ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2012.037.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 37

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

55. Jahrgang
10. Februar 2012


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) Nr. 109/2012 der Kommission vom 9. Februar 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (CMR-Stoffe) ( 1 )

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 110/2012 der Kommission vom 9. Februar 2012 zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 2007/777/EG und des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Einträge für Südafrika in den Listen von Drittländern und Teilen von Drittländern ( 1 )

50

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 111/2012 der Kommission vom 9. Februar 2012 zur Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens für die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Olivenöl

55

 

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 112/2012 der Kommission vom 9. Februar 2012 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

58

 

 

RICHTLINIEN

 

*

Richtlinie 2012/2/EU der Kommission vom 9. Februar 2012 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid und basisches Kupfercarbonat in Anhang I ( 1 )

60

 

*

Richtlinie 2012/3/EU der Kommission vom 9. Februar 2012 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Bendiocarb in Anhang I ( 1 )

65

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

10.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 109/2012 DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2012

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (CMR-Stoffe)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 68 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In den Einträgen 28 bis 30 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der Verkauf an die breite Öffentlichkeit von jenen Stoffen untersagt, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1A oder 1B eingestuft sind, beziehungsweise von jenen Gemischen, in denen solche Stoffe in einer Konzentration, die die festgelegten Konzentrationsgrenzwerte übersteigt, enthalten sind. Die betreffenden Stoffe sind in Anhang XVII Anlagen 1 bis 6 aufgeführt.

(2)

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (2) wurde am 5. September 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission (3) geändert und um eine Reihe von neu eingestuften CMR-Stoffen ergänzt. Die Anlagen 1 bis 6 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten daher geändert werden, um sie an die Einträge für CMR-Stoffe in der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 anzugleichen.

(3)

Nach Artikel 68 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 können für CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B als solche, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis Beschränkungen der Verwendung durch Verbraucher vorgeschlagen werden.

(4)

Eine Reihe von Bor-Verbindungen hat sich als fortpflanzungsgefährdend erwiesen und wurde nach der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 als fortpflanzungsgefährdend, Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Repr. 1B, Gefahrenhinweis H360FD, eingestuft. Laut einer im Auftrag der Kommission durchgeführten Marktstudie (4) über die Verwendung von Boraten in an die breite Öffentlichkeit verkauften Gemischen werden Natriumperborat-Tetra- und -Monohydrat in Waschmitteln und Haushaltsreinigern in Konzentrationen verwendet, die über den in der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwerten liegen.

(5)

Am 29. April 2010 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee — RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Stellungnahme über die Verwendung von Bor-Verbindungen in fotografischen Anwendungen (5) ab. Der RAC wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es weitere mögliche Quellen gebe, die zu der Bor-Exposition der Verbraucher insgesamt beitrügen, und dass diese zusätzlichen Quellen auch bei der Risikobeurteilung von Bor-Verbindungen berücksichtigt werden müssten. Multiple Quellen für die Bor-Exposition von Verbrauchern wurden in vorausgegangenen Risikobeurteilungen außer Acht gelassen, was mit der derzeit herrschenden Besorgnis in Zusammenhang mit multiplen Expositionsquellen im Allgemeinen unvereinbar ist.

(6)

Natriumperborat-Tetra- und -Monohydrat werden hauptsächlich als Bleichmittel in Waschmitteln und Mitteln zum maschinellen Geschirrspülen verwendet. Der zum Berichterstatter bestimmte Mitgliedstaat, der für die Durchführung der Risikobewertung für Natriumperborat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (6) zuständig ist, hat gemäß Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Chemikalienagentur ein Dossier nach Anhang XV dieser Verordnung vorgelegt. Aus der 2007 veröffentlichten Risikobewertung ging hervor, dass die Verwendung von Natriumperborat in Waschmitteln und Haushaltsreinigern bei getrennter Betrachtung als Einzelquelle für die Exposition gegenüber Bor kein unannehmbares Risiko für die breite Öffentlichkeit mit sich bringt. Weil es jedoch multiple Quellen für die Exposition der breiten Öffentlichkeit gegenüber Bor gibt, worauf der RAC 2010 in seiner Stellungnahme hinwies, und weil Bor fortpflanzungsgefährdend ist, ist es wünschenswert, die Exposition der breiten Öffentlichkeit gegenüber Bor zu verringern. Da zudem eine beträchtliche Anzahl von Verbrauchern von einer Bor-Exposition durch Haushaltsreiniger und Waschmittel betroffen ist und es Alternativen zu Perboraten für diese Anwendungen gibt, ist es zweckmäßig, die Verwendung von Perboraten in Haushaltsreinigern und Waschmitteln zu beschränken. Damit sich einige Hersteller jedoch umstellen und, falls erforderlich, die Bor-Verbindungen in diesen Anwendungen durch Alternativen ersetzen können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung zu gewähren.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juni 2012.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Februar 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1.

(3)  ABl. L 235 vom 5.9.2009, S. 1.

(4)  http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/files/docs_studies/final_report_borates_en.pdf

(5)  http://echa.europa.eu/home_en.asp

(6)  ABl. L 84 vom 5.4.1993, S. 1.


ANHANG

Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird wie folgt geändert:

1.

In der Tabelle mit der Bezeichnung der Stoffe, Stoffgruppen und Gemische sowie den Beschränkungsbedingungen wird unter den Einträgen 28, 29 und 30 in Spalte 2 der nachstehende Buchstabe e) in Absatz 2 eingefügt:

„e)

in Anlage 11 Spalte 1 aufgeführte Stoffe für die in Anlage 11 Spalte 2 aufgeführten Anwendungen. Ist in Anlage 11 Spalte 2 ein Datum angegeben, gilt die Ausnahmeregelung bis zu diesem Datum.“

2.

In der Einleitung zu den Anhängen 1 bis 6 wird in den Anmerkungen die folgende Anmerkung B zwischen den Anmerkungen A und C eingefügt:

Anmerkung B:

Manche Stoffe (Säuren, Basen usw.) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr gebracht; dies erfordert auch eine unterschiedliche Einstufung und Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen unterschiedliche Gefahren ausgehen können.“

3.

Die Tabelle in Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)

Die nachstehenden Einträge werden gemäß der Reihenfolge der Einträge in Anhang XVII Anlage 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingefügt:

„Nickeldihydroxid [1]

028-008-00-X

235-008-5 [1]

12054-48-7 [1]

 

Nickelhydroxid [2]

234-348-1 [2]

11113-74-9 [2]

Nickelsulfat

028-009-00-5

232-104-9

7786-81-4

 

Nickelcarbonat

028-010-00-0

 

 

 

Basisches Nickelcarbonat

 

 

Carbonsäure, Nickel(2+)-Salz [1]

222-068-2 [1]

3333-67-3 [1]

Carbonsäure, Nickelsalz [2]

240-408-8 [2]

16337-84-1 [2]

[μ-[Carbonato(2-)-O:O′]]-dihydroxytrinickel [3]

265-748-4 [3]

65405-96-1 [3]

[Carbonato(2-)]-tetrahydroxytrinickel [4]

235-715-9 [4]

12607-70-4 [4]

Nickeldichlorid

028-011-00-6

231-743-0

7718-54-9

 

Nickeldinitrat [1]

028-012-00-1

236-068-5 [1]

13138-45-9 [1]

 

Salpetersäure, Nickelsalz [2]

238-076-4 [2]

14216-75-2 [2]

Nickelmatte

028-013-00-7

273-749-6

69012-50-6

 

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert, Nickelsulfat

028-014-00-2

295-859-3

92129-57-2

 

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert

028-015-00-8

305-433-1

94551-87-8

 

Nickeldiperchlorat

Perchlorsäure, Nickel(II)-Salz

028-016-00-3

237-124-1

13637-71-3

 

Nickeldikalium-bis(sulfat) [1]

028-017-00-9

237-563-9 [1]

13842-46-1 [1]

 

Diammoniumnickel-bis(sulfat) [2]

239-793-2 [2]

15699-18-0 [2]

Nickel-bis(sulfamidat)

Nickelsulfamat

028-018-00-4

237-396-1

13770-89-3

 

Nickel-bis(tetrafluorborat)

028-019-00-X

238-753-4

14708-14-6

 

Nickeldiformat [1]

028-021-00-0

222-101-0 [1]

3349-06-2 [1]

 

Ameisensäure, Nickelsalz [2]

239-946-6 [2]

15843-02-4 [2]

Ameisensäure, Kupfer-Nickel-Salz [3]

268-755-0 [3]

68134-59-8 [3]

Nickeldi(acetat) [1]

028-022-00-6

206-761-7 [1]

373-02-4 [1]

 

Nickel(acetat) [2]

239-086-1 [2]

14998-37-9 [2]

Nickeldibenzoat

028-024-00-7

209-046-8

553-71-9

 

Nickel-bis(4-cyclohexylbutyrat)

028-025-00-2

223-463-2

3906-55-6

 

Nickel(II)-stearat

Nickel(II)-octadecanoat

028-026-00-8

218-744-1

2223-95-2

 

Nickeldilactat

028-027-00-3

16039-61-5

 

Nickel(II)-octanoat

028-028-00-9

225-656-7

4995-91-9

 

Nickeldifluorid [1]

028-029-00-4

233-071-3 [1]

10028-18-9 [1]

 

Nickeldibromid [2]

236-665-0 [2]

13462-88-9 [2]

Nickeldiiodid [3]

236-666-6 [3]

13462-90-3 [3]

Nickel–Kalium–Fluorid [4]

- [4]

11132-10-8 [4]

Nickelhexafluorsilicat

028-030-00-X

247-430-7

26043-11-8

 

Nickelselenat

028-031-00-5

239-125-2

15060-62-5

 

Nickelhydrogenphosphat [1]

028-032-00-0

238-278-2 [1]

14332-34-4 [1]

 

Nickel-bis(dihydrogenphosphat) [2]

242-522-3 [2]

18718-11-1 [2]

Trinickel-bis(orthophosphat) [3]

233-844-5 [3]

10381-36-9 [3]

Dinickeldiphosphat [4]

238-426-6 [4]

14448-18-1 [4]

Nickel-bis(phosphinat) [5]

238-511-8 [5]

14507-36-9 [5]

Nickelphosphinat [6]

252-840-4 [6]

36026-88-7 [6]

Phosphorsäure, Calcium-Nickel-Salz [7]

- [7]

17169-61-8 [7]

Diphosphorsäure, Nickel(II)–Salz [8]

- [8]

19372-20-4 [8]

Diammoniumnickelhexacyanoferrat

028-033-00-6

74195-78-1

 

Nickeldicyanid

028-034-00-1

209-160-8

557-19-7

 

Nickelchromat

028-035-00-7

238-766-5

14721-18-7

 

Nickel(II)-silicat [1]

028-036-00-2

244-578-4 [1]

21784-78-1 [1]

 

Dinickelorthosilicat [2]

237-411-1 [2]

13775-54-7 [2]

Nickelsilicat (3:4) [3]

250-788-7 [3]

31748-25-1 [3]

Kieselsäure, Nickelsalz [4]

253-461-7 [4]

37321-15-6 [4]

Trihydrogenhydroxy-bis[orthosilicato(4–)]trinickelat(3-) [5]

235-688-3 [5]

12519-85-6 [5]

Dinickelhexacyanoferrat

028-037-00-8

238-946-3

14874-78-3

 

Trinickel-bis(arsenat)

Nickel(II)-arsenat

028-038-00-3

236-771-7

13477-70-8

 

Nickeloxalat [1]

028-039-00-9

208-933-7 [1]

547-67-1 [1]

 

Oxalsäure, Nickelsalz [2]

243-867-2 [2]

20543-06-0 [2]

Nickeltellurid

028-040-00-4

235-260-6

12142-88-0

 

Trinickeltetrasulfid

028-041-00-X

12137-12-1

 

Trinickel-bis(arsenit)

028-042-00-5

74646-29-0

 

Kobalt-Nickel-Gray-Periklas

028-043-00-0

 

 

 

C.I. Pigment Black 25

 

 

C.I. 77332 [1]

269-051-6 [1]

68186-89-0 [1]

Cobalt-Nickel-Dioxid [2]

261-346-8 [2]

58591-45-0 [2]

Cobald-Nickel-Oxid [3]

- [3]

12737-30-3 [3]

Nickel-Zinn-Trioxid

Nickelstannat

028-044-00-6

234-824-9

12035-38-0

 

Nickeltriurandecaoxid

028-045-00-1

239-876-6

15780-33-3

 

Nickeldithiocyanat

028-046-00-7

237-205-1

13689-92-4

 

Nickeldichromat

028-047-00-2

239-646-5

15586-38-6

 

Nickel(II)-selenit

028-048-00-8

233-263-7

10101-96-9

 

Nickelselenid

028-049-00-3

215-216-2

1314-05-2

 

Kieselsäure, Blei-Nickel-Salz

028-050-00-9

68130-19-8

 

Nickeldiarsenid [1]

028-051-00-4

235-103-1 [1]

12068-61-0 [1]

 

Nickelarsenid [2]

248-169-1 [2]

27016-75-7 [2]

Nickel-Barium-Titan-Primel-Priderit

028-052-00-X

271-853-6

68610-24-2

 

C.I. Pigment Yellow 157

 

 

C.I. 77900

 

 

Nickeldichlorat [1]

028-053-00-5

267-897-0 [1]

67952-43-6 [1]

 

Nickeldibromat [2]

238-596-1 [2]

14550-87-9 [2]

Ethylhydrogensulfat, Nickel(II)-Salz [3]

275-897-7 [3]

71720-48-4 [3]

Nickel(II)-trifluoracetat [1]

028-054-00-0

240-235-8 [1]

16083-14-0 [1]

 

Nickel(II)-propionat [2]

222-102-6 [2]

3349-08-4 [2]

Nickel-bis(benzolsulfonat) [3]

254-642-3 [3]

39819-65-3 [3]

Nickel(II)-hydrogencitrat [4]

242-533-3 [4]

18721-51-2 [4]

Zitronensäure, Ammonium-Nickel-Salz [5]

242-161-1 [5]

18283-82-4 [5]

Zitronensäure, Nickelsalz [6]

245-119-0 [6]

22605-92-1 [6]

Nickel-bis(2-ethylhexanoat) [7]

224-699-9 [7]

4454-16-4 [7]

2-Ethylhexansäure, Nickelsalz [8]

231-480-1 [8]

7580-31-6 [8]

Dimethylhexansäure, Nickelsalz [9]

301-323-2 [9]

93983-68-7 [9]

Nickel(II)-isooctanoat [10]

249-555-2 [10]

29317-63-3 [10]

Nickelisooctanoat [11]

248-585-3 [11]

27637-46-3 [11]

Nickel-bis(isononanoat) [12]

284-349-6 [12]

84852-37-9 [12]

Nickel(II)-neononanoat [13]

300-094-6 [13]

93920-10-6 [13]

Nickel(II)-isodecanoat [14]

287-468-1 [14]

85508-43-6 [14]

Nickel(II)-neodecanoat [15]

287-469-7 [15]

85508-44-7 [15]

Neodecansäure, Nickelsalz [16]

257-447-1 [16]

51818-56-5 [16]

Nickel(II)-neoundecanoat [17]

300-093-0 [17]

93920-09-3 [17]

Bis(D-gluconato-O1,O2)nickel [18]

276-205-6 [18]

71957-07-8 [18]

Nickel-3,5-bis(tert-butyl)-4-hydroxybenzoat (1:2) [19]

258-051-1 [19]

52625-25-9 [19]

Nickel(II)-palmitat [20]

237-138-8 [20]

13654-40-5 [20]

(2-Ethylhexanoato-O)(isononanoato-O)nickel [21]

287-470-2 [21]

85508-45-8 [21]

(Isononanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [22]

287-471-8 [22]

85508-46-9 [22]

(Isooctanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [23]

284-347-5 [23]

84852-35-7 [23]

(2-Ethylhexanoato-O)(isodecanoato-O)nickel [24]

284-351-7 [24]

84852-39-1 [24]

(2-Ethylhexanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [25]

285-698-7 [25]

85135-77-9 [25]

(Isodecanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [26]

285-909-2 [26]

85166-19-4 [26]

(Isodecanoato-O)(isononanoato-O)nickel [27]

284-348-0 [27]

84852-36-8 [27]

(Isononanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [28]

287-592-6 [28]

85551-28-6 [28]

Fettsäuren, C6-19-verzweigt, Nickelsalze [29]

294-302-1 [29]

91697-41-5 [29]

Fettsäuren, C8-18 und C18-ungesättigt, Nickelsalze [30]

283-972-0 [30]

84776-45-4 [30]

2,7-Naphthalendisulfonsäure, Nickel(II)-Salz [31]

- [31]

72319-19-8 [31]

Nickel(II)-sulfit [1]

028-055-00-6

231-827-7 [1]

7757-95-1 [1]

 

Nickel-Tellurtrioxid [2]

239-967-0 [2]

15851-52-2 [2]

Nickel-Tellurtetratrioxid [3]

239-974-9 [3]

15852-21-8 [3]

Molybdän-Nickelhydroxidoxidphosphat [4]

268-585-7 [4]

68130-36-9 [4]

Nickelborid (NiB) [1]

028-056-00-1

234-493-0 [1]

12007-00-0 [1]

 

Dinickelborid [2]

234-494-6 [2]

12007-01-1 [2]

Trinickelborid [3]

234-495-1 [3]

12007-02-2 [3]

Nickelborid [4]

235-723-2 [4]

12619-90-8 [4]

Dinickelsilicid [5]

235-033-1 [5]

12059-14-2 [5]

Nickeldisilicid [6]

235-379-3 [6]

12201-89-7 [6]

Dinickelphosphid [7]

234-828-0 [7]

12035-64-2 [7]

Nickel-Borphosphid [8]

- [8]

65229-23-4 [8]

Dialuminium-Nickeltetraoxid [1]

028-057-00-7

234-454-8 [1]

12004-35-2 [1]

 

Nickel-Titantrioxid [2]

234-825-4 [2]

12035-39-1 [2]

Nickel-Titanoxid [3]

235-752-0 [3]

12653-76-8 [3]

Nickel-Divanadiumhexaoxid [4]

257-970-5 [4]

52502-12-2 [4]

Cobalt-Dimolybdän-Nickeloctaoxid [5]

268-169-5 [5]

68016-03-5 [5]

Nickel-Zirkontrioxid [6]

274-755-1 [6]

70692-93-2 [6]

Molybdän-Nickeltetraoxid [7]

238-034-5 [7]

14177-55-0 [7]

Nickel-Wolframtetraoxid [8]

238-032-4 [8]

14177-51-6 [8]

Olivin, Nickel grün [9]

271-112-7 [9]

68515-84-4 [9]

Lithium-Nickeldioxid [10]

- [10]

12031-65-1 [10]

Molybdän-Nickeloxid [11]

- [11]

12673-58-4 [11]

Cobalt-Lithium-Nickeloxid

028-058-00-2

442-750-5

 

Kohlenwasserstoffe, C4, frei von 1,3-Butadien und Isobuten

Gase aus der Erdölverarbeitung

649-118-00-X

306-004-1

95465-89-7

K“

b)

Die Einträge 028-003-00-2, 028-004-00-8, 028-005-00-3, 028-006-00-9, 028-007-00-4, 033-005-00-1 und 603-046-00-5 erhalten folgende Fassung:

„Nickelmonoxid [1]

028-003-00-2

215-215-7 [1]

1313-99-1 [1]

 

Nickeloxid [2]

234-323-5 [2]

11099-02-8 [2]

Bunsenit [3]

- [3]

34492-97-2 [3]

Nickeldioxid

028-004-00-8

234-823-3

12035-36-8

 

Dinickeltrioxid

028-005-00-3

215-217-8

1314-06-3

 

Nickel(II)-sulfid [1]

028-006-00-9

240-841-2 [1]

16812-54-7 [1]

 

Nickelsulfid [2]

234-349-7 [2]

11113-75-0 [2]

Millerit [3]

- [3]

1314-04-1 [3]

Trinickeldisulfid

028-007-00-4

 

 

 

Nickelsubsulfid [1]

234-829-6 [1]

12035-72-2 [1]

Heazlewoodit [2]

- [2]

12035-71-1 [2]

Arsensäure und ihre Salze, soweit in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt

033-005-00-1

A“

Bis(chlormethyl)ether;

Oxybis[chlormethan]

603-046-00-5

208-832-8

542-88-1

 

4.

Die Tabelle in Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)

Folgende Einträge werden gestrichen: 024-004-01-4, 649-118-00-X.

b)

Die nachstehenden Einträge werden gemäß der Reihenfolge der Einträge in Anhang XVII Anlage 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingefügt:

„O-Isobutyl-N-ethoxy-carbonylthiocarbamat

006-094-00-X

434-350-4

103122-66-3

 

O-Hexyl-N-ethoxycarbonylthiocarbamat

006-102-00-1

432-750-3

 

Gemisch aus: Dimethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Diethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Methylethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

015-196-00-3

435-960-3

 

Cobaltacetat

027-006-00-6

200-755-8

71-48-7

 

Cobaltnitrat

027-009-00-2

233-402-1

10141-05-6

 

Cobaltcarbonat

027-010-00-8

208-169-4

513-79-1

 

Bleichromat

082-004-00-2

231-846-0

7758-97-6

 

Bleisulfochromatgelb

C.I. Pigment Yellow 34

[Dieser Stoff ist im Farbindex (Colour Index) unter der Nummer C.I. 77603 verzeichnet.]

082-009-00-X

215-693-7

1344-37-2

 

Bleichromatmolybdatsulfatrot

C.I. Pigment Red 104

[Dieser Stoff ist im Farbindex (Colour Index) unter der Nummer C.I. 77605 verzeichnet.]

082-010-00-5

235-759-9

12656-85-8

 

2,3-Epoxypropyltrimethylammoniumchlorid … %

Glycidyltrimethylammoniumchlorid … %

603-211-00-1

221-221-0

3033-77-0

B

1-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluor-1,1-ethandiol, Hydrochlorid;

[Gehalt an 4-Chloranilin (EG-Nr. 203-401-0) < 0,1 %]

603-221-01-3

433-580-2

214353-17-0

 

Phenolphthalein

604-076-00-1

201-004-7

77-09-8

 

Ethyl-1-(2,4-dichlorphenyl)-5-(trichlormethyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat

607-626-00-9

401-290-5

103112-35-2

 

N,N′-Diacetylbenzidin

612-044-00-3

210-338-2

613-35-4

 

Biphenyl-3,3′,4,4′-tetrayltetraamin

Diaminobenzidin

612-239-00-3

202-110-6

91-95-2

 

(2-Chlorethyl)(3-hydroxypropyl)ammoniumchlorid

612-246-00-1

429-740-6

40722-80-3

 

3-Amino-9-ethylcarbazol

9-Ethylcarbazol-3-ylamin

612-280-00-7

205-057-7

132-32-1

 

Chinolin

613-281-00-5

202-051-6

91-22-5

 

N-[6,9-Dihydro-9-[[2-hydroxy-1-(hydroxymethyl)ethoxy]methyl]-6-oxo-1H-purin-2-yl]acetamid

616-148-00-X

424-550-1

84245-12-5

 

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle

Naphthalinöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Kohlenteer; besteht in erster Linie aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert im Bereich von etwa 200 °C bis 250 °C (392 °F bis 482 °F)]

648-085-00-9

283-484-8

84650-04-4

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Niedertemperaturkohlenteer alkalisch

[Rückstand aus Niedertemperatur-Kohlenteerölen durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid, zum Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-110-00-3

310-191-5

122384-78-5

J, M

Teersäuren, Kohle, roh

Rohphenole

[Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren des alkalischen Extrakts von Kohlenteeröl mit einer sauren Lösung, z. B. wässriger Schwefelsäure, oder gasförmigem Kohlendioxid, um die freien Säuren zu erhalten; besteht in erster Linie aus Teersäuren wie Phenol, Kresolen und Xylenolen]

648-116-00-6

266-019-3

65996-85-2

J, M“

c)

Die Einträge 024-004-00-7, 609-007-00-9, 612-099-00-3, 612-151-00-5, 648-043-00-X, 648-080-00-1, 648-098-00-X, 648-099-00-5, 648-100-00-9, 648-102-00-X, 648-138-00-6, und 650-017-00-8 erhalten folgende Fassung:

„Natriumdichromat

024-004-00-7

234-190-3

10588-01-9

 

2,4-Dinitrotoluol [1]

609-007-00-9

204-450-0 [1]

121-14-2 [1]

 

Dinitrotoluol [2]

246-836-1 [2]

25321-14-6 [2]

4-Methyl-m-phenylendiamin

2,4-Toluoldiamin

612-099-00-3

202-453-1

95-80-7

 

Methylphenylendiamin

Diaminotoluol

[technisches Produkt — Gemisch aus 4-Methyl-m-phenylendiamin (EG-Nr. 202-453-1) und 2-Methyl-m-phenylendiamin (EG-Nr. 212-513-9)]

612-151-00-5

 

Kreosotöl, Acenaphthen-Fraktion, Acenaphthen-frei

Waschöl-Redestillat

[Öl, das nach Entfernen von Acenaphthen aus Acenaphthenöl aus Kohlenteer durch ein Kristallisationsverfahren zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-043-00-X

292-606-9

90640-85-0

M

Rückstände (Kohlenteer), Kreosotöldestillation

Waschöl-Redestillat

[Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Waschöl, mit einem Siedebereich von etwa 270 °C bis 330 °C (518 °F bis 626 °F); besteht in erster Linie aus dinuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]

648-080-00-1

295-506-3

92061-93-3

M

Kreosotöl, Acenaphthen-Fraktion

Waschöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Kohlenteer, mit einem Siedebereich von etwa 240 °C bis 280 °C (464 °F bis 536 °F); besteht in erster Linie aus Acenaphthen, Naphthalin und Alkylnaphthalin]

648-098-00-X

292-605-3

90640-84-9

M

Kreosotöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Kohlenteer; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen und kann beträchtliche Mengen von Teersäuren und Teerbasen enthalten; destilliert im ungefähren Bereich von 200 °C bis 325 °C (392 °F bis 617 °F)]

648-099-00-5

263-047-8

61789-28-4

M

Kreosotöl, hochsiedendes Destillat

Waschöl

[hochsiedende Destillationsfraktion, erhalten aus der Hochtemperatur-Verkokung von Steinkohle, die weiter aufbereitet wird, um überschüssige kristalline Salze zu entfernen; besteht in erster Linie aus Kreosotöl, aus dem einige der normalerweise vorkommenden polynuklearen aromatischen Salze, die Bestandteile von Kohlenteerdestillaten sind, entfernt sind; ist bei etwa 5 °C (41 °F) kristallfrei]

648-100-00-9

274-565-9

70321-79-8

M

Extraktrückstände (Kohle), Kreosotölsäure

Waschölextrakt-Rückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der von Basen befreiten Fraktion aus der Destillation von Kohlenteer, siedet im Bereich von etwa 250 °C bis 280 °C (482 °F bis 536 °F); besteht hauptsächlich aus Biphenyl und isomeren Diphenylnaphthalinen]

648-102-00-X

310-189-4

122384-77-4

M

Kreosotöl, niedrigsiedendes Destillat

Waschöl

[niedrigsiedende Destillationsfraktion, erhalten aus der Hochtemperatur-Verkokung von Steinkohle, die weiter aufbereitet wird, um überschüssige kristalline Salze zu entfernen; besteht in erster Linie aus Kreosotöl, aus dem einige der normalerweise vorkommenden polynuklearen aromatischen Salze, die Bestandteile von Kohlenteerdestillaten sind, entfernt sind; ist bei etwa 38 °C (100 °F) kristallfrei]

648-138-00-6

274-566-4

70321-80-1

M

Feuerfeste Keramikfasern, Fasern für besondere Verwendungszwecke, soweit in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt;

[künstlich hergestellte ungerichtete glasartige (Silicat-)Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO) von bis zu 18 Gewichtsprozent]

650-017-00-8

A, R“

5.

Die Tabelle in Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Eintrag wird gestrichen: 024-004-01-4.

b)

Die nachstehenden Einträge werden gemäß der Reihenfolge der Einträge in Anhang XVII Anlage 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingefügt:

„O-Isobutyl-N-ethoxy-carbonylthiocarbamat

006-094-00-X

434-350-4

103122-66-3

 

O-Hexyl-N-ethoxycarbonylthiocarbamat

006-102-00-1

432-750-3

 

Gemisch aus: Dimethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Diethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Methylethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

015-196-00-3

435-960-3

 

2-Chlor-6-fluor-phenol

604-082-00-4

433-890-8

2040-90-6

 

(2-Chlorethyl)(3-hydroxypropyl)ammoniumchlorid

612-246-00-1

429-740-6

40722-80-3

 

Colchicin

614-005-00-6

200-598-5

64-86-8

 

N-[6,9-Dihydro-9-[[2-hydroxy-1-(hydroxymethyl)ethoxy]methyl]-6-oxo-1H-purin-2-yl]acetamid

616-148-00-X

424-550-1

84245-12-5

 

Teeröle, Braunkohle

Leichtöl

[Destillat aus Braunkohlenteer, siedet im Bereich von etwa 80 °C bis 250 °C (176 °F bis 482 °F); besteht in erster Linie aus aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen und monobasischen Phenolen]

648-002-00-6

302-674-4

94114-40-6

J

Benzolvorläufe (Kohle)

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

[Destillat aus Koksofenleichtöl mit einem ungefähren Destillationsbereich von unter 100 °C (212 °F); besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen (C4 bis C6)]

648-003-00-1

266-023-5

65996-88-5

J

Destillate (Kohlenteer), Benzol-Fraktion, BTX-reich

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

[Rückstand aus der Destillation von Rohbenzol zur Abtrennung von Benzolvorläufen; besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen mit einem Siedebereich von etwa 75 °C bis 200 °C (167 °F bis 392 °F)]

648-004-00-7

309-984-9

101896-26-8

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-10, C8-reich;

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

648-005-00-2

292-697-5

90989-41-6

J

Solvent Naphtha (Kohle), leicht

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

648-006-00-8

287-498-5

85536-17-0

J

Solvent Naphtha (Kohle), Xylol-Styrol-Schnitt

Leichtöl-Redestillat, mittelsiedend

648-007-00-3

287-502-5

85536-20-5

J

Solvent Naphtha (Kohle), Cumaron-Styrol-haltig

Leichtöl-Redestillat, mittelsiedend

648-008-00-9

287-500-4

85536-19-2

J

Naphtha (Kohle), Destillationsrückstände

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

[Rückstand, der aus der Destillation von rückgewonnenem Naphtha zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin sowie Kondensationsprodukten von Inden und Styrol]

648-009-00-4

292-636-2

90641-12-6

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

648-010-00-X

292-694-9

90989-38-1

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-9, Kohlenwasserstoffharz, Polymerisationsnebenprodukt

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Vakuumverdampfung von Lösungsmittel aus polymerisiertem Kohlenwasserstoffharz; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C9 mit einem Siedebereich von etwa 120 °C bis 215 °C (248 °F bis 419 °F)]

648-012-00-0

295-281-1

91995-20-9

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C9-12; Benzoldestillation

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

648-013-00-6

295-551-9

92062-36-7

J

Extraktrückstände (Kohle), Benzolfraktion, alkalisch, saurer Extrakt

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[Redestillat aus dem von Teersäuren und Teerbasen befreiten Destillat aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle, mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 160 °C (194 °F bis 320 °F); besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen]

648-014-00-1

295-323-9

91995-61-8

J

Extraktrückstände (Kohlenteer), Benzolfraktion, alkalisch, saurer Extrakt

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Redestillation der Destillate von Hochtemperatur-Kohlenteer (teersäuren- und teerbasenfrei); besteht in erster Linie aus unsubstituierten und substituierten mononuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 85 °C bis 195 °C (185 °F bis 383 °F)]

648-015-00-7

309-868-8

101316-63-6

J

Extraktrückstände (Kohle), Benzolfraktion sauer

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[saurer Bodensatz, Nebenprodukt der Schwefelsäure-Raffination von roher Hochtemperaturkohle; besteht in erster Linie aus Schwefelsäure und organischen Verbindungen]

648-016-00-2

298-725-2

93821-38-6

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, Kopfdestillate

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[erste Fraktion aus der Destillation von aromatischen Kohlenwasserstoffen; cumaron-, naphthalin- und indenreiche Sumpfprodukte aus Vorfraktionierung oder gewaschenes Carbolöl mit einem Siedebereich deutlich unter 145 °C (293 °F); besteht in erster Linie aus aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen (C7 und C8)]

648-017-00-8

292-625-2

90641-02-4

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, saurer Extrakt, Indenfraktion

Leichtöl-Extraktrückstände, mittelsiedend

648-018-00-3

309-867-2

101316-62-5

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, Inden-Naphtha-Fraktion;

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

[Destillat aus aromatischen Kohlenwasserstoffen; cumaron-, naphthalin- und indenreiche Sumpfprodukte aus Vorfraktionierung oder gewaschenes Carbolöl mit einem Siedebereich von etwa 155 °C bis 180 °C (311 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus Inden, Indan und Trimethylbenzolen]

648-019-00-9

292-626-8

90641-03-5

J

Solvent Naphtha (Kohle)

[Destillat aus entweder Hochtemperaturkohlenteer, Koksofenleichtöl oder Rückstand aus alkalischem Extrakt von Kohlenteeröl mit einem ungefähren Destillationsbereich von 130 °C bis 210 °C (266 °F bis 410 °F); besteht in erster Linie aus Inden und anderen polycyclischen Ringsystemen mit einem einzigen aromatischen Ring; kann Phenolverbindungen und aromatische Stickstoffbasen enthalten];

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

648-020-00-4

266-013-0

65996-79-4

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle, neutrale Fraktion;

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

[Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; besteht in erster Linie aus alkylsubstituierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Ring mit einem Siedebereich von etwa 135 °C bis 210 °C (275 °F bis 410 °F); kann auch ungesättigte Kohlenwasserstoffe wie Inden und Cumaron enthalten]

648-021-00-X

309-971-8

101794-90-5

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle, saure Extrakte;

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

[Dieses Öl ist ein komplexes Gemisch aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Inden, Naphthalin, Cumaron, Phenol und o-, m- und p-Kresol, mit einem Siedebereich von 140 °C bis 215 °C (284 °F bis 419 °F)]

648-022-00-5

292-609-5

90640-87-2

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle,

Carbolöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Kohlenteer; besteht aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert etwa im Bereich von 150 °C bis 210 °C (302 °F bis 410 °F)]

648-023-00-0

283-483-2

84650-03-3

J

Teeröle, Kohle

Carbolöl

[Destillat aus Hochtemperaturkohlenteer mit einem Destillationsbereich von etwa 130 °C bis 250 °C (266 °F bis 410 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-024-00-6

266-016-7

65996-82-9

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, saurer Extrakt

Carbolöl-Extraktrückstand

[Öl, das bei der Säurewäsche von alkalisch gewaschenem Carbolöl zum Entfernen der geringen Mengen basischer Verbindungen (Teerbasen) anfällt; besteht in erster Linie aus Inden, Indan und Alkylbenzolen]

648-026-00-7

292-624-7

90641-01-3

J

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl, alkalisch

Carbolöl-Extraktrückstand

[Rückstand aus Kohlenteeröl durch alkalische Wäsche, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid, nach Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Naphthalinen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-027-00-2

266-021-4

65996-87-4

J

Extraktöle (Kohle), Leichtöl

Saurer Extrakt

[wässriger Extrakt, den man durch Säurewäsche von alkalisch gewaschenem Carbolöl erhält; besteht in erster Linie aus sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihrer Alkylderivate]

648-028-00-8

292-622-6

90640-99-6

J

Pyridin, Alkylderivate

Roh-Teerbasen

[komplexe Kombination polyalkylierter Pyridine aus der Kohlenteerdestillation oder als hochsiedende Destillate etwa über 150 °C (302 °F) aus der Reaktion von Ammoniak mit Acetaldehyd, Formaldehyd oder Paraformaldehyd]

648-029-00-3

269-929-9

68391-11-7

J

Teerbasen, Kohle, Pikolin-Fraktion

Destillat-Basen

[Pyridinbasen mit einem Siedebereich von etwa 125 °C bis 160 °C (257 °F bis 320 °F), erhalten durch Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der basenhaltigen Teerfraktion aus der Destillation von Teer aus bituminöser Kohle; bestehen hauptsächlich aus Lutidinen und Picolinen]

648-030-00-9

295-548-2

92062-33-4

J

Teerbasen, Kohle, Lutidinfraktion;

Destillat-Basen

648-031-00-4

293-766-2

91082-52-9

J

Extraktöle (Kohle), Teerbase, Kollidinfraktion

Destillat-Basen

[Extrakt, hergestellt durch saure Extraktion von Basen aus aromatischen Ölen von Rohteer, Neutralisation und Destillation der Basen; besteht in erster Linie aus Kollidinen, Anilin, Toluidinen, Lutidinen und Xylidinen]

648-032-00-X

273-077-3

68937-63-3

J

Teerbasen, Kohle, Kollidin-Fraktion

Destillat-Basen

[Destillationsfraktion mit einem Siedebereich von etwa 181 °C bis 186 °C (356 °F bis 367 °F); erhalten durch Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der basenhaltigen Teerfraktionen aus der Destillation von Teer aus bituminöser Kohle; enthält hauptsächlich Anilin und Kollidine]

648-033-00-5

295-543-5

92062-28-7

J

Teerbasen, Kohle, Anilinfraktion

Destillat-Basen

[Destillationsfraktion, die im Bereich von etwa 180 °C bis 200 °C (356 °F bis 392 °F) siedet und aus den Rohbasen erhalten wird, indem aus dem Öl aus der Destillation von Kohlenteer Phenol und Basen entfernt werden; enthält hauptsächlich Anilin, Kollidine, Lutidine und Toluidine]

648-034-00-0

295-541-4

92062-27-6

J

Teerbasen, Kohle, Toluidinfraktion

Destillat-Basen

648-035-00-6

293-767-8

91082-53-0

J

Destillate (Erdöl), Pyrolyseöl aus Alken-/Alkinherstellung, gemischt mit Hochtemperaturkohlenteer, Indenfraktion

Redestillate

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Redestillation der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle und Rückstandsölen, die aus der pyrolytischen Herstellung von Alkenen und Alkinen aus Erdölprodukten oder Erdgas stammen; besteht in erster Linie aus Inden mit einem Siedebereich von etwa 160 °C bis 190 °C (320 °F bis 374 °F)]

648-036-00-1

295-292-1

91995-31-2

J

Destillate (Kohle), Pyrolyseöle aus Kohlenteerrückständen, Naphthalinöle

Redestillate

Redestillat, erhalten aus fraktionierter Destillation von Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle und Pyrolyse-Rückstandsölen; mit einem Siedebereich von etwa 190 °C bis 270 °C (374 °F bis 518 °F); besteht in erster Linie aus substituierten dinuklearen Aromaten]

648-037-00-7

295-295-8

91995-35-6

J

Extraktöle (Kohle), Kohlenteerrückstand Pyrolyseöle, Naphthalinöl, Redestillat;

Redestillate

[Redestillat aus der nach Phenol- und Basenentzug erfolgten fraktionierten Destillation von Methylnaphthalinöl, erhalten aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle und Pyrolyse-Rückstandsölen; mit einem Siedebereich von etwa 220 °C bis 230 °C (428 °F bis 446 °F); besteht in erster Linie aus unsubstituierten und substituierten dinuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen]

648-038-00-2

295-329-1

91995-66-3

J

Extraktöle (Kohle), Pyrolyseöle aus Kohlenteerrückständen, Naphthalinöle

Redestillate

[neutrales Öl durch Basen- und Phenolentzug aus dem Öl aus der Destillation von Hochtemperaturteer und Pyrolyse-Rückstandsölen; mit einem Siedebereich von 225 °C bis 255 °C (437 °F bis 491 °F); besteht in erster Linie aus substituierten dinuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen]

648-039-00-8

310-170-0

122070-79-5

J

Extraktöle (Kohle), Pyrolyseöle aus Kohlenteerrückständen, Naphthalinöl, Destillationsrückstände

Redestillate

[Rückstand aus der nach Phenol- und Basenentzug erfolgten Destillation von Methylnaphthalinöl (aus Teer aus bituminöser Kohle und Pyrolyse-Rückstandsölen) mit einem Siedebereich von 240 °C bis 260 °C (464 °F bis 500 °F); besteht vorwiegend aus substituierten dinuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]

648-040-00-3

310-171-6

122070-80-8

J

Destillate (Kohle), Koksofenleichtöl, Naphthalin-Schnitt

Naphthalinöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vorfraktionierung (kontinuierliche Destillation) von Koksofenleichtöl; besteht vorwiegend aus Naphthalin, Cumaron und Inden und siedet über 148 °C (298 °F)]

648-084-00-3

285-076-5

85029-51-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle

Naphthalinöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Kohlenteer; besteht in erster Linie aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert im Bereich von etwa 200 °C bis 250 °C (392 °F bis 482 °F)]

648-085-00-9

283-484-8

84650-04-4

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, naphthalinarm

Naphthalinöl-Redestillat

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Kristallisation von Naphthalinöl; besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen und Phenolverbindungen]

648-086-00-4

284-898-1

84989-09-3

J, M

Destillate (Kohlenteer), Mutterlauge der Kristallisation von Naphthalinöl

Naphthalinöl-Redestillat

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten als Filtrat aus der Kristallisation der Naphthalinfraktion von Kohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 200 °C bis 230 °C (392 °F bis 446 °F); enthält hauptsächlich Naphthalin, Thionaphthen und Alkylnaphthaline]

648-087-00-X

295-310-8

91995-49-2

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch;

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus alkalischem Waschen von Naphthalinöl zur Entfernung von Phenolverbindungen (Teersäuren); besteht aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-088-00-5

310-166-9

121620-47-1

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch, naphthalinarm

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen nach Entfernen von Naphthalin aus alkalisch gewaschenem Naphthalinöl durch ein Kristallisationsverfahren; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-089-00-0

310-167-4

121620-48-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, naphthalinfrei, alkalische Extrakte

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[Öl, das nach Entfernen von Phenolverbindungen (Teersäuren) aus abgelassenem Naphthalinöl durch alkalisches Waschen zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-090-00-6

292-612-1

90640-90-7

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch, Kopfdestillate

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[Destillat aus alkalisch gewaschenem Naphthalinöl mit einem Destillationsbereich von etwa 180 °C bis 220 °C (356 °F bis 428 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylbenzolen, Inden und Indan]

648-091-00-1

292-627-3

90641-04-6

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Methylnaphthalin-Fraktion;

Methylnaphthalinöl

[Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; besteht in erster Linie aus substituierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit zwei Ringen sowie aromatischen Stickstoffbasen mit einem Siedebereich von etwa 225 °C bis 255 °C (437 °F bis 491 °F)]

648-092-00-7

309-985-4

101896-27-9

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Indol-Methylnaphthalin-Fraktion

Methylnaphthalinöl

[Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; besteht in erster Linie aus Indol und Methylnaphthalin mit einem Siedebereich von etwa 235 °C bis 255 °C (455 °F bis 491 °F)]

648-093-00-2

309-972-3

101794-91-6

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, saure Extrakte

Methylnaphthalinöl-Extraktrückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Basenentzug aus der Methylnaphthalin-Fraktion aus der Destillation von Kohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 230 °C bis 255 °C (446 °F bis 491 °F); enthält hauptsächlich 1(2)-Methylnaphthalin, Naphthalin, Dimethylnaphthalin und Biphenyl]

648-094-00-8

295-309-2

91995-48-1

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl alkalisch, Destillationsrückstände

Methylnaphthalinöl-Extraktrückstand

[Rückstand aus der Destillation von alkalisch gewaschenem Naphthalinöl mit einem Destillationsbereich von etwa 220 °C bis 300 °C (428 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-095-00-3

292-628-9

90641-05-7

J, M

Extraktöle (Kohle), sauer, teerbasenfrei

Methylnaphthalinöl-Extraktrückstand

[Extraktöl mit einem Siedebereich von etwa 220 °C bis 265 °C (428 °F bis 509 °F), aus alkalischem Kohlenteer-Extraktrückstand, hergestellt durch saures Waschen z. B. mit wässriger Schwefelsäure nach der Destillation zur Abtrennung der Teerbasen; besteht in erster Linie aus Alkylnaphthalinen]

648-096-00-9

284-901-6

84989-12-8

J, M

Destillate (Kohlenteer), Benzolfraktion, Destillationsrückstände;

Waschöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Rohbenzol (Hochtemperaturkohlenteer); kann flüssig sein mit einem Destillationsbereich von etwa 150 °C bis 300 °C (302 °F bis 572 °F) oder halbfest oder fest mit einem Schmelzpunkt bis zu 70 °C (158 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-097-00-4

310-165-3

121620-46-0

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste

Anthracenölfraktion

[anthracenreicher Feststoff, erhalten durch Kristallisation und Zentrifugieren von Anthracenöl; besteht in erster Linie aus Anthracen, Carbazol und Phenanthren]

648-103-00-5

292-603-2

90640-81-6

J, M

Anthracenöl, Anthracen-arm

Anthracenölfraktion

[Öl, das nach einem Kristallisationsverfahren zum Entfernen eines Anthracen-reichen Feststoffes (Anthracenpaste) aus Anthracenöl zurückbleibt; besteht in erster Linie aus zwei-, drei- und viergliedrigen aromatischen Verbindungen]

648-104-00-0

292-604-8

90640-82-7

J, M

Rückstände (Kohlenteer), Anthracenöldestillation

Anthracenölfraktion

[Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Rohanthracen, mit einem Siedebereich von etwa 340 °C bis 400 °C (644 °F bis 752 °F); besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]

648-105-00-6

295-505-8

92061-92-2

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, Anthracenfraktion

Anthracenölfraktion

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle; mit einem Siedebereich von etwa von 330 °C bis 350 °C (626 °F bis 662 °F); enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren]

648-106-00-1

295-275-9

91995-15-2

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, Carbazolfraktion

Anthracenölfraktion

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle; mit einem Siedebereich von etwa 350 °C bis 360 °C (662 °F bis 680 °F); enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren]

648-107-00-7

295-276-4

91995-16-3

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, leichte Destillate;

Anthracenölfraktion

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle; mit einem Siedebereich von etwa 290 °C bis 340 °C (554 °F bis 644 °F); enthält hauptsächlich trinukleare Aromaten und ihre Dihydroderivate]

648-108-00-2

295-278-5

91995-17-4

J, M

Teeröle, Kohle, Niedertemperatur

Teeröl, hochsiedend

[Destillat aus Niedertemperatur-Kohlenteer; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen sowie aromatischen Stickstoffbasen mit einem Siedebereich von etwa 160 °C bis 340 °C (320 °F bis 644 °F)]

648-109-00-8

309-889-2

101316-87-4

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Niedertemperaturkohlenteer alkalisch

[Rückstand aus Niedertemperatur-Kohlenteerölen durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid, zum Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-110-00-3

310-191-5

122384-78-5

J, M

Phenole, Extrakt aus Ammoniaklösung

Alkalischer Extrakt

[Kombination von Phenolen, mit Isobutylacetat aus der Ammoniaklösung extrahiert, die aus dem bei der Niedertemperaturpyrolyse (weniger als 700 °C (1 292 °F)) von Kohle anfallenden Gas kondensiert; besteht vorwiegend aus einem Gemisch von ein- und zweiwertigen Phenolen]

648-111-00-9

284-881-9

84988-93-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), leichte Öle, alkalische Extrakte;

Alkalischer Extrakt

[wässriger Extrakt aus Carbolöl, hergestellt durch alkalisches Waschen z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener Phenolverbindungen]

648-112-00-4

292-610-0

90640-88-3

J, M

Extrakte, Kohlenteeröl alkalisch

Alkalischer Extrakt

[Extrakt aus Kohlenteeröl, hergestellt durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener Phenolverbindungen]

648-113-00-X

266-017-2

65996-83-0

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, alkalische Extrakte

Alkalischer Extrakt

[wässriger Extrakt aus Naphthalinöl, hergestellt durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener Phenolverbindungen]

648-114-00-5

292-611-6

90640-89-4

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl alkalisch, mit Kohlendioxid und Calciumoxid behandelt

Rohphenole

[Produkt, erhalten durch Behandlung des alkalischen Extrakts aus Kohlenteer mit CO2 und CaO; besteht in erster Linie aus CaCO3, Ca(OH)2, Na2CO3 und anderen organischen und anorganischen Verunreinigungen]

648-115-00-0

292-629-4

90641-06-8

J, M

Teersäuren, Kohle, roh

Rohphenole

[Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren des alkalischen Extrakts von Kohlenteeröl mit einer sauren Lösung, z. B. wässriger Schwefelsäure, oder gasförmigem Kohlendioxid, um die freien Säuren zu erhalten; besteht in erster Linie aus Teersäuren wie Phenol, Kresolen und Xylenolen]

648-116-00-6

266-019-3

65996-85-2

J, M

Teersäuren, Braunkohle, roh

Rohphenole

[angesäuerter alkalischer Extrakt von Braunkohlenteerdestillat; besteht in erster Linie aus Phenol und Phenolhomologen]

648-117-00-1

309-888-7

101316-86-3

J, M

Teersäuren, Braunkohlevergasung

Rohphenole

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten aus der Vergasung von Braunkohle; besteht in erster Linie aus C6-10-hydroxy-aromatischen Phenolen und ihren Homologen]

648-118-00-7

295-536-7

92062-22-1

J, M

Teersäuren, Destillationsrückstände

Destillat-Phenole

[Rückstand aus der Destillation von Rohphenol aus Kohle; besteht in erster Linie aus Phenolen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C10 und einem Erweichungspunkt von 60 °C bis 80 °C (140 °F bis 176 °F)]

648-119-00-2

306-251-5

96690-55-0

J, M

Teersäuren, Methylphenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[an 3- und 4-Methylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer]

648-120-00-8

284-892-9

84989-04-8

J, M

Teersäuren, Polyalkylphenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 225 °C bis 320 °C (437 °F bis 608 °F); besteht in erster Linie aus Polyalkylphenolen]

648-121-00-3

284-893-4

84989-05-9

J, M

Teersäuren, Xylenolfraktion

Destillat-Phenole

[an 2,4- und 2,5-Dimethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer]

648-122-00-9

284-895-5

84989-06-0

J, M

Teersäuren, Ethylphenolfraktion

Destillat-Phenole

[an 3- und 4-Ethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer]

648-123-00-4

284-891-3

84989-03-7

J, M

Teersäuren, 3,5-Xylenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[an 3,5-Dimethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation von Niedertemperatur-Kohlenteersäuren]

648-124-00-X

284-896-0

84989-07-1

J, M

Teersäuren, Rückstände, Destillate, erster Schnitt

Destillat-Phenole

[Rückstand aus der Destillation von leichtem Carbolöl im Bereich von 235 °C bis 355 °C (481 °F bis 697 °F)]

648-125-00-5

270-713-1

68477-23-6

J, M

Teersäuren, Cresylsäure, Rückstände

Destillat-Phenole

[Rückstand aus rohen Kohlenteersäuren nach Entfernen von Phenol, Kresolen, Xylenolen und sämtlichen höhersiedenden Phenolen; schwarzer Feststoff mit einem Schmelzpunkt von ungefähr 80 °C (176 °F); besteht in erster Linie aus Polyalkylphenolen, Gummiharzen und anorganischen Salzen]

648-126-00-0

271-418-0

68555-24-8

J, M

Phenole, C9-11

Destillat-Phenole

648-127-00-6

293-435-2

91079-47-9

J, M

Teersäuren, Cresylsäure

Destillat-Phenole

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten aus Braunkohle; mit einem Siedebereich von etwa 200 °C bis 230 °C (392 °F bis 446 °F); enthält hauptsächlich Phenole und Pyridinbasen]

648-128-00-1

295-540-9

92062-26-5

J, M

Teersäuren, Braunkohle, C2-Alkylphenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[Destillat aus der Ansäuerung von alkalisch gewaschenem Braunkohlenteerdestillat mit einem Siedebereich von etwa 200 °C bis 230 °C (392 °F bis 446 °F); besteht in erster Linie aus m- und p-Ethylphenol sowie aus Kresolen und Xylenolen]

648-129-00-7

302-662-9

94114-29-1

J, M

Extraktöle (Kohle), Naphthalinöle

Saurer Extrakt

[wässriger Extrakt, erhalten durch saure Wäsche von alkalisch gewaschenem Naphthalinöl; besteht in erster Linie aus sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihrer Alkylderivate]

648-130-00-2

292-623-1

90641-00-2

J, M

Teerbasen, Chinolinderivate

Destillat-Basen

648-131-00-8

271-020-7

68513-87-1

J, M

Teerbasen, Kohle, Chinolinderivat-Fraktion

Destillat-Basen

648-132-00-3

274-560-1

70321-67-4

J, M

Teerbasen, Kohle, Destillationsrückstände

Destillat-Basen

[Destillationsrückstand, erhalten nach der Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der basenhaltigen Teerfraktionen aus der Destillation von Kohlenteer; enthält hauptsächlich Anilin, Kollidine, Chinolin und Chinolinderivate und Toluidine]

648-133-00-9

295-544-0

92062-29-8

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polyethylen und Polypropylen, pyrolysiert, Leichtölfraktion

Wärmebehandlungsprodukte

[Öl, erhalten aus der Wärmebehandlung eines Gemischs von Polyethylen/Polypropylen mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen; besteht vorwiegend aus Benzol und seinen Homologen mit einem Siedebereich von etwa 70 °C bis 120 °C (158 °F bis 248 °F)]

648-134-00-4

309-745-9

100801-63-6

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polyethylen, pyrolysiert, Leichtölfraktion

Wärmebehandlungsprodukte

[Öl, erhalten aus der Wärmebehandlung von Polyethylen mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen; besteht vorwiegend aus Benzol und seinen Homologen mit einem Siedebereich von 70 °C bis 120 °C (158 °F bis 248 °F)]

648-135-00-X

309-748-5

100801-65-8

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polystyrol, pyrolysiert, Leichtölfraktion

Wärmebehandlungsprodukte

[Öl, erhalten aus der Wärmebehandlung von Polystyrol mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen; besteht vorwiegend aus Benzol und seinen Homologen mit einem Siedebereich von etwa 70 °C bis 210 °C (158 °F bis 410 °F)]

648-136-00-5

309-749-0

100801-66-9

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl, alkalisch, Naphthalin-Destillationsrückstände

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[Rückstand, erhalten aus chemischem Öl, extrahiert nach Entfernen von Naphthalin durch Destillation; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit zwei- bis viergliedrigen kondensierten Ringen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-137-00-0

277-567-8

73665-18-6

J, M

Teersäuren, Cresylsäure, Natriumsalze, Lösungen kaustischer Alkalien

Alkalischer Extrakt

648-139-00-1

272-361-4

68815-21-4

J, M

Extraktöle (Kohle), Teerbase

Saurer Extrakt

[Extrakt aus dem Rückstand vom alkalischen Extrakt aus Kohlenteeröl, hergestellt durch saures Waschen z. B. mit wässriger Schwefelsäure nach der Destillation zum Entfernen von Naphthalin; besteht in erster Linie aus den sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten]

648-140-00-7

266-020-9

65996-86-3

J, M

Teerbasen, Kohle, roh

Roh-Teerbasen

[Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren des Extraktionsöls von Kohlenteerbasen mit einer alkalischen Lösung, z. B. wässrigem Natriumhydroxid, um die freien Basen zu erhalten; besteht in erster Linie aus organischen Basen wie Acridin, Phenanthridin, Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten]

648-141-00-2

266-018-8

65996-84-1

J, M

Leichtöl (Kohle), Koksofen

Rohbenzol

[flüchtige organische Flüssigkeit, extrahiert aus dem Gas, das bei der Hochtemperaturpyrolyse (höher als 700 °C (1 292 °F)) von Kohle anfällt; besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen; kann andere kleinere Kohlenwasserstoffbestandteile enthalten]

648-147-00-5

266-012-5

65996-78-3

J

Destillate (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion, primär

[flüssiges Produkt der Kondensation von Dämpfen, die während der Aufspaltung von Kohle in einem flüssigen Lösungsmittel austreten; mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 300 °C (86 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus teilweise hydrierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit kondensierten Ringen, aromatischen Verbindungen, die Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten, sowie ihren Alkylderivaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C14]

648-148-00-0

302-688-0

94114-52-0

J

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt

[Destillat, erhalten durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht; mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 300 °C (86 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C14; auch Stickstoff, Schwefel und Sauerstoff enthaltende aromatische und hydrierte aromatische Verbindungen sind vorhanden]

648-149-00-6

302-689-6

94114-53-1

J

Naphtha (Kohle), Lösungsmittelextraktion hydrogekrackt

[Fraktion des Destillats, erhalten durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht, mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C9; auch Stickstoff, Schwefel und Sauerstoff enthaltende aromatische und hydrierte aromatische Verbindungen sind vorhanden]

648-150-00-1

302-690-1

94114-54-2

J

Mittlere Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt

[Destillat, erhalten durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht, mit einem Siedebereich von etwa 180 °C bis 300 °C (356 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen Verbindungen mit zwei Ringen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C9 bis C14; auch Stickstoff, Schwefel und Sauerstoff enthaltende Verbindungen sind vorhanden]

648-152-00-2

302-692-2

94114-56-4

J

Mittlere Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt, hydriert

[Destillat aus der Hydrierung von hydrogekracktem mittlerem Destillat aus Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht, mit einem Siedebereich von etwa 180 °C bis 280 °C (356 °F bis 536 °F); besteht in erster Linie aus hydrierten Kohlenstoffverbindungen mit zwei Ringen und ihren Alkylderivaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C9 bis C14]

648-153-00-8

302-693-8

94114-57-5

J

Leichtöl (Kohle), Halbverkokungsverfahren

Frischöl

[flüchtige organische Flüssigkeit, die aus dem bei der Niedertemperaturpyrolyse (weniger als 700 °C (1 292 °F)) ausströmenden Gas kondensiert; besteht in erster Linie aus C6-10-Kohlenwasserstoffen]

648-156-00-4

292-635-7

90641-11-5

J

Kohlenwasserstoffe, C4, frei von 1,3-Butadien und Isobuten

Gase aus der Erdölverarbeitung

649-118-00-X

306-004-1

95465-89-7

K

Benzin, natürlich

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt von Erdgas durch Kühl- oder Absorptionsverfahren; besteht in erster Linie aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 120 °C (– 4 °F bis 248 °F)]

649-261-00-8

232-349-1

8006-61-9

P

Naphtha

Naphtha, niedrigsiedend

[aufbereitete, teilweise aufbereitete oder nicht aufbereitete Erdölprodukte, hergestellt durch Destillation von Erdgas; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa 100 °C bis 200 °C (212 °F bis 392 °F)]

649-262-00-3

232-443-2

8030-30-6

P

Ligroin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Destillation von Erdöl; diese Fraktion siedet im Bereich von etwa 20 °C bis 135 °C (58 °F bis 275 °F)]

649-263-00-9

232-453-7

8032-32-4

P

Naphtha (Erdöl), schwer, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (149 °F bis 446 °F)]

649-264-00-4

265-041-0

64741-41-9

P

Naphtha (Erdöl), gesamt, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 220 °C (– 4 °F bis 428 °F)]

649-265-00-X

265-042-6

64741-42-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 180 °C (– 4 °F bis 356 °F)]

649-266-00-5

265-046-8

64741-46-4

P

Solvent Naphtha (Erdöl), leicht, aliphatisch

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von Rohöl oder Naturbenzin; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 160 °C (95 °F bis 320 °F)]

649-267-00-0

265-192-2

64742-89-8

P

Destillate (Erdöl), leicht, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C7 mit einem Siedebereich von etwa – 88 °C bis 99 °C (– 127 °F bis 210 °F)]

649-268-00-6

270-077-5

68410-05-9

P

Benzin, Dampfrückgewinnung

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt durch Kühlen der Gase aus Dampfrückgewinnungssystemen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 196 °C (– 4 °F bis 384 °F)]

649-269-00-1

271-025-4

68514-15-8

P

Straight-run-Benzin, Toppanlage

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt in der Toppanlage durch Destillation von Rohöl; mit einem Siedebereich von etwa 36,1 °C bis 193,3 °C (97 °F bis 380 °F)]

649-270-00-7

271-727-0

68606-11-1

P

Naphtha (Erdöl), ungesüßt

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Naphthaläufen aus verschiedenen Raffinerieverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 0 °C bis 230 °C (25 °F bis 446 °F)]

649-271-00-2

272-186-3

68783-12-0

P

Destillate (Erdöl), Kopfprodukte, Fraktionierung von leichtem Straight-run-Benzin, Stabilisationskolonne

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung leichten Straight-run-Benzins; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6]

649-272-00-8

272-931-2

68921-08-4

P

Naphtha (Erdöl), schwer, Straight-run-Benzin, aromatenhaltig

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Rohöl; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 210 °C (266 °F bis 410 °F)]

649-273-00-3

309-945-6

101631-20-3

P

Naphtha (Erdöl), gesamtes Alkylatbenzin

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 220 °C (194 °F bis 428 °F]

649-274-00-9

265-066-7

64741-64-6

P

Naphtha (Erdöl), schweres Alkylatbenzin

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C9 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 150 °C bis 220 °C (302 °F bis 428 °F]

649-275-00-4

265-067-2

64741-65-7

P

Naphtha (Erdöl), leichtes Alkylatbenzin

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 160 °C (194 °F bis 320 °F)]

649-276-00-X

265-068-8

64741-66-8

P

Naphtha (Erdöl), Isomerisierung

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der katalytischen Isomerisierung von geradkettigen Paraffinen mit C4 bis C6; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen wie Isobutan, Isopentan, 2,2-Dimethylbutan, 2-Methylpentan und 3-Methylpentan]

649-277-00-5

265-073-5

64741-70-4

P

Naphtha (Erdöl), Lösungsmittelraffination, leicht

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus der Lösungsmittelextraktion; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 190 °C (95 °F bis 374 °F)]

649-278-00-0

265-086-6

64741-84-0

P

Naphtha (Erdöl), Lösungsmittelraffination, schwer

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus der Lösungsmittelextraktion; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-279-00-6

265-095-5

64741-92-0

P

Raffinate (Erdöl), katalytisches Reformieren, Ethylenglykollösung, Gegenstromextraktion

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus dem Udex-Extraktionsverfahren am Lauf des katalytischen Reformers; besteht aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C9]

649-280-00-1

270-088-5

68410-71-9

P

Raffinate (Erdöl), Reformer, in Lurgi-Anlage getrennt

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einer Lurgi-Trennanlage; besteht in erster Linie aus nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen sowie kleinen Mengen an aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C8]

649-281-00-7

270-349-3

68425-35-4

P

Naphtha (Erdöl), gesamtes Alkylatbenzin, butanhaltig

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten, gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 sowie einigen Butanen mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 200 °C (95 °F bis 428 °F)]

649-282-00-2

271-267-0

68527-27-5

P

Destillate (Erdöl), aus dampfgekracktem Naphtha, leicht, Lösungsmittelraffination, wasserstoffbehandelt

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinate aus der Lösungsmittelextraktion von wasserstoffbehandeltem leichtem Destillat aus dampfgekracktem Naphtha]

649-283-00-8

295-315-5

91995-53-8

P

Naphtha (Erdöl), C4-12, Butanalkylat, isooctanreich

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Alkylierung von Butanen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12, reich an Isooctan, mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 210 °C (95 °F bis 410 °F)]

649-284-00-3

295-430-0

92045-49-3

P

Kohlenwasserstoffe, wasserstoffbehandelte leichte Naphthadestillate, Lösungsmittelraffination

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von wasserstoffbehandeltem Naphtha und anschließender Lösungsmittelextraktion und Destillation; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 94 °C bis 99 °C (201 °F bis 210 °F)]

649-285-00-9

295-436-3

92045-55-1

P

Naphtha (Erdöl), Isomerisierung, C6-Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation eines katalytisch isomerisierten Benzins; besteht in erster Linie aus Hexanisomeren mit einem Siedebereich von etwa 60 °C bis 66 °C (140 °F bis 151 °F)]

649-286-00-4

295-440-5

92045-58-4

P

Kohlenwasserstoffe, C6-7, Naphthakracken, Lösungsmittelraffination;

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Sorption von Benzol aus einem katalytisch voll hydrierten benzolreichen Kohlenwasserstoffschnitt, hergestellt durch Destillation von vorhydriertem gekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Paraffinen und Naphthenen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C7 mit einem Siedebereich von etwa 70 °C bis 100 °C (158 °F bis 212 °F)]

649-287-00-X

295-446-8

92045-64-2

P

Kohlenwasserstoffe, C6-reich, wasserstoffbehandelte leichte Naphthadestillate, Lösungsmittelraffination

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von wasserstoffbehandeltem Naphtha mit nachfolgender Lösungsmittelextraktion; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 70 °C (149 °F bis 158 °F)]

649-288-00-5

309-871-4

101316-67-0

P

Naphtha (Erdöl), schwer, katalytisch gekrackt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (148 °F bis 446 °F); enthält eine relativ große Menge an ungesättigten Kohlenwasserstoffen]

649-289-00-0

265-055-7

64741-54-4

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch gekrackt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F); enthält eine relativ große Menge an ungesättigten Kohlenwasserstoffen]

649-290-00-6

265-056-2

64741-55-5

P

Kohlenwasserstoffe, C3-11, Destillate nach katalytischem Kracken

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C11 mit einem Siedebereich bis zu etwa 204 °C (400 °F)]

649-291-00-1

270-686-6

68476-46-0

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch gekracktes leichtes Destillat

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C1 bis C5]

649-292-00-7

272-185-8

68783-09-5

P

Destillate (Erdöl), aus dampfgekracktem Naphtha, leicht, wasserstoffbehandelt, aromatisch

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln eines leichten Destillats aus dampfgekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen]

649-293-00-2

295-311-3

91995-50-5

P

Naphtha (Erdöl), schwer, katalytisch gekrackt, gesüßt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung eines katalytisch gekrackten Erdöldestillats zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 60 °C bis 200 °C (140 °F bis 392 °F)]

649-294-00-8

295-431-6

92045-50-6

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch gekrackt, gesüßt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha aus einem katalytischen Krackverfahren zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 210 °C (95 °F bis 410 °F)]

649-295-00-3

295-441-0

92045-59-5

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12, katalytisches Kracken, chemisch neutralisiert

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation eines Schnitts aus dem katalytischen Kracken, der einer alkalischen Wäsche unterzogen wurde; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 210 °C (266 °F bis 410 °F)]

649-296-00-9

295-794-0

92128-94-4

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12, Destillate nach katalytischem Kracken

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 140 °C bis 210 °C (284 °F bis 410 °F)]

649-297-00-4

309-974-4

101794-97-2

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12, katalytisches Kracken, chemisch neutralisiert, gesüßt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

649-298-00-X

309-987-5

101896-28-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 190 °C (95 °F bis 374 °F); enthält eine relativ große Menge aromatischer und verzweigter Kohlenwasserstoffe; dieser Lauf kann einen Massenanteil von 10 % oder mehr Benzol enthalten]

649-299-00-5

265-065-1

64741-63-5

P

Naphtha (Erdöl), schwer, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-300-00-9

265-070-9

64741-68-0

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformiert, Pentanabtrennung

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa – 49 °C bis 63 °C (– 57 °F bis 145 °F)]

649-301-00-4

270-660-4

68475-79-6

P

Kohlenwasserstoffe, C2-6, C6-8, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

649-302-00-X

270-687-1

68476-47-1

P

Rückstände (Erdöl), C6-8, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexer Rückstand aus dem katalytischen Reformieren von C6-8-Beschickung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C6]

649-303-00-5

270-794-3

68478-15-9

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch reformiert, aromatenfrei

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 120 °C (95 °F bis 248 °F); enthält eine relativ große Menge an von aromatischen Bestandteilen befreiten verzweigten Kohlenwasserstoffen]

649-304-00-0

270-993-5

68513-03-1

P

Destillate (Erdöl), Kopfprodukte, katalytisch reformiertes Straight-run-Benzin

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus katalytischem Reformieren von Straight-run-Benzin mit anschließender Fraktionierung des gesamten ablaufenden Produkts; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C6]

649-305-00-6

271-008-1

68513-63-3

P

Erdölprodukte, Reformate, Hydrofiner-Powerformer

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus einem Hydrofiner-Powerformer-Verfahren mit einem Siedebereich von etwa 27 °C bis 210 °C (80 °F bis 410 °F)]

649-306-00-1

271-058-4

68514-79-4

P

Naphtha (Erdöl), gesamt, reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 230 °C (95 °F bis 446 °F)]

649-307-00-7

272-895-8

68919-37-9

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 220 °C (90 °F bis 430 °F); enthält eine relativ große Menge aromatischer und verzweigter Kohlenwasserstoffe; dieser Lauf kann einen Massenanteil von 10 % oder mehr Benzol enthalten]

649-308-00-2

273-271-8

68955-35-1

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformiert, wasserstoffbehandelt, leicht, C8-12, aromatische Fraktion

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Alkylbenzolen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Naphtha; besteht in erster Linie aus Alkylbenzolen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 160 °C bis 180 °C (320 °F bis 356 °F)]

649-309-00-8

285-509-8

85116-58-1

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8, durch katalytisches Reformieren

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

649-310-00-3

295-279-0

91995-18-5

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C7-12, C8-reich;

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Abtrennen von der das Platformat enthaltenden Fraktion; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 (in erster Linie C8) und kann nichtaromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, in beiden Fällen mit Siedebereichen von etwa 130 °C bis 200 °C (266 °F bis 392 °F)]

649-311-00-9

297-401-8

93571-75-6

P

Benzin, C5-11, hochoctanig, stabilisiert reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe, hochoctanige Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Dehydrierung von vorwiegend naphthenhaltigem Naphtha; besteht in erster Linie aus Aromaten und Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 45 °C bis 185 °C (113 °F bis 365 °F)]

649-312-00-4

297-458-9

93572-29-3

P

Kohlenwasserstoffe, C7-12, reich an Aromaten mit C>9, Reformieren, schwere Fraktion

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Abtrennen von der das Platformat enthaltenden Fraktion; besteht in erster Linie aus Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 120 °C bis 210 °C (248 °F bis 380 °F) sowie Aromaten mit C9 und höher]

649-313-00-X

297-465-7

93572-35-1

P

Kohlenwasserstoffe, C5-11, reich an Nichtaromaten, Reformieren, leichte Fraktion

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Abtrennen von der das Platformat enthaltenden Fraktion; besteht in erster Linie aus Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 125 °C (94 °F bis 257 °F) sowie Benzol und Toluol]

649-314-00-5

297-466-2

93572-36-2

P

Naphtha (Erdöl), leicht, thermisch gekrackt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa – 10 °C bis 130 °C (14 °F bis 266 °F)]

649-316-00-6

265-075-6

64741-74-8

P

Naphtha (Erdöl), schwer, thermisch gekrackt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Produkte aus einem thermischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 220 °C (148 °F bis 428 °F)]

649-317-00-1

265-085-0

64741-83-9

P

Destillate (Erdöl), schwer, aromatisch

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Produkte aus dem thermischem Kracken von Ethan und Propan; diese höhersiedende Fraktion besteht in erster Linie aus aromatischen C5-7-Kohlenwasserstoffen sowie einigen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend von C5; dieser Lauf kann Benzol enthalten]

649-318-00-7

267-563-4

67891-79-6

P

Destillate (Erdöl), leicht, aromatisch

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Produkte aus dem thermischem Kracken von Ethan und Propan; diese niedrigsiedende Fraktion besteht in erster Linie aus aromatischen C5-7-Kohlenwasserstoffen sowie einigen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend von C5; dieser Lauf kann Benzol enthalten]

649-319-00-2

267-565-5

67891-80-9

P

Destillate (Erdöl), pyrolysiertes Naphtha und Raffinat, Benzinverschnitt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch pyrolytische Zersetzung von Naphtha und Raffinat bei 816 °C (1 500 °F); besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C9 mit einem Siedepunkt von etwa 204 °C (400 °F)]

649-320-00-8

270-344-6

68425-29-6

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-8, pyrolysiertes Naphtha und Raffinat

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch pyrolytische Zersetzung von Naphtha und Raffinat bei 816 °C (1 500 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C8, einschließlich Benzol]

649-321-00-3

270-658-3

68475-70-7

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekracktes Naphtha und Gasöl

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von thermisch gekracktem Naphtha und/oder Gasöl; besteht in erster Linie aus Olefinen mit einer Kohlenstoffzahl von C5 mit einem Siedebereich von etwa 33 °C bis 60 °C (91 °F bis 140 °F)]

649-322-00-9

271-631-9

68603-00-9

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekracktes Naphtha und Gasöl, C5-Dimere enthaltend

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch extraktive Destillation von thermisch gekracktem Naphtha und/oder Gasöl; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C5 sowie einigen dimerisierten C5-Olefinen mit einem Siedebereich von etwa 33 °C bis 184 °C (91 °F bis 363 °F)]

649-323-00-4

271-632-4

68603-01-0

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekracktes Naphtha und Gasöl, extrahiert

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch extraktive Destillation von thermisch gekracktem Naphtha und/oder Gasöl; besteht aus Paraffinen und Olefinen, vorwiegend aus Isopentenen wie 2-Methyl-1-buten und 2-Methyl-2-buten, mit einem Siedebereich von etwa 31 °C bis 40 °C (88 °F bis 104 °F)]

649-324-00-X

271-634-5

68603-03-2

P

Destillate (Erdöl), leicht, thermisch gekrackt, Butan abgetrennt, aromatisch

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Benzol]

649-325-00-5

273-266-0

68955-29-3

P

Naphtha (Erdöl), leicht thermisch gekrackt, gesüßt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung eines Erdöldestillats aus dem Hochtemperaturkracken von Schwerölfraktionen zur Umwandlung von Mercaptanen; besteht in erster Linie aus Aromaten, Olefinen und gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 20 °C bis 100 °C (68 °F bis 212 °F)]

649-326-00-0

295-447-3

92045-65-3

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwer

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6bis C13 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (149 °F bis 446 °F)]

649-327-00-6

265-150-3

64742-48-9

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-328-00-1

265-151-9

64742-49-0

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, leicht

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-329-00-7

265-178-6

64742-73-0

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, schwer

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-330-00-2

265-185-4

64742-82-1

P

Destillate (Erdöl), wasserstoffbehandelt, mittlere, mittelsiedend

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus der Wasserstoffbehandlung von Mitteldestillat; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 127 °C bis 188 °C (262 °F bis 370 °F)]

649-331-00-8

270-092-7

68410-96-8

P

Destillate (Erdöl), leichtes Destillat, Wasserstoffbehandlungsverfahren, niedrigsiedend

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus der Wasserstoffbehandlung von leichtem Destillat; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C9 mit einem Siedebereich von etwa 3 °C bis 194 °C (37 °F bis 382 °F)]

649-332-00-3

270-093-2

68410-97-9

P

Destillate (Erdöl), wasserstoffbehandeltes schweres Naphtha, Kopfprodukte, Isohexanabtrennung

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte aus der Wasserstoffbehandlung von schwerem Naphtha; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa – 49 °C bis 68 °C (– 57 °F bis 155 °F)]

649-333-00-9

270-094-8

68410-98-0

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leicht aromatisch, mit Wasserstoff behandelt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 135 °C bis 210 °C (275 °F bis 410 °F)]

649-334-00-4

270-988-8

68512-78-7

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, thermisch gekrackt, leicht

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von hydrodesulfuriertem thermisch gekracktem Destillat; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 23 °C bis 195 °C (73 °F bis 383 °F)]

649-335-00-X

285-511-9

85116-60-5

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht, Cycloalkan enthaltend

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation einer Erdölfraktion; besteht in erster Linie aus Alkanen und Cycloalkanen mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-336-00-5

285-512-4

85116-61-6

P

Naphtha (Erdöl), schwer, dampfgekrackt, hydriert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

649-337-00-0

295-432-1

92045-51-7

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, gesamt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 250 °C (86 °F bis 482 °F)]

649-338-00-6

295-433-7

92045-52-8

P

Naphtha (Erdöl), wasserstoffbehandelt, leicht, dampfgekrackt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer aus Pyrolyse stammenden Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 190 °C (95 °F bis 374 °F)]

649-339-00-1

295-438-4

92045-57-3

P

Kohlenwasserstoffe, C4-12, Naphthakracken, wasserstoffbehandelt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation des Produkts aus dem Dampfkracken von Naphtha und nachfolgender selektiver katalytischer Hydrierung von Gummibildnern; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 230 °C (86 °F bis 446 °F)]

649-340-00-7

295-443-1

92045-61-9

P

Solvent Naphtha (Erdöl), wasserstoffbehandelt, leicht, naphthenhaltig

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht in erster Linie aus cyclischen Paraffinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C7 mit einem Siedebereich von etwa 73 °C bis 85 °C (163 °F bis 185 °F)]

649-341-00-2

295-529-9

92062-15-2

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt, hydriert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Abtrennen und nachfolgende Hydrierung der Produkte aus dem Dampfkracken zur Ethylenherstellung; besteht in erster Linie aus gesättigten und ungesättigten Paraffinen, cyclischen Paraffinen und cyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 50 °C bis 200 °C (122 °F bis 392 °F); der Anteil der Benzolkohlenwasserstoffe kann bis zu einem Massenanteil von 30 % variieren und der Lauf kann auch geringe Mengen an Schwefel- und oxygenierten Verbindungen enthalten]

649-342-00-8

296-942-7

93165-55-0

P

Kohlenwasserstoffe, C6-11, mit Wasserstoff behandelt, dearomatisiert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Lösungsmittel, die mit Wasserstoff behandelt wurden, um Aromaten durch katalytische Hydrierung in Naphthene umzuwandeln]

649-343-00-3

297-852-0

93763-33-8

P

Kohlenwasserstoffe, C9-12, mit Wasserstoff behandelt, dearomatisiert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Lösungsmittel, die mit Wasserstoff behandelt wurden, um Aromaten durch katalytische Hydrierung in Naphthene umzuwandeln]

649-344-00-9

297-853-6

93763-34-9

P

Stoddard Lösungsmittel

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[farbloses, aufbereitetes Erdöldestillat, frei von ranzigen oder unangenehmen Gerüchen; siedet im Bereich von etwa 148,8 °C bis 204,4 °C (300 °F bis 400 °F)]

649-345-00-4

232-489-3

8052-41-3

P

Erdgaskondensate (Erdöl)

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt von Erdgas als Flüssigkeit in einem Oberflächenabscheider durch retrograde Kondensation; besteht hauptsächlich aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C20; flüssig unter Normalbedingungen]

649-346-00-X

265-047-3

64741-47-5

P

Naturgas (Erdöl), rohe flüssige Mischung

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt von Erdgas als Flüssigkeit in einer Gasrückgewinnunganlage bspw. durch Kühlung oder Absorption; besteht hauptsächlich aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C8]

649-347-00-5

265-048-9

64741-48-6

P

Naphtha (Erdöl), leicht, hydrogekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten des Hydrokrackens; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C10mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 180 °C (– 4 °F bis 356 °F)]

649-348-00-0

265-071-4

64741-69-1

P

Naphtha (Erdöl), schwer, hydrogekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten des Hydrokrackens; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (148 °F bis 446 °F)]

649-349-00-6

265-079-8

64741-78-2

P

Naphtha (Erdöl), gesüßt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa – 10 °C bis 230 °C (14 °F bis 446 °F)]

649-350-00-1

265-089-2

64741-87-3

P

Naphtha (Erdöl), säurebehandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat durch Schwefelsäurebehandlung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-351-00-7

265-115-2

64742-15-0

P

Naphtha (Erdöl), chemisch neutralisiert, schwer

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (149 °F bis 446 °F)]

649-352-00-2

265-122-0

64742-22-9

P

Naphtha (Erdöl), chemisch neutralisiert, leicht

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-353-00-8

265-123-6

64742-23-0

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch entparaffiniert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Entparaffinieren einer Erdölfraktion; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 230 °C (95 °F bis 446 °F)]

649-354-00-3

265-170-2

64742-66-1

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa - 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F); dieser Lauf kann 10 Volumenprozent oder mehr Benzol enthalten]

649-355-00-9

265-187-5

64742-83-2

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leicht, aromatisch

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation aromatischer Läufe; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 135 °C bis 210 °C (275 °F bis 410 °F)]

649-356-00-4

265-199-0

64742-95-6

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-10, säurebehandelt, neutralisiert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-357-00-X

268-618-5

68131-49-7

P

Destillate (Erdöl), C3-5, reich an 2-Methyl-2-buten

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich im Bereich von C3 bis C5, vorwiegend Isopentan und 3-Methyl-1-buten; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, überwiegend 2-Methyl-2-buten]

649-358-00-5

270-725-7

68477-34-9

P

Destillate (Erdöl), polymerisierte dampfgekrackte Erdöldestillate, C5-12-Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von polymerisiertem dampfgekracktem Erdöldestillat; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12]

649-359-00-0

270-735-1

68477-50-9

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C5-12-Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12]

649-360-00-6

270-736-7

68477-53-2

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C5-10-Fraktion, gemischt mit leichter C5-Fraktion von dampfgekracktem Naphtha

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-361-00-1

270-738-8

68477-55-4

P

Extrakte (Erdöl), saure Kaltextraktion, C4-6

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, hergestellt durch saure Kaltextraktion gesättigter und ungesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich im Bereich von C3 bis C6, überwiegend von Pentanen und Pentenen; besteht in erster Linie aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C6, überwiegend C5]

649-362-00-7

270-741-4

68477-61-2

P

Destillate (Erdöl), Kopfprodukte, Pentanabtrennung

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus einem katalytisch gekrackten Gaslauf; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6]

649-363-00-2

270-771-8

68477-89-4

P

Rückstände (Erdöl), Sumpfprodukte, Butan, Splitter

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexer Rückstand aus der Destillation des Butanlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6]

649-364-00-8

270-791-7

68478-12-6

P

Rückstandsöle (Erdöl), Isobutanabtrennungskolonne

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexer Rückstand aus der atmosphärischen Destillation des Butan-Butylen-Laufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6]

649-365-00-3

270-795-9

68478-16-0

P

Naphtha (Erdöl), full-range coker

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einer Fließkoksanlage; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C15 mit einem Siedebereich von etwa 43 °C bis 250 °C (110 °F bis 500 °F)]

649-366-00-9

270-991-4

68513-02-0

P

Naphtha (Erdöl), dampfgekrackte mittlere aromatische Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 220 °C (266 °F bis 428 °F)]

649-367-00-4

271-138-9

68516-20-1

P

Naphtha (Erdöl), bleicherdebehandeltes gesamtes Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung des gesamten Straight-run-Benzins mit natürlicher oder modifizierter Bleicherde, gewöhnlich in einem Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 220 °C (– 4 °F bis 429 °F)]

649-368-00-X

271-262-3

68527-21-9

P

Naphtha (Erdöl), bleicherdebehandeltes leichtes Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung leichten Straight-run-Benzins mit natürlicher oder modifizierter Bleicherde, gewöhnlich in einem Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 93 °C bis 180 °C (200 °F bis 356 °F)]

649-369-00-5

271-263-9

68527-22-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt, aromatisch

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C9 mit einem Siedebereich von etwa 110 °C bis 165 °C (230 °F bis 329 °F)]

649-370-00-0

271-264-4

68527-23-1

P

Naphtha (Erdöl), leicht dampfgekrackt, von Benzol befreit

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 80 °C bis 218 °C (176 °F bis 424 °F)]

649-371-00-6

271-266-5

68527-26-4

P

Naphtha (Erdöl), aromatenhaltig

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-372-00-1

271-635-0

68603-08-7

P

Benzin, Pyrolyse, Sumpfprodukte, Butanabtrennung

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Fraktionierung von Sumpfprodukten aus Propanabtrennung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend größer als C5]

649-373-00-7

271-726-5

68606-10-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht gesüßt;

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung eines Erdöldestillats zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 100 °C (– 4 °F bis 212 °F)]

649-374-00-2

272-206-0

68783-66-4

P

Erdgaskondensate

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt und/oder kondensiert aus Erdgas während des Transports und gesammelt am Bohrlochkopf und/oder während der Produktion, dem Sammeln oder Übertragen bzw. an Verteilerleitungen von Schächten und Turmwäschern usw.; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C8]

649-375-00-8

272-896-3

68919-39-1

J

Destillate (Erdöl), Naphtha Unifiner Stripper

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Strippen der Produkte aus dem Naphtha Unifiner; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C6]

649-376-00-3

272-932-8

68921-09-5

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch reformiertes, leichtes, aromatenfreie Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten nach Entfernen der aromatischen Verbindungen aus katalytisch reformiertem leichtem Naphtha durch selektive Absorption; besteht in erster Linie aus paraffinischen und cyclischen Verbindungen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 66 °C bis 121 °C (151 °F bis 250 °F)]

649-377-00-9

285-510-3

85116-59-2

P

Benzin

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen; besteht in erster Linie aus Paraffinen, Cycloparaffinen, Aromaten und Olefinen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend größer als C3 mit einem Siedebereich von 30 °C bis 260 °C (86 °F bis 500 °F)]

649-378-00-4

289-220-8

86290-81-5

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C7-8, Dealkylierungsprodukte, Destillationsrückstände

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-379-00-X

292-698-0

90989-42-7

P

Kohlenwasserstoffe, C4-6, leicht, Pentanabtrennung, Wasserstoffbehandlung, Aromaten

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als erste Läufe aus der Säule zur Pentanabtrennung vor der Wasserstoffbehandlung der aromatischen Beschickungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6, hauptsächlich Pentanen und Pentenen, mit einem Siedebereich von etwa 25 °C bis 40 °C (77 °F bis 104 °F)]

649-380-00-5

295-298-4

91995-38-9

P

Destillate (Erdöl), aus dem Wärme-Soaker, dampfgekracktes Naphtha, C5-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von dampfgekracktem Naphtha nach Wärmeaufnahme; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C6, hauptsächlich C5]

649-381-00-0

295-302-4

91995-41-4

P

Extrakte (Erdöl), katalytisch reformiert, leicht, Naphtha, Lösungsmittelextraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Extrakt durch Lösungsmittelextraktion eines katalytisch reformierten Erdölschnitts; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 100 °C bis 200 °C (212 °F bis 392 °F)]

649-382-00-6

295-331-2

91995-68-5

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, leicht, dearomatisiert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von hydrodesulfurierten und dearomatisierten leichten Erdöl-Fraktionen; besteht in erster Linie aus C7-Paraffinen und Cycloparaffinen mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 100 °C (194 °F bis 212 °F)]

649-383-00-1

295-434-2

92045-53-9

P

Naphtha (Erdöl), leicht, C5-reich, gesüßt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C5, hauptsächlich C5, mit einem Siedebereich von etwa – 10 °C bis 35 °C (14 °F bis 95 °F)]

649-384-00-7

295-442-6

92045-60-8

P

Kohlenwasserstoffe, C8-11, Naphthakracken, Toluolschnitt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von vorhydriertem gekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 205 °C (266 °F bis 401 °F)]

649-385-00-2

295-444-7

92045-62-0

P

Kohlenwasserstoffe, C4-11, Naphthakracken, aromatenfrei

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus vorhydriertem gekracktem Naphtha nach destillativer Abtrennung von benzol- und toluolhaltigen Kohlenwasserstoffschnitten und einer höhersiedenden Fraktion; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 205 °C (86 °F bis 401 °F)]

649-386-00-8

295-445-2

92045-63-1

P

Naphtha (Erdöl), leicht, aus dem Wärme-Soaker, dampfgekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionieren von dampfgekracktem Naphtha nach Rückgewinnung aus einem Wärmeaufnahmeverfahren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa 0 °C bis 80 °C (32 °F bis 176 °F)]

649-387-00-3

296-028-8

92201-97-3

P

Destillate (Erdöl), C6-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation einer Erdölbeschickung; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C7, reich an C6, mit einem Siedebereich von etwa 60 °C bis 70 °C (140 °F bis 158 °F)]

649-388-00-9

296-903-4

93165-19-6

P

Benzin, Pyrolyse, hydriert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[Destillations-Fraktion aus der Hydrierung von Pyrolysebenzin mit einem Siedebereich von etwa 20 °C bis 200 °C (68 °F bis 392 °F)]

649-389-00-4

302-639-3

94114-03-1

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C8-12-Fraktion, polymerisiert, leichte Destillate

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der polymerisierten C8-12-Fraktion aus dampfgekrackten Erdöldestillaten; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C12]

649-390-00-X

305-750-5

95009-23-7

P

Extrakte (Erdöl), schwer, Naphtha, Lösungsmittelextraktion, bleicherdebehandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Bleicherdebehandlung eines schweren naphthahaltigen Lösungsmittelextrakts von Erdöl; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 80 °C bis 180 °C (175 °F bis 356 °F)]

649-391-00-5

308-261-5

97926-43-7

P

Naphtha (Erdöl), leicht dampfgekrackt, von Benzol befreit, thermisch behandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung und Destillation von leichtem dampfgekracktem Naphtha nach Benzolabtrennung; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 95 °C bis 200 °C (203 °F bis 392 °F)]

649-392-00-0

308-713-1

98219-46-6

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt, thermisch behandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung und Destillation von leichtem dampfgekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 80 °C (95 °F bis 176 °F)]

649-393-00-6

308-714-7

98219-47-7

P

Destillate (Erdöl), C7-9, C8-reich, hydrodesulfuriert, dearomatisiert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation einer leichten Erdölfraktion, hydrodesulfuriert und dearomatisiert; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C7 bis C9, überwiegend C8-Paraffinen und Cycloparaffinen, mit einem Siedebereich von etwa 120 °C bis 130 °C (248 °F bis 266 °F)]

649-394-00-1

309-862-5

101316-56-7

P

Kohlenwasserstoffe, C6-8, hydriert, durch Sorption dearomatisiert, Toluol-Raffination

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten bei den Sorptionen von Toluol aus einer Kohlenwasserstoff-Fraktion von gekracktem Benzin, das unter Einsatz eines Katalysators wasserstoffbehandelt wurde; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 80 °C bis 135 °C (176 °F bis 275 °F)]

649-395-00-7

309-870-9

101316-66-9

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, full-range coker

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung aus hydrodesulfuriertem Kokerdestillat; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 23 °C bis 196 °C (73 °F bis 385 °F)]

649-396-00-2

309-879-8

101316-76-1

P

Naphtha (Erdöl), gesüßt, leicht;

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 20 °C bis 130 °C (68 °F bis 266 °F)]

649-397-00-8

309-976-5

101795-01-1

P

Kohlenwasserstoffe, C3-6, C5-reich, dampfgekracktes Naphtha

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von dampfgekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, hauptsächlich C5]

649-398-00-3

310-012-0

102110-14-5

P

Kohlenwasserstoffe, C5-reich, Dicyclopentadien enthaltend

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen von C5 und Dicyclopentadien mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 170 °C (86 °F bis 338 °F)]

649-399-00-9

310-013-6

102110-15-6

P

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackt, leicht, aromatisch

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte des Dampfkrackens oder eines ähnlichen Verfahrens nach Abscheiden der sehr leichten Produkte, woraus ein Rückstand aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen größer als C5 entsteht; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen größer als C5 und einem Siedebereich über etwa 40 °C (104 °F)]

649-400-00-2

310-057-6

102110-55-4

P

Kohlenwasserstoffe, C≥5, C5-6-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-401-00-8

270-690-8

68476-50-6

P

Kohlenwasserstoffe, C5-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-402-00-3

270-695-5

68476-55-1

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-10

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-403-00-9

292-695-4

90989-39-2

P“

c)

Die Einträge 024-004-00-7, 649-089-00-3, 649-119-00-5 und 649-151-00-X erhalten folgende Fassung:

„Natriumdichromat

024-004-00-7

234-190-3

10588-01-9

 

Kohlenwasserstoffe, C1-4, gesüßt

Gase aus der Erdölverarbeitung

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Kohlenwasserstoffgasen zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C1 bis C4 mit einem Siedebereich von etwa – 164 °C bis – 0,5 °C (– 263 °F bis 31 °F)]

649-089-00-3

271-038-5

68514-36-3

K

Raffinate (Erdöl), dampfgekrackte C4-Fraktion, Kupferammoniumacetat-Extraktion, C3-5 und C3-5 ungesättigt, butadienfrei

Gase aus der Erdölverarbeitung

649-119-00-5

307-769-4

97722-19-5

K

Erdölprodukte, Raffineriegase

Raffineriegas

[komplexe Kombination, besteht in erster Linie aus Wasserstoff sowie geringen Mengen an Methan, Ethan und Propan]

649-151-00-X

271-750-6

68607-11-4

K“

6.

Die Tabelle in Anlage 5 wird wie folgt geändert:

Die nachstehenden Einträge werden gemäß der Reihenfolge der Einträge in Anhang XVII Anlage 5 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingefügt:

„Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert

028-015-00-8

305-433-1

94551-87-8

 

Kieselsäure, Blei-Nickel-Salz

028-050-00-9

68130-19-8“

 

7.

Die Tabelle in Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Eintrag wird gestrichen: 024-004-01-4.

b)

Die nachstehenden Einträge werden gemäß der Reihenfolge der Einträge in Anhang XVII Anlage 6 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingefügt:

„Dibutylzinnhydrogenborat

005-006-00-7

401-040-5

75113-37-0

 

Borsäure [1]

005-007-00-2

233-139-2 [1]

10043-35-3 [1]

 

Borsäure, natürliche, rohe, mit einem Massenanteil von höchstens 85 % H3BO3 in der Trockensubstanz [2]

234-343-4 [2]

11113-50-1 [2]

Dibortrioxid;

Boroxid

005-008-00-8

215-125-8

1303-86-2

 

Dinatriumtetraborat, wasserfrei;

005-011-00-4

 

 

 

Borsäure, Dinatriumsalz [1]

215-540-4 [1]

1330-43-4 [1]

Tetrabordinatriumheptaoxid, Hydrat [2]

235-541-3 [2]

12267-73-1 [2]

Orthoborsäure, Natriumsalz [3]

237-560-2 [3]

13840-56-7 [3]

Dinatriumtetraboratdecahydrat;

Boraxdecahydrat

005-011-01-1

215-540-4

1303-96-4

 

Dinatriumtetraboratpentahydrat;

Boraxpentahydrat

005-011-02-9

215-540-4

12179-04-3

 

Natriumperborat; [1]

005-017-00-7

239-172-9 [1]

15120-21-5 [1]

 

Natriumperoxometaborat [2]

231-556-4 [2]

7632-04-4 [2]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm < 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Natriumperborat; [1]

005-017-01-4

239-172-9 [1]

15120-21-5 [1]

 

Natriumperoxometaborat [2]

231-556-4 [2]

7632-04-4 [2]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm ≥ 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Trihydrat; [1]

005-018-00-2

239-172-9 [1]

13517-20-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz-Tetrahydrat [2]

234-390-0 [2]

37244-98-7 [2]

Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Tetrahydrat [3]

231-556-4 [3]

10486-00-7 [3]

Natriumperoxoborat-Hexahydrat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm < 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Trihydrat [1]

005-018-01-X

239-172-9 [1]

13517-20-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz-Tetrahydrat [2]

234-390-0 [2]

37244-98-7 [2]

Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Tetrahydrat [3]

231-556-4 [3]

10486-00-7 [3]

Natriumperoxoborat-Hexahydrat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm ≥ 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure, Natriumsalz [1]

005-019-00-8

234-390-0 [1]

11138-47-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat [2]

234-390-0 [2]

12040-72-1 [2]

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Monohydrat [3]

231-556-4 [3]

10332-33-9 [3]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm < 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure, Natriumsalz [1]

005-019-01-5

234-390-0 [1]

11138-47-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat [2]

234-390-0 [2]

12040-72-1 [2]

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Monohydrat [3]

231-556-4 [3]

10332-33-9 [3]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm ≥ 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

(4-Ethoxyphenyl)(3-(4-fluor-3-phenoxyphenyl)propyl)dimethylsilan

014-036-00-X

405-020-7

105024-66-6

 

Tris(2-chlorethyl)phosphat

015-102-00-0

204-118-5

115-96-8

 

Glufosinat-Ammonium (ISO)

Ammonium-2-amino-4-(hydroxymethylphosphinyl)butyrat

015-155-00-X

278-636-5

77182-82-2

 

Cobaltdichlorid

027-004-00-5

231-589-4

7646-79-9

 

Cobaltsulfat

027-005-00-0

233-334-2

10124-43-3

 

Cobaltacetat

027-006-00-6

200-755-8

71-48-7

 

Cobaltnitrat

027-009-00-2

233-402-1

10141-05-6

 

Cobaltcarbonat

027-010-00-8

208-169-4

513-79-1

 

Nickeldihydroxid [1]

028-008-00-X

235-008-5 [1]

12054-48-7 [1]

 

Nickelhydroxid [2]

234-348-1 [2]

11113-74-9 [2]

Nickelsulfat

028-009-00-5

232-104-9

7786-81-4

 

Nickelcarbonat

028-010-00-0

 

 

 

Basisches Nickelcarbonat

 

 

Carbonsäure, Nickel(2+)-Salz [1]

222-068-2 [1]

3333-67-3 [1]

Carbonsäure, Nickelsalz [2]

240-408-8 [2]

16337-84-1 [2]

[μ-[Carbonato(2-)-O:O′]]dihydroxytrinickel [3]

265-748-4 [3]

65405-96-1 [3]

[Carbonato(2-)]tetrahydroxytrinickel [4]

235-715-9 [4]

12607-70-4 [4]

Nickeldichlorid

028-011-00-6

231-743-0

7718-54-9

 

Nickeldinitrat [1]

028-012-00-1

236-068-5 [1]

13138-45-9 [1]

 

Salpetersäure, Nickelsalz [2]

238-076-4 [2]

14216-75-2 [2]

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert, Nickelsulfat

028-014-00-2

295-859-3

92129-57-2

 

Nickeldiperchlorat

Perchlorsäure, Nickel(II)–Salz

028-016-00-3

237-124-1

13637-71-3

 

Nickeldikalium-bis(sulfat) [1]

028-017-00-9

237-563-9 [1]

13842-46-1 [1]

 

Diammoniumnickel-bis(sulfat) [2]

239-793-2 [2]

15699-18-0 [2]

Nickel-bis(sulfamidat)

Nickelsulfamat

028-018-00-4

237-396-1

13770-89-3

 

Nickel-bis(tetrafluorborat)

028-019-00-X

238-753-4

14708-14-6

 

Nickeldiformat [1]

028-021-00-0

222-101-0 [1]

3349-06-2 [1]

 

Ameisensäure, Nickelsalz [2]

239-946-6 [2]

15843-02-4 [2]

Ameisensäure, Kupfer-Nickel-Salz [3]

268-755-0 [3]

68134-59-8 [3]

Nickeldi(acetat) [1]

028-022-00-6

206-761-7 [1]

373-02-4 [1]

 

Nickel(acetat) [2]

239-086-1 [2]

14998-37-9 [2]

Nickeldibenzoat

028-024-00-7

209-046-8

553-71-9

 

Nickel-bis(4-cyclohexylbutyrat)

028-025-00-2

223-463-2

3906-55-6

 

Nickel(II)-stearat

Nickel(II)-octadecanoat

028-026-00-8

218-744-1

2223-95-2

 

Nickeldilactat

028-027-00-3

16039-61-5

 

Nickel(II)-octanoat

028-028-00-9

225-656-7

4995-91-9

 

Nickeldifluorid [1]

028-029-00-4

233-071-3 [1]

10028-18-9 [1]

 

Nickeldibromid [2]

236-665-0 [2]

13462-88-9 [2]

Nickeldiiodid [3]

236-666-6 [3]

13462-90-3 [3]

Nickel-Kalium-Fluorid [4]

- [4]

11132-10-8 [4]

Nickelhexafluorsilicat

028-030-00-X

247-430-7

26043-11-8

 

Nickelselenat

028-031-00-5

239-125-2

15060-62-5

 

Nickeldithiocyanat

028-046-00-7

237-205-1

13689-92-4

 

Nickeldichromat

028-047-00-2

239-646-5

15586-38-6

 

Nickeldichlorat [1]

028-053-00-5

267-897-0 [1]

67952-43-6 [1]

 

Nickeldibromat [2]

238-596-1 [2]

14550-87-9 [2]

Ethylhydrogensulfat, Nickel(II)-Salz [3]

275-897-7 [3]

71720-48-4 [3]

Nickel(II)-trifluoracetat [1]

028-054-00-0

240-235-8 [1]

16083-14-0 [1]

 

Nickel(II)-propionat [2]

222-102-6 [2]

3349-08-4 [2]

Nickel-bis(benzolsulfonat) [3]

254-642-3 [3]

39819-65-3 [3]

Nickel(II)-hydrogencitrat [4]

242-533-3 [4]

18721-51-2 [4]

Zitronensäure, Ammonium-Nickel-Salz [5]

242-161-1 [5]

18283-82-4 [5]

Zitronensäure, Nickelsalz [6]

245-119-0 [6]

22605-92-1 [6]

Nickel-bis(2-ethylhexanoat) [7]

224-699-9 [7]

4454-16-4 [7]

2-Ethylhexansäure, Nickelsalz [8]

231-480-1 [8]

7580-31-6 [8]

Dimethylhexansäure, Nickelsalz [9]

301-323-2 [9]

93983-68-7 [9]

Nickel(II)-isooctanoat [10]

249-555-2 [10]

29317-63-3 [10]

Nickelisooctanoat [11]

248-585-3 [11]

27637-46-3 [11]

Nickel-bis(isononanoat) [12]

284-349-6 [12]

84852-37-9 [12]

Nickel(II)-neononanoat [13]

300-094-6 [13]

93920-10-6 [13]

Nickel(II)-isodecanoat [14]

287-468-1 [14]

85508-43-6 [14]

Nickel(II)-neodecanoat [15]

287-469-7 [15]

85508-44-7 [15]

Neodecansäure, Nickelsalz [16]

257-447-1 [16]

51818-56-5 [16]

Nickel(II)-neoundecanoat [17]

300-093-0 [17]

93920-09-3 [17]

Bis(D-gluconato-O1,O2)nickel [18]

276-205-6 [18]

71957-07-8 [18]

Nickel-3,5-bis(tert-butyl)-4-hydroxybenzoat (1:2) [19]

258-051-1 [19]

52625-25-9 [19]

Nickel(II)-palmitat [20]

237-138-8 [20]

13654-40-5 [20]

(2-Ethylhexanoato-O)(isononanoato-O)nickel [21]

287-470-2 [21]

85508-45-8 [21]

(Isononanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [22]

287-471-8 [22]

85508-46-9 [22]

(Isooctanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [23]

284-347-5 [23]

84852-35-7 [23]

(2-Ethylhexanoato-O)(isodecanoato-O)nickel [24]

284-351-7 [24]

84852-39-1 [24]

(2-Ethylhexanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [25]

285-698-7 [25]

85135-77-9 [25]

(Isodecanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [26]

285-909-2 [26]

85166-19-4 [26]

(Isodecanoato-O)(isononanoato-O)nickel [27]

284-348-0 [27]

84852-36-8 [27]

(Isononanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [28]

287-592-6 [28]

85551-28-6 [28]

Fettsäuren, C6-19-verzweigt, Nickelsalze [29]

294-302-1 [29]

91697-41-5 [29]

Fettsäuren, C8-18 und C18-ungesättigt, Nickelsalze [30]

283-972-0 [30]

84776-45-4 [30]

2,7-Naphthalendisulfonsäure, Nickel(II)-Salz [31]

- [31]

72319-19-8 [31]

Dibutylzinndichlorid

(DBTC)

050-022-00-X

211-670-0

683-18-1

 

Quecksilber

080-001-00-0

231-106-7

7439-97-6

 

2-(2-Aminoethylamino)ethanol

(AEEA)

603-194-00-0

203-867-5

111-41-1

 

1,2-Diethoxyethan

603-208-00-5

211-076-1

629-14-1

 

(E)-3-[1-[4-[2-(dimethylamino)ethoxy]phenyl]-2-phenylbut-1-enyl]phenol

604-073-00-5

428-010-4

82413-20-5

 

N-Methyl-2-pyrrolidon

1-Methyl-2-pyrrolidon

606-021-00-7

212-828-1

872-50-4

 

2-Butyryl-3-hydroxy-5-thiocyclohexan-3-yl-cyclohex-2-en-1-on

606-100-00-6

425-150-8

94723-86-1

 

3-(1,2-Ethandiylacetal)-estra-5(10),9(11)-dien-3, 17-dion, zyklisch

606-131-00-5

427-230-8

5571-36-8

 

1,2-Benzoldicarbonsäure

Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich

607-483-00-2

276-158-1

71888-89-6

 

Diisobutylphthalat

607-623-00-2

201-553-2

84-69-5

 

Perfluoroctansulfonsäure

607-624-00-8

 

 

 

Heptadecafluoroctan-1-sulfonsäure [1]

217-179-8 [1]

1763-23-1 [1]

Kaliumperfluoroctansulfonat

 

 

Kaliumheptadecafluoroctan-1-sulfonat [2]

220-527-1 [2]

2795-39-3 [2]

Diethanolaminperfluoroctansulfonat [3]

274-460-8 [3]

70225-14-8 [3]

Ammoniumperfluoroctansulfonat

 

 

Ammoniumheptadecafluoroctansulfonat [4]

249-415-0 [4]

29081-56-9 [4]

Lithiumperfluoroctansulfonat

 

 

Lithiumheptadecafluoroctansulfonat [5]

249-644-6 [5]

29457-72-5 [5]

Chlor-N,N-dimethylformiminiumchlorid

612-250-00-3

425-970-6

3724-43-4

 

7-Methoxy-6-(3-morpholin-4-yl-propoxy)-3H-quinazolin-4-on

[Gehalt an Formamid (EG-Nr. 200-842-0) ≥ 0,5 %]

612-253-01-7

429-400-7

199327-61-2

 

Ketoconazol

1-[4-[4-[[(2SR,4RS)-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-yl]methoxy]phenyl]piperazin-1-yl]ethanon

613-283-00-6

265-667-4

65277-42-1

 

Kalium-1-methyl-3-morpholinocarbonyl-4-[3-(1-methyl-3-morpholinocarbonyl-5-oxo-2-pyrazolin-4-yliden)-1-propenyl]pyrazol-5-olat

[Gehalt an N,N-Dimethylformamid (EG-Nr. 200-679-5) ≥ 0,5 %]

613-286-01-X

418-260-2

183196-57-8

 

N-[6,9-Dihydro-9-[[2-hydroxy-1-(hydroxymethyl)ethoxy]methyl]-6-oxo-1H-purin-2-yl]acetamid

616-148-00-X

424-550-1

84245-12-5

 

N,N-(Dimethylamino)thioacetamid-hydrochlorid

616-180-00-4

435-470-1

27366-72-9“

 

c)

Die Einträge 024-004-00-7 und 609-023-00-6 erhalten folgende Fassung:

„Natriumdichromat

024-004-00-7

234-190-3

10588-01-9

 

Dinocap (ISO)

(RS)-2,6-Dinitro-4-octylphenylcrotonat und (RS)-2,4-Dinitro-6-octylphenylcrotonat, wobei ‚octyl‘ ein Gemisch aus 1-Methylheptyl-, 1-Ethylhexyl- und 1-Propylpentyl-Gruppen ist

609-023-00-6

254-408-0

39300-45-3“

 

8.

Folgende Anlage 11 wird angefügt:

„Anlage 11

Einträge 28 bis 30 — Ausnahmeregelungen für bestimmte Stoffe

Stoffe

Ausnahmen

1.

a)

Natriumperborat; Perborsäure, Natriumsalz; Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat; Natriumperoxometaborat; Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Monohydrat; Natriumperoxoborat

CAS-Nr. 15120-21-5, 11138-47-9, 12040-72-1, 7632-04-4, 10332-33-9,

EG-Nr. 239-172-9, 234-390-0, 231-556-4

b)

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Trihydrat; Perborsäure, Natriumsalz-Tetrahydrat; Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Tetrahydrat; Natriumperoxoborat-Hexahydrat

CAS-Nr. 13517-20-9, 37244-98-7, 10486-00-7

EG-Nr. 239-172-9, 234-390-0, 231-556-4

Detergenzien gemäß der Definition der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1). Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 1. Juni 2013.


(1)  ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1.“


10.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/50


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 110/2012 DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2012

zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 2007/777/EG und des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Einträge für Südafrika in den Listen von Drittländern und Teilen von Drittländern

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (1), insbesondere auf den einleitenden Satz des Artikels 8, Artikel 8 Nummer 1 Unterabsatz 1 und Artikel 8 Nummer 4,

gestützt auf die Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30. November 2009 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern (2), insbesondere auf Artikel 23 Absatz 1 und Artikel 24 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Entscheidung 2007/777/EG der Kommission vom 29. November 2007 zur Festlegung der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Musterveterinärbescheinigungen für die Einfuhr bestimmter Fleischerzeugnisse und behandelter Mägen, Blasen und Därme für den menschlichen Verzehr aus Drittländern sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2005/432/EG (3) sind die Vorschriften für die Einfuhr in die Union, die Durchfuhr durch die Union und die Lagerung in der Union von Sendungen mit Fleischerzeugnissen und von Sendungen mit behandelten Mägen, Blasen und Därmen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (4) niedergelegt.

(2)

Entscheidung 2007/777/EG enthält auch die Listen der Drittländer und der Teile von Drittländern, aus denen solche Einfuhren in die EU sowie die Durchfuhr durch die EU und die Lagerung in der EU zu gestatten sind, sowie Muster-Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen für die betreffenden Erzeugnisse und Vorschriften bezüglich Herkunft und Behandlung derselben.

(3)

In der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen die Einfuhr von Geflügel und Geflügelerzeugnissen in die Gemeinschaft und ihre Durchfuhr durch die Gemeinschaft zugelassen ist, und zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen (5) sind die Anforderungen an die Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr und die Durchfuhr (einschließlich Lagerung während der Durchfuhr) von Geflügel, Bruteiern, Eintagsküken, spezifiziert pathogenfreien Eiern, Fleisch, Hackfleisch/Faschiertem und Separatorenfleisch von Geflügel einschließlich Laufvögeln und Federwild sowie von Eiern und Eiprodukten in bzw. durch die Union festgelegt. Gemäß der genannten Verordnung dürfen diese Waren nur aus Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten in die Union eingeführt werden, die in Anhang I Teil 1 der genannten Verordnung aufgeführt sind.

(4)

In der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 ist außerdem festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Drittland, ein Gebiet, eine Zone oder ein Kompartiment als frei von der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) gilt, und was die diesbezüglichen Anforderungen an die Veterinärbescheinigungen für solche Waren sind, die zur Einfuhr in die Union bestimmt sind.

(5)

Im April 2011 meldete Südafrika der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza auf seinem Hoheitsgebiet. Daraufhin wurden die Entscheidung 2007/777/EG und die Verordnung (EG) Nr. 798/2008 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 536/2011 der Kommission (6) dahingehend geändert, dass spezifische Behandlungen für Einfuhren aus diesem Drittland von Fleischerzeugnissen, behandelten Mägen, Blasen und Därmen zum menschlichen Verzehr, die aus dem Fleisch von Zuchtlaufvögeln gewonnen wurden, sowie von Biltong/Jerky und pasteurisierten Fleischerzeugnissen, die aus Fleisch von Zuchtfederwild, Laufvögeln und Federwild bestehen oder dieses enthalten, festgelegt wurden.

(6)

Außerdem wurden Einfuhren in die EU von Zucht- und Nutzlaufvögeln, Eintagsküken, Bruteiern und Laufvogelfleisch aus dem gesamten Gebiet Südafrikas, das von der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 erfasst wird, ab dem 9. April 2011, an dem der HPAI-Ausbruch bestätigt wurde, verboten.

(7)

Nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 536/2011 übermittelte Südafrika der Kommission Informationen über die Bekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den HPAI-Ausbrüchen und die Entwicklung der epidemiologischen Situation. Die Bemühungen Südafrikas zur Seuchenbekämpfung und -überwachung wurden für ausreichend befunden, um zu gewährleisten, dass die Ausbreitung der Seuche beschränkt und auf ein bestimmtes Gebiete begrenzt werden konnte.

(8)

Daraufhin wurden die Entscheidung 2077/777/EG und die Verordnung (EG) Nr. 798/2008 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 991/2011 der Kommission (7) geändert. Mit dieser Änderung wurden Einfuhren von Laufvogelfleisch und bestimmten Fleischerzeugnissen in die EU, die aus dem Teil Südafrikas stammen, der nicht aus tierseuchenrechtlichen Gründen gesperrt war (Gebiet ZA-2), wieder zugelassen. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 991/2011 der Kommission trat am 9. Oktober 2011 in Kraft.

(9)

Infolge dieser beiden Änderungen ist in den verschiedenen Teilen des Anhangs II der Entscheidung 2007/777/EG derzeit das Gebiet ZA-2 als Teil Südafrikas aufgeführt, aus dem Einfuhren von Sendungen mit bestimmten Fleischerzeugnissen, behandelten Mägen, Blasen und Därmen zum menschlichen Verzehr sowie mit Biltong/Jerky und pasteurisierten Fleischerzeugnissen aus dem Fleisch von Geflügel, Zuchtfederwild einschließlich Laufvögeln und Federwild in die EU erlaubt sind, sofern sie den in demselben Anhang genannten spezifischen Behandlungen unterzogen worden sind.

(10)

Außerdem ist das Gebiet ZA-2 derzeit in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 als Gebiet aufgeführt, aus dem seit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 991/2011 Laufvogelfleisch in die EU eingeführt werden darf.

(11)

Am 13. Oktober 2011 informierte Südafrika die Kommission von einem Verdacht auf Ausbruch von HPAI in dem Gebiet, das zuvor als HPAI-frei galt. Südafrika teilte der Kommission weiterhin mit, dass es angesichts dieses Verdachts den Versand von für die EU bestimmten Sendungen mit Laufvogelfleisch und bestimmten Laufvogelfleisch-Erzeugnissen untersagt hat.

(12)

Am 14. November 2011 meldete Südafrika der Weltorganisation für Tiergesundheit HPAI-Ausbrüche außerhalb des von Südafrika ermittelten und in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 991/2011 als solches erfassten Seuchengebiets. Daher kann kein Teil des Hoheitsgebietes dieses Drittlandes mehr als HPAI-frei betrachtet werden.

(13)

Angesichts der negativen Entwicklung der Seuchenlage in Südafrika und um Missverständnisse hinsichtlich der vor Bestätigung des jüngsten HPAI-Ausbruchs hergestellten Waren zu vermeiden, sollte der Eintrag für Südafrika in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 dahingehend geändert werden, dass Einfuhren von Laufvogelfleisch in die EU verboten werden; als „Schlussdatum“ in Spalte 6A des genannten Teils sollte der 9. April 2011, an dem der ursprüngliche Ausbruch bestätigt wurde, angegeben werden.

(14)

Aufgrund des HPAI-Ausbruchs erfüllt das Gebiet ZA-2 in Südafrika außerdem nicht mehr die Tiergesundheitsbedingungen für die Anwendung der „Behandlung A“ auf Waren, die aus Fleisch von Zuchtlaufvögeln oder aus behandelten Mägen, Blasen und Därmen zum menschlichen Verzehr bestehen oder solches bzw. solche enthalten, wie in Anhang II Teil 2 der Entscheidung 2007/777/EG aufgeführt, sowie für die Anwendung der „Behandlung E“ auf Biltong/Jerky und pasteurisierte Fleischerzeugnisse, die aus Fleisch von Geflügel, Zuchtfederwild, Laufvögeln und Federwild bestehen oder dieses enthalten, wie in Teil 3 des genannten Anhangs aufgeführt. Die betreffenden Behandlungen reichen nicht aus, um die Tiergesundheitsrisiken, die von diesen Waren ausgehen, auszuräumen. Der Eintrag für Südafrika für das Gebiet ZA-2 in Anhang II Teil 1 sowie die Einträge für Südafrika in Anhang II Teile 2 und 3 der Entscheidung 2007/777/EG sollten daher so geändert werden, dass sie eine angemessene Behandlung dieser Waren vorsehen.

(15)

Die Entscheidung 2007/777/EG und die Verordnung (EG) Nr. 798/2008 sollten daher entsprechend geändert werden.

(16)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Entscheidung 2007/777/EG wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Februar 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 18 vom 23.1.2003, S. 11.

(2)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 74.

(3)  ABl. L 312 vom 30.11.2007, S. 49.

(4)  ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55.

(5)  ABl. L 226 vom 23.8.2008, S. 1.

(6)  ABl. L 147 vom 2.6.2011, S. 1.

(7)  ABl. L 261 vom 6.10.2011, S. 19.


ANHANG I

Anhang II der Entscheidung 2007/777/EG wird wie folgt geändert:

1.

In Teil 1 wird der Eintrag „ZA-2“ für Südafrika gestrichen.

2.

Teil 2 wird wie folgt geändert:

a)

Der Eintrag „ZA-0“ für Südafrika erhält folgende Fassung:

„ZA

Südafrika (1)

C

C

C

A

D

D

A

C

C

A

A

D

XXX“

b)

Der Eintrag „ZA-2“ wird gestrichen.

3.

In Teil 3 erhält der Eintrag für Südafrika folgende Fassung:

„ZA

Südafrika

XXX

XXX

XXX

XXX

D

D

A

XXX

XXX

A

A

D

XXX

Südafrika ZA-1

E

E

XXX

XXX

XXX

XXX

A

E

XXX

A

A

XXX

XXX“


ANHANG II

In Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 erhält der Eintrag für Südafrika folgende Fassung:

„ZA — Südafrika

ZA-0

Gesamtes Hoheitsgebiet

SPF

 

 

 

 

 

 

 

EP, E

 

 

 

 

 

 

S4“

BPR

I

P2

9.4.2011

 

A

 

 

DOR

II

 

 

HER

III

 

 

RAT

VII

P2

9.4.2011

 

 

 


10.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/55


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 111/2012 DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2012

zur Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens für die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Olivenöl

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 43 Buchstaben a, d und j in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 kann die Kommission beschließen, von den Mitgliedstaaten zugelassenen Einrichtungen, die hinreichende Garantien bieten, zu erlauben, Verträge über die Lagerhaltung für das von ihnen vermarktete Olivenöl zu schließen, wenn in bestimmten Regionen der Europäischen Union eine schwer wiegende Marktstörung auftritt.

(2)

In Spanien und Griechenland, den Mitgliedstaaten, die zusammen für über zwei Drittel der Olivenölerzeugung der Europäischen Union aufkommen, liegen die wahrend des Zeitraums gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 der Kommission vom 20. August 2008 mit gemeinsamen Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2) festgestellten durchschnittlichen Marktpreise für Olivenöl unter dem in Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Betrag. Dies führt zu einer schwer wiegenden Störung auf den Märkten dieser beiden Mitgliedstaaten. Wegen der hohen gegenseitigen Abhängigkeit auf dem Olivenölmarkt in der Europäischen Union besteht die Gefahr, dass die schwere Störung des spanischen und des griechischen Marktes auf alle Olivenöl erzeugenden Mitgliedstaaten übergreift.

(3)

Gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 kann eine Beihilfe für die private Lagerhaltung von Olivenöl gewährt werden und setzt die Kommission die Beihilfe im Voraus oder im Wege von Ausschreibungsverfahren fest.

(4)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 sind gemeinsame Bestimmungen für die Anwendung der Beihilferegelung für die private Lagerhaltung festgelegt worden. Gemäß Artikel 6 der genannten Verordnung ist ein Ausschreibungsverfahren gemäß den in Artikel 9 derselben Verordnung vorgesehenen Modalitäten und Bedingungen zu eröffnen.

(5)

Die Gesamtmenge, für die eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden kann, ist in einer Höhe festzusetzen, die der Marktanalyse zufolge zur Stabilisierung des Marktes beitragen würde.

(6)

Zur Erleichterung der Verwaltungs- und Kontrollarbeit, die sich aus den Vertragsabschlüssen ergibt, sind die Erzeugnismengen festzusetzen, auf die sich ein Angebot mindestens beziehen muss.

(7)

Es ist eine Sicherheit festzusetzen, um zu gewährleisten, dass die Lagerhalter ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und die Maßnahme die gewünschte Wirkung auf den Markt hat.

(8)

In Anbetracht der Entwicklung der Marktlage im laufenden Wirtschaftsjahr und der Vorausschätzungen für das folgende Wirtschaftsjahr sollte die Kommission beschließen können, die Dauer der laufenden Verträge zu kürzen und die Höhe der Beihilfe entsprechend anzupassen. Diese Möglichkeit ist gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 in den Vertrag aufzunehmen.

(9)

Gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 ist die Frist festzusetzen, innerhalb deren die Mitgliedstaaten die gültigen Angebote an die Kommission zu übermitteln haben.

(10)

Um plötzlichen Preisrückgängen vorzubeugen, unverzüglich auf die außergewöhnliche Marktlage zu reagieren und eine effiziente Verwaltung dieser Maßnahme zu gewährleisten, sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

(11)

Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

(1)   Es wird ein Ausschreibungsverfahren zur Festsetzung der Höhe der in Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vorgesehenen Beihilfe durchgeführt, die für die private Lagerhaltung der im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten und in Anhang XVI Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 bestimmten Olivenölgüteklassen gewährt werden kann.

(2)   Die Gesamtmenge, für die eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden kann, beträgt 100 000 Tonnen.

Artikel 2

Geltende Bestimmungen

Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der vorliegenden Verordnung gilt die Verordnung (EG) Nr. 826/2008.

Artikel 3

Einreichung von Angeboten

(1)   Der Teilzeitraum, in dem Angebote für die erste Teilausschreibung eingereicht werden dürfen, beginnt am 17. Februar 2012 und endet am 21. Februar 2012 um 11.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Der Teilzeitraum, in dem Angebote für die zweite Teilausschreibung eingereicht werden dürfen, beginnt am ersten Arbeitstag nach Ablauf des vorangegangenen Teilzeitraums und endet am 1. März 2012 um 11.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

(2)   Die Angebote betreffen eine Lagerzeit von 150 Tagen.

(3)   Jedes Angebot betrifft eine Menge von mindestens 50 Tonnen.

(4)   Beteiligt sich ein Marktteilnehmer an einer Teilausschreibung für mehrere Güteklassen oder für Ölbehälter, die sich an verschiedenen Standorten befinden, so reicht er für jeden Einzelfall ein eigenes Angebot ein.

(5)   Angebote können nur in Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Malta, Portugal und Slowenien eingereicht werden.

Artikel 4

Sicherheiten

Der Bieter leistet für jede unter das Angebot fallende Tonne Olivenöl eine Sicherheit in Höhe von 50 EUR.

Artikel 5

Kürzung der Vertragsdauer

Je nach Lage und voraussichtlicher Entwicklung des Olivenölmarktes kann die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 beschließen, die Dauer der laufenden Verträge zu kürzen und den Beihilfebetrag entsprechend anzupassen. Der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger muss einen Verweis auf diese Möglichkeit enthalten.

Artikel 6

Mitteilung der Angebote an die Kommission

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission binnen 24 Stunden nach Ablauf jedes Ausschreibungsteilzeitraums gemäß Artikel 3 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gesondert alle gültigen Angebote mit.

Artikel 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Februar 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Dacian CIOLOȘ

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 223 vom 21.8.2008, S. 3.


ANHANG

Olivenölgüteklassen gemäß Artikel 1 Absatz 1

Natives Olivenöl extra

Natives Olivenöl


10.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/58


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 112/2012 DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2012

zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),

gestützt auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (2), insbesondere auf Artikel 136 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 für die in ihrem Anhang XV Teil A aufgeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt.

(2)

Gemäß Artikel 136 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 wird der pauschale Einfuhrwert an jedem Arbeitstag unter Berücksichtigung variabler Tageswerte berechnet. Die vorliegende Verordnung sollte daher am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 136 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Februar 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

José Manuel SILVA RODRÍGUEZ

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1.


ANHANG

Pauschale Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

(EUR/100 kg)

KN-Code

Drittland-Code (1)

Pauschaler Einfuhrwert

0702 00 00

IL

156,8

MA

56,5

TN

86,5

TR

129,9

ZZ

107,4

0707 00 05

EG

229,9

JO

137,5

TR

177,0

US

57,6

ZZ

150,5

0709 91 00

EG

330,9

ZZ

330,9

0709 93 10

MA

92,0

TR

185,9

ZZ

139,0

0805 10 20

EG

47,7

IL

74,1

MA

55,9

TN

51,5

TR

75,8

ZZ

61,0

0805 20 10

IL

134,2

MA

78,0

ZZ

106,1

0805 20 30, 0805 20 50, 0805 20 70, 0805 20 90

CN

60,1

EG

95,0

IL

91,6

JM

98,5

MA

89,3

TR

74,6

ZZ

84,9

0805 50 10

EG

54,8

TR

64,2

ZZ

59,5

0808 10 80

CL

98,4

CN

111,2

MA

59,2

MK

31,8

US

140,1

ZZ

88,1

0808 30 90

CL

48,2

CN

49,3

US

122,2

ZA

100,2

ZZ

80,0


(1)  Nomenklatur der Länder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19). Der Code „ZZ“ steht für „Andere Ursprünge“.


RICHTLINIEN

10.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/60


RICHTLINIE 2012/2/EU DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2012

zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid und basisches Kupfercarbonat in Anhang I

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 der Kommission vom 4. Dezember 2007 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (2) wurde die Liste der Wirkstoffe festgelegt, die im Hinblick auf ihre mögliche Aufnahme in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG bewertet werden sollen. Diese Liste umfasst Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid und basisches Kupfercarbonat zur Verwendung in der in Anhang V der Richtlinie definierten Produktart 8 „Holzschutzmittel“.

(2)

Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid und basisches Kupfercarbonat wurden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 in Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG im Hinblick auf die Verwendung in der Produktart 8 beurteilt.

(3)

Frankreich wurde zum berichterstattenden Mitgliedstaat benannt und legte der Kommission gemäß Artikel 14 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 am 10. Mai 2007 in Bezug auf Kupfer(II)-oxid, am 19. Februar 2008 in Bezug auf Kupfer(II)-hydroxid sowie am 10. Mai 2007 und 19. Februar 2008 in Bezug auf basisches Kupfercarbonat den jeweiligen Bericht der zuständigen Behörde zusammen mit Empfehlungen vor.

(4)

Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben die Berichte der zuständigen Behörde geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 am 22. September 2011 im Ständigen Ausschuss für Biozid-Produkte in einem Bewertungsbericht festgehalten.

(5)

Auf der Grundlage der Bewertungen kann davon ausgegangen werden, dass als Holzschutzmittel verwendete Biozid-Produkte, die Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid oder basisches Kupfercarbonat enthalten, die Anforderungen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 98/8/EG erfüllen. Daher sollten Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid und basisches Kupfercarbonat in Anhang I der Richtlinie aufgenommen werden.

(6)

Auf Unionsebene wurden nicht alle möglichen Verwendungszwecke bewertet. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarios und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente bewerten, die bei der Risikobewertung auf Unionsebene nicht in repräsentativer Weise berücksichtigt wurden, und bei Erteilung der Produktzulassungen dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen getroffen bzw. spezielle Auflagen vorgesehen werden, um die festgestellten Risiken auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.

(7)

Angesichts der festgestellten Risiken für die menschliche Gesundheit erscheint es angemessen vorzuschreiben, dass für Produkte, die Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid oder basisches Kupfercarbonat enthalten und die für eine industrielle Verwendung zugelassen wurden, sichere Betriebsverfahren aufzustellen sind und dass diese Produkte nur mit einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung zu verwenden sind, sofern im Antrag auf Produktzulassung nicht nachgewiesen wird, dass die Risiken für industrielle Anwender auf andere Weise auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

(8)

Kupfer(II)-hydroxid und basisches Kupfercarbonat wurden außerdem in Bezug auf die Verwendung im Tauchverfahren bewertet und sollten angesichts der festgestellten Risiken für die menschliche Gesundheit nur dann für diesen Verwendungszweck zugelassen werden, wenn Daten vorgelegt werden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls durch die Anwendung von geeigneten Risikominderungsmaßnahmen die Anforderungen von Artikel 5 und Anhang VI erfüllt. Für Kupfer(II)-oxid wurde die Verwendung im Tauchverfahren nicht geprüft, so dass nach dem Erwägungsgrund 6 Produkte nur dann für einen solchen Verwendungszweck zugelassen werden können, wenn der zulassende Mitgliedstaat ihn prüft.

(9)

Bei Holz, das mit Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid oder basischem Kupfercarbonat behandelt wurde und für Konstruktionen im Freien in der Nähe von oder über Wasser vorgesehen ist („Brücken“-Szenario in Anwendungsklasse 3 nach OECD-Definition (3)), wurden unannehmbare Risiken für die Umwelt festgestellt. Bei der Verwendung von behandeltem Holz in Kontakt mit Süßwasser (Anwendungsklasse 4b nach OECD-Definition) wurden für basisches Kupfercarbonat und Kupfer(II)-oxid unannehmbare Risiken für die Umwelt festgestellt. Es empfiehlt sich daher vorzuschreiben, dass Produkte nur dann für die Behandlung von für diese Verwendungszwecke bestimmtes Holz zugelassen werden, wenn Daten vorgelegt werden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls unter Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen die Anforderungen von Artikel 5 und Anhang VI der Richtlinie 98/8/EG erfüllt. Für Kupfer(II)-hydroxid wurde die Verwendung bei Holz in Kontakt mit Süßwasser nicht geprüft, so dass nach dem Erwägungsgrund 6 Produkte nur dann für einen solchen Verwendungszweck zugelassen werden können, wenn der zulassende Mitgliedstaat ihn prüft.

(10)

Angesichts der festgestellten Risiken für die Umweltkompartimente Wasser und Boden empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass frisch behandeltes Holz nach der Behandlung unter einer Abdeckung und/oder auf undurchlässigem, hartem Untergrund gelagert werden muss und dass etwaige Verluste bei der Anwendung von Produkten, die als Holzschutzmittel verwendet werden und Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid oder basisches Kupfercarbonat enthalten, zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden müssen.

(11)

Die Bestimmungen dieser Richtlinie sollten in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig angewendet werden, damit die Gleichbehandlung aller Biozid-Produkte, die den Wirkstoff Kupfer(II)-oxid, Kupfer(II)-hydroxid oder basisches Kupfercarbonat enthalten, auf dem EU-Markt gewährleistet und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für Biozid-Produkte im Allgemeinen erleichtert wird.

(12)

Vor der Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit die Mitgliedstaaten und die Betroffenen sich auf die Erfüllung der neuen Anforderungen vorbereiten können, und damit sichergestellt ist, dass die Antragsteller, die Unterlagen eingereicht haben, die volle zehnjährige Datenschutzfrist nutzen können, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 98/8/EG zum Zeitpunkt der Aufnahme anläuft.

(13)

Nach der Aufnahme ist den Mitgliedstaaten eine angemessene Frist für die Umsetzung von Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 98/8/EG einzuräumen.

(14)

Die Richtlinie 98/8/EG ist daher entsprechend zu ändern.

(15)

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozid-Produkte —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.

Artikel 2

(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. Januar 2013 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Sie wenden diese Bestimmungen ab dem 1. Februar 2014 an.

Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

(2)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. Februar 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 123 vom 24.4.1998, S. 1.

(2)  ABl. L 325 vom 11.12.2007, S. 3.

(3)  OECD series on emission scenario documents, Nr. 2, Emission Scenario Document for Wood Preservatives, Teil 2, S. 64.


ANHANG

In Anhang I der Richtlinie 98/8/EG werden die folgenden Einträge eingefügt:

Nr.

Gebräuchliche Bezeichnung

IUPAC-Bezeichnung Kennnummern

Mindestreinheit des Wirkstoffs im Biozid-Produkt in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird

Zeitpunkt der Aufnahme

Frist für die Erfüllung von Artikel 16 Absatz 3 (ausgenommen Produkte mit mehr als einem Wirkstoff; bei diesen Produkten muss Artikel 16 Absatz 3 bis zu dem in der letzten Entscheidung über die Aufnahme ihrer Wirkstoffe festgesetzten Zeitpunkt erfüllt werden.)

Aufnahme befristet bis

Produktart

Sonderbestimmungen (1)

„50

Kupferhydroxid

Kupfer(II)-hydroxid

EG-Nr.: 243-815-9

CAS-Nr.: 20427-59-2

965 g/kg

1. Februar 2014

31. Januar 2016

31. Januar 2024

8

Bei der Prüfung eines Antrags auf Zulassung eines Produkts gemäß Artikel 5 und Anhang VI bewerten die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung auf EU-Ebene nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zulassungen an folgende Bedingungen geknüpft sind:

(1)

Die Produkte werden nur dann für die Verwendung im Tauchverfahren zugelassen, wenn im Antrag auf Produktzulassung Daten vorgelegt wurden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls durch die Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen die Anforderungen von Artikel 5 und Anhang VI erfüllt.

(2)

Für für industrielle Zwecke zugelassene Produkte werden sichere Betriebsverfahren aufgestellt und die Produkte werden mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung verwendet, sofern in dem Antrag auf Produktzulassung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Risiko für industrielle Anwender auf andere Weise auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

(3)

Auf Etiketten und, falls vorhanden, Sicherheitsdatenblättern von zugelassenen Produkten wird angegeben, dass frisch behandeltes Holz nach der Behandlung unter einer Abdeckung und/oder auf undurchlässigem, hartem Untergrund gelagert werden muss, um direktes Austreten in den Boden oder in Gewässer zu verhindern, und dass etwaige Verluste bei der Anwendung des Produkts zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden müssen.

(4)

Produkte dürfen nur dann für die Behandlung von Holz zugelassen werden, das für Konstruktionen im Freien in der Nähe von oder über Wasser verwendet wird, wenn Daten vorgelegt werden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls unter Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen den Anforderungen von Artikel 5 und von Anhang VI genügt.

51

Kupfer(II)-oxid

Kupfer(II)-oxid

EG-Nr.: 215-269-1

CAS-Nr.: 1317-38-0

976 g/kg

1. Februar 2014

31. Januar 2016

31. Januar 2024

8

Bei der Prüfung eines Antrags auf Zulassung eines Produkts gemäß Artikel 5 und Anhang VI bewerten die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung auf EU-Ebene nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zulassungen an folgende Bedingungen geknüpft sind:

(1)

Für für industrielle Zwecke zugelassene Produkte werden sichere Betriebsverfahren aufgestellt, und die Produkte werden mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung verwendet, sofern in dem Antrag auf Produktzulassung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Risiko für industrielle Anwender auf andere Weise auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

(2)

Auf Etiketten und, falls vorhanden, Sicherheitsdatenblättern von zugelassenen Produkten wird angegeben, dass frisch behandeltes Holz nach der Behandlung unter einer Abdeckung und/oder auf undurchlässigem, hartem Untergrund gelagert werden muss, um direktes Austreten in den Boden oder in Gewässer zu verhindern, und dass etwaige Verluste bei der Anwendung des Produkts zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden müssen.

(3)

Produkte dürfen nur dann für die Behandlung von Holz, das für Konstruktionen im Freien in der Nähe von oder über Wasser verwendet wird, oder von Holz in Kontakt mit Süßwasser zugelassen werden, wenn Daten vorgelegt werden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls unter Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen den Anforderungen von Artikel 5 und von Anhang VI genügt.

52

Basisches Kupfercarbonat

Kupfer(II)-carbonat, Kupfer(II)-hydroxid (1:1)

EG-Nr.: 235-113-6

CAS-Nr.: 12069-69-1

957 g/kg

1. Februar 2014

31. Januar 2016

31. Januar 2024

8

Bei der Prüfung eines Antrags auf Zulassung eines Produkts gemäß Artikel 5 und Anhang VI bewerten die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung auf EU-Ebene nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zulassungen an folgende Bedingungen geknüpft sind:

(1)

Die Produkte werden nur dann für die Verwendung im Tauchverfahren zugelassen, wenn im Antrag auf Produktzulassung Daten vorgelegt wurden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls durch die Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen die Anforderungen von Artikel 5 und Anhang VI erfüllt.

(2)

Für für industrielle Zwecke zugelassene Produkte werden sichere Betriebsverfahren aufgestellt, und die Produkte werden mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung verwendet, sofern in dem Antrag auf Produktzulassung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Risiko für industrielle Anwender auf andere Weise auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

(3)

Auf Etiketten und, falls vorhanden, Sicherheitsdatenblättern von zugelassenen Produkten wird angegeben, dass frisch behandeltes Holz nach der Behandlung unter einer Abdeckung und/oder auf undurchlässigem, hartem Untergrund gelagert werden muss, um direktes Austreten in den Boden oder in Gewässer zu verhindern, und dass etwaige Verluste bei der Anwendung des Produkts zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden müssen.

(4)

Produkte dürfen nur dann für die Behandlung von Holz, das für Konstruktionen im Freien in der Nähe von oder über Wasser verwendet wird, oder von Holz in direktem Kontakt mit Süßwasser zugelassen werden, wenn Daten vorgelegt werden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls unter Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen den Anforderungen von Artikel 5 und von Anhang VI genügt.“


(1)  Für die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze von Anhang VI sind Inhalt und Schlussfolgerungen der Bewertungsberichte auf der folgenden Website der Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/comm/environment/biocides/index.htm


10.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/65


RICHTLINIE 2012/3/EU DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2012

zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Bendiocarb in Anhang I

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 der Kommission vom 4. Dezember 2007 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (2) wurde die Liste der Wirkstoffe festgelegt, die im Hinblick auf ihre mögliche Aufnahme in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG bewertet werden sollen. Diese Liste enthält Bendiocarb.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 wurde Bendiocarb in Übereinstimmung mit Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in der in Anhang V der Richtlinie 98/8/EG definierten Produktart 18, Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, bewertet.

(3)

Das Vereinigte Königreich wurde zum Bericht erstattenden Mitgliedstaat bestimmt und hat der Kommission am 1. April 2008 gemäß Artikel 14 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 den Bericht der zuständigen Behörde und eine Empfehlung übermittelt.

(4)

Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben den Bericht der zuständigen Behörde geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 am 22. September 2011 im Ständigen Ausschuss für Biozid-Produkte in einem Bewertungsbericht festgehalten.

(5)

Auf der Grundlage der Bewertungen kann davon ausgegangen werden, dass als Insektizide, Akarizide und zur Bekämpfung anderer Arthropoden verwendete Biozid-Produkte, die Bendiocarb enthalten, die Anforderungen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 98/8/EG erfüllen. Daher sollte Bendiocarb in Anhang I der Richtlinie aufgenommen werden.

(6)

Auf EU-Ebene wurden nicht alle möglichen Verwendungszwecke bewertet. So berücksichtigt die Bewertung beispielsweise nur den gewerblichen Gebrauch und deckt weder das direkte Aufbringen auf den Boden noch die Anwendung auf Nahrungs- oder Futtermittel bzw. auf Oberflächen ab, die mit Nahrungs- oder Futtermitteln in Kontakt kommen. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarios und die Risiken für die menschliche Bevölkerung und Umweltkompartimente bewerten, die bei der Risikobewertung auf Unionsebene nicht in repräsentativer Weise berücksichtigt wurden, und bei Erteilung der Produktzulassungen dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen getroffen bzw. spezielle Auflagen vorgesehen werden, um die festgestellten Risiken auf ein vertretbares Maß zu senken.

(7)

In Anbetracht der Risiken, die für Gewässer hinsichtlich der feuchten Reinigung behandelter Flächen festgestellt wurden, durch die in einem bestimmten Umfang Einleitungen in Oberflächengewässer entstehen, empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass die Produkte mit Ausnahme der Behandlung von Sprüngen und Spalten bzw. einzelnen Stellen nicht für die Verwendung auf Flächen zugelassen werden, die unter Umständen häufig feucht gereinigt werden, sofern nicht anhand von Daten nachgewiesen werden kann, dass das Produkt — erforderlichenfalls durch Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen — die Anforderungen von Artikel 5 und Anhang VI der Richtlinie 98/8/EG erfüllt.

(8)

Aufgrund der festgestellten Risiken für die menschliche Gesundheit sollte festgelegt werden, dass für industrielle oder gewerbliche Zwecke zugelassene Produkte mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung aufgebracht werden müssen, sofern in dem Antrag auf Produktzulassung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Risiko für industrielle oder gewerbliche Anwender durch andere Mittel auf ein annehmbares Niveau begrenzt werden kann.

(9)

Aufgrund der möglichen Risiken für Honigbienen sollte festgelegt werden, dass gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Trachtbienen den Zugang zu behandelten Nestern zu verwehren, indem die Waben entfernt oder die Eingänge zum Nest verschlossen werden.

(10)

Die Bestimmungen dieser Richtlinie sollten gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten angewandt werden, damit die Gleichbehandlung aller Biozid-Produkte, die den Wirkstoff Bendiocarb enthalten, auf dem EU-Markt gewährleistet und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für Biozid-Produkte im Allgemeinen erleichtert wird.

(11)

Vor der Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit die Mitgliedstaaten und die Betroffenen sich auf die Erfüllung der neuen Anforderungen vorbereiten können und damit sichergestellt ist, dass die Antragsteller, die Unterlagen eingereicht haben, die volle zehnjährige Datenschutzfrist nutzen können, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 98/8/EG zum Zeitpunkt der Aufnahme anläuft.

(12)

Nach der Aufnahme ist den Mitgliedstaaten eine angemessene Frist für die Umsetzung von Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 98/8/EG einzuräumen.

(13)

Die Richtlinie 98/8/EG ist daher entsprechend zu ändern.

(14)

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozid-Produkte —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.

Artikel 2

(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. Januar 2013 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Sie wenden diese Bestimmungen ab dem 1. Februar 2014 an.

Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

(2)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. Februar 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 123 vom 24.4.1998, S. 1.

(2)  ABl. L 325 vom 11.12.2007, S. 3.


ANHANG

In Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird der folgende Eintrag eingefügt:

Nr.

Common Name

IUPAC-Bezeichnung

Kennnummern

Mindestreinheit des Wirkstoffs im Biozid-Produkt in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird

Zeitpunkt der Aufnahme

Frist für die Erfüllung von Artikel 16 Absatz 3 (ausgenommen Produkte mit mehr als einem Wirkstoff; bei diesen Produkten muss Artikel 16 Absatz 3 bis zu dem im letzten Beschluss über die Aufnahme ihrer Wirkstoffe festgesetzten Zeitpunkt erfüllt werden)

Aufnahme befristet bis

Produktart

Sonderbestimmungen (1)

„53

Bendiocarb

2,2-Dimethyl-1,3-benzodioxol-4-yl methylcarbamat

CAS-Nummer: 22781-23-3

EG-Nr.: 245-216-8

970 g/kg

1. Februar 2014

31. Januar 2016

31. Januar 2024

18

Bei der Risikobewertung auf EU-Ebene wurden nicht alle möglichen Verwendungszwecke berücksichtigt, sondern beispielsweise nur der gewerbliche Gebrauch, nicht aber der Kontakt mit Nahrungs- oder Futtermitteln bzw. das direkte Aufbringen auf den Boden. Bei der Prüfung eines Antrags auf Zulassung eines Produkts gemäß Artikel 5 und Anhang VI bewerten die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung auf EU-Ebene nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zulassungen an folgende Bedingungen geknüpft sind:

 

Mit Ausnahme der Behandlung von Sprüngen und Spalten bzw. einzelnen Stellen werden Produkte nicht auf Flächen verwendet, die unter Umständen häufig feucht gereinigt werden, sofern nicht anhand von Daten nachgewiesen werden kann, dass das Produkt — erforderlichenfalls durch Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen — die Anforderungen von Artikel 5 und Anhang VI der Richtlinie 98/8/EG erfüllt.

 

Für industrielle oder gewerbliche Zwecke zugelassene Produkte werden mit angemessener persönlicher Schutzausrüstung aufgebracht, sofern in dem Antrag auf Produktzulassung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Risiko für industrielle oder gewerbliche Anwender durch andere Mittel auf ein annehmbares Niveau gesenkt werden kann.

 

Gegebenenfalls werden Maßnahmen ergriffen, um Trachtbienen den Zugang zu behandelten Nestern zu verwehren, indem die Waben entfernt oder die Eingänge zum Nest verschlossen werden.“


(1)  Für die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze von Anhang VI sind Inhalt und Schlussfolgerungen der Bewertungsberichte auf der folgenden Website der Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/comm/environment/biocides/index.htm