ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2012.286.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 286

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

55. Jahrgang
17. Oktober 2012


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

BESCHLÜSSE

 

 

2012/544/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I — Europäisches Parlament

1

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind

3

 

 

2012/545/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II — Rat

22

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II — Rat, sind

23

 

 

2012/546/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission

29

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind

31

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010

68

 

 

2012/547/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für das Haushaltsjahr 2010

86

 

 

2012/548/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für das Haushaltsjahr 2010

88

 

 

2012/549/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher für das Haushaltsjahr 2010

90

 

 

2012/550/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats für das Haushaltsjahr 2010

92

 

 

2012/551/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für die Forschung für das Haushaltsjahr 2010

94

 

 

2012/552/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz für das Haushaltsjahr

96

 

 

2012/553/EU, Euratom

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über den Rechnungsabschluss für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission

98

 

 

2012/554/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IV — Gerichtshof

100

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IV — Gerichtshof, sind

101

 

 

2012/555/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof

104

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof, sind

105

 

 

2012/556/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

109

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

110

 

 

2012/557/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

113

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

114

 

 

2012/558/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter

117

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

118

 

 

2012/559/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

120

Entschließung des Europäischen Parlaments, vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

121

 

 

2012/560/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010

123

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 sind

125

 

 

2012/561/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010

139

 

 

2012/562/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

141

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind

142

 

 

2012/563/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

147

 

 

2012/564/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

148

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 sind

149

 

 

2012/565/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

155

 

 

2012/566/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010

156

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010 sind

158

 

 

2012/567/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010

167

 

 

2012/568/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010

169

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

170

 

 

2012/569/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010

174

 

 

2012/570/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

175

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind

176

 

 

2012/571/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

183

 

 

2012/572/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010

184

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010 sind

185

 

 

2012/573/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010

191

 

 

2012/574/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010

192

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

193

 

 

2012/575/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010

199

 

 

2012/576/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010

200

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010 sind

201

 

 

2012/577/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010

205

 

 

2012/578/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010

206

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010 sind

207

 

 

2012/579/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010

212

 

 

2012/580/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010

213

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010 sind

214

 

 

2012/581/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010

220

 

 

2012/582/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010

221

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind

222

 

 

2012/583/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010

228

 

 

2012/584/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010

229

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

230

 

 

2012/585/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010

237

 

 

2012/586/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

238

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 sind

239

 

 

2012/587/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

245

 

 

2012/588/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010

246

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010 sind

247

 

 

2012/589/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010

252

 

 

2012/590/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010

253

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

254

 

 

2012/591/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010

257

 

 

2012/592/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010

258

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010 sind

259

 

 

2012/593/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010

266

 

 

2012/594/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010

267

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010 sind

268

 

 

2012/595/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über den Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010

275

 

 

2012/596/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010

276

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010 sind

277

 

 

2012/597/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend den Rechnungsabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010

280

 

 

2012/598/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010

281

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010 sind

282

 

 

2012/599/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010

287

 

 

2012/600/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

288

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind

290

 

 

2012/601/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

297

 

 

2012/602/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010

298

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010 sind

299

 

 

2012/603/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010

305

 

 

2012/604/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010

306

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010 sind

307

 

 

2012/605/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010

312

 

 

2012/606/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010

313

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010 sind

314

 

 

2012/607/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010

319

 

 

2012/608/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010

320

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010 sind

321

 

 

2012/609/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010

327

 

 

2012/610/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2010

328

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2010 sind

329

 

 

2012/611/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2010

333

 

 

2012/612/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010

334

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010 sind

335

 

 

2012/613/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010

341

 

 

2012/614/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

342

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010 sind

343

 

 

2012/615/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

348

 

 

2012/616/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010

349

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010 sind

350

 

 

2012/617/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010

355

 

 

2012/618/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

356

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

358

 

 

2012/619/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

366

 

 

2012/620/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

367

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind

368

 

 

2012/621/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 über den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

376

 

 

2012/622/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010

377

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

378

 

 

2012/623/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr

387

 

*

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen der EU

388

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

BESCHLÜSSE

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/1


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I — Europäisches Parlament

(2012/544/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0257/2011) (2),

unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement — Einzelplan I — Europäisches Parlament — Haushaltsjahr 2010 (3),

in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers für das Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (4),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (5) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments (7),

gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 — Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2009 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010 (9),

gestützt auf Artikel 77, Artikel 80 Absatz 3 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0120/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Prüfung des Rechnungshofs ergeben hat, dass alle Organe die nach der Haushaltsordnung erforderlichen Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich der Verwaltungsausgaben 2010 zufriedenstellend angewandt haben und dass bei den geprüften Vorgängen keine wesentlichen Fehler festgestellt wurden,

B.

in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 16. Juni 2011 bescheinigt hat, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet,

1.

erteilt seinem Präsidenten die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 167 vom 7.6.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(5)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  PE 349.540/Bur/Anl./endg.

(8)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 327.

(9)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 244.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0257/2011) (2),

unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement — Einzelplan I — Europäisches Parlament — Haushaltsjahr 2010 (3),

in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers für das Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (4),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (5) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments (7),

gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 — Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2009 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010 (9),

gestützt auf Artikel 77, Artikel 80 Absatz 3 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0120/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Prüfung des Rechnungshofs ergeben hat, dass alle Organe die nach der Haushaltsordnung erforderlichen Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich der Verwaltungsausgaben 2010 zufriedenstellend angewandt haben und dass bei den geprüften Vorgängen keine wesentlichen Fehler festgestellt wurden,

B.

in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 16. Juni 2011 bescheinigt hat, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet,

C.

in der Erwägung, dass einige der im Verlauf der Diskussionen über die Entlastung 2010 im Haushaltskontrollausschuss angesprochenen Punkte über die spezifischen Themen des Jahres 2010 hinausgingen und in weitreichende Fragen des Ausschusses einbezogen waren, dass sich diese Entschließung jedoch hauptsächlich auf den Haushaltsvollzug und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 konzentriert, auch wenn Haushaltsfragen selbstverständlich im größeren Zusammenhang gesehen werden sollten, insbesondere in der Arbeitsgruppe, die eingesetzt wird, um die Kosten des Europäischen Parlaments und mögliche Einsparungen zu prüfen, und im Einklang mit den am 8. Februar 2012 angenommenen Leitlinien für den Haushaltsplan 2013, mit denen umfangreiche langfristige Einsparungen mittels einer unabhängigen Evaluierung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments im Hinblick auf Vorschläge bis Ende 2012 und ihre anschließende rasche Umsetzung angestrebt werden,

Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug 2010

1.

weist darauf hin, dass der Haushaltsvollzug 2010 eine Herausforderung darstellte, da es sich um das erste vollständige Tätigkeitsjahr nach den Europa-Wahlen 2009 handelte und die Union weiterhin finanzielle Probleme verzeichnete;

2.

stellt fest, dass der Haushaltsplan des Parlaments (endgültige Mittelansätze in Höhe von 1 616 760 399 EUR im Vergleich zu 1 529 970 930 EUR 2009) knapp ein Fünftel (19,99 %, 19,67 % 2009, damit unter der üblichen Schwelle von 20 %) der Rubrik V (Verwaltungsausgaben) im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2010 ausmachte;

3.

nimmt die Antwort des Generalsekretariats des Parlaments zur Kenntnis, wonach sich die jährlichen Kosten des Sitzes des Parlaments in Straßburg 2010 genau auf 51 500 000 Mio. EUR belaufen, verteilt auf 33 500 000 Mio. EUR an Infrastrukturkosten und 18 000 000 Mio. EUR an Betriebskosten der 12 monatlichen Plenartagungen; stellt fest, dass diese offiziellen Zahlen weit unter den zuvor genannten Schätzungen im Umfang von 169 000 000 bis 203 000 000 Mio. EUR liegen; weist allerdings darauf hin, dass die Verwaltung im Haushaltsvoranschlag 2006 die jährlichen Einsparungen bei einem einzigen Arbeitsort auf 204 000 000 EUR und 2010 auf 180 000 000 EUR beziffert hatte, wobei die letztgenannte niedrigere Zahl aus dem Kauf der Gebäude in Straßburg und den Verbesserungen bei der Informationstechnologie resultiert, und gibt zu bedenken, dass das Europäische Parlament im Rahmen seines Haushaltsvoranschlags für 2013 mit 429 gegen 184 Stimmen für einen einzigen Sitz zwecks Kosteneinsparung votierte;

4.

weist darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Befugnisse, Tätigkeiten und legislative Arbeitsbelastung des Parlaments zunahmen, was erhebliche Änderungen bezüglich seiner Organisation und Arbeitsverfahren erforderte, um die Qualität der legislativen Arbeit zu steigern und die Vorbereitungen für die Erweiterung der Union und den Beitritt Kroatiens fortzusetzen; weist ferner darauf hin, dass zur Bewältigung der neuen Herausforderungen Maßnahmen getroffen wurden, um die Kostenwirksamkeit durch Produktivitätssteigerung, Neuverwendung von Personal und verbesserte Arbeitsmethoden zu erhöhen;

5.

weist darauf hin, dass die Annahme eines Berichtigungshaushaltsplans (Nr. 1/2010 vom 19. Mai 2010) im Umfang von 9 397 164 EUR notwendig war, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren, die unmittelbar aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon resultierten; weist außerdem darauf hin, dass durch diesen Berichtigungshaushaltsplan insbesondere zwei Haushaltsposten (Posten 1200„Dienstbezüge und Vergütungen“ und Posten 4220/01 „Parlamentarische Assistenz: örtliche Assistenten“) aufgestockt wurden, um die Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer ausgeweiteten legislativen Aufgaben verstärkt zu unterstützen; bedauert allerdings, dass diese Mittelanhebung durch weiterreichende Einsparungen nicht erheblich verringert wurde;

6.

vermerkt, dass 2010 eine Konsolidierung und weitere Modernisierung der Verwaltung mit einer stärkeren Konzentration auf Kerntätigkeiten, einer Umstrukturierung von Dienststellen, einer besseren Nutzung moderner Technologien und einer verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit erfolgte;

7.

weist darauf hin, dass 2010 das erste Jahr war, in dem das neue Abgeordnetenstatut und das Assistentenstatut (die beide am 14. Juli 2009 wirksam wurden) uneingeschränkt angewandt wurden, einschließlich einer Reihe von Änderungen der Durchführungsbestimmungen zu beiden Statuten, die von der Nichtständigen Evaluierungsgruppe vorgeschlagen wurden, was erhebliche Zusatzaufgaben für die Verwaltung des Parlaments mit sich brachte;

8.

weist darauf hin, dass das Präsidium am 24. März 2010 eine mittelfristige IKT-Strategie (und in deren Rahmen insbesondere das Wissensmanagement-System) und eine mittelfristige Gebäudepolitik beschloss, die beide eine umfangreiche finanzielle Dimension haben;

Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement

9.

stellt fest, dass das Parlament 2010 Einnahmen in Höhe von 243 094 204 EUR (141 250 059 EUR 2009) erzielt hat, darunter 110 298 523 EUR an zweckgebundenen Einnahmen;

Jahresabschluss des Parlaments

10.

stellt fest, dass sich die Beträge, mit denen seine Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2010 abgeschlossen wurde, wie folgt darstellen:

(EUR)

a)   Verfügbare Mittel

Mittel für 2010:

1 616 760 399

nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009:

10 100 000

automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009:

180 265 823

Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2010:

110 298 523

Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2009:

20 637 870

Insgesamt:

1 938 062 615

b)   Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2010

Mittelbindungen

1 772 219 308

getätigte Zahlungen:

1 506 555 191

automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen:

341 046 482

nicht automatische Mittelübertragungen:

9 240 000

in Abgang gestellte Mittel:

80 650 726

c)   Einnahmen

im Jahr 2010:

243 094 204

d)

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2010

1 612 914 353

11.

stellt fest, dass 2010 96 % (2009 93 %) der endgültigen Mittelansätze gebunden wurden, dass 4 % der Mittel in Abgang gestellt wurden (6,7 % 2009) und dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Ausführungsrate des Haushaltsplans erreicht wurde;

12.

verweist allerdings auf die erheblichen Mittelübertragungen auf das Jahr 2010 (190 365 823 EUR (10)), die weitgehend aus dem besonderen Charakter des Jahres 2009 als Wahljahr resultierten, und fordert eine bessere Ausgabenplanung unter Berücksichtigung dieses Tatbestands im Vorfeld künftiger Wahlen zum Europäischen Parlament;

13.

stellt fest, dass diese insgesamt hohe Ausführungsrate teilweise auf zwei gezielte Mittelübertragungen vor dem Ende des Haushaltsjahres 2010 zurückzuführen ist (9 240 000 EUR für den Kauf eines Europa-Hauses in Sofia und 10 923 000 EUR für vier umfangreiche IT-Projekte); begrüßt die Tatsache, dass zwischen 2010 und 2011 zum zweiten Mal keine Sammelmittelübertragungen vorgenommen wurden; fordert allerdings seine Verwaltung dringend auf, das Ziel einer künftig besseren und klareren Haushaltsplanung und -disziplin zu verfolgen, und weist darauf hin, dass die Einsetzung umfangreicher Ausgaben für Gebäude, IT oder sonstige Zwecke in den Haushaltsplan umfassende Klarheit bezüglich der Finanzen schaffen würde; ist der Ansicht, dass alle signifikanten Ausgaben uneingeschränkt im jährlichen Haushaltsplan vorgesehen sein und nicht entstehen sollten, weil eine Sammelmittelübertragung nicht ausgegebener Beträge vorgenommen werden muss;

Zuverlässigkeitserklärung durch den Generalsekretär

14.

begrüßt die Erklärung des Generalsekretärs in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Hauptsanweisungsbefugter vom 16. Juni 2011 betreffend die jährlichen Tätigkeitsberichte der Anweisungsbefugten für 2010, in der er bescheinigt, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet;

Jahresbericht über Auftragsvergaben

15.

stellt fest, dass die zentralen Dienststellen auf der Grundlage von Informationen der anweisungsbefugten Abteilungen den Jahresbericht (11) an die Haushaltsbehörde über die 2010 vergebenen Aufträge sowie die folgende Aufschlüsselung aller 2009 und 2010 vergebenen Aufträge erstellten:

Art des Vertrags

2010

2009

Zahl

Prozent

Zahl

Prozent

Dienstleistungen

143

67 %

157

62 %

Lieferungen

40

19 %

56

22 %

Bauleistungen

27

12 %

34

14 %

Gebäude

4

2 %

5

2 %

Gesamt

214

100 %

252

100 %


Art des Vertrags

2010

2009

Auftragswert

(EUR)

Prozent

Auftragswert

(EUR)

Prozent

Dienstleistungen

149 463 916

63 %

415 344 963

75 %

Lieferungen

45 467 211

19 %

34 980 727

6 %

Bauleistungen

22 128 145

9 %

36 045 314

6 %

Gebäude

22 269 303

9 %

70 394 138

13 %

Gesamt

239 328 575

100 %

556 765 142

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2010, S. 5)

16.

nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2010 und 2009 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens:

Verfahrensart

2010

2009

Zahl

Prozent

Zahl

Prozent

Offenes Verfahren

72

34 %

73

29 %

Nicht offenes Verfahren

5

2 %

13

5 %

Verhandlungsverfahren

137

64 %

166

66 %

Gesamt

214

100 %

252

100 %


Verfahrensart

2010

2009

Auftragswert (EUR)

Prozent

Auftragswert (EUR)

Prozent

Offenes Verfahren

143 603 024

60 %

415 996 418

75 %

Nicht offenes Verfahren

2 129 576

1 %

9 458 434

2 %

Verhandlungsverfahren

93 595 975

39 %

131 310 290

23 %

Gesamt

239 328 575

100 %

556 765 142

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2010, S. 6-7).

Für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren

17.

begrüßt die Tatsache, dass alle Generaldirektionen 2010 erstmals Einzelheiten zu den im außerordentlichen Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträgen in einer Anlage zu ihren jährlichen Tätigkeitsberichten mitteilten, wobei die Gründe für die Inanspruchnahme dieses Verfahrens und weitere in Ziffer 50 der Entschließung vom 5. Mai 2010 (12) zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan I — Europäisches Parlament, geforderte Informationen übermittelt wurden;

18.

wertet es als positiv, dass (im Vergleich zu 2009 und den Vorjahren) 2010 eine Umkehr des Trends bezüglich der Zahl der für Ausnahmefälle vorgesehenen Verhandlungsverfahren für alle Aufträge im Wert von mehr als 25 000 EUR (13) zu verzeichnen war, was aus folgender Aufschlüsselung ersichtlich ist:

Generaldirektion

2010

2009

Zahl

Prozentualer Anteil der Verträge der GD insgesamt

Zahl

Prozentualer Anteil der Verträge der GD insgesamt

GD PRES

5

50,00 %

14

53,85 %

GD IPOL

2

5,56 %

0

0,00 %

GD EXPO

0

0,00 %

1

50,00 %

GD COMM

8

14,81 %

29

42,03 %

GD PERS

0

0,00 %

1

16,67 %

GD INLO

24

30,00 %

37

38,14 %

DG INTE

3

27,27 %

3

21,43 %

GD TRAD

0

0,00 %

0

0,00 %

GD ITEC

7

53,85 %

4

36,36 %

GD FINS

0

0,00 %

0

0,00 %

Juristischer Dienst

0

0,00 %

0

0,00 %

Parlament insgesamt

49

22,90 %

89

35,32 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2010, S. 11)

19.

fordert die Generaldirektoren, die nach wie vor hohe Zahlen verzeichnen, insbesondere die GD INLO, auf, die Zahl/den Anteil derartiger Verfahren weiter zu verringern; fordert die Verwaltung nachdrücklich auf, diese Verfahren weiterhin streng zu kontrollieren, vor allem unter dem Aspekt möglicher Interessenkonflikte, und, wann immer Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, verstärkte und abschreckende Sanktionen zu verhängen; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltskontrollausschuss alle sechs Monate über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

20.

begrüßt die Einrichtung einer Abteilung Auftragsvergabe im Referat Planung, Haushaltsführung und Aufträge der GD PRES, da dies die Transparenz der öffentlichen Verfahren verbessern wird;

Jahresbericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010

Allgemeine Erkenntnisse

21.

begrüßt die Tatsache, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs insgesamt keine wesentlichen Fehler bezüglich der Zahlungen festgestellt wurden, und dass der Rechnungshof keine wesentlichen Schwachstellen bei der Bewertung der Übereinstimmung der Überwachungs- und Kontrollsysteme mit der Haushaltsordnung festgestellt hat;

Handhabung der Zuschussregelung für Besuchergruppen

22.

verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass die 2010 geltenden Verfahren, gemäß denen Besuchergruppen nicht zur Vorlage von Belegen über die tatsächlich angefallenen Reisekosten verpflichtet sind und Auszahlungen an den Gruppenleiter in bar erfolgten, ein Risiko überhöhter Zahlungen bewirkten und die Möglichkeit einschränkten, diese Zahlungen internen Kontrollverfahren zu unterziehen, und vermerkt die jüngst beschlossenen Änderungen dieser Regelung; weist allerdings darauf hin, dass die Mitglieder weiterhin die Möglichkeit haben, Barzahlungen für Besuchergruppen zu beantragen; fordert den Generalsekretär auf, den Rechnungshof um Stellungnahme zur geänderten Regelung zu ersuchen;

Einstellung von Vertragsbediensteten

23.

nimmt enttäuscht zur Kenntnis, dass der Rechnungshof feststellte, dass in vier der fünf, d. h. in nicht weniger als 80 % der geprüften Fälle Belegdokumente über die Analyse der Bewerbungen, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Entscheidung über die Auswahl der betreffenden Bediensteten unvollständig waren, ohne irgendwelche nachteiligen Konsequenzen für das beteiligte Personal und daher ohne Anreize für es, die Situation zu verbessern; stimmt der Empfehlung des Rechnungshofs zu, dass künftig umfassende Belegdokumente für interne Kontrollzwecke sichergestellt werden sollten;

Auftragsvergabe

24.

bedauert, dass der Rechnungshof Fehler, Unstimmigkeiten und sonstige Schwachstellen in den von ihm geprüften Beschaffungsverfahren des Parlaments fand, verweist auf die kürzlich eingeleiteten Maßnahmen, um diese Verfahren zu verbessern, und fordert seine Verwaltung auf, in diesem Tätigkeitsbereich weitere Verbesserungen vorzunehmen; begrüßt die Entwicklung der 2010 eingeführten IT-Anwendung Webcontracts, die eine Online-Abwicklung von Verträgen gestattet;

25.

fordert das Präsidium auf, alle Kontrollmechanismen für die öffentliche Auftragsvergabe zu überprüfen, um die wettbewerbsfähigsten Preise für die angebotenen Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten;

Organisation und Funktionsweise der Fraktionen

26.

nimmt die Feststellung des Rechnungshofs betreffend die Übertragungen nicht verwendeter Mittel der Fraktionen und die Aufteilung des Jahres der Wahlen zum Europäischen Parlament in zwei Hälften zum Zweck der Berechnung der zulässigen Mittelübertragungen zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass, um in Zukunft Schwierigkeiten wie die Anfang 2010 verzeichneten zu vermeiden, für jedes künftige Wahljahr das gesamte Kalenderjahr zugrunde gelegt werden sollte, um die Mittelübertragungen für Fraktionen zu berechnen, die nach einer Wahl weiter bestehen;

27.

stellt fest, dass, während behauptet wird, dass schriftliche Anfragen der Bürger im Allgemeinen binnen zwei Wochen beantwortet werden, derzeit keine Regelung existiert, wonach Anfragen der Mitglieder an den Präsidenten oder den Generalsekretär binnen gleicher Frist beantwortet werden;

Maßnahmen des Generalsekretärs im Anschluss an die Entschließung über die Entlastung 2009

28.

vermerkt zufrieden, wie rasch und ausführlich dem Haushaltskontrollausschuss bereits am 6. Oktober 2011 schriftliche Antworten in Bezug auf die Entlastungsentschließung 2009 übermittelt wurden, und äußert sich anerkennend zur Qualität des Meinungsaustauschs zwischen dem Generalsekretär und dem Haushaltskontrollausschuss im Rahmen der Weiterbehandlung des Entlastungsverfahrens 2009 am 11. Oktober 2011;

29.

begrüßt die Antworten auf mehrere in der oben genannten Entschließung erhobene Forderungen und erwartet die Vervollständigung der Weiterbehandlung der folgenden in dieser Entschließung erhobenen Forderungen:

i)

Vornahme einer die personellen Veränderungen und die Ausgabenentwicklung in allen betroffenen Bereichen erfassenden umfassenden Evaluierung der Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Statute (für Abgeordnete und Assistenten) und deren Übermittlung an seine zuständigen Ausschüsse zusammen mit einem Aktionsplan und einer Bewertung der direkten und indirekten finanziellen Auswirkungen auf den Parlamentshaushalt in den nächsten fünf Jahren einschließlich der für etwaigen zusätzlichen Büroraum, Umzugs-, Renovierungs- und Umbaukosten zu treffenden Vorkehrungen (Ziffer 7);

ii)

Übermittlung von Informationen zu den Kosten der Auslagerung der Rechenzentren im Vergleich zu den früheren Kosten im anstehenden Tätigkeitsbericht (Ziffer 37);

iii)

formeller Beschluss über die Abschaffung des Preises für Journalisten (Ziffer 93);

iv)

Berichterstattung über den Gesamtbetrag der Einsparungen einschließlich derer, die infolge der weiteren Rationalisierung der Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten erzielt wurden (Ziffer 102);

v)

Vorschlag von strengen Vorschriften für alle Mitglieder, mit denen sichergestellt werden kann, dass die allgemeine Kostenvergütung in allen Fällen transparent ist und nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet wird;

30.

fordert den Generalsekretär auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments spätestens bis 31. Oktober 2012 über die getroffenen oder einzuleitenden Maßnahmen Bericht zu erstatten;

Jahresbericht des Internen Prüfers

31.

begrüßt die Tatsache, dass externe Prüfer bescheinigt haben, dass die Dienststelle Interne Prüfung in höchstem Maße die „International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“ einhält;

32.

stellt fest, dass der Interne Prüfer in der Sitzung des zuständigen Ausschusses vom 24. Januar 2012 seinen am 15. Juli 2011 unterzeichneten Jahresbericht vorgestellt und erläutert hat, dass er 2010 folgende Prüfungen durchgeführt hat:

Folgemaßnahmen zu den Prüfungen der individuellen Rechte des Personals,

Prüfung der Besuchergruppen,

Folgeprüfung der Prüfung der Dienstreisekosten des Personals,

Folgeprüfung der Überprüfung der internen Prüfung langfristiger Verträge,

Folgebericht zu der Überprüfung der IT-Governance: Planung und Organisation,

Prüfung der Erstellung der Dienstbezüge,

Prüfung der Abwicklung der Vergabeverfahren und von Fragen der Vertragsausführung in der GD ITEC,

Weiterbearbeitung der Prüfung der Zulage für parlamentarische Assistenz;

33.

nimmt die von dem Internen Prüfer zu folgenden Themen geäußerten Ansichten zur Kenntnis und pflichtet ihnen bei:

Abschluss aller überfälligen Maßnahmen so rasch wie möglich, insbesondere der kritischen, um die Verwaltungsprozesse, das Kontrollumfeld und die Kontrollmaßnahmen im Bereich der individuellen Rechte des Personals der GD Personal zu verbessern und die vier noch ausstehenden Maßnahmen im Bereich der Dienstreisekosten des Personals, die im Internen Prüfbericht 10/04 vom 6. Mai 2011 über die Folgeprüfung der ursprünglichen Prüfung von 2008 genannt wurden, abzuschließen;

Änderungen der finanziellen Bestimmungen der internen Vorschriften für den Empfang von Besuchergruppen, um die Finanzierung stärker den den Besuchern tatsächlich entstandenen Kosten anzupassen;

Abschluss der 20 überfälligen Maßnahmen im Bereich der IT-Governance;

Art und Zweck der internen Prüfberichte

34.

verweist auf seine in früheren Entlastungsentschließungen enthaltenen Bemerkungen zu internen Prüfberichten; erkennt an, dass interne Prüfberichte als Instrumente für Verbesserungen von Systemen und Leistung dienen und nur adäquat interpretiert werden können, wenn auf der Grundlage ihrer Empfehlungen Änderungen vorgenommen und Ergebnisse erzielt werden; weist allerdings darauf hin, dass die derzeitige Revision der Haushaltsordnung sich mit der Frage der Verfügbarkeit dieser Berichte auf Anfrage befasst, wobei das einschlägige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigt wird;

MANAGEMENT DER PARLAMENTSVERWALTUNG

Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren

35.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass alle Generaldirektoren eine vorbehaltlose Zuverlässigkeitserklärung für den Haushaltsvollzug in ihren Dienststellen im Jahr 2010 abgeben konnten; ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei den Tätigkeitsberichten der Generaldirektoren um ein internes Managementinstrument handelt, dessen Hauptaufgabe darin besteht, dem Generalsekretär einen anschaulichen Überblick über die Arbeitsweise der Verwaltung an die Hand zu geben und insbesondere auf bestehende Schwachpunkte hinzuweisen;

Risikomanager

36.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Risikomanager am 1. Juni 2010 seine Arbeit aufgenommen hat und dass er direkt dem Generalsekretär unterstellt ist; begrüßt die Veröffentlichung des Leitfadens für Risikomanagement am 16. Dezember 2011 und bekräftigt seine Forderung, dass sein zuständiger Ausschuss den jährlichen Tätigkeitsbericht des Risikomanagers für 2010 erhält und regelmäßig über die Umsetzung der neuen Risikomanagementpolitik des Parlaments informiert wird;

37.

fordert, dass sein zuständiger Ausschuss vor Ende September 2012 über das Konzept und die Maßnahmen im Hinblick auf die Ermittlung und Verwaltung sensibler Stellen unterrichtet wird;

GD Präsidentschaft (GD PRES)

Sicherheit

38.

vermerkt eine geringe Kürzung der Mittel für den Sicherheitsbereich von 45 980 000 EUR auf 45 590 000 EUR zwischen 2009 und 2010; begrüßt, dass die Ausgaben im Vergleich zu 2010 auch im Haushaltsplan 2011 gesenkt wurden (endgültige Mittelansätze 42 830 000 EUR) und dass das Präsidium im Juli 2011 ein umfassendes Sicherheitskonzept verabschiedet hat, das eine modernere und effizientere Sicherheit für das Parlament gewährleistet;

39.

bekräftigt seine Forderung an den Generalsekretär, die Mitglieder zu verpflichten, beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten des Parlaments ihre Sichtausweise zu zeigen; empfiehlt, die Sichtausweise der Mitglieder auch der elektronischen Kontrolle zu unterwerfen;

40.

fordert, dass einer Verbesserung der Sicherheit in den Gebäuden des Parlaments und ihrer unmittelbaren Umgebung höchste Priorität eingeräumt wird; fordert, dass in diesem Rahmen die Sicherheit auf den Parkflächen verbessert und der Zugang zu den Bereichen der Gebäude und den Büros der Mitglieder im Parlament kontrolliert wird;

41.

hebt die Tatsache hervor, dass die Diebstähle in den Büros der Abgeordneten erfolgten, als diese abgeschlossen waren, was das niedrige Sicherheitsniveau bezüglich der Büros beweist; fordert den Generalsekretär auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die derzeitige Situation zu verbessern;

42.

ist besorgt über das niedrige Sicherheitsniveau auf den Parkflächen des Parlaments; vermerkt, dass auf der Parkfläche in Brüssel mehrere Fahrzeuge absichtlich beschädigt wurden; fordert das Präsidium auf, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage zu verbessern;

43.

bekräftigt seine Forderung an den Generalsekretär, bis 30. Juni 2012 Vorschläge für ein wirksameres, geschütztes und fälschungssicheres Unterschriftensystem vorzulegen (und dabei auch bestimmte Zeitfenster für die Eintragung in die Anwesenheitsliste zu prüfen), insbesondere für ein mögliches künftiges elektronisches Unterschriftensystem für die Mitglieder sowohl zur Unterzeichnung von Dokumenten (z. B. Änderungsanträgen) als auch zur Registrierung ihrer Anwesenheit durch eine digitale Unterschrift, auch wenn in diesem Zusammenhang nur minimale Einsparungen zu erwarten sind;

44.

vermerkt mit Zufriedenheit, dass im Anschluss an den Beschluss des Präsidiums vom 5. Juli 2010 die Internalisierung der Akkreditierung inzwischen abgeschlossen ist; erwartet, dass das neue Akkreditierungssystem bessere und wirksamere Dienste leistet; erachtet es als notwendig, die weitere Verbesserung und Modernisierung der Sicherheit im Parlament zu betreiben, indem dieser Bereich angemessen professionalisiert wird, insbesondere durch Auswahl und Einstellung von Fachkräften sowie die Planung der erforderlichen Berufsausbildung, Fortbildungs- und Auffrischungsmaßnahmen; erwartet mit Interesse die Entwicklung des neuen umfassenden Sicherheitskonzepts, insbesondere die Ausweisung unterschiedlicher Bereiche („Zoning“), was eine erhebliche Verbesserung u. a. in Bezug auf die Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit der Büros der Abgeordneten bewirken wird;

Umstrukturierung

45.

stellt fest, dass in der GD PRES 2010 eine umfangreiche Umstrukturierung vollzogen wurde; begrüßt die Zentralisierung der finanziellen Aufgaben, der Planung und Verwaltung der Auftragsvergabe und der Sicherheit in der im März 2010 eingerichteten Direktion Ressourcen;

GD Interne Politikbereiche (GD IPOL) und Externe Politikbereiche (GD EXPO)

46.

verweist auf die politische Bedeutung der Delegationen im Rahmen der Tätigkeit des Parlaments inner- und außerhalb der Union; vermerkt allerdings die augenscheinlich erhebliche Disparität der Kosten pro Mitglied pro Tag (zwischen 1 400 und 5 300 EUR) in Bezug auf verschiedene Delegationen, insbesondere diejenigen außerhalb der Union; fordert sein Präsidium auf, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen GD Grundsätze für eine wirtschaftlichere und einheitlichere Kostenstruktur für Delegationsreisen zu entwickeln, unter besonderer Berücksichtigung ihrer politischen Bedeutung und Dauer sowie des optimalen Verhältnisses Mitglieder/Personal; fordert die Entwicklung eines IT-Haushaltskonsolidierungssystems, das detaillierte Informationen über den Etat für jede Delegation liefern und die Ausgabenverwaltung verbessern wird; verlangt für künftige Reisen von Delegationen eine detaillierte Aufstellung der Kosten aller Reisenden;

GD Kommunikation (GD COMM)

47.

ist besorgt, dass mit Ausnahme der Kosten für die Legislative Beobachtungsstelle die Haushaltslinie 3242 (Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen) nicht ausreichend transparent ist; vertritt die Auffassung, dass insbesondere die Ausgaben im Rahmen von Unterposten 3242/01 detailliert ausgewiesen werden sollten, um in künftigen Rechnungsjahren die Transparenz zu verbessern;

Besucherzentrum (Parlamentarium)

48.

stellt fest, dass die unter Posten 3243„Besucherzentrum“ eingesetzten Verpflichtungen trotz der unzureichenden Mittelverwendungsrate 2009 erheblich (+ 227 %) aufgestockt wurden und sich auf 12 725 985 EUR beliefen; verweist auf das große Problem bezüglich der Sicherheit der abgehängten Decken, die das Projekt 2010 verzögerten und die Verwaltung zwangen, 1 000 000 EUR in Abgang zu stellen, die automatisch von 2009 nach 2010 übertragen worden waren; stellt fest, dass sich die geschätzten Kosten insgesamt auf 20 530 000 EUR belaufen, was einem Anstieg um 15,3 % gegenüber 2007 entspricht; fordert Sicherheitsvorkehrungen, damit andere Pläne im Umfang von mehreren Millionen EUR keine ähnlichen Kostensteigerungen verzeichnen;

49.

begrüßt die (ursprünglich für die Europa-Wahlen 2009 geplante) Eröffnung des Besucherzentrums am 14. Oktober 2011; bedauert allerdings die erhebliche Verzögerung und Kostenüberziehung in Bezug auf dieses Projekt; fordert eine Überprüfung des Besucherzentrums nach einer Betriebszeit von zwölf Monaten, um die Reaktion der Bürger, seine Stärken/Schwächen und sein Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bewerten und so sicherzustellen, dass die Kosteneffizienz gewährleistet ist;

Haus der europäischen Geschichte

50.

stellt fest, dass das Präsidium am 5. Juli 2010 die aktualisierte Kommunikationsstrategie des Parlaments annahm, die das Projekt eines Hauses der europäischen Geschichte beinhaltete, und dass eine internationale Jury im September 2010 Projekte prüfte; stellt darüber hinaus fest, dass für dieses Projekt Haushaltskapitel 106„Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase“ nicht in Anspruch genommen wurde, da alle Mittel dieses Kapitels (5 000 000 EUR) auf Artikel 210„Datenverarbeitung und Telekommunikation“ übertragen wurden; fordert umfassende Informationen über die gesamten finanziellen Auswirkungen des Projekts, insbesondere vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Komplikationen, dass der Maalbeek unter den Fundamenten des Gebäudes fließt; bekräftigt seine Erwartung, dass der im Wirtschaftsplan enthaltene Kostenplan strikt eingehalten wird;

51.

bedauert, dass die vom Präsidium und von anderen Gremien gefassten Beschlüsse über das Haus der europäischen Geschichte nicht auf den „geschätzten“ endgültigen Gesamtkosten für die Verwirklichung eines uneingeschränkt funktionierenden Projekts basierten; rät dem Präsidium und den Quästoren, künftig keine Projekte und Initiativen zu billigen, für die keine finanziellen Schätzungen der damit direkt oder indirekt verbundenen Gesamtkosten vorliegen;

Besuchergruppen

52.

erkennt die Bedeutung des Besucherprogramms für die Sensibilisierung für das Parlament und dessen legislative Tätigkeit an; vermerkt die seit 2010 vorgenommenen Änderungen bezüglich der Zahlungen für Besuchergruppen und fordert eine Bewertung der neuen Zahlungs- und Erstattungsregelung, die die Kostenentwicklung darstellt und offenlegt, inwieweit die Zahlungen den den Besuchergruppen tatsächlich entstandenen Kosten entsprechen; empfiehlt, dass der Rechnungshof das Thema weiterverfolgt, und erwartet die Ausführungen des internen Prüfers zur Umsetzung der neuen Regelung;

53.

ersucht die Parlamentsverwaltung, dem Parlament die generellen Erfahrungen als auch im speziellen Auswirkungen auf die Organisation und Kapazitätenauslastung der veränderten Regelungen zu Gruppengrößen offizieller Besuchergruppen zu berichten;

54.

ist aus offenkundigen Sicherheitsgründen und im Hinblick auf die Wahrung des Images des Parlaments beunruhigt darüber, dass das Parlament den für Besuchergruppen Verantwortlichen umfangreiche Summen bar auszahlen kann;

WebTV

55.

bedauert, dass EuroparlTV nicht als Erfolg betrachtet werden kann, da nur eine sehr geringe Zahl direkter individueller Nutzer (14) verzeichnet wird (ausschließlich der Zuschauer im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen mit regionalen Fernsehsendern), obwohl 2010 erhebliche Finanzmittel im Umfang von ca. 9 000 000 EUR (Posten 3246) bereitgestellt wurden; begrüßt die Maßnahmen zur Kürzung dieser Mittel um 14 % (auf 8 000 000 EUR) 2011 und in den folgenden Jahren; räumt nichtsdestotrotz mit Bedauern ein, dass weitere Zuschüsse nicht gerechtfertigt werden können, und fordert den Generalsekretär auf, seinem zuständigen Ausschuss Vorschläge für die Einstellung des Projekts vorzulegen;

Preise

56.

stellt fest, dass die Kosten für den LUX-Preis sich 2010 auf 380 666,18 EUR beliefen; ist besorgt, dass die Kosten für die Veranstaltung 2011 auf 573 722,08 EUR stiegen (um mehr als 50 %), und erwartet eine entschiedene Umkehr dieses Trends ab 2012; fordert insbesondere, dass folgende Aktivitäten eingeschränkt werden, um die Kosten zu begrenzen:

kostspielige interne Werbung innerhalb der Gebäude des Parlaments,

Werbung bei internationalen Filmfestivals,

die umfangreichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von „Mini-LUX“-Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten;

57.

verweist auf die Ausgaben für Preise im Zeitraum 2009-2011:

(EUR)

 

2009

2010

2011

Preis für Journalisten

105 000

118 059

154 205

Sacharow-Preis

300 000

654 542

652 348

Karlspreis für die Jugend

24 000

34 000

35 000

LUX-Preis

320 000

380 666

573 722

Gesamtbeträge (2007-2013)

749 000

1 187 267

1 415 275

58.

ist der Ansicht, dass die zwischen 2009 und 2011 um 89 % gestiegenen Ausgaben für Preise an anderer Stelle eine bessere Verwendung hätten finden können; fordert, dass künftige Ausgaben für Preise auf das Niveau von 2009 zurückgeführt werden;

59.

stellt fest, dass die Kosten für den Preis für Journalisten 2010 118 059 EUR betrugen, was einen Anstieg um 18 % gegenüber 2009 bedeutet; ist besorgt, dass die Kosten für die Veranstaltung 2011 um mehr als 25 % stiegen, und beantragt, dass eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wird, bevor, nachdem der Preis nun eingestellt wurde, irgendwelche Initiativen in Bezug auf diese Beziehungen zur Presse oder in anderen Bereichen entwickelt werden;

60.

vertritt nicht die Auffassung, dass Preise eine Kerntätigkeit des Parlaments sind, und fordert, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt wird, bevor irgendwelche neuen Initiativen für Preise entwickelt werden, um der sich kontinuierlich verschlechternden finanziellen und wirtschaftlichen Situation in allen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;

Informationsbüros/Europa-Häuser

61.

vermerkt die Einrichtung einer Direktion Ressourcen in der GD 2010, die unter anderem die zentrale Koordinierung der öffentlichen Auftragsvergabe übernehmen und damit sicherstellen soll, dass die dezentralen Informationsbüros in geringerem Maße zentrale Bedienstete von sensiblen Posten abziehen müssen;

62.

stellt fest, dass die 978 Dienstreisen von den 32 Informationsbüros des Parlaments nach Brüssel und Straßburg insgesamt 944 330 EUR kosten, im Durchschnitt 701 EUR für eine Dienstreise nach Brüssel und 1 064 EUR für eine Dienstreise nach Straßburg; stellt fest, dass eine Dienstreise von Luxemburg nach Brüssel durchschnittlich 250 EUR kostet, während eine Dienstreise von Luxemburg nach Straßburg durchschnittlich 630 EUR kostet; verlangt, dass künftig auch die Durchschnittskosten pro Dienstreise mitgeteilt werden (Seite 68 der Antworten auf den Fragenkatalog);

Verbindungsbüro Washington

63.

vermerkt die Eröffnung des Verbindungsbüros des EP (EPLO) in Washington im April 2010 und die Regelung einjähriger Dienstreisen für vier Beamte, die im Oktober 2010 eingeführt wurde; stellt fest, dass durch die Einrichtung des Büros in Washington zwar keine neuen Stellen geschaffen wurden, jedoch zwangsläufig andere Kosten anfielen; wünscht eine Information über den Umfang dieser Kosten 2011 und 2012; fordert eine Überprüfung seiner Struktur, Aktivitäten und Kosten und deren Vorlage an das Präsidium mit Kopien an die zuständigen Ausschüsse;

GD Personal (GD PERS)

64.

begrüßt die Tatsache, dass die GD ihre Leistung aufgrund der Externalisierung bestimmter Aufgaben (wie der Verwaltung der Kinderkrippe) und der verstärkten Nutzung der IT bei der Verwaltung der Personalakten verbessern konnte; begrüßt die Einführung der IT-Anwendung Streamline;

65.

vermerkt die Auswirkungen des Beschlusses des Rates vom Dezember 2009, lediglich eine jährliche Anpassung der Bezüge von 1,85 % statt der von der Kommission angegebenen und vorgeschlagenen 3,7 % zu gewähren, was noch abzuwickelnde Mittelbindungen (von knapp 6 000 000 EUR oder 1,4 %) unter Posten 1200„Dienstbezüge und Vergütungen“ ergab;

66.

stellt fest, dass sich der Stellenplan für das Parlament auf insgesamt 6 285 Stellen belief: 5 348 (oder 85,1 %) für das Generalsekretariat des Parlaments und 937 (oder 14,9 %) für die Fraktionen, was einem Anstieg von 2009 auf 2010 um 3,35 % (+ 204 Stellen) entspricht, der hauptsächlich auf die ausgeweiteten Zuständigkeiten des Parlaments nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 zurückzuführen war;

67.

nimmt Kenntnis von den Änderungen bezüglich der Struktur des Generalsekretariats, die das Präsidium 2009 beschloss und die Anfang 2010 zwecks Vorbereitung auf die neue Wahlperiode in Kraft traten, um insbesondere die Dienstleistungen für die Mitglieder zu verstärken; stellt fest, dass diese Änderungen insbesondere zur Umstrukturierung der GD PRES, GD PERS und GD INLO führten und auch die Einrichtung einer Direktion Ressourcen in der GD PRES, GD IPOL, GD EXPO und GD COMM bedingte, also den vier Generaldirektionen mit im Wesentlichen politischen Aufgaben;

68.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2010 eine Mehrheit des Personals im Generalsekretariat (58,4 %) und in der Funktionsgruppe der Verwaltungsräte (51,7 %) Frauen waren; begrüßt die Tatsache, dass 2010 im höheren und mittleren Management der Anteil weiblicher Generaldirektoren (auf 36,4 %, d. h. 4 von 11) und Referatsleiter (auf 26,2 %) stieg;

69.

verweist auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einstellung von Beamten oder Bediensteten aus einigen Mitgliedstaaten wie Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Österreich oder den Niederlanden, für die der Anteil des Personals im Generalsekretariat des Parlaments erheblich niedriger ist als das „demografische Gewicht“ des jeweiligen Landes innerhalb der Union (15), und vermerkt die relativ hohe Zahl von Bediensteten aus Belgien (13,6 %) oder Luxemburg (2,3 %) infolge der Arbeitsorte des Parlaments; fordert das Präsidium auf, die Einstellungsverfahren und -anforderungen zu überprüfen, um festzustellen, welche Rolle sie gegebenenfalls im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Personaleinstellung spielen;

Dienstreisen an die drei Arbeitsorte/Dienstreisekosten

70.

stellt fest, dass 2010 33 200 Dienstreisen (offizielle Reisen) verzeichnet wurden, was insgesamt 98 629 Dienstreisetagen entspricht, die meistenteils auf Reisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments entfielen; bekräftigt die Notwendigkeit, unnötige Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten und die damit verbundenen Kosten durch systematischere und dokumentierte Begründungen und eine bessere Kontrolle zu vermeiden; fordert, dass der Generalsekretär im Rahmen des Entlastungsverfahrens über eventuelle Einsparungen infolge einer weiteren Rationalisierung und weitere bereits ergriffene oder in Vorbereitung befindliche Initiativen im Hinblick auf weniger Dienstreisen Bericht erstattet; vertritt außerdem die Ansicht, dass in der Regel keine Ausschusssitzungen in Straßburg stattfinden sollten, mit Ausnahme der Ausschüsse, deren Tagesordnungen in direktem Zusammenhang mit Berichten oder Aussprachen auf der Tagesordnung der betreffenden Plenartagung stehen; fordert den Rechnungshof auf, die bestehenden Dienstreiseverfahren weiter zu analysieren und Empfehlungen zu unterbreiten, um ihre Effizienz zu verbessern; fordert den Generalsekretär auf, insbesondere die Planstellen mit Dienstort außerhalb von Brüssel zu überprüfen, vor allem für die Bediensteten, die wiederholte Dienstreisen nach Brüssel unternehmen, um festzustellen, ob ihr Dienstort geändert werden muss; empfiehlt, dass die Vereinbarung mit der luxemburgischen Regierung, in der die Anzahl der Bediensteten des Parlaments mit Dienstort Luxemburg ohne Berücksichtigung sich eventuell ändernder Erfordernisse des Parlaments festgesetzt ist, möglicherweise überprüft werden muss;

Abgeordnetenstatut und Statut der Assistenten

71.

vermerkt mit Zufriedenheit, dass der Übergang zu dieser neuen Beschäftigungsregelung weitgehend haushaltsneutral war, wobei ca. 15 Bedienstete die Beschäftigung von ca. 1 400 Assistenten verwalten, und erwartet die Übermittlung einer Kopie des Berichts über die Umsetzung dieser neuen Beschäftigungsregelung, ihre indirekten und direkten Gesamtkosten, einschließlich des von der Kommission ausgezahlten Arbeitslosengelds;

72.

stellt fest, dass bezüglich der Feststellungen des Rechnungshofs zu den Belegen und der Rückverfolgbarkeit der im Privatwagen unternommenen Dienstreisen von Assistenten noch keine Abhilfe geschaffen wurde; fordert die Verwaltung auf, möglichst rasch eine transparente und nachvollziehbare Lösung in dieser Angelegenheit zu finden;

GD Infrastrukturen und Logistik (GD INLO)

Gebäude/Immobilienpolitik

73.

nimmt die vom Präsidium am 24. März 2010 beschlossene mittel- und langfristige Immobilienpolitik (Gebäudestrategie) und deren wesentliche Merkmale zur Kenntnis:

i)

vorzugsweise Kauf statt Anmietung im Einklang mit den Empfehlungen des Rechnungshofs;

ii)

vorgezogene Zahlungen im Zusammenhang mit der Immobilienpolitik (d. h. möglichst rasche Rückzahlung von Darlehen);

iii)

geografische Konzentration der Gebäude an den drei Arbeitsorten;

iv)

besonderer Schwerpunkt in Bezug auf Instandhaltung und Renovierung von Gebäuden;

v)

möglichst umfassende Integration des Parlaments in die städtische Umgebung;

vi)

größtmögliche Barrierefreiheit des Parlaments für Menschen mit Behinderungen und Umsetzung der höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen;

vii)

möglichst umweltfreundliches Parlament;

74.

stellt fest, dass der Europäische Rat seitens des Parlaments zwar zu Recht Sparsamkeit fordert, ihm aber weiterhin die Möglichkeit verweigert, die erheblichen Einsparungen zu verwirklichen, die aus dem Verzicht auf Sitzungen in Straßburg resultieren würden;

75.

stellt fest, dass die Kosten für Instandhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude für alle drei Arbeitsorte von insgesamt 33 700 000 EUR 2009 auf 38 700 000 EUR 2010 stiegen und dass die Prognosen auf weiter steigende Kosten für die Jahre 2011-2013 hindeuten, mit Ausnahme eines geringen Rückgangs der Kosten in Luxemburg 2013; verweist darüber hinaus auf den Verbrauch von Energie und Versorgungsleistungen mit weniger dramatischen, aber konsequenten Preissteigerungen für den gleichen Zeitraum;

76.

vermerkt die beträchtlich gesunkenen Mietzahlungen 2010 (5 700 000 EUR im Vergleich zu 58 600 000 EUR 2008 — der höchsten Summe der letzten Jahre); vermerkt die weniger extremen Schwankungen der Mietkosten (25 300 000 EUR 2010 im Vergleich zu einem Höchstwert von 31 200 000 EUR 2006 und dem niedrigsten Wert von 19 900 000 EUR 2007) und vermerkt ebenso die unterschiedlichen Ausgaben für Gebäude mit einem Höchstwert von 165 900 000 EUR 2006, 0 EUR 2009 und 20 200 000 EUR 2010;

77.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Parlament laut Schätzungen gemäß den Antworten auf den Fragebogen zur Entlastung, wenn es all seine Gebäude gemietet hätte, in seinem Haushaltsplan 2010 zusätzliche Kosten in Höhe von 163 000 000 EUR hätte veranschlagen müssen, was 10 % seines Gesamthaushaltsplans entsprochen hätte; unterstützt daher diese Politik, vorzugsweise zu kaufen statt zu mieten, die der Rechnungshof seit mehreren Jahren nachdrücklich empfohlen hatte, zuletzt in seinem Sonderbericht Nr. 2/2007 über die Gebäudeausgaben;

78.

nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeiten zur Asbestsanierung der drei Gebäude in Straßburg 2010, die 2 464 701 EUR kosteten, weitgehend von der Stadt Straßburg erstattet wurden, die einen Beitrag in Höhe von 2 015 000 EUR leistete;

79.

stellt fest, dass der belgische Staat dem Parlament am 27. Januar 2010 einen Betrag von 85 987 000 EUR für die Erschließungskosten der Grundstücke für die Gebäude Willi Brandt und Jósef Antall und die Kosten für die Überdachung des Bahnhofs Brüssel-Luxemburg erstattete; weist darauf hin, dass dieser Betrag im Einklang mit der Haushaltsordnung als „zweckgebundene Einnahmen“ in die Jahresrechnung eingesetzt und zur Finanzierung von Immobilienprojekten verwendet wurde;

80.

stellt fest, dass 2010 das Gebäude REMARD in Brüssel (11 000 000 EUR) erworben und der Beschluss gefasst wurde, das Europa-Haus in Sofia (9 240 000 EUR) zu kaufen; bedauert, dass wegen des eingeschränkten Markts die Kosten für Instandhaltung, Renovierung und Ankauf unnötig hoch sind und dass eine Vertraulichkeit der Verhandlungen schwierig zu bewerkstelligen ist; vertritt die Auffassung, dass die im Rahmen der revidierten Haushaltsordnung vorgeschlagene Anforderung, dass die Organe ihre Immobilienpolitik mehrere Jahre im Voraus bekanntgegeben sollten, erhebliche Kosten für Organe und Steuerzahler bedeuten würde;

81.

stellt fest, dass eine Genehmigung einer direkten Finanzierung von Gebäuden in der revidierten Haushaltsordnung einen positiven Effekt hätte, da das Parlament damit Darlehen aufnehmen könnte, ohne Dritte hinzuziehen zu müssen, womit die Kosten gesenkt und gleichzeitig die Transparenz gesteigert würden; weist darauf hin, dass dies bereits für die Finanzierung des KAD-Gebäudes in Luxemburg gilt, für das eine Partnerschaft mit der Europäischen Investitionsbank, die 50 % der Mittel bereitstellt, eingegangen wurde;

82.

verlangt in diesem Zusammenhang eine detaillierte Kostenaufstellung für die bereits angefallenen und für die in den nächsten 20 Jahren anfallenden prognostizierten Kosten für das KAD-Gebäude in Luxemburg und damit die detaillierte Offenlegung der zu erwarteten Gesamtkosten für den Bau, die geschätzten Betriebskosten und anderweitige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb des Gebäudes stehen;

83.

begrüßt die Versicherung des Generalsekretärs, dass für Interessenvertreter oder Stiftungen keine spezifischen Büros mehr existieren, stellt jedoch fest, dass die Pegasus-Stiftung und die Känguru-Gruppe bis 31. Dezember 2011 über Büros in den Gebäuden des Parlaments verfügen konnten;

84.

bedauert, dass 2010 Büroraum von Organisationen akkreditierter Interessenvertreter genutzt wurde, womit diese Organisationen aus Geldern der EU-Steuerzahler eine Vorzugsbehandlung erhielten;

Restaurants und Kantinen

85.

bekräftigt seine Forderung nach mehr Möglichkeiten im Rahmen der Restauration in den Gebäuden des Parlaments, indem nicht mehr einem einzigen Restaurantbetrieb ein Monopol angeboten wird, wenn die derzeitigen Verträge auslaufen;

GD Übersetzung (GD TRAD) und GD Dolmetschen und Konferenzen (GD INTE)

86.

stellt fest, dass 2010 insgesamt 1 721 191 Seiten übersetzt wurden (1 033 176 oder 60 % intern), und begrüßt die Tatsache, dass alle für Abstimmungen erforderlichen Dokumente von der GD TRAD rechtzeitig geliefert wurden und dass insgesamt 90 % der Übersetzungen innerhalb der Lieferfristen übermittelt wurden, obwohl 65 % der Übersetzungsanträge verspätet eingingen (d. h. außerhalb der im Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit vorgesehenen zehn Werktage);

87.

stellt zufrieden fest, dass die GD TRAD produktiver wird und ihren Etat effektiver verwendet, gleichzeitig jedoch sicherstellt, dass die Mehrsprachigkeit gewahrt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die interne Produktivität von 1 500 auf 1 800 Seiten pro Jahr gestiegen ist; würde die Veröffentlichung von Produktivitätszahlen pro Sprachreferat begrüßen;

88.

stellt allerdings fest, dass nach einem Anstieg um mehr als 10 %, was die Einhaltung des Verhaltenskodexes Mehrsprachigkeit zwischen 2008 und 2009 (dem ersten Jahr von dessen Anwendung) betrifft, dieser Prozentsatz zwischen 2009 und 2010 zurückging (16); fordert die Ausschüsse, Delegationen und Fraktionen auf, die im Verhaltenskodex gesetzten Fristen strikt einzuhalten;

89.

begrüßt die von der GD INTE den Mitgliedern angebotene neue Dienstleistung individueller Dolmetschdienste (IAP), die nach dem Start des Pilotprojekts 2010 eingeführt wurde;

GD Finanzen (GD FINS)

90.

vermerkt mit Zufriedenheit, dass die Zahlungsfrist für Rechnungen 2010 auf durchschnittlich 21 Tage verkürzt wurde;

Beförderungskosten

91.

stellt fest, dass sich die Reisekosten für Mitglieder und Personal 2010 auf ca. 107 000 000 EUR (17) (oder 6,6 % der endgültigen Mittelansätze insgesamt) beliefen und dass nun eine Kürzung um 5 % in Kraft ist; vertritt die Auffassung, dass das Potenzial für weitere Kürzungen durch die Vergemeinschaftung gesammelter Flugmeilen geprüft werden sollte; fordert eine Analyse zu Artikel 300 in Form eines Vermerks zur Jahresrechnung betreffend die durchschnittlichen Dienstreisekosten für folgende sechs Strecken: Brüssel-Luxemburg; Luxemburg-Brüssel; Luxemburg-Straßburg; Straßburg-Luxemburg; Brüssel-Straßburg; Straßburg-Brüssel;

Reisebüro

92.

stellt fest, dass sich die endgültigen Mittelansätze für das Reisebüro 2010 auf 1 438 000 EUR einschließlich einer hohen Mittelbindungsrate (94 %) beliefen; stellt ferner fest, dass das Reisebüro Preise mit den Fluggesellschaften aushandelt, was bedeutet, dass es einen Durchschnittspreis für die beste Dienstleistung gibt; betont allerdings, dass dies nicht bedeutet, dass es für einen bestimmten Tag oder eine spezifische Reise nicht möglich ist, bessere Preise zu erzielen, wenn direkt über Reiseveranstalter gebucht wird; fordert eine unabhängige Untersuchung zur Leistungsbewertung des Reisebüros sowie seiner Organisationsform und Arbeitsweise; fordert den jetzigen Reisevertragspartner auf, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Mitgliedern und Bediensteten immer die billigsten Möglichkeiten vorgeschlagen werden; fordert die zuständige Direktion außerdem auf, die vom Reisebüro angebotenen Dienstleistungen zu überwachen;

93.

bedauert, dass das Reisebüro im Vergleich zu anderen Online- oder normalen Reisebüros in einigen Fällen nicht den besten Preis anbietet; fordert die GD Finanzen auf, ein adäquates Kontrollverfahren zu entwickeln, das das beste Verhältnis zwischen Qualität und Preis sicherstellt;

94.

ist der Ansicht, dass eine Vergleichsdatenbank für Flugpreise eingerichtet werden muss, um den günstigsten Flugpreis ermitteln zu können;

95.

ist der Ansicht, dass das Parlament, sofern möglich, darauf verzichten sollte, monopolistische Aufträge zu vergeben, und dass niedrigere Kosten und bessere Dienstleistungen für Mitglieder und Personal die Folge wären, wenn ihnen mehr als ein Reisebüro zur Verfügung stünde;

Sammelmittelübertragungen

96.

begrüßt die Tatsache, dass Ende des Haushaltsjahres 2010, wie vom Haushaltskontrollausschuss in den vergangenen Jahren gefordert, das Verfahren für Sammelmittelübertragungen nicht angewandt wurde, womit es keinen signifikanten Unterschied zwischen dem für das Jahr geplanten Haushalt und dessen Ausführung gab, wie es in den Vorjahren der Fall war, und vertritt die Auffassung, dass alle Institutionen der Union die Kontrolle und die Entlastung in künftigen Jahren erleichtern könnten, wenn sie Ausgaben für Gebäude im Rahmen des Haushaltsverfahrens transparent planen würden;

Versorgungsfonds

97.

stellt fest, dass der Wert der Aktiva des Freiwilligen Pensionsfonds 2010 zwar um 13,3 % stieg, da sich die Märkte weiter von der weltweiten Finanzkrise 2008 erholten, der Freiwillige Pensionsfonds zum 31. Dezember 2010 allerdings ein Defizit von 178 960 000 EUR auswies, was die Sorge über einen möglichen Ausfall des Fonds erhöht; weist darauf hin, dass das Parlament die Zahlung der Rentenansprüche für alle ehemaligen und einige gegenwärtige Mitglieder aus diesem freiwilligen Versorgungsfonds garantiert, wenn und falls dieser Fonds nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; wünscht Informationen darüber, wie und aus welcher Haushaltslinie das Parlament in einem solchen Fall seine Verpflichtungen erfüllen wird;

98.

weist darauf hin, dass zwei Drittel der Zahlungen in den Fonds direkt vom Parlament statt von einzelnen Mitgliedern geleistet wurden; weist die Mitglieder des Fonds darauf hin, dass ihre Beiträge freiwilligen Charakter hatten, und fordert, dass das Parlament keinen weiteren finanziellen Beitrag zu Zahlungen aus einem Fonds oder zur Verringerung von dessen Defizit leistet, da dieser Fonds möglicherweise von Anfang an nicht zufriedenstellend strukturiert war;

99.

stellt darüber hinaus fest, dass sich die aus der KVR (Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder) resultierenden Verpflichtungen in Bezug auf Hinterbliebenenversorgung und Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit (Anlage II) auf 28 950 000 EUR belaufen; weist darauf hin, dass Beträge in Höhe von 195 640 000 EUR für Fälle hauptsächlich italienischer oder französischer Abgeordneter veranschlagt wurden, in denen die Ruhegehaltsregelungen auf nationaler Ebene und des Europäischen Parlaments voneinander abweichen (Anlage III), außerdem Beträge aufgrund der neu geschaffenen Statutsregelung in Höhe von 152 210 000 EUR (wobei diese Zahl von Jahr zu Jahr steigen wird); weist darauf hin, dass keine Mittel existieren, um diese Ausgaben zu finanzieren;

GD Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC)

100.

verweist auf die Präsidiumsbeschlüsse vom 17. Juni 2009 und vom 18. Oktober 2010, die Bereiche im Europäischen Parlament mit drahtlosem lokalem Netzzugang (WLAN) auf die Plenarsäle, Ausschusssitzungssäle, Mitgliederbüros und öffentlichen Räume sowohl in Brüssel als auch in Straßburg auszudehnen (erste Phase des Projekts: 7 878 000 EUR; fordert die GD ITEC auf, Mitgliedern den Antrag zu ermöglichen, für Ausschusssitzungen künftig keine Papierdokumente mehr zu erhalten, wenn E-Ausschuss praktiziert wird; ist der Ansicht, dass dies den Erfolg des Projekts beschleunigen könnte;

101.

begrüßt die kontinuierliche grafische Neugestaltung der Website des EP im Anschluss an den Beschluss des Präsidiums vom 22. November 2010 betreffend die „Strategie für die künftige Präsenz des Europäischen Parlaments im Internet — Neugestaltung der Internetseite des EP“; fordert eine bessere Unterstützung der Website, insbesondere durch Vornahme regelmäßiger Tests;

102.

begrüßt das 2010 eingeführte AT4AM-System, das es den Mitgliedern erleichtert, vorgeschlagene legislative und nichtlegislative Texte zu ändern;

103.

vermerkt mit Zufriedenheit die Verbesserungen im IT-Sektor seit 2010, die Folgendes bewirkten: eine größere Kapazität zur „internen“ Verwaltung wesentlicher Aspekte, die Internalisierung von Tätigkeiten, die Einsetzung wesentlicher Leitungsgremien (Ausschuss für IKT-Innovationsstrategie und Lenkungsausschuss für IKT-Innovation), die Einrichtung der für IT-Planung zuständigen Stelle und des Systems der Berichterstattung über den Status von IT-Entwicklungsprojekten sowie die Entwicklung einer transparenten kurzfristigen Planungsmethode; begrüßt die umfassende Nutzung von Leistungsindikatoren durch diese GD; bekundet seine Sorge wegen der zunehmenden Gefahr eines illegalen Zugangs und einer Manipulation der IKT-Systeme des Parlaments und hält es für dringendst geboten, eine wirksame und nachhaltige Strategie zum Schutz dieser Systeme zu entwickeln; fordert den Generalsekretär auf, es über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

104.

erwartet einen umfassenden Bericht darüber, wie die Projekte des Parlaments für freie Software im Hinblick auf die Anwendung und die Nutzer im Parlament, die Interaktion mit den Bürgern und die Auftragsvergabe entwickelt werden; empfiehlt eine Prüfung der Verpflichtungen des Parlaments gemäß Artikel 103 in Bezug auf freie Software und offene Standards;

Öffentliche Auftragsvergabe in der GD ITEC

105.

fordert die GD ITEC auf, eine bessere Vorbereitung von Vergabeverfahren anzustreben, insbesondere im Fall oft komplexer Rahmenverträge, indem Vertragsbedingungen eher an Ergebnissen statt reiner Leistung ausgerichtet werden und die Erfordernisse und Ziele des Parlaments besser definiert werden; empfiehlt, dass das Parlament, statt Vertragsstrafen anzuwenden, eher Schadenersatz von einem Lieferanten oder Dienstleistungsanbieter anstreben sollte, der die geforderten Leistungen nicht erbringt, oder mit dem Verlust künftiger Aufträge drohen sollte, wenn es sich um Rahmenverträge handelt;

Neue Abstimmungsanlage und Dolmetscheinrichtungen

106.

stellt fest, dass die neue Abstimmungsanlage in den Plenarsälen 2 135 623 EUR kostete und uneingeschränkt aus den Mitteln 2010 finanziert wurde; stellt darüber hinaus fest, dass sich die Kosten für Wartung und technische Assistenz für die Abstimmungsanlage 2010 auf 147 149 EUR beliefen;

Fraktionen (Haushaltsposten 4000)

107.

stellt fest, dass die in den Haushaltsposten 4000 eingesetzten Mittel 2010 wie folgt verwendet wurden:

Fraktion

2010

2009 (19)

Jährliche Mittel (18)

Eigenmittel und übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsrate

Mittelübertragungen auf den nächsten Zeitraum

Jährliche Mittel

Eigenmittel und übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsrate

Mittelübertragungen auf den nächsten Zeitraum

PPE (ex PPE-DE)

19 990

2 392

20 662

103,36 %

1 720

19 715

7 782

25 314

128,40 %

2 182

S&D (ex PES)

14 011

4 629

13 359

95,35 %

5 281

14 235

6 999

16 750

117,67 %

4 483

ALDE

6 262

2 240

6 160

98,37 %

2 342

6 441

3 065

7 328

113,77 %

2 178

Verts/ALE

3 896

1 188

3 893

99,92 %

1 191

3 360

1 055

3 235

96,28 %

1 179

GUE/NGL

2 531

1 065

2 525

99,76 %

1 071

2 673

1 487

3 102

116,05 %

1 057

UEN

 

 

 

 

1 417

1 452

2 552

180,10 %

0

IND/DEM

 

 

 

 

775

1 023

1 048

135,23 %

0

ECR

3 648

398

3 362

92,16 %

684

1 788

3

1 415

79,14 %

376

EFD

2 201

419

1 799

81,74 %

821

1 113

1

701

62,98 %

413

Fraktionslos

1 234

248

828

67,10 %

409

1 169

348

925

79,13 %

248

Gesamt

53 773

12 579

52 588

97,80 %

13 519

52 686

23 215

62 370

118,38 %

12 116

Nach den Europa-Wahlen 2009 endete die Existenz der Fraktionen UEN und IND/DEM, zwei neue Fraktionen — ECR und EFD — wurden gegründet.

108.

begrüßt die im Bericht des Rechnungshofs zitierte Zusage der Verwaltung des Parlaments, das gesamte Kalenderjahr statt zwei gesonderte Zeiträume zugrunde zu legen, um die Mittelübertragungen der Fraktionen am Ende von Wahljahren zu errechnen; begrüßt die offensichtliche Verbesserung der finanziellen Vorausschau, auf die die Tatsache hindeutet, dass die Fraktionen für 2010 keine nicht verwendeten Mittel erstatteten;

Politische Parteien und politische Stiftungen auf europäischer Ebene

109.

stellt fest, dass die unter den Haushaltsposten 4020 und 4030 eingesetzten Mittel 2010 wie folgt verwendet wurden (20):

Partei

Abkürzung

Eigenmittel (21)

EP Finanzhilfe

Gesamtbetrag der Einnahmen

EP Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Einnahmenüberschuss (Einstellung in die Reserve) oder Verlust

Europäische Volkspartei

EVP

1 413

4 959

6 372

85 %

429

Sozialdemokratische Partei Europas

PES

914

3 395

4 310

80 %

2

Liberale und Demokratische Partei Europas

ELDR

379

1 554

1 933

85 %

77

Europäische Grüne Partei

EGP

365

1 055

1 420

85 %

170

Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten

AECR

58

327

386

85 %

0

Partei der Europäischen Linken

EL

200

708

908

71 %

–90

Europäische Demokratische Partei

EDP/PDE

95

424

519

85 %

12

Europäische Freie Allianz

EFA

77

339

416

85 %

17

EUDemokraten

EUD

35

176

211

85 %

–17

Europäische Christliche Politische Bewegung

ECPM

55

208

264

85 %

3

Gesamt

 

3 591

13 145

16 739

83 %

603


Stiftung

Abkürzung

Zugehörigkeit zur Partei

Eigenmittel (22)

EP Finanzhilfe

Gesamtbetrag der Einnahmen

EP Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Zentrum für europäische Studien

CES

EVP

615

2 928

3 543

83 %

Stiftung für europäische fortschrittliche Studien

FEPS

PES

366

2 136

2 502

85 %

Europäisches Liberales Forum

ELF

ELDR

117

658

775

85 %

Grünes Europäisches Institut

GEF

EGP

119

674

794

85 %

Europa Umwandeln

TE

EL

87

475

562

85 %

Institut Europäischer Demokraten

IED

PDE

36

197

233

85 %

Stiftung für EU-Demokratie

FEUD

EUD

20

122

142

85 %

Zentrum Maurits Coppieters

CMC

EFA

27

156

183

85 %

Neue Richtung

ND

AECR

92

404

496

84 %

Gesamt

 

 

1 479

7 750

9 230

84 %

110.

vermerkt die Änderungen seit 2010 einschließlich Verwaltungsbesuchen, bei denen vor Ort Stichproben in Bezug auf Haushaltsplan, Einstellung, Ausschreibungen und andere Systeme vorgenommen werden;

Umweltfreundliches Parlament

111.

nimmt den 2010 vom Präsidium angenommenen CO2-Aktionsplan zur Kenntnis; begrüßt den erheblichen Rückgang des Energieverbrauchs am Sitz des Parlaments in Straßburg um 74 % 2010 gegenüber 2006; bedauert allerdings, dass sich die Kohlendioxidbilanz des Sitzes des Parlaments in Straßburg, also der Energieverbrauch für das Jahr 2010, auf 1 533 Tonnen CO2 belief;

112.

ist der Ansicht, dass man die Möglichkeit in Betracht ziehen sollte, durch andere Arbeitsmethoden, die umweltfreundlicher und preisgünstiger sind, die Arbeit des Parlaments aber nicht beeinträchtigen, etwa die Nutzung von Telekonferenzen, sowohl Verbesserungen im Umweltbereich als auch Einsparungen im Parlamentshaushalt vorzunehmen;

113.

begrüßt die im Dezember 2010 erfolgte Einführung eines „direkten Abrechnungssystems“ für Jahresabonnements für NMBS/SNCB (23) in Brüssel, wonach das Parlament 50 % der Kosten der individuellen Jahresabonnements seiner Bediensteten übernimmt; fordert seine Verwaltung auf, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um auch eine Kostenerstattung für die Bediensteten vorzunehmen, die Eisenbahn und städtische Verkehrsmittel kombinieren müssen; vertritt die Auffassung, dass dies die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter fördern und die Kohlendioxidbilanz des Parlaments verbessern könnte;

114.

begrüßt die 2010 durchgeführten Pilotprojekte im Logistikbereich (z. B. Erwerb von schadstoffarmen Fahrzeugen — EURO 5-Standard, Fortbildung in Bezug auf eine umweltverträgliche Fahrweise für Chauffeure und Umzugspersonal, gemeinsame Nutzung von Kantinen für den Transport von Arbeitsdokumenten, womit der CO2-Ausstoß in diesem Bereich um ca. 33 % gesenkt wurde) im Rahmen des EMAS-Aktionsplans;

115.

begrüßt die Tatsache, dass das Präsidium am 10. November 2010 den Vorschlag der Arbeitsgruppe Gebäude, Verkehr und umweltbewusstes Parlament annahm, die Regelung für die Nutzung der Dienstfahrzeuge durch die Mitglieder dahingehend zu ändern, dass das Parlament seinen Fuhrpark mit umweltfreundlicheren Fahrzeugen modernisieren und Gruppentransporte mit VIP-Minibussen zu den Flughäfen in Brüssel und Straßburg organisieren konnte;

Gesonderte Plenardebatte über die Entlastung des Parlaments

116.

fordert die Konferenz der Präsidenten auf, die Aussprache über die Entlastung des Parlaments zu einem anderen Zeitpunkt anzusetzen als die Aussprache über die anderen Entlastungsberichte, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihr die ausschließliche Aufmerksamkeit zu widmen, die die Entlastung ihres eigenen Organs verdient;

117.

empfiehlt dem Präsidium, eine Diskussion über die Entlastungsentschließung nach deren Annahme im Plenum auf seine Tagesordnung zu setzen.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 167 vom 07.06.11, S. 1.

(4)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(5)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  PE 349.540/Bur/Anl./endg.

(8)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 327.

(9)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 244.

(10)  Automatische Mittelübertragungen: 180 265 823 EUR, nicht automatische Mittelübertragungen: 10 100 000 EUR.

(11)  Verfügbar unter: http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201109/20110913ATT26546/20110913ATT26546EN.pdf

(12)  ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 3.

(13)  (Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2010, S. 38/39).

(14)  2010 monatlich zwischen 11 000 und 66 000 Nutzern (durchschnittlich weniger als 30 000).

(15)  Personalanteil/demografisches Gewicht: Deutschland: 6,4 %/16,3 %, Vereinigtes Königreich: 4,4 %/12,4 %, Österreich: 1 %/1,67 %, Niederlande: 2,7 %/3,3 %,

Quellen: EP Sozialbericht 2010, Dezember 2011 und Eurostat.

(16)  GD TRAD Jährlicher Tätigkeitsbericht, Seite 8.

(17)  Summe der endgültigen Mittelansätze für Posten 1004 (normale Reisekosten) und 1005 (sonstige Reisekosten) und für Artikel 300 (Dienstreisekosten des Personals): 106 718 500 EUR.

(18)  Alle Beträge in Tausend EUR

(19)  Das Jahr 2009 wurde wegen der Parlamentswahlen im Juli 2009 in zwei Haushaltsjahre gesplittet. Die Zahlen für 2009 in der Übersicht entsprechen der Summe von 2009_1 und 2009_2.

Nach den Europa-Wahlen 2009 endete die Existenz der Fraktionen UEN und IND/DEM, zwei neue Fraktionen — ECR und EFD — wurden gegründet.

(20)  Quelle: Protokoll der Sitzung des Präsidiums vom 12. September 2011, Punkt 12 (Vermerk des Generalsekretärs D(2011)32179, PE469.487/BUR).

(21)  Alle Beträge in Tausend EUR.

(22)  Alle Beträge in Tausend EUR.

(23)  Nationale Belgische Eisenbahngesellschaft.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/22


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II — Rat

(2012/545/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0258/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf den Beschluss Nr. 31/2008 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates (6),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (7),

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0095/2012),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Generalsekretärs des Rates zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

legt seine Bemerkungen und Vorbehalte in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).

(7)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan II — Rat, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0258/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge für das Haushaltsjahr 2010,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verfügung Nr. 31/2008 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates (6),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (7),

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0095/2012),

1.

verschiebt (gemäß der Befugnis des Parlaments, zwei Termine des Entlastungszeitplans in Anspruch zu nehmen, um in diesem Fall eine mögliche Einigung mit dem amtierenden Ratsvorsitz zu sondieren) seinen Beschluss, dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 auf der Grundlage seiner Prüfergebnisse befand, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und anderen Ausgaben der Institutionen und Organe im Allgemeinen keine wesentlichen Fehler aufweisen; stellt fest, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ insgesamt auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9 und 7.10);

3.

bestätigt den Eingang zahlreicher Dokumente für das Entlastungsverfahren 2010 (Endabrechnungen für 2010 einschließlich Rechnungsabschlüsse, Bericht über die Finanztätigkeit und Zusammenfassung der internen Prüfungen 2010); wartet noch immer darauf, dass ihm alle für die Entlastung erforderlichen Dokumente (insbesondere die Dokumente zu der 2010 durchgeführten umfassenden internen Rechnungsprüfung) übermittelt werden;

4.

hofft, dass das Parlament den vollständigen jährlichen Tätigkeitsbericht erhalten wird; fordert, dass der jährliche Tätigkeitsbericht gleichermaßen einen detaillierten Überblick über alle Personalressourcen des Rates, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppen, Geschlecht, Teilnahme an der Berufsfortbildung und Nationalität verschafft;

5.

hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 die Finanzierung des Immobilienprojekts „Résidence Palace“ aufgrund von Vorauszahlungen kritisiert hat (Ziffer 7.19); weist darauf hin, dass der Rechnungshof für den Zeitraum 2008-2010 festgestellt hat, dass sich der Gesamtbetrag der Vorauszahlungen des Rates auf 235 000 000 EUR beläuft; stellt fest, dass die ausgezahlten Beträge aus nicht ausgeschöpften Haushaltslinien stammen; weist darauf hin, dass „nicht ausgeschöpft“ ein politisch korrekter Ausdruck für „zu hoch angesetzt“ ist; unterstreicht, dass der Rat im Jahr 2010 die Haushaltslinie „Erwerb von Immobilien“ um 40 000 000 EUR aufgestockt hat;

6.

nimmt die Erklärungen des Rates zur Kenntnis, dass die Mittel durch von der Haushaltsbehörde bewilligte Mittelübertragungen gemäß den in den Artikeln 22 und 24 der Haushaltsordnung vorgesehenen Verfahren zur Verfügung gestellt wurden;

7.

teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass ein solches Verfahren trotz der erzielten Einsparungen im Bereich der Mietzahlungen gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit verstößt;

8.

nimmt die Antwort des Rates zur Kenntnis, wonach sich die Beträge der Haushaltslinien für Dolmetschen und die Reisekosten der Delegationen stärker am tatsächlichen Verbrauch orientieren sollten, und fordert eine bessere Haushaltsplanung, damit die bestehenden Praktiken künftig vermieden werden;

9.

erinnert den Rechnungshof an die Forderung des Parlaments, im Rahmen der Vorbereitung des Jahresberichts des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 eine eingehende Bewertung der Überwachungs- und Kontrollverfahren im Rat vorzunehmen, ähnlich denjenigen, die im Gerichtshof, beim Europäischen Bürgerbeauftragten und beim Europäischen Datenschutzbeauftragten durchgeführt wurden;

10.

bedauert die im Rahmen der Entlastungsverfahren für die Haushaltsjahre 2007, 2008 und 2009 aufgetretenen Schwierigkeiten, die auf dien fehlenden Willen des Rates zurückzuführen waren, mit dem Haushaltskontrollausschuss in einen offenen und formellen Dialog zu treten und die Fragen des Ausschusses zu beantworten; erinnert daran, dass das Parlament aus den in seinen Entschließungen vom 10. Mai 2011 (8) und 25. Oktober 2011 (9) aufgeführten Gründen dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2009 verweigert hat;

11.

bekräftigt seine Ansicht, dass der europäische Steuerzahler erwarten kann, dass der Haushaltsplan der Union in seiner Gesamtheit einschließlich aller Mittel, die von ihren Organen und Agenturen alleinverantwortlich verwaltet werden, einer umfassenden öffentlichen Überprüfung unterzogen wird;

12.

bedauert die Tatsache, dass der Rat als einziges Organ der Europäischen Union der Auffassung ist, dass er über die ihm anvertrauten Mittel keine Rechenschaft ablegen muss;

13.

weist auf den Fehler in der Argumentation des Rates hin, wonach eine Entlastung der Kommission als Entlastung für den gesamten Haushaltsplan der Union einschließlich der vom Rat verwendeten Haushaltsmittel zu betrachten sei, was im Widerspruch zu dem beharrlich von ihm vertretenen Standpunkt steht, dass die Kommission nicht befugt sein sollte, seinen Haushaltsplan zu überwachen und zu verwalten; ist der Ansicht, dass die einzige logische Lösung dieses Konflikts darin besteht, dass der Rat die Kommission auffordert, seine Finanzen zu kontrollieren oder sich in vollem Umfang an einem ordentlichen Entlastungsverfahren zu beteiligen, welches sich notwendigerweise uneingeschränkt an den Verfahren ausrichten muss, welche für die Gesamtheit der übrigen Institutionen der Europäischen Union Anwendung finden;

14.

bekräftigt, dass das Parlament noch immer auf eine Antwort des Rates wartet, was die Maßnahmen und die angeforderten Dokumente betrifft, die in den beiden oben genannten Entschließungen aufgeführt sind; fordert den Generalsekretär des Rates auf, dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments umfassende Antworten in schriftlicher Form auf die folgenden Fragen zu übermitteln:

a)

Der Rat hat an den früheren Debatten über die Entlastung des Rates im zuständigen Ausschuss des Parlaments nicht regelmäßig teilgenommen; es ist jedoch außerordentlich wichtig, dass der Rat daran teilnimmt, um auf die Fragen von Ausschussmitgliedern betreffend die Entlastung des Rates zu antworten. Ist der Rat damit einverstanden, an künftigen Debatten über seine Entlastung im für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments teilzunehmen?

b)

Warum ändert der Rat jedes Jahr die Aufmachung/das Format der internen Prüfung? Warum ist der interne Prüfbericht jedes Jahr so kurz, so allgemein gehalten und so unklar? Kann der Rat ab der Entlastung 2010 den internen Prüfbericht in einer anderen Sprache bzw. anderen Sprachen als Französisch vorlegen?

c)

Wurde eine externe Prüfung durchgeführt? Falls ja, kann der für das Entlastungsverfahren zuständige Ausschuss des Parlaments darin Einsicht nehmen? Falls keine externe Prüfung durchgeführt wurde, warum wollte der Rat nie eine solche Prüfung durchführen?

d)

Bisher implizierte die Tätigkeit des Rates eine Kofinanzierung zusammen mit der Kommission, deren Volumen nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zugenommen hat. Welche Rechnungsprüfungs- und Kontrollsysteme wurden eingerichtet, um für volle Transparenz zu sorgen? Im Zuge des Vertrags von Lissabon hat das Volumen der Kofinanzierung zusammen mit der Kommission zugenommen; was versteht der Rat angesichts dessen unter „auf zweckdienliche Nachforschungen reagieren“?

e)

Der Rechnungshof ist in seinem Jahresbericht 2009 zu der Erkenntnis gelangt, dass der Rat bei zwei von sechs geprüften Vergabeverfahren die Vorschriften der Haushaltsordnung für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Verfahrens nicht eingehalten hat. Hat der Rat noch mehr ähnliche Vergabeverfahren stichprobenartig geprüft? Wurde das interne Verfahren rationalisiert, um künftig ähnliche Fälle zu vermeiden?

f)

Personal der Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR): Es wird um Angaben zum Personalbestand (gesamtes Personal, im Stellenplan vorgesehenes Personal u. a.) — Stellenzahl, Besoldungsgruppe — für die EU-Sonderbeauftragten im Rat 2009 gebeten. Wie und wann werden die Planstellen für die Mitarbeiter der EU-Sonderbeauftragten zwischen dem Rat und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) verteilt? Wie viele Mittel wurden für Reisekosten für die einzelnen EU-Sonderbeauftragten veranschlagt? Wie viele Mitarbeiter der EU-Sonderbeauftragten wurden am 1. Januar 2011 zum EAD versetzt? Wie viele Mitarbeiter bleiben beim Rat und warum?

g)

Der Rat weist in Abschnitt 2.2. des Berichts über die Finanztätigkeit (11327/2010, FIN 278) auf die haushaltsrelevanten Probleme infolge des Vertrags von Lissabon hin. Hat der Rat die Probleme betreffend die Ausgaben von Herrn Solana gelöst? Welcher Teil der Ausgaben entfällt auf den Haushalt des Rates und welcher auf den der Kommission?

h)

Welche operativen Ausgaben und welche Verwaltungs-, Personal- und Gebäudeausgaben usw. hat der Rat 2009 zur Einsetzung der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission veranschlagt?

i)

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission hat am 1. Dezember 2009 ihr Amt angetreten. Wie verteilten sich die Kosten zwischen Rat und Kommission (für Personal, Reisen usw.)? Wie hat der Rat den Haushaltsplan der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission für 2010 aufgestellt? Welche Haushaltslinien und welche Beträge waren für ihre Tätigkeit vorgesehen?

j)

Inwiefern werden die Pläne des Rates für Gebäude durch den durch die Versetzung von Personal zum EAD freiwerdenden Büroraum beeinflusst? Wurden Vorkehrungen für die spätere Nutzung solchen Büroraums getroffen? Mit welchen Umzugskosten wird gerechnet? Wann (wenn überhaupt) wurden Ausschreibungen für die Umzüge veröffentlicht?

k)

Welche Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben sind im Zusammenhang mit den Aufgaben der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) angefallen, die 2009 zumindest teilweise aus dem Haushaltsplan der Union finanziert wurden? Wie hoch fielen die Ausgaben für die GASP 2009 insgesamt aus? Kann der Rat für 2009 zumindest die wichtigsten Missionen nennen und ihre Kosten angeben?

l)

Welche Kosten fielen für die Sitzungen von Arbeitsgruppen des Rates zur GASP/GSVP in Brüssel und anderswo an, und wo fanden diese Sitzungen statt?

m)

Welche Verwaltungsausgaben fielen für die Durchführung von militärischen Einsätzen im Rahmen der GASP/GSVP an? Welcher Anteil an den Gesamtausgaben für militärische Einsätzen wurde aus dem Haushaltsplan der Union bestritten?

n)

Welche Verwaltungsausgaben fielen für den ATHENA-Mechanismus an; wie viele Stellen wurden für diesen Mechanismus benötigt, und werden einige der betreffenden Stellen zum EAD verlagert? Wem gegenüber sind die Stelleninhaber rechenschaftspflichtig?

o)

Die Stellenbesetzungsrate im Stellenplan des Rates ist niedrig (2009 91 %, 2008 90 %). Hat diese anhaltend niedrige Rate irgendwelche Auswirkungen auf die Aufgaben des Generalsekretariats des Rates? Kann das Generalsekretariat des Rates bei der derzeitigen Stellenbesetzungsrate all seine Aufgaben erfüllen? Sind bestimmte Dienststellen in besonderem Maße von niedrigen Stellenbesetzungsraten betroffen? Was sind die Gründe für diese anhaltende Diskrepanz?

p)

Wie viele Planstellen sind insgesamt für den Bereich „Politische Koordinierung“ und für administrative Unterstützung (wie in den Jahresberichten der Kommission über die Beurteilung des Personals definiert) vorgesehen? Welches ist der prozentuale Anteil dieser Stellen bezogen auf die Gesamtstellenzahl?

q)

Zur Erreichung der Verwaltungsziele 2009 hat der Rat die Telearbeit zusätzlich in seine Arbeitsverfahren aufgenommen. Wie weist der Rat die Wirksamkeit dieses Arbeitsverfahrens nach? Darüber hinaus wird der Rat aufgefordert, über die weiteren diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen — insbesondere zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung — sowie über ihre Auswirkungen Bericht zu erstatten.

r)

Der Rat hat seine Stellenzahl um 15 Stellen (8 AD und 7 AST) erhöht, um den Personalbedarf des irischen Sprachreferats zu decken. Wie viele Mitarbeiter sind in den anderen Sprachreferaten beschäftigt (Mitarbeiter pro Sprache)? Werden bereits Mitarbeiter für die Beitrittsländer sowie aus diesen Ländern beschäftigt? Falls ja, wie viele Stellen sind davon betroffen (aufgeschlüsselt nach Land und Sprache)?

s)

Die „Reflexionsgruppe“ wurde am 14. Dezember 2007 eingerichtet, und ihre Mitglieder wurden am 15./16. Oktober 2008 benannt. Aus welchen Gründen wurden die notwendigen Finanzmittel nicht im Haushaltsplan 2009 veranschlagt? Ist eine Mittelübertragung im Haushaltsplan 2009 aus den Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben auf einen Haushaltsposten, aus dem eine 2007 konzipierte Struktur finanziert werden soll, streng haushaltsneutral? Der Rat hat 1 600 000 EUR für die „Reflexionsgruppe“ zweckbestimmt. Wie viele Stellen können dieser Gruppe zugewiesen werden?

t)

Die Ausgaben für Delegationsreisen scheinen immer noch problematisch zu sein (vgl. Vermerk des Rates vom 15. Juni 2010, SGS10 8254, Unterpunkt II, Seite 4). Warum erscheinen diese Ausgaben in so vielen unterschiedlichen Haushaltslinien?

u)

Warum hält es die interne Rechnungsprüfung noch immer für notwendig, „die Reisekosten der Delegierten und die Dolmetschkosten“ — nach der scharfen Kritik in den letzten beiden Entschließungen des Parlaments zur Entlastung des Rates — hinzuzufügen?

v)

Der Rat hat erneut weniger Mittel für Dolmetschen in Anspruch genommen, um so zusätzliche Finanzmittel für die Reisekosten der Delegationen aufzubringen. Als Folge davon machten die tatsächlich für Reisekosten gebundenen Mittel 2009 wesentlich weniger aus als ursprünglich veranschlagt und lagen bei weniger als der Hälfte des nach der Mittelübertragung verfügbaren Betrags (36 100 000 EUR ursprünglich und 48 100 000 EUR nach der Mittelübertragung gegenüber 22 700 000 EUR an gebundenen Mitteln). Was waren die Gründe für diese Mittelübertragung im Umfang von 12 000 000 EUR (vgl. den Bericht über die Finanztätigkeit — 11327/2010, FIN 278 — Abschnitt 3.3.2, Unterpunkt VI)? Warum werden die vom Dolmetschen auf Delegationsreisen übertragenen Mittel vom Rat auf Seite 12 mit 12 000 000 EUR und auf Seite 13 mit 10 558 362 EUR beziffert? Wofür wurden die übrigen vom Dolmetschen übertragenen Mittel verwendet (insgesamt wurden vom Dolmetschen 17 798 362 EUR übertragen)? Darüber hinaus wird der Rat aufgefordert, dem Parlament zu erklären, warum so viele Beträge, für die vor 2009 Einziehungsanordnungen erlassen worden waren, erst 2009 eingefordert wurden (12 300 000 EUR), und zu erläutern, warum Beträge eingezogen wurden, die aus Erklärungen stammen, die sich auf 2007 beziehen (6 300 000 EUR).

w)

Der Rat hat 2009 wie bereits 2008 einen erheblichen Teil seiner Haushaltsmittel für die Immobilienpolitik umgeschichtet und insbesondere die ursprünglich für den Erwerb des Résidence-Palace-Gebäudes veranschlagten Mittel mehr als verdoppelt (zusätzlich zu den im Haushaltsplan für 2009 veranschlagten 15 000 000 EUR wurden weitere 17 800 000 EUR umgeschichtet). Was sind die Gründe dafür? Kann der Generalsekretär des Rates konkrete Zahlen zu den dabei erzielten Einsparungen vorlegen? Welche Kosten wurden ursprünglich für das Résidence-Palace-Gebäude veranschlagt? Glaubt der Rat, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten genau einzuhalten sind, oder könnten die Kosten höher sein als erwartet? Welche Maßnahmen sind zur Finanzierung des Gebäudes geplant?

x)

Vollzug des Haushaltsplans des Rates — übertragene Mittel: Kann der Rat den geschätzten Umfang und den Gegenstand der Rechnungen für 2009 angeben, die nicht bis Juni 2010 eingegangen sind und deshalb auf das Folgejahr übertragen wurden?

y)

Von den 2009 aufgelaufenen zweckgebundenen Einnahmen wurden 31 800 000 EUR auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Dies sind etwa 70 % der zweckgebundenen Einnahmen für 2009. Was sind die Gründe für diesen hohen Anteil an übertragenen Mitteln? Was geschieht mit diesen Einnahmen 2010 bzw. was ist damit geschehen?

z)

Was bedeutet „technische Mittelausstattung von 25 000 000 EUR für die Aufnahme der Tätigkeit des Europäischen Rates im Jahr 2010“? (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit — 11327/2010, FIN 278 — Abschnitt 3.1, Unterpunkt IV)

aa)

Welches Maß an Vertraulichkeit ist bezüglich der verschiedenen Haushaltslinien des Haushaltsplans des Rates zu wahren?

ab)

Kann der Rat angeben, welche spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung des Rates ergriffen wurden, insbesondere hinsichtlich der Aspekte, die in Ziffer 5 der Entschließung des Parlaments vom 25. November 2009 (10) mit seinem Beschluss zur Entlastung des Rates für das Haushaltsjahr 2007 angesprochen wurden?

ac)

fordert den Generalsekretär des Rates auf, dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss des Parlaments folgende Dokumente zu übermitteln:

die vollständige Liste der Mittelübertragungen betreffend den Haushaltsplan des Rates für 2009,

eine schriftliche Erklärung zu den Kosten, die dem Rat durch Dienstreisen von EU-Sonderbeauftragten entstanden sind,

die Erklärung der Mitgliedstaaten für 2007 (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit — 11327/2010, FIN 278 — Abschnitt 3.2.2, Unterpunkt II) und

den Bericht der „Reflexionsgruppe“, um verstehen zu können, warum ein solcher Bericht 1 060 000 EUR kostet (vgl. Bericht über die Finanztätigkeit — 11327/2010, FIN 278 — Abschnitt 2).

15.

nimmt Kenntnis von der Antwort der Kommission vom 25. November 2011 auf das Schreiben des Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses, in der die Kommission es als wünschenswert bezeichnet, dass das Parlament auch weiterhin den anderen Organen die Entlastung erteilt, die Entlastung verschiebt bzw. die Entlastung verweigert;

16.

erinnert daran, dass der Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses in seinem am 31. Januar 2012 an den amtierenden Ratsvorsitz gerichteten Schreiben den Wunsch geäußert hat, den politischen Dialog wiederaufzunehmen und dem Rat zusätzliche Fragen des parlamentarischen Ausschusses betreffend die Entlastung mitgeteilt hat; hofft daher, dass der Rat dem für das Entlastungsverfahren zuständigen Ausschuss für die Plenardebatte eine Antwort auf den Fragebogen erteilen wird, der dem Schreiben des Vorsitzenden beigefügt war;

17.

bedauert dennoch, dass sich der Rat geweigert hat, an offiziellen Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses teilzunehmen, die seine Entlastung betrafen;

18.

unterstreicht das Recht des Parlaments, auf Empfehlung des Rates die Entlastung nach dem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren zu erteilen, und weist darauf hin, dass dieses Verfahren unter dem Blickwinkel seines Kontexts und seiner Zielvorgabe ausgelegt werden muss, die darin besteht, die Ausführung des Haushaltsplans der Union in seiner Gesamtheit und ohne Ausnahme der parlamentarischen Kontrolle und Überwachung zu unterziehen und auf autonome Weise Entlastung nicht nur für den von der Kommission ausgeführten Einzelplan zu erteilen, sondern auch für die Einzelpläne des Haushaltsplans, die von den übrigen Organen gemäß Artikel 1 der Haushaltsordnung ausgeführt werden;

19.

unterstreicht, dass der Rat gegenüber den europäischen Bürgern transparent auftreten und in vollem Maße rechenschaftspflichtig sein sollte, was die Mittel angeht, die ihm als Organ der Union anvertraut wurden, betont, dass dies bedeutet, dass sich der Rat umfassend und in gutem Glauben am jährlichen Entlastungsprozess beteiligen muss, indem er

detailliert auf den jährlichen Fragebogen antwortet, der vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss vorbereitet wird;

an einer vom Ausschuss organisierten öffentlichen Anhörung auf Aufforderung teilnimmt;

in sämtlichen einschlägigen Sitzungen des Ausschusses vertreten ist, in denen die Entlastung erörtert wird;

20.

ist der Auffassung, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat äußerst wichtig ist, wenn es um die Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans der Union geht; fordert daher den Rat auf, den ihm vom Parlament übermittelten Fragebogen zu beantworten;

21.

fordert den Rat auf, die Frage der jährlichen Entlastung für den Gesamthaushaltsplan der Union im öffentlichen Teil einer Ratstagung zu erörtern.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).

(7)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(8)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 25.

(9)  ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 13.

(10)  ABl. L 19 vom 23.1.2010, S. 9.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/29


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission

(2012/546/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2011 mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht“ (KOM(2011) 323),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (06081/1/2012 — C7-0053/2012),

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist, und in seiner Entschließung vom 10. Mai 2012 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010 (6);

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0154 (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts).


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2011 mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht“ (KOM(2011) 323),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06081/1/2012 — C7-0053/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 2 und 3,

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass Europa mit einer schweren Haushalts- und Finanzkrise konfrontiert ist, die zu einer Vertrauenskrise in der Union führen kann, und dass es wesentlich ist, dass die Union durch die Kommission, die den Haushaltsplan der Union ausführt, eine Vorbildfunktion in Bezug auf ordnungsgemäße öffentliche Verwaltung ausübt; in der Erwägung, dass diese ordnungsgemäße öffentliche Verwaltung ein notwendiger Faktor ist, damit die Union das AAA-Rating behält, das insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Verpflichtung in Form von Garantien zugunsten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus in Höhe von 60 000 000 000 Euro dienlich ist;

B.

in der Erwägung, dass das Jahr 2010 das erste vollständige Haushaltsjahr auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon mit neuen Haushaltsverfahren und der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sowie des Europäischen Rates zusätzlich zum turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz ist; in der Erwägung, dass es außerdem das erste Jahr der neuen EU-Strategie bis 2020 ist;

C.

in der Erwägung, dass ordnungsgemäße Verwaltung impliziert, dass politische Ziele gesetzt werden, bevor Rechtsinstrumente zur Verwirklichung dieser Ziele verabschiedet werden, und in der Erwägung, dass bestehende Rechtsinstrumente, die mit den politischen Zielen nicht uneingeschränkt in Einklang stehen, geändert werden sollten;

D.

in der Erwägung, dass adäquate Vorkehrungen für Transparenz, öffentliche Rechenschaftspflicht und öffentliche Rechnungsprüfung existieren müssen, wenn öffentliche Gelder verwendet werden, sowie in der Erwägung, dass der Rechnungshof zum 17. Mal in Folge keine positive Zuverlässigkeitserklärung zum Unionshaushalt abgeben konnte;

E.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof gemäß Artikel 287 Nummer 1 Unterabsatz 2 AEUV dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen muss und dass diese Erklärung durch spezifische Beurteilungen der größeren Tätigkeitsbereiche der Union ergänzt werden kann;

F.

in der Erwägung, dass mehr als 90 % aller Fehler außerhalb der Kommission auf der Ebene der Behörden der Mitgliedstaaten und der Endbegünstigten ermittelt wurden (Jahresbericht, Ziffer 1.22);

G.

in der Erwägung, dass die Behörden der Mitgliedstaaten in den meisten Fällen, in denen Fehler im Kohäsionsbereich ermittelt wurden, über ausreichende Informationen verfügten, um Fehler vor der Bescheinigung der an die Kommission übermittelten Ausgabenerklärungen aufzudecken und zu berichtigen (Jahresbericht, Ziffer 4.25);

H.

in der Erwägung, dass zwischen den nationalen Behörden, die gut funktionierende Aufsichts- und Kontrollsysteme verankert haben, und den nationalen Behörden, die für nur teilweise wirksame Systeme verantwortlich sind, differenziert werden muss, um zusätzliche Belastungen für alle Mitgliedstaaten zu vermeiden;

I.

in der Erwägung, dass der seitens der Mitgliedstaaten verzeichnete Mangel an ernsthaftem Interesse am Entlastungsverfahren den unzureichenden Maßnahmen der Kommission zur öffentlichen, klaren, eindeutigen und nachweislichen Identifizierung der Mitgliedstaaten, Regionen und Programme geschuldet sein könnte, die bei der Verwaltung der Gelder der Union eine ungenügende Leistung abliefern;

J.

in der Erwägung, dass obligatorische nationale Verwaltungserklärungen, die auf Ministerebene herausgegeben und unterzeichnet und ordnungsgemäß von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden, ein notwendiges Mittel sind, um dem mangelnden Verantwortungsgefühl einiger nationaler Behörden für Verwendung und Verwaltung der Gelder der Union entgegenzuwirken;

K.

in der Erwägung, dass die zunehmende Inanspruchnahme der Vorfinanzierung seitens der Kommission Konsequenzen für das Prüfkonzept des Rechnungshofs hat, und in der Erwägung, dass der Rechnungshof seine Verfahrensweise an die neuen Umstände anpassen könnte, um sicherzustellen, dass die Informationen des Rechnungshofs für die Entlastungsbehörde nützlich sind;

L.

in der Erwägung, dass die Union mehr denn je eine starke, effiziente und tatsächlich unabhängige externe Prüfstelle benötigt, was — allein schon aus Respekt gegenüber dem Steuerzahler — bedeutet, dass die Mitglieder des Rechnungshofs nicht nach politischen Präferenzen, sondern aufgrund ihrer fachlichen Eignung ausgewählt werden;

M.

in der Erwägung, dass die Nutzung innovativer und komplexer Finanzinstrumente mit umfassender Transparenz, einschließlich der Veröffentlichung umfassender Angaben zu sämtlichen Endbegünstigten, und klaren Berichtspflichten einhergehen muss, um jegliche Risiken für den Haushalt und den Ruf der Union zu vermeiden;

N.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, damit die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden;

O.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn sie föderal aufgebaut sind, der Außenwelt und der Union gegenüber verantwortlich sind;

P.

in der Erwägung, dass Konformität und Leistung betreffende Aspekte stärker berücksichtigt werden müssen, um die Legitimität der Union zu stärken;

Q.

in der Erwägung, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs in den vergangenen Jahren dazu beigetragen hat, die Bereiche zu identifizieren, in denen die Verwaltung der Mitgliedstaaten und der Kommission verbessert werden muss;

R.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof bislang wiederum nicht in der Lage war, eine Zuverlässigkeitserklärung zur unzureichenden Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen abzugeben;

Vorrangige Maßnahmen für die Kommission

1.

ersucht die Kommission, dem Parlament einen Aktionsplan für die Verwirklichung folgender vorrangiger Maßnahmen vorzulegen:

intensive Überwachung der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten (FEI), wie in Ziffer 21 dieser Entschließung beschrieben,

Verbesserung und Stärkung der Verlässlichkeit der Rechenschaftskette, wie in Ziffer 36 dieser Entschließung beschrieben,

Überprüfung der zunehmenden Nutzung der Vorfinanzierung, wie in Ziffer 56 dieser Entschließung beschrieben,

Schaffung eines wirksamen Sanktionsmechanismus im Bereich der Kohäsionspolitik, wie in Ziffer 124 dieser Entschließung beschrieben;

Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs

Jahresrechnung — uneingeschränktes Prüfungsurteil

2.

stellt fest, dass die endgültige Jahresrechnung der Union für das Haushaltsjahr 2010 in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows zum 31. Dezember 2010 vermittelt;

3.

vermerkt die Hervorhebung eines Sachverhalts in Bezug auf eine Änderung der Rechnungslegungsmethoden der Kommission hinsichtlich der Finanzierungsinstrumente (FEI), was zeigt, dass weiterhin die Gefahr falscher Angaben besteht, obwohl zur Jahresrechnung seit 2007 ein unverändertes Prüfungsurteil abgegeben wurde; fordert die Kommission auf, jährlich zu überprüfen, ob die neue Verfahrensweise der zugrunde liegenden Realität angemessen Rechnung trägt;

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge — uneingeschränktes Prüfungsurteil

4.

vermerkt mit Zufriedenheit, dass die den Jahresabschlüssen für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Mittelbindungen — uneingeschränktes Prüfungsurteil

5.

vermerkt mit Zufriedenheit, dass die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Mittelbindungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen — negatives Prüfungsurteil

6.

bedauert zutiefst, dass die Zahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass die Grundlage für das negative Prüfungsurteil des Rechnungshofs die Feststellung ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme nur teilweise wirksam sind und dass die Zahlungen infolgedessen mit einer höchstwahrscheinlich bei 3,7 % zu veranschlagenden Fehlerquote behaftet sind;

8.

weist darauf hin, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote für Zahlungen im Haushaltsjahr 2009 mit 3,3 % veranschlagt wurde;

9.

ist besorgt über diesen Anstieg, weil damit der in den vergangenen Jahren festgestellte positive Trend umgekehrt wird; fordert die Kommission auf, einen Trend herbeizuführen, der durch einen kontinuierlichen Rückgang der Fehlerquote gekennzeichnet ist, was bereits in früheren Entlastungsberichten gefordert wurde;

10.

schreibt diese Entwicklung hauptsächlich dem erheblichen Anstieg der wahrscheinlichsten Fehlerquote im Bereich Kohäsion, Energie und Verkehr zu, der auf 7,7 % beziffert wurde;

Übergreifende Aspekte

Finanzierungsinstrumente (FEI)

11.

weist darauf hin, dass die Kommission eine verstärkte Nutzung von FEI für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen befürwortet (7), obwohl sie diese selbst als sehr risikoreich einstuft (8); nimmt zur Kenntnis, dass FEI die bestehende Zuschussfinanzierung eher ergänzen statt ersetzen und den potenziellen Vorteil bieten, mehr als einmal genutzt werden zu können;

12.

ist sehr besorgt über den Mangel an Informationen über die Ausführung der aktuellen FEI, der alle Politikbereiche zu betreffen scheint (Jahresbericht, Ziffern 1.31 und 1.33);

13.

bedauert, dass formelle Berichtspflichten fehlen, und würdigt die Bemühungen der Kommission, Informationen über die aktuelle Nutzung der FEI im Kontext des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von den Mitgliedstaaten zu erhalten; begrüßt den Synthesebericht über die von der Kommission gesammelten Informationen zum Thema „Von den Mitgliedstaaten genutzte Finanzierungsinstrumente mit EFRE-Beiträgen — Stand zum 31. Dezember 2010“ (Synthesebericht über FEI), der dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorgelegt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass FEI mit Gesamtmittelbindungen in Höhe von ca. 8 100 000 000 EUR eingerichtet wurden, die bis Ende 2010 aus den operationellen Programmen des Zeitraums 2007-2013 Zahlungen in Höhe von 5 200 000 000 EUR erhalten hatten (Jahresbericht, Ziffer 4.32);

14.

bedauert die Tatsache, dass die Kommission nur über ca. 75 % der für FEI für Unternehmen gebundenen Gesamtbeiträge Informationen erhielt (9); ist besorgt, dass die von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit voneinander abwichen und dass eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten oder Regionen keine Rückmeldung lieferte oder die Formulare der Überwachungsberichte nicht ausfüllte; nimmt zur Kenntnis, dass es der Kommission damit unmöglich ist, zum 31. Dezember 2010 alle FEI zu erfassen;

15.

hebt hervor, dass

die genaue Anzahl und der präzise Umfang der eingerichteten Fonds,

(die Kommission schätzt, dass zusätzlich zu fast 300 spezifischen Fonds, für die Informationen verfügbar waren, ca. 92 spezifische Fonds in Frankreich und Italien eingerichtet wurden, für die keine Überwachungsberichte eingingen oder nur unzureichende Informationen verfügbar waren (10)),

Indikatoren mit Zielwerten bezüglich der Wirksamkeit der FEI,

(z. B. Anzahl der Investitionen in Klein- und Mittelbetriebe, geschaffene oder erhaltene Arbeitsplätze, auf Ebene der Unternehmen oder des spezifischen Fonds mobilisierte zusätzliche Ressourcen (11)), und

Indikatoren bezüglich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der FEI

(Verwaltungskosten und ob sie Anreize bieten, das Geld bestmöglich zu verwenden, Informationen über Abgänge und Erstattungen an Fonds, Informationen über die Nachwirkung der Fonds nach dem Programmplanungszeitraum (12))

wichtige und unverzichtbare Elemente für eine Bewertung der Nutzung von FEI sind, und bedauert sehr, dass entsprechende Informationen noch nicht uneingeschränkt verfügbar sind;

16.

vermerkt und bedauert die Feststellungen des Rechnungshofs hauptsächlich im Kohäsionsbereich wie übermäßige Dotierung von FEI, womit die n + 2-Regelung umgangen wurde (Jahresbericht, Beispiel 4.4a)), Verzögerungen und langsame Ausführung von FEI (Jahresbericht, Beispiel 4.4b)), nicht ordnungsgemäße Liquidationsvorschrift (Jahresbericht, Beispiel 4.4c)), finanzielle Beiträge als vorausgezahlte Ausgaben, sobald die Rechtsstruktur des FEI geschaffen wurde (Jahresbericht, Ziffer 4.34) und Probleme bei der Vornahme adäquater Überprüfungen von FEI (Jahresbericht, Ziffern 4.35 und 4.36);

17.

ist der Auffassung, dass diese Feststellungen in einer mangelhaften Rechtsgrundlage für FEI begründet sind; ist besorgt, dass die für FEI geltenden Vorschriften keine adäquaten Anreize bieten, FEI effektiv zu nutzen; ist auch besorgt, dass sie den Mitgliedstaaten zu viel Raum für Flexibilität lassen; begrüßt jedoch die jüngsten Fortschritte bei der Verbesserung der Rechtsgrundlage für FEI; hebt die nachstehenden wesentlichen Mängel der damaligen Rechtsgrundlage, einer Verordnung des Rates, hervor (13):

unzulängliche Vorschriften zur Förderung einer raschen Ausführung von FEI,

unzulängliche Vorschriften in Bezug auf Hebelwirkung und Rückflüsse für FEI,

unzulängliche Vorschriften zur Verhütung übermäßiger Dotierungen,

unzulängliche Vorschriften zur Einführung von Strukturen für Verwaltungskosten, die Anreize schaffen, FEI möglichst effizient zu nutzen,

unzulängliche Vorschriften betreffend die Nachwirkung der Fonds nach Ablauf des Programmplanungszeitraums;

unklare Förderfähigkeitsbedingungen für Betriebskapital,

Möglichkeit einer ungerechtfertigten Vorzugsbehandlung des privaten Sektors;

18.

stimmt der Auffassung des Rechnungshofs zu, wonach an die Finanzinstrumente zurückgeflossene Mittel oder durch sie erzielte Erträge vor Abschluss des operationellen Programms nicht anderweitig eingesetzt werden dürfen, sondern solche Mittel wieder für die jeweiligen Finanzinstrumente bereitgestellt werden sollten (Rechungshof, Stellungnahme Nr. 7/2011, S. 11) (14); erwartet, dass diese Empfehlung während des Legislativverfahrens für den Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen für Strukturinstrumente KOM(2011) 615-2011/0276(COD)) umfassend geprüft wird;

19.

begrüßt, dass die Artikel 130 und 131 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union (KOM(2010) 815-2010/0395(COD)) eine Bestimmung der Laufzeit dieser Finanzinstrumente ermöglicht; bittet die Kommission um eine Übersicht, welche Maßnahmen die Risiken aus den FEIs für den EU Gemeinschaftshaushalt verhindern können;

20.

stellt fest, dass FEI auch in anderen Politikbereichen existieren; verweist auf die Gefahr einer Überschneidung und inkonsequenten Anwendung dieser Instrumente ohne angemessene Koordinierung; fordert den Rechnungshof daher auf, FEI horizontal über alle Politikbereiche hinweg zu prüfen;

21.

fordert die Kommission auf, die intensive Überwachung der Nutzung von FEI als vorrangige Maßnahme einzustufen und wie folgt sicherzustellen:

objektive und kritische Bewertung der bisherigen Erfahrungen mit FEI in der Kohäsionspolitik für den Programmplanungszeitraum 2007-2013, insbesondere mit Blick auf die Feststellungen des Rechnungshofs, einschließlich der diesbezüglich gezogenen Lehren und Konsequenzen, und Übermittlung der Bewertungsergebnisse an das Parlament,

Bereitstellung einer Risikobewertung der verschiedenen FEI, sowohl separat als auch unter Berücksichtigung der Risikostruktur der Empfänger von FEI,

Abschluss der Sammlung der Informationen von den Mitgliedstaaten über noch nicht vollständig geklärte Fragen wie genaue Anzahl und präziser Umfang spezifischer Fonds und betreffend einschlägige Indikatoren für Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit von FEI, Entwicklung von Mechanismen zur Ausweitung der Berichtspflichten der Mitgliedstaaten,

im Kontext des Entlastungsverfahrens jährliche Berichterstattung an das Parlament über die Nutzung von FEI in den Mitgliedstaaten, was Indikatoren in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der FEI einschließt sowie Informationen darüber, wie die Kommission koordiniert, Kohärenz sicherstellt und die Gefahr von Überschneidungen zwischen Politikbereichen mindert;

Verantwortung der Kommission und ihre Managementerklärungen

22.

weist darauf hin, dass die Kommission den Haushaltsplan der Union gemäß Artikel 317 AEUV in eigener Verantwortung ausführt; unterstreicht, dass die Kommission bei der geteilten Mittelverwaltung den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53b der Haushaltsordnung Haushaltsvollzugsaufgaben überträgt;

23.

betont erneut (15), dass die Kommission daher die vorrangige Verantwortung für die Verwaltung der betreffenden Gelder der Union hat und infolgedessen verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen;

24.

unterstreicht, dass es der Kommission nicht möglich ist, ihre finanzielle Verantwortung auf die Mitgliedstaaten zu übertragen, nicht einmal in Fällen, in denen auf Ebene eines Mitgliedstaats Verwaltungsmängel oder Unregelmäßigkeiten ermittelt wurden;

25.

vertritt die Auffassung, dass eine sinnvolle Verwendung des Begriffs „geteilte Mittelverwaltung“ auf dem Grundprinzip basieren muss, dass die Union einige ihrer Befugnisse an die Mitgliedstaaten delegiert und dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihren Teil der Arbeit im Einklang mit den Rechtsakten der Union zu leisten; fordert die vollständige Umsetzung von Ziffer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (16); vertritt die Auffassung, dass die jährlichen Zusammenfassungen der verfügbaren Prüfungen und Erklärungen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, womit ein Beitrag zur Verbesserung der Verwaltung des Haushalts der Union geleistet würde;

26.

verweist auf die enge Verbindung zwischen der letztendlichen Verantwortung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans und der Bedeutung des Entlastungsverfahrens; weist darauf hin, dass die oberste Verantwortung der Kommission für den Haushaltsvollzug sich auch auf Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten erstreckt;

27.

betont, dass die finanzielle Verantwortung unteilbar ist und bleiben muss, und verweist auf Artikel 53b Absatz 4 der Haushaltsordnung, der wie folgt lautet: „Die Kommission überzeugt sich davon, dass die Mittel gemäß den geltenden Regeln verwendet worden sind, indem sie Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren durchführt, die es ihr ermöglichen, die oberste Verantwortung für den Haushaltsvollzug zu übernehmen“ (Hervorhebung durch den Autor);

28.

unterstreicht in diesem Kontext die Bedeutung der Managementerklärungen der Kommission; nimmt allerdings die allgemeinen Bemerkungen des Rechnungshofs zu den jährlichen Tätigkeitsberichten der Kommission zur Kenntnis, dass es keine Leitlinien für die Berechnung des Restrisikos bzw. einer Restfehlerquote gab; stellt darüber hinaus fest, dass die Bedeutung dieser Faktoren für die Frage, ob ein Vorbehalt erforderlich ist, zugenommen hat (Jahresbericht, Ziffern 1.19 und 1.20); ist besorgt, dass dies zur Folge hat, dass die betroffenen Generaldirektionen das betreffende Konzept uneinheitlich anwenden;

29.

vermerkt darüber hinaus die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den nachstehenden einzelnen jährlichen Tätigkeitsberichten:

der Vorbehalt bezüglich der Ausgaben für unter den Schwerpunkt 2 fallende Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums hätte nicht aufgehoben werden sollen (Jahresbericht, Ziffer 3.53), die Berechnung der Restfehlerquoten für Beihilferegelungen weist mehrere Schwachstellen auf (Jahresbericht, Ziffer 3.54);

die Risikobeträge in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Generaldirektion Regionalpolitik (GD REGIO) und der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) werden möglicherweise unterschätzt (Jahresbericht, Anhang 4.3);

die Berechnung der Restfehlerquote im jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion Erweiterung bezieht sich lediglich auf 30 % der getätigten Zahlungen (Jahresbericht, Ziffer 5.33);

der jährliche Tätigkeitsbericht von EuropeAid bietet keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit (Jahresbericht, Ziffer 5.34);

der Vorbehalt betreffend das Rahmenprogramm 6 im jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien hätte beibehalten werden müssen (Jahresbericht, Ziffer 6.47);

30.

weist die Kommission darauf hin, dass alle Vorbehalte in einem Anhang zum Synthesebericht der Kommission enthalten sind, und betont, dass die Kommission mit der Annahme des Syntheseberichts „die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltungsmaßnahmen ihrer Generaldirektoren und Dienststellenleiter“ übernimmt, wobei sie sich „auf die in den jährlichen Tätigkeitsberichten abgegebenen Zuverlässigkeitserklärungen und die darin formulierten Vorbehalte“ stützt (17);

31.

unterstreicht, dass das Kollegium und die Kommissionsmitglieder hiermit die letztendliche Verantwortung für die Verlässlichkeit und Vollständigkeit der Vorbehalte der als bevollmächtigte Anweisungsbefugte tätigen Generaldirektoren und Dienststellenleiter übernehmen, und betont, dass das Kollegium und die Kommissionsmitglieder durch die Bevollmächtigung keinesfalls von der letztendlichen Verantwortung entbunden werden;

32.

nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zu der umfassenden Prüfung des Internen Prüfers zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass ohne eine umfangreiche erneute Prüfung unter Berücksichtigung der Bedenken des Rechnungshofs der Nutzen der umfassenden Stellungnahme begrenzt bleiben wird;

33.

ist besorgt über die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den jährlichen Tätigkeitsberichten und dem Synthesebericht (Jahresbericht, Ziffern 1.17-1.25); vertritt die Auffassung, dass diese Bemerkungen unverzüglich behandelt werden müssen, um den Wert dieser Dokumente als Rechnungslegungsinstrumente sicherzustellen; weist jedoch darauf hin, dass die Berechnung der Restfehlerquote nur eine der Methoden der Kommission zur Einschätzung der Risikobeträge ist; fordert die Kommission auf, einheitliche Leitlinien festzulegen, die von allen Generaldirektionen umzusetzen sind;

34.

nimmt das Grünbuch der Kommission zum Thema „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ für den Privatsektor (18) zur Kenntnis; stellt außerdem fest, dass die Kommission, was die adäquate Corporate Governance in der Kommission angeht, nach den Vorfällen, die zum Rücktritt der Santer-Kommission 1999 führten, große Fortschritte erzielt hat;

35.

verweist auf die Governance-Erklärung der Kommission vom 30. Mai 2007, die sich auf die interne Arbeitsweise der Kommission bezieht und erläutert, wie sie ausgerichtet ist und kontrolliert wird sowie wie sich die Beziehungen zu ihren Akteuren gestalten; fordert die Kommission auf, ihre Corporate Governance-Regeln weiter zu verbessern und die Entlastungsbehörde von ihren entsprechenden Schritten und Maßnahmen zu unterrichten, und zwar durch

Einbeziehung der für die Institutionen der Union relevanten Elemente der Corporate Governance, die gemäß dem Gesellschaftsrecht der Union erforderlich sind oder vorgeschlagen werden,

Maßnahmen, die es dem Präsidenten gestatten, den Jahresabschluss zu unterzeichnen und in diesem Zusammenhang Folgendes vorzulegen:

i)

eine Beschreibung der Risiken und Unwägbarkeiten, die die Verwirklichung der politischen Ziele beeinträchtigen könnten, sowie eine Erklärung, in der der Präsident zusammen mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder die Verantwortung für das Risikomanagement übernimmt, und

ii)

eine formelle Corporate Governance-Erklärung, aus der eindeutig hervorgeht, welche internationalen Standards für Corporate Governance die Kommission einhält, sowie Zweck und vollständige Erklärungen, falls von einer Empfehlung des Kodex für Corporate Governance abgewichen werden muss (Grundsatz „Mittragen oder Begründen“);

36.

fordert die Kommission auf, es als vorrangige Maßnahme einzustufen, die Rechenschaftskette unter anderem wie folgt zu verbessern und zu stärken, durch:

Gewährung einer vollständigen Einsichtnahme des Haushaltskontrollausschusses in die jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission bislang keinerlei Informationen zu den jährlichen Zusammenfassungen bereitgestellt hat, da sie ohne Kenntnisse ihres Inhalts nicht als nationale Managementerklärungen betrachtet werden können,

Abgabe einer politischen Erklärung, in der sie ihre letztendliche Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans, einschließlich des Teils, dessen Ausführung der geteilten Mittelverwaltung unterliegt, akzeptiert,

Unterzeichnung des jährlichen Tätigkeitsberichts durch das zuständige Kommissionsmitglied,

Ausarbeitung der jährlichen Tätigkeitsberichte gemäß dem Grundsatz der Objektivität unter Vermeidung optimistischer Schätzungen,

Vorgabe obligatorischer, vollständiger und sachdienlicher Leitlinien für die Generaldirektionen, insbesondere dahingehend, wie Restfehlerquoten und Restrisiken im Einklang mit dem Vorsichtsprinzip eingeschätzt werden,

Vorlage einer vollständigen und zuverlässigen Erklärung des Verhältnisses Restrisiko oder Restfehlerquote/Fehlerquote des Rechnungshofs in jedem jährlichen Tätigkeitsbericht, fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof Möglichkeiten zu erörtern, ihre Methode zur Berechnung der Restfehlerquote und die Methode des Rechnungshofs zur Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote aufeinender abzustimmen;

Überprüfung der Methoden für die umfassende Stellungnahme des Internen Prüfers und Behebung der vom Rechnungshof aufgezeigten Schwachstellen,

Analysen, ob die Corporate Governance-Regeln der Kommission unter Berücksichtigung des oben erwähnten Grünbuchs der Kommission zum Thema „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ für den Privatsektor weiter verbessert werden könnten;

Europäische Schulen

37.

bedauert, dass trotz der beträchtlichen Haushaltsmittel für die Europäischen Schulen diese ihre wichtigste Aufgabe immer noch nicht erfüllen, die darin besteht, ausreichende Plätze in den geforderten Sprachen in der Nähe der Arbeits- und Wohnorte der Beamten bereitzustellen, während sie stattdessen ihre Tätigkeiten auf andere Bildungsbereiche ausgeweitet haben;

38.

stellt fest, dass die bestehenden Probleme im Wesentlichen auf die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen des Übereinkommens über die Europäischen Schulen zurückzuführen sind; fordert die Kommission deshalb auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur Änderung dieses Übereinkommens zu prüfen und bis zum 31. Dezember 2012 über die verzeichneten Fortschritte Bericht zu erstatten; fordert die Kommission ferner auf, in der Zwischenzeit verstärkte Anstrengungen zur Verwirklichung der genannten Ziele zu unternehmen, indem die verfügbaren Haushaltsmittel zweckbestimmter eingesetzt werden;

Verwaltung

39.

fordert von der Kommission Aufklärung über ihre Umzugspläne, die dadurch entstehenden Kosten, die freiwerdende und neu hinzukommende Bürofläche sowie die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter der jeweiligen Generaldirektionen;

40.

fordert die Kommission auf, allen Bediensteten auf Zeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung umgehend unbefristete Arbeitsverträge anzubieten, wie dies von Kommissionsmitglied Šefčovič im Fragebogen zur Vorbereitung dieser Entlastung angekündigt wurde (19),

41.

weist darauf hin, dass die Kommission 2010 im Zuge der Bewilligung der gleitenden Arbeitszeit und des Überstundenausgleichs als freiwillige Leistung rund 90 000 zusätzliche freie Tage für ihr Personal genehmigt hat, was rund 445 Stellen entspricht — obwohl das Statut (Artikel 56) keinen Freizeitausgleich ab der Gehaltsstufe AD 5/AST 5 vorsieht; verlangt Aufklärung über die Gesamtkosten des Überstundenausgleichs zulasten der Steuerzahler;

Verantwortung der Mitgliedstaaten

42.

weist darauf hin, dass die Kommission den Haushaltsplan der Union gemäß Artikel 317 AEUV in eigener Verantwortung sowie zusammen mit den Mitgliedstaaten ausführt;

43.

hebt hervor, dass die mit den höchsten Fehlerquoten behafteten zwei Politikbereiche („Kohäsion, Verkehr und Energie“ und „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“) gemäß der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt werden, und bedauert die Tatsache, dass die wahrscheinlichsten Fehlerquoten auf 7,7 % bzw. 2,3 % geschätzt werden;

44.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Analyse der Kommission hinsichtlich der vom Rechnungshof für die Haushaltsjahre 2006-2009 gemeldeten Fehler, in der erstmals hervorgehoben wird, dass beim EFRE und beim Kohäsionsfonds drei Mitgliedstaaten (Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich) für 59 % der in diesem Zeitraum ermittelten kumulativen quantifizierbaren Fehler verantwortlich waren, und dass beim ESF vier Mitgliedstaaten (Spanien, Portugal, Vereinigtes Königreich und Deutschland) für 68 % der im Bereich der Kohäsionspolitik (20) in diesem Zeitraum ermittelten kumulativen quantifizierbaren Fehler verantwortlich waren; nimmt zur Kenntnis, dass beim EFRE und beim Kohäsionsfonds in Italien die meisten Fehler in den Regionen Kalabrien, Kampanien und Apulien festgestellt wurden und dass in Spanien auf eine geringe Zahl operationeller Programme in den Regionen Andalusien, Valencia und Kastilien-La Mancha 75 % der in Spanien aufgedeckten Fehler entfielen (21); nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass Spanien und Italien in erheblichem Maße auch für die Fehlerquote im Haushaltsjahr 2010 verantwortlich waren;

45.

nimmt zur Kenntnis, dass die Probleme in Italien in Bezug auf den EFRE mit auf Ebene der Prüfung und der Verwaltungsbehörden ermittelten Systemschwächen und der Anwendung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und die Auswahl von Projekten, einschließlich der Förderfähigkeit retrospektiver Projekte zusammenhängen (22); nimmt außerdem zur Kenntnis, dass in Spanien die Ursache der Probleme in einem komplexen Management- und Kontrollsystem liegt, das in der Praxis zu einer unklaren Aufteilung der Verantwortlichkeiten sowie einer mangelnden wirksamen Aufsicht seitens der Verwaltungsbehörde führen kann (23);

46.

weist darauf hin, dass die Finanzminister Griechenlands, Italiens und Spaniens zu einem Meinungsaustausch in den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments eingeladen wurden; bedauert, dass keiner der eingeladenen Finanzminister erschien, um mit den Mitgliedern des Ausschusses die Ergebnisse des Rechnungshofs zu diskutieren, um die Verwaltung der Strukturfonds und gegebenenfalls die Rechtsgrundlage zu verbessern; fordert seinen Präsidenten auf, auf dem nächsten Treffen der Staats- und Regierungschefs die Weigerung dieser Finanzminister anzusprechen, diese wichtigen Fragen in der Öffentlichkeit mit dem zuständigen Ausschuss des Parlaments zu erörtern;

47.

verweist auf seine wiederholten Forderungen an die Kommission, einen Vorschlag für die Einführung obligatorischer nationaler Managementerklärungen vorzulegen, die erstellt, veröffentlicht und ordnungsgemäß von einer verantwortlichen Prüfungsstelle als Teil der letztendlichen Gesamtverantwortung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans der Union geprüft werden; weist darauf hin, dass nationale Managementerklärungen umfassende Informationen über die Verwendung der Gelder der Union enthalten sollten;

48.

schlägt vor, dass der Inhalt der auf der Führungsebene unterzeichneten nationalen Erklärungen den internationalen Rechnungslegungsnormen entspricht und der Prüftätigkeit des Rechnungshofes dienlich ist und dass er sich dazu in erster Linie an den Erklärungen jener Behörden orientiert, für die eine delegierte Verwaltung gilt;

49.

verweist auf das Bestehen von erheblichen Unterschieden in der Verwaltung der einzelnen Mitgliedstaaten bei den Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Feststellung von Unregelmäßigkeiten, Betrugsfällen und Fehlern sowie finanziellen Folgemaßnahmen, sowohl bei Zöllen als auch der Verwendung der Mittel aus den Fonds der Union; vertritt die Auffassung, dass, wenn alle Mitgliedstaaten zumindest bei den Zöllen korrekt vorgehen würden, dem Unionshaushalt netto zusätzlich mindestens 100 000 000 Mio. EUR zugeführt werden könnten; stellt fest, dass die Kommission die Leistungen der Verwaltungen reaktiv von Fall zu Fall überprüft und deshalb keine ausreichenden Trendbestimmungen zur Feststellung von Risikobereichen vornimmt; fordert die Kommission auf, die Methode der Trendbestimmung anzuwenden, um finanzielle Risiken festzustellen, sowie Maßnahmen einzuleiten, um die Verwaltungsleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern;

Bulgarien und Rumänien

50.

nimmt mit großer Sorge den Zwischenbericht der Kommission über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens zur Kenntnis; ist besorgt über den nach wie vor desolaten Zustand des bulgarischen Justiz; nimmt Notiz davon, dass gegen 28 Richter 27 Strafverfahren laufen; verlangt Aufklärung über eine Reihe von Fällen angeblichen Betrugs im Zusammenhang mit EU-Geldern in Bulgarien, die 2008 zu einer Unterbrechung der Zahlungen geführt haben und in denen die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, obwohl die Ermittlungen in ähnlich gelagerten und auf identischen Fakten beruhenden Fällen in einem anderen Mitgliedstaat fortgeführt wurden; ist verwundert, dass in allen Betrugsfällen im Zusammenhang mit Geldern der Union, die vor Gericht gebracht wurden, die Strafverfolgung durch Verwaltungsstrafen ersetzt wurde und dass in einem wichtigen Betrugsfall im Zusammenhang mit Geldern der Union das Berufungsverfahren über 18 Monate hingezogen wurde; bedauert zudem die Missachtung der Empfehlung der EU-Kommission, die nationale Kommission zur Identifizierung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (CEPACA) nicht zur antizipativen Prüfung von Vermögenswerten hoher Beamter und Politiker ermächtigt zu haben; ist besorgt darüber, dass in Bulgarien eine einheitliche, fristgerechte, systematische Veröffentlichung von begründeten Urteilen unüblich ist; fordert die Kommission auf, Druck auf die Justizbehörden auszuüben, ihre Reformanstrengungen zu verstärken und die Empfehlungen der EU-Kommission schnellstmöglich umzusetzen; fordert in diesem Zusammenhang von der Kommission die Gelder zur Unterstützung der bulgarischen Reformanstrengungen offenzulegen und zu evaluieren, inwiefern die Zahlungen die versprochenen Ergebnisse erzielt haben; erwartet ernsthafte Verbesserungen innerhalb des nächsten Jahres, einschließlich weiterer Erwägungen sowie einem Maßnahmenkatalog der Kommission in Zusammenarbeit mit der bulgarischen Regierung, wie die Integrität des bulgarischen Justizsystem wieder hergestellt werden kann;

51.

nimmt mit Sorge den Zwischenbericht über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens zur Kenntnis; ist dabei jedoch erfreut über den positiven Aufwärtstrend in der Bilanz der nationalen Integritätsbehörde (ANI) bei der Verfolgung ungerechtfertigter Bereicherung und der Identifizierung von Interesskonflikten; merkt an, dass die Mittel der ANI mit Geldern der Union erhöht wurden; nimmt jedoch besorgt zur Kenntnis, dass es keine einheitlichen Folgemaßnahmen zu ANI-Fällen gibt und die Folgemaßnahmen häufig verzögert werden; begrüßt, dass die Nationale Antikorruptionsbehörde (DNA) auch weiterhin effektive Untersuchungen von weitreichenden Korruptionsfällen durchführt; stellt fest, dass es 2001 zu einem Anstieg von Anklagen, Gerichtsurteilen und Verurteilungen sowie zu einer schnelleren Behandlung der beim Obersten Gerichts- und Kassationshof anhängigen Fälle kam, was zu einer Zunahme der Urteile in DNA-Fällen um 85 % im Vergleich zu 2011 geführt hat (24); ist besorgt über das Ergebnis einer Analyse der Gerichtsurteile in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, dass 60 % der Strafen ausgesetzt werden und die Strafen sich häufig am gesetzlichen Mindestmaß orientieren; wundert sich auch über die nicht zufriedenstellende Praxis bei der fristgerechten Veröffentlichung von begründeten Gerichtsurteilen, die in manchen Fällen von Korruption auf hoher Ebene, wegen verschleppter Begründung durch die hinausgezögerte Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln, die Gefahr der Verjährung begünstigt; fordert von der Kommission die Gelder zur Unterstützung der rumänischen Reformanstrengungen im Bereich der Justiz offenzulegen; erwartet weitere Verbesserungen innerhalb des nächsten Jahres; fordert die Kommission auf, den Druck auf die rumänische Regierung zu verstärken die Kommissionsempfehlungen umzusetzen; erwartet von der Kommission gegenüber der rumänischen Regierung unnachgiebig zu fordern, dass die Anstrengungen der rumänischen Regierung eine einheitliche Rechtsprechung in Verhandlungen zum öffentlichen Vergabewesen zu entwickeln verstärkt werden sollen; fordert die Kommission auf, zudem gegenüber der rumänischen Regierung beharrlich und bestimmt darauf zu bestehen, dass den Kommissionsempfehlungen nachzukommen ist und dass ein klarer, umfassender Durchführungsplan für die Vorbereitung zur Durchführung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung entworfen werden soll; erwartet, dass die Anstrengungen um Fortschritte hinsichtlich der Einziehung von Vermögen aus Straftaten in Rumänien verstärkt werden; erwartet weiterhin einen Maßnahmenkatalog der Kommission in Zusammenarbeit mit der rumänischen Regierung, wie die Integrität des rumänischen Justizsystem verbessert werden kann;

Vorfinanzierungen

52.

stellt fest, dass Vorfinanzierungen als notwendig betrachtet werden, damit die Empfänger die vereinbarte Maßnahme einleiten können;

53.

verweist auf die Feststellungen des Rechnungshofs, dass die Kommission die Vorfinanzierungen im Zeitraum 2005-2010 erheblich ausgeweitet hat (Jahresbericht, Ziffer 1.28); ist allerdings beunruhigt, dass Abrechnungen von Vorfinanzierungen fehlen (Jahresbericht, Ziffer 1.29 und Ziffer 86 der Stellungnahme Nr. 6/2010 des Rechnungshofs);

54.

ist beunruhigt über den Einfluss, den Vorfinanzierungen hauptsächlich in den Politikbereichen „Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung“ und „Forschung und interne Politikbereiche“ hatten; nimmt in diesem Zusammenhang den zunehmenden Rückgriff auf Vorfinanzierungen und die Gesamtfehlerquote in diesen beiden Politikbereichen von unter 2 % zur Kenntnis; verweist ferner auf die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs, laut denen zwar bei den Vorfinanzierungen keine sachlichen Fehler festgestellt wurden, dafür aber die Zwischen- und Abschlusszahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren (Jahresbericht, Ziffern 5.35 und 6.48);

55.

ist der Ansicht, dass die Kommission durch umfangreiche Vorfinanzierungen ein höheres finanzielles Risiko eingeht, z. B. in Fällen einer Insolvenz der Empfänger, ebenso ein höheres Risiko in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, da die Akzeptanz der von den Empfängern deklarierten Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird;

56.

vertritt die Ansicht, dass es effizienter ist, Unregelmäßigkeiten vorzubeugen statt ordnungswidrige Zahlungen im Nachhinein durch Wiedereinziehungen zu korrigieren; fordert die Kommission daher auf, es als vorrangige Maßnahme einzustufen, den verstärkten Rückgriff auf Vorfinanzierungen sowie Kontrollmechanismen zu überprüfen, indem sie

das Parlament informiert, warum die Kommission im Zeitraum 2005 bis 2010 verstärkt auf Vorfinanzierungen zurückgegriffen hat,

den Umfang der Vorfinanzierungen in den verschiedenen Programmen an ein Maß anpasst, das dem Empfänger die erforderlichen Mittel garantiert, um ein Projekt zu beginnen, wobei die finanziellen Interessen der Union gewahrt werden, worüber das Parlament entsprechend zu informieren ist;

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen

57.

weist darauf hin, dass noch abzuwickelnde Mittelbindungen eingegangene Verpflichtungsermächtigungen sind, die allerdings nicht verwendet (d. h. ausgezahlt) wurden, und dass sie hauptsächlich aus mehrjährigen Programmen (z. B. im Kohäsionsbereich) resultieren, für die Verpflichtungen in den ersten Jahren des Programmplanungszeitraums eingegangen werden, während die entsprechenden Zahlungen gestaffelt über den gesamten Programmplanungszeitraum geleistet werden;

58.

weist darauf hin, dass umfangreiche noch abzuwickelnde Mittelbindungen auf Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten bei der vollständigen Verwendung der verfügbaren Mittel hindeuten könnten;

59.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass sich diese noch abzuwickelnden Mittelbindungen um fast 10 % auf rund 194 000 000 000 EUR erhöht haben (Jahresbericht, Ziffer 1.43 und Tabelle 1.2), was Ausgaben für beinahe drei Jahre entspricht, wenn der aktuelle Ausgabenstand beibehalten würde;

60.

vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich des Programmzeitraums 2007-2013 das Risiko besteht, dass

die bereitgestellten Mittel schneller ausgegeben werden müssen, was zu Fehlern führen könnte,

die Mitgliedstaaten vor Ablauf des Programmzeitraums 2007-2013 versuchen könnten, sämtliche verfügbaren Mittel abzurufen, wobei möglicherweise Projekte kofinanziert werden, die bereits umgesetzt und mit nationalen Mitteln finanziert wurden (sogenannte „retrospektive Projekte“, die das Verwaltungs- und Kontrollsystem der Union nicht durchlaufen haben und deshalb anfällig für Fehler sind);

61.

fordert die Kommission auf, Informationen über die Höhe der noch abzuwickelnde Mittelbindungen pro Mitgliedstaat vorzulegen, wie auch über ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Feststellung und Behebung von Risiken in den Bereichen Abrufung und Rechtmäßigkeit;

Haushaltsmittel für dezentrale Agenturen und gemeinsame Unternehmen

62.

stellt fest, dass der Beitrag der Union im Haushaltsjahr 2010 über 620 000 000 EUR für die dezentralen Einrichtungen und über 500 000 000 EUR für gemeinsame Unternehmen betrug; verweist auf gewisse Schwierigkeiten bei der Suche nach Informationen über den Beitrag der Union für die Agenturen; fordert die Kommission deshalb auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den gesamten Jahresbeitrag für jede Agentur/jedes gemeinsame Unternehmen aus dem Gesamthaushalt der Union zur Verfügung zu stellen, insbesondere über

den in den Haushaltsplan für die Agentur/das gemeinsame Unternehmen eingesetzten Erstbeitrag der Union,

die Mittel aus dem rückvergüteten Überschuss,

den für die Agentur/das gemeinsame Unternehmen bereitgestellten Gesamtbeitrag der Union,

die Höhe des Beitrags der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), sofern ein solcher geleistet wurde;

63.

erwartet von der Kommission in einer solchen Zeit der finanziellen Krise, die Haushaltsmittel der Agenturen nicht weiter zu erhöhen, sondern sogar zu erwägen, den Beitrag der Union zu ihren Haushaltsplänen unter Berücksichtigung ihrer Prioritäten zu verringern;

64.

fordert die Kommission auf, Leitlinien für Formulare zu erstellen, die von sämtlichen Agenturen/gemeinsamen Unternehmen bei der Erstellung ihrer Jährlichen Arbeitsprogramme/Jährlichen Tätigkeitsberichte verwendet werden können, um einen sinnvollen Vergleich der Ergebnisse mit den gesteckten Zielen zu ermöglichen;

65.

fordert die Kommission auf, dem Parlament einen ausführlichen Überblick über die Kriterien und Verifikationsmechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und sogenannten Drehtürfällen bei Agenturen/gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen;

Haushalt der Union und Finanz- und Haushaltskrise

66.

ist besorgt angesichts der andauernden Finanz- und Haushaltskrise in den Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Krise auch verschiedene Risiken für den Haushalt der Union in sich birgt, und zwar:

finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Darlehen für die Mitgliedstaaten,

finanzielle Risiken im Zusammenhang mit rückläufigen Einnahmen;

67.

weist darauf hin, dass sechs Mitgliedstaaten (Griechenland, Irland, Lettland, Portugal, Rumänien und Ungarn) gegenwärtig als „Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten“ betrachtet werden, da sie auf Unterstützung in Form von Vorzugsdarlehen aus der Zahlungsbilanzhilfe (BOP) zurückgreifen müssen, die unter dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) oder im Rahmen der Finanzhilfen für Griechenland geleistet wird;

68.

stellt fest, dass über den Haushalt der Union Darlehen aus der BOP (bis zum 31. Dezember 2010 werden Darlehen von rund 12 000 000 000 EUR ausgezahlt) und dem EFSM (keine Auszahlungen bis zum 31. Dezember 2010) garantiert werden (25); stellt weiter fest, dass im Rahmen der BOP und des EFSM maximal Darlehen in Höhe von 50 000 000 000 EUR (Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates (26)) bzw. 60 000 000 000 EUR (27) gewährt werden können; unterstreicht, dass der Gesamtbetrag (110 000 000 000 EUR) beinahe dem Gesamthaushalt der Union entspricht, da die Gesamtzahlungen aus dem Unionshaushalt im Jahr 2010 auf etwa 122 000 000 000 EUR betrugen (28);

69.

ist besorgt angesichts der Tatsache, dass der Rechnungshof diesen neuen Herausforderungen für die Union in seinem Jahresbericht 2010 nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat; bedauert insbesondere, dass der Rechnungshof diese Risiken für den Haushalt der Union nicht klar benannt hat; betont, dass der Rechnungshof dem neuen Europäischen Stabilitätsmechanismus bei seinen künftigen Tätigkeiten eine zentrale Bedeutung beimessen muss;

70.

weist darauf hin, dass kein Garantiefonds gebildet wurde, um den Haushalt von Anfragen nach diesen Garantien zu schützen; fordert die Kommission deshalb auf, die Notwendigkeit zu prüfen, einen Garantiefonds wie den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen einzurichten, um mögliche Verluste auszugleichen und dadurch den Haushalt der EU zu schützen;

71.

betont, dass der EFSM bis zum 30. September 2011 Darlehen in Höhe von 48 500 000 000 EUR von insgesamt 60 000 000 000 EUR unterzeichnet hat; fordert den Rechnungshof auf, bis Ende 2012 einen Bericht über die Operationen der EFSM vorzulegen, insbesondere über die Kontrollmechanismen, die von der Kommission festgelegt wurden;

72.

weist darauf hin, dass sich der Haushalt der Union aus verschiedenen Quellen speist; wiederholt, dass der Haushalt unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden muss; stellt insbesondere fest, dass die Mittel aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) in Höhe von 73 % der Gesamteinnahmen aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten stammen (29);

73.

vertritt die Auffassung, dass es im Zuge einer möglichen Zuspitzung der Finanzlage in bestimmten Mitgliedstaaten für diese schwieriger wird, ihren Beitrag zum Haushalt der Union zu leisten; ist der Ansicht, dass dies zu Risiken für die Beiträge der „Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten“ zum Unionshaushalt führt, die sogar gezwungen sein könnten, ihre Staatsschuld weiter zu erhöhen, um ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unionshaushalt nachzukommen oder nationale Kofinanzierungsauflagen im Rahmen bestimmter Fördermechanismen zu erfüllen;

74.

stellt fest, dass die BNE-Mittel aus diesen Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten im Haushaltsjahr 2010 rund 6 % der gesamten BNE-Mittel entsprachen (30);

75.

stellt außerdem fest, dass die Kofinanzierungsraten der „Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten“ für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die Strukturfonds, die Kohäsionsfonds und den Europäischen Fischereifonds angehoben wurden; erwartet höhere Ko-Finanzierungsraten, um vor allem in den Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten größere Investitionen zu ermöglichen; verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die ausgeweiteten Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Kommission;

Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

76.

kritisiert, dass der Rat 2010 bei der Errichtung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) auf Artikel 122 AEUV zurückgegriffen hat, der eigentlich nur bei Naturkatastrophen, nicht aber bei wirtschaftlichen Desastern Anwendung findet; ist besorgt, da die EFSF weder ein Element parlamentarischer Kontrolle enthält noch dem Rechnungshof Kontrollbefugnisse zubillig; kritisiert nachdrücklich, dass die EFSF nicht einmal über Bestimmungen für externe Prüfungen verfügt;

77.

nimmt die jüngste Unterzeichnung des ESM-Vertrags durch die Mitgliedstaaten zur Kenntnis; verweist nachdrücklich auf seine Entschließung vom 23. März 2011 (31) vor der Errichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) außerhalb des institutionellen Gefüges der Union, da dieser Beschluss zu Problemen für die Kontrollmechanismen der Institutionen der Union führt; teilt die Sorge einiger Oberster Rechnungskontrollbehörden, da dieser Vertrag keine ausreichenden Bestimmungen für effektive externe Kontrollen enthält;

78.

fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, bei der Konzipierung des ESM folgende Forderungen gebührend zu berücksichtigen:

es gilt, in den Durchführungsbestimmungen zum ESM angemessene Vorkehrungen für externe Revision von staatlicher Seite, Regelmäßigkeit und Arbeitsweise im Einklang mit international anerkannten Kontrollstandards zu treffen, wobei die folgenden Dokumente zu berücksichtigen sind:

i)

Entschließung des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union (ORKB) vom 14. Oktober 2011 zur Erklärung der ORKB des Euro-Währungsgebiets über die externe Finanzkontrolle des ESM (CC-R-2011-01) (32) sowie

ii)

Erklärung des Kontaktausschusses der ORKB der Europäischen Union an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, die Europäische Kommission und die Parlamente und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vom 14. Oktober 2011 zu den Auswirkungen des Europäischen Semesters und anderer jüngster Entwicklungen in der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU auf die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Europäischen Rechnungshof (33),

iii)

Schreiben des Präsidenten des niederländischen Rechnungshofs (34) zu Fragen, die von den Begleitgesetzen des ESM unter Berücksichtigung von Artikel 30 des ESM-Vertrags zu berücksichtigen sind,

es gilt, geeignete Regelungen für die Rechenschaftspflicht und vollständige Transparenz des ESM festzulegen,

die Zuverlässigkeit von Zahlen und Statistiken muss gewährleistet werden,

die Zuständigkeiten und Berichtsauflagen sämtlicher Akteure müssen geregelt und deren Verbindlichkeiten bei der Errichtung des Mechanismus einbezogen werden,

die Kommission aufzufordern, dem Parlament und dem Rat zweimal pro Jahr über die Risiken für den Unionshaushalt durch die Garantien für den EFSM einen Bericht zu erstatten, sowie mitzuteilen, wie diese Mittel bei einem möglichen Zahlungsausfall in den Haushalt der Union eingestellt und anschließen für den EFSM bereitgestellt werden;

79.

fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die politische Kontrolle jeder Ausgabe von Eurobonds im Allgemeinen und des ständigen Krisenmechanismus im Besonderen durch das Parlament zu präzisieren; teilt die Auffassung, nach der das Parlament auf gleichberechtigter Grundlage in den Mechanismus eingebunden werden sollte,

Transparenz

80.

betont die zentrale Bedeutung der Transparenz bei der Sicherstellung der Rechenschaftspflicht bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fonds; wiederholt seine Überzeugung, dass die Transparenz eines der wichtigsten Instrumente zur Gewährleistung rechtmäßiger und ordnungsgemäßer Ausgaben ist; wiederholt seine Aufforderung, alle Zahlungen aus den Fonds der Union in einer benutzerfreundlichen Online-Datenbank aufzuführen und dabei den gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz angemessen Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass Zahlungen aus den Fonds ausdrücklich an die Bedingung gekoppelt werden, dass die Begünstigten akzeptieren, dass grundlegende Angaben wie Summe, Name des Begünstigten oder Verwendungszweck öffentlich gemacht werden;

81.

stellt fest, dass das bestehende System keine vollständige Transparenz der Begünstigten aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds gewährleistet; stellt fest, dass die Kommission im aktuellen Rahmen zwar ein Portal mit Zugang zu den Verzeichnissen der Begünstigten anbietet, die auf den nationalen Web-Sites verfügbar sind, diese aber nur in der betreffenden Landessprache vorliegen, ohne dass gemeinsame Kriterien berücksichtigt werden; erwartet, dass die künftige Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Bestimmungen bei den Strukturinstrumenten (KOM(2011) 615-2011/0276 (COD)) sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten Angaben zu den Begünstigten aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds machen, die dann auf der offiziellen Web-Site der Kommission in einer der drei Arbeitssprachen der Kommission veröffentlicht werden, wobei einheitliche Maßstäbe angelegt werden, die es gestatten, Vergleiche zu ziehen und Fehler aufzudecken; fordert die Kommission nochmals auf, sich am Beispiel des American Recovery Accountability and Transparency Board und dessen Website (www.recovery.gov) zu inspirieren;

82.

verweist wiederholt auf das Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2010 zu den verbundenen Rechtssachen C-92/09 Volker und Markus Schecke GbR und C-93/09 Hartmut Eifert, das Auswirkungen auf die Politik in den Bereichen Landwirtschaft und natürliche Ressourcen hat; ordert die Kommission deshalb auf, umgehend einen Vorschlag für eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Informationen über juristische und natürliche Personen offenzulegen, die Agrarmittel erhalten, wobei dieses Urteil zu berücksichtigen ist; vertritt die Auffassung, dass diese Informationen über die Begünstigten auf der offiziellen Web-Site der Kommission in einer der drei Arbeitssprachen der Kommission verfügbar sein sollten, wobei einheitliche Maßstäbe angelegt werden, die es gestatten, Vergleiche zu ziehen und Fehler aufzudecken;

Verfahren der Zuverlässigkeitserklärung

83.

ist sich bewusst, dass der Rechnungshof beabsichtigt, dem Parlament zusätzliche Informationen über die Politikbereiche „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“ und „Kohäsion, Energie und Verkehr“ zur Verfügung zu stellen; begrüßt diese Absicht, da dieser Schritt zu größerer Transparenz und einer genaueren Benennung der Problembereiche des Haushalts führen würde; vertritt die Auffassung, dass dies der Kommission, dem Rechnungshof, dem Parlament und weiteren Akteuren gestatten würde, ihre Aufmerksamkeit besser zu fokussieren und Empfehlungen zu Bereichen abzugeben, deren Verwaltung verbessert werden muss; möchte allerdings betonen, dass es wichtig ist, die Vergleichbarkeit der einzelnen Jahre sicherzustellen;

84.

begrüßt die gründlichere Bewertung der Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission in Kapitel 1 und den einzelnen Kapiteln des Jahresberichts 2010 durch den Rechnungshof; weist erneut darauf hin, dass die Managementerklärungen einer verlässlichen Zweiteinschätzung durch den Rechnungshof bedürfen; fordert den Rechnungshof auf, seine Untersuchungen der Managementerklärungen der Kommission weiter auszubauen und in einem Bericht anschaulich zusammenzufassen;

85.

verweist auf die zunehmende Inanspruchnahme der Vorfinanzierung; vertritt die Auffassung, dass bei Vorfinanzierungen ein geringeres Risiko hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit besteht als bei Zwischenzahlungen bzw. der Zahlung des Restbetrags, da bei Vorfinanzierungen keine Begründungen der Kosten erforderlich sind; fordert den Rechnungshof ferner auf, eine Anpassung seines Prüfkonzepts in Betracht zu ziehen und dabei den verstärkten Einsatz von Vorfinanzierungen zu berücksichtigen, um dem Parlament umfassendere Informationen über Transaktionen mit dem höchsten Risiko zur Verfügung zu stellen;

86.

stellt fest, dass der Rechnungshof eine gebräuchliche Methode zur Kategorisierung und Quantifizierung von Fehlern in zwei Politikbereichen anwendet, und zwar Landwirtschaft und natürliche Ressourcen sowie Kohäsion, Energie und Verkehr; bedauert, dass die Kommission in diesen beiden Bereichen unterschiedliche Methoden verfolgt, von denen keine mit der Methode des Rechnungshofs im Einklang steht; ist besorgt, dass verschiede Konzepte in diesen Bereichen die Glaubhaftigkeit der Kontrollen und Prüfungen der Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung beeinträchtigen könnten; fordert die Kommission und den Rechnungshof deshalb auf, die Vorgehensweisen bei Fehlern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesen beiden Politikbereichen umgehend zu vereinheitlichen und dem zuständigen Ausschuss des Parlaments über die Erfolge bis Ende 2012 Bericht zu erstatten;

Einzelfragen

Aufgaben des für Haushaltskontrolle zuständigen Mitglieds der Kommission

87.

stellt fest, dass in der Kommission, die im Zeitraum 2004 bis 2009 amtierte, ein Kommissionsmitglied ausschließlich für die Haushaltskontrolle zuständig war, wie es zuvor vom Parlament gefordert worden war; bedauert die Tatsache, dass in der derzeit amtierenden Kommission die Haushaltskontrolle mit anderen Zuständigkeiten zusammengelegt wurde (Steuer- und Zollunion); schlägt vor, in der von 2014 bis 2019 amtierenden Kommission wieder ein Kommissionsmitglied zu benennen, das ausschließlich für Haushaltskontrolle und damit in Verbindung stehende Fragen zuständig ist, unter anderem für

interne Prüfungen,

Betrugsbekämpfung,

Kontakte zum Rechnungshof und zum zuständigen Ausschuss des Parlaments,

Kontakte zu den entsprechenden Haushalts- und Kontrollbehörden in den Mitgliedstaaten und Entwicklung eines umfassenden internen Kontrollrahmens,

Aufsicht über und Verbesserung des jährlichen Syntheseberichts, einschließlich einer Übersicht über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten,

Inauftraggabe und Einschätzung eines unabhängigen Bewertungssystems, Entwicklung des Evaluierungsberichts gemäß Artikel 318 AEUV zu einem geeigneten Mittel zur Leistungsverbesserung;

Leistung: Haushalt der Union und Ergebniserbringung

88.

begrüßt Kapitel 8 des Jahresberichts „EU-Haushalt und Ergebniserbringung“ einschließlich der Anmerkungen des Rechnungshofs zur Selbstbewertung der Kommission im Hinblick auf ihre Leistung in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten;

89.

verweist auf die Ergebnisse des Rechnungshofs zur Qualität der Berichte der Kommission im Hinblick auf ihre Leistung, wie

„Der Managementplan enthält zurzeit keine Ziele und Indikatoren zur Messung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ (Jahresbericht, Überschrift vor Punkt 8.17),

„In einigen Bereichen waren die Zielvorgaben nicht ausreichend quantifiziert bzw. nicht ausreichend konkret“ (Jahresbericht, Überschrift vor Ziffer 8.18),

„In einigen Bereichen wurden die mehrjährigen Zielvorgaben nicht durch Etappenziele ergänzt“ (Jahresbericht, Überschrift vor Ziffer 8.20),

„Die Beschreibung der politischen Erfolge enthielt begrenzte Informationen über Ergebnisse und Auswirkungen“ (Jahresbericht, Überschrift vor Ziffer 8.22);

90.

vertritt die Auffassung, dass diese wichtigen Ergebnisse demonstrieren, dass das Parlament der Berichterstattung der Kommission zur Leistung nicht uneingeschränkt vertrauen kann; ist der Ansicht, dass verlässliche Zahlen die Grundlage für eine solide Verwaltung, politische Entwicklung und wirksame parlamentarische Kontrolle sind; würde es begrüßen, wenn der Rechnungshof seine Aktivitäten in diesem Bereich weiter ausweiten und eine regelmäßige „Zertifizierung“ der Leistungszahlen der Kommission vorzunehmen würde;

91.

vertritt die Auffassung, dass Leistung den gleichen Stellenwert hat wie Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit besitzt und fordert den Rechnungshof auf, die Möglichkeit zu prüfen, neue Erkenntnisse zur Leistung der verschiedenen Politikbereiche in den entsprechenden Kapiteln des Jahresberichts zu berücksichtigen;

92.

stellt fest, dass Ziele, Indikatoren und Zielvorgaben in den Managementplänen hauptsächlich auf Effektivität ausgerichtet sind (Jahresbericht, Ziffer 8.15); fordert die Kommission auf, ihre Berichterstattung zur Leistung zu verbessern, einschließlich zu den Indikatoren wie Wirtschaftlichkeit und Effizienz, und entsprechende Zielstellungen zur Einschätzung der Fortschritte bei der Verwirklichung der mehrjährigen Ziele zu formulieren;

93.

fordert die Kommission ferner auf, in den Bereichen der geteilten Mittelverwaltung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geeignete und einheitlich anzuwendende Leistungsparameter festzulegen und zu prüfen, ob die Berichte der Mitgliedstaaten über ihre Ergebnisse pflichtgemäß, vollständig und genau und öffentlich zugänglich sind;

94.

nimmt Kenntnis von den wiederholten Feststellungen des Rechnungshofs und der Kommission, dass die Qualität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten und zwischen den verschiedenen Programmen sehr unterschiedlich ist;

95.

fordert die Kommission auf, die unterschiedliche Effektivität der Kontrollsysteme systematisch zu berücksichtigen und entsprechende Bewertungen der Bemühungen — oder der mangelnden Bemühungen — der Mitgliedstaaten bei der Aufspürung und Berichtigung der Unzulänglichkeiten bereitzustellen sowie zu gewährleisten, dass Mitgliedstaaten mit gut funktionierenden Aufsichts- und Kontrollsystemen nicht Gefahr laufen, in Misskredit zu geraten;

96.

fordert die Kommission auf, seinem zuständigen Ausschuss und dem Plenum zeitgleich mit der Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs einen Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV vorzulegen und fordert den Rechnungshof auf, zu diesen Anlässen seine Bemerkungen zu diesem Evaluierungsbericht bekanntzugeben; unterstreicht, dass dieser Evaluierungsbericht zu einem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte, der dem Rechnungshof und dem Parlament eine ordnungsgemäße Bewertung ermöglicht;

97.

weist darauf hin, dass die Kommission in Artikel 318 AEUV aufgefordert wird, „einen Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union [vorzulegen], der sich auf die Ergebnisse stützt, die insbesondere in Bezug auf die Vorgaben erzielt wurden“; stellt fest, dass die Kommission am 17. Februar 2012 den ersten Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV angenommen hat, der sich auf das Haushaltsjahr 2010 bezieht;

98.

weist ferner darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2009 (35) vorgeschlagen hat, dass

die Kommission eine „Leistungsbewertungsinstanz“ einsetzt, damit diese sich den Bericht eindeutig „zu Eigen“ macht (Ziffer 199),

der Evaluierungsbericht so zu erstellen ist, dass die Relation zwischen den wesentlichen Leistungsindikatoren, ihrer Rechtsgrundlage bzw. politischen Grundlage, dem entsprechenden Ausgabenbetrag und den Ergebnissen deutlich und transparent wir (Ziffer 200),

die Methoden zur Erstellung dieses Berichts vom IAS geprüft werden sollten, der auch diese Tätigkeit zu bewerten hätte (Ziffer 200),

die wesentlichen Leistungsindikatoren, die sämtliche Dienststellen der Kommission heranziehen, öffentlich verfügbar zu machen sind (Ziffer 200);

99.

bedauert, dass die Kommission nicht in der Lage war, diese Empfehlungen im ersten Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV zu beherzigen; stellt außerdem fest, dass es sich bei dem ersten Evaluierungsbericht um eine Zusammenfassung der vorliegenden Evaluierungsberichte in zwei Politikbereichen handelte (Bildung und Kultur und Forschung); vertritt die Auffassung, dass der Inhalt des ersten Evaluierungsberichts nicht den Erwartungen entsprach, die der AEUV an einen Bewertungsbericht stellt;

100.

fordert die Kommission auf, den Inhalt des Evaluierungsberichts gemäß Artikel 318 AEUV auszuweiten und insbesondere den Zusatznutzen dieses Bewertungsberichts im Vergleich zu den „herkömmlichen“ Evaluierungsberichten gemäß der Haushaltsordnung (Artikel 27) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Verordnung der Kommission (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (36), Artikel 21) deutlich zu machen;

101.

unterstützt ohne Vorbehalt die Absicht der Kommission, „sich im Hinblick auf die Planung, Organisation und Nutzung der Programmüberwachung und Evaluierung im nächsten Finanzrahmen um mehr Koordination und Kohärenz sowie um einen intensiveren Informationsaustausch sowohl innerhalb der Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten [zu] bemühen“ (37);

102.

begrüßt, dass der Rechnungshof beabsichtigt, Bemerkungen zum ersten Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV zu machen (38);

103.

fordert die Kommission wiederholt auf, die Unterrichtung und Einweisung von Beamten zu überprüfen, und zwar in Bezug auf „Titel II: Rechte und Pflichten des Beamten“ des Beamtenstatuts, um sicherzustellen, dass alle Beamten mit den Bestimmungen des Statuts, insbesondere mit den Pflichten nach Artikel 22a, umfassend vertraut sind; fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments bis September 2012 einen Bericht über ihre Maßnahmen in diesem Bereich vorzulegen;

104.

fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments bis September 2012 einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Förderung der Aufdeckung von Missständen durch die breite Öffentlichkeit vorzulegen

Kohäsion, Verkehr und Energie — negative Einschätzungen

105.

bedauert, dass es trotz zunehmender Unterbrechungen von Zahlungen im Politikbereich „Kohäsion, Verkehr und Energie“ zu einem Anstieg der Fehlerrate auf 7,7 % kam; ist tief beunruhigt, da einige der Fehler bei 58 %der fehlerbehafteten Vorgänge aufgedeckt und berichtigt werden hätten könnten (Jahresbericht, Ziffer 4.25); ist besorgt, da Meldungen über eine „stabile“ Situation bei der Fehlerrate auf ein zunehmendes Gefühl der Selbstzufriedenheit hindeuten;

106.

fordert den Rechnungshof auf, die Fehlerquoten beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds sowie Energie und Verkehr getrennt und nicht zusammen zu vermerken;

107.

bedauert die Tatsache, dass die Missachtung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge jedes Jahr zu einem hohen Prozentsatz der geschätzten Fehler führt; fürchtet in diesem Zusammenhang weiterführende Auswirkungen und betrachtet dies als ein Indiz dafür, dass die Arbeitsweise des Binnenmarkts in Gefahr ist; fordert die Kommission auf, die laufenden Reformen bei der öffentlichen Auftragsvergabe fortzusetzen und diesen beunruhigenden Erkenntnissen angemessen Rechnung zu tragen und bei Verstößen entschieden vorzugehen, da der Rechnungshof auch auf fehlerhafte Umsetzungen der Richtlinien der Union in nationale Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge hingewiesen hat (Jahresbericht, Ziffer 4.27);

108.

stellt mit großer Sorge fest, dass die Kontrollbehörden nur teilweise effizient arbeiten; ist tief besorgt über die Tatsache, dass die Prüfungsansätze der Prüfbehörden derart stark voneinander abweichen, dass die von diesen Behörden erzielten Ergebnisse nicht zusammengefasst werden können, um auf nationaler Ebene zu einem Gesamturteil für die einzelnen Fonds zu gelangen (Jahresbericht, Ziffer 4.41); fordert die Kommission auf, offenzulegen, wie sie die Informationen der Kontrollbehörden auswertet und wie sie Konsistenz gewährleisten wird, um dem Parlament in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten verlässliche Informationen zukommen zu lassen;

109.

fordert in Anwendung von Artikel 287 Nummer 4 Unterabsatz 2 AEUV den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zur Unabhängigkeit der nationalen Prüfstellen in Bezug auf die geteilte Verwaltung abzugeben;

110.

fordert die Kommission auf, das Parlament zu informieren, wann sie beabsichtigt, sich gemäß Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (39) auf ausgewählte Kontrollbehörden zu stützen und gleichzeitig ihre Vor-Ort-Prüfungen zu reduzieren; fordert den Rechnungshof diese Entwicklung genau zu verfolgen und eine entsprechende Prüfung vorzunehmen;

111.

fordert den Rechnungshof auf, die Möglichkeit zu prüfen, wie das nach wie vor bestehende Problem der Mehrjährigkeit bei der Umsetzung der Fonds bei gleichzeitiger Jährlichkeit der Prüfungen des Hofes gelöst werden kann; betont, dass die Fehlerrate im Umsetzungszeitraum tendenziell höher ist als am Ende, wenn die Ausgaben sämtliche Kontrollstadien durchlaufen haben;

Aufsichtsfunktion der Kommission im Bereich der Kohäsionspolitik

112.

versteht, dass die Kommission verschiedene Möglichkeiten hat (aber nicht dazu verpflichtet ist), für Mitgliedstaaten bei Verstößen verschiedene Sanktionsmaßnahmen vorzusehen:

 

Unterbrechung

Aussetzungen

Von den Mitgliedstaaten akzeptierte Finanzkorrekturen

Von den Mitgliedstaaten nicht akzeptierte Finanzkorrekturen

Auswirkung

Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte kann die Zahlungsfrist für bis zu sechs Monate aussetzen.

Die Kommission kann die Zahlungen ganz oder zum Teil aussetzen.

Der Mitgliedstaat kann die freigesetzten Mittel aus dem Fonds wieder einsetzen, es gehen keine Fonds verloren.

Der Gemeinschaftsbeitrag wird ganz oder teilweise gestrichen (Nettoreduzierung).

Bedingungen

Es werden erhebliche Mängel in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme festgestellt.

Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme weisen einen schwer wiegenden Mangel auf.

Der betreffende Mitgliedstaat akzeptiert die finanziellen Berichtigungen der Kommission, des Rechnungshofs oder anderer Prüfbehörden der Union.

Der betreffende Mitgliedstaat akzeptiert die finanziellen Berichtigungen der Kommission, des Rechnungshofs oder anderer Prüfbehörden der Union nicht.

Rechtsgrundlage

(Verordnung (EG) Nr. 1083/2006)

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 98

Artikel 99

113.

begrüßt die Klarstellung der Kommission (40) hinsichtlich der Unterscheidung zwischen „erheblichen Mängeln“ und „schwerwiegenden Mängeln“; stellt fest, dass die Bewertung, die zu dieser Einschätzung führt, auf der Grundlage des Vermerks mit Leitlinien COCOF 08/0019/01-EN erfolgt, wobei die darin formulierten zentralen Bestimmungen berücksichtigt wurden;

114.

bedauert, dass die Kommission keine Möglichkeiten hat, Strafmaßnahmen gegen Mitgliedstaaten oder Regionen einzuleiten, die die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds wiederholt nicht korrekt umgesetzt haben;

Wirksamkeit der Aussetzungen und Unterbrechungen

115.

weist erneut darauf hin, dass das Parlament eine systematische Nutzung von Aussetzungen und Unterbrechungen gefordert hat, die nicht von politischen Erwägungen abhängig ist (Entlastungsbericht 2009 (41), Ziffern 194-196);

116.

stellt fest, dass die Kommission 2010 verstärkt Aussetzungen veranlasst hat, die GD REGIO 49 Zahlungsfristen (siehe jährlichen Tätigkeitsbericht der GD REGION S. 42-44) und GD EMPL 14 Zahlungsfristen (siehe jährlichen Tätigkeitsbericht der GD EMPL S. 50) ausgesetzt haben; stellt weiterhin fest, dass die Kommission 2010 weder beim EFRE noch beim Kohäsionsfonds keine Zahlungen unterbrochen hat, während sie beim ESF sechs Unterbrechungen vorgenommen hat;

117.

bedauert die Tatsache, dass die Fehlerrate im Bereich der Kohäsion, insbesondere bei der Regionalpolitik, sich trotz zunehmender Unterbrechungen und der Tatsache erhöht hat, dass die Kommission festgestellt hat, welche Mitgliedstaaten und Regionen die höchste Fehlerrate aufweisen; erinnert die Kommission an ihren Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen (42); fordert die Kommission auf, die Schwächen in den Mitgliedstaaten und Regionen zu untersuchen, in denen die höchsten Fehlerraten festgestellt wurden und ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und gemäß dem Aktionsplan entsprechende Maßnahmen durchzusetzen;

118.

fordert die Kommission auf, die Zahlungen künftig erst dann wieder aufzunehmen, wenn ausreichende Kontrollergebnisse vor Ort gewonnen wurden, die nachweisen, dass die bestehenden Schwächen behoben wurden, um Sanktionen effektiver zu machen und das Risiko zu vermeiden, dass Zahlungen zu schnell wieder aufgenommen werden;

119.

stellt fest, dass die GD REGIO 24 % der ausgesetzten Zahlungen (12 von 49 Aussetzungen im Jahr 2010, die alle im Oktober 2010 ausgesetzt wurden (43)) im Dezember 2010 wieder aufgenommen hat; vertritt die Auffassung, dass die Wiederaufnahme der Zahlungen im Dezember die Unausgeglichenheit der Zahlungen über das Jahr verstärkt, wodurch das Risiko zunimmt, dass es zu Fehlern bei der Verwaltung dieser Mittel kommt und dem Rechnungshof zu wenig Zeit bleibt, um die Verwendung dieser Mittel zu kontrollieren; fordert die Kommission auf, das Parlament zu informieren, in welchen dieser 12 Fälle die Zahlungen gemäß der n + 2/n + 3-Regelung eingestellt wurden, wenn die Zahlungen 2011 wieder aufgenommen wurden;

Wirksamkeit der finanziellen Berichtigungen

120.

verweist nachdrücklich auf den großen Unterschied zwischen finanziellen Berichtigungen durch einen Mitgliedstaat, die nicht zu einer Nettoreduzierung führen, und finanziellen Berichtigungen durch die Kommission in Form von Einziehungsanordnungen, die eine Nettoreduzierung nach sich ziehen; vertritt die Auffassung, dass finanzielle Berichtigungen durch einen Mitgliedstaat lediglich einen „virtuellen Charakter“ haben, da hier kaum Sanktionsmöglichkeiten bestehen; begrüßt die Verbesserungen in Erläuterung 6 des Jahresabschlusses der Europäischen Union und fordert die Kommission auf, die bereitzustellenden Informationen weiter zu verbessern, etwa durch Vergleiche der finanziellen Berichtigungen und Einziehungen mit dem entsprechenden Umfang der Zahlungen;

121.

ist angesichts der folgenden Tatsachen in großer Sorge:

die finanziellen Berichtigungen haben 2010 nur in 20 % aller Fälle zu Nettoreduktionen geführt (siehe Jahresabschluss der Europäischen Union, Seite 68), da die unzulässigen Projekte durch andere Projekte ersetzt werden können, ggf. auch durch sogenannte „retrospektive Projekte“, obwohl diese ein erhöhtes Risiko hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aufweisen und nicht zu einem Mehrwert für die Union führen,

in den meisten Fällen zielen finanzielle Berichtigungen auf Schwächen in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten und nicht auf einzelne Projekte ab, was bedeutet, dass die finanziellen Auswirkungen im Regelfall auf die Steuerzahler in den betreffenden Mitgliedstaaten abgewälzt werden, auch wenn diese bereits ihren Beitrag zum Haushalt der Union geleistet haben,

die Ausführungsrate der finanziellen Berichtigungen im Programmzeitraum 2000-2006 ist von 62 % auf 58 % gesunken (siehe Jahresabschluss der Europäischen Union, S. 71), was vor allem auf die niedrige Ausführungsraten beim EFRE und beim Kohäsionsfonds zurückzuführen ist;

122.

vertritt die Auffassung, dass dies die Wirksamkeit der finanziellen Berichtigungen erheblich einschränkt; befürchtet, dass die mögliche Ersetzung unzulässiger Ausgaben Druck auf die Mitgliedstaaten ausübt, andere, ggf. „retrospektive Projekte“ einzureichen, was negative Folgen haben könnte, da sich die Risiken für den Unionshaushalt hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit erhöhen;

Schlussfolgerungen zu den Aufsichtsfunktionen der Kommission

123.

fordert die Kommission und insbesondere die GD REGIO auf, umfassenden Gebrauch von den bestehenden Sanktionsmechanismen zu machen; vertritt allerdings die Auffassung, dass legislative Rahmen 2007-2013 weder ausreichende Anreize für die Mitgliedstaaten enthält, die Regeln einzuhalten, noch der Kommission wirksame Mittel an die Hand gibt, die Einhaltung von Regeln zu honorieren oder Verstöße zu sanktionieren;

124.

fordert die Kommission deshalb auf, es als vorrangige Maßnahme zu betrachten, das Parlament in seinen Bemühungen im Rahmen des ordentlichen Legislativverfahrens beim Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen über die Strukturinstrumente (KOM(2011) 615-2011/0276(COD)) zu unterstützen und wirksame Sanktionsmechanismen vorzusehen, damit die Kommission ihre letztendliche Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans wahrnehmen kann, die unter anderem folgende Elemente berücksichtigen sollte:

Nettoreduktionen sollten eher die Regel als die Ausnahme bei durch die Kommission beschlossene Finanzkorrekturen sein, die Möglichkeit, Projekte zu „retrospektiven Projekten“ zu erklären, sollte nicht mehr bestehen;

die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, unrechtmäßig erfolgte Zahlungen von den Begünstigten weitestmöglich wieder einzuziehen, damit die Endbegünstigten und nicht die Steuerzahler in den betreffenden Mitgliedstaaten die Konsequenzen für unzulässige Zahlungen tragen, die Kommission sollte das Parlament nach Möglichkeit über diese Einziehungen informieren,

es sollte der Kommission gestattet werden, Anreize für die Mitgliedstaaten zu setzen, sich nicht allein an die Regeln zu halten, sondern die Ziele der Kohäsionspolitik effektiv, effizient und wirtschaftlich zu verwirklichen,

es muss sichergestellt werden, dass das gesamte Sanktionsspektrum (Unterbrechungen, Aussetzungen, finanzielle Berichtigungen und Strafen) bei allen Fonds mit nur minimalen Ermessensspielräumen verfügbar ist, wenn Regelverstöße festgestellt werden;

es sollte der Kommission ferner gestattet werden, Strafmaßnahmen gegen Mitgliedstaaten oder Regionen einzuleiten, die die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds wiederholt nicht korrekt umgesetzt haben;

die Einleitung rechtlicher Schritte, wenn Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 258 AEUV fortwährend nicht nachkommen;

die Kommission sollte sämtliche Zahlen und Informationenerhalten, die sie benötigt, um die Umsetzung der Fonds durch die Mitgliedstaaten zu beaufsichtigen;

Landwirtschaft und natürliche Ressourcen — qualifizierte Schlussfolgerungen

125.

begrüßt die Tatsache, dass bei den Direktzahlungen im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, über das 2010 insgesamt 77 % aller GAP-Ausgaben abgewickelt wurden, keine Fehler festgestellt wurden (Jahresbericht, Ziffer 3.55, und Antwort der Kommission zu dieser Ziffer);

126.

begrüßt die Tatsache, dass es der Kommission gelungen ist, die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 2,3 % zu drücken (Jahresbericht, Anhang 3.1) und fordert die Kommission auf, mit ihren Anstrengungen zur Senkung dieser Quote fortzufahren;

127.

weist wiederholt darauf hin, dass im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sichergestellt werden muss, dass die Landwirte ordnungsgemäße und nachprüfbare Zahlungen erhalten; stellt jedoch fest, dass die Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems durch ungenaue Daten in den Datenbanken, unvollständige Gegenkontrollen oder fehlerhafte bzw. unvollständige Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten beeinträchtigt wird (Jahresbericht des Rechnungshofs, Ziffer 3.29); fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sämtliche Datenbanken regelmäßig aktualisiert werden und Unregelmäßigkeiten entsprechend verfolgt werden;

128.

nimmt Kenntnis vom Beispiel des Rechnungshofs für einen Fehler bei der Förderfähigkeit beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) (44) im Zusammenhang mit einem Tauschhandel unter Nutzung der Interventionsbestände; stellt weiterhin fest, dass die auf den Unionshaushalt entfallende Gesamtbelastung für den Transport von 9 894 Tonnen Butter bei diesem Tauschhandel rund 900 000 EUR beträgt (45); ist in großer Sorge hinsichtlich eines einwandfreien Finanzmanagements dieser Operationen; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass Tauschhandel, wenn mit diesen fortgefahren werden sollte, transparent und kostengünstig abgewickelt werden;

129.

stellt fest, dass die Ausgaben für die ländliche Entwicklung (rund 11 483 000 000 EUR) (46) sehr anfällig für Fehler sind, da bei 40 der 80 im Rahmen der Stichprobe geprüften Vorgängen Fehler festgestellt wurden (50 %), von denen 21 (52 %) mit quantifizierbaren Fehlern behaftet waren;

130.

stellt fest, dass das Rechnungsabschlussverfahren ein wirksames Mittel zur Wahrung der finanziellen Interessen des Unionshaushalts war, indem keine Ausgaben berücksichtigt wurden, die gemäß den Bestimmungen der Union nicht betroffen waren;

131.

fordert die Kommission auf, die Dauer des Konformitätsabschlussverfahrens weiter zu verkürzen, dabei jedoch das Schutzrecht der Mitgliedstaaten zu garantieren; fordert die Kommission auf, die Verbindung zwischen den finanziellen Berichtigungen und der tatsächlichen Summe der nicht den Regeln entsprechenden Zahlungen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zu kooperieren und aller erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen;

132.

begrüßt die Ergebnisse des Rechungshofes aus seinem Sonderbericht Nr. 8/2011 „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“, nach denen Systeme, die von Einziehungen und zu Finanzkorrekturen betroffen waren, in den vergangenen Jahren Verbesserungen erfahren haben; wiederholt seine Auffassung, dass unrechtmäßig ausgezahlte Agrarmittel von den Endbegünstigten so gut es geht zurückverlangt werden müssen, damit der Steuerzahler nicht doppelt zur Kasse gebeten wird; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Auslegungs- und die Abweichungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzuschränken und deren Systeme zur Wiedereinziehung wirksam zu kontrollieren;

133.

ist der festen Überzeugung, dass die Dreiparteiengespräche zwischen dem Rechnungshof, der Kommission und den zuständigen nationalen auf den Politikbereich Landwirtschaft und natürliche Ressourcen, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Verwaltungs- und Kontrollbestimmungen bei den Ausgaben zu erleichtern und Missverständnisse weitestgehend zu vermeiden;

Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung — qualifizierte Schlussfolgerungen

134.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für den Themenkreis Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung allenfalls teilweise für die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlungen gesorgt haben (Jahresbericht, Ziffer 5.36);

135.

stellt fest, dass der Hof die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 1,7 % schätzt (Jahresbericht, Ziffer 5.13); bedauert allerdings, dass in den Zwischen- und Abschlusszahlungen laut Kommissionsmitglied Andris Piebalgs eine Fehlerquote von rund 5 % (47) festgestellt wurde, die sogar noch höher ausfallen würde, wenn die Unterstützung aus dem Haushalt in der Berechnung nicht berücksichtigt wird; stellt ferner fest, dass die quantifizierbaren Fehlerausnahmslos auf der Ebene der Zwischen- und Abschlusszahlungen auftraten (Jahresbericht, Ziffer 5.13); bedauert, dass es sich bei zwei Dritteln der aufgedeckten Fehler um mit den Kontrollen der Kommission nicht aufgedeckte Fehler in den Abschlusszahlungen handelte (Jahresbericht, Ziffer 5.16);

136.

vertritt die Auffassung, dass die allgemeine wahrscheinlichste Fehlerquote infolge des Anteils von Vorfinanzierungen und Unterstützung aus dem Haushalt innerhalb der operativen Ausgaben unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt; stellt fest, dass sich dieser Anteil von 66 % im Haushaltsjahr 2008 auf 75 % im Haushaltsjahr 2010 erhöht hat (48);

137.

weist darauf hin, dass Vorfinanzierungen unterschiedliche Risikoprofile aufweisen, die während der Kontrolle der Zuverlässigkeitserklärung nicht berücksichtigt werden; vertritt die Ansicht, dass es effizienter ist, Unregelmäßigkeiten vorzubeugen statt ordnungswidrige Zahlungen im Nachhinein durch Wiedereinziehungen zu korrigieren;

138.

weist darauf hin, dass die größten Risiken im Zusammenhang mit der Haushaltsunterstützung (Effizienz der Hilfen, Betrug und Korruption) ebenfalls in der Zuverlässigkeitserklärung nicht berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, diese Risiken streng zu kontrollieren; vertritt allerdings die Auffassung, dass sektorenbezogene Haushaltsunterstützung eine wirksame Maßnahme zum langfristigen Aufbau von Kapazitäten ist; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Haushaltsunterstützung nur unter strengen und klar formulierten Bedingungen einzuleiten;

139.

begrüßt die Erklärung des Rechnungshofs, dass „EuropeAid (…) eine umfassende Kontrollstrategie eingeführt und weitere deutliche Verbesserungen bei der Konzeption und Anwendung seiner Überwachungs- und Kontrollverfahren vorgenommen [hat].“ (Jahresbericht, Anhang 5.3);

140.

stellt fest, dass nach Ansicht des Rechnungshofs die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit bei den EEF und dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bieten (Jahresbericht, Ziffer 5.34, Hervorhebung durch den Autor);

141.

fordert die Kommission auf, EuropeAid zu veranlassen, die Arbeiten an einer Methode zur Berechnung der Restfehlerquoten schnellstmöglich abzuschließen, die auch nach allen Kontrollen weiterhin auftreten könnten, und die Ergebnisse mit anderen Generaldirektionen im Bereich Außenbeziehungen auszutauschen, um die erforderlichen Verbesserungen der Managementerklärungen der Kommission für die Bereiche Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung zu erzielen;

142.

fordert die Kommission auf, dem stellvertretenden Leiter einer Delegation, der in der Regel aus einem Mitgliedstaat stammt, in dem eine Delegation gebildet wurde, den Delegationsleiter während dessen Abwesenheit in allen Angelegenheiten zu vertreten, außer bei der Umsetzung der operativen Ausgaben, die von dieser Unionsdelegation verwaltet werden, da diese Aufgabe nur dem Personal der Kommission übertragen werden kann;

143.

nimmt die Anmerkungen des Rechnungshofes in Beispiel 5.3 des Jahrsberichts zur Kenntnis; ist tief besorgt über die „flexible Auslegung der Förderfähigkeit bei kofinanzierten Maßnahmen“ oder den konzeptionellen Ansatz („notional approach“) mit den Vereinten Nationen, der zum Risiko einer Doppelfinanzierung der gleichen Kosten führt; vertritt die Auffassung, dass dies auch Auswirkungen auf die Fehlerquote des Rechnungshofs hat; ist ebenfalls tief besorgt über die „erweiterten Förderfähigkeitskriterien“ im Rahmen des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA) mit den Agenturen der Vereinten Nationen und der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit den Durchführungspartnern der Kommission, die ebenfalls zu Doppelfinanzierungen gleicher Kosten führen könnten; fordert die Kommission nachhaltig auf, diese beiden Praktiken nicht fortzuführen; erwartet, dass die UN-Agenturen zwischenstaatlichen Hilfsorganisationen, ähnliche Zugangsrechte zu internen Rechnungsprüfungsberichten wie den UN-Mitgliedstaaten zu gewähren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, um das Berichtswesen in Bezug auf die Verwendung von EU-Finanzmitteln zu verbessern, indem Informationen über die Ergebnisse und nicht allein über die Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden;

144.

begrüßt das überarbeitete Mandat, das von der Kommission erteilt wurde und der EIB eine Haushaltsgarantie zur Deckung staatlicher und politischer Risiken im Zusammenhang mit Darlehens- und Garantietransaktionen, die die EIB in Drittländern durchführt; betont, dass die Garantie der Union für die EIB zweifellos der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegt;

145.

stellt fest, dass die Informationen über Verträge, die durch EuropeAid (49) und die GD ECHO (50) vergeben werden, nicht nach dem gleichen Muster bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, ein harmonisiertes Muster für Datenbanken einzuführen, in denen die von diesen beiden Generaldirektionen vergebenen Verträge enthalten sind und die mindestens die folgenden Informationen enthalten: Nummer des Vertrags/Reverenz, Titel des Vertrags, Thema/Eingriffsbereich, Name und Nationalität des Begünstigten, Land des Eingriffs, Betrag, Art des Vertrags und dessen Laufzeit (Angabe von Vertragsbeginn und Vertragsende);

146.

fordert einen detaillierten Bericht der Kommission über die Gesamtkosten der veranlassten Bewerbung der EU-Erweiterung mit Spots in Kinos, Fernsehen, Internet und anderen Medien, sowie eine Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Medien und Länder, in denen die Spots ausgestrahlt wurden, als auch detaillierte Angaben zu den durchführenden Unternehmen von der Produktion bis zur Ausstrahlung; erwartet zudem einen Bericht über sämtliche sonstigen Werbeaktivitäten der Kommission zum Thema EU-Erweiterung und eine entsprechend detaillierte Berichterstattung und Kostenaufstellung;

Hilfe der Union für Haiti

147.

erinnert an das Erdbeben in Haiti und seine verheerenden Folgen; bedauert die unzureichende Koordinierung der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe (Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung); vertritt die Ansicht, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe auf einer Rückzugsstrategie beruhen sollte; vertritt die Ansicht, dass die Kommission ihre Anstrengungen und ihre Finanzhilfe auf Rehabilitation und Entwicklung ausrichten sollte;

148.

bedauert die mangelhafte Koordinierung zwischen der Delegation der Union und der ECHO-Vertretung; unterstützt eine verstärkte Koordinierung zwischen allen Akteuren der Union in dem Land; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, für eine stärkere Kohärenz und Komplementarität zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe auf politischer Ebene sowie in der Praxis zu sorgen;

149.

bedauert die fehlende Transparenz bei einigen der Projekte und betont, dass Projekte grundsätzlich darauf abzielen sollten, Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum zu schaffen, wodurch es dem Land ermöglicht würde, seine Einnahmen zu steigern und sich aus der Abhängigkeit fremder Hilfe zu befreien; fordert daher die Kommission auf, dem Parlament eine Liste von Projekten vorzulegen, die in Haiti in den vergangenen 15 Jahren durchgeführt wurden, zusammen mit einer eingehenden Bewertung ihres derzeitigen Standes, um festzustellen, wie nachhaltig sie seither sind;

150.

weist darauf hin, dass die Hilfe der Union in Haiti kaum wahrgenommen wird; vertritt die Auffassung, dass zu einer besseren Wahrnehmung nicht nur die Flagge, sondern auch der Name der Europäischen Union in für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmten Dokumenten erscheinen sollte, und nicht allein der Name der Kommission oder der GD ECHO, die von den Durchschnittsbürgern in Haiti kaum erkannt werden;

Forschung und andere interne Politikbereiche — qualifizierte Schlussfolgerungen

151.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für den Themenkreis Forschung und andere interne Politikbereiche allenfalls teilweise für die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlungen gesorgt haben (Jahresbericht, Ziffer 6.49);

152.

verweist auf das besondere Merkmal dieses Themenkreises, bei dem die meisten operativen Ausgaben (72 %, Jahrsbericht, Tabelle 6.1) über Vorschusszahlungen abgewickelt werden, bei denen im Gegensatz zu Zwischen- und Abschlusszahlungen nur eine begrenzte Anzahl von Voraussetzungen erfüllt werden müssen, was eine Verringerung der Gesamtfehlerquote zur Folge hat;

153.

ist insbesondere über die Ausmaße der Vorschusszahlungen im Programm für lebenslanges Lernen beunruhigt, die sich bis auf zu 100 % des zulässigen Höchstbetrags summieren können (Jahresbericht, Ziffer 6.9) und in dem 2010 insgesamt 93 % aller Zahlungen als Vorschüsse geleistet wurden (Jahresbericht, Tabelle 6.1);

154.

weist darauf hin, dass aufgrund der Vorschusszahlungen in den bei den Zwischen- und Abschlusszahlungen an die Begünstigten Fehler in erheblicher Höhe und Frequenz festgestellt wurden und der Hof die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 1,4 % schätzt (Jahresbericht, Ziffer 6.12); stellt außerdem fest, dass der Hof die Fehlerquote bei den Zwischen- und Abschlusszahlungen nicht veröffentlicht;

155.

versteht, dass die Kommission die Auffassung vertritt (51), dass über mehrere Jahre hinweg die repräsentative Fehlerquote ohne Vorschusszahlungen bei Rahmenprogramm 6 bei 3,4 % lag und die vorläufige repräsentative Fehlerquote bei Rahmenprogramm 7 über 4 % betrug; versteht außerdem, dass, über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg, die Restfehlerquote, also die verbleibende Fehlerquote nach den Berichtigungen und Einziehungen durch die Dienstsellen der Kommission nach ihren entsprechenden Kontrollen, bei Rahmenprogramm 6 bei 2,4 % liegt und die Kommission bei Rahmenprogramm 7 bislang keine Zeit hatte, die vollständigen Auswirkungen der Berichtigungen und Einziehungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg zu untersuchen;

156.

betont angesichts der aktuellen Finanzkrise die Bedeutung der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung; fordert die Kommission auf, die durch diese Fazilität gewährte Unterstützung für Universitäten und Forschungseinrichtungen für deren Investitionen in Infrastrukturprojekte mit europäischer Bedeutung in den Bereichen Öffentlich-Private Partnerschaften und Forschung aufzustocken und damit zur Verwirklichung der in der Strategie Europa2020 verankerten Smart-Public-Policy-Ziele beizutragen;

157.

stellt fest, dass die Kommission die Verfahren für Ex-ante-Prüfungen weitestgehend vereinfacht, um die Auszahlungen zu erleichtern, was dazu führt, dass lediglich administrative Vorgaben eingehalten werden müssen und arithmetische Kontrollen erfolgen können; zeigt sich besorgt, dass selbst bei Zweifeln an der Förderfähigkeit der gemeldeten Kosten nur begrenzte Ex-ante-Prüfungen und Dokumentenprüfungen durchgeführt wurden (Jahresbericht, Ziffer 6.17 und Beispiel 6.2); besteht auf Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation;

158.

vertritt die Auffassung, dass ein Ausgleich zwischen einer Vereinfachung der Auszahlungen und der Kontrolle der Förderfähigkeit der gemeldeten Kosten gefunden werden muss; ruft die Kommission deshalb auf ihre Strategie zur Durchführung der Prüfungen zu überdenken und einen risikobasierten Ansatz anzuwenden, um die besonderen Risiken der Ausgabenaufstellungen besser zu berücksichtigen und — im Falle eines höheren Risikos — diese Ex-ante-Kontrollverfahren ggf. auch auf Prüfungen vor Ort auszudehnen;

159.

ist tief beunruhigt darüber, dass übereinstimmend mit den Feststellungen diese Kontrolle nach wie vor lediglich bedingt wirksam ist (Jahresbericht, Ziffer 6.22); weist darauf hin, dass Prüfbescheinigungen das wichtigste Element der Ex-ante-Prüfungen der Kommission sind; fordert die Kommission auf, im Regelfall offiziell mit externen Prüfern in Kontakt zu treten und ihnen Rückmeldungen zu liefern und Erklärungen bei unzuverlässigen Prüfbescheinigungen anzufordern;

160.

begrüßt die Tatsache, dass die Ex-post-Prüfungsstrategie der Kommission beim Erkennen und Berichtigen von Fehlern als wirksam bewertet wird (Jahresbericht, Ziffer 6.30); begrüßt außerdem, dass die Verfahren der Kommission zur unsachgemäß eingesetzte Mittel zurückzuverlangen, zweckmäßig sind, und dass die Kommission verstärkt Korrekturmaßnahmen eingesetzt hat, wie vorzeitige Beendigungen von Verträgen und Sanktionsmaßnahmen;

161.

ist in großer Sorge, da die Berechnung der Restfehlerquote auf Vermutungen basiert, die nicht immer den Tatsachen entsprechen, wie zum Beispiel die „Extrapolation“ von Fehlern, die in einer Ausgabenaufstellungen entdeckt wurden, auf andere Ausgabenaufstellungen des gleichen Empfängers; teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Restfehlerquoten eine bedingt zuverlässige Größe sind (Jahresbericht, Ziffer 6.32); ist der Ansicht, dass dies auch die Verlässlichkeit der Vorbehalte der Generaldirektoren in Frage stellt, da die Restfehlerquote einer der zentralen Indikatoren für die Entscheidung ist, ob ein Vorbehalt formuliert wird;

Auffassungen aus Sicht konkreter politischer Perspektiven

Perspektive der Entwicklungspolitik

162.

vertritt die Ansicht, dass es angesichts der anhaltenden Haushalts- und Wirtschaftskrise, mit der viele Mitgliedstaaten konfrontiert sind, umso mehr darauf ankommt, dass die Union die Wirksamkeit und die Schlagkraft ihrer Hilfen maximiert; ist angesichts dessen darüber besorgt, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans 2010 zu der Erkenntnis gelangt ist, die Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission für Außenhilfe und Entwicklung seien 2010 erneut lediglich teilweise effektiv gewesen, wenn es darum ging, die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen sicherzustellen, und zwei Drittel der Abschlusszahlungen seien mit wesentlichen Fehlern behaftet gewesen, die bei den Kontrollen der Kommission nicht entdeckt worden seien;

163.

würdigt dennoch die anhaltenden Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Überwachungs- und Kontrollsysteme und zur Verbesserung der Qualität der in das Managementinformationssystem CRIS eingegebenen Daten; begrüßt, dass die Zahlungen für Außenhilfe und Entwicklung 2010 insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet waren, und dass die geschätzte Fehlerquote unter der des Jahres 2009 lag; ersucht die Kommission, eine schlüssige Methode für die Berechnung der Restfehlerquote durch die im Bereich Außenbeziehungen tätigen Direktionen zu entwickeln, ihre externen Prüfungen weiter zu verbessern und die strengsten Kontrollstandards aufrechtzuerhalten;

164.

fordert die Kommission insbesondere auf, die Qualität der Ex-ante-Kontrolle, der Überwachung und Berichterstattung, Aufsicht und risikobasierten Rechnungsprüfung der Delegationen der Union, in denen die meisten Fehler entdeckt wurden, zu verbessern, die Kapazitäten der operativen Abteilungen und der Finanzabteilungen der Delegationen zu stärken, die verfügbaren Ressourcen der Delegationen für wesentliche Überwachungstätigkeiten aufzustocken und den Überwachungsrahmen zu systematisieren, der die Einführung mehrjähriger Überwachungs- und Bewertungspläne und die Verbesserung der Überwachungsleitlinien umfasst;

165.

fordert die Kommission auf, praktikable Lösungen für die organisatorischen Herausforderungen zu finden, die durch die Zusammenlegung der GD DEV und der GD AIDCO Ende 2010 entstanden sind; fordert die Kommission und den im Dezember 2010 ins Leben gerufenen EAD nachdrücklich auf, unverzüglich die Arbeitsorganisation abschließend zu regeln und ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten im Programmplanungs- und Umsetzungszyklus der Außenhilfe zu klären, an dem auch die Delegationen beteiligt sind;

166.

vertritt die Ansicht, dass die neuen Finanzierungsinstrumente im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 die gestärkten Legislativ- und Kontrollbefugnisse des Parlaments nach dem Vertrag von Lissabon voll und ganz widerspiegeln müssen und dass das Parlament auf gleichberechtigter Basis mit dem Rat in den Programmplanungsprozess einbezogen werden muss;

167.

fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Finanzhilfe der Union für Grundbildung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien (52) weiter zu verbessern, indem insbesondere realistische Indikatoren und Ziele für eine wirksame Kontrolle der Ergebnisse festgelegt werden, indem sichergestellt wird, dass die Delegationen Personal mit ausreichender Erfahrung und ausreichendem Dienstalter für den sektorpolitischen Dialog mit den Partnerregierungen und anderen Gebern einsetzen, und indem der Schwerpunkt mehr auf die Qualität der Bildung gelegt wird sowie auf die Fähigkeit der Regierungen der Empfängerländer, mit steigenden Einschulungsquoten fertig zu werden;

168.

ist entsetzt über die umfangreichen Betrügereien, die Ende 2010 vom Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria in Mali, Mauretanien, Dschibuti und Sambia festgestellt wurden, und ist besorgt über die mögliche missbräuchliche Verwendung erheblicher Geldsummen, etwa von dem Beitrag der EU zum Globalen Fonds 2010; fordert die Kommission auf, enger mit dem Globalen Fonds zusammenzuarbeiten, um ihre länderspezifischen Interventionen zu fördern und zu überwachen, um zu vermeiden, dass sich solche Fälle von Korruption wiederholen, und die Rechenschaftspflicht und die Wirksamkeit des Globalen Fonds zu verbessern;

169.

bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Einbeziehung der Parlamente und einer besseren Konsultation der Zivilgesellschaft und der Gebietskörperschaften in den Partnerländern, wenn die länderspezifischen Strategiepapiere und die mehrjährigen Richtprogramme des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) festgelegt und überarbeitet werden.

Perspektive der Beschäftigungs- und Sozialpolitik

170.

weist daraufhin, dass 18 % der Ausgaben zur Kohäsionspolitik der Union auf Beschäftigung und Soziales entfallen, wobei der weitaus größte Teil der getätigten Ausgaben in diesem Politikbereich zu 94 % zu Lasten des Europäischen Sozialfonds (ESF) geht;

171.

hebt daher positiv hervor, dass die Mittel für den ESF mit 10,8 Mrd. EUR an Verpflichtungen zu 100 % und mit 7,1 Mrd. EUR an Zahlungen zu 87,9 % gebunden wurden; erkennt an, dass die niedrigere Quote hinsichtlich der Zahlungen dadurch zustande gekommen ist, dass einige Verpflichtungen erst im letzten Vierteljahr eingegangen worden sind; erkennt die Anstrengungen der Kommission für eine Verbesserung des Finanzmanagements an;

172.

nimmt Kenntnis von der Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Fehlerquote bei den Ausgaben in den Bereichen Kohäsion, Energie und Verkehr bei 2010 bei 7,7 % lag; ist überrascht, dass der Rechnungshof feststellen musste, dass EU Richtlinien nicht ordnungsgemäß in nationale Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge umgesetzt wurden; erwartet daher von der Kommission, dass sie die Umsetzung in nationales Recht besser überwacht und die Zulässigkeit der geförderten Projekte überprüft; vertritt die Auffassung, dass sich die Vergabe öffentlicher Aufträge den ESF in geringerem Maße betrifft;

173.

erkennt die Bemühungen der Kommission an, durch bilaterale und multilaterale Schulungen sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Begünstigten und die Durchführungsstellen fortlaufend schulen, informieren, beraten und anleiten, um die Fehlerquote bei den Zahlungen zu verringern; bedauert, dass die Mitgliedstaaten hierzu offenbar nicht selbst in der Lage sind;

174.

erneuert seine Forderung, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, über die finanzielle Abwicklung der Finanzierungsinstrumente zu berichten, und schließt sich der Forderung des Rechnungshofes an, dass der Einsatz des ESF regelmäßig von der Kommission kontrolliert werden sollte;

175.

weist darauf hin, dass die korrekte Nutzung der Fonds durch die Mitgliedstaaten gewährleistet werden muss und dass Aussetzungen und Unterbrechungen von Zahlungen ein wirksames Mittel sind, um dies zu erreichen;

176.

ist besorgt angesichts der vielen Fehler, die der Rechnungshof bei der Anwendung der Finanzierungsinstrumente festgestellt hat;

177.

bedauert, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes über den Beitrag des ESF zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs bislang nur teilweise von der Kommission umgesetzt wurden;

178.

erinnert daran, dass es Aufgabe der Mittel verwaltenden Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration ist, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Betrug und Korruption zu treffen; begrüßt die enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); verlangt sicherzustellen, dass Betrugsfälle im ESF auch von den nationalen Justizbehörden weiterverfolgt und geahndet werden;

179.

begrüßt die Bestrebungen der Kommission, von allen Mitgliedstaaten umfassende Rechenschaft durch jährliche Kontrollberichte der Prüfstellen und zusammenfassende Jahresberichte zu erhalten, und sieht es als erforderlich an, dass die Kommission ihre Prüfungstätigkeit dahingehend ausweitet, dass sie dem Parlament den Mehrwert einer Finanzierung durch die Union mitteilt;

180.

unterstreicht die besondere Bedürftigkeit der Zielgruppen und Projektträger im ESF; regt an, ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen und Sacheinlagen in die Kofinanzierung von Projekten mit einfließen zu lassen; bittet um eine aktuelle Erhebung über die Verwaltungskosten des ESF bei den Projektträgern nach Mitgliedstaaten und Projekten;

181.

weist insbesondere darauf hin, dass über den Globalisierungsfonds bislang nur 21 Projekte mit einem Gesamtwert von 105 Mio. EUR finanziert wurden, obwohl aufgrund von Mittelübertragungen 500 Mio. EUR zur Verfügung stehen; begrüßt den wachsenden Trend in den Mitgliedstaaten, in diesem Kontext geeignete Projekte auf den Weg zu bringen und vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten effektiv bei der Entwicklung und Einreichung von Projekten für den Globalisierungsfonds zu unterstützen, damit den Beschäftigten geholfen werden kann, neue Arbeitsplätze zu finden oder neue Qualifikationen zu erwerben, wenn sie ihren Arbeitsplatz infolge von Veränderungen im Gefüge des Welthandels oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise verloren haben;

182.

fordert den Rechnungshof auf, auch die anderen Haushaltslinien des Sozial- und Beschäftigungsbereichs zu überprüfen und festzustellen, warum die veranschlagten Mittel nicht vollständig abgerufen werden.

183.

fordert den Rechnungshof auf, die Fehlerquoten beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und beim ESF getrennt und nicht zusammen zu vermerken;

184.

erwartet von der Kommission ausführliche Evaluierungsberichte zu den Pilotprojekten;

Perspektive der Politik in den Bereichen Binnenmarkt und Verbraucherschutz

185.

stellt mit Genugtuung fest, dass die Ausführungsquote für Zahlungsermächtigungen in Titel 12 gestiegen ist; weist indessen auf die geringe Ausführungsquote für die Haushaltslinie 17 02 04 hin, die sich negativ auf die durchschnittliche Ausführungsquote im Bereich der Verbraucherpolitik ausgewirkt hat; hält es für notwendig, dass die Kommission sich auf effizientere Mechanismen für die Prognose des Zahlungsbedarfs stützt, damit die Ausführung des Haushaltsplans verbessert wird; begrüßt, dass die Kommission im Jahr 2011 in dieser Hinsicht Fortschritte gemacht hat;

186.

hält es für dringend geboten, die Verbraucher besser über Finanzierungsbelange aufzuklären, damit ihre Kompetenz in Bezug auf Finanzdienstleistungen gestärkt wird; weist daher noch einmal darauf hin, dass es trotz der Ausführungsdefizite, auf die oben eingegangen wurde, und eingedenk der positiven Entwicklungen, die es hierbei in letzter Zeit gegeben hat, nach wie vor das 2010 aufgelegte Pilotprojekt für Transparenz und finanzielle Stabilität unterstützt; appelliert an die Kommission, festzustellen, wie die zugewiesenen Mittel am besten verwendet werden können;

187.

begrüßt die Initiative der Kommission, in den Mitgliedstaaten Workshops zu veranstalten, in denen die Probleme thematisiert werden, mit denen die einzelstaatlichen Verwaltungsorgane bei der Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt konfrontiert sind; ist davon überzeugt, dass dies positive Ergebnisse bei der Umsetzung zeitigt;

188.

fordert die Kommission zum wiederholten Male auf, laufende Programme zur Finanzierung von KMU eingehend auf ihre Effizienz zu überprüfen und zu sondieren, wie neue gemeinsame Finanzierungsinstrumente entwickelt werden können;

189.

begrüßt, dass die Kommission den Verfahren SOLVIT und EU Pilot als alternative Problemlösungsmechanismen große Bedeutung beimisst, und fordert die Kommission auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken; betont, dass SOLVIT sich bei der Lösung von Problemen, die die Bürger betreffen, als praxistauglich erwiesen hat, beispielsweise wenn es um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Arbeitnehmerrechte geht; verweist darauf, dass es stets eine eigene Haushaltslinie und die entsprechenden Finanzmittel für SOLVIT, das Portal „Your Europe“ und all die anderen Mittel befürwortet hat, die sicherstellen, dass der Binnenmarkt vor Ort funktioniert; begrüßt, dass das Portal „Your Europe“ völlig neu gestaltet wurde, nämlich als zentrale Website, auf der nicht nur Informationen über Rechte in unterschiedlichen Bereichen abgerufen werden können, sondern auch Hilfestellungen geboten werden; ist der Auffassung, dass die Bürger ausführlicher über das Portal „Your Europe“ informiert werden müssen und dass mehr Werbung hierfür unter den Bürgern und Unternehmen der Union gemacht werden muss;

190.

begrüßt, dass die finanzielle Unterstützung für das Europäische Netz der Verbraucherzentren (ECC-NET) fortgeführt wird und dass eine Studie zur Bewertung ihrer Effizienz in Auftrag gegeben wurde; fordert die Kommission auf, sich bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste auf diese Studie zu berufen, damit das Europäische Netz der Verbraucherzentren finanziell auf sicheren Füßen steht; hält es für wesentlich, dass die Verbraucher besser über die vom ECC-Netz angebotenen Dienstleistungen Bescheid wissen; begrüßt die diesbezüglichen Maßnahmen der Kommission, etwa die Kampagnen in den Medien und die Maßnahmen zur Optimierung der Suchmaschinen;

191.

fordert die Kommission auf, stärker darauf zu achten, dass die Angaben der Mitgliedstaaten über die traditionellen Eigenmittel korrekt sind und dass die einzelstaatliche Zollaufsicht verbessert wird, damit die Beträge der eingenommenen traditionellen Eigenmittel nicht mehr falsch angegeben werden, wie auch der Rechnungshof in seinen Empfehlungen (Ziffer 2.21) anmerkt; bestärkt daher die Kommission darin, weitere Anstrengungen zur Vereinfachung des Rechtsrahmens zu unternehmen, um insbesondere die in einigen Kontrollsystemen nach wie vor bestehenden Probleme zu lösen;

192.

hält die Komplexität der Regeln für eine der Hauptfehlerquellen in dem Kapitel „Forschung und andere Maßnahmen“; fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Optionen für ein ausgewogeneres Verhältnis von Vereinfachung und Kontrolle auszuloten, damit der Verwaltungsaufwand für KMU geringer wird; weist darauf hin, dass die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen hochkomplex sind, und empfiehlt daher, sie zu vereinfachen, damit es insgesamt zu weniger Fehlern kommt;

193.

hält es für bedenklich, dass die Aufsichts- und Kontrollsysteme der Kommission nur zum Teil Wirkung zeigen; weist darauf hin, dass einige Fehler, die dem Rechnungshof aufgefallen sind, von der Kommission selbst nicht entdeckt wurden, und hält daher Bemühungen um die Verbesserung der derzeit angewandten Kontrollsysteme für unumgänglich;

194.

erkennt an, dass die Kommission sich darum bemüht hat, den Modernisierten Zollkodex in die Praxis umzusetzen; stellt fest, dass es dabei Verzögerungen gegeben hat, und fordert die Kommission eindringlich auf, eine realistischere Frist zu setzen;

195.

wiederholt seine Forderung an die Kommission, dem Parlament und dem Rat jedes Jahr eine genauere Beschreibung der Ausgaben für jede Haushaltslinie im Vergleich zu den Erläuterungen der jeweiligen Linie zu übermitteln;

196.

hält die KMU-Bürgschaftsfazilität trotz der gerechtfertigten Kritik des Rechnungshofs (53) für ein Finanzinstrument, das entscheidenden Einfluss auf die Erschließung des Potenzials von Handwerks- und Einzelhandelsbetrieben nehmen kann; fordert die Kommission auf, die KMU-Bürgschaftsfazilität optimal auszuschöpfen und Innovationen und Unternehmergeist der Union weltweit zu fördern;

197.

nimmt den Sonderbericht Nr. 13/2011 des Rechnungshofs zur Kenntnis, in dem der Frage nachgegangen wird, ob sich Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Kontrolle des Zollverfahrens 42 verhindern und aufdecken lässt; fordert die Kommission auf, das Regelwerk der Union weiter zu ändern, um zu verhindern, dass den einzelstaatlichen Haushalten erhebliche Verluste durch die Mehrwertsteuerhinterziehung entstehen; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Informationsaustausch effizienter zu gestalten, damit sichergestellt ist, dass die Mehrwertsteuerbefreiung von den Zollbehörden einheitlich angewandt wird;

198.

weist auf die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 317 AEUV hin sowie auf ihre Pflicht, die Verwaltungsprüfungen stärker zu kontrollieren, bevor die Ausgaben gegenüber der Kommission bestätigt werden, erinnert ferner an ihre Leitlinien für die jährlichen Zusammenfassungen, die eine wertvolle Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit darstellen;

199.

fordert die Kommission in Bezug auf ihre Mitteilung „Ein Haushalt für Europe 2020“ auf, auch in Zukunft mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten und so dafür zu sorgen, dass bei künftigen Programmplanungen in der Union die Grundsätze Vereinfachung, wirtschaftliche Haushaltsführung und Rechenschaftspflicht beachtet werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich bei der Planung der Ausgaben im Rahmen von EU-Programmen auf Ziele zu konzentrieren, die spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und zeitgleich geplant (SMART) sind, und gleichzeitig die Risiken, die mit der Umsetzung verbunden sein können, zu berücksichtigen;

Perspektive der Politik in den Bereichen Verkehr und Tourismus

200.

stellt fest, dass in dem endgültig festgestellten und im Verlauf des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2010 speziell für die politischen Maßnahmen im Tätigkeitsbereich des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr insgesamt 2 640 819 360 EUR an Mittel für Verpflichtungen und 1 895 014 386 EUR an Mittel für Zahlungen vorgesehen waren; stellt ferner fest, dass davon Mittel in Höhe von

1 012 440 000 EUR für Verpflichtungen und 890 594 000 EUR für Zahlungen auf die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) entfielen,

16 876 000 EUR für Verpflichtungen und 15 375 000 EUR für Zahlungen auf die Verkehrssicherheit entfielen,

63 940 000 EUR an Verpflichtungen und 30 257 000 EUR an Zahlungen auf das Programm Marco Polo entfielen,

165 788 360 EUR für Verpflichtungen und 128 447 410 EUR für Zahlungen auf Agenturen im Verkehrssektor entfielen,

896 035 000 EUR für Verpflichtungen und 455 135 000 EUR für Zahlungen auf das Programm Galileo entfielen,

427 740 000 EUR für Verpflichtungen und 346 880 476 EUR für Zahlungen im siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung auf den Verkehr, einschließlich eines der nachhaltigen Mobilität in der Stadt gewidmeten prioritären Bereichs, entfielen,

4 600 000 EUR für Verpflichtungen und 3 520 000 EUR für Zahlungen auf den Fremdenverkehr entfielen;

201.

nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rechnungshof bei der Prüfung der Ausführung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2010 dafür entschieden hat, sich auf die Kohäsions- und Energiepolitik zu konzentrieren und nicht so sehr auf die Verkehrspolitik;

202.

begrüßt die hohe Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen für die Projekte im Bereich der TEN-V; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzierung aus den nationalen Haushalten zur Verfügung gestellt wird, die diesem Engagement der EU entsprechen soll; erinnert daran, dass das Parlament ein höheres Finanzierungsniveau seitens der Union unterstützt hat; ermutigt die Mitgliedstaaten im Rahmen der grenzübergreifenden Kernnetz-Projekte, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um zu ausgewogenen Finanzierungsvereinbarungen zu kommen, die den erklärten ehrgeizigen Zielen der Union gerecht werden;

203.

fordert die Kommission auf, alljährlich eine Liste mit den Tourismus- und Verkehrsinfrastrukturprojekten aufzustellen, die aus dem Kohäsions- und Regionalfonds kofinanziert werden, so wie es bereits für die TEN-V-Mittel geschieht, und damit Informationen über Kofinanzierungen der Union für andere Institutionen und den Steuerzahler leicht zugänglich und transparent zu gestalten;

204.

begrüßt die 2010 abgeschlossene Halbzeitüberprüfung der vorrangigen Projekte des von der GD Mobilität und Verkehr durchgeführten mehrjährigen TEN-V-Programms 2007-2013 zur Bewertung der bei der Verwirklichung des Netzes erzielten Fortschritte; vertritt die Ansicht, dass diese Überprüfung den Grundsatz bestätigt hat, die geplante Finanzierung von spürbaren Fortschritten bei den Projekten abhängig zu machen, um so die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimieren zu können; fordert die Kommission auf, eine solche ergebnisbasierte Überprüfung auf andere Generaldirektionen und Politikbereiche der Union auszudehnen, und lädt die anderen Ausschüsse des Parlaments dazu ein, sich dieser Forderung anzuschließen;

205.

begrüßt die Vorschläge der Kommission zu den TEN-V sowie das dazugehörige Finanzinstrument „Fazilität Connecting Europe“; betont den Mehrwert, der für Europa durch eine bessere Nutzung der Mittel entsteht, und unterstützt die Haushaltszusagen, die auf der Höhe des ehrgeizigen neuen Vorschlags sind; unterstützt die Entwicklung innovativer Finanzierungsquellen, mit denen die — zwangsläufig langfristigen und teuren — europäischen Verkehrsinfrastrukturprojekte rechtzeitig auf den Weg gebracht werden können;

206.

begrüßt die Initiative zu Projektanleihen und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit dieses neuen Instruments und seiner Multiplikatoreffekte im Auge zu behalten; unterstützt voll und ganz den Vorschlag, wonach im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“10 000 000 EUR aus dem Kohäsionsfonds für Verkehrsinfrastrukturen bereit gestellt werden sollen, um so die Wirksamkeit und den Mehrwert der Struktur- und Kohäsionspolitik zu steigern; fordert eine Verbesserung der Systeme zur Kontrolle und Steuerung der Verwendung der Kohäsionsfondsmittel, um eine adäquate und effiziente Verwendung dieser Mittel zu gewährleisten;

207.

bedauert die recht niedrige Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen für den Bereich der Verkehrssicherheit (65 %); nimmt zur Kenntnis, dass der im Haushaltsplan für das Jahr 2010 veranschlagte Betrag dem im Haushaltsvorentwurf der Kommission vorgeschlagenen Betrag entspricht; fordert die Kommission auf, genaue Erläuterungen für die mangelnde Ausschöpfung dieser Mittel zu liefern und dabei anzugeben, welche Maßnahmen sie ins Auge fasst, um sicherzustellen, dass sich dieses Problem nicht wiederholt;

208.

begrüßt die Tatsache, dass die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für den Bereich der Verkehrssicherheit und der Fahrgastrechte sowie für das Programm Marco Polo II gestiegen ist; stellt jedoch fest, dass 14 % dieser Mittel auf andere Haushaltslinien übertragen wurden; weist darauf hin, dass ein Teil der Mittel aus der Haushaltslinie für das SESAR-Programm ebenfalls übertragen wurde, und möchte erneut an die große Bedeutung dieses Programms für die Stärkung der europäischen Industriepolitik erinnern;

209.

begrüßt die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für die Programme Egnos und Galileo, bei denen die im Jahr 2009 verzeichneten Fortschritte beibehalten wurden; hält es für sehr wichtig, in diesen Bereich zu investieren, der sich auf sämtliche Politikfelder der Union auswirkt, insbesondere auf die Bereiche Logistik, nachhaltiger Verkehr und Verkehrssicherheit; begrüßt den erfolgreichen Start vom 20. Oktober 2011 der beiden ersten Galileo-Satelliten, was ein Meilenstein für den Erfolg beider Programme darstellt; verlangt, dass eine angemessene Finanzierung, Entwicklung, Einführung und Nachhaltigkeit innovativer, auf diesen Programmen basierender Anwendungen und Dienste im Verkehrssektor sichergestellt wird, um das Potenzial dieser Programme in vollem Umfang zu nutzen;

210.

nimmt den Sonderbericht mit dem Titel „Waren die aus dem EFRE kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus wirksam?“ zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass der Tourismus der bedeutendste Dienstleistungssektor in der Union ist; begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach die meisten Projekte auf mehreren Ebenen zu Ergebnissen geführt haben, sei es bei der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen, beim Aufbau von Aufnahmekapazitäten oder im Tourismusbetrieb; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich der Verwaltung und Kontrolle der EFRE-Mittel für Tourismus-Projekte zu folgen und die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zu nutzen und ein mehrjähriges Tourismus-Programm mit den entsprechenden Haushaltslinien und Mitteln in angemessener Höhe vorzuschlagen;

211.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof die Ansicht vertreten hat, dass die Jahresabschlüsse der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz in ihren wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsmäßig sind; ist besorgt angesichts des Umfangs der übertragenen Mittel für Verpflichtungen (14,5 %); fordert die Kommission auf, eine detaillierte Erklärung für diese Mittelübertragungen abzugeben;

212.

fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen;

Perspektive der Politik für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

213.

bedauert den Rückgang der Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (94,8 % im Jahr 2010 gegenüber 97,7 % im Jahr 2009) und den leichten Rückgang der Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen (88,7 % im Jahr 2010 gegenüber 89,6 % im Jahr 2009);

214.

begrüßt, dass erhebliche Fortschritte bei der Verringerung des Umfangs der in Abgang gestellten Zahlungsermächtigungen (von 8,5 % im Jahr 2009 auf 2,8 % im Jahr 2010) erzielt wurden; bedauert den Anstieg der Mittelübertragungen auf das nächste Haushaltsjahr (von 1,9 % im Jahr 2009 auf 8,5 % im Jahr 2010), der hauptsächlich auf Übertragungen beim Außengrenzenfonds, beim Europäischen Rückkehrfonds und beim SIS II zurückzuführen ist; fordert die Kommission auf, den Umfang der Übertragungen von Zahlungsermächtigungen für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu verringern;

215.

begrüßt die hohen Verwendungsraten bei drei der vier im Rahmen des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ eingerichteten Fonds; nimmt Kenntnis von der Begründung, die die Kommission für die niedrigere Verwendungsrate beim Außengrenzenfonds geliefert hat, nämlich dass die Jahresprogramme der fünf Länder, die sich 2010 zum ersten Mal an diesem Fonds beteiligt haben, 2010 nicht angenommen wurden.

Perspektive der Kultur- und Bildungspolitik

216.

begrüßt die Bemühungen um eine weitere Vereinfachung der Verfahren und eine Erweiterung des Zugangs im Zusammenhang mit Bildungs- und Kulturprogrammen und stellt fest, dass 2010 die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die meisten Maßnahmen und Programme elektronische Formulare zur Verfügung gestellt hat, insbesondere für die Programme „Lebenslanges Lernen“ (LLP), „Kultur“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“; nimmt den vermehrten Rückgriff auf Pauschalbeträge und Finanzhilfeentscheidungen erfreut zur Kenntnis; hebt die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen flexiblen Verfahren und notwendigen Kontrollen hervor;

217.

bedauert, dass die Primärkontrollen für das LLP wegen der Inkohärenz der gemachten Angaben, des bürokratischen Aufwands und der aus Zeitmangel nicht durchzuführenden Mindestzahl von Kontrollen nicht vollständig von nationalen Agenturen durchgeführt wurden, was zu einer unzureichenden Ausschöpfungsrate der Mittel des Programms führte; fordert die Kommission auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, damit alle nationalen Agenturen ihre Verantwortung übernehmen können;

218.

stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission ihre Kontrollsysteme verbessert hat und im Politikbereich „Kultur und Bildung“, der Teil des Politikbereichs „Forschung und andere interne Politikbereiche“ ist, keine materiellen Fehler zu verzeichnen waren;

219.

ist erfreut über die erhebliche Verbesserung bei den Zahlungsverzögerungen und stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Exekutivagentur 94 % ihrer Zahlungen innerhalb des Zeitrahmens ausgeführt hat; erinnert daran, dass sich jede Verzögerung bei der Auszahlung unmittelbar auf die Rechte der Begünstigten, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, und somit auf den Erfolg des Programms auswirkt; erinnert jedoch daran, dass der Hauptanteil einer Beihilfe so schnell wie möglich ausgezahlt werden sollte, auf jeden Fall aber während des Finanzierungszeitraums, um die Abhängigkeit der Organisationen von Bankdarlehen nicht zu erhöhen, da die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Zinsen nicht als förderfähig ansieht;

220.

weist darauf hin, dass die Kommission eine Ausschreibung für ein gesamteuropäisches Fernsehnetzwerk eingeleitet hatte, wie es in den Haushaltsplänen für 2009 und 2010 vorgesehen war; zeigt sich daher besorgt, dass die Kommission 2010 beschlossen hat, das Projekt einzustellen und die Gelder umzuschichten, ohne Zustimmung des Parlaments und des Rates; fordert die Offenlegung aller Verträge und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Fernsehnetzwerk und den Bewertungen des Auswahlausschusses.

Perspektive der Politik für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

221.

hält die Ausführungsraten der Haushaltslinien für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass nur 0,76 % des Unionshaushalts für politische Instrumente bereitgestellt werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit fallen;

Klima- und Umweltpolitik

222.

hebt hervor, dass sich die Gesamtausführungsrate im Bereich Umwelt und Klima auf 99,26 % belief; stellt außerdem fest, dass die Ausführung der Zahlungen ein Niveau von 84,1 % erreichte;

223.

begrüßt es, dass beim operationellen Programm LIFE + eine Ausführungsrate von 99,4 % erzielt wurde; stellt fest, dass im Haushaltsjahr 2010 240 000 000 EUR für Projektzuschüsse, 9 300 000 EUR für die Unterstützung operativer Tätigkeiten von nichtstaatlichen Organisationen, 42 500 000 EUR für Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Kommission bei der Einleitung und Beobachtung politischer und legislativer Entwicklungen sowie 14 500 000 EUR für administrative Unterstützung bereitgestellt wurden;

224.

hebt hervor, dass es bei den Mitteln des Programms LIFE + Abweichungen zwischen den vorläufigen und endgültigen Zuweisungen pro Mitgliedstaat gab und dass die Anzahl der von den verschiedenen Mitgliedstaaten eingereichten Vorschläge unterschiedlich war; fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den nationalen Behörden jährlich Schulungen anzubieten und in allen Mitgliedstaaten Seminare durchzuführen, in denen allgemeine Informationen über die Zielsetzungen des Programms LIFE + und darüber, wie man erfolgreiche Projektvorschläge verfasst, zur Verfügung gestellt werden;

225.

ist sich dessen bewusst, dass es für die Umsetzung des EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Klimawandels an einer Rechtsgrundlage fehlt; begrüßt es, dass der Betrag von 15 000 000 EUR in voller Höhe auf die Finanzierungsfazilität im Rahmen der Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft übertragen wurde, mit dem Ziel, geeignete Finanzierungsinstrumente zu entwickeln und Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen einen starken Impuls zu geben;

226.

nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Ex-post-Prüfungen zur Kenntnis, die von der Kommission seit 2006 auf der Grundlage von risikobasierten Kriterien durchgeführt werden; begrüßt es, dass die GD ENV im Jahr 2011 ihre Methode zur Stichprobennahme geändert hat, um Ergebnisse zu erhalten, die sich auch auf eine zufällige Stichprobe stützen und sich leichter auf das gesamte Projekt übertragen lassen;

227.

begrüßt den von der GD KLIMA erstellten Aktionsplan zur Verbesserung der nationalen Sicherheitsvorkehrungen, der als erforderlich angesehen wurde, nachdem bei den nationalen Registern des EU-Emissionshandelssystems (ETS) erhebliche Sicherheitslücken festgestellt worden waren;

228.

nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Haushaltsplans 2010 sieben Pilotprojekte und eine vorbereitende Maßnahme durchgeführt wurden;

229.

unterstreicht, dass die Ausführungsrate bei den Beiträgen zu internationalen Umweltmaßnahmen, die zur Finanzierung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen im Rahmen von internationalen Übereinkommen, Protokollen und Vereinbarungen dienen, von Wechselkursschwankungen abhängig ist, da die meisten Beiträge in US-Dollar gezahlt werden;

Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

230.

begrüßt es, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen im Bereich der Volksgesundheit (ohne die Mittel für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die Europäische Arzneimittel-Agentur) bei 99,7 % lag; stellt fest, dass bei den Verpflichtungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit eine Ausführungsrate von 95,3 % erzielt wurde;

231.

betont die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsprogramms; begrüßt daher die zufriedenstellende Ausführungsrate von nahezu 100 % bei den Mitteln für Verpflichtungen; nimmt die geringere Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen (95,1 %) zur Kenntnis, die auf verspätete Zahlungsaufforderungen von Finanzhilfeempfängern oder Vertragsverlängerungen zurückzuführen ist;

232.

unterstreicht, dass die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Folgen des Tabakkonsums fortgesetzt werden müssen; sieht es als einen Erfolg der HELP-Kampagne an, dass die für 2010 zur Verfügung gestellten Mittel in voller Höhe ausgeschöpft wurden;

233.

nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, einer Verwaltungseinheit der Kommission, zur Kenntnis; fordert die Exekutivagentur auf, den Umfang der Mittelübertragungen auf das folgende Jahr deutlich zu verringern, indem sie ihre Haushaltsplanungs- und Berichtsinstrumente so überarbeitet, dass der Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans der Union eingehalten wird; hat ferner den jährlichen Bericht der Kommission über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen zur Kenntnis genommen und fordert die Exekutivagentur auf, in Zusammenarbeit mit der zuständigen GD die im Bericht angesprochenen Probleme wie etwa Steuerung und Architektur der IT-Systeme anzugehen;

234.

stellt fest, dass die Ausführungsrate beim Haushaltskapitel 17 04 — Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit — bei 95,3 % lag; ist sich dessen bewusst, dass eine vollständige Ausführung nicht möglich war, da es eine geringe Anzahl von Tierseuchenausbrüchen gab und somit die Soforthilfemittel nicht, wie ursprünglich vorgesehen, vollständig abgerufen wurden und zudem keine Impfstoffe für Notfälle gekauft werden mussten;

235.

weist darauf hin, dass bei den Maßnahmen zur Tilgung von Tierseuchen die von den Mitgliedstaaten eingereichten endgültigen Kostenabrechnungen häufig geringer ausfielen als die ursprünglich veranschlagten Beträge; stellt ferner fest, dass aufgrund höherer Fehlerquoten mehr Prüfungen erforderlich waren, was ebenso zu Zahlungsverzögerungen in diesem Bereich geführt hat;

236.

bedauert die schlechteren Ergebnisse bei Pflanzenschutzmaßnahmen, die darauf zurückzuführen sind, dass die erforderlichen Unterlagen von den Mitgliedstaaten verspätet oder unvollständig eingereicht wurden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die diesbezüglichen Verfahren zu verbessern;

Perspektive der Außenpolitik

237.

stellt fest, dass die meisten nicht quantifizierbaren Fehler, die vom Rechnungshof festgestellt wurden, auf Mängel bei den Vergabeverfahren und der Verlängerung von Aufträgen zurückzuführen sind; weist im Zusammenhang mit den früheren Entlastungsverfahren erneut auf seine Bedenken bezüglich der großen Anfälligkeit dieser beiden Bereiche für Betrug und Missmanagement hin;

238.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Bereichen auswärtiges Handeln, Entwicklung, Erweiterung als nur bedingt wirksam betrachtet werden; fordert die Kommission und den EAD auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen zu verbessern;

239.

weist erneut darauf hin, dass die größten Risiken im Zusammenhang mit den Budgethilfen (nämlich in Bezug auf die Wirksamkeit der Hilfe und im Hinblick auf Betrug und Korruption) in der Prüfung der Zuverlässigkeitserklärung nicht erwähnt werden; ersucht die Kommission, diese Risiken streng zu überwachen;

240.

ist der Auffassung, dass die Kommission mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zusätzlich zu den für die Verbesserung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen erforderlichen Bemühungen für alle Hilfsmaßnahmen systematische Evaluierungen durchführen sollte, wie dies vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht empfohlen wurde (54); besteht darauf, dass das Parlament, als Teil der Haushaltsbehörde, über die Ergebnisse solcher Evaluierungen, einschließlich der Evaluierungsergebnisse zu den GASP-Aktionen informiert wird;

241.

betont jedoch, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis als alleiniges Kriterium für die Bewertung der Angemessenheit der Unterstützung der Europäischen Union in Drittländern nicht immer ausreichend ist; ist in der Tat überzeugt, dass die Wirksamkeit der Unterstützung im Hinblick auf die außenpolitischen Ziele der Europäischen Union systematisch evaluiert werden und in diesem Zusammenhang zusätzliche Kriterien — wie beispielsweise die strategischen Interessen der EU, die Notwendigkeit einer EU-Präsenz vor Ort oder die Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Werte und Grundprinzipien der EU — ebenfalls berücksichtigt werden sollten;

242.

teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass in einigen Fällen die Unterstützung der Europäischen Union in verschiedenen Bereichen durch eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, deren auswärtiges Handeln nicht als konkurrierend, sondern vielmehr als ergänzend betrachtet werden sollte, optimiert und die Wirkung der Unterstützung verbessert werden könnte; fordert daher verstärkte Anstrengungen hinsichtlich der Geberkoordinierung innerhalb der Europäischen Union sowie mit Drittländern und internationalen Organisationen;

Perspektive der regionalen Entwicklungspolitik

243.

stellt fest, dass der Haushaltsvollzug im Bereich der Regionalpolitik — es wurden 30 557 000 000 EUR ausgezahlt — gut war und dass die Zahlungen des Jahres 2010 zum ersten Mal hauptsächlich die Durchführung der Programme 2007-2013 betrafen (Zwischenzahlungen in Höhe von 25 550 000 000 EUR gegenüber 9 420 000 000 EUR im Jahr 2009);

244.

bedauert, dass die Regionalpolitik Teil eines fehleranfälligen Themenkreises innerhalb der Politik- und Ausgabenbereiche der Union war, wobei von 243 vom Rechnungshof geprüften Zahlungen 49 % fehlerbehaftet waren; stellt jedoch fest, dass nur einige Fehler finanzielle Auswirkungen haben werden und dass die Fehlerhäufigkeit mit 49 % niedriger als im Zeitraum 2000-2006 ist; betont, dass die Fehlerquote gegenüber den im Programmplanungszeitraum 2000-2006 festgestellten Fehlerquoten zurückgegangen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der geteilten Verwaltung dafür zu sorgen, dass der Trend durch einen kontinuierlichen Rückgang der Fehlerquote gekennzeichnet ist;

245.

erinnert daran, dass ein Fehler vorliegt, wenn ein Vorgang nicht in Übereinstimmung mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt wird, womit die gemeldeten (und erstatteten) Ausgaben ordnungswidrige Ausgaben darstellen; weist ferner darauf hin, dass ein Fehler nicht notwendigerweise bedeutet, dass Mittel verschwunden sind, eingebüßt oder verschwendet wurden oder dass Betrug vorliegt;

246.

stellt fest, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vorschriften für die Förderfähigkeit einen hohen Prozentsatz der geschätzten Fehler (31 % bzw. 43 %) ausmacht; nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von der Empfehlung des Rechnungshofs, Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Vereinfachungen möglich sind; fordert daher eine Untersuchung der Notwendigkeit einer Verstärkung der technischen Hilfe und in jedem Fall der Notwendigkeit einer Aufrechterhaltung der vollen operativen Kapazität für die Finanzkontrolle; betont, dass die Kommission die Vorschriften vereinfachen muss, um für benutzerfreundlichere Verfahren zu sorgen und potenzielle Begünstigte nicht von der Teilnahme an Projekten abzuschrecken; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Vorschriften, die oft zusätzliche bürokratische Auflagen beinhalten, die nicht auf die Vorschriften der Union zurückgehen, zu vereinfachen; ist daher der Ansicht, dass die Bemühungen um eine weitere Senkung dieser Fehlerquote konsequent weiterverfolgt werden müssen;

247.

bedauert die Mängel bei der Anwendung der Finanzierungsinstrumente, insbesondere die Nichteinhaltung der Verordnungsbestimmungen bezüglich des Beitrags der operationellen Programme zu den diese Finanzierungen vergebenden Fonds, und die bestehenden unzulänglichen Berichts- und Überprüfungspflichten; weist darauf hin, dass das Potenzial der Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden sollte, um die Entwicklung qualitativer strategischer Projekte, die Beteiligung privater Akteure, insbesondere von KMU, an Unionsprojekten und die Bereitstellung privaten Kapitals für diese Projekte zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die Vorschriften für diese Instrumente zu vereinfachen, da ihre jetzige Komplexität ihren Einsatz begrenzt; empfiehlt die Durchführung detaillierterer Analysen, um die tatsächlichen Auswirkungen dieser Instrumente zu ermitteln und Leitlinien für ihre Anwendung festzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Berichtspflichten nachzukommen;

248.

stellt fest, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei einer Vielzahl fehlerbehafteter Vorgänge über genügend Informationen verfügten, um die Fehler vor Bescheinigung der Ausgaben aufzudecken und Korrekturmaßnahmen zu treffen; fordert angesichts der Tatsache, dass die meisten Fehler auf der ersten Kontrollebene auftreten, die Kommission auf, die Verwaltungsbehörden stärker durch gezielte thematische Workshops, Leitfäden, die Verbreitung bewährter Verfahren und Schulungen für Verwaltungsbeamte zu unterstützen; weist darauf hin, dass eine ständige Kontrolle des tatsächlichen Transfers von Schulungsmaßnahmen, die sich an die Verwaltungsbehörden richten, vorgenommen werden sollte, um sich davon zu überzeugen, dass tatsächlich Wissen weitergegeben wird, wobei den Maßnahmen auf lokaler Ebene besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert die Einführung von Korrekturmechanismen, einschließlich der Verhängung von Sanktionen bei eindeutigen Versäumnissen;

249.

begrüßt die Erklärung der Kommission, in der es erstmals heißt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Fehler auf nur drei Mitgliedstaaten und nur sieben operationelle Programme konzentriert;

Perspektive der Rechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter

250.

erinnert den Rechnungshof und die Kommission daran, dass nach Artikel 8 AEUV die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein Grundprinzip der Europäischen Union bei allen ihren Tätigkeiten ist; fordert daher den Rechnungshof auf, die Ausführung des Haushaltsplans gegebenenfalls unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter zu bewerten;

251.

bedauert, dass der Jahresbericht keine Bemerkungen des Rechnungshofs und keine Antworten der Kommission zu geschlechterbezogenen Ausgaben enthält;

252.

betont, dass eine Prüfung des Haushaltsplans unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive Voraussetzung für die Aufstellung eines geschlechtergerechten Haushalts ist, da sie Aufschluss über die Auswirkungen der Ausgaben auf die Gleichstellung der Geschlechter geben kann, insbesondere darüber, ob Männer und Frauen anteilmäßig von den Ausgaben profitieren und ob der Haushaltsplan angepasst werden muss, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Männern und Frauen besser Rechnung zu tragen;

Perspektive der internationalen Handelspolitik

253.

weist auf die Tatsache hin, dass die Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit Makrofinanzhilfen steht; hält es für notwendig, dass die Kommission angemessene Kontrollen für dieses Instrument vorsieht und dass der Rechnungshof angemessene Prüfungen ansetzt;

254.

betont, dass die Unionsmittel infolge der Strategie für Handelshilfe wirksam und gemäß den geltenden Regeln und Rechtsvorschriften eingesetzt werden müssen, um eine bessere Integration der Begünstigten in ein reguliertes Welthandelssystem zu gewährleisten und die Beseitigung der Armut zu fördern;

255.

betont, dass die Informationsstellen der Union für Unternehmen in China, Thailand und Indien unterstützt werden sollten; ist gleichzeitig der Auffassung, dass für ausreichende Kontrollen gesorgt werden muss, um einen guten und wirksamen Betrieb dieser Stellen sicherzustellen;

Perspektive der Fischereipolitik

256.

nimmt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof — Jahresrechnung der Europäischen Union — Haushaltsjahr 2010 (55) und den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2010 (56) zur Kenntnis; verweist darauf, dass beide Berichte nur wenige Bemerkungen für den Bereich der Fischerei und maritimen Angelegenheiten enthalten;

257.

dankt der GD MARE für die übermittelten Zusatzdokumente und hält die allgemeine Ausführungsrate bei den Haushaltslinien für den Bereich der Fischerei und maritimen Angelegenheiten für zufriedenstellend;

258.

verweist auf die allgemeine Ausführungsrate von 97,20 % bei den Verpflichtungen und von 79,23 % bei den Zahlungen; stellt jedoch eine sehr niedrige Ausführungsrate für das Kapitel 11.02 „Fischereimärkte“ fest und nimmt die Erklärungsansätze der Kommission, insbesondere zur Ausführung der Fischereiprogramme zu Gunsten der Gebiete in äußerster Randlage, zur Kenntnis;

259.

nimmt mit Befriedigung die Absicht der GD MARE zur Kenntnis, die Ausführung in Bezug auf die für von den Mitgliedstaaten kofinanzierte Maßnahmen ausgewiesenen Mittel zu verbessern und ermutigt die betreffenden Dienststellen der Kommission, auf diesem Weg voranzugehen;

260.

nimmt die Bemühungen der GD MARE im Bereich der internen Prüfung zur Kenntnis und fordert, dass die Kommission weiterhin bei sämtlichen Projekten und Dossiers möglichst effizient und zügig vorgeht;

261.

stellt fest, dass die GD MARE ihren Vorbehalt gegenüber den Verwaltungs- und Kontrollsystemen für die operationellen Programme des FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) in Deutschland (Verarbeitungsbetrieb) aufrechterhält; stellt fest, dass es sich um ein altes und komplexes Programm aus dem Jahr 2001 handelt, und fordert die Kommission auf, dieses Dossier unter Wahrung der Interessen der Union umgehend zu schließen;

262.

begrüßt die Tatsache, dass die GD MARE die Effizienz der Kontrollen im Bereich der internationalen Abkommen verbessert hat und vereinbart worden ist, die unter reinen Handelsaspekten erfolgten Zahlungen (104 017 795 EUR, d. h. 72 % des Gesamtbetrags) von der Unterstützung für den Sektor (40 211 849 EUR, d. h. 28 % des Gesamtbetrags) zu trennen;

263.

betont die Notwendigkeit, die von der Union finanzierten Maßnahmen für die Unterstützung des Sektors im Rahmen der internationalen Abkommen wirksam zu verfolgen, und dies mithilfe von möglichst detaillierten Matrixtabellen, und die Entwicklung des Anteils der Unterstützung für den Sektor weiter voranzutreiben; ist überzeugt, dass der handelsbezogene Teil der Abkommen langfristig mit einer wirksamen, hinreichend überwachten und substanziellen Unterstützung für den Sektor verknüpft werden muss;

264.

fordert, dass es aufgrund seiner gesetzgeberischen und haushalterischen Aufgaben stärker in die Fischereipolitik eingebunden wird, insbesondere was die internationalen Fischereiabkommen und die verschiedenen damit zusammenhängenden Treffen (z.B. gemeinsame Ausschüsse oder bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten) anbelangt;

265.

fordert den Rechnungshof auf, Sonderberichte über die vorrangigen Bereiche der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Anschluss an diverse Legislativvorschläge und Mitteilungen, die in dem Reformpaket für diese Politik enthalten sind, auch in Bezug auf die außenpolitische Dimension, auszuarbeiten.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  KOM(2011) 662.

(8)  SEC(2011) 1179, S. 24.

(9)  Synthesebericht über FEI, S. 6.

(10)  Synthesebericht über FEI, S. 10.

(11)  Synthesebericht über FEI, S. 9.

(12)  Synthesebericht über FEI, S. 21 und 26.

(13)  Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).

(14)  ABl. C 47 vom 17.2.2012, S. 1.

(15)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2002 (ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 82).

(16)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(17)  Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht (KOM(2011) 323, S. 2).

(18)  KOM(2011) 164.

(19)  Antwort von Kommissionsmitglied Šefčovič auf die schriftliche Anfrage Nr. 12 für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 8. Dezember 2011.

(20)  SEC(2011) 1179, S. 13.

(21)  Antwort von Kommissionsmitglied Johannes Hahn auf die schriftliche Anfrage Nr. 4 für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 19. Dezember 2011.

(22)  SEC(2011) 1179, S. 20.

(23)  SEC(2011) 1179, S. 21.

(24)  Zwischenbericht über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens, KOM(2012) 56, S. 4.

(25)  Jahresrechnung der Europäischen Union (KOM(2011) 473), S. 32 und 90.

(26)  Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 431/2009 (ABl. L 128 vom 27.5.2009, S. 1).

(27)  Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1) legt eine Obergrenze von 1,23 % fest, für die laut Schätzungen der Kommission insgesamt 60 000 000 000 EUR aktiviert werden könnten (KOM(2010) 713, S. 4).

(28)  Quelle: Diagramm IV der Anlage zum Jahrsbericht des Rechnungshofs 2010.

(29)  Quelle: Diagramm I der Anlage zum Jahrsbericht des Rechnungshofs 2010.

(30)  Quelle: Diagramm V der Anlage zum Jahrsbericht des Rechnungshofs 2010.

(31)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. März 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (P7_TA(2011)0103).

(32)  http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/9406723.PDF

(33)  http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/9504723.PDF

(34)  Verfügbar auf der Web-Site des niederländischen Rechnungshofs: http://www.courtofaudit.com/english/News/2012/02/Letter_of_president_Netherlands_Court_of_Audit_on_ESM_Board_of_Auditors

(35)  ABl. L 250 vom 27.09.11, S. 33.

(36)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(37)  KOM(2012) 040, S. 16.

(38)  Arbeitsprogramm des Rechnungshofs 2012, S. 6.

(39)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

(40)  Auf Anfrage 21, Dokument „Anlage Anfragen an Kommissionsmitglied Šemeta“, das vom Sekretariat des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 16. Dezember 2011 nach der Anhörung von Kommissionsmitglied Šemeta im Haushaltsausschuss (8. Dezember 2011) bereitgestellt wurde.

(41)  Siehe Fußnote 35.

(42)  KOM(2008) 97.

(43)  Anlage zur Antwort der schriftlichen Anfragen an Kommissionsmitglied Johannes Hahn für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 19. Dezember 2011.

(44)  Jahresbericht, Beispiel 3.1, S. 79.

(45)  Jahresbericht, Fußnote 23, S. 79.

(46)  Jahresbericht, Tabelle 3.1, S. 72.

(47)  Antwort von Kommissionsmitglied Andris Piebalgs auf eine mündliche Anfrage für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 12 Januar 2012.

(48)  Berechnung auf der Grundlage der Antwort von Kommissionsmitglied Johannes Hahn auf die schriftliche Anfrage Nr. 2 für die Anhörung am 12. Januar 2012.

(49)  http://ec.europa.eu/europeaid/work/funding/beneficiaries/index.cfm?lang=en&mode=SM&type=contract

(50)  http://ec.europa.eu/echo/files/funding/agreements/agreements_2010.pdf

(51)  Antworten von Kommissionsmitglied Máire Geoghegan-Quinn für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 23 Januar 2012.

(52)  EU-Entwicklungshilfe für Grundbildung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien (Sonderbericht Nr. 12/2010).

(53)  Sonderbericht Nr. 4/2011 des Europäischen Rechnungshofes zur Rechnungsprüfung der KMU-Bürgschaftsfazilität.

(54)  Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 1/2011: „Hat die Dekonzentration der Verwaltung der Außenhilfe von den zentralen Dienststellen der Kommission auf ihre Delegationen zu einer besseren Bereitstellung der Hilfe geführt?“

(55)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(56)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 3.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission (5) und unter Hinweis auf seine Entschließung mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil dieses Beschlusses sind,

in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs, die gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgearbeitet wurden,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (06081/1/2012 — C7-0053/2012),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0102/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

B.

in der Erwägung, dass die Sonderberichte des Rechnungshofs Informationen über Themen in Zusammenhang mit Haushaltsvollzugsmaßnahmen enthalten und somit für das Parlament in seiner Rolle als Entlastungsbehörde zweckdienlich sind,

C.

in der Erwägung, dass seine Bemerkungen zu den Sonderberichten des Rechnungshofs integraler Bestandteil seines oben genannten Beschlusses vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sind,

Teil I —   Sonderbericht Nr. 7/2010 des Rechnungshofs „Prüfung des Rechnungsabschlussverfahrens“

1.

begrüßt den Sonderbericht Nr. 7/2010 zum Rechnungsabschlussverfahren in der Agrarpolitik wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Qualität der Informationen der Kommission an das Europäische Parlament während des Entlastungsverfahrens;

2.

sieht die Hauptschlussfolgerung des Sonderberichts Nr. 7/2010 in seinen Ausführungen zu den nachträglichen Korrekturen der Rechnungsabschlüsse durch Konformitätsentscheidungen trotz inzwischen erfolgter Entlastung durch das Parlament und der damit erfolgten Relativierung der im Entlastungsverfahren gegebenen Informationen;

3.

ist sich bewusst, dass die einzig mögliche, vollständige Abhilfe ein Systemwechsel der Kontrollen in der Agrarpolitik wäre, der nur mit erheblich höheren Belastungen für die Geldempfänger und die Verwaltungsbehörden machbar wäre;

4.

konzentriert die vorliegenden Empfehlungen deshalb auf Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb des vorhandenen Systems; verweist zur Bewertung der tatsächlichen Tragfähigkeit dieses Systems auch auf den Sonderbericht Nr. 8/2011 des Rechnungshofs „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“ und unterstreicht die Kritik des Rechnungshofs, dass das System als solches es nicht ermöglicht, rechtsgrundlos geleistete Zahlungen in der Agrarpolitik zu quantifizieren;

5.

schließt sich der Forderung des Hofs nach einer Reform des Rechnungsabschlussverfahrens an, mit dem Ziel

die Dauer der Finanzkorrekturverfahren mit genauen Fristen und mit abgestuften Einspruchsverfahren zu verkürzen,

einen klaren Bezug zwischen wiedereingezogenen Beträgen und den tatsächlichen rechtswidrigen Zahlungen herzustellen und „Verhandlungen“ über die Höhe der Finanzkorrekturen auszuschließen, da es sich um eine wirkliche Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen handelt und um keine „Sanktion“;

6.

hält zur Glaubwürdigkeit des jährlichen Entlastungsverfahrens und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union Verbesserungen im gegenwärtigen System für unabdingbar und besteht auf Angaben der Kommission im Entlastungsverfahren:

welche Ausgabenbeträge, -bereiche und -jahre möglicherweise noch überprüft und wie viele Finanzkorrekturen dabei minimal und maximal bei welchen Mitgliedstaaten vorgenommen werden dürften,

welche Konformitätsentscheidungen sich tatsächlich auf welche Haushaltsjahre beziehen und wie diese Entscheidung die Zahlen bereits entlasteter Haushaltsjahre verändern,

mit einer genauen Schätzung, wie viele notwendige Berichtigungen im Konformitätsverfahren nicht vorgenommen werden und wie viele Berichtigungen durch die 24-Monate-Regel in Konformitätsentscheidungen nicht mehr verfügt werden können;

7.

erkennt die von der Kommission getroffenen Maßnahmen für eine bessere Verlässlichkeit der den Rechnungsabschlüssen zugrunde liegenden Angaben der Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten an; verweist auf den dramatischen Schluss des Hofes, dass diese Behörden jedoch mehrheitlich außerstande sind, die Maßnahmen der Kommission zu verwirklichen; verlangt deshalb mehr Initiative der Kommission, um die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu schulen; fordert die Kommission auf, den Informationsaustausch der Zahlstellen und bescheinigenden Stellen über deren Netzwerke und Seminare strukturiert zu begleiten und zu fördern, Best-Practice-Beispiele zu vermitteln und die gemeinsame Lösung von Rechtsfragen durch Auslegung zu erarbeiten; hält risikobasierte Kontrollen auch bei den bescheinigenden Behörden für unabdingbar;

8.

sieht in der weiteren Verbesserung der Zuverlässigkeitserklärungen der Zahlstellenleiter und bescheinigenden Stellen eine unerlässliche Maßnahme zur Förderung der Rechenschaftspflicht; verlangt ein Belohnungssystem für korrekte und Sanktionen für unzutreffende Erklärungen, vor allem bei entdeckten, aber vorher nicht erklärten Systemfehlern;

9.

fordert einen systematischen Informationsfluss von den ausführenden Verwaltungen auf der untersten Ebene zur Kommission, um die Schwierigkeiten vor Ort in vereinfachte Rechtstexte und deren Auslegung einfließen zu lassen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass Beamte der nationalen Zahlstellen und bescheinigenden Behörden von ihren nationalen Behörden und ihren Direktoren für Berichte über Korrekturen an die Kommission nicht benachteiligt werden;

10.

fordert die Kommission auf, Zahlstellen und bescheinigende Behörden, in denen das Personal rasch wechselt, in eine risikobasierte Prüfung einzubeziehen und eine Mitteilung an die Entlastungsbehörde in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen; besteht auf einer Analyse der Richtigkeit der Zuverlässigkeitserklärungen und der Darstellung der Fehlerquote nach Mitgliedstaaten mit den Hauptfehlerquellen an die Entlastungsbehörde;

11.

verlangt die Überprüfung der den Konformitätsentscheidungen zugrunde liegenden Verfahren, fordert eine schnellere Einsetzung der Expertengruppe für die Schlichtung und einen zielgerichteten Einsatz der Schlichtung selbst;

12.

empfiehlt, die in Punkt 6 abgefragten Zahlen in einem besonderen Abschnitt in die jährliche Entlastungsentschließung aufzunehmen und dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen;

Teil II —   Sonderbericht Nr. 13/2010 des Rechnungshofs „Wurde das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument im südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) erfolgreich auf den Weg gebracht und erzielt es Ergebnisse?“

13.

begrüßt die Prüfung des Rechnungshofs und die darin enthaltenen Empfehlungen; bekundet seine tiefe Sorge über die Erkenntnisse der Prüfung, die große Probleme bei der Umsetzung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) durch die Kommission offenbaren;

14.

ist tief besorgt über die durch die Prüfung aufgezeigten Schwachstellen in den Programmplanungsverfahren; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs Folge zu leisten, indem die Verfahren gestrafft, die Verbindungen zwischen den strategischen Programmplanungsdokumenten (Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Länderstrategiepapiere and Nationale Richtprogramme) verbessert und deren Zeitpläne stärker abgestimmt werden, wobei vornehmlich das Ziel verfolgt werden muss, den Nachbarländern die Perspektive zunehmend engerer Beziehungen zur Union zu bieten;

15.

erachtet die Art und Weise, in der die Kommission im Rahmen des ENPI die Budgethilfe nutzt, nämlich als bevorzugtes Hilfsinstrument in den drei Ländern ohne detaillierte Bewertung der Wirksamkeit der verfügbaren Instrumente, als inakzeptabel; betont in diesem Zusammenhang, dass sektorspezifische Budgethilfe oft mit geringer Öffentlichkeitswirkung und beiläufiger Motivation der Regierungen einhergeht, und ist sehr besorgt über die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Eignung eines Bereichs für sektorspezifische Budgethilfe ein wichtiger Faktor für die Entscheidung über die Unterstützung im Rahmen der jährlichen Aktionsprogramme 2007 wurde; fordert die Kommission auf, der Empfehlung des Rechnungshofs Folge zu leisten, sektorspezifische Budgethilfe selektiver auszuwählen, indem alle im Rahmen des ENPI verfügbaren Optionen in Betracht gezogen werden, und eine ausgewogenere Nutzung der verschiedenen Instrumente zu entwickeln; unterstreicht die Notwendigkeit, in den Empfängerländern den Zugang der NRO und des Privatsektors zu den Hilfsleistungen zu verbessern;

16.

ist besorgt über die Erkenntnisse der Prüfung, dass Planung und Konzeption der Hilfe nicht in ausreichendem Maße nach Maßgabe eines strukturierten Dialogs mit den Empfängerländern erfolgten, sondern dass der Dialog hauptsächlich von den zentralen Dienststellen der Kommission gesteuert wurde, womit sich ein direkter Meinungsaustausch auf wenige Tage während Reisen in die betreffenden Länder beschränkte, ohne dass ausreichend über die diskutierten Themen Bericht erstattet wurde; vertritt die Auffassung, dass das Angebot sektorspezifischer Budgethilfe zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen an ein erdölproduzierendes und -exportierendes Land sicher kein starkes Interesse bei der Regierung hervorrufen konnte; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den betreffenden Dialog zu verbessern;

17.

fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Empfehlung des Rechnungshofs zu prüfen, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter, darunter Fachkräfte für die Umsetzung der Budgethilfe, auch vor Ort, bereitzustellen und zur Stärkung des allgemeinen Rahmens der staatlichen Verwaltung in den Empfängerländern beizutragen, indem ergänzende Maßnahmen zum Twinning ergriffen werden;

18.

begrüßt das von der Kommission durchgeführte Pilotprogramm, das eine ergebnisorientierte Überwachung beinhaltet und für Maßnahmen im Rahmen sektorspezifischer Unterstützungsprogramme maßgeschneidert ist, und erwartet einen Bewertungsbericht über den in den drei Ländern nachgewiesenen Mehrwert;

Teil III —   Sonderbericht Nr. 14/2010 des Rechnungshofs „Kommissionsmanagement des Systems der Veterinärkontrollen von Fleischimporten nach der Reform der Hygienevorschriften von 2004“

19.

begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs, die Antwort der Kommission und den Bericht der Kommission über die Wirksamkeit und Kohärenz der sanitären und phytosanitären Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln, Tieren und Pflanzen (KOM(2010) 785);

20.

unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofes an die Kommission, ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Aufsichts- und Koordinierungsfunktion zu optimieren.

21.

fordert insbesondere Verbesserungen in folgenden Bereichen als Beitrag zu einer höheren Lebensmittelsicherheit von Fleischeinfuhren, um so den Schutz der europäischen Bürger vor bedenklichen Lebensmitteleinfuhren zu verstärken, betont jedoch, dass die unter den Buchstaben a bis e nicht ausdrücklich erwähnten Empfehlungen des Rechnungshofs nicht außer Acht gelassen werden sollten:

a)

In Bezug auf Empfehlung 1 des Rechnungshofes wird die Kommission aufgefordert, eine Nivellierung der unterschiedlichen Behandlungen der Mitgliedstaaten in Drittländern anzustreben sowie gegen daraus resultierende, diskriminierende Wettbewerbsnachteile vorzugehen;

b)

in Bezug auf Empfehlung 3 des Rechnungshofes wird die Kommission aufgefordert, die Mitgliedstaaten anzuweisen, die bestehenden Informationssysteme effektiver zu nutzen und stärker zu vernetzen, um eine bessere Koordinierung zwischen Grenzkontrollstellen und Zollbehörden zu gewährleisten;

c)

in Bezug auf Empfehlung 4 des Rechnungshofes wird die Kommission aufgefordert, den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluierung der nationalen Kontrollpläne zu leisten; unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips sollte ein Grundstock an Analyttypen festgelegt werden, der die gängigsten Hormonrückstände (u. a. Anabolika), Umweltkontaminate (u. a. Dioxine, Schwermetalle) oder Ähnliches. abdeckt und verpflichtend angewandt werden muss; als erster Schritt könnte eine Bewusstseinsbildung im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sichere Lebensmittel“ angestrebt werden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dahingehend zu sensibilisieren. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über Gebühren sollte ein weiteres Ziel sein;

d)

in Bezug auf Empfehlung 7 des Rechnungshofes wird die Kommission aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag vorzulegen, der rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ermöglicht, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg gegen Artikel der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 verstoßen (7) und somit die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger gefährden;

e)

in Bezug auf Empfehlung 8 des Rechnungshofes wird die Kommission aufgefordert, die Durchführung verstärkter Kontrollen zu harmonisieren und eine präzise sowie klare Formulierung der Rechtsvorschriften zu finden, die verstärkte Kontrollen an Grenzkontrollstellen zum Inhalt haben; die Kommission wird des Weiteren dazu aufgefordert, im Zuge von Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen eine vorgeschriebene Anzahl an Laboruntersuchungen für Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen;

22.

hält fest, dass europäische Fleisch- und Lebensmittelproduzenten hohe Produktions- und Qualitätsstandards erfüllen müssen; ist äußerst besorgt über die Tatsache, dass diese Produktionsstandards nicht für Produzenten in Drittstaaten gelten, die in die EU exportieren, wie dies auch der Rechnungshof feststellt; fordert die Kommission auf, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und umgehend dem Europäischen Parlament sowie dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, wie den negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fleisch- und Lebensmittelproduzenten entgegengewirkt werden kann;

Teil IV —   Sonderbericht Nr. 1/2011 des Rechnungshofs: „Hat die Dekonzentration der Verwaltung der Außenhilfe von den zentralen Dienststellen der Kommission auf ihre Delegationen zu einer besseren Bereitstellung der Hilfe geführt?“

23.

begrüßt den sehr umfassenden und fundierten Bericht des Europäischen Rechnungshofs und den hervorragend gewählten Zeitpunkt für die Bewertung der Ergebnisse der Dekonzentration;

24.

schließt sich der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs an, dass die Dekonzentration eindeutig eine zügigere Bereitstellung der Hilfe, Verbesserungen bei der Qualität der Hilfe und bei der Finanzverwaltung bewirkt hat;

25.

ermutigt die Kommission, den Kriterienkatalog zu ergänzen und die Verfahren zur Bewertung der Qualität der finanzierten Projekte zu stärken, um die Qualität der Hilfe zu verbessern und die Zahl der Projekte mit unzulänglichen Leistungen weiter zu verringern; betont, dass die Wirkung der Hilfsausgaben für das Parlament von entscheidender Bedeutung ist;

26.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer stärkeren Inanspruchnahme von Vor-Ort-Konsultationen bei Entscheidungen über Hilfsprojekte und bei der Überwachung von Projektfortschritten zu prüfen;

27.

erwartet von der Kommission, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Schwachstellen in den Überwachungs- und Kontrollsystemen, insbesondere auf der Ebene der Delegationen, zu beheben;

28.

bringt seine Besorgnis über die nach wie vor bestehenden Probleme bei dem mit Hilfsmaßnahmen befassten Personal zum Ausdruck; es sollten unverzüglich Maßnahmen gegen die hohe Personalfluktuation in der Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit — EuropeAid sowie die unzureichende Zahl von Bediensteten mit geeigneten Qualifikationen in den Delegationen der Union ergriffen werden; ist der Auffassung, dass die Kommission erforderlichenfalls mit dem EAD zusammenarbeiten sollte, um eine angemessene personelle Ausstattung für die Verwaltung der Hilfe in den Delegationen sicherzustellen; erwartet bis Ende 2012 von der Kommission einen detaillierten Bericht, in dem Maßnahmen geplant und eingeleitet werden, um diese Mängel zu beheben;

29.

regt die Kommission an, die Delegationen aufzufordern, systematisch technische und finanzielle Kontrollbesuche bei den Projekten durchzuführen und im Rahmen des internen Berichterstattungssystems die mit den Hilfsmaßnahmen erzielten Ergebnisse stärker in den Vordergrund zu rücken;

30.

fordert die Kommission auf, unter aktiver Mitwirkung der Delegationen zu prüfen und zu ermitteln, inwieweit den Hilfsprogrammen in den Partnerländern durch Einbindung der Europäischen Investitionsbank sowie einzelstaatlicher europäischer und internationaler Institutionen, die Entwicklungsmaßnahmen finanzieren, mehr Nachdruck verliehen werden kann;

Teil V —   Sonderbericht Nr. 2/2011 des Rechnungshofs „Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 1/2005 zur Verwaltung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)“

31.

fordert die Kommission auf, die Empfehlungen aus dem Sonderbericht Nr. 1/2005 unverzüglich umzusetzen, da bisher von den 14 von der Kommission akzeptierten Empfehlungen nur zwei vollständig umgesetzt wurden; erwartet umfassende Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der ausstehenden 12 Empfehlungen;

32.

begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seine Untersuchungsbefugnisse stärker nutzt, z. B. durch Vornahme von Ermittlungen an Ort und Stelle und Befragungen oder Konzentration auf gravierendere und komplexere Fälle; begrüßt die umfassendere Nutzung des EDV-gestützten Fallverwaltungssystems von OLAF und die Einführung des Zeitmanagementsystems; bedauert jedoch, dass für die Bearbeitung eines Falls nach wie vor mehr als zwei Jahre erforderlich sind und dass OLAF 2009 insgesamt nur 37 % der Zeit für die Ermittlungsarbeit aufwandte;

33.

fordert OLAF auf, sein Zeitmanagement dahingehend zu verbessern, dass eine bessere Aufgabenverteilung sichergestellt wird, um die für andere Aufgaben als die Ermittlungsarbeit aufgewandte Zeit zu reduzieren; wäre interessiert an den konkreten Ergebnissen der außerhalb der Ermittlungsarbeit wahrgenommenen Aufgaben, auf die 63 % der Gesamtzeit entfallen;

34.

stellt fest, dass gemäß Abbildung 2 des Sonderberichts Nr. 2/2011 „klare Zielsetzungen und Planung“ als schwächste Aspekte während einer Untersuchung beurteilt wurden; empfiehlt künftig die angemessene Festsetzung klarer Ziele für jede Untersuchung, da diese die Grundlage jeder Ermittlung und der entsprechenden Ressourcenplanung darstellen;

35.

stellt fest, dass laut Sonderbericht Nr. 2/2011 „nach wie vor keine unabhängige Kontrolle der laufenden Untersuchungshandlungen besteht, ebenso mangelt es an einer kodifizierten Verfahrensregelung, welche gewährleisten würde, dass die Untersuchungshandlungen voraussehbar sind“, obwohl OLAF dies in der Vergangenheit wiederholt angekündigt hatte; stellt außerdem fest, dass zwar im geänderten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 (KOM(2011) 135) ausdrücklich der Wunsch geäußert wird, ein Überprüfungsverfahren einzuführen, dies jedoch nicht einer unabhängigen Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer individuellen Untersuchung gleichkommt, also der ursprüngliche Vorschlag noch abgeschwächt wird; weist darauf hin, dass dies eine wesentliche Forderung auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist; erachtet es daher als unbedingt notwendig, einen entsprechenden Kontrollmechanismus zu gewährleisten, nicht nur um die Rechte der betroffenen Personen oder Wirtschaftsteilnehmer zu schützen, sondern auch um die Rechte der Ermittler von OLAF im Fall einer von diesen Personen oder Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Klage zu schützen; unterstreicht auch die Notwendigkeit eines klaren Mandats für OLAF in Bezug auf die anderen Institutionen der Union;

36.

teilt die Auffassung des Rechnungshofs hinsichtlich der Notwendigkeit eines umfassenden einzigen Dokuments, aus dem eindeutig die Leistung von OLAF in den verschiedenen Bereichen hervorgeht und das es ermöglicht, die Fortschritte von Jahr zu Jahr zu bewerten; hebt hervor, dass unterschieden werden sollte zwischen für die Öffentlichkeit und für den internen Gebrauch ausgearbeiteten Berichten; ist der Ansicht, dass ein für die Öffentlichkeit verfügbarer detaillierter Bericht äußerst wichtig ist, da dies zuverlässige Vergleiche der Leistung von OLAF im Zeitverlauf und zwischen den verschiedenen Sektoren gestatten würde;

37.

bedauert, dass es aufgrund der Informationen, die in verschiedenen Dokumenten bereitgestellt und zu unterschiedlichen Zwecken und für unterschiedliche Adressaten zusammengestellt werden, nicht immer möglich ist, die Ergebnisse der Tätigkeit von OLAF zu bewerten; fordert die Kommission auf, ein umfassendes, klares und vergleichbares System für die Bereitstellung der Daten zu entwickeln, das eine objektive und eingehende Bewertung der Tätigkeit von OLAF ermöglichen würde;

38.

betont, dass die Dauer der Bewertungen eingehender Informationen mit 7,1 Monaten gegenüber 3,5 Monaten im Jahr 2004 mehr als doppelt so lang ist; vertritt die Auffassung, dass die erste Bewertung auf die Prüfung der Stichhaltigkeit der in den Anfangshinweisen enthaltenen Vorwürfe begrenzt werden sollte; ist der Ansicht, dass Ermittlungshandlungen in der Phase der ersten Bewertung vermieden werden sollten, da dies nicht nur Rechtsunsicherheit schafft, sondern auch die Statistiken betreffend die verschiedenen Untersuchungsaspekte verzerrt; empfiehlt, dass eine Untersuchung eingeleitet wird, indem die verfügbaren Untersuchungsmöglichkeiten genutzt werden, falls die im Rahmen der ersten Bewertung und unter Nutzung der während dieser ersten Bewertung verfügbaren Rechtsinstrumente gesammelten Informationen OLAF keine Entscheidung darüber ermöglichen, ob ein Fall eröffnet werden sollte;

39.

stimmt mit dem Hof dahingehend überein, dass eine kürzere Untersuchungsdauer und qualitativ bessere Abschlussberichte zu einem wirksameren Sanktionssystem beitragen könnten, das Einziehungs-, Disziplinar- oder Strafverfahren vorsieht:

40.

bedauert, dass OLAF trotz der bereits im Jahr 2008 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen OLAF und Eurojust, die vorsieht, dass OLAF Eurojust umgehend über Betrugsverdachtsfälle informieren muss, an denen Wirtschaftssubjekte aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind, Eurojust im Jahr 2008 nur über fünf und im Jahr 2009 nur über einen Fall informiert hat, was zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen OLAF und Eurojust nicht wirkungsvoll ist, und fordert dazu auf, alles Erforderliche zu tun, um die Maßnahmen in diesem Bereich zu verstärken;

41.

fordert OLAF auf, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf einer stabilen Rechtsgrundlage weiter zu intensivieren; unterstützt in diesem Zusammenhang das Konzept einer weiteren Konsolidierung der bestehenden unterschiedlichen Rechtsgrundlagen im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit; stimmt der Empfehlung des Rechnungshofs zu, Vereinbarungen mit nationalen Ermittlungsbehörden abzuschließen, falls spezifische Rechtsvorschriften fehlen, um genaue Regelungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch festzulegen;

Teil VI —   Sonderbericht Nr. 3/2011 des Rechnungshofs „Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der über Organisationen der Vereinten Nationen in von Konflikten betroffenen Ländern bereitgestellten EU-Beiträge“

42.

begrüßt den Bericht des Rechnungshofs und befürwortet die abschließenden Feststellungen und Empfehlungen in diesem Bericht;

43.

würdigt die Tatsache, dass die Kommission durch die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (VN) in Weltregionen agieren kann, die für sie allein nicht erreichbar sind; ist sich des hohen Risikos bewusst, das mit der Bereitstellung von Hilfe in von Konflikten betroffenen Weltregionen verbunden ist; ist jedoch besorgt über die Schwachstellen, die in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten und die Verzögerung beim Abschluss von Projekten festgestellt wurden; begrüßt die kürzlich getroffenen Entscheidungen der Exekutivdirektorien von Unicef, UNDP, UNOPS und UNFPA, der Europäischen Kommission ihre Berichte über interne Prüfungen zugänglich zu machen;

44.

fordert die Kommission auf, bei den EU-Mitteln, die von den VN ausgegeben werden sollen, während des jährlichen Haushaltsverfahrens Transparenz zu gewährleisten, die Ausgaben mit den VN besser zu planen und ihre internen Verfahren zu beschleunigen, um rascher zu Ergebnissen zu gelangen;

45.

vertritt die Auffassung, dass für eine ordnungsgemäße Überwachung eine angemessene Berichterstattung zwingend erforderlich ist; ist tief besorgt darüber, dass die Berichterstattung immer noch unzureichend ist, obwohl das Parlament in mehreren aufeinander folgenden Entlastungsentschließungen dazu aufgefordert hat, sie zu verbessern, und die Kommission und die Organisationen der VN sich wiederholt dazu verpflichtet hatten, die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen rasch umzusetzen; fordert die Kommission auf, dem Parlament bis spätestens Ende März 2012 einen Aktionsplan mit eindeutig formulierten und verbindlichen Meilensteinen vorzulegen, der auf eine deutliche Verbesserung der Berichterstattung über alle Projekte und Programme ausgerichtet ist, die im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung finanziert und an die VN-Organisationen delegiert werden;

46.

fordert die Kommission auf, bei der Finanzierung von Projekten im Rahmen eines Gebertreuhandfonds (Multi-donor Trust Fund) genau festzuhalten, welcher Anteil des Projekts finanziert wird; vertritt die Auffassung, dass das Geld auf einem gesonderten Konto verwaltet werden sollte, damit bessere Kontrollmechanismen angewendet werden können; ist der Ansicht, dass die Kommission die Möglichkeit haben muss, Projekte abzulehnen, wenn die Prokjektspezifikationen nicht zufriedenstellend sind, und dass das Gleiche gelten muss, wenn die Vertreter der Union nicht ausreichend in die Programmplanung einbezogen werden;

47.

teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit durch die Kommission mit einer angemessenen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Projekte einhergehen sollte; fordert die Kommission deshalb auf, gemeinsam mit dem EAD klare und messbare Ziele zu definieren und geeignete Kontrollmaßnahmen festzulegen; hebt es in diesem Zusammenhang als wichtig hervor, von den durchführenden Partnern eine hinreichende Zusicherung zu erhalten; erinnert daran, dass es von den durchführenden Partnern Zuverlässigkeitserklärungen gefordert hat, und besteht auf dieser Forderung; fordert die Kommission auf, diese Erklärungen zu formalisieren und dem Parlament während des Entlastungsverfahrens zur Verfügung zu stellen; pflichtet den Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission bei, wonach Ex-ante-Kontrollen der vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungen durchgeführt werden sollten, um die Förderfähigkeit der geplanten und geltend gemachten Kosten zu überprüfen; fordert die verbindliche Dokumentation von Beratungen zu diesen Themen in den Unterlagen; verweist auf die Stellungnahme des IAS, der zufolge die zusätzlichen Verwaltungskosten und anderen indirekten Kosten, die von den VN geltend gemacht und von der EU gezahlt werden, hinreichend dokumentiert und belegt werden müssen;

48.

teilt die Auffassung des Rechnungshofs, der zufolge auf der Grundlage der gegebenen Umstände eine realistische Zeitplanung für die Projekte vorgenommen werden muss, damit es im Einklang mit dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen nicht zu übermäßig langen Laufzeiten und einer übermäßigen Kostenzunahme kommt; erinnert die Kommission daran, dass ihr die endgültige Verantwortung für die Verwendung der Mittel obliegt; fordert die Kommission auf, dem Parlament aktuelle Informationen über die Anwendung der überarbeiteten gemeinsamen Leitlinien der Union und der VN für die Berichterstattung vorzulegen;

49.

fordert die Kommission auf, einen Kostenvergleichsmechanismus anzuwenden, um Fälle zu ermitteln bzw. zu vermeiden, in denen ein zu hoher Betrag in Rechnung gestellt wird, und die Abrechnung zusätzlicher indirekter Kosten, die sich aus einer Vergabe von Unteraufträgen ergeben, wie es der Rechnungshof in zwei Fällen festgestellt hat, nicht zu genehmigen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den VN Untersuchungen anzustellen, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Projekts bestehen;

50.

bedauert, dass nur sehr wenige Projekte geprüft wurden, die im Rahmen eines Gebertreuhandfonds durchgeführt wurden; fordert den Rechnungshof auf, einen Sonderbericht zu veröffentlichen, der ausschließlich der Verwaltung derartiger Fonds gewidmet ist;

51.

fordert den Rechnungshof auf, das Parlament zu informieren, wenn ihm auf der Grundlage des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich auch weiterhin nur unter Schwierigkeiten vollständiger Zugang zu den Arbeitsunterlagen der Rechnungsprüfer der VN gewährt werden sollte; erinnert daran, dass es gefordert hat, diesen Zugang zu gewähren; fordert die Kommission auf, in Anwendung der speziellen Bestimmungen der Haushaltsordnung, die bei mangelnden Belegen gelten, künftig Zahlungen bei den entsprechenden Vorgängen zurückzuhalten, wenn ihre Dienststellen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen erhalten; fordert die Kommission auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments während des kommenden Entlastungsverfahrens über den Fortschritt in Bezug auf den Zugang zu Prüfungsberichten und die Qualität der Berichterstattung zu informieren; fordert die Kommission auf, davon abzusehen, den Organisationen der VN neue Projekte und Programme zu übertragen, wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden;

Teil VII —   Sonderbericht Nr. 4/2011 des Rechnungshofs „Prüfung der KMU-Bürgschaftsfazilität“

52.

begrüßt den Sonderbericht als erste Analyse eines Finanzinstruments durch den Rechnungshof; weist darauf hin, dass die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität) als das erfolgreichste aller EU-Programme mit Bezug zu Finanzinstrumenten gilt; fordert die Kommission auf, darüber zu berichten, ob sich der Hebeleffekt des Finanzinstruments von 1:10 aus dem Jahr 2009 oder die Verlustrate von rund 0,045 %, die der Rechnungshof Ende 2009 ermittelt hatte, inzwischen verändert haben;

53.

hält die SMEG-Fazilität trotz der berechtigten Kritik des Rechnungshofs daran, dass sie für die Union keinen Mehrwert bewirkt und die Förderung von rein lokaler Bedeutung für Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte ist, für ein sinnvolles Programm; schlägt vor, die 13 Länder, die an dem Programm beteiligt sind, angesichts der Bedeutung der KMU für die Wirtschaftsstruktur der Mitgliedstaaten und der gesamten EU vorzustellen und ihre Ergebnisse zu prüfen, weil daraus Schlüsse im Sinn einer präziseren Ausrichtung der SMEG-Fazilität gezogen werden können;

54.

fordert die Kommission auf, glaubwürdig die Probleme des Mehrwerts für die Union und der Mitnahmeeffekte zu erörtern und in Angriff zu nehmen, weil das Ziel des Handelns der EU nicht darin bestehen darf, Strukturen für rein einzelstaatliches Handeln aufzubauen oder einzelstaatliches Handeln zu ersetzen; hält diese grundsätzliche Kritik des Rechnungshofes an der SMEG-Fazilität für schwerwiegend, genauso wie seine Bedenken dahingehend, die Förderung sei zu breit angelegt und sei nicht ausschließlich auf KMU ausgelegt, die nur eingeschränkt Zugang zu Fremdkapital haben;

55.

vertritt die Auffassung, dass eine offene Debatte über die Finanzierung der SMEG-Fazilität geführt werden muss; weist darauf hin, dass die Haushaltslinie im Zusammenhang für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) im Jahr 2010 um 57 300 000 EUR gekürzt wurde; fordert die Klärung der Frage, wie viele Bedienstete der Kommission und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) mit der Verwaltung der SMEG-Fazilität befasst sind und auf welchen Betrag sich die diesbezüglichen Verwaltungskosten jeweils belaufen; fordert Auskunft darüber, wie viele Anträge tatsächlich abgelehnt werden;

56.

nimmt die allgemeinen Aussagen des Rechnungshofs über ein verbessertes, ergebnisorientiertes Gebührensystem für die durch den EIF erbrachten Finanzdienstleistungen zur Kenntnis; stellt fest, dass die Kommission hierzu keinerlei Angaben macht, und erwartet von ihr ausführlichere Informationen;

57.

pflichtet den Empfehlungen des Rechnungshofs bei, denen zufolge

künftige Programme zur Unterstützung von KMU auf einer ausdrücklichen Interventionslogik beruhen sollten,

die Leistungsindikatoren verbessert werden sollten, damit die Kommission besser bewerten kann, inwieweit die Ziele der Fazilität umgesetzt worden sind,

genauere Ziele festgelegt werden sollten, mit denen den Zielsetzungen des Finanzinstruments in höherem Maße Rechnung getragen wird, die Überwachung dahingehend aktualisiert werden sollte, dass Fortschritte auf dem Weg zu diesen Zielen gemessen werden können, und Maßnahmen zur Verringerung von Mitnahmeeffekten vorgesehen werden sollten;

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Kommission die genannten Empfehlungen übernommen hat, und fordert sie auf, dem Parlament über die vorgesehenen bzw. die bereits vollzogenen Schritte Bericht zu erstatten;

58.

pflichtet den Empfehlungen des Rechnungshofs bei und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass

im Falle einer Nachfolgefazilität die Rechtsgrundlage und die Verwaltungsvereinbarung rechtzeitig vor dem tatsächlichen Beginn des Planungszeitraums angenommen werden,

im Falle eines Nachfolgeprogramms ein Punktesystem zur Bewertung der möglicherweise anfallenden Zwischenanträge vorgesehen wird und Mindestanforderungen für die Auswahl festgelegt werden;

verweist auf den Standpunkt der Kommission, wonach eine eingehendere Prüfung dieser Empfehlungen vorzunehmen ist, und fordert die Kommission auf, dem Parlament über ihre Ergebnisse und darüber zu berichten, ob sie Maßnahmen plant, um diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen;

Teil VIII —   Sonderbericht Nr. 5/2011 des Rechnungshofs „Betriebsprämienregelung: Fragestellungen im Hinblick auf ein besseres Finanzmanagement“

59.

begrüßt den Bericht des Rechnungshofs und nimmt dessen Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit großem Interesse zur Kenntnis; beglückwünscht den Hof zu einem Bericht über ein relevantes Thema, der genau zum richtigen Zeitpunkt erschienen ist;

60.

ist der Meinung, dass die Betriebsprämienregelung nicht ausreichend zu den im Vertrag festgelegten Zielen der GAP beiträgt; fordert die Kommission daher auf, die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften vorzulegen, damit die Betriebsprämienregelung wirklich einen optimalen Beitrag zu den Zielen der GAP leistet; ist der Ansicht, dass die Betriebsprämienregelung dahingehend verbessert werden sollte, dass die Beihilfe besser auf tatsächliche Betriebsinhaber ausgerichtet wird; fordert den Rat nachdrücklich auf, Parlament und Kommission in ihren Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der einzigen und größten europäischen Förderregelung zu unterstützen und somit zu einer besseren Steuerung der europäischen Steuergelder beizutragen;

61.

ist der Ansicht, dass bei den Grundregeln für die Betriebsprämienregelung zu viel Flexibilität herrscht (z. B. bei den Regelungen betreffend den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand — GLÖZ) und der Interpretationsspielraum zu groß ist; fordert die Kommission auf, präzisere Leitlinien für die Umsetzung der europäischen Vorschriften in die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorzugeben, damit eine großzügige Auslegung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten vermieden wird; ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass der Kommission angemessene Befugnisse übertragen werden sollten, um so schnell wie möglich Schlupflöcher zu schließen und Mängel zu beheben;

62.

ist der Meinung, dass das historische Modell seinen Zweck erfüllt hat und daher im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aufgegeben werden sollte; unterstützt die Empfehlung 6 des Hofs, wonach die Betriebsprämienzahlungen auf den aktuellen Bewirtschaftungsbedingungen in den verschiedenen Regionen der EU beruhen sollten; ist ferner der Ansicht, dass die gegenwärtigen 20 Modelle eingeschränkt werden sollten, um möglichst zu einem in allen Mitgliedstaaten geltenden einheitlichen europäischen Modell zu gelangen;

63.

gibt zu bedenken, dass der Eintritt neuer Betriebsinhaber in den Agrarsektor für dessen Innovation von großer Bedeutung ist; zeigt sich daher besorgt über die Feststellungen des Hofs, dass einige Mitgliedstaaten (5 von 17), die die Betriebsprämienregelung anwenden, keinen Gebrauch von den Optionen aus der nationalen Reserve machen, mit denen neuen Betriebsinhabern der Zugang zum Markt ermöglicht werden kann, um den Generationswechsel in ländlichen Gebieten zu fördern;

64.

ist der Ansicht, dass die Funktionsweise der derzeitigen Betriebsprämienregelung nicht zu ausreichenden Innovationen in der Landwirtschaft führt und zudem den Markteintritt von Junglandwirten verhindert;

65.

zeigt sich besonders besorgt darüber, dass keine direkte Verbindung besteht zwischen den Betriebsprämienzahlungen und den Kosten der Betriebsinhaber für die Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands; ist davon überzeugt, dass dies zu einem Ungleichgewicht zwischen der Höhe der Beihilfen und einer besseren Umwelt, Lebensmittelsicherheit und einem besseren Tierschutz führt; räumt jedoch ein, dass das Prinzip der Entkopplung der Schaffung einer solchen Verbindung Grenzen setzt;

66.

ist davon überzeugt, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für die GAP nach 2013 sicherstellen sollte, dass die Beihilfen ausgewogener auf die Betriebsinhaber verteilt werden;

Teil IX —   Sonderbericht Nr. 6/2011 des Rechnungshofs „Waren die aus dem EFRE kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus wirksam?“

67.

begrüßt die Feststellungen des Hofes, insbesondere die Tatsache, dass mit allen Projekten auf die eine oder andere Art positive Ergebnisse erzielt wurden, und die Mehrheit zu Erfolgen in verschiedenen Bereichen führte; stellt ferner fest, dass die Projekte sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkten und/oder zur Erhaltung des kulturellen, historischen, künstlerischen oder ökologischen Erbes einer Region beitrugen;

68.

unterstützt die Anmerkung des Hofes, dass die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen Schlüsselfaktoren für eine ausgeglichene nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung sind;

69.

zeigt sich besorgt, dass bei nur 58 % der Projekte aus der Stichprobe Ziele festgelegt wurden, während bei den übrigen 42 % der Projekte keine Leistungsziele vorgegeben wurden und bei den meisten Projekten aus der Stichprobe die Ergebnisse nicht überwacht wurden;

70.

stellt mit Bedauern fest, dass es ohne die systematische Festlegung von Projektzielen, zahlenmäßigen Vorgaben und Indikatoren sowie die anschließende Überwachung und Bewertung der Ergebnisse schwierig ist, die tatsächliche Projektleistung oder den europäischen Mehrwert von Projekten zu beurteilen;

71.

pflichtet der Empfehlung des Hofes bei, dass die Verwaltungsbehörden sicherstellen sollten, dass in den Phasen der Zuschussbeantragung und der Finanzhilfeentscheidung geeignete Ziele, zahlenmäßige Vorgaben und Indikatoren (beispielsweise Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, zusätzlich geschaffene Kapazitäten für die Aufnahme von Touristen und Anstieg der touristischen Aktivitäten) festgelegt werden, um die Auswahl der wahrscheinlich effizientesten Projekte und die Evaluierung ihrer Ergebnisse zu ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieses Vorgehen zu unterstützen;

72.

unterstützt die Empfehlung des Hofes, dass die Kommission die Zuwendungen im Tourismussektor beurteilen und dabei in Erfahrung bringen sollte, inwieweit sie ein kostenwirksames Instrument darstellen, das die Mitgliedstaaten bei der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums unterstützt, und überlegen sollte, ob die Finanzhilfen besser ausgerichtet werden können;

73.

begrüßt die Bemühungen der Kommission, die EFRE-Förderung zu vereinfachen, um die verwaltungstechnische Belastung der Projektträger zu reduzieren; fordert die Kommission auf, über Fortschritte in diesem Bereich Bericht zu erstatten;

Teil X —   Sonderbericht Nr. 7/2011 des Rechnungshofs „Wie gut sind Konzeption und Verwaltung der geförderten Agrarumweltmaßnahmen?“

74.

erkennt die Bedeutung von Agrarumweltmaßnahmen als eines zentralen Elements der EU-Maßnahmen, die auf eine Abschwächung der negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt abzielen, an; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen „die Landwirte und andere Landbewirtschafter weiterhin ermutigen [sollen], im Dienste der gesamten Gesellschaft Produktionsverfahren einzuführen bzw. beizubehalten, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, des Landschaftsbildes und des ländlichen Lebensraums, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt vereinbar sind“ (8);

75.

betont zugleich, dass öffentliche Ausgaben in einer Weise erfolgen sollten, dass sie möglichst kosteneffiziente und konkrete Ergebnisse gewährleisten; unterstreicht, dass die EU-Verpflichtungen (Reduzierung der TGH-Emissionen um 20 % bis 2020, Europa-2020-Strategie zur Artenvielfalt usw.) unbedingt auf möglichst effiziente Art erfüllt werden müssen;

76.

ist besorgt darüber, dass den Schlussfolgerungen des Rechnungshofs zufolge die Gestaltung und Begleitung der Agrarumweltpolitik nicht zu spürbaren Umweltentlastungen führten, die Ziele der Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen für eine Beurteilung der Zielerreichung nicht spezifisch genug sind, die genannten Umweltbelastungen keine klare Begründung für die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen bilden und die Zielerreichung im Bereich der Agrarumweltpolitik nicht leicht zu überwachen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum mit klar abgesteckten Zielvorgaben aufzustellen, und fordert die Kommission auf, diese Programme vor ihrer Genehmigung strenger zu überprüfen; verweist auf die Bedeutung eines gut organisierten Evaluierungsnetzes für die Entwicklung des ländlichen Raums auf EU-Ebene;

77.

begrüßt die Schlussfolgerung des Hofes, dass die Landwirte im Allgemeinen durch angemessene Anleitung eine ausreichende Unterstützung erfahren; stellt allerdings fest, dass die Verbreitung bewährter Verfahren und die Rückmeldung zu den Ergebnissen noch verbessert werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck die bestehenden Strukturen wie das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums besser zu nutzen;

78.

begrüßt die Schlussfolgerung des Hofes, dass die Landwirte im Allgemeinen durch angemessene Anleitung eine ausreichende Unterstützung erfahren, und nimmt zur Kenntnis, dass der Hof auf viele Fälle der Anwendung bewährter Verfahren verweist; ist besorgt, dass die meisten Mitgliedstaaten nicht abschätzen, welche Mindestbeteiligungsquote benötigt wird, um zu gewährleisten, dass die Teilmaßnahmen die erwarteten ökologischen Wirkungen erzielen, und ob die Beihilfebeträge angemessen sind, um diese Mindestquote zu erreichen; ist der Auffassung, dass ein kollektiver Ansatz auch über das Leader-Konzept zur Entwicklung des ländlichen Raums angewandt werden kann;

79.

ist besorgt angesichts der vom Hof aufgedeckten Schwachstellen bei der Festsetzung der Beihilfebeträge; fordert die Kommission auf, vor der Genehmigung von Programmen dafür Sorge zu tragen, dass alle Elemente, die der Hof für eine ordnungsgemäße Festsetzung der Beihilfebeträge für notwendig erachtet, gebührend berücksichtigt werden;

80.

ist besorgt darüber, dass die meisten Ausgaben im Rahmen von „horizontalen“ Teilmaßnahmen getätigt wurden, die im gesamten Programmgebiet durchgeführt wurden, ohne dass dies bei den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum in jedem Fall gerechtfertigt wäre; hält es für inakzeptabel, dass die Mitgliedstaaten nur begrenzt auf eine gezielte Ausrichtung und auf die Durchführung von Auswahlverfahren zurückgreifen; ist der Auffassung, dass die mangelnde gezielte Ausrichtung in jedem Fall in den Programmen begründet werden sollte;

81.

ist tief besorgt darüber, dass die Verwaltung der Agrarumweltpolitik nicht gebührend auf spezifische Umweltbedürfnisse eingeht und somit der Ertrag der eingesetzten Mittel nicht optimiert wird; hält es für nicht hinnehmbar, dass laut den Feststellungen des Hofes bei 39 % der überprüften Verträge im jeweiligen Gebiet der Vertragsumsetzung keine spezifischen Umweltbelastungen bestanden oder dass solche Probleme von den Mitgliedstaaten nicht ermittelt werden konnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, überall dort, wo sich auf diesem Weg der erwünschte Umwelteffekt erreichen lässt, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen;

82.

unterstreicht im Hinblick auf den nächsten Programmplanungszeitraum, dass bei der Planung von Agrarumweltregelungen konkretere Zielsetzungen anzuvisieren sind, damit bei den Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen in Sachen biologische Vielfalt, Erhaltung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert und traditioneller Agrarlandschaften sowie Wasser und Klimawandel die gewünschten Ergebnisse erreicht werden;

83.

begrüßt den im Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (KOM(2011) 627/2) gewählten Ansatz, bei dem mehr Wert auf eine kontinuierliche Überwachung von Leistungsindikatoren der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum gelegt wird;

Teil XI —   Sonderbericht Nr. 8/2011 des Rechnungshofs „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“

84.

begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs und nimmt die Feststellungen des Hofs zur Kenntnis; verweist auf die bereits seit Langem vorgebrachte Kritik des Europäischen Parlaments, dass das Wiedereinziehungssystem nur teilweise funktioniert; betont, dass die „besseren“ Zahlen der Kommission zur Wiedereinziehung immer noch bedeuten, dass 60 % der rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen widerrechtlich beim Empfänger verbleiben; stellt fest, dass es gemäß den vom Rechnungshof vorgelegten Zahlen sogar 90 % sind;

85.

unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofs, wonach die Kommission:

die Mitgliedstaaten auffordern sollte, Unregelmäßigkeiten und sonstige Wiedereinziehungen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Rückforderungsbescheids mitzuteilen,

eine einheitliche Frist zwischen der Aufdeckung einer potenziellen Unregelmäßigkeit und der Zustellung des Rückforderungsbescheids an den Schuldner einführen sollte, um die Vorgehensweise der Mitgliedstaaten zu harmonisieren und eine frühzeitigere Übermittlung von Informationen zu Unregelmäßigkeiten an das OLAF zu gewährleisten,

klare und eindeutige Vorschriften für die Erhebung, Erfassung und Meldung von Zinsen auf ausstehende Forderungen erlassen sollte,

klarstellen sollte, unter welchen Umständen Forderungen für uneinbringlich erklärt werden können, insbesondere bei Insolvenzfällen, und

jährlich eine genaue Schätzung der zu Unrecht an die Endbegünstigten ausgezahlten Gelder vornehmen sollte, um zu ermitteln, wie viel Geld beim Endbegünstigten hätte wieder eingezogen werden müssen, und eine genaue Zuweisung des Wiedereinzugs zum Jahr des entstandenen Schadens sicherstellen sollte;

86.

stellt fest, dass das Wiedereinziehungssystem insgesamt nur einen Bruchteil der ausgezahlten Summe betrifft und dass von geschätzten 500 000 000 000 EUR an in den vergangenen zehn Jahren geleisteten Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik 5 000 000 000 EUR (1 %) wieder eingezogen wurden (Sonderbericht Nr. 7/2010); stellt ferner fest, dass es demnach teurer ist, ein funktionierendes Kontrollsystem zu unterhalten, als an die Kommission Finanzkorrekturen zu zahlen;

87.

verweist auf den Standpunkt der Kommission, sie beabsichtige eine eingehendere Prüfung dieser Empfehlungen, und fordert die Kommission auf, dem Parlament Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen sie plant, um diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen;

88.

stellt mit Bedauern fest, dass der zulasten des EU-Haushalts gehende Prozentsatz der ausgebuchten Forderungen im Zeitraum 2006–2009 bei 87,8 % oder 428 900 000 EUR lag; fordert die Kommission auf, einen Sanktionsmechanismus einzusetzen, wenn Mitgliedstaaten uneinbringliche Forderungen nicht sachgerecht ausbuchen; macht mit Nachdruck geltend, dass es dafür klarer und praktischer Vorgaben bedarf, die keine unterschiedlichen Auslegungen zulassen;

89.

pflichtet den Empfehlungen des Rechnungshofs bei und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass

die Art und Weise, wie Forderungen in den Mitgliedstaaten verwaltet und gemeldet werden, weiter verbessert und eine einheitliche Handhabung dieser Forderungen in allen Mitgliedstaaten sichergestellt wird,

rechtzeitig Leitlinien zur Beseitigung bestehender Unterschiede bei der Anwendung zentraler Konzepte der buchmäßigen Erfassung und der buchhalterischen Handhabung herausgegeben werden,

die Anwendung der 50/50-Regelung — insbesondere in Bezug auf Beträge, die der Abrechnung möglicherweise entgehen — überprüft wird, um eine wirksame Anwendung dieser Regelung zu gewährleisten,

die aufgezeigten Risiken im Zuge der Arbeiten der bescheinigenden Stellen, insbesondere bei der Prüfung der Debitorenbücher in den Mitgliedstaaten, abgedeckt werden,

ein größerer Anteil rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen bei den Begünstigten eingezogen wird,

die Weiterverfolgung der Altfälle der Taskforce für Wiedereinziehungen abgeschlossen und für alle Mitgliedstaaten einheitlich durchgeführt wird;

90.

nimmt die Erläuterungen der Kommission zu diesen Empfehlungen zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, diese Empfehlungen eingehender zu prüfen; fordert die Kommission auf, das Parlament über ihre Schlussfolgerungen sowie darüber zu unterrichten, ob im Zusammenhang mit diesen Empfehlungen Maßnahmen vorgesehen sind;

91.

begrüßt die Initiative von OLAF, zu untersuchen, inwieweit eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems (9) möglich wären, um den Fluss und die Verwendung bestehender Informationen zu verbessern; fordert OLAF auf, das Parlament über seine Erkenntnisse zu unterrichten;

92.

fordert eine gleiche Behandlung noch ausstehender Forderungen (Rückforderungen) in allen Mitgliedstaaten und besteht darauf, dass Maßnahmen dahingehend ergriffen werden, dass Mittel, die der Union aufgrund von Verstößen gegen das Unionsrecht zustehen, tatsächlich zurückgezahlt werden, auch wenn einige Staaten von der Finanzkrise betroffen sind;

93.

stellt fest, dass sich der Betrag, der den Mitgliedstaaten nach der 50/50-Regelung (2006–2009) angelastet wird, auf 424 000 000 EUR beläuft, wovon 58 % auf Italien entfallen; fordert die Aufstellung eines Aktionsplans für Italien, um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen;

94.

weist erneut darauf hin, dass die Beträge, die von den Mitgliedstaaten einbehalten werden (und bei denen es sich eigentlich um Steuergelder handelt), und die Beträge, die von den Empfängern tatsächlich wiedereingezogen werden, in den dem Parlament vorgelegten Abschlüssen nicht ausreichend offengelegt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament die entsprechenden Informationen zu übermitteln;

95.

fordert den Rechnungshof auf, einen Bericht zu diesem Thema auch für die Strukturfonds vorzulegen;

Teil XII —   Sonderbericht Nr. 9/2011 des Rechnungshofs „Waren die aus dem EFRE geförderten eGovernment-Projekte wirksam?“

96.

begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs sowie seine Einschätzung, dass aus dem EFRE geförderte eGovernment-Projekte zur Weiterentwicklung der elektronischen Behördendienste beigetragen haben;

97.

unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofs, insbesondere dass

die Mitgliedstaaten eGovernment-Strategien ausarbeiten sollten, die sich auf den ermittelten Bedarf stützen und klare Ziele sowie eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten auf die für das Erreichen dieser Ziele verantwortlichen Stellen enthalten,

die Verwaltungsbehörden sich bei der Auswahl der aus dem EFRE geförderten eGovernment-Projekte auf eine Bewertung der damit voraussichtlich verbundenen Kosten und der qualitativen und quantitativen Nutzeffekte stützen sollten,

die Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass bei aus dem EFRE geförderten eGovernment-Projekten nicht nur der Projektoutput im Vordergrund steht, sondern auch die bei den Abläufen oder der Organisation gegebenenfalls erforderlichen Veränderungen berücksichtigt werden, damit Nutzen aus den entwickelten Systemen gezogen werden kann,

die Verwaltungsbehörden aufgefordert werden sollten, bewährte Verfahren anzuwenden, bezüglich derer Orientierung z. B. über die ePractice-Gemeinschaft verfügbar ist, und die Anwendung einer angemessenen Projektmanagementmethodik bei aus dem EFRE geförderten eGovernment-Projekten empfehlen sollten,

die Kommission aufgefordert werden sollte, weiter dafür zu sorgen, dass bei aus dem EFRE geförderten Projekten die Grundsätze und Empfehlungen der Union in Bezug auf die transeuropäische Interoperabilität, insbesondere die EIF-Grundsätze, beachtet werden,

die Verwaltungsbehörden bei der Auswahl der eGovernment-Projekte sicherstellen sollten, dass alle signifikanten Kosten, einschließlich der Wartungskosten, in der dem Finanzierungsbeschluss zugrunde liegenden Kosten-Nutzen-Analyse ausreichend berücksichtigt wurden,

die Kommission aufgefordert werden sollte, weiterhin dafür Sorgen zu tragen, dass die Verwaltungsbehörden die Projektergebnisse und -auswirkungen überwachen und bewerten, damit die wirksame Verwendung der EU-Finanzmittel nachgewiesen werden kann und Erkenntnisse im Hinblick auf die Verbesserung künftiger Programme gewonnen werden können;

Teil XIII —   Sonderbericht Nr. 10/2011 des Rechnungshofs „Sind die Programme ‚Schulmilch‘ und ‚Schulobst‘ wirksam?“

98.

verweist auf das Ergebnis der externen Prüfung des Schulmilch-Programms aus dem Jahre 1999 und die Feststellung des Rechnungshofs, dass seither keine echten Änderungen an dem Programm vorgenommen wurden;

99.

betont, dass die bloße Weiterführung des derzeitigen Schulmilch-Programms eine Verschwendung von Steuergeldern wäre und das Programm daher eingestellt werden sollte, sofern es nicht umgehend und umfassend überarbeitet wird;

100.

hebt hervor, dass nur 10 % der Schulen, die an dem Schulmilch-Programm teilnehmen dürfen, dieses derzeit auch nutzen; vertritt folglich die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten trotz der niedrigen Beihilfesätze und möglichen Mitnahmeeffekte des Programms ihre Unterstützung für das Programm gezeigt haben; empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Ernährungsprogramme für Schulen aufzustellen und so die Schulmilch- und Schulobst-Programme durch zielgerichtetere Maßnahmen zu ersetzen;

101.

ist überzeugt, dass im Falle einer Weiterführung der Schulmilch- und Schulobst-Programme diese in einer ähnlichen Weise funktionieren sollten, um die Koordinierung und die Schaffung von Synergien zu ermöglichen, da sie ähnliche Ziele verfolgen;

102.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kinder und Schüler — auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien — zur Zielgruppe zu nehmen, die am meisten von diesen Programmen profitieren würden (z. B. je nach Ernährungsbedürfnissen, Altersgruppe, Gesundheitszustand, sozialer Zugehörigkeit usw.); ist der Auffassung, dass es mithilfe solcher Zielgruppen auch einfacher wäre, die Wirksamkeit der Programme zu bewerten;

103.

vertritt die Ansicht, dass die Erzeugnisse kostenlos verteilt werden sollten und eine Verteilung in Schulkantinen zu vermeiden ist;

104.

fordert nachdrücklich, dass die Verteilung der Erzeugnisse im Rahmen dieser Programme in eine einzelstaatliche und/oder regionale Strategie eingebettet wird, und betont, dass eine solche Strategie auch unterstützende Maßnahmen (erzieherische Maßnahmen und Informationen für Eltern und Lehrkräfte) umfassen muss;

105.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein System der Kofinanzierung für das Schulmilch-Programm einzurichten, wie es für das Schulobst-Programm genutzt wird; ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Ausweitung der Kofinanzierung auf die unterstützenden Maßnahmen erwägen sollten; ist ferner der Ansicht, dass auf einzelstaatlicher Ebene nicht ausgeschöpfte Mittel unter den Mitgliedstaaten neu verteilt werden könnten;

106.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Überwachungs- und Kontrollsysteme einzurichten;

Teil XIV —   Sonderbericht Nr. 11/2011 des Rechnungshofs „Ermöglichen Konzeption und Verwaltung der Regelung für geografische Angaben, dass sie wirksam ist?“

107.

begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs und nimmt seine Feststellungen zur Kenntnis, dass:

die Rechtsvorschriften über die Regelung für geografische Angaben keine Mindestanforderungen für die Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikationen festlegen und auch nicht Aspekte wie etwa die mit den Kontrollen mindestens abzudeckenden Bereiche, ihre Häufigkeit, die Methode für die Auswahl der Kontrollen sowie die an den verschiedenen Phasen von Herstellung und Vertrieb der Erzeugnisse beteiligten Akteure, die einer Kontrolle zu unterziehen sind, berücksichtigen;

die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 nicht die Frage aufgreift, ob die Kontrollen der Mitgliedstaaten zur Aufdeckung und Vermeidung unerlaubter Vorgehensweisen in Verbindung mit der Regelung für geografische Angaben verbindlich sind und wie diese Kontrollen aussehen sollen;

108.

äußert seine Besorgnis darüber, dass dies nach der Prüfung des Hofs dazu führt, dass sich die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten in einer Reihe wichtiger Fragen unterscheiden, und vertritt die Ansicht, dass diese Unterschiede künftig verringert werden müssen; nimmt den Vorschlag der Kommission (KOM(2010) 733) zum so genannten „Qualitätspaket“ zur Kenntnis; fordert angemessene Kontrollstrukturen und -systeme, die eine beständig hohe Qualität der Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe sicherstellen und unerlaubte Vorgehensweisen in allen Mitgliedstaaten wirksam verhindern und aufdecken; ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht zur Schaffung zusätzlicher Kontrollinstanzen, zur Festlegung von äußerst strengen Kontrollanforderungen und einer weiteren Zunahme an Bürokratie führen darf;

109.

unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, Prüfungen der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Regelung für geografische Angaben durchgeführten Kontrollen in den Plan der Kommission für regelmäßige Prüfungen in den Mitgliedstaaten einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, entsprechend darauf zu reagieren;

110.

verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Verfahren zur Prüfung der Anträge sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Kommissionsebene langwierig sind, und fordert die Kommission auf, die bürokratischen und langwierigen Verfahren der Eintragung zu vereinfachen und zu verkürzen, um die Regelung für geografische Angaben für potenzielle Antragsteller attraktiver zu machen, die derzeit durch die zu zeitraubenden Antragsverfahren abgeschreckt werden;

111.

ist besorgt, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung festgestellt hat, dass der Bekanntheitsgrad der Regelung für geografische Angaben bei Verbrauchern und Erzeugern gering ist; bringt zudem seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die derzeit gewählten Optionen nach Ansicht des Hofs kaum dazu beitragen werden, die Regelung für geografische Angaben besser bekannt zu machen, und nicht geeignet sind, den Herstellern eine Beteiligung nahezulegen; fordert die Kommission daher auf, die Lage eingehend zu prüfen, eine klare Strategie auszuarbeiten und wirksame Maßnahmen und Mittel festzulegen, mit denen der derzeitigen mangelnden Bekanntheit der Regelung für geografische Angaben begegnet werden kann und ihre Erzeugnisse und Logos gefördert werden können, etwa indem sie selbst eine Kampagne durchführt;

112.

unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, ein System der gegenseitigen Amtshilfe einzuführen, das dem konkreten Bedarf der einzelstaatlichen Behörden im Umgang mit der Regelung für geografische Angaben Rechnung trägt;

113.

ruft in Erinnerung, dass die EU-Regelung für geografische Angaben zwei Arten von geschützten Namen unterscheidet, die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe (g.g.A.); weist darauf hin, dass diese Bezeichnungen für die Verbraucher verwirrend sind, da aus ihnen nicht eindeutig hervorgeht, worin der Unterschied besteht; regt daher eindeutigere Bezeichnungen an, die den Verbraucher erkennen lassen, dass sich diese geschützten Namen in dem Grad und der Art des Zusammenhangs, der zwischen einem Erzeugnis und einem geografischen Gebiet besteht, unterscheiden;

114.

ist besorgt über die jüngsten Presseberichte über die unangemessene und missbräuchliche Verwendung geschützter Ursprungsbezeichnungen durch bestimmte Drittländer; ersucht die Kommission, auch im internationalen Handel aktive Maßnahmen zum Schutz von im Rahmen der Regelung der EU für geografische Angaben geschützten Erzeugnissen zu ergreifen und auf diesbezügliche Abkommen mit Drittländern hinzuarbeiten;

115.

fordert die Kommission auf, das Parlament über die Ergebnisse ihrer Maßnahmen zu unterrichten;

Teil XV —   Sonderbericht Nr. 15/2011 des Rechnungshofs „Ist durch die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen gewährleistet?“

116.

begrüßt den Sonderbericht und unterstützt im Allgemeinen die Empfehlungen des Rechnungshofs mit den nachstehenden Bemerkungen und mit der Feststellung, dass nur acht Mitgliedstaaten für diese Prüfung ausgewählt wurden;

117.

nimmt die Bewertung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Kommission zügig und effizient auf die Finanzkrise reagiert und auf diese Weise wesentlich dazu beigetragen hat, den Bankrott wichtiger Finanzinstitutionen mit Sitz in der Union zu verhindern;

118.

fordert die Kommission auf, eine aktivere Haltung in ihren Beziehungen zu den Mitgliedstaaten einzunehmen und insbesondere

mehr Bemühungen zu unternehmen, den Mitgliedstaaten die Vorschriften über staatliche Beihilfen näherzubringen, indem sie bewährte Verfahren verbreitet und mehr praktische Anleitungen liefert;

dafür Sorge zu tragen, dass — soweit zutreffend — alle staatlichen Beihilfen ordnungsgemäß gemeldet werden, und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Mitgliedstaaten zur Disziplin angehalten werden, wenn dies nicht der Fall ist;

unverzüglich mehr Personal für die Kontrolle staatlicher Beihilfen zur Verfügung zu stellen;

119.

verweist auf die Schwachstellen im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Beschlussfassungsprozess zu beschleunigen und seine Transparenz zu steigern, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Dauer des Ermittlungsverfahrens begrenzt wird; verweist auf die hohe Zahl von an die Mitgliedstaaten gerichteten Ersuchen um Information und hält die Kommission dazu an, diese Ersuchen zu begrenzen, um das Verfahren zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, das Parlament darüber zu unterrichten, wie viel Zeit durchschnittlich in den letzten vier Jahren zum Abschluss der Fälle in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich war;

120.

hält die Kommission dazu an, weiter zu prüfen, ob die im Zuge der erfolgreichen Bewältigung der Finanzkrise gewonnenen Erfahrungen dazu genutzt werden könnten, auch die Arbeit unter „normalen“ Umständen zu straffen, und fordert die Kommission auf, das Parlament bis September 2012 über mögliche Änderungen zu unterrichten, die eingeführt werden;

121.

betont, dass die Rechtssicherheit für alle Interessenträger gewährleistet werden muss; fordert die Kommission in diesem Sinne auf:

unbegründete Beschwerden zügig zu behandeln,

das Verfahren zur Behandlung von Beschwerden generell zu beschleunigen und die notwendigen Ressourcen zuzuweisen, um den Rückstand weiter zu verringern,

den Beschwerdeführer, den Mitgliedstaat und den Begünstigten in gebührender Form über die laufenden Fälle und über das Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten;

122.

vermerkt die Schwachstellen beim Einsatz der verfügbaren Humanressourcen und begrüßt die Absicht der Kommission, ein verbessertes System für die Zeiterfassung einzurichten; unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, Lageberichte zu erstellen, um die für einzelne Fälle aufgewandte Zeit und die Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter wirksam zu überwachen; erwartet, dass ein solches System bis Ende 2012 einsatzfähig ist;

123.

betont, dass staatliche Beihilfen überwacht werden müssen; fordert die Kommission daher auf, ihre Überwachungstätigkeiten sowohl mit Blick auf die Stichprobengröße als auch den Umfang zu intensivieren;

124.

stellt die Schwachstellen beim Prozess der Datenerfassung fest und ersucht die Kommission, ihre Effizienz und Zuverlässigkeit zu verbessern und über die Fortschritte bei der Einführung der Anwendung mit der Bezeichnung SARI (10) vor Ablauf des Entlastungsverfahrens 2010 Bericht zu erstatten;

125.

fordert die Kommission auf, ihre Ex-post-Bewertung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen sowie der Auswirkungen der Beihilfenkontrolle auf Unternehmen, Märkte und die Wirtschaft insgesamt auszuweiten;

126.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0153 (siehe Seite 31 dieses Amtsblatts).

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1).

(8)  Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1), Erwägung 35.

(9)  ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56.

(10)  Die Anwendung SARI ist eine neue zentrale Datenbank, über die die Beihilfen gewährenden Stellen in den Mitgliedstaaten ihre Ausgaben für Beihilfen direkt verschlüsseln können (Sonderbericht Nr. 15/2011, S. 60).


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/86


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für das Haushaltsjahr 2010

(2012/547/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

in Kenntnis des Beschlusses der Kommission 2005/56/EG vom 14. Januar 2005 zur Einrichtung der „Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 63.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/88


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für das Haushaltsjahr 2010

(2012/548/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

in Kenntnis des Beschlusses 2004/20/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Einrichtung einer als „Exekutivagentur für intelligente Energie“ bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Energiebereich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

unter Hinweis auf den Beschluss 2007/372/EG der Kommission vom 31. Mai 2007 zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG in Bezug auf die Umwandlung der Exekutivagentur für intelligente Energie in die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (9),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 81.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(9)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/90


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher für das Haushaltsjahr 2010

(2012/549/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

in Kenntnis des Beschlusses 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004 zur Einrichtung einer als „Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm“ bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

in Kenntnis des Beschlusses 2008/544/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 2004/858/EG zwecks Umwandlung der Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm in die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (9),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 93.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 369 vom 16.12.2004, S. 73.

(9)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/92


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats für das Haushaltsjahr 2010

(2012/550/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

unter Hinweis auf den Beschluss 2008/37/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007 zur Einsetzung der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats für die Verwaltung des spezifischen Gemeinschaftsprogramms „Ideen“ auf dem Gebiet der Pionierforschung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 69.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/94


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für die Forschung für das Haushaltsjahr 2010

(2012/551/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur für die Forschung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

unter Hinweis auf den Beschluss 2008/46/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007 zur Einsetzung der Exekutivagentur für die Forschung für die Verwaltung bestimmter Bereiche der spezifischen Gemeinschaftsprogramme „Menschen“, „Kapazitäten“ und „Zusammenarbeit“ auf dem Gebiet der Forschung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für die Forschung Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für die Forschung, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 87.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/96


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz für das Haushaltsjahr

(2012/552/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

in Kenntnis des Beschlusses der Kommission 2007/60/EG vom 26. Oktober 2006 zur Einrichtung der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 75.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/98


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über den Rechnungsabschluss für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission

(2012/553/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2011 mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht“ (KOM(2011) 323),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06081/1/2012 — C7-0053/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012),

gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 2 und 3,

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Rechnung über die Ausführung des Haushaltsplans vorlegt und eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden der Union aufstellt;

1.

billigt den Rechnungsabschluss für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist, und in seiner Entschließung vom 10. Mai 2012 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010 (7);

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0154 (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts).


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/100


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IV — Gerichtshof

(2012/554/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0259/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Gerichtshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0088/2012),

1.

erteilt dem Kanzler des Gerichtshofs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IV — Gerichtshof, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0259/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Gerichtshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0088/2012),

1.

betont, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 festgestellt hat, er habe „zum Gerichtshof keine Bemerkungen vorzubringen“ (Ziffer 7.23);

2.

begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind, wobei er die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ allgemein auf 0,4 % geschätzt hat (Ziffern 7.9 und 7.10);

3.

stellt fest, dass der Gerichtshof im Jahr 2010 über Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 331 000 000 EUR verfügte (318 000 000 EUR im Jahr 2009) und dass sich die Verwendungsrate auf 97,9 % belief (98,50 % im Jahr 2009); betont, dass der Haushaltsplan des Gerichtshofs ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass es sich bei 75 % der Mittel um Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs und bei den restlichen 25 % um Ausgaben für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachkosten handelt;

4.

erinnert daran, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme des Gerichtshofs im Jahr 2009 einer eingehenden Bewertung unterzogen wurden; betont, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Aufdeckung etwaiger Fehler oder Ausnahmen mit den bestehenden Überwachungs- und Kontrollsystemen wirksam gewährleistet werden konnte;

5.

erinnert außerdem daran, dass der Rechnungshof im Jahr 2009 darauf hingewiesen hat, dass der Gerichtshof im Hinblick auf den Ablauf eines Rahmenvertrags nicht rechtzeitig reagiert hatte; nimmt die Erläuterungen des Gerichtshofs in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht 2010 (6) betreffend die Rechtmäßigkeit des gewählten Verfahrens zur Kenntnis; nimmt zur Kenntnis, dass die Verbesserung der Verwaltung der Vertragsdaten in dem integrierten Verwaltungssystem SAP (Instrument für die Haushaltsführung und Finanzverwaltung) dazu führen dürfte, dass derartige Situationen in Zukunft nicht mehr entstehen;

6.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Direktion Dolmetschen die Empfehlungen des internen Prüfers in Bezug auf die Verwaltung der Dolmetschleistungen und der Ausgaben in Zusammenhang mit externen Dolmetschern umgesetzt hat, und weist darauf hin, dass deren ordnungsgemäße Funktionsweise Gegenstand einer künftigen Prüfung sein wird;

7.

nimmt zur Kenntnis, das die Generaldirektion Infrastruktur im Jahr 2009 einen Aktionsplan erstellt hat, um den wesentlichen Empfehlungen des internen Prüfers in Bezug auf die Verwaltung und Pflege der Kunstobjekte Rechnung zu tragen; erwartet, im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts 2011 über die diesbezüglichen Fortschritte informiert zu werden;

8.

nimmt zur Kenntnis, dass die zuständige Dienststelle zwei interne Prüfungen durchgeführt hat, die die Verwaltung der Kassenmittel, der Bankkonten und der Ausführung der Zahlungen sowie die Tagegelder betrafen; erwartet, im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts über die Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlungen informiert zu werden;

9.

begrüßt, dass die Entwicklung der Anwendung „e-Curia“, die es ermöglicht, Verfahrensschriftstücke elektronisch einzureichen und zuzustellen, im Jahr 2010 in eine Testphase getreten ist, an der zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, wobei mit e-Curia längerfristig eine wesentliche Verringerung des Postverkehrs, eine Digitalisierung der eingehenden und zu versendenden Verfahrensschriftstücke und eine Optimierung der internen Arbeitsabläufe erreicht werden soll;

10.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Gerichtshof die Sachlage im Bereich Dolmetschen in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht 2010 — wie vom Parlament in der Entschließung vom 10. Mai 2011 (7) betreffend die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 (Ziffer 14) gefordert — geprüft hat; stellt fest, dass die Anzahl der Sitzungen stark zugenommen hat (+ 27 %), was hauptsächlich auf die Erweiterung und das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zurückzuführen ist:

Anzahl der Sitzungen  (8)

Mit

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Verhandlungen

350

411

366

369

517

454

520

Andere Sitzungen

63

51

78

54

30

37

102

Sitzungen insgesamt

413

462

444

423

547

491

622

11.

betont, wie wichtig es ist, dass die Institutionen in Bezug auf die Verwaltung von Dolmetschleistungen und die Einstellung von Dolmetschern zusammenarbeiten;

12.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Gerichtshof den Haushaltsbehörden im April 2011 einen aktualisierten Immobilieninvestitionsplan für den Zeitraum 2011–2013 vorgelegt hat, mit dem zwei Hauptziele erreicht werden sollen: einerseits sollen alle Dienststellen des Gerichtshofs an einem Standort vereint werden, andererseits möchte der Gerichtshof Gebäudeeigentümer werden; stellt fest, dass die Baukosten sich schätzungsweise auf 355 300 000 EUR belaufen, wobei sich der bis Ende 2010 zu konsolidierende Saldo auf 40 000 000 EUR belief;

13.

begrüßt, dass aus den Rechtsprechungsstatistiken des Gerichtshofs für das Jahr 2010 hervorgeht, dass die Produktivität insgesamt aufrechterhalten wurde und die Effizienz in Bezug auf die Dauer der Verfahren gesteigert wurde: 16,1 Monate bei Ersuchen um Vorabentscheidung, 16,7 Monate bei Direktklagen (gegenüber 17,1 Monaten im Jahr 2009), 14,3 Monate bei Rechtsmitteln (gegenüber 15,4 Monaten im Jahr 2009);

14.

erwartet, dass die Bemühungen zur Verringerung der Dauer der Verfahren weitergeführt werden; ist diesbezüglich der Auffassung, dass eine interne Umstrukturierung oder die Rückversetzung von spezialisierten Mitarbeitern auf Stellen, die ihrem Fachgebiet entsprechen, diesem Ziel zuträglich sein könnten;

15.

ist besorgt über den starken Anstieg der beim Gerichtshof eingegangenen Rechtssachen (631 im Jahr 2010), während die Anzahl der erledigten Rechtssachen im selben Zeitraum konstant blieb; stellt darüber hinaus fest, dass beim Gerichtshof in dem betreffenden Jahr 799 Rechtssachen anhängig waren, obwohl die Durchschnittsdauer der Verfahren mit 16,1 Monaten so kurz war wie nie zuvor;

Gesamtübersicht über die Tätigkeit des Gerichtshofs  (9)

Rechtssachen

2006

2007

2008

2009

2010

Eingegangen

537

581

593

562

631

Erledigt

546

570

567

588

574

Anhängig

731

742

768

742

799

16.

bekundet seine Besorgnis über den starken Anstieg der beim Gericht eingegangenen Rechtssachen (636 im Jahr 2010); stellt fest, dass die Anzahl der erledigten Rechtssachen zwar leicht abgenommen hat, die Anzahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen jedoch auf 1 300 angestiegen ist, obwohl die durchschnittliche Verfahrensdauer gesunken ist (24,7 Monate im Jahr 2010 gegenüber 27,2 Monaten im Jahr 2009);

Gesamtübersicht über die Tätigkeit des Gerichts  (10)

Rechtssachen

2006

2007

2008

2009

2010

Eingegangen

432

522

629

568

636

Erledigt

436

397

605

555

527

Anhängig

1 029

1 154

1 178

1 191

1 300

17.

unterstützt daher die Initiative des Gerichtshofs, in deren Rahmen er den beiden an der Rechtsetzung beteiligten Organen Ende März 2011 einen Vorschlag für eine Reform seiner Satzung vorgelegt hat, die v. a. die Ernennung von zwölf weiteren Richtern beim Gericht vorsieht; ist der Auffassung, dass diese Initiative so kostengünstig wie möglich durchgeführt werden sollte; hofft, dass die Strukturreformen Anfang 2012 verabschiedet werden können, damit sie sobald wie möglich und noch im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden können;

18.

erwartet, dass in den jährlichen Tätigkeitsbericht eine vollständige Tabelle aufgenommen wird, aus der die gesamten Personalressourcen des Gerichtshofs, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht sowie Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Staatsangehörigkeit ersichtlich sind; ist jedoch auch erfreut darüber, dass der jährliche Tätigkeitsbericht des Gerichtshofes bereits ausführliche Informationen über die Personalverwaltung und die Antwort des Gerichtshofs auf die zusätzlichen Fragen des Parlaments in dieser Angelegenheit enthält; fordert, dass diese Informationen künftig automatisch in den Bericht aufgenommen werden und ebenfalls Aufschluss über die Auswirkungen der Nutzung von Telearbeit und Gleitarbeitszeit („Flexitime“) durch sein Personal geben.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010; S. 91.

(7)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 90.

(8)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 54.

(9)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 6.

(10)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 8.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/104


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof

(2012/555/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0260/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0091/2012),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0260/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0091/2012),

1.

betont, dass die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungshofs für 2010 von einem externen Prüfer durchgeführt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass der unabhängige Prüfer in seinem Bericht zu der folgenden Schlussfolgerung gelangt ist: „Unserer Auffassung nach vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2010 sowie der Cashflows für das zu diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o. g. Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union.“ (6);

2.

stellt jedoch fest, dass es sich hier um eine Rechnungsprüfung im klassischen Sinn handelt, bei der nachgeprüft wird, „ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden“ (Bericht des unabhängigen Rechnungsprüfers, Punkt 1 Absatz 3); wünscht, dass bei künftigen Prüfungen Leistungsindikatoren und Ziele berücksichtigt werden;

3.

fordert, dass die Qualität der Zusammenfassung zu Anzahl sowie Art der durchgeführten internen Prüfungen ebenso wie die abgegebenen Empfehlungen und die aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen verbessert werden; fordert zudem, dass diese Zusammenfassung aussagekräftiger und sachdienlicher formuliert wird;

4.

stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2010 über Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt von 148 600 000 EUR (2009: 188 000 000 EUR) verfügt hat und die Rate der Ausführung 93 % dieser Mittel betrug (2009: 92,1 %); unterstreicht, dass der Haushaltsplan des Rechnungshofs rein administrativer Art ist, wobei 80 % für das Personal des Organs und 20 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben ausgegeben werden:

5.

stellt fest, dass die Ausführungsrate unter Titel 1 „Personal des Organs“ auf 92,3 % im Jahr 2011 gegenüber 87,6 % im Jahr 2009 gestiegen ist und 98 % der Mittel unter Titel 2 „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben“ 2010 in Anspruch genommen wurden;

6.

begrüßt, dass der Rechnungshof nach einer Umstrukturierung die jährlichen Ausgaben für die Sicherheitsdienste um 500 000 EUR gesenkt hat, was gleichzeitig eine effizientere Dienstleistung und eine bessere Risikokontrolle ermöglicht;

7.

fordert das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, die Untersuchungen der OLAF vom Rechnungshof im Jahr 2010 gemeldeten mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten zu beschleunigen;

8.

begrüßt, dass der Rechnungshof den Verhaltenskodex für seine Mitglieder bereits überarbeitet hat und dass dieser Kodex nun vorsieht, dass die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder im Internet veröffentlicht werden;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof 2010 zwei Jahresberichte, 40 besondere Jahresberichte (2009: 37), 14 Sonderberichte (2009: 18) und sechs Stellungnahmen veröffentlicht hat; empfiehlt nachdrücklich, dass der Rechnungshof die Auswirkungen und die Umsetzung seiner in den Sonderberichten enthaltenen Schlussfolgerungen innerhalb einer angemessenen Frist bewertet und den Haushaltskontrollausschuss über seine Befunde unterrichtet;

10.

ist der Auffassung, dass es zur ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel sowie für das Vertrauen der Bevölkerung in die Organe der Union äußerst bedeutsam ist, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu erkennen; erwartet den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Bewältigung von Interessenkonflikten in der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, der Europäischen Chemikalienagentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Arzneimittelagentur planmäßig bis Ende Juni 2012;

11.

begrüßt die professionelle und kollegiale Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss; begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Rechnungshof ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung seiner Arbeitsweise, die im Einklang mit den Forderungen des Parlaments stehen, um die Wirkung seiner Berichte und Stellungnahmen auszuweiten und zu vertiefen, damit seine Stellungnahmen und Berichte effizienter und zweckdienlicher und seine Systeme und Verfahren zuverlässiger werden, so dass auf diese Art und Weise die Synergien zwischen den beiden Organen verstärkt werden;

12.

lobt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss bei den Verfahren der Entlastung der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde einen Sonderbericht über die Wirksamkeit der Gründung von gemeinsamen Unternehmen und über ihren Zusatznutzen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme der Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration vorzulegen;

13.

erinnert daran, dass der Rechnungshof für den Zeitraum 2009-2012 eine Prüfungsstrategie angenommen und folgende Ziele festgelegt hat: 1) Maximierung der mit den Prüfungen insgesamt erzielten Wirkung und 2) Verbesserung der Effizienz durch eine bestmögliche Nutzung der Ressourcen; stellt mit Genugtuung fest, dass der Rechnungshof 2010 die folgenden Prioritäten umgesetzt hat (7):

die Erfüllung der Zielvorgabe, pro Jahr 12 bis 15 Berichte über Leistungsprüfungen vorzulegen;

Entwicklung zweier neuer Produkte: die Erstellung eines Dokuments über die Risiken und Herausforderungen für die neue Kommission (Stellungnahme Nr. 1/2010) sowie die Einrichtung eines neuen Systems zur Berichterstattung über die Weiterverfolgung der Empfehlungen des Hofes ab 2012;

die Überarbeitung der internen Vorschriften des Hofes zur Straffung der Beschlussfassungsverfahren durch die Bildung von Kammern und die Stärkung der Governance;

die Erstellung einer Übersicht über sämtliche Leistungsindikatoren;

die Weiterentwicklung des Ansatzes für die jährliche Prüfung der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union (Zuverlässigkeitserklärung) auf der Grundlage der Empfehlungen einer durch externe Sachverständige unterstützten internen Reflexionsgruppe;

die Umschichtung einer Reihe von Planstellen aus den Unterstützungsdiensten zugunsten der Prüfungstätigkeiten;

14.

begrüßt, dass die Zahl der Planstellen für die Rechnungsprüfungsaufgaben um 6 % gestiegen ist (8);

15.

nimmt zur Kenntnis, dass 2010 beim Rechnungshof 889 Beamte, 48 Vertragsbedienstete und 17 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren; 557 Beamte waren den Prüfungskammern, davon 123 den Kabinetten der Mitglieder zugewiesen; fordert, dass der jährliche Tätigkeitsbericht künftig eine detaillierte Übersicht über sämtliche Personalressourcen des Rechnungshofs, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an der Berufsfortbildung und Staatsangehörigkeit, umfasst;

16.

ist der Auffassung, dass zur zusätzlichen Optimierung der Tätigkeit des Rechnungshofs ein noch erheblicherer Anteil der Bediensteten des Hofs auf Rechnungsprüfungsaufgaben spezialisiert sein und ausschließlich diese durchführen sollte; erwartet, dass dieser Anteil künftig steigen wird;

17.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Rechnungshof insgesamt 376 Dienstreisen durchgeführt hat, davon 351 in die Mitgliedstaaten und 25 in andere Empfängerländer (Frankreich: 52, Deutschland: 38, Vereinigtes Königreich: 32, Italien: 30, Spanien: 26, Niederlande: 23, Schweden: 15, Portugal: 14, Griechenland: 13, Dänemark: 12, Luxemburg: 11, Ungarn: 10, Polen: 10);

18.

fordert den Rechnungshof auf, in seine künftigen Arbeitsprogramme ein systematisches, nach Ablauf einer ausreichenden Frist durchzuführendes Follow-up bestimmter früherer Kontrollen einzubeziehen, um die Fortschritte zu bewerten;

19.

begrüßt, dass der Rechnungshof die effiziente und wirksame Nutzung der Ressourcen durch die Anwendung der Schlüsselleistungsindikatoren misst; nimmt den ständigen Fortschritt zur Kenntnis; fordert dennoch, dass der Rechnungshof eine größere Zahl seiner fristgerechten vorläufigen Feststellungen offenlegt (auf diese Weise kann zusammen mit den geprüften Stellen die sachliche Richtigkeit der wichtigsten Ergebnisse bestätigt werden) (9);

20.

nimmt zur Kenntnis, dass gemäß dem Entwurf der künftigen Haushaltsordnung die Agenturen nach Konsultation des Rechnungshofs einen unabhängigen externen Prüfer benennen können, der prüft, ob der Haushaltsvollzug der Agentur den Vorschriften der Haushaltsordnung entspricht; stellt fest, dass der Rechnungshof anschließend den Bericht des externen Prüfers bei der Ausarbeitung seiner Stellungnahme berücksichtigen würde; stellt fest, dass der Rechnungshof 2011 ein Pilotprojekt mit Eurofound (Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) eingeleitet hat;

21.

verfolgt mit Interesse das Pilotprojekt und seine Ergebnisse; würdigt den möglichen Nutzen dieses neuen Verfahrens, der darin bestehen könnte, dass die Arbeitsbelastung des Rechnungshofs verringert und rationalisiert wird; ist dennoch der Ansicht, dass das Ergebnis hauptsächlich anhand von Indikatoren bewertet werden sollte, die den Faktor Qualität den Faktoren „Zeit“ und „Kosten“ gegenüberstellen;

22.

ermutigt den Rechnungshof, bis Ende 2012 eine eingehende Bewertung der Überwachungs- und Kontrollverfahren im Rat durchzuführen, wie in der Entschließung des Parlaments zur Entlastung für 2009 (10) (Ziffer 8) vorgesehen;

23.

erwartet mit Interesse die der Weiterbehandlung dienende Peer-Review, die der Rechnungshof im Jahr 2012 einzuleiten gedenkt; bekräftigt seine Absicht, einen Initiativbericht über die Verbesserungen auszuarbeiten, die dem Rechnungshof vorgeschlagen werden könnten; erbittet Informationen über die Umsetzung der Schlussfolgerungen der letzten Peer-Review;

24.

bekräftigt überdies seine Absicht, die Überarbeitung der Regeln für die Ernennung der Kandidaten für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs vorzuschlagen, um die geltenden Anforderungen zu verbessern, damit der Hof die aktuellen und künftigen Herausforderungen besser bewältigen kann.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. C 267 vom 9.9.2011, S. 3.

(7)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 26.

(8)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 34.

(9)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 30.

(10)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 94.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/109


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

(2012/556/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0261/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0092/2012),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0261/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0092/2012),

1.

stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Jahr 2010 über Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 127 200 000 EUR (122 000 000 EUR im Jahr 2009) verfügt hat und dass die Verwendungsrate dieser Mittel 98 % (98 % im Jahr 2009) betragen hat; betont, dass der Haushalt des EWSA ein reiner Verwaltungshaushalt ist, wobei 70 % der Mittel auf Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs und 30 % auf Mittel für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben entfallen;

2.

fordert den EWSA auf, Erhöhungen seiner Haushaltsmittel in den kommenden Jahren auf ein absolutes Minimum zu beschränken und neue und erweiterte Tätigkeiten vorwiegend durch Einsparungen zu finanzieren;

3.

wiederholt seine in seiner Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zur Entlastung des EWSA für das Haushaltsjahr 2009 an den EWSA gerichtete Aufforderung, dringend eine umfassende Ausgabenüberprüfung für alle Tätigkeitsbereiche vorzunehmen, um dafür zu sorgen, dass mit allen Ausgaben ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht wird, und so Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, die in der gegenwärtigen Zeit des Sparzwangs der Union den Druck auf den Haushalt verringern würden;

4.

begrüßt es, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind, wobei die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ allgemein auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9 und 7.10);

5.

betont, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 Bemerkungen zur Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des EWSA und zur Auftragsvergabe in einem nicht offenen Verfahren formuliert hat;

6.

stellt mit Genugtuung fest, dass das Präsidium des EWSA am 6. Dezember 2011 eine Reform des Systems der Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des EWSA beschlossen hat, die insbesondere darauf gerichtet ist, dass die Fahr- bzw. Flugscheine ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden, dass die Tage- und Reisegelder an diejenigen der Mitglieder des Parlaments angeglichen werden und dass Vergütungen für den Zeitaufwand der Mitglieder für ihre Tätigkeit und für die diesbezüglichen Verwaltungskosten gewährt werden, da die Mitglieder des EWSA keinerlei Bezüge oder Ruhegehälter zu Lasten des Haushaltsplans der Union erhalten;

7.

befürwortet und erwartet eine rasche Umsetzung des oben genannten Beschlusses vom 6. Dezember 2011;

8.

ist erstaunt über die hohe Anzahl und die mit durchschnittlich 2 000 km hohe mittlere Distanz der Flüge, die von den Mitgliedern des EWSA im Jahr 2010 abgerechnet wurden; verlangt vom EWSA eine detaillierte Aufstellung aller Flüge, die im Jahr 2010 abgerechnet wurden, mit Abflugort, Zwischenstopps, Ziel, Länge des Flugs und den Kosten, die dem europäischen Steuerzahler entstanden sind;

9.

begrüßt, dass in der Sitzung des EWSA-Präsidiums vom 21. Februar 2012 Änderungen in Bezug auf die Anwesenheitsbescheinigungen und die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an Videokonferenzen gemäß den Anregungen des Parlaments (eine solidere Grundlage für die Belege und die in Artikel 12 des Beschlusses des EWSA-Präsidiums vom 21. Februar 2012 vorgesehene Vergütung sowie die Streichung des Punktes zu Videokonferenzen) eingeführt wurden; sieht den Ergebnissen der Verhandlungen erwartungsvoll entgegen, die zwischen dem EWSA und dem Rat geführt werden, um eine abschließende und zufriedenstellende Lösung all dieser Fragen herbeizuführen, bei denen die Entscheidung beim Rat liegt;

10.

nimmt mit Genugtuung den Beschluss des Präsidiums des EWSA zur Kenntnis, wonach die Erklärungen der finanziellen Interessen seiner Mitglieder zu veröffentlichen sind; stellt erfreut fest, dass dieser Beschluss bereits umgesetzt wurde;

11.

begrüßt das vermehrte Interesse, das die Mitglieder des EWSA in jüngster Zeit an Finanz- und Haushaltsangelegenheiten zeigen, insbesondere in der Haushaltsgruppe, und weist darauf, dass sich dieses Interesse in einem uneingeschränkten Engagement sowohl bei der Aufstellung des Haushaltsplans als auch bei der Überwachung seiner Ausführung zeigt; wünscht eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitglieder des EWSA mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments;

12.

begrüßt es, dass die beiden Ausschüsse, der Ausschuss der Regionen und der EWSA, am 27. Dezember 2011 endlich das Umweltzertifikat EMAS (Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) erhalten haben; wünscht, alljährlich darüber unterrichtet zu werden, welche Fortschritte geplant sind und/oder erzielt wurden, um die nachteiligen Umweltauswirkungen der Tätigkeiten der Ausschüsse weiter zu verringern;

13.

begrüßt die Ergebnisse, die in dem Bericht über die Halbzeitüberprüfung der Funktionsweise der Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem EWSA aufgezeigt werden; weist vor allem darauf hin, dass die Einrichtung gemeinsamer Dienste es beiden Ausschüssen ermöglicht hat, Haushaltsmittel einzusparen; wünscht, dass die Ausschüsse die Empfehlungen im Personalbereich (höheres Maß an Harmonisierung der Vorschriften), bei den sozialen und medizinischen Diensten sowie bei den internen Diensten umsetzen;

14.

schlägt vor, die vorrangigen Haushaltslinien der beiden Ausschüsse besser miteinander in Einklang zu bringen; ist der Ansicht, dass dies wiederum zu mehr Einsparungen und zu einer weiteren Vertiefung der interinstitutionellen Zusammenarbeit führen würde;

15.

begrüßt den Beschluss des EWSA vom 24. April 2012, eine Bewertung seiner Arbeit durchzuführen, wie dies der Ausschuss der Regionen bereits getan hat (CAF (7): Rahmen für die Selbstbewertung der öffentlichen Dienste), nachdem der Haushaltskontrollausschuss in der von ihm am 27. März 2012 angenommenen Entschließung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte;

16.

nimmt außerdem mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der EWSA die Bemerkungen des Rechnungshofs sorgfältig zur Kenntnis genommen und allen nachgeordneten bevollmächtigten Anweisungsbefugten einen Vermerk übermittelt hat, in dem ihnen die wichtigsten bei Vergabeverfahren einzuhaltenden Elemente in Erinnerung gerufen werden; stellt ferner fest, dass der EWSA verstärkte Anstrengungen unternehmen will, um sicherzustellen, dass in den Bewertungsausschüssen das notwendige Fachwissen im Bereich öffentliches Beschaffungswesen vorhanden ist;

17.

fordert den EWSA auf, die Qualität der Zusammenfassung der Tätigkeiten der Dienststelle Interne Prüfung zu verbessern, um dem Parlament eine Beurteilung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen im EWSA zu ermöglichen; weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Zusammenfassung informativ und sachgerecht sein muss; fordert den EWSA auf, seinem zuständigen Ausschuss unverzüglich eine überarbeitete Fassung zu übermitteln;

18.

hält Anlage D des jährlichen Tätigkeitsberichts, in der die Tätigkeits- und Leistungsindikatoren aufgeführt werden, für sehr nützlich; ist besorgt darüber, dass 12,3 % der beantragten Mittel für den Dolmetscherdienst annulliert wurden, was Kosten in Höhe von 913 344 EUR entspricht; wünscht, darüber unterrichtet zu werden, welche Sofortmaßnahmen getroffen werden, um dieses Problem zu lösen;

19.

fordert eine bessere Finanzplanung und Haushaltsführung, um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden;

20.

erwartet, dass in den jährlichen Tätigkeitsbericht künftig eine vollständige Übersicht über sämtliche, dem EWSA zur Verfügung stehenden Personalressourcen, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen und Staatsangehörigkeit, aufgenommen wird;

21.

fordert den Bürgerbeauftragten erneut auf, den Haushaltsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchungen über das Beförderungsverfahren zu unterrichten;

22.

fordert, dass alle vom EWSA abgegebenen Stellungnahmen den entsprechenden Vorgängen beigefügt werden.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 98.

(7)  Gemeinsames Qualitätsbewertungssystem CAF (Common Assessment Framework), Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung, Maastricht 2006.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/113


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

(2012/557/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0262/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0090/2012),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0262/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0090/2012),

1.

hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 Fehler im Zusammenhang mit der Einstellung eines Bediensteten auf einer Dauerplanstelle und einer Auftragsvergabe für Dolmetschleistungen festgestellt hat;

2.

zeigt sich befriedigt über die vom Ausschuss der Regionen (AdR) gelieferten Erklärungen zu den festgestellten Fehlern und über die Maßnahmen, die getroffen wurden, damit es in Zukunft nicht erneut zu derartigen Situationen kommt (Verbesserung des Verfahrens für die Einstellung von Beamten anderer Organe und der Vorrichtungen zur Überwachung und Kontrolle der Schätzungen der Auftragswerte mittels eines Standarddokuments sowie schließlich Perfektionierung des Überwachungs- und Kontrollsystems mit Hilfe einer Mailbox mit begrenztem Nutzerkreis);

3.

ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind; stellt fest, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ insgesamt auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9 und 7.10);

4.

begrüßt den Beschluss des AdR, ein Standardformat für die Dokumentierung der Schätzungen des Auftragswerts bei Verhandlungsverfahren zu entwickeln und einzuführen;

5.

stellt fest, dass der AdR im Jahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 90 800 000 EUR (2009: 88 000 000 EUR) zur Verfügung hatte und sich die Verwendungsrate dieser Mittel verbessert hat (2010: 99,4 % gegenüber 98,37 % im Jahr 2009); unterstreicht, dass der Haushaltsplan des AdR ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass 72 % für Mitglieder und Personal der Einrichtung und 28 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb ausgegeben wurden;

6.

fordert den AdR auf, die Erhöhungen künftiger Haushaltspläne auf das unabdingbare Minimum zu beschränken und neue oder erweiterte Tätigkeiten in erster Linie durch Einsparungen und die Rationalisierung bestehender Ausgaben zu finanzieren;

7.

fordert den AdR auf, eine umfassende, vom Grundsatz der Null-Basis-Budgetierung ausgehende Überprüfung der Ausgaben vorzunehmen, um Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, anstatt während der einzelnen Haushaltszyklen lediglich einen nominalen Erhöhungssatz zur Berücksichtigung der Inflation auf die bestehenden Haushaltspläne aufzuschlagen;

8.

stellt mit Genugtuung fest, dass der AdR im Anschluss an die Forderung des Parlaments in seiner Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 sein Haushaltsverfahren ausgebaut hat, wobei dieses derzeit vier Stufen umfasst: Vorbereitung durch die Verwaltung des AdR, Bewertung des Vorentwurfs durch den Ausschuss „Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten“ (CAFA), Stellungnahme des Präsidiums und der Vollversammlung des AdR zum Entwurf des Haushaltsplans und Halbzeitüberprüfung der Ausführung („mid-term-review“);

9.

begrüßt, dass es beiden Ausschüssen, dem AdR und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), am 27. Dezember 2011 schließlich gelungen ist, die Zertifizierung nach EMAS (System der Europäischen Union für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) zu erlangen; möchte über den Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen informiert werden;

10.

begrüßt die Ergebnisse, die in dem Halbzeit-Evaluierungsbericht zur Funktionsweise der Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem AdR und dem EWSA aufgezeigt werden; stellt grundsätzlich fest, dass die Schaffung gemeinsamer Dienste den beiden Ausschüssen Einsparungen im Haushalt ermöglicht hat; wünscht, dass die Ausschüsse die Empfehlungen im Personalbereich (stärke Harmonisierung der Vorschriften), bei den sozialen und ärztlichen Diensten und bei den internen Diensten umsetzen; möchte vor dem nächsten Entlastungsverfahren über die Höhe der Einsparungen informiert werden;

11.

beglückwünscht den AdR zur Qualität der Zusammenfassung über die Tätigkeiten des internen Auditdienstes; verlangt, dass die Prüfungen zur Durchsetzung der Rechte, die derzeit festgestellt werden, und zur Bewirtschaftung der Haushaltslinien so bald wie möglich durchgeführt werden und dass den Empfehlungen bezüglich der Einführung interner Kontrollstandards und der Angemessenheit der internen Finanzströme stärker nachgekommen wird;

12.

beglückwünscht den AdR zu seinem Verbesserungsplan im Anschluss an die Selbstbewertung seines Organisationsmanagements (CAF (7): Selbstbewertungsrahmen für die öffentlichen Dienste), der Folgendes vorsieht:

Verbesserung der Auswirkungen und der Weiterverfolgung der beratenden und politischen Tätigkeiten,

bessere Unterstützung für politische Maßnahmen und Stärkung der interinstitutionellen und internationalen Partnerschaften,

Ausbau der Zusammenarbeit mit und zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden,

Untersuchung des Potenzials für Effizienzgewinne des politischen Instrumentariums des AdR, einschließlich möglicher Einsparungen bei den Reisekosten, durch den Einsatz von Videokonferenzen,

bessere Unterstützung der Mitglieder des AdR bei der Vermittlung der Aktivitäten des AdR gegenüber den Vertretern der Bürger,

Veranstaltung regelmäßiger Seminare für Führungskräfte unter Teilnahme des Präsidenten des AdR;

wünscht, über diese Initiative im jährlichen Tätigkeitsbericht unterrichtet zu werden;

13.

spricht dem AdR für die durchweg hohe Qualität seiner jährlichen Tätigkeitsberichte seine Anerkennung aus; wünscht, dass dieser Bericht künftig durch eine vollständige Übersicht über sämtliche dem AdR zur Verfügung stehenden Humanressourcen, aufgeschlüsselt nach Funktionsgruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Staatsangehörigkeit, ergänzt wird;

14.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass im Interesse der Transparenz die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder aller Organe, einschließlich regelmäßiger Aktualisierungen dieser Erklärungen, im Internet zugänglich sein müssen; stellt in diesem Zusammenhang mit Genugtuung fest, dass das Präsidium des AdR im Dezember 2011 beschlossen hat, die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder online an der Stelle der Website zur Verfügung zu stellen, an der sich die Informationen zu den Mitgliedern befinden;

15.

stellt fest, dass im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips herausgestellt wird, wodurch die Rolle des AdR gestärkt wird; beglückwünscht den AdR in diesem Zusammenhang insbesondere zu seinen Arbeiten zur Strategie „Europa 2020“ und zum mehrstufigen Regierungssystem;

16.

ist der Ansicht, dass der jährliche Wirkungsbericht des AdR ein nützliches Instrument für die Bewertung der Arbeiten des Ausschusses darstellt;

17.

fordert, dass alle vom AdR abgegebenen Stellungnahmen den entsprechenden Vorgängen beigefügt werden.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 102.

(7)  Common Assessment Framework, European Institute for Public Administration, Maastricht 2006.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/117


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter

(2012/558/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0263/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0089/2012),

1.

erteilt dem Europäischen Bürgerbeauftragten Entlastung zur Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0263/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0089/2012),

1.

hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 festgestellt hat, dass er „zum Europäischen Bürgerbeauftragten keine Bemerkungen vorzubringen“ habe (Ziffer 7.31); erinnert jedoch daran, dass der Rechnungshof den Europäischen Bürgerbeauftragten (nachstehend „Bürgerbeauftragter“) aufgefordert hatte, Verfahrensvorschriften für die Einstellung von Bediensteten auf Zeit zu erarbeiten; hätte sich gewünscht, vom Rechnungshof über die Ergebnisse informiert zu werden;

2.

stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte im Jahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 9 332 275 EUR (2009: 9 000 000 EUR) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate dieser Mittel 89,65 % betrug und damit unter dem Durchschnitt der anderen Organe und um zwei Prozentpunkte unter dem entsprechenden Wert des Vorjahres lag (2009: 91,98 %); weist indessen darauf hin, dass die Schwankungen bei der Verwendungsrate im Wesentlichen auf die Personalfluktuation zurückzuführen sind, und hebt hervor, dass der Haushaltsplan des Bürgerbeauftragen ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass 79 % für Mitglieder und Personal der Einrichtung, 15 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb und 6 % für die Wahrnehmung der allgemeinen Aufgaben der Einrichtung ausgegeben wurden;

3.

fordert eine bessere Finanzplanung, um einen effizienteren Haushaltsvollzug sicherzustellen;

4.

ist erfreut darüber, dass der Bürgerbeauftragte im Aktionsplan für das Jahr 2010 grundlegende Leistungsindikatoren sowie einen Fortschrittsanzeiger eingeführt hat, womit die Anstrengungen des Dienstes auf der Grundlage eines Benchmarking-Systems messbar werden; begrüßt die im gesamten Jahresverlauf erzielten Fortschritte;

5.

gibt indessen der Hoffnung Ausdruck, dass Zahl und Anteil der Fälle, in denen der Beschluss über die Zulässigkeit innerhalb eines Monats ergeht — derzeit liegt die entsprechende Rate bei 66 % — weiter zunehmen;

6.

gibt ferner der Hoffnung Ausdruck, dass Zahl und Anteil der Untersuchungen, die in weniger als einem Jahr abgeschlossen werden — derzeit liegt die entsprechende Rate bei 66 % — weiter ansteigen;

7.

begrüßt, dass ein neues Verfahren für die Einstellung von Bediensteten auf Zeit und die Berechnung individueller Ansprüche eingeführt wurde;

8.

begrüßt die vom internen Auditdienst 2010 durchgeführte Prüfung, bei der Bemerkungen des Jahres 2009 Rechnung getragen wurde und die zu dem Ergebnis gelangte, dass das Verwaltungs- und Kontrollsystem vorbehaltlich der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wirksam funktioniert;

9.

weist darauf hin, dass der Jahresbericht 2010 über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten kürzlich Gegenstand eines Initiativberichts war, den das Parlament am 27. Oktober 2011 angenommen hat (6); möchte daher keine weiteren Bemerkungen hinzufügen;

10.

gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der Jahresbericht 2011 über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten gegebenenfalls ein Kapitel über die aufgrund der Entlastungsentschließung des Parlaments getroffenen Maßnahmen sowie eine vollständige Übersicht über sämtliche dem Bürgerbeauftragten zur Verfügung stehenden Humanressourcen, aufgeschlüsselt nach Funktionsgruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Staatsangehörigkeit, umfassen wird.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0467.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/120


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

(2012/559/EU)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0264/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Datenschutzbeauftragten an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2012),

1.

erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung zur Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS,

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0264/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2012),

1.

stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 folgende Bemerkung vorgebracht hat: „Auch wenn die Durchführung eines internen Auswahlverfahrens [ein solches Verfahren wurde 2009 im juristischen Bereich, im technischen Bereich und in den Bereichen Humanressourcen und Sekretariatsaufgaben veranstaltet] aufgrund des hohen Spezialisierungsgrads der von den Mitarbeitern des EDSB zu erfüllenden Aufgaben möglicherweise gerechtfertigt ist, sollte diese Vorgehensweise nicht als Standard angesehen werden. Nach der einschlägigen Praxis sind die Dienste des EPSO in Anspruch zu nehmen, das regelmäßig allgemeine Auswahlverfahren durchführt“ (Ziffer 7.32);

2.

begrüßt, dass der EDSB 2009/2010 in enger Zusammenarbeit mit EPSO ein allgemeines Auswahlverfahren im Bereich Datenschutz veranstaltet hat, um hochspezialisiertes Personal einzustellen;

3.

ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind; stellt fest, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ insgesamt auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9, 7.10 und 7.32);

4.

erinnert daran, dass der Rechnungshof den EDSB bezogen auf das Haushaltsjahr 2009 ersucht hatte, seine Bediensteten aufzufordern, in regelmäßigen zeitlichen Abständen Dokumente zum Nachweis ihrer persönlichen Situation vorzulegen; stellt fest, dass der EDSB in der Zwischenzeit 2010 und 2011 die im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung für 2009 festgestellten Fehler behoben und Instrumente zur Verbesserung der Verwaltung der Zulagen eingeführt hat und dass der Rechnungshof den Fortschritt in seinem Jahresbericht 2011 überprüfen wird;

5.

stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 7 104 351 EUR (2009: 7 000 000 EUR) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate dieser Mittel 82,73 % betrug (2009: 81,44); unterstreicht, dass der Haushaltsplan des EDSB ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass 65 % für Mitglieder und Personal der Einrichtung (Titel 1) und 35 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb (Titel 2) ausgegeben wurden;

6.

fordert den EDSB auf, jährliche Haushaltspläne aufzustellen, die seinem Bedarf entsprechen (Titel 1 wurde 2010 nur zu 75 % in Anspruch genommen), und für eine bessere Ausführung des Haushaltsplans zu sorgen (Ziffer 7.35);

7.

stellt mit Genugtuung fest, dass den Empfehlungen in den Berichten des Rechnungshof und der Kommission zum Haushaltsjahr 2009 wie folgt nachgekommen wurde:

In den Finanzablaufplan („workflow“) wurde ein neues internes System für die finanzielle Überprüfung aufgenommen;

es wurde ein Berater für Buchhaltungsfragen ernannt;

es wurde ein zentrales Verzeichnis der Beanstandungen eingerichtet und

in Kürze wird ein Ex-post-Überprüfungssystem angenommen.

8.

nimmt Kenntnis von der 2010 vorgenommenen tiefgreifenden Änderung im Bereich der Personalorganisation und verlangt, über die Ergebnisse des neuen Organisationsplans informiert zu werden; würde sich in diesem Zusammenhang wünschen, dass der EDSB in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht auch darlegt, wie er den Empfehlungen des Parlaments nachgekommen ist;

9.

weist darauf hin, dass die Einführung eines gesicherten elektronischen Fallbearbeitungssystems einen Fortschritt darstellt; möchte im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht über die weiteren Entwicklungen informiert werden;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB ein System zur Festlegung grundlegender Leistungsindikatoren im Managementplan für das Jahr 2012 samt Fortschrittsanzeiger einführen wird, womit die Anstrengungen des Dienstes auf der Grundlage eines Benchmarking-Systems messbar werden; weist darauf hin, dass dieser Plan im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts 2012 bewertet werden wird;

11.

stellt fest, dass der jährliche Tätigkeitsbericht für 2011 ein Kapitel über die Folgemaßnahmen enthalten wird, die aufgrund der Entlastungsentschließung des Parlaments getroffen wurden;

12.

gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der jährliche Tätigkeitsbericht für 2011 auch eine vollständige Übersicht über sämtliche dem EDSB zur Verfügung stehenden Humanressourcen aufgeschlüsselt nach Funktionsgruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Staatsangehörigkeit, umfassen wird.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/123


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010

(2012/560/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis der Vermögensübersichten und Haushaltsrechnungen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 471 — C7-0273/2011),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission vom 27. April 2011 über die Rechnungsführung im Rahmen des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis der Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds (KOM(2011) 334),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010, zusammen mit den Antworten der Kommission (1), sowie in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 21. Februar 2012 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge der Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 (05458/2012 — C7-0047/2012, 05459/2012 — C7-0048/2012, 05460/2012 — C7-0049/2012),

gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (3) und geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (4),

gestützt auf den Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft („Übersee-Assoziationsbeschluss“) (5) in der durch den Beschluss 2007/249/EG des Rates (6) geänderten Fassung,

gestützt auf Artikel 33 des Internen Abkommens vom 20. Dezember 1995 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (7),

gestützt auf Artikel 32 des Internen Abkommens vom 18. September 2000 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (8),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 74 der Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (9),

gestützt auf Artikel 119 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds (10),

gestützt auf Artikel 142 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (11),

gestützt auf Artikel 76, Artikel 77 dritter Gedankenstrich und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0100/2012),

1.

erteilt der Kommission die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 251.

(2)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 262.

(3)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(4)  ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.

(5)  ABl. L 314 vom 30.11.2001, S. 1, und ABl. L 324 vom 7.12.2001, S. 1.

(6)  ABl. L 109 vom 26.4.2007, S. 33.

(7)  ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(8)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 355.

(9)  ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(10)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1.

(11)  ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis der Vermögensübersichten und Haushaltsrechnungen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 471 — C7-0273/2011),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission vom 27. April 2011 über die Rechnungsführung im Rahmen des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis der Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds (KOM(2011) 334),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010, zusammen mit den Antworten der Kommission (1), sowie in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 21. Februar 2012 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge der Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 (05458/2012 — C7-0047/2012, 05459/2012 — C7-0048/2012, 05460/2012 — C7-0049/2012),

gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (3) und geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (4),

gestützt auf den Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft („Übersee-Assoziationsbeschluss“) (5) in der durch den Beschluss 2007/249/EG des Rates (6) geänderten Fassung,

gestützt auf Artikel 33 des Internen Abkommens vom 20. Dezember 1995 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (7),

gestützt auf Artikel 32 des Internen Abkommens vom 18. September 2000 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (8),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Juli 2011 zu einer EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung (9) und zur Zukunft der EU-Budgethilfe an Entwicklungsländer (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 über die Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu „Mehr und besser zusammenarbeiten: Das Paket 2006 über die Effizienz der Hilfe der EU“ (12),

unter Hinweis auf den Bericht des OECD-Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, der ein Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Pariser Erklärung vom Juni 2009 ist,

unter Hinweis auf den Konsens von Tunis („Targeting Effective Development“) vom 4./5. November 2010 über eine afrikanische Agenda für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe,

unter Hinweis auf das Abschlussdokument der hochrangigen Sitzung der OECD zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe vom Dezember 2011 in Busan,

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 74 der Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (13),

gestützt auf Artikel 119 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds (14),

gestützt auf Artikel 142 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (15),

gestützt auf Artikel 76, Artikel 77 dritter Gedankenstrich und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0100/2012),

A.

in der Erwägung, dass das Hauptziel des Abkommens von Cotonou als Rahmen der Beziehungen der Union zu den Ländern in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und zu den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) die Verringerung und letztendliche Beseitigung der Armut ist, in Einklang mit den Zielsetzungen der nachhaltigen Entwicklung und der allmählichen Integration der AKP-Staaten und der ÜLG in die Weltwirtschaft;

B.

in der Erwägung, dass der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) das wichtigste Instrument der Europäischen Union für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten darstellt;

C.

in der Erwägung, dass die Kommission trotz wiederholter Forderungen des Parlaments, den EEF in den Haushaltsplan einzubeziehen, in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2011„Ein Haushalt für Europe 2020“ (KOM(2011) 500) vorgeschlagen hat, dass die Mittel des EEF für den Zeitraum 2014-2020 nicht in den Unionshaushalt einfließen sollen, was bedeutet, dass der EEF nicht im Rahmen der allgemeinen Haushaltsordnung, sondern gemäß speziellen Finanzbestimmungen ausgeführt wird;

D.

in der Erwägung, dass der Gesamtbetrag der über den EEF bereitgestellten Mittel in den kommenden Jahren erheblich steigen wird, da der Betrag der Union im Rahmen des zehnten EEF für den Zeitraum 2008-2013 auf 22 682 000 000 EUR festgesetzt wurde, was im Vergleich zur Mitteldotierung des neunten EEF eine nominale Zunahme von 37 % pro Jahr bedeutet, wobei sich die Auszahlungen aus dem EEF von 2000 bis 2010 verdoppelt haben und das Problem der Absorptionskapazität weiter besteht;

E.

in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), der gemeinsam mit der Kommission für die Verwaltung der europäischen Entwicklungshilfe verantwortlich ist, ein Jahr nach seiner Einrichtung wegen Ineffizienz und gravierender struktureller Probleme und Übergangsprobleme in den Delegationen der Union kritisiert wurde;

F.

in der Erwägung, dass sich der Bereich der Entwicklungshilfe ständig weiterentwickelt und dass die Entwicklungshilfe in einem weiteren Rahmen zu sehen ist, in dem Handel, Überweisungen und andere Einkommensquellen für viele Entwicklungsländer heutzutage wichtiger sind als die gesamten Zahlungen der öffentlichen Entwicklungshilfe;

G.

in der Erwägung, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht — zwischen den Gebern und den Partnerländern einerseits und zwischen den Partnerländern und deren Bürgern andererseits — Vorbedingungen für wirksame Entwicklungshilfe sind; in der Erwägung, dass die Geber und die Partnerländer in der Pariser Erklärung und im Aktionsplan von Accra über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit übereingekommen sind, detaillierte und rechtzeitige Informationen über den aktuellen und künftigen Mittelfluss zu veröffentlichen, um den Entwicklungsländern eine präzisere Haushaltsführung und Finanzkontrolle zu ermöglichen;

H.

in der Erwägung, dass die Entwicklungshilfe oft in einem Kontext schwacher staatlicher Institutionen, verbreiteter Korruption und unzureichender interner Kontrollsysteme in den Empfängerländern geleistet wird, und dass die Prüfung des Entwicklungshaushalts der Union deshalb besonders wichtig ist;

I.

in der Erwägung, dass 2010 ein Jahr schwerer Herausforderungen an die globale Entwicklungszusammenarbeit war, was z. B. auf die weltweite Finanz- und Schuldenkrise, steigende Lebensmittelpreise und das Erdbeben in Haiti zurückzuführen war;

1.

verweist darauf, dass der EEF durch Projekte und Budgethilfen ausgeführt wird, wobei 2010 66 % der Mittel in Projekte flossen und 34 % über Budgethilfen ausgezahlt wurden; erinnert daran, dass 2010 49 % der Zahlungen aus dem EEF in zentraler Mittelverwaltung abgewickelt wurden, d. h. dass die Kommission die Hilfsmaßnahmen direkt durchgeführt hat, während 11 % der Zahlungen in gemeinsamer Mittelverwaltung erfolgten, also über internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen und die Weltbank; 40 % der Zahlungen wurden in dezentraler Mittelverwaltung abgewickelt, das heißt, dass die Kommission die Behörden in den Empfängerländern mit bestimmten Mittelausführungsaufgaben betraut hat;

2.

stellt mit Zufriedenheit die Rekordwerte bei den Bruttoauszahlungen sowie eine Mittelbindungsrate von nahezu 50 % bei Halbzeit des zehnten EEF fest, womit das angestrebte Ziel, dass bis Ende 2013 alle Mittel des zehnten EEF gebunden sind, weiter in Reichweite liegt; ist jedoch besorgt über die sehr niedrigen Mittelbindungsraten des regionalen Finanzrahmens (20 %) und des Finanzrahmens für die überseeischen Länder und Gebiete (3 %) bei Halbzeit des zehnten EEF; fordert, dass die Kommission dringend die Umsetzung der regionalen Richtprogramme und der ÜLG-Programme beschleunigt;

3.

bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass das Parlament nicht befugt ist, die aus dem EEF finanzierten Maßnahmen auf die gleiche Weise zu kontrollieren wie bei anderen Hilfsinstrumenten wie dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI); fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der demokratischen Kontrolle des Parlaments über den EEF vorzulegen, indem diese mit der Kontrolle über das DCI in Einklang gebracht wird; unterstreicht ferner die Bedeutung der Kontrolle des EEF durch die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU;

Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan

4.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass es eine Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan unterstützt; ist der festen Überzeugung, dass dies ein unerlässlicher Schritt zur Stärkung der demokratischen Kontrolle, der Rechenschaftspflicht und der Transparenz der Finanzierung und zu mehr Kohärenz der politischen Maßnahmen der Union gegenüber den AKP-Staaten ist; unterstreicht, dass sich durch eine Einbeziehung in den Haushaltsplan die Transaktionskosten verringern würden und die Berichterstattungs- und Rechnungslegungserfordernisse vereinfacht würden, indem nur ein einziger Satz Verwaltungsbestimmungen und Entscheidungsstrukturen bestünde; erwartet, dass die Kommission dafür sorgt, dass die Einbeziehung in den Haushaltsplan nicht auf Kosten der Vorhersehbarkeit der Finanzhilfen für die AKP-Länder erfolgt;

5.

bedauert zutiefst, dass die Kommission in ihrer Mitteilung „Ein Haushalt für ‚Europe 2020‘ “ nicht vorgeschlagen hat, den EEF im Finanzrahmen 2014-2020 in den Unionshaushalt einzubeziehen; drängt darauf, dass der EEF so bald wie möglich und spätestens 2020, wenn das Abkommen von Cotonou ausläuft, in den Unionshaushalt einbezogen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den Haushaltsplan unverzüglich vorzubereiten;

6.

fordert den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, positiv auf den Vorschlag der Kommission zu reagieren und ihre Zustimmung dazu zu erteilen, dass der EEF ab 2020 voll in den Unionshaushalt einbezogen wird; hält diese Maßnahme für längst überfällig; erwartet, dass die Kommission diese Zusage einhält und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um mit den Vorbereitungen auf die Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan zu beginnen;

7.

betont, dass die Einbeziehung des EEF in den Unionshaushalt nicht impliziert, dass die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt gekürzt werden können;

Zuverlässigkeitserklärung

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

begrüßt, dass nach Ansicht des Rechnungshofes die endgültigen Jahresabschlüsse des achten, neunten und zehnten EEF in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der EEF zum 31. Dezember 2010 vermitteln;

9.

verweist auf die Ansicht des Rechnungshofs, wonach immer noch häufig Kodierungsfehler vorlegen; nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass diese Fehler zwar 2010 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse hatten, dass sie sich jedoch auf die Zuverlässigkeit der Daten von EuropeAid zur Haushaltsführung auswirken können;

10.

nimmt den Aktionsplan von EuropeAid zur Verbesserung der Qualität der Informationen über Verträge in ihrem Managementinformations- und Buchführungssystem (CRIS) sowie die Initiative im Bereich Rechnungslegung zur Kenntnis, mit der den Nutzern dabei geholfen wird, Rechnungslegungsinformationen korrekt zu kodieren und zu klassifizieren; erwartet die Einleitung einer Überprüfung des CRIS-Prüfmoduls im Jahr 2012; fordert die Kommission auf, den zuständigen Parlamentsausschüssen darüber Bericht zu erstatten, ob der erwartete Rückgang der anhaltenden Kodierungsfehler und eine weitere Verbesserung der Qualität der Datenerfassung stattgefunden hat;

11.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Einführung des neuen periodengerechten Rechnungsführungssystems (ABAC-EEF) praktisch abgeschlossen ist; stellt fest, dass durch das neue Buchführungssystem die Rahmenbedingungen für das Rechnungswesen verstärkt werden und die Qualität der Kodierung sich verbessert;

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

12.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass Einnahmen und Mittelbindungen nach Auffassung des Rechnungshofs keine wesentlichen Fehler aufwiesen, ist jedoch sehr besorgt über die große Häufigkeit nicht quantifizierbarer Fehler in den Mittelbindungen hinsichtlich der Einhaltung der Ausschreibungsvorschriften und der gesetzlichen Fristen für die Unterzeichnung von Verträgen;

13.

ist besorgt über die Stellungnahme des Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Zahlungen, wonach die Zahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren; verweist darauf, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote bei den Zahlungen aus dem achten, neunten und zehnten EEF nach der Schätzung des Rechnungshofs bei 3,4 %, also über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt und dass außer bei Lieferaufträgen bei allen Arten von Projekten sowohl quantifizierbare als auch nicht quantifizierbare Fehler festgestellt wurden;

14.

stellt fest, dass die bei Zahlungen für Projekte aufgedeckten quantifizierbaren Fehler weiterhin hauptsächlich folgende Aspekte betreffen: a) Genauigkeit: Kalkulationsfehler, b) Auftreten: Fehlen von Rechnungen oder sonstiger Belege für erbrachte Leistungen oder Lieferungen, c) Berechtigung: Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraums angefallen waren oder nicht im Auftrag vorgesehene Posten betrafen und vorschriftswidrige Zahlung der MwSt. oder Nichtverhängung obligatorischer Sanktionen;

15.

ist besonders beunruhigt über die Zunahme der Projekte mit schlechten Leistungsdaten im Jahr 2010 (12,6 % gegenüber 11 % 2009) (16) und über die weiterhin anhaltend hohe Fehlerhäufigkeit bei den Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der dezentralen Mittelverwaltung;

16.

bedauert die anhaltend hohe Zahl nicht quantifizierbarer Fehler bei den Zahlungen; stellt fest, dass die nicht quantifizierbaren Fehler hauptsächlich Erfüllungsgarantien, die Nichteinhaltung von Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Verwaltungsausgaben, sowie unzureichende Belege und Widersprüche mit Vertragsbestimmungen betrafen;

17.

stellt fest, dass die nicht quantifizierbaren Fehler nach Ansicht der Kommission keine finanziellen Auswirkungen hatten; nimmt die beträchtliche Ausweitung des Online-Fortbildungsangebots von EuropeAid sowie die Vorbereitungsseminare für neu ernannte Delegationsleiter usw. als eine Strategie zur Verringerung der nicht quantifizierbaren Fehler zur Kenntnis; erwartet von der Kommission, dass sie darlegt, ob dadurch die Zahl der nicht quantifizierbaren Fehler zurückgeht; fordert die Kommission auf, die Ex-ante-Kontrollen zu verschärfen, um nicht quantifizierbare Fehler und mögliche Verluste wegen der Nichteinhaltung der für Bankgarantien geltenden Vorschriften zu vermeiden;

Restfehler

18.

verweist darauf, dass EuropeAid immer noch an einem zentralen Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Vorgängen arbeitet; nimmt die Behauptung der Kommission zur Kenntnis, wonach ihre Netto-Restfehlerrate niedriger ist als die vom Rechnungshof geschätzte Fehlerrate; verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass seine Prüfung die Aussage des Generaldirektors von EuropeAid, er könne mit angemessener Sicherheit feststellen, dass die von EuropeAid aus den EEF geleisteten Zahlungen höchstwahrscheinlich nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren, nicht bestätigt hat;

19.

bedauert die mangelnde Vereinbarkeit zwischen der auf der Grundlage des jährlichen Ansatzes des Rechnungshofs und der derzeitigen Methodik vorgenommenen Schätzung der wahrscheinlichsten Fehlerquote durch den Rechnungshof einerseits und andererseits der Praxis der Kommission, auf die Netto-Restfehlerrate Bezug zu nehmen, die sich auf mehr als ein Jahr erstreckt; vertritt die Ansicht, dass der auf der Restfehlerrate beruhende Ansatz in seiner derzeitigen Form keine vergleichbaren Daten für das jährliche Entlastungsverfahren liefert; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission mit dem Rechnungshof dahingehend übereinstimmt, dass weitere quantifizierte Belege gefunden werden sollten; fordert die Kommission auf, den Prozess der Entwicklung des Schlüsselindikators zur Einschätzung der finanziellen Auswirkungen von Restfehlern innerhalb der festgesetzten Zeit, d. h. bis 2013, abzuschließen;

Gesamtbewertung der Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme

20.

bedauert, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für die von der Kommission verwalteten EEF insgesamt nur bedingt wirksam sind; stellt fest, dass die Beaufsichtigung und Überwachung der zentralen Dienststellen von EuropeAid wirksam waren, während sie für die Unionsdelegationen nur bedingt wirksam waren;

21.

bedauert, dass die Mängel in den Überwachungs- und Kontrollsystemen der Unionsdelegationen immer wieder auftreten; erinnert daran, dass der Rechnungshof außerdem bei den meisten Verwaltungen der nationalen Anweisungsbefugten für den EEF in den begünstigten Ländern schlecht dokumentierte und unwirksame Kontrollen, einen Mangel an institutionellen Kapazitäten sowie Ressourcenknappheit und eine hohe Personalfluktuation in den Unionsdelegationen festgestellt hat; fordert daher eine Stärkung der institutionellen Kapazitäten in den Verwaltungen der nationalen Anweisungsbefugten, indem zusätzliche Schulungen im Finanzbereich angeboten und gezielte Leitlinien aufgestellt werden, um diese Schwächen in der Finanzverwaltung zu beheben;

22.

stellt fest, dass in den letzten drei Jahresberichten des Rechnungshofs über die EEF von personellen Engpässen und einer unangemessenen personellen Ausstattung die Rede war, die sich möglicherweise negativ auf die Rechnungsprüfungsprozesse der Union auswirken; ist sehr besorgt über dieses immer wiederkehrende Problem;

23.

betont, dass kompetentes Personal in ausreichender Zahl eine Vorbedingung für eine wirksame Umsetzung und qualitativ hochwertige Überwachung und Weiterverfolgung des Einsatzes der Entwicklungshilfe der Union ist; fordert die Kommission und den EAD in diesem Zusammenhang auf, den personalbezogenen Aspekten ihrer Organisationen sowie der Kosteneffizienz ausreichende Priorität einzuräumen, damit nicht die Fähigkeit irgendeiner Delegation, ihre Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahrzunehmen, gefährdet wird;

24.

nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Ex-ante-Kontrollen sowohl der Anweisungsbefugten der zentralen Dienste von EuropeAid als auch in den Unionsdelegationen nur bedingt wirksam waren; verweist darauf, dass sich EuropeAid bei seinen Ex-ante-Prüfungen weitgehend auf Bescheinigungen externer Überwachungsbeauftragter oder auf externe Prüfungen und Ausgabenkontrollen stützt; bedauert, dass der Rechnungshof aufgrund der hohen Fehlerhäufigkeit festgestellt hat, dass daraus nur eine begrenzte Sicherheit abgeleitet werden kann; stellt fest, dass die Kommission obligatorische Standard-Leistungsbeschreibungen für Prüfer festgelegt hat, um dem zu begegnen;

25.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass sowohl das Kontrollumfeld der zentralen Dienste von EuropeAid als auch das der Unionsdelegationen für wirksam befunden wurde; ist besorgt über die immer wiederkehrenden Mängel in den Überwachungs- und Kontrollsystemen der Unionsdelegationen wie fehlende oder unzulängliche Belegunterlagen oder die Anwendung inkorrekter Ausschreibungsverfahren durch die Durchführungseinrichtungen; stellt fest, dass das Handbuch zum Finanzmanagement für Empfänger von EU-Außenhilfe („Financial Management Toolkit for recipients of EU funds for external actions“) fertig gestellt und verteilt wurde, mit dessen Hilfe den Durchführungseinrichtungen bessere Kenntnisse in den Bereichen Finanzmanagement und Förderfähigkeitsregeln vermittelt werden sollen;

26.

stellt fest, dass die Kommission ihre Bemühungen zur Verbesserung der Überwachungs- und Kontrollsysteme von EuropeAid fortführt, und erwartet, dass die laufende Überprüfung der Kontrollsysteme von EuropeAid (Aktionsplan von EuropeAid zur Stärkung der Kontrollpyramide) hinsichtlich Rechenschaftspflicht, Effizienz und Kostenwirksamkeit positive Ergebnisse zeitigt; fordert die Kommission auf, die zuständigen Parlamentsausschüsse über ihre Maßnahmen zur Behebung der obenerwähnten Probleme zu informieren;

27.

begrüßt, dass im Juni 2010 ein neues Format für die jährliche Berichterstattung der Delegationen über die Reformen bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen in den begünstigten Ländern eingeführt wurde, und fordert die Delegationen auf, dieses neue Rahmenwerk konsequent anzuwenden;

28.

begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, dass der Jährliche Tätigkeitsbericht, insbesondere aufgrund der Verwendung quantitativer Indikatoren, klar und informativ ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Anwendung und der Ergebnisse liefert;

29.

fordert die Kommission auf, mehr Informationen über den Einsatz des EEF in den AKP-Staaten auf nationaler und regionaler Ebene bereitzustellen und für alle von der Union finanzierten Tätigkeiten im Ausland eine größere Öffentlichkeitswirkung zu gewährleisten;

Zuständigkeiten der Kommission und des EAD bei der Umsetzung der Entwicklungshilfe der Union

30.

stellt fest, dass 2010 der EAD Gestalt angenommen und seine Arbeit aufgenommen hat; wiederholt seine Besorgnis darüber, dass die ursprüngliche Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission und Mitarbeitern des EAD in den Unionsdelegationen Anlass zu Verwirrung und zu berechtigter Kritik gegeben hat; fordert eine Verbesserung der Wirksamkeit der europäischen Entwicklungshilfe und eine Überwindung der fragmentierten Art und Weise der Verwaltung der Hilfsgelder;

31.

fordert die Kommission auf, über die Arbeitsweise dieses neuen Systems Bericht zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass die Probleme, die zwischen dem EAD und der Kommission einer Klärung bedurften, in den „Regelungen zur Arbeitsorganisation zwischen den Dienststellen der Kommission und dem EAD bezüglich Fragen der Außenbeziehungen“ geregelt werden; fordert die Kommission auf, dieses Dokument nach seiner Fertigstellung den zuständigen Parlamentsausschüssen zuzuleiten, zusammen mit einer Zusammenfassung der zwischen der Kommission und dem EAD noch offenen Fragen und der Strategie zur Regelung dieser Fragen, sowie der formellen Klärung hinsichtlich der möglichen Flexibilität beim Einsatz von Personal in den Unionsdelegationen;

Budgethilfen

32.

erinnert daran, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über die EEF für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt hat, dass Zahlungen bei den Budgethilfen 2010 eine signifikante Häufigkeit nicht quantifizierbarer Fehler aufwiesen — und zwar eine Fehlerrate von 35 %, so hoch wie 2009, was auf eine anhaltend hohe Zahl von Fehlern bei der Auszahlung von Budgethilfen hindeutet; stellt fest, dass die Kommission zur Lösung dieses Problems ihr Fortbildungsangebot verbessert und das Handbuch zum Finanzmanagement für Empfänger von EU-Außenhilfe aufgelegt hat; fordert die Kommission auf, sich weiter mit diesem Problem zu befassen und darüber zu berichten, ob sich die Situation durch diese Maßnahmen verbessert;

33.

erinnert daran, dass Budgethilfen von der Kommission fast 20 Jahre lang als Hilfemodalität genutzt wurden; stellt fest, dass etwa hinsichtlich Ausgestaltung, Wirksamkeit und Effizienz der Umsetzung, Kontrolle und Berichterstattung immer noch Raum für Verbesserungen besteht;

34.

ist sich der möglichen Vorteile von Budgethilfen durchaus bewusst; hält sie jedoch nicht für die richtige Antwort auf alle Situationen; vertritt die Ansicht, dass diese Hilfemodalität nur dann sinnvoll ist, wenn dabei für ausreichend Transparenz, Rechenschaftspflicht und Effizienz gesorgt ist;

35.

erkennt die von der Kommission unternommenen Anstrengungen und erreichten Verbesserungen hinsichtlich eines stärker formalisierten und strukturierten Verfahrens zur Darlegung der Förderwürdigkeit aus Budgethilfen an, z. B. durch die Einführung eines geänderten Rahmens für die Bewertung der Fortschritte der öffentlichen Finanzverwaltung oder Anleitungen für Budgethilfen an fragile Staaten usw.;

36.

fordert die Kommission auf, sich auf Wirksamkeit der Programme zu konzentrieren, indem die Ergebnisse an den Indikatoren gemessen werden, die Bedingungen und Leistungsindikatoren im Rahmen der Länderstrategiepapiere zu veröffentlichen und dafür zu sorgen, dass in den Berichten der Delegationen die Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen konsequent und fundiert dargelegt werden, indem klare Kriterien festgelegt werden, anhand deren die Fortschritte zu bewerten sind, und die erzielten Fortschritte und die Gründe, aus denen das Reformprogramm u. U. nicht nach Plan umgesetzt wurde, genannt werden;

37.

begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, dass die bislang hohe Zahl nicht quantifizierbarer Fehler in Verbindung mit nachweisbaren Fortschritten bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen nach der Einführung eines geänderten Rahmens für die Überwachung der Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Berichterstattung hierüber im Juni 2010 zurückgegangen ist; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur ständigen Verringerung von nicht quantifizierbaren Fehlern fortzuführen;

38.

nimmt die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011„Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ (KOM(2011) 638) zur Kenntnis, in der es beispielsweise heißt, dass die Kommission ein neues Förderkriterium für „Transparenz und Haushaltskontrolle“ einführen will;

39.

erinnert daran, dass gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (17) Budgethilfen gewährt werden können, sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent, zuverlässig und effizient ist; äußert sich diesbezüglich besorgt über die Risiken, die mit der „dynamischen“ Auslegung der Förderkriterien durch die Kommission verbunden sind; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um ihre Beschlüsse hinsichtlich der Förderfähigkeit von Budgethilfen angemessen zu begründen und sicherzustellen, dass alle Finanzierungsvereinbarungen einen vollständigen und klaren Bezugsrahmen darstellen, der es ermöglicht, die Einhaltung der Zahlungsbedingungen zu bewerten; fordert die Kommission auf, die den einzelnen Budgethilfeprogrammen zuzuweisenden Beträge in einer besser belegten und transparenteren Weise festzulegen;

40.

betont, dass für Budgethilfen eine doppelte Rechenschaftspflicht besteht: zwischen den Gebern und den Partnerländern sowie zwischen den Partnerländern und deren Bürgern; unterstreicht daher das gemeinsame Interesse der Steuerzahler in der Union und in den Partnerländern an transparenten und korrekten Rechnungsprüfungen und betont, dass der Aufbau eigener Kontrollkapazitäten der Partnerländer weiterhin tatkräftig unterstützt werden muss;

41.

erinnert daran, dass die Verwaltung der öffentlichen Finanzen eines der Kriterien für die Gewährung von Budgethilfen an die derzeitigen 102 Empfängerländer ist (18); fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, aus welchen Gründen lediglich 28 PEFA-Berichte über die öffentlichen Ausgaben und die finanzielle Rechenschaftspflicht auf der Website der Kommission verfügbar sind (19);

42.

erwartet, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ein öffentliches Register einrichten, in dem die Vereinbarungen über Budgethilfe, die Verfahren und Entwicklungsindikatoren transparent aufgelistet sind (20);

43.

ersucht die Kommission, regelmäßige Berichte über die Erreichung der mit den Budgethilfen der Union verfolgten Ziele sowie über spezifische Probleme vorzulegen, die in speziellen Empfängerländern aufgetreten sind; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Budgethilfen verringert bzw. gestrichen werden, wenn klare Ziele nicht erreicht werden;

44.

hält das 2010 aufgelegte Grünbuch (21) für einen positiven Beitrag zu den Überlegungen darüber, wie Budgethilfen zu einem effizienteren und wirksameren Instrument zur Armutsminderung gemacht werden können;

45.

fordert die Kommission erneut auf, die Partnerländer dabei zu unterstützen, parlamentarische Kontroll- und Prüfkapazitäten aufzubauen sowie Transparenz und den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen zu verbessern, insbesondere wenn Unterstützung durch Budgethilfen geleistet wird, und zwar im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006; ersucht die Kommission, regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu berichten;

Sonderbericht Nr. 11/2010 des Rechnungshofs „Verwaltung allgemeiner Budgethilfen in AKP-Staaten sowie in lateinamerikanischen und asiatischen Ländern durch die Kommission“

46.

begrüßt die Prüfung des Rechnungshofs und die darin enthaltenen konstruktiven Empfehlungen;

47.

ist der Auffassung, dass die allgemeinen Budgethilfen, wenn sie richtig genutzt werden, ein sehr wertvolles Instrument der Hilfeleistung darstellen, da sie die Eigenverantwortung und Verantwortlichkeit der Empfängerregierungen sowie die Notwendigkeit einer nachdrücklicheren Kontrolle durch Parlamente und die Mitwirkung der Zivilgesellschaft in Empfängerländern steigern können, während zugleich sowohl die Basis als auch die Notwendigkeit eines soliden politischen Dialogs zwischen der EU und den Empfängerländern verstärkt werden;

48.

ist äußerst besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Kommission die Hauptrisiken für die Wirksamkeit allgemeiner Budgethilfeprogramme 20 Jahre, nachdem sie mit der Gewährung von Hilfe über dieses Instrument begonnen hat, nicht angemessen handhabt; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Verstärkung ihres Risikomanagements durch eine ordnungsgemäße Bewertung von treuhänderischen Risiken und Entwicklungsrisiken und vor allem durch eine bessere Nutzung bereits verfügbarer Informationen nachzukommen;

49.

teilt die Auffassung der Kommission, dass eine „dynamische Vorgehensweise“ bei allgemeinen Budgethilfen in manchen Fällen zu wichtigen politischen Ergebnissen führen kann, wenn die Budgethilfen Ländern gewährt werden, deren öffentliches Finanzmanagement Mängel aufweist, die sich aber zu Reformen verpflichtet haben und bei deren Umsetzung auch vorankommen; ist allerdings äußerst besorgt darüber, dass zwölf der AKP-Länder, die sich nicht in einer instabilen Lage befinden und für die in den Länderstrategiepapieren für den zehnten EEF allgemeine Budgethilfen vorgesehen sind, und fünf lateinamerikanische Länder mit allgemeinen Budgethilfeprogrammen im Korruptionswahrnehmungsindex 2009 von Transparency International als Länder mit „grassierender Korruption“ eingestuft sind, was bedeutet, dass sie auf einer Skala von 10 (wenig korrupt) bis 0 (sehr korrupt) weniger als drei Punkte erhielten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, angemessene, rigorose und transparente Methoden zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Unionsdelegationen über genügend geeignete Mitarbeiter verfügen, ehe sie Empfängerländern mit so hohen treuhänderischen Risiken allgemeine Budgethilfen gewährt; fordert in diesem Zusammenhang den EAD auf, seine politische Rolle in vollem Umfang wahrzunehmen, indem er sich aktiv an der Entwicklung der politischen Ziele der Empfängerländer zur Bekämpfung von Korruption und an der Sicherung von Fortschritten zur Erreichung dieser Ziele beteiligt;

50.

ist besorgt über die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs, dass der notwendigen Stärkung von Kontrollinstanzen wie Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Empfängerländern nicht genug Beachtung geschenkt wurde, obwohl eine verstärkte parlamentarische Kontrolle und Einbeziehung der Zivilgesellschaft für die Ziele des Kapazitätsaufbaus in Bezug auf allgemeine Budgethilfen von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, mehr für die Verbesserung der Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und einer verantwortungsvollen Regierungsführung in den Empfängerländern zu tun;

51.

fordert die Kommission auf, solche Ziele in ihren allgemeinen Budgethilfeprogrammen vorzusehen, die den konkreten Gegebenheiten des Partnerlandes Rechnung tragen, da das Gesamtziel allgemeiner Budgethilfeprogramme darin besteht, die Umsetzung der nationalen Entwicklungsstrategie eines Landes zu unterstützen;

52.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf,

vereint mit Entschlossenheit aufzutreten, um eine gewichtige politische Rolle in ihrem Dialog mit den Empfängerländern zu spielen, die für den Erfolg der allgemeinen Budgethilfen unerlässlich ist, insbesondere in Verbindung mit der gewaltigen potenziellen Wirkung einer gemeinsamen Unionspolitik aller Mitgliedstaaten,

die Koordinierung ihrer Verfahren zu verbessern,

ihr Engagement für die Ziele der allgemeinen Budgethilfen zu verstärken,

möglichst keine gemischten Signale an die Empfängerländer zu senden, auch wenn dies vielleicht den Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens so schwierig erscheint wie die begründeten Forderungen an Länder, die allgemeine Budgethilfen erhalten, nach verantwortungsvoller Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit;

53.

ist besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass Konzeption und Durchführung der vier Komponenten allgemeiner Budgethilfeprogramme (Finanzierung, Unterstützung für den Kapazitätenaufbau, Bedingungen und Dialog) nicht gewährleisten, dass deren Wirkungspotenzial voll ausgeschöpft wird; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen und die den einzelnen allgemeinen Budgethilfeprogrammen zuzuweisenden Beträge in einer besser belegten und transparenteren Weise festzulegen, ihren Kapazitätenaufbau auf den vorrangigen Bedarf auszurichten, ihre Verwaltung von leistungsbezogenen Bedingungen bezüglich der allgemeinen Bedingungen für die Förderwürdigkeit und der besonderen Bedingungen für die Auszahlung zu verbessern und ihre Herangehensweise an den Dialog zu verbessern;

54.

fordert die Kommission auf, einen systematischeren Dialog mit den Empfängerländern über alle Aspekte allgemeiner Budgethilfen zu führen, und legt ihr nahe, die Sachkenntnis ihres Personals in den Unionsdelegationen zu verbessern, um diesen Dialog zu stärken; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Mitarbeiter der Unionsdelegationen, die allgemeine Budgethilfen umsetzen, angemessenen Zugang zu Humanressourcen und Informationen haben;

55.

fordert die Kommission auf, ihre Berichterstattung über die Wirksamkeit ihrer allgemeinen Budgethilfeprogramme zu verbessern, insbesondere durch die Entwicklung einer geeigneten Methode zur quantitativen Evaluierung und eine systematische Überwachung von Fortschritten anhand eindeutiger Indikatoren und messbarer Zielvorgaben;

56.

bekräftigt seine Aufforderungen an die Kommission, einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Budgethilfen zu erstellen, damit die Stärken und Schwächen laufender Budgethilfeprogramme besser ermittelt werden können;

57.

fordert die Kommission und andere Geber auf, zusammenzuarbeiten und regelmäßig gemeinsame Evaluierungen durchzuführen, um die Wirksamkeit von Hilfe, die über allgemeine Budgethilfeprogramme gewährt wird, für die Armutsminderung zu bewerten;

Entwicklungsprioritäten, Entwicklungszusammenarbeit mit größerer Wirkung

58.

unterstreicht, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung, Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Armutsminderung integrierte Ziele der Durchführungseinrichtungen in den Ländern sein müssen, in denen Hilfe aus dem EEF verteilt wird;

59.

erinnert an die Ereignisse des Arabischen Frühlings im Jahr 2011 sowie daran, wie wichtig es ist, bei jeglicher Entwicklungshilfe den Schwerpunkt auf die demokratischen Grundsätze und die Unterstützung des Demokratieaufbaus zu legen;

60.

bekräftigt sein Eintreten für die Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, die auf echter Partnerschaft aufbaut, wie es in der Pariser Erklärung der OECD und im Aktionsplan von Accra festgelegt ist;

61.

nimmt mit Zufriedenheit die Mitteilung der Kommission „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (KOM(2011) 637) vom 13. Oktober 2011 zur Kenntnis, in der die weitere Förderung der sozialen Inklusion und der menschlichen Entwicklung festgelegt ist; drängt darauf, dass mindestens 20 % der Fördergelder der Union in die Sektoren Grund- und Sekundarbildung sowie Basisgesundheit fließen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der Gesundheit von Müttern mehr Gewicht beizumessen, da dieser Bereich ein Millennium-Entwicklungsziel darstellt, in dem die Fortschritte bisher sehr enttäuschend waren;

62.

fordert die Kommission erneut auf, der Stärkung der Gesundheitssysteme Vorrang einzuräumen und sich dabei insbesondere auf die ärmsten Menschen zu konzentrieren, um die Qualität des Lernens zu verbessern und zur Schaffung eines politischen Rahmens beizutragen, der den armen Menschen zugute kommt und gleichstellungsorientiert ist; fordert die Kommission auf, für aus Unionsmitteln finanzierte Tätigkeiten in Übersee eine größere Öffentlichkeitswirkung zu gewährleisten;

63.

begrüßt, dass die Entwicklungshilfe nicht länger die wichtigste Einkommensquelle für viele der ärmsten Länder der Welt ist; betont, dass die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe voraussetzt, armen Ländern die Mobilisierung eigener Einnahmen zu ermöglichen, und bedauert, dass illegale Kapitalflucht aus Entwicklungsländern in einem Umfang, der den Zufluss von Kapital in diese Länder übersteigt, z. B. durch Korruption und Steuerhinterziehung in großem Stil, ein akutes und erhebliches Problem darstellt, das die Armutsminderung behindert und die Abhängigkeit von Hilfe verlängert;

64.

unterstreicht ferner, dass eine langfristige soziale und wirtschaftliche Entwicklung andere nachhaltige Einkommensquellen als Hilfsleistungen erfordert; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass gesunde und gut funktionierende Handelsbeziehungen im Einklang mit den Grundsätzen der WTO für die Entwicklungsländer wesentlich sind, und legt der Kommission, dem Rat und den AKP-Ländern deshalb nahe, Lösungen für die noch ausstehenden Fragen im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Freihandelsabkommen zwischen Europa und dem AKP-Raum zu finden;

65.

ist besorgt über die Kontrollverfahren, die von der Kommission in Fällen durchgeführt werden, in denen Unionsmittel von internationalen Organisationen im Rahmen gemeinsamer Mittelverwaltung verwaltet werden; weist darauf hin, dass die Bestimmungen über die Kontrollen und die Weiterverfolgung der Verwendung von Unionsmitteln sowie deren Durchführung im Rahmen der gemeinsamen Mittelverwaltung ernsthafte Mängel aufweisen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle ihre Partner der Kommission leichten und unbürokratischen Zugang zu ihren internen Prüfberichten verschaffen;

66.

verweist auf Afghanistan, wo die Sicherheitslage äußerst schwierig ist und die Mitarbeiter der Kommission nicht mehr frei reisen können, wodurch die Durchführung einer Reihe von standardmäßigen internen Kontrollverfahren erheblich eingeschränkt ist;

67.

weist darauf hin, wie wichtig das Konzept der Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (SRE) ist, um die Verbindungen zwischen Soforthilfe, Aufbauhilfe und Entwicklung zu stärken und einen harmonischen Übergang von der humanitären Hilfe zur Entwicklungshilfe zu gewährleisten; betont, dass noch viel Arbeit geleistet werden muss, um die Koordinierung, Effizienz, Wirksamkeit und konsequente Vorgehensweise in Bezug auf das SRE-Konzept zu verbessern;

68.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzhilfe aus dem EEF mit anderen Instrumenten (Nahrungsmittelfazilität, thematisches Programm zur Ernährungssicherheit, Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, thematisches Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden, Stabilitätsinstrument, Pilotprojekt ländliche Mikrofinanzierungen) abgestimmt wird; fordert die Kommission auf, für eine stärkere Kohärenz und Komplementarität zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe auf politischer Ebene sowie in der Praxis zu sorgen und stärkeres Augenmerk auf Katastrophenrisikoverringerung und Katastrophenvorsorge zu richten sowie die Widerstandsfähigkeit der gefährdeten Bevölkerung zu stärken;

69.

weist darauf hin, dass die Union ein umfangreiches Instrumentarium für die Entwicklungszusammenarbeit braucht, das an unterschiedliche Kontexte angepasst ist, da es in der Entwicklungshilfe keine Patentlösungen gibt; hebt insbesondere hervor, dass es im Umgang mit gescheiterten Staaten oder zutiefst undemokratischen Ländern wie etwa Eritrea, das seiner Bevölkerung trotz einer schweren Nahrungsmittelkrise Hilfe verweigert, spezifischer Instrumente und Arbeitsmethoden bedarf;

70.

vertritt die Auffassung, dass die derzeitige akute Nahrungsmittelkrise am Horn von Afrika u. a. eine tragische Folge nicht vorhandener Kohärenz und Komplementarität zwischen internationaler humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe sowie der missbräuchlichen Spekulation mit Lebensmitteln ist; weist darauf hin, dass es sich hierbei im Gegensatz zu Naturkatastrophen um eine Krise handelt, die langsam entstanden ist und sich schrittweise zu einer humanitären Katastrophe entwickelt hat; erinnert daran, dass Dürren und Nahrungsmittelknappheit am Horn von Afrika bedauerlicherweise chronisch auftreten und dass zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit die Eigenständigkeit der lokalen Landwirte gestärkt werden muss;

71.

stellt fest, dass der Prozess der Halbzeitüberprüfung noch nicht für alle Partnerländer abgeschlossen ist (22), obwohl dies schon 2010-2011 hätte der Fall sein sollen; erwartet von der Kommission, dass sie diesen Prozess so bald wie möglich abschließt und Informationen über den Ausgang des Überprüfungsprozesses auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht;

Hilfe der Unon für Haiti

72.

erinnert an das Erdbeben in Haiti und seine verheerenden Folgen; bedauert die unzureichende Koordinierung der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe (Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung); vertritt die Ansicht, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe auf einer Rückzugsstrategie beruhen sollte; vertritt die Ansicht, dass die Kommission ihre Anstrengungen und ihre Finanzhilfe auf Rehabilitation und Entwicklung ausrichten sollte;

73.

bedauert die mangelhafte Koordinierung zwischen der Delegation der Union und der ECHO-Vertretung; unterstützt eine verstärkte Koordinierung zwischen allen Akteuren der Union in dem Land; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, für eine stärkere Kohärenz und Komplementarität zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe auf politischer Ebene sowie in der Praxis zu sorgen;

74.

bedauert die mangelnde Nachhaltigkeit einiger Projekte und betont, dass die Projekte hauptsächlich darauf abzielen sollten, Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum zu schaffen, was es dem haitianischen Staat ermöglichen würde, seine Einnahmen zu erhöhen und so weniger von ausländischer Hilfe abhängig zu sein; fordert daher die Kommission auf, dem Parlament eine Liste von Projekten vorzulegen, die in Haiti durchgeführt wurden, zusammen mit einer eingehenden Bewertung ihres derzeitigen Standes, um festzustellen, wie nachhaltig sie seither sind;

75.

weist darauf hin, dass die Hilfe der Union in Haiti kaum wahrgenommen wird; vertritt die Auffassung, dass zu einer besseren Wahrnehmung nicht nur die Flagge, sondern auch der Name der Europäischen Union in für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmten Dokumenten erscheinen sollte, und nicht bloß der Name der Kommission oder der GD ECHO, die von den Durchschnittsbürgern in Haiti kaum erkannt werden;

Sonderbericht Nr. 12/2010 des Rechnungshofs über EU-Entwicklungshilfe für Grundbildung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien

76.

begrüßt diesen ausgezeichneten Bericht des Rechnungshofs, der eine umfassende Analyse der Leistungen liefert, die durch die Hilfe der Union für die Grundbildung erzielt wurden; verweist jedoch auch auf die Unzulänglichkeiten des Programms, die nur teilweise auf die Maßnahmen der Kommission zurückzuführen sind;

77.

erkennt voll und ganz die Schwierigkeiten der Kommission bei der Durchführung dieses Programms an, wofür sie in einigen der ärmsten Länder der Region tätig war und oftmals die ärmsten Schichten der Bevölkerung zu erreichen versuchte; betrachtet es ebenfalls als eine bemerkenswerte Leistung, dass bei 45 % der Indikatoren die Zielvorgaben erreicht wurden und bei weiteren 30 % deutliche Fortschritte zu beobachten sind; bittet die Kommission um Auskunft darüber, ob sich diese Zahlen zwischenzeitlich sogar noch weiter verbessert haben;

78.

pflichtet den Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rechnungshofs in vollem Umfang bei und hat die Antworten der Kommission zur Kenntnis genommen;

79.

erinnert an seine früheren Entlastungsberichte, in denen erwähnt wird, dass ein großes Problem bei der Durchführung von spezifischen Entwicklungsprogrammen darin besteht, dass es in den Unionsdelegationen an qualifizierten Mitarbeitern mangelt und an Unterstützung von zentraler Stelle fehlt; ersucht die Kommission, zusammen mit den zuständigen Ausschüssen des Parlaments nach einer dauerhafteren Lösung für dieses Problem zu suchen;

80.

fordert die Kommission auf, die vom Hof festgestellten Mängel systematisch in Angriff zu nehmen; erbittet Informationen zu folgenden Aspekten:

a)

Hinsichtlich der Qualität der Bildung (mit der sich eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Februar 2010 befasste — SEC(2010) 121): Welche anderen Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Bildung werden unternommen, auch wenn in Anbetracht des Programmstarts der Zeitpunkt für eine solche Aussage etwas spät erscheint?

b)

Für einige der im Sonderbericht Nr. 12/2010 behandelten Länder wurden Fälle von Betrug und schlechter Verwaltung staatlicher Ressourcen angeführt, einschließlich Phantomlehrer; wie hilft die Kommission diesen Ländern, diese Betrugsformen zu beseitigen?

c)

Eines der grundlegenden Instrumente für eine erfolgreiche Programmdurchführung sind korrekte Statistiken und Bewertungen des vorhandenen Bildungssystems; der Rechnungshof weist darauf hin, dass solche Statistiken und Bewertungen in mehreren Ländern nicht vorhanden bzw. nicht aktuell sind; mit welchen Maßnahmen will die Kommission hier Abhilfe schaffen?

d)

Wie der Hof angemerkt hat, hängt die Teilnahme von Mädchen an der Grundbildung von einer Vielzahl nicht bildungsbezogener Maßnahmen ab, etwa von der Bereitstellung separater Sanitäreinrichtungen, wobei in einigen der Länder diesbezüglich Fortschritte erzielt wurden; welche spezifischen Maßnahmen hat die Kommission in jedem dieser Länder ergriffen, um die Teilnahme von Mädchen an der Grundbildung zu verbessern, und in welchen dieser Länder werden reine Mädchenschulen als eine mögliche Lösung angesehen?

Investitionsfazilität

81.

erinnert daran, dass sich die aus dem zehnten EEF für die Investitionsfazilität für die AKP-Staaten und die ÜLG bereitgestellten Mittel auf 1 530 000 000 EUR belaufen; stellt fest, dass der Gesamtbetrag aus den unterzeichneten Maßnahmen des Portfolios der Investitionsfazilität im Haushaltsjahr 2 010 374 230 000 EUR betrug; verweist darauf, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) die Investitionsfazilität, die ein revolvierendes risikobehaftetes Instrument ist, das durch den EEF finanziert wird und Privatinvestitionen insbesondere in AKP-Staaten fördern soll, verwaltet;

82.

bedauert, dass die Investitionsfazilität bei der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes und beim Entlastungsverfahren des Parlaments unberücksichtigt bleibt, obwohl die EIB die betreffenden Operationen im Namen und auf Risiko der Union mit EEF-Mitteln durchführt; hält dies politisch und aus Gründen der Rechenschaftspflicht nicht für wünschenswert; betont, dass diese Bestimmungen die Entlastungsbefugnisse des Parlaments einschränken, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Mittel für den EEF aus öffentlichen Geldern bestritten werden, die von den europäischen Steuerzahlern aufgebracht werden;

83.

unterstreicht, dass die Maßnahmen der EIB, die aus dem EEF finanziert werden, mit Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem die Verringerung und Beseitigung von Armut ein Hauptziel der Entwicklungspolitik der Union ist, vollständig übereinstimmen müssen; ist der Ansicht, dass nur eine auf die Armutsbekämpfung ausgerichtete Entwicklungspolitik wirksam und nachhaltig sein kann;

84.

ist der Ansicht, dass eine Politik zugunsten des Wirtschaftswachstums nicht ohne eine Förderung der Sozial- und Umweltnormen und der Anwendung von Mechanismen des sozialen Schutzes betrieben werden kann;

85.

fordert die EIB auf, ihre Finanzierungsvorhaben unmittelbarer mit der Armutsbekämpfung, der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele, der Gewährleistung der Menschenrechte, der sozialen Verantwortung der Unternehmen, menschenwürdiger Arbeit, ökologischen Grundsätzen, Demokratie, gutem Regierungshandeln und dem Aufbau von Unternehmen zu verknüpfen, indem sie den Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (23) umsetzt;

86.

fordert die EIB auf, in ihrem Projektzyklus sozialen Aspekten (wie etwa der Einhaltung der Menschenrechte) mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hierfür auf Ex-ante-Analysen und insbesondere eine Überwachung der Projektausführung und des Projektabschlusses zurückzugreifen; fordert die Festlegung von Leistungsindikatoren, um den Mehrwert und die Wirkungen der EIB-Operationen besser verfolgbar zu machen, sowie eine Stärkung des Fachwissens der Mitarbeiter in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und soziale/geschlechterspezifische Fragen;

87.

weist darauf hin, dass die unabhängige Halbzeitbewertung der Investitionsfazilität und der Eigenmittelaktivitäten der EIB in den AKP-Ländern gezeigt hat, dass die Bemühungen der EIB, die Projektausführung zu überwachen, eine lokale Präsenz sicherzustellen und ökologische und soziale Aspekte weiterzuverfolgen, immer noch unzureichend erscheint; fordert die EIB auf, ihre Überwachungsmechanismen zu verbessern;

88.

nimmt mit Zufriedenheit die stärkere Ergebnisorientiertheit im Jahresbericht der EIB über die Investitionsfazilität für 2010 zur Kenntnis; ist allerdings der Auffassung, dass immer noch viel Raum zur Verbesserung der Jahresberichte vorhanden ist und dass über die Ergebnisse, die gesetzten und die erreichten Ziele und die Gründe für mögliche Abweichungen, sowie über die durchgeführten Bewertungen und ihre zusammengefassten Ergebnisse, einschließlich der Defizite und Fragen, die noch behandelt werden müssen, vollständige, relevante und objektive Informationen bereitgestellt werden sollten; begrüßt die kooperative Haltung der EIB bei der Vorbereitung dieses Entlastungsberichts;

89.

verweist darauf, dass 14 % der Mittel aus der Investitionsfazilität (390 000 000 EUR) über bilaterale europäische Einrichtungen für die Entwicklungsfinanzierung oder Joint Ventures geleitet werden;

90.

bedauert die mangelnde Transparenz, was die letztendlichen Nutznießer der Mittel aus der Investitionsfazilität betrifft; fordert die EIB auf, unter die Garantie der Union fallende Projekte vor deren Genehmigung einer mit gebührender Sorgfalt durchgeführten gründlichen Prüfung in Bezug auf ihre entwicklungsbezogenen Aspekte zu unterziehen, die auch eine Konsultation der Öffentlichkeit vor Ort einschließt sowie auch die Fähigkeit der Finanzintermediäre, diese von der EIB gewährten Darlehen in Bezug auf diese Aspekte einzusetzen; ist der Ansicht, dass die EIB bei Darlehen in Entwicklungsländern durchweg eine erhöhte Sorgfalt walten lassen sollte, und zwar in Einklang mit standardisierten Verfahren und unter Berücksichtigung international bewährter Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus;

91.

nimmt die Berichte von Nichtregierungsorganisationen zur Kenntnis, denen zufolge angeblich EIB-Mittel an Unternehmen geflossen sind, gegen deren Leitung ermittelt bzw. Anklage wegen Korruption und Geldwäsche erhoben wurde; fordert die EIB auf, es über die Substanz solcher Fälle zu informieren;

92.

stellt fest, dass die EIB die Komplementarität zwischen Projekten, die von der EIB finanziert und denen, die von der Kommission finanziert werden, sicherstellt, indem sie sich mit der Kommission in einer sehr frühen Phase abstimmt, bevor die EIB mit ihrer sorgfältigen Prüfung der Projekte beginnt; verweist darauf, dass die Kommission im Ausschuss für die Investitionsfazilität ein Mitglied ohne Stimmrecht ist und zu jedem Vorschlag Stellung nimmt;

93.

fordert die Kommission auf, die Durchführung der Investitionsfazilität weiterhin streng zu prüfen und zu überwachen und den Ausschuss für Haushaltskontrolle des Parlaments regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren;

94.

erinnert daran, dass die dreiseitige Vereinbarung zwischen der Kommission, der EIB und dem Rechnungshof die Rolle des Rechnungshofs bei der Überwachung der EEF, die von der EIB verwaltet werden, festlegt; ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die Wirksamkeit und Effizienz der von der EIB verwalteten EEF mit Blick auf die Bekämpfung der Armut zu erstellen;

95.

stellt fest, dass die EIB ihrem Personal variable Vergütungen in Form von Jahresprämien zahlt; fordert die EIB auf, jedes Jahr auf ihrer Website ausführliche Informationen über die Höhe der Jahresprämien für ihr Führungspersonal, einschließlich jedes Mitglieds des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses, zu veröffentlichen;

96.

stellt ferner fest, dass dem Verwaltungsrat der EIB derzeit 7 Frauen und 19 Männer angehören; ersucht die Mitgliedstaaten, Frauen als Kandidaten für die Besetzung der beiden derzeit unbesetzten Stellen zu benennen, um eine ausgewogenere Vertretung im Verwaltungsrat zu erreichen.


(1)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 251.

(2)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 262.

(3)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(4)  ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.

(5)  ABl. L 314 vom 30.11.2001, S. 1, und ABl. L 324 vom 7.12.2001, S. 1.

(6)  ABl. L 109 vom 26.4.2007, S. 33.

(7)  ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(8)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 355.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0320.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0317.

(11)  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 100.

(12)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 373.

(13)  ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(14)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1.

(15)  ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1.

(16)  Jahresbericht über die Rechnungsführung im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010, S. 11.

(17)  Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).

(18)  Antwort auf die schriftliche Anfrage 23 an Kommissionsmitglied Piebalgs im Rahmen der Entlastung des EEF für 2010, für die Anhörung am 12. Januar 2012.

(19)  http://ec.europa.eu/europeaid/what/economic–support/public–finance/pefa_assesments_en.htm.

(20)  Wie in der Entschließung über die Zukunft der EU-Budgethilfe an Entwicklungsländer gefordert wurde, Angenommene Texte vom 5. Juli 2011, P7_TA(2011)0317, Ziffer 52.

(21)  Grünbuch der Kommission vom 19. Oktober 2010: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten (KOM(2010) 586).

(22)  Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 31 an Kommissionsmitglied Piebalgs im Rahmen der Entlastung des EEF für 2010, für die Anhörung am 12. Januar 2012.

(23)  Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union (ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1).


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/139


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010

(2012/561/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351),

in Kenntnis der Vermögensübersichten und Haushaltsrechnungen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 471 — C7-0273/2011),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission vom 27. April 2011 über die Rechnungsführung im Rahmen des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis der Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds (KOM(2011) 334),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2010, zusammen mit den Antworten der Kommission (1), sowie in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 21. Februar 2012 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge der Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010 (05458/2012 — C7-0047/2012, 05459/2012 — C7-0048/2012, 05460/2012 — C7-0049/2012),

gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (3) und geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (4),

gestützt auf den Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft („Übersee-Assoziationsbeschluss“) (5) in der durch den Beschluss 2007/249/EG des Rates (6) geänderten Fassung,

gestützt auf Artikel 33 des Internen Abkommens vom 20. Dezember 1995 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (7),

gestützt auf Artikel 32 des Internen Abkommens vom 18. September 2000 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (8),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 74 der Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (9),

gestützt auf Artikel 119 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds (10),

gestützt auf Artikel 142 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (11),

gestützt auf Artikel 76, Artikel 77 dritter Gedankenstrich und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0100/2012),

1.

stellt fest, dass sich die endgültigen Jahresabschlüsse des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds wie in Tabelle 2 im Jahresbericht des Rechnungshofs wiedergegeben darstellen;

2.

billigt den Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2010;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 251.

(2)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 262.

(3)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(4)  ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.

(5)  ABl. L 314 vom 30.11.2001, S. 1, und ABl. L 324 vom 7.12.2001, S. 1.

(6)  ABl. L 109 vom 26.4.2007, S. 33.

(7)  ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(8)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 355.

(9)  ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(10)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1.

(11)  ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/141


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

(2012/562/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) des Rates Nr. 2965/94 vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3) insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0125/2012),

1.

erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 117.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0125/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Zentrums am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem das Zentrum aufgefordert hat:

seine Leistungsbewertung weiterzuentwickeln, indem es die Zusammenhänge zwischen seinen strategischen Maßnahmen und den in seinem jährlichen Arbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen verstärkt und die Indikatoren für die Kontrolle seiner Leistung überprüft, damit die SMART-Kriterien eingehalten werden,

wirksamere Maßnahmen zu treffen, um der kontinuierlichen Zunahme seines Überschusses entgegenzuwirken, der sich 2009 auf 24 000 000 EUR belief, während er 2008 26 700 000 EUR, 2006 16 900 000 EUR, 2005 10 500 000 EUR und 2004 3 500 000 EUR betrug;

die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die es getroffen hat, um das Rechnungsführungssystem ABAC erfolgreich in Betrieb zu nehmen,

C.

in der Erwägung, dass der endgültige Haushaltsplan des Zentrums für 2010 Mittel in Höhe von 55 928 077 EUR gegenüber 62 630 000 EUR 2009 umfasste, was einem Rückgang um 11,98 % entspricht,

D.

in der Erwägung, dass das Übersetzungsvolumen 2010 das höchste seit Einrichtung des Zentrums war, wobei gegenüber 2009 ein Anstieg der Zahl der übersetzten Seiten um 20,1 % verzeichnet wurde,

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht und dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010, dass der ursprüngliche Haushaltsplan des Zentrums im Umfang von 48 100 000 EUR Gegenstand von zwei Berichtigungshaushaltsplänen war; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die beiden Berichtigungshaushaltspläne zwei Zielen dienten:

Einbeziehung des Haushaltsüberschusses der Vorjahre in Höhe von 24 000 000 EUR, um an die Kommission die Arbeitgeberbeiträge in Höhe eines Gesamtbetrags von 18 400 000 EUR für die Ruhegehälter für die Jahre 1998-2009 zu entrichten und dem bedeutendsten Kunden des Zentrums, nämlich dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, den laut dem wirtschaftlichen Ergebnis im Jahr 2009 erzielten Überschuss in Höhe von 6 121 255 EUR zurückzuerstatten,

Anpassung des Haushaltsplans um 8 000 000 EUR nach einer erheblichen Erhöhung der Prognosen der Kunden;

2.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass dessen Einnahmen 2010 wegen des Anstiegs der Gesamtzahl der 2010 übersetzten Seiten auf 51 200 000 EUR stiegen, was einem Anstieg um 13,71 % gegenüber 2009 entspricht; entnimmt diesem Bericht auch, dass die Mittelverwendungsrate des Zentrums auf 43 040 000 EUR, d. h. 86,79 % der Mittelansätze, stieg, was einen Anstieg um 18,27 % im Vergleich zu 2009 entspricht;

3.

weist darauf hin, dass die im Haushaltsplan des Zentrums ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben gemäß Artikel 10 seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 2965/94 ausgewogen sein müssen; stellt fest, dass sich der kumulierte Haushaltsüberschuss 2009 des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 auf 24 000 000 EUR belief; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass es dem Zentrum gelang, den oben erwähnten Überschuss insbesondere durch die Übertragung von Finanzmitteln an das Altersversorgungssystem der Union und Rückerstattungen an seine Kunden auf 9 200 000 EUR zu reduzieren; begrüßt darüber hinaus die Tatsache, dass der Verwaltungsrat des Zentrums 2011 beschloss, diese 9 200 000 zu verwenden, um eine Rücklage für außerordentliche Investitionen (4 300 000 EUR) und eine Rücklage für Preisstabilisierung (4 900 000 EUR) zu schaffen;

4.

begrüßt die Beilegung des lang anhaltenden Streits zwischen dem Zentrum und der Kommission über die Frage der Arbeitgeberbeiträge zum Altersversorgungssystem der Union;

5.

begrüßt den oben genannten 2011 gefassten Beschluss des Verwaltungsrats, eine Reserve von 4 300 000 EUR für Investitionen in ein e-CDT-Programm, das 2012-2013 verwirklicht werden soll, und eine Reserve in Höhe von 4 900 000 EUR für die Stabilisierung der Preise zu schaffen, um einem potenziellen Rückgang der Einnahmen aufgrund einer erwarteten sinkenden Übersetzungsnachfrage seiner Kunden vorzugreifen;

6.

begrüßt die Tatsache, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 im Anschluss an die Aufforderung der Entlastungsbehörde auf der Website des Zentrums öffentlich zugänglich gemacht wurden;

Verfahren der Auftragsvergabe

7.

fordert das Zentrum auf, durch Finanzierungsbeschlüsse für operative Ausgaben die Einhaltung von Artikel 60 seiner Finanzregelung sicherzustellen; fordert das Zentrum insbesondere auf, in Bezug auf die Planung der Auftragsvergabe striktere Kontrollen einzuführen;

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es erstmals zwei Ausschreibungen für Übersetzungs-/Revisionsdienstleistungen für die Bereiche Eisenbahn und Seeverkehr durchführte;

9.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass insgesamt 47 Rahmenverträge abgeschlossen wurden;

Personal (HR)

10.

stellt fest, dass aufgrund der Tatsache, dass acht Bedienstete mit einer höheren Punktzahl nicht befördert wurden, während andere Bedienstete der gleichen Besoldungsgruppe befördert wurden, Artikel 45 des Statuts des Zentrums nicht eingehalten wurde, da in die endgültige Entscheidung über die Beförderungen zusätzliche Ermessenselemente einbezogen wurden; nimmt die Erklärung des Zentrums zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) feststellt, dass die Beschlüsse betreffend Laufbahn und Beförderung von Beamten und Bediensteten auf Zeit, die der Verwaltungsrat am 7. Februar 2008 fasste, Auslegungssache seien und dass das Zentrum im Anschluss an die endgültige Bewertung des IAS betreffend die Umsetzung der Personalbeförderung vom September 2010 seine Auslegung der des IAS anglich, während die zusätzlichen Kriterien, die zuvor für Beförderungen zugrunde gelegt wurden, aufgegeben wurden;

11.

entnimmt darüber hinaus dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es 2010 22 Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie zwei Auswahlverfahren für Dauerplanstellen durchführte;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum einen Berufsberatungsdienst einrichtete, der das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter aufzeigen und Mobilitätswünsche sowie Möglichkeiten zu einer Neuorientierung der beruflichen Laufbahn aufgreifen soll;

Leistung

13.

begrüßt die Ausweitung der Dienstleistungen des Zentrums für die Institutionen der Union im Vergleich zu 2009, was das Übersetzungsvolumen angeht, insbesondere den Anstieg der Zahl der übersetzten Dokumente um 20,1 %, während sein Haushaltsplan gegenüber dem Vorjahr um 11,98 % gekürzt wurde;

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass 2010 Vereinbarungen mit sechs neuen Kunden abgeschlossen wurden, nämlich den Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS, ENIAC, IMI und FCH, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, und dass erste Kontakte zu der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung geknüpft wurden;

15.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass im Haushaltsjahr 2010 etwa 55 % des Gesamtvolumens der übersetzten Seiten an externe Auftragnehmer vergeben wurden; entnimmt darüber hinaus dem Bericht, dass das Zentrum 2010 Maßnahmen zur Konsolidierung seines Übersetzungsworkflow-Managements ergriff, wozu die Sektionen Auftragsverwaltung und Freelance-Verwaltung zusammengelegt wurden; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass eine externe Studie zur Prüfung des Verhältnisses zwischen den intern erledigten Aufträgen und den nach außen vergebenen Aufträgen erstellt und das vom Zentrum genutzte Berechnungsmodell anerkannt wurde;

16.

begrüßt die Maßnahmen des Zentrums zur Verbesserung der Qualität der Übersetzungen; hebt die Tatsache hervor, dass bis Ende 2010 17 Terminologieprojekte abgeschlossen wurden, was die Terminologie-Datenbank verbesserte; unterstützt das Zentrum bei der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für seine Übersetzer, da diese zur Steigerung ihrer Produktivität beitragen;

17.

fordert das Zentrum auf, den derzeitigen Datenfluss und die für die Haushaltsplanung genutzten Instrumente zu analysieren und Kontrollen zu verankern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Haushaltsplanung des Zentrums sich auf Excel-Anwendungen und manuelle oder systemgestützte Kontrollen von Daten stützt, die zu Berechnungsfehlern und einer falschen Ausgabenplanung führen und schlussendlich negative Konsequenzen für die Preisgestaltung des Zentrums haben könnten;

18.

appelliert an das Zentrum, Mindestanforderungen für Informationen in Prognosen zu praktizieren und die Zusammenarbeit und den Austausch in Bezug auf Prognosen mit ausgewählten Kunden auszuweiten, um zu vermeiden, dass Ausgaben und Preise zu hoch veranschlagt werden;

Interne Prüfungen

19.

stellt fest, dass 12 „sehr wichtige“ Empfehlungen des IAS am 31. Dezember 2010 noch nicht umgesetzt waren; ist besorgt, dass sich die Umsetzung von sieben dieser Empfehlungen verzögerte; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass diese Verzögerungen die folgenden wichtigen Aspekte betreffen:

die Qualität der Prognosen der Kunden,

die Berichterstattung über 2008,

die Bewertung des internen Kontrollsystems;

fordert das Zentrum daher auf, der Entlastungsbehörde diese Verzögerungen zu erklären und hier Abhilfe zu schaffen;

20.

stellt fest, dass das Zentrum von den 12 „sehr wichtigen“ Empfehlungen des IAS die Empfehlung betreffend die Rechnungslegung nicht akzeptierte; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Gründe für diesen Beschluss zu unterrichten;

21.

stellt fest, dass der IAS eine Prüfung „Haushaltsmäßige Erfassung der Ausgaben“ durchführte, eine Folgeprüfung „Personalverwaltung“ und „Umsetzung der internen Kontrollnormen“ abschloss und eine Risikobewertung für den IT-Bereich durchführte;

22.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass dem endgültigen Bericht zur Weiterverfolgung der Prüfungen zufolge 41 Empfehlungen abgegeben wurden, die Umsetzung von 29 Empfehlungen noch nicht abgeschlossen ist, die Umsetzung von 10 Empfehlungen abgeschlossen ist und zwei Empfehlungen teilweise akzeptiert oder nicht akzeptiert wurden;

23.

nimmt zur Kenntnis, dass die interne Auditstelle (IAC) folgende offizielle Beratungsaufgaben übernahm:

Beratung zur Optimierung der Organisationsstruktur und einer damit verbundenen Kostensenkung,

Koordinierung der IT-Risikobewertung,

Unterstützung und Beratung bei der jährlichen Risikomanagement-Maßnahme des Übersetzungszentrums,

Unterstützung und Beratung beim Qualitätsaudit;

24.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

25.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 117.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 125.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

2006

2007

2008

2009

Leistung

o. A.

Ziele und Leistungsindikatoren sind oft nicht messbar.

Das Parlament stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2007 9 300 000 EUR an seine Kunden zurückerstattet hat.

Verbesserungen im IT-Bereich (FLOSYSWEB).

Das Parlament stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2008 11 450 000 EUR an seine Kunden zurückerstattet hat.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, seine Leistungsbewertung weiterzuentwickeln, indem es die Zusammenhänge zwischen seinen strategischen Maßnahmen und den in seinem Arbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen verstärkt und die Indikatoren für die Kontrolle seiner Leistung überprüft, damit die SMART-Kriterien eingehalten werden.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

o. A.

Die Planung sollte eine eindeutige und kohärente Verknüpfung zwischen den Zielvorgaben und dem Einsatz der für das Erreichen dieser Zielvorgaben erforderlichen Haushaltsmittel beinhalten.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, wirksamere Maßnahmen zu treffen, um diesem kontinuierlichen Anstieg seines Überschusses entgegenzuwirken; → 2008: 26 700 000 EUR; 2006: 10 500 000 EUR.

Das Parlament fordert die Kommission auf, den Umfang der Kassenbestände des Zentrums zu überprüfen: 48 405 006 EUR.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Dienstleistungen gegenüber seinen Kunden in Zukunft kostendeckend anzubieten.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, systematisch Artikel 8 Absatz 2 seiner Finanzregelung anzuwenden, in der es heißt, dass „die Verpflichtungsermächtigungen die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen [decken], die im Laufe des Haushaltsjahres eingegangen werden“.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, wirksamere Maßnahmen zu treffen, um dem kontinuierlichen Anstieg seines Überschusses entgegenzuwirken, der hauptsächlich mit der mangelnden Genauigkeit der Vorausschätzungen seiner Kunden in Bezug auf ihre Übersetzungsaufträge in Zusammenhang steht.

Personal

Mängel in Bezug auf Einstellungsverfahren: kein schriftlicher Nachweis für die zwecks Bewertung der Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegten Regeln

Der Konflikt zwischen dem Zentrum und der Kommission wegen des Arbeitgeberanteils der Beiträge zum Altersversorgungssystem für das Personal wurde nicht beigelegt.

o. A.

Das Zentrum muss seine Einstellungsverfahren realistischer und effizienter planen, um die Fristen einzuhalten und allen sich aus einer Personalerhöhung beim Zentrum ergebenden Anforderungen in Bezug auf Quantität und Qualität gerecht zu werden.

Der Konflikt zwischen dem Zentrum und der Kommission wegen des Arbeitgeberanteils der Beiträge zum Altersversorgungssystem für das Personal wurde nicht beigelegt.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, in seine Stellenbeschreibungen Informationen über sensible Aufgaben aufzunehmen und sicherzustellen, dass alle vorhandenen Kontrollen zur Eindämmung des Fehlerrisikos angegeben werden.

Das Parlament ruft das Zentrum dazu auf, die Durchführungsbestimmungen für Fortbildungsmaßnahmen zu aktualisieren und hierfür einen neuen Zeitplan festzulegen.

Interne Prüfungen

o. A.

o. A.

o. A.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Aufgaben, den Zeitplan und die Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Ausstellung, Validierung und Verbuchung der Einziehungsanordnungen für an die Kunden gelieferte Übersetzungen in einem umfassenden schriftlichen Verfahren niederzulegen.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/147


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

(2012/563/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0125/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 117.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/148


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

(2012/564/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (3), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0129/2012),

1.

erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 127.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (3), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0129/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor des Zentrums am 10. Mai 2011 Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

das Zentrum aufforderte, die Haushaltsgrundsätze der Spezialität und Transparenz effektiver anzuwenden;

feststellte, dass das Zentrum Mittelübertragungen vorgenommen hatte (31 % der Verwaltungsausgaben — Titel II) und Zahlungsermächtigungen verfallen ließ (24 % aller Mittel für operative Tätigkeiten);

den Direktor des Zentrums aufforderte, spezifischere Angaben zum Inhalt der 15 zum 31. Dezember 2008 noch offenen Empfehlungen und den 14 zum 31. Dezember 2009 noch offenen neuen Empfehlungen zu machen, die in beiden Fällen vom Internen Auditdienst (IAD) ausgesprochen worden waren;

das Zentrum aufforderte, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen in Verbindung mit den Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindungen zu unterrichten, um die Transparenz des Bestandsverzeichnisses zu verbessern;

C.

in der Erwägung, dass sich die Gesamtheit der Haushaltsmittel des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 auf 18 300 000 EUR belief, was einem Rückgang um 1,6 % gegenüber 2009 entspricht;

D.

in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushalt des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 auf 16 920 000 EUR belief, was einem Anstieg um 2 % im Vergleich zu 2009 entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010, dass Mitte Dezember 2010 für das Zentrum ein Nachtrags- und Berichtigungshaushaltsplan in Höhe von 810 000 EUR aufgestellt wurde, aus dem von der GD Beschäftigung beantragte Studien über die Antizipierung von Kompetenzen finanziert werden sollten;

2.

nimmt die Erklärung des Verwaltungsrats des Zentrums in seiner Stellungnahme zum Jahresabschluss 2010 des Zentrums zur Kenntnis, wonach 2010 99 % des aus dem Unionshaushalt finanzierten Beitrags ausgeführt worden sind;

3.

entnimmt dem Jahresabschluss 2010 des Zentrums außerdem, dass die Ausgaben für Repräsentation und Sitzungen um 233 % bzw. 73 % im Vergleich zu 2009 gestiegen sind; bestätigt, die Begründung für diese Ausgabensteigerungen mit Schreiben vom 23. Februar 2012 erhalten zu haben; stellt insbesondere fest, dass die Zunahme der Repräsentationsausgaben durch die Veranstaltung eines Empfangs zur Verabschiedung des früheren Direktors verursacht wurden; fordert das Zentrum auf, Ausgaben für Repräsentation und Sitzungen auf den tatsächlichen Bedarf zu beschränken;

4.

stellt fest, dass das Zentrum jährliche Beiträge von zwei nicht der EU angehörenden Staaten, die Nutzen aus der Arbeit des Zentrums ziehen, erhält; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Beiträge Norwegens und Islands zum Haushaltsplan des Zentrums für 2010 auf 421 308 EUR beliefen; erinnert daran, dass diese Mittel als zweckgebundene Einnahmen verwaltet und somit für spezifische Projekte gebunden werden müssen; stellt fest, dass das Zentrum das für die Verwendung dieser Mittel gesetzte Ziel 2010 nicht erreicht hat; hebt hervor, dass sich der Rechnungshof bereits in Bezug auf das Haushaltsjahr 2009 zu der unzulänglichen Verwendung dieser Mittel durch das Zentrum geäußert hatte; bestätigt, die Erklärung für diese Situation mit Schreiben vom 23. Februar 2012 erhalten zu haben; begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass 2011 das Ziel erreicht und der Haushalt zu 100 % ausgeführt worden ist; nimmt die Erklärung des Zentrums zur Kenntnis, wonach das gesetzte Ziel 2010 wegen des Aufschubs von Reparaturarbeiten an den Gebäuden des Zentrums nicht erreicht werden konnte; nimmt ebenfalls die Zusage des Zentrums zur Kenntnis, 2012 die Beiträge Norwegens und Islands aus früheren Jahren auszuschöpfen; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Verwendung dieser Beiträge auf dem Laufenden zu halten;

Mittelübertragungen

5.

entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums, dass 2010 Mittel in Höhe von 794 700 aus Titel I (Personal) und Titel II (Verwaltungsausgaben) auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen wurden; erinnert daran, dass automatische Mittelübertragungen nur Ausgaben im Rahmen der Titel I und II betreffen;

6.

entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums für 2010 außerdem, dass eine nicht automatische Mittelübertragung in Höhe von 55 910 EUR im Rahmen der Ausgaben von Titel II vorgenommen wurde;

7.

nimmt einige Verbesserungen zur Kenntnis, da der Anteil von in Abgang gestellten Zahlungsermächtigungen von 24 % im Jahr 2009 auf 14 % im Jahr 2010 zurückgegangen ist; begrüßt zudem die Zusage des Zentrums, seine Mittelübertragungen weiter zu reduzieren, indem es mithilfe standardisierter Vorlagen die Haushaltsausführung (Verpflichtungen, Zahlungen) und die Auftragsvergabe überwacht;

8.

fordert dennoch das Zentrum auf, weitere Anstrengungen zur Reduzierung der Mittelübertragungen zu unternehmen, um den Grundsatz der Jährlichkeit vollständiger einzuhalten; erinnert das Zentrum daran, dass dies durch weitere Feineinstellungen in seinem Planungs- und Kontrollsystem erreicht werden kann und auch dadurch, dass die Auftragsvergabe früher im Jahr eingeleitet wird;

Mittelübertragungen zwischen einzelnen Haushaltslinien

9.

begrüßt die Tatsache, dass das Zentrum der Entlastungsbehörde versichern konnte, dass es den Grundsatz der Transparenz wirksam umgesetzt hat, indem es seinen Verwaltungsrat während des gesamten Jahres regelmäßig über alle Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien unterrichtet hat; stellt insbesondere fest, dass zum 20. September 2011 fünf Übertragungen bei Verpflichtungsermächtigungen (in Höhe von maximal 35 000 EUR) vom Zentrum vorgenommen worden waren und der Verwaltungsrat regelmäßig über diese Mittelübertragungen unterrichtet worden war; fordert das Zentrum dennoch auf, so wenig Mittelübertragungen zwischen einzelnen Haushaltslinien wie möglich vorzunehmen, um auch den Grundsatz der Spezialität umzusetzen;

Humanressourcen (HR)

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der Direktor am 15. Oktober 2010 nach Ablauf seiner Amtszeit das Zentrum verließ, um eine andere Stelle in der italienischen Agentur für Berufsausbildung, Beschäftigung und Sozialpolitik anzutreten;

11.

entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es zum 31. Dezember 2010 96 Mitarbeiter beschäftigte, was fünf Stellen weniger sind als in seinem Stellenplan vorgesehen; stellt fest, dass 24 Vertragsbedienstete und 5 abgeordnete nationale Sachverständige zu dem gesamten Personalbestand hinzugerechnet wurden und das Verhältnis von Betriebspersonal zu Verwaltungspersonal bei 90/35 liegt;

12.

nimmt die Erklärung des Verwaltungsrats in seiner Stellungnahme zum Jahresabschluss 2010 des Zentrums, wonach die Einstellungsverfahren zur Besetzung aller fünf freien Stellen im Gange seien bzw. bis zum 31. Dezember 2010 erfolgreich abgeschlossen wurden, zur Kenntnis;

13.

begrüßt die Tatsache, dass das Zentrum 2010 eine Online-Anwendung für Stellenanzeigen (RECON — Recruitment Online) fertiggestellt hat, mit deren Hilfe das Zentrum die Einstellungsverfahren schneller und effizienter durchführen kann;

Leistung

14.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Zentrum, wie von der Entlastungsbehörde gefordert, für alle grundlegenden operativen Tätigkeiten im Jahr 2011 Gantt-Diagramme zur Verfügung gestellt hat; weist das Zentrum darauf hin, dass mit diesen Diagrammen die Zeit, die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendet wird, exakt dargestellt und ein ergebnisorientierter Ansatz gefördert wird;

15.

entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass das Leistungserfassungssystem vollständig umgesetzt wurde, und legt dem Zentrum nahe, weitere qualitative Bewertungsmethoden zur Ergänzung der eher quantitativ ausgerichteten Indikatoren des Leistungserfassungssystems zu entwickeln;

Interne Prüfung

16.

entnimmt den Angaben des Zentrums, dass es immer noch einige Empfehlungen des IAS umsetzen muss, die im Rahmen der Prüfungsberichte 2009 betreffend die Personalverwaltung und 2008 betreffend ethische Fragen ausgesprochen wurden; bestätigt, Erklärungen dafür mit Schreiben vom 23. Februar 2012 erhalten zu haben; begrüßt die Tatsache, dass nach dem Prüfungsbericht 2008 13 von 14 Empfehlungen im Bereich der Personalverwaltung umgesetzt worden sind; begrüßt außerdem die Tatsache, dass nach dem Ethik-Prüfbericht 2009 16 von 17 Empfehlungen im Bereich der Personalverwaltung umgesetzt worden sind; fordert das Zentrum auf, die Haushaltsbehörde über die Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen auf dem Laufenden zu halten;

17.

entnimmt dem Jahresbericht des Zentrums, dass der IAS 2010 eine Risikobewertung der IKT durchgeführt hat; begrüßt, dass das Zentrum im Anschluss an die Ergebnisse dieser IKT-Risikobewertung bis zum 31. Dezember 2011 alle geplanten Maßnahmen durchgeführt hat;

18.

nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass das IAS im April 2010 eine weitere Prüfung des Jährlichen Tätigkeitsberichts des Zentrums und des Moduls der Zuverlässigkeit innerhalb des Zentrums durchgeführt hat; nimmt die Information des Zentrums zur Kenntnis, dass der Abschlussbericht des IAS dem Zentrum am 5. Juli 2010 übermittelt wurde und dass in diesem Bericht die Zuverlässigkeit in Bezug auf die in der jährlichen Berichterstattung erhobenen Forderungen, einschließlich der Zuverlässigkeitserklärung des Direktors, bescheinigt wurde; begrüßt die in dem Schreiben des Zentrums vom 23. Februar 2012 enthaltene Information, wonach alle sieben IAS-Empfehlungen bis Ende Dezember 2011 umgesetzt worden sind;

19.

entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es 2009 mit der Umsetzung neuer interner Kontrollnormen begonnen hat und dass die Mindestanforderungen bis Ende 2010 mit Ausnahme der Normen 8 und 10 vollständig erfüllt wurden; begrüßt die in dem Schreiben vom 23. Februar 2012 enthaltene Information, wonach alle Mindestanforderungen der internen Kontrollnorm 8 vor Ende 2011 vollständig erfüllt worden sind; nimmt die Zusage des Zentrums zur Kenntnis, die Mindestanforderungen der internen Kontrollnorm 10 im ersten Halbjahr 2012 zu erfüllen;

Interne Auditstelle

20.

entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbereicht des Zentrums, dass im Prüfungsplan der internen Auditstelle für 2010 mehrere Ex-post-Prüfungen und Prüfungen laufender Vergabeverfahren, insbesondere Untersuchungen hinsichtlich Ausschreibungen und Finanzhilfeverfahren, vorgesehen sind; nimmt ferner zur Kenntnis, dass das Zentrum infolge der Prüfung eines Finanzhilfeverfahrens durch die interne Auditstelle Beträge in Höhe von 23 647,67 EUR zur Auszahlung an nationale Finanzhilfeempfänger wieder eingezogen hat;

21.

zeigt sich besorgt darüber, dass die interne Auditstelle am 31. August 2010 ihre Tätigkeit im Zentrum eingestellt hat; ist der Ansicht, dass die Berichte der internen Auditstelle die internen Kontrollmaßnahmen für die Vergabe- oder Finanzhilfeverfahren weiter verbessern könnten;

22.

nimmt gleichwohl die Angaben des Zentrums zur Kenntnis, dass die Aufgaben der internen Auditstelle nunmehr entweder durch externe Auftragnehmer — so wurde beispielsweise die Prüfung der Finanzsoftware des Zentrums (FIBUS) an einen externen Auftragnehmer vergeben und 2011 fertig gestellt — oder durch interne Projektgruppen ausgeführt werden;

23.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

24.

verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 127.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 130.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

2006

2007

2008

2009

Ausführung

k. A.

Die Ziele und Leistungsindikatoren sind häufig nicht messbar → das Zentrum sollte seine Planung verbessern. Es sollte eine eindeutige und kohärente Verknüpfung zwischen den Zielvorgaben und dem Einsatz der für das Erreichen dieser Zielvorgaben erforderlichen Haushaltsmittel hergestellt werden.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen und ein Gantt-Diagramm auszuarbeiten → Förderung eines ergebnisorientierten Ansatzes.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament verlangt vom Zentrum und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung einen detaillierten Folgebericht zum Kooperationsabkommen im Tätigkeitsbericht 2009.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, einen klaren Vergleich der Maßnahmen anzustellen, die in dem Jahr, für das Entlastung erteilt werden soll, und in dem vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführt wurden.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Der Haushaltsgrundsatz der Spezialität wurde nicht strikt eingehalten: 43 % der Mittelbindungen wurden auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. Bei den operationellen Ausgaben wurden mehr als 20 % der Zahlungsermächtigungen in Abgang gestellt. Hohe Anzahl von Mittelübertragungen.

Probleme der Transparenz bei den Vergabeverfahren.

k. A.

Mängel bei der Planung und Überwachung von Zahlungsermächtigungen für operative Tätigkeiten: 25 % der Zahlungsermächtigungen wurden übertragen.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Haushaltsgrundsätze der Spezialität und Transparenz effektiver anzuwenden.

Personal

Probleme der Transparenz: In zwei Fällen prüfte das Zentrum in der Vorauswahlphase nicht sorgfältig genug, ob die in der Stellenausschreibung verlangte Berufserfahrung tatsächlich gegeben war.

k. A.

k. A.

Das Parlament stellt fest, dass das Zentrum Änderungen an seinen Einstellungsverfahren vorgenommen hat, nachdem der Rechnungshof das Zentrum in seinem Bericht 2009 aufgefordert hatte, die Transparenz weiter zu verbessern; begrüßt die Initiative des Zentrums, seit Juni 2010 die Fragen für schriftliche Tests und Einstellungsgespräche vor der Vorauswahlphase auszuarbeiten.

Interne Auditstelle

Die internen Kontrollverfahren wurden nicht abgeschlossen.

k. A.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, 15 der 30 Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen: z. B. Personalverwaltung (Leistung des Personals, Festsetzung persönlicher Ziele und Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten des Personalrats).

Das Parlament fordert den Direktor des Zentrums auf, spezifische Angaben zum Inhalt der 15 Empfehlungen vom 31. Dezember 2008 und den neuen 14 Empfehlungen vom 31. Dezember 2009 zu machen, die in beiden Fällen vom IAS ausgesprochen wurden.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zur Aufhebung der Mittelbildungen zu unterrichten, um die Transparenz des Bestandsverzeichnisses zu verbessern. Außerdem hat das Zentrum im gleichen Jahr mit der Dokumentierung der wichtigsten Kontrollverfahren begonnen.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/155


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

(2012/565/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (3), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0129/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 127.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/156


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010

(2012/566/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) (3), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

unter Hinweis auf den Beschluss C(2011)4680 der Kommission vom 30. Juni 2011, mit dem die Zustimmung zu der von der Europäischen Polizeiakademie beantragten Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erteilt wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Polizeiakademie vom 12. Juli 2010 über die Erstattung von Privatausgaben (10/0257/KA),

unter Hinweis auf die von der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/2010/001) in Auftrag gegebene externe Prüfung der Erstattung von Privatausgaben,

unter Hinweis auf den endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/CT/2010/002),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit,

unter Hinweis auf den 4. Fortschrittsbericht der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung ihres mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010–2014,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

unter Hinweis auf den Vermerk des Internen Auditdiensts (IAS) vom 4. Juli 2011 (Ref. Ares (2011) 722479) betreffend den 3. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörigen Anlagen der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2009,

unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörige Anlage der Europäischen Polizeiakademie über die Anwendung ihres Beschaffungshandbuchs für den Zeitraum 1. Juli 2010-1. Juli 2011,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0119/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 134.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) (3), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

unter Hinweis auf den Beschluss C(2011)4680 der Kommission vom 30. Juni 2011, mit dem die Zustimmung zu der von der Europäischen Polizeiakademie beantragten Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erteilt wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Polizeiakademie vom 12. Juli 2010 über die Erstattung von Privatausgaben (10/0257/KA),

unter Hinweis auf die von der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/2010/001) in Auftrag gegebene externe Prüfung der Erstattung von Privatausgaben,

unter Hinweis au den endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/CT/2010/002),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit,

unter Hinweis auf den 4. Fortschrittsbericht der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung ihres mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010–2014,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

unter Hinweis auf den Vermerk des Internen Auditdiensts (IAS) vom 4. Juli 2011 (Ref. Ares (2011) 722479) betreffend den 3. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörigen Anlagen der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2009,

unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörige Anlage der Europäischen Polizeiakademie über die Anwendung ihres Beschaffungshandbuchs für den Zeitraum 1. Juli 2010-1. Juli 2011,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0119/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Europäischen Polizeiakademie (im Folgenden: „die Akademie“) 2001 errichtet wurde und mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in eine Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung umgewandelt wurde, für die die Rahmenfinanzregelung für dezentrale Einrichtungen gilt;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresabschlüsse 2006, 2007 und 2009 der Akademie sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit der Begründung eingeschränkt hat, dass die Auftragsvergabeverfahren nicht im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung standen;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2008 sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung durch Hervorhebung eines Sachverhalts ergänzt hat, ohne es ausdrücklich einzuschränken, und ein eingeschränktes Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgegeben hat;

D.

in der Erwägung, dass das Parlament es in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2010 ablehnte, dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2008 zu erteilen;

E.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinem Beschluss vom 10. Mai 2011 beschloss, seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Direktors der Europäischen Polizeiakademie zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2009 (5) aufzuschieben, und ihn dann in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2011 (6) entlastete;

F.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010 zum ersten Mal, seit die Akademie eine Agentur wurde, ein uneingeschränkt positives Urteil über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgegeben hat;

G.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den MAP 2010–2014 der Akademie feststellte, dass die Akademie gemäß den in ihrem MAP gesetzten Zwischenzielen Fortschritte mache;

H.

in der Erwägung, dass der IAS in seinem Vermerk vom 4. Juli 2011 an den Direktor der Akademie feststellte, dass die Beschreibung der Umsetzung des MAP der Akademie im Fortschrittsbericht zwar weiterhin relativ allgemein gehalten ist, jedoch einen klaren Überblick über den Stand der verschiedenen Zwischenziele vermittelt und daher als zufriedenstellende Grundlage für die Information der verschiedenen Akteure dienen sollte;

I.

in der Erwägung, dass die Kommission der Akademie mit Beschluss C(2011)4680 vom 30. Juni 2011 eine Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 74b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 gewährte;

J.

in der Erwägung, dass sich die Haushaltsmittel der Akademie im Jahr 2010 auf 7 800 000 EUR beliefen, gegenüber 8 800 000 EUR im Jahr 2009, was einen Rückgang um 11,4 % darstellt; in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushalt der Akademie auf 7 800 000 EUR belief (7);

Haushaltsführung und Finanzmanagement — allgemeine Anmerkungen

1.

nimmt den Hinweis der Akademie zur Kenntnis, dass das Haushaltsjahr 2010 durch unzureichende finanzielle Mittel geprägt war, weil der Beitrag der Union zum Haushalt der Akademie um 1 000 000 EUR gekürzt worden war; ist insbesondere angesichts der derzeitigen Krise über diese Sichtweise überrascht, weil mit einer guten Verwaltung sichergestellt werden kann, dass die verfügbaren Haushaltsmittel ordnungsgemäß und kosteneffizient ausgegeben werden, und berücksichtigt werden muss, dass 31,6 % der Haushaltsmittel der Akademie für das Jahr 2010 in das Jahr 2011 übertragen wurden;

2.

entnimmt allerdings der Aussage der Kommission, dass 2009 der Beitrag der Union zum Haushalt der Akademie insgesamt 8 800 000 EUR betrug, wovon 7 800 000 EUR mit Mitteln aus dem Haushaltsplan 2009 finanziert wurden und der Restbetrag von 1 000 000 EUR mit den zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2007 finanziert wurde, die aus der Einziehung des Überschusses der Akademie aus dem Jahr 2007 stammen; entnimmt der Aussage der Kommission, dass sie 2010 vorgeschlagen hat, aufgrund des niedrigen Ausführungsgrads des Haushaltsplans 2008 den Beitrag der Union an die Akademie aus dem Jahr 2010 auf den Umfang der 2009 verabschiedeten Mittel zu senken, d. h. auf 7 800 000 EUR; fordert daher die Akademie auf, in ihren jährlich vorzulegenden endgültigen Jahresabschluss eine eindeutige Trennung zwischen den verschiedenen Komponenten des Beitrags der Union zum Haushalt der Akademie einzuführen;

3.

entnimmt dem endgültigen Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010, dass einige Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der einzelnen Mittelzuweisungen und -bindungen für Schulungskurse und Seminare aufgetreten sind, was dazu geführt hat, dass für das Jahr 2010 vorgesehene Mittel zugesagt und ausgezahlt wurden, um Kosten aus dem Jahr 2009 zu decken; weist die Akademie darauf hin, dass diese Tatsache im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht; fordert die Akademie auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit künftig ähnliche Unregelmäßigkeiten nicht erneut auftreten;

4.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Akademie für das Jahr 2010, dass 99,56 % der Verpflichtungsermächtigungen gebunden wurden; stellt zudem fest, dass 46 % der Zahlungsermächtigungen in Anspruch genommen wurden, jedoch die endgültigen Zahlen zur Inanspruchnahme in Titel III (operative Ausgaben) erst Ende 2011 vorlagen; nimmt zur Kenntnis, dass laut dem endgültigen Jahresabschluss der Akademie für das Jahr 2010 der Anteil der in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen im Jahr 2010 59,12 % beträgt;

5.

nimmt die von der neuen Leitungsstruktur der Akademie als Reaktion auf das Handlungsbegehren des Parlaments im Anschluss an die gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplans 2009 ergriffenen Maßnahmen zur Behebung ihrer Defizite zur Kenntnis;

6.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof die Transaktionen, die dem Jahresabschluss der Akademie zugrunde liegen, zwar für rechtens und ordnungsgemäß befand, jedoch auch betonte, dass in Bezug auf Schulungen und Seminare das Verfahren für die Genehmigung von Zahlungsanträgen in der Akademie nicht strikt genug gehandhabt wurde, insbesondere was die Vollständigkeit der Belegdokumente betrifft; nimmt zur Kenntnis, dass gemäß der Antwort der Akademie mit dem Beschluss 11/2011/GB des Verwaltungsrats der Akademie vom 10. März 2011 festgelegt wurde, dass bei Vorlage von Finanzberichten und Zahlungsanträgen auch eine vollständig unterzeichnete Teilnehmerliste einzureichen ist;

7.

stellt fest, dass die Erstattungsregelungen für die Tätigkeiten der Akademie im Einklang mit dem Beschluss 11/2011/GB weitgehend überarbeitet und verschiedene Maßnahmen in Bezug auf die strikte Anwendung der Finanzregelungen und einen streng geregelten Ansatz für die erstattungsfähigen Kosten, einschließlich der Regelungen über die Berichtspflicht, präzisiert wurden;

8.

bedauert, dass die Fristen für die Erstattung von Kosten vor der Verabschiedung des Beschlusses 34/2010/GB des Verwaltungsrats der Akademie vom 29. September 2010 nicht durchgesetzt wurden und daher in Bezug auf die Einhaltung dieser Fristen keine wesentliche Verbesserung erreicht wurde; erinnert daran, dass die Überziehung von Fristen eines der Haupthindernisse für die wirtschaftliche Haushaltsführung darstellt; nimmt zur Kenntnis, dass Zahlungsanträgen, die nach dem Ablauf der Frist eingereicht werden, im Einklang mit dem Beschluss 34/2010/GB nicht entsprochen werden kann; fordert die Akademie auf, die Entlastungsbehörde über die Umsetzung des Beschlusses 34/2010/GB zu informieren;

9.

nimmt zwar die Stellungnahme der Akademie zur Kenntnis, der zufolge die Kommission die Haushaltsmittel der Akademie im Jahr 2010 um 1 000 000 EUR gekürzt hat, betont jedoch, dass der Betrag für das Jahr 2010 dem für 2009 entsprach;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

10.

entnimmt dem Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010, dass gebundene Mittel aus dem Jahr 2010 in Höhe von 2 469 984,20 EUR, was einem Anteil von 31,6 % an den Haushaltsmitteln der Akademie für 2010 entspricht, in das Jahr 2011 übertragen wurden; weist die Akademie darauf hin, dass diese Tatsache im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht;

11.

bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Akademie nicht diese übertragenen Mittel der Akademie erwähnt;

12.

ist beunruhigt über die Tatsache, dass der Rechnungshof zwar angemessene Sicherheit dahingehend erlangen konnte, dass der Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010 in allen wesentlichen Punkten zuverlässig ist, der Hof jedoch feststellte, dass mehr als 1 600 000 EUR, d. h. 48 % der aus dem Jahr 2009 übertragenen Mittel, im Jahr 2010 annulliert werden mussten; weist die Akademie darauf hin, dass dies einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt und vermieden werden kann, indem sie ihre Haushaltsführung besser plant und überwacht, damit die Übertragung von Mitteln auf ein Mindestmaß beschränkt wird; fordert daher die Akademie auf, in diesem Zusammenhang wirksame Maßnahmen zu ergreifen;

13.

nimmt die Antwort der Akademie zur Kenntnis, dass zur Vermeidung von Annullierungen im Jahr 2011 die Mittelübertragung 2010 strengen Kriterien unterworfen wurde, damit sich die vom Rechnungshof beschriebene Situation in Zukunft nicht wiederholt;

14.

nimmt die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass sie 2010 wöchentliche Finanzmanagement-Sitzungen eingeführt hat, um die Haushaltsführung und -kontrolle zu verbessern, und dass im Juni 2011 alle offenen Mittelbindungen überprüft wurden, um die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel besser zu überwachen und die Haushaltsführung 2011 zu optimieren; fordert daher den Rechnungshof und den IAS auf, dem Parlament die Gewähr zu bieten, dass die Akademie diesbezüglich tatsächliche Verbesserungen erzielt, und mitzuteilen, dass alle Instrumente für Planung und Überwachung uneingeschränkt vorhanden sind;

Verfahren der Auftragsvergabe

15.

stellt fest, dass die Akademie am 8. Juni 2010 ein Handbuch für Aufträge für den internen Gebrauch angenommen hat, wie es das Parlament in seiner Entlastung der Akademie für 2008 gefordert hat; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Handbuch seit dem 1. Juli 2010 wirksam ist und dass ein Koordinator für öffentliche Aufträge ernannt wurde;

Vollständigkeit der internen Unterlagen für Dienstreisekosten

16.

fordert die Akademie auf, die Entlastungsbehörde über die wirksame Umsetzung der „sehr wichtigen“ Empfehlung des IAS zur Vollständigkeit der internen Unterlagen für Dienstreisekosten zu unterrichten;

Tätigkeiten der Akademie

17.

nimmt die Aussage des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Ausgaben für die Veranstaltung von Schulungskursen und Seminaren einen bedeutenden Anteil des Haushalts der Akademie ausmachen; nimm zur Kenntnis, dass das Verfahren der Akademie für die Genehmigung von Zahlungsanträgen in Verbindung mit solchen Aktivitäten insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit von Belegdokumenten nicht streng genug gehandhabt wurde;

18.

nimmt jedoch die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass sie die Berichterstattung und Kontrolle über ihre Tätigkeiten und ihr Verfahren für die Genehmigung von Zahlungsanträgen und deren Belegdokumenten verbessert hat, insbesondere indem

bei Vorlage von Finanzberichten und Zahlungsanträgen auch eine vollständig unterzeichnete Teilnehmerliste einzureichen ist,

die Vorschriften für die Kostenerstattung für Aktivitäten der Akademie präzisiert und geändert wurden,

am 29. September 2010 die strikte Durchsetzung der Fristen für die Einreichung eines Antrags auf Kostenerstattung eingeführt wurde,

eine neue Schulung für Veranstalter von Schulungskursen organisiert wurde, um die Kontrolle über die Kurse und die Qualität der Zahlungsunterlagen zu verbessern;

im Jahr 2011 Ex-post-Überprüfungen der Schulungen der Akademie eingeführt wurden,

vier Aktivitäten in Schweden aus dem Jahr 2010 und sechs Aktivitäten im Vereinigten Königreich, davon eine aus dem Jahr 2010 und fünf aus dem Jahr 2011, überprüft wurden;

fordert den IAS auf, der Entlastungsbehörde eine umfassende Bewertung dieser von der Akademie eingeführten Änderungen vorzulegen;

19.

nimmt den Beschluss der Kommission C(2011)4689 zur Kenntnis, in dem dem Antrag der Akademie stattgegeben wurde, ihre Finanzregelung durch Aufnahme eines Artikels (Artikel 74c) zu ändern, der eine Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 in Bezug auf den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren für die Auswahl von Fortbildungsexperten beinhaltet, damit Sachverständige aus nationalen Fortbildungseinrichtungen für Polizeibeamte eingesetzt werden können;

Fehler in der Jahresrechnung

20.

fordert die Akademie auf, das Parlament über den Stand der Umsetzung der 16 neuen Normen der Kommission für die interne Kontrolle zu unterrichten, die vom Verwaltungsrat der Akademie angenommen wurden und die bisherigen Normen für die interne Kontrolle ersetzen;

Verwendung von Mitteln zur Finanzierung von Privatausgaben

21.

nimmt zur Kenntnis, dass eine externe Ex-post-Überprüfung der während der Jahre 2007 und 2008 zur Finanzierung privater Ausgaben verwendeten Mittel durchgeführt wurde und die externen Prüfer zu dem Schluss kamen, dass in diesem Zusammenhang keine weiteren Mittel wiedereinzuziehen sind; nimmt die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass der ehemalige Direktor der Einziehungsanordnung zur Rückzahlung eines Betrags von 2 014,94 GBP (2 196,72 EUR) im Dezember 2011 entsprochen hat; fordert die Akademie auf, mit der Einziehung fortzufahren, bis alle Mittel vollständig eingezogen sind;

MAP 2010–2014 der Akademie

22.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS wie von der Entlastungsbehörde verlangt, die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010-2014 der Akademie bewertet hat; nimmt zur Kenntnis, dass Ende September 2010 19 der 44 Zwischenziele erreicht worden waren, während in Bezug auf 18 Zwischenziele sich die Einhaltung des vorgegebenen Zeitplans auf gutem Wege befand und in Bezug auf 7 Zwischenziele die Umsetzung noch nicht begonnen hatte;

23.

nimmt zudem die Aussage des IAS zur Kenntnis, dass es bei der Beschreibung einiger Punkte des MAP an Klarheit mangelt und die Berichterstattung über die Fortschritte nicht immer ausreichend präzise ist, um ein klares Verständnis zu vermitteln, was die einzelnen Zwischenziele in Bezug auf konkrete Aktionen implizieren; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der IAS Überschneidungen zwischen einigen der Zwischenziele feststellte, weshalb es schwierig ist, schlussendlich den Status der betreffenden Aktionen insgesamt zu bewerten; nimmt die Stellungnahme der Akademie, wonach der MAP im Einklang mit den Empfehlungen des IAS aktualisiert worden sei, sowie die Verbesserungen, die in den am 8. Dezember 2010 vom Verwaltungsrat angenommenen 3. Fortschrittsbericht eingeflossen sind, zur Kenntnis; fordert den IAS auf, zu bestätigen, dass der aktualisierte Fortschrittsbericht über den MAP der Akademie die Empfehlungen des IAS angemessen widerspiegelt;

Interne Revision

24.

nimmt die Aussage des IAS zur Kenntnis, dass die sehr wichtige Empfehlung zur Vollständigkeit der internen Unterlagen für Dienstreisekosten von der Akademie für umgesetzt erklärt wurde und derzeit vom IAS überprüft wird; fordert die Akademie und den IAS auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Überprüfung zu unterrichten;

25.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Selbstbewertung der IT-Risiken durchgeführt hat, um die größten IT-Risiken in der Akademie zu ermitteln und zu bewerten; nimmt zur Kenntnis, dass der IAS die größten Risiken bei der IT-Strategie, dem E-Netz-System, der Datenverwaltung und der Abhängigkeit von einzelnen Personen ermittelt hat; fordert die Akademie auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Risiken zu begegnen und vorzubeugen;

26.

nimmt zur Kenntnis, dass die Abteilung für Innenrevision, ein Gremium zur Beratung des Verwaltungsrates, bei ihren Prüfungen keine wesentlichen Unrichtigkeiten bei der Rechnungsführung der Akademie im Jahr 2011 festgestellt hat;

Leitung und strukturelle Defizite

27.

betont, dass die Leitungskosten der Akademie im Vergleich zu ihrer Tätigkeit hoch sind; begrüßt daher die Bestrebungen der Akademie, im Rahmen der 25. Sitzung ihres Verwaltungsrates im Juni 2011 ihre Leitungsausgaben zu senken, wobei vereinbart wurde, dass alle Ausschüsse des Verwaltungsrates bis 2012 aufgelöst und alle Arbeitsgruppen des Verwaltungsrates kritisch geprüft werden sollten;

28.

nimmt die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass im Bereich der Leitung folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Ab 2012 wird der Verwaltungsrat jährlich zwei Sitzungen abhalten, und zwischen den Sitzungen werden dringende Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst und auf Internet-Konferenzen erörtert;

der Verwaltungsrat wird sich auf Aufgaben konzentrieren, die ihm im Beschluss zur Gründung der Akademie zugewiesen wurden, während die anderen Aufgaben, die den Verwaltungsrat überlastet haben, vom Direktor übernommen werden;

jeder Mitgliedstaat soll höchstens zwei Delegierte zu jeder Sitzung des Verwaltungsrats entsenden;

die Akademie wird sich um die Reiseplanung erstattungsberechtigter Teilnehmer kümmern, um die Verwendung der günstigsten Verkehrsmittel sicherzustellen, damit nach der Sitzung das Erstattungsverfahren vermieden wird;

29.

erwartet mit Interesse den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rechtsgrundlage der Akademie sowie den Ausgang der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat;

30.

nimmt zudem zur Kenntnis, dass im endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Akademie festgestellt wurde, dass es Argumente für eine Umsiedlung der Akademie gibt;

31.

begrüßt den Beschluss 24/2011/GB des Verwaltungsrats der Akademie vom 15. Juni 2011 über die Auflösung der bestehenden Ausschüsse zum 1. Januar 2012, mit dem die Überschneidungen verschiedener Strukturen vermindert werden; fordert den Verwaltungsrat auf, in Bezug auf die derzeit bestehenden Arbeitsgruppen eindeutige Entscheidungen zu treffen; erinnert daran, dass der Verwaltungsrat gemäß Artikel 10 Absatz 10 des Beschlusses 2005/681/JI „in absolut unerlässlichen Fällen“ Arbeitsgruppen einsetzen kann, um Empfehlungen auszuarbeiten oder sonstige beratende Aufgaben zu erfüllen, die er für erforderlich hält;

32.

nimmt die Antwort der Akademie zur Kenntnis, der zufolge ihre Geschäftsordnung mit der Zielsetzung geändert wurde, die Anzahl der ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats auf eine Sitzung pro Ratsvorsitz zu beschränken und die nationalen Delegationen zu verkleinern, weswegen alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert sind, zu jeder Sitzung maximal zwei Delegierte zu entsenden;

33.

weist darauf hin, dass die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Akademie weiterhin auf ihrer Leistung während des gesamten Jahres beruhen sollte;

34.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

35.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 134.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 260.

(6)  ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 17.

(7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1047.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VERGANGENEN JAHREN

Europäische Polizeiakademie

2006

2007

2008

2009

Ausführung

k. A.

k. A.

k. A.

Das Parlament ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof große Mängel bei den Verwaltungs- und Finanzvorschriften zur Regelung der Ausgaben für die Veranstaltung von Schulungskursen und Seminaren ermittelt hat, die darauf zurückzuführen sind, dass die überarbeitete Finanzregelung der Akademie nie in Kraft getreten ist.

Es empfiehlt, dass die Akademie direkten Zugang zu ihrem detaillierten Kostenplan ermöglicht.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Haushaltsmittel wurden nicht nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet.

Die Auftragsvergabeverfahren stehen nicht im Einklang mit den Vorschriften der Finanzregelung.

Die Akademie hat nicht die erforderlichen Systeme und Verfahren eingeführt, um den in der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen vorgesehenen Finanzbericht erstellen zu können.

Gemäß der Finanzregelung der Akademie sind Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung zu erlassen.

Die Akademie hat gegen den Grundsatz der Einheit und der Haushaltswahrheit verstoßen (Im Hauhalt wurde nicht ein Beitrag von 1 500 000 EUR einbezogen, den sie 2007 von der Kommission für die Durchführung eines MEDA-Programms erhalten hat).

Die Agentur verstößt gegen den Grundsatz der Transparenz.

Der hohe Umfang der Übertragungen (1 700 000 EUR) und Annullierungen von Mitteln weist auf Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung hin.

Es wurden weder die vorläufige Jahresrechnung noch der Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement erstellt.

Gemäß der Finanzregelung der Akademie sind Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung zu erlassen.

Die Auftragsvergabeverfahren stehen nicht im Einklang mit den Vorschriften der Finanzregelung.

In einigen Fällen wurden Mittel zur Finanzierung von Privatausgaben einiger Akademiebediensteter verwendet.

Die Agentur hat gegen den Grundsatz der Jährlichkeit verstoßen (u. a. wurden Zahlungsermächtigungen in Höhe von mehr als 2 700 000 EUR aus dem Jahr 2008 übertragen).

Mängel bei der Planung und Überwachung des Haushaltsvollzugs.

Mittel aus dem Jahr 2009 in Höhe von mehr als 3 800 000 EUR (43 % der gesamten Haushaltsmittel) wurden in das Jahr 2010 übertragen.

Da 46 % der Mittel, die aus dem Jahr 2008 übertragen wurden, annulliert werden mussten, deutet dies auf erhebliche Schwachstellen bei der Planung und Überwachung des Haushaltsvollzugs hin und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Für 2008 mussten 31 % der Haushaltsmittel übertragen werden.

Erhebliche Verzögerungen und Fehler bei der Erstellung der vorläufigen Jahresrechnung für das Jahr 2009.

Verfahren der Auftragsvergabe

k. A.

k. A.

k. A.

Besorgnis darüber, dass die Akademie laufend gegen die vergaberechtlichen Bestimmungen der Haushaltsordnung verstößt. Ein erheblicher Teil der Mittel der Akademie ist mit Unregelmäßigkeiten behaftet.

Personal

k. A.

k. A.

k. A.

Mehrere Mängel in Bezug auf Personalausleseverfahren.

Das Parlament erachtet es als inakzeptabel, dass

die von den Bewerbern zu erreichenden Schwellenwerte im Allgemeinen erst nach der Bewertung der Bewerber und der Aufstellung der Rangfolge festgelegt wurden,

die Fragen für die mündliche Prüfung oft erst nach der Auswertung der Bewerbungen erstellt wurden,

die Dokumentation der Verfahren unzulänglich war.

Es ist besorgt wegen Verfahren, die gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Union nicht zulässig oder rechtswidrig sind.

Interne Prüfungen

k. A.

Fehlen von Normen für die interne Kontrolle und ineffektive Haushaltsüberwachung

In einigen Fällen wurden Mittel zur Finanzierung von Privatausgaben einiger Akademiebediensteter verwendet.

Die Prüfung einer Stichprobe von Mittelbindungen ergab, dass es in drei Fällen keinen Prüfpfad gab, um die finanzielle Abwicklung zurückzuverfolgen.

Es wurde keine externe Überprüfung dieser Fälle durchgeführt.

Das Parlament weist darauf hin, dass die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Akademie mehr auf die Leistung der Akademie während des gesamten Jahresverlaufs gestützt werden sollte.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/167


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010

(2012/567/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) (3), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

unter Hinweis auf den Beschluss C(2011)4680 der Kommission vom 30. Juni 2011, mit dem die Zustimmung zu der von der Europäischen Polizeiakademie beantragten Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erteilt wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Polizeiakademie vom 12. Juli 2010 über die Erstattung von Privatausgaben (10/0257/KA),

unter Hinweis auf die von der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/2010/001) in Auftrag gegebene externe Prüfung der Erstattung von Privatausgaben,

unter Hinweis auf den endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/CT/2010/002),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit,

unter Hinweis auf den 4. Fortschrittsbericht der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung ihres mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010–2014,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

unter Hinweis auf den Vermerk des Internen Auditdiensts (IAS) vom 4. Juli 2011 (Ref. Ares (2011) 722479) betreffend den 3. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörigen Anlagen der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2009,

unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörige Anlage der Europäischen Polizeiakademie über die Anwendung ihres Beschaffungshandbuchs für den Zeitraum 1. Juli 2010-1. Juli 2011,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0119/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 134.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/169


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/568/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0130/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0130/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur nachdrücklich aufgefordert hat, ihr jährliches Arbeitsprogramm dadurch zu verbessern, dass sie spezifische und messbare Ziele sowohl auf de Ebene der Politikbereiche als auch auf operativer Ebene einbezieht und SMART-Indikatoren festlegt,

den Direktor nachdrücklich aufgefordert hat, uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachzukommen, in seinem Bericht an die Entlastungsbehörde, in dem der Bericht des Internen Auditdienstes (IAS) zusammengefasst wird, alle abgegebenen Empfehlungen und alle aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen darzulegen,

die Agentur aufgefordert hat, ihr internes Kontrollsystem (IKS) zu überprüfen, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors zu untermauern, und alle ihre Verfahren, die administrativen wie die operationellen, einer Überprüfung zu unterziehen und anschließend den Arbeitsablauf und die Schlüsselkontrollen zu dokumentieren;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur 2010 auf insgesamt 11 000 000 EUR gegenüber 10 100 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme um 8,9 % entspricht;

D.

in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur 7 695 223 EUR betrug, was gegenüber ihrem ursprünglichen Beitrag für 2009 einen Anstieg um 34,9 % darstellt (6);

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 7 695 223 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 714 777 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union auf insgesamt 8 410 000 EUR erhöht;

2.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Agentur für das Haushaltsjahr 2010, dass die Agentur 98,3 % des gewährten Beitrags gebunden und 85,6 % der verfügbaren Zahlungsermächtigungen ausgezahlt hat (ohne Berücksichtigung der Ausgaben aus anderen Einnahmequellen); begrüßt, dass die Agentur der Entlastungsbehörde in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) für 2010 Angaben zu ihrer Gesamtausführungsrate, bezogen auf die Verpflichtungs- und die Zahlungsermächtigungen, vorgelegt hat;

3.

entnimmt dem Bericht des IAS ferner, dass sich die automatischen Übertragungen der Agentur vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 auf 1 160 393 EUR (noch abzuwickelnde Mittelbindungen (RAL)) und 629 517,41 EUR (Zahlungsermächtigungen) beliefen und dass die nichtautomatischen Mittelübertragungen der Agentur 530 875,59 EUR betrugen; fordert den Rechnungshof auf, in seinen Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Agentur Angaben zu den Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr aufzunehmen;

4.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, den Grundsatz der Jährlichkeit einzuhalten; stellt insbesondere fest, dass sich einige Mittelbindungen der Agentur für das Jahr 2010 auf Ausgaben für Projekte des Jahres 2011 bezogen; bedauert, dass der Rechnungshof nicht in der Lage war, die Entlastungsbehörde in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Agentur mit weiteren Einzelheiten in dieser Frage zu versorgen;

Rechnungsführungssystem

5.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Agentur für das Haushaltsjahr 2010, dass die Haushaltskonten der Agentur mit Hilfe des Systems ABAC geführt werden, während für die Finanzbuchhaltung das System SAP benutzt wird, das über eine direkte Schnittstelle mit dem Finanzbuchhaltungssystem der Kommission verfügt;

6.

dringt dennoch darauf, dass die Agentur die ABAC-Zugangsrechte für die bevollmächtigten Anweisungsbefugten mit der Befugnisübertragung abgleicht;

7.

nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Agentur eine Überprüfung ihrer sämtlichen Umlaufblätter, Vorlagen und Formulare, die im Rahmen der Verfahren zum Einsatz kommen, vorgenommen hat, um festzustellen, in welchen Bereichen Verbesserungen erforderlich sind, und um Redundanzen zu vermeiden;

Vergabeverfahren

8.

fordert die Agentur auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Beschaffungsunterlagen ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert werden; weist darauf hin, dass der Rechnungshof auf die Schwachstellen in dieser Hinsicht aufmerksam gemacht hat;

Humanressourcen

9.

ermutigt die Agentur, die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren zu verbessern; stellt fest, dass der Rechnungshof diesbezüglich auf Schwachstellen hingewiesen hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass bei den Personalauswahlverfahren weder die Mindestpunktzahl, die die Bewerber erreichen mussten, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, noch die Mindestpunktzahl für die Aufnahme in die Reserveliste im Voraus festgelegt wurden;

10.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass von 11 freien Stellen für Bedienstete auf Zeit 10 besetzt werden konnten, was dazu führte, dass die im Stellenplan 2010 vorgesehenen Stellen zu 98 % besetzt waren (52 von 53 Stellen für Bedienstete auf Zeit);

11.

entnimmt dem JTB, dass sich die Personalfluktuation darauf beschränkte, dass zwei Vertragsbedienstete ausgeschieden sind und ein Bediensteter auf Zeit in den Ruhestand versetzt wurde;

12.

bringt seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat;

Leistung

13.

stellt fest, dass die Agentur am 19. Oktober 2010 ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm für 2011-2015 angenommen hat; hebt hervor, dass ein solches Dokument wichtig ist, damit die Agentur wirksame organisatorische Vorkehrungen für die Umsetzung ihrer Strategie und die Erreichung ihrer Ziele treffen kann;

14.

fordert die Agentur erneut auf, bei der Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten ein Gantt-Diagramm zu entwickeln, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern; erkennt jedoch an, dass die Agentur der Entlastungsbehörde eine Übersicht mit den geforderten Informationen vorgelegt hat;

15.

begrüßt die Initiative der internen Auditstelle der Agentur (IAC), die eine interne Schulung entwickelt und die notwendigen Ausbildungsmaßnahmen zum Thema Ethik und Integrität in der Agentur durchgeführt hat; begrüßt insbesondere, dass diese Ausbildungsmaßnahmen für alle Bediensteten verbindlich sind, um eine Sensibilisierung für ethische und organisatorische Werte, insbesondere ein ethisches Verhalten, die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Verhinderung von Betrug und die Meldung von Unregelmäßigkeiten, zu gewährleisten;

16.

unterstreicht die Bedeutung der Aufgaben der Agentur und begrüßt ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit, von der sich der Fischereiausschuss des Parlaments bei seinem Besuch der Agentur im Juni 2010 überzeugen konnte und die er bei seinem nächsten Besuch im Jahr 2012 erneut untersuchen wird;

Interne Prüfung

17.

begrüßt die Initiative, die die Agentur 2008 mit der Einrichtung einer internen Auditstelle (der oben genannten IAC) bewiesen hat, die den Direktor und die Verwaltung in Fragen der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Prüfung unterstützen und beraten soll; stellt fest, dass die Agentur über keinen auf Vollzeitbasis arbeitenden IAC verfügt, sondern den IAC mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in Lissabon teilt; nimmt zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck am 17. Juni 2008 eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Agentur und der EMSA geschlossen wurde;

18.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass der IAS in Übereinstimmung mit dem Strategieplan 2010-2012 eine Prüfung des Haushaltsvollzugsverfahrens und eine IT-Risikobewertung durchgeführt hat;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung des Haushaltsvollzugs durchgeführt hat, um festzustellen, ob das IKS hinreichende Gewähr für die Einhaltung der Rechtsgrundlage, die Wirksamkeit und Effizienz der Verfahren und die Zuverlässigkeit der der Verwaltung bei ihrer Überwachung als Grundlage dienenden Informationen bietet;

20.

fordert die Agentur auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die mit Blick auf folgende Fragen erforderlich sind:

ABAC-Zugangsrechte für die bevollmächtigten Anweisungsbefugten,

Zahlungsverzögerungen,

Politik für die Behandlung von Beanstandungen und Einrichtung eines zentralen Verzeichnisses der Beanstandungen;

nimmt zur Kenntnis, dass die beiden sehr wichtigen Empfehlungen des IAS, die die Anpassung der ABAC-Zugangsrechte für die bevollmächtigten Anweisungsbefugten und die Festlegung und Umsetzung einer Strategie für die Behandlung von Beanstandungen und ein zentrales Verzeichnis der Beanstandungen betrafen, von der Agentur als umgesetzt erklärt wurden und derzeit vom IAS überprüft werden; fordert die Agentur jedoch auf, die Entlastungsbehörde umgehend über die getroffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse zu unterrichten;

21.

fordert die Agentur auf, in Bezug auf die nachstehenden Fragen umgehend tätig zu werden und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten:

Einführung eines Risikomanagementsystems,

Einführung regelmäßiger Überprüfungen des IKS;

22.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

23.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 135.

(6)  ABl. L 64 vom 12.03.10, S. 837.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Fischereiaufsichtsagentur

(errichtet 2007)

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur des Weiteren auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm zu erstellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann.

Das Parlament fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihr jährliches Arbeitsprogramm dadurch zu verbessern, dass sie spezifische und messbare Ziele sowohl auf der Ebene der Politikbereiche als auch auf der Ebene der operativen Tätigkeiten einbezieht und SMART-Indikatoren festlegt.

Das Parlament fordert die Agentur auf, grundlegende Leistungsindikatoren für die administrative Unterstützung zu entwickeln.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Die in Artikel 38 der Finanzordnung vorgeschriebenen internen Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wurden noch nicht dokumentiert — keine Kontrollnormen und keine Vergabeverfahren.

Die Agentur hält den Grundsatz der Spezialität nicht strikt ein: Sie muss die Schwachstellen in der Planung ihrer Tätigkeit bekämpfen; im Widerspruch zur Finanzordnung wurden rechtliche Verpflichtungen (im Wert von 1 400 000 EUR) eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

k. A.

Humanressourcen

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Überwachung der Ausführung ihres Haushaltsplans, vor allem im Personalbereich, zu verbessern.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Schwächen bei der Planung der Personaleinstellungen zu beheben.

Interne Prüfung

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, den 15 Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachzukommen, die folgende Bereiche betrafen: Entwicklung einer Reihe alle Tätigkeiten der Agentur erfassender Indikatoren, die die Zuverlässigkeitsgewähr des Managements stützende interne Organisation und Verfahrensstruktur, die Verwaltung der Humanressourcen und die Notwendigkeit interner Verfahren zur Verringerung der Zahlungsverzögerungen der Agentur.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die vom IAC abgegebenen Empfehlungen und die von ihr getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Das Parlament fordert den Direktor der Agentur nachdrücklich auf, uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachzukommen, in seinem Bericht an die Entlastungsbehörde, in dem der IAS-Bericht zusammengefasst wird, alle abgegebenen Empfehlungen und alle aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen darzulegen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihr internes Kontrollsystem zu überprüfen, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors zu untermauern, und alle ihre Verfahren, die administrativen wie die operationellen, einer Überprüfung zu unterziehen und anschließend den Arbeitsablauf und die Schlüsselkontrollen zu dokumentieren.

Das Parlament ruft die Agentur auf, eine Risikomanagementfunktion zur Erfassung von Risiken und zur Erarbeitung von Plänen für Maßnahmen zur Eindämmung des Fehlerrisikos einzurichten.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/174


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/569/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0130/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/175


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

(2012/570/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, insbesondere auf Artikel 60,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0124/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 21.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, insbesondere auf Artikel 60,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0124/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit („die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung

die Agentur aufgefordert hat, eine tätigkeitsbezogene Struktur für den operationellen Haushalt umzusetzen, um eine klare Verbindung zwischen Arbeitsprogramm und Mittelvoranschlägen herzustellen und die Leistungsüberwachung und Berichtslegung zu verbessern;

darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Agentur erneut sehr viele Mittel für die Finanzierung der Betriebskosten auf das Jahr 2010 übertragen hat;

gefordert hat, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen;

Defizite bei den Verfahren zur Personalauswahl festgestellt hat, die ein Risiko für die Transparenz dieser Verfahren darstellen;

C.

in der Erwägung, dass die Agentur durch Gebühren und Entgelte und mit einem Beitrag der Union finanziert wird;

D.

in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf 137 200 000 EUR gegenüber 122 200 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einem Anstieg um 12,27 % entspricht; in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für 2010 insgesamt 34 197 000 EUR (6) betrug, was gegenüber ihrem Beitrag für 2009 einen Anstieg um 0,87 % darstellt,

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist erneut darauf hin, dass zwei Drittel des Haushalts der Agentur aus Gebühren und Entgelten der Wirtschaft stammen, ein Drittel als Beihilfe der Union gezahlt wird und sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 32 879 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 1 318 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union auf insgesamt 34 197 000 EUR erhöht;

2.

stellt fest, dass der Haushalt der Agentur von 2007 bis 2010 von 85 200 000 EUR auf 137 200 000 EUR, also um 61 %, gestiegen ist und dass das Personal von 333 auf 524 Bedienstete aufgestockt wurde;

3.

stellt fest, dass gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2007 der Kommission vom 31. Mai 2007 über die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (7) erhobenen Gebühren und Entgelte die Einnahmen aus den Gebühren zweckgebundene Einnahmen darstellen, die von der Agentur übertragen werden können, solange sie nicht verwendet werden; stellt fest, dass Einnahmen aus der Industrie auf mehr als ein Haushaltsjahr bezogen werden dürfen; stellt fest, dass die Reserve, die in den nachfolgenden Jahren verwendet werden kann, auf der Grundlage des Haushaltsergebnisses des Jahres angepasst wird; stellt fest, dass der Reservebetrag in den letzten beiden Jahren von 29 000 000 EUR Ende 2008 auf 21 000 000 EUR Ende 2010 zurückgegangen ist;

4.

entnimmt den Rechnungsabschlüssen für das Haushaltsjahr 2010, dass die Agentur ausschließlich nichtgetrennte Mittel verwendet hat und dass deshalb die Verpflichtungsermächtigungen und die Zahlungsermächtigungen gleich hoch sind; stellt überdies fest, dass die Gesamtausführungsrate des Haushalts 99,51 % der Mittel 2010 betrug;

5.

fordert die Agentur auf, weiterhin geeignete Maßnahmen zu treffen, damit keine Schwachstellen entstehen, durch die die Transparenz des Auftragsvergabeverfahrens und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gefährdet werden;

Rechnungsführung

6.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die Agentur im Jahr 2010 ihre Einnahmeerfassungsmethode von einer kostenbezogenen Methode auf eine Methode umgestellt hat, die auf der Vermögenswertmethode im Sinne der EG-Rechnungsführungsregel 4 beruht;

7.

entnimmt den Angaben der Agentur, dass die Änderung vorgenommen wurde, um die Genauigkeit und Transparenz in Bezug auf die Grundlagen der erzielten Einnahmen zu verbessern und die Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2009 zu berücksichtigen, wonach eine Methode angewendet werden sollte, die den einem Haushaltsjahr zugewiesenen Einnahmebetrag genauer widerspiegelt;

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das System für die Unternehmensressourcenplanung weiter verbessert und systematisch für alle Arten von Finanztransaktionen und den Rechnungsabschluss eingesetzt wurde;

Auftragsvergabeverfahren

9.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 insgesamt 23 Ausschreibungsverfahren mit hohem Auftragswert für operative Aufgaben und Verwaltungsaufgaben durchgeführt wurden, von denen 20 abgeschlossen wurden, und dass 29 Aufträge mit hohem Wert und einem Auftragswert von etwa 14 000 000 EUR unterzeichnet wurden; stellt darüber hinaus fest, dass 428 Aufträge im Rahmen von Auftragsvergabeverfahren mit geringem Auftragswert unterzeichnet wurden, deren Wert sich auf etwa 1 650 000 EUR beläuft;

10.

entnimmt den Angaben des Rechnungshofs insbesondere, dass bei zwei großen Auftragsvergabeverfahren aufgrund der Bewertungsmethode die Ausschreibungen nicht so durchgeführt werden konnten, dass mit dem besten finanziellen Gebot der höchste Punktwert erzielt wird; entnimmt den Angaben der Agentur, dass dies die folgenden zwei Auftragsvergabeverfahren betrifft:

die Erneuerung eines Auftrags über die Erbringung von Reinigungsdiensten mit vierjähriger Laufzeit und einem Wert von 1 000 000 EUR;

einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von höchstens vier Jahren und einem Gesamtwert von 2 500 000 EUR über die Erstellung von Studien über die Zertifizierungsanforderungen und -normen für Flugzeugmotoren, bei denen der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten hatte, in seiner Bewerbung nicht alle Kostenbestandteile vollständig angegeben hatte;

stellt fest, dass die Agentur geantwortet hat, es seien keine negativen Auswirkungen auf das Ergebnis zu berichten, sie werde die Überlegungen des Rechnungshofs dennoch berücksichtigen und dem festgestellten Risiko künftig entgegenwirken, indem sie die Formeln für die finanzielle Bewertung noch stärker beachte;

Personal

11.

stellt fest, dass die Entlastungsbehörde erneut Schwachstellen bei den Personalauswahlverfahren aufgedeckt hat, durch die die Transparenz dieser Verfahren gefährdet ist; entnimmt den Angaben des Rechnungshofs, dass vor Beginn der Prüfung der Bewerbungen keine Belege darüber vorlagen, dass die für die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder zur Aufnahme in die Eignungsliste erforderliche Mindestpunktzahl festgelegt worden ist; stellt fest, dass damit beabsichtigt worden sein könnte, Vetternwirtschaft oder Interessenkonflikte zu verschleiern; fordert, dass alles daran gesetzt wird, Interessenkonflikte zu vermeiden; fordert die Kommission auf, sich zu vergewissern, dass die Agentur die Unionsbestimmungen ordnungsgemäß anwendet; erachtet es als wichtig, die Auftragsvergabe- und Personalauswahlverfahren transparent zu gestalten;

12.

stellt fest, dass die Agentur die Entlastungsbehörde nicht über Maßnahmen zur transparenteren Gestaltung der Auswahlverfahren für ihre Sachverständigen und ihr Personal informiert hat, wie dies 2009 gefordert worden war, nimmt gleichwohl zur Kenntnis, dass die Angelegenheit 2010 behandelt worden ist, nachdem der Rechnungshof diesen Missstand in seinem Bericht nochmals hervorgehoben hatte; weist erneut darauf hin, dass die Auswirkungen dieser Unregelmäßigkeiten noch gravierender sind, wenn man bedenkt, dass die Agentur die Aufgabe hat, Zulassungsspezifikationen auszustellen, Entscheidungen hinsichtlich der Lufttüchtigkeit und im Hinblick auf Umweltzertifizierungen zu treffen und Inspektionen zur Kontrolle der Normen in den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchzuführen;

13.

nimmt Kenntnis von der Antwort der Agentur an den Rechnungshof, in der sie ausführt, in ihren Leitlinien für Mitglieder in Gremien sei klar festgelegt, welcher Mindestwert von den Bewerbern zu erreichen sei, um zu einem Bewerbungsgespräch (50 %) eingeladen oder in die Eignungsliste (65 %) aufgenommen zu werden, sie sich aber das Recht vorbehalte, aufgrund der erstellten Rangfolge über eine zweckmäßige Höchstzahl an Bewerbern zu entscheiden, die eingeladen werden;

14.

weist die Agentur erneut darauf hin, dass unbedingt angemessene Schulungs- und Qualifikationskriterien für Inspektionsteams und deren Leiter aufgestellt werden müssen; fordert die Agentur auf, konkrete Maßnahmen zu treffen und die Entlastungsbehörde hierüber zu unterrichten;

15.

stellt fest, dass von 2009 bis 2010 das Personal der Agentur von 509 auf 578 Bedienstete, einschließlich Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, aufgestockt wurde;

Interessenkonflikt

16.

stellt fest, dass das Fachpersonal der Agentur in der Regel aus den nationalen Luftfahrtbehörden und der Luftfahrtbranche stammen sollte; ist sich darüber im Klaren, dass die Bediensteten über hinreichende und aktuelle Fachkenntnisse im Bereich Luftfahrt verfügen müssen, um Unterlagen für Konformitätsnachweise inhaltlich zu überprüfen und damit das in den anwendbaren Rechtsvorschriften der Union geforderte angemessene Maß an Flugsicherheit sicherstellen zu können; erklärt sich jedoch besorgt darüber, dass in dieser Situation Interessenkonflikte entstehen könnten, wenn nämlich ein Bediensteter, der zuvor für einen Flugzeughersteller tätig war, nun für die Agentur arbeitet und Entscheidungen über die Zertifizierung von Flugzeugen trifft, an denen er während seiner Tätigkeit für den Hersteller regelmäßig gearbeitet hat, und dies nicht erkannt und angemessen gehandhabt wird; nimmt jedoch wohlwollend zur Kenntnis, dass die Agentur ein Zertifizierungsverfahren eingeführt hat, in dem die Unparteilichkeit bei Entscheidungen durch das Kollegialitätsprinzip bei den technischen Prüfungen und den Entscheidungen selbst gewährleistet ist; nimmt auch zur Kenntnis, dass die Agentur gerade dabei ist, eine für die gesamte Agentur geltende Regelung mit Verhaltenskodizes auszuarbeiten, im denen die Fragen behandelt werden, wie mögliche Interessenkonflikte erkannt, verhütet und überwacht werden können und wie mit deren Folgen umzugehen ist, zumal die Agentur dank dieses Instruments Interessenkonflikte besser erkennen und handhaben könnte, sodass die Flugsicherheit zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist;

17.

fordert die Agentur auf, dem beruflichen Werdegang ihrer Bediensteten gebührend Rechnung zu tragen, damit keine Interessenkonflikte entstehen; ist der Ansicht, dass die Agentur in ihrer Regelung zur Verhütung von Interessenkonflikten festlegen sollte, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen ein Bediensteter der Agentur an der Zertifizierung eines Flugzeugs, an dem er vor der Aufnahme seiner Tätigkeit bei der Agentur gearbeitet hat, beteiligt sein darf;

18.

fordert die Agentur auf, wirksame Verfahren anzunehmen, nach denen mögliche Fälle angeblicher Interessenkonflikte in der Agentur ordnungsgemäß behandelt werden; fordert die Agentur außerdem auf, auf ihrer Website die Interessenerklärungen und den beruflichen Werdegang ihrer Sachverständigen, Verwaltungsbediensteten, Mitglieder des Verwaltungsrats und aller anderen Personen, deren Tätigkeit mit der Zertifizierung in Zusammenhang steht, zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass die Agentur die Leitlinien der OECD im Bereich Interessenkonflikte befolgen sollte;

19.

stellt fest, dass die Agentur an maßgeblichen Entscheidungen, die alle Bürger betreffen, beteiligt ist und wegen ihrer Bedeutung für die Industrie eine exponierte Stellung innehat, und weist darauf hin, dass die Entlastungsbehörde der Übermittlung des Sonderberichts über Interessenkonflikte, der vom Rechnungshof noch vor Ende Juni 2012 veröffentlicht werden soll, und der Diskussion über dessen Ergebnisse und Empfehlungen erwartungsvoll entgegensieht;

Ausführung

20.

fordert die Agentur auf, die vorhandene tätigkeitsbezogene Struktur für den operationellen Haushalt zu festigen, um eine klare Verbindung zwischen Arbeitsprogramm und Mittelvoranschlägen herzustellen und die Leistungsüberwachung und Berichtslegung weiter zu verbessern;

21.

fordert die Agentur auf, gegebenenfalls ein Gantt-Diagramm in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten aufzunehmen; betont außerdem, dass die Agentur im Rahmen ihrer Programmplanung SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festlegen muss, wie sie es seit 2008 im Jahresarbeitsprogramm und im jährlichen Tätigkeitsbericht getan hat;

Interne Prüfung

22.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Agentur im Jahr 2010 ihr Informationsverwaltungssystem und dabei unter anderem das Konzept „Interne Prüfung“ gestärkt hat, das auf eine ordnungsgemäße Risikominderung abzielt, um die Agentur besser in die Lage zu versetzen, operative, qualitative, konformitätsbezogene oder finanzielle Ziele zu erreichen;

23.

stellt fest, dass das Informationsverwaltungssystem der Agentur im Dezember 2010 nach der international anerkannten Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2008 zertifiziert wurde;

Inspektionen zur Kontrolle der Normen

24.

fordert die Agentur auf, die Dokumentation der technischen und zeitlichen Planung von Inspektionen weiter zu verbessern; weist die Agentur erneut darauf hin, dass die Risikobewertung und die Kriterien für die Festlegung der Inspektionsplanung dokumentiert werden müssen, um den Ablauf interner Entscheidungen in den Fällen begründen zu können, in denen erhebliche Mängel die Sicherheit der Unionsbürger beeinträchtigen;

25.

fordert die Agentur überdies auf, wichtige Sicherheitsbedenken durch folgende Maßnahmen noch effizienter anzugehen:

Überwachung von Informationen;

Verkürzung des Zeitraums für die Berichtslegung und Umsetzung;

Dokumentation des Ablaufs von Entscheidungen zwischen der Agentur und der Kommission;

angemessene Minderung der Risiken möglicher Interessenkonflikte;

26.

fordert die Agentur außerdem auf, ihre als „Bemerkungen“ eingestuften Inspektionsergebnisse zu klassifizieren, zu überwachen und nachzuverfolgen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ein operatives Verfahren ausgearbeitet hat, mit dem diese Ergebnisse festgestellt und der Kommission übermittelt werden; fordert die Agentur deshalb auf, die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

Interne Prüfung

27.

nimmt zur Kenntnis, dass mehrere als „sehr wichtig“ eingestufte Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) im Hinblick auf die Minderung fortbestehender Risiken in der Agentur immer noch nicht umgesetzt wurden, aber gegenwärtig vom IAS geprüft werden;

28.

stellt insbesondere fest, dass der IAS im Jahr 2010 ein Audit der Inspektionen zur Kontrolle der Normen durchgeführt hat, um das System der internen Kontrollen in Bezug auf die Inspektionen zur Kontrolle der Normen in der Agentur unabhängig zu überprüfen, dabei die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union durch die nationalen Luftfahrtbehörden zu kontrollieren und der Kommission hierüber einen Bericht vorzulegen; stellt außerdem fest, dass die Agentur bereits einen vom IAS gebilligten Plan für Abhilfemaßnahmen ausgearbeitet und dem IAS bereits Belege für die Umsetzung der in den Ziffern 25 bis 27 dieses Berichts niedergelegten Empfehlungen übermittelt hat;

29.

fordert die Agentur diesbezüglich auf,

nach den jährlichen Inspektionen und Kontrollbesuchen ihre Risikobewertungen zu dokumentieren;

die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf erhebliche Mängel, die zu Sicherheitsbedenken Anlass geben, zu verbessern;

ihre Bemerkungen nach Kontrollbesuchen nachzuverfolgen und zu überwachen;

30.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

31.

verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 21.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 140.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 613.

(7)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 3.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Agentur für Flugsicherheit

2006

2007

2008

2009

Ausführung

Die Agentur sollte die Stichhaltigkeit der Ausgabenvoranschläge sorgfältig prüfen: in ihrem Kostenrechnungssystem wurden Kosten in Höhe von rund 48 000 000 EUR ausgewiesen, denen Einnahmen in Höhe von rund 35 000 000 EUR gegenüberstanden; die Planung ist unzureichend.

Die Agentur sollte die Stichhaltigkeit der Ausgabenvoranschläge, die der Haushaltsbehörde zur Annahme vorgelegt werden, sorgfältig prüfen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ein Gantt-Diagramm auszuarbeiten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die Zeit, während der die einzelnen Bediensteten an einem Projekt arbeiten, präzise darstellen zu können.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine tätigkeitsbezogene Struktur für den operationellen Haushalt umzusetzen, um eine klare Verbindung zwischen Arbeitsprogramm und Mittelvoranschlägen herzustellen und die Leistungsüberwachung und Berichtslegung zu verbessern.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen darzustellen.

Verordnung über Gebühren und Entgelte

K. A.

Die Agentur sollte Gebühren und Entgelte nicht nach der alten, sondern nach der neuen Gebührenordnung erheben.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ein System zur Überwachung des Stands der Bescheinigungsprojekte einzuführen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen detaillierten Plan vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass mit dem System der jährlichen Pauschalgebühren keine Einnahmen erzielt werden, die weit über den tatsächlichen Kosten der erbrachten Dienstleistungen liegen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihr System zur Überwachung von Bescheinigungsprojekten zu verbessern, mit dem sichergestellt wird, dass die in Rechnung gestellten Honorare während der gesamten Dauer des Projekts nicht übermäßig von den tatsächlichen Kosten abweichen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, mit Blick auf die Jahresabschlüsse für 2010 die höheren Ausgaben für die Verwaltung von Bescheinigungsaufgaben, mit denen die nationalen Luftfahrtbehörden betraut wurden, genau abzuschätzen.

Übertragung von Mitteln und Probleme im Zusammenhang mit Auftragsvergabeverfahren

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht eingehalten: Im Widerspruch zu ihrer Finanzordnung hat die Agentur ihre aus dem Jahr 2005 übertragenen getrennten Zahlungsermächtigungen verwendet, obwohl sie für 2006 über genügend Zahlungsermächtigungen verfügte.

Transparenzprobleme bezüglich der Vergabekriterien und der Methode für die finanzielle Bewertung.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Mängel im System zur Planung der Ressourcen von Unternehmen zu beheben, die auf Verzögerungen bei dem Prozess der Unterzeichnung von Dienstleistungsverträgen zurückzuführen sind; fordert die Agentur auf, der Kommission und dem Parlament für das nächste Haushaltsjahr sehr viel realistischere Mittelvoranschläge vorzulegen.

Das Parlament fordert die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung zur vollen Geltung zu verhelfen, um die Kassenbestände der Agentur dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Das Parlament macht darauf aufmerksam, dass die Agentur einen hohen Betrag an Mitteln für operative Ausgaben (65 % aus Titel III — Operative Tätigkeiten — wenn zweckgebundene Einnahmen aus der Übertragung ausgeklammert werden, beträgt der Anteil der übertragenen Mittelbindungen 13 %) auf 2010 übertragen hat.

Das Parlament fordert eine viel genauere und termingerechtere Verwaltung von Verträgen und dass der Kommission und dem Parlament für das nächste Haushaltsjahr sehr viel realistischere Mittelvoranschläge vorgelegt werden.

Das Parlament fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen.

Personal

K. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Personalplanung und das System zur Planung der Unternehmensressourcen zu verbessern.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Personalplanung und das System zur Planung der Unternehmensressourcen zu verbessern.

Das Parlament verweist auf die Defizite bei den Verfahren zur Personalauswahl, die ein Risiko für die Transparenz dieser Verfahren darstellten; erkennt an, dass der Rechnungshof mitgeteilt hat, dass die Entscheidungen der Auswahlgremien nicht ausreichend begründet und dokumentiert wurden, da keine Obergrenzen für Kandidaten festgelegt wurden, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen oder auf die Reserveliste gesetzt wurden, oder Protokolle fehlten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu informieren und transparentere Auswahlverfahren für ihre Sachverständigen/ihr Personal durchzuführen.

Interne Prüfung

Die Agentur hat noch kein wirksames System zur Verwaltung der Forderungen, nach Möglichkeit mit einer Berechnung von Verzugszinsen, eingerichtet.

K. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu treffen, um den 13 der insgesamt 28 vom Internen Auditdienst abgegebenen Empfehlungen nachzukommen, denen noch nicht nachgekommen wurde und von denen 2 als „kritisch“ anzusehen sind; stellt fest, dass sich diese Empfehlungen auf eine fehlende Haushaltsplanungssicherheit, das Fehlen einer Risikoanalyse, das Fehlen eines Beurteilungs- und Beförderungsverfahrens, das Auswahlverfahren nach dem Konzentrationsprinzip und das Fehlen eines Verfahrens zur Erfassung nicht mehr bestehender Ausnahmeregelungen beziehen.

Das Parlament erkennt an, dass die Agentur 20 der vom Dienst Internes Audit (IAS) seit 2006 abgegebenen 26 Empfehlungen umgesetzt hat.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/183


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

(2012/571/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, insbesondere auf Artikel 60,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0124/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 21.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/184


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010

(2012/572/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0123/2012),

1.

erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 122.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0123/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden: Zentrum) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Zentrums am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung das Zentrum unter anderem aufgefordert hat,

in einer dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs beizufügenden Tabelle eine vergleichende Übersicht über die während des zur Erteilung der Entlastung anstehenden Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen;

sich dem hohen Umfang der Mittelübertragungen zu widmen, der sich nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans auswirkt und im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht;

seiner Verpflichtung nachzukommen, der Entlastungsbehörde einen von seinem Direktor erstellten Bericht zu übermitteln, in dem der Inhalt der Empfehlungen des Internen Audit-Dienstes (IAS) zusammengefasst wird;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 57 800 000 EUR gegenüber 49 200 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme um 17,5 % entspricht; in der Erwägung, dass der Gesamtbeitrag der Europäischen Union zu dem Haushalt des Zentrums für das Jahr 2010 56 225 000 Euro betrug,

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan des Zentrums für 2010 auf 53 078 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein Überschuss von 145 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 53 223 000 EUR erhöhte;

2.

unterstreicht, dass gemäß dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sich der für das Zentrum bestimmte Gesamtbeitrag auf 56 225 000 EUR beläuft und sich wie folgt zusammensetzte:

ein Beitrag in Höhe von 33 360 000 EUR unter Titel I und II und

ein Beitrag in Höhe von 22 895 000 EUR unter Titel III, von dem 10 000 000 EUR ausgezahlt wurden;

stellt jedoch fest, dass in demselben Dokument für 2010 ein Gesamtbeitrag der Europäischen Union in Höhe von 53 223 000 EUR ausgewiesen und; nimmt die Erklärung der Kommission zur Kenntnis, wonach sich der Beitrag der Europäischen Union für das Zentrum für das Jahr 2010 auf 56 225 000 EUR belief und der Betrag von 53 223 000 EUR die Folge von Ungereimtheiten im Begleittext zu den Haushaltsbeträgen ist; vertritt die Auffassung, dass dies die Tatsache widerspiegelt, dass die Kommission der Entlastungsbehörde für jede einzelne Agentur jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bereitstellen muss;

3.

nimmt die Mitteilung des Zentrums zur Kenntnis, dass eine zweite Finanzhilfevereinbarung mit der Generaldirektion Erweiterung für eine Dauer von zunächst zwei Jahren abgeschlossen wurde und dass eine spätere Mittelaufstockung in Höhe von 400 000 EUR für den Zeitraum 2009 bis 2010 im Jahr 2010 ausgeführt wurde; stellt fest, dass das Zentrum 2011 gezwungen war, einen Antrag auf Verlängerung der Dauer der Finanzhilfe vorzulegen;

4.

entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltjahr 2010, dass der Haushaltsvollzug bei den Verpflichtungsermächtigungen 95 % erreichte; ist jedoch besorgt, dass der Haushaltsvollzug bei den Zahlungsermächtigungen nur 68 % des Gesamthaushalts erreichte; ist dennoch der Ansicht, dass dies bereits ein Fortschritt im Vergleich zu den 59 % im Jahr 2009 ist, ist aber der Auffassung, dass das Zentrum diesbezüglich weitere Anstrengungen unternehmen muss;

5.

betont, dass sich die Ausführung bei den Mitteln für Zahlungen verbessert hat und nun bei 92,7 % liegt, was bedeutet, dass ein Mittelbetrag in Höhe von 3 800 000 EUR nicht in Anspruch genommen wurde; stellt fest, dass diese unvollständige Mittelausführung damit zusammenhängt, dass das Zentrum seine Anträge auf Mittel für Zahlungen begrenzt hat, um seine am Jahresende verbleibenden Guthaben abzubauen, wie es vom Rechnungshof und von der Kommission gefordert worden war;

6.

entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums für 2010, dass der Direktor als Anweisungsbefugter finanzielle Verantwortung an die fünf Referatsleiter und zeitweise an den Koordinator des Direktoriums delegierte; stellt jedoch fest, dass alle Verträge über 250 000 EUR vom Direktor unterzeichnet werden müssen;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

7.

entnimmt den Ausführungen des Rechnungshofs, dass 2010 ein Betrag von 15 600 000 EUR, der 27 % des Gesamthaushalts, einschließlich 50 % des Titels III (Operative Ausgaben), entspricht, auf 2011 übertragen wurde; fordert das Zentrum erneut mit Nachdruck auf, unverzüglich die vom Rechnungshof festgestellten Mängel in Bezug auf die Übertragung von Mitteln zu beheben; betont, dass sich die Mittelübertragungen in hohem Umfang nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans auswirken;

8.

ist besorgt darüber, dass der Umfang dieser Übertragungen gegenüber dem geringen Betrag antizipativer Passiva übermäßig hoch ist und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt;

Buchführungssystem

9.

entnimmt dem Bericht des Zentrums über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass 2010 das erste volle Jahr war, in dem das Zentrum seinen Haushalt für das gesamte Jahr durch ABAC WF (Integriertes System der Europäischen Kommission für die Verwaltung des Haushaltsplans und die Rechnungsführung) ausgeführt hat;

10.

entnimmt dem Jahresbericht, dass das Zentrum eine Überprüfung der internen Verfahren für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen vorgenommen hat;

Auftragsvergabe

11.

stellt anhand des Jahresberichts fest, dass die Vergabestelle mit 50 offenen Verfahren und 18 Verhandlungsverfahren sowie acht Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen befasst war; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde die Ergebnisse jedes der Vergabeverfahren mitzuteilen;

12.

stellt fest, dass nach fünf Jahren Verhandlungen eine Vereinbarung über den Sitz des Zentrums zwischen den Zentrum und dem schwedischen Ministerium für Altenpflege und Gesundheitswesen unterzeichnet wurde;

Personal

13.

stellt fest, dass die frühere Direktorin des Zentrums im Februar 2010 das Zentrum verlassen hat, um eine Stelle im Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation für Europa anzutreten;

14.

fordert das Zentrum auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz seiner Einstellungsverfahren zu sichern; ist insbesondere über die folgenden Feststellungen des Rechnungshofs besorgt: weder die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl wurden im Voraus festgelegt; stellt fest, dass dies Vetternwirtschaft oder Interessenskonflikte verdecken könnte;

15.

entnimmt dem Bericht des Zentrums über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass die Gesamtzahl der Bediensteten auf Zeit, die am 31. Dezember 2010 im Zentrum arbeiteten, 175 von 200 Stellen, die im Stellenplan 2010 vorgesehen waren, entsprach;

16.

entnimmt dem Bericht ferner, dass die Personalfluktuation bei den Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten im Jahr 2010 7 % betrug;

17.

sieht in dem Zentrum eine wichtige Einrichtung der Union zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Krankheitsbeobachtung in Europa sowie zur Bewertung aktueller und neu aufkommender Bedrohungen der menschlichen Gesundheit durch ansteckende Krankheiten und zur Weitergabe einschlägiger Informationen wie auch zur Bündelung des Wissens über Gesundheitsfragen in Europa;

Ausführung

18.

erkennt an, dass das Zentrum nun mit seinen Partnern zusammenarbeitet, um auf der Grundlage der aus der H1N1-Pandemie 2009 gewonnenen Erkenntnisse Veränderungen herbeizuführen, um die zukünftige Leistung des Zentrums zu verbessern; verweist dennoch auf die wichtigen Beiträge des Zentrums zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der H2N1-Pandemie durch die Herausgabe vorläufiger Leitlinien für die Verwendung bestimmter Grippeimpfstoffe im Jahr 2009;

Interne Revision

19.

entnimmt dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass eine Überprüfung des Systems der internen Kontrolle durchgeführt wurde; ist insbesondere besorgt darüber, dass zwei der Standards, nämlich Notfallplanung und Maßnahmenbewertung, immer noch nicht umgesetzt worden sind und vier weitere nur teilweise umgesetzt wurden; fordert das Zentrum daher nachdrücklich auf, in dieser Hinsicht unverzüglich tätig zu werden und die Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Standards zu informieren;

20.

stellt anhand des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Zentrums fest, dass die geplante Prüfung des Internen Audit-Dienstes (IAS) zum Thema „Verfahren zur Unterstützung der Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms unter besonderer Berücksichtigung des Managementinformationssystems“ auf 2011 verschoben wurde; fordert das Zentrum daher auf, die Entlastungsbehörde über die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem IAS zu unterrichten;

21.

erkennt die Feststellung des Zentrums an, dass das IAS-Audit Ende 2010 keine kritischen Ergebnisse erbrachte, wobei jedoch sechs wichtige Befunde noch offen sind; wurde vom Zentrum davon in Kenntnis gesetzt, dass vier dieser Empfehlungen die Kommunikation über Gesundheitsthemen, die Leistungsindikatoren, die von den Finanzakteuren verwendeten Checklisten und die Kostenschätzung für die Sitzungen des Zentrums betreffen; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde über die anderen beiden Empfehlungen, die noch vom Zentrum umgesetzt werden müssen, zu unterrichten;

22.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

23.

verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 122.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 145.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IN DEN LETZTEN JAHREN

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

2006

2007

2008

2009

Ausführung/Auftragsvergabe

Die Regeln zur Auftragsvergabe werden nicht strikt angewandt: Fehlen klarer Auswahlkriterien; Anwendung eines unangemessenen Verfahrens; Nichteinhaltung des in der Bekanntmachung beschriebenen Verfahrens; unzureichende Dokumentierung des Verfahrens.

k. A.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen, damit die Entlastungsbehörde die Leistung des Zentrums in den einzelnen Jahren besser bewerten kann.

Keine Vereinbarung über den Sitz des Zentrums zwischen dem Zentrum und der schwedischen Regierung aufgrund zahlreicher offener Punkte, die noch weiterer Verhandlungen bedurften.

Das Parlament fordert das Zentrum auf, in einer Tabelle eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen.

Mittelübertragungen

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird nicht strikt eingehalten: Nahezu 45 % der im Jahresverlauf vorgenommenen Mittelbindungen wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Im zweiten Halbjahr 2006 wurden darüber hinaus zahlreiche Mittelübertragungen vorgenommen → ungenaue Vorausschätzungen des Personalbedarfs.

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird nicht strikt eingehalten: Schwächen bei der Planung, Überwachung und anschließenden Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums.

Bei den Beschlüssen über Haushaltsänderungen blieben eventuelle Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm und die Erfüllung der Ziele unberücksichtigt.

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird nicht strikt eingehalten: Schwächen bei der Planung und anschließenden Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums.

Das Parlament ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung Anwendung findet →Das Zentrum verfügt dauerhaft über enorm hohe Kassenbestände (31.12.2008: 16 705 091 EUR).

Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die zur Behebung dieses Mangels ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten; hoher Umfang der Mittelübertragungen wirkt sich dies nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans aus und steht im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit.

Humanressourcen

k. A.

k. A.

Schwächen bei der Planung der Einstellungsverfahren.

k. A.

Interne Prüfung

Im Widerspruch zur Finanzordnung wurden rechtliche Verpflichtungen eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

Das Zentrum verstieß gegen die Haushaltsordnung und gegen den Grundsatz der Sparsamkeit. 2007 bezahlte das Zentrum in Folge einer von ihm und dem Eigentümer des Gebäudes unterzeichneten Vereinbarung 500 000 EUR für die Renovierung seines Hauptgebäudes. In der Vereinbarung wurden die Art der durchzuführenden Arbeiten sowie die Fristen und Zahlungsbedingungen nicht festgelegt.

Das Zentrum ist nicht uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachgekommen, der Entlastungsbehörde einen von seiner Direktorin erstellten Bericht zu übermitteln, der Aufschluss über die Anzahl der vom Internen Prüfer durchgeführten internen Prüfungen gibt.

Das Zentrum ist nicht uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachgekommen, der Entlastungsbehörde einen von seiner Direktorin erstellten Bericht zu übermitteln, der Aufschluss über den Inhalt der IAS-Empfehlung gibt.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/191


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010

(2012/573/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0123/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 122.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/192


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/574/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, insbesondere auf Artikel 97,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0126/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 33.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, insbesondere auf Artikel 97,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0126/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur aufgefordert hat, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie im Bereich der Verbesserung ihrer Finanzströme, Arbeitsabläufe, Aktionspläne und Risikobewertungen zwecks Verbesserung ihres Kontrollsystems getroffen hat,

die Agentur dazu aufgerufen hat, effektiv sicherzustellen, dass

alle für Finanzierungsentscheidungen erforderlichen Komponenten vorhanden sind,

die auf den einzelnen Organisationsebenen erforderlichen Informationen ordnungsgemäß festgelegt und weitergeleitet werden,

im Jahresarbeitsprogramm (JAP) alle im Wege des Haushaltsplans bereitgestellten Ressourcen aufgezeigt werden,

die Dokumentation der Finanzverfahren und Checklisten fertiggestellt und aktualisiert wird,

die Agentur aufgefordert hat, die Planung und Überwachung ihrer Auftragsvergabe und ihres Haushaltsvollzugs weiter zu verbessern, um den Anteil der Mittel, die auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, zu verringern;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 75 500 000 EUR gegenüber 70 400 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme um 7,24 % entspricht;

D.

in der Erwägung, dass die Agentur von der Union und der EFTA einen vorläufigen Beitrag in Höhe von 36 000 000 EUR erhalten hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

nimmt zur Kenntnis, dass sich der Haushaltsplan der Agentur nach den Angaben des Rechnungshofs auf 75 000 000 EUR belief, während die Agentur für das Haushaltsjahr 2010 einen Betrag von 75 500 000 EUR angegeben hat;

2.

nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass sich die Agentur über Gebühren, die von der Industrie für die Registrierung chemischer Stoffe gezahlt werden, und einen potenziellen Beitrag der Union finanziert;

3.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 25 305 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 8 700 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 34 005 000 EUR erhöht (6); nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Beitrag der Union angesichts der Tatsache, dass der Agentur die Gebühreneinnahmen in der Regel erst gegen Jahresende gutgeschrieben werden, für notwendig erachtet wurde, um der Agentur bis Oktober 2010 die Finanzierung der laufenden Kosten zu ermöglichen;

4.

stellt fest, dass die Agentur einen vorläufigen Beitrag der Union für 2010 in Höhe von 36 000 000 EUR angibt, obwohl dieser Betrag auch einen Beitrag der EFTA umfasst;

5.

entnimmt dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement (BHFM), dass die Agentur zugesagt hat, den vorläufigen Beitrag der Union nach Erhalt der entsprechenden Belastungsanzeige in voller Höhe zurückzuzahlen; nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass die Erstattung des vorläufigen Beitrags im März 2011 vorgenommen wurde und dass der Kommission Zinsen gezahlt wurden;

6.

entnimmt dem BHFM, dass sich der ursprüngliche Haushaltsplan der Agentur für 2010 auf 86 481 700 EUR belief; stellt aber fest, dass der Verwaltungsrat im Laufe des Jahres zwei Berichtigungshaushaltspläne verabschiedet hat, durch die die Haushaltsausgaben um insgesamt 11 000 000 EUR (12,75 %) verringert wurden;

7.

entnimmt dem BHFM, dass die im Haushaltsplan 2010 bei Titel I veranschlagten Mittel in Höhe von 47 214 285 EUR um 8 % nach unten, d. h. um 3 787 650,18 EUR, korrigiert wurden; nimmt Kenntnis von der Bemerkung der Agentur, dass Hauptgrund für die Kürzung war, dass Einstellungen nicht so rasch, wie ursprünglich geplant, vorgenommen werden konnten; nimmt ferner zur Kenntnis, dass sich die Ausführungsrate bei Titel I insgesamt auf 97,2 % belief;

8.

entnimmt dem BHFM ferner, dass die Ausgaben bei Titel II 92,4 % des berichtigten Haushaltsplans (10 739 727,92 EUR gegenüber 11 624 281,05 EUR) entsprachen, was die Folge einer Annullierung mehrerer Projekte im Bereich IT-Beratung war, deren Durchführung im Rahmen des künftigen Auslagerungsvertrags 2011 erfolgen wird;

9.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) der Agentur, dass es der Agentur gelungen ist, annähernd 23 000 eingehende Gebührenzahlungen zu bearbeiten, was zur Vereinnahmung von Gebühren in Höhe von 349 700 000 EUR geführt hat;

10.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass sich die Agentur seit 2010 vollständig aus eigenen Mitteln finanziert, dass aber ihre Finanzregelung überarbeitet werden sollte, um einen Mechanismus vorzusehen, der es der Agentur ermöglicht, überschüssige Einnahmen zu behalten und zur Finanzierung ihrer künftigen Tätigkeiten zu verwenden;

11.

nimmt Kenntnis von der Antwort der Agentur, sie werde im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung ihrer Finanzregelung einen Vorschlag für einen Mechanismus zur Verwaltung der überschüssigen Einnahmen einbringen; entnimmt dem JTB der Agentur, dass sie eine Vereinbarung mit einem externen, ausgezeichnet bewerteten Vermögensverwalter geschlossen hat und dass eine zweite Vereinbarung in Vorbereitung ist, um für eine sichere Verwahrung und Risikodiversifizierung der angehäuften Kassenmittelbestände zu sorgen, die die Hauptfinanzierungsquelle der Agentur bis zur Annahme des nächsten Finanzrahmens 2014-2020 bilden sollten; nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Agentur, dass Kassenmittelbestände zum Zweck der Vermögensverwaltung bei der Europäischen Investitionsbank und der finnischen Zentralbank plaziert wurden;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

12.

entnimmt dem BHFM der Agentur, dass die übertragenen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 12 254 740,59 EUR in erster Linie mit tätigkeitsbezogenen IT-Unterstützungskosten (5 747 560,42 EUR) und der allgemeinen Verwaltung (1 555 943,82 EUR) in Zusammenhang stehen;

13.

entnimmt dem BHFM ferner, dass von den aus dem Haushaltjahr 2009 übertragenen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen insgesamt 2 533 156,09 EUR in Abgang gestellt wurden; stellt fest, dass hiervon in erster Linie Titel II betroffen war;

14.

bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 nicht auf die von der Agentur auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen und anschließend in Abgang gestellten Mittel eingeht;

15.

begrüßt die Bemühungen der Agentur um eine Verbesserung der Planung und Überwachung der Ressourcen und die Einführung von Leitlinien zur Förderung des Jährlichkeitsprinzips; nimmt insbesondere Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass sie die Übertragungsrate von 29,7 % im Jahr 2009 auf 16,3 % im Jahr 2010 senken konnte;

16.

hebt des Weiteren hervor, dass die Agentur bei allen ihren Titeln mit nichtgetrennten Mitteln arbeitet und dass es daher unrealistisch ist zu erwarten, dass für alle im Haushaltsplan für ein Kalenderjahr ausgewiesenen Maßnahmen innerhalb desselben Jahres sowohl die Mittelbindungen als auch die Zahlungen vorgenommen werden können, vor allem wenn es sich um projektspezifische operative Ausgaben handelt (z. B. Weiterentwicklung der IT-Systeme);

Vergabeverfahren

17.

entnimmt dem JTB der Agentur ferner, dass im Jahr 2010 350 Vergabeverfahren durchgeführt wurden, unter anderem im Hinblick auf den Abschluss mehrjähriger Rahmenverträge für die Bereiche IT, Sicherheit und Qualitäts- und Verwaltungsberatung sowie für verschiedene kommunikationsbezogene Fragen und den Sprachunterricht;

18.

nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass eine große Zahl von Aufträgen auf der Grundlage bestehender Rahmenverträge im Bereich IT-Beratungsleistungen und für wissenschaftliche, technische, umweltbezogene und sozioökonomische Fragen im Zusammenhang mit REACH vergeben wurde,

Verwaltung der Humanressourcen (HR)

19.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass die Agentur 2010 über 120 neue Bedienstete eingestellt hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass besonderes Gewicht auf die Einstellung von Experten zur Verstärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten der Agentur gelegt wurde; nimmt ferner zur Kenntnis, dass auch die Einstellung mittlerer und höherer Führungskräfte vorrangig betrieben wurde, um die Umsetzung der neuen Organisationsstruktur ab Januar 2011 sicherzustellen;

20.

fordert die Agentur auf, ihre Tätigkeiten und Projekte im Bereich HR zum Zeitpunkt der Aufstellung ihres JAP besser zu planen; entnimmt ihrem JTB insbesondere, dass aufgrund der hohen Zahl von Registrierungsfristen und ihrer Auswirkungen auf die HR-Dienste Ausbildungsmaßnahmen als weniger wichtig angesehen und mehrere HR-Projekte verschoben oder in einem geringeren Umfang als ursprünglich geplant durchgeführt wurden;

Interessenkonflikt

21.

erwartet angesichts der Tatsache, dass die Agentur an für die Verbraucher sehr wichtigen Beschlüssen beteiligt ist und aufgrund ihrer Bedeutung für die Industrie eine exponierte Stellung innehat, mit Spannung die Vorlage und Erörterung der Feststellungen und Empfehlungen des Sonderberichts des Rechnungshofs über Fälle von Interessenkonflikten, der bis Ende Juni 2012 vorliegen soll;

22.

ist der Auffassung, dass die Agentur nach der anfänglichen Aufbauphase, in der der Schwerpunkt auf den Verfahren lag, jetzt dafür sorgen muss, dass ihre Haushaltsmittel und ihr Personal so eingesetzt werden, dass sie ihren Verpflichtungen in der Sache, insbesondere in den Bereichen Bewertung, Beschränkung und Zulassung, uneingeschränkt nachkommen kann;

Interne Prüfung

23.

ist der Ansicht, dass die Agentur ihre Verwaltungsverfahren (einschließlich der Finanzströme) und ihre operationellen Arbeitsabläufe durch Entwicklung eines integrierten Qualitätsmanagementsystems (ISO9001) verbessert hat; begrüßt darüber hinaus, dass die Agentur Risikobewertungen in ihre Prioritätenliste für Prüfungen und in ihren JAP aufgenommen sowie gegebenenfalls als Entscheidungsgrundlage einbezogen hat; hält dies für ein bewährtes Verfahren, das von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

24.

nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass der Interne Auditdienst ein Beratungsmandat zur „Vorbereitung auf Registrierungen“ wahrgenommen hat und dass das Ergebnis dem Exekutivdirektor am 14. April 2010 übermittelt wurde; hebt hervor, dass das Ziel dieser Prüfung darin besteht zu untersuchen, inwieweit die Agentur darauf vorbereitet ist, künftigen Registrierungsfristen gerecht zu werden;

25.

begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Agentur ein eigenes Referat „Registrierung und Vorlage von Daten“ sowie eine Notfall-Task-Force geschaffen hat; fordert die Agentur jedoch auf, für mehr Kohärenz bei der Bearbeitung der Vorgänge zu sorgen; stellt fest, dass dies eine Voraussetzung für Registrierungstätigkeiten ist und dass die Agentur ihre diesbezüglichen Anstrengungen durch Einführung eines Standardverfahrens für Aktualisierungen der Registrierungsvorschriften sowie eines ausreichenden Informationspfads und einer hinlänglichen Dokumentation im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Aktualisierung der Vorschriften verstärken sollte;

26.

fordert die Agentur ferner auf, das Personal ihres Registrierungsreferats (insbesondere das mittlere Management) durch Schulungen und Bereithaltung einer Personalreserve für Schlüsselfunktionen auf einen im Vergleich zu heute erhöhten Arbeitsanfall vorzubereiten; hebt hervor, dass der Schwerpunkt der Aufgaben des Registrierungsreferats auf den Kerntätigkeiten liegen sollte, für die spezielle Kenntnisse im Bereich der Registrierung erforderlich sind;

27.

fordert die Agentur auf, im Bereich der Berichterstattung eine strikte Top-down-/Bottom-up-Methode zu verfolgen und sich bei der Festlegung der einschlägigen Indikatoren und einzusetzenden Hilfsmittel an klare Leitprinzipien zu halten;

28.

nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass die interne Auditstelle 2010 zwei interne Prüfungen im Hinblick auf die Abgabe einer Zuverlässigkeitserklärung durchgeführt hat, die eine zum „Prozess der Bildung einer Personalreserve“, die andere zur „Rechnungsstellung für Gebühren“;

Leistung

29.

stellt fest, dass Ende 2010 zwei wichtige Fristen im Zusammenhang mit REACH und der Verordnung betreffend Einstufung, Kenzeichnung und Verpackung abgelaufen sind; begrüßt daher, dass die Agentur die Annahme und Bearbeitung von 25 000 Registrierungsdossiers für 4 300 chemische Stoffe, die in Europa allgemein verwendet werden oder äußerst gefährlich sind, sowie von mehr als drei Millionen Anmeldungen für über 100 000 Stoffe, die eingestuft sind und zum Schutz der Verbraucher gekennzeichnet werden müssen, erfolgreich bewältigt hat;

30.

begrüßt die Initiativen der Agentur zur Optimierung ihres kundenorientierten Ansatzes und der Feedback-Verfahren; freut sich insbesondere darüber, dass die Agentur besonderes Augenmerk auf ihre Kommunikationsaktivitäten wie Interessententage, Veröffentlichungen oder Helpdesk-Unterstützung gelegt hat;

31.

bringt seine Zufriedenheit über die erfolgreiche Tätigkeit der Agentur im Bereich der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien zum Ausdruck;

32.

betrachtet die Entwicklungen im Bereich der IT-Verträge als Folge der beträchtlichen Kosten, um die es hier geht, und der in der Aufbauphase entstandenen Verzögerungen;

Funktion des Koordinators für das Netzwerk der Agenturen

33.

spricht der Agentur seine Anerkennung für die effiziente Arbeit aus, die sie als Koordinator für das Netzwerk der Agenturen während des Entlastungsverfahrens 2010 geleistet hat;

34.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

35.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 33.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 150.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 447.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Chemikalienagentur

2008

2009

Leistung

Die Agentur könnte Nutzen aus der Entwicklung von Feedback-Verfahren und einem stärker kundenorientierten Ansatz ziehen.

Das Parlament fordert den Rechnungshof auf, die Agentur Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu unterziehen.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Das Parlament fordert die Agentur auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Planung und Kontrolle ihrer Ressourcen und Mittel zu treffen (von den für operative Tätigkeiten vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurden 41 % auf das folgende Haushaltsjahr übertragen und 37,5 % in Abgang gestellt).

Das Parlament ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung zur vollen Geltung zu verhelfen (Kassenbestände 2008: 18 747 210,75 EUR).

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Planung und Überwachung ihrer Auftragsvergabe und ihres Haushaltsvollzugs weiter zu verbessern, um den Anteil der Mittel, die auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, zu verringern; nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass 20 000 000 EUR (29 % der Mittel) auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen wurden, wovon rund 88 % Tätigkeiten entsprechen, die zum Jahresende noch nicht durchgeführt waren (bzw. in einigen Fällen Gütern, die noch nicht eingegangen waren); stellt außerdem fest, dass 5 % der Mittel (3 000 000 EUR) in Abgang gestellt wurden.

Humanressourcen

Das Parlament fordert die Agentur auf, auf die sorgfältige Durchführung des Einstellungsverfahrens zu achten.

Transparenzprobleme: Bei 14 Einstellungsverfahren war die Unabhängigkeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht gewährleistet, weil der Direktor der Agentur in diesen Prüfungsausschüssen selbst den Vorsitz führte.

Das Parlament beglückwünscht die Agentur zu ihrem Beschluss, dass der Direktor künftig nicht mehr in die Arbeit der Prüfungsausschüsse einbezogen wird.

Das Parlament fordert die Agentur auf, genau festgelegte Amtsübergabeverfahren einzuführen.

Es ist wichtig, dass die Agentur die Umsetzung ihres Haushaltsplans und ihres Einstellungsplans weiter überwacht.

Interne Prüfung

Die Prüfung von drei Verfahren offenbarte Mängel in Bezug auf die Dokumentation über die Arbeit der Prüfungsausschüsse (keine Angabe von Begründungen).

Das Parlament fordert den Exekutivdirektor der Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Inhalt ihres Audit-Plans zu unterrichten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie im Bereich der Verbesserung ihrer Finanzströme, Arbeitsabläufe, Prüfungen, Aktionspläne und Risikobewertungen zwecks Verbesserung ihres Kontrollsystems getroffen hat.

Das Parlament ruft die Agentur dazu auf, effektiv sicherzustellen, dass

alle für Finanzierungsentscheidungen erforderlichen Komponenten vorhanden sind,

die auf den einzelnen Organisationsebenen erforderlichen Informationen ordnungsgemäß festgelegt und weitergeleitet werden,

im Arbeitsprogramm alle im Wege des Haushaltsplans bereitgestellten Ressourcen aufgezeigt werden,

die Dokumentation der Finanzverfahren und Checklisten fertiggestellt und aktualisiert wird.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/199


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/575/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, insbesondere auf Artikel 97,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0126/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 33.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/200


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010

(2012/576/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0132/2012),

1.

erteilt der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Gerichtshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 173.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0132/2012),

A.

in der Erwägung, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen („das Institut“) auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 eingerichtet wurde und seine Unabhängigkeit am 15. Juni 2010 erlangte,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, das der Gesamtetat des Instituts für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt 6 500 000 EUR betrug; in der Erwägung, dass das Institut ausschließlich durch die Union finanziert wird;

1.

begrüßt den ersten Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2010;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt fest, dass das Institut seit dem 15. Juni 2010 über Verwaltungs- und Finanzautonomie verfügt;

3.

ist der Auffassung, dass eine Zusammenlegung des Instituts mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte erwogen werden sollte, um Redundanzen zu vermeiden und die Gemeinkosten zu reduzieren;

4.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Instituts, dass die für das Institut zuständige Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) vom 1. Januar bis 15. Juni 2010 die Verantwortung in Bezug auf sein Finanzmanagement trug, insbesondere, was die Personal- und Verwaltungsausgaben anbelangt. und dass die GD EMPL in diesem Zeitraum Zahlungen in Höhe von insgesamt 846 876,91 EUR geleistet hat;

5.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das Institut innerhalb des begrenzten Zeitraums von nur sechs Monaten zwischen der Annahme der jährlichen Arbeitsprogramms 2010 und der Übertragung der Verwaltungs- und Finanzautonomie an das Institut eine Ausführungsrate von 65 % bei den gebundenen Mitteln bzw. von 26 % bei den ausgezahlten Mitteln hatte; ersucht das Institut, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, mit denen in Zukunft eine zufriedenstellende Ausführungsrate erreicht wird;

6.

entnimmt dem Tätigkeitsbericht, dass der Verwaltungsrat des Instituts nach einer Revision des Haushaltsentwurfs 2010 auf zwei Haushaltsungleichgewichte in Höhe von insgesamt 415 000 EUR hingewiesen hat:

ein Haushaltsungleichgewicht in Höhe von 195 000 EUR in Titel II, das sich auf die Nichtausschöpfung der Mittel für Mietkosten bezog, die darauf zurückzuführen ist, dass die Mietkosten für die Räumlichkeiten des Instituts während der beiden ersten Jahre seiner Tätigkeit vom litauischen Staat übernommen wurden;

ein Haushaltsungleichgewicht in Höhe von 220 000 EUR in Titel III wegen der erwarteten Nichtausschöpfung tätigkeitsbezogener Mittel;

stellt fest, dass der Verwaltungsrat im Oktober 2010 zugestimmt hat, dass diese eingefrorenen Mittel dem Institut nicht zugewiesen werden; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die in Bezug auf diese eingefrorenen Mittel ergriffen wurden;

Rechnungsführung

7.

stellt fest, dass das Institut im Jahr 2010 die Verantwortlichkeiten der Finanzakteure für die Mitarbeiter bestimmt und Haushaltsabläufe für Verpflichtungen entwickelt hat; stellt darüber hinaus fest, dass das Institut bis zum Ende des Jahres alle Finanzakteure benannt sowie deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten bestimmt hat;

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Institut, dass seine Direktorin den Leiter der Verwaltung für einen Höchstbetrag von 500 000 EUR für die Titel I und II und auf ein Jahr befristet auch für Titel III zum bevollmächtigten Anweisungsbefugten erklärt hat; stellt ferner fest, dass ein Vertreter für den Rechnungsführer benannt wurde;

9.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass bis Ende 2010 Verfahren für die Verwaltungsbereiche Dienstreisen, Bearbeitung von Beschwerden, Fragen und Antworten zur Beschaffung, Mehrwertsteuer, korrekte Buchführung, Kontenabgleich, Zahlungsläufe sowie Verpflichtungen und Zahlungen und Leitlinien zur Nutzung der Telekommunikation und ein System zur Dokumentenregistrierung entwickelt und umgesetzt wurden.

Öffentliches Auftragswesen

10.

stellt fest, dass im Jahr 2010 63 Anschaffungen getätigt und Verträge für die entsprechenden erworbenen Leistungen unterzeichnet wurden; stellt fest, dass der Gesamtbetrag dafür 1 974 626 EUR betrug;

11.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass bei der Auftragsvergabe zwei Hauptprobleme aufgetreten sind;

der extrem kurze Zeitraum, der für eine Auftragsvergabe zur Verfügung steht, wodurch die Ausführung geplanter Studien und des entsprechenden Haushaltsplans gefährdet wurde;

der Mangel an qualifizierter Unterstützung für das technische Referat, dessen Mitarbeiter zum größten Teil über keine oder nur geringe Kenntnisse bezüglich der öffentliche Vergabeverfahren verfügten;

stellt fest, dass diese Komplikationen in einigen Fällen zu Verzögerungen und zur Stornierung von Vergabeverfahren führten, was zur Folge hatte, dass der Großteil der Haushaltsverpflichtungen auf 2011 übertragen wurde; fordert das Institut daher auf, Abhilfe zu schaffen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

12.

stellt des Weiteren fest, dass 85 % der vergebenen Aufträge (1 628 122 EUR) sich auf Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebsablaufs bezogen und dass der restliche Betrag von 292 504 EUR (15 %) für angeschaffte Güter und Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit bestimmt war;

Personal

13.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das Institut 23 Bedienstete auf Zeit und 6 Vertragsbedienstete eingestellt und somit 92,3 % seines Stellenplanziels erreicht hat;

14.

weist darauf hin, dass alle freien Stellen besetzt werden müssen, soweit dies für eine effiziente Arbeitsweise des Instituts und die Erfüllung der ihm vorgegebenen Ziele erforderlich ist;

Ausführung

15.

stellt fest, dass das Institut laut Artikel 20 der Gründungsverordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Instituts eine unabhängige externe Leistungsbewertung bis zum 18. Januar 2010 hätte in Auftrag geben sollen; entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass der Verwaltungsrat die nachträgliche Bewertung verschoben hat, da das Institut am 19. Januar 2010 seinen Betrieb noch nicht aufgenommen hatte, und beschlossen hat, im Jahr 2010 eine Vorabbeurteilung sowie eine Zwischenevaluierung bis 2013 in Auftrag zu geben; ersucht das Institut, die Ergebnisse dieser Vorabbeurteilung umgehend an die Entlastungsbehörde weiterzuleiten;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass das Institut mit Unterstützung der GD EMPL im Dezember 2010 Spezifikationen für die „Zweite Vorabbeurteilung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen mit dem Schwerpunkt auf den spezifischen Zielen und Tätigkeiten des Instituts“ vorgab;

17.

ersucht das Institut, die Entlastungsbehörde über die Ausführung dieser Evaluierungen sowie über deren Schlussfolgerungen zu unterrichten;

18.

erinnert den Rechnungshof daran, dass die Arbeit des Instituts von größter Bedeutung für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Union ist; weist daher darauf hin, dass in künftigen Berichten ausführlich dargelegt werden sollte, ob die Tätigkeit des Instituts durch Schwierigkeiten in einer der Phasen des Haushaltsverfahrens behindert wurde;

19.

weist darauf hin, dass es in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Sparzwangs entscheidend darauf ankommt, dass das Institut einen optimalen Kosten-Nutzen-Effekt erzielt, ohne die erfolgreiche Erfüllung seines wichtigen Auftrags zu gefährden;

Standort

20.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Instituts, dass die Mitarbeiter des Instituts am 1. März 2010 von ihren vorübergehenden Räumlichkeiten in Brüssel an den Institutsstandort in Wilna, Litauen, umgezogen sind.

Interne Revision

21.

wurde vom Institut darüber unterrichtet, dass die erste Prüfung durch die Dienststelle Interne Rechnungsprüfung im Jahr 2012 durchgeführt wird;

22.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass OLAF das Institut im November 2010 besucht und einen ersten Schulungskurs für die Mitarbeiter in Rechnungslegungsgrundsätzen und den Standards der internen Kontrolle durchgeführt hat; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass 2010 eine Kooperationsvereinbarung zwischen OLAF und dem Institut verfasst wurde und vom Verwaltungsrat des Instituts am 26. Januar 2011 angenommen worden ist;

23.

verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (5) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 173.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/205


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010

(2012/577/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0132/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 173.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/206


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010

(2012/578/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (3), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0134/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 156.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (3), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0134/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und die Beobachtungsstelle in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem dazu aufgefordert hat:

geeignete Anweisungen und Verfahren für die Analyse potenzieller Mittelübertragungen festzulegen und die Planung und Überwachung der Tätigkeiten zu verbessern, um die Mittelübertragungen zu verringern,

für eine einheitliche Durchführung des genehmigten Personalbeurteilungsverfahrens zu sorgen,

die neun „sehr wichtigen“ Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) umgehend umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

C.

in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Haushalt der Beobachtungsstelle für 2010 auf 15 900 323 EUR gegenüber 14 700 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme gegenüber 2009 um 8,16 % entspricht; in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushalt der Beobachtungsstelle im Jahr 2010 auf 14 800 000 EUR belief (6), was einem Anstieg um 4,59 % im Vergleich zu 2009 entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die tatsächlichen Einnahmen der Beobachtungsstelle im Haushaltsjahr 2010 bei 16 245 886 EUR lagen; nimmt zur Kenntnis, dass die Abweichung zwischen den tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2010 und den im Haushaltsplan für 2010 veranschlagten Einnahmen auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

die Zahlung in Höhe von 362 000 EUR aus dem Beitrag der Union im Jahr 2010 bezogen auf die Haushaltseinnahmen der Beobachtungsstelle in den Jahren 2008 und 2009,

die Verrechnung von 16 437 EUR, die dem positiven Saldo der Ergebnisrechnung des Beitrags Norwegens zum Haushalt der Beobachtungsstelle für 2008 und 2009 entspricht,

die Summe von 1 980,00 EUR, die einem 2010 vereinnahmten, jedoch nicht in den Haushaltsplan für 2010 aufgenommenen Betrag entspricht;

2.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union für das Jahr 2010 auf insgesamt 14 800 000 EUR beläuft, wobei eine Summe von 200 000 EUR aus einem rückvergüteten Überschuss zu dem im Haushaltsplan eingesetzten Betrag von 14 600 000 EUR hinzukam;

3.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Beobachtungsstelle, dass die Ausführungsrate betreffend Mittel aus dem Haushaltsplan für 2010 bei Verpflichtungsermächtigungen 98,82 % beträgt (-0,03 % im Vergleich zu 2009), bei Zahlungsermächtigungen gegenüber Verpflichtungen 94,85 % (-1,66 % im Vergleich zu 2009) und bei Zahlungen gegenüber dem endgültigen Haushaltsplan 93,73 % (-1,67 % im Vergleich zu 2009);

4.

stellt weiterhin fest, dass die Daten betreffend die Haushaltsausführung in Bezug auf Titel I und II (Personal und unterstützende Tätigkeiten) gegenüber der Ausführungsrate von 2009 sowohl im Bereich der Verpflichtungen als auch der Zahlungen einen Anstieg von +0,57 % bzw. +13,4 % zeigten; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen 99,15 % und bei den Zahlungsermächtigungen 96,64 % beträgt, gegenüber 98,58 % bzw. 95,30 % im Jahr 2009;

5.

stellt fest, dass die Ausführungsrate für Titel III (Projekte und operative Tätigkeiten) einen Rückgang bei der Verwendung von Zahlungsermächtigungen gegenüber 2009 (-9,58 %) und einen leichten Rückgang von 1,37 % der Mittelbindungen des endgültigen Haushaltsplans aufweist; stellt weiterhin fest, dass die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen 98,04 % und bei den Zahlungsermächtigungen 88,83 % beträgt; nimmt die Information der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, dass diese Situation auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

Über 70 % der nationalen Kontaktstellen konnten nur die Zahlung der ersten Rate der Reitox-Kofinanzierung für 2010 beantragen;

einige Zahlungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten für Fachtagungen, die gegen Ende des Jahres stattfanden, konnten vor dem Jahresende 2010 nicht durchgeführt werden;

eine Reihe von Restzahlungen im Zusammenhang mit der Ausführung kleiner Verträge für externe fachliche Studien/Untersuchungen konnte aufgrund des späten Abschlusses der betreffenden Auftragsvergabe-/Vertragsabschlussverfahren nicht ausgeführt werden;

vertritt die Auffassung, dass eine niedrige Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen im Rahmen von Titel III den Fortschritt der Projekte und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle beeinträchtigt und sich negativ auf die geplanten Ergebnisse auswirken könnte; fordert die Beobachtungsstelle daher auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen in der Zukunft zu erhöhen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

6.

fordert die Beobachtungsstelle auf, ihre Haushaltsführung zu konsolidieren; stellt fest, dass das Thema Drogen im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) angemessen berücksichtigt werden sollte;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

7.

begrüßt die Initiative der Beobachtungsstelle, den Umfang der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel weiter zu verringern; entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht insbesondere, dass die Beobachtungsstelle folgende Maßnahmen ergriffen hat:

Für die verschiedenen Finanz- und operativen Akteure der Beobachtungsstelle wurden fünf Schulungen betreffend Haushaltvorgänge und Vergabeverfahren abgehalten;

für die Analyse und die Vermeidung von Übertragungen wurden klarere und besser strukturierte Anweisungen und Verfahren festgelegt;

das Vergabeverfahren für die Durchführung des Jährlichen Arbeitsprogramms/Haushaltsplans wurde so weit wie möglich antizipiert, so dass diese Verfahren in der Regel während der ersten Jahreshälfte durchgeführt werden;

eine AD-Kraft wurde eingestellt, um die Kapazität der Beobachtungsstelle im Bereich der Planung und Überwachung ihrer Tätigkeiten zu steigern;

fordert den Rechnungshof dennoch auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, ob diese Maßnahmen wirksam sind;

System zur Rechnungsführung

8.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die Beobachtungsstelle eine in ABAC geschaffene neue Einnahmenstruktur eingeführt hat, um die Einziehungsanordnungen zu vereinfachen und besser zu verwalten;

9.

nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle ihr tätigkeitsbezogenes Managementsystem überarbeitet und ein kostenbezogenes Rechnungsführungssystem ausgearbeitet hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die relevanten ABAC- und SAP CO-Anwendungen entsprechend konfiguriert wurden und die Produktionsphase im ersten Quartal 2011 angelaufen sein sollte; fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte zu unterrichten;

Öffentliches Auftragswesen

10.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Beobachtungsstelle, dass eine Reihe verbleibender Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausführung kleiner Aufträge für externe fachliche Studien/Untersuchungen aufgrund des späten Abschlusses der betreffenden Auftragsvergabe-/Vertragsabschlussverfahren nicht ausgeführt werden konnte, wie aus dem Stand der betroffenen Projekte des Arbeitsprogramms der Beobachtungsstelle hervorgeht;

Leistung

11.

fordert die Beobachtungsstelle auf, bei der Planung ihrer Tätigkeiten das Niveau der Berichterstattung gebührend zu berücksichtigen; fordert die Beobachtungsstelle insbesondere auf, sicherzustellen, dass das Jährliche Arbeitsprogramm im Jährlichen Tätigkeitsbericht effektiv abgebildet wird und dass die Planung der Mittel für die Tätigkeiten (Activity Based Budgeting — ABB) auf die Organisationsstruktur der Beobachtungsstelle abgestimmt ist, um die Überwachung der Haushaltsausführung zu ermöglichen;

12.

begrüßt die Verbreitung im Internet als wirksamen und kosteneffizienten Teil der allgemeinen Kommunikationsstrategie und Informationstätigkeit der Beobachtungsstelle; fordert darüber hinaus die Beobachtungsstelle auf, Vorschläge vorzulegen, wie mit Unterstützung von Reitox die Politik der Vielsprachigkeit der Beobachtungsstelle besser weitergeführt werden kann;

13.

nimmt zur Kenntnis, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Europäischen Union überwunden werden sollten, und fordert daher nachdrücklich eine neue Flexibilität, innovative organisatorische Maßnahmen und eine bessere Koordinierung zwischen den Organen der Union, den EU-Agenturen und den nationalen Behörden;

14.

begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Beobachtungsstelle und dem Europäischen Schulerhebungsprojekt zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD); ist der Auffassung, dass die Überwachung von Alkoholsucht, Tabaksucht und anderen nicht substanzgebundenen Abhängigkeiten als Priorität in die nächste Drogenstrategie der Union aufgenommen werden sollte;

Risikobewertung

15.

entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Beobachtungsstelle eine umfassende Methodik zur Risikoermittlung und -bewertung angenommen hat, die als Instrument zur Verbesserung des Risikomanagements in der Beobachtungsstelle dient; fordert den Rechnungshof dennoch auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, ob die von der Beobachtungsstelle ergriffenen Maßnahmen wirksam sind; fordert darüber hinaus den IAS auf, gebührend zu prüfen, ob das zentrale Risikoregister im Einklang mit den Empfehlungen und Anforderungen des IAS gemäß den Normen der Beobachtungsstelle für die interne Kontrolle wirksam eingeführt wurde;

Interne Prüfung

16.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung der Verwaltung der Ausgaben für die externe Kommunikation durchgeführt hat, um die für die Ausgaben für die externe Kommunikation geltenden internen Kontrollen zu bewerten und Gewähr für sie zu bieten; stellt insbesondere fest, dass im Laufe der Jahre mehrere strategische Dokumente zum Bereich Kommunikation herausgegeben, jedoch nicht an das Jährliche Arbeitsprogramm 2010 und das Mehrjährige Arbeitsprogramm 2010-2012 gekoppelt wurden und dass im Verlauf des Lebenszyklus der Planungsdokumente keine regelmäßige Aktualisierung der Zielgruppen geplant wurde, obwohl dies in der Kommunikationsstrategie der Beobachtungsstelle vorgegeben ist;

17.

fordert die Beobachtungsstelle in diesem Sinne nachdrücklich auf, ihre künftige Kommunikationsstrategie an seine (Mehr-)Jahresplanungsdokumente zu koppeln und die Bedürfnisse der Zielgruppen regelmäßig zu überprüfen;

18.

nimmt zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle noch fünf „sehr wichtige“ Empfehlungen aus IAS-Prüfungen zur „Verwaltung von Finanzhilfen“ (aus dem Jahr 2009) und zur „Vorbereitung auf den Umzug“ (2008) umsetzen muss; äußert sich besorgt darüber, dass sich die Umsetzung von drei „sehr wichtigen“ Empfehlungen über das von der Beobachtungsstelle in ihrem ursprünglichen Aktionsplan festgelegte Datum hinaus verzögert; nimmt ferner zur Kenntnis, dass eine weitere Empfehlung von der Beobachtungsstelle für Ende 2010 als umgesetzt gemeldet wurde und die Nachkontrolle durch den IAS zur Bestätigung ihrer tatsächlichen Umsetzung noch aussteht; fordert die Beobachtungsstelle daher nachdrücklich auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, um diese Situation zu beheben, und die Entlastungsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;

19.

stellt weiterhin fest, dass eine Empfehlung zur Einhaltung der Finanzhilfevereinbarung von der Beobachtungsstelle abgelehnt wurde; fordert die Beobachtungsstelle daher nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde ihre Ablehnung zu erläutern;

20.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

21.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 156.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 167.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1056.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

2006

2007

2008

2009

Leistung

Die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität wurden nicht strikt eingehalten: hohe Zahl an Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien und in vielen Fällen unzureichend detaillierte Belegunterlagen.

k. A.

Das Parlament fordert die Beobachtungsstelle auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen und ein Gantt-Diagramm auszuarbeiten → Förderung eines ergebnisorientierten Ansatzes.

Fordert die Beobachtungsstelle auf, ein Gantt-Diagramm in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten aufzunehmen.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Die Vorschriften für die Auftragsvergabe wurden nicht strikt eingehalten.

Die Beobachtungsstelle stimmt nicht mit Norwegen überein, was die Berechnung des Beitrags Norwegens für seine Beteiligung an der Arbeit der Beobachtungsstelle betrifft. Die Beobachtungsstelle sollte sich darum bemühen, diese Meinungsverschiedenheit baldmöglichst beizulegen, da sie Auswirkungen auf den Haushalt und den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle hat (die Schätzung der Beobachtungsstelle liegt um 80 000 EUR höher als diejenige der norwegischen Behörden).

k. A.

Das Parlament fordert die Beobachtungsstelle auf, geeignete Anweisungen und Verfahren für die Analyse potenzieller Mittelübertragungen festzulegen und die Planung und Überwachung der Tätigkeiten zu verbessern, um die Mittelübertragungen zu verringern.

Der Rechnungshof stellte 2009 eine Übertragung in Höhe von 339 000 EUR für Verwaltungsausgaben (Titel II) fest (26 %).

Humanressourcen

k. A.

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Beobachtungsstelle auf, für eine einheitliche Durchführung des genehmigten Personalbeurteilungsverfahrens zu sorgen.

Interne Prüfung

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Beobachtungsstelle auf, 26 der 41 Empfehlungen des Internen Auditdienstes von 2006 umzusetzen: d. h. Qualitätskontrolle des neuen Standorts, Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden, Notfallplan (Business Continuity Plan) und Investitionen in Einrichtungen und Anlagen; Umsetzung der internen Kontrollstandards (Beförderung der Mitarbeiter, Mitarbeiterbeurteilung, Risikomanagement).

Das Parlament fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde über die Fortschritte in den Bereichen Risikomanagement und jährliche Risikoanalyse zu unterrichten.

Das Parlament fordert die Beobachtungsstelle auf, neun sehr wichtige Empfehlungen unverzüglich umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/212


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010

(2012/579/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (3), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0134/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 156.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/213


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010

(2012/580/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010 und der Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (3), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0137/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 52.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (3), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0137/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs („die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und die Agentur in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem dazu aufgefordert hat:

bei der Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten die Ausarbeitung eines Gantt-Diagramms in Erwägung zu ziehen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern, fordert die Agentur entsprechend auf, die Entlastungsbehörde über die von ihr in dieser Hinsicht getroffenen Maßnahmen zu unterrichten,

die Verfahren der Auftragsvergabe korrekt anzuwenden; begrüßt es jedoch, dass die Agentur zur Unterrichtung der Haushaltsbehörde einen speziellen Anhang über die Verhandlungsverfahren in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 aufgenommen hat;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf 54 400 000 EUR belief, während er im Haushaltsjahr 2009 insgesamt 53 300 000 EUR betrug, was einem Anstieg um 6,1 % entspricht; in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für 2010 insgesamt 31 949 360 EUR betrug, was gegenüber ihrem Beitrag für 2009 (6) von 24 435 000 EUR einen Anstieg um 30,75 % darstellt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 54 400 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 50 600 000 EUR an Zahlungsermächtigungen erhalten hat; stellt ferner fest, dass dies im Vergleich zu 2009 eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 11,21 %, jedoch eine Verringerung der Zahlungsermächtigungen um 5,33 % bedeutet;

2.

entnimmt dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass die Ausführungsrate der Agentur 2010 bei den Verpflichtungsermächtigungen 98 % und bei den Zahlungsermächtigungen 89 % betrug; stellt zudem fest, dass die Ausführungsraten der Agentur im Vergleich zu 2009 sowohl für Verpflichtungsermächtigungen (+ 4 %) als auch für Zahlungsermächtigungen (+ 8 %) gestiegen sind; fordert die Agentur auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung ihres Haushaltsplans weiter zu verbessern, und die Entlastungsbehörde diesbezüglich regelmäßig zu unterrichten;

Mittelübertragungen

3.

entnimmt dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass die von 2010 auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel für noch abzuwickelnde Mittelbindungen zum Jahresende 1 214 272,92 EUR betrugen; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass sich der Umfang der Mittelübertragungen im Vergleich zu 2009 um 43 % verringert hat; fordert die Agentur dennoch auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Mittelübertragungen zu verringern und dem Grundsatz der Jährlichkeit Rechnung zu tragen;

4.

äußert sein Bedauern darüber, dass die übertragenen und die in Abgang gestellten Mittel der Agentur in dem Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 keine Berücksichtigung gefunden haben;

Nachträgliche Mittelbindungen

5.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur auf Ersuchen des Parlaments konkrete Informationen über nachträgliche Mittelbindungen (etwa rechtliche Verpflichtungen, die eingegangen wurden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden) in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht 2010 aufgenommen hat; nimmt ferner die Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, die nachträglichen Mittelbindungen zu verringern (von über 20 im Jahr 2007 auf 5 im Jahr 2010); äußert jedoch seine Besorgnis darüber, dass solche Mittelbindungen einen Verstoß gegen Artikel 62 Absatz 1 der Rahmenfinanzregelung darstellen und dieser Missstand bei der Agentur seit 2006 besteht;

Verfahren der Auftragsvergabe

6.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass das Referat Rechtliche Angelegenheiten und Finanzen 2010 mit insgesamt 54 Verfahren der Auftragsvergabe befasst war;

7.

fordert die Agentur auf, die Verfahren der Auftragsvergabe ordnungsgemäß anzuwenden und in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm für angemessene Daten über die vorgesehene Auftragsvergabe zu sorgen; äußert insbesondere seine Besorgnis darüber, dass in dem jährlichen Arbeitsprogramm nicht alle Informationen ausdrücklich ausgewiesen werden, auf die in der Haushaltsordnung und in ihren Durchführungsbestimmungen Bezug genommen wird; weist die Agentur erneut darauf hin, dass sofern ein Finanzierungsbeschluss über die geplante Vergabe operativer Aufträge nicht angemessen durch die zugrunde liegenden Daten gestützt wird, die Gültigkeit dieses von der Agentur gefassten Beschlusses in Frage gestellt werden kann; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass dem endgültigen Arbeitsprogramm seit 2011 ein besonderer Anhang beigefügt wird, in dem die für das jeweilige Jahr vorgesehenen Haushaltsmittel für die Auftragsvergabe, die voraussichtliche Anzahl der Verträge und der vorläufige Zeitplan für die einzelnen Tätigkeiten dargestellt sind;

8.

fordert die Agentur auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Verwaltungsrat genau und fristgerecht über die Verhandlungsverfahren unterrichtet wird; stellt vielmehr fest, dass dem Verwaltungsrat die Verhandlungsverfahren der Agentur, die unter genau festgelegten Bedingungen Anwendung finden sollten, nicht zwangsläufig mitgeteilt werden;

Personal

9.

ist besorgt darüber, dass die Unabhängigkeit des Rechnungsführers der Agentur Berichten zufolge 2010 gefährdet war; stellt fest, dass:

seine Benennung Anfang des Jahres immer noch Interimstatus hatte,

seine Zuständigkeit formal nicht festgelegt war und

die Bewertung der Ausübung seines Amtes ohne Beteiligung des Verwaltungsrats durch den Exekutivdirektor der Agentur vorgenommen wurde;

10.

begrüßt den Beschluss des Verwaltungsrats vom 14. Juni 2010, die Benennung des Rechnungsführers der Agentur zu formalisieren; nimmt den Beschluss des Verwaltungsrats vom 10. November 2011 zur Änderung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts zur Kenntnis, in dem die Stellung des Verwaltungsrats gegenüber dem Rechnungsführer erläutert wird;

11.

betont jedoch die weiterhin in Bezug auf den Rechnungsführer bestehenden Unzulänglichkeiten, insbesondere die Feststellung seiner Zuständigkeiten und die Bewertung seiner Amtsausübung; stellt fest, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um in der dargestellten Situation Abhilfe zu schaffen;

Leistung

12.

begrüßt es, dass die Agentur im März 2010 ihr auf fünf Jahre ausgelegtes mehrjähriges Arbeitsprogramm verabschiedet hat; stellt zudem fest, dass der Jahresbericht 2010 der Agentur für sämtliche operativen Tätigkeiten Informationen über die eingesetzten Mittel und die Ergebnisse der jeweiligen Tätigkeit enthält und diese, wie im Arbeitsprogramm für 2010 angegeben, den vorgesehenen einzusetzenden Mitteln und Ergebnissen gegenübergestellt werden;

13.

äußert sein Bedauern darüber, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 keinerlei Bezug auf die Mittelübertragungen der Agentur genommen hat; weist darauf hin, dass die hohe Zahl an Mittelübertragungen der Agentur dem Parlament in den vorangegangenen Jahren Anlass zu Besorgnis gab (49 im Jahr 2009, 52 im Jahr 2008 und 32 im Jahr 2007); fordert den Rechnungshof deshalb auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich über die Mittelübertragungen im Jahr 2010 zu unterrichten;

14.

fordert die Agentur erneut auf, bei der Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten die Ausarbeitung eines Gantt-Diagramms in Erwägung zu ziehen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern; fordert die Agentur entsprechend auf, die Entlastungsbehörde über die von ihr konkret getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

15.

weist auf die neuen Aufgaben der Agentur hin, die in dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung ihrer Gründungsverordnung (EG) Nr. 1406/2002 vorgesehen sind, fordert die Kommission auf, die Mittel der Agentur zu erhöhen, und fordert die Agentur auf, für eine korrekte und wirksame Verwaltung der Mittel zu sorgen, damit sie die neuen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen kann;

Interne Kontrollen

16.

stellt fest, dass die Agentur 15 „sehr wichtige“ Empfehlungen des Internen Auditdienstes noch umsetzen muss; äußert seine Besorgnis darüber, dass sich die Umsetzung von acht dieser Empfehlungen um sechs bis zwölf Monate verzögert hat, wobei eine Empfehlung abgelehnt wurde; stellt ferner fest, dass die ersten 11 „sehr wichtigen“ Empfehlungen den rechtlichen und finanzpolitischen Beschlussfassungsprozess, die Personalverwaltung und die internen Kontrollstandards betreffen; stellt fest, dass die abgelehnte Empfehlung die Zuständigkeit für die Bewertung der Tätigkeiten des Rechnungsführers betrifft; fordert die Agentur deshalb auf, der Entlastungsbehörde die Gründe für die Ablehnung zu erläutern und Maßnahmen in Bezug auf die Empfehlungen zu ergreifen, deren Umsetzung verzögert wurde;

17.

nimmt die Initiative der Agentur zur Kenntnis, gemeinsam mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur eine interne Auditstelle (Internal Audit Capability — IAC) in Anspruch zu nehmen;

18.

nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die IAC interne Beratungsleistungen in Bezug auf interne Aspekte der Kontrolle erbracht hat, etwa:

die Ausarbeitung eines Plans zur Fortführung des Geschäftsbetriebs für maritime Anwendungen,

die Ausarbeitung eines Plans zur Fortführung des Geschäftsbetriebs für unterstützende Tätigkeiten,

das Verfahren zur Registrierung von Ausnahmen;

nimmt die Stellungnahme der Agentur zur Kenntnis, dass der Plan zur Fortführung des Geschäftsbetriebs für maritime Anwendungen, der Plan zur Fortführung des Geschäftsbetriebs für unterstützende Tätigkeiten und das Verfahren zur Registrierung von Ausnahmen angenommen wurden;

19.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

20.

weist die Agentur auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011„Entlastung 2009: Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen“ hin und fordert sie auf, den dort formulierten Forderungen nachzukommen (7);

21.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10 Mai 2012 (8) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 52.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 181.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 615.

(7)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 269.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (Siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

2006

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

Fehlerhafte Darstellung des Haushaltsplans.

Die Agentur hat es versäumt, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm auszuarbeiten, und ihr jährliches Arbeitsprogramm stand in keinem Zusammenhang mit ihren Mitteln für Verpflichtungen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen und ein Gantt-Diagramm auszuarbeiten → Förderung eines ergebnisorientierten Ansatzes.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich der Maßnahmen anzustellen, die in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und in dem vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführt wurden.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans und des Stellenplans wurde nicht mit der nötigen Präzision vorgegangen → unangemessene Personaleinstellungsplanung und fehlerhafte Darstellung des Haushaltsplans.

Der Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit wurde nicht strikt eingehalten.

Einige Verträge sahen eine 100%ige Vorfinanzierung vor: Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

Fehlerhafte Darstellung des Haushaltsplans: im Fall von getrennten Mitteln wurden die Fälligkeitspläne für die Zahlungen, die aufgrund von Mittelbindungen früherer Haushaltsjahre in den nächsten Haushaltsjahren anstehen, im Haushaltsplan nicht berücksichtigt.

Es wurden rechtliche Verpflichtungen eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans wurde nicht mit der nötigen Präzision vorgegangen → hohe Zahl von Mittelübertragungen (32 im Jahr 2007).

Mängel bei der Planung und Überwachung von Zahlungsermächtigungen für operative Tätigkeiten (7 500 000 EUR wurden in Abgang gestellt).

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Ausbildungs- und Kommunikationsmaßnahmen zu verstärken, um zu vermeiden, dass rechtliche Verpflichtungen eingegangen werden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

Das Parlament ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung zur Geltung zu verhelfen.

Der Rechnungshof hat 2009 eine hohe Zahl an Mittelübertragungen festgestellt; fordert die Agentur mit Nachdruck auf, ihre Planung und Überwachung zu verbessern, um die Zahl der Mittelübertragungen zu verringern.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Verfahren der Auftragsvergabe ordnungsgemäß anzuwenden.

Personal

k. A.

Probleme der Transparenz bei den Einstellungsverfahren: bei den geprüften Einstellungsverfahren wurden die Auswahlkriterien und die für die Zulassung zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens notwendige Mindestpunktzahl nicht vor dem Beginn des Bewertungsverfahrens festgelegt.

Das Parlament fordert eine Verbesserung der Personalstrategie → Probleme der Transparenz (siehe Interne Revision).

Das Parlament nimmt Kenntnis von den Schwachstellen bei den Verfahren zur Personalauswahl; fordert die Agentur auf, den gegenwärtigen Unzulänglichkeiten zu begegnen.

Interne Revision

k. A.

k. A.

fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu ergreifen, um 7 von 32 Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen → z. B. Annahme der Durchführungsbestimmungen zum Statut bezüglich der Einstellung von Bediensteten auf Zeit im Einklang mit dem Statut, Kontrollen bei den Auswahlverfahren zur Gewährleistung einer höheren Transparenz und der Gleichbehandlung der Bewerber, Ausarbeitung einer Strategie für die Planung der Laufbahn.

Das Parlament fordert die Agentur auf, den sehr wichtigen Empfehlungen des IAS nachzukommen, insbesondere in Bezug auf:

die strategische Planung und Betreuung der Interessenträger der Agentur einschließlich der Ausarbeitung einer Übersicht über Restrisiken im Bereich der Ölverschmutzung,

die Einhaltung der Verwaltungsverfahren,

die Analyse möglicher Optionen für die Verwaltung der Ausrüstungen und Bewertung ihrer finanziellen und operationellen Auswirkungen,

die Dokumentierung der Beschlüsse zur Mobilisierung von Schiffen.

Das Parlament stellt fest, dass die Empfehlungen des IAS, denen die Agentur immer noch nachkommen muss, folgende Punkte einschließen:

interne Risikobewertung,

Verzeichnis der bestehenden internen Verfahren,

Fahrplan für die Entwicklung und Umsetzung der verbleibenden Verfahren,

Erfassung der Ausnahmeverfahren,

Überprüfungen des internen Kontrollsystems.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/220


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010

(2012/581/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (3), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0137/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 52.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/221


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010

(2012/582/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (3), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0136/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 15.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (3), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0136/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

seine Besorgnis über die Feststellung des Rechnungshofs zum Ausdruck gebracht hat, dass die auf das Folgejahr übertragenen Mittel 19 % des Gesamthaushalts der Agentur ausmachten,

darauf gedrungen hat, dass die Agentur eine vollständige Inventur vornimmt und die Richtigkeit der Buchführungsaufzeichnungen sicherstellt,

die Agentur eindringlich aufgefordert hat,

die Transparenz hinsichtlich der Vorausschätzungen und in Bezug auf die Frage, wer verantwortlich ist, zu verbessern,

das Verfahren der Genehmigung der Auftragsvergabe auf der Ebene des Finanzierungsbeschlusses und des Arbeitsprogramms zu optimieren,

sicherzustellen, dass Ausnahmen in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) umfassend offengelegt werden,

sicherzustellen, dass potenzielle Unregelmäßigkeiten angemessen weiterverfolgt werden,

Ex-post-Kontrollen zu entwickeln und darüber Bericht zu erstatten;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für 2010 auf insgesamt 8 113 188 EUR belief, was gegenüber ihrem Haushalt für 2009 einen Rückgang um 0,05 % darstellt; in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur 7 288 200 EUR (6) gegenüber 7 800 000 EUR im Jahr 2009 betrug;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 7 288 200 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 640 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 7 928 200 EUR erhöht;

2.

entnimmt dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010, dass sich der ursprüngliche Haushaltsplan der Agentur auf 7 928 200 EUR belief; stellt allerdings fest, dass der Verwaltungsrat den Haushaltsplan zweimal berichtigt hat, um dem Beitrag der EFTA-Länder in Höhe von 184 988 EUR Rechnung zu tragen;

3.

entnimmt dem Jahresabschluss, dass die Mittelbindungsrate 99,95 % gegenüber 94,40 % im Jahr 2009 betrug und dass von den insgesamt verfügbaren Mitteln 76,46 % gegenüber 75,67 % im Jahr 2009 ausgezahlt wurden;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

4.

entnimmt dem Jahresabschluss der Agentur, dass bis Ende 2010 gebundene, aber nicht ausgezahlte Mittel in Höhe von 1 987 011 EUR auf 2011 übertragen wurden; stellt des Weiteren fest, dass sich der Gesamtbetrag der übertragenen Mittel, die 2010 in Abgang gestellt wurden, auf 89 185 EUR belief;

5.

ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof erneut festgestellt hat, dass 52 % der operativen Mittel der Agentur (Titel III) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass diese Sachlage eine verzögerte Durchführung der aus Titel III finanzierten Tätigkeiten der Agentur erkennen lässt und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt; fordert daher die Agentur erneut auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um diesem Missstand abzuhelfen;

Vergabeverfahren

6.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2011 Ex-post-Kontrollen eingeführt hat, um die interne Kontrollleistung bei der Auftragsvergabe zu verbessern; fordert die Agentur dessen ungeachtet eindringlich auf, außerdem wirksame Ex-ante-Überprüfungsmaßnahmen einzuführen, um Verfahrensmängel bei der Auftragsvergabe zu vermeiden; fordert den Rechnungshof auf, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu kontrollieren;

7.

nimmt Kenntnis von der Auskunft der Agentur, dass sie die Transparenz sowohl hinsichtlich der Vorausschätzungen als auch in Bezug auf die Frage, wer für die Projekte verantwortlich ist, verbessert habe, das Verfahren der Genehmigung der Auftragsvergabe auf der Ebene des Finanzierungsbeschlusses und des Arbeitsprogramms optimiert habe, sichergestellt habe, dass Beanstandungen in ihrem JTB umfassend offengelegt werden und dafür gesorgt habe, dass potenzielle Unregelmäßigkeiten angemessen weiterverfolgt werden; fordert den Rechnungshof nichtsdestoweniger auf, die Entlastungsbehörde der Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu versichern;

8.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass diese aufgrund der 2010 eingeleiteten Vergabeverfahren tatsächlich folgende Aufträge vergeben hat:

Verträge: 52, darunter 20 Dienstleistungsaufträge und 9 Dienstleistungsrahmenverträge,

Bestellaufträge: 233, darunter 79 im Rahmen eines bestehenden Dienstleistungsrahmenvertrags;

eingeleitete Vergabeverfahren: 36, darunter 13 offene Verfahren;

Rückerstattung durch die Steuerbehörden des Gastmitgliedstaats

9.

stellt abermals enttäuscht fest, dass bezüglich der Rückerstattung eines Betrags von 45 000 EUR, der der Mehrwertsteuervorauszahlung der Agentur an die Steuerbehörden des Gastmitgliedstaats entspricht, gegenüber dem vergangenen Jahr keine Fortschritte zu verzeichnen sind; fordert die Agentur daher nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde zu informieren, sobald diese Rückerstattung vom Gastmitgliedstaat geleistet wurde;

Humanressourcen (HR)

10.

stellt abermals mit Besorgnis fest, dass die Mängel bei den Personalauswahlverfahren noch immer fortbestehen und dadurch die Transparenz der Verfahren gefährdet ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dem Rechnungshof zufolge weder die Mindestpunktzahl für die Zulassung zur mündlichen Prüfung noch die für die Aufnahme in die Eignungsliste erforderlichen Standards vorher vom Prüfungsausschuss festgelegt wurden; fordert die Agentur daher nachdrücklich auf, diese Situation zu bereinigen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten; stellt darüber hinaus fest, dass sich die von der Agentur bisher ergriffenen Maßnahmen in dieser Hinsicht als unzureichend erwiesen haben; ist der Ansicht, dass eine Wiederholung dieser Mängel von der Haushaltsbehörde nicht länger hingenommen werden sollte;

11.

entnimmt dem Jahresabschluss der Agentur, dass das Personal der Agentur zum Ende des Jahres 2010 aus 40 Bediensteten auf Zeit und 11 Vertragsbediensteten bestand; stellt ferner fest, dass Ende 2010 vier Stellen für Bedienstete auf Zeit und zwei Stellen für Vertragsbedienstete nicht besetzt waren und dass die Einstellungsverfahren für drei freie Stellen für Bedienstete auf Zeit im vierten Quartal 2010 abgeschlossen wurden, während die Einstellungsverfahren für die Vertragsbediensteten Anfang 2011 eingeleitet wurden;

12.

entnimmt darüber hinaus dem JTB, dass sich die HR-Sektion der Agentur für 2010 folgende Prioritäten gesetzt hatte:

laufende Planung der Ressourcen (Personalentwicklungsplan),

affirmative messbare Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterbindung,

Dienstleistungen mittels elektronischer Arbeitsabläufe;

fordert daher den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde zu bestätigen, dass diese Prioritäten tatsächlich umgesetzt wurden;

Interne Kontrollsysteme

13.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre internen Verfahren und internen Kontrollen für alle Finanzströme, wie in ihrem Arbeitsprogramm 2010 vorgesehen, implementiert und konsolidiert;

Interne Prüfung

14.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) bei der Agentur eine Bewertung der leichteren Risiken zwecks Aktualisierung der Prüfungsprioritäten und des IAS-Prüfungsplans für 2010-2012 vorgenommen hat; stellt insbesondere fest, dass die Agentur ein erhöhtes Risiko in den Bereichen Planung, Rechnungsführung, Haushaltsvollzug, IT-Entwicklung und -Management, Geschäftskontinuität, Beziehungen zu den interessierten Kreisen, externe Kommunikation sowie Folgenabschätzung und -bewertung aufweist; fordert die Agentur daher nachdrücklich auf, umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken in den genannten Bereichen zu verringern;

15.

stellt fest, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung zum Thema „Planung: interessierte Kreise und Maßnahmenziele“ durchgeführt hat, um auf der Grundlage einschlägiger Bewertungen eine hinlängliche Gewähr für die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Zusammenhang mit den Beiträgen und dem Bedarf der interessierten Kreise und für die Wirksamkeit der bereitgestellten Mittel in Bezug auf die Prioritäten der operativen Tätigkeiten zu bieten;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS der Agentur zufolge zehn Empfehlungen abgegeben hat, von denen drei als „sehr wichtig“ und sieben als „wichtig“ eingestuft wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die „sehr wichtigen Empfehlungen“ folgende Bereiche betreffen:

Bestandsaufnahme der Erwartungen der interessierten Kreise,

Beteiligung der interessierten Kreise an der Projektplanung,

Verbesserung der Verwaltung der Beziehungen zu den interessierten Kreisen durch ein geeignetes IT-Werkzeug;

17.

fordert daher die Agentur auf,

die interessierten Kreise vor/während der Aufstellung ihres vorläufigen Arbeitsprogramms stärker einzubeziehen,

sich weiter um die Entwicklung eines Mehrjahresrahmens zu bemühen, in dem die wichtigsten relevanten Fragen und Prioritäten festgelegt werden,

die Rückmeldungen der interessierten Kreise stärker zu berücksichtigen;

fordert die Agentur außerdem auf, die Entlastungsbehörde über die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

18.

nimmt zur Kenntnis, dass die vier sehr wichtigen Empfehlungen, die sich auf die Prüfung des Jahres 2009 zur Auftragsvergabe beziehen, von der Agentur für umgesetzt erklärt wurden und derzeit vom IAS überprüft werden;

19.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

20.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 15.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 186.

(6)  ABl. L 64 vom 12.03.10, S. 759.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

2006

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

k. A.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Bei der Ausführung des Haushaltsplans der Agentur wurden die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität nicht strikt eingehalten: Im letzten Quartal des Jahres war eine Konzentration an Vorgängen festzustellen.

Mängel bei der Durchführung der operationellen Tätigkeiten: 40 % der Mittelbindungen und mehr als 50 % der Zahlungen im Zusammenhang mit operationellen Tätigkeiten wurden im November und Dezember 2007 abgewickelt.

Mängel bei den Auftragsvergabeverfahren (die Vorauswahl von Angeboten war nicht gerechtfertigt, die Bewertungsunterlagen waren vom Bewertungsausschuss nicht unterzeichnet, die Akten waren weder geordnet noch vollständig).

Der ERH hat Schwachstellen bei den Verfahren der Auftragsvergabe festgestellt: im Falle eines Rahmenvertrags zu niedrig veranschlagte Mittel (d. h. für einen Dienstleistungsrahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren war der Bedarf zu niedrig veranschlagt worden, so dass die für diese Ausgaben für das ganze Jahr bereitgestellten Mittel innerhalb von sechs Monaten ausgeschöpft waren).

Das Parlament ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung zur vollen Geltung zu verhelfen.

Das Parlament fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Kassenmittelbestände der Agentur dauerhaft so gering wie möglich gehalten werden.

Das Parlament ist besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass die auf das Folgejahr übertragenen Mittel 19 % des Gesamthaushalts der Agentur ausmachten.

Interne Prüfung und Humanressourcen

Interne Kontrollverfahren zur Gewährleistung der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung nicht dokumentiert.

k. A.

Umsetzung aller acht Empfehlungen des Internen Auditdienstes: z. B. Personalpolitik, Verlängerung der 2008 auslaufenden Verträge, Unabhängigkeit der Ausleseausschüsse, Schulungen und Transparenz des Beförderungsverfahrens.

Mängel bei den Personalauswahlverfahren.

Das Parlament fordert die Agentur auf, Ex-post-Kontrollen mit Hilfe eines professionellen Anbieters durchzuführen.

Das Parlament dringt darauf, dass die Agentur eine vollständige körperliche Bestandsaufnahme vornimmt und die Richtigkeit der Buchführungsaufzeichnungen sicherstellt.

Vergabeverfahren

k. A.

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre internen Kontrollen zu verstärken, um sicherzustellen, dass die Verträge und die Verfahren der Auftragsvergabe korrekt angewandt werden.

Das Parlament fordert die Agentur eindringlich auf,

die Transparenz hinsichtlich der Vorausschätzungen und in Bezug auf die Frage, wer verantwortlich ist, zu verbessern,

das Verfahren der Genehmigung der Auftragsvergabe auf der Ebene des Finanzierungsbeschlusses und des Arbeitsprogramms zu optimieren,

sicherzustellen, dass Ausnahmen in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht umfassend offengelegt werden,

sicherzustellen, dass potenzielle Unregelmäßigkeiten angemessen weiterverfolgt werden,

Ex-post-Kontrollen zu entwickeln und darüber Bericht zu erstatten.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/228


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010

(2012/583/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (3), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0136/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 15.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/229


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/584/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen im Sinne von Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0118/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 100.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0118/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem leitenden Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur aufgefordert hat, das Problem der Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr anzugehen; festgestellt hat, dass die Übertragung von 41 % der Mittel unter Titel II einen schweren Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt;

zur Kenntnis genommen hat, dass der Rechnungshof auf Annullierungen und Verzögerungen bei den Vergabeverfahren, wiederholte Verzögerungen bei der Ausführung von Zahlungen sowie auf wesentliche Änderungen am Arbeitsprogramm während des Haushaltsjahres hingewiesen hat;

die Agentur aufgefordert hat, ein konsolidiertes Einstellungsverfahren zu entwickeln, das als Handbuch für alle an Neueinstellungen beteiligten Bediensteten verwendet wird;

C.

in der Erwägung, dass sich der Gesamthaushalt der Agentur im Haushaltsjahr 2010 auf 24 147 240 EUR belief, was einem Anstieg um 14,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Europäischen Union zum Haushalt 2010 der Agentur auf 23 260 000 EUR belief, was gegenüber ihrem Beitrag für 2009 von 16 060 000 EUR einen Anstieg um 44,83 % darstellt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

erinnert daran, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt 2010 der Agentur auf 23 260 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass eingezogene Überschüsse in Höhe von 214 000 EUR hinzukamen und sich der Beitrag der Union zum Haushalt 2010 somit insgesamt auf 23 474 000 EUR belief;

2.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass 99 % der Mittel gebunden wurden und 77 % für Zahlungen verwendet wurden; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass

sich die Mittelbindungen unter Titel I auf insgesamt 14 507 149 EUR beliefen, wovon 99 % für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden, während 77 % der auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden;

unter Titel II nahezu 100 % der Mittel gebunden und 62 % für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden, während bei den auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel 92 % für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden;

unter Titel III nahezu 100 % der Mittel gebunden wurden, wovon 62 % für Zahlungen verbraucht wurden, wohingegen 95 % der auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden;

begrüßt es, dass die Agentur Informationen über die Verwendung der aus dem Haushaltsjahr 2009 auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel zur Verfügung gestellt hat;

3.

vertritt die Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der Finanzkrise sehr wichtig ist, die Verwendung der Haushaltsmittel zu optimieren, und fordert die Kommission und die Agentur auf, den tatsächlichen Mittelbedarf der Agentur zu ermitteln und festzulegen, damit diese alle ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann;

Übertragungen

4.

entnimmt dem Bericht der Agentur über Haushaltsführung und Finanzmanagement (RBFMI), dass der Agentur im Dezember 2009 auffiel, dass die Ausgaben unter Kapitel 11 (Personalausgaben) im Haushaltsplan 2010 nicht korrekt vorausgeschätzt wurden, da die Ausgaben unter Titel I um rund 1 500 000 EUR zu niedrig veranschlagt waren; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass dies auf Folgendes zurückzuführen war:

die Personalausgaben wurden durchgehend fehlerhaft veranschlagt, da die veranschlagten Beträge auf der Grundlage der Grundgehaltstabelle von 2007 berechnet wurden und somit drei jährliche Gehaltsanpassungen unberücksichtigt blieben;

die Zahl der Vertragsbediensteten hat sich aufgrund der Kürzungen bei den von der Agentur beantragten neuen Dauerplanstellen erhöht;

5.

nimmt den Beschluss der Agentur zur Kenntnis, einen Betrag von 500 000 EUR von Titel II auf Titel I und einen Betrag von 500 000 EUR von Titel III auf Titel I zu übertragen; nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss vom Verwaltungsrat und von der Kommission genehmigt wurde;

6.

stellt ferner fest, dass die Agentur zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben unter Titel I ergriffen hat, um die verbleibende Lücke zu schließen; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass diese Maßnahmen zusätzliche Einsparungen von weniger als 300 000 EUR ermöglichten; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag auf Titel II zurück übertragen wurde;

7.

bedauert, dass die fehlerhaften Haushaltsvorausschätzungen zur Stornierung oder Verzögerung bestimmter Investitionen führten; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um verlässlichere Ausgabenvorausschätzungen zu ermöglichen;

8.

ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof diese Situation in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Agentur nicht erwähnt hat; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde diese Unterlassung zu erklären;

Mittelübertragungen aus früheren Haushaltsjahren

9.

entnimmt den Ausführungen des Rechnungshofes, dass sich die auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Mittel auf 5 500 000 EUR beliefen, wovon 4 300 000 EUR (78 %) im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen standen, die im Haushaltsjahr 2011 geliefert bzw. erbracht werden sollten;

10.

erinnert daran, dass die Agentur bereits in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 Mittel in beträchtlicher Höhe auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen hat; ist der Auffassung, dass diese schweren Verstöße gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden können und die Entlastung bei einem erneuten Verstoß gegen diesen Haushaltsgrundsatz beim nächsten Mal verweigert werden sollte; fordert die Agentur auf, die notwendigen Abhilfemaßnahmen unverzüglich zu ergreifen;

11.

ist der Auffassung, dass die Agentur das Problem der Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr nicht hinreichend angegangen ist; weist erneut auf die Bedeutung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit hin; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die zur Verbesserung der jährlichen Haushaltsausführung ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und die Übertragungen von Haushaltsmitteln zu verringern;

12.

nimmt jedoch die Antwort der Agentur zur Kenntnis, in der diese darauf hinweist, dass sie die Möglichkeit prüft, Rahmenverträge über Studien zu einem viel früheren Zeitpunkt nach der Verabschiedung des Haushalts abzuschließen; nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Agentur zugesichert hat, ihre Haushaltsvoranschläge für die Jahre 2011 und 2012 zu überprüfen, um sie besser an ihren tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Verwendung ihrer Haushaltsmittel zu optimieren;

13.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde zu informieren, sobald der dem Haushaltsplan eines jeden Jahres beizufügende Bericht über die Restmittel der Vorjahre vorliegt; erinnert die Agentur daran, dass diese Forderung bereits während des vorhergehenden Entlastungsverfahrens erhoben wurde;

Vergabewesen

14.

entnimmt dem jährlichen Arbeitsprogramm der Agentur, dass zur Erleichterung der jährlichen Vergabeplanung die Anwendung ABAC Contract eingeführt werden soll, um die dezentrale Auftragsverwaltung zu unterstützen;

15.

entnimmt dem Jahresbericht der Agentur, dass im Haushaltsjahr 2010 21 Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren und offene Verfahren) eingeleitet und 12 abgeschlossen wurden;

Rechnungswesen

16.

entnimmt dem Jahresbericht der Agentur, dass die Agentur ihr Handbuch für Finanzverfahren an die Anwendungsmodule ABAC Workflow und ABAC Assets angepasst hat;

17.

begrüßt es, dass die Agentur zum 1. September 2010 ein zentrales System zur Erfassung eingehender Rechnungen eingeführt hat; betont, dass diese Maßnahme für eine zeitgerechte Erfassung sämtlicher Rechnungen notwendig ist und zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungen beiträgt;

Personal

18.

entnimmt dem Bericht der Agentur über Haushaltsführung und Finanzmanagement, dass am 31. Dezember 2010 133 Bedienstete auf Zeit (AT) und 9 Vertragsbedienstete (AC) bei der Agentur beschäftigt waren; nimmt ferner zur Kenntnis, dass einige Einstellungsverfahren noch am Laufen sind, um die im Stellenplan 2010 vorgesehene Zahl von 139 Bediensteten auf Zeit und später die für 2011 vorgesehene Zahl von 144 Bediensteten auf Zeit zu erreichen;

19.

entnimmt dem Bericht der Agentur über Haushaltsführung und Finanzmanagement, dass im Jahr 2010 6 Abgeordnete Nationale Sachverständige bei der Agentur beschäftigt waren;

20.

entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass diese ein konsolidiertes Handbuch mit verschiedenen Regelungen, Anweisungen und Leitlinien für die Personaleinstellung erstellt hat; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Einstellung von Mitarbeitern so zu organisieren und durchzuführen, dass dabei nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber verstoßen wird;

Leistung

Jährliches Arbeitsprogramm und strategische Planung

21.

fordert die Agentur auf, genauere Informationen über die insgesamt für öffentliche Aufträge vorgesehenen Haushaltsmittel und die ungefähre Anzahl und die Arten der beabsichtigten Aufträge in ihr jährliches Arbeitsprogramm aufzunehmen; weist darauf hin, dass dies Artikel 60 Absatz 3 der Haushaltsordnung der Agentur vorschreibt, in dem es wie folgt heißt: „Das Arbeitsprogramm der Agentur gilt als Finanzierungsbeschluss für die von ihm abgedeckten Tätigkeiten, sofern diese klar ausgewiesen und die Rahmenvorgaben genau definiert sind“;

22.

fordert die Agentur ferner auf, einen Mehrjahresplan zu erstellen, in dem langfristige Ziele in Form von mehrjährigen Aufgaben und wichtigen Leistungsindikatoren zum Ausdruck gebracht werden; hebt hervor, dass die beteiligten Akteure auf diese Weise einen besseren Zugang zu Informationen über die Ziele/Tätigkeiten, strategischen Prioritäten und Ressourcenverteilung erhielten;

23.

entnimmt dem Jahresbericht der Agentur, dass die Geschäftsplanung und die Struktur des Haushalts 2010 überprüft wurden, um ab 2012 eine tätigkeitsbezogene Planung einzuführen;

Zwei Standorte

24.

ist der Ansicht, dass dadurch, dass die Agentur an zwei Standorten (Valenciennes und Lille) tätig ist, der Agentur zusätzliche Kosten entstehen; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass diese Feststellung bereits seit 2006 getroffen wird und dass der Rat nicht tätig geworden ist, um den Beschluss 2004/97/EG, Euratom (6) zu ändern, der die Agentur verpflichtet, zwei Standorte zu haben;

Interne Prüfung

25.

entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2010 eine Prüfung der Planungs- und Haushaltsverfahren durchführte, um hinreichende Gewähr dafür zu erhalten, dass die internen Kontrollsysteme im Hinblick auf die Planungs- und Haushaltsverfahren der Agentur ordnungsgemäß funktionieren; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Empfehlungen des IAS auf die strategische Planung, die Kohärenz und Genauigkeit der Entwürfe für den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, das jährliche Arbeitsprogramm als Finanzierungsbeschluss und die mittelfristige IT-Strategie beziehen; fordert die Agentur daher auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Empfehlungen des IAS nachzukommen;

26.

fordert die Agentur auf, den Empfehlungen nachzukommen, die der IAS im Zusammenhang mit seiner Prüfung der Personalverwaltung im Jahr 2009 abgegeben hat; nimmt zur Kenntnis, dass sich bei drei dieser Empfehlungen (Personalplanung in der jährlichen Planung, Einhaltung der Bestimmungen und Transparenzgrundsätze bei der Mitarbeiterbeurteilung, Offenlegung einer Ausnahme vom Personalstatut) die Umsetzung um 6 bis 12 Monaten verzögert hat; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser IAS-Empfehlungen zu unterrichten;

27.

begrüßt es, dass die Agentur Ende 2007 die Initiative zur Einrichtung einer internen Auditfunktion ergriffen hat, die den Verwaltungsdirektor und das Management der Agentur bei der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Revision unterstützen und beraten soll;

28.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

29.

weist die Agentur auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 zur Entlastung 2009: Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen (7) hin und fordert sie auf sich daran zu halten;

30.

verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 100.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 191.

(6)  Beschluss 2004/79/EG, Euratom: Einvernehmlicher Beschluss der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 13. Dezember 2003 über die Festlegung der Sitze bestimmter Ämter, Behörden und Agenturen der Europäischen Union (ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 15). Siehe Artikel 1 Buchstabe f dieses Beschlusses.

(7)  ABl. L 250 vom 27.09.11, S. 269.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT IN DEN LETZTEN JAHREN ABGEGEBENE EMPFEHLUNGEN

Europäische Eisenbahnagentur

2006

2007

2008

2009

Leistung

Die Agentur ist an zwei Standorten tätig, wodurch ihr zusätzlichen Kosten entstehen: Sie hat noch keine Wege gefunden, die Kosten zu kompensieren, die sich daraus ergeben, dass die Agentur in zwei Städten Standorte haben muss.

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde nicht streng eingehalten: Die Kassenmittelvorausschätzungen der Agentur waren nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet worden.

Die Agentur ist an zwei Standorten tätig, wodurch ihr zusätzlichen Kosten entstehen (unmittelbare Posten: 450 000 EUR).

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen und ein Gannt-Diagram zu erstellen, das einen ergebnisorientierten Ansatz unterstützt.

Ineffizienz aufgrund der zwei Standorte der Agentur.

Die Agentur ist an zwei Standorten tätig, wodurch ihr zusätzliche Kosten entstehen.

Durch die zwei Standorte entstehen der Agentur zusätzliche Kosten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen.

Mittelübertragungen

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten. Die Agentur hat 72 % ihrer Verpflichtungsermächtigungen ausgeführt. Die Übertragungsraten bei den Verwaltungsausgaben (Titel II) und den operationellen Ausgaben (Titel III) beliefen sich auf 37,5 % bzw. 85 %.

Bei der Planung ihrer Tätigkeiten und der Mittelveranschlagung ist die Agentur auf Schwierigkeiten gestoßen. Mehr als 35 % der endgültigen Haushaltsmittel für das Jahr 2007 wurden nicht während des Haushaltsjahrs verwendet.

Das Parlament fordert die Agentur auf, sich um eine Erhöhung des Ausführungsgrads des Haushaltsplans zu bemühen.

Bei der Planung ihrer Tätigkeiten und der Mittelveranschlagung ist die Agentur auf Schwierigkeiten gestoßen.

Die Agentur hat es nicht geschafft, das Problem der Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr anzugehen. Die Übertragung von 41 % der Mittel unter Titel II stellt einen schweren Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Das Parlament fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird.

Der Rechnungshof hat auf Annullierungen und Verzögerungen bei den Vergabeverfahren, wiederholte Verzögerungen bei der Ausführung von Zahlungen sowie auf wesentliche Änderungen am Arbeitsprogramm während des Haushaltsjahres hingewiesen.

Verfahren der Auftragsvergabe

Die Agentur muss in denjenigen Bereichen Vergabeverfahren einleiten, die gegenwärtig unter Aufträge fallen, bei denen kein reguläres Verfahren durchgeführt wurde.

Transparenzprobleme auf der Ebene der Auswahl- und Vergabekriterien: Der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren war nicht gerechtfertigt.

Das Parlament fordert erneut Verbesserungen bei der Verwaltung der Auftragsvergabe.

Transparenzprobleme auf der Ebene der Auswahl- und Vergabekriterien.

k.A.

Personal

k. A.

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm und ihrem Jahrestätigkeitsbericht die geplante Zuweisung von Personal besser darzustellen.

Das Parlament ist besorgt darüber, dass bei der rückwirkenden Änderung des Herkunftsorts dreier Bediensteter das Personalstatut und dessen Durchführungsbestimmungen nicht befolgt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ein „konsolidiertes Einstellungsverfahren“ zu entwickeln, das als Handbuch für alle an Neueinstellungen beteiligten Bediensteten verwendet wird.

Interne Prüfung

Das interne Kontrollsystem weist Unzulänglichkeiten auf: Die Agentur hat keine Durchführungsbestimmungen für ihre Finanzregelung erlassen.

Die Agentur hält sich nicht streng an das Personalstatut.

Das Parlament fordert die Agentur auf, Maßnahmen einzuleiten, um 4 der 36 Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachzukommen → u. a. bestimmte interne Kontrollnormen im Zusammenhang mit Bankunterschriften, Aufgabentrennung, sensiblen Planstellen und Aufrechterhaltung von Übertragungsbefugnissen umzusetzen.

Das Parlament stellt fest, dass 6 der 10 Empfehlungen des Internen Auditdienstes zum Personalmanagement noch umgesetzt werden müssen.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/237


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/585/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0118/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 100.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/238


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

(2012/586/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (3), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0135/2012),

1.

erteilt der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 145.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (3), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0135/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Stiftung aufgefordert hat, ihr Haushaltsverfahren strikter zu gestalten, um die beträchtliche Anzahl von Mittelübertragungen zu vermeiden,

die Stiftung aufgefordert hat, ihrer Verpflichtung nachzukommen, eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für Zahlungen vorzulegen, damit in den nächsten Haushaltsjahren die in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Mittelbindungen ausgeführt werden,

die Stiftung aufgefordert hat, die Genehmigung ihres Vorstands einzuholen, wenn Mittelübertragungen sich als notwendig erweisen, so wie dies die Finanzregelung der Stiftung vorschreibt;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Stiftung für 2010 auf insgesamt 19 300 000 EUR gegenüber 20 200 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einen Rückgang um 4,46 % darstellt;

D.

in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Stiftung auf 18 282 000 EUR gegenüber 14 772 000 EUR im Jahr 2009 belief (6),

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union für 2009 auf insgesamt 19 872 000 EUR belief und dass sich dieser Betrag aus dem ursprünglichen Beitrag der Union in Höhe von 14 772 000 EUR und aus einem rückvergüteten Überschuss aus früheren Jahren von 5 100 000 EUR zusammensetzte; erinnert ferner daran, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Stiftung auf 18 282 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein Überschuss von 1 178 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 19 460 000 EUR erhöhte (7);

2.

nimmt zur Kenntnis, dass sich der Beitrag der Union für 2010 dem Jahresabschluss der Stiftung zufolge tatsächlich auf insgesamt 19 196 840,29 EUR belief; erkennt die Erklärung der Stiftung an, wonach sich der von der Union für 2010 tatsächlich gewährte Beitrag auf insgesamt EUR 19 297 822 belief, d. h. EUR 19 460 000 minus Sachleistungen der Union in Höhe von EUR 162 178; nimmt ferner Kenntnis von den Angaben der Stiftung, wonach sie von dem von der Union erhaltenen Betrag EUR 19 196 840,29 in Anspruch genommen und die restlichen EUR 100 981,71 der Kommission zurückgezahlt hat;

3.

entnimmt dem Jahresabschluss der Stiftung, dass ihr Haushaltsplan für 2010 im November 2010 berichtigt wurde, um den unvorhergesehenen Rückgang der Einnahmen der Stiftung teilweise auszugleichen;

4.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass die Mittelbindungsrate bei 99,9 % gegenüber 99,8 % im Jahr 2009 und 98,5 % im Jahr 2008 und die Ausführungsrate der Zahlungen bei 96,5 % gegenüber ca. 90 % in den Jahren 2009 und 2008 lag;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres und auf das folgende Haushaltsjahr

5.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass die Anzahl der Mittelübertragungen von 33 im Jahr 2009 auf 15 im Jahr 2010 zurückgegangen ist und dass lediglich 12,8 % der 2010 gebundenen Mittel gegenüber 17 % im Jahr 2009 und 15 % im Jahr 2008 auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden;

Verzeichnis der Beanstandungen

6.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass 2010 zehn Beanstandungen im Verzeichnis der Beanstandungen gegenüber zwölf im Jahr 2009 vermerkt wurden;

7.

stellt fest, dass keine dieser Beanstandungen ein Finanzrisiko von über 50 000 EUR mit sich bringt; stellt insbesondere fest, dass diese Beanstandungen sich auf einen Gesamtbetrag von 100 183 EUR belaufen, was 0,53 % des Gesamthaushaltsplans der Stiftung für 2010 entspricht;

Öffentliches Auftragswesen

8.

stellt fest, dass im jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung acht im Wege der freihändigen Vergabe geschlossene Verträge mit externen Auftragnehmern vorgesehen waren, wobei das finanzielle Engagement in keinem Fall bei 50 000 EUR oder darüber liegt; stellt fest, dass sich der Gesamtwert der im Wege der freihändigen Vergabe geschlossenen Verträge auf 93 575 EUR beläuft, was 0,50 % der Gesamthaushaltsmittel der Stiftung für 2010 entspricht;

Humanressourcen

9.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass Ende 2010 vier im Stellenplan der Stiftung vorgesehene Stellen gegenüber zehn Ende des Jahres 2009 nicht besetzt waren;

10.

stellt ferner fest, dass die Stiftung derzeit 128 Mitarbeiter beschäftigt, wobei 2010 15 Mitarbeiter ihren Dienst in der Stiftung aufgenommen haben und 10 ausgeschieden sind;

11.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die folgende Anzahl von Stellen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung zur Verfügung steht:

96 Planstellen auf Zeit,

33 Vertragsbedienstete und örtliche Bedienstete und

6 abgeordnete nationale Sachverständige;

Leistung

12.

leitet aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht ab, dass die Stiftung eine revidierte Liste von „Corporate Performance Indicators“ (Kennzahlen für die Leistung von Unternehmen) aufgestellt hat, um die Relevanz und Messbarkeit ihrer Ziele zu erhöhen und Daten über die Leistung der Stiftung auf aggregierter Ebene hinsichtlich ihres Kerngeschäfts und ihrer Funktionsweise zur Verfügung zu stellen;

13.

stellt außerdem fest, dass die Stiftung das „Dashboard“-Projekt entwickelt hat, mit dem wichtige Live-Daten für die tägliche Verfolgung ihrer Aktivitäten und insbesondere für das Management und die Berichterstattung zur Verfügung gestellt werden sollen;

14.

stellt darüber hinaus fest, dass eine risikobezogene Differenzierung der Zahlungsabläufe Anfang des Jahres 2010 mit Erfolg durchgeführt wurde und damit vereinfachte Abläufe für Vorgänge mit geringem Risiko eingeführt wurden;

15.

begrüßt es, dass die Stiftung das erste Jahr des „Turin-Prozesses“ erfolgreich abgeschlossen hat, so dass jetzt eine genaue, dokumentierte und umfassende Analyse der Reform der Berufsbildung in den einzelnen Ländern vorliegt und auch wichtige politische Tendenzen, Herausforderungen, Sachzwänge sowie bewährte Verfahren und Möglichkeiten ermittelt wurden;

Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

16.

stellt fest, dass das Kooperationsabkommen zwischen der Stiftung und Cedefop im November 2009 für den Zeitraum 2010 bis 2013 verlängert wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung und Cedefop im Rahmen dieser Zusammenarbeit alljährlich einen Entwurf eines gemeinsamen Arbeitsprogramms vorlegen, das den Arbeitsprogrammen beider Agenturen beigefügt wird; begrüßt die Absicht der Stiftung, in zukünftigen jährlichen Tätigkeitsberichten ausführlicher über die Durchführung dieses gemeinsamen Arbeitsprogramms zu berichten;

Interne Prüfung

17.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) 2010 eine Prüfung betreffend die Planung und Überwachung durchgeführt hat; stellt insbesondere fest, dass der IAS acht Empfehlungen abgegeben hat, von denen eine, in der die Stiftung aufgefordert wird, die Zweckmäßigkeit ihres jährlichen Planungsansatzes klar zu definieren und zu beschreiben, als „sehr wichtig“ eingestuft wurde;

18.

fordert in diesem Zusammenhang die Stiftung auf, den Schwerpunkt auf die für den Vorstand der Stiftung und wichtige Interessenträger relevante kostengünstige Berichterstattung zu legen, die es ihnen ermöglichen soll, die Leistung der Stiftung zu prüfen;

19.

fordert die Stiftung ferner auf, die aus früheren Prüfungen noch ausstehenden Empfehlungen des IAS umzusetzen;

20.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass sie die überarbeiteten 16 Standards für eine effiziente Verwaltung entsprechend dem Rahmen der internen Kontrollstandards angenommen hat;

21.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

22.

verweist, was die übrigen horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 145.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 196.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 926.

(7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 927.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANLAGE

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Stiftung für Berufsbildung

2006

2007

2008

2009

Leistung

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament verlangt angesichts der verwandten Themenbereiche eine enge Zusammenarbeit und Synergien zwischen der Stiftung und dem Cedefop und bittet um regelmäßige Informationen in den Tätigkeitsberichten der Direktoren der beiden Agenturen.

Schwierigkeiten bei der Feststellung eines direkten Zusammenhangs zwischen den Ergebnissen der Projekte der Stiftung und den Aktivitäten der Einrichtungen.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Die Stiftung hat sich nicht an die Vorschriften für die Vorlage des Haushaltsplans gehalten: Die Stiftung veröffentlichte lediglich die Verpflichtungsermächtigungen für 2006 und ließ die Zahlungsermächtigungen außer Acht.

Im Berichtigungshaushaltsplan sind die zweckgebundenen Einnahmen mit 3 400 000 EUR nicht korrekt ausgewiesen; dieser Betrag umfasst fälschlicherweise die aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Einnahmen und sollte sich auf 1 200 000 EUR belaufen.

Nicht zutreffend

Das Parlament fordert die Stiftung auf, ihr Haushaltsverfahren strikter zu gestalten, um die beträchtliche Anzahl von Mittelübertragungen zu vermeiden.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, die Genehmigung ihres Vorstands einzuholen, wenn Mittelübertragungen sich als notwendig erweisen, so wie dies die Finanzregelung der Stiftung vorschreibt.

Mahnung, der Verpflichtung nachzukommen, eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für Zahlungen vorzulegen, damit in den nächsten Haushaltsjahren die in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Mittelbindungen ausgeführt werden.

Humanressourcen

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Das Parlament fordert (siehe interne Prüfung) die Stiftung auf, Schwächen bei den Einstellungsverfahren zu beheben:→ Die Auswahlausschüsse müssen genügend Informationen über die angewandten Verfahren übermitteln und unter anderem die Begründungen für Entscheidungen und diesbezügliche Datumsangaben nennen, um die Transparenz dieser Verfahren zu gewährleisten.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, sich an die Richtlinie 2000/78/EG des Rates (1) zu halten.

Nicht zutreffend

Interne Prüfung

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Maßnahmen einzuleiten, um 15 der 27 Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachzukommen→ u. a. unverzüglich bestimmte interne Kontrollnormen (betreffend die Dokumentation von Verfahren, die Beaufsichtigung von Finanzgeschäften und die Kontinuität der Vorgänge) einzuführen und bestimmte Empfehlungen zur Personalverwaltung (z. B. im Rahmen der jährlichen Planung und Tätigkeitsberichte, ferner Zielsetzung und Erfassung der Arbeitszeit des Personals) umzusetzen.

Erkennt an, dass im Jahr 2009 insgesamt 11 der 15 durch den IAS abgegebenen Empfehlungen umgesetzt wurden.


(1)  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/245


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010

(2012/587/EU)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (3), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0135/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 145.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/246


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010

(2012/588/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0117/2012),

1.

erteilt der Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 45.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4) des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0117/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur aufgefordert hat, die hohe Rate in Abgang gestellter Mittel zu verringern und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten,

den Rechnungsführer der Agentur aufgefordert hat, die für die Validierung des Rechnungsführungssystems der Agentur angewandte Methode zu beschreiben, und die Idee unterstützt hat, eine Zusammenarbeit innerhalb des zwischen den Agenturen bestehenden Netzwerks der Rechnungsführer zu entwickeln, um gemeinsame Anforderungen zu erarbeiten und eine gemeinsame Methode für die Validierung der Rechnungsführungssysteme in den Agenturen zu entwickeln,

hervorgehoben hat, dass die Übertragung von Mitteln für operative Tätigkeiten in Höhe von 3 500 000 EUR (47 % der gebundenen Mittel) auf das folgende Haushaltsjahr eine verzögerte Durchführung der Tätigkeiten der Agentur erkennen lässt und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt, wobei die Ursache zum Teil im mehrjährigen Charakter wichtiger Projekte liegt;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 15 500 000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 einer Zunahme um 3,3 % entspricht, während der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur 13 743 434 EUR gegenüber 13 800 000 EUR im Jahr 2009 betrug (6), was einen Rückgang um 0,41 % darstellt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 13 743 434 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 506 566 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 14 250 000 EUR erhöht;

2.

entnimmt dem Jahresabschluss, dass der ursprüngliche Haushaltsplan der Agentur für 2010 zweimal berichtigt wurde und dass Mittelübertragungen vorgenommen wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Informationen zu den Gründen für diese Änderungen zu liefern;

3.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) der Agentur, dass von den für 2010 verfügbaren Mitteln bis zum Ende des Jahres 96,1 % gebunden wurden;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

4.

stellt fest, dass es, was die Übertragung von Haushaltsmitteln der Agentur auf das folgende Haushaltsjahr betrifft, im Laufe der Jahre zu einer Verbesserung gekommen ist; stellt insbesondere fest, dass die Agentur die Rate der in Abgang gestellten Mittel, die 2009 19 % betrug, im Jahr 2010 auf 11 % gesenkt hat; fordert die Agentur dennoch auf, die Situation dadurch weiter zu verbessern, dass sie Verzögerungen bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten vermeidet;

Humanressourcen

5.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass die Zahl der Bediensteten zum 31. Dezember 2010 insgesamt 66 betrug; stellt darüber hinaus fest, dass sich die Bediensteten wie folgt zusammensetzten: 44 Bedienstete auf Zeit, 21 Vertragsbedienstete und 1 im Bereich Vernetzung und Koordinierung eingesetzter Vertragsbediensteter, der aus dem Programm IPAC2 finanziert wurde;

6.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu informieren, die sie getroffen hat, um die nachstehenden, in ihrem Jahresarbeitsprogramm aufgeführten Ziele zu erreichen:

Veranstaltung und Überwachung von Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete,

effektives und zeitnahes Personalmanagement,

Beschaffung des nötigen qualifizierten Personals, damit die Agentur ihre Strategie und ihre Ziele erfüllen und ihre Jahresmanagementpläne umsetzen kann;

Leistung

7.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur in ihrem JTB detaillierte Angaben liefert, die einen Vergleich von einem Jahr zum anderen ermöglichen, so dass die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur wirksamer beurteilen kann; sieht darin eine optimale Vorgehensweise, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

8.

begrüßt die Initiative der Agentur zur Einleitung einer vorausschauenden Untersuchung über die gesundheits- und sicherheitsbezogenen Auswirkungen technologischer Innovationen im Bereich umweltfreundlicher Arbeitsplätze bis 2020; nimmt zur Kenntnis, dass jetzt auf dem Weltkongress und in einer Seminarreihe damit begonnen wurde, die Ergebnisse dieser Projekte dem Zielpublikum bekanntzugeben; würde es daher zu schätzen wissen, wenn es von der Agentur eine Rückmeldung über diese Initiativen erhielte;

Interne Prüfung

9.

begrüßt die Initiative der Agentur, der Entlastungsbehörde automatisch den Jahresbericht des Internen Auditdienstes (IAS) über die bei der Agentur durchgeführte interne Prüfung vorzulegen; betrachtet dies als Zeichen der Transparenz und als ein Beispiel für bewährte Verfahren, dem alle anderen Agenturen nacheifern sollten; ist der Ansicht, dass die Prüfungsberichte des IAS oft zur Weiterentwicklung von Verfahren und Maßnahmen beitragen, mit denen sich die Risiken der Agentur mindern bzw. beherrschen lassen;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS der Agentur zufolge eine Folgeprüfung zu den nicht umgesetzten Empfehlungen aus vergangenen Prüfungen durchgeführt hat; begrüßt insbesondere, dass der Interne Prüfer in Bezug auf die Weiterverfolgung früherer Empfehlungen des IAS zu dem Ergebnis gekommen ist, dass alle sehr wichtigen Empfehlungen mit Ausnahme der Empfehlung, die die Validierung der Rechnungsführungssysteme betraf und die wegen ihrer teilweisen Umsetzung als „wichtig“ heruntergestuft wurde, angemessen umgesetzt und abgeschlossen wurden; fordert daher die Agentur auf, auch diese Empfehlung vollständig umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

11.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass der IAS im November 2010 eine Rechnungsprüfung zum Thema „Website und externe Kommunikation“ durchgeführt hat; stellt insbesondere fest, dass der IAS im Zusammenhang mit dieser Prüfung sieben Empfehlungen abgegeben hat, von denen keine als „kritisch“, aber zwei, die die nachstehenden Fragen betrafen, als „sehr wichtig“ eingestuft wurden:

Unterlagen zur Dienstleistungsvereinbarung,

Annahme und Umsetzung einer Sicherheitsstrategie;

fordert daher die Agentur auf, diese beiden Empfehlungen umgehend umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

12.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

13.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 45.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 201.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 507.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZEN JAHREN

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

2006

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament beglückwünscht die Agentur dazu, dass sie ihr Finanzmanagement in den letzten drei Jahren deutlich verbessert hat; ermutigt die Agentur, sich weiterhin um die Gewährleistung einer größtmöglichen Qualität in den Bereichen Haushaltsplanung, -vollzug und -kontrolle zu bemühen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, in einer Tabelle, die dem nächsten Bericht des Rechnungshofs als Anhang beigefügt wird, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann.

Leitungsstruktur der Agentur

k. A.

k. A.

Die festen Kosten der Leitungsstruktur der Agentur sind nicht unerheblich (aus 84 Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat und 64 Bedienstete).

 

Übertragung von operativen Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

Der Haushaltsgrundsatz der Spezialität wurde nicht strikt eingehalten. (Der Direktor unterzeichnete 19 Beschlüsse über einen Betrag von rund 880 000 EUR zur Genehmigung von Mittelübertragungen von Artikel zu Artikel innerhalb von Kapiteln. Entgegen den Bestimmungen der Finanzregelung wurden dem Verwaltungsrat nicht die erforderlichen Informationen übermittelt.)

k. A.

Das Parlament fordert deshalb, die Haushaltsansätze im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen (der Sachstand befand sich im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit).

Das Parlament nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Mittel für operative Tätigkeiten in Höhe von 3 500 000 EUR (47 % der gebundenen Mittel) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen hat; hebt hervor, dass diese Sachlage eine verzögerte Durchführung der Tätigkeiten der Agentur erkennen lässt und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt, wobei die Ursache zum Teil im mehrjährigen Charakter wichtiger Projekte liegt.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die hohe Rate in Abgang gestellter Mittel zu verringern und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Auftragsvergabeverfahren

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, für die Zukunft das Problem der Inanspruchnahme eines Rahmenvertrags für öffentliche Aufträge über einen maximalen Vertragswert hinaus zu beseitigen, um somit dem Europäischen Haushaltsrecht zur Durchsetzung zu verhelfen.

 

Humanressourcen und interne Prüfung

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu ergreifen, um noch 14 der 33 vom Rechnungshof abgegebenen Empfehlungen umzusetzen; stellt fest, dass davon sechs als „sehr wichtig“ angesehen werden, wobei diese den Umgang mit den Erwartungen der interessierten Kreise und die Umsetzung bestimmter interner Kontrollstandards (d. h. die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit einzelnen Vorgängen, den Jahresbericht über die interne Kontrolle und die Förderung interner Kontrollverfahren) betreffen.

Das Parlament fordert den Rechnungsführer der Agentur auf, die für die Validierung des Rechnungsführungssystems der Agentur angewandte Methode zu beschreiben; unterstützt die Idee, eine Zusammenarbeit innerhalb des zwischen den Agenturen bestehenden Netzwerks der Rechnungsführer zu entwickeln, um gemeinsame Anforderungen zu erarbeiten und eine gemeinsame Methode für die Validierung der Rechnungsführungssysteme in den Agenturen zu entwickeln.

Das Parlament ruft die Agentur dazu auf, die Checklisten zu überarbeiten, damit diese den Besonderheiten der verschiedenen Finanztransaktionen. gerecht werden, und sie dem gesamten Personal zur Verfügung zu stellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Dokumentationsverfahren fertigzustellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine erschöpfende Liste der wichtigsten Prozesse samt der entsprechenden Verfahren, die erforderlich sind, vorzulegen und diese Liste systematisch zu aktualisieren.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/252


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010

(2012/589/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0117/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 45.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/253


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/590/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (3), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0131/2012),

1.

erteilt dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 6.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (3), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0131/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“), gegründet 1958 mit Sitz in Luxemburg, aufgrund des Beschlusses 2008/114/EG, Euratom eine neue Satzung erhalten hat und zu einer Agentur geworden ist;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 auch festgestellt hat, dass die Satzung der Agentur nicht mit Artikel 54 des Vertrags zur Gründung de Europäischen Atomgemeinschaft übereinstimmt;

1.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2010 keine Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten erhalten hat und dass die Kommission sämtliche Ausgaben übernommen hat, die der Agentur im Zusammenhang mit der Ausführung ihres Haushaltsplans entstanden sind; weist darauf hin, dass dieser Zustand seit der Gründung der Agentur im Jahr 2008 anhält;

2.

stellt fest, dass die Agentur in Ermangelung eines autonomen Budgets de facto in die Kommission eingegliedert ist und dass diese Sachlage einen Verstoß gegen ihre Satzung darstellt;

3.

weist jedoch darauf hin, dass der Generaldirektor sich in einem Schreiben vom 31. März 2011 des vorgenannten Problems bewusst gezeigt und im Einzelnen die Maßnahmen aufgeführt hat, die auf Wunsch der Entlastungsbehörde getroffen wurden; stellt insbesondere fest, dass man sich, um die Situation zu bereinigen, darauf geeinigt hat zu beantragen, dass im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2012 wieder eine eigene Haushaltslinie für die Agentur geschaffen wird;

4.

stellt des Weiteren fest, dass die Kommission am 20. April 2011 vorgeschlagen hat, die Haushaltslinie 32 01 06 der Agentur im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union mit 98 000 EUR auszustatten; ist der Ansicht, dass man, wenn dies von der Haushaltsbehörde der Union so beschlossen würde, der Lösung der aktuellen Probleme einen bedeutenden Schritt näher wäre;

5.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

6.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (5) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 6.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Euratom-Versorgungsagentur

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

k. A.

k. A.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

38,7 % der Mittel wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

Die Agentur ist, da sie über keinen eigenen Hauhalt verfügt, faktisch in die Kommission eingegliedert. Im Zusammenhang mit dieser Situation stellt sich die Frage, ob die Agentur in ihrer jetzigen Form und mit ihrer derzeitigen Organisation aufrechterhalten werden soll.

Im Jahr 2009 hat die Agentur keine Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten erhalten, und die Kommission hat sämtliche Ausgaben übernommen, die der Agentur im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans 2009 entstanden sind. Die Agentur ist de facto in die Kommission eingegliedert.

Humanressourcen

k. A.

k. A.

Das Parlament nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur gemäß Artikel 3 ihrer Satzung ihren eigenen internen Prüfer bestellt hat, der seine Tätigkeit am 1. Juli 2009 aufgenommen hat.

Interne Prüfung

k. A.

k. A.

k. A.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/257


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/591/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (3), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0131/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 6.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/258


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010

(2012/592/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (3), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0116/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 150.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (3), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0116/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Stiftung aufforderte, Belege für ihre Entscheidungen bei der Personalauswahl vorzulegen (z. B. Belege für die Festlegung der Mindestpunktzahlen der Bewerber zu Beginn des Einstellungsverfahrens), um die Transparenz der Einstellungsverfahren zu gewährleisten;

die Stiftung aufforderte, dafür zu sorgen, dass Mittel nur verfügbar gemacht werden, wenn die entsprechenden zweckgebundenen Einnahmen eingegangen sind;

vermerkte, dass sich der Rechnungshof gezwungen sah, Bemerkungen zum Jahresabschluss der Stiftung vorzubringen, der gravierende Mängel aufwies, die auf Schwachstellen in der Finanzorganisation der Stiftung hindeuten;

C.

in der Erwägung, dass sich der Gesamthaushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf 20 900 000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 einen Anstieg um 3,4 % darstellt; in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt 2010 der Agentur auf 19 067 159 EUR belief, was gegenüber ihrem Beitrag von 19 450 000 EUR für 2009 (6) einen Rückgang um 0,97 % darstellt;

Weiterbehandlung der Bemerkungen des Rechungshofs von 2009

1.

stellt auf der Grundlage des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung fest, dass sie im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofs von 2009 die unten aufgeführten Verpflichtungen eingegangen ist bzw. die untenstehenden Maßnahmen getroffen hat:

Die Stiftung verpflichtete sich dazu, größeres Augenmerk darauf zu legen, dass Mittel in Zukunft nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die entsprechenden zugewiesenen Einnahmen eingegangen sind;

die Stiftung sagte zu, dass sie ihre Bemühungen zur Durchführung des Rechnungsabschlusses 2010 durch zusätzliche Schulungen und die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen erheblich verstärken wird; zudem sei sichergestellt worden, dass alle Termine im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss 2010 eingehalten werden und dass keine größeren Schwachstellen im vorläufigen Rechnungsabschluss 2010 festgestellt wurden;

das fehlende „Register der Ausnahmen“ wurde am 1. Juli 2010 eingerichtet;

es wurden keine Belege dafür gefunden, dass bei den Personalauswahlverfahren vor der Prüfung der Bewerbungen Mindestpunktzahlen festgelegt wurden, die Bewerber benötigen, um zur mündlichen Prüfung zugelassen bzw. in die Reserveliste aufgenommen zu werden; die Stiftung hat nun die Mindestpunktzahlen in die Berichte ihrer Auswahlausschüsse aufgenommen;

um Fehler in den Vergabeverfahren zu vermeiden, hat die Stiftung Schritte zur weiteren Verbesserung der Bewertungs- und Überprüfungsverfahren unternommen;

2.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde zu bestätigen, dass diese Maßnahmen und Zusagen ausreichen, um die Schwachstellen zu beheben, die er 2009 in der Stiftung ausgemacht hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt der Agentur im Jahr 2010 auf 19 067 159 EUR belief; stellt jedoch fest, dass eingezogene Überschüsse in Höhe von 762 841 EUR dazukamen, so dass der gesamte Beitrag der Union für 201019 830 000 EUR ausmacht;

4.

stellt anhand von Einträgen im Jahresabschluss fest, dass die Stiftung gegen Jahresende 2010 einen geänderten Haushaltsplan in Höhe von 20 848 000 EUR vorgelegt hat; bedauert, dass die Agentur diese Änderung nicht begründet hat; fordert die Agentur auf, hier Abhilfe zu schaffen und die Entlastungsbehörde über die Gründe zu informieren;

5.

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung fest, dass sie eine Ausführungsquote von 98 % bei den gebundenen Mitteln hat; stellt anhand des Jahresabschlusses insbesondere fest, dass die Mittelausschöpfungsquote der Stiftung unter Titel 1 (Personalausgaben), Titel 2 (Verwaltung) und Titel 3 (operative Ausgaben) 99,8 %, 95,1 % bzw. 96 % betrug;

6.

leitet aus dem Jahresabschluss der Stiftung ab, dass die Ausführung in Bezug auf die aus dem Jahr 2009 auf 2010 übertragenen Mittel 96,1 % gegenüber 94,2 % im Jahr 2009 betrug;

Personal

7.

stellt auf der Grundlage des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung fest, dass sich der Prozentsatz der besetzten Planstellen mit 91 % im Jahr 2010 gegenüber 2009 (78 %) verbessert hat;

Leistung

8.

betont, dass die Hauptaufgabe der Stiftung darin besteht, über Netzwerke und durch Erhebungen zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von maßgeblichen Kenntnissen beizutragen; stellt fest, dass 68 % des Personals der Stiftung diesen operativen Tätigkeiten und der Rest Verwaltungsaufgaben zugewiesen ist; erachtet es daher als äußerst wichtig, dass die Entlastungsbehörde die Effizienz und Effektivität der in der Stiftung angewandten Verfahren für die Verwaltung von Erhebungen bewertet;

9.

stellt insbesondere fest, dass die Stiftung 2010 im Rahmen ihres Netzwerks europäischer Beobachtungsstellen folgende Tätigkeiten und Erhebungen durchgeführt hat:

im Rahmen des Europäischen Observatoriums für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO): 357 hinzugefügte aktualisierte Informationen; fünf Studien zur Repräsentativität; jährliche Aktualisierungen zu Arbeitslöhnen und Arbeitszeiten sowie Arbeitskampfmaßnahmen; jährlicher Überblick über die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern; sechs vergleichende analytische Berichte;

im Rahmen der Europäischen Beobachtungsstelle für Arbeitsbedingungen (EWCO): 107 hinzugefügte aktualisierte Informationen; sechs vergleichende analytische Berichte über die berufliche Förderung von Wanderarbeitnehmern und Selbständigen;

im Rahmen des Europäischen Beobachtungsinstruments für Umstrukturierungen (ERM): 1 258 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung; vier vergleichende analytische Berichte;

im Rahmen ihrer zweiten europaweiten Erhebung zur Lebensqualität (EQLS): Sekundärforschungsbericht über Beruf und Familienleben;

im Rahmen ihrer dritten europaweiten Erhebung zur Lebensqualität (EQLS): Vorbereitung der Feldarbeit;

im Rahmen ihrer fünften europaweiten Erhebung über Arbeitsbedingungen: Feldarbeit mit 44 000 Interviews in 34 Ländern; Veröffentlichung der ersten Ergebnisse (Zusammenfassung);

im Rahmen ihrer europaweiten Unternehmensbefragung: Gesamtbericht veröffentlicht, Sekundäranalyse zu den Flexibilitätsprofilen von Unternehmen und Teilzeitarbeit;

10.

fordert die Stiftung auf, alle Beschlüsse des Verwaltungsrates zu Erhebungen zu protokollieren, da die Effizienz und Effektivität der Information über diese Beschlüsse ohne angemessene Standards für die Dokumentation der gefassten Beschlüsse beeinträchtigt werden könnten; stellt insbesondere fest, dass die Stiftung diesbezüglich Schwachstellen aufweist und dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates die gefassten Beschlüsse nicht in jedem Fall unterzeichnet und datiert;

11.

stellt zudem fest, dass die beratenden Ausschüsse der Stiftung, die dafür verantwortlich sind, dass der Verwaltungsrat zur Vorbereitungs- und Bewertungsphase der Erhebungen beitragen kann, keine Satzung oder Geschäftsordnung für die Organisation ihrer Sitzungen haben; ist der Ansicht, dass dies zu Missverständnissen hinsichtlich der Rolle und Zuständigkeiten der beratenden Ausschüsse führen könnte, was sich wiederum nachteilig auf die Vorbereitung der Erhebungen auswirken könnte; fordert die Stiftung daher auf, hier Abhilfe zu schaffen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Maßnahmen zu informieren;

12.

fordert die Stiftung zudem auf, schriftliche Verfahren mit der Beschreibung ihres Kerngeschäfts einzurichten; betont, dass dies dazu beitragen könnte, dass die Stiftung ihre Ressourcen effektiv verwendet und mögliche Schwachstellen ausmacht;

13.

nimmt jedoch die Bemühungen der Stiftung um eine Stärkung der Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf eine bessere Qualität ihrer Erhebungen zur Kenntnis; stellt insbesondere fest, dass ihre Bediensteten einige Länder besuchen, in denen Erhebungen durchgeführt werden, um zu bewerten, wie die Auftragnehmer Befragungen gestalten, und dass sie die Fragebögen prüfen, die zur Durchführung der Erhebung verwendet werden, indem sie in einigen Ländern kognitive Befragungen einer beschränkten Zahl von Teilnehmern durchführen;

Innenrevision

14.

stellt fest, dass der stellvertretende Direktor der Stiftung seit Februar 2010 als Koordinator für die Innenrevision fungiert; nimmt zur Kenntnis, dass der Jahresarbeitsplan für die Innenrevision in vierteljährlichen Sitzungen des Innenrevisionsausschusses mit dem Leiter der Verwaltung, dem Personalchef und dem Leiter des Referats Operative Unterstützung überwacht wird;

15.

stellt auf der Grundlage des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung fest, dass den Tätigkeiten der Innenrevision im Jahr 2010 der strategische Prüfungsplan 2009-2011 zugrunde lag, der wiederum auf der Risikobewertung von 2008 basiert; stellt zudem fest, dass im Februar 2011 eine neue Risikoanalyse durchgeführt wurde, die die Grundlage eines neuen strategischen Prüfungsplans 2011-2013 mit den folgenden Themen bildet:

Prüfung der Verwaltung von Erhebungen — zweite Phase (2011);

Berichterstattung/Bildung von Sicherheitsblöcken (2012);

16.

stellt darüber hinaus fest, dass für 2012/2013 folgende Themen geplant sind:

Personalmanagement: Einstellungs-, Weiterbildungs-, Beurteilungs- und Beförderungssystem;

Qualitätsmanagement im Hinblick auf die Produkte/Kundenbeziehungen/Management der Beziehungen zu den Interessenträgern;

Dokumentenverwaltung;

Verwaltung der Sitzungen;

17.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) eine Prüfung der Verwaltung von Erhebungen durch die Stiftung geplant hatte; ist besorgt darüber, dass der IAS aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit der wichtigsten Bediensteten der Stiftung während seines Prüfungsmandats und aufgrund der unvollständigen Dokumentation der Verwaltung der Erhebungen keine ausreichenden Prüfungsnachweise für einige Module des risikobezogenen Auditansatzes sammeln konnte; weist jedoch darauf hin, dass Anfang 2011 eine zusätzliche Phase dieser Prüfung stattfand, deren Ergebnisse im Jahresbericht zur Innenrevision 2011 vorgelegt werden; fordert die Stiftung auf, der Entlastungsbehörde diesen Bericht rechtzeitig vorzulegen;

18.

verleiht seiner Besorgnis Ausdruck, dass die Umsetzung der Empfehlung des IAS zur Validierung des Buchführungssystems aufgeschoben wurde; stellt insbesondere fest, dass diese Empfehlung vom IAS als „kritisch“ erachtet wird; fordert die Stiftung daher auf, unverzüglich Schritte in dieser Sache zu unternehmen und die Entlastungsbehörde darüber zu informieren, welche Abhilfemaßnahmen sie getroffen hat;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass am Jahresende 2010 fünf „sehr wichtige“ Empfehlungen des IAS noch nicht umgesetzt waren; stellt fest, dass sich diese Empfehlungen auf folgende erforderliche Maßnahmen beziehen:

Dokumentation des Verfahrens für die Verwaltung der Erhebungen;

Gewährleistung, dass die Angaben für die Planung von Erhebungen genau und von guter Qualität sind, und Überwachung der geplanten Tätigkeiten;

Aktualisierung des Verfahrenshandbuchs für die Auftragsvergabe und erneute Durchsetzung seiner Einhaltung sowie guter Praktiken;

Dokumentation der Finanzierungsströme;

Festlegung von Methoden für die Ex-post-Kontrolle;

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung fest, dass die drei „sehr wichtigen“ Empfehlungen zum Finanzmanagement von der Stiftung als erledigt aufgeführt werden, während im Jahresbericht zur Innenrevision vermerkt ist, dass sich ihre Umsetzung gegenüber dem ursprünglichen Aktionsplan der Stiftung verzögert hat; fordert die Stiftung und den IAS daher auf, die Entlastungsbehörde über den tatsächlichen Stand der Dinge in Bezug auf diese drei Empfehlungen zu informieren;

20.

fordert die Stiftung auf, die vom IAS abgegebenen Empfehlungen in geeigneter Weise umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Maßnahmen zu informieren;

21.

nimmt jedoch auf der Grundlage des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung zur Kenntnis, dass im Anschluss an die Empfehlung zum Finanzmanagement aus dem Jahr 2009 das Verfahren für die Ex-post-Überprüfung überprüft und aktualisiert wurde, wobei eine Risikoanalyse zur Begründung der Entscheidungen über den Umfang von Stichproben aufgenommen wurde;

22.

verweist auf seine Empfehlungen, die es in früheren Entlastungsberichten abgegeben hat und die im Anhang zu dieser Entschließung aufgeführt sind;

23.

verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 150.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 210.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 505.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VORJAHREN

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

2006

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Stiftung auf — nach dem Vorbild der Ex-post-Analyse der Vorjahre —, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament ermuntert die Stiftung, ihr Eurofound-Leistungsbeobachtungssystem (EPMS) weiterzuentwickeln, um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse ihrer Leistungsbeobachtung in die Entscheidungsfindung und Planung der Stiftungsleitung Eingang finden und dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um ein Feedback von den Zielgruppen zu erhalten.

Das Parlament unterstützt die Empfehlung des externen Bewerters, die Zielgruppen der Stiftung auf nationaler Ebene besser zu bestimmen und ein Netz von Anlaufstellen einzurichten, das sich auf die nationalen Behörden gründet, die in ihrem Vorstand vertreten sind.

Übertragene operative Mittel

Die Ausführungsrate für Verpflichtungsermächtigungen lag 2006 bei über 97 %. Die Rate der Mittelübertragungen betrug für operative Tätigkeiten 43 %. Somit wurde der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit nicht strikt eingehalten.

k. A.

Die Stiftung sollte Maßnahmen treffen, um Schwachstellen in der Planung und Programmierung zu vermeiden und so den Grundsatz der Jährlichkeit einzuhalten.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, dafür zu sorgen, dass Mittel nur verfügbar gemacht werden, wenn die entsprechenden zweckgebundenen Einnahmen eingegangen sind.

Das Parlament vermerkt, dass sich der Rechnungshof gezwungen sah, Bemerkungen zum Jahresabschluss der Stiftung vorzubringen, der gravierende Mängel aufwies, die auf Schwachstellen in der Finanzorganisation der Stiftung hindeuten.

Mittelübertragungen ohne Belege

k. A.

k. A.

Die Begründungen für Mittelübertragungen waren unzureichend.

k. A.

Verfahren der Auftragsvergabe

k. A.

Unregelmäßigkeiten bei der finanziellen Bewertung und den Auswahlkriterien, die eine ordnungsgemäße Bewertung der tatsächlichen Leistung der Kandidaten verhinderten.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Schritte zu unternehmen, um die Weiterbehandlung ihrer Verträge und die Planung ihrer Auftragsvergabeverfahren zu verbessern.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Schritte zu unternehmen, um ihr Bewertungs- und Überprüfungsverfahren zu verbessern, um eine Wiederholung von Fehlern in ihrem Auftragsvergabeverfahren in Zukunft zu vermeiden.

Personal

Die Einstellungsverfahren sind nicht völlig transparent und nichtdiskriminierend.

Die Einstellungsverfahren sind nicht völlig transparent und nichtdiskriminierend.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Vorkehrungen zu treffen, um die Abgänge von Mitarbeitern in Schlüsselstellungen besser vorwegzunehmen und den Personalbestand im Jahresbericht transparent auszuweisen.

Die Einstellungsverfahren der Stiftung wurden verbessert.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Belege für ihre Entscheidungen bei der Personalauswahl vorzulegen, um die Transparenz der Einstellungsverfahren zu gewährleisten.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, rasch diese Situation zu bereinigen und die Entlassungsbehörde darüber zu informieren, welche Fortschritte erreicht wurden

Interne Prüfung

Das Parlament fordert eine Verbesserung des Finanzmanagements: zwei Verträge gingen nicht zulasten des Haushalts des entsprechenden Haushaltsjahres.

Das Parlament fordert eine Verbesserung des Finanzmanagements: Die für das Haushaltsjahr 2007 erstattungsfähige MwSt. in Höhe von 376 611 Euro wurde bis zum Jahresende nicht eingefordert.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Schritte zu unternehmen, um ihre Finanzausweise zu verbessern.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, Schritte zu unternehmen, um 28 der 54 Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen, d. h. interne Kontrollstandards einzuführen; die Umsetzung anderer interner Kontrollstandards weiterzuverfolgen; ein effektives Planungs- und Überwachungssystem einzuführen.

2 der 8 Empfehlungen des IAS wurden umgesetzt.

Das Parlament fordert die Stiftung auf, unverzüglich die Empfehlungen im Bericht des IAS über die Haushaltsführung umzusetzen und die Entlastungsbehörde darüber zu informieren, welche Fortschritte in dieser Hinsicht erreicht wurden.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/266


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010

(2012/593/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (3), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0116/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 150.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/267


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010

(2012/594/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010, zusammen mit den Antworten von Eurojust (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0128/2012),

1.

erteilt dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 140.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010, zusammen mit den Antworten von Eurojust (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0128/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament am 10. Mai 2011 dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und dass das Parlament in seiner Entschließung zu dem Beschluss betreffend die Entlastung unter anderem:

die Agentur aufgefordert hat, die Entlastungsbehörde von den ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten, mit denen vermieden werden soll, dass Mittel übertragen werden;

sich besorgt über die Tatsache erklärt hat, dass der Rechnungshof erneut Mängel bei der Planung und Durchführung von Einstellungsverfahren festgestellt hat; insbesondere festgestellt hat, dass der Anteil unbesetzter Stellen immer noch zu hoch ist (24 %), auch wenn er unter dem von 2008 (26 %) und 2007 (33 %) liegt;

die Agentur aufgefordert hat, unverzüglich tätig zu werden, um das Einstellungsverfahren zu verbessern, die Anzahl an Zeitarbeitskräften zu verringern, die Personalabteilung (Human Resources Unit — HR) umzustrukturieren, einen Personalverwaltungsplan auszuarbeiten, die Tätigkeit der Personalabteilung intensiver zu überwachen und den Inhalt des Ausnahmeverzeichnisses zu überprüfen;

C.

in der Erwägung, dass sich die Haushaltsmittel der Agentur im Haushaltsjahr 2010 auf 32 300 000 EUR beliefen, was einem Anstieg um 14,5 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 entspricht;

D

in der Erwägung, dass der Beitrag der Europäischen Union zum Haushalt der Agentur für das Jahr 2010 bei 30 163 220 EUR lag, was einem Anstieg von 21,62 % gegenüber ihrem Beitrag für 2009 von 24 799 400 EUR (6) entspricht;

Haushaltsführung und Finanzgebaren

1.

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur fest, dass diese im Jahr 201097,8 % ihrer Verpflichtungsermächtigungen aus dem Betriebshaushalt ausgeführt hat; stellt insbesondere fest, dass die ausgeführten Mittel im Vergleich zu 2009 wie folgt gestiegen sind:

um 18,6 % in Titel 1 (Personalausgaben);

um 6 % in Titel 2 (Verwaltung);

um 34 % in Titel 3 (Betriebsausgaben);

2.

nimmt zur Kenntnis, dass der Agentur von der Kommission 2 159 000 EUR für eine Teilnahme an Programmen im Bereich Strafjustiz (gemeinsame Ermittlungsgruppen) bewilligt wurden und dass sie 95 % dieser Summe 2010 erhalten hat;

Mittelübertragungen

3.

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts fest, dass 2010 sechs Mittelübertragungen vorgenommen wurden;

4.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die automatischen Übertragungen von Verpflichtungsermächtigungen (mit Ausnahme von Finanzhilfen) von 16 % im Jahr 2009 auf 20 % und damit auf eine Gesamtsumme von 6 100 000 EUR im Jahr 2010 stiegen;

5.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde von den Maßnahmen zu unterrichten, die ergriffen wurden, um zu vermeiden, dass Mittel übertragen werden; äußert sich insbesondere besorgt über die sehr hohen Mittelübertragungen in Titel III, die bei 38 % des Gesamthaushalts dieses Titels lagen, und hebt hervor, dass der Rechnungshof bereits seit mehreren Jahren immer wieder auf dieses Problem hingewiesen hat;

6.

bedauert den hohen Umfang der auf das Jahr 2011 übertragenen Betriebsausgaben; nimmt die Erklärung der Agentur zur Kenntnis, der zufolge dies hauptsächlich auf die Bestandsaufnahme der Organisationsstruktur, eine neue Computerinfrastruktur und die Kosten der Datenverarbeitung zurückzuführen war; begrüßt die Maßnahmen, die die Agentur im Jahr 2012 zu ergreifen plant, insbesondere die Ausarbeitung eigener Beschaffungspläne für alle Referate; fordert die Agentur auf, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen; begrüßt die Zusicherung, dass die notwendigen Genehmigungen und Mittelbindungen für die Auftragsvergabe so früh wie möglich im Jahr erfolgen sollen, und fordert die Agentur auf, diese Zusicherung auch einzuhalten;

Vergabeverfahren

7.

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts fest, dass 2010 neun offene Verfahren, sieben Verhandlungsverfahren, drei interinstitutionelle Verfahren und ein mit einer internationalen Organisation gemeinsam durchgeführtes Verfahren abgeschlossen wurden, die 29 neue Aufträge nach sich zogen;

8.

nimmt die Anmerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass es der Bewertungsausschuss in einem Fall versäumt hat, die in der Leistungsbeschreibung veröffentlichte Gewichtung anzuwenden; fordert die Agentur daher auf, weitere ähnliche Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Qualitätskontrollverfahren des jeweiligen Angebotsverfahrens eingehalten werden;

Ausnahmeverzeichnis

9.

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts fest, dass 2010 sechs neue Ausnahmebeschlüsse in das Ausnahmeverzeichnis aufgenommen wurden, von denen vier Haushalt, Finanzen und Auftragsvergabe und zwei den Bereich Personal betrafen;

10.

stellt insbesondere fest, dass sich die vier Haushalt, Finanzen und Auftragsvergabe betreffenden Ausnahmen bezogen auf:

die Übertragung des Rechts, Mittelübertragungen gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Finanzregelung von Eurojust durchzuführen;

Artikel 75 der Finanzregelung von Eurojust und die Gewährung von Finanzhilfe durch Eurojust für das Europäisches Justizielle Netz für Strafsachen (EJN), wobei diese Ausnahme am 31. Dezember 2010 auslief;

die Verlängerung eines Vertrags, der hätte beendet sein sollen, wobei diese Situation am 27. Dezember 2010 mit der Unterzeichnung eines neuen Vertrags nach dem Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens bereinigt wurde;

die Anhebung des zweckgebundenen Betrags eines 2008 gefassten Finanzhilfebeschlusses (im Jahr 2008);

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der zwei Ausnahmen in Kenntnis zu setzen, die zum Jahresende 2010 immer noch bestanden;

11.

stellt hinsichtlich der beiden Ausnahmen im Bereich Personal fest, dass sich diese bezogen auf

die Vertragsverlängerung eines Mitarbeiters, der weiterhin übergangsweise den Posten eines Referatsleiters innehat;

die vorläufige Versetzung eines Mitarbeiters im Interesse des Dienstes gemäß Artikel 7 des Statuts;

nimmt die Angabe der Agentur zur Kenntnis, dass diese beiden Situationen zum 15. Oktober 2010 bereinigt wurden;

Personal (Humanressourcen — HR)

12.

erklärt sich besorgt über die Tatsache, dass der Rechnungshof erneut Mängel bei der Durchführung der Einstellungsverfahren festgestellt hat; stellt insbesondere fest, dass der Anteil unbesetzter Stellen immer noch hoch ist (13 %), wenn auch geringer als 2009 (24 %), 2008 (26 %) und 2007 (33 %); ruft die Agentur dementsprechend auf, einen umfassenden Aktionsplan für die Personaleinstellung auszuarbeiten, um den Anteil unbesetzter Stellen erheblich zu senken, und die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen;

13.

nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass trotz der Tatsache, dass bei Einstellungen keine abgelaufenen Reservelisten herangezogen werden dürfen, im Jahr 2010 ein Beamter von einer im Januar 2009 abgelaufenen Reserveliste, deren Verlängerung nicht angenommen worden war, eingestellt wurde; fordert die Agentur auf, eine angemessene Dokumentierung aller Personalentscheidungen sicherzustellen, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt;

14.

bedauert diese Tatsache und fordert die Agentur auf, die Gültigkeit aller Reservelisten für Einstellungen sorgfältig zu überwachen, damit es künftig nicht zu derartigen Fehlern kommt; begrüßt die Antwort der Agentur, der zufolge vor Ernennungen unter Heranziehung einer Reserveliste künftig eine Prüfung der Frage vorgenommen wird, ob die jeweilige Einstellung korrekt ist;

15.

fordert die Agentur auf, nicht länger in der beschriebenen Weise vorzugehen und die Einstellungsvorschriften zu beachten;

16.

bedauert, dass es der Bewertungsausschuss versäumt hat, die in der Leistungsbeschreibung veröffentlichten Gewichtungen anzuwenden; begrüßt die Auskunft der Agentur, dass Maßnahmen ergriffen wurden, die u. a. die Übermittlung der vollständigen Dokumentation der inhaltlichen und kommerziellen Bewertung jedes Vergabeauftrags vor der jeweiligen Auftragsvergabe an den Verwaltungsdirektor umfasst; begrüßt, dass sich die Agentur zur Verbesserung ihrer finanziellen Glaubwürdigkeit einem fairen, transparenten und ordnungsgemäßen Beschaffungswesen verpflichtet sieht, und fordert die Agentur auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit sie dieser Verpflichtung umfassend nachkommen kann;

Ausführung

Überprüfung der Organisationsstruktur

17.

stellt anhand des jährlichen Tätigkeitsberichts fest, dass die 2009 begonnene Überprüfung der Organisationsstruktur 2010 fortgesetzt wurde und dass ein Vorschlag für den mehrjährigen Personalentwicklungsplan 2012–2014 sowie die Stellenpläne für die Jahre 2011 und 2012 erstellt wurden; nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass von einer Beratungsfirma Ende 2010 eine detaillierte Planung für die Umsetzungsphase vorgelegt wurde, die schließlich durch das Kollegium der Agentur abschließend erörtert und gebilligt wurde;

Finanzkontrolle und -analyse

18.

nimmt die im jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur enthaltene Feststellung zur Kenntnis, dass das Referat „Haushalt, Finanzen und Beschaffung“ der Agentur eine verbesserte Methode der Finanzkontrolle und -analyse auf Referatsebene eingeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Referatsleiter jetzt umfassende Angaben zu ihren Ausgaben und Verpflichtungen pro Haushaltslinie erhalten, die monatlich und vierteljährlich herausgegeben werden und nach Monaten aufgeschlüsselte sowie globale Vergleiche mit den Haushaltsmitteln für das jeweilige Jahr und das vorangegangene Jahr ermöglichen;

19.

vertritt die Meinung, dass eine umfassende Umsetzung dieses Verfahrens eine Verbesserung von Haushaltsführung und Finanzmanagement nach sich ziehen sollte; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die konkreten Ergebnisse der Umsetzung dieses Verfahrens in Kenntnis zu setzen;

Zuständigkeiten des Verwaltungsdirektors

20.

verweist darauf, dass der Verwaltungsdirektor der Agentur gegenüber der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Ausführung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans rechenschaftspflichtig und verantwortlich ist für die Umsetzung der Organisationsstruktur, der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie der Verfahren zur Erstellung von Rechnungsabschlüssen, die keine wesentlichen falschen Angaben enthalten, sowie dafür, sicherzustellen, dass die den Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

21.

nimmt jedoch die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass der Verwaltungsdirektor de facto für die Mehrzahl der Entscheidungen im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung nicht zuständig ist, die vom Kollegium der Agentur auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen ihres Gründungsaktes (2002/187/JI) getroffen werden; fordert die Agentur auf, sich so schnell wie möglich mit dieser Besonderheit zu befassen und diese zu prüfen; betont, dass — falls weiterhin Unklarheiten bestehen — dieser strukturelle Mangel mit der geplanten neuen Verordnung über die Agentur behoben werden sollte;

22.

nimmt die Angabe der Agentur zur Kenntnis, dass ihr Kollegium nicht über die Mittel verfügt, um die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Verwaltungsdirektors und des Kollegiums so neu zu definieren, dass die Überschneidung der Rechenschaftspflicht ausgeräumt wird, dass aber Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass der Verwaltungsdirektor gemäß seinem Verantwortungsbereich tätig werden kann;

Jährliches Arbeitsprogramm

23.

betont, wie wichtig es ist, die Indikatoren der Agentur mit ihren Zielen, ihrem Haushaltsplan und ihrem Arbeitsprogramm zu verknüpfen, um es den beteiligten Stellen zu ermöglichen, die Leistung der Agentur zu bewerten; fordert die Agentur daher auf, die Entlastungsbehörde von den Schlüsselindikatoren der Agentur und deren jeweiligem Bezug zu den Zielen, dem Haushaltsplan und dem Arbeitsprogramm der Agentur in Kenntnis zu setzen;

24.

ist der Auffassung, dass sich das interne Verfahren der Agentur für die Aufstellung ihres jährlichen Arbeitsprogramms in hohem Maße auf die Zuverlässigkeit der Informationen auswirkt, die die Agentur den beteiligten Stellen und der Entlastungsbehörde zur Verfügung stellt; fordert die Agentur daher auf, für Kohärenz in ihrer Planung, geeignete Verfahren und Leitlinien und die Bereitstellung einer ausreichenden Dokumentation zur Untermauerung des jährlichen Arbeitsprogramms zu sorgen, um Informationen über alle durchgeführten Maßnahmen und hinsichtlich der für jede Maßnahme vorgesehenen Ressourcen bereitzustellen;

25.

verleiht ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass im Gründungsakt der Agentur (2002/187/JI) die Verantwortlichkeit für die Erstellung und Annahme des Arbeitsprogramms nicht festgelegt ist; ist der Auffassung, dass dies zu Verwirrung und mangelndem Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Ausarbeitung und Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms führen kann; fordert die Agentur daher auf, diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

26.

fordert die Agentur auf, tätig zu werden, um sicherzustellen, dass die Rechtsgrundlage für die Ausführung ihres Haushaltsplans nicht in Zweifel gezogen wird und dass ihr Arbeitsprogramm vollständig ist und alle erforderlichen Angaben enthält, d. h. Angaben über alle Maßnahmen der Agentur und die für die Maßnahmen jeweils vorgesehenen Mittel;

27.

fordert die Agentur zudem auf, einen auf mehrere Jahre angelegten IT-Strategieplan sowohl für die operativen Tätigkeiten als auch für unterstützenden Maßnahmen zu erstellen

Interne Prüfungen

28.

stellt fest, dass zwölf als „sehr wichtig“ eingestufte Empfehlungen des Dienstes Internes Audit (IAS) immer noch nicht umgesetzt wurden, wobei zwei dieser Empfehlungen von der Agentur als umgesetzt gemeldet worden sind, und fordert den IAS auf, den tatsächlichen Stand ihrer Umsetzung zu klären;

29.

stellt fest, dass sich im Falle von acht als „sehr wichtig“ eingestuften Empfehlungen die Umsetzung über das von der Agentur in ihrem ursprünglichen Maßnahmenplan gesetzte Datum hinaus verzögert; stellt fest, dass die Verzögerung bei sechs dieser Empfehlungen mehr als zwölf Monate beträgt, wobei sich diese Empfehlungen beziehen auf

die Überprüfung des Inhalts des Ausnahmeverzeichnisses und Korrekturmaßnahmen;

die Ausarbeitung eines Personalverwaltungsplans;

die intensivere Überwachung der Tätigkeit der Personalabteilung;

die Verringerung der Anzahl an Zeitarbeitskräften;

die Neufestlegung des Aufbaus des Personalreferats;

die Einführung einer integrierten IT-Anwendung für die Personalverwaltung;

30.

fordert die Agentur auf, die Empfehlungen des IAS in korrekter Weise zu befolgen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

31.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten — siehe Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

32.

verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Feststellungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 140.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 215.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1052.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VERGANGENEN JAHREN

Eurojust

2006

2007

2008

2009

Ausführung

 

k. A.

Das Fehlen von Indikatoren, die Mängel bei der Ermittlung der Zufriedenheit der Nutzer und die mangelnde Koordinierung zwischen dem Haushaltsplan und dem Arbeitsprogramm machen es schwierig, die Leistung von Eurojust zu bewerten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde von den Schlüsselindikatoren und ihren Verbindungen mit den Zielen, dem Haushaltsplan und dem Arbeitsprogramm der Agentur in Kenntnis zu setzen.

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

Die Grundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität werden nicht strikt eingehalten: die Haushaltsführung war durch eine große Zahl von Mittelübertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien gekennzeichnet und die Belege für diese Mittelübertragungen war in vielen Fällen unzureichend.

Der Grundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten: hohe Zahl an Mittelübertragungen und Mängel bei der Planung und Überwachung (Haushaltsplan: 18 900 000 EUR; Verpflichtungsermächtigungen: 18 000 000 EUR; Mittelübertragungen: 5 200 000 EUR).

Der Grundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten: die Zahl der Mittelübertragungen aus dem vorangegangenen Jahr, die schließlich verfielen (1 000 000 EUR, d. h. 25 % der Mittel wurden übertragen), war hoch.

Das Parlament fordert die Kommission auf, den Saldo an Kassenmitteln bei Eurojust so niedrig wie möglich zu halten; Eurojust hat stets einen hohen Saldo an Kassenmitteln (Dezember 2008: 4 612 878,47 EUR).

Der Rechnungshof kommentiert den Anteil der Mittelübertragungen und des Mittelverfalls für das Jahr 2009 nicht.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde von den Maßnahmen zu unterrichten, mit denen vermieden werden soll, dass Mittel übertragen werden, da dies in den vorangegangenen Entlastungsverfahren stets bemängelt wurde.

Vergabeverfahren

Mängel im Bereich der Auftragsvergabe.

Mängel im Bereich der Auftragsvergabe, wie auch in den beiden vorangegangenen Jahren (z.B. Verlängerung bestehender Verträge durch die Agentur unter Verletzung der Vorschriften).

Mängel im Bereich der Auftragsvergabe, wie auch in den drei vorangegangenen Jahren: in den meisten Fällen wurde vor Einleitung des Vergabeverfahrens keine Schätzung des Marktwerts vorgenommen; Mängel bei der Überwachung der Verträge und der Planung der Vergabeverfahren; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Pläne zur Beseitigung dieser Mängel in Kenntnis zu setzen.

Das Parlament beglückwünscht die Agentur zu ihren Maßnahmen zur Einschätzung des Marktwertes einschlägiger Produkte/Dienstleistungen vor Einleitung eines Auftragsvergabeverfahrens; betrachtet diese Initiative als wichtige Verfahrensweise, der andere Agenturen folgen sollten; begrüßt darüber hinaus den jährlichen Beschaffungsplan der Agentur für 2009, der für die Referate und Dienststellen der Agentur bei der Verwaltung ihrer Ausschreibungen sehr hilfreich war; vertritt die Ansicht, dass diese Initiativen die Führung und Kontrolle seitens des Anweisungsbefugten verbessern.

Personal

k. A.

Schwachstellen bei den Einstellungsverfahren:

Senkung des Anteils unbesetzter Stellen von 34 % Ende 2007 auf 25 % Ende 2008;

Mängel im Bereich der Personalplanung.

Mängel bei der Personalplanung und der Durchführung der Einstellungsverfahren: 26 % der Stellen sind immer noch unbesetzt.

Eurojust hat den Grundsatz der Spezialität nicht eingehalten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über ihre neuen Einstellungsverfahren zu informieren.

Der Rechnungshof stellt Mängel in der Personalplanung und bei der Durchführung der Einstellungsverfahren fest (24 % der Stellen sind immer noch unbesetzt).

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen umfassenden Aktionsplan für die Personaleinstellung aufzusetzen, um den Anteil unbesetzter Stellen erheblich zu senken, und die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Zahl der Bediensteten auf Zeit auf die vom IAS empfohlene Anzahl zu verringern.

Das Parlament bringt seine Besorgnis über die Feststellung des Rechnungshofes zum Ausdruck, dass drei von sechs Stellen im mittleren Management (Referatsleiter) bei der Agentur von befristet mit diesen Aufgaben betrauten „amtierenden“ Bediensteten besetzt waren.

Interne Prüfungen

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, 26 der 26 Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen, fordert die Agentur auf, unverzüglich die folgenden Empfehlungen betreffend die Personalverwaltung umzusetzen: Ausarbeitung eines kurzfristigen Plans zur Besetzung der derzeit freien Stellen; Neufestlegung des Aufbaus des Personalreferats; Verringerung der Zahl der Zeitbediensteten; Stärkung des Einstellungsverfahrens; Verabschiedung der Durchführungsvorschriften für die Laufbahnentwicklung; Gewährleistung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Auswahlausschusses; Sicherstellung, dass die öffentlichen Vergabeverfahren korrekt umgesetzt werden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde die Gründe für die Verzögerung bei der Umsetzung der Empfehlungen des IAS vom 31. Dezember 2008 mitzuteilen und Folgendes unverzüglich in Angriff zu nehmen: Verbesserung des Einstellungsverfahrens, Verringerung der Anzahl an Zeitarbeitskräften, Umstrukturierung der Personalabteilung, Ausarbeitung eine Personalverwaltungsplans, stärkere Überwachung der Tätigkeit der Personalabteilung und Prüfung des Inhalts des Ausnahmeverzeichnisses.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/275


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über den Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010

(2012/595/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010, zusammen mit den Antworten von Eurojust (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0128/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 140.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/276


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010

(2012/596/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (3), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0111/2012),

1.

erteilt dem Direktor des Europäischen Polizeiamts die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Polizeiamts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 179.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010 sind

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamt (Europol) (3), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0111/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass der Gesamthaushalt des Amtes im Jahr 2010 insgesamt 92 800 000 EUR betrug und sich der Beitrag der Union zum Haushalt des Amts auf 79 724 150 EUR (5) belief;

Haushaltsführung und Finanzverwaltung

1.

bedauert den großen Umfang der übertragenen Mittel, denen antizipative Passiva in geringer Höhe gegenüberstehen; nimmt die Antwort der Akademie zur Kenntnis, wonach ein beträchtlicher Teil der Übertragungen dem Umzug in ihr neues Dienstgebäude geschuldet war; begrüßt die zusätzlichen Maßnahmen der Akademie und deren Zusage, im Jahr 2012 die Durchführung des Haushaltsplans monatlich zu überprüfen und dabei besonderes Augenmerk auf die Mittelübertragungen zu legen;

2.

schließt aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das Amt 2010 ursprünglich über Haushaltsmittel in Höhe von 80 100 000 EUR verfügte; stellt fest, dass der Haushalt um beinahe 12 700 000 EUR aufgestockt wurde, die aus Mittelübertragungen von 2009 auf 2010, die in den Haushalt 2010 eingestellt wurden, finanziellen Beiträgen der Kommission und einigen zusätzlichen Einnahmen stammten; schließt aus den Anmerkungen des Amtes, dass eine Aufstockung des ursprünglichen Haushalts erforderlich war, um seinen Übergang in eine Agentur zu vereinfachen;

3.

schließt aus seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Durchführungsquoten Ende 2010 bei 98,3 % für Verpflichtungen und 73,6 % für Zahlungen lagen;

4.

begrüßt, dass die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2010 nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Haushaltsbehörde am 17. Februar 2012 auf der Web-Site des Amtes öffentlich zugänglich gemacht wurden; betont jedoch, dass die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2010 unmittelbar nach ihrer Annahme am 13. September 2011 hätten veröffentlicht werden müssen; fordert das Amt deshalb auf, dem zukünftig nachzukommen und so seine Transparenz zu verbessern;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

5.

fordert das Amt auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um die hohen Mittelübertragungen zu verringern; weist darauf hin, dass der Rechnungshof Mittelübertragungen in Höhe von 22 600 000 EUR festgestellt hat, was 25 % des Haushalts für das Jahr 2010 entspricht; stellt mit Bedauern fest, dass die Übertragungsrate bei Titel II — Verwaltungsausgaben 49 % und bei Titel III — Operative Ausgaben 59 % betrug;

6.

stellt fest, dass sich die Mittelübertragung (22 600 000 EUR) wie folgt aufschlüsseln lässt:

11 300 000 EUR für Ausgaben in Zusammenhang mit dem neuen Sitz von Europol,

1 800 000 EUR in Zusammenhang mit Kapitel 26 (Artikel 58 Absatz 4 des Europol-Ratsbeschlusses — ERB: Verbindlichkeiten betreffend den bisherigen Rechtsrahmen von Europol),

9 500 000 EUR für sonstige Ausgaben;

7.

vertritt die Auffassung, dass der Umfang der übertragenen Mittel, denen antizipative Passiva in Höhe von lediglich 2 900 000 EUR gegenüberstanden, übermäßig hoch ist und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt;

8.

verweist jedoch darauf, dass ein beträchtlicher Betrag der Übertragung dem außergewöhnlichen Umstand geschuldet war, dass die Agentur 2011 an ihren neuen Sitz umgezogen ist, angesichts der Verzögerungen bei der Übergabe des Gebäudes im Jahr 2010;

Personal

9.

schließt aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Amtes, dass am Ende des Jahres 4,5 % der Stellen nicht besetzt waren und nicht 2,5 % wie ursprünglich angenommen;

10.

fordert das Amt auf, die Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten (und entsprechende interne Instrumente) anzunehmen und einen Ausbildungs- und Entwicklungsrahmen anzunehmen;

Ausführung

11.

begrüßt, dass das Jahresarbeitsprogramm des Amtes an seine Strategie 2010-2014 angepasst wurde und zentrale Leistungsindikatoren und kritische Risiken benennt sowie im Hinblick auf sämtliche Jahresziele die entsprechenden Ressourcen aufzeigt;

12.

fordert das Amt jedoch auf, in sein Jahresarbeitsprogramm Übersichtsinformationen geplanter Beschaffungsmaßnahmen aufzunehmen, die als „Finanzierungsbeschluss“ gemäß der Durchführungsbestimmungen der Rahmenfinanzregelung dienen;

13.

fordert das Amt auf, seine organisatorische Aufgabenbeschreibung in knappen Darstellungen der Rollen und Ziele der einzelnen Abteilungen und Referate abzuschließen;

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Amtes, dass die Informationsplattform SIENA 2.0 zur Vernetzung von Strafvollzugsbehörden am 22. Oktober 2010 erfolgreich eingerichtet wurde und bis Ende 2010 insgesamt 21 Mitgliedstasten und die einzelstaatlichen Vermögensabschöpfungsstellen von 8 Mitgliedstaaten in diese Plattform eingebunden waren;

15.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Amtes außerdem, dass bis zum 31. Dezember 2010 auf der Grundlage der Bewertung des Jahresarbeitsprogramms festgestellt wurde, dass bei 14 (82 %) der dort formulierten Ziele sehr gute Fortschritte und bei den übrigen 3 Zielen (18 %) gute Fortschritte erzielt wurden;

16.

stellt ferner fest, dass die Strategie des Amtes für den Zeitraum 2010-2014 und der entsprechende Durchführungsplan vom Verwaltungsrat im Jahr 2010 angenommen wurden;

17.

empfiehlt, dass das Amt zwecks Förderung der Transparenz ein Verzeichnis der Mitglieder seines Verwaltungsrats bereitstellt, das ihre Namen, eine Erklärung ihrer Interessen sowie einen Lebenslauf mit ihrem beruflichen Hintergrund und Angaben zu ihrem Bildungsweg beinhaltet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Beschaffungsmaßnahmen des Amtes und ein Verzeichnis der 2010 abgeschlossenen Verträge auf seiner Internetseite veröffentlicht wurden;

Interne Revision

18.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst die Umsetzung der Internen Kontrollstandards geprüft hat, um ihren Umsetzungsstand in den Bereichen Aufgabe und Werte, Personal, Planung und Risikomanagement, Operationen und Kontrolltätigkeiten, Information und Finanzberichterstattung, Evaluierung und Audit einzuschätzen;

19.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst fünf „sehr wichtige“ Empfehlungen zu folgenden Punkten abgegeben hat:

Trennung der Aufgabenbereiche,

Ex-post-Kontrollen,

Ausnahmen in den Abläufen,

Notfallpläne,

Kontinuität der Vorgänge;

fordert das Amt auf, sämtliche Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen und die für die Entlastung zuständige Behörde von den ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen;

20.

fordert die Kommission angesichts der wechselseitigen Ergänzung des Europäischen Polizeiamtes und der Europäischen Polizeiakademie sowie möglicher Synergien auf, bis März 2013 eine umfassende Folgenabschätzung hinsichtlich des Zusammenschlusses dieser beiden Agenturen vorzulegen, in der Kosten und Nutzen dargelegt werden;

21.

verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zu der Leistung, dem Finanzmanagement und der Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 179.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1046.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/280


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend den Rechnungsabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010

(2012/597/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (3), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0111/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Polizeiamts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 179.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/281


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010

(2012/598/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (3), insbesondere auf Artikel 21,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0122/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 9.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (3), insbesondere auf Artikel 21,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0122/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur nachdrücklich aufgefordert hat, ihre Haushalts- und Personalplanung zu verbessern, um die mangelnde Abstimmung zwischen ihren Haushalts- und Personalansätzen zu beseitigen,

die Agentur aufgefordert hat, sich verstärkt um eine realistische Bewertung der Angebote zu bemühen,

die Agentur aufgefordert hat, Abhilfe in Bezug auf die vier noch nicht umgesetzten Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) zu schaffen;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 20 200 000 EUR belief, was gegenüber 2009 einer Zunahme um 17,44 % entspricht;

D.

in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für 2010 19 100 000 EUR gegenüber 17 000 000 EUR im Jahr 2009 betrug (6), was einen Anstieg um 12,35 % darstellt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 19 100 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 900 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union auf insgesamt 20 000 000 EUR erhöht;

2.

entnimmt dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement (BHFM), dass im Haushaltsjahr 2010 zwei Berichtigungshaushaltspläne über einen Betrag von 212 010 EUR angenommen wurden; stellt insbesondere fest, dass mit den beiden Berichtigungshaushaltsplänen zwei Ziele verfolgt wurden, nämlich

die Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Agentur zu berücksichtigen,

dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Agentur von den österreichischen Behörden für den Zeitraum Januar bis Juni 2010 ein Drittel der monatlichen Miete erhalten hat;

3.

entnimmt dem BHFM, dass 13 830 000 EUR für Verwaltungsausgaben und 6 170 000 EUR für operative Ausgaben vorgesehen waren; stellt fest, dass dies gegenüber dem endgültigen Haushaltsplan 2009 bei den Verwaltungsausgaben einem Anstieg um 13 % und bei den operativen Ausgaben einem Anstieg um 26 % entspricht;

4.

nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass die Verwendungsrate für den Beitrag der Union dem Trend des Vorjahres gefolgt ist und erneut 100 % betrug und dass sich die Ausführungsrate des Haushaltsplans, bezogen auf die Zahlungsermächtigungen, im Jahr 2010 auf 61,65 % gegenüber 60,64 % im Jahr 2009 belief; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Ausführungsrate bei Titel III (operative Ausgaben), bezogen auf die Zahlungsermächtigungen, nur 28,08 % betrug; fordert daher die Agentur auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen und geeignete Maßnahme zu ergreifen, um eine höhere Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen, vor allem bei Titel III, zu erzielen;

5.

begrüßt die von der Agentur entwickelte IKT-Software für das Projektmanagement (d. h. MATRIX), die ein wirksames computergestütztes Werkzeug für die Erstellung und einheitliche Dokumentation von Projektplänen und für die Durchführung und Verwaltung von Projekten darstellt und im Rahmen der vom IAS im März 2011 durchgeführten Prüfung zur Planung und Überwachung als bewährtes Verfahren und und eine Quelle der Stärke bezeichnet wurde; begrüßt ferner die Initiative der Agentur, MATRIX mit ABAC, dem Haushaltsführungssystem, zu verbinden, um Informationen über den Ausführungsstand bei den Verpflichtungs- und den Zahlungsermächtigungen bereitzustellen;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr und innerhalb des Haushaltsjahres

6.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Planung ihres Haushaltsvollzugs zu verbessern, um den hohen Umfang an Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr — 6 900 000 EUR — zu verringern; stellt insbesondere fest, dass die Agentur dem Rechnungshof zufolge 48 % der für operative Ausgaben vorgesehenen Haushaltsmittel des Jahres (Titel III), d. h. 4 600 000 EUR, im Dezember 2010 gebunden hat; ist der Ansicht, dass eine solche Konzentration der Ausgabentätigkeit auf die letzten Wochen des Jahres die Höhe der Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr entscheidend beeinflusst hat und ein klarer Hinweis dafür ist, dass die Haushaltsvollzugsplanung der Agentur verbessert werden muss; nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass sie unlängst ein Haushaltsmodul eingeführt hat, das ihr eine jährliche Planung des Volumens ihrer Mittelübertragungen auf das Folgejahr ermöglichen dürfte;

7.

nimmt jedoch Kenntnis von der Erklärung der Agentur, dass sie geeignete Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Planung zwei Jahre im Voraus), um die Ausführung des Haushaltsplans besser über das Jahr zu verteilen und damit eine Konzentration der Ausgaben auf den letzten Monat zu vermeiden;

8.

nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass sich die Verwendungsrate bei den von 2009 automatisch auf 2010 übertragenen Mitteln 2010 auf 94 % belief, was bedeutet, dass 414 633 EUR nicht verwendet wurden;

9.

entnimmt dem BHFM, dass der Verwaltungsrat zwei Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 2 791 055 EUR genehmigt hat; nimmt zur Kenntnis, dass diese Mittelübertragungen mit der Zuweisung des bei Titel 1 (Personalausgaben) infolge von Verzögerungen bei Einstellungsverfahren entstandenen Überschusses zusammenhingen;

10.

entnimmt dem BHFM, dass der Direktor der Agentur 14 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 228 111 EUR genehmigt hat; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen der Agentur zufolge im Wesentlichen mit Korrekturmaßnahmen zusammenhingen, die zur wirksamen Umsetzung ihres Jahresarbeitsprogramms und bei den Verwaltungsausgaben vorgenommen werden mussten;

11.

nimmt mit Sorge Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass 48 % der Mittel für operative Ausgaben im letzten Monat des Jahres 2010 gebunden und infolgedessen in großem Umfang Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden mussten; unterstützt die Bemühungen der Agentur, künftig eine solche Situation zu vermeiden, indem sie ihre Aktivitäten zwei Jahre im Voraus plant und im Laufe des Jahres Ziele für den Haushaltsvollzug festlegt; fordert die Agentur auf, ihre Haushaltsplanung so vorzunehmen, dass Ad-hoc-Anfragen des Parlaments berücksichtigt werden können; stellt fest, dass fast alle auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel verwendet wurden, was für 2010 eine abschließende Ausführungsrate von 98,55 % ergibt;

12.

fordert die Agentur auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die wichtigsten Hindernisse im Zusammenhang mit den Haushaltsausgaben, der Projektfinanzierung, den Einstellungen und rechtlichen und administrativen Zwängen zu ermitteln und auszuräumen, um eine effiziente Haushaltsführung sicherzustellen;

Humanressourcen

13.

entnimmt dem BHFM, dass die Agentur Schwierigkeiten hatte, auf eine Aufforderung zur Interessenbekundung hin Interessenten für eine Tätigkeit als abgeordnete nationale Sachverständige zu finden; nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass zwei erfolgreiche Bewerber ihre Interessenbekundung für eine Abordnung zur Agentur zurückgezogen haben;

14.

weist darauf hin, dass sich die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur weiterhin auf ihre Leistungen im gesamten Jahr stützen sollte.

15.

nimmt mit Sorge die Verzögerungen beim Abschluss von Einstellungsverfahren zur Kenntnis, wodurch 2010 nur 59 von 72 Stellen besetzt werden konnten; fordert die Agentur auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit es nicht erneut zu einer solchen Situation kommt; nimmt mit Sorge Kenntnis von den Meldungen über Mobbing von Personal und der Klage, die deswegen eingereicht wurde; erwartet von der Agentur, dass sie diesen Vorwürfen angemessen begegnet; fordert die Agentur auf, den Umgang mit Hinweisgebern (whistleblowers) zu klären und dem Parlament einen schriftlichen Bericht über die Anwendung der zum Schutz von Hinweisgebern bestehenden Regelungen vorzulegen;

16.

stellt mit Sorge fest, dass der Rechnungshof bereits im Verlauf des Entlastungsverfahrens 2009 angemerkt hatte, dass die Agentur ihre Haushalts- und Personalplanung verbessern könnte, insbesondere mit Blick auf die vielen unbesetzten Stellen (21 %) und den großen Umfang an Mittelübertragungen; bekräftigt seine Auffassung, dass die Agentur alle notwendigen Schritte unternehmen sollte, um die Lage zu verbessern;

Leistung

17.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass diese einen Kodex für gute Verwaltungspraxis angenommen hat, der zusammen mit dem Statut darauf abzielt, ein ethisches Verhalten zu gewährleisten, Interessenkonflikte zu vermeiden, Betrug zu verhindern und zur Meldung von Unregelmäßigkeiten zu ermutigen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass besondere Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Erklärungen) bei Einstellungsverfahren und Auswahlausschüssen im Bereich der Auftragsvergabe getroffen werden;

18.

stellt mit Genugtuung fest, dass die Agentur im Interesse einer weiteren Stärkung dieser internen Kontrolle beabsichtigt, die Anwendung der Vorschriften über die Meldung von Missständen und den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern, und dass diese Verbesserung im Laufe des Jahres 2012 erfolgen soll; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu informieren, die in diesem Zusammenhang getroffen und umgesetzt werden;

Interne Prüfung

19.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Folgeprüfung vorgenommen hat, bei der die Umsetzung seiner im Jahr 2010 abgegebenen Empfehlungen untersucht wurde; stellt insbesondere fest, dass alle diese Empfehlungen umgesetzt worden waren;

20.

nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass der IAS im März 2011 eine Prüfung zur Planung und Überwachung durchgeführt hat und 11 Empfehlungen abgegeben hat, von denen eine als „sehr wichtig“, sieben als „wichtig“ und drei als „wünschenswert“ eingestuft wurden; nimmt Kenntnis von der Erklärung der Agentur, dass der IAS zehn der elf Empfehlungen für umgesetzt hielt und die verbleibende „wichtige“ Empfehlung als noch nicht erledigt ansah;

21.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

22.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 9.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 220.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1037.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Agentur für Grundrechte

2006

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

Die Agentur sollte sich bemühen, Synergieeffekte mit anderen im Bereich der Menschenrechte tätigen Einrichtungen zu erzielen.

Bei der Leistungsbewertung sollten SMART-Ziele und RACER-Indikatoren zugrunde gelegt werden.

k. A.

Haushaltsführung und Finanzmanagement: Vergabeverfahren

Die Agentur hat sich nicht an die Vorschriften für die Darstellung des Haushaltsplans gehalten.

Fragen zur Haushaltsführung.

Durch die veröffentlichte Bewertungsmethode — sie führte zu einer Verringerung der relativen Bedeutung des Preiskriteriums — war der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gefährdet (Warten auf ein neues Bewertungsverfahren).

Nahezu alle Mittel wurden gebunden (13 900 000 EUR von 14 200 000 EUR).

Durch die veröffentlichte Bewertungsmethode — sie führte zu einer Verringerung der relativen Bedeutung des Preiskriteriums — war der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gefährdet.

Das Parlament fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihre Haushalts- und Personalplanung zu verbessern, um die mangelnde Abstimmung zwischen ihren Haushalts- und Personalansätzen zu beseitigen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, sich verstärkt um eine realistische Bewertung der Angebote zu bemühen.

Humanressourcen

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Interne Prüfung

k. A.

k. A.

Die Agentur ist allen Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachgekommen.

Von neun Empfehlungen des IAS wurden vier von der Agentur noch nicht umgesetzt.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/287


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010

(2012/599/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (3), insbesondere auf Artikel 21,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0122/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 9.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/288


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

(2012/600/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 30,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 39.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 30,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilte und unter anderem

die Agentur nachdrücklich aufforderte, den Umfang der Mittelverwendung durch die Ausarbeitung geeigneter Anweisungen und Verfahren für die Analyse möglicher Mittelübertragungen zu verbessern, um das Volumen an Mittelübertragungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren;

besorgt war, dass die Agentur Mittel annullieren musste (13 900 000 EUR für das Jahr 2009 und 13 000 000 EUR für das Jahr 2008);

die Agentur aufforderte, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern;

C.

in der Erwägung, dass der Gesamthaushalt der Agentur für das Jahr 2010 93 200 000 EUR betrug, was eine Aufstockung um 4,95 % im Vergleich zu dem Haushaltsjahr 2009 bedeutet; in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt der Agentur für 2010 83 000 000 EUR im Vergleich zu 78 000 000 EUR im Jahr 2009 (6) betrug, was eine Aufstockung um 6,41 % darstellt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beitrag der Union für die Agentur für das Jahr 2010 83 000 000 EUR betrug; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss in Höhe von 2 550 000 EUR hinzukam, womit sich der Gesamtbeitrag der Union für 2010 auf 85 000 550 EUR erhöht;

2.

entnimmt der endgültigen Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2010, dass im Rahmen von Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltung) die Mittel der Union für 2010 23 633 000 EUR als Verpflichtungen und 19 000 000 EUR als Zahlungen betrugen; stellt ferner fest, dass im Rahmen von Titel III (operative Ausgaben) diese Mittel 59 367 000 EUR als Verpflichtungen und 38 000 000 EUR als Zahlungen betrugen;

3.

entnimmt dem Gesamtbericht, dass die Agentur im Jahr 2010 95 % ihres verfügbaren Budgets von Verpflichtungsermächtigungen verbrauchte und dass die Unterschiede zwischen den Titeln begrenzt waren, wobei diese Quote für Titel I 99 %, für Titel II 80 % und für Titel III 97 % betrug;

4.

entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss, dass sich der Umfang der Zahlungen des Haushaltsplans für 2010 von 61 % im Jahr 2009 auf 69 % im Jahr 2010 verbessert hat; stellt des Weiteren den von der Agentur vorgelegten Angaben zufolge fest, dass der Umfang der Zahlungen für den operativen Haushaltsplan für 2010 79 % im Vergleich zu 65 % im Jahr 2009 erreichte;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

5.

ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof seit 2006 von Mittelübertragungen berichtet hat; stellt insbesondere fest, dass für das Jahr 2010 ein Betrag von 26 500 000 EUR, der 28 % des verfügbaren Haushalts entspricht, auf 2011 übertragen wurde und dass dem jedoch lediglich Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 12 000 000 EUR gegenüberstehen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis spätestens 15. Dezember 2012 Informationen vorzulegen; nimmt die von der Agentur vorgelegte Begründung zur Kenntnis, dass die Beständigkeit ihrer Tätigkeiten sichergestellt und die Mittel für die Einsätze im ersten Quartal des Folgejahres zugewiesen werden müssen; weist erneut darauf hin, dass das Verfahren der Mittelübertragungen stark beschränkt und die wirtschaftliche Haushaltsführung durch diese Praxis nicht beeinträchtigt werden sollte; fordert die Agentur auf, künftig dem Grundsatz der Jährlichkeit zu folgen;

6.

weist erneut darauf hin, dass ein hohes Volumen an übertragenen Mitteln und Annullierungen die Unfähigkeit der Agentur deutlich macht, einen derart erhöhten Haushalt zu verwalten; fragt sich, ob es nicht verantwortungsbewusster wäre, wenn die Haushaltsbehörde bei Beschlüssen über eine Aufstockung des Haushaltsplans der Agentur künftig mehr Sorgfalt walten ließe und die Zeit berücksichtigen würde, die für die Durchführung neuer Tätigkeiten erforderlich ist; fordert die Agentur auf, ihm nähere Einzelheiten über die Erfüllbarkeit der künftigen Verpflichtungen zu übermitteln;

7.

ist sich bewusst, dass die dauerhafte bzw. langfristige Art der gemeinsamen Maßnahmen der Agentur es unvermeidlich macht, dass die Ausführung der jeweiligen Mittelbindungen über das Jahresende hinausgeht; fordert die Agentur dennoch auf, ungeachtet dessen weiterhin das Volumen der übertragenen Mittel durch die verstärkte Überwachung der gemeinsamen Aktivitäten so weit wie möglich zu verringern, um die Finanzhilfen so früh wie möglich anzupassen;

8.

stellt gewisse Ansätze in Bezug auf die Überprüfung der sogenannten REM-Bögen (REM, laufende Mittelaufwendungen) im Jahr 2010 fest, um die Planung und Überwachung zu verbessern;

Rechnungsführungssystem

9.

nimmt Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofes hinsichtlich von Schwachstellen in Bezug auf das Rechnungsführungssystem der Agentur; stellt fest, dass das System noch, wie in der Finanzregelung vorgesehen, vom Rechnungsführer validiert werden muss; verweist dennoch auf die Antwort der Agentur, wonach sie Anfang 2011 ein Projekt zur Erfassung der Geschäftsabläufe für Finanzprozesse gestartet hat und dass die Validierung im zweiten Halbjahr 2011 abgeschlossen werden soll; fordert daher den Rechnungshof auf, in dieser Hinsicht unbesorgt zu sein;

10.

stellt die Bemerkungen des Rechnungshofes zu Schwachstellen im System zur Abstimmung der Lieferantenangaben mit den entsprechenden Aufzeichnungen bei der Agentur fest; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass die meisten Behörden nicht über ein zentrales Rechnungsführungssystem verfügen und einige von ihnen keine Periodenrechnung durchführen, sodass sich dadurch eine Abstimmung mit den Lieferantenangaben als schwierig erweist; nimmt die Verpflichtung der Agentur zur Kenntnis, Kontakt mit den nationalen Behörden aufzunehmen und sich darum zu bemühen, dass alternative Verfahren eingeführt werden, damit ihre Aufzeichnungen mit den Angaben der Lieferanten abgestimmt werden können; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig über die mit den nationalen Behörden erzielten Fortschritte zur Lösung des Problems zu unterrichten;

11.

fordert den Rechnungshof auf, in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2011 eine eingehendere Bewertung der operativen Ausgaben in Bezug auf die Ziele der Agentur und die entsprechenden Erfolge vorzunehmen;

Öffentliche Aufträge und Finanzhilfen

12.

entnimmt der endgültigen Jahresrechnung, dass zwei Rechtsstreitigkeiten der Agentur hinsichtlich von Ausschreibungsverfahren im Gange sind und dass die Kläger Schadenersatz in Höhe von insgesamt 10 794 806 EUR gefordert haben; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig über Entwicklungen in diesen beiden Rechtssachen zu unterrichten;

13.

entnimmt den Rechnungsabschlüssen, dass die Agentur 751 Finanzhilfevereinbarungen oder Spezifische Finanzbeschlüsse mit ihren Partnern geschlossen hat; der Gesamtbetrag der so kofinanzierten Aktivitäten beläuft sich auf 53 000 000 EUR;

14.

stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur für 270 der 751 Finanzhilfen die Restzahlung noch nicht geleistet hat und für 92 dieser Finanzhilfen die Vorfinanzierung in Höhe von 5 100 000 EUR geleistet hat;

Verwaltung von Finanzhilfen

15.

fordert die Agentur auf, Ex-Post-Kontrollen in Form von Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen;

16.

stellt dennoch fest, dass die Agentur eine Überarbeitung der REM-Bögen, die die Grundlage für Kostenschätzungen und Erstattungsanträge sind, in Angriff genommen hat;

Personal

17.

entnimmt dem Gesamtbericht, dass im Jahr 2010 74 Einstellungsverfahren durchgeführt wurden; stellt fest, dass die Einstellungsverfahren für vier neue Stellen aus dem Jahr 2010 im Gange waren und im ersten Quartal 2011 abgeschlossen sein sollten und dass der Personalbestand in der Agentur Ende 2010 294 Mitarbeiter von einem genehmigten Stellenplan, der 298 Stellen umfasste, betrug;

Leistung

18.

fordert die Agentur auf, die Kohärenz in der strategischen und jährlichen Planung ihrer Maßnahmen weiter auszubauen; stellt in der Tat fest, dass die Ziele des Jahresarbeitsprogramms für 2010 nicht eindeutig mit den im Mehrjahresplan 2010-2013 für 2010 enthaltenen Zielen verbunden sind; erinnert die Agentur daran, dass das Fehlen einer klaren Verbindung und Kohärenz zwischen den verschiedenen Planungsdokumenten sich negativ auf die Bereitstellung des strategischen Plans auswirken könnte;

19.

entnimmt dem Gesamtbericht, dass trotz der Tatsache, dass der Haushalt der Agentur 2010 angestiegen ist, der für die operativen Tätigkeiten bereitgestellte Nettobetrag von 48 200 000 EUR auf 47 400 000 EUR zurückging, die Anzahl der Mannstunden im operativen Bereich jedoch um 27 % auf 6 411 anstieg;

20.

begrüßt die Bemühungen der Agentur, die Überwachung ihres operativen Haushalts zu verbessern; nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke im November 2010 eingesetzt wurden, womit erhebliche Änderungen am Haushaltsplan der Agentur verbunden waren;

21.

weist darauf hin, dass die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur weiterhin auf ihre Leistung während des gesamten Jahresverlaufs gestützt werden sollte;

Interne Prüfung

22.

anerkennt, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2010 eine Prüfung der operativen Planung auf der Grundlage von Beiträgen interner und externer Akteure durchführte; stellt insbesondere fest, dass der Bereich dieser Prüfung Folgendes umfasste:

die Kohärenz der strategischen Planung und der jährlichen Planung der Maßnahmen,

die Angemessenheit des Prozesses für die Vorbereitung der operativen Planung unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der relevanten Akteure,

die Angemessenheit des Prozesses für die Sammlung von Rückmeldungen von operativen Tätigkeiten und ihre Nutzung für die Vorbereitung der künftigen Planung,

die Angemessenheit des Prozesses, Ad-hoc-Anfragen von Akteuren bezüglich der operativen Planung zu bearbeiten;

23.

fordert diesbezüglich die Agentur auf, zu gewährleisten, dass alle Ziele im Mehrjahresplan angemessen und deutlich in das Jahresarbeitsprogramm übertragen werden;

24.

begrüßt die Tatsache, dass die Agentur dennoch in ihren operativen Plänen die Gefahren für jede spezifische Operation aufgreift; stellt des Weiteren mit Genugtuung fest, dass die Agentur die aus der Umsetzung ihrer Operationen gezogenen Lehren nutzt, um die Vorbereitung nachfolgender operativer Pläne zu verbessern;

25.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst immer noch die Umsetzung von sieben „äußerst wichtigen“ Empfehlungen, die nach früheren Prüfungen des Internen Auditdienstes formuliert wurden, überprüfen muss; stellt insbesondere fest, dass diese Empfehlungen Folgendes betreffen:

die Prüfung 2009 in Bezug auf die Verwaltung der Finanzhilfen und insbesondere die Beurteilung der Notwendigkeit, eine Bescheinigung für die Bearbeitung eines Zahlungsantrags zu fordern, die Ausarbeitung einer Regelung für Prüfungen und Kontrollen, die rechtliche Vereinbarung über Einsatzpläne mit den Partnern und die Beschreibung der Beurteilungskriterien,

die Folgeprüfung 2008 betreffend das Interne Kontrollsystem und insbesondere die angemessene Personalausstattung zur Erreichung der Ziele,

die Prüfung 2007 betreffend das Interne Kontrollsystem und insbesondere die Überarbeitung des Registrierungsverfahrens und die angemessene vollständige Arbeitsplatzbeschreibung und die Kommunikation mit dem Personal;

26.

macht auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten, wie in der Anlage zu dieser Entschließung dargelegt, aufmerksam;

27.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 39.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 224.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1016.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IN DEN LETZTEN JAHREN

Frontex

2006

2007

2008

2009

Leistung

n. a.

n. a.

Das Parlament fordert die Agentur auf, rasch einen klaren Zusammenhang zwischen ihrem Arbeitsprogramm und ihren finanziellen Vorausschätzungen herzustellen → die Agentur nahm einen Mehrjahresplan für den Zeitraum 2010-2013 an, obwohl dies nicht in der Frontex-Verordnung vorgesehen ist.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachrone Analyse der in diesem Haushaltsjahr und in den vorhergehenden Haushaltsjahren durchgeführten Maßnahmen darzustellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Zusammenhang zwischen ihrem Arbeitsprogramm und ihren finanziellen Vorausschätzungen herzustellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen darzustellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, Informationen über die Auswirkungen ihrer Maßnahmen vorzulegen und die Entlastungsbehörde darüber zu informieren.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Rechtliche Verpflichtungen wurden eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

Die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Spezialität wurden nicht strikt eingehalten: das Niveau der Mittelübertragungen betrug insgesamt mehr als 70 % und nahezu 85 % für die operativen Ausgaben.

Immer wiederkehrende Probleme bei dem System der Mittelbindung der Agentur: Mittelbindungen wurden nach den rechtlichen Verpflichtungen (25 Fälle) eingegangen und Beihilfevereinbarungen mit den Partnerländern wurden für bereits begonnene und sogar abgeschlossene Maßnahmen unterzeichnet.

Schwachstellen bei der Planung und Überwachung der Tätigkeiten der Agentur (70 % der verfügbaren Mittel wurden nicht ausgegeben; übertragene Verpflichtungsermächtigungen erfolgten auf der Grundlage exzessiver Kostenschätzungen).

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Aufgaben voll wahrzunehmen und ihre Haushaltsführung weiter zu verbessern.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihr Finanzmanagement betreffend die Erstattung der den Mitgliedstaaten entstandenen Kosten zu verbessern und mit den Mitgliedstaaten die Ursachen des Problems zu ermitteln.

Die Agentur sollte ein wirksames System der Planung und Kontrolle der festgelegten vertraglichen Fristen einführen, einen Prozess der Risikobewertung für ihre Tätigkeiten, ein System von getrennten Mitteln in den künftigen Haushaltsplänen, was die Zuschüsse angeht, einführen, um das hohe Niveau der Mittelübertragungen und Mittelannullierungen abzubauen; — die Tatsache, dass rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden, die Tatsache, dass Einstellungsverfahren nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurden (Transparenz, nicht diskriminierende Verfahren).

Das Parlament fordert die Agentur nachdrücklich auf, den Umfang der Mittelverwendung durch die Ausarbeitung geeigneter Anweisungen und Verfahren für die Analyse möglicher Mittelübertragungen zu verbessern, um das Volumen an Mittelübertragungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Das Parlament ist besorgt darüber, dass die Agentur Mittel annullieren musste (13 900 000 EUR für 2009, 13 000 000 EUR für 2008).

Ein hohes Volumen an übertragenen Mitteln und Annullierungen macht die Unfähigkeit der Agentur deutlich, einen derart erhöhten Haushalt zu verwalten; fordert die Agentur daher auf, ihm nähere Einzelheiten über die Erfüllbarkeit der künftigen Verpflichtungen zu übermitteln.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Verwaltung der Finanzhilfen zu verbessern.

Personal

n. a.

n. a.

Probleme bezüglich der Einstellungsverfahren.

n. a.

Interne Prüfung

n. a.

n. a.

Das Parlament fordert die Agentur auf, von den 23 Empfehlungen, die vom Internen Auditdienst formuliert wurden, 4 umzusetzen: insbesondere die Vervollständigung der Arbeitsplatzbeschreibungen und die Festlegung von Zielen für das Personal, die Verstärkung der Sicherheit, die Verbesserung der Postregistrierung, die Stärkung des Verfahrens der Verwaltung der Finanzhilfen und die Einhaltung der Haushaltsordnung.

Das Parlament erkennt an, dass von den 19 Empfehlungen, die der Interne Auditdienst gegeben hat, 6 angemessen und wirksam umgesetzt wurden, 10 in Bearbeitung und 3 abgeschlossen sind, wobei deren Überprüfung durch den IAS noch aussteht.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/297


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

(2012/601/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 30,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 39.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/298


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010

(2012/602/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Behörde zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Errichtung der Europäischen GNSS-Behörde (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0127/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen GNSS-Behörde Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen GNSS-Behörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 112.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Behörde zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Errichtung der Europäischen GNSS-Behörde (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0127/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische GNSS-Behörde („die Agentur“) im Jahr 2006 Finanzautonomie erlangt hat;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, es sei ihm nicht möglich gewesen, zu einem Prüfungsurteil in Bezug auf den Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2007 zu gelangen, und darauf hingewiesen hat, dass die gesamte Architektur des Projekts Galileo im Laufe des Jahres 2007 geändert und der Jahresabschluss der Behörde vor dem Hintergrund einer unklaren Rechtslage ausgearbeitet worden war;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof seine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 und in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit einer Bemerkung versehen hat;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

E.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 eingeschränkt hat;

F.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Verwaltungsdirektor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur nachdrücklich aufforderte, den von ihr am 31. März 2010 veröffentlichten endgültigen Haushaltsplan nachzubessern, da er nicht dem vom Verwaltungsrat gebilligten endgültigen Haushaltsplan 2009 entsprach und nicht die Einnahmen enthielt;

die Agentur ferner aufforderte, den Unzulänglichkeiten abzuhelfen, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die Anwendung der Zulassungskriterien bei Einstellungsverfahren, an denen interne und externe Bewerber teilnehmen können, verstoßen;

die Agentur aufforderte, die Ausschlusskriterien für das Siebte Forschungsrahmenprogramm, die nicht veröffentlicht und überprüft worden waren, nachzubessern;

feststellte, dass die Entlastungsbehörde nicht den systematischen Nachweis führte, dass die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf die möglichen Empfänger in einem der Bereiche, denen nicht entsprochen worden war, überprüft worden waren;

G.

stellt fest, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2011 die vom Parlament geforderten Maßnahmen ergriffen hat, um Transparenz, Gleichbehandlung und Effizienz in ihren Auswahlverfahren zu gewährleisten;

H.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf 15 900 000 EUR belief, während er sich im vorangegangenen Haushaltsjahr 2009 auf 44 400 000 EUR belaufen hatte, was einer Minderung um 64,19 % entspricht; in der Erwägung, dass die Agentur einen Beitrag der Europäischen Union zu ihrem Haushaltsplan für 2010 in Höhe von 8 690 000 EUR berichtet hat;

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

1.

stellt fest, dass die Agentur im Einklang mit der Rechnungsführungspraxis des Programms Galileo im Jahr 2010 einen Betrag von 4 400 000 EUR für Komponenten in Form von Magnetspulen für Satelliten, Satelliten-Manövrieranlagen, Treibstofftanks für Satelliten (Überprüfung in der Erdumlaufbahn) und terrestrische Rubidium-Atomuhren (Volle Betriebsfähigkeit) als Forschungsausgaben aufgeführt hat;

2.

stellt fest, dass diese Mittel als Forschungsausgaben aufgeführt wurden, statt sie als Mittel der Agentur zu verbuchen, die der Kommission übertragen werden; weist darauf hin, dass diese Rechnungsführungspraxis den Anforderungen der Union für die Verbuchung der Komponenten des Programms Galileo entspricht;

3.

stellt fest, dass die Agentur in dem am 28. Februar 2012 übermittelten Bericht dem Parlament dargelegt hat, aus welchen Gründen diese Komponenten in der beschriebenen Weise in ihrer Rechnungsführung behandelt worden waren;

4.

nimmt die diesbezügliche Antwort der Agentur an den Rechnungshof zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Agentur den Umstand, dass sie diese Ausrüstungen in ihren Büchern nicht als Vermögenswerte verbucht hat, folgendermaßen rechtfertigte:

das Ziel der IOV/FAC-Phase (Überprüfung in der Erdumlaufbahn und Volle Betriebsfähigkeit) ist die Prüfung der technischen Durchführbarkeit des Systems, was 2010 nicht validiert wurde, da die Kommission, die das Galileo-Programm verwaltet und leitet, nicht beabsichtigt, diese Validierung für einen späteren Zeitpunkt vorzusehen;

nach dem Matimop-Abkommen war nie vorgesehen, dass die Agentur die Ausrüstung erwirbt; die Ausrüstung war nie unter ihrer Kontrolle und wird ihr auch in Zukunft nicht unterliegen; dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erfassung eines Vermögenswertes gemäß den Rechnungslegungsnormen der Union;

unter buchhalterischen Gesichtspunkten erschien es nicht umsichtig, einen Vermögenswert ohne wirtschaftlichen Nutzen/Wert für die Agentur anzusetzen;

auf der Grundlage dieser Aspekte und entsprechend einer konsequenten Rechnungsführungspraxis der Kommission in einer solchen Situation wurden die Kosten für die Ausrüstung 2010 als Forschungsausgaben verbucht;

5.

weist in Ergänzung der Bemerkungen des Rechnungshofs darauf hin, dass im Zuge des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (6) die meisten Aktivitäten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Programmen EGNOS und Galileo im Dezember 2009 auf die Kommission übertragen wurden, dass aber zum 31. Dezember 2010 der Charakter eines Betrags von 2 000 000 EUR, über die die Agentur in Bezug auf die technische Unterstützung durch die Europäische Weltraumagentur verfügte, nach wie vor einer Klärung bedurfte; nimmt von der Agentur zur Kenntnis, dass die Übertragung in Höhe von 2 000 000 EUR am 3. Oktober 2011 abgeschlossen wurde;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

6.

nimmt von der Agentur zur Kenntnis, dass der endgültige Beitrag der Europäischen Union für die Agentur für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt 8 690 000 EUR betrug und dass dieser Betrag den ursprünglichen Haushaltsplan von 5 135 000 EUR umfasst, ergänzt um die Wiedererlangung eines Überschusses in Höhe von 2 755 000 EUR und einen zusätzlichen Betrag von 800 000 EUR an Zahlungsermächtigungen zur Stärkung von Titel III (operative Ausgaben);

7.

stellt aufgrund des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass der Haushaltsplan der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 Gegenstand einer Berichtigung durch den Verwaltungsrat gewesen ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Berichtigungshaushaltsplan einen Beschluss der GD ENTR zur Stärkung der Zahlungsermächtigungen der Agentur in der Haushaltslinie 3 1 0 0 „Ausgaben für Studien“ um 800 000 EUR im Hinblick auf die Wahrung der Zahlungsfähigkeit in Bezug auf Verpflichtungen, die aus den vorangegangenen Haushaltsjahren auf die in den Haushaltsplan 2010 eingesetzten Verpflichtungen übertragen worden waren, widerspiegelte;

8.

stellt aufgrund des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass die Gesamtausführungsrate bei den Ausgaben, die mit der operativen Beihilfe der Union finanziert wurden, bei 97 % lag, und bei 89 % für die operativen Aktivitäten, die aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert wurden; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Haushaltsausführung der Agentur folgende Werte erreichte:

96 % in Form von Verpflichtungen und 89 % in Form von Zahlungen nach Titel I (Personalausgaben);

99 % in Form von Verpflichtungen und 78 % in Form von Zahlungen nach Titel II (Verwaltungsausgaben);

99 % in Form von Verpflichtungen und 60 % in Form von Zahlungen nach Titel III (Operative Ausgaben);

bekundet seine Besorgnis darüber, dass unter Titel III die Ausführungsrate in Form von Zahlungen bei lediglich 60 % lag, im Vergleich zu 97 % im Haushaltsjahr 2009; begrüßt den Umstand, dass die Agentur die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um diesem Sachverhalt abzuhelfen, und dass diese im Haushaltsjahr 2011 zu einer hohen Ausführungsrate geführt haben (90 % für Titel III und 94 % für den Gesamthaushalt);

9.

stellt aufgrund des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass zwei interne Mittelübertragungen in Höhe eines Gesamtbetrags von 205 000 EUR vom Direktor im Haushaltsjahre 2010 genehmigt worden waren;

10.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Agentur gemäß der Delegationsvereinbarung des Siebten Forschungsrahmenprogramms Vorfinanzierungen von Seiten der Kommission in Höhe von 2 606 675 EUR und 4 556 158 EUR erhielt;

Finanzhilfeverfahren

11.

fordert die Agentur auf, die Mängel, die der Rechnungshof im Rahmen des Bewertungsprozesses in Bezug auf die Finanzhilfeverfahren zum Siebten Forschungsrahmenprogramm/Galileo/Zweiter Aufruf mit Haushaltsmitteln in Höhe von 26 000 000 EUR festgestellt hat, zu beheben; weist insbesondere auf die Feststellungen des Rechnungshofes hin, denen zufolge die Kriterien für die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerber nicht festgelegt waren und der Status der Bewerber von der Agentur nicht überprüft worden war, obwohl gerade dieser Status zur Bestimmung der Erstattungshöchstquote herangezogen wird;

12.

fordert die Agentur außerdem nachdrücklich auf, die vom Rechnungshof bei zwei Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen des Sechsten Forschungsrahmenprogramms/Dritter Aufruf festgestellten Schwächen zu beseitigen; stellt insbesondere fest, dass die von den Empfängern eingereichten Kostenforderungen auf Standardraten beruhten und nicht auf den tatsächlich entstandenen Kosten; erinnert die Agentur daran, dass diese Vorgehensweise nicht dem Grundsatz der Gewinnfreiheit für Finanzbeiträge der Union entspricht und dass sie diesen Sachverhalt umgehend bereinigen sollte;

13.

weist außerdem auf die Feststellungen des Rechnungshofs hin, denen zufolge bei fünf geprüften Finanzhilfen in Verbindung mit dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm Verspätungen von zwischen einem und drei Jahren bei deren Umsetzung sowie spätere Steigerungen des ursprünglichen Vertragswertes festgestellt wurden; stellt fest, dass die Agentur diese Verspätungen mit dem Hinweis begründet hat, dass der technologische Spitzencharakter dieser Aktivitäten raschen Wandlungen unterliege und die Agentur deshalb beschlossen habe, dass diese Berichtigungen und zeitlichen Streckungen notwendig und für das gesamte Galileo-Programm von Vorteil seien; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur angibt, die für Aufträge vorgesehene Haushaltsobergrenze insgesamt zu keinem Zeitpunkt überschritten zu haben;

Beschaffungstätigkeiten

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass sie im Haushaltsjahr 2010 über folgende Beschaffungstätigkeiten verfügte:

65 Lieferaufträge über einen Gesamtbetrag von rund 900 000 EUR;

6 Verhandlungsverfahren über einen Gesamtbetrag von rund 470 000 EUR;

3 offene Ausschreibungen über einen Gesamtbetrag von rund 9 400 000 EUR;

Kohärenz des Jahresarbeitsprogramms und des jährlichen Tätigkeitsberichts

15.

stellt fest, dass der jährliche Tätigkeitsbericht der Agentur nicht unbedingt ihr Jahresarbeitsprogramm widerspiegelt; stellt ferner fest, dass die in ihrem Jahresarbeitsprogramm aufgeführten Zielsetzungen eher unbestimmter Natur sind und dass es deshalb recht schwer fällt, zu beurteilen und zu prüfen, inwieweit sie tatsächlich erreicht wurden; fordert die Agentur deshalb nachdrücklich auf, ihr Jahresarbeitsprogramm zu verbessern und damit die Entlastungsbehörde in die Lage zu versetzen, die Effizienz dieser Agentur besser zu beurteilen; weist darauf hin, dass die Agentur die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen hat, und begrüßt den Umstand, dass daraufhin das Format der anstehenden Jahresarbeitsprogramme an die Anforderungen angepasst werden wird;

Personal

16.

fordert die Agentur eindringlich auf, die Auswahlverfahren zu verbessern, um die Transparenz der Einstellungsverfahren nicht zu gefährden; nimmt die Feststellungen des Rechnungshofs zur Kenntnis, denen zufolge bei den geprüften Personalauswahlverfahren für die Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen und den Interviews und auch für die Aufnahme in die Liste der in Frage kommenden Bewerber keine Schwellenwerte festgelegt worden waren;

17.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Agentur 16 Einstellungsverfahren in die Wege geleitet und bis zum Jahresende 2010 eine Anzahl von 40 solcher Verfahren erreicht hatte;

18.

entnimmt dem Jahresarbeitsprogramm der Agentur ferner, dass sie insgesamt 42 Mitarbeiter vorgesehen hatte, wohingegen der Personalbestand zum 31. Dezember 2010 bei insgesamt 40 Mitarbeitern lag (5 Personen mehr als im Jahr 2009); stellt fest, dass sich dieser Personalbestand aus 18 operativen, 14 verwaltungstechnischen und 8 gemischten Arbeitskräften zusammensetzt;

Interne Prüfung

19.

stellt aufgrund des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur fest, dass sie ihre Politik zum Risikomanagement abgeschlossen hat und dass ein Risikoregister erstellt worden ist;

20.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur ferner, dass Ende 2010 keine kritischen Empfehlungen von Seiten der Dienststelle Interne Prüfung, dagegen aber fünf offene Empfehlungen im Zusammenhang mit folgenden Punkten offenstanden:

Offenlegung der Ziele und der Leistungsindikatoren im Jahresarbeitsprogramm;

notwendige Formalisierung der Ernennung des Rechnungsführers durch den Verwaltungsrat;

Erstellung angemessener Finanzbeschlüsse;

verstärkte Schlüsselkontrollen bei der Verwaltung der Finanzhilfen;

Aktualisierung der Delegationen im Finanzbereich und regelmäßige Überprüfung der Benutzerrechte der Rechnungsführungssoftware ABAC;

21.

begrüßt den Umstand, dass die oben erwähnten fünf offenen Empfehlungen der Agentur gemäß dem im Dezember 2011 vorgelegten Jahresbericht der Agentur über die Umsetzung von Empfehlungen inzwischen umgesetzt worden sind;

22.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

23.

verweist in Bezug auf die übrigen horizontalen Bemerkungen im Zusammenhang mit seinem Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 112.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 232.

(6)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische GNSS-Behörde

2006

2007

2008

2009

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Schwächen bei der operativen Umsetzung der Management- und Kontrollsysteme: in 12 Fällen verfügte der für die Initiierung der Maßnahme zuständige Beamte nicht über die erforderliche Befugnisübertragung und der angemessene Finanzkreislauf wurde nicht beachtet.

Unsicherheiten in Bezug auf die Mittel für die Projekte Galileo und EGNOS.

Schwächen bei der Verwaltung der Haushaltsmittel: fehlende eindeutige Verbindung zwischen dem Arbeitsprogramm der Behörde und dem Haushaltsplan, weder angemessen begründete noch angemessen dokumentierte Mittelübertragungen, wiederholte verspätete Buchung von Einziehungsanordnungen in den Haushaltskonten und uneinheitliche Vorstellung der Ausführung des Haushaltsplans.

Selbst bei einer Verringerung der Haushaltsmittel um faktisch 50 % blieb die Absorptionsrate der Verpflichtungsermächtigungen und der Zahlungsermächtigungen für operative Maßnahmen niedrig: 63 % bei den Verpflichtungen und 51 % bei den Zahlungen.

Bedauern darüber, dass der Rechnungshof seine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses 2007 und in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit einer Bemerkung versehen hat.

Unsicherheiten in Bezug auf die Mittel für die Projekte Galileo und EGNOS.

Schwächen bei der Verwaltung der Haushaltsmittel: Ein ordnungsgemäßer Berichtigungshaushaltsplan wurde nicht aufgestellt.

Bedauern darüber, dass der Rechnungshof seine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses 2008 und in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit einer Bemerkung versehen hat.

Unsicherheiten in Bezug auf die Mittel für die Projekte Galileo und EGNOS.

Die Ausschlusskriterien für das Siebte Forschungsrahmenprogramm waren nicht veröffentlicht und überprüft worden, und die Behörde führte nicht systematisch den Nachweis, dass sie sich vergewissert hatte, dass die für KMU geltenden Kriterien für die an einem der Themen potentiell teilnehmenden Empfänger nicht erfüllt waren.

Der von der Agentur am 31. März 2010 veröffentlichte endgültige Haushaltsplan entsprach nicht dem vom Verwaltungsrat gebilligten endgültigen Haushaltsplan 2009 und enthielt nicht die entsprechenden Einnahmen; die Agentur wird deshalb aufgefordert, den Sachverhalt zu beheben und der Entlastungsbehörde die entsprechenden Änderungen mitzuteilen.

Personal

k. A.

k. A.

k. A.

Mängel bei den Personalauswahlverfahren

Erforderliche Beseitigung von Mängeln, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die Anwendung der Zulassungskriterien bei Einstellungsverfahren, an denen interne und externe Bewerber teilnehmen können, verstoßen.

Interne Prüfungen

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die beiden letzten Empfehlungen der Dienststelle Interne Prüfung aus dem Jahre 2007 in Bezug auf sensible Planstellen und Stellenbeschreibungen umzusetzen.

Das Parlament stellt fest, dass die beiden wichtigen noch umzusetzenden Empfehlungen des Internen Prüfers sensible Stellen und Stellenbeschreibungen betreffen.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/305


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010

(2012/603/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Behörde zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Errichtung der Europäischen GNSS-Behörde (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0127/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen GNSS-Behörde für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen GNSS-Behörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 112.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/306


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010

(2012/604/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens Artemis zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0109/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 52.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens Artemis zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens Artemis zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0109/2012),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen Artemis im Dezember 2007 für einen Zeitraum von 10 Jahren gegründet wurde, um eine „Forschungsagenda“ für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien für eingebettete IKT-Systeme in unterschiedlichen Anwendungsbereichen festzulegen und umzusetzen und auf diese Weise die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu stärken und das Entstehen neuer Märkte und gesellschaftlich relevanter Anwendungen zu ermöglichen;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit Oktober 2009 autonom arbeitet;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

D.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das gemeinsame Unternehmen, bezogen auf die zehn Jahre, auf 420 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms finanziert werden;

E.

in der Erwägung, dass sich die Mittel des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 auf 38 500 000 EUR beliefen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Sorge fest, dass der Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 nicht bis Ende des vorangegangen Jahres verabschiedet worden war; nimmt die Antwort des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass sein Haushaltsplan 2010 im Januar 2011 verabschiedet wurde, weil der operative Teil des Haushalts von den Beiträgen der Mitgliedstaaten abhängt und die meisten von ihnen die Höhe ihres Beitrags erst im Anschluss an die Verabschiedung ihrer nationalen Haushalte festlegen können; fordert das gemeinsame Unternehmen und die beitragenden Mitgliedstaaten auf, einen Zeitplan und praktische Vorkehrungen für die Offenlegung ihrer jeweiligen Beiträge zu vereinbaren, um die termingerechte Verabschiedung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens zu ermöglichen, und die Entlastungsbehörde in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;

2.

ist darüber besorgt, dass Gliederung und Darstellung des Haushaltsplans 2010 des gemeinsamen Unternehmens nicht mit den Bestimmungen seiner Finanzregelung in Einklang standen; nimmt Kenntnis von der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass Gliederung und Darstellung seines Haushaltsplans 2011 angepasst wurden; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde zu versichern, dass Struktur und Darstellung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens jetzt vollauf im Einklang mit seiner Finanzregelung stehen;

3.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens für 2010, dass sich die vom gemeinsamen Unternehmen für operative Ausgaben ausgeführten Verpflichtungsermächtigungen auf 36 000 000 EUR beliefen; nimmt zu Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen und die Kommission in Bezug auf die Verwaltungsausgaben folgende Verteilung vereinbart haben:

das gemeinsame Unternehmen und ARTEMISIA: 1 000 000 EUR;

die Kommission: 1 500 000 EUR;

stellt jedoch fest, dass der Bedarf des gemeinsamen Unternehmens in Bezug auf Verwaltungsausgaben bei 1 900 000 EUR lag und der Beitrag der Kommission dementsprechend auf 935 315,91 EUR begrenzt wurde;

4.

stellt fest, dass im endgültigen Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens Zahlungsermächtigungen in Höhe von 27 000 000 EUR veranschlagt waren; entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die Mittelbindungsrate 99,9 % betrug, bedauert jedoch, dass die Verwendungsrate nur bei 37,78 % lag;

5.

ist besorgt über den geringen Ausführungsgrad beim Haushaltsplan und damit auch bei den entsprechenden Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens; unterstreicht, dass die Einlagen auf Bankkonten Ende 2010 insgesamt 16 600 000 EUR betrugen, was 60 % der verfügbaren Zahlungsermächtigungen entspricht;

Interne Kontrollsysteme

6.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, sein internes Kontroll- und Finanzinformationssystem vollständig einzurichten, insbesondere in Bezug auf die operative Überprüfung von Kostenerstattungsanträgen, die durch die Bescheinigungen der nationalen Behörden bestätigte Zuverlässigkeit sowie die Ex-post-Prüfungsstrategie;

7.

ist besorgt darüber, dass sich das gemeinsame Unternehmen bei der Ex-ante-Überprüfung ausschließlich auf die Bescheinigungen der nationalen Behörden stützt, sowie darüber, dass das gemeinsame Unternehmen keine weiteren Kontrollen zur Sicherstellung, dass die von den Begünstigten gemeldeten Ausgaben rechtmäßig und ordnungsgemäß waren, durchführt; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, einen Ex-ante-Überprüfungsmechanismus einzuführen, um bei den gemeldeten Ausgaben Fehler und/oder Betrug zu verhindern;

8.

nimmt zur Kenntnis, dass die Ex-post-Prüfung von Projektkostenaufstellungen voll und ganz den Mitgliedstaaten übertragen wurde; ist daher der Ansicht, dass es für das gemeinsame Unternehmen schwer sein wird sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen seiner Mitglieder angemessen geschützt werden und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, seine Strategie im Hinblick auf die Ex-Post-Prüfung von Kostenerstattungsanträgen zu überprüfen und die Entlastungsbehörde über den Mechanismus zu informieren, der angewandt wird, um die Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 12 seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 74/2008 sicherzustellen;

9.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofes, dass das gemeinsame Unternehmen über eine für seine Größe und seinen Auftrag angemessene IT-Koordination und -Praxis verfügt; betont jedoch, dass der Zyklus der strategischen IT-Planung und -Überwachung, die Sicherheitskonzepte und -bestimmungen, das IT-Risikomanagement, der Plan für die Fortführung des Unternehmensbetriebs und der Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme dem Zeitplan hinterherhinken; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, Abhilfe zu schaffen und der Entlastungsbehörde einen auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die Angelegenheit zu unterbreiten;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer des gemeinsamen Unternehmens die Finanz- und Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) validiert hat; stellt jedoch fest, dass die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe nicht validiert wurden, insbesondere der Prozess nicht, der Finanzinformationen zur Validierung der von nationalen Stellen vorgelegten Kostenerstattungsanträge und zu den diesbezüglichen Zahlungen liefert; ersucht das gemeinsame Unternehmen, die Entlastungsbehörde über den Stand der Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe zu informieren;

Interne Prüfung

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzregelung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde und in diesem Zusammenhang die Aufnahme der Bestimmung über die Befugnisse des internen Prüfers der Kommission im Hinblick auf den Gesamthaushaltsplan als Ganzes noch aussteht;

12.

stellt jedoch fest, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und des Amts des Internen Prüfers des gemeinsamen Unternehmens klar festgelegt sind;

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Projektverhandlungen

13.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Aufforderung 2010 des gemeinsamen Unternehmens am 26. Februar 2010 veröffentlicht wurde und dass im Rahmen der Projektentwurfsphase dieser Aufforderung 73 Vorschläge für Forschungsprojekte eingereicht wurden, von denen 72 die Förderkriterien erfüllten; nimmt zur Kenntnis, dass sich die elf ausgewählten Vorschläge in einer Größenordnung von 3 400 000 bis 45 000 000 EUR bewegen und vier der Projekte jeweils 15 000 000 EUR oder mehr veranschlagen und zusammengenommen 66 % des gesamten Investitionsvolumens ausmachen; stellt jedoch fest, dass von den ursprünglich elf Projekten, mit deren Aushandlung der Exekutivdirektor betraut wurde, eines als endgültig gescheitert befunden wurde, während die Verhandlungen bei den anderen zehn Projekte erfolgreich verliefen;

14.

nimmt die Einführung des Begriffs „Reifegradindex“ im Rahmen der Aufforderung 2010 zur Kenntnis; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Instrument, das zur eingehenderen Analyse gedacht ist, in der Projektentwurfsphase eingesetzt wurde, um die subjektive Qualität der Projektentwürfe zu beurteilen und um anhand der Reaktion der ARTEMIS-Gemeinde auf das Arbeitsprogramm deren Ausgereiftheit zu ermitteln;

15.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Zusammenhang mit der Aushandlung und dem Beginn von FuE-Projekten im Rahmen der Vertragsverhandlungen des gemeinsamen Unternehmens eine Verzögerung bei der Bereitstellung der Produktionsumgebung festgestellt wurde, die auf eine geänderte Prioritätengewichtung bei den Kommissionsdienststellen, die für die Verwaltung der IT-Werkzeuge im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms zuständig sind, zurückzuführen war; nimmt die Mitteilung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass die technische Verzögerung unter Kontrolle sei und dass eine voll funktionsfähige Produktionsumgebung voraussichtlich Mitte Januar 2011 bereitgestellt werde; stellt jedoch fest, dass als schadensbegrenzende Maßnahme zur Verhinderung weiterer Verzögerungen der Vertragsverhandlungen des gemeinsamen Unternehmens eine auf manueller Bearbeitung basierende Back-up-Lösung bereitsteht, mit der der Abschluss aller Verhandlungen im ersten Quartal 2011 möglich wäre (sofern die nationalen Verträge unterzeichnet sind), für den Fall, dass die IT-Werkzeuge noch nicht zur Verfügung stünden;

16.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Finanzhilfevereinbarungen des gemeinsamen Unternehmens für die 13 Projekte im Rahmen der Aufforderung 2009 Ende 2010 unterzeichnet wurden und dass die Arbeit an allen Projekten aufgenommen wurde;

17.

begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen die Projekte der Aufforderung 2008 überwacht und überprüft hat; stellt jedoch fest, dass die Auswertung der Ergebnisse der Projekte häufig zu ungenau ist, um ihren Erfolg zu bewerten; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Projekte CHARTER, eDIANA, SYSMODEL, iLAND, INDEXYS, CHESS und CESAR lediglich als „positiv“ bewertet wurden; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, für die Überwachung und Überprüfung zukünftiger Projekte präzisere Leistungsindikatoren zu entwickeln und anzuwenden;

Leistung

18.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens, dass die Kommission ihre erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC am 16. Dezember 2010 angenommen hat;

19.

hebt hervor, dass in der Zwischenbewertung folgende drei Empfehlungen an das gemeinsame Unternehmen gerichtet wurden:

Zur Lösung des Problems der „Trittbrettfahrer“ sollte das gemeinsame Unternehmen ein System einführen, wonach Begünstigte, die keine Mitglieder sind, einen Prozentsatz des Beitrags, den sie von der Union erhalten, als Gebühr zu den Kosten des gemeinsamen Unternehmens beisteuern müssen;

die Bewertungs- und Auswahlverfahren sollten geändert werden, um für eine bessere Übereinstimmung der Palette unterstützter Projekte mit den strategischen europäischen Zielen des Programms zu sorgen;

Mitgliedstaaten und Industrieverbände sollten gemeinsam an der Einführung von Verfahren arbeiten, die es potenziellen Einreichern von Vorschlägen ermöglichen würden, frühzeitig konkrete Rückmeldungen zu ihren Aussichten auf Unterstützung zu erhalten;

ersucht das gemeinsame Unternehmen, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die im Anschluss an die Ergebnisse dieser ersten Zwischenbewertung eingeleitet wurden;

20.

nimmt Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020), in dem die Kommission die Möglichkeit einer Zusammenlegung der gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC zu einer einzigen Initiative und die Gründung neuer gemeinsamer Unternehmen im Zusammenhang mit der Durchführung des die gesellschaftlichen Herausforderungen betreffenden Teils von Horizont 2020 in Erwägung zieht; fordert die Kommission auf, die Entlastungsbehörde über diese Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;

Fehlendes Abkommen mit dem Sitzstaat

21.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen umgehend, wie in seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 74/2008 vorgesehen, mit Belgien ein Sitzabkommen abschließen sollte, in dem die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens durch Belgien geregelt werden;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

22.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ARTEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

23.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

24.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

25.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

26.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

27.

begrüßt die Initiative des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

28.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um eine ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

29.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

30.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 der entsprechenden Agentur Folgeinformationen zu liefern;

31.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  1. ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 1.

(2)  2. ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  3. ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 52.

(4)  4. ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/312


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010

(2012/605/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0109/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368, vom 16.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30, vom 4.2.2008, S. 52.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/313


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010

(2012/606/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, die durch Beschluss seines Verwaltungsrats vom 7. November 2008 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 2/2011 des Rechungshofs vom 8. Februar 2011 zur Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0115/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 8.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, die durch Beschluss seines Verwaltungsrats vom 7. November 2008 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 2/2011 des Rechungshofs vom 8. Februar 2011 zur Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0115/2012),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen Clean Sky (nachstehend „das gemeinsame Unternehmen“) im Dezember 2007 für einen Zeitraum von 10 Jahren errichtet wurde, um die Entwicklung, Validierung und Demonstration umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien in der Union mit Blick auf eine frühestmögliche Einsatzfähigkeit zu beschleunigen;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit November 2009 autonom arbeitet;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

D.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das gemeinsame Unternehmen, bezogen auf den Zehnjahreszeitraum, auf 800 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms aufgebracht werden;

E.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 auf 168 553 053 EUR belief;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass Gliederung und Darstellung des Haushaltsplans 2010 des gemeinsamen Unternehmens weder mit den Vorgaben seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 71/2008 noch mit seiner Finanzordnung in Einklang standen; nimmt Kenntnis von der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass Gliederung und Darstellung seines Haushaltsplans 2011 angepasst wurden; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde zu versichern, dass Struktur und Darstellung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens jetzt vollauf im Einklang mit der Gründungsverordnung (EG) Nr. 71/2008 und der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens stehen;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass der endgültige Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 168 000 000 EUR und Zahlungsermächtigungen Höhe von 129 000 000 EUR umfasste;

3.

betont auf der Grundlage der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens, dass die Verpflichtungsermächtigungen zwar zu 96 %, die Zahlungsermächtigungen aber nur zu 58 % in Anspruch genommen wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass Grund hierfür die erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung der Tätigkeiten gegenüber der ursprünglichen Planung waren;

4.

ist besorgt über die niedrige Ausführungsrate des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 und bedauert den hohen Kassenmittelbestand von 53 000 000 EUR zum Jahresende, der 41 % der verfügbaren Zahlungsermächtigungen entsprach;

Interne Kontrollsysteme

5.

nimmt Kenntnis von der Bemerkung des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen im Laufe des Jahres 2010 sein internes Kontroll- und Finanzinformationssystem noch nicht vollständig eingerichtet hatte und dass weitere Arbeiten insbesondere in Bezug auf die bei der Validierung von Kostenerstattungsanträgen angewandten Ex-ante-Kontrollverfahren erforderlich sind; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen Einrichtung seines internen Kontroll- und Finanzinformationssystems zu ergreifen;

6.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) des gemeinsamen Unternehmens für 2010, dass das gemeinsame Unternehmen eine Checkliste für die integrierten Technologiedemonstrationssysteme erstellt hat, um die Qualität der Kostenerstattungsanträge zu verbessern und den Informationsbedarf für bestimmte Arten von Erstattungsanträgen zu präzisieren;

7.

erkennt an, dass das gemeinsame Unternehmen in Fällen, in denen ein Mitglied oder ein assoziiertes Mitglied die nach den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung vorgeschriebene Prüfungsbescheinigung nicht vorlegte, Erstattungsanträge abgelehnt hat; entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen insbesondere, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2010 Kosten für die Durchführung von Projekten der Jahre 2008 und 2009, für die die Mitglieder eine Erstattung beantragt hatten, validiert hat und dass die Bewertung der Förderfähigkeit bestimmter Ausgaben dazu führte, dass rund 11 % der Ausgaben abgelehnt wurden; stellt mit Genugtuung fest, dass zuviel geleistete Vorfinanzierungen vom gemeinsamen Unternehmen wiedereingezogen wurden;

8.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen bei der Validierung der Erstattungsanträge in vier Fällen in den Prüfungsbescheinigungen geltend gemachte Vorbehalte unberücksichtigt ließ; fordert daher das gemeinsame Unternehmen auf, die in den Prüfungsbescheinigungen geltend gemachten Vorbehalte bei der Validierung der entsprechenden Erstattungsanträge gebührend zu berücksichtigen;

9.

entnimmt dem JTB, dass das gemeinsame Unternehmen eine Ex-post-Prüfungsstrategie entwickelt hat, die im Dezember 2010 angenommen wurde; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Durchführung der Strategie und die erzielten Ergebnisse zu informieren; fordert darüber hinaus den Rechnungshof auf, die Strategie zu bewerten und der Entlastungsbehörde seine Schlussfolgerungen mitzuteilen;

10.

entnimmt dem JTB, dass das gemeinsame Unternehmen zusammen mit dem gemeinsamen Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel und dem gemeinsamen Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ ein Verfahren zur Vergabe eines Auftrags über die Leistung von Ex-post-Prüfungsdiensten durch externe Firmen eingeleitet hat; nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Ex-post-Prüfungen im zweiten Quartal 2011 im Anschluss an die Unterzeichnung der Verträge mit den erfolgreichen Bietern stattfinden sollten;

11.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen über eine für seine Größe und seinen Auftrag angemessene IT-Koordination und -Praxis verfügt; hebt allerdings hervor, dass die Formalisierung von Strategien und Verfahren in einigen Bereichen — strategischer IT-Planungs- und Überwachungszyklus, Sicherheitskonzepte und -bestimmungen, IT-Risikomanagement, Notfallplan und Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme — hinterherhinkt; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, Abhilfe zu schaffen und der Entlastungsbehörde einen auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die Angelegenheit zu unterbreiten;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer des gemeinsamen Unternehmens die Finanz- und Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) validiert hat; stellt aber fest, dass die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe, insbesondere das System, das Finanzinformationen über die Validierung der Kostenerstattungsanträge liefert, nicht validiert wurden; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, Abhilfe zu schaffen und der Entlastungsbehörde einen auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die Angelegenheit zu unterbreiten;

13.

begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum 2010-2012 einen umfassenden Strategieplan für interne Prüfungen angenommen hat; bedauert aber, dass einige der wichtigsten Abläufe wie die Ex-ante-Validierung von Kostenerstattungsanträgen und die Ex-post-Prüfungen erst im Jahr 2011 beginnen sollten;

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Projektverhandlungen

14.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen 2010 nach eigenen Angaben fünf Aufforderungen durchgeführt hat; stellt fest, dass die statistischen Angaben zu diesen Aufforderungen, die in Anhang 6 hätten aufgenommen werden sollen, im JTB fehlten; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, sie zu veröffentlichen;

15.

entnimmt dem JTB, dass das gemeinsame Unternehmen 2010 drei Beobachter hinzugebeten hat, um die Transparenz des Bewertungsverfahrens sicherzustellen; stellt fest, dass dem gemeinsamen Unternehmen zufolge jeder von ihnen uneingeschränkten Zugang zu allen Phasen der Bewertung und zu den Konsenssitzungen hatte;

16.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die von ihm angewandt werden, um die vollständige Unabhängigkeit der Sachverständigen und Beobachter sicherzustellen und somit die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Bewertung der Angebote zu mindern;

17.

hebt hervor, dass das gemeinsame Unternehmen in seinem JTB darauf hingewiesen hat, dass die Bewertungsberichte der Beobachter auf seiner Website eingesehen werden können; bedauert allerdings, dass dies nicht der Fall ist, und fordert daher das gemeinsame Unternehmen auf, diese Berichte umgehend zu veröffentlichen;

Schutz geistigen Eigentums

18.

weist darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen Ende 2010 die internen Verfahren zur Überwachung der Anwendung der in den Konsortial- und Finanzhilfevereinbarungen vorgesehenen Bestimmungen für den Schutz, die Nutzung und die Verbreitung von Forschungsergebnissen noch nicht vollständig eingerichtet hatte;

Leistung

19.

stellt fest, dass die erste Zwischenbewertung des gemeinsamen Unternehmens durch die Kommission Ende 2010 erfolgte; nimmt zur Kenntnis, dass bei der Zwischenbewertung folgende Schwachstellen ermittelt wurden:

gehäuftes Auftreten erheblicher Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Planung aufgrund von Schwierigkeiten bei der Festlegung der internen Verfahren des gemeinsamen Unternehmens und beim Aufbau der Teams,

Verzögerungen technischer Natur, die im Juni 2010 durch den „Bottom-up“-Arbeitsplan festgestellt wurden,

unzulängliche Vorbereitung sowohl auf administrativer als auch auf technischer Ebene bei Aufnahme der Tätigkeit des gemeinsamen Unternehmens;

20.

stellt fest, dass bei der ersten Zwischenbewertung eine Liste mit 34 an das gemeinsame Unternehmen gerichteten Empfehlungen und eine Liste mit 8 an seinen Verwaltungsrat gerichteten Empfehlungen erstellt wurden; ersucht das gemeinsame Unternehmen, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die im Anschluss an die Ergebnisse dieser ersten Zwischenbewertung eingeleitet wurden;

Interne Prüfung

21.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde, um eine Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission für den Gesamthaushaltsplan als Ganzes aufzunehmen;

22.

stellt jedoch fest, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und der internen Prüfung des gemeinsamen Unternehmens klar definiert sind.

Fehlen eines Sitzabkommens

23.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen umgehend, wie in seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 71/2008 vorgesehen, mit Belgien ein Sitzabkommen abschließen sollte, in dem die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens durch Belgien geregelt werden; nimmt Kenntnis von der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass der belgischen Regierung der Entwurf eines Sitzabkommens zur Genehmigung vorgelegt wurde.

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

24.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ARTEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

25.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

26.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

27.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

28.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

29.

begrüßt die Initiative des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, in seinen JTB Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

30.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um eine ordnungsgemäße Bewältigung und Verhütung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

31.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

32.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 des entsprechenden gemeinsamen Unternehmens Folgeinformationen zu liefern;

33.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 8.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/319


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010

(2012/607/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, die durch Beschluss seines Verwaltungsrats vom 7. November 2008 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 2/2011 des Rechungshofs vom 8. Februar 2011 zur Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0115/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 8.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/320


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010

(2012/608/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens ENIAC zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC (3),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0112/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens ENIAC Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens ENIAC, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 48.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 21.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens ENIAC zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC (3),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0112/2012),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen ENIAC (nachstehend „das gemeinsame Unternehmen“) am 20. Dezember 2007 für einen Zeitraum von zehn Jahren gegründet wurde, um eine „Forschungsagenda“ für die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für Nanoelektronik in unterschiedlichen Anwendungsbereichen festzulegen und umzusetzen;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen im Juli 2010 seine finanzielle Autonomie erhielt;

C.

in der Erwägung, dass sich das gemeinsame Unternehmen in der Anlaufphase befindet und sein internes Kontroll- und Finanzinformationssystem Ende 2010 noch nicht vollständig eingerichtet hatte;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung mit einer Einschränkung versehen hat, die sich darauf gründet, dass die Haushaltsergebnisrechung und ihre Überleitung zur Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis vom gemeinsamen Unternehmen nicht in die Jahresrechnung aufgenommen wurde;

E.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

F.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das gemeinsame Unternehmen, bezogen auf den Zehnjahreszeitraum, auf 450 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms aufgebracht werden;

G.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 auf 38 440 000 EUR belief;

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens

1.

ist darüber besorgt, dass das gemeinsame Unternehmen vom Rechnungshof ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung erhalten hat, das sich darauf gründet, dass die Haushaltsergebnisrechung und ihre Überleitung zur Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis vom gemeinsamen Unternehmen nicht, wie nach der EG-Rechnungsführungsregel 16 „Darstellung von Haushaltsinformationen in Jahresrechnungen“ vorgeschrieben, in die Jahresrechnung aufgenommen wurde,

2.

nimmt zur Kenntnis, dass das eingeschränkte Prüfungsurteil nach Angaben des gemeinsamen Unternehmens darauf zurückzuführen ist, dass das gemeinsame Unternehmen und der Rechnungshof bei der Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem das gemeinsame Unternehmen autonom arbeitet, unterschiedliche Daten zugrunde gelegt haben;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

nimmt zur Kenntnis, dass der Haushalt des gemeinsamen Unternehmens vom 1. Januar 2010 bis 4. Mai 2010 von der GD INFSO verwaltet wurde; stellt fest, dass die Verwaltungsmittel im Mai 2010 auf das gemeinsame Unternehmen übertragen wurden, die operativen Haushaltslinien jedoch nicht übertragen wurden und im Rechnungsführungssystem gesperrt blieben, bis das gemeinsame Unternehmen am 26. Juli 2010 offiziell seine finanzielle Autonomie erhielt; hebt hervor, dass das gemeinsame Unternehmen am 22. September 2010 mit der Übertragung der Mittel für operative Tätigkeiten in die Lage versetzt wurde, seinen Haushaltsplan selbst auszuführen;

4.

nimmt zur Kenntnis, dass der Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens nach eigenen Angaben Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 38 440 000 EUR umfasste, wovon 36 168 000 EUR für die Aufforderung 2010 bestimmt waren;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwendungsraten für die verfügbaren Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen auf 99 % bzw. 24 % beliefen; ist besorgt über den geringen Ausführungsgrad bei den Zahlungsermächtigungen und damit auch über die entsprechenden Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens; hebt hervor, dass der Kassenmittelbestand zum Ende des Jahres 20 000 000 EUR betrug, was 53 % der für 2010 verfügbaren Zahlungsermächtigungen entsprach;

6.

stellt fest, dass die geringe Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen auf die verzögerte Übertragung der operativen Tätigkeiten und der entsprechenden Finanzmittel von der Kommission auf das gemeinsame Unternehmen zurückzuführen ist;

7.

entnimmt den Bemerkungen des gemeinsamen Unternehmens, dass ein Verfahrenshandbuch erstellt wurde, das eine Aufgabentrennung sicherstellt und die Ermittlung der fünf nachstehenden Regelwidrigkeiten ermöglicht hat, zu denen es in der Anfangsphase des Haushaltsvollzugs durch das Unternehmen gekommen ist:

In drei Fällen wurden Verträge unterzeichnet, obwohl die Vorgänge im Rahmen von ABAC noch nicht abgeschlossen waren, weil die Dauer des ABAC-Verfahrens unterschätzt worden war;

in einem Fall wurde ein einer bestehenden Mittelbindung zugeordneter Vertrag unterzeichnet, bevor festgestellt wurde, dass hierfür eine neue Mittelbindung hätte vorgenommen werden müssen;

bei der Übergabe im Zusammenhang mit der Erlangung der Autonomie wurde festgestellt, dass ein Vertrag fehlte; er wurde unterzeichnet, nachdem die ersten Zahlungen genehmigt worden waren;

nimmt zur Kenntnis, dass Korrekturmaßnahmen erfolgt sind und keine weiteren Regelwidrigkeiten erfasst wurden;

Interne Kontrollsysteme

8.

ersucht das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich, die Einführung seines internen Kontroll- und Finanzinformationssystems abzuschließen; fordert das gemeinsame Unternehmen insbesondere auf, wichtige Elemente seines internen Kontrollsystems wie Rechnungsführungsverfahren und -kontrollen im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss und der Erkennung und Messung der operativen Ausgaben einzurichten und zu dokumentieren;

9.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofes, dass im Bereich der unter finanziellen Gesichtspunkten vorgenommenen Ex-ante-Überprüfung von Vorfinanzierungszahlungen Schwachstellen in den Kontrollen aufgedeckt wurden, insbesondere in Bezug auf die Berechnung und Validierung der gezahlten Beträge; unterstreicht, dass zur Leistung von Vorfinanzierungszahlungen und zur Anerkennung von Kosten voll und ganz auf die von den nationalen Förderstellen vorgelegten Bescheinigungen vertraut wurde und keine weiteren Kontrollen zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der gemeldeten Ausgaben durchgeführt wurden;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass die Ex-post-Prüfung der Kostenerstattungsanträge im Zusammenhang mit den Projekten voll und ganz den Mitgliedstaaten übertragen wurde; hält es jedoch für wichtig, dass das gemeinsame Unternehmen sicherstellt, dass die finanziellen Interessen seiner Mitglieder angemessen geschützt werden und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; ist daher der Ansicht, dass es für das gemeinsame Unternehmen schwer sein wird sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen seiner Mitglieder angemessen geschützt und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, seine Strategie im Bereich der Ex-Post-Prüfung von Kostenerstattungsanträgen zu überprüfen und die Entlastungsbehörde über den Mechanismus zu informieren, der angewandt wird, um die Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 12 seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 72/2008 sicherzustellen;

11.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer des gemeinsamen Unternehmens die Finanz- und Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) validiert hat; stellt jedoch fest, dass die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe, insbesondere jener, der Finanzinformationen über die Validierung der von den nationalen Stellen vorgelegten Kostenerstattungsanträge und die diesbezüglichen Zahlungen liefert, nicht validiert wurden; ersucht das gemeinsame Unternehmen, die Entlastungsbehörde über den Stand der Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe zu informieren;

12.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen über eine für seine Größe und seinen Auftrag angemessene IT-Governance und -Praxis verfügt; betont jedoch, dass mehrere Bereiche — strategischer IT-Planungszyklus, Datenklassifizierung entsprechend den Anforderungen an Vertraulichkeit und Integrität und Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme — hinterherhinken; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, Abhilfe zu schaffen und der Entlastungsbehörde einen auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die Angelegenheit zu unterbreiten;

Interne Prüfung

13.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde, um die Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission für den Gesamthaushaltsplan als Ganzes aufzunehmen;

14.

stellt indessen fest, dass die Charta mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Internen Auditdienstes der Kommission vom Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens angenommen wurde;

Verzögerung bei der finanziellen Autonomie

15.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen im Februar 2008 errichtet wurde, aber erst seit Juli 2010 autonom arbeitet; äußert seine große Sorge darüber, dass das gemeinsame Unternehmen ein Viertel seiner geplanten Laufzeit, die am 31. Dezember 2017 endet, benötigt hat, um die finanzielle Autonomie zu erlangen; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen erst mit Ablauf des Monats September 2010, nachdem ihm der den operativen Mitteln entsprechende Betrag von der Kommission überwiesen worden war, operative Mittel auszahlen konnte; weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Verzögerungen nicht zu einer Verlängerung seines Bestehens über den Zehnjahreszeitraum hinaus führen dürfen, sondern die Leitung des gemeinsamen Unternehmens darin bestärken sollten, alle Schwachstellen abzustellen und die Ziele des Unternehmens innerhalb des vorgesehenen Zehnjahreszeitraums zu erreichen;

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Projektmanagement

Aufforderung 2010

16.

stellt fest, dass dem gemeinsamen Unternehmen zufolge die Aufforderung 3 ein großes Echo gefunden hat; nimmt zur Kenntnis, dass 10 Vorschläge zur Finanzierung ausgewählt wurden, dass aber 11 Projekte, die über der Zulässigkeitsschwelle lagen, nicht berücksichtigt werden konnten, weil die verfügbaren Mittel erschöpft waren;

Aufforderungen 2008 und 2009

17.

ist tief besorgt über den langsamen Fortgang bei den Projekten im Rahmen der Aufforderung 1 (2008) und der Aufforderung 2 (2009);

18.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) des gemeinsamen Unternehmens für 2010, dass sich die Situation in Bezug auf die Aufforderung 1 zum Jahresende 2010 wie folgt darstellte:

Von insgesamt 166 Partnern verfügten sechs (3,6 %) über keine nationale Beihilfevereinbarung, was hauptsächlich damit zusammenhing, dass die im Anschluss an Veränderungen zu erledigenden Formalitäten noch nicht abgeschlossen waren;

15,1 % der Partner (25, hauptsächlich italienische Partner) hatten eine einzelstaatliche Beihilfevereinbarung abgeschlossen, aber das Beitrittsformular nicht unterzeichnet;

19.

nimmt Kenntnis von den Feststellungen des gemeinsamen Unternehmens, dass die Entwicklung bei den Verträgen für die Projekte im Rahmen der Aufforderung 2 noch langsamer voranging, wobei für diese Projekte bis Ablauf des Jahres 2010 nur sechs Beihilfevereinbarungen unterzeichnet werden konnten, während sich die übrigen fünf Projekte aus folgenden Gründen verzögerten:

3 Projekte haben italienische Projektkoordinatoren, die noch auf das nationale Dekret warten und nicht bereit waren, zugunsten von Partnern aus anderen Ländern zu verzichten;

das Projekt SMART wurde neu definiert, nachdem Frankreich aufgrund von Haushaltskürzungen einige Monate nach der Finanzierungsentscheidung des Rates der öffentlichen Körperschaften die Finanzierung widerrufen hatte;

MIRANDELA war unterschriftsreif, doch änderte sich im letzten Moment die zeichnungsberechtigte Person;

20.

entnimmt dem JTB, dass das gemeinsame Unternehmen von Programmbeginn bis zum Ende des Jahres 2010 über 300 Finanzhilfezahlungen im Wert von insgesamt 9 800 000 EUR ausgeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen die Situation in Bezug auf die Verträge und die Zahlungen für nicht vertretbar hält und beschlossen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um

sicherzustellen, dass die beteiligen Einrichtungen mit den Verfahren vertraut sind;

die Schrittfolge und den nötigen Austausch mit den nationalen Förderstellen klarzustellen;

die zu treffenden Maßnahmen festzulegen und die Verfahren zu bescheunigen;

sich durch Besuche bei den nationalen Einrichtungen, die dazu dienen, den Status zu prüfen oder die Verfahren zu präzisieren, über die Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;

21.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde Folgendes vorzulegen:

einen sich auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die derzeitige Situation bei den Projekten im Rahmen der Aufforderungen 1 und 2 — Fortschritte bei den Verträgen und den Finanzhilfezahlungen,

einen Evaluierungsbericht über die zur Beschleunigung der Vertragsabschlüsse und der Zahlungen getroffenen Maßnahmen und die durch die Umsetzung dieser Maßnahmen erzielten Fortschritte,

einen sich auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die derzeitige Situation bei den Projekten im Rahmen der Aufforderung 3 — Verträge und Zahlungen;

Leistung

22.

entnimmt dem JTB, dass der Bericht der Kommission über die erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENICAC am 16. Dezember 2010 angenommen wurde;

23.

hebt hervor, dass in der Zwischenbewertung folgende drei Empfehlungen an das gemeinsame Unternehmen gerichtet wurden:

Zur Lösung des Problems der „Trittbrettfahrer“ sollte das gemeinsame Unternehmen ein System einführen, wonach Begünstigte, die keine Mitglieder sind, einen Prozentsatz des Beitrags, den sie von der Union erhalten, als Gebühr zu den Kosten des gemeinsamen Unternehmens beisteuern müssen;

die Bewertungs- und Auswahlverfahren sollten geändert werden, um für eine bessere Übereinstimmung der Palette unterstützter Projekte mit den strategischen europäischen Zielen des Programms zu sorgen;

Mitgliedstaaten und Industrieverbände sollten gemeinsam an der Einführung von Verfahren arbeiten, die es potenziellen Einreichern von Vorschlägen ermöglichen würden, frühzeitig konkrete Rückmeldungen zu ihren Aussichten auf Unterstützung zu erhalten;

ersucht das gemeinsame Unternehmen, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die im Anschluss an die Ergebnisse dieser ersten Zwischenbewertung eingeleitet wurden;

24.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen die Nichtausschöpfung seiner operativen Mittel als größtes Problem ansieht, weil sie die Erfüllung seiner Mission gefährde; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen infolgedessen 2010 aktiv geworden ist und Maßnahmen ausfindig gemacht hat, die die Situation positiv beeinflussen würden, unter anderem folgende:

Förderung der Festlegung strategisch relevanter Projekte,

Ermittlung der nationalen Programme, die von einer Aufwertung innerhalb eines europäischen Rahmens profitieren würden,

Verpflichtung zusätzlicher nationaler Finanzierungseinrichtungen,

Optimierung der Finanzierungsaufteilung zwischen dem EUREKA-Cluster CATRENE und dem gemeinsamen Unternehmen;

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Durchführung dieser Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse zu informieren;

25.

nimmt Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020), in dem die Kommission die Möglichkeit einer Zusammenlegung von ARTEMIS und ENIAC zu einer einzigen Initiative und die Gründung neuer gemeinsamer Unternehmen im Zusammenhang mit der Durchführung des die gesellschaftlichen Herausforderungen betreffenden Teils von Horizont 2020 in Erwägung zieht; fordert die Kommission auf, die Entlastungsbehörde über diese Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;

Fehlen eines Sitzabkommens

26.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen umgehend, wie in seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 72/2008 vorgesehen, mit Belgien ein Sitzabkommen abschließen sollte, in dem die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens durch Belgien geregelt werden;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

27.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ATEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

28.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

29.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

30.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

31.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

32.

begrüßt die Initiative des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, in seinen JTB Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

33.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um einen ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

34.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

35.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 des entsprechenden gemeinsamen Unternehmens Folgeinformationen zu liefern;

36.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 48.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 21.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/327


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010

(2012/609/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens ENIAC zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC (3),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0112/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens ENIAC für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens ENIAC, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 48.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 21.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/328


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010

(2012/610/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (3),

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 des Rates vom 14. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 521/2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (4),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0110/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 40.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 302 vom 19.11.2011, S. 3.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (3),

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 des Rates vom 14. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 521/2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (4),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0110/2012),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (nachstehend „das gemeinsame Unternehmen“) im Mai 2008 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 gegründet wurde, um sich auf die Entwicklung marktfähiger Anwendungen zu konzentrieren, wodurch zusätzliche Anstrengungen der Industrie im Hinblick auf eine rasche Einführung von Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien erleichtert werden sollten;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen erst seit November 2010 finanzielle Autonomie genießt;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

D.

in der Erwägung, dass Gründungsmitglieder des gemeinsamen Unternehmens die Union, vertreten durch die Kommission, und der Industrieverband „European Fuel Cell and Hydrogen Joint Technology Initiative“ (Industrieverband) sind;

E.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das gemeinsame Unternehmen, bezogen auf den gesamten Zeitraum, auf 470 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms aufgebracht werden;

F.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 auf 97 400 000 EUR belief;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010, dass sein Haushalt vom 1. Januar 2010 bis 14. November 2010 von der GD RTD verwaltet wurde; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen am 15. November 2010 autonom wurde;

2.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass das gemeinsame Unternehmen im Laufe des Jahres 2010 zwei Haushaltberichtigungen vorgenommen hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass

die erste Haushaltsberichtigung die Umstrukturierung der Ausgabenlinien entsprechend dem Bedarf des gemeinsamen Unternehmens und eine Neuverteilung der Einnahmen unter Berücksichtigung des späten Beginns der Autonomie des gemeinsamen Unternehmens im Jahr 2010 zum Ziel hatte,

bei der zweiten Haushaltsberichtigung zwei Einnahmenlinien auf Antrag der Kommission zusammengefasst wurden;

3.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass der Exekutivdirektor im Jahr 2010 drei Mittelübertragungen genehmigt hat, die insgesamt 0,11 % der Zahlungsermächtigungen für 2010 entsprachen;

4.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die Ausführungsrate für den Haushaltsplan 2010 des gemeinsamen Unternehmens bei den Verpflichtungsermächtigungen 99,01 % und bei den Zahlungsermächtigungen 88,7 % betrug; nimmt insbesondere Folgendes zur Kenntnis:

die niedrige Ausführungsrate bei den Personalmitteln, sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen, nämlich 19,14 % bzw. 13,63 %, die hauptsächlich auf Verzögerungen bei den Einstellungen zurückzuführen ist;

die niedrige Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für die Infrastruktur, nämlich 15,39 %, die auf den späten Beginn der Autonomie des gemeinsamen Unternehmens zurückzuführen ist;

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde die Gründe für die Einstellungsverzögerungen mitzuteilen; fordert das gemeinsame Unternehmen außerdem nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die angenommen und umgesetzt wurden, um die Situation zu bereinigen und eine höhere Ausführungsrate seines Haushaltsplans sowohl in Bezug auf die Verpflichtungs- als auch die Zahlungsermächtigungen zu ermöglichen;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass alle operativen Zahlungen des Jahres 2010 an die Begünstigen in den letzten sechs Wochen des Jahres 2010 erfolgt sind;

Interne Kontrollsysteme

6.

fordert das gemeinsame Unternehmen und insbesondere seinen Rechnungsführer auf, entsprechend den Vorschriften seiner Finanzordnung die Formalisierung und Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe vorzunehmen;

7.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen über eine für seine Größe und seinen Auftrag angemessene IT-Governance und -Praxis verfügt; hebt allerdings hervor, dass die Formalisierung von Strategien und Verfahren beim strategischen IT-Planungszyklus, bei der Datenklassifizierung entsprechend den Anforderungen an Vertraulichkeit und Integrität sowie beim Notfallplan und beim Plan für die Datenwiederherstellung nach einem Systemabsturz hinterherhinkt; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, Abhilfe zu schaffen und der Entlastungsbehörde einen auf dem neuesten Stand befindlichen Bericht über die Angelegenheit zu unterbreiten;

8.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen im Mai 2008 errichtet wurde, aber erst seit November 2010 autonom arbeitet; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Methode für die Bewertung der Sachbeiträge im Einklang mit der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens und auf der Grundlage der Regeln für die Beteiligung am Siebten Forschungsrahmenprogramm noch nicht festgelegt wurde; nimmt Kenntnis von der Antwort des gemeinsamen Unternehmens auf die Bemerkung des Rechnungshofs, in der dieses darauf hinweist, dass es im zweiten Quartal des Jahres 2011 eine Methode ausgearbeitet hat, die es dem Verwaltungsrat im November 2011 zur Annahme vorgelegt hat; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den aktuellen Stand der Entwicklungen in Bezug auf die Annahme und Umsetzung der Methode zu informieren;

Interne Prüfung

9.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde, um die Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission für den Gesamthaushaltsplan als Ganzes aufzunehmen;

10.

stellt jedoch fest, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und der internen Prüfung des gemeinsamen Unternehmens klar definiert sind.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Projektmanagement

11.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) des gemeinsamen Unternehmens, dass das gemeinsame Unternehmen während des Jahres 2009 das Auswahlverfahren im Zusammenhang mit der Aufforderung des Jahres 2009 zur Einreichung von Vorschlägen mit der Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung für 28 Projekte abgeschlossen hat und dass bis Ende des Jahres 2010 an alle Projektkonsortien mit einer Ausnahme erste Zahlungen geleistet wurden;

12.

entnimmt dem JTB, dass die Aufforderung des Jahres 2010 zur Einreichung von Vorschlägen am 18. Juni 2010 veröffentlicht wurde und dass der Finanzbeitrag des gemeinsamen Unternehmen für die Aufforderung 89 100 000 EUR betrug; nimmt zur Kenntnis, dass bis Fristablauf 71 Vorschläge eingereicht wurden, von denen 43 die Mindestpunktzahl erreichten, und dass die Vertragsverhandlungen 2011 geführt wurden;

13.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde Folgendes vorzulegen:

einen aktuellen Lagebericht über die den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2009 betreffenden Projekte in Bezug auf Zahlungen und erste Ergebnisse,

einen aktuellen Lagebericht über die den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2010 betreffenden Projekte in Bezug auf Vertragsabschlüsse und Zahlungen;

14.

nimmt zur Kenntnis, dass die Bewertung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2010 von 32 unabhängigen Sachverständigen und einem Vorsitz vorgenommen wurde und dass sich zwei unabhängige Beobachter davon überzeugt haben, dass das Bewertungsverfahren fair und unter Wahrung der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit durchgeführt wurde; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die von ihm angewandt werden, um die vollständige Unabhängigkeit der Sachverständigen und Beobachter sicherzustellen und somit die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Bewertung der Angebote zu mindern;

Fehlen eines Sitzabkommens

15.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen umgehend, wie in seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 521/2008 vorgesehen, mit Belgien ein Sitzabkommen abschließen sollte, in dem die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens durch Belgien geregelt werden;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

16.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ARTEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

17.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

18.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

19.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

20.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

21.

begrüßt die Initiative des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, in seinen JTB Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

22.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um einen ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

23.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

24.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 des entsprechenden gemeinsamen Unternehmens Folgeinformationen zu liefern;

25.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 40.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 302 vom 19.11.2011, S. 3.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/333


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010

(2012/611/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (3),

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 des Rates vom 14. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 521/2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (4),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0110/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens FCH, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 40.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 302 vom 19.11.2011, S. 3.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

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L 286/334


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010

(2012/612/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0108/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 17.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 38.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, die durch Beschluss seines Verwaltungsrats vom 2. Februar 2009 angenommen wurde,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0108/2012),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative („das gemeinsame Unternehmen“) für innovative Arzneimittel im Dezember 2007 für einen Zeitraum von 10 Jahren gegründet wurde, um die Effizienz und Wirksamkeit der Arzneimittelentwicklung erheblich zu verbessern und auf lange Sicht zu erreichen, dass der Pharmaziesektor wirksamere und sicherere innovative Arzneimittel herstellt;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit dem 16. November 2009 eigenständig arbeitet;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

D.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum von zehn Jahren auf 1 000 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms aufgebracht werden;

E.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt des gemeinsamen Unternehmens im Haushaltsjahr 2010 auf 107 150 584 EUR belief;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Besorgnis fest, dass der Haushalt des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 und der Durchführungsplan erst am 16. März 2010 vom Verwaltungsrat angenommen wurden und dass das gemeinsame Unternehmen deshalb fast das gesamte erste Vierteljahr gezwungen war, bei Zahlungen auf die Haushaltsregel über die vorläufigen Zwölftel zurückzugreifen;

2.

erklärt sich besorgt darüber, dass die Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens nicht in der Lage waren, die wissenschaftlichen Prioritäten für den jährlichen Durchführungsplan rechtzeitig festzulegen und zu billigen, weshalb sich die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Haushaltsjahr 2010 bis zum 22. Oktober 2010 verzögerte;

3.

stellt fest, dass im endgültigen Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 107 150 584 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 29 009 840 EUR ausgewiesen waren; stellt fest, dass sich die Verwendungsraten für die verfügbaren Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen auf nur 6 % bzw. 35 % beliefen;

4.

erklärt sich besorgt über den geringen Ausführungsgrad des Haushaltsplans und damit auch bei den entsprechenden Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens; hebt hervor, dass der Kassenmittelbestand zum Ende des Jahres 70 731 612,03 EUR betrug, was 65 % der im Jahr 2010 verfügbaren Zahlungsermächtigungen entsprach;

5.

stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen anführte, die geringen Verwendungsraten für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen und der hohe Kassenmittelbestand seien auf Folgendes zurückzuführen:

die Verzögerungen bei der Festlegung der wissenschaftlichen Prioritäten und der Aufforderungsthemen des gemeinsamen Unternehmens, die Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und bei den diesbezüglichen Bewertungs- und Auswahlverfahren nach sich zogen;

die Vorfinanzierungszahlungen an erfolgreiche Kooperationsprojekte im Rahmen von Aufforderung 3, die erst im Jahr 2011 statt wie ursprünglich bewilligt im Jahr 2010 getätigt wurden, weil es in den ausgewählten Konsortien zu Verzögerungen kam, die sich auf die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung auswirkten;

fordert das gemeinsame Unternehmen und seine Mitglieder dennoch auf, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die wissenschaftlichen Prioritäten und Aufforderungsthemen rechtzeitig festgelegt werden und der Haushalt in den kommenden Finanzjahren ausgeglichen werden kann;

Bewertung der Zuwendungen in Form von Sachleistungen

6.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen im Dezember 2007 gegründet wurde und seit 16. November 2009 eigenständig arbeitet; erklärt sich sehr besorgt darüber, dass die Methoden für die Bewertung der Zuwendungen in Form von Sachleistungen, die gemäß der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens in seinen internen Vorschriften und Verfahren festzulegen sind, noch nicht vom Verwaltungsrat gebilligt worden sind und dass deshalb die Mitglieder des Europäischen Dachverbands der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA) im gemeinsamen Unternehmen nicht in der Lage waren, einen Bericht über die während des ersten Berichtszeitraums entstandenen Kosten zu erstellen, wie dies in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt ist;

7.

entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass die Beratungen über die anzuwendenden Methoden für die Bewertung der Zuwendungen in Form von Sachleistungen durch Mitgliedsunternehmen des EFPIA für die Projekte des gemeinsamen Unternehmens fortgeführt werden und dass nach der Billigung der überarbeiteten Musterfinanzhilfevereinbarung durch den Verwaltungsrat Einzelberichte über die Zuwendungen in Form von Sachleistungen erstellt werden; fordert das gemeinsame Unternehmen und seinen Verwaltungsrat nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde über die Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;

Auftragsvergabeverfahren

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens, dass es 2010 Leitlinien für Auftragsvergabeverfahren mit geringem Auftragswert angenommen hat, mit denen die Einhaltung des Allgemeinen Leitfadens der Kommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden soll und in denen die in seiner Finanzordnung über Auftragsvergabeverfahren festgelegten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge niedergelegt sind;

9.

stellt überdies fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2010 in Bezug auf die IT-Infrastruktur und Ex-post-Audits zwei Auftragsvergabeverfahren mit hohem Auftragswert durchgeführt hat, aus denen sich im Amtsblatt veröffentlichte Rahmenverträge ergeben haben; hebt hervor, dass diese Verfahren gemeinsam mit anderen gemeinsamen Unternehmen eingeleitet wurden; hält die Initiative der gemeinsamen Unternehmen, Auftragsvergabeverfahren gemeinsam durchzuführen, für interessant; ist der Ansicht, dass die gemeinsamen Unternehmen dadurch in die Lage versetzt würden, Skaleneffekte zu erzielen und mit dem Geld der Steuerzahler sparsam umzugehen; legt den gemeinsamen Unternehmen deshalb nahe, so oft wie möglich auf gemeinsame Auftragsvergabeverfahren zurückzugreifen;

10.

stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen Auftragsvergabeverfahren mit geringem Auftragswert für die Erstellung seiner Website, für die Organisation von Kommunikationsveranstaltungen während des betreffenden Jahres und für den Kauf von Büromöbeln in den neuen Räumlichkeiten eingeleitet hat;

11.

stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Rahmen seiner rechtlichen Verpflichtungen auf seiner Website eine Liste der vergebenen Aufträge veröffentlicht hat; nimmt zur Kenntnis, dass in der Liste die vergebenen Aufträge vom Zeitpunkt der Gründung des gemeinsamen Unternehmens bis zum 31. Oktober 2010 aufgeführt sind; dringt darauf, dass das gemeinsame Unternehmen die Liste der vergebenen Aufträge regelmäßig aktualisiert;

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Projektverhandlungen

12.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen am 22. Oktober 2010 eine dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht hat;

13.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2010 die Verhandlungen über die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abgeschlossen und damit begonnen hat, Kostenaufstellungen der Zuwendungsempfänger, die an Projekten beteiligt waren, die im Rahmen der ersten, von der Kommission verwalteten und im April 2008 eingeleiteten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert wurden, entgegenzunehmen und die diesbezüglichen Kosten zu erstatten;

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens, dass im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen außer bei der abschließenden Bewertung unabhängige Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Bewertungsgremien teilgenommen haben und dass der Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens darüber hinaus unabhängige Beobachter ersucht hat, an dem zweistufigen Bewertungsverfahren mitzuwirken; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es anwendet, um die vollständige Unabhängigkeit der Sachverständigen und Beobachter zu gewährleisten und dadurch die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Bewertung von Angeboten zu mindern;

15.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die unabhängigen Beobachter für die Erstellung von Berichten über die einzelnen Phasen des Bewertungsverfahrens verantwortlich sind; stellt außerdem fest, dass im September 2010 ein Aktionsplan auf der Grundlage des Berichts der unabhängigen Beobachter über die Bewertung der zweiten Phase veröffentlicht wurde und dass der Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens diese Maßnahmen im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umsetzt; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans zu informieren;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen mehrere Durchführungsmaßnahmen in seine betriebliche Abläufe integriert hat, um Interessenkonflikte zu verhüten; stellt insbesondere fest, dass alle Beteiligten an den Aktivitäten des gemeinsamen Unternehmens bewährte und entsprechend durchgesetzte verbindliche Regeln beachten müssen; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Verhütung von Interessenkonflikten und zur Verbesserung der Transparenz auszuarbeiten und der Entlastungsbehörde zur Verfügung zu stellen;

Interne Kontrollsysteme

17.

fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, sein internes Kontroll- und Finanzinformationssystem zu vollenden; fordert das gemeinsame Unternehmen insbesondere auf, wichtige Elemente seines internen Kontrollsystems wie Rechnungsführungsverfahren und -kontrollen im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss und der Erkennung und Messung der operativen Ausgaben einzurichten und zu dokumentieren;

18.

fordert darüber hinaus das gemeinsame Unternehmen und insbesondere dessen Rechnungsführer auf, die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe nach Maßgabe der Finanzordnung rechtzeitig zu formalisieren und zu validieren; nimmt die Antwort des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass die Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit der Rechnungsführung im Juni 2011 abgeschlossen wurde; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde diese Verzögerung zu erläutern;

19.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofes, dass das gemeinsame Unternehmen über eine für seine Größe und seinen Auftrag angemessene IT-Koordination und -Praxis verfügt; betont jedoch, dass die Formalisierung der Richtlinien und Verfahren für den Zyklus der strategischen IT-Planung und -Überwachung, das IT-Risikomanagement, den Plan für die Fortführung des Unternehmensbetriebs und den Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme dem Zeitplan hinterherhinkt; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen auszuarbeiten, um die Formalisierung der Richtlinien und Verfahren in den genannten Bereichen zu beschleunigen, und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

20.

weist darauf hin, dass die Ex-post-Prüfungsstrategie des gemeinsamen Unternehmens durch einen Beschluss des Verwaltungsrats vom 14. Dezember 2010 angenommen wurde; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, diese Strategie unverzüglich umzusetzen, indem es Vor-Ort-Kontrollen und Finanzprüfungen bei den Teilnehmern der von dem gemeinsamen Unternehmen finanzierten Forschungstätigkeiten durchführt, und der Entlastungsbehörde einen von seinem Exekutivdirektor erstellten Jahresbericht mit den Schlussfolgerungen aus diesen Prüfungen, den erteilten Empfehlungen und den auferlegten finanziellen Berichtigungen zu übermitteln;

Interne Prüfung

21.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde und in diesem Zusammenhang die Aufnahme der Bestimmung über die Befugnisse des internen Prüfers der Kommission im Hinblick auf den Gesamthaushaltsplan als Ganzes noch aussteht;

22.

stellt jedoch fest, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und der internen Prüfung des gemeinsamen Unternehmens klar definiert sind;

23.

nimmt die Anmerkungen des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, nach Abschluss der laufenden Überarbeitung der Rahmenfinanzregelung werde bewertet, ob eine klarere Definition der Funktionen des IAS in der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens notwendig sei;

24.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht 2010 des gemeinsamen Unternehmens, dass es im November 2010 seine eigene interne Auditstelle (IAC) eingerichtet hat;

25.

entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens an den Rechnungshof, dass die Funktionen der internen Auditstelle des gemeinsamen Unternehmens und des IAS im Zuge der Annahme der jeweiligen Audit-Charta des IAC bzw. der IAC im März 2011 klargestellt und formalisiert wurden; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass ein koordinierter strategischer Auditplan für den Zeitraum 2012–2014 erstellt wird, um sicherzustellen, dass die Wirkung geplanter Audits optimiert und Doppelarbeit von IAS und IAC so weit wie möglich reduziert wird; fordert deshalb das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Vorbereitung und Durchführung des strategischen Auditplans für den Zeitraum 2012–2014 zu informieren;

Ausführung

26.

stellt fest, dass die Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens eine Zwischenbewertung in Auftrag gegeben hat und der Schwerpunkt dieser Bewertung auf der Qualität, der Effizienz und dem Beitrag des gemeinsamen Unternehmens zur Verwirklichung der festgelegten Ziele lag;

27.

nimmt Kenntnis davon, dass in der Zwischenbewertung auf bestimmte Schwachstellen hingewiesen wurde:

die Strukturen der internen Verwaltung funktionieren noch nicht optimal;

es mangelte an vorausschauender Kommunikation;

das Beratungspotenzial mehrerer Interessenträger wurde nicht in vollem Umgang genutzt;

da das gemeinsame Unternehmen grundlegende Leistungsindikatoren weder festgelegt noch verwendet hat, besteht die Gefahr, dass die gesamte Initiative als diffus wahrgenommen wird;

stellt fest, dass die Zwischenbewertung im Dezember 2010 abgeschlossen wurde und darin sieben Empfehlungen formuliert werden; nimmt gebührend zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen zugesagt hat, sich nach den Empfehlungen in den Schlussfolgerungen der Zwischenbewertung zu richten und ihnen Folge zu leisten;

28.

fordert das gemeinsame Unternehmen deshalb auf, der Entlastungsbehörde die angenommenen Maßnahmen und einen Zeitplan für deren Umsetzung mitzuteilen, sich nach den Empfehlungen der Zwischenbewertung zu richten und regelmäßig über den neuesten Stand bei den erzielten Fortschritten zu berichten;

Fehlendes Abkommen mit dem Sitzstaat

29.

weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen umgehend, wie in seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 73/2008 vorgesehen, mit Belgien ein Sitzabkommen abschließen sollte, in dem die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens durch Belgien geregelt werden;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

30.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ARTEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

31.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

32.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

33.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

34.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

35.

begrüßt die Initiative des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

36.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um eine ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

37.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

38.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 der entsprechenden Agentur Folgeinformationen zu liefern;

39.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 17.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 38.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/341


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010

(2012/613/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (3), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0108/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 17.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 38.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/342


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

(2012/614/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Delegation des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, die dem ITER in Cadarache vom 16.-18. Mai 2011 einen Besuch abgestattet hat,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0113/2012),

1.

erteilt dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010,

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 24.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Delegation des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, die dem ITER in Cadarache vom 16.-18. Mai 2011 einen Besuch abgestattet hat,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, die am 22. Oktober 2007 durch Beschluss des Vorstands des gemeinsamen Unternehmens angenommen wurde (nachstehend „ITER-Finanzordnung“),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0113/2012),

A.

in der Erwägung, dass das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (nachstehend „das gemeinsame Unternehmen“) im März 2007 für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet wurde;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, dass sich die ITER-Finanzordnung auf die Rahmenfinanzregelung stützt, die kürzlich geändert wurde, um sie mit den an der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan vorgenommenen Änderungen in Einklang zu bringen;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof am 9. Oktober 2008 die Stellungnahme Nr. 4/2008 zur ITER-Finanzordnung abgegeben hat;

E.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit 18. März 2008 autonom arbeitet;

F.

in der Erwägung, dass bei der Gründung des gemeinsamen Unternehmens der Richtbetrag der Mittel, die für den Zeitraum 2007 bis 2014 für notwendig erachtet wurden, mit insgesamt 9 653 000 000 EUR angegeben wurde;

G.

in der Erwägung, dass der endgültige Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 444 100 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 241 700 000 EUR umfasste;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand im Januar 2010 den Rücktritt des ersten Direktors des gemeinsamen Unternehmens angenommen hat;

2.

nimmt mit Sorge Kenntnis von dem Hinweis des Rechnungshofs, dass sich der Mittelbedarf des ITER gegenüber dem Richtbetrag der für den Zeitraum 2007-2014 für notwendig erachteten Mittel deutlich erhöht hat;

3.

stellt fest, dass der ursprünglich verabschiedete Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 447 440 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 254 900 000 EUR vorsah; entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen des gemeinsamen Unternehmens, dass sein Haushaltsplan 2010 zweimal berichtigt wurde; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass mit den beiden Berichtigungshaushaltsplänen vier Ziele verfolgt wurden, nämlich

den Beitrag von Euratom zu den Verwaltungsausgaben um 3 300 000 EUR zu senken, um den ursprünglichen Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens und den Gesamthaushaltplan der Union für 2010 vollständig miteinander in Einklang zu bringen;

den Beitrag des Gaststaats des ITER zu aktualisieren: es wurde eine Belastungsanzeige in Höhe des gesamten im Haushaltsplan vorgesehenen Betrags von 13 600 000 EUR für die Zahlung des französischen Beitrags für 2010 ausgestellt; auf der Grundlage einer Veranschlagung der tatsächlichen Zahlungen wurden 2010 Mittel in Höhe von 8 000 000 EUR eingezogen;

die Mitgliedsbeiträge zu aktualisieren: das gemeinsame Unternehmen hat eine Ergänzungszahlung zu den Mitgliedsbeiträgen für 2009 erhalten, doch haben Italien und Ungarn ihre Beiträge zum Haushaltsplan 2010 trotz mehrmaliger Erinnerungen nicht gezahlt;

andere zusätzliche Einnahmen — Verzinsung des französischen Beitrags (104 506,54 EUR), Zinsen auf dem „Girokonto“ (34 629,49 EUR) und Erstattung durch das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (1 389,00 EUR) — auszuweisen;

4.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen nach eigenen Angaben seine im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen zu 99,9 % in Anspruch genommen hat; sorgt sich jedoch über die Verzögerungen bei der Durchführung der Tätigkeiten, die dazu führten, dass bei den Zahlungsermächtigungen nur eine Verwendungsrate von 63,4 % erzielt wurde;

5.

nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass aus 2009 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 106 800 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 52 200 000 EUR übertragen worden waren und dass diese Mittel hauptsächlich vom Gaststaat des ITER stammten und für den Bau des ITER bestimmt waren;

6.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen des gemeinsamen Unternehmens, dass bei den Verwaltungsmitteln Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 090 550,73 EUR und bei den operativen Mitteln Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 713 452,82 EUR in Abgang gestellt wurden;

7.

nimmt mit Sorge Kenntnis von dem hohen Kassenmittelbestand, der sich zum Ende des Jahres auf 78 800 000 EUR belief, was 26,8 % der im Jahr 2010 verfügbaren Zahlungsermächtigungen entsprach;

Auftragsvergabe und Finanzhilfen

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) des gemeinsamen Unternehmens für 2010, dass 44 Aufträge im Gesamtwert von 826 000 000 EUR vergeben wurden; stellt insbesondere fest, dass 42 Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen eingeleitet, 43 Bewertungen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen abgeschlossen und 43 Auftragsverträge unterzeichnet wurden; entnimmt dem JTB ferner, dass das gemeinsame Unternehmen insgesamt fünf Verfahren für Aufträge über administrative Leistungen ausgeschrieben, sieben Aufträge über administrative Leistungen im Gesamtwert von 6 000 000 EUR vergeben und sechs Auftragsverträge unterzeichnet hat;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass insgesamt 16 Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen veröffentlicht, 21 Bewertungen abgeschlossen, 23 Vereinbarungen zuerkannt und 29 Vereinbarungen unterzeichnet wurden;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof eine Stichprobe von neun Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und sechs Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen geprüft hat; ist darüber besorgt, dass bei drei der neun geprüften Verfahren für die Vergabe von Aufträgen jeweils nur ein Angebot eingereicht wurde; ist auch darüber besorgt, dass bei den Finanzhilfen durchschnittlich nur ein Vorschlag pro Aufforderung einging; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Sicherstellung des größtmöglichen Wettbewerbs zu entwickeln und sich bei der Vorbereitung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, ihrer Veröffentlichung, der Bewertung und der Auftragsverwaltung vom Grundsatz der Kosteneffizienz leiten zu lassen;

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die vom gemeinsamen Unternehmen vor Leistung der Zahlungen im Rahmen von Finanzhilfevereinbarungen vorgenommenen Kontrollen nicht ausreichend dokumentiert sind, um Gewähr für die Erfüllung der finanziellen Auflagen und die Förderfähigkeit der zugrunde liegenden Ausgaben zu bieten; hebt hervor, dass der Interne Prüfer des gemeinsamen Unternehmens auch festgestellt hat, dass der für die Ex-ante-Kontrollen vor Leistung von Zahlungen zu Kostenerstattungsanträgen gewählte Ansatz nicht wirksam und für die Bearbeitung von Kostenaufstellungen nicht gut geeignet ist; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine vor Leistung der Zahlungen stattfindenden Kontrollen zu verstärken und die Entlastungsbehörde über die Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;

12.

stellt fest, dass die Liste der Auftragnehmer und Finanzhilfeempfänger nicht auf der Website des gemeinsamen Unternehmens öffentlich zugänglich ist, und ist besorgt über diesen Mangel an Transparenz; fordert daher das gemeinsame Unternehmen auf, dem Beispiel der gemeinsamen Unternehmen Clean Sky, FCH, IMI und SESAR zu folgen und seine Website dahingehend zu aktualisieren, dass es für 2010 und für die vorausgegangenen Haushaltsjahre eine vollständige Liste der Auftragnehmer und Finanzhilfeempfänger veröffentlicht;

Interne Kontrollsysteme

13.

stellt mit Sorge fest, dass die internen Kontrollsysteme des gemeinsamen Unternehmens noch nicht vollständig so eingerichtet und umgesetzt wurden, wie es seine Finanzordnung vorschreibt; bedauert außerdem, dass Bedenken bezüglich der Finanzabläufe und der Aufgabentrennung geäußert wurden; erkennt an, dass am 1. Januar 2011 eine neue Organisationsstruktur in Kraft getreten ist; stellt jedoch fest, dass die Zuständigkeit für die Finanzabläufe noch nicht vollständig festgelegt war und dass Schlüsselstellen des gemeinsamen Unternehmens noch immer nicht besetzt waren;

14.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Verfahrensabläufe, aus denen die Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) die Finanzinformationen beziehen, zu validieren; dringt ferner darauf, dass das gemeinsame Unternehmen ein geeignetes, in die Systeme für Haushalts- und Finanzberichterstattung integriertes Instrument zur Verwaltung der Aufträge über operative Leistungen einrichtet;

15.

begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen der Forderung der Entlastungsbehörde nachgekommen ist und einen Auditausschuss eingesetzt hat, der unmittelbar dem Vorstand gegenüber verantwortlich ist;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen mit der Ausarbeitung einer Ex-post-Prüfungsstrategie begonnen hat, die dazu dient, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu bewerten, und die 2012 umgesetzt werden soll; hebt hervor, dass das gemeinsame Unternehmen seit März 2008 autonom arbeitet;

Interne Prüfung

17.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde, um die Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission für den Gesamthaushaltsplan als Ganzes aufzunehmen;

18.

stellt jedoch fest, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und der internen Prüfung des gemeinsamen Unternehmens klar definiert sind.

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und Fehlen eines Sitzabkommens

19.

hält es für wichtig, dass die Frist für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge von allen Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens eingehalten wird; nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand Maßnahmen zur Erhebung von Verzugszinsen bei verspäteter Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrags gebilligt hat.

20.

nimmt zur Kenntnis, dass zwischen dem Königreich Spanien und dem gemeinsamen Unternehmen zwar ein Sitzabkommen über Standort und Unterstützung sowie über Vorrechte und Befreiungen abgeschlossen wurde, dem gemeinsamen Unternehmen aber noch keine dauerhaften Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden; stellt allerdings fest, dass das gemeinsame Unternehmen vorübergehend bereitgestellte Räumlichkeiten nutzt, für deren Kosten das Königreich Spanien aufkommt;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

21.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ARTEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

22.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

23.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

24.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

25.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

26.

begrüßt die Initiative von ARTEMIS, in seinen JTB Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

27.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um einen ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

28.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

29.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 des entsprechenden gemeinsamen Unternehmens Folgeinformationen zu liefern;

30.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 24.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/348


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

(2012/615/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Delegation des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, die dem ITER in Cadarache vom 16.-18. Mai 2011 einen Besuch abgestattet hat,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0113/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 24.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

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L 286/349


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010

(2012/616/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (3), insbesondere auf Artikel 4b,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0114/2012),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 32.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (3), insbesondere auf Artikel 4b,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens SESAR, die vom Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens am 28. Juli 2009 angenommen wurde (SESAR-Finanzordnung),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0114/2012),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen SESAR („das gemeinsame Unternehmen“) im Februar 2007 gegründet wurde, um die Maßnahmen des Projekts SESAR (Single European Sky Air Traffic Management Research — Forschungsprogamm zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum) zu verwalten;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit August 2007 autonom arbeitet;

C.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen Eigentümer aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte ist, die von dem gemeinsamen Unternehmen für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts im Einklang mit den vom gemeinsamen Unternehmen mit seinen Mitgliedern geschlossenen spezifischen Vereinbarungen geschaffen oder diesem übertragen werden;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

E.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof im April 2010 die Stellungnahme Nr. 2/2010 zur SESAR-Finanzordnung abgegeben hat;

F.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts 2008-2013 auf 2 100 000 000 EUR beläuft;

G.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 auf 143 000 000 EUR belief;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

nimmt zur Kenntnis, dass der endgültige Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 135 000 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 143 000 000 EUR umfasste; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen 97,3 % und bei den Zahlungsermächtigungen 82,2 % betrug;

2.

erkennt die Feststellung des Rechnungshofs an, dass das gemeinsame Unternehmen am Jahresende 2010 ein positives Haushaltsergebnis in Höhe von 53 500 000 EUR hatte und dass sich seine Einlagen in Bankkonten auf 57 200 000 EUR beliefen; stellt fest, dass diese Situation aus folgenden Posten resultiert:

Beiträge der Mitglieder: 55 600 000 EUR,

Ergebnis für das vorausgegangene Jahr: 86 500 000 EUR,

Zahlungen an das gemeinsame Unternehmen: 84 900 000 EUR,

Mittelübertragungen: 3 700 000 EUR;

3.

erinnert das gemeinsame Unternehmen daran, dass diese Situation gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs verstößt; stellt jedoch fest, dass das gemeinsame Unternehmen dem Rechnungshof antwortet, dass sich der Barsaldo 2010 gegenüber 2009 um 34 % verringert habe und dass von den 55 600 000 EUR der Mitgliedsbeiträge 43 800 000 EUR in den letzten Wochen des Jahres 2010 eingegangen seien, um die Finanzierung der Aktivitäten im Jahr 2011 sicherzustellen; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zu entwickeln, um seinen Haushalt ausgeglichen zu halten, und die Entlastungsbehörde über diese Angelegenheit zu unterrichten;

4.

betont, dass gemäß Artikel 6 der Finanzordnung des SESAR Ausgaben nur im Rahmen der bewilligten Mittel gebunden bzw. bewilligt werden dürfen; ist ernsthaft besorgt, dass bei zwei Haushaltslinien — Verwaltungsausgaben, Studien und Entwicklung — die bewilligten Ausgaben die Haushaltsermächtigungen um 11 % bzw. 9 % überschritten; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen darauf hinweist, dass es sämtliche Zahlungsermächtigungen nur auf einmal in den Gesamthaushaltsplan für 2007-2016 einstellen kann, um ein Überschreiten der Obergrenze des Gesamthaushaltsplans zum Ende der Entwicklungsphase des SESAR im Jahr 2016 zu vermeiden; erinnert das gemeinsame Unternehmen daran, dass es seine eigene Finanzordnung einhalten muss, und erwartet, dass in den zukünftigen Haushaltsjahren die bewilligten Ausgaben die Haushaltsermächtigungen nicht überschreiten;

Interne Kontrollsysteme

5.

stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2010 mit dem Einsatz der auch von der Kommission genutzten Systeme für die Finanzberichterstattung (ABAC und SAP) begann; bedauert, dass das Verwaltungssystem für das Betriebsprogramm des gemeinsamen Unternehmens nicht in diese Systeme für die Finanzberichterstattung einbezogen war und dass Ende 2010 die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe noch nicht gemäß der Finanzordnung des SESAR vom Rechnungsführer validiert worden waren;

6.

nimmt die Feststellung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass es ein Verwaltungssystem für das Betriebsprogramm entwickelt habe, das die Finanz- und Haushaltsinformationen ergänzt, und dass es der Ansicht ist, dass es seine Systeme so weit integriert habe, wie dies angesichts der Einschränkungen, denen es bei der Anwendung der ABAC- und SAP-Systeme unterliegt, möglich ist; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen plante, bis Ende 2011 ABAC Assets und ABAC Contract einzuführen, und dass der Bericht des Rechnungsführers zur Validierung der lokalen Systeme im Jahr 2011 abgeschlossen werden sollte;

7.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über folgende Angelegenheiten zu unterrichten;

Art der Einschränkungen, denen das gemeinsame Unternehmen bei der Anwendung der ABAC- und SAP-Systeme unterliegt;

Stand der Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe und insbesondere der lokalen Systeme;

8.

fordert das gemeinsame Unternehmen dennoch nachdrücklich auf, seine Systeme für die Finanzberichterstattung (ABAC und SAP) mit seinem Verwaltungssystem für das Betriebsprogramm abzustimmen, um eine Zuordnung von Kosten auf konkrete Arbeitsprojekte und die Ermittlung von Finanzierungsquellen für operative Kosten zu ermöglichen,

Projektmanagement

9.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens 2010, dass das SESAR-Programm aus 304 Projekten bestand, von denen 171 im Jahr 2009 eingeleitet wurden, und 114 zusätzliche Programme im Jahr 2010 begonnen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass sich 80,9 % der Projekte in der Durchführungsphase befinden, ohne die Projekte, die gestrichen (3) oder verschoben (10) wurden; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen für jedes gestrichene oder verschobene Projekt eine Rechtfertigung liefert und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen erläutert hat; stellt insbesondere im Hinblick auf die derzeit verschobenen Projekte fest, dass:

sich etwa 60 % auf Tätigkeiten beziehen, die erste ausgereifte Ergebnisse anderer Projekte voraussetzen, bevor sie erneut gestartet werden;

sich etwa 20 % auf Projekte beziehen, die keine sichere Verknüpfung mit anderen Programmaktivitäten aufweisen können;

und die verbleibenden 20 % wegen fehlender klarer Verbindungen zum zukünftigen Einsatzkonzept oder wegen fehlender Verbindung zum Generalplan verschoben wurden;

10.

fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde weiterhin über den Stand der Durchführung der Projekte des SESAR-Programms zu unterrichten und die erzielten Ergebnisse vorzustellen;

Ausführung

11.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die effiziente Anwendung der Bestimmungen über den einheitlichen europäischen Luftraum zu steigern, um so auch die Effizienz der Investitionen in das SESAR-Projekt zu erhöhen;

12.

weist auf die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzmittel hin und betont, wie wichtig das gemeinsame Unternehmen für die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums ist;

13.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass eine umfassende Überprüfung des Konzepts zur Umsetzung des SESAR-Programms durchgeführt wurde, und dass deren Ergebnisse die Notwendigkeit aufzeigten, die übergeordneten Ziele des Programms in ein eher technisches und operatives Niveau aufzuschlüsseln und detailliert zu bestimmen, was wann von wem zu tun ist, so dass die geprüften von SESAR durchzuführenden Arbeiten klar festgelegt werden, die sowohl zu den Zielen der Entwicklungsphase des SESAR als auch zu den spezifischen strategischen Zielen 2012 beitragen; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zu entwickeln, um den Ergebnissen der umfassenden Überprüfung gerecht zu werden;

14.

stellt darüber hinaus fest, dass Ende 2009 beschlossen wurde, einen gemeinsamen SESAR-Ausführungsrahmen zu schaffen, um ein angemessenes Programm-/Projektmanagement durch gestraffte Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten zu gewährleisten; stellt fest, dass der Ausführungsrahmen Ende 2010 vollständig festgelegt und zu 85 % umgesetzt ist und angewendet wird; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den derzeitigen Stand der Umsetzung und Anwendung des Ausführungsrahmens und die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

15.

erkennt an, dass die Kommission 2010 die erste Zwischenbewertung des gemeinsamen Unternehmens durchgeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass in der Bewertung die Fähigkeit des gemeinsamen Unternehmens unterstrichen wird, optimal den Bedürfnissen der Luftraumnutzer und Dienstleister zu entsprechen; ist dennoch der Ansicht, dass die Zwischenbewertungen und Bewertungen durch externe und unabhängige Experten vorgenommen werden sollten;

Interne Prüfungen

16.

begrüßt die Tatsache, dass der Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens Ende 2010 die Interne Auditstelle (Internal Audit Capability — IAC) eingerichtet und den ehemaligen internen Prüfer ernannt hat, um die Leitung der IAC zu übernehmen, und das IAC-Auditprogramm für 2011 gebilligt hat;

17.

entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss, dass das gemeinsame Unternehmens im Mai 2010 einen Rahmenvertrag für Auditdienstleistungen unterzeichnet hat;

18.

begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen und die Kommission Maßnahmen getroffen haben, mit denen eine klarere Definition der jeweiligen operativen Funktion des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und des Amts des Internen Prüfers innerhalb des gemeinsamen Unternehmens gewährleistet wird, wenngleich festzustellen ist, dass die Satzung des gemeinsamen Unternehmens nicht geändert wurde,

19.

stellt mit Genugtuung fest, dass der IAS seine Verantwortlichkeiten nach der allgemeinen Haushaltordnung als interner Prüfer der gemeinsamen Unternehmen bestätigt hat und dass der Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens die Charta seines Internen Auditdienstes entsprechend geändert hat;

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

20.

ist besorgt darüber, dass die Frist für die Zahlung der Geldbeiträge für das gemeinsame Unternehmen von seinen Mitgliedern nicht beachtet wurde; stellt fest, dass die Zahlungsverzögerungen zwischen 12 und 113 Tagen betrugen und dass Ende 2010 zwei Mitglieder noch überhaupt keinen Beitrag gezahlt hatten; nimmt die Antwort des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass diese Beiträge Anfang 2011 eingegangen seien;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

21.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, Artemis, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

22.

stellt fest, dass sich der Gesamtrichtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

23.

stellt fest, dass sich der Gesamtbeitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

24.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

25.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

26.

begrüßt die Initiative des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

27.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um eine ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

28.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

29.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 der entsprechenden Agentur Folgeinformationen zu liefern;

30.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die effiziente Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 32.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

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Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/355


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010

(2012/617/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (3), insbesondere auf Artikel 4b,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0114/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 32.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/356


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/618/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0105/2012),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(4)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0105/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (6) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur aufforderte, ihre Bemühungen zur Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsverfahren fortzuführen, um eine umfangreichere Medienberichterstattung über ihre Erkenntnisse zu bewirken, da derartige Maßnahmen zu transparenteren Arbeitsmethoden und einem größeren Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Agentur führen können,

das Verfahren der Agentur für besorgniserregend hielt, Mittelübertragungen zur Aufstockung einer Haushaltslinie vorzunehmen, um die erste Quartalsmiete 2010 für die Räumlichkeiten der Agentur zu zahlen, die damit zu Lasten des Haushalts für das Jahr 2009 ging, da diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellt,

die Agentur aufforderte, die Schwachstellen in Bezug auf ihre Einstellungsverfahren zu beheben, die die Transparenz dieser Verfahren gefährdeten;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für 2010 auf insgesamt 50 600 000 EUR belief, was gegenüber ihrem Haushalt für das Jahr 2009 eine Zunahme um 26 % darstellt; in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für das Jahr 2010 35 258 000 EUR betrug, was gegenüber ihrem Beitrag für das Jahr 2009 von 34 560 000 EUR (7) einen Anstieg um 2 % darstellt;

1.

schiebt die Entlastung der Agentur in Erwartung ausführlicher Antworten und Maßnahmen in Bezug auf die abgegebenen kritischen Anmerkungen und Forderungen auf;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt fest, dass die Ausführungsraten des Haushaltsplans der Agentur in Bezug auf Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei 100 % bzw. 90,75 %; lagen;

3.

entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss der Agentur, dass sie im Haushaltsjahr 2010 Zahlungen in Höhe von insgesamt 38 898 533,88 EUR geleistet hat;

4.

stellt fest, dass die Fassade des Gebäudes während eines Zeitraums von fünf Monaten (22. Mai 2010 bis Oktober 2010) mit einer grünen Abdeckung verhüllt war, die 294 641 EUR kostete und von den Unternehmen Ramboll als Hauptauftragnehmer und Green Fortune realisiert wurde; erklärt seine Verwunderung darüber, dass diesbezüglich kein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt wurde; fordert die Direktorin der Agentur auf, Einzelheiten darüber offenzulegen, wie die Unternehmen als Auftragnehmer ausgewählt wurden; entnimmt dem Schreiben der Direktorin der Agentur vom 11. April 2012, dass diese Kosten über die Haushaltslinie „2 1 4 0 — Herrichtung der Diensträume“ (180 872 EUR) und „3 3 2 3 — Kommunikation“ (113 769 EUR) abgedeckt wurden; betont, dass die Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltslinie 2 1 4 0 entgegen der Überzeugung des Verwaltungsleiters der Agentur von 85 000 EUR auf 271 049 EUR angehoben wurden; stellt darüber hinaus fest, dass der Verwaltungsleiter seit Mai 2010 im Krankenstand ist und diese Funktion seitdem von einem Interimsleiter ausgeübt wird; entnimmt dem Schreiben der Direktorin vom 30. April 2012, dass die Haushaltslinie 2 1 4 0 durch eine Mittelübertragung in Höhe von 180 872 EUR aus der Haushaltslinie „2 1 0 0 — Miete“ aufgestockt wurde; weist darauf hin, dass die Agentur die Miete für das erste Quartal 2010 im Dezember 2009 bezahlt hat, wodurch sie die Rückzahlung dieses Betrags an die Kommission verhindert bzw. den an die Kommission zurückzuzahlenden Betrag entsprechend verringert hat; fordert die Agentur daher auf, der Entlastungsbehörde zu erläutern, warum der Haushaltslinie „Miete“180 872 EUR entnommen wurden, obwohl die Miete einen vertraglich festgelegten Betrag darstellt, und Informationen und schriftliche Belege über die Verfahren zur Übertragung von Mitteln vorzulegen; erwartet, dass die Agentur alle geforderten Maßnahmen bis Ende August 2012 abschließt;

5.

stellt fest, dass die Agentur im Dezember 2011 einen Rahmendienstleistungsvertrag im Bereich Medienüberwachung für einen Zeitraum von 48 Monaten im Gesamtwert von 250 000 EUR vergeben hat und dass dieser Betrag viel höher ist als jener für vergleichbare Dienstleistungen, die in den vorangegangenen Jahren erbracht wurden; merkt an, dass die Agentur auf der Grundlage dieses Vertrags jährlich durchschnittlich 62 500 EUR für Medienüberwachung ausgeben wird, und ist der Auffassung, dass diese ein übermäßig hoher Betrag ist, der dem Grundsatz der effizienten Nutzung der Gelder der Steuerzahler entgegensteht;

Mittelübertragungen

6.

entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss der Agentur, dass aus dem Jahr 2010 Mittel in Höhe von 12 809 551,05 EUR auf das Jahr 2011 übertragen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei 8 941 279 EUR der insgesamt übertragenen Mittel um mehrjährige externe zweckgebundene Einnahmen handelt, die dem Grundsatz der Jährlichkeit nicht unterliegen;

7.

entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss der Agentur, dass 585 282,87 EUR an aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Zahlungsermächtigungen in Abgang gestellt wurden; entnimmt den Unterlagen der Agentur, dass dieser Betrag niedriger ist als jener der im Jahr 2009 in Abgang gestellten Mittel (693 127,02 EUR); stellt daher fest, dass der Rate der in Abgang gestellten Mittel, die bei nur 1,5 % liegt, entnommen werden kann, dass sich die Vorabplanung des Bedarfs an finanziellen Mitteln verbessert hat;

8.

äußert sein Bedauern darüber, dass der Rechnungshof nicht der Ansicht ist, dass das Volumen der übertragenen und der in Abgang gestellten Mittel der Agentur in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 Erwähnung finden sollte;

Vergabeverfahren

9.

nimmt die Stellungnahme der Agentur über die Prüfung der Vergabeverfahren in den Bereichen Kantinenleistungen, Reinigungsdienste, Sicherheitsdienste und Möbel durch den Rechnungshof im Oktober 2011 zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Ende September 2012 die Ergebnisse dieser Prüfung und ihre diesbezüglichen Antworten und Maßnahmen vorzulegen;

10.

fordert den Internen Auditdienst (IAS) auf, die Verträge der Agentur in den Bereichen Kantinenleistungen, Reinigungsdienste, Sicherheitsdienste und Mobiliar zu prüfen, um festzustellen, ob den Grundsätzen des größtmöglichen Wettbewerbs und des bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Rahmen der Vorbereitungs-, Veröffentlichungs- und Bewertungsphase sowie der Vertragsverwaltung Rechnung getragen wurde, und die Entlastungsbehörde zu einem angemessenen Zeitpunkt über seine Ergebnisse in Kenntnis zu setzen;

Personal

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Einstellungsverfahren im Einklang mit den Anmerkungen der Entlastungsbehörde und des Rechnungshofs überarbeitet hat, um den Schwachstellen bei den Stellenausschreibungen, der Dokumentation der Entscheidungen des Prüfungsausschusses, den Schwellen in Zusammenhang mit einer Einladung zu einem Bewerbungsgespräch und bei den Protokollen dieser Gespräche entgegenzuwirken;

12.

entnimmt darüber hinaus dem jährlichen Managementplan, dass die Agentur die für die Europäische Umweltagentur vorgesehene Personalpolitik umgesetzt hat, die die Grundlagen der Personalentwicklung umfasst;

13.

wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2010 7 interne und 40 externe Bewerber eingestellt wurden; nimmt die Aufteilung der internen Bewerber nach ihrem Status — 1 Beamter, 5 Bedienstete auf Zeit und 1 Vertragsbediensteter — und die Aufteilung der eingestellten externen Bewerber nach ihrem Status — 1 Beamter, 13 Bedienstete auf Zeit, 29 Vertragsbedienstete und 4 nationale Experten — zur Kenntnis; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass in den vergangenen fünf Jahren 12 Gastwissenschaftler in den Räumen der Agentur tätig waren; fordert die Agentur im Sinne einer verbesserten Transparenz auf, die Veröffentlichung der Lebensläufe der Gastwissenschaftler abzuschließen und dabei zumindest Angaben zu deren Bildungsweg und beruflicher Laufbahn zu machen;

Strategie der Agentur für den Zeitraum 2009–2013

14.

begrüßt, dass die Tätigkeiten der Bediensteten und der Verwaltung der Agentur, die Verfahren der Qualitätskontrolle, die Produkte und Dienstleistungen sowie die Verwaltungs- und die Gebäudedienste durch einen strategischen Bereich der „EUA-Strategie 2009–2013“ abgedeckt sind;

15.

fordert die Agentur auf, Maßnahmen, Ressourcen und Ergebnisse stärker miteinander zu verknüpfen;

Interessenkonflikte

16.

nimmt zur Kenntnis, dass die Exekutivdirektorin der Agentur neben ihrer Tätigkeit für die Agentur von Juni 2010 bis April 2011 Treuhänderin und Mitglied des internationalen Beirats von Earthwatch war, einer gemeinnützigen internationalen Umweltorganisation, in deren Rahmen Menschen weltweit Teilhabe an wissenschaftlicher Feldforschung und Bildung ermöglicht wird, und dass sie Berichten zufolge auch dem europäischen Beirat von Worldwatch Europe angehörte; räumt ein, dass sie gemäß einer von ihr abgegebenen Stellungnahme im April 2011 auf Anraten des Präsidenten des Rechnungshofs aufgrund potenzieller Interessenkonflikte von ihren Ämtern bei Earthwatch zurückgetreten ist;

17.

ist ernsthaft besorgt über die Tatsache, dass im Jahr 2010 29 Bedienstete der Agentur, einschließlich der Exekutivdirektorin, und während diese noch für Earthwatch tätig war, Forschungsreisen mit einer Dauer von bis zu zehn Tagen zu verschiedenen Projekten zur biologischen Vielfalt in der Karibik und im Mittelmeerraum unternahmen, die von Earthwatch organisiert wurden und für die die nichtstaatliche Organisation der Exekutivdirektorin der Agentur zufolge von der Agentur insgesamt 33 791,28 EUR erhalten hat;

18.

erkennt an, dass fachbezogene Schulungsmaßnahmen Teil der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter sind und nimmt die Gesamtsumme zur Kenntnis, die für diese Schulungsmaßnahmen entrichtet wurde;

19.

erklärt seine Verwunderung darüber, dass das am 5. November 2010 gegründete Worldwatch-Institut Europa die Adresse der Agentur verwendete und die Räumlichkeiten der Agentur für sich nutzte, ohne Nutzungsgebühren an die Agentur zu entrichten, demnach also Räumlichkeiten nutzte, die über den Haushalt der EU finanziert werden; bedauert, dass die Direktorin sich in ihrem Schreiben vom 30. April 2012 lediglich auf das Worldwatch-Institut USA und nicht auf das Worldwatch-Institut Europa bezieht, das die Räumlichkeiten der Agentur mietfrei nutzte; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Exekutivdirektor des Worldwatch-Instituts Europa als Gastwissenschaftler der Agentur tätig war; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde diesbezüglich bis Ende August 2012 konkrete Einzelheiten und Belege vorzulegen, einschließlich Informationen über den Mitarbeiter der Agentur, der dies genehmigt hatte, über das Enddatum der Nutzung der Räumlichkeiten der Agentur durch das Worldwatch-Institut Europa sowie darüber, ob die Arbeit des betreffenden Gastwissenschaftlers der Agentur im Namen des Worldwatch-Instituts Europa oder im Namen der Agentur veröffentlicht wurde;

20.

empfiehlt zwar eine Zusammenarbeit der Agentur mit nichtstaatlichen Umweltorganisationen, wie sie auch von anderen Fachagenturen betrieben wird, erinnert jedoch daran, dass selbst der geringste Anschein eines Interessenkonflikts dem Vertrauen der Bürger in die Institutionen abträglich ist und bei den Steuerzahlern Bedenken auslöst;

21.

fordert die Agentur auf, im Sinne der Förderung der Transparenz, d. h. zur Vermeidung und Bekämpfung von Interessenkonflikten, unverzüglich einen Aktionsplan zu verabschieden, in dessen Rahmen sie auf ihrer Website die Interessenerklärungen und, sofern diese noch nicht verfügbar sind, die Lebensläufe — einschließlich zumindest Angaben zu Bildungsweg und beruflicher Laufbahn — der Führungskräfte, der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats, der Experten und der Mitglieder des Verwaltungsrats bis 30. Juni 2012 veröffentlicht; vertritt die Auffassung, dass es derartige Maßnahmen der Entlastungsbehörde und der Öffentlichkeit ermöglichen würden, Qualifikationen einzusehen und potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen;

Ausführung

22.

nimmt die Initiative der Agentur zur Kenntnis, weiterhin regelmäßig eine unabhängige externe Bewertung auf der Grundlage ihrer Gründungsverordnung (EWG) Nr. 1210/90 und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Arbeitsprogramme vorzulegen; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die nächste Bewertung im Jahr 2012 vorgenommen und ihr Schwerpunkt auf der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Umsetzung der Strategie der Agentur liegen wird;

23.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Leistung im Rahmen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und interner Verwaltungssysteme, die sich an vier miteinander verknüpften Perspektiven (Finanzen, Kunden, Wirtschaft, Lernen und Wachstum) orientieren, misst;

24.

entnimmt einer Reihe von Kommentaren im jährlichen Managementplan der Agentur, dass sie Anstrengungen dahingehend unternimmt, ein Netzwerk zwischen verschiedenen internationalen Einrichtungen, Einrichtungen der Union, dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) und dem Wissenschaftlichen Beirat aufzubauen, um Kontakte zu Forschungs- und Wissenschaftskreisen zu pflegen und Ergebnisse, insbesondere Informationen und Daten, die sich aus Forschungstätigkeiten auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene ergeben, besser verbreiten zu können und systematischer nutzbar zu machen;

25.

nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2011 infolge der Aufforderung der Entlastungsbehörde im Rahmen der Entlastung für das Jahr 2009 ihre Anstrengungen im Hinblick darauf verstärkt hat, die breite Öffentlichkeit besser zu erreichen, und Pilotprojekte gestartet hat, in deren Rahmen die sozialen Medien als Mittel zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit genutzt werden;

26.

fordert die Agentur auf, der Haushaltsbehörde, insbesondere der Haushaltskontrollbehörde, detaillierte Informationen vorzulegen über

die Mittel, die die Agentur zur Ausarbeitung ihrer Berichte, Dokumente und anderen Produkte verwendet;

die Anzahl der im Jahr 2010 bereitgestellten Berichte und anderen Produkte;

den möglichen nachweislichen Mehrwert, den die Berichte der Agentur im Vergleich zu den Umweltberichten anderer Einrichtungen aufweisen;

gegebenenfalls die Verfahren zur Validierung der Daten, die die Mitgliedstaaten einreichen, die Häufigkeit der Validierung und Informationen darüber, wie diese Daten von der Agentur genutzt werden;

27.

stellt erfreut fest, dass die Agentur 2010 besonderen Nachdruck auf die biologische Vielfalt, die globale Umwelt- und Sicherheitsbeobachtung (GMES), die Plattform „Eye on Earth“ und den Bericht „Die Umwelt in Europa — Zustand und Aussichten 2010“ (SOER) gelegt hat;

28.

möchte die Agentur ermutigen, ihre Bemühungen um eine Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsmethoden fortzusetzen, um zu erreichen, dass in den Medien mehr über ihre Ergebnisse berichtet wird, um auf diese Weise die öffentliche Debatte anzuregen und die Bandbreite der öffentlich zugänglichen Umweltinformationen über wichtige Umweltfragen, wie z. B. Klimawandel, biologische Vielfalt und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu erweitern;

Interne Prüfung

29.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung des Bereichs „Kontrolle der Verwaltung (Management Plan System — MPS)/Überwachung der Tätigkeiten“ durchgeführt hat, die dem Ziel diente, mit angemessener Sicherheit festzustellen, dass die Agentur ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß plant und überwacht; stellt fest, dass der IAS acht Empfehlungen aussprach, wobei er sechs als „wichtig“ und zwei als „wünschenswert“ einstufte;

30.

fordert die Agentur diesbezüglich auf,

Leitlinien zu Zielen und messbaren Indikatoren für die Projektplanung und die Überwachung von Fortschritten zu fördern,

Kosten auf Einzelprojekte umzulegen,

eine wirksamere Gestaltung der Projektverwaltung und Verfahren zur Kontrolle und Überprüfung der Daten, die in das MPS eingegeben werden, zu fördern;

31.

fordert die Agentur darüber hinaus auf, unverzüglich Maßnahmen zu verabschieden, um den Schwächen entgegenzuwirken, die der IAS im Rahmen seiner früheren Prüfungen der Qualitätskontrolle und der Verwaltung von Finanzhilfen festgestellt hat, um

eine QA-/QC-Prüfliste für den Bericht über das Treibhausgasverzeichnis zu entwickeln,

die einschlägigen Qualitätskontrollen zu planen, zu beschreiben und zu dokumentieren,

für die Überwachung der Qualitätskontrollen zu sorgen,

Problemstellungen in Bezug auf die Geschäftskontinuität vorauszusehen,

Prüfungen vor Ort durchzuführen und Finanzhilfen zu prüfen,

die Umsetzung von Finanzhilfen zu überwachen und zu überprüfen;

32.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

33.

verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(4)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 155.

(7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 677.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Umweltagentur

2006

2007

2008

2009

Ausführung

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, auch weiterhin regelmäßig (d. h. alle 5 Jahre) eine unabhängige externe Bewertung auf der Basis der Grundverordnung und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Arbeitsprogramme vorzulegen.

Positive Entwicklungen: Die Agentur hat ein gut funktionierendes, auf ihren Tätigkeiten beruhendes Verwaltungssystem aufgebaut und ein mehrjähriges Arbeitsprogramm, eine „Balanced Scorecard“ einschließlich Indikatoren und ein integriertes Verwaltungskontrollsystem entwickelt.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich der Maßnahmen anzustellen, die in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und in dem vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, vier Schlüsselbereiche prioritär zu behandeln und deren Weiterentwicklung stärker voranzutreiben.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen zur Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsverfahren fortzuführen, um eine umfangreichere Medienberichterstattung über ihre Erkenntnisse zu bewirken, da derartige Maßnahmen zu einer transparenteren Arbeitsweise und einem größeren Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Agentur führen können.

Das Parlament fordert den Rechnungshof auf, die Agentur Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu unterziehen.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten: über 30 % der Verpflichtungsermächtigungen und über 50 % der operativen Ausgaben mussten übertragen werden.

Schwachstellen bei den Vergabeverfahren: direkte Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Missachtung der Vorgaben der Hauhaltsordnung und Vergabe eines spezifischen Dienstleistungsauftrags, der nicht mit den Bedingungen des Rahmenvertrags in Einklang stand.

Schwachstellen bei der Verwaltung von Finanzhilfen (Europäisches Themenzentrum).

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine stärkere Verknüpfung zwischen Haushaltsplan und Arbeitsprogramm herzustellen.

Das Parlament hält das Verfahren der Agentur für besorgniserregend, Mittelübertragungen zur Aufstockung einer Haushaltslinie vorzunehmen, um die erste Quartalsmiete 2010 für die Räumlichkeiten der Agentur zu zahlen, die damit zu Lasten des Haushalts 2009 ging, da diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellt.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Genauigkeit der von den operativen Dienststellen erbrachten Angaben über die Schätzung der antizipativen Passiva zu verbessern.

Personal

k. A.

Schwachstellen bei den Einstellungsverfahren: obwohl Bewerber die Einstellungskriterien nicht erfüllten, wurden sie zur anschließenden Bewertungsphase zugelassen und die Kriterien für die Auswahl der besten, zu Gesprächen einzuladenden Bewerber waren nicht dokumentiert.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Schwachstellen in Bezug auf ihre Einstellungsverfahren zu beheben, die die Transparenz dieser Verfahren gefährden.

Der Rechnungshof stellte folgende Schwachstellen fest: in den Stellenausschreibungen wurde die Höchstzahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden sollten, nicht genau festgelegt, über die bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen verwendeten Fragen wurde nicht vor der Auswertung der Bewerbungen entschieden, es gab keine hinreichende Dokumentation über die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse, weder die im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl wurden im Voraus bestimmt, und das Protokoll war nicht vollständig.

Interne Prüfungen

Ein und derselbe nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte führte Ex-ante-Kontrollen durch und verwaltete gleichzeitig die Zugangsrechte zu den IT-Systemen für die Haushaltsbuchführung. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Aufgabentrennung dar.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, 17 der 27 Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen, d. h. Finanzabläufe festzulegen, verstärkt Prüfungen vor Ort durchzuführen bzw. Finanzhilfen zu prüfen sowie die Implementierung von Finanzhilfen und die Umsetzung der internen Kontrollnomen zu überwachen.

Das Parlament stellt fest, dass drei Empfehlungen des IAS im Rahmen der Weiterbehandlung früherer Empfehlungen noch umgesetzt werden müssen; diese betreffen insbesondere sensible Posten, Prüfungen vor Ort/Kontrollen oder Finanzhilfe- und Finanzabläufe und gelten als besonders wichtig.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/366


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/619/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0105/2012),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(4)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/367


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

(2012/620/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0106/2012),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 106.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0106/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit am 10. Mai 2011 die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Behörde aufgefordert hat, die Haushaltsverfahren im Zusammenhang mit ihren getrennten Mitteln und die Planung und Überwachung der mehrjährig ausgelegten Verwendung dieser Mittel zu verbessern;

die Behörde zudem nachdrücklich aufgefordert hat, ihre Haushaltsführung zu verbessern, um ihre hohen Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltjahr zu verringern;

die Behörde ersucht hat, eine Untersuchung über mögliche Interessenkonflikte ihrer führenden Wissenschaftler und der Mitglieder ihrer Verwaltungsrats und ihrer Wissenschaftlichen Gremien einzuleiten, damit mögliche Auslassungen in der Interessenerklärung festgestellt und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können;

C.

in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Behörde für 2010 insgesamt 74 700 000 EUR betrugen, was gegenüber den Mitteln des Jahres 2009 von 71 400 000 EUR einen Anstieg um 4,6 % bedeutet; in der Erwägung, dass der Erstbeitrag der Union zum Haushalt der Behörde für 2010 69 041 000 EUR ausmachte, was gegenüber ihrem Erstbeitrag von 2009 einen Anstieg um 4,36 % bedeutet (6);

D.

in der Erwägung, dass die Arbeitsbelastung sowohl unter dem Aspekt des Volumens als auch unter dem der Komplexität in Anbetracht der Verabschiedung von über 560 wissenschaftlichen Arbeiten weiterhin nach oben tendiert;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der Erstbeitrag der Union zum Haushalt der Behörde 2010 auf 69 041 000 EUR belief; stellt aber fest, dass der Betrag von 3 950 000 EUR, der auf eingezogenen Überschüssen beruht, hinzugerechnet wurde, woraus sich ein Gesamtbeitrag der Union für 2010 von 72 991 000 EUR ergibt;

2.

entnimmt den Anmerkungen der Behörde in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Ausführungsrate ihrer Mittel 2010 bei den Verpflichtungsermächtigungen 98,8 % und bei den Zahlungsermächtigungen 83,5 % betrug; stellt fest, dass die Mittel von Titel 1 (Personal) und Titel 2 (Infrastrukturen) vollständig ausgeführt waren, während die Ausführungsrate bei Titel 3 (Betriebskosten) 96,5 % erreichte;

3.

stellt jedoch aufgrund des jährlichen Tätigkeitsberichts fest, dass die Behörde 2010 bei den Zahlungsermächtigungen eine Ausführungsrate von nur 83,5 % erreichte und damit um 11 % unter der selbstgesetzten Zielvorgabe liegt; stellt aufgrund der Anmerkungen der Behörde fest, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen aus folgenden Gründen die Erwartungen nicht erfüllt:

Wichtige Projekte für Datenverarbeitung und IT-Unterstützung wurden im November 2010 eingeleitet und haben deshalb erst 2011 Zahlungen von 4 300 000 EUR bedingt;

Verzögerungen bei der Vergabe von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und ein geringeres Auszahlungsniveau im Rahmen des bisherigen Finanzhilfe- und Auftragsvergabeprogramms verursachten Minderausgaben von 1 300 000 EUR bei den betreffenden getrennten Mitteln;

Auszahlungen von 1 100 000 EUR für bestimmte Projekte des Bereichs Verwaltung und Kommunikation wurden auf 2011 verschoben;

4.

nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, dass dem Verwaltungsrat monatlich über die Ausführung des Haushaltsplans Bericht erstattet wurde und dass Abweichungen von den auf die Ausführung bezogenen Zielen bei einzelnen Tätigkeiten oder beim Programm zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit gemeldet und korrigierende Maßnahmen getroffen wurden;

5.

fordert die Behörde jedoch auf, weitere Maßnahmen im Hinblick auf eine zufrieden stellende Ausführung der Haushaltsmittel bei Ermächtigungen und Zahlungen zu treffen und die Entlastungsbehörde über die Fortschritte zu unterrichten;

6.

nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, dass entsprechend dem von der Kommission vorgegebenen Plan der Übergang zum System der Periodenrechnung (ABAC) für September 2011 vorgesehen war und auch nach diesem Plan durchgeführt wurde;

7.

sieht es als nicht hinnehmbar an, dass beim Verwaltungsrat der Behörde, der nur 15 Mitglieder hat, jede Sitzung im Schnitt 92 630 EUR kostet, woraus sich Kosten von 6 175 EUR pro Mitglied ergeben; betont, dass dieser Betrag fast dreimal so hoch ist wie die Kosten des zweitteuersten Verwaltungsrats einer dezentralen Einrichtung; ist der Auffassung, dass die Kosten der Sitzungen des Verwaltungsrats überhöht sind und einschneidend kürzt werden sollten; fordert die Behörde und ihren Verwaltungsrat auf, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 über die Abhilfemaßnahmen zu unterrichten;

Mittelübertragungen und Vertragsverwaltungsverfahren

8.

nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, dass 6 % (270 000 000 EUR) der von 2009 übertragenen Mittelbindungen für operative Tätigkeiten annulliert werden mussten; stellt fest, dass darin eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr besteht, in dem 19 % der Mittelbindungen für operative Tätigkeiten von 2008 übertragen wurden, und dass 37 % der Mittelbindungen für solche Tätigkeiten von 2007 und 26 % der Mittelbindungen für solche Tätigkeiten von 2006 übertragen wurden;

9.

fordert die Behörde deshalb nochmals auf, ihre Haushaltsführung zu verbessern, um ihre hohen Mittelübertragungen zu verringern; stellt insbesondere fest, dass diese Sachlage Schwachstellen im Bereich der Vertragsverwaltung der Behörde und ihrer Überwachung der Übermittlung von Berichten und Kostenaufstellungen erkennen lässt;

10.

fordert die Behörde auf, ein gemeinsames Überwachungssystem für die Verwaltung ihrer gesamten Verträge zu konzipieren und zu verwirklichen; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass es an einer zentralen, koordinierten Instanz auf Direktionsebene fehlt, die für die Überwachung der Ausführung von Verträgen zuständig ist; betont, dass dadurch die Gefahr einer ineffizienten Verwendung von Ressourcen und der unkoordinierten Überwachung von Verträgen entsteht, und fordert deshalb die Behörde auf, diese Zuständigkeiten auf der Ebene der einzelnen Direktionen zu zentralisieren;

11.

legt der Behörde zudem nahe, die Berichterstattung über die Ausführung von Verträgen zu verbessern, um eine wirkungsvolle Beaufsichtigung und Steuerung ihrer operativen Tätigkeiten sicherzustellen;

Auftragsvergabe

12.

nimmt aufgrund des jährlichen Tätigkeitsberichts zur Kenntnis, dass die Behörde 2010 24 Auftragsvergabeverfahren im Bereich Kommunikation und Verwaltung mit einem Betrag von 48 800 000 EUR sowie 75 Aufträge und 10 Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen des Programms für wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Beträgen von 5 700 000 bzw. 2 100 000 EUR abgewickelt hat;

13.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde seit 2008 einen praktischen Leitfaden für die Auftragsvergabe anwendet, der ihrem Personal praktische Anleitung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Auftragsvergabeverfahren und den entsprechenden Aufträgen bietet, und dass dieser Leitfaden regelmäßig aktualisiert wird; nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden derzeit anhand der vor Kurzem von der Kommission verabschiedeten Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und anhand der Änderungen der Haushaltsordnung überarbeitet wird;

Personelle Ressourcen

14.

nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, wonach Ende 2010 99 % der vorgesehenen Stellen entweder besetzt oder ausgeschrieben waren;

15.

fordert die Behörde auf, die Schwachstellen bei den Einstellungsverfahren zu beheben, die die Transparenz der Verfahren gefährden; nimmt insbesondere die Aussage des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Behörde nicht für die Anonymität der schriftlichen Prüfungen gesorgt und bei den einzelnen Phasen des Auswahlverfahrens Punktzahlen für ausreichende Prüfungsergebnisse festgelegt hat, nachdem der Prozess der Prüfungsbewertung bereits begonnen hatte;

16.

erklärt sich darüber besorgt, dass die Behörde die Ausführung der von der Dienststelle für interne Prüfung als „sehr wichtig“ eingestuften Empfehlung, Verfahren für Vertragsverlängerungen festzulegen und für die Transparenz der Entscheidungen zu sorgen, um mehr als 12 Monate verzögert hat; fordert die Behörde deshalb auf, der Entlastungsbehörde die Gründe dieser Verzögerung zu erläutern und zügig gegen diesen Mangel vorzugehen;

Interessenkonflikte und Fälle des Wechsels von Mitarbeitern in den Privatsektor

17.

weist insbesondere darauf hin, dass der Vorsitzenden des Verwaltungsrats im September 2010 nachgesagt wurde, direkte Verbindungen zur Nahrungsmittelindustrie zu unterhalten und dem Europa-Vorstand des International Life Science Institute (ILSI) anzugehören;

18.

vertritt die Auffassung, dass ein Dialog mit der Wirtschaft über Methoden der Produktbewertung berechtigt und notwendig ist, aber nicht die Unabhängigkeit der Behörde und die Integrität ihrer Risikobewertungsverfahren beeinträchtigen sollte; ersucht deshalb die Behörde, die gegenwärtige bzw. der jüngeren Vergangenheit angehörende Mitwirkung von Mitgliedern ihres Verwaltungsrats, ihrer Gremien und Arbeitsgruppen oder ihres Personals an Tätigkeiten des ILSI, etwa in Arbeitsstäben oder wissenschaftlichen Ausschüssen oder bei der Leitung von Konferenzen, als Interessenkonflikt einzustufen;

19.

fordert den Rechnungshof auf, seine Prüfung von Interessenkonflikten in der Behörde fertig zu stellen und vorzulegen;

20.

weist darauf hin, dass die derzeitige Vorsitzende des Verwaltungsrats es 2010 versäumt hat, ihre Mitgliedschaft im Vorstand des ILSI anzugeben; weist darauf hin, dass das ILSI von Unternehmen des Nahrungsmittel-, Chemie- und Pharmaziebereichs finanziert wird;

21.

hält es deshalb für notwendig, eine sorgfältige Einzelfallanalyse dieser Meldungen und der möglichen und tatsächlichen Interessenkonflikte vorzunehmen, um die Objektivität und Neutralität der Behörde auf allen Ebenen sowie die Vermittlung der Ergebnisse ihrer Arbeit zu bewerten; fordert die Behörde auf, eine sorgfältige Überprüfung der von ihren Mitarbeitern, Sachverständigen und Verwaltungsratsmitgliedern abgegebenen Erklärungen der Interessen vorzunehmen und konkrete Maßnahmen zur Unterbindung von Interessenkonflikten und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit folgen zu lassen; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde in einem ausführlichen schriftlichen Bericht bis zum 30. Juni 2012 über das Überprüfungsverfahren und ihre konkreten Maßnahmen zu unterrichten;

22.

weist auf die Feststellung des Rechnungshofs hin, wonach das Verfahren der Überprüfung der Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats nicht streng und detailliert genug ausfällt, sodass die Vollständigkeit und Transparenz des Verfahrens in Frage gestellt ist;

23.

vertritt die Auffassung, dass Produktbewertung nicht allein auf Daten der Wirtschaft beruhen sollte, sondern dass dabei unabhängige wissenschaftliche Literatur, die in von Fachkollegen geprüften Zeitschriften veröffentlicht wird, gebührend berücksichtigt werden sollte; betont, dass besondere Umsicht in Bezug auf den Einfluss der Wirtschaft auf die Ausarbeitung von Leitlinien und Bewertungsmethoden geboten ist und dass dabei von der Wirtschaft geförderte Studien, die für Spekulation offene Grundlagen haben, nicht begünstigt werden sollten, sondern dass die Studien offen, transparent und ausgewogen ausgearbeitet werden sollten;

24.

erinnert die Behörde daran, dass neben der Regelung über die Interessenerklärung auch eine Reihe von Konsequenzen für den Fall der Verletzung dieser Regelung vorgesehen werden sollten; weist darauf hin, dass die Behörde außerdem das öffentliche Interesse stärker in den Mittelpunkt ihrer unabhängigen Entscheidungsfindung stellen sollte, indem sie alle relevanten Daten und Informationen berücksichtigt;

25.

weist darauf hin, dass eine deutsche nichtstaatliche Organisation im März 2010 eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten darüber gerichtet hat, dass die Behörde einen potenziellen Interessenkonflikt unangemessen behandelt hat, der im Zusammenhang mit dem Wechsel der Leiterin ihres Referats Genetisch veränderte Organismen zu einer Biotechnologiefirma 2008 aufgetreten ist — nur zwei Monate nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin aus der Behörde, ohne Einhaltung einer Karenzzeit;

26.

hebt hervor, dass der Bürgerbeauftragte zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Behörde den mutmaßlichen potenziellen Interessenkonflikt nicht sorgfältig bewertet habe, und die Behörde aufgefordert hat, die Anwendung ihrer Vorschriften und Verfahren in Bezug auf künftige Fälle des Wechsels von Mitarbeitern zu verbessern; betont, dass der Bürgerbeauftragte zudem erklärt hat, Verhandlungen eines aktuellen Personalmitglieds über einen künftigen Arbeitsplatz, die einem Fall von Interessenkonflikt bei Stellenwechsel gleichkommen könnten, machten schon an sich einen Interessenkonflikt aus, und empfohlen hat, dass die Behörde ihre Vorschriften und Verfahren entsprechend verschärft; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen sie mit welchen Fristen beschlossen hat, um dem Ergebnis der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten sinnvoll Rechnung zu tragen;

27.

legt der Behörde erneut nahe, in Fällen von Interessenkonflikt und Personalwechsel, der Interessen berührt, geeignete Maßnahmen zu treffen, auch dann, wenn im Verwaltungsrat solche Fälle auftreten, und sowohl die Entlastungsbehörde als auch die Öffentlichkeit unverzüglich von den Maßnahmen zu unterrichten;

28.

nimmt aufgrund des jährlichen Tätigkeitsberichts zur Kenntnis, dass die Behörde 2010 mehrere Initiativen im Bereich der Unterbindung von Interessenkonflikten und des Umgangs mit ihnen ergriffen hat:

Vergabe des Auftrags für einen Bericht von unabhängiger Seite zur Begutachtung der Durchführung der Politik der Behörde von 2007 in Bezug auf Interessenerklärungen;

Vergabe des Auftrags für einen Bericht von unabhängiger Seite zum Vergleich der Regelungen über die Unabhängigkeit der Behörde mit den Regelungen vergleichbarer nationaler und internationaler Organisationen;

Abschluss einer unabhängigen externen Prüfung ihrer Bewertungen von Interessenerklärungen;

29.

begrüßt es, dass die Behörde eine neue Definition des Begriffs Interessenkonflikt übernommen hat, der auf der Definition der OECD beruht, weist aber mahnend darauf hin, dass weitere Verbesserungen nötig sind, um die Unabhängigkeitsstrategie der Behörde zu stärken; hebt besonders hervor, dass die Kriterien für die Definition eines Interessenkonflikts geklärt und ausgeweitet werden und sich auf gegenwärtige und der jüngeren Vergangenheit angehörende Tätigkeiten beziehen sollten;

30.

nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, dass 2011 eine Überarbeitung ihrer auf Interessenerklärungen bezogenen Politik vorgenommen worden ist und dass ihr Verwaltungsrat eine neue Politik in Bezug auf Unabhängigkeit und wissenschaftliche Entscheidungsprozesse verabschiedet hat;

31.

stellt fest, dass der Behörde mehrfach angebliche Interessenkonflikte vorgeworfen worden sind, die Mitglieder der Expertengremien betreffen, besonders im Fall der Gremien für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) und für genetisch veränderte Organismen (GMO); betont, dass im März 2012 die Neubesetzung von acht Gremien der Behörde und ihrem Wissenschaftlichen Ausschuss ansteht und dass die Fähigkeit der Behörde, die neue Politik umzusetzen, genauer Beobachtung ausgesetzt ist; fordert deshalb die Behörde auf, die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 schriftlich von den Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Politik zur Unabhängigkeit und zu wissenschaftlichen Entscheidungsprozessen zu unterrichten und bei der Neubesetzung ihrer Gremien und ihres Wissenschaftlichen Ausschusses die OECD-Definition des Begriffs Interessenkonflikt zu beachten; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 über die neue Zusammensetzung der Gremien und des Wissenschaftlichen Ausschusses zu informieren;

32.

nimmt die Änderung der Verfahren der Behörde vom Dezember 2010 zur Umsetzung der sich aus Artikel 16 Absatz 2 sowie Artikel 17 und 19 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ergebenden Verpflichtungen, wie sie in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (7) festgelegt sind, zur Kenntnis; erklärt, Kenntnis davon erhalten zu haben, dass allen 20 Mitarbeitern, die 2010 die Behörde verließen, ein Schreiben mitgegeben wurde, in dem sie an ihre Verpflichtungen gegenüber der Behörde erinnert wurden; fordert die Behörde auf, die Anwendung ihrer Vorschriften und Verfahren zu verbessern, um Fälle von Interessen berührenden Personalwechseln („revolving door“) zu vermeiden, auf die der Europäische Bürgerbeauftragte vor kurzem hingewiesen hat; ist der Ansicht, dass Probleme bei der Umsetzung von Personalvorschriften und bei Interessenerklärungen die Glaubwürdigkeit der Behörde erschüttern;

33.

stellt fest, dass die Behörde im Rahmen des Sonderberichts des Rechnungshofs über den Umgang mit Interessenkonflikten bei den Einrichtungen der Union überprüft worden ist, und nimmt Aussagen des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach der Sonderbericht bis Ende Juni 2012 veröffentlicht werden soll;

34.

nimmt aufgrund des Sonderberichts zur Kenntnis, dass die Kommission eine Änderung der künftigen Finanzierung der Behörde in Betracht zieht und der Entlastungsbehörde und dem Rat empfohlen hat, eine teilweise auf Gebühren beruhende Finanzierungsstruktur für die Behörde in Erwägung zu ziehen; stellt fest, dass die Kommission gegenwärtig eine diesbezügliche Folgenabschätzung durchführt; bringt jedoch die Befürchtung zum Ausdruck, dass die von der Kommission empfohlene neue Finanzierungsregelung die Unabhängigkeit der Behörde beeinträchtigen könnte;

Ausführung

35.

nimmt aufgrund des jährlichen Tätigkeitsberichts zur Kenntnis, dass 2010 mit dem Start des Programms „e3“ eine Überprüfung der Effizienz der Behörde unter Leitung externer Berater eingeleitet wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Anfangsphase des Programms die Festlegung der thematischen Gliederung, der Struktur und der Leitung des Programms im Zuge der Vorbereitung auf die 2011 durchzuführende strukturelle Neuorganisation zum Gegenstand hatte; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde die Ergebnisse der Überprüfung und die von ihr beschlossenen und durchgeführten Folgemaßnahmen zur Kenntnis zu bringen;

36.

begrüßt das Vorhaben der Behörde, ihre mittelfristige Planung mit Blick darauf zu verbessern, dass sie die Mitgliedstaaten besser an ihrer Tätigkeit beteiligt und ihre Ressourcen europaweit besser bündelt; bestärkt die Behörde darin, ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Risikobewertung zu intensivieren;

37.

hebt hervor, dass die Behörde dafür sorgen muss, dass ihre Beratung hochwertig und unabhängig ist, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards der Union und die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und Unabhängigkeit in allen Angelegenheiten zu gewährleisten, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln und den Pflanzenschutz haben; empfiehlt, besonders im Interesse der Transparenz, Maßnahmen zur weiteren Förderung und Überwachung der internen Vorschriften über die Erklärung der Interessen des Personals der Behörde und der für sie tätigen Experten;

38.

sieht die Hauptaufgabe der Behörde in der wissenschaftlichen Beratung in Angelegenheiten mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit, in der Durchführung von Risikobewertungen, die die Organe der Union, die Mitgliedstaaten und die Entscheidungsträger in die Lage versetzen, auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage politisch ausgerichtete Rechts- und Verwaltungsvorschriften festzulegen, sowie in der Sammlung und Analyse wissenschaftlicher Daten;

Interne Prüfungen

39.

stellt fest, dass sechs von der Dienststelle interne Prüfung als „sehr wichtig“ eingestufte Empfehlungen noch immer der Umsetzung bedürfen und dass drei davon sich bereits um mehr als 12 Monate verzögert haben; weist besonders darauf hin, dass diese Verzögerungen Folgendes betreffen: Maßnahmen für Informationssicherheit, Vertragsverlängerungsverfahren und Transparenz der Entscheidungen sowie Strategie zur Ablage und Archivierung von Akten; fordert deshalb die Behörde auf, zügig gegen diese Mängel vorzugehen und die Entlastungsbehörde von den Ergebnissen zu unterrichten;

40.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten, die in der Anlage dieser Entschließung aufgeführt sind;

41.

verweist bezüglich der sonstigen — horizontalen — Anmerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der dezentralen Einrichtungen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 106.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 162.

(6)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 991.

(7)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VERGANGENEN JAHREN

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

2006

2007

2008

2009

Ausführung

Keine Risikobewertung, keine angemessen definierten Leistungsindikatoren, keine dokumentierten Systeme und Verfahren der internen Kontrolle in Bezug auf ihre Tätigkeiten.

Das Parlament fordert die Behörde auf, auf SMART bezogene Ziele und auf RACER bezogene Indikatoren festzulegen und ein Gannt-Diagramm aufzustellen, im Sinn eines erfolgsorientierten Ansatzes.

Das Parlament legt der Behörde nahe, die Planung und Überwachung der Haushaltsverfahren für getrennte Mittel zu verbessern.

Das Parlament hebt hervor, dass die Behörde dafür sorgen muss, dass ihre Beratung hochwertig und unabhängig ist — empfiehlt Maßnahmen zur weiteren Förderung und Überwachung der internen Vorschriften über die Erklärung der Interessen des Personals und der für die Behörde tätigen Experten.

Das Parlament fordert den Rechnungshof auf, die Behörde Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu unterziehen.

Haushaltsführung und Finanzmanagement/Auftragsvergabe

Grundsatz der Jährlichkeit nicht streng eingehalten: zahlreiche Mittelübertragungen mit starkem Schwerpunkt am Jahresende (31 der 49 Fälle).

Schwächen der Verfahren der Auftragsvergabe: Auswahlkriterien nicht dargelegt; Preisbewertungsmethode erst im laufenden Bewertungsverfahren festgelegt; ungenaue Darlegung der Qualitätskriterien.

Grundsatz der Jährlichkeit nicht streng eingehalten: Schwächen in Planung und Budgetierung der Tätigkeiten.

Schwächen in der Verwaltung der Mittel: Beiträge der Kommission für Kroatien und Türkei (Heranführungsstrategie) hätten als zweckgebundene Mittel behandelt werden müssen, wurden aber behandelt, als wären sie Teil der gewöhnlichen Gemeinschaftszuschüsse.

Grundsatz der Jährlichkeit nicht streng eingehalten: Schwächen in Planung, Überwachung der vertraglichen Fristen und des Haushalts der Behörde →

1)

fordert die Behörde auf, ihre Mittelverwaltung zu verbessern, um das Volumen der Mittelübertragungen abzubauen: 2008: 23 %; 2007: 16 %; 2006: 20 %;

2)

Mittelbindungen mussten in großer Höhe gestrichen werden (37 % der Mittelbindungen für operative Tätigkeiten von 2007 übertragen, 26 % von 2006).

Das Parlament fordert die Kommission auf zu prüfen, wie der Grundsatz der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung lückenlos durchgesetzt werden kann → hohe Reserven an Kassenmitteln (19 990 492,26 EUR).

Das Parlament fordert die Behörde auf, die Haushaltsverfahren im Zusammenhang mit den getrennten Mitteln und die Planung und Überwachung der mehrjährig ausgelegten Verwendung dieser Mittel zu verbessern.

Das Parlament fordert die Behörde auf, ihre Haushaltsführung zu verbessern, um ihre hohen Mittelübertragungen zu verringern, betont, dass der Rechnungshof Mittelübertragungen auf das nächste Jahr beanstandet hat, was Schwachstellen im Bereich der Vertragsverwaltung der Behörde und ihrer Überwachung der Übermittlung von Berichten und Kostenaufstellungen erkennen lässt.

Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass vom Vorjahr übertragene Mittelbindungen für operative Tätigkeiten annulliert werden mussten; fordert die Behörde auf, Abhilfe zu schaffen und den Rechnungshof von den Maßnahmen zu unterrichten.

Das Parlament weist darauf hin, dass der Rechnungshof Schwierigkeiten bei der Ausführung des Tätigkeitsprogramms 2009 festgestellt hat, und fordert die Behörde auf, mit den notwendigen Maßnahmen gegen diese Mängel vorzugehen.

Personal

Keine realistischen Ziele in Sachen Personaleinstellung.

Die Behörde konnte ihre Einstellungsziele erreichen und 273 der 300 Dienstposten in ihrem Stellenplan besetzen. Bei der Prüfung der Einstellungsverfahren wurde deutlich, dass im Allgemeinen weder die Gewichtung der anzuwendenden Auswahlkriterien noch die notwendige Mindestpunktzahl für die Zulassung zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens vor Ablauf der in der Stellenausschreibung genannten Bewerbungsfrist vom Prüfungsausschuss festgelegt worden waren.

Interne Prüfungen

20 der von IAS und IAC abgegebenen 25 Empfehlungen wurden umgesetzt (80 %).

Das Parlament erklärt sich besorgt darüber, dass von den 48 Empfehlungen eine als kritisch, 27 als sehr wichtig und 20 als wichtig eingestuft werden, dass aber die Entlastungsbehörde keine Angaben über den Inhalt dieser Empfehlungen erhalten hat, und verlangt von der Exekutivdirektorin der Behörde die Vorlage dieser Angaben.

Das Parlament ersucht die Behörde erneut, geeignete Maßnahmen im Fall von Interessenkonflikten zu treffen, eine Untersuchung über mögliche Interessenkonflikte ihrer führenden Wissenschaftler und der Mitglieder ihrer Verwaltungsrats und ihrer Wissenschaftlichen Gremien einzuleiten, damit mögliche Auslassungen in der Interessenerklärung festgestellt und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/376


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

über den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010

(2012/621/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0106/2012),

1.

schiebt den Rechnungsabschlusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 106.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/377


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/622/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0107/2012),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Direktors der Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 27.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0107/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Arzneimittel-Agentur sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingeschränkt hat;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinem Beschluss vom 10. Mai 2011 beschloss, seinen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Agentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 aufzuschieben (5), sie dann aber in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2011 erteilte (6);

C.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Verwaltungsdirektor der Agentur am 25. Oktober 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

betonte, dass die Entlastungsbehörde während der bevorstehenden Entlastungsverfahren weiterhin aufmerksam überwachen sollte, inwieweit die Maßnahmen umgesetzt werden, die ergriffen wurden, um die in den Berichten des Rechnungshofes und des Internen Auditdienstes (IAS) offengelegten gravierenden Schwachstellen der Agentur zu beseitigen,

die Agentur aufforderte, die Entlastungsbehörde über die in Fragen betreffend die wirksame Einhaltung ihres Verhaltenskodex bezüglich der Bewältigung von Interessenkonflikten ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten,

forderte (und die Agentur ermahnte), dass alle in den jeweiligen Prüfberichten, auch dem für 2010, erwähnten Maßnahmen bis zum Beginn des nächsten Entlastungsverfahrens uneingeschränkt umgesetzt werden sollten;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

E.

in der Erwägung, dass sich die Haushaltsmittel der Agentur im Jahr 2010 auf 208 400 000 EUR beliefen, was einem Anstieg um 7,20 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 entspricht;

F.

in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Zuschuss der Union zum Haushaltsplan der Agentur 2010 auf 28 279 600 EUR gegenüber 36 390 000 EUR im Jahr 2009 (7) belief und in der Erwägung, dass der Zuschuss der Union zum Haushaltsplan der Agentur 2010 insgesamt 36 600 100 EUR betrug;

Weiterbehandlung der Entlastung 2009

1.

erwartet von der Agentur, dass sie die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der im Zusammenhang mit den folgenden Punkten getroffenen Maßnahmen unterrichtet:

das Verfahren der Annahme des Aktionsplans mit spezifischen Maßnahmen und einem Zeitplan für die Umsetzung durch den Verwaltungsrat, um die bei den Vergabeverfahren festgestellten Mängel zu beheben;

die gründliche Prüfung der effektiven Anwendung bestehender Verfahren zur Feststellung und zur Bewältigung von Interessenkonflikten bei ihrem Personal und bei Sachverständigen;

fordert den Rechnungshof auf, mit angemessener Sicherheit festzustellen, dass die Agentur ihre Mängel im Zusammenhang mit den Auftragsvergabeverfahren wirkungsvoll behoben hat, und den IAS, der Entlastungsbehörde gegenüber Zusicherungen bezüglich der wirksamen Nutzung der bestehenden Verfahren zur Bewältigung von Interessenkonflikten bei dem Personal und den Sachverständigen der Agentur zu geben;

2.

fordert die Agentur und den IAS auf, unverzüglich zu prüfen, ob alle in den Prüfberichten, auch dem für das Jahr 2010, genannten Maßnahmen, vollständig umgesetzt worden sind, und die Entlastungsbehörde entsprechend zu unterrichten;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass laut der Agentur der Verwaltungsrat am 15. Dezember 2011 einen Vorschlag befürwortet hat, dass die Agentur in der Sitzung des Verwaltungsrats im Juni 2012 die detaillierten Durchführungsmaßnahmen vorlegen wird, die sich auf folgendes beziehen:

die Festlegung der neuen Struktur und des neuen Aufgabenbereichs des Vergabebeirates,

die Durchführung eines mehrjährigen Beschaffungsplans,

die Festlegung der diesbezüglichen Zuständigkeiten;

fordert nachdrücklich, dass der Verwaltungsrat spätestens bis zum 30. Juni 2012 der Entlastungsbehörde den Aktionsplan übermittelt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

4.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Zuschuss der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 26 335 100 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 10 265 000 EUR hinzukam, womit sich der Unionszuschuss für 2010 auf insgesamt 36 600 100 EUR erhöhte;

5.

hebt hervor, dass im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in seiner endgültigen Fassung zwei unterschiedliche Beträge für den ursprünglichen Zuschuss der Union zum Haushaltsplan der Agentur ausgewiesen sind, nämlich 28 279 600 EUR und 26 335 100 EUR; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde über die genaue Höhe des der Agentur gezahlten Zuschusses zu unterrichten;

6.

stellt fest, dass der Haushaltsplan der Agentur sowohl aus dem Haushaltsplan der Union als auch aus Gebühren finanziert wird, die von der pharmazeutischen Industrie für Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Genehmigung zum Inverkehrbringen in der Union gezahlt werden; entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 schätzungsweise 73 % der Einnahmen der Agentur aus Einnahmen aus Gebühren stammten und dass parallel zum Anstieg der Einnahmen aus Gebühren der relative Anteil des Zuschusses des Union von 23 % im Jahr 2006 auf 14 % im Jahr 2010 sank;

7.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 17 Ausnahmen in das Register der Ausnahmen eingetragen wurden;

8.

stellt Schwachstellen im System der Agentur zur Validierung der Forderungen von IT-Auftragnehmern fest; nimmt Kenntnis von der Erklärung der Agentur, dass die vom Rechungshof festgestellten Schwachstellen auf einen menschlichen Irrtum zurückzuführen waren und korrigiert wurden und dass sie ihre Ex-ante-Kontrolle der Rechnungen im operativen und finanziellen Bereich verstärkt hat und keine weiteren Schwachstellen festgestellt wurden; fordert den Rechnungshof auf, dies zu prüfen und das Parlament hierüber zu unterrichten;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr und in Abgang gestellte Mittel

9.

stellt auf der Grundlage des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass sich die automatischen Mittelübertragungen auf das Haushaltsjahr 2011 auf insgesamt 41 655 049,44 EUR bzw. 20,90 %, der Mittelbindungen beliefen und dass eine nichtautomatische Mittelübertragung auf das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insgesamt 3 500 000 EUR bzw. 1,68 % der endgültigen Mittel beantragt wurde;

10.

ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof einmal mehr eine hohe Mittelübertragung in Höhe von 17 600 000 EUR in Titel II (Verwaltungsausgaben) festgestellt hat; betont, dass dieser Sachverhalt Verzögerungen bei der Durchführung der aus Titel II des Haushaltsplans der Agentur finanzierten Maßnahmen deutlich macht und die Agentur gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit verstößt;

11.

nimmt mit Besorgnis Kenntnis von der zusätzlichen Bemerkung des Rechnungshofes, dass lediglich 36 % der auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel antizipativen Passiva des Jahres 2010 entsprechen, während 64 % der übertragenen Mittel nicht mit dem Haushaltsjahr 2010 zusammenhingen;

12.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof bereits in früheren Haushaltsjahren hohe Mittelübertragungen festgestellt hatte; merkt insbesondere an, dass es dem Rechnungshof zufolge im Haushaltplan 2009 zu einer Mittelübertragung von 19 500 000 EUR (38 % der Mittelbindungen der Agentur) kam, und sich diese im Jahr 2008 auf 36 000 000 EUR (19,7 % des Haushaltsplans 2008) belief;

13.

entnimmt dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass im Jahr 2010 insgesamt 9 074 296,49 EUR gegenüber 7 693 276,58 EUR im Jahr 2009 in Abgang gestellt wurden; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass die Höhe der in Abgang gestellten Mittel für Ausgaben das Ergebnis einer strengen Kontrolle der tatsächlichen Einnahmen und von Anpassungen der Ausgaben ist; fordert die Agentur nachdrücklich auf, unverzüglich zu handeln, um das Niveau der in Abgang gestellten Mittel zu senken und einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen — einschließlich von Maßnahmen für eine genauere Vorausschätzung der Einnahmen aus Gebühren und des Zeitraums für deren Eingang –- und Fristen zur Lösung dieses anhaltenden Problems bis 30. Juni 2012 zu verabschieden;

Vergabeverfahren und Mittelübertragungen

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 neben den 165 auf der Grundlage von Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträgen 70 neue Aufträge im Wert von über 25 000 EUR von der Agentur vergeben wurden;

15.

nimmt zur Kenntnis, dass aus dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement hervorgeht, dass im Jahr 2010 13 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 13 714 500 EUR (15,29 % der endgültigen Mittel) gebilligt wurden; stellt ferner fest, dass die Agentur im Jahr 2009 bereits 10 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 9 609 000 EUR angenommen hat; fordert die Agentur auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Lösung dieses anhaltenden Problems zu verabschieden;

System zur Vergütung erbrachter Dienstleistungen

16.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, ein System zur Vergütung der von nationalen Behörden der Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen einzuführen, das auf den tatsächlichen Kosten der Mitgliedstaaten basiert; fordert die Agentur ferner auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn dieses System eingeführt wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dem Verwaltungsrat bereits in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 neue Zahlungsmodalitäten vorgelegt wurden, er den Vorschlag aber letztendlich verworfen hat;

17.

unterstützt alle von der Exekutive und der Verwaltung der Agentur unternommenen Bemühungen um eine Überarbeitung der Zahlungsmodalitäten für Dienstleistungen, die von Behörden der Mitgliedstaaten erbracht werden, wobei die tatsächlich entstehenden Kosten zugrunde gelegt werden sollten; fordert den Verwaltungsrat mit Nachdruck auf, diese Angelegenheit voranzubringen;

18.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat mit der Ablehnung neuer Zahlungsmodalitäten sehr hohe Risiken — wie z. B. die Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, die möglichen finanziellen Auswirkungen des derzeitigen Vergütungssystems — eingeht und die Verantwortung dafür und für das Ansehen der Agentur übernimmt; ist deshalb nicht bereit, diese fragwürdige Einstellung des Verwaltungsrates zu akzeptieren, und fordert die Agentur auf, einen diesbezüglichen Aktionsplan zu verabschieden und die Entlastungsbehörde bis spätestens 30. Juni 2012 zu unterrichten;

Verwaltung der Humanressourcen

19.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihre Einstellungsverfahren zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt; fordert die Agentur vor allem auf, die Dokumentation der Einstellungsakten für Vertragsbedienstete zu verbessern, und ersucht die Anstellungsbehörde, die von den Ausleseausschüssen vorgeschlagenen Reservelisten anzunehmen;

20.

stellt fest, dass ebenfalls — dem Rechnungshof zufolge — die Agentur nicht ausreichend zwischen der Einstellung von Leiharbeitskräften und von Vertragspersonal unterschieden hat; fordert die Agentur deshalb auf, nur dann auf Leiharbeitskräfte zurückzugreifen, wenn es um die Deckung eines kurzfristigen Bedarfs geht, und den Zugang zu Dienstposten für Vertragspersonal transparent zu gestalten;

Bewältigung von Interessenkonflikten

21.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, eine zentrale Koordinierung für die Entwicklung und Überwachung einer gemeinsamen Bewertungsmethode für Sachverständige vorzusehen, die für alle zuständigen einzelstaatlichen Behörden gelten soll; stellt fest, dass nach Inkrafttreten der zwischen der Agentur und jeder zuständigen einzelstaatlichen Behörde unterzeichneten Vereinbarung betreffend die Kontrolle des wissenschaftlichen Niveaus der Sachverständigen am 4. Juli 2011 die Agentur immer noch für die Entwicklung und Koordinierung einer gemeinsamen Bewertungsmethode für Sachverständige verantwortlich ist;

22.

hebt hervor, dass die Agentur die Unterzeichnung von Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Bewertung abschließen, die internen Verfahren entsprechend ändern und die Expertendatenbank aktualisieren muss; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass die Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Bewertung bereits im Oktober 2011 unterzeichnet wurden und dass die Expertendatenbank aktualisiert wurde, damit die elektronische Interessenerklärung direkt in die Datenbank hochgeladen werden kann; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 über den Stand der Durchführung dieser Maßnahmen zu unterrichten; fordert ferner den IAS auf, die Entlastungsbehörde zu unterrichten, sobald diese sehr wichtigen Empfehlungen von der Agentur tatsächlich umgesetzt werden;

23.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde zu unterrichten, auf welche Weise sie dafür sorgt, dass die Verfahren zur Beteiligung von Sachverständigen voll und ganz angewandt werden, bis die Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Bewertung von allen zuständigen nationalen Behörden unterzeichnet worden sind;

24.

fordert die Agentur auf, über ihre Beteiligung an der Durchführung von Konferenzen durch private Organisationen, wie die Fachorganisation für Zulassungsfragen, Bericht zu erstatten;

25.

nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Agentur über die Annahme des „Beschlusses zu Vorschriften gemäß Artikel 11a und 13 des Personalstatuts betreffend den Umgang mit Interessenerklärungen von Bediensteten der Europäischen Arzneimittel-Agentur“ am 1. Februar 2012 durch den Verwaltungsrat und des „Beschlusses über Vorschriften betreffend den Umgang mit Interessenerklärungen abgeordneter nationaler Experten, von Gastexperten, Praktikanten und Leiharbeitskräften der Europäischen Arzneimittel-Agentur“ durch den Verwaltungsdirektor; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 die konkreten Maßnahmen mitzuteilen, die zur Durchführung dieser Beschlüsse ergriffen wurden, damit das Parlament die Verfahren für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten für alle in den beiden Beschlüssen neben den Mitgliedern des Verwaltungsrates aufgeführten Personengruppen beurteilen kann;

26.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es bei den Finanzierungsabläufen ebenfalls potenzielle Interessenkonflikte bei der Abwicklung von Zahlungen aufgrund einer unzureichenden Aufgabentrennung gibt; fordert die Agentur deshalb auf, diesem sehr erheblichen Risiko gebührend Rechnung zu tragen und unverzüglich zu handeln, um diesen Mangel zu beheben;

27.

weist darauf hin, dass der ehemalige Verwaltungsdirektor der Agentur in einem Schreiben vom 28. Dezember 2010 an die Agentur die Tätigkeiten dargelegt hat, die er am Ende seiner Amtszeit aufzunehmen gedachte; hält die erste Entscheidung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Agentur vom 11. Januar 2011 zur Genehmigung der neuen Tätigkeiten des ehemaligen Verwaltungsdirektors der Agentur für einen Verstoß gegen die Vorschriften der Union über Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit Titel II Artikel 16 des Statuts der Beamten der Europäischen Union; weist darauf hin, dass nach Titel II Artikel 11 und Titel IV Artikel 91 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union diese Bestimmung entsprechend auch für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete gilt; sieht in der Tatsache, dass der Verwaltungsrat — allerdings erst nach heftigen öffentlichen Protesten — am 17. März 2011 Auflagen für die künftigen Tätigkeiten des ehemaligen Verwaltungsdirektors beschloss, den eindeutigen Beweis dafür, dass die Agentur das Beamtenstatut zunächst nicht korrekt angewandt hat, was wiederum ernste Fragen über die Anwendung der Vorschriften durch die Agentur im Allgemeinen aufwirft; fordert den Verwaltungsdirektor auf, einen detaillierten Bericht über die Durchführung von Artikel 16 des Beamtenstatuts in der Agentur vorzulegen;

28.

ist ernsthaft besorgt darüber, dass es der Agentur und ihrem Verwaltungsrat nicht gelungen ist, das Problem der Interessenkonflikte wirksam anzugehen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im April 2012 eine überarbeitete Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und von Sachverständigen sowie ein Verfahren für Mitglieder des Beirats und Sachverständige im Falle eines Vertrauensbruchs angenommen hat; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung sowie konkrete Ergebnisse die einzigen Elemente sind, anhand derer sich die Wirksamkeit der neuen Strategie und des neuen Verfahrens überprüfen lässt; ist der Auffassung, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2012 alle Interessenerklärungen von Sachverständigen und Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats überprüfen sollte; fordert die Agentur daher auf, im Anschluss an die Durchsetzung dieses Verfahrens Daten — einschließlich Zahlen und Namen — zur Verfügung zu stellen; fordert die Agentur ferner auf, bis Ende August 2012 mindestens 75 % der Interessenerklärungen der Sachverständigen und mindestens 75 % der Interessenerklärungen der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats zu überprüfen und der Entlastungsbehörde die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie einen Aktionsplan mit einem Zeitplan für den Prozess der Überprüfung der restlichen Interessenerklärungen zu übermitteln;

29.

verweist darauf, dass im Anschluss an die Beschäftigung des ehemaligen Verwaltungsdirektors der Agentur in einer unter anderem für Pharmaunternehmen tätigen Beratungsfirma nahezu unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus der Agentur die Entlastungsbehörde Bedenken in Bezug auf die tatsächliche Unabhängigkeit der Agentur und die Art und Weise angemeldet hat, wie ihr Verwaltungsrat Artikel 16 des Beamtenstatuts umgesetzt hat; ist ferner besorgt über die Vorwürfe, dass der ehemalige Verwaltungsdirektor der Agentur bereits während seiner Amtszeit seine eigene Beratungsfirma gegründet hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 weitere diesbezügliche Informationen zukommen zu lassen;

30.

fordert den Rechnungshof auf, seine derzeitige Prüfung der Interessenkonflikte in der Agentur abzuschließen und vorzulegen;

31.

bedauert, dass viele Experten ihre Interessenerklärungen noch nicht veröffentlicht haben und dass sich bei einem Vergleich der von den zuständigen nationalen Agenturen veröffentlichten Interessenerklärungen mit der von der Agentur veröffentlichten Erklärungen in einigen Fällen erhebliche Unterschiede zeigen; bedauert ferner, dass zumindest ein Mitglied des Verwaltungsrates der Agentur, das auch stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Humanarzneimittel ist, seine jüngsten Managementaufgaben in einem Pharmaunternehmen nicht angegeben hat;

32.

begrüßt die Initiative der Agentur, die Interessenerklärungen ihrer Mitarbeiter in Managementpositionen und der an der Beurteilung von Arzneimitteln beteiligten Experten auf ihrer Website zu veröffentlichen; nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass auf der Liste der Experten auch angegeben ist, wie hoch bei ihnen das Risiko eines Interessenkonflikts ist; ist der Ansicht, dass zumindest auch die vorherigen Beschäftigungen — beruflicher Werdegang — neben den Interessenerklärungen veröffentlicht werden sollten, damit die Interessenerklärungen überprüft und mögliche Konflikte ausgemacht werden können; fordert die Agentur deshalb auf, dem Parlament bis zum 30. Juni 2012 Informationen über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen zukommen zu lassen;

33.

fordert die Agentur mit Nachdruck auf, die ihr vorgelegten Interessenerklärungen zu prüfen und detaillierte Stichproben vorzunehmen, und zwar insbesondere durch Einführung eines Prüfsystems zum Abgleich der Interessenerklärungen mit den Angaben der Unternehmen und der zuständigen nationalen Agenturen;

34.

ist jedoch besorgt über die Vorgehensweise der Agentur bei der Prüfung der Interessenerklärungen, die in erster Linie auf Vertrauen und nicht so sehr auf einer Kontrolle beruht; ist vor allem beunruhigt darüber, dass sich bei einem Vergleich der von den zuständigen nationalen Agenturen veröffentlichten Interessenerklärung der Experten mit der von der Agentur veröffentlichten Erklärung in einigen Fällen erhebliche Abweichungen zeigen; fordert die Agentur deshalb auf, einen echten Mechanismus einzurichten, mit dem eine ordnungsgemäße Prüfung der bei der Agentur eingegangenen Interessenerklärungen möglich ist, und die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 darüber zu unterrichten;

35.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten auf ihren Verwaltungsrat anzuwenden;

36.

stellt fest, dass die Agentur im Rahmen des Sonderberichts über die Bewältigung von Interessenkonflikten in den Agenturen der Union vom Rechnungshof einer Prüfung unterzogen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass laut den Informationen des Rechnungshofes der oben genannte Sonderbericht Ende Juni 2012 veröffentlicht wird; ist der Ansicht, dass in Anbetracht der vielen kritischen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten in der Agentur aufgeworfenen Fragen der Beschluss zur Entlastung bis zur Veröffentlichung des Sonderberichts vertagt werden sollte, um die Erkenntnisse des Rechnungshofs in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen;

37.

ist der Auffassung, dass ein wirksamer Umgang mit Interessenkonflikten von grundlegender Bedeutung ist, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tätigkeit der Agentur zu wahren;

38.

erkennt den Willen der Agentur zur Veröffentlichung der Interessenerklärungen der an der Prüfung von Arzneimitteln beteiligten Experten an, bedauert allerdings, dass viele Experten ihre Interessenerklärungen noch nicht veröffentlicht haben;

39.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat — nach öffentlichen Protesten, die vom Parlament unterstützt wurden — am 17. März 2011 Auflagen für die künftige berufliche Tätigkeit des früheren Verwaltungsdirektors festgelegt hat, nachdem er im Januar 2011 dessen neue Tätigkeit uneingeschränkt genehmigt hatte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine Delegation des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Nahrungsmittelsicherheit im Nachgang zu diesem Fall die Agentur im Juni 2011 besucht hatte, um weitere Informationen über die verbesserten Verfahren zu erhalten; erinnert des Weiteren daran, dass der Ausschuss im Juli 2011 mit dem designierten Verwaltungsdirektor ein Gespräch führte, in dem das Thema erneut angesprochen wurde, damit sich künftig solche Vorfälle nicht wiederholen;

Ausführung

40.

ist der Auffassung, dass die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der bestehenden Mechanismen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Beratung für Humanarzneimittel in der Agentur ein wichtiges Mittel für die Bewertung der Leistung der Agentur ist;

41.

stellt fest, dass die Anzahl der Produkte und Dienstleistungen (Stellungnahmen, Berichte, wissenschaftliche Gutachten, Prüfungen) im Vergleich zu 2009 zugenommen haben; äußert auch seine Zufriedenheit über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (8) und ermutigt die Agentur, ihre Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung bestimmter Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten fortzusetzen;

Interne Prüfung

42.

stellt fest, dass nach Angaben der Agentur 11 „sehr wichtige“ Empfehlungen des IAS noch umgesetzt werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass eine von ihnen von der Agentur für umgesetzt erklärt wurde und nun von IAS einer Prüfung unterzogen wird;

43.

ist besorgt darüber, dass es bei sieben dieser „sehr wichtigen“ Empfehlungen zu Verzögerungen von bisweilen mehr als 12 Monaten kam; stellt fest, dass diese Empfehlungen Folgendes betreffen:

die Vereinbarkeit mit Artikel 110 des Personalstatuts;

das Einstellungsverfahren;

die Nutzung der Datenbanken;

die Festlegung von Vorschriften für ein Ablagesystem für Produktdaten;

die Leitlinien für die Bewältigung möglicher Interessenkonflikte des Personals;

die Verfahren betreffend die Beteiligung von Sachverständigen;

die Aufgabentrennung bei den Finanzierungsabläufen;

fordert die Agentur deshalb nachdrücklich auf, diese vom IAS aufgedeckten Mängel umgehend zu beheben und die Entlastungsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;

44.

ist ferner besorgt darüber, dass die Agentur zwei „sehr wichtige“ Empfehlungen ablehnte, die Folgendes betreffen:

die an nationale Agenturen gezahlten Gebühren;

die Verringerung der Zahl von Beratern, die in der Agentur arbeiten;

fordert die Agentur dringend auf, der Entlastungsbehörde umgehend zu erklären, warum diese beiden Empfehlungen abgelehnt wurden;

45.

weist darauf hin, dass mit Blick auf den Folgebericht vom September 2010, in dem der IAS weiterhin die Unzulänglichkeit der Prüfung der Unabhängigkeit der Experten feststellt, der Verwaltungsdirektor eine Liste aller in diesem Zusammenhang zugelassenen Arzneimittel veröffentlichen und darüber Bericht erstatten sollte, wie die Agentur diese Verfahren zu verbessern gedenkt;

46.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

47.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (9) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 27.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 173.

(6)  ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 27.

(7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 445.

(8)  ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANLAGE

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VERGANGENEN JAHREN

Europäische Arzneimittel-Agentur

2006

2007

2008

2009

Ausführung

k. A.

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltführung wurde nicht streng eingehalten: Die Kassenmittelvorausschätzungen der Agentur waren nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet worden.

Die Agentur geht ihren Tätigkeiten an zwei Standorten nach, wodurch zusätzliche Kosten entstehen (direkte Stellen; 450 000 EUR).

Gute Ergebnisse bei der Einführung eines ausgeklügelten Systems der Veranschlagung der Haushaltsmittel nach Tätigkeitsbereichen und der Überwachung der Benutzerzufriedenheit.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Maklerpolitik angesichts der im Laufe des Jahres eingegangenen finanziellen Risiken zu überprüfen.

Die Agentur geht ihren Tätigkeiten an zwei Standorten nach, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Unvertretbar, dass die Agentur die entsprechenden Regelungen für die Bewältigung von Interessenkonflikten nicht effektiv anwendet.

12 sehr wichtige Empfehlungen und 1 kritische Empfehlung aus mehreren früheren Prüfberichten des Internen Auditdienstes waren im Jahr 2009 immer noch nicht umgesetzt.

Nicht hinnehmbar, dass die Agentur ihrem Verhaltenskodex nicht nachkommt; fordert die Agentur dringend auf, ihre Kontrollen zu dokumentieren und zu bewerten und die entsprechenden Zuweisungsentscheidungen, die über die Webseite verfügbar gemacht werden müssen, zu den Akten zu nehmen.

Das Parlament fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde von allen Schritten in Kenntnis zu setzen, die sie seit ihrer Errichtung unternommen hat, um die Unabhängigkeit der Sachverständigen zu gewährleisten.

Das Parlament ersucht die Agentur, die Europäische Expertendatenbank zu vervollständigen und regelmäßig zu aktualisieren, wie dies in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehen ist.

Mittelübertragungen

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten: die Ausschöpfungsquote bei den Verpflichtungsermächtigungen lag unter 60 %; über 40 % der Mittelbindungen wurden auf das Haushaltsjahr 2007 übertragen.

Die Agentur hatte Schwierigkeiten bei der Programm- und Haushaltsplanung für ihre Tätigkeiten und ihrer Umsetzung: 32 000 000 EUR wurden übertragen und 4 000 000 EUR wurden in Abgang gestellt: fordert die Agentur auf, den Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, den Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten: Die übertragenen und in Abgang gestellten Haushaltsmittel beliefen sich auf 36 000 000 EUR (19,7 % des Haushaltsplans) bzw. auf 9 700 000 EUR (5,3 % des Haushaltsplans).

Der Rechnungshof stellt Mittelübertragungen in Höhe von 19 500 000 EUR (38 % der Mittelbindungen der Agentur) fest; 14 800 000 EUR davon betrafen bis zum Jahresende noch nicht durchgeführte Tätigkeiten; weist auf Verzögerungen bei der Durchführung der aus Titel II finanzierten Maßnahmen hin. Die Agentur verstößt gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit.

Verfahren der Auftragsvergabe

k. A.

Fragen der Transparenz auf der Ebene der Auswahlkriterien und auf der Ebene der Beurteilungsmethoden für die Preiskriterien und das gemeinsam durchgeführte Vergabeverfahren.

Das Parlament weist erneut auf die Verbesserung der Auftragsvergabeverfahren hin.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Qualität ihrer Verfahren der Auftragsvergabe zu verbessern, um die Mängel abzustellen: insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der Methoden zur Bewertung der Preiskriterien und im Hinblick auf das grundlegende Begründungserfordernis hinsichtlich der Wahl der Verfahren.

Das Parlament ist besorgt über die Feststellungen des Rechnungshofes zu Fehlern bei den Ausschreibungsverfahren, die einem beträchtlichen Teil des Gesamthaushalts der Agentur im Haushaltsjahr 2009 entsprachen; Unzulänglichkeiten bei den Bewertungskriterien, wie z. B. Preiskriterien, und bei den gewählten Verfahren.

Das Parlament fordert die Agentur dementsprechend auf, die Qualität ihrer Verfahren der Auftragsvergabe zu verbessern, um die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen abzustellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen mehrjährigen Beschaffungsplan zu erstellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse von Vergabeverfahren überprüft werden, bevor Aufträge vergeben werden.

Einnahmen aus Gebühren

Die Agentur war nicht in der Lage, eine vollständige Analyse der den Berichterstattern der Mitgliedstaaten entstandenen Kosten durchzuführen, um eine objektive und dokumentierte Grundlage für die Anpassung der Zahlungen an die Berichterstatter und folglich die den Kunden berechneten Gebühren zu erhalten: Dies stellte einen Verstoß gegen die Gebührenordnung dar.

Probleme mit der Transparenz bei dem den Berichterstattern der Mitgliedstaaten erstatteten Betrag.

Das Parlament fordert die Kommission auf, das dauerhaft hohe Niveau der Kassenbestände der Agentur zu prüfen (41 887 000 EUR).

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine bessere Koordinierung zwischen ihren Finanzdiensten und ihren wissenschaftlichen Diensten sicherzustellen, um die inakzeptablen langen Verzögerungen bei den Einziehungsanordnungen abzustellen.

Interne Prüfungen

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einer „kritischen Bemerkung“ nachzukommen, die der Interne Prüfer (IAS) der Kommission in seinem Prüfungsbericht vorgebracht hat, die den Bereich Interessenkonflikte bei Sachverständigen betrifft, und acht weitere „sehr wichtige“ Empfehlungen, die sich auf folgende Bereiche beziehen: Dokumentation von Interessenkonflikten bei den Bediensteten der Agentur, zur Unterstützung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Bewertung genutzte Datenbanken und Entwicklung von Leitlinien für die Speicherung von Daten sowie vollständige Umsetzung derartiger Leitlinien.

 

Unvertretbar, dass die Zuverlässigkeitserklärung des Verwaltungsdirektors keinerlei Vorbehalt enthält und dementsprechend nicht die im Verhaltenskodex, der von der Agentur mit Blick auf die Zuverlässigkeitserklärungen des Internen Auditdienstes und des Rechnungshofes angenommen wurde, eingegangene Verpflichtung erfüllt.

 

Das Parlament fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde spätestens bis zum 30. Juni 2011 die IAS-Berichte seit 2007 zu übermitteln.

 

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Empfehlungen des IAS zügig umzusetzen und der Entlastungsbehörde eine umfassende Übersicht über die Maßnahmen vorzulegen, die ergriffen und umgesetzt worden sind.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/387


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr

(2012/623/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0107/2012),

1.

schiebt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 27.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/388


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen der EU

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 14. November 2011 über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der begleitenden Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen (SEK(2011) 1350 und SEK(2011) 1351),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2008„Europäische Agenturen — Mögliche Perspektiven“ (KOM(2008) 135),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 betreffend die Entlastung 2009: Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen (1),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 96,

unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2008 des Europäischen Rechnungshofs „Wie erzielen die Agenturen der Union Ergebnisse?“,

unter Hinweis auf die besonderen Jahresberichte (4) des Rechnungshofs über die Jahresabschlüsse der dezentralen Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2010,

unter Hinweis auf seine am 7. April 2009 erschienene Studie zum Thema „Durchführbarkeit und Möglichkeiten geteilter Dienste für die Agenturen der Union“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption, seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption (5) und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über Korruptionsbekämpfung in der EU (6) (KOM(2011) 308),

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0103/2012),

A.

in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung im Sinne von Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 die horizontalen Bemerkungen zu den Entlastungsbeschlüssen gemäß Artikel 96 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 und Artikel 3 der Anlage VI zur Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;

B.

in der Erwägung, dass die Zahl der Agenturen in den letzten zehn Jahren stark gestiegen ist, und zwar von 3 im Jahr 2000 auf 24 im Jahr 2010;

C.

in der Erwägung, dass die Beschlüsse des Rates über die Einrichtung und Zuweisung von Agenturen in den letzten Jahren der Grund für hohe Ausgaben und Ineffizienz der Arbeitsweise der betroffenen Agenturen sind, da sie sich nicht auf Effizienzüberlegungen stützen, was unter anderem dazu führt, dass sie an entlegenen und kostspieligen Orten angesiedelt sind;

D.

in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der dezentralen Agenturen zwischen 2007 und 2010 erheblich von 1 055 000 000 EUR (für 21 Agenturen) auf 1 658 000 000 EUR (für 24 Agenturen) gestiegen ist;

E.

in der Erwägung, dass sich die Beiträge der Union zu den dezentralen Agenturen für das Haushaltsjahr 2010 auf 620 000 000 EUR beliefen,

F.

in der Erwägung, dass Parlament, Rat und Kommission im Anschluss an die Annahme der vorstehend genannten Mitteilung der Kommission vom 11. März 2008 den Plan zur Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Agenturen wiederaufgegriffen und im Jahr 2009 eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen eingesetzt haben;

G.

in der Erwägung, dass diese interinstitutionelle Arbeitsgruppe am 13. Dezember 2011 zum siebten Mal auf politischer Ebene zusammengetreten ist und dabei folgende Punkte erörtert wurden: die Kriterien für die Gründung neuer Agenturen, die Auswahl der Standorte der Agenturen und die Vereinbarung darüber, die Zusammensetzung der Verwaltungsräte, das Verfahren zur Ernennung von Direktoren, Bewertung und Leistung, das Mehrjahresprogramm und die Verwaltungsunterstützung;

H.

in der Erwägung, dass der Sonderbericht des Rechnungshofs über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen der Europäischen Union vor Ende 2011 erscheinen sollte; in der Erwägung, dass ein vom Rechnungshof am 15. Februar 2012 eingegangenes Schreiben ein Synthesedokument mit Auszügen der Daten zu den Fixkosten der Leitungsstruktur, dem Finanzmanagement und der operativen Effizienz der Agenturen im Zeitraum 2008 bis 2010 enthielt; in der Erwägung, dass der Rechnungshof die Entlastungsbehörde mit Schreiben vom 18. April 2012 davon unterrichtete, dass er nicht beabsichtige, den Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen der Europäischen Union herauszugeben;

I.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN FÜR DAS FINANZMANAGEMENT

Verwaltung von Haushaltsmitteln (einschließlich Übertragungen und Inabgangstellungen)

1.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde für jede einzelne Agentur jährlich konsolidierte Informationen über die gesamte jährliche Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union bereitzustellen; unterstreicht, dass das Dokument folgende Angaben enthalten soll:

den in den Haushaltsplan für die Agentur eingesetzten Erstbeitrag der Union;

die Höhe der Mittel aus der Einziehung von Überschüssen;

den gesamten Beitrag der Union zu der Agentur;

die Höhe des Beitrags der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA);

fordert die Kommission auf, der Entlassungsbehörde jährlich gegebenenfalls konsolidierte Informationen über die Höhe der Einnahmen, die die Agenturen selbst erzielt haben, und die Höhe der Beiträge der Mitgliedstaaten und Dritter zur Verfügung zu stellen;

2.

fordert die Kommission auf, die unter Ziffer 1 aufgeführten Informationen für das Haushaltsjahr 2010 auch für die vorangegangenen Haushaltsjahre in vergleichbarer und transparenter Form bereitzustellen, um es dem Parlament und der Öffentlichkeit zu ermöglichen, den Beitrag der Union zu jeder Agentur im Laufe der Zeit zu vergleichen; ist der Auffassung, dass dies ferner für Klarheit, Transparenz und öffentliche Kontrolle über die Ausgaben der Gelder der Union sorgen wird;

3.

fordert die Kommission auf, die Haushaltsmittel der Agenturen nicht weiter zu erhöhen, sondern sogar zu erwägen, den Beitrag der Union zu ihren Haushaltsplänen zu verringern; fordert auch die Agenturen auf, ihre Betriebskosten und Gemeinkosten zu senken, unter anderem durch die Fusionierung von Agenturen, die ähnliche oder sich überschneidende Aufgaben haben oder an mehreren Orten angesiedelt sind, und durch Einführung von Mechanismen, um eindeutig die Verwendung und Verantwortlichkeit für jeden Euro aufzuzeigen und erhebliche Einsparungen an Mitteln der Union zu erzielen;

4.

verlangt von allen Agenturen, Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen in ihrem Bericht über den Jahresabschluss und in ihrem jährlichen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement systematisch zu begründen;

5.

stellt fest, dass einige Agenturen Schwierigkeiten haben, ihre Haushaltsmittel rechtzeitig auszugeben, und dass Mittel für Projekte gebunden werden, die nichts mit dem Haushaltsjahr zu tun haben; äußert seine Besorgnis darüber, dass signifikante Beträge des Haushaltsplans am Ende des Haushaltsjahres zugewiesen werden; hält dies für ein mögliches Zeichen dafür, dass Unionsmittel in einigen Fällen unnötig in Anspruch genommen werden; fordert den Rechnungshof und insbesondere die Agenturen selbst auf, zusätzliche Informationen und Begründungen in den Fällen von Cedefop, CPVO, EFSA, EMSA, ENISA, ERA, Eurojust und FRA zur Verfügung zu stellen, die mehr als 25 % ihrer Haushaltsmittel in den letzten beiden Monaten des Jahres 2010 ausgegeben haben, sowie zu den Fällen von CEPOL, CPVO, Frontex und erneut EMSA, bei denen es ständig einen hohen Prozentsatz von Mittelübertragungen gibt, die in Abgang gestellt werden müssen;

6.

äußert seine Besorgnis darüber, dass in den Fällen von ECHA, ENISA, ERA, Eurofound, FRA, CEPOL, EU-OSHA, EFSA, Eurojust, ECDC, Frontex und HABM das Verhältnis zwischen Rechnungsabgrenzungsposten und Mittelübertragungen im Jahr 2010 weniger als 50 % betrug; fordert zusätzliche Informationen und Begründungen der vorstehend erwähnten Agenturen, da dies darauf hindeutet, dass mehr als die Hälfte ihrer Mittelübertragungen einen Bezug zu Tätigkeiten aufweist, die im folgenden Jahr ausgeführt werden, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellen würde, wenn es keinen Grund dafür gäbe;

7.

stellt bei mehreren Agenturen ein hohes Volumen an Übertragungen und Inabgangstellungen operativer Mittel für das Haushaltsjahr 2010 fest, die der Rechnungshof in seinen Berichten über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 nicht als signifikant oder unbegründet erachtete; würde es daher begrüßen, vom Rechnungshof darüber unterrichtet zu werden, welche Kriterien herangezogen wurden, um zu beurteilen, was signifikante oder unbegründete Übertragungen darstellt;

8.

weist darauf hin, dass ein hohes Volumen an übertragenen Mitteln und Inabgangstellungen im Allgemeinen die Unfähigkeit der Agentur deutlich macht, eine umfassende Erhöhung ihres Haushalts zu verwalten; fordert, dass die Absorptionsfähigkeit und die Zeit, die für die Durchführung zusätzlicher Aufgaben erforderlich ist, in den Haushaltsentscheidungen eine wichtigere Rolle spielen; fordert eine Kürzung des jährlichen Haushaltsplans der fraglichen Agentur, falls diese Bedingungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden;

9.

fordert die Agenturen auf, die Verwaltung ihrer Verpflichtungsermächtigungen sowie ihre interne Planung und ihre Einnahmenvorausschätzung zu verbessern, um ihre Prozentsätze an Übertragungen und Inabgangstellungen sowie ihre Ausgaben zu optimieren; weist die Agenturen darauf hin, dass sie ihr Programmplanungs- und Kontrollsystem verbessern und ihre Auftragsvergabe früher im Kalenderjahr beginnen müssen, um den Bedarf an Mittelübertragungen zu verringern; fordert zusätzlich die Kommission auf, diesbezüglich Anleitungen zu geben und ein strenges Maß an Aufsicht beizubehalten;

10.

erkennt allerdings an, dass einige Agenturen wie etwa die EMA wegen ihres finanziellen Aufbaus allgemein am Ende jedes Haushaltsjahres ein hohes Niveau an Mittelübertragungen aufweisen; fordert diese Agenturen auf, einen echten Mechanismus einzurichten, der ihnen ermöglicht, rechtzeitig das geschätzte Niveau an Mittelübertragungen festzulegen; ist der Meinung, dass ein solcher Mechanismus von wesentlicher Bedeutung ist um einzuschätzen, ob das Niveau an Mittelübertragungen am Jahresende gerechtfertigt ist und ob die Agentur in der Lage ist, ihre Haushaltsmittel ordnungsgemäß zu verwalten;

11.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass einige der auf dem Gebiet von Freiheit, Sicherheit und Recht tätigen Agenturen operative Aufgaben wahrnehmen und die Ausführung ihrer Haushaltspläne von externen Faktoren abhängen kann;

12.

begrüßt die Absicht des Cedefop, seine Mittelübertragungen in Folgejahre weiter zu verringern, indem es den Fortschritt mittels standardisierter Vorlagen für den Haushaltsvollzug (Verpflichtungen, Zahlungen) und die Auftragsvergabe kontrolliert; erachtet diese Maßnahme als Methode, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

13.

weist darauf hin, dass vor eventuellen Auslagerungen oder Zusammenlegungen eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich ist, um einschätzen zu können, ob Verwaltungskosen reduziert werden können, z. B. in den Bereichen Haushaltsplanung und Personalverwaltung; verweist in diesem Zusammenhang auf die Studie „Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Schaffung gemeinsamer Unterstützungsdienste für die EU-Agenturen“, die das Parlament bereits 2009 angefertigt hat;

14.

weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der Agenturen ausgeglichen sein muss; unterstreicht, dass einige Agenturen durch ihre Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften, die manchmal zu einem Überschuss führen; ist der Auffassung, dass bei den vollständig aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Agenturen der im Jahr n erwirtschaftete Überschuss eindeutig vom Zuschuss der Union für das Jahr n + 1 abgezogen werden sollte;

15.

ersucht die Agenturen, ihre internen Verwaltungsverfahren im Hinblick auf eine Verringerung der Verwaltungslasten zu überprüfen; weist insbesondere auf Vergabe- und Einstellungsverfahren hin, wo es unter Umständen Raum für eine beträchtliche Straffung gibt;

16.

drängt die Agenturen, ihre eigenen Verwaltungskosten im Vergleich zu denjenigen anderer Agenturen zu überprüfen, wenn sie künftige Ressourcenpläne vorbereiten, und sich an der Tabelle vergleichender administrativer Personaleinstufungen zu orientieren, wenn sie künftige Ernennungen auf solche Stellen vornehmen;

17.

vertritt ferner die Auffassung, dass bei den teilweise selbstfinanzierten Agenturen die Kunden für sämtliche Kosten der Dienstleistungen, die diese Agenturen für sie erbringen, zahlen sollten, auch für den Arbeitgeberanteil am Beitrag zum Altersversorgungssystem; fordert hinsichtlich der Frage, wie mit einer möglichen Lücke bei den Gebühreneinnahmen von den Kunden im Vergleich zu den Vorhersagen umzugehen ist, und der Notwendigkeit, den Agenturen die Verfügbarkeit notwendiger Finanzmittel zu sichern, die Kommission auf zu ermitteln, ob es notwendig ist, eine transparent zu führende begrenzte und zweckgebundene Rücklage zu bilden, und wie dies im Einzelnen geregelt werden kann;

18.

fordert alle betroffenen Haushaltsakteure auf, ihren Pflichten innerhalb des Haushaltsverfahrens nachzukommen, angemessene Begründungen für ihre Anträge zu den Haushaltsplänen der Agenturen (d. h. ursprünglicher Haushaltsantrag, Aufstockungen, Kürzungen) vorzulegen und bei Entscheidungen für Aufstockungen des Haushaltsplans einer Agentur künftig mehr Sorgfalt walten zu lassen und die Zeit zu berücksichtigen, die für die Durchführung neuer Tätigkeiten erforderlich ist; ist der Auffassung, dass sich die Haushaltspläne der Agenturen auf ihre derzeitigen wirklichen Bedürfnisse gründen sollten; fordert daher die Kommission und alle einschlägigen Parteien, die am Haushaltsverfahren beteiligt sind, auf, so bald wie möglich die Empfehlung des Rechnungshofs für einen Haushaltsansatz auf Null-Basis für Agenturen umzusetzen, wenn sie die Haushaltspläne der Agenturen aufstellen, was bedeutet, dass der Haushaltsplan für jede Agentur ohne Bezugnahme auf historische Beträge aufgestellt wird und sich nach dem konkreten Bedarf jeder einzelnen Agentur richtet;

19.

fordert die Agenturen auf, die Zahl der Zahlungsverzüge durch Ergreifen von Korrekturmaßnahmen zu minimieren; ist hauptsächlich darüber besorgt, dass sich bei Zahlungsverzügen das Risiko erhöht, Zinsen und Zuschläge für verspätete Zahlungen zahlen zu müssen, für die im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen sind;

20.

fordert auch die Agenturen auf, gemäß der Norm für die interne Kontrolle Nr. 16 wahrheitsgetreu und vollständig über Ausnahmen zu berichten;

Unzulänglichkeiten bei den Verfahren der Auftragsvergabe

21.

stellt die Schwächen bei den Verfahren der Auftragsvergabe fest; fordert die Agenturen auf, ihr System der internen Kontrolle effizienter zu machen, um anhaltende Fehler, die eine Gefahr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Transaktionen der Agenturen darstellen, zu vermeiden oder aufzudecken;

22.

fordert daher die Agenturen auf, ihre Vergabeverfahren und insbesondere die Genehmigung ihrer Auftragsvergabe auf der Ebene des Finanzierungsbeschlusses und des Arbeitsprogramms zu optimieren; stellt beispielsweise fest, dass das Fehlen der zugrunde liegenden Daten bei der EMSA zur Unterstützung des Finanzierungsbeschlusses über geplante operative Aufträge die Gültigkeit des Beschlusses der Agentur gefährden kann;

23.

fordert die Agenturen ferner auf, in ihre jährlichen Arbeitsprogramme eindeutige Informationen über die gesamte für die Auftragsvergabe vorgesehene Mittelausstattung und die voraussichtliche Anzahl und Art der geplanten Verträge aufzunehmen; ist besorgt darüber, dass in den jährlichen Arbeitsprogrammen der Agenturen häufig nicht alle in der Haushaltsordnung und ihren Durchführungsvorschriften genannten Informationen ausdrücklich offengelegt werden; stellt fest, dass diese Schwäche hauptsächlich bei der EMSA und der ERA zu finden ist;

24.

fordert die Agenturen auf, für wahrheitsgetreue und rechtzeitige Berichterstattung zu sorgen, um die Ausnahmen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten umfassend offenzulegen, wobei detaillierte Prüflisten und Laufzettel es den Agenturen ermöglichen würden, die mit der Aufgabe jedes Mitarbeiters verbundenen Pflichten eindeutig zu präzisieren und für eine angemessene Untersuchung potenzieller Unregelmäßigkeiten zu sorgen;

25.

fordert zusätzlich die Agenturen auf sicherzustellen, dass über Verhandlungsverfahren, die unter genau festgelegten Bedingungen eingesetzt werden sollten, dem Verwaltungsrat in gebührendem Maße und rechtzeitig berichtet wird, damit dieser umfassend über den Umfang dieser Verfahren unterrichtet ist;

26.

fordert die Agenturen außerdem auf, Ex-post-Kontrollen zu entwickeln und darüber zu berichten, um für eine angemessene Untersuchung potenzieller Unregelmäßigkeiten zu sorgen; befürwortet diesbezüglich die Initiativen, die eine zentrale und koordinierte Kapazität auf interner Direktionsebene jeder Agentur aufbauen, um das Risiko der ineffizienten Verwendung von Mitteln und der unkoordinierten Kontrolle von Verträgen zu verringern;

27.

begrüßt die Initiative der EFSA, einen praktischen Leitfaden für die Auftragsvergabe zu formulieren, in dem für jeden Verfahrensschritt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten ausführlich angegeben sind und der regelmäßig aktualisiert werden soll; erachtet dies als eine Initiative, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

28.

stellt erfreut fest, dass nach Auffassung des Rechnungshofs die Prüfungsnachweise eine angemessene Grundlage dafür liefern, dass die Jahresabschlüsse aller auf dem Gebiet von Freiheit, Sicherheit und Recht tätigen Agenturen deren Finanzlage im Haushaltsjahr 2010 in allen wesentlichen Belangen sachgerecht darstellen und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; weist darauf hin, dass sich die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans dieser Agenturen weiterhin auf ihre Leistungen im gesamten Jahr stützen sollte.

II.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN AN DIE LEISTUNG

Mehrjahresprogramm

29.

fordert die Agenturen auf, mehrjährige strategische Programme und Leitlinien aufzustellen, die auf die Besonderheiten ihrer Tätigkeiten zugeschnitten sind; erachtet es als wichtig, dass eine solche mehrjährige Tätigkeitsplanung (Ziele und Mittel zu deren Erreichung) mit mehrjähriger Ressourcenplanung (insbesondere Haushaltsmittel und Personal) verknüpft wird und dass sie deutlich in das jährliche Arbeitsprogramm übertragen wird; fordert die Agenturen ferner auf, diesbezüglich das Parlament zu konsultieren;

30.

ruft die Agenturen auf, zur Unterstützung ihrer operativen Tätigkeiten einen mehrjährigen IT-Strategieplan aufzustellen;

Jährliches Arbeitsprogramm

31.

ist der Auffassung, dass der interne Ablauf bei den Agenturen, auf dem die Aufstellung ihres jährlichen Arbeitsprogramms beruht, sich in hohem Maße auf die Zuverlässigkeit der Informationen auswirkt, die die Agentur den beteiligten Stellen und der Entlastungsbehörde zur Verfügung stellt; fordert die Agenturen daher auf, für Kohärenz in ihrer Planung, geeignete Verfahren und Leitlinien und ausreichende Dokumentation zur Untermauerung des jährlichen Arbeitsprogramms zu sorgen, um Informationen über alle durchzuführenden Tätigkeiten und über die Ressourcen, die für jede Tätigkeit eingesetzt werden sollen, zu liefern;

32.

sieht es als dringend erforderlich an, dass die für die Agenturen zuständigen Ausschüsse die jährlichen Arbeitsprogramme der Agenturen genauestens überprüfen und der aktuellen Lage und den politischen Prioritäten anpassen;

33.

erwartet in diesem Zusammenhang eine intensivere Zusammenarbeit der Agenturen mit der Kommission bei der Aufstellung der jährlichen Arbeitsprogramme;

34.

fordert eine engere Zusammenarbeit der Agenturen, um ihre jährlichen Arbeitsprogramme wirksam aufeinander abzustimmen;

35.

fordert insbesondere, dass die Agenturen Maßnahmen treffen, damit ihr jährliches Arbeitsprogramm dem Zweck gemäß vollständig ist und alle erforderlichen Angaben enthält (d. h. Angaben über alle von der Agentur durchgeführten Tätigkeiten und über die Mittel, die für jede Tätigkeit eingesetzt werden sollen), und zusätzlich detaillierte Informationen und Schätzungen für die auf das folgende Jahr übertragenen Mittel aufzunehmen;

36.

ruft diesbezüglich die Agenturen auf, ihr jährliches Arbeitsprogramm auf eine Vorlage zu stützen, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern; fordert diesbezüglich die Kommission auf, eine Leitlinie für diese Vorlage zu erstellen;

37.

ist besorgt darüber, dass die Zuweisung der Zuständigkeit für die Ausarbeitung und Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms im Gründungsbeschluss bestimmter Agenturen (z. B. bei Eurojust) nicht festgelegt ist; ist der Auffassung, dass dies zu Verwirrung und mangelndem Bewusstsein der Verantwortung für die Ausarbeitung und Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms führen kann; wartet auf den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rechtsgrundlage;

Jährlicher Tätigkeitsbericht

38.

fordert die Agenturen auf, die Gliederung ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte im Einklang mit dem Format, das von den Generaldirektionen (GDs) der Kommission verwendet wird, zu vereinheitlichen und entsprechend detaillierte und vollständige Informationen vorzulegen über die Ausführung ihres jährlichen Arbeitsprogramms, Haushaltsplans und Personalentwicklungsplans, Indikatoren für die Haushaltsführung wie etwa Ausgaben zum Jahresultimo (d. h. die Mittelbindungen, die die Agentur in den letzten drei Monaten des Jahres vorgenommen hat), Systeme des Managements und der internen Kontrolle, Erkenntnisse interner und externer Prüfungen, Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Prüfer, die Entlastungsempfehlung und die Zuverlässigkeitserklärung des Direktors; fordert die Agenturen ferner auf, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten Informationen aus dem Jahresabschluss und aus dem im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren vorgesehenen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement vorzulegen, sofern die Zeitvorgaben für die Ausarbeitung des konsolidierten Jahresabschlusses der Union eingehalten werden;

39.

verlangt, dass die Gliederung des jährlichen Tätigkeitsberichts jeder Agentur eine Reihe gemeinsamer Elemente enthält, die auf agenturenübergreifend bewährter Praxis beruhen, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern; fordert diesbezüglich die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Agenturen ein als Richtschnur dienendes Muster zu entwickeln;

40.

fordert auch die Direktoren der Agenturen auf, ihren jährlichen Tätigkeitsbericht über das Jahr n und die Bewertung der Verwaltungsräte bis zum 1. Juli des Jahres n + 1 dem Rechnungshof, dem Parlament, dem Rat und der Kommission zu übermitteln;

41.

begrüßt es, dass die EU-OSHA in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2010 Daten zum Vergleich eines Jahres mit einem anderen bereitgestellt hat, sodass die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur wirksamer beurteilen kann; erachtet dies als eine Praxis, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

42.

fordert die Agenturen ferner auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, damit ihr jährlicher Tätigkeitsbericht tatsächlich ihr jährliches Arbeitsprogramm widerspiegelt; betont, dass dies eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Tätigkeiten und Erfolge der Agenturen richtig im Vergleich zum Beitrag der Europäischen Union zu evaluieren und somit ihre Leistung zu ermitteln; lobt in dieser Hinsicht insbesondere die jährlichen Tätigkeitsberichte und jährlichen Arbeitsprogramme der ECHA, der EMSA und von Europol; stellt jedoch fest, dass manche Agenturen (z. B. EBDD und GSA) in dieser Hinsicht einen Mangel aufweisen und dass ihre tätigkeitsbezogenen Haushaltsplanungen nicht mit der Organisationsstruktur ihrer Agentur in Einklang gebracht wurden, um die Kontrolle des Haushaltsvollzugs zu ermöglichen;

43.

begrüßt die Initiative des Cedefop, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten für 2010 zu wichtigen operativen Tätigkeiten Arbeitsforschrittsbilder (sog. Gantt-Diagramme) vorzulegen; weist die Agenturen darauf hin, dass diese Diagramme prägnant die Zeit darstellen, die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendet wurde, und einen ergebnisorientierten Ansatz fördern; ruft die Agenturen auf, ein Arbeitsfortschrittsbild zu einem Teil der Programmplanung jeder ihrer operativen Tätigkeiten zu machen;

Bewertung der Agenturen

44.

fordert die Agenturen auf, alle zwei Jahre eine umfassende Evaluierung ihrer Tätigkeiten, ihrer Leistung und ihrer Effektivität zu erstellen und vorzulegen, die von der Kommission, vom Parlament und/oder vom Rechnungshof in Auftrag zu geben ist, und den Bericht auf ihrer Website zugänglich zu machen; fordert, dass dann die Agenturen aufgerufen werden, einen Fahrplan mit einem Aktionsplan für Folgemaßnahmen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieser Evaluierungen aufzustellen und jährlich über die Fortschritte zu berichten;

Bericht zu Artikel 96

45.

weist darauf hin, dass gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Rahmenfinanzregelung die Agenturen aufgefordert sind, der Entlastungsbehörde einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die aufgrund der von der Entlastungsbehörde in ihren vorherigen Entlastungsberichten vorgebrachten Bemerkungen und Empfehlungen unternommen wurden;

46.

bedauert, dass die von den Agenturen in den Berichten zu Artikel 96 unterbreiteten Informationen von den Agenturen selbst stammen und dass folglich die Genauigkeit ihrer Feststellungen nicht uneingeschränkt beglaubigt werden und als gesichert gelten kann; fordert daher die interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen auf zu erwägen, eine Vorschrift über die Erstellung und Umsetzung eines Prüfungsmechanismus in Bezug auf die von den Agenturen in ihrem Bericht zu Artikel 96 unterbreiteten Informationen einzuführen, damit die Entlastungsbehörde dem Wahrheitsgehalt der erhaltenen Informationen vertrauen kann und um eine gründliche Nachbereitung der vom Parlament in seinen vorangegangenen Entlastungsentschließungen vorgebrachten Bemerkungen und Empfehlungen zu ermöglichen;

Den Jahresberichten des Rechnungshofs beigefügte Tabelle

47.

begrüßt es, dass die Agenturen in einer den spezifischen Jahresberichten des Rechnungshofs für 2010 beigefügten Tabelle einen Vergleich zwischen den in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführten Maßnahmen dargestellt und die Entlastungsbehörde so in die Lage versetzt haben, die Leistung der Agenturen von einem Jahr zum nächsten besser zu beurteilen; stellt fest, dass dies von der Entlastungsbehörde seit dem Entlastungsverfahren der Agenturen 2008 gefordert wird;

Funktion des Koordinators für das Netz der Agenturen

48.

spricht der ECHA seine Anerkennung für die effiziente Arbeit aus, die sie als Koordinator für das Netz der Agenturen während des Entlastungsverfahrens 2010 geleistet hat; erachtet dies als eine Praxis, die auch von den wachsenden gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

III.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN AN DIE TRANSPARENZ

Website der Agenturen

49.

fordert die Agenturen auf, über ihre Websites Informationen bereitzustellen, die notwendig sind, um die Transparenz, insbesondere die finanzielle Transparenz, zu gewährleisten; fordert die Agenturen insbesondere auf, auf ihrer Website die Liste aller während der letzten drei Jahre vergebenen Aufträge und die Liste der Mitglieder ihrer Verwaltungsräte mit der jeweiligen Interessenerklärung sowie eine Liste aller Unternehmen, die an ÖPP-Aufträgen beteiligt sind oder sonstige kommerzielle Beziehungen zu den Agenturen unterhalten, zugänglich zu machen; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, diese Informationen uneingeschränkt zugänglich zu machen und sie in ihr System finanzieller Transparenz zu integrieren;

Beziehungen zu den beteiligten Stellen

50.

fordert die Agenturen auf sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben in Abstimmung mit den verschiedenen beteiligten Stellen wahrnehmen;

51.

fordert die Agenturen auf, die Einbindung der europäischen Organe, insbesondere des Parlaments, in ihre Jahresplanung zu verstärken;

Interessenkonflikt

52.

fordert die Agenturen auf, wirksame Verfahren einzurichten, durch die in geeigneter Weise auf Vorwürfe eines innerhalb der Agenturen und/oder des Verwaltungsrats bestehenden Interessenkonflikts, insbesondere bei der EASA, der EUA und der EFSA, reagiert werden kann;

53.

begrüßt die Initiative einiger Agenturen, wie beispielsweise der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, deren interne Auditstelle einen internen Fortbildungskurs entwickelt und die notwendige Fortbildung im Zusammenhang mit Ethik und Integrität in der Agentur zur Verfügung gestellt hat; begrüßt insbesondere, dass Fortbildung für alle Mitarbeiter obligatorisch ist, um das Bewusstsein für ethische und organisatorische Werte zu schärfen, insbesondere ethisches Verhalten, Vermeidung von Interessenkonflikten, Verhinderung von betrügerischen Handlungen und Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten;

54.

fordert die Agenturen auf, ihre Kontrollsysteme sorgfältig zu dokumentieren und auszuwerten, um einen Interessenkonflikt zwischen ihrem Personal und in ihrer Agentur arbeitenden Sachverständigen zu verhindern; fordert zusätzlich den Verwaltungsrat der Agenturen auf, gegenüber seinen Mitgliedern strengste Vorschriften und Prüfverfahren zu erlassen und anzuwenden, um deren vollkommene Unabhängigkeit von privaten Interessen zu gewährleisten; weist erneut darauf hin, dass der Ruf einer Agentur, die wegen eines Interessenkonflikts angeprangert wird, Schaden nehmen wird, was sich nachteilig auf den Ruf der gesamten Union auswirkt;

55.

weist darauf hin, dass der Europäische Bürgerbeauftragte die EFSA wegen der Art und Weise kritisiert hat, wie sie potenzielle Interessenkonflikte und Fälle des Wechsels von Mitarbeitern zwischen öffentlichem und privatem Sektor („Drehtür-Effekt“) bewertet; fordert die anderen Agenturen auf, effiziente Verfahren einzusetzen, um Situationen mit Interessenkonflikten jeder Art zu ermitteln und zu verhindern; weist darauf hin, dass die Karenzzeit eines scheidenden Agenturdirektors oder anderen Mitarbeiters der Agentur in einer wichtigen Führungsposition genauer festgelegt werden sollte;

56.

legt den Agenturen daher nahe, dem für sie zuständigen Ausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss im Parlament eine detaillierte Übersicht der Verfahren, Kriterien und Prüfmechanismen vorzulegen, die angewandt werden, um Fälle von „Drehtür-Effekt“ und Situationen mit Interessenkonflikten jeder Art zu vermeiden; fordert die Agenturen in Fällen, in denen diese Rolle zusammen mit den einzelstaatlichen Partnern wahrgenommen wird, auf, diese geteilte Rolle zu klären, um auf unklarer Verantwortung beruhende Schlupflöcher in Fällen von Interessenkonflikten zu vermeiden;

57.

bekräftigt überdies seine Aufforderung an die Kommission, Informationen über das Vorhandensein und die Anwendung von Regelungen und Vorschriften über Karenzzeiten bei vergleichbaren Fällen in allen Agenturen vor Ende 2012 zu unterbreiten;

58.

ist erfreut über die Absicht des Rechnungshofs, eine umfassende Analyse der Politik, des Ansatzes und der konkreten Praxis der Agenturen zur Bewältigung von Interessenkonfliktsituationen vorzunehmen, um unter Berücksichtigung der Definition der OECD von Interessenkonflikten und ihrer damit zusammenhängenden Regelungen Interessenkonflikten vorzubeugen;

59.

weist darauf hin, dass es in seiner genannten Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption unter anderem die Kommission und die Agenturen der Union aufgefordert hat, für mehr Transparenz durch die Erstellung von Verhaltenskodizes bzw. die Verbesserung bereits bestehender Verhaltenskodizes zu sorgen, die zumindest eindeutige Regeln zu Interessenkonflikten enthalten müssen;

60.

weist darauf hin, dass Interessenkonflikte eine Ursache für Korruption, Betrug, finanzielle und personelle Misswirtschaft und Begünstigung sind, sich negativ auf die Unvoreingenommenheit der Beschlüsse und auf die Qualität der Arbeit auswirken und das Vertrauen der Unionsbürger in die Institutionen der Union einschließlich der Agenturen untergraben;

Auswahl von Direktoren für die Agenturen

61.

fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, sich mit den Abläufen bei der Ernennung von Direktoren für die Agenturen zu befassen, um ein offenes, transparentes und zuverlässiges Einstellungsverfahren zu erhalten; fordert diesbezüglich die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, dafür zu sorgen, dass in ihrer Gemeinsamen Erklärung Erwähnung findet, dass sich die für die Stelle eines Direktors einer Agentur ausgewählten Bewerber einer öffentlichen Befragung durch die Ausschüsse des Parlaments unterziehen;

62.

stellt fest, dass bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Agenturen, die 2010 gegründet wurden und 2011 ihren Betrieb aufnahmen) der Direktor vom Rat der Aufseher ernannt wird, aber erst nach der Bestätigung durch das Parlament als Entlastungsbehörde; betont, dass dieses Verfahren die Regel für die Ernennung aller Direktoren von Agenturen sein sollte;

Schutzmaßnahmen gegen Betrug

63.

fordert die Agenturen auf, sich aktiver für die Ermittlung und Verhütung von Betrug einzusetzen und in angemessener Weise und regelmäßig über diese Tätigkeiten zu berichten; betont, dass die Funktion des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf die Agenturen auf eine offizielle Grundlage gestellt, gestärkt und sichtbarer gemacht werden sollte;

Warnsystem

64.

ist der Auffassung, dass die Kommission in Fällen, in denen sie triftige Gründe zu der Sorge hat, dass eine Agentur kurz davor steht, Beschlüsse zu fassen oder sich an Aktivitäten zu beteiligen, die womöglich mit dem Mandat der Agentur nicht im Einklang stehen, gegen Unionsrecht verstoßen oder in offenkundigem Widerspruch zur Zielsetzung der Unionspolitik stehen, die Pflicht hat, das Parlament und den Rat unverzüglich davon zu unterrichten, damit sie geeignete Maßnahmen treffen können;

IV.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN BEI DEN HUMANRESSOURCEN

Einstellungsverfahren

65.

fordert die Agenturen auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Rechtmäßigkeit, Transparenz und Objektivität ihrer Einstellungsprozesse zu verbessern; stellt fest, dass es erneut in mehreren Agenturen Mängel bei den Personalausleseverfahren gibt, die die Transparenz dieser Verfahren gefährden und/oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Anwendung der Zulassungskriterien verstoßen; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass der Rechnungshof wiederholt über folgende Mängel berichtet:

keinerlei Hinweise darauf, ob die Auswahlkriterien und die Schwellen, die die Bewerber erreichen müssen, um zu schriftlichen Prüfungen bzw. Auswahlgesprächen eingeladen zu werden, festgelegt werden, ehe der Bewertungsprozess beginnt,

unzureichende Dokumentierung von Einstellungsverfahren,

ungleiche Behandlung interner und externer Bewerber in Einstellungsverfahren,

eingeschränkter Wettbewerb;

ist der Auffassung, dass diese Mängel die Fähigkeit der Agenturen einschränken, auf mögliche Vorwürfe willkürlicher Entscheidungen bei der Einstellung von Mitarbeitern zu reagieren und geeignete Abhilfeentscheidungen zu treffen;

66.

begrüßt die Initiative des Cedefop von 2010, ein Online-Hilfsprogramm für Einstellungen — RECON, Recruitment Online — einzuführen, das dem Zentrum dabei helfen wird, die Schnelligkeit, Effizienz und Transparenz seines Einstellungsprozesses zu erhöhen; fordert alle Agenturen auf, diesem Beispiel zu folgen;

67.

ist überzeugt, dass es jedes Jahr Beschäftigte, auch Direktoren, gibt, die zwischen den Agenturen rotieren; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine Tabelle aller Beschäftigten, insbesondere Direktoren und Personen in leitenden Stellungen, vorzulegen, die mindestens seit 2008 von einem Arbeitsplatz bei einer Agentur zu einem Arbeitsplatz bei einer anderen Agentur oder zu einer anderen Institution der Union gewechselt sind;

68.

fordert die Kommission auf, dem Parlament eine ausführliche Tabelle der Kriterien zu unterbreiten, die angewandt wurden, um die Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und angemessene Qualifikation des eingestellten Personals zu gewährleisten, einschließlich der Kriterien zur Beendigung oder Verhütung von Interessenkonflikten, und bei jeder festgestellten Unregelmäßigkeit abschreckende Sanktionen zu verhängen;

69.

bedauert, dass 2010 in einigen Agenturen immer noch viele Stellen nicht besetzt waren; fordert diese Agenturen auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit diese Situation nicht wieder auftritt;

Zeitarbeitskräften anvertraute sensible Aufgaben

70.

fordert die Agenturen erneut auf zu gewährleisten, dass mit besonders sensiblen Aufgaben keine Zeitarbeitskräfte beauftragt werden; bedauert, dass in einigen Fällen Agenturen Zeitarbeitskräfte für die Ausführung sensibler Aufgaben eingestellt oder diesen Zugang zu sensiblen Informationen gewährt haben; betont die Risiken potenzieller Sicherheitsverstöße im Zusammenhang mit dem Zugang von Zeitarbeitskräften zu sensiblen Informationen, ihrer Unkenntnis des zu befolgenden Verfahrens oder sogar Interessenkonflikten;

Flexible Arbeitszeit — freie Tage

71.

fordert alle Agenturen auf, jeweils der Entlastungsbehörde mitzuteilen, wie viele freie Tage im Zuge der flexiblen Arbeitszeit und des Überstundenausgleichs für die jeweiligen Besoldungsstufen in 2010 genehmigt wurden;

V.   HERAUSFORDERUNGEN AN DAS INTERNE KONTROLLSYSTEM

72.

ermutigt die Agenturen, ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verbessern, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors auf eine solide Grundlage zu stellen; erachtet es überdies als wichtig, dass eine Agentur wirksam die Funktion eines Risikomanagements für die Erfassung von Risiken und die Aufstellung von Plänen für Maßnahmen zu deren Abmilderung einrichtet;

Interner Auditdienst

73.

stellt fest, dass nach geltendem Recht die Agenturen an sich nicht verpflichtet sind, die Berichte des Internen Auditdienstes dem Haushaltskontrollausschuss zugänglich zu machen; erachtet dies als Mangel der Rechtsvorschriften; hält es für erforderlich, dass die Berichte des Internen Prüfers den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses zur Verfügung gestellt werden, eventuell mit Zugangsbeschränkungen; fordert die Mitgesetzgeber nachdrücklich auf, die Haushaltsordnung in den laufenden Verhandlungen dahingehend zu ändern, dass der Interne Prüfer verpflichtet ist, der Entlastungsbehörde seine Berichte über das Sekretariat des Haushaltskontrollausschusses zu übermitteln;

74.

ist der Auffassung, dass die Rolle des Internen Auditdienstes als interner Prüfer der dezentralen Einrichtungen unverzichtbar ist; betont insbesondere, dass der Interne Auditdienst unabhängige Stellungnahmen über die Qualität von Management- und Kontrollsystemen und Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen für die Abwicklung der Vorgänge sowie zur Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der Agenturen abgibt;

75.

fordert daher die Verwaltungsräte der Agenturen auf, die vom Internen Auditdienst unterbreiteten Empfehlungen gebührend zu berücksichtigen, um die festgestellten Mängel rasch zu beheben, und Zurückweisungen und Verzögerungen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes gegenüber der Entlastungsbehörde zu begründen;

VI.   HERAUSFORDERUNGEN AN DAS EXTERNE KONTROLLSYSTEM

Prüfungen der Agenturen durch den Rechnungshof

76.

stellt fest, dass sowohl der Interne Auditdienst als auch der Rechnungshof den Agenturen Empfehlungen erteilen, wie sie ihre Mängel abstellen können; begrüßt die Bemühungen der beiden Rechnungskontrollbehörden, den Agenturen hilfreiche Ratschläge zu geben, damit sie ihre Mängel beheben können; erinnert die Agenturen nachdrücklich daran, dass sie die Empfehlungen ernst nehmen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre Mängel zu beheben; verlangt, dass der Interne Auditdienst die Haushaltsbehörde über Mängel in den von den Direktoren der Agenturen gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erstellten Berichten informiert und offen die Empfehlungen veröffentlicht, die den Agenturen gegeben wurden, um den öffentlichen Charakter und damit die Wirksamkeit ihrer Aufgaben im Bereich Audit sicherzustellen;

77.

stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2010 zu den Agenturen 32 öffentliche Dokumente herausgegeben hat, die alle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und auf den Websites sowohl des Rechnungshofs als auch des Haushaltskontrollausschusses zur Verfügung stehen; ermuntert den Rechnungshof daher, seine Prüfungsaufgaben bei den Agenturen weiterhin gründlich und unvoreingenommen wahrzunehmen und seine Erkenntnisse in seinen öffentlichen Jahresberichten oder Sonderberichten zum Tragen zu bringen, damit die Haushaltsbehörde ihre Entlastungsfunktion uneingeschränkt ausüben kann und die Unionsbürger unterrichtet werden;

78.

stellt fest, dass sich die jährlichen Prüfungsverfahren des Rechnungshofs bei den Agenturen auch auf Vergabeverfahren beziehen; unterstützt den Rechnungshof in seiner Rolle als externer Prüfer, damit er sich so umfassend wie möglich über die Auftragsvergabeverfahren informieren kann, um dafür zu sorgen, dass in den Phasen der Aufforderungen zur Ausarbeitung, Veröffentlichung und Evaluierung und des Vertragsmanagements der Agenturen der Grundsatz des offenen Wettbewerbs auf möglichst breiter Basis und der Grundsatz optimalen Mittelverwendung uneingeschränkte Beachtung finden und dass der Rechnungshof den realen Umsatz der von jeder Agentur beauftragten Unternehmen prüfen kann, um sicherzustellen, dass der Umsatz nicht mit Änderungen am offiziellen Namen des Vertragspartners zusammenhängt;

79.

ersucht den Rechnungshof, bei Eingang der einschlägigen Daten im Prüfungsverfahren eine öffentliche Datenbank in einem leicht zugänglichen Format (zum Beispiel Excel-Dateien und/oder CSV-Dateien) zur Verfügung zu stellen, einschließlich unter anderem von Folgendem:

Mittelbindungen, die in den letzten drei Monaten des Jahres vorgenommen wurden;

Mittelübertragungen im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan der Agenturen;

Diskrepanzen zwischen den geschätzten (ex ante) und den tatsächlichen (ex post) Mittelübertragungen;

durchschnittlicher Kassenbestand je Monat;

in Abgang gestellte Mittel gegenüber dem durchschnittlichen Kassenbestand über das Jahr;

Zinserträge aus dem durchschnittlichen Kassenbestand der Agenturen;

durchschnittlicher Kassenbestand gegenüber durchschnittlichen Ausgaben je Tag;

ausschließliche Nutzer auf der Website der Agenturen und von den Agenturen herausgegebene Veröffentlichungen/Pressemitteilungen gegenüber den für Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten Ressourcen;

fordert deshalb die Agenturen nachdrücklich auf, dem Rechnungshof rechtzeitig die notwendigen Daten und Schätzungen zur Verfügung zu stellen;

80.

ersucht den Rechnungshof, ein offen zugängliches und transparentes Verfahren zusammenzustellen, durch das die Agenturen in eine Rangfolge gebracht werden, wobei wichtige Indikatoren in den Bereichen gutes Finanzmanagement und gute Haushaltsführung, niedrige Fixkosten der Leitungsstruktur sowie effiziente operative Effektivität, verwendet werden sollten, und die zugrunde liegenden Daten in einem leicht zugänglichen Format (zum Beispiel Excel-Dateien und/oder CSV-Dateien) zur Verfügung zu stellen;

Berichte des Rechnungshofs über den Jahresabschluss

81.

erinnert daran, dass bei den früheren Entlastungen der Agenturen die Entlastungsbehörde den Rechnungshof aufgefordert hat, weitere Informationen zu unterbreiten über

die Effizienz der internen Kontrollsysteme jeder Agentur,

die potenziellen Interessenkonflikte in den Agenturen,

eine Evaluierung des jährlichen Tätigkeitsberichts jeder Agentur,

die Leistung der Agenturen;

82.

begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof in seiner Evaluierung der jährlichen Tätigkeitsberichte der Agenturen eine spezifische als Anhang beigefügte Tabelle zur Verfügung stellte, die einen Vergleich der Vorgänge des Jahres 2009 gegenüber 2010 enthält und damit Informationen für die Öffentlichkeit in Bezug auf diese Tätigkeiten bietet;

83.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof als externe unabhängige Aufsichtsbehörde handelt, um dem Anspruch der europäischen Bürger gerecht zu werden, zu erfahren, wie ihr Geld ausgegeben wird und wie die Agenturen geführt werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Agenturen dem öffentlichen Interesse dienen und gegenüber den Bürgern, deren Interessen sie dienen müssen, rechenschaftspflichtig sein sollten; wünscht, dass der Rechnungshof die Entlastungsbehörde so detailliert wie möglich über die Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Prüfungen sowie über Unregelmäßigkeiten, die der Rechnungshof nicht für erwähnenswert hält, informiert, um die Entlastungsbehörde bei der Kontrolle der Agenturen zu unterstützen;

Zwei Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs: einer geplant, aber nicht erbracht, der zweite im Laufe des Jahres 2012 fällig

84.

ist besorgt darüber, dass trotz der Angaben des Rechnungshofs in seinem jährlichen Arbeitsprogramm 2011 und der ständigen Aufforderungen seitens des Parlaments der Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen nicht vorgelegt wurde; erkennt die Bemühungen des Rechnungshofs an, dem Parlament Informationen zur vergleichenden Kostenanalyse der Agenturen zur Verfügung zu stellen; ist jedoch verwundert darüber, dass der Präsident des Rechnungshofs am 15. Februar 2012 dem Präsidenten des Parlaments ein Schreiben mit einem Anhang übermittelt hat, in dem im Wesentlichen erklärt wird, dass der Anhang i) kein Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen sei, dass er ii) vertraulich sei und dass er iii) für die Entlastung 2011 verwendet werden könne, obwohl die Daten in dem Anhang die Jahre 2008–2010 betreffen; bedauert, dass der Rechnungshof nicht beabsichtigt, den Sonderbericht über die vergleichende Kostenanalyse der Agenturen herauszugeben, wie aus dem Schreiben des Hofes an die Entlastungsbehörde vom 18. April 2012 hervorgeht;

85.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof einen Sonderbericht über die Bewältigung von Interessenkonflikten in den Agenturen bis Ende Juni 2012 veröffentlichen wird; begrüßt aus Sorge darüber, dass gegen mehrere Agenturen mehrfach Vorwürfe wegen Fällen, die Interessenkonflikte betreffen, erhoben werden, diese Entscheidung und fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen, diesen Sonderbericht innerhalb des geplanten Zeitrahmens herauszugeben, zu verstärken;

Auslagerung der Prüfungen der Agenturen durch den Rechnungshof

86.

ist der Auffassung, dass, wenn Rechnungsprüfer aus dem Privatsektor an der externen Prüfung der Haushaltsführung der Agenturen beteiligt werden müssen, die Auswahl und Benennung der Rechnungsprüfer aus dem Privatsektor im Einklang mit den geltenden Vorschriften einschließlich derer über transparente Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen sollte und dass geeignete Kontrollmechanismen geschaffen werden sollten, damit die Arbeit, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und die Zuverlässigkeit der Haushaltsführung der Agenturen betrifft, im Einklang mit den geforderten Standards durchgeführt wird; ist ferner der Auffassung, dass Aspekte solcher ausgelagerter externer Prüfungen einschließlich der ausgewiesenen Erkenntnisse aus der Prüfung weiterhin der uneingeschränkten Verantwortung des Rechnungshofs unterliegen, der alle erforderlichen Verwaltungs- und Vergabeverfahren leiten und diese aus seinen eigenen Haushaltsmitteln finanzieren muss, ohne einen Nachtragshaushalt zu beantragen, da diese Aufgabe unter die Zuständigkeit des Rechnungshofs fällt; ist überdies der Auffassung, dass es in der aktuellen Krise nicht möglich ist, zusätzliche Mittel für die Ausführung von Aufgaben bereitzustellen, die einem Organ der Union, in diesem Fall dem Rechnungshof, obliegen;

87.

fordert den Rechnungshof auf, bei der Auftragsvergabe für eine unabhängige Prüfung der Agenturen jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden;

88.

ist ferner der Auffassung, dass, wenn auf eine solche Auslagerung zurückgegriffen werden soll, der Bericht der unabhängigen Prüfer unverzüglich sowohl von den unabhängigen Prüfern als auch vom Rechnungshof veröffentlicht werden muss; fordert hierzu den Rechnungshof auf, darauf zu verzichten, den Vertrag mit dem eventuellen unabhängigen Vertragspartner im Hinblick auf die Veröffentlichung der Berichte in der Form, wie sie von dem unabhängigen Vertragspartner erstellt werden, mit Vertraulichkeitsklauseln zu belegen; ist der Auffassung, dass der Rechnungshof gleichzeitig die Verantwortung für diese unabhängige Prüfung übernehmen und entsprechend handeln muss;

VII.   LEITUNG DER AGENTUREN

Verwaltungsrat

89.

stellt fest, dass die Größe der Verwaltungsräte bestimmter Agenturen und die Art und der häufige Wechsel ihrer Mitglieder das Entscheidungsgremium ineffizient machen können; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen somit auf, sich mit dieser Frage zusammen mit einer Neubewertung der Art des Status ihrer Mitglieder, dem Zuständigkeitsbereich und Themen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten zu befassen; regt außerdem an, die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Verwaltungsräte von Agenturen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, zu prüfen, um Sitzungskosten einzusparen;

90.

nimmt die Verantwortung zur Kenntnis, die dem Verwaltungsrat bei der Verwaltung und Kontrolle der Agenturen zukommt; vertritt die Auffassung, dass bestimmte Entscheidungen des Verwaltungsrats die Verwaltung der Agentur beeinträchtigen können, zum Beispiel die unbegründete Weigerung, eine oder mehrere Empfehlungen des Internen Prüfers umzusetzen; fordert eine Überprüfung der Position der Kommission in den Verwaltungsräten der Agenturen, damit ihr bei haushalts-, finanz- und verwaltungsrelevanten Beschlüssen ein Stimm- und Vetorecht erteilt werden kann; fordert die Kommission im Übrigen auf, die Haushaltsbehörde über Beschlüsse des Verwaltungsrats zu informieren, die dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung der Agentur oder der Haushaltsordnung zuwiderlaufen;

91.

begrüßt, dass Maßnahmen zur genaueren Überwachung und Kontrolle der Mittelübertragungen aufgrund der Anregungen des Rechnungshofs in die Wege geleitet worden sind, und erwartet zudem eine genaue Überprüfung des Haushalts der Agenturen; vertritt die Auffassung, dass die Probleme einer tätigkeitsbezogenen Budgetierung auf praktische Schwierigkeiten bei der Trennung von Personal- und Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben zurückzuführen sind, wenn die Tätigkeiten die Bereiche Information, Beratungsleistungen und Vertrauensbildung umfassen;

92.

fordert die Agenturen auf, den Personalbestand einschließlich der Vertragsbediensteten in ihren Tätigkeitsberichten transparenter auszuweisen; erwartet die Vereinbarung der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den Agenturen, die einen wichtigen Beitrag zur Budgetierung und Tätigkeit der Agenturen leisten wird;

93.

stellt mit Sorge fest, dass für acht Agenturen, d. h. CEPOL, ECHA, EFSA, EBDD, EMSA, ETF, FRA und Frontex, im Jahr 2010 die Kosten für den Verwaltungsrat durchschnittlich je Sitzung und je Mitglied zwischen 1 017 EUR und 6 175 EUR betrugen; ist der Meinung, dass diese Kosten zu hoch sind und drastisch reduziert werden müssen;

Administrative Unterstützung

94.

fordert überdies die Agenturen auf, wenn sie die Möglichkeit administrativer Unterstützung erwägen, um möglichst effizient zu arbeiten, folgende Optionen zu prüfen:

eine Verschmelzung kleinerer Agenturen, um Einsparungen zu erzielen und überlappende Zielsetzungen zu beenden und/oder zu vermeiden und um weitere Ausgaben zulasten des Haushaltsplans der Union zu verhindern;

gemeinsame Nutzung von Diensten durch mehrere Agenturen, sei es nach dem Kriterium der Nähe der Standorte zueinander oder nach dem des Politikbereichs; lobt in dieser Hinsicht die Initiative von EMSA und EUFA, die Funktion der internen Prüfung gemeinsam zu nutzen; erachtet dies jedoch als einen Beginn, der durch eine Umstrukturierung und Verschmelzung fortgesetzt werden sollte, die auch die Agenturen einbezieht;

95.

fordert die Kommission und/oder den Europäischen Rechnungshof auf, eine Evaluierung aller Agenturen vorzunehmen, um Folgendes aufzudecken und zu analysieren:

die potenziellen Synergien und Fälle unnötiger oder überlappender Tätigkeiten von Agenturen,

unnötig hohe Gemeinkosten wegen des Standorts des Sitzes;

und eine umfassende Kosten/Nutzen- und Folgeneinschätzungsanalyse hinsichtlich der Fusionierung oder Schließung einiger Agenturen vorzubereiten, falls Mehrwert oder Effektivität der einzelnen Agentur nicht ausreichen, und das Parlament rechtzeitig für die Entlastung 2011 hierüber zu unterrichten;

96.

fordert die Kommission und den Rat auf, der realen Notwendigkeit jeder Agentur und der Notwendigkeit, in dieser Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise Steuergelder der Unionsbürger zu sparen, Rechnung zu tragen und keine Rücksicht auf die Interessen einiger Mitgliedstaaten zu nehmen, aus anderen Gründen als dem öffentlichen Interesse der Union in ihrem Land eine Agentur zu besitzen;

Disziplinarverfahren

97.

weist erneut darauf hin, dass das Parlament seit seiner Entschließung zur Entlastung 2006 die Agenturen aufgefordert hat, die Einrichtung eines agenturenübergreifenden Disziplinarrats in Erwägung zu ziehen, um disziplinarische Sanktionen bis hin zum Ausschluss unvoreingenommen zu verhängen; stellt fest, dass dieses Vorhaben weiterhin schwer voranzubringen ist; fordert die Agentur, die die Funktion des Koordinators für das Netz der Agenturen ausübt, auf, ein Netz von Bediensteten einzurichten, die die erforderliche Besoldungsgruppe aufweisen, um für dem Disziplinarrat als unabhängige Mitglieder anzugehören;

VIII.   ÜBERLEGUNG ZU DEN AGENTUREN: EIN GEMEINSAMER ANSATZ

98.

begrüßt die laufende Tätigkeit der interinstitutionellen Arbeitsgruppe für die Agenturen, deren Ziel darin besteht, die Rolle und Stellung der dezentralen Agenturen im institutionellen Gefüge der Union, ihre Einrichtung, ihren Aufbau und ihre Arbeitsweise sowie Fragen zu Finanzierung, Haushalt, Überwachung und Verwaltung zu prüfen; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, den Entwurf eines Vorschlags für eine Übereinkunft zwischen Parlament, Rat und Kommission über die Agenturen vorzulegen;

99.

fordert die Kommission auf, Optionen dafür zu erarbeiten, wie die professionelle Verwaltung der Kassenbestände der Agenturen organisiert und umgesetzt werden kann;

100.

ersucht die interinstitutionelle Arbeitsgruppe, Bereiche von Doppelarbeit und Überschneidungen bei bestehenden Agenturen zu ermitteln und zu prüfen, ob einige Agenturen fusioniert werden könnten;

101.

glaubt, dass die Agenturen Vorteile aus der gemeinsamen Nutzung von Verwaltungsdiensten auf ähnliche Weise ziehen könnten, wie der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammenarbeiten; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, die Frage der geografischen Dezentralisierung der Agenturen zu prüfen, die ihre Kosten beträchtlich erhöht und die Zusammenarbeit erschwert; glaubt, dass die Agenturen, wenn sie an wenigen Standorten zusammengefasst wären, Gemeinkosten und Verwaltungskosten teilen könnten, insbesondere bei IT, Personal und Finanzverwaltung;

102.

stellt abschließend fest, dass insbesondere in dieser Krisenzeit der reale Mehrwert der Agenturen ernsthaft und rasch analysiert werden sollte, um jegliche nicht vorgeschriebene und absolut notwendige Ausgabe zu vermeiden, um dem strikten Bedarf der Union und den Bedürfnissen, Anliegen und Forderungen ihrer Bürger nach Vertrauen in unsere Organe gebührend zu entsprechen; betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die Unionsbürger nicht zum Sparen auffordern können, ohne selbst zu sparen; fordert Fairness im Hinblick auf größere Einsparungen durch die Einrichtungen der Union — einschließlich der Agenturen — neben der Forderung nach solchen Einsparungen bei ihren Bürgern, die die Steuerzahler sind, die in den Unionshaushalt einzahlen;

103.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den dem diesjährigen Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


(1)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 269.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(4)  ABl. C 368 vom 16.12.2011.

(5)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 62.

(6)  P7_TA(2011)0388.