyos

Käse

 

ES

Miel de Galicia/Mel de Galicia

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

ES

Miel de Granada

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

ES

Miel de La Alcarria

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

ES

Miel de Liébana

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

ES

Miel de Tenerife

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

ES

Aceite de La Alcarria

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite de la Comunitat Valenciana

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite de la Rioja

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite de Mallorca/Aceite mallorquín/Oli de Mallorca/Oli mallorquí

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite de Terra Alta/Oli de Terra Alta

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite del Baix Ebre-Montsià/Oli del Baix Ebre-Montsià

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite del Bajo Aragón

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite Monterrubio

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Antequera

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Baena

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Gata-Hurdes

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Les Garrigues

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Mantequilla de l'Alt Urgell y la Cerdanya/Mantega de l'Alt Urgell i la Cerdanya

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Mantequilla de Soria

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Montes de Granada

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Montes de Toledo

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Oli de l'Empordà/Aceite de L'Empordà

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Poniente de Granada

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Priego de Córdoba

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Sierra de Cádiz

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Sierra de Cazorla

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Sierra de Segura

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Sierra Mágina

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Siurana

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite Campo de Calatrava

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite Campo de Montiel

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite de Lucena

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite de Navarra

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceite Sierra del Moncayo

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Estepa

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Montoro-Adamuz

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

ES

Aceituna de Mallorca/Aceituna Mallorquina/Oliva de Mallorca/Oliva Mallorquina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Ajo Morado de las Pedroñeras

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Alcachofa de Benicarló/Carxofa de Benicarló

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Alcachofa de Tudela

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Almendra de Mallorca/Almendra Mallorquina/Ametlla de Mallorca/Ametlla Mallorquina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Alubia de La Bañeza-León

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Arroz de Valencia/Arròs de València

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Arroz del Delta del Ebro/Arròs del Delta de l'Ebre

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Avellana de Reus

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Berenjena de Almagro

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Calasparra

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Calçot de Valls

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Cereza del Jerte

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Cerezas de la Montaña de Alicante

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Chirimoya de la Costa tropical de Granada-Málaga

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Cítricos Valencianos/Cítrics Valencians

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Clementinas de las Tierras del Ebro/Clementines de les Terres de l'Ebre

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Coliflor de Calahorra

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Espárrago de Huétor-Tájar

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Espárrago de Navarra

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Faba Asturiana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Faba de Lourenzá

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Fesols de Santa Pau

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Garbanzo de Fuentesaúco

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Gofio Canario

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Granada Mollar de Elche/Granada de Elche

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Judías de El Barco de Ávila

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Kaki Ribera del Xúquer

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Lenteja de La Armuña

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Lenteja de Tierra de Campos

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Manzana de Girona/Poma de Girona

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Manzana Reineta del Bierzo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Melocotón de Calanda

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Melón de Torre Pacheco-Murcia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Nísperos Callosa d'En Sarriá

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pataca de Galicia/Patata de Galicia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Patatas de Prades/Patates de Prades

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pemento de Mougán

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pemento do Couto

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pera de Jumilla

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Peras de Rincón de Soto

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pimiento Asado del Bierzo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pimiento Riojano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pimientos del Piquillo de Lodosa

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Uva de mesa embolsada ‚Vinalopó‘

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Aceituna Aloreña de Málaga

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Castaña de Galicia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Cebolla Fuentes de Ebro

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Garbanzo de Escacena

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Grelos de Galicia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Melón de La Mancha

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Mongeta del Ganxet

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Papas Antiguas de Canarias

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pasas de Málaga

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pemento da Arnoia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pemento de Herbón

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pemento de Oímbra

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pera de Lleida

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pimiento de Fresno-Benavente

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Pimiento de Gernika or Gernikako Piperra

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Plátano de Canarias

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Tomate La Cañada

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

ES

Caballa de Andalucia

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

ES

Mejillón de Galicia/Mexillón de Galicia

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

ES

Melva de Andalucia

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

ES

Mojama de Barbate

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

ES

Mojama de Isla Cristina

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

ES

Alfajor de Medina Sidonia

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Ensaimada de Mallorca/Ensaimada mallorquina

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Jijona

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Mantecadas de Astorga

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Mazapán de Toledo

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Pan de Cea

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Pan de Cruz de Ciudad Real

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Polvorones de Estepa

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Tarta de Santiago

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Turrón de Agramunt/Torró d'Agramunt

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Turrón de Alicante

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Mantecados de Estepa

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Pa de Pagès Català

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Pan de Alfacar

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Sobao Pasiego

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

ES

Cochinilla de Canarias

Cochenille (Rohstoff tierischen Ursprungs)

 

ES

Azafrán de la Mancha

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Chufa de Valencia

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Pimentón de la Vera

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Pimentón de Murcia

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Sidra de Asturias/Sidra d'Asturies

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Vinagre de Jerez

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Vinagre de Montilla-Moriles

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES

Vinagre del Condado de Huelva

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

ES/FR

Rosée des Pyrénées Catalanes

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

ES/FR

Ternera de los Pirineos Catalanes/Vedella dels Pirineus Catalans/Vedell des Pyrénées Catalanes

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau de l'Aveyron

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau de Lozère

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau de Pauillac

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau de Sisteron

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau du Bourbonnais

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau du Limousin

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau du Poitou-Charentes

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau du Quercy

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Barèges-Gavarnie

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Bœuf charolais du Bourbonnais

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Boeuf de Bazas

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Bœuf de Chalosse

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Bœuf de Charolles

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Bœuf du Maine

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Dinde de Bresse

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Pintade de l'Ardèche

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Pintadeau de la Drôme

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc de la Sarthe

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc de Normandie

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc de Vendée

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc du Limousin

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Poulet de l'Ardèche/Chapon de l'Ardèche

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Taureau de Camargue

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Veau d'Aveyron et du Ségala

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Veau du Limousin

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles d'Alsace

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles d'Ancenis

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles d'Auvergne

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Bourgogne

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volaille de Bresse/Poulet de Bresse/Poularde de Bresse/Chapon de Bresse

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Bretagne

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Challans

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Cholet

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Gascogne

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Houdan

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Janzé

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de la Champagne

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de la Drôme

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de l'Ain

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Licques

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de l'Orléanais

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Loué

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Normandie

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles de Vendée

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles des Landes

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Béarn

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Berry

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Charolais

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Forez

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Gatinais

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Gers

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Languedoc

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Lauragais

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Maine

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du plateau de Langres

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Val de Sèvres

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Volailles du Velay

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau de lait des Pyrénées

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Agneau du Périgord

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Boeuf de Vendée

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Fin Gras/Fin Gras du Mézenc

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Génisse Fleur d'Aubrac

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Maine-Anjou

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Oie d'Anjou

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc d'Auvergne

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc de Franche-Comté

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Porc du Sud-Ouest

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Poulet des Cévennes/Chapon des Cévennes

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Prés-salés de la baie de Somme

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Prés-salés du Mont-Saint-Michel

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FR

Boudin blanc de Rethel

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Canard à foie gras du Sud-Ouest (Chalosse, Gascogne, Gers, Landes, Périgord, Quercy)

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Coppa de Corse/Coppa de Corse — Coppa di Corsica

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon d'Auvergne

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon de Bayonne

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon de Lacaune

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon de Vendée

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon sec de Corse/Jambon sec de Corse — Prisuttu

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon sec des Ardennes/Noix de Jambon sec des Ardennes

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Jambon de l'Ardèche

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Lonzo de Corse/Lonzo de Corse — Lonzu

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Pâté de Campagne Breton

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Rillettes de Tours

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Saucisse de Montbéliard

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Saucisse de Morteau or Jésus de Morteau

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Saucisson de l'Ardèche

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Saucisson de Lacaune/Saucisse de Lacaune

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Saucisson sec d'Auvergne/Saucisse sèche d'Auvergne

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FR

Abondance

Käse

 

FR

Banon

Käse

 

FR

Beaufort

Käse

 

FR

Bleu d'Auvergne

Käse

 

FR

Bleu de Gex Haut-Jura/Bleu de Septmoncel

Käse

 

FR

Bleu des Causses

Käse

 

FR

Bleu du Vercors-Sassenage

Käse

 

FR

Brie de Meaux

Käse

 

FR

Brie de Melun

Käse

 

FR

Brocciu Corse/Brocciu

Käse

 

FR

Camembert de Normandie

Käse

 

FR

Cantal/fourme de Cantal/cantalet

Käse

 

FR

Chabichou du Poitou

Käse

 

FR

Chaource

Käse

 

FR

Charolais

Käse

 

FR

Chevrotin

Käse

 

FR

Comté

Käse

 

FR

Crottin de Chavignol/chavignol

Käse

 

FR

Emmental de Savoie

Käse

 

FR

Emmental français est-central

Käse

 

FR

Époisses

Käse

 

FR

Fourme d'Ambert

Käse

 

FR

Laguiole

Käse

 

FR

Langres

Käse

 

FR

Livarot

Käse

 

FR

Maroilles/Marolles

Käse

 

FR

Mont d'or/Vacherin du Haut-Doubs

Käse

 

FR

Morbier

Käse

 

FR

Munster/Munster-Géromé

Käse

 

FR

Neufchâtel

Käse

 

FR

Ossau-Iraty

Käse

 

FR

Pélardon

Käse

 

FR

Picodon

Käse

 

FR

Pont-l'Évêque

Käse

 

FR

Pouligny-Saint-Pierre

Käse

 

FR

Reblochon/reblochon de Savoie

Käse

 

FR

Rocamadour

Käse

 

FR

Roquefort

Käse

 

FR

Sainte-Maure de Touraine

Käse

 

FR

Saint-Nectaire

Käse

 

FR

Salers

Käse

 

FR

Selles-sur-Cher

Käse

 

FR

Soumaintrain

Käse

 

FR

Tome des Bauges

Käse

 

FR

Tomme de Savoie

Käse

 

FR

Tomme des Pyrénées

Käse

 

FR

Valençay

Käse

 

FR

Fourme de Montbrison

Käse

 

FR

Gruyère

Käse

 

FR

Mâconnais

Käse

 

FR

Rigotte de Condrieu

Käse

 

FR

Saint-Marcellin

Käse

 

FR

Crème de Bresse

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Crème d'Isigny

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Crème fraîche fluide d'Alsace

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Miel d'Alsace

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Miel des Cévennes

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Miel de Corse/Mele di Corsica

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Miel de Provence

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Miel de sapin des Vosges

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Œufs de Loué

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

FR

Beurre Charentes-Poitou/Beurre des Charentes/Beurre des Deux-Sèvres

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Beurre de Bresse

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Beurre d'Isigny

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive d'Aix-en-Provence

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive de Corse/Huile d'olive de Corse-Oliu di Corsica

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive de Haute-Provence

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive de la Vallée des Baux-de-Provence

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive de Nice

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive de Nîmes

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Huile d'olive de Nyons

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

FR

Abricots rouges du Roussillon

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Ail blanc de Lomagne

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Ail de la Drôme

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Ail rose de Lautrec

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Artichaut du Roussillon

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Asperge des sables des Landes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Asperges du Blayais

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Chasselas de Moissac

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Châtaigne d'Ardèche

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Citron de Menton

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Clémentine de Corse

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Coco de Paimpol

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Echalote d'Anjou

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Farine de Petit Épeautre de Haute Provence

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Fraise du Périgord

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Haricot tarbais

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Kiwi de l'Adour

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Lentille vert du Puy

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Lentilles vertes du Berry

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Lingot du Nord

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Mâche nantaise

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Melon du Haut-Poitou

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Melon du Quercy

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Mirabelles de Lorraine

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Muscat du Ventoux

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Noisette de Cervione — Nuciola di Cervioni

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Noix de Grenoble

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Noix du Périgord

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Oignon doux des Cévennes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Olive de Nice

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Olives cassées de la Vallée des Baux de Provence

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Olives noires de la Vallée des Baux de Provence

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Olives noires de Nyons

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Petit Épeautre de Haute Provence

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Poireaux de Créances

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pomelo de Corse

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pomme de terre de l'Île de Ré

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pomme du Limousin

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pommes de terre de Merville

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pommes des Alpes de Haute Durance

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pommes et poires de Savoie

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Pruneaux d'Agen/Pruneaux d'Agen mi-cuits

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Riz de Camargue

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Ail fumé d'Arleux

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Béa du Roussillon

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Farine de blé noir de Bretagne/Farine de blé noir de Bretagne — Gwinizh du Breizh

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Farine de châtaigne corse/Farina castagnina corsa

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Figue de Solliès

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Fraises de Nîmes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Melon de Guadeloupe

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Mogette de Vendée

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Oignon de Roscoff

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Olive de Nîmes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FR

Anchois de Collioure

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

FR

Coquille Saint-Jacques des Côtes d'Armor

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

FR

Huîtres Marennes Oléron

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

FR

Moules de bouchot de la Baie du Mont-Saint-Michel

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

FR

Bergamote(s) de Nancy

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

FR

Brioche vendéenne

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

FR

Gâche Vendéenne

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

FR

Moutarde de Bourgogne

Senfpaste

 

FR

Pâtes d'Alsace

Teigwaren

 

FR

Raviole du Dauphiné

Teigwaren

 

FR

Foin de Crau

Heu

 

FR

Huile essentielle de lavande de Haute-Provence/Essence de lavande de Haute-Provence

Ätherische Öle

 

FR

Cidre de Bretagne/Cidre Breton

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Cidre de Normandie/Cidre Normand

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Cornouaille

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Domfront

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Pays d'Auge/Pays d'Auge-Cambremer

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Piment d'Espelette/Piment d'Espelette — Ezpeletako Biperra

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Sel de Guérande/Fleur de sel de Guérande

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FR

Sel de Salies-de-Béarn

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

HR

Zagorski puran

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

HR

Baranjski kulen

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HR

Dalmatinski pršut

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HR

Drniški pršut

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HR

Krčki pršut

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HR

Ekstra djevičansko maslinovo ulje Cres

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

HR

Krčko maslinovo ulje

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

HR

Lički krumpir

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HR

Neretvanska mandarina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HR

Ogulinski kiseli kupus/Ogulinsko kiselo zelje

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HR

Poljički soparnik/Poljički zeljanik/Poljički uljenjak

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

HR+SI

Istarski pršut/Istrski pršut

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Abbacchio Romano

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

IT

Agnello di Sardegna

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

IT

Vitellone bianco dell'Appennino Centrale

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

IT

Agnello del Centro Italia

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

IT

Cinta Senese

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

IT

Bresaola della Valtellina

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Capocollo di Calabria

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Ciauscolo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Coppa Piacentina

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Cotechino Modena

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Crudo di Cuneo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Culatello di Zibello

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Finocchiona

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Lardo di Colonnata

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Mortadella Bologna

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Mortadella di Prato

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Pancetta di Calabria

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Pancetta Piacentina

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto di Carpegna

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto di Modena

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto di Norcia

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto di Parma

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto di San Daniele

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto di Sauris

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto Toscano

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto Veneto Berico-Euganeo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salama da sugo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame Brianza

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame Cremona

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame di Varzi

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame d'oca di Mortara

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame Piacentino

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame Piemonte

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame S. Angelo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salamini italiani alla cacciatora

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salsiccia di Calabria

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Soppressata di Calabria

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Soprèssa Vicentina

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Speck dell'Alto Adige/Südtiroler Markenspeck/Südtiroler Speck

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Valle d'Aosta Jambon de Bosses

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Valle d'Aosta Lard d'Arnad/Vallée d'Aoste Lard d'Arnad

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Zampone Modena

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Coppa di Parma

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Porchetta di Ariccia

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Prosciutto Amatriciano

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Salame Felino

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

IT

Asiago

Käse

 

IT

Bitto

Käse

 

IT

Bra

Käse

 

IT

Caciocavallo Silano

Käse

 

IT

Canestrato Pugliese

Käse

 

IT

Casatella Trevigiana

Käse

 

IT

Casciotta d'Urbino

Käse

 

IT

Castelmagno

Käse

 

IT

Fiore Sardo

Käse

 

IT

Fontina

Käse

 

IT

Formai de Mut dell'Alta Valle Brembana

Käse

 

IT

Gorgonzola

Käse

 

IT

Grana Padano

Käse

 

IT

Montasio

Käse

 

IT

Monte Veronese

Käse

 

IT

Mozzarella di Bufala Campana

Käse

 

IT

Murazzano

Käse

 

IT

Parmigiano Reggiano

Käse

 

IT

Pecorino Crotonese

Käse

 

IT

Pecorino delle Balze Volterrane

Käse

 

IT

Pecorino di Filiano

Käse

 

IT

Pecorino Romano

Käse

 

IT

Pecorino Sardo

Käse

 

IT

Pecorino Siciliano

Käse

 

IT

Pecorino Toscano

Käse

 

IT

Provolone del Monaco

Käse

 

IT

Provolone Valpadana

Käse

 

IT

Silter

Käse

 

IT

Strachitunt

Käse

 

IT

Quartirolo Lombardo

Käse

 

IT

Ragusano

Käse

 

IT

Raschera

Käse

 

IT

Robiola di Roccaverano

Käse

 

IT

Spressa delle Giudicarie

Käse

 

IT

Stelvio/Stilfser

Käse

 

IT

Taleggio

Käse

 

IT

Toma Piemontese

Käse

 

IT

Valle d'Aosta Fromadzo

Käse

 

IT

Valtellina Casera

Käse

 

IT

Canestrato di Moliterno

Käse

 

IT

Formaggella del Luinese

Käse

 

IT

Formaggio di Fossa di Sogliano

Käse

 

IT

Nostrano Valtrompia

Käse

 

IT

Pecorino di Picinisco

Käse

 

IT

Piacentinu Ennese

Käse

 

IT

Piave

Käse

 

IT

Puzzone di Moena/Spretz Tzaorì

Käse

 

IT

Salva Cremasco

Käse

 

IT

Squacquerone di Romagna

Käse

 

IT

Vastedda della valle del Belìce

Käse

 

IT

Miele della Lunigiana

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

IT

Ricotta Romana

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

IT

Miele delle Dolomiti Bellunesi

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

IT

Miele Varesino

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

IT

Ricotta di Bufala Campana

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

IT

Alto Crotonese

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Aprutino Pescarese

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Brisighella

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Bruzio

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Canino

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Cartoceto

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Chianti Classico

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Cilento

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Collina di Brindisi

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Colline di Romagna

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Colline Pontine

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Colline Salernitane

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Colline Teatine

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Dauno

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Garda

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Irpinia — Colline dell'Ufita

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Laghi Lombardi

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Lametia

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Lucca

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Molise

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Monte Etna

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Monti Iblei

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Penisola Sorrentina

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Pretuziano delle Colline Teramane

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Riviera Ligure

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Sabina

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Sardegna

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Sicilia

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Tergeste

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Terra di Bari

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Terra d'Otranto

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Terre di Siena

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Terre Tarentine

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Toscano

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Tuscia

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Umbria

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Val di Mazara

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Valdemone

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Valle del Belice

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Valli Trapanesi

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Veneto Valpolicella, Veneto Euganei e Berici, Veneto del Grappa

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Seggiano

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Terre Aurunche

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Vulture

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

IT

Arancia del Gargano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Arancia Rossa di Sicilia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Asparago Bianco di Bassano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Asparago bianco di Cimadolmo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Asparago di Cantello

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Asparago verde di Altedo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Basilico Genovese

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Cappero di Pantelleria

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Carciofo di Paestum

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Carciofo Romanesco del Lazio

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Carota dell'Altopiano del Fucino

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Castagna Cuneo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Castagna del Monte Amiata

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Castagna di Montella

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Castagna di Vallerano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Ciliegia di Marostica

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Cipolla bianca di Margherita

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Cipolla Rossa di Tropea Calabria

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Cipollotto Nocerino

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Clementine del Golfo di Taranto

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Clementine di Calabria

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fagiolo di Lamon della Vallata Bellunese

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fagiolo di Sarconi

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fagiolo di Sorana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Farina di Neccio della Garfagnana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Farro della Garfagnana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fico Bianco del Cilento

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Ficodindia dell'Etna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fungo di Borgotaro

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Kiwi Latina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

La Bella della Daunia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Lenticchia di Castelluccio di Norcia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Limone Costa d'Amalfi

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Limone di Sorrento

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Limone Femminello del Gargano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone del Mugello

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone di Caprese Michelangelo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone di Castel del Rio

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone di Roccadaspide

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone di San Zeno

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Mela Alto Adige/Südtiroler Apfel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Mela di Valtellina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Mela Val di Non

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Melannurca Campana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Nocciola del Piemonte/Nocciola Piemonte

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Nocciola di Giffoni

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Nocciola Romana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Nocellara del Belice

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Oliva Ascolana del Piceno

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Patata del Fucino

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Patata dell'Alto Viterbese

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Patata di Bologna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Patata novella di Galatina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Patata Rossa di Colfiorito

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Peperone di Senise

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pera dell'Emilia Romagna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pera mantovana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pesca di Verona

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pesca e nettarina di Romagna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pescabivona

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pistacchio Verde di Bronte

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pomodorino del Piennolo del Vesuvio

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pomodoro di Pachino

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pomodoro S. Marzano dell'Agro Sarnese-Nocerino

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Radicchio di Chioggia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Radicchio di Verona

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Radicchio Rosso di Treviso

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Radicchio Variegato di Castelfranco

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Riso di Baraggia Biellese e Vercellese

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Riso Nano Vialone Veronese

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Scalogno di Romagna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Sedano Bianco di Sperlonga

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Uva da tavola di Canicattì

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Uva da tavola di Mazzarrone

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Aglio Bianco Polesano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Aglio di Voghiera

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Amarene Brusche di Modena

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Arancia di Ribera

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Asparago di Badoere

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Brovada

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Carciofo Brindisino

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Carciofo Spinoso di Sardegna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Carota Novella di Ispica

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Ciliegia dell'Etna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Ciliegia di Vignola

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fagioli Bianchi di Rotonda

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fagiolo Cannellino di Atina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fagiolo Cuneo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Farina di castagne della Lunigiana

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Farro di Monteleone di Spoleto

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Fichi di Cosenza

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Ficodindia di San Cono

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Insalata di Lusia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Limone di Rocca Imperiale

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Limone di Siracusa

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Limone Interdonato Messina

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone della Valle di Susa

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Marrone di Combai

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Mela Rossa Cuneo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Melanzana Rossa di Rotonda

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Melone Mantovano

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Patata della Sila

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Peperone di Pontecorvo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Pesca di Leonforte

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Riso del Delta del Po

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Susina di Dro

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Uva di Puglia

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

IT

Acciughe Sotto Sale del Mar Ligure

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

IT

Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

IT

Cozza di Scardovari

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

IT

Salmerino del Trentino

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

IT

Trote del Trentino

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

IT

Cantuccini Toscani/Cantucci Toscani

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Coppia Ferrarese

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Focaccia di Recco col formaggio

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Pagnotta del Dittaino

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Pampapato di Ferrara/Pampepato di Ferrara

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Pane casareccio di Genzano

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Pane di Altamura

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Pane di Matera

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Ricciarelli di Siena

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Marroni del Monfenera

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Pane Toscano

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Panforte di Siena

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Piadina Romagnola/Piada Romagnola

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Torrone di Bagnara

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

IT

Cappellacci di zucca ferraresi

Teigwaren

 

IT

Culurgionis d'Ogliastra

Teigwaren

 

IT

Maccheroncini di Campofilone

Teigwaren

 

IT

Teigwaren di Gragnano

Teigwaren

 

IT

Pizzoccheri della Valtellina

Teigwaren

 

IT

Bergamotto di Reggio Calabria — Olio essenziale

Ätherische Öle

 

IT

Aceto Balsamico di Modena

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Aceto balsamico tradizionale di Modena

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Aceto balsamico tradizionale di Reggio Emilia

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Zafferano dell'Aquila

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Zafferano di San Gimignano

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Zafferano di Sardegna

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Liquirizia di Calabria

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

IT

Sale Marino di Trapani

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

CY

Παφίτικο Λουκάνικο

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

Pafitiko Loukaniko

CY

Κολοκάσι Σωτήρας/Κολοκάσι-Πούλλες Σωτήρας

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Kolokasi Sotiras/Kolokasi-Poulles Sotiras

CY

Γλυκό Τριαντάφυλλο Αγρού

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

Glyko Triantafyllo Agrou

CY

Κουφέτα Αμυγδάλου Γεροσκήπου

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

Koufeta Amygdalou Geroskipou

CY

Λουκούμι Γεροσκήπου

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

Loukoumi Geroskipou

LV

Latvijas lielie pelēkie zirņi

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

LV

Carnikavas nēģi

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

LT

Lietuviškas varškės sūris

Käse

 

LT

Liliputas

Käse

 

LT

Daujėnų naminė duona

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

LT/PL

Seinų/Lazdijų krašto medus/Miód z Sejneńszczyny/Łoździejszczyzny

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

LT

Stakliškės

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

LU

Viande de porc, marque nationale grand-duché de Luxembourg

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

LU

Salaisons fumées, marque nationale grand-duché de Luxembourg

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

LU

Miel — Marque nationale du Grand-Duché de Luxembourg

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

LU

Beurre rose — Marque nationale du Grand-Duché de Luxembourg

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

HU

Magyar szürkemarha hús

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

HU

Budapesti téliszalámi

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HU

Szegedi szalámi/Szegedi téliszalámi

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HU

Csabai kolbász/Csabai vastagkolbász

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HU

Gyulai kolbász/Gyulai pároskolbász

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

HU

Hajdúsági torma

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HU

Gönci kajszibarack

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HU

Makói vöröshagyma/Makói hagyma

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HU

Szentesi paprika

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

HU

Szőregi rózsatő

Blumen und Zierpflanzen

 

HU

Alföldi kamillavirágzat

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

HU

Kalocsai fűszerpaprika-őrlemény

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

HU

Szegedi fűszerpaprika-őrlemény/Szegedi paprika

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

NL

Hollandse geitenkaas

Käse

 

NL

Boeren-Leidse met sleutels

Käse

 

NL

Kanterkaas/Kanternagelkaas/Kanterkomijnekaas

Käse

 

NL

Noord-Hollandse Edammer

Käse

 

NL

Noord-Hollandse Gouda

Käse

 

NL

Edam Holland

Käse

 

NL

Gouda Holland

Käse

 

NL

Brabantse Wal asperges

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

NL

De Meerlander

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

NL

Opperdoezer Ronde

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

NL

Westlandse druif

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

AT

Gailtaler Speck

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

AT

Tiroler Speck

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

AT

Gailtaler Almkäse

Käse

 

AT

Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse

Käse

 

AT

Tiroler Bergkäse

Käse

 

AT

Tiroler Graukäse

Käse

 

AT

Vorarlberger Alpkäse

Käse

 

AT

Vorarlberger Bergkäse

Käse

 

AT

Steirisches Kürbiskernöl

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

AT

Marchfeldspargel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

AT

Pöllauer Hirschbirne

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

AT

Steirische Käferbohne

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

AT

Wachauer Marille

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

AT

Waldviertler Graumohn

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

AT

Mostviertler Birnmost

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

PL

Jagnięcina podhalańska

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PL

Kiełbasa lisiecka

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PL

Krupnioki śląskie

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PL

Bryndza Podhalańska

Käse

 

PL

Oscypek

Käse

 

PL

Wielkopolski ser smażony

Käse

 

PL

Redykołka

Käse

 

PL

Ser koryciński swojski

Käse

 

PL

Miód wrzosowy z Borów Dolnośląskich

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PL

Miód drahimski

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PL

Miód kurpiowski

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PL

Podkarpacki miód spadziowy

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PL

Wiśnia nadwiślanka

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Fasola korczyńska

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Fasola Piękny Jaś z Doliny Dunajca/Fasola z Doliny Dunajca

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Fasola Wrzawska

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Jabłka grójeckie

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Jabłka łąckie

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Śliwka szydlowska

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Suska sechlońska

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Truskawka kaszubska/kaszëbskô malëna

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PL

Karp zatorski

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

PL

Andruty kaliskie

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PL

Rogal świętomarciński

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PL

Cebularz lubelski

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PL

Chleb prądnicki

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PL

Kołocz śląski/kołacz śląski

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PL

Obwarzanek krakowski

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PT

Borrego da Beira

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Borrego de Montemor-o-Novo

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Borrego do Baixo Alentejo

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Borrego do Nordeste Alentejano

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Borrego Serra da Estrela

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Borrego Terrincho

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cabrito da Beira

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cabrito da Gralheira

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cabrito das Terras Altas do Minho

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cabrito de Barroso

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cabrito Transmontano

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Capão de Freamunde

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carnalentejana

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Arouquesa

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Barrosã

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Cachena da Peneda

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne da Charneca

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne de Bísaro Transmonano/Carne de Porco Transmontano

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne de Bovino Cruzado dos Lameiros do Barroso

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne de Porco Alentejano

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne dos Açores

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Marinhoa

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Maronesa

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Mertolenga

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne Mirandesa

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cordeiro Bragançano

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cordeiro de Barroso/Anho de Barroso/Cordeiro de leite de Barroso

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Vitela de Lafões

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cabrito do Alentejo

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Carne de Bravo do Ribatejo

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Cordeiro mirandês/Canhono mirandês

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

PT

Alheira de Barroso-Montalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Alheira de Mirandela

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Alheira de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Butelo de Vinhais/Bucho de Vinhais/Chouriço de Ossos de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Cacholeira Branca de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriça de Carne de Barroso-Montalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriça de carne de Melgaço

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriça de Carne de Vinhais/Linguiça de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriça de sangue de Melgaço

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriça Doce de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriço Azedo de Vinhais/Azedo de Vinhais/Chouriço de Pão de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriço de Abóbora de Barroso-Montalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriço de Carne de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriço de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriço grosso de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Chouriço Mouro de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Farinheira de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Farinheira de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Linguiça de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Linguíça do Baixo Alentejo/Chouriço de carne do Baixo Alentejo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Lombo Branco de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Lombo Enguitado de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Morcela de Assar de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Morcela de Cozer de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Morcela de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Paia de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Paia de Lombo de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Paia de Toucinho de Estremoz e Borba

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Painho de Portalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Paio de Beja

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto de Barrancos/Paleta de Barrancos

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto de Barroso

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto de Camp Maior e Elvas/Paleta de Campo Maior e Elvas

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto de Melgaço

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto de Santana da Serra/Paleta de Santana da Serra

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto de Vinhais/Presunto Bísaro de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Presunto do Alentejo/Paleta do Alentejo

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Salpicão de Barroso-Montalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Salpicão de Melgaço

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Salpicão de Vinhais

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Sangueira de Barroso-Montalegre

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

PT

Queijo de Azeitão

Käse

 

PT

Queijo de Cabra Transmontano/Queijo de Cabra Transmontano Velho

Käse

 

PT

Queijo de Évora

Käse

 

PT

Queijo de Nisa

Käse

 

PT

Queijo do Pico

Käse

 

PT

Queijo mestiço de Tolosa

Käse

 

PT

Queijo Rabaçal

Käse

 

PT

Queijo S. Jorge

Käse

 

PT

Queijo Serpa

Käse

 

PT

Queijo Serra da Estrela

Käse

 

PT

Queijo Terrincho

Käse

 

PT

Queijos da Beira Baixa (Queijo de Castelo Branco, Queijo Amarelo da Beira Baixa, Queijo Picante da Beira Baixa)

Käse

 

PT

Mel da Serra da Lousã

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel da Serra de Monchique

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel da Terra Quente

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel das Terras Altas do Minho

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel de Barroso

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel do Alentejo

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel do Parque de Montezinho

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel do Ribatejo Norte (Serra d'Aire, Albufeira de Castelo de Bode, Bairro, Alto Nabão

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Mel dos Açores

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Requeijão da Beira Baixa

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Requeijão Serra da Estrela

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Travia da Beira Baixa

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

PT

Azeite de Moura

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

PT

Azeite de Trás-os-Montes

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

PT

Azeite do Alentejo Interior

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

PT

Azeites da Beira Interior (Azeite da Beira Alta, Azeite da Beira Baixa)

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

PT

Azeites do Norte Alentejano

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

PT

Azeites do Ribatejo

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

PT

Ameixa d'Elvas

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Amêndoa Douro

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Ananás dos Açores/São Miguel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Anona da Madeira

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Arroz Carolino das Lezírias Ribatejanas

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Arroz Carolino do Baixo Mondego

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Azeitona de conserva Negrinha de Freixo

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Azeitonas de Conserva de Elvas e Campo Maior

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Batata de Trás-os-Montes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Batata doce de Aljezur

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Castanha da Terra Fria

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Castanha da Padrela

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Castanha dos Soutos da Lapa

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Castanha Marvão-Portalegre

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Cereja da Cova da Beira

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Cereja de São Julião-Portalegre

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Citrinos do Algarve

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Ginja de Óbidos e Alcobaça

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maçã Bravo de Esmolfe

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maçã da Beira Alta

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maçã da Cova da Beira

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maçã de Alcobaça

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maçã de Portalegre

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maracujá dos Açores/S. Miguel

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Meloa de Santa Maria — Açores

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Pêra Rocha do Oeste

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Pêssego da Cova da Beira

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Maçã Riscadinha de Palmela

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

PT

Fogaça da Feira

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PT

Ovos moles de Aveiro

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PT

Pastel de Chaves

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PT

Pastel deTentúgal

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PT

Pão de Ló de Ovar

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

PT

Sal de Tavira/Flor de Sal de Tavira

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

RO

Salam de Sibiu

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

RO

Telemea de Ibăneşti

Käse

 

RO

Magiun de prune Topoloveni

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

SI

Kranjska klobasa

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Kraška panceta

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Kraški pršut

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Kraški zašink

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Prekmurska šunka

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Prleška tünka

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Šebreljski želodec

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Zgornjesavinjski želodec

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

SI

Bovški sir

Käse

 

SI

Mohant

Käse

 

SI

Nanoški sir

Käse

 

SI

Tolminc

Käse

 

SI

Kočevski gozdni med

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

SI

Kraški med

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

SI

Slovenski med

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

SI

Ekstra deviško oljčno olje Slovenske Istre

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

SI

Štajersko Prekmursko bučno olje

Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

 

SI

Ptujski lük

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

SI

Piranska sol

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

SK

Klenovecký syrec

Käse

 

SK

Slovenská bryndza

Käse

 

SK

Slovenská parenica

Käse

 

SK

Slovenský oštiepok

Käse

 

SK

Oravský korbáčik

Käse

 

SK

Tekovský salámový syr

Käse

 

SK

Zázrivské vojky

Käse

 

SK

Zázrivský korbáčik

Käse

 

SK

Skalický trdelník

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

SK

Levický Slad

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

SK

Paprika Žitava/Žitavská paprika

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

FI

Lapin Poron liha

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

FI

Lapin Poron kuivaliha

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FI

Lapin Poron kylmäsavuliha

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

FI

Lapin Puikula

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

FI

Kitkan viisas

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

FI

Puruveden Muikku

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

FI

Kainuun rönttönen

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

SE

Svecia

Käse

 

SE

Bruna bönor från Öland

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

SE

Kalix Löjrom

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

SE

Skånsk spettkaka

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

SE

Upplandskubb

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

UK

Isle of Man Manx Loaghtan Lamb

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Orkney beef

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Orkney lamb

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Scotch Beef

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Scotch Lamb

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Shetland Lamb

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Welsh Beef

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Welsh lamb

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

West Country Beef

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

West Country Lamb

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Lakeland Herdwick

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

 

UK

Melton Mowbray Pork Pie

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

UK

Newmarket Sausage

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

UK

Stornoway Black Pudding

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

UK

Traditional Cumberland Sausage

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

 

UK

Beacon Fell traditional Lancashire cheese

Käse

 

UK

Bonchester cheese

Käse

 

UK

Buxton blue

Käse

 

UK

Dorset Blue Cheese

Käse

 

UK

Dovedale cheese

Käse

 

UK

Exmoor Blue Cheese

Käse

 

UK

Single Gloucester

Käse

 

UK

Staffordshire Cheese

Käse

 

UK

Swaledale cheese

Käse

 

UK

Teviotdale Cheese

Käse

 

UK

Traditional Ayrshire Dunlop

Käse

 

UK

West Country farmhouse Cheddar cheese

Käse

 

UK

White Stilton cheese/Blue Stilton cheese

Käse

 

UK

Orkney Scottish Island Cheddar

Käse

 

UK

Swaledale ewes' cheese

Käse

 

UK

Yorkshire Wensleydale

Käse

 

UK

Cornish Clotted Cream

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

 

UK

Jersey Royal potatoes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

UK

Yorkshire Forced Rhubarb

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

UK

Armagh Bramley Apples

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

UK

Fenland Celery

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

UK

New Season Comber Potatoes/Comber Earlies

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

UK

Pembrokeshire Earlies/Pembrokeshire Early Potatoes

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

 

UK

Arbroath Smokies

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Conwy Mussels

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Scottish Farmed Salmon

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Whitstable oysters

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Cornish Sardines

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Fal Oyster

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Isle of Man Queenies

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Lough Neagh Eel

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Scottish Wild Salmon

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Traditional Grimsby Smoked Fish

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

 

UK

Kentish ale and Kentish strong ale

Bier

 

UK

Rutland Bitter

Bier

 

UK

Cornish Pasty

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

 

UK

Native Shetland Wolle

Wolle

 

UK

Anglesey Sea Salt/Halen Môn

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

UK

Gloucestershire cider/perry

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

UK

Herefordshire cider/perry

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

UK

Worcestershire cider/perry

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

UK

East Kent Goldings

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

 

In der Europäischen Union zu schützende landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel der Republik Moldau, ausgenommen Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine

Zu schützender Name

Art des Erzeugnisses

Dulceaţă din petale de trandafir Călăraşi

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

„ANHANG XXX-D

GEOGRAFISCHE ANGABEN DER ERZEUGNISSE GEMÄSS ARTIKEL 297 ABSÄTZE 3 UND 4

TEIL A

In der Republik Moldau zu schützende Weine der Europäischen Union

EU-Mitgliedstaat

Zu schützender Name

 

BE

Côtes de Sambre et Meuse

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Hagelandse wijn

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Haspengouwse Wijn

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Heuvellandse Wijn

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Vlaamse mousserende kwaliteitswijn

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Crémant de Wallonie

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Vin mousseux de qualité de Wallonie

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BE

Vin de pays des Jardins de Wallonie

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

BE

Vlaamse landwijn

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

BG

Асеновград

gleichwertige Angabe: Asenovgrad

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Болярово

gleichwertige Angabe: Bolyarovo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Брестник

gleichwertige Angabe: Brestnik

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Варна

gleichwertige Angabe: Varna

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Велики Преслав

gleichwertige Angabe: Veliki Preslav

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Видин

gleichwertige Angabe: Vidin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Враца

gleichwertige Angabe: Vratsa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Върбица

gleichwertige Angabe: Varbitsa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Долината на Струма

gleichwertige Angabe: Struma valley

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Драгоево

gleichwertige Angabe: Dragoevo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Евксиноград

gleichwertige Angabe: Evksinograd

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Ивайловград

gleichwertige Angabe: Ivaylovgrad

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Карлово

gleichwertige Angabe: Karlovo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Карнобат

gleichwertige Angabe: Karnobat

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Ловеч

gleichwertige Angabe: Lovech

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Лозицa

gleichwertige Angabe: Lozitsa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Лом

gleichwertige Angabe: Lom

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Любимец

gleichwertige Angabe: Lyubimets

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Лясковец

gleichwertige Angabe: Lyaskovets

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Мелник

gleichwertige Angabe: Melnik

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Монтана

gleichwertige Angabe: Montana

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Нова Загора

gleichwertige Angabe: Nova Zagora

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Нови Пазар

gleichwertige Angabe: Novi Pazar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Ново село

gleichwertige Angabe: Novo Selo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Оряховица

gleichwertige Angabe: Oryahovitsa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Павликени

gleichwertige Angabe: Pavlikeni

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Пазарджик

gleichwertige Angabe: Pazardjik

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Перущица

gleichwertige Angabe: Perushtitsa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Плевен

gleichwertige Angabe: Pleven

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Пловдив

gleichwertige Angabe: Plovdiv

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Поморие

gleichwertige Angabe: Pomorie

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Русе

gleichwertige Angabe: Ruse

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Сакар

gleichwertige Angabe: Sakar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Сандански

gleichwertige Angabe: Sandanski

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Свищов

gleichwertige Angabe: Svishtov

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Септември

gleichwertige Angabe: Septemvri

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Славянци

gleichwertige Angabe: Slavyantsi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Сливен

gleichwertige Angabe: Sliven

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Стамболово

gleichwertige Angabe: Stambolovo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Стара Загора

gleichwertige Angabe: Stara Zagora

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Сунгурларе

gleichwertige Angabe: Sungurlare

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Сухиндол

gleichwertige Angabe: Suhindol

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Търговище

gleichwertige Angabe: Targovishte

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Хан Крум

gleichwertige Angabe: Han Krum

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Хасково

gleichwertige Angabe: Haskovo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Хисаря

gleichwertige Angabe: Hisarya

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Хърсово

gleichwertige Angabe: Harsovo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Черноморски район

gleichwertige Angabe: Black sea region

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Шивачево

gleichwertige Angabe: Shivachevo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Шумен

gleichwertige Angabe: Shumen

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Ямбол

gleichwertige Angabe: Yambol

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Южно Черноморие

gleichwertige Angabe: Southern Black Sea Coast

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

BG

Дунавска равнина

gleichwertige Angabe: Danube Plain

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

BG

Тракийска низина

gleichwertige Angabe: Thracian Lowlands

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

CZ

Čechy

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Litoměřická

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Mělnická

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Mikulovská

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Morava

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Novosedelské Slámové víno

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Slovácká

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Šobes/Šobeské víno

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Velkopavlovická

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Znojemská

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

Znojmo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CZ

české

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

CZ

moravské

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DK

Bornholm

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DK

Fyn

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DK

Jylland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DK

Sjælland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Ahr

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Baden

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Franken

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Hessische Bergstraße

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Mittelrhein

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Mosel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Nahe

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Pfalz

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Rheingau

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Rheinhessen

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Saale-Unstrut

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Sachsen

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Württemberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

DE

Ahrtaler Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Badischer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Bayerischer Bodensee-Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Brandenburger Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein Main

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein der Mosel

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein Neckar

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein Oberrhein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein der Ruwer

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein der Saar

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Mecklenburger Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Mitteldeutscher Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Nahegauer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Pfälzer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Regensburger Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Rheinburgen-Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Rheingauer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Rheinischer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Saarländischer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Sächsischer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Schleswig-Holsteinischer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Schwäbischer Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Starkenburger Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Taubertäler Landwein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein Rhein

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

DE

Landwein Rhein-Neckar

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αγχίαλος

gleichwertige Angabe: Anchialos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Αμύνταιο

gleichwertige Angabe: Amynteo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Αρχάνες

gleichwertige Angabe: Archanes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Γουμένισσα

gleichwertige Angabe: Goumenissa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Δαφνές

gleichwertige Angabe: Dafnes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Ζίτσα

gleichwertige Angabe: Zitsa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Λήμνος

gleichwertige Angabe: Lemnos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μαντινεία

gleichwertige Angabe: Mantinia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μαυροδάφνη Κεφαλληνίας

gleichwertige Angabe: Mavrodaphne of Kefalonia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μαυροδάφνη Πατρών

gleichwertige Angabe: Mavrodaphni of Patra/Mavrodaphne of Patra

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μεσενικόλα

gleichwertige Angabe: Messenikola

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μοσχάτος Κεφαλληνίας

gleichwertige Angabe: Muscat of Kefalonia/Muscat de Céphalonie

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μοσχάτος Λήμνου

gleichwertige Angabe: Muscat of Limnos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μοσχάτο Πατρών

gleichwertige Angabe: Muscat of Patra

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μοσχάτος Ρίου Πάτρας

gleichwertige Angabe: Μuscat of Rio Patra

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Μοσχάτος Ρόδου

gleichwertige Angabe: Rhodes Muscatel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Νάουσα

gleichwertige Angabe: Naoussa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Νεμέα

gleichwertige Angabe: Nemea

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Πάρος

gleichwertige Angabe: Paros

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Malvasia Πάρος

gleichwertige Angabe: Malvasia Paros

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Πάτρα

gleichwertige Angabe: Patras

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Πεζά

gleichwertige Angabe: Peza

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Πλαγιές Μελίτωνα

gleichwertige Angabe: Cotes de Meliton

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Ραψάνη

gleichwertige Angabe: Rapsani

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Ρόδος

gleichwertige Angabe: Rodos/Rhodes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Ρομπόλα Κεφαλληνίας

gleichwertige Angabe: Robola of Cephalonia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Σάμος

gleichwertige Angabe: Samos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Σαντορίνη

gleichwertige Angabe: Santorini

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Σητεία

gleichwertige Angabe: Sitia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Malvasia Σητείας

gleichwertige Angabe: Malvasia Sitia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Άβδηρα

gleichwertige Angabe: Avdira

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Άγιο Όρος

gleichwertige Angabe: Mount Athos/Holly Mountain Holly Mount Athos/Holly Mountain Athos/Mont Athos/Άγιο Όρος Άθως

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ήπειρος

gleichwertige Angabe: Epirus

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ίλιον

gleichwertige Angabe: Ilion

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ίσμαρος

gleichwertige Angabe: Ismaros

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αγορά

gleichwertige Angabe: Agora

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αιγαίο Πέλαγος

gleichwertige Angabe: Aegean Sea/Aigaio Pelagos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ανάβυσσος

gleichwertige Angabe: Anavyssos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αργολίδα

gleichwertige Angabe: Argolida

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αρκαδία

gleichwertige Angabe: Arkadia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κοιλάδα Αταλάντης

gleichwertige Angabe: Atalanti Valley

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αττική

gleichwertige Angabe: Attiki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Αχαΐα

gleichwertige Angabe: Αchaia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Βελβεντό

gleichwertige Angabe: Velvento

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Βερντέα Ζακύνθου

gleichwertige Angabe: Verdean of Zakynthos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Γεράνεια

gleichwertige Angabe: Gerania

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Γρεβενά

gleichwertige Angabe: Grevena

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Δράμα

gleichwertige Angabe: Drama

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Δωδεκάνησος

gleichwertige Angabe: Dodekanese

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ζάκυνθος

gleichwertige Angabe: Zakynthos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Επανομή

gleichwertige Angabe: Epanomi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Εύβοια

gleichwertige Angabe: Evia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Έβρος

gleichwertige Angabe: Evros

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ελασσόνα

gleichwertige Angabe: Elassona

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ηλεία

gleichwertige Angabe: Ilia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ημαθία

gleichwertige Angabe: Imathia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ηράκλειο

gleichwertige Angabe: Heraklion

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Θήβα

gleichwertige Angabe: Thebes

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Θαψανά

gleichwertige Angabe: Thapsana

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Θάσος

gleichwertige Angabe: Thasos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Θεσσαλία

gleichwertige Angabe: Thessalia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Θεσσαλονίκη

gleichwertige Angabe: Thessaloniki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Θράκη

gleichwertige Angabe: Thrace

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ικαρία

gleichwertige Angabe: Ikaria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ιωάννινα

gleichwertige Angabe: Ioannina

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κάρυστος

gleichwertige Angabe: Karystos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Καβάλα

gleichwertige Angabe: Kavala

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κέρκυρα

gleichwertige Angabe: Corfu

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κίσσαμος

gleichwertige Angabe: Kissamos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Καρδίτσα

gleichwertige Angabe: Karditsa

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Καστοριά

gleichwertige Angabe: Kastoria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Κιθαιρώνα

gleichwertige Angabe:

Slopes of Kithaironas

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κλημέντι

gleichwertige Angabe: Klimenti

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Κνημίδας

gleichwertige Angabe: Slopes of Knimida

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κοζάνη

gleichwertige Angabe: Kozani

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Κορωπίου/Ρετσίνα Κρωπίας

gleichwertige Angabe: Ρετσίνα Κορωπίου Αττικής/Retsina of Koropi/Retsina of Koropi Attiki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κρήτη

gleichwertige Angabe: Crete

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κρανιά

gleichwertige Angabe: Krania

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κραννώνα

gleichwertige Angabe: Krannona

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κυκλάδες

gleichwertige Angabe: Cyclades

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κως

gleichwertige Angabe: Κοs

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Κόρινθος

gleichwertige Angabe: Κορινθία/Korinthos/Korinthia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Λακωνία

gleichwertige Angabe: Lakonia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Λασίθι

gleichwertige Angabe: Lasithi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Λετρίνοι

gleichwertige Angabe: Letrini

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Λευκάδα

gleichwertige Angabe: Lefkada

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Λέσβος

gleichwertige Angabe: Lesvos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ληλάντιο Πεδίο

gleichwertige Angabe: Lilantio Pedio/Lilantio Field

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μέτσοβο

gleichwertige Angabe: Metsovo

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μαγνησία

gleichwertige Angabe: Magnissia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μακεδονία

gleichwertige Angabe: Macedonia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μαντζαβινάτα

gleichwertige Angabe: Mantzavinata

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μαρκόπουλο

gleichwertige Angabe: Markopoulo

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μαρτίνο

gleichwertige Angabe: Μartino

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μεσσηνία

gleichwertige Angabe: Messinia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μετέωρα

gleichwertige Angabe: Meteora

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μεταξάτων

gleichwertige Angabe: Metaxata

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Μονεμβασία — Malvasia

gleichwertige Angabe: Monemvasia-Malvasia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Νέα Μεσημβρία

gleichwertige Angabe: Nea Mesimvria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Οπούντια Λοκρίδας

gleichwertige Angabe: Opountia Locris

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πέλλα

gleichwertige Angabe: Pella

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Παγγαίο

gleichwertige Angabe: Paggeo/Pangeon

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Παλλήνη

gleichwertige Angabe: Pallini

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Παρνασσός

gleichwertige Angabe: Parnasos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πελοπόννησος

gleichwertige Angabe: Peloponnese

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πιερία

gleichwertige Angabe: Pieria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πισάτις

gleichwertige Angabe: Pisatis

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Αιγιαλείας

gleichwertige Angabe: Slopes of Aigialia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Πάικου

gleichwertige Angabe: Slopes of Paiko

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Αμπέλου

gleichwertige Angabe: Slopes of Ambelos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Βερτίσκου

gleichwertige Angabe: Slopes of Vertiskos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Πάρνηθας

gleichwertige Angabe: Slopes of Parnitha

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Πεντελικού

gleichwertige Angabe: Slopes of Pendeliko/Βόρειες Πλαγιές Πεντελικού

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πλαγιές Αίνου

gleichwertige Angabe: Slopes of Ainos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Πυλία

gleichwertige Angabe: Pylia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρέθυμνο

gleichwertige Angabe: Rethimno

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Αττικής

gleichwertige Angabe: Retsina of Attiki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Βοιωτίας

gleichwertige Angabe: Retsina of Viotia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Γιάλτρων

gleichwertige Angabe: Retsina of Gialtra

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Εύβοιας

gleichwertige Angabe: Retsina of Evoia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Θηβών (Βοιωτίας)

gleichwertige Angabe: Retsina of Thebes (Voiotias)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Καρύστου

gleichwertige Angabe: Retsina of Karystos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Κορωπίου

gleichwertige Angabe: Ρετσίνα Κορωπίου Αττικής/Retsina of Koropi/Retsina of Koropi Attiki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Μαρκόπουλου (Αττικής)

gleichwertige Angabe: Retsina of Markopoulo (Attiki)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Μεγάρων

gleichwertige Angabe: Retsina of Megara (Attiki)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Μεσογείων (Αττικής)

gleichwertige Angabe: Retsina of Mesogia (Attiki)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Λιοπεσίου/Ρετσίνα Παιανίας

gleichwertige Angabe: Ρετσίνα Παιανίας Αττικής/Retsina of Paiania/Retsina of Paiania Attiki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Παλλήνης

gleichwertige Angabe: Retsina of Pikermi (Attiki)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Πικερμίου

gleichwertige Angabe: Ρετσίνα Πικερμίου (Αττικής)/Retsina of Pikermi (Attiki)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Σπάτων

gleichwertige Angabe: Ρετσίνα Σπάτων (Αττικής)/Retsina of Spata (Attiki)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ρετσίνα Χαλκίδας (Ευβοίας)

gleichwertige Angabe: Retsina of Halkida (Evoia)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Ριτσώνα

gleichwertige Angabe: Ritsona

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Σέρρες

gleichwertige Angabe: Serres

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Σιάτιστα

gleichwertige Angabe: Siatista

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Σιθωνία

gleichwertige Angabe: Sithonia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Σπάτα

gleichwertige Angabe: Spata

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Στερεά Ελλάδα

gleichwertige Angabe: Sterea Ellada

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Τεγέα

gleichwertige Angabe: Tegea

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Τριφυλία

gleichwertige Angabe: Trifilia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Τύρναβος

gleichwertige Angabe: Tyrnavos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Φλώρινα

gleichwertige Angabe: Florina

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Φθιώτιδα

gleichwertige Angabe: Fthiotida/Phthiotis

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Χαλικούνα

gleichwertige Angabe: Halikouna

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Χαλκιδική

gleichwertige Angabe: Halkidiki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Χάνδακας — Candia

gleichwertige Angabe: Candia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Malvasia Χάνδακας-Candia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

EL

Χανιά

gleichwertige Angabe: Chania

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

EL

Χίος

gleichwertige Angabe: Chios

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Abona

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Alella

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Alicante

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Almansa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Arabako Txakolina/Txakolí de Álava/Chacolí de Álava

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Arlanza

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Arribes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Aylés

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Bierzo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Binissalem

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Bizkaiko Txakolina/Chacolí de Bizkaia/Txakolí de Bizkaia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Bullas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Calatayud

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Calzadilla

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Campo de Borja

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Campo de la Guardia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Cangas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Cariñena

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Casa del Blanco

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Cataluña

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Cava

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Chacolí de Getaria/Getariako Txakolina/Txakolí de Getaria

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Cigales

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Conca de Barberà

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Condado de Huelva

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Costers del Segre

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Dehesa del Carrizal

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Dominio de Valdepusa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

El Hierro

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Empordà

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Finca Élez

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Getariako Txakolina

gleichwertige Angabe: Chacolí de Getaria

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Gran Canaria

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Granada

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Guijoso

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Islas Canarias

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Jerez/Jerez-Xérès-Sherry/Sherry/Xérès

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Jumilla

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

La Gomera

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

La Mancha

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

La Palma

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Lanzarote

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Lebrija

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Los Balagueses

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Málaga

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Manchuela

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Manzanilla/Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Méntrida

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Mondéjar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Monterrei

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Montilla-Moriles

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Montsant

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Navarra

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Pago Florentino

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Pago de Arínzano

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Pago de Otazu

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Penedès

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Pla de Bages

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Pla i Llevant

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Prado de Irache

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Priorat

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Rías Baixas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Ribeira Sacra

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Ribeiro

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Ribera del Duero

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Ribera del Guadiana

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Ribera del Júcar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Rioja

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Rueda

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Sierra de Salamanca

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Sierras de Málaga

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Somontano

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Tacoronte-Acentejo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Tarragona

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Terra Alta

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Tierra de León

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Tierra del Vino de Zamora

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Toro

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Uclés

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Utiel-Requena

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Valdeorras

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Valdepeñas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Valencia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Valtiendas

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Valle de Güímar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Valle de la Orotava

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Valles de Benavente

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Vinos de Madrid

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Ycoden-Daute-Isora

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ES

Yecla

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

3 Riberas

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Altiplano de Sierra Nevada

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Bajo Aragón

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Ribera del Gállego-Cinco Villas

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Ribera del Jiloca

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Valdejalón

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Valle del Cinca

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Bailén

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Barbanza e Iria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Betanzos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Cádiz

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Campo de Cartagena

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Cangas

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Castelló

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Castilla

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Castilla y León

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Córdoba

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Costa de Cantabria

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ES

Cumbres del Guadalfeo

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ES

Desierto de Almería

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

El Terrerazo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

ES

Extremadura

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Formentera

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Ibiza/Eivissa

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Illes Balears

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Isla de Menorca/Illa de Menorca

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Laderas del Genil

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Laujar-Alpujarra

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Liébana

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Los Palacios

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Mallorca

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Murcia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Norte de Almería

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Ribera del Andarax

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Ribera del Queiles

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Serra de Tramuntana-Costa Nord

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Sierras de Las Estancias y Los Filabres

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Sierra Norte de Sevilla

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Sierra Sur de Jaén

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Torreperogil

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Valle del Miño-Ourense/Val do Miño-Ourense

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Valles de Sadacia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

ES

Villaviciosa de Córdoba

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

FR

Ajaccio

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Aloxe-Corton

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace/Vin d'Alsace

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Altenberg de Bergbieten

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Altenberg de Bergheim

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Altenberg de Wolxheim

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Brand

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Bruderthal

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Eichberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Engelberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Florimont

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Frankstein

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Froehn

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Furstentum

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Geisberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Gloeckelberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Goldert

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Hatschbourg

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Alsace Grand cru Hengst

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Alsace Grand cru Kanzlerberg

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Alsace Grand cru Kastelberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Kaefferkopf

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Alsace Grand cru Kessler

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Alsace Grand cru Kirchberg de Barr

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Kirchberg de Ribeauvillé

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Kitterlé

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Mambourg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Mandelberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Marckrain

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Moenchberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Muenchberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Ollwiller

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Alsace Grand cru Osterberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Pfersigberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Pfingstberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Praelatenberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Rangen

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Alsace Grand cru Saering

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Schlossberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Schoenenbourg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Sommerberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Sonnenglanz

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Spiegel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Sporen

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Steinert

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Steingrubler

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Alsace Grand cru Steinklotz

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Alsace Grand cru Vorbourg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Wiebelsberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Wineck-Schlossberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Winzenberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Zinnkoepflé

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Zotzenberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Alsace Grand cru Rosacker

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Anjou

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Anjou-Coteaux de la Loire

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Anjou Villages

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Anjou Villages Brissac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Arbois

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Atlantique

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Auxey-Duresses

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bandol

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Banyuls

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Banyuls grand cru

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Barsac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bâtard-Montrachet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Béarn

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Beaujolais

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Beaumes de Venise

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Beaune

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bellet/Vin de Bellet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bergerac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bienvenues-Bâtard-Montrachet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Blagny

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Blanc Fumé de Pouilly/Pouilly-Fumé

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Blaye

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bonnes-mares

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bonnezeaux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bordeaux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bordeaux supérieur

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bourg/Bourgeais/Côtes de Bourg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bourgogne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bourgogne aligoté

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bourgogne grand ordinaire/Bourgogne ordinaire/Coteaux Bourguignons

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bourgogne mousseux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Bourgogne Passe-tout-grains

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bourgueil

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bouzeron

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Brouilly

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Brulhois

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Bugey

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Buzet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cabardès

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cabernet d'Anjou

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cabernet de Saumur

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cadillac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cahors

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Canon Fronsac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cassis

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cérons

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chablis

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chablis grand cru

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Chambertin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Chambertin-Clos de Bèze

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chambolle-Musigny

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Champagne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chapelle-Chambertin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Charlemagne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Charmes-Chambertin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chassagne-Montrachet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Château — Grillet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Château-Chalon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Châteaumeillant

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Châteauneuf-du-Pape

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Châtillon-en-Diois

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chénas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chevalier-Montrachet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cheverny

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chinon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chiroubles

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Chorey-lès-Beaune

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clairette de Bellegarde

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clairette de Die

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clairette du Languedoc

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clos de la Roche

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clos de Tart

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clos de Vougeot/Clos Vougeot

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clos des Lambrays

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Clos Saint-Denis

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Collioure

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Condrieu

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Corbières

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Corbières-Boutenac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Cornas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Corse/Vin de Corse

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Corton

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Corton-Charlemagne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Costières de Nîmes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Côte de Beaune

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côte de Beaune-Villages

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côte de Brouilly

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côte de Nuits-Villages/Vins fins de la Côte de Nuits

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côte roannaise

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côte Rôtie

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Coteaux champenois

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux d'Aix-en-Provence

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux d'Ancenis

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux de Die

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux de l'Aubance

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux de Saumur

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux du Giennois

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux du Languedoc/Languedoc

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Coteaux du Layon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux du Loir

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux du Lyonnais

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux du Quercy

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux du Vendômois

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Coteaux Varois en Provence

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Côtes d'Auvergne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Bergerac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Blaye

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Bordeaux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Côtes de Bordeaux-Saint-Macaire

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Duras

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Millau

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Montravel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Provence

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes de Toul

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes du Forez

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Côtes du Jura

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes du Marmandais

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes du Rhône

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes du Rhône Villages

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes du Roussillon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Côtes du Roussillon Villages

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Côtes du Vivarais

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Cour-Cheverny

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Crémant d'Alsace

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Crémant de Bordeaux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Crémant de Bourgogne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Crémant de Die

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Crémant de Limoux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Crémant de Loire

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Crémant du Jura

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Criots-Bâtard-Montrachet

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Crozes-Hermitage/Crozes-Ermitage

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Echezeaux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Entraygues — Le Fel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Entre-Deux-Mers

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Estaing

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Faugères

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Fiefs Vendéens

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Fitou

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Fixin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Fleurie

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Floc de Gascogne

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Fronsac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Frontignan/Vin de Frontignan/Muscat de Frontignan

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Fronton

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Gaillac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Gaillac premières côtes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Gevrey-Chambertin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Gigondas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Givry

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Grand Roussillon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Grands-Echezeaux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Graves

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Graves de Vayres

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Graves supérieures

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Grignan-les-Adhémar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Griotte-Chambertin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Gros plant du Pays nantais

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Haut-Médoc

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Haut-Montravel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Haut-Poitou

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Hermitage/Ermitage/L'Ermitage/L'Hermitage

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Irancy

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Irouléguy

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Jasnières

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Juliénas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Jurançon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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La Romanée

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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L'Etoile

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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La Grande Rue

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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La Tâche

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Ladoix

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Lalande-de-Pomerol

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Latricières-Chambertin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

FR

Lavilledieu

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Les Baux de Provence

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Limoux

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Lirac

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Listrac-Médoc

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Luberon

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Loupiac

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Lussac Saint-Emilion

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Mâcon

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Macvin du Jura

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Madiran

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Malepère

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Maranges

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Marcillac

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Margaux

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Marsannay

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Maury

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Mazis-Chambertin

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Mazoyères-Chambertin

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Médoc

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Menetou-Salon

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Mercurey

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Meursault

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Minervois

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Minervois-la-Livinière

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Monbazillac

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Montagne-Saint-Emilion

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Montagny

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Monthélie

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Montlouis-sur-Loire

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Montrachet

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Montravel

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Morey-Saint-Denis

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Morgon

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Moselle

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Moulin-à-Vent

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Moulis/Moulis-en-Médoc

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Muscadet

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Muscadet Coteaux de la Loire

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Muscadet Côtes de Grandlieu

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Muscadet Sèvre et Maine

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Muscat de Beaumes-de-Venise

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Muscat de Lunel

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Muscat de Mireval

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Muscat de Rivesaltes

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Muscat de Saint-Jean-de-Minervois

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Muscat du Cap Corse

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Musigny

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Nuits-Saint-Georges

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Orléans

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Orléans — Cléry

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Pacherenc du Vic-Bilh

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Palette

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Patrimonio

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Pauillac

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Pécharmant

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Pernand-Vergelesses

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Pessac-Léognan

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Petit Chablis

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Pierrevert

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Pineau des Charentes

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Pomerol

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Pommard

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Pouilly-Fuissé

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Pouilly-Loché

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Pouilly-sur-Loire

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Pouilly-Vinzelles

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Premières Côtes de Bordeaux

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Puisseguin Saint-Emilion

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Puligny-Montrachet

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Quarts de Chaume

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Quincy

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Rasteau

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Régnié

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Reuilly

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Richebourg

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Rivesaltes

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Romanée-Conti

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Romanée- Saint-Vivant

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Rosé de Loire

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Rosé des Riceys

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Rosette

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Rosé d'Anjou

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Roussette du Bugey

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Roussette de Savoie

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Ruchottes-Chambertin

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Rully

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Saint-Sardos

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Saint-Amour

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Saint-Aubin

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Saint-Bris

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Saint-Chinian

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Saint-Emilion

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Saint-Emilion Grand Cru

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Saint-Estèphe

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Saint-Georges-Saint-Emilion

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Saint-Joseph

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Saint-Julien

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Saint-Mont

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Saint-Nicolas-de-Bourgueil

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Saint-Péray

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Saint-Pourçain

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Saint-Romain

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Saint-Véran

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Sainte-Croix-du-Mont

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Sainte-Foy-Bordeaux

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Sancerre

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Santenay

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Saumur

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Saumur-Champigny

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Saussignac

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Sauternes

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Savennières

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Savennières Coulée de Serrant

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Savennières Roche aux Moines

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Savigny-lès-Beaune

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Seyssel

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Tavel

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Touraine

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Touraine Noble Joué

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Tursan

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Vacqueyras

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Valençay

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Ventoux

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Vinsobres

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Vin de Savoie/Savoie

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Viré-Clessé

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Volnay

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Vosne — Romanée

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Vougeot

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Vouvray

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Agenais

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Ain

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Allobrogie

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Alpes–de-Haute-Provence

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Alpes-Maritimes

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Alpilles

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Ardèche

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Ariège

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Atlantique

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Aude

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Aveyron

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Bouches-du-Rhône

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Calvados

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Cathare

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Cévennes

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Charentais

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Cité de Carcassonne

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Collines Rhodaniennes

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Comté Tolosan

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Comtés Rhodaniens

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Corrèze

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Côte Vermeille

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Coteaux Charitois

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Coteaux de Coiffy

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Coteaux de Glanes

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Coteaux de l'Auxois

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Coteaux de Narbonne

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Coteaux de Peyriac

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Coteaux de Tannay

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Coteaux des Baronnies

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Coteaux du Cher et de l'Arnon

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Coteaux du Libron

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Coteaux du Pont du Gard

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Coteaux d'Ensérune

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Côtes Catalanes

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Côtes de Gascogne

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Côtes de Meuse

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Côtes de Thau

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Côtes de Thongue

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Côtes du Tarn

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Drôme

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Duché d'Uzès

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Franche-Comté

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Gard

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Gers

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Haute Vallée de l'Orb

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Haute Vallée de l'Aude

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Haute-Marne

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Haute-Vienne

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Hautes-Alpes

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Pays d'Hérault

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Île de Beauté

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Isère

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Landes

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Lot

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Maures

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Méditerranée

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Mont Caume

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Pays d'Oc

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Périgord

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Puy-de-Dôme

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Sables du Golfe du Lion

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Saint-Guilhem-le-Désert

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Sainte-Marie-la-Blanche

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Saône-et-Loire

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Thézac-Perricard

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Torgan

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Urfé

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Val de Loire

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Vallée du Paradis

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Var

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Vaucluse

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Vicomté d'Aumelas

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

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Yonne

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

HR

Dalmatinska zagora

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HR

Dingač

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HR

Hrvatska Istra

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HR

Hrvatsko Podunavlje

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Hrvatsko primorje

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HR

Istočna kontinentalna Hrvatska

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Moslavina

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HR

Plešivica

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HR

Pokuplje

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HR

Prigorje-Bilogora

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HR

Primorska Hrvatska

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Sjeverna Dalmacija

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Slavonija

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Srednja i Južna Dalmacija

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Zagorje — Međimurje

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Zapadna kontinentalna Hrvatska

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IT

Abruzzo

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Alba

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Aleatico Passito dell'Elba/Elba Aleatico Passito

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Aglianico del Taburno

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IT

Aglianico del Vulture

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Aglianico del Vulture Superiore

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IT

Albugnano

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Alcamo

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IT

Aleatico di Gradoli

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Aleatico di Puglia

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IT

Alezio

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IT

Alghero

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IT

Alta Langa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Alto Adige/dell'Alto Adige/Südtirol/Südtiroler

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Amarone della Valpolicella

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IT

Amelia

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Ansonica Costa dell'Argentario

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IT

Aprilia

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IT

Arborea

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IT

Arcole

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Assisi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Asti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Atina

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Aversa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Bagnoli di Sopra/Bagnoli

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Bagnoli Friularo/Friularo di Bagnoli

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Barbaresco

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IT

Barbera d'Alba

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Barbera d'Asti

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Barbera del Monferrato

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Barbera del Monferrato Superiore

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Barco Reale di Carmignano

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Bardolino

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Bardolino Superiore

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Barletta

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Barolo

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Bianchello del Metauro

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Bianco Capena

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Bianco dell'Empolese

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Bianco di Custoza/Custoza

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Bianco di Pitigliano

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Biferno

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Bivongi

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Boca

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Bolgheri

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Bolgheri Sassicaia

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Bonarda dell'Oltrepò Pavese

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Bosco Eliceo

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Buttafuoco/Buttafuoco dell'Oltrepò Pavese

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Botticino

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Brachetto d'Acqui/Acqui

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Bramaterra

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Breganze

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Brindisi

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Brunello di Montalcino

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Cacc'e mmitte di Lucera

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Cagliari

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Calosso

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Campi Flegrei

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Campidano di Terralba/Terralba

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Canavese

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Candia dei Colli Apuani

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Cannellino di Frascati

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Cannonau di Sardegna

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Capalbio

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Capri

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Capriano del Colle

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Carema

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Carignano del Sulcis

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Carmignano

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Carso/Carso — Kras

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Casavecchia di Pontelatone

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Casteggio

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Castel del Monte

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Castel del Monte Bombino Nero

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Castel del Monte Nero di Troia Riserva

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Castel del Monte Rosso Riserva

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Castel San Lorenzo

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Casteller

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Castelli di Jesi Verdicchio Riserva

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Castelli Romani

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Cellatica

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Cerasuolo d'Abruzzo

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Cerasuolo di Vittoria

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Cerveteri

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Cesanese del Piglio/Piglio

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Cesanese di Affile/Affile

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Cesanese di Olevano Romano/Olevano Romano

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Chianti

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Chianti Classico

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Cilento

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Cinque Terre/Cinque Terre Sciacchetrà

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Circeo

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Cirò

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Cisterna d'Asti

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Colleoni/Terre del Colleoni

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Colli Albani

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Colli Altotiberini

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Colli Asolani — Prosecco/Asolo — Prosecco

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Colli Berici

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Colli Bolognesi

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Colli Bolognesi Classico Pignoletto

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Colli Euganei Fior d'Arancio/Fior d'Arancio Colli Euganei

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Colli d'Imola

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Colli del Trasimeno/Trasimeno

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Colli dell'Etruria Centrale

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Colli della Sabina

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Colli di Conegliano

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Colli di Faenza

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Colli di Luni

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Colli di Parma

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Colli di Rimini

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Colli di Scandiano e di Canossa

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Colli Etruschi Viterbesi/Tuscia

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Colli Euganei

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Colli Lanuvini

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Colli Maceratesi

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Colli Martani

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Colli Orientali del Friuli Picolit

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Colli Perugini

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Colli Pesaresi

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Colli Piacentini

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Colli Romagna centrale

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Colli Tortonesi

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Collina Torinese

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Colline di Levanto

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Colline Joniche Tarantine

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Colline Lucchesi

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Colline Novaresi

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Colline Saluzzesi

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Collio Goriziano/Collio

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Conegliano Valdobbiadene — Prosecco/Conegliano — Prosecco/Valdobbiadene — Prosecco

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Cònero

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Contea di Sclafani

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Contessa Entellina

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Controguerra

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Copertino

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Cori

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Cortese dell'Alto Monferrato

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Corti Benedettine del Padovano

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Cortona

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Costa d'Amalfi

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Coste della Sesia

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Curtefranca

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Delia Nivolelli

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Dogliani

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Dolcetto d'Acqui

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Dolcetto d'Alba

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Dolcetto d'Asti

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Dolcetto di Diano d'Alba/Diano d'Alba

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Dolcetto di Ovada

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Dolcetto di Ovada Superiore/Ovada

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Durello Lessini/Lessini Durello

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Elba

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Eloro

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Erbaluce di Caluso/Caluso

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Erice

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Esino

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Est! Est!! Est!!! di Montefiascone

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Etna

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Etschtaler/Valdadige

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Falanghina del Sannio

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Falerio

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Falerno del Massico

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Fara

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Faro

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Fiano di Avellino

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Franciacorta

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Frascati

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Frascati Superiore

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Freisa d'Asti

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Freisa di Chieri

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Friuli Annia

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Friuli Aquileia

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Friuli Colli Orientali

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Friuli Grave

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Friuli Isonzo/Isonzo del Friuli

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Friuli Latisana

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Gabiano

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Galatina

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Galluccio

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Gambellara

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Garda

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Garda Colli Mantovani

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Gattinara

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Gavi/Cortese di Gavi

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Genazzano

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Ghemme

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Gioia del Colle

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Girò di Cagliari

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Golfo del Tigullio — Portofino/Portofino

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Grance Senesi

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Gravina

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Greco di Bianco

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Greco di Tufo

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Grignolino d'Asti

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Grignolino del Monferrato Casalese

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Gutturnio

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I Terreni di Sanseverino

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Irpinia

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Ischia

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Lacrima di Morro/Lacrima di Morro d'Alba

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Lago di Caldaro/Caldaro/Kalterer/Kalterersee

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Lago di Corbara

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Lambrusco di Sorbara

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Lambrusco Grasparossa di Castelvetro

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Lambrusco Mantovano

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Lambrusco Salamino di Santa Croce

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Lamezia

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Langhe

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Lessona

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Leverano

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Lison

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Lison-Pramaggiore

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Lizzano

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Loazzolo

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Locorotondo

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Lugana

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Malanotte del Piave/Piave Malanotte

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Malvasia delle Lipari

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Malvasia di Bosa

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Malvasia di Casorzo d'Asti/Casorzo/Malvasia di Casorzo

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Malvasia di Castelnuovo Don Bosco

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Mamertino di Milazzo/Mamertin

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Mandrolisai

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Marino

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Marsala

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Martina/Martina Franca

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Matera

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Matino

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Melissa

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Menfi

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Merlara

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Molise/del Molise

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Monferrato

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Monica di Sardegna

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Monreale

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Montecarlo

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Montecompatri Colonna/Colonna/Montecompatri

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Montecucco

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Montecucco Sangiovese

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Montefalco

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Montefalco Sagrantino

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Montello/Montello Rosso

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Montello — Colli Asolani

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Montepulciano d'Abruzzo

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Montepulciano d'Abruzzo Colline Teramane

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Monteregio di Massa Marittima

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Montescudaio

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Monti Lessini

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Morellino di Scansano

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Moscadello di Montalcino

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Moscato di Pantelleria/Pantelleria/Passito di Pantelleria

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Moscato di Sardegna

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Moscato di Sennori/Moscato di Sorso/Moscato di Sorso — Sennori

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Moscato di Trani

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Nardò

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Nasco di Cagliari

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Nebbiolo d'Alba

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Negroamaro di Terra d'Otranto

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Nettuno

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Noto

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Nuragus di Cagliari

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Offida

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Oltrepò Pavese

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Oltrepò Pavese metodo classico

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Oltrepò Pavese Pinot grigio

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Orcia

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Orta Nova

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Ortona

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Ortrugo

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Orvieto

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Ostuni

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Parrina

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Penisola Sorrentina

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Pentro di Isernia/Pentro

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Pergola

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Piave

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Piemonte

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Pinerolese

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Pinot nero dell'Oltrepò Pavese

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Pomino

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Pornassio/Ormeasco di Pornassio

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Primitivo di Manduria

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Primitivo di Manduria Dolce Naturale

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Prosecco

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Ramandolo

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Recioto della Valpolicella

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Recioto di Gambellara

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Recioto di Soave

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Reggiano

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Reno

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Riesi

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Riviera del Brenta

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Riviera del Garda Bresciano/Garda Bresciano

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Riviera ligure di Ponente

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Roero

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Roma

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Romagna

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Romagna Albana

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Rosazzo

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Rossese di Dolceacqua/Dolceacqua

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Rosso Cònero

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Rosso della Val di Cornia/Val di Cornia Rosso

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Rosso di Cerignola

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Rosso di Montalcino

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Rosso di Montepulciano

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Rosso di Valtellina/Valtellina rosso

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Rosso Orvietano/Orvietano Rosso

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Rosso Piceno/Piceno

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Rubino di Cantavenna

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Ruchè di Castagnole Monferrato

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Salaparuta

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Salice Salentino

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Sambuca di Sicilia

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San Colombano al Lambro/San Colombano

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San Gimignano

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San Ginesio

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San Martino della Battaglia

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San Severo

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San Torpè

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Sangue di Giuda/Sangue di Giuda dell'Oltrepò Pavese

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Sannio

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S. Anna di Isola Capo Rizzuto

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Sant'Antimo

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Santa Margherita di Belice

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Sardegna Semidano

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Savuto

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Scanzo/Moscato di Scanzo

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Scavigna

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Sciacca

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Serrapetrona

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Serenissima/Vigneti della Serenissima

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Sforzato di Valtellina/Sfursat di Valtellina

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Siracusa

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Sizzano

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Soave

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Soave Superiore

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Sovana

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Spoleto

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Squinzano

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Strevi

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Suvereto

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Tarquinia

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Taurasi

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Tavoliere/Tavoliere delle Puglie

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Teroldego Rotaliano

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Terra d'Otranto

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Terracina/Moscato di Terracina

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Terratico di Bibbona

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Terre Alfieri

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Terre dell'Alta Val d'Agri

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Terre di Casole

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Terre di Cosenza

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Terre di Offida

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Terre di Pisa

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Terre Tollesi/Tullum

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Tintilia del Molise

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Todi

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Torgiano

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Torgiano rosso riserva

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Trebbiano d'Abruzzo

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Trentino

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Trento

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Val d'Arbia

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Val d'Arno di Sopra/Valdarno di Sopra

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Val di Cornia

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Val Polcèvera

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Valcalepio

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Valdadige

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Valdadige Terradeiforti/Terradeiforti

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Valdichiana toscana

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Valdinievole

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Valle d'Aosta/Vallée d'Aoste

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Valli Ossolane

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Valpolicella

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Valpolicella Ripasso

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Valsusa

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Valtellina Superiore

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Velletri

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Valtènesi

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Venezia

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Verdicchio dei Castelli di Jesi

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Verdicchio di Matelica

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Verdicchio di Matelica Riserva

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Verduno Pelaverga/Verduno

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Vermentino di Gallura

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Vermentino di Sardegna

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Vernaccia di Oristano

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Vernaccia di San Gimignano

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Vernaccia di Serrapetrona

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Vesuvio

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Vicenza

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IT

Vignanello

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Villamagna

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Vin Santo del Chianti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Vin Santo del Chianti Classico

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Vin Santo di Carmignano

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Vin Santo di Montepulciano

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Vino Nobile di Montepulciano

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Vittoria

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Zagarolo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Allerona

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Alta Valle della Greve

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Alto Livenza

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Alto Mincio

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Anagni

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Arghillà

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Avola

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Barbagia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Basilicata

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Benaco bresciano

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Beneventano/Benevento

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Bergamasca

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Bettona

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Bianco del Sillaro/Sillaro

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Bianco di Castelfranco Emilia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Calabria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Camarro

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Campania

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Cannara

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Catalanesca del Monte Somma

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Civitella d'Agliano

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli Aprutini

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli Cimini

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli del Limbara

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli del Sangro

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli della Toscana centrale

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli di Salerno

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colli Trevigiani

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Collina del Milanese

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colline del Genovesato

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colline Frentane

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colline Pescaresi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colline Savonesi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Colline Teatine

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Conselvano

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Costa Etrusco Romana

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Costa Toscana

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Costa Viola

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Daunia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

del Vastese/Histonium

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

delle Venezie

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Dugenta

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Emilia/dell'Emilia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Epomeo

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Fontanarossa di Cerda

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Forlì

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Fortana del Taro

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Frusinate/del Frusinate

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Grottino di Roccanova

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Isola dei Nuraghi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Lazio

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Liguria di Levante

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Lipuda

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Locride

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Marca Trevigiana

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Marche

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Maremma Toscana

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Marmilla

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Mitterberg

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Modena/di Modena

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Montecastelli

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Montenetto di Brescia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Murgia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Narni

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Nurra

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Ogliastra

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Osco/Terre degli Osci

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Paestum

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Palizzi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Parteolla

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Pellaro

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Planargia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Pompeiano

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Provincia di Mantova

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Provincia di Nuoro

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Provincia di Pavia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Provincia di Verona/Verona/Veronese

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Puglia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Quistello

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Ravenna

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Roccamonfina

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Romangia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Ronchi di Brescia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Ronchi Varesini

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Rotae

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Rubicone

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Sabbioneta

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Salemi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Salento

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Salina

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Scilla

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Sebino

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Sibiola

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Sicilia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

IT

Spello

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Tarantino

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terrazze dell'Imperiese

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terrazze Retiche di Sondrio

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terre Aquilane/Terre de L'Aquila

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terre del Volturno

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terre di Chieti

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terre di Veleja

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terre Lariane

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Terre Siciliane

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Tharros

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Toscano/Toscana

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Trexenta

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Umbria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Val di Magra

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Val di Neto

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Val Tidone

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Valcamonica

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Valdamato

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Vallagarina

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Valle Belice

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Valle d'Itria

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Valle del Tirso

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Valli di Porto Pino

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Veneto

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Veneto Orientale

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Venezia Giulia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

IT

Vigneti delle Dolomiti/Weinberg Dolomiten

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

CY

Βουνί Παναγιάς — Αμπελίτης

gleichwertige Angabe:

Vouni Panayias — Ampelitis

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Κουμανδαρία

gleichwertige Angabe: Commandaria

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Κρασοχώρια Λεμεσού

gleichwertige Angabe: Krasohoria Lemesou

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Κρασοχώρια Λεμεσού — Αφάμης

gleichwertige Angabe: Krasohoria Lemesou — Afames

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Κρασοχώρια Λεμεσού — Λαόνα

gleichwertige Angabe: Krasohoria Lemesou — Laona

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Λαόνα Ακάμα

gleichwertige Angabe: Laona Akama

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Πιτσιλιά

gleichwertige Angabe: Pitsilia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

CY

Λάρνακα

gleichwertige Angabe: Larnaka

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

CY

Λεμεσός

gleichwertige Angabe: Lemesos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

CY

Λευκωσία

gleichwertige Angabe: Lefkosia

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

CY

Πάφος

gleichwertige Angabe: Pafos

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

LU

Moselle Luxembourgeoise

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Badacsony/Badacsonyi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Balaton/Balatoni

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Balaton-felvidék/Balaton-felvidéki

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Balatonboglár/Balatonboglári

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Balatonfüred-Csopak/Balatonfüred-Csopaki

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Balatoni

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Bükk/Bükki

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Csongrád/Csongrádi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Debrői Hárslevelű

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Duna/Dunai

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Eger/Egri

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Etyek-Buda/Etyek-Budai

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Hajós-Baja

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Izsáki Arany Sárfehér

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Kunság/Kunsági

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Mátra/Mátrai

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Mór/Móri

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Nagy-Somló/Nagy-Somlói

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Neszmély/Neszmélyi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Pannonhalma/Pannonhalmi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Pécs

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Somlói/Somló

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Sopron/Soproni

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Szekszárd/Szekszárdi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Tihany/Tihanyi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Tokaj/Tokaji

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Tolna/Tolnai

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Villány/Villányi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Zala/Zalai

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Káli

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Neszmély/Neszmélyi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Pannon

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Tihany/Tihanyi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

HU

Balatonmelléki

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

HU

Duna-Tisza-közi

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

HU

Dunántúli/Dunántúl

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

HU

Felső-Magyarországi/Felső-Magyarország

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

HU

Zempléni/Zemplén

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

MT

Gozo/Għawdex

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

MT

Malta

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

MT

Maltese Islands

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Drenthe

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Flevoland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Friesland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Gelderland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Groningen

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Limburg

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Noord-Brabant

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Noord-Holland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Overijssel

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Utrecht

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Zeeland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

NL

Zuid-Holland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

AT

Burgenland

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Carnuntum

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Eisenberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Kamptal

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Kärnten

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Kremstal

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Leithaberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Mittelburgenland

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Neusiedlersee

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Neusiedlersee-Hügelland

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Niederösterreich

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Oberösterreich

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Salzburg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Steiermark

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Süd-Oststeiermark

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Südburgenland

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Südsteiermark

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Thermenregion

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Tirol

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Traisental

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Vorarlberg

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Wachau

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Wagram

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Weinviertel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Weststeiermark

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Wien

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

AT

Bergland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

AT

Steirerland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

AT

Weinland

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Açores

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Alentejano

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Alenquer

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Alentejo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Algarve

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Arruda

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Bairrada

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Beira Interior

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Biscoitos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Bucelas

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Carcavelos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Colares

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Dão

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

DoTejo

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Douro

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Duriense

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Encostas d'Aire

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Graciosa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Lafões

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Lagoa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Lagos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Lisboa

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Madeirense

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Madeira/Madeira Wein/Madeira Wijn/Madeira Wine/Madera/Madère/Vin de Madère/Vinho da Madeira/Vino di Madera

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Minho

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Óbidos

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Porto/Oporto/Port/Port Wine/Portvin/Portwijn/vin de Porto/vinho do Porto

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Palmela

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Pico

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Portimão

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Setúbal

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Tavira

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Távora-Varosa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Torres Vedras

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Trás-os-Montes

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Vinho Verde

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

PT

Península de Setúbal

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Tejo

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Terras Madeirenses

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

PT

Transmontano

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Aiud

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Alba Iulia

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Babadag

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Banat

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Banu Mărăcine

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Bohotin

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Coteşti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Cotnari

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Crişana

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Dealu Bujorului

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Dealu Mare

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Drăgăşani

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Huşi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Iana

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Iaşi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Lechinţa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Mehedinţi

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Miniş

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Murfatlar

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Nicoreşti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Odobeşti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Oltina

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Panciu

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Pietroasa

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Recaş

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Sâmbureşti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Sarica Niculiţel

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Sebeş-Apold

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Segarcea

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Ştefăneşti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Târnave

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

RO

Colinele Dobrogei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Crişanei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Moldovei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Munteniei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Olteniei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Sătmarului

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Transilvaniei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Vrancei

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Dealurile Zarandului

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Terasele Dunării

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Viile Caraşului

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

RO

Viile Timişului

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

SI

Bela krajina

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Belokranjec

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Bizeljsko Sremič

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Bizeljčan

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Cviček

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Dolenjska

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Goriška Brda

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Kras

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Metliška črnina

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Prekmurje

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Slovenska Istra

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Štajerska Slovenija

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Teran

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Vipavska dolina

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SI

Podravje

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

SI

Posavje

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

SI

Primorska

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

SK

Južnoslovenská/Južnoslovenské/Južnoslovenský

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Karpatská perla

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Malokarpatská/Malokarpatské/Malokarpatský

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Nitrianska/Nitrianske/Nitriansky

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Stredoslovenská/Stredoslovenské/Stredoslovenský

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Vinohradnícka oblasť Tokaj

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Východoslovenská/Východoslovenské/Východoslovenský

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

SK

Slovenská/Slovenské/Slovenský

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

UK

English

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

UK

English Regional

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

UK

Welsh

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

UK

Welsh Regional

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

In der Europäischen Union zu schützende Weine der Republik Moldau

Zu schützender Name

 

Ciumai/Чумай

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Romăneşti

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Codru

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

Ştefan Vodă

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

Valul lui Traian

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

TEIL B

In der Republik Moldau zu schützende Spirituosen der Europäischen Union

EU-Mitgliedstaat

Zu schützender Name

Art des Erzeugnisses

BE

Balegemse jenever

Spirituosen mit Wacholder

BE, NL, FR

Genièvre/Jenever/Genever

Spirituosen mit Wacholder

BE, NL, FR

Genièvre de grains/Graanjenever/Graangenever

Spirituosen mit Wacholder

BE

Hasseltse jenever/Hasselt

Spirituosen mit Wacholder

BE, NL

Jonge jenever/jonge genever

Spirituosen mit Wacholder

BE

O' de Flander-Oost-Vlaamse Graanjenever

Spirituosen mit Wacholder

BE, NL

Oude jenever/oude genever

Spirituosen mit Wacholder

BE

Peket-Pekêt/Pèket-Pèkèt de Wallonie

Spirituosen mit Wacholder

BE, NL, FR

Genièvre aux fruits/Vruchtenjenever/Jenever met vruchten/Fruchtgenever

Sonstige Spirituosen

BG

Бургаска Мускатова ракия/Мускатова ракия от Бургас/Bourgaska Muscatova rakya/Muscatova rakya from Bourgas

Branntwein

BG

Карловска гроздова ракия/Гроздова Ракия от Карлово/Karlovska grozdova rakya/Grozdova Rakya from Karlovo

Branntwein

BG

Поморийска гроздова ракия/Гроздова ракия от Поморие/Pomoriyska grozdova rakya/Grozdova rakya from Pomorie

Branntwein

BG

Сливенска перла (Сливенска гроздова ракия/Гроздова ракия от Сливен)/Slivenska perla (Slivenska grozdova rakya/Grozdova rakya from Sliven)

Branntwein

BG

Стралджанска Мускатова ракия/Мускатова ракия от Стралджа/Straldjanska Muscatova rakya/Muscatova rakya from Straldja

Branntwein

BG

Сунгурларска гроздова ракия/Гроздова ракия от Сунгурларе/Sungurlarska grozdova rakya/Grozdova rakya from Sungurlare

Branntwein

BG

Сухиндолска гроздова ракия/Гроздова ракия от Сухиндол/Suhindolska grozdova rakya/Grozdova rakya from Suhindol

Branntwein

BG

Ловешка сливова ракия/Сливова ракия от Ловеч/Loveshka slivova rakya/Slivova rakya from Lovech

Obstbrand

BG

Троянска сливова ракия/Сливова ракия от Троян/Troyanska slivova rakya/Slivova rakya from Troyan

Obstbrand

CZ

Karlovarská Hořká

Likör

DE

Emsländer Korn/Kornbrand

Getreidespirituose

DE

Haselünner Korn/Kornbrand

Getreidespirituose

DE

Hasetaler Korn/Kornbrand

Getreidespirituose

DE, AT, BE

Korn/Kornbrand

Getreidespirituose

DE

Münsterländer Korn/Kornbrand

Getreidespirituose

DE

Sendenhorster Korn/Kornbrand

Getreidespirituose

DE

Deutscher Weinbrand

Brandy/Weinbrand

DE

Pfälzer Weinbrand

Brandy/Weinbrand

DE

Fränkischer Obstler

Obstbrand

DE

Fränkisches Kirschwasser

Obstbrand

DE

Fränkisches Zwetschgenwasser

Obstbrand

DE

Schwarzwälder Kirschwasser

Obstbrand

DE

Schwarzwälder Mirabellenwasser

Obstbrand

DE

Schwarzwälder Williamsbirne

Obstbrand

DE

Schwarzwälder Zwetschgenwasser

Obstbrand

DE

Schwarzwälder Himbeergeist

Geist

DE

Bayerischer Gebirgsenzian

Enzian

DE

Ostfriesischer Korngenever

Spirituosen mit Wacholder

DE

Steinhäger

Spirituosen mit Wacholder

DE

Rheinberger Kräuter

Spirituosen mit bitterem Geschmack/Bitter

DE

Bayerischer Kräuterlikör

Likör

DE

Benediktbeurer Klosterlikör

Likör

DE

Berliner Kümmel

Likör

DE

Blutwurz

Likör

DE

Chiemseer Klosterlikör

Likör

DE

Ettaler Klosterlikör

Likör

DE

Hamburger Kümmel

Likör

DE

Hüttentee

Likör

DE

Münchener Kümmel

Likör

DE

Bärwurz

Sonstige Spirituosen

DE

Königsberger Bärenfang

Sonstige Spirituosen

DE

Ostpreußischer Bärenfang

Sonstige Spirituosen

EE

Estonian Wodka

Wodka

IE

Irish Whiskey/Uisce Beatha Eireannach/Irish Whisky

Whiskey/Whisky

IE

Irish Cream

Likör

IE

Irish Poteen/Irish Poitín

Sonstige Spirituosen

EL

Τσικουδιά/Tsikoudia

Tresterbrand

EL

Τσικουδιά Κρήτης/Tsikoudia of Crete

Tresterbrand

EL

Τσίπουρο/Tsipouro

Tresterbrand

EL

Τσίπουρο Θεσσαλίας/Tsipouro of Thessaly

Tresterbrand

EL

Τσίπουρο Μακεδονίας/Tsipouro of Macedonia

Tresterbrand

EL

Τσίπουρο Τυρνάβου/Tsipouro of Tyrnavos

Tresterbrand

EL

Ούζο Θράκης/Ouzo of Thrace

Destillierter Anis

EL

Ούζο Καλαμάτας/Ouzo of Kalamata

Destillierter Anis

EL

Ούζο Μακεδονίας/Ouzo of Macedonia

Destillierter Anis

EL

Ούζο Μυτιλήνης/Ouzo of Mitilene

Destillierter Anis

EL

Ούζο Πλωμαρίου/Ouzo of Plomari

Destillierter Anis

EL

Κίτρο Νάξου/Kitro of Naxos

Likör

EL

Κουμκουάτ Κέρκυρας/Koum Kouat of Corfu

Likör

EL

Μαστίχα Χίου/Masticha of Chios

Likör

EL

Τεντούρα/Tentoura

Likör

ES

Brandy de Jerez

Brandy/Weinbrand

ES

Brandy del Penedés

Brandy/Weinbrand

ES

Orujo de Galicia

Tresterbrand

ES

Aguardiente de sidra de Asturias

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

ES

Gin de Mahón

Spirituosen mit Wacholder

ES

Anís Paloma Monforte del Cid

Spirituosen mit Anis

ES

Chinchón

Spirituosen mit Anis

ES

Hierbas de Mallorca

Spirituosen mit Anis

ES

Hierbas Ibicencas

Spirituosen mit Anis

ES

Cantueso Alicantino

Likör

ES

Licor café de Galicia

Likör

ES

Licor de hierbas de Galicia

Likör

ES

Palo de Mallorca

Likör

ES

Ratafia catalana

Likör

ES

Aguardiente de hierbas de Galicia

Sonstige Spirituosen

ES

Aperitivo Café de Alcoy

Sonstige Spirituosen

ES

Herbero de la Sierra de Mariola

Sonstige Spirituosen

ES

Pacharán navarro

Sonstige Spirituosen

ES

Ronmiel de Canarias

Sonstige Spirituosen

FR

Rhum de la Guadeloupe

Rum

FR

Rhum de la Guyane

Rum

FR

Rhum de la Martinique

Rum

FR

Rhum de la Réunion

Rum

FR

Rhum de sucrerie de la Baie du Galion

Rum

FR

Rhum des Antilles françaises

Rum

FR

Rhum des départements français d'outre-mer

Rum

FR

Whisky alsacien/Whisky d'Alsace

Whiskey/Whisky

FR

Whisky breton/Whisky de Bretagne

Whiskey/Whisky

FR

Armagnac

Branntwein

FR

Cognac

Branntwein

FR

Eau-de-vie de Cognac

Branntwein

FR

Eau-de-vie de Faugères/Faugères

Branntwein

FR

Eau-de-vie de vin de la Marne

Branntwein

FR

Eau-de-vie de vin des Côtes-du-Rhône

Branntwein

FR

Eau-de-vie de vin originaire du Bugey

Branntwein

FR

Eau-de-vie de vin originaire du Languedoc

Branntwein

FR

Eau-de-vie des Charentes

Branntwein

FR

Fine Bordeaux

Branntwein

FR

Fine de Bourgogne

Branntwein

FR

Marc d'Alsace Gewürztraminer

Tresterbrand

FR

Marc d'Auvergne

Tresterbrand

FR

Marc de Bourgogne/Eau-de-vie de marc de Bourgogne

Tresterbrand

FR

Marc de Champagne/Eau-de-vie de marc de Champagne

Tresterbrand

FR

Marc de Provence/Eau-de-vie de marc originaire de Provence

Tresterbrand

FR

Marc de Savoie/Eau-de-vie de marc originaire de Savoie

Tresterbrand

FR

Marc des Côtes-du-Rhône/Eau-de-vie de marc des Côtes du Rhône

Tresterbrand

FR

Marc du Bugey/Eau-de-vie de marc originaire de Bugey

Tresterbrand

FR

Marc du Jura

Tresterbrand

FR

Marc du Languedoc/Eau-de-vie de marc originaire du Languedoc

Tresterbrand

FR

Framboise d'Alsace

Obstbrand

FR

Kirsch d'Alsace

Obstbrand

FR

Kirsch de Fougerolles

Obstbrand

FR

Mirabelle d'Alsace

Obstbrand

FR

Mirabelle de Lorraine

Obstbrand

FR

Quetsch d'Alsace

Obstbrand

FR

Calvados

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Calvados Domfrontais

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Calvados Pays d'Auge

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Eau-de-vie de cidre de Bretagne

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Eau-de-vie de cidre de Normandie

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Eau-de-vie de poiré de Normandie

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Eau-de-vie de poiré du Maine

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

FR

Genièvre Flandres Artois

Spirituosen mit Wacholder

FR, IT

Génépi des Alpes/Genepì degli Alpi

Likör

FR

Ratafia de Champagne

Likör

FR

Cassis de Bourgogne

Crème de Cassis

FR

Cassis de Dijon

Crème de Cassis

FR

Cassis de Saintonge

Crème de Cassis

FR

Pommeau de Bretagne

Sonstige Spirituosen

FR

Pommeau de Normandie

Sonstige Spirituosen

FR

Pommeau du Maine

Sonstige Spirituosen

HR

Hrvatska loza

Obstbrand

HR

Hrvatska stara šljivovica

Obstbrand

HR

Slavonska šljivovica

Obstbrand

HR

Hrvatski pelinkovac

Likör

HR

Zadarski maraschino

Maraschino/Marrasquino/Maraskino

HR

Hrvatska travarica

Sonstige Spirituosen Sonstige Spirituosen

IT

Brandy italiano

Brandy/Weinbrand

IT

Grappa

Tresterbrand

IT

Grappa di Barolo

Tresterbrand

IT

Grappa di Marsala

Tresterbrand

IT

Grappa friulana/Grappa del Friuli

Tresterbrand

IT

Grappa lombarda/Grappa di Lombardia

Tresterbrand

IT

Grappa piemontese/Grappa del Piemonte

Tresterbrand

IT

Grappa Siciliana/Grappa di Sicilia

Tresterbrand

IT

Grappa trentina/Grappa del Trentino

Tresterbrand

IT

Grappa veneta/Grappa del Veneto

Tresterbrand

IT

Südtiroler Grappa/Grappa dell'Alto Adige

Tresterbrand

IT

Aprikot trentino/Aprikot del Trentino

Obstbrand

IT

Distillato di mele trentino/Distillato di mele del Trentino

Obstbrand

IT

Kirsch Friulano/Kirschwasser Friulano

Obstbrand

IT

Kirsch Trentino/Kirschwasser Trentino

Obstbrand

IT

Kirsch Veneto/Kirschwasser Veneto

Obstbrand

IT

Sliwovitz del Friuli-Venezia Giulia

Obstbrand

IT

Sliwovitz del Veneto

Obstbrand

IT

Sliwovitz trentino/Sliwovitz del Trentino

Obstbrand

IT

Südtiroler Golden Delicious/Golden Delicious dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Südtiroler Gravensteiner/Gravensteiner dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Südtiroler Kirsch/Kirsch dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Südtiroler Marille/Marille dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Südtiroler Obstler/Obstler dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Südtiroler Williams/Williams dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Südtiroler Zwetschgeler/Zwetschgeler dell'Alto Adige

Obstbrand

IT

Williams friulano/Williams del Friuli

Obstbrand

IT

Williams trentino/Williams del Trentino

Obstbrand

IT

Genziana trentina/Genziana del Trentino

Enzian

IT

Südtiroler Enzian/Genziana dell'Alto Adige

Enzian

IT

Genepì del Piemonte

Likör

IT

Genepì della Valle d'Aosta

Likör

IT

Liquore di limone della Costa d'Amalfi

Likör

IT

Liquore di limone di Sorrento

Likör

IT

Mirto di Sardegna

Likör

IT

Nocino di Modena

Nocino

CY

Ζιβανία/Τζιβανία/Ζιβάνα/Zivania

Tresterbrand

CY, EL

Ouzo/Ούζο

Destillierter Anis

LT

Samanė

Getreidespirituose

LT

Originali lietuviška degtinė/Original Lithuanian Wodka

Wodka

LT

Vilniaus džinas/Vilnius Gin

Spirituosen mit Wacholder

LT

Trejos devynerios

Spirituosen mit bitterem Geschmack/Bitter

LT

Trauktinė

Sonstige Spirituosen

LT

Trauktinė Dainava

Sonstige Spirituosen

LT

Trauktinė Palanga

Sonstige Spirituosen

HU

Törkölypálinka

Tresterbrand

HU

Békési Szilvapálinka

Obstbrand

HU

Gönci Barackpálinka

Obstbrand

HU

Kecskeméti Barackpálinka

Obstbrand

HU, AT

Pálinka

Obstbrand

HU

Szabolcsi Almapálinka

Obstbrand

HU

Szatmári Szilvapálinka

Obstbrand

HU

Újfehértói meggypálinka

Obstbrand

AT

Wachauer Weinbrand

Brandy/Weinbrand

AT

Wachauer Marillenbrand

Obstbrand

AT

Jägertee/Jagertee/Jagatee

Likör

AT

Mariazeller Magenlikör

Likör

AT

Steinfelder Magenbitter

Likör

AT

Wachauer Marillenlikör

Likör

AT

Inländerrum

Sonstige Spirituosen

PL

Herbal Wodka from the North Podlasie Lowland aromatised with an extract of bison grass/Wódka ziołowa z Niziny Północnopodlaskiej aromatyzowana ekstraktem z trawy żubrowej

Wodka

PL

Polska Wódka/Polish Wodka

Wodka

PL

Polish Cherry

Likör

PT

Rum da Madeira

Rum

PT

Aguardente de Vinho Alentejo

Branntwein

PT

Aguardente de Vinho da Região dos Vinhos Verdes

Branntwein

PT

Aguardente de Vinho Douro

Branntwein

PT

Aguardente de Vinho Lourinhã

Branntwein

PT

Aguardente de Vinho Ribatejo

Branntwein

PT

Aguardente Bagaceira Alentejo

Tresterbrand

PT

Aguardente Bagaceira Bairrada

Tresterbrand

PT

Aguardente Bagaceira da Região dos Vinhos Verdes

Tresterbrand

PT

Medronho do Algarve

Obstbrand

PT

Poncha da Madeira

Likör

RO

Vinars Murfatlar

Branntwein

RO

Vinars Segarcea

Branntwein

RO

Vinars Târnave

Branntwein

RO

Vinars Vaslui

Branntwein

RO

Vinars Vrancea

Branntwein

RO

Horincă de Cămârzana

Obstbrand

RO

Pălincă

Obstbrand

RO

Ţuică de Argeş

Obstbrand

RO

Ţuică Zetea de Medieşu Aurit

Obstbrand

SI

Brinjevec

Obstbrand

SI

Dolenjski sadjevec

Obstbrand

SI

Janeževec

Spirituosen mit Anis

SI

Slovenska travarica

Spirituosen mit bitterem Geschmack/Bitter

SI

Pelinkovec

Likör

SI

Orehovec

Nocino

SI

Domači rum

Sonstige Spirituosen

SK

Spišská borovička

Spirituosen mit Wacholder

FI

Suomalainen Wodka/Finsk Wodka/Wodka of Finland

Wodka

FI

Suomalainen Marjalikööri/Suomalainen Hedelmälikööri/Finsk Bärlikör/Finsk Fruktlikör/Finnish berry Likör/Finnish fruit Likör

Likör

SE

Svensk Wodka/Swedish Wodka

Wodka

SE

Svensk Aquavit/Svensk Akvavit/Swedish Aquavit

Akvavit/Aquavit

SE

Svensk Punsch/Swedish Punch

Sonstige Spirituosen

UK

Scotch Whisky

Whiskey/Whisky

UK

Somerset Cider Brandy

Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein

In der Europäischen Union zu schützende Spirituosen der Republik Moldau

Zu schützender Name

Art des Erzeugnisses

Divin

Branntwein aus Wein

Rachiu de caise de Nimoreni

Obstbrand

TEIL C

In der Republik Moldau zu schützende aromatisierte Weine der Europäischen Union

EU-Mitgliedstaat

Zu schützender Name

IT

Vermouth di Torino

HR

Samoborski bermet

FR

Vermouth de Chambéry

DE

Nürnberger Glühwein

DE

Thüringer Glühwein

In der Europäischen Union zu schützende aromatisierte Weine der Republik Moldau

(…)