ISSN 1725-2539

doi:10.3000/17252539.L_2010.246.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 246

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

53. Jahrgang
18. September 2010


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) Nr. 821/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft ( 1 )

1

 

*

Verordnung (EU) Nr. 822/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung in Bezug auf die zu erfassenden Daten, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen ( 1 )

18

 

*

Verordnung (EU) Nr. 823/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen ( 1 )

33

 

 

Verordnung (EU) Nr. 824/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

73

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 335/2010 der Kommission vom 22. April 2010 zur Zulassung von Zinkchelat des Hydroxyanalogs von Methionin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (ABl. L 102 vom 23.4.2010)

75

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

18.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 821/2010 DER KOMMISSION

vom 17. September 2010

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschuss für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. September 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


ANHANG I

Modul 1:   Unternehmen und die Informationsgesellschaft

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)

Für das Bezugsjahr 2011 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

elektronischer Handel (E-Commerce),

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,

Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

Nutzung von IKT und deren Auswirkungen auf die Umwelt (grüne IKT),

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen.

b)

Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Betriebssysteme;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Internet-Browser-Software;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Bürosoftware;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Web-Server-Software;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Anwendungen von Warenwirtschaftssoftware (ERP — Enterprise Resource Planning) oder der Verwaltung von Informationen über Kunden (CRM — Customer Relationship Management) für die Automatisierung von Geschäftsprozessen;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: sonstige Anwendungen;

elektronischer Zugang zu Diensten der Personalverwaltung;

Einsatz von RFID-Technologien.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die RFID-Technologie nutzen:

Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle;

Nutzung der RFID-Technologie als Element des Produktions- und Dienstleistungserbringungsverfahrens;

Nutzung der RFID-Technologie zur Produktkennzeichnung im Kundendienst.

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

(fakultativ) Beschäftigte, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

Internetanschluss: DSL;

Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein Mobiltelefongerät mit (mindestens) 3G-Technologie;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer (Laptop) mit einem (mindestens) 3G-Modem;

Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung;

Internetanschluss: maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0;< 2], [2;< 10], [10;< 30], [30;< 100], [≥ 100]);

Beschäftigte mit Internetzugang über einen tragbaren Computer mit mobilem Breitbandanschluss;

Unternehmen, die ihren Beschäftigten einen Internetzugang über einen tragbaren Computer mit mobilem Breitbandanschluss (mindestens 3G-Technologie) zur Verfügung stellen;

Nutzung einer eigenen Website.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Websites oder Internetseiten von Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Websites oder Internetseiten von Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

(fakultativ) Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d.h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: Bedenken bezüglich Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: elektronische Verfahren zu kompliziert oder zeitraubend;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: elektronische Verfahren erfordern immer noch einen Briefwechsel oder persönliche Anwesenheit;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: fehlendes Wissen über die Verfügbarkeit der elektronischen Verfahren;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen und Lastenheften im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines nationalen öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems (eTendering);

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems (eTendering) in einem anderen EU-Mitgliedstaat;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Übermittlung der Sozialabgaben für die Beschäftigten,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Körperschaftssteuererklärung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Mehrwertsteuererklärung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für Zoll-/Steuerangaben;

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr im Land der Niederlassung keine Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems (eTendering) angeboten haben:

(fakultativ) Begründung, warum keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: Unternehmen ist nicht im öffentlichen Sektor tätig;

(fakultativ) Begründung, warum keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: Bedenken bezüglich Datenvertraulichkeit und Sicherheit;

(fakultativ) Begründung, warum keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: geeignete elektronische Auftragsvergabesysteme nicht bekannt;

(fakultativ) Gründe, aus denen keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: sonstige Gründe.

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE — automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen über beliebige Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

Empfang elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können;

Versendung elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können;

Versendung elektronischer Rechnungen, die nicht automatisch verarbeitet werden können.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung oder den Empfang von Produktinformationen;

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung oder den Empfang von Frachtpapieren;

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

E-Commerce

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Aufgabe von Bestellungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben:

Prozentanteil des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: Inland;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Prozentanteil des Gesamtumsatzes im vergangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-ähnliche Systeme zurückgeht (z. B. EDI-Systeme, XML, EDIFACT);

elektronische Verkäufe nach Ursprung: Inland;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben:

(fakultativ) Käufe im elektronischen Handel, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;< 1], [1;< 5], [5;< 10], [10;< 25], [25;< 50], [50;< 75], [75; 100]);

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Versenden von Bestellungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: Inland;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: andere EU-Länder;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: übrige Welt.

Nutzung von IKT und deren Auswirkungen auf die Umwelt (grüne IKT)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Maßnahmen zur Verringerung der bei Druck- und Kopieraufträgen anfallenden Papiermengen;

(fakultativ) Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs der IKT-Ausrüstung im Unternehmen;

(fakultativ) Maßnahmen zur Nutzung von Telefon-, Web- oder Videokonferenzen als Ersatz für Dienstreisen;

(fakultativ) Nutzung spezieller IT-Anwendung zur Senkung des Energieverbrauchs von Geschäftsprozessen;

(fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das Mail-System, die Dokumente und Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen.

c)

Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.   ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

a)

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-Kategorie

Warenbezeichnung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitt D, E

Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Abschnitt J

Information und Kommunikation

(fakultativ)

Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19 Gruppen 65.1 und 65.2

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Abschnitt L

Grundstück- und Wohnungswesen

Abteilung 69-74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

b)

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c)

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2010. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2011.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

a)

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10-18

19-23

24-25

26-33

35-39

41-43

45-47

49-53

55

58-63

(fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

68

69-74

77-82

26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62.01, 62.02, 62.03, 62.09, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10-12

13-15

16-18

26

27-28

29-30

31-33

45

46

47

55-56

58-60

61

62-63

(fakultativ) 64.19 + 64.92

(fakultativ) 65.1 + 65.2

(fakultativ) 66.12 + 66.19

77-78 + 80-82

79

95.1

b)

Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

 

10 oder mehr Beschäftigte

 

10 bis 49 Beschäftigte

 

50 bis 249 Beschäftigte

 

250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ bereitzustellen.)

Größenklasse

 

Weniger als 10 Beschäftigte

 

Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

 

5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2011 vorzulegen.

6.   FRISTEN

a)

Die aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — sind vor dem 5. Oktober 2011 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b)

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2011 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c)

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2011 an Eurostat zu übermitteln. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


ANHANG II

Modul 2:   Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)

Für das Bezugsjahr 2011 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewählte Themen bereitzustellen:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse;

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government);

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

b)

Folgende Variablen sind zu erheben:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

Verfügbarkeit eines Computers zu Hause;

Internet-Zugang zu Hause, unabhängig davon, ob der Zugang tatsächlich genutzt wird (gerätunabhängig),

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Modem (Wählanschluss über normale Telefonverbindung) oder ISDN;

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL, VDSL);

Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz (z. B. Kabel, Glasfaser, Ethernet, PLC);

Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz, drahtlos (z. B. Satellit, öffentliches WiFi, WiMax);

Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobilverbindung (mindestens 3G, z. B. UMTS);

(fakultativ) Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobilverbindung über ein (mindestens) 3G-Telefongerät (z. B. UMTS, mobile WiMax-Verbindung);

(fakultativ) Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Drahtlose Mobilverbindung über ein (mindestens) 3G-Modem (USB-Stick, Laptop-Karte);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobile Schmalbandverbindung (z. B. 2G+/GPRS, über Mobiltelefon oder Laptop-Modem).

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an sonstigem Ort (innerhalb der letzten drei Monate; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten drei Monate einen Computer benutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als einmal pro Monat);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort (öffentliche Bibliothek, Hotel, Flughafen, Internet-Café usw.).

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als einmal pro Monat);

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Bibliothek;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Postamt;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Einrichtung, Gemeindeamt oder Behörde;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Gemeinschafts- oder Freiwilligenorganisation;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Internetcafe;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Hotspot (in Hotels, auf Flughäfen, an öffentlichen Orten usw.);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z. B. für Facebook, Twitter);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebote zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren und Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software (keine Spielsoftware) herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen über soziale und politische Themen auf Websites zu lesen und abzusetzen (z. B. Blogs, soziale Netzwerke);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an Online-Konsultationen oder Abstimmungen über soziale oder politische Themen teilzunehmen (z. B. Stadtplanung, Unterschreiben von Petitionen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Online-Kurs (jeglicher Fachrichtung) zu absolvieren;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Wikis zu konsultieren (Wissenserwerb in beliebigem Bereich — z. B über Wikipedia, eine Online-Enzyklopädie);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an beruflichen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzung von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z.B. für LinkedIn, Xing);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Auktionen (eBay);

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam);

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen:

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen, die der/die Betreffende zum regelmäßigen Bezug abonniert hat (einschließlich RSS-Feeds).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets für Wetten (z. B. Sportwetten), Glücksspiele oder Lotto in den letzten zwölf Monaten.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen (darunter elektronischen Büchern) (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung mit elektronischem Unterrichtsmaterial);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von e-Learning-Material (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielsoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit sonstiger Computer-Software und Aktualisierungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von sonstiger Computersoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Videospielsoftware und Aktualisierungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschl. Kameras);

Nutzung des Internets zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.);

Nutzung des Internets zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen: Ursprungsland der Verkäufer unbekannt.

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:

letzte Schulung von mindestens drei Stunden zu Fragen der Computerbenutzung (in den letzten drei Jahren; vor mehr als drei Jahren; nie besucht),

Computerkenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen;

Computerkenntnisse, die die Nutzung von Kopier- und Einfügewerkzeugen zur Vervielfältigung oder zum Verschieben von Informationen in einem Dokument ermöglichen;

Computerkenntnisse, die die Nutzung grundlegender arithmetischer Formeln in einer Tabellenkalkulation ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Komprimieren (oder Extrahieren) von Dateien ermöglichen;

Computerkenntnisse, die den Anschluss und die Installation neuer Geräte, z. B. Modem, ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer speziellen Programmiersprache ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Übertragen von Dateien zwischen dem Computer und anderen Geräten ermöglichen (z. B. von einer Digitalkamera, von und zum Mobiltelefon, MP3-/MP4-Abspielgerät);

(fakultativ) Computerkenntnisse, die die Änderung oder Überprüfung der Konfigurationsparameter von Softwareanwendungen (mit Ausnahme von Internet-Browsern) ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Erstellen elektronischer Präsentationen mit Präsentationssoftware (Slides) ermöglicht, die beispielsweise Fotos, Klang- und Videodateien oder Diagramme enthalten,

Computerkenntnisse, die die Installation eines neuen oder das Ersetzen eines alten Betriebssystems ermöglichen.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben, aber in den letzten drei Jahren keinen Kurs (von mindestens drei Stunden) über irgendeinen Aspekt der Computernutzung absolviert haben:

Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kein Bedarf, da Computerkenntnisse ausreichen;

Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kein Bedarf, da die/der Betreffende selten einen Computer nutzt;

Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kenntnisse im Selbststudium oder mit Unterstützung anderer Personen erworben.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben, aber in den letzten drei Jahren keinen Kurs (von mindestens drei Stunden) über irgendeinen Aspekt der Computernutzung absolviert haben, und die als Begründung dafür, keinen Kurs absolviert zu haben weder ausreichende Computerkenntnisse, seltene Computernutzung noch Kenntniserwerb über Selbststudium oder Unterstützung von anderen Personen angegeben haben:

Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Zeitmangel;

Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kursgebühren;

Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Fehlen geeigneter Kursinhalte.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

Internet-Kenntnisse: Nutzung einer Suchmaschine bei der Informationsrecherche;

Internet-Kenntnisse: Verschicken von E-Mails mit Dateianhängen;

Internet-Kenntnisse: Absetzen von Mitteilungen in Chat-Räumen, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen (z. B. auf Websites für soziale Netzwerke);

Internet-Kenntnisse: Nutzung des Internets für Telefonanrufe;

Internet-Kenntnisse: Nutzung des Peer-to-Peer-Filesharing für den Austausch von Filmen, Musik usw.;

Internet-Kenntnisse: Einrichten einer Webseite;

Internet-Kenntnisse: Hochladen von Textdateien, Spielen, Bildern, Filmen oder Musikdateien auf Websites (z. B. auf Websites für soziale Netzwerke);

Internet-Kenntnisse: Ändern der Sicherheitseinstellungen von Internet-Browsern.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits einen Computer oder das Internet genutzt haben und in einem oder mehreren Bereichen über Computer- oder Internetkenntnisse (e-Skills) verfügen:

Art des Kenntniserwerbs: in einer offiziellen Bildungseinrichtung;

Art des Kenntniserwerbs: Schulung in einem Zentrum für Erwachsenenbildung (aber nicht auf Initiative des Arbeitgebers);

Art des Kenntniserwerbs: berufliche Bildung (auf Veranlassung des Arbeitgebers);

Art des Kenntniserwerbs: Selbststudium aus Büchern, CD-ROMs, Online-Kursen, Wikis, Diskussionsforums usw.;

Art des Kenntniserwerbs: Selbststudium im Sinne von Praxislernen;

Art des Kenntniserwerbs: informelle Unterstützung durch Kollegen, Verwandte oder Freunde;

Art des Kenntniserwerbs: auf sonstige Art.

Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus für eine eventuelle Jobsuche bzw. einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Jahres? (ja; nein; entfällt).

Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus, um mit Verwandten, Freunden und Kollegen übers Internet zu kommunizieren? (ja; nein; entfällt).

Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus, um persönliche Daten zu schützen? (ja; nein; entfällt).

Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus, um den privaten Computer vor Viren und sonstigen Schadprogrammen zu schützen? (ja; nein; entfällt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits einen Computer oder das Internet genutzt haben und in einem oder mehreren Bereichen über Computer- oder Internetkenntnisse (eSkills) verfügen, die sie in einer offiziellen Bildungseinrichtung erworben haben:

(fakultativ) Computer- und Internetkenntnisse in Primarschulen und Schulen des Sekundarbereichs I erworben,

(fakultativ) Computer- und Internetkenntnisse in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II erworben (Allgemeinbildende Schulen mit Hochschulreife oder Fachschulen),

(fakultativ) Computer- und Internetkenntnisse im Rahmen einer Hochschulausbildung erworben (z. B. Universitätsausbildung mit einem der folgenden Abschlüsse: Bachelor, Master, Doktortitel).

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,

Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon, DSL-Vertrag usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Breitbandanschluss in der Region verfügbar;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: körperliche Behinderung;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: andere als die genannten Gründe.

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Websites abzurufen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Websites herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln:

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zur Steuererklärung zu übermitteln.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln:

Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln, und die als Begründung nicht angegeben haben, dass keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich war:

Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar;

Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: technische Probleme mit der Website beim Ausfüllen oder Versenden des Vordrucks;

Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z.B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert);

Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten;

andere als die genannten Gründe.

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über GPRS;

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über UMTS, HSDPA usw. (mindestens 3G);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über öffentliches WiFi oder WiMAX;

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop) über USB-Stick oder Laptop-Karte (mindestens 3G-Breitbandmobilfunk, z. B. UMTS);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop) über öffentliches WiFi oder WiMAX;

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: andere als die genannten Gründe;

keine Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

2.   ERFASSUNGSBEREICH

a)

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.

b)

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

c)

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   BEZUGSZEITRAUM

Der Hauptbezugszeitraum für die zu erhebenden Statistiken ist das erste Quartal 2011.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

a)

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,

Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen (gesondert zu erfassen: Anzahl der Kinder unter 16 Jahren);

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben).

b)

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,

Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Geschlecht: männlich; weiblich;

Geburtsland: im Inland geboren; im Ausland geboren — anderer EU-Mitgliedstaat; im Ausland geboren — Nicht-EU-Staat;

Staatsangehörigkeit: Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates; Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats; Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates;

(fakultativ) gesetzlicher Familienstand: ledig; verheiratet (einschließlich eingetragene Partnerschaft); verwitwet und nicht wieder verheiratet (einschließlich überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft); geschieden und nicht wieder verheiratet (einschließlich gerichtlich getrennter und aufgehobener eingetragener Partnerschaften);

(fakultativ) De-facto-Familienstand: Person lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft (nicht verheiratete Partner); Person lebt nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft;

Alter in vollendeten Jahren und Altersgruppen: unter 16 (fakultativ); 16 bis 24; 25 bis 34; 35 bis 44; 45 bis 54; 55 bis 64; 65 bis 74; über 74 (fakultativ);

höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6); kein formaler Bildungsabschluss (ISCED 0); Primarbereich (ISCED 1); Sekundarstufe I (ISCED 2); Sekundarstufe II (ISCED 3); nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4); tertiäre Bildung, erste Stufe (ISCED 5); tertiäre Bildung, zweite Stufe (ISCED 6);

Erwerbsstatus: Angestellte oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige; Arbeitslose; nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten; andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen;

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellte, IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte.

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2011 vorzulegen.

6.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

a)

Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen und gegebenenfalls als unzuverlässig gekennzeichnet sind, sind vor dem 5. Oktober 2011 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das computerlesbare Übermittlungsformat für die Einzeldatensätze muss dem von Eurostat bereitgestellten Schema entsprechen.

b)

Ein ausgewählter Satz aggregierter, als erforderlich für die Validierung und rasche Veröffentlichung geltender Daten — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — ist vor dem 5. Oktober 2011 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

c)

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2011 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

d)

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird einen Monat nach der Übermittlung des letzten Datensatzes, bis zum 5. November 2011 an Eurostat übermittelt. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


18.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/18


VERORDNUNG (EU) Nr. 822/2010 DER KOMMISSION

vom 17. September 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung in Bezug auf die zu erfassenden Daten, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.

(2)

In der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung (2) werden die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der beruflichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen für die zu erhebenden Daten sowie der Aufbau der Qualitätsberichte festgelegt.

(3)

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (3) sollten die detaillierte NACE Rev. 2 und die Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, angenommen werden.

(4)

Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten festlegen.

(5)

Bezüglich der Anforderungen an die Qualität der für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, des Aufbaus der Qualitätsberichte und sämtlicher zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten Durchführungsmaßnahmen angenommen werden.

(6)

In der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen (4) wird ein neues statistisches Instrument für den Bereich Beteiligung von Erwachsenen am lebenslangen Lernen festgelegt.

(7)

Angesichts der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 bereitzustellenden Informationen, der erforderlichen Verbesserung der Qualität der Ergebnisse über die betriebliche Bildung sowie der notwendigen Verringerung der Belastung der Unternehmen durch die Statistik ist es angemessen, das Kodierungsschema, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen zu ändern.

(8)

Die Verordnung (EG) Nr. 198/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge I, II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. September 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 1.

(2)  ABl. L 32 vom 4.2.2006, S. 15.

(3)  ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 227.


ANHANG

1.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

„ANHANG I

VARIABLEN

Anmerkung zur Tabelle:

Die Einträge ‚Kernvariable‘ und ‚Schlüsselvariable‘ in der Spalte ‚Gruppe‘ werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag ‚ID‘ bedeutet, dass es sich um eine ‚Identifizierungsvariable‘ handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag ‚QL‘ in der Spalte ‚Typ‘ steht für ‚qualitative Variable‘ und ‚QT‘ für die ‚quantitative Variable‘ Ja/Nein, ‚QM‘ steht für ‚qualitative Variable‘ mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und ‚QT‘ für ‚quantitative Variable‘. CVT steht für betriebliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2.

1.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

COUNTRY

ID

 

Ländercode

REGION

ID

 

Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene)

REFYEAR

ID

 

Bezugsjahr

RESPID

ID

 

Unternehmenskennung

RESPWEIGHT

ID

 

Wichtungsfaktor Zwei Dezimalstellen; ‚.‘ als Dezimaltrennzeichen verwenden

RESPEXTRA1

ID

 

Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III)

RESPEXTRA2

ID

 

Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III)

RESPEXTRA3

ID

 

Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III)

SP_NACE

ID

 

Stichprobenplan: Kategorie des Wirtschaftszweigs

SP_SIZE

ID

 

Stichprobenplan: Größenklasse

SP_NSTRA

ID

 

Stichprobenplan: Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d.h. die Grundgesamtheit

SP_N

ID

 

Stichprobenplan: Anzahl der gezogenen Unternehmen im Stichprobenplan in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

SP_SUB

ID

 

Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört

N_RESPST

ID

 

Anzahl der Auskunft gebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

N_EMPREG

ID

 

Anzahl der Beschäftigten laut Register

INTRESP

ID

 

Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit)

INTMETHOD

ID

 

Datenerhebungsmodus

INTLANG

ID

 

Sprache der Datenerhebung

2.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

A1

Kernvariable

QL

Tatsächlicher NACE-Code

A2tot

Kernvariable

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten

A2m

 

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten

A2f

 

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten

A3

Schlüsselvariable

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Vorjahres Beschäftigten

A4

Schlüsselvariable

QT

Gesamtarbeitszeit je Beschäftigten im Bezugsjahr

A5

Schlüsselvariable

QT

Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt

A6

 

QL

Alle neuen Waren oder Dienstleistungen oder Verfahren der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder wesentliche technische Neuerungen in diesen Bereichen während des Bezugsjahres

3.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

A7

 

QL

Eigenes oder gemeinsam genutztes Ausbildungszentrum

A8

 

QL

Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung

A9

 

QL

Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens

A10

 

QM

Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch:

 

 

 

Betriebliche Weiterbildung des derzeitigen Personals

 

 

 

Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen

 

 

 

Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung

 

 

 

Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen

A11a

 

QM

Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter:

 

 

 

Ja, in erster Linie anhand strukturierter Interviews

 

 

 

Ja, allerdings in erster Linie anhand anderer Methoden

 

 

 

Nein

A11b

 

QM

Die Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter mit folgenden Schwerpunkten:

 

 

 

Berufe oder Berufsgruppen

 

 

 

Fähigkeiten und Kompetenzen

 

 

 

Aufgaben und Tätigkeiten

 

 

 

Formale Qualifikationen

A12

 

QM

Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen:

 

 

 

Allgemeine IT-Kenntnisse

 

 

 

Fachkenntnisse im IT-Bereich

 

 

 

Managementkompetenzen

 

 

 

Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen

 

 

 

Problemlösungsfertigkeiten

 

 

 

Büro- und Verwaltungskenntnisse

 

 

 

Fremdsprachenkenntnisse

 

 

 

Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse

 

 

 

Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

 

 

 

Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen

 

 

 

Alle nicht zutreffend

 

 

 

Weiß nicht

A13

 

QL

Die Planung von CVT im Unternehmen mündet in einen schriftlichen Ausbildungsplan oder in ein schriftliches Ausbildungsprogramm.

A14

 

QL

Jährlicher Ausbildungshaushalt, der CVT einschließt

A15

 

QL

Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird

A16a

 

QL

An der Verwaltung der betrieblichen Weiterbildung beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse

A16b

 

QM

Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte:

 

 

 

Zielsetzung der Weiterbildung

 

 

 

Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen

 

 

 

Form/Art der Weiterbildung (z. B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie Anleitung am Arbeitsplatz)

 

 

 

Ausbildungsinhalte

 

 

 

Haushalt für Weiterbildung

 

 

 

Auswahl externer Ausbildungsanbieter

 

 

 

Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse

A17

 

QM

Informationsquellen zu CVT:

 

 

 

Öffentliche Informationszentren/Dienste und Behörden

 

 

 

Private Ausbildungsanbieter

 

 

 

Personalvertreter

 

 

 

Andere

 

 

 

Verwenden derartige Informationsquellen nicht

4.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

B1a

Kernvariable

QL

Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr

B1b

Kernvariable

QL

Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr

B2a

Kernvariable

QL

Ermöglichung von Anleitung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr

 

 

QT

Anleitung am Arbeitsplatz – Zahl der Teilnehmer

B2b

Kernvariable

QL

Möglichkeit der Jobrotation im Bezugsjahr

 

 

QT

Zahl der Teilnehmer an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise

B2c

Kernvariable

QL

Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr

 

 

QT

Zahl der Teilnehmer an Konferenzen/Workshops

B2d

Kernvariable

QL

Teilnahme an Lern- und Qualitätszirkeln im Bezugsjahr

 

 

QT

Zahl der Teilnehmer an Lern- oder Qualitätszirkeln

B2e

Kernvariable

QL

Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr

 

 

QT

Zahl der Teilnehmer an Selbststudium/E-Learning

B3

 

QL

Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr

B4

 

QL

Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr

B5a

 

QL

Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr

 

 

QT

Summe der Beiträge zu CVT (in EUR)

B5b

 

QL

Existenz von Einnahmen aus CVT im Bezugsjahr

 

 

QT

Summe der Einnahmen aus CVT (in EUR)

B6

 

QM

Maßnahmen, von denen das Unternehmen profitiert:

 

 

 

Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen)

 

 

 

Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral)

 

 

 

EU-Finanzhilfen (z. B. Europäischer Sozialfonds)

 

 

 

Staatliche Finanzhilfen

 

 

 

Sonstige Quellen

 

 

 

Alle nicht zutreffend

Die folgenden Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten ((B1a oder B1b) = JA).

Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.:

Unternehmen, die 2010 CVT-Kurse anbieten ((B1a oder B1b) = JA) oder

Unternehmen, die andere Formen von CVT anbieten ((B2a oder B2b oder B2c oder B2d oder B2e) = JA).

Abschnitt 8 gilt für nicht weiterbildende Unternehmen.

5.   Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

C1tot

Schlüsselvariable

QT

Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen

C2m

 

QT

Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — männlich

C2f

 

QT

Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — weiblich

C3tot

Schlüsselvariable

QT

Insgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

C3i

 

QT

Auf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

C3e

 

QT

Auf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

C4

 

QT

Anteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden

C5

 

QL

Themen

 

 

 

Allgemeine IT-Kenntnisse

 

 

 

Fachkenntnisse im IT-Bereich

 

 

 

Managementkompetenzen

 

 

 

Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen

 

 

 

Problemlösungsfertigkeiten

 

 

 

Büro- und Verwaltungskenntnisse

 

 

 

Fremdsprachenkenntnisse

 

 

 

Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse

 

 

 

Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

 

 

 

Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen

 

 

 

Alle nicht zutreffend

C5Main

 

QL

Hauptthema (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden)

C6

 

QL

Anbieter (externe Kurse):

 

 

 

Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen

 

 

 

Öffentliche Ausbildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungszentrum)

 

 

 

Private Ausbildungsunternehmen

 

 

 

Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht

 

 

 

Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände

 

 

 

Gewerkschaften

 

 

 

Andere Ausbildungsanbieter

C6Main

 

QL

Hauptanbieter (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden)

6.   Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: Kosten von CVT

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

C7a

 

QL

Existenz von Gebühren

 

 

QT

Für CVT-Kurse anfallende Kosten: Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in EUR)

C7b

 

QL

Existenz von Reisekosten

 

 

QT

Kosten für CVT-Kurse: Reisekosten und Tagegelder (in EUR)

C7c

 

QL

Existenz von Arbeitskosten — interne Ausbilder

 

 

QT

Kosten für CVT-Kurse: Arbeitskosten — interne Ausbilder (in EUR)

C7d

 

QL

Existenz von Kosten für Ausbildungszentrum, Unterrichtsmaterial usw.

 

 

QT

Kosten für CVT-Kurse: Ausbildungszentrum oder Räume sowie Unterrichtsmaterial für CVT-Kurse (in EUR)

C7sub

 

QL

Existenz von ‚nur Zwischensumme‘ (keine Unterkategorien)

 

Schlüsselvariable

QT

Zwischensumme CVT (in EUR)

PAC

Schlüsselvariable

QT

Kosten für Ausfallzeiten: zu ermitteln (PAC=C3tot*A5/A4 in EUR)

C7tot

Schlüsselvariable

QT

Gesamtkosten CVT: zu ermitteln (C7sub + B5a – B5b (in EUR))

7.   Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse und andere Formen von CVT angeboten haben: Qualität von CVT, Ergebnisse und Schwierigkeiten

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

D1

 

QM

Zur Gewährleistung der Qualität von CVT zu berücksichtigende Aspekte:

 

 

 

Zertifizierung externer Anbieter (z. B. Verwendung nationaler Register)

 

 

 

Fortbildung interner Ausbilder

 

 

 

Betriebliche Weiterbildung und Zertifizierung basieren auf nationalen/vom Wirtschaftszweig anerkannten Normen oder Rahmen.

 

 

 

Andere

 

 

 

Es wird kein besonderer Aspekt berücksichtigt.

D2a

 

QM

Bewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen:

 

 

 

Ja — alle Maßnahmen

 

 

 

Ja — einige Maßnahmen

 

 

 

Nein — Nachweis für Teilnahme reicht nicht aus.

D2b

 

QM

Bewertungsmethoden:

 

 

 

Zertifizierung nach schriftlicher oder praktischer Prüfung

 

 

 

Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer

 

 

 

Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele

 

 

 

Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens

 

 

 

Sonstige

D3

 

QM

Faktoren, die das CVT-Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen im Bezugsjahr eingeschränkt haben

 

 

 

Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf

 

 

 

Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen

 

 

 

Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen

 

 

 

Fehlen geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt

 

 

 

Hohe Kosten für CVT-Kurse

 

 

 

IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT

 

 

 

Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren

 

 

 

Begrenzt verfügbare Zeit des Personals für Teilnahme an CVT

 

 

 

Andere Gründe

8.   Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

E1

 

QM

Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr:

 

 

 

Die vorhandenen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen dem derzeitigen Bedarf des Unternehmens.

 

 

 

Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt.

 

 

 

Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen

 

 

 

Geeignete CVT-Kurse werden auf dem Markt nicht angeboten.

 

 

 

Hohe Kosten für CVT-Kurse

 

 

 

IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT

 

 

 

Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren

 

 

 

Personal hat keine Zeit für die Teilnahme an CVT.

 

 

 

Andere Gründe

9.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: IVT (berufliche Erstausbildung)

Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

F1tot

Kernvariable

QT

Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT im Unternehmen im Bezugsjahr

F2

 

QM

Gründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1Tot > 0):

 

 

 

Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens

 

 

 

Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT

 

 

 

Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter

 

 

 

Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer betrieblichen Erstausbildung

 

 

 

Andere Gründe (z. B. um das Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter attraktiver zu machen)

Fakultative Variablen

Die Mitgliedstaaten können der Kommission (Eurostat) fakultativ ergänzende Variablen in einem harmonisierten Format übermitteln, wie im in Artikel 8 genannten ‚Handbuch für die Europäische Union‘ beschrieben.“

2.

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

„ANHANG II

STICHPROBE

1.

Unternehmensregister, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (1) Bezug genommen wird, werden als Hauptquelle für die Auswahlgrundlage herangezogen. Aus dieser Auswahlgrundlage wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen.

2.

Die Stichprobe wird nach NACE Rev. 2 und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:

20 NACE-Rev.-2-Kategorien (B, C10-C12, C13-C15, C17-C18, C19-C23, C24-C25, C26-C28 und C33, C29-C30, C16+C31-32, D-E, F, G(45), G(46), G(47), I, H, J, K(64,65), K(66), L+M+N+R+S);

die Mitgliedstaaten können andere Wirtschaftszweige abdecken und für die Schichtung zusätzliche Kategorien (z. B. O, P und Q) auf fakultativer Basis heranziehen;

3 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten für Länder mit weniger als 50 Millionen Einwohnern: (10-49), (50-249), (250 und darüber);

6 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten für Mitgliedstaaten mit mehr als 50 Millionen Einwohnern: (10-19), (20-49), (50-249), (250-499), (500-999), (1 000 und darüber).

3.

Der Stichprobenumfang ist so zu berechnen, dass für die zu schätzenden Parameter ‚Anteil der ausbildenden Unternehmen‘ für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten (120 Schichten für Mitgliedstaaten mit mehr als 50 Millionen Einwohnern) nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt.

4.

Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden:

nh = 1/[c2 × teh + 1/Nh] / rh

mit:

rh

=

antizipierte Antwortquote in der Schicht h

c

=

maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls

teh

=

antizipierter Anteil der ausbildenden Unternehmen in der Schicht h

Nh

=

Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h

3.

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

„ANHANG III

Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung

Die Länder ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.

Schlüsselvariablen, für die weder eine Auslassung akzeptiert noch eine Imputation gestattet ist:

A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL), B2c(QL), B2d(QL), B2e(QL), F1tot.

Schlüsselvariablen, für die eine Auslassung möglichst vermieden werden sollte und für die eine Imputation empfohlen wird:

A3, A4, A5, C1tot, C3tot, C7sub, C7tot, PAC.

Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:

1.

Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non-Response betrachtet werden.

2.

Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der Auskunft gebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen.

3.

Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der Auskunft gebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt.

4.

Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der Auskunft gebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt.

Die quantitativen und qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.

Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein gegebenenfalls anzuwendendes Gewicht zusammen mit beliebigen Hilfsvariablen, die zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten dann als Variablen RESPEXTRA1, RESPEXTRA2, RESPEXTRA3 übermittelt werden. Die zur Erstellung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt.“

4.

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

„ANHANG V

FORMAT DES QUALITÄTSBERICHTS

Die Mitgliedstaaten legen Qualitätsberichte vor, die nach dem von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Standardformat für Qualitätsberichterstattung zu erstellen sind. Dem Qualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt.

1.   RELEVANZ

Durchführung der Erhebung und Abdeckungsgrad des derzeitigen und potenziellen Nutzerbedarfs durch die Statistiken. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde.

2.   GENAUIGKEIT

2.1   Stichprobenfehler

Darunter fällt Folgendes:

Beschreibung des Stichprobendesigns und der durchgeführten Stichprobe;

Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich Non-Response-Modell sowie verwendete Hilfsvariablen, angewandter Schätzer, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzer, Varianz der Schätzwerte nach Stichprobenschicht, Software zur Varianzschätzung; insbesondere sollte eine Beschreibung der Hilfsvariablen oder der verwendeten Informationen erfolgen, damit bei Eurostat die endgültigen Gewichte erneut berechnet werden können, da dies für die Varianzschätzung benötigt wird;

im Falle einer Non-Response-Analyse Beschreibung des Stichprobenbiases und seiner Ergebnisse.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage;

Zahl der Unternehmen in der Stichprobe.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Variationskoeffizienten (2) für die folgenden Schlüsselstatistiken:

Gesamtzahl der Beschäftigten, Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, Anteil der Unternehmen, die betriebliche CVT-Kurse anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die CVT anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigen in Unternehmen, die CVT anboten;

Gesamtkosten für CVT-Kurse;

Gesamtzahl der Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT, Anteil der Unternehmen, die IVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen.

2.2   Nicht-Stichprobenfehler

2.2.1   Erfassungsfehler

Darunter fällt Folgendes:

Beschreibung des für die Stichprobe herangezogenen Registers und seiner Qualität, im Register enthaltene Angaben und Häufigkeit der Aktualisierung;

Fehler aufgrund der Diskrepanzen zwischen Auswahlgrundlage und Zielpopulation und Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen);

zur Erlangung dieser Informationen verwendete Methoden und Anmerkungen zur Verarbeitung von Fehlklassifizierungen.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Zahl der Unternehmen;

Anteil der Unternehmen, für die die beobachteten Schichten den Stichprobenschichten entsprechen.

2.2.2   Messfehler

Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, beispielsweise aufgrund:

des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien);

der Berichtseinheit/der Auskunftseinheit unter Berücksichtigung der im Unternehmen angewandten Art der Datenerfassung (z. B. Probleme und Strategien zur Ermittlung einer geeigneten Auskunftsperson (geeigneter Auskunftspersonen), Erinnerungsprobleme, Fehler beim Ausfüllen der Formulare, Unterstützung der Auskunftsperson). Dazu gehört eine Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine hohe Qualität der Informationen über die ‚Teilnehmer‘ zu gewährleisten und um zu vermeiden, dass die Weiterbildungsmaßnahmen erfasst wurden;

der Existenz/Verwendung von relevanten Informationssystemen und Verwaltungsdatensätzen vom Unternehmen, z. B. Entsprechung von Verwaltungs- und Erhebungskonzept (Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Individualdaten);

der zur Verringerung dieser Fehlerart verwendeten Methoden, von Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder einzelnen Fragen.

2.2.3   Verarbeitungsfehler

Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen.

2.2.4   Non-Response-Fehler

Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur „erneuten Kontaktaufnahme“ ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes:

vollständiger Bericht über Imputationsverfahren einschließlich der für die Imputation und/oder Neugewichtung angewandten Methoden;

Anmerkungen zur Methodik und Ergebnisse von Non-Response-Analysen oder anderer Methoden zur Bewertung der Effekte von Non-Response.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Unit-Response-Quoten (3);

Item-Response-Quoten (4) für Folgendes in Bezug auf alle Auskunftgebenden: Gesamtzahl der Arbeitsstunden als Funktion von Auskunftseinheiten und Arbeitskosten insgesamt als Funktion von Auskunftseinheiten;

Item-Response-Quoten für Folgendes in Bezug auf Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten:

Gesamtzahl der Kursteilnehmer und nach Geschlecht als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

Gesamtzahl der Stunden für CVT-Kurse als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl solcher intern oder extern verwalteter Kurse als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

Gesamtkosten der CVT-Kurse als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten.

Item-Response-Quoten für Folgendes in Bezug auf Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anbieten: Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT als Funktion von Unternehmen, die IVT anbieten.

3.   AKTUALITÄT UND PÜNKTLICHKEIT

Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.

4.   ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen.

5.   VERGLEICHBARKEIT

Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen).

6.   KOHÄRENZ

Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklasse.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Zahl der Beschäftigten aus den Statistiken zur Unternehmensstruktur und Zahl der Beschäftigten aus der CVTS;

Prozentsatz der Unterschiede (SUS – CVTS) / SUS.

7.   KOSTEN UND BELASTUNG

Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung der einzelnen Fragebogen benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung für kleine und große Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Anstrengungen.


(1)  ABl. L 61 vom 5.3.2008, S. 6.“

(2)  Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Schätzwert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz müssen das Stichprobendesign und Veränderungen der Schichten berücksichtigt werden.

(3)  Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der betroffenen Befragten zur Zahl der in der Auswahlgesamtheit versandten Fragebogen.

(4)  Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der vorliegenden Daten zur Zahl der vorliegenden und fehlenden Daten (entspricht der Zahl der betroffenen Auskunftseinheiten).“


18.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/33


VERORDNUNG (EU) Nr. 823/2010 DER KOMMISSION

vom 17. September 2010

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken auf dem Gebiet der Bildung und des lebenslangen Lernens geschaffen.

(2)

Nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 sollte die Kommission bestimmte Durchführungsmaßnahmen festlegen, um die Übermittlung qualitativ hochwertiger Daten zu garantieren.

(3)

Es ist erforderlich, Schritte zur Durchführung statistischer Einzelmaßnahmen zur Erstellung von Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen zu unternehmen, soweit diese von dem in der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 genannten Bereich 2 erfasst wird.

(4)

Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken auf dem Gebiet der Bildung und des lebenslangen Lernens sollten sich die nationalen und europäischen statistischen Stellen nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken richten, den die Kommission in ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2005 zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2) gebilligt hat.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Datenerhebung über die Beteiligung und Nichtbeteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen (Erhebung über die Erwachsenenbildung) findet erstmals vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 statt. Der Bezugszeitraum, für den die Daten über die Beteiligung an Aktivitäten des lebenslangen Lernens erhoben werden, sind die 12 Monate vor dem Datenerhebungszeitraum.

Die Daten werden alle fünf Jahre erhoben.

Artikel 2

Die Erhebung umfasst die Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren. Die Altersklassen 18-24 Jahre und 65-69 Jahre werden auf fakultativer Basis erfasst.

Artikel 3

Die Variablen bezüglich der von der Erhebung gemäß Bereich 2 der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 behandelten Themen und die entsprechenden Aufschlüsselungen richten sich nach Anhang I dieser Verordnung.

Artikel 4

Die Datenquellen und die Stichprobengröße für den Bereich 2 sind im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 festgelegt. Die Stichprobenauswahl und die Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendig sind, sind im Anhang II dieser Verordnung detailliert dargelegt.

Artikel 5

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) einen Bericht über die Qualität der Erhebung über die Beteiligung und Nichtbeteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen entsprechend den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 erwähnten Qualitätskriterien und entsprechend den weiteren im Anhang III dieser Verordnung aufgeführten Anforderungen.

Artikel 6

Um ein hohes Maß an Harmonisierung der Erhebungsergebnisse zwischen den Ländern zu erreichen, schlägt die Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen und Leitlinien für die Methodik und die praktische Arbeit im Zusammenhang mit der Durchführung der Erhebung in Form eines „Handbuchs zur Erhebung über die Erwachsenenbildung“ vor, das auch einen Standardfragebogen enthält.

Artikel 7

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) binnen sechs Monaten nach dem Ende des Zeitraums der nationalen Datenerhebung bereinigte Mikrodatensätze.

Den Qualitätsbericht übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) binnen drei Monaten nach Lieferung der Mikrodatensätze.

Artikel 8

Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Die Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene weitere Anforderungen festlegen, sofern die nach dieser Verordnung bestehenden Qualitätsanforderungen nicht beeinträchtigt werden.

Artikel 9

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. September 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 227.

(2)  KOM(2005) 217 endg.


ANHANG I

Variablen

Anmerkung zur Tabelle:

Alle Variablen sind zu übermitteln, es sei denn, unter der Variablenbezeichnung steht der Vermerk „fakultativ“. Die in Artikel 7 erwähnten Daten und Metadaten werden Eurostat in elektronischer Form entweder über das zentrale Dateneingangsportal oder andere geeignete informationstechnische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Codes und Codelisten dienen lediglich als Richtgrößen. Die Übermittlungsformate werden von der Kommission (Eurostat) in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung vorgegeben.


Bezeichnung der Variablen und Status

Code

Beschreibung

Filter

COUNTRY

 

WOHNSITZLAND

Alle

 

2-stellig

Auf Basis der ISO-Länderklassifikation, Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

REGION

 

WOHNSITZREGION

Alle

 

2-stellig

Kodierung nach NUTS mit 2 Stellen

 

DEG_URB

 

URBANISIERUNGSGRAD DES GEBIETS, IN DEM SICH DER HAUSHALT BEFINDET

Alle

 

1

Dicht besiedeltes Gebiet

 

 

2

Gebiet mit mittlerer Besiedlungsdichte

 

 

3

Gering besiedeltes Gebiet

 

REFYEAR

 

BEZUGSJAHR DER ERHEBUNG

Alle

 

4-stellig

 

 

REFMONTH

 

ERHEBUNGSMONAT

Alle

 

1-12

 

 

RESPID

 

Identifizierung der Auskunftsperson

Alle

 

numerisch

Identifizierungscode der einzelnen Einträge

 

RESPWEIGHT

 

GEWICHTUNGSFAKTOR FÜR EINZELPERSONEN

Alle

 

numerisch

Gewichtungsfaktor für Einzelpersonen (mit 3 durch einen Punkt abgetrennten Dezimalstellen)

 

NFEACTWEIGHT

 

GEWICHTUNGSFAKTOR FÜR NICHT FORMALE AKTIVITÄTEN

NFENUM ≥ 1

 

numerisch

Gewichtungsfaktor für die in NFERAND1 und NFERAND2 ausgewählten nicht formalen Aktivitäten (mit 3 durch einen Punkt abgetrennten Dezimalstellen)

 

Oder

numerisch

(fakultativ)

Gewichtungsfaktor für die in NFERAND1, NFERAND2 und NFERAND3 ausgewählten nicht formalen Aktivitäten (mit 3 durch einen Punkt abgetrennten Dezimalstellen)

 

 

0

NFENUM = 0

 

INTMETHOD

 

Angewandte Datenerhebungsmethode

Alle

 

 

Die Codes sind dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung zu entnehmen.

 

INTLANG

 

Bei der Befragung benutzte Sprache

Alle

 

2-stellig

Die Codes basieren auf der ISO-Länderklassifikation; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

(HHNBPERS)

 

ZAHL DER IM SELBEN HAUSHALT LEBENDEN PERSONEN (EINSCHLIESSLICH DER AUSKUNFTSPERSON)

Alle

HHNBPERS_0_4

0-98

Im Alter von 0-4 Jahren

 

HHNBPERS_5_13

0-98

Im Alter von 5-13 Jahren

 

HHNBPERS_14_15

0-98

Im Alter von 14-15 Jahren

 

HHNBPERS_16_24

0-98

Im Alter von 16-24 Jahren

 

HHNBPERS_25_64

1-98

Im Alter von 25-64 Jahren

 

HHNBPERS_65plus

0-98

Im Alter von 65 Jahren und älter

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HHTYPE

 

ART DES HAUSHALTS

Alle

 

10

Einpersonenhaushalt

 

 

21

Alleinerziehende(r) mit Kind(ern) im Alter von unter 25 Jahren

 

 

22

Paar ohne Kind(er) im Alter von unter 25 Jahren

 

 

23

Paar mit Kind(ern) im Alter von unter 25 Jahren

 

 

24

Paar oder Alleinerziehende(r) mit Kind(ern) im Alter von unter 25 Jahren und weiteren im Haushalt lebenden Personen

 

 

30

Sonstige

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HHLABOUR

 

ZUSAMMENSETZUNG DES HAUSHALTS NACH ERWERBSSTATUS

Alle

HHLABOUR_EMP

0-98

Zahl der im Haushalt lebenden Personen im Alter von 16-64 Jahren, die arbeiten

 

HHLABOUR_NEMP

0-98

Zahl der im Haushalt lebenden Personen im Alter von 16-64 Jahren, die arbeitslos oder nicht erwerbsaktiv sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HHINCOME

 

MONATLICHES NETTOEINKOMMEN DES HAUSHALTS

Alle

 

1

Unter dem 1. Dezil

 

 

2

Zwischen dem 1. und dem 2. Dezil

 

 

3

Zwischen dem 2. und dem 3. Dezil

 

 

4

Zwischen dem 3. und dem 4. Dezil

 

 

5

Zwischen dem 4. und dem 5. Dezil

 

 

6

Zwischen dem 5. und dem 6. Dezil

 

 

7

Zwischen dem 6. und dem 7. Dezil

 

 

8

Zwischen dem 7. und dem 8. Dezil

 

 

9

Zwischen dem 8. und dem 9. Dezil

 

 

10

Über dem 9. Dezil

 

 

0

Verweigerung (fakultativ)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

SEX

 

GESCHLECHT

Alle

 

1

Männlich

 

 

2

Weiblich

 

 

 

GEBURTSJAHR UND -MONAT

 

BIRTHYEAR

4-stellig

Geburtsjahr 4-stellig

Alle

BIRTHMONTH

1-12

Geburtsmonat 2-stellig

Alle

CITIZEN

 

STAATSANGEHÖRIGKEIT

Alle

 

0

Staatsangehörigkeit des Wohnsitzlands

 

 

2-stellig

Auf Basis der ISO-Länderklassifikation, Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

 

- 1

Keine Angabe

 

BIRTHPLACE

 

GEBURTSLAND

Alle

 

0

In diesem Land geboren

 

 

2-stellig

Auf Basis der ISO-Länderklassifikation, Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

 

- 1

Keine Angabe

 

RESTIME

 

DAUER DES WOHNSITZES IN DIESEM LAND

BIRTHPLACE ≠ 0

 

1

Seit 1 Jahr oder weniger in diesem Land lebend

 

 

2-10

Zahl der Jahre für diejenigen Personen, die in diesem Land seit 2 bis 10 Jahr(en) leben

 

 

11

Seit mehr als 10 Jahren in diesem Land lebend

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (BIRTHPLACE = 0)

 

MARSTALEGAL

 

GESETZLICHER FAMILIENSTAND

Alle

 

1

Nie verheiratet

 

 

2

Verheiratet (einschließlich eingetragene Partnerschaft)

 

 

3

Verwitwet und nicht wiederverheiratet

 

 

4

Getrennt lebend und nicht wiederverheiratet

 

 

5

Geschieden

 

 

- 1

Keine Angabe

 

MARSTADEFACTO

 

DE-FACTO-FAMILIENSTAND (eheähnliche Gemeinschaft)

Alle

 

1

Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft

 

 

2

Person lebt nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HATLEVEL

 

HÖCHSTER ERREICHTER BEREICH DER ALLGEMEINEN ODER BERUFLICHEN BILDUNG

Alle

 

01

Kein formaler Bildungsabschluss oder unter ISCED 1

 

 

11

ISCED 1

 

 

21

ISCED 2

 

 

22

ISCED 3 c (kürzer als 2 Jahre)

 

 

31

ISCED 3 c (ab 2 Jahre)

 

 

32

ISCED 3 a, b

 

 

30

ISCED 3 (keine Unterscheidung nach a, b oder c möglich)

 

 

40

ISCED 4

 

 

51

ISCED 5 b

 

 

52

ISCED 5 a

 

 

60

ISCED 6

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HATFIELD

 

FACH, IN DEM DER HÖCHSTE BEREICH DER ALLGEMEINEN ODER BERUFLICHEN BILDUNG ERREICHT WURDE

HATLEVEL = 22 bis 60

 

000

Allgemeine Bildungsgänge

 

 

100

Pädagogische Fachrichtungen

 

 

200

Geisteswissenschaften, Sprachen und Kunst

 

 

222

Fremdsprachen

 

 

300

Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

 

 

400

Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik (keine Unterscheidung möglich)

 

 

420

Lebenswissenschaften (einschließlich Biologie und Umweltwissenschaften)

 

 

440

Physik (einschließlich Physik, Chemie und Geowissenschaften)

 

 

460

Mathematik und Statistik

 

 

481

Informatik

 

 

482

Computerbedienung

 

 

500

Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen

 

 

600

Agrarwissenschaft und Veterinärwissenschaft

 

 

700

Gesundheit und soziale Dienste

 

 

800

Dienstleistungen

 

 

999

Nicht bekannt

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATLEVEL ≠ 22 bis 60)

 

 

Oder

010-863

(fakultativ)

Fächer fakultativ 3-stellig kodiert; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

HATYEAR

 

JAHR, IN DEM DER HÖCHSTE BEREICH DER ALLGEMEINEN ODER BERUFLICHEN BILDUNG ERREICHT WURDE

HATLEVEL ≠ 01, -1

 

4-stellig

Jeweiliges Jahr 4-stellig eintragen

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATLEVEL = 01, -1)

 

HATVOC

(fakultativ)

 

AUSRICHTUNG DES HÖCHSTEN ERREICHTEN BILDUNGSBEREICHS

HATLEVEL = 22 bis 40 und (REFYEAR - HATYEAR) ≤ 20

 

1

Allgemeine Bildung

 

 

2

Berufliche Bildung

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATLEVEL ≠ 22 bis 40 oder (REFYEAR - HATYEAR) > 20

 

HATOTHER

(fakultativ)

 

SONSTIGE ABGESCHLOSSENE FORMALE AUSBILDUNG IN EINEM ANDEREN FACH ALS DEN UNTER „HATLEVEL“ GENANNTEN FÄCHERN

HATLEVEL = 22 bis 60 und (REFYEAR - HATYEAR) ≤ 20

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATLEVEL ≠ 22 bis 60 oder (REFYEAR - HATYEAR) > 20

 

HATOTHER_LEVEL

(fakultativ)

 

Bereich des formalen Bildungsprogramms

HATOTHER = 1

 

22-60

Kodiert als HATLEVEL

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATOTHER ≠ 1)

 

HATOTHER_VOC

(fakultativ)

 

Ausrichtung des formalen Bildungsprogramms

HATOTHER = 1 und HATOTHER_LEVEL = 22 bis 40

 

1-2

Kodiert als HATVOC

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATOTHER ≠ 1 oder HATOTHER_LEVEL ≠ 22 bis 40)

 

HATOTHER_FIELD

(fakultativ)

 

Fach des formalen Bildungsprogramms

HATOTHER = 1 und HATOTHER_LEVEL = 22 bis 60

 

000-800

Kodiert als HATFIELD

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATOTHER ≠ 1 oder HATOTHER_LEVEL ≠ 22 bis 60)

 

HATCOMP

(fakultativ)

 

VERFAHREN DER ANERKENNUNG VON FÄHIGKEITEN UND KOMPETENZEN EINGELEITET

Alle

 

1

Ja, Bescheinigung erhalten

 

 

2

Ja, Verfahren läuft

 

 

3

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HATCOMPHIGH

(fakultativ)

 

ANERKENNUNG DER FÄHIGKEITEN UND KOMPETENZEN GESTATTET DEN ZUGANG ZU EINEM FORMALEN BILDUNGSPROGRAMM AUF HÖHEREM NIVEAU ALS DER IN „HATLEVEL“ ERWÄHNTE BEREICH

HATCOMP = 1, 2 und HATLEVEL ≠ 01, -1

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATCOMP ≠ 1, 2 oder HATLEVEL = 01, -1)

 

DROPHIGH

 

FORMALE BILDUNG AUF HÖHEREM NIVEAU ALS DER IN „HATLEVEL“ ERWÄHNTE BEREICH, JEDOCH OHNE ABSCHLUSS

HATLEVEL ≠ 01, -1 und (REFYEAR - HATYEAR) ≤ 20

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (HATLEVEL = 01, -1 oder (REFYEAR - HATYEAR) > 20)

 

DROPLEVEL

 

BEREICH DER NICHT ABGESCHLOSSENEN FORMALEN BILDUNG

DROPHIGH = 1

 

21

ISCED 2

 

 

22

ISCED 3 c (kürzer als 2 Jahre)

 

 

31

ISCED 3 c (ab 2 Jahre)

 

 

32

ISCED 3 a, b

 

 

30

ISCED 3 (keine Unterscheidung nach a, b oder c möglich)

 

 

40

ISCED 4

 

 

51

ISCED 5 b

 

 

52

ISCED 5 a

 

 

60

ISCED 6

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (DROPHIGH ≠ 1)

 

DROPVOC

(fakultativ)

 

AUSRICHTUNG DER NICHT ABGESCHLOSSENEN FORMALEN BILDUNG

DROPLEVEL = 22 bis 40 und (REFYEAR - HATYEAR) ≤ 20

 

1

Allgemeine Bildung

 

 

2

Berufliche Bildung

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (DROPLEVEL ≠ 22 bis 40 oder (REFYEAR - HATYEAR) > 20

 

MAINSTAT

 

DERZEITIGER HAUPTERWERBSSTATUS

Alle

 

 

Ist erwerbstätig, auch unbezahlte Arbeit in einem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Familienunternehmen, einschließlich Berufsausbildung, bezahlte Firmenpraktika usw.:

 

 

11

Vollzeit

 

 

12

Teilzeit

 

 

20

Erwerbslos

 

 

31

Schüler, Student, Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahme, unbezahlter Praktikant

 

 

32

Im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit

 

 

33

Dauerhafte Behinderung

 

 

34

Wehrdienstleistender

 

 

35

Erfüllung häuslicher Verpflichtungen

 

 

36

Sonstige Nichterwerbsperson

 

 

- 1

Keine Angabe

 

JOBSTAT

 

STELLUNG IM BERUF

MAINSTAT = 11, 12

 

11

Selbständiger mit Arbeitnehmern

 

 

12

Selbständiger ohne Arbeitnehmer

 

 

21

Arbeitnehmer mit unbefristeter Tätigkeit oder unbefristetem Arbeitsvertrag

 

 

22

Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag

 

 

30

Mithelfender Familienangehöriger

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (MAINSTAT ≠ 11, 12)

 

JOBISCO

 

BERUF

MAINSTAT = 11, 12

 

2-stellig

Kodierung nach ISCO-08 auf der zweistelligen Ebene

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (MAINSTAT ≠ 11, 12)

 

LOCNACE

 

WIRTSCHAFTSZWEIG DER ÖRTLICHEN EINHEIT

MAINSTAT = 11, 12

 

2-stellig

Kodierung nach NACE Rev. 2 auf der zweistelligen Ebene

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (MAINSTAT ≠ 11, 12)

 

LOCSIZEFIRM

 

ZAHL DER PERSONEN, DIE IN DER ÖRTLICHEN EINHEIT ARBEITEN

JOBSTAT = 11, 21, 22, 30

 

1

1 bis 10 Personen

 

 

2

11 bis 19 Personen

 

 

3

20 bis 49 Personen

 

 

4

50 bis 249 Personen

 

 

5

250 und mehr Personen

 

 

7

Genaue Zahl unbekannt, aber mehr als 10 Personen

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (JOBSTAT ≠ 11, 21, 22, 30)

 

JOBTIME

 

JAHR, IN DEM DIE DERZEITIGE HAUPTTÄTIGKEIT AUFGENOMMEN WURDE

MAINSTAT = 11, 12

 

4-stellig

Jeweiliges Jahr 4-stellig eintragen

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (MAINSTAT ≠ 11, 12)

 

 

 

HÖCHSTER BEREICH DER ALLGEMEINEN ODER BERUFLICHEN BILDUNG, DER VON IHREN ELTERN (BZW. IHREM VORMUND) ERREICHT WURDE

Alle

HATFATHER

 

VATER (MÄNNLICHER VORMUND)

 

 

1

Höchstens Sekundarbereich I

 

 

2

Sekundarbereich II

 

 

3

Tertiärbereich

 

 

- 1

Keine Angabe

 

HATMOTHER

 

MUTTER (bzw. weiblicher Vormund)

Alle

 

1

Höchstens Sekundarbereich I

 

 

2

Sekundarbereich II

 

 

3

Tertiärbereich

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

 

BERUF IHRER ELTERN (BZW. IHRES VORMUNDS)

Alle

ISCOFATHER

 

HAUPTTÄTIGKEIT DES VATERS

 

(fakultativ)

0-9

Kodierung nach ISCO-08 auf der einstelligen Ebene

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (Vater war noch nie erwerbstätig, Halbwaise)

 

ISCOMOTHER

 

HAUPTTÄTIGKEIT DER MUTTER

Alle

(fakultativ)

0-9

Kodierung nach ISCO-08 auf der einstelligen Ebene

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (Mutter war noch nie erwerbstätig, Halbwaise)

 

SEEKINFO

 

SUCHE NACH INFORMATIONEN ÜBER LERNMÖGLICHKEITEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

SEEKFOUND

 

INFORMATIONEN GEFUNDEN

SEEKINFO = 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (SEEKINFO ≠ 1)

 

SEEKSOURCE

 

QUELLE FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN

SEEKINFO = 1

 

0

Keine der nachstehend genannten Quellen

 

 

1-7

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 7 Quellen umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (SEEKINFO ≠ 1)

 

 

 

Liste der Quellen (Mehrfachnennungen möglich)

 

SEEKSOURCE_1

 

Internet

 

SEEKSOURCE_2

 

Familienmitglied, Nachbar/in, Arbeitskollege/in

 

SEEKSOURCE_3

 

Ihr Arbeitgeber

 

SEEKSOURCE_4

 

Beratungsdienste (z. B. Berufsberater der Arbeitsverwaltung)

 

SEEKSOURCE_5

 

Bildungsinstitution (Schule, Kolleg, Zentrum, Universität)

 

SEEKSOURCE_6

 

Massenmedien (Fernsehen, Radio, Zeitungen, Poster)

 

SEEKSOURCE_7

 

Bücher

 

 

 

Jede SEEKSOURCE_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (SEEKINFO ≠ 1)

 

FED

 

TEILNAHME AN FORMALER BILDUNG IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

FEDNUM

 

ZAHL DER FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄTEN, AN DENEN DIE AUSKUNFTSPERSON IN DEN LETZTEN 12 MONATEN TEILGENOMMEN HAT

FED = 1

 

0

Keine (FED = 2)

 

 

1-3

Zahl der Aktivitäten

 

FEDLEVEL

 

BEREICH DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDNUM ≥ 1

 

11

ISCED 1

 

 

21

ISCED 2

 

 

22

ISCED 3 c (kürzer als 2 Jahre)

 

 

31

ISCED 3 c (ab 2 Jahre)

 

 

32

ISCED 3 a, b

 

 

40

ISCED 4 (keine Unterscheidung nach a, b oder c)

 

 

51

ISCED 5 b

 

 

52

ISCED 5 a

 

 

60

ISCED 6

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

FEDFIELD

 

FACH DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDNUM ≥ 1 und FEDLEVEL = 22 bis 60

 

 

Auf Basis der ISCED 1997 – Bildungsfelder:

 

 

010

Grundlegende Bildungsgänge

 

 

080

Lesen, Schreiben und Rechnen

 

 

090

Persönlichkeitsentwicklung

 

 

140

Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft

 

 

210

Kunst

 

 

220

Geisteswissenschaften

 

 

222

Fremdsprachen

 

 

310

Sozialwissenschaften und Verhaltensforschung

 

 

320

Journalistik und Informationswissenschaft

 

 

340

Wirtschaft und Verwaltung

 

 

380

Rechtswissenschaft

 

 

420

Lebenswissenschaften

 

 

440

Physik

 

 

460

Mathematik und Statistik

 

 

481

Informatik

 

 

482

Computerbedienung

 

 

520

Ingenieurwesen und Ingenieurberufe

 

 

540

Fertigung und Verarbeitung

 

 

580

Architektur und Bauwesen

 

 

620

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft

 

 

640

Veterinärwissenschaft

 

 

720

Gesundheit

 

 

760

Sozialwesen

 

 

810

Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf

 

 

840

Verkehr

 

 

850

Umweltschutz

 

 

860

Sicherheit

 

 

999

Nicht bekannt oder nicht spezifiziert

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0 oder FEDLEVEL ≠ 22 bis 60

 

 

Oder

010-863

(fakultativ)

Fächer fakultativ 3-stellig kodiert; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

FEDVOC

 

AUSRICHTUNG DES JÜNGSTEN BILDUNGSGANGS ALLGEMEINER ODER BERUFLICHER BILDUNG

FEDLEVEL = 22 bis 40

 

1

Allgemeine Bildung

 

 

2

Berufliche Bildung

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDLEV ≠ 22 bis 40)

 

FEDMETHOD

 

WICHTIGSTE LERNMETHODE DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDNUM ≥ 1

 

1

Herkömmlicher Unterricht (z. B. Klassenzimmer)

 

 

2

Fernunterricht über Computer mit oder ohne Internetnutzung

 

 

3

Fernunterricht mit herkömmlichen Lehrmitteln

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

FEDREASON

 

GRÜNDE FÜR DIE TEILNAHME AN DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDNUM ≥ 1

 

0

Keiner der nachstehend genannten Gründe

 

 

1-9

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 9 Gründe umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

 

 

Liste der Gründe (Mehrfachnennungen möglich)

 

FEDREASON_01

 

Um meine Arbeit besser zu erledigen und/oder Karriereaussichten zu verbessern

 

FEDREASON_02

 

Um die Wahrscheinlichkeit, meine Arbeit zu verlieren, zu verringern

 

FEDREASON_03

 

Um meine Chancen, eine Arbeit zu finden oder die Stelle/den Beruf zu wechseln, zu erhöhen

 

FEDREASON_04

 

Um ein Unternehmen zu gründen

 

FEDREASON_05

 

Ich war zur Teilnahme verpflichtet

 

FEDREASON_06

 

Um Kenntnisse/Fähigkeiten zu erwerben, die mir im Alltag nützlich sind

 

FEDREASON_07

 

Um meine Kenntnisse/Fähigkeiten in einem Bereich zu vermehren, der mich interessiert

 

FEDREASON_08

 

Um eine Bescheinigung zu erlangen

 

FEDREASON_09

 

Um neue Leute kennenzulernen/Spaß zu erleben

 

 

 

Jede FEDREASON_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (FEDNUM = 0 )

 

FEDWORKTIME

 

JÜNGSTE FORMALE BILDUNGSAKTIVITÄT WÄHREND DER BEZAHLTEN ARBEITSZEIT (EINSCHLIESSLICH BEZAHLTEM URLAUB ODER ÜBERSTUNDENAUSGLEICH)

FEDNUM ≥ 1

 

1

Nur während der bezahlten Arbeitszeit

 

 

2

Im Wesentlichen während der bezahlten Arbeitszeit

 

 

3

Im Wesentlichen außerhalb der bezahlten Arbeitszeit

 

 

4

Nur außerhalb der bezahlten Arbeitszeit

 

 

5

In diesem Zeitraum erwerbslos

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

(FEDVOLUME)

 

UNTERRICHTSUMFANG DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDNUM ≥ 1

FEDNBHOURS

3-stellig

Gesamtzahl der Unterrichtsstunden

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

FEDNBWEEKS

(fakultativ)

1-52

Zahl der Wochen

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

FEDDURPERWEEK

(fakultativ)

1-98

Durchschnittliche Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

FEDPAIDBY

 

DIE GEBÜHREN FÜR UNTERRICHT, EINSCHREIBUNG, PRÜFUNGEN, DIE BÜCHER ODER TECHNISCHEN LERNMITTEL FÜR DIE JÜNGSTE FORMALE BILDUNGSAKTIVITÄT WURDEN TEILWEISE ODER GANZ BEZAHLT DURCH:

FEDNUM ≥ 1

 

0

Keine der nachstehend genannten Stellen

 

 

1-5

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 5 Stellen umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

 

 

Liste der Stellen (Mehrfachnennungen möglich)

 

FEDPAIDBY_1

 

Arbeitgeber oder voraussichtlicher Arbeitgeber

 

FEDPAIDBY_2

 

Öffentliche Arbeitsverwaltung

 

FEDPAIDBY_3

 

Sonstige öffentliche Einrichtungen

 

FEDPAIDBY_4

 

Haushaltsmitglied oder Verwandter

 

FEDPAIDBY_5

 

Sie selbst

 

 

 

Jede FEDPAIDBY_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (FEDNUM = 0)

 

FEDPAIDFULL

(fakultativ)

 

DIE GEBÜHREN FÜR UNTERRICHT, EINSCHREIBUNG, PRÜFUNGEN, DIE BÜCHER ODER TECHNISCHEN LERNMITTEL FÜR DIE JÜNGSTE FORMALE BILDUNGSAKTIVITÄT WURDEN VON DEN UNTER „FEDPAIDBY“ AUFGEFÜHRTEN STELLEN VOLLSTÄNDIG BEZAHLT

FEDPAIDBY ≥ = 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein (Kosten nur zum Teil übernommen)

 

 

- 2

Entfällt (FEDPAIDBY = 01, -1, -2)

 

 

- 1

Keine Angabe (Gesamtkosten nicht bekannt)

 

FEDPAIDVAL

 

PERSÖNLICH ODER VON EINEM HAUSHALTSMITGLIED ODER VERWANDTEN GETRAGENE KOSTEN DER GEBÜHREN FÜR UNTERRICHT, EINSCHREIBUNG, PRÜFUNGEN, DER BÜCHER UND/ODER TECHNISCHEN LERNMITTEL FÜR DIE JÜNGSTE FORMALE BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDPAIDBY_4 = 1 oder

FEDPAIDBY_5 = 1

 

 

In EUR

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDPAIDBY_4 ≠ 1 und FEDPAIDBY_5 ≠ 1)

 

FEDUSE

 

NUTZEN DER DURCH DIE JÜNGSTE FORMALE BILDUNGSAKTIVITÄT GEWONNENEN FÄHIGKEITEN ODER KENNTNISSE

FEDNUM ≥ 1

 

1

Sehr viel

 

 

2

Ausreichend

 

 

3

Sehr wenig

 

 

4

Überhaupt nicht

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

FEDSAT

(fakultativ)

 

ZUFRIEDENHEIT MIT DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDNUM ≥ 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

FEDUNSATREASON

(fakultativ)

 

GRÜNDE FÜR UNZUFRIEDENHEIT MIT DER JÜNGSTEN FORMALEN BILDUNGSAKTIVITÄT

FEDSAT = 2

 

0

Keiner der nachstehend genannten Gründe

 

 

1-5

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 5 Gründe umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDSAT ≠ 2)

 

 

 

Liste der Gründe (Mehrfachnennungen möglich)

 

FEDUNSATREASON_1

 

Relevanz/Nützlichkeit

 

FEDUNSATREASON _2

 

Ausbildungsniveau zu niedrig

 

FEDUNSATREASON _3

 

Ausbildungsniveau zu hoch

 

FEDUNSATREASON _4

 

Unterrichtsqualität

 

FEDUNSATREASON _5

 

Organisation der Ausbildung (Standort, Materialien, Unterrichtsräume usw.)

 

 

 

Jede FEDUNSATREASON_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (FEDSAT ≠ 2)

 

FEDOUTCOME

 

ERGEBNISSE DER DURCH DIE JÜNGSTE FORMALE BILDUNGSAKTIVITÄT GEWONNENEN NEUEN FÄHIGKEITEN/KENNTNISSE

FEDNUM ≥ 1

 

0

Keines der nachstehend genannten Ergebnisse

 

 

1-8

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 8 Ergebnisse umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (FEDNUM = 0)

 

 

 

Liste der Ergebnisse (Mehrfachnennungen möglich)

 

FEDOUTCOME_1

 

Eine (neue) Arbeit finden

 

FEDOUTCOME_2

 

Beförderung am Arbeitsplatz

(FEDWORKTIME = 1, 2, 3, 4)

 

FEDOUTCOME_3

 

Höheres Gehalt/höherer Lohn

(FEDWORKTIME = 1, 2, 3, 4)

 

FEDOUTCOME_4

 

Neue Aufgaben

(FEDWORKTIME = 1, 2, 3, 4)

 

FEDOUTCOME_5

 

Bessere Arbeitsleistung

(FEDWORKTIME = 1, 2, 3, 4)

 

FEDOUTCOME_6

 

Persönliche Aspekte (andere Leute kennenlernen, Auffrischung von Fähigkeiten in allgemeinen Themenbereichen usw.)

 

FEDOUTCOME_7

 

Noch keine Ergebnisse

 

FEDOUTCOME_8

 

Keine Ergebnisse erwartet

 

 

 

Jede FEDOUTCOME_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (FEDNUM = 0)

 

(NFE)

 

TEILNAHME AN EINER DER FOLGENDEN AKTIVITÄTEN IN DER ABSICHT, KENNTNISSE ODER FÄHIGKEITEN IN EINEM BELIEBIGEN BEREICH (EINSCHLIESSLICH HOBBIES) ZU VERBESSERN, WÄHREND DER LETZTEN 12 MONATE

Alle

NFECOURSE

 

a.

KURSE

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

NFEWORKSHOP

 

b.

WORKSHOPS UND SEMINARE

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

NFEGUIDEDJT

 

c.

GEPLANTES TRAINING AM ARBEITSPLATZ

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

NFELESSON

 

d.

PRIVATUNTERRICHT

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

NFENUM

 

ZAHL DER NICHT FORMALEN AKTIVITÄTEN ALLGEMEINER UND BERUFLICHER BILDUNG WÄHREND DER LETZTEN 12 MONATE

NFECOURSE = 1 oder

NFEWORK SHOP = 1 oder

NFEGUIDED JT = 1 oder

NFELESSON = 1

 

0

Keine (NFECOURSE = NFEWORKSHOP = NFEGUIDEDJT = NFELESSON = 2)

 

 

1-98

Zahl der Aktivitäten

 

 

 

IDENTIFIZIERUNG DER AKTIVITÄTEN (BIS ZU 10)

 

(NFEACT01)

 

01 —

Identifizierung der 1. Aktivität

 

NFEACT01_TYPE

 

Art der Aktivität

NFENUM ≥ 1

 

1

Kurse

 

 

2

Workshops und Seminare

 

 

3

Betriebliche Weiterbildung unter Anleitung

 

 

4

Privatunterricht

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0)

 

(NFEACT02)

 

02 —

Identifizierung der 2. Aktivität

NFENUM ≥ 2

NFEACT02_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT03)

 

03 —

Identifizierung der 3. Aktivität

NFENUM ≥ 3

NFEACT03_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT04)

 

04 —

Identifizierung der 4. Aktivität

NFENUM ≥ 4

NFEACT04_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT05)

 

05 —

Identifizierung der 5. Aktivität

NFENUM ≥ 5

NFEACT05_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT06)

 

06 —

Identifizierung der 6. Aktivität

NFENUM ≥ 6

NFEACT06_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT07)

 

07 —

Identifizierung der 7. Aktivität

NFENUM ≥ 7

NFEACT07_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT08)

 

08 —

Identifizierung der 8. Aktivität

NFENUM ≥ 8

NFEACT08_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT09)

 

09 —

Identifizierung der 9. Aktivität

NFENUM ≥ 9

NFEACT09_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

(NFEACT10)

 

10 —

Identifizierung der 10. Aktivität

NFENUM ≥ 10

NFEACT10_TYPE

 

Kodiert als NFEACT01_TYPE

 

NFEPURP10

 

MINDESTENS EINE BERUFSBEZOGENE AKTIVITÄT UNTER DEN AKTIVITÄTEN 1 BIS 10

NFENUM ≥ 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0)

 

NFEWORKTIME10

 

MINDESTENS EINE AKTIVITÄT WÄHREND DER BEZAHLTEN ARBEITSZEIT (EINSCHLIESSLICH BEZAHLTEM URLAUB ODER ÜBERSTUNDENAUSGLEICH) UNTER DEN AKTIVITÄTEN 1 BIS 10

NFENUM ≥ 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein (einschließlich „in diesem Zeitraum erwerbslos“)

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0)

 

NFEPAIDBY10

 

MINDESTENS EINE DER AKTIVITÄTEN 1 BIS 10 TEILWEISE ODER GANZ VOM ARBEITGEBER BEZAHLT

NFENUM ≥ 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein (einschließlich „in diesem Zeitraum erwerbslos“)

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0)

 

NFERAND1

 

CODE DER 1. NACH DEM ZUFALLSPRINZIP AUSGEWÄHLTEN AKTIVITÄT

NFENUM ≥ 1

 

01-10

Identifizierungscode der 1. nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Aktivität (Code der Aktivität entsprechend den Variablen NFEACTxx)

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0)

 

NFERAND1_TYPE

 

Wie in NFEACT01_TYPE bis NFEACT10_TYPE für die 1. nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Aktivität angegeben

 

NFEPURP1

 

ZWECK DER AKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2

 

1

Im Wesentlichen berufsbezogen

 

 

2

Im Wesentlichen persönliche/nicht berufsbezogene Gründe

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFEFIELD1

 

FACHGEBIET DER 1. AKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2

 

 

Kodiert als FEDFIELD

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

 

Oder

010-863

(fakultativ)

Fächer fakultativ 3-stellig kodiert; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

NFEMETHOD1

 

WICHTIGSTE LERNMETHODE DER 1. AKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2 und NFERAND1_TYPE ≠ 2,3

 

1

Herkömmlicher Unterricht (z. B. Klassenzimmer)

 

 

2

Fernunterricht über Computer mit oder ohne Internetnutzung

 

 

3

Fernunterricht mit herkömmlichen Lehrmitteln

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2 oder NFERAND1_TYPE = 2, 3)

 

NFEREASON1

 

GRÜNDE FÜR DIE TEILNAHME AN DER 1. AKTIVITÄT

(Die für NFERAND1_TYPE = 3 geltenden Codes sind im Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung festgelegt.)

NFERAND1 ≠ -2

 

0

Keiner der nachstehend genannten Gründe

 

 

1-9

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 9 Gründe umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

 

 

Liste der Gründe (Mehrfachnennungen möglich)

 

NFEREASON1_01

 

Um meine Arbeit besser zu erledigen und/oder Karriereaussichten zu verbessern

 

NFEREASON1_02

 

Um die Wahrscheinlichkeit, meine Arbeit zu verlieren, zu verringern

 

NFEREASON1_03

 

Um meine Chancen, eine Arbeit zu finden oder die Stelle/den Beruf zu wechseln, zu erhöhen

 

NFEREASON1_04

 

Um ein Unternehmen zu gründen

 

NFEREASON1_05

 

Ich war zur Teilnahme verpflichtet

 

NFEREASON1_06

 

Um Wissen/Fähigkeiten zu erwerben, die mir im Alltag nützlich sind

 

NFEREASON1_07

 

Um mein Wissen/meine Fähigkeiten in einem Bereich zu vermehren, der mich interessiert

 

NFEREASON1_08

 

Um eine Bescheinigung zu erlangen

 

NFEREASON1_09

 

Um neue Leute kennen zu lernen/Spaß zu erleben

 

 

 

Jede NFEREASON1_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (NFERAND1 ≠ -2)

 

NFEWORKTIME1

 

1. AKTIVITÄT WÄHREND DER BEZAHLTEN ARBEITSZEIT (EINSCHLIESSLICH BEZAHLTEM URLAUB ODER ÜBERSTUNDENAUSGLEICH)

NFERAND1 ≠ -2 und NFERAND1_TYPE ≠ 3

 

1

Nur während der bezahlten Arbeitszeit

 

 

2

Im Wesentlichen während der bezahlten Arbeitszeit

 

 

3

Im Wesentlichen außerhalb der bezahlten Arbeitszeit

 

 

4

Nur außerhalb der bezahlten Arbeitszeit

 

 

5

In diesem Zeitraum erwerbslos

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2 oder NFERAND1_TYPE = 3)

 

(NFEVOLUME1)

 

UNTERRICHTSUMFANG DER 1. AKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2

NFENBHOURS

3-stellig

Gesamtzahl der Unterrichtsstunden

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFENBWEEKS1

(fakultativ)

1-52

Zahl der Wochen

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFEDURPERWEEK1

(fakultativ)

1-98

Durchschnittliche Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFEPROVIDER1

 

ANBIETER DER 1. AKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2

 

1

Einrichtung der formalen Bildung

 

 

2

Einrichtungen für nicht formale allgemeine und berufliche Bildung

 

 

3

Gewerbliche Einrichtung, deren Hauptaktivität nicht die allgemeine und berufliche Bildung ist (z. B. Ausrüstungslieferanten)

 

 

4

Arbeitgeber

 

 

5

Arbeitgeberorganisationen, Handelskammern

 

 

6

Gewerkschaften

 

 

7

Vereinigungen ohne Erwerbszweck, z. B. Kulturverein, politische Partei

 

 

8

Privatpersonen (z. B. Privatunterricht erteilende Studenten)

 

 

9

Nicht gewerbliche Einrichtung, deren Hauptaktivität nicht die allgemeine und berufliche Bildung ist (z. B. Bibliotheken, Museen, Ministerien)

 

 

10

Sonstige

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFECERT1

 

BESCHEINIGUNG NACH DER 1. AKTIVITÄT ERHALTEN

NFERAND1 ≠ -2

 

1

Ja; vom Arbeitgeber oder einem Berufsverband verlangt oder gesetzlich vorgeschrieben

 

 

2

Ja; weder vom Arbeitgeber oder einem Berufsverband verlangt noch gesetzlich vorgeschrieben

 

 

3

Nein (Teilnahmebestätigung)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFEPAIDBY1

 

TEILWEISE ODER VOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG DER GEBÜHREN FÜR UNTERRICHT, EINSCHREIBUNG, PRÜFUNGEN, DIE BÜCHER ODER TECHNISCHEN LERNMITTEL FÜR DIE 1. AKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2 und NFERAND1_TYPE ≠ 3

 

0

Keine der nachstehend genannten Stellen

 

 

1-5

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 5 Stellen umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2 oder NFERAND1_TYPE = 3)

 

 

 

Liste der Stellen (Mehrfachnennungen möglich)

 

NFEPAIDBY1_1

 

Arbeitgeber oder voraussichtlicher Arbeitgeber

 

NFEPAIDBY1_2

 

Öffentliche Arbeitsverwaltung

 

NFEPAIDBY1_3

 

Sonstige öffentliche Einrichtungen

 

NFEPAIDBY1_4

 

Haushaltsmitglied oder Verwandte/r

 

NFEPAIDBY1_5

 

Sie selbst

 

 

 

Jede NFEPAIDBY1_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (NFERAND1 = -2 oder NFERAND1_TYPE = 3)

 

NFEPAIDFULL1

(fakultativ)

 

VOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG DER GEBÜHREN FÜR UNTERRICHT, EINSCHREIBUNG, PRÜFUNGEN, DIE BÜCHER ODER TECHNISCHEN LERNMITTEL DURCH DIE IN „NFEPAIDBY“ FÜR DIE 1. AKTIVITÄT ANGEGEBENEN STELLEN

NFEPAIDBY1 ≥ 1

 

1

Ja

 

 

2

Nein (Kosten nur zum Teil übernommen)

 

 

- 1

Keine Angabe (Gesamtkosten nicht bekannt)

 

 

- 2

Entfällt (NFEPAIDBY1 = 0, -1, -2)

 

NFEPAIDVAL1

 

PERSÖNLICH ODER VON EINEM HAUSHALTSMITGLIED ODER VERWANDTEN GETRAGENE KOSTEN DER GEBÜHREN FÜR UNTERRICHT, EINSCHREIBUNG, PRÜFUNGEN, DER BÜCHER UND/ODER TECHNISCHEN LERNMITTEL FÜR DIE 1. AKTIVITÄT

NFEPAIDBY1_4 = 1 oder NFEPAIDBY1_5 = 1

 

 

In EUR

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFEPAIDBY1_4 ≠ 1 und NFEPAIDBY1_5 ≠ 1)

 

NFEUSE1

 

NUTZEN DER DURCH DIE 1. AKTIVITÄT GEWONNENEN FÄHIGKEITEN ODER KENNTNISSE

NFERAND1 ≠ -2

 

1

Sehr viel

 

 

2

Ziemlich viel

 

 

3

Sehr wenig

 

 

4

Überhaupt nicht

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

NFESAT1

(fakultativ)

 

ZUFRIEDENHEIT MIT DER 1. BILDUNGSAKTIVITÄT

NFERAND1 ≠ -2

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

NFEUNSATREASON1

(fakultativ)

 

GRÜNDE FÜR UNZUFRIEDENHEIT MIT DER 1. AKTIVITÄT

NFESAT1 = 2

 

0

Keiner der nachstehend genannten Gründe

 

 

1-5

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 5 Gründe umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFESAT1 ≠ 2)

 

 

 

Liste der Gründe (Mehrfachnennungen möglich)

 

NFEUNSATREASON1_1

1

Relevanz/Nützlichkeit

 

NFEUNSATREASON1_2

2

Ausbildungsniveau zu niedrig

 

NFEUNSATREASON1_3

3

Ausbildungsniveau zu hoch

 

NFEUNSATREASON1_4

4

Unterrichtsqualität

 

NFEUNSATREASON1_5

5

Organisation der Ausbildung (Standort, Materialien, Unterrichtsräume usw.)

 

 

 

Jede NFEUNSATREASON1_x-Variable wird kodiert: 1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (NFESAT ≠ 2)

 

NFEOUTCOME1

 

ERGEBNISSE DER DURCH DIE 1. AKTIVITÄT GEWONNENEN NEUEN FÄHIGKEITEN/KENNTNISSE

NFERAND1 ≠ -2

 

0

Keines der nachstehend genannten Ergebnisse

 

 

1-8

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 8 Ergebnisse umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (NFERAND1 = -2)

 

 

 

Liste der Ergebnisse (Mehrfachnennungen möglich)

 

NFEOUTCOME1_1

 

Eine (neue) Arbeit finden

 

NFEOUTCOME1_2

 

Beförderung am Arbeitsplatz

(NFEWORKTIME1 = 1, 2, 3, 4)

 

NFEOUTCOME1_3

 

Höheres Gehalt/höherer Lohn

(NFEWORKTIME1 = 1, 2, 3, 4)

 

NFEOUTCOME1_4

 

Neue Aufgaben

(NFEWORKTIME1 = 1, 2, 3, 4)

 

NFEOUTCOME1_5

 

Bessere Arbeitsleistung

(NFEWORKTIME1 = 1, 2, 3, 4)

 

NFEOUTCOME1_6

 

Persönliche Aspekte (andere Leute kennenlernen, Auffrischung von Fähigkeiten in allgemeinen Themenbereichen usw.)

 

NFEOUTCOME1_7

 

Noch keine Ergebnisse

 

NFEOUTCOME1_8

 

Keine Ergebnisse erwartet

 

 

 

Jede NFEOUTCOME1_x-Variable wird kodiert: 1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (NFERAND1 ≠ -2)

 

NFERAND2

 

CODE DER 2. NACH DEM ZUFALLSPRINZIP AUSGEWÄHLTEN AKTIVITÄT

NFENUM ≥ 2

 

01-10

Identifizierungscode der 2. nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Aktivität (Code der Aktivität entsprechend den Variablen NFEACTxx)

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0, 1)

 

NFERAND2_TYPE

 

Wie in NFEACT01_TYPE bis NFEACT10_TYPE für die 2. nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Aktivität angegeben

 

NFEPURP2

 

Gleiche Kodierung wie NFEPURP1

NFERAND2 ≠ -2

NFEFIELD2

 

Gleiche Kodierung wie NFEFIELD1

NFERAND2 ≠ -2

NFEMETHOD2

 

Gleiche Kodierung wie NFEMETHOD1

NFERAND2 ≠ -2 und NFERAND2_TYPE ≠ 2,3

NFEREASON2

 

Gleiche Kodierung wie NFEREASON1 und Teilkomponenten

NFERAND2 ≠ -2

NFEWORKTIME2

 

Gleiche Kodierung wie NFEWORKTIME1

NFERAND2 ≠ -2 und NFERAND2_TYPE ≠ 3

NFENBWEEKS2

 

Gleiche Kodierung wie NFENBWEEKS1

NFERAND2 ≠ -2

NFEDURPERWEEK2

 

Gleiche Kodierung wie NFEDURPERWEEK1

NFERAND2 ≠ -2

NFEPROVIDER2

 

Gleiche Kodierung wie NFEPROVIDER1

NFERAND2 ≠ -2

NFECERT2

 

Gleiche Kodierung wie NFECERT1

NFERAND2 ≠ -2

NFEPAIDBY2

 

Gleiche Kodierung wie NFEPAIDBY1 und Teilkomponenten

NFERAND2 ≠ -2 und NFERAND2_TYPE ≠ 3

NFEPAIDFULL2

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEPAIDFULL1

NFEPAIDBY2 ≥ = 1

NFEPAIDVAL2

 

Gleiche Kodierung wie NFEPAIDVAL1

NFEPAIDBY2_4 = 1 oder NFEPAIDBY2_5 = 1

NFEUSE2

 

Gleiche Kodierung wie NFEUSE1

NFERAND2 ≠ -2

NFESAT2

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFESAT1

NFERAND2 ≠ -2

NFEUNSATREASON2

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEUNSATREASON1 und Teilkomponenten

NFESAT2 = 2

NFEOUTCOME2

 

Gleiche Kodierung wie NFEOUTCOME1 und Teilkomponenten

NFERAND2 ≠ -2

NFERAND3

(fakultativ)

 

CODE DER 3. NACH DEM ZUFALLSPRINZIP AUSGEWÄHLTEN AKTIVITÄT

NFENUM ≥ 3

 

01-10

Identifizierungscode der 3. nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Aktivität (Code der Aktivität entsprechend den Variablen NFEACTxx)

 

 

- 2

Entfällt (NFENUM = 0, 1, 2)

 

NFERAND3_TYPE

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFERAND1_TYPE

NFERAND3 ≠ -2

NFEPURP3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEPURP1

NFERAND3 ≠ -2

NFEFIELD3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEFIELD1

NFERAND3 ≠ -2

NFEMETHOD3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEMETHOD1

NFERAND3 ≠ -2 und NFERAND3_TYPE ≠ 2,3

NFEREASON3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEREASON1 und Teilkomponenten

NFERAND3 ≠ -2

NFEWORKTIME3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEWORKTIME1

NFERAND3 ≠ -2 und NFERAND3_TYPE ≠ 3

NFENBWEEKS3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFENBWEEKS1

NFERAND3 ≠ -2

NFEDURPERWEEK3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEDURPERWEEK1

NFERAND3 ≠ -2

NFEPROVIDER3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEPROVIDER1

NFERAND3 ≠ -2

NFECERT3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFECERT1

NFERAND3 ≠ -2

NFEPAIDBY3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEPAIDBY1 und Teilkomponenten

NFERAND3 ≠ -2 und NFERAND3_TYPE ≠ 3

NFEPAIDFULL3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEPAIDFULL1

NFEPAIDBY3 ≥ = 1

NFEPAIDVAL3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEPAIDVAL1

NFEPAIDBY3_4 = 1 oder NFEPAIDBY3_5 = 1

NFEUSE3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEUSE1

NFERAND3 ≠ -2

NFESAT3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFESAT1

NFERAND3 ≠ -2

NFEUNSATREASON3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEUNSATREASON1 und Teilkomponenten

NFESAT3 = 2

NFEOUTCOME3

(fakultativ)

 

Gleiche Kodierung wie NFEOUTCOME1 und Teilkomponenten

NFERAND3 ≠ -2

DIFFICULTY

 

SCHWIERIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BETEILIGUNG (ODER STÄRKERER BETEILIGUNG) AN ALLGEMEINER UND BERUFLICHER BILDUNG IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Sie nahmen an formaler oder nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung teil und wünschten keine weitere Teilnahme

 

 

2

Sie nahmen an formaler oder nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung teil, wünschten jedoch eine weitere Teilnahme

 

 

3

Sie nahmen nicht an formaler oder nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung teil und wünschten auch keine Teilnahme

 

 

4

Sie nahmen nicht an formaler oder nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung teil, wünschten jedoch eine Teilnahme

 

 

- 1

Keine Angabe

 

DIFFTYPE

 

ART DER SCHWIERIGKEITEN

DIFFICULTY = 1 bis 4

 

0

Keine der nachstehend genannten Schwierigkeiten

 

 

01-11

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 11 Schwierigkeiten umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (DIFFICULTY ≠ 1 bis 4)

 

 

 

Liste der Schwierigkeiten (Mehrfachnennungen möglich)

 

DIFFTYPE_01

 

Schwierigkeit 01 —

Voraussetzungen

 

DIFFTYPE_02

 

Schwierigkeit 02 —

Kosten

 

DIFFTYPE_03

 

Schwierigkeit 03 —

mangelnde Unterstützung durch Arbeitgeber oder öffentliche Verwaltung

 

DIFFTYPE_04

 

Schwierigkeit 04 —

Zeitplan

 

DIFFTYPE_05

 

Schwierigkeit 05 —

Entfernung

 

DIFFTYPE_06

 

Schwierigkeit 06 —

kein Zugang zu einem Computer oder zum Internet (für Fernunterricht)

 

DIFFTYPE_07

 

Schwierigkeit 07 —

familiäre Verpflichtungen

 

DIFFTYPE_08

 

Schwierigkeit 08 —

Gesundheit oder Alter

 

DIFFTYPE_09

 

Schwierigkeit 09 —

sonstige persönliche Gründe

 

DIFFTYPE_10

 

Schwierigkeit 10 —

keine geeignete Aktivität der allgemeinen oder beruflichen Bildung

 

DIFFTYPE_11

 

Schwierigkeit 11 —

kein Bedarf an (weiterer) allgemeiner und beruflicher Bildung (nur für DIFFICULTY = 1 oder 3)

 

 

 

Jede DIFFTYPE_xx-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt, -2 falls „entfällt“ (DIFFICULTY ≠ 1 bis 4)

 

DIFFMAIN

 

WICHTIGSTE SCHWIERIGKEIT

DIFFTYPE = 1-11

 

01-11

Code der Schwierigkeit von 01 bis 11 (Code der Schwierigkeit entsprechend den DIFFTYPE-Variablen)

 

 

- 2

Entfällt (DIFFTYPE ≠ 1-11)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

INF

 

TEILNAHME AN SONSTIGEN AKTIVITÄTEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN (GEZIELTES SELBSTSTUDIUM ZUR VERBESSERUNG VON KENNTNISSEN ODER FÄHIGKEITEN)

Alle

 

1

Ja, eine Aktivität

 

 

2

Ja, mindestens zwei Aktivitäten

 

 

3

Nein

 

(INFACT1)

 

IDENTIFIZIERUNG DER 1. JÜNGSTEN AKTIVITÄT

 

INFFIELD1

 

Fach dieser Aktivität

INF = 1, 2

 

 

Kodiert als FEDFIELD

 

 

- 2

Entfällt (INF ≠ 1, 2)

 

 

Oder

010-863

(fakultativ)

Fächer fakultativ 3-stellig kodiert; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

INFPURP1

 

Zweck dieser Aktivität

INF = 1, 2

 

1

Im Wesentlichen berufsbezogen

 

 

2

Im Wesentlichen persönliche/nicht berufsbezogene Gründe

 

 

- 2

Entfällt (INF ≠ 1, 2)

 

INFMETHOD1

 

Informelle Lernmethode für diese Aktivität

INF = 1, 2

 

1

Lernen von einem Familienmitglied, Freund oder Kollegen

 

 

2

Nutzung gedruckten Materials (Bücher, Fachzeitschriften usw.)

 

 

3

Nutzung von Computern (mit oder ohne Internetnutzung)

 

 

4

Über Fernseh-/Radio-/Videoprogramme

 

 

- 2

Entfällt (INF ≠ 1, 2)

 

(INFACT2)

 

IDENTIFIZIERUNG DER 2. JÜNGSTEN AKTIVITÄT

INF = 2

INFFIELD2

INFPURP2

INFMETHOD2

 

Kodiert als INFACT1 und Teilkomponenten INFFIELD1, INFPURP1 und INFMETHOD1

 

 

 

Entfällt (INF ≠ 2)

 

ICTCOMPUTER

 

BEREITS DURCHGEFÜHRTE COMPUTERBEZOGENE AKTIVITÄTEN

Alle

 

0

Nie einen Computer benutzt oder keine der nachstehend aufgeführten Aktivitäten

 

 

1-6

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden Liste Aktivitäten 1 bis 6 aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

 

Liste von Beispielen für Aktivitäten, die eine Beurteilung von Fähigkeiten gestatten (von niedrig bis hoch, Mehrfachnennungen möglich)

 

ICTCOMPUTER_1

 

Aktivität 1

 

ICTCOMPUTER_2

 

Aktivität 2

 

ICTCOMPUTER_3

 

Aktivität 3

 

ICTCOMPUTER_4

 

Aktivität 4

 

ICTCOMPUTER_5

 

Aktivität 5

 

ICTCOMPUTER_6

 

Aktivität 6

 

 

 

Jede ICTCOMPUTER_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt

 

ICTINTERNET

(fakultativ)

 

BEREITS DURCHGEFÜHRTE INTERNETBEZOGENE AKTIVITÄTEN

ICTCOMPU TER = 1-6, -1

 

0

Nie das Internet genutzt oder keine der nachstehend aufgeführten Aktivitäten

 

 

1-6

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden Liste Aktivitäten 1 bis 6 aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

 

Liste von Beispielen für Aktivitäten, die eine Beurteilung von Fähigkeiten gestatten (von niedrig bis hoch, Mehrfachnennungen möglich)

 

ICTINTERNET_1

 

Aktivität 1

 

ICTINTERNET_2

 

Aktivität 2

 

ICTINTERNET_3

 

Aktivität 3

 

ICTINTERNET_4

 

Aktivität 4

 

ICTINTERNET_5

 

Aktivität 5

 

ICTINTERNET_6

 

Aktivität 6

 

 

 

Jede ICTINTERNET_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt

 

LANGMOTHER

 

MUTTERSPRACHE(N)

Alle

 

 

Die Codes basieren auf der ISO-Länderklassifikation; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

 

2-stellig

1. Sprache

 

 

2-stellig

2. Sprache (00 falls keine)

 

LANGUSED

 

ANDERE SPRACHEN AUSSER MUTTERSPRACHE(N)

Alle

 

0-98

Anzahl der anderen Sprachen

 

 

- 1

Keine Angabe

 

LANGUSED_1

2-stellig

1 — Code der ersten Sprache oder 00 (keine)

 

LANGUSED_2

2-stellig

2 — Code der zweiten Sprache oder 00 (keine)

 

LANGUSED_3

2-stellig

3 — Code der dritten Sprache oder 00 (keine)

 

LANGUSED_4

2-stellig

4 — Code der vierten Sprache oder 00 (keine)

 

LANGUSED_5

2-stellig

5 — Code der fünften Sprache oder 00 (keine)

 

LANGUSED_6

2-stellig

6 — Code der sechsten Sprache oder 00 (keine)

 

LANGUSED_7

2-stellig

7 — Code der siebten Sprache oder 00 (keine)

 

 

 

Jede LANGUSED_x-Variable wird nach der ISO-Länderklassifikation kodiert; Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

LANGBEST1

 

ERSTE AM BESTEN BEHERRSCHTE SPRACHE (OHNE MUTTERSPRACHE)

LANGUSED ≠ 0, -1

 

 

Auf Basis der ISO-Länderklassifikation, Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

 

2-stellig

1. Sprache (2-stelliger Code)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (LANGUSED = 0, -1)

 

LANGLEVEL1

 

KENNTNIS DER ERSTEN AM BESTEN BEHERRSCHTEN SPRACHE (OHNE MUTTERSPRACHE)

LANGBEST1 ≠ -1, -2

 

1

Ich kann die gebräuchlichsten Wendungen der Alltagssprache verstehen und benutzen. Ich benutze die Sprache im Zusammenhang mit vertrauten Dingen und Situationen.

 

 

2

Ich kann das Wesentliche eines klar und deutlich vorgetragenen Textes verstehen und mich in einfachen Worten äußern. Ich kann Erfahrungen und Ereignisse beschreiben und einigermaßen fließend kommunizieren.

 

 

3

Ich kann ein breites Spektrum anspruchsvoller Texte verstehen und die Sprache flexibel nutzen. Ich beherrsche die Sprache nahezu vollständig.

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (LANGBEST1 = -1, -2)

 

LANGBEST2

 

ZWEITE AM BESTEN BEHERRSCHTE SPRACHE (OHNE MUTTERSPRACHE)

LANGUSED ≠ 0, 1, -1

 

 

Auf Basis der ISO-Länderklassifikation, Einzelheiten hierzu in dem in Artikel 6 erwähnten Handbuch zur Erhebung über die Erwachsenenbildung

 

 

2-stellig

2. Sprache (2-stelliger Code)

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (LANGUSED = 0, 1, -1)

 

LANGLEVEL2

 

KENNTNIS DER ZWEITEN AM BESTEN BEHERRSCHTEN SPRACHE (OHNE MUTTERSPRACHE)

LANGBEST2 ≠ -1, -2

 

 

Kodiert als LANGLEVEL1

 

CULTPAR1

(fakultativ)

 

HÄUFIGKEIT DER BESUCHE VON LIVE-VERANSTALTUNGEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Ein- bis sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

2

Mehr als sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

3

Nie

 

 

- 1

Keine Angabe

 

CULTPAR2

(fakultativ)

 

HÄUFIGKEIT VON KINOBESUCHEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Ein- bis sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

2

Mehr als sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

3

Nie

 

 

- 1

Keine Angabe

 

CULTPAR3

(fakultativ)

 

HÄUFIGKEIT DER BESUCHE VON KULTURSTÄTTEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Ein- bis sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

2

Mehr als sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

3

Nie

 

 

- 1

Keine Angabe

 

CULTPAR4

(fakultativ)

 

HÄUFIGKEIT DER BESUCHE VON SPORTEREIGNISSEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Ein- bis sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

2

Mehr als sechsmal in den letzten 12 Monaten

 

 

3

Nie

 

 

- 1

Keine Angabe

 

CULTNEWS

(fakultativ)

 

ZEITUNGLESEN (AUF PAPIER ODER IM INTERNET) IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

1

Täglich oder fast täglich

 

 

2

mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich)

 

 

3

mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche)

 

 

4

weniger als einmal im Monat

 

 

5

Nie

 

 

- 1

Keine Angabe

 

CULTBOOK

(fakultativ)

 

IN DEN LETZTEN 12 MONATEN EIN BUCH GELESEN

Alle

 

1

Ja

 

 

2

Nein

 

 

- 1

Keine Angabe

 

CULTBOOKNUM

(fakultativ)

 

UNGEFÄHRE ANZAHL DER IN DEN LETZTEN 12 MONATEN GELESENEN BÜCHER

CULTBOOK = 1

 

1

Weniger als 5

 

 

2

5 bis 9

 

 

3

Mehr als 10

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

- 2

Entfällt (CULTBOOK ≠ 1)

 

SOCIALPAR

(fakultativ)

 

TEILNAHME AN EINER DER FOLGENDEN AKTIVITÄTEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN

Alle

 

0

Keine der nachstehend genannten Aktivitäten

 

 

1-6

Zahl der Antworten, die in der nachstehenden, 6 Aktivitäten umfassenden Liste aufgeführt sind

 

 

- 1

Keine Angabe

 

 

 

Liste der Aktivitäten (Mehrfachnennungen möglich)

 

SOCIALPAR _1

 

Aktivitäten von politischen Parteien oder Gewerkschaften

 

SOCIALPAR _2

 

Aktivitäten von Berufsverbänden

 

SOCIALPAR _3

 

Aktivitäten von Freizeitgruppen oder -einrichtungen

 

SOCIALPAR _4

 

Aktivitäten karitativer Organisationen

 

SOCIALPAR _5

 

Informelle freiwillige Aktivitäten

 

SOCIALPAR _6

 

Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen

 

 

 

Jede SOCIALPAR_x-Variable wird kodiert:

1 falls ausgewählt, 2 falls nicht ausgewählt

 


ANHANG II

Stichprobe und Genauigkeitsanforderungen

1.

Gemäß dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 wird die Stichprobengröße der Erhebung über die Erwachsenenbildung „nach Maßgabe der Genauigkeitsanforderungen festgelegt, die als effektive nationale Stichprobengröße nicht mehr als 5 000 Einzelpersonen vorsehen sollen, wobei von einer einfachen Zufallsauswahl auszugehen ist. Innerhalb dieser Beschränkungen wird spezifischen Untergruppen bei der Stichprobenauswahl besondere Beachtung geschenkt.“

2.

Die Nettostichprobe (ohne Unit-Non-Response) sollte für die in Absatz 3 aufgeführten Indikatoren Schätzungen innerhalb eines Konfidenzintervalls von 95 % liefern. Die maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls für die einzelnen Indikatoren darf die in Absatz 3 vorgeschriebene Schwelle nicht überschreiten, es sei denn, auf nationaler Ebene wird eine effektive Stichprobengröße von mehr als 5 000 Einzelpersonen benötigt.

3.

Die relevanten Indikatoren und die maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls von 95 % sind nachstehend aufgeführt:

Indikator

maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls von 95 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %)

1,4 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %) – Männer

2,0 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %) – Frauen

2,0 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %) – Personen im Alter von 25-34 Jahren

3,0 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %) – Personen im Alter von 35-54 Jahren

2,0 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %) – Personen im Alter von 55-64 Jahren

3,2 %

Beteiligung an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %) – Personen mit höherem Bildungsabschluss (ISCED 5 bis 6)

4,0 %

Beteiligung nicht erwerbstätiger Personen an nicht formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (in %)

11,5 %

Anteil der berufsbezogenen Aktivitäten an den nicht formalen Ausbildungsaktivitäten

4,0 %

Bei Ländern, in denen sich die Bevölkerung im Alter von 25-64 Jahren auf eine bis dreieinhalb Millionen beläuft, werden die in der Spalte „Maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls von 95 %“ angegebenen Schwellenwerte um 20 % erhöht.

Bei Ländern, in denen sich die Bevölkerung im Alter von 25-64 Jahren auf weniger als eine Million beläuft, werden die in der Spalte „Maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls von 95 %“ angegebenen Schwellenwerte um 40 % erhöht.

4.

Diese Anforderungen beziehen sich auf eine Stichprobe gebietsansässiger Einheiten im Alter von 25-64 Jahren. Nationale Stichproben größeren Umfangs sollten es ermöglichen, dass den in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Genauigkeitsanforderungen entsprechende Schätzungen bezüglich der gebietsansässigen Bevölkerung im Alter von 25-64 Jahren geliefert werden.


ANHANG III

Qualitätsanforderungen und Berichterstattung über die Qualität

Die Anforderungen an die Datenqualität der Erhebung über die Erwachsenenbildung beziehen sich gemäß Artikel 4 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 auf die Aspekte Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit und Kohärenz.

Die Mitgliedstaaten legen Qualitätsberichte gemäß der Festlegung in Artikel 7 dieser Verordnung vor. Die Berichte werden in einem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Standardformat für die Berichterstattung über die Qualität erstellt. Eine Kopie des nationalen Fragebogens wird dem Qualitätsbericht beigefügt.

1.   RELEVANZ

Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen

Beschreibung und Klassifizierung der Nutzer

individueller Bedarf der einzelnen Nutzergruppen

Bewertung, ob und in welchem Umfang diesem Bedarf entsprochen wurde

2.   GENAUIGKEIT

2.1.   Stichprobenfehler

Beschreibung des Stichprobenplans und der realisierten Stichprobe

Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich des Nonresponse-Modells und der verwendeten Hilfsvariablen

Variationskoeffizienten der Schätzungen entsprechend den Stichprobenschichten im Hinblick auf die in Anhang II Absatz 3 aufgeführten relevanten Indikatoren

Software zur Varianzschätzung

Insbesondere sollte eine Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen vorgelegt werden.

im Falle einer Nonresponse-Analyse eine Beschreibung der Verzerrungen in der Stichprobe und in den Ergebnissen

2.2.   Nichtstichprobenfehler

2.2.1.   Erfassungsfehler

Beschreibung des für die Stichprobenziehung verwendeten Registers und seiner Gesamtqualität

im Register enthaltene Informationen und Häufigkeit der Registeraktualisierung

Fehler aufgrund von Abweichungen zwischen der Auswahlgrundlage und der Zielpopulation sowie den Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifikationen)

zur Erlangung dieser Informationen angewandte Verfahren

Hinweise zur Bearbeitung von Fehlklassifikationen

2.2.2.   Messfehler

Bewertung der auf der Stufe der Datensammlung aufgetretenen Fehler, die zum Beispiel verursacht wurden durch:

das Fragebogendesign (Ergebnisse von Pre-Tests oder Laborverfahren; Befragungsstrategien)

die Meldeeinheit/den Auskunftgeber (Reaktionen der Auskunftgeber)

das Informationssystem des Auskunftgebers und die Verwendung von Verwaltungsunterlagen (Übereinstimmung zwischen dem Verwaltungs- und dem Erhebungskonzept, z.B. Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Einzeldaten)

die Methoden der Datensammlung

2.2.3.   Verarbeitungsfehler

Beschreibung des Verfahrens der Dateneditierung:

Verarbeitungssystem und -werkzeug

Fehler bei Codierung, Editierung, Gewichtung, Tabellierung usw.

Qualitätskontrollen auf Makro-/Mikroebene

Untergliederung der Berichtigungen und fehlerhaften Editierungen in fehlende Werten, Fehler und Anomalien

2.2.4.   Nichtstichprobenfehler

Beschreibung der im Zusammenhang mit „Nachfassaktionen“ ergriffenen Maßnahmen

Unit- und Item-Response-Quoten

Bewertung des Unit-Nonresponse und Item-Nonresponse

ausführlicher Bericht über die Imputationsverfahren, einschließlich der angewandten Methoden zur Imputation und/oder Neugewichtung

Hinweise zur Methodik und Ergebnisse der Nonresponse-Analyse oder anderer Methoden zur Bewertung der Nonresponse-Effekte

3.   AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG

Tabellarische Übersicht über die Zeitpunkte, an denen jede der folgenden Projektphasen begonnen und geendet hat, z.B. Datensammlung, Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenkontrolle und –editierung, weitere Validierung und Imputation, Nonresponse-Erhebung (je nach Bedarf), Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der einzelstaatlichen Ergebnisse

4.   ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Bedingungen für den Zugang zu den Daten

Plan für die Verbreitung der Ergebnisse

Kopie aller Methodikunterlagen zu den gelieferten Statistiken

5.   VERGLEICHBARKEIT

Soweit erforderlich und angebracht, sollten die Länder Folgendes kommentieren:

Abweichungen vom europäischen Fragebogen und von den Definitionen

die eventuelle Verknüpfung der Erhebung mit einer anderen nationalen Erhebung

den Umfang, in dem die Erhebung mittels vorhandener Registerdaten durchgeführt wurde

die Art, wie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt wurden, damit sich die Vergleichbarkeit der Daten beurteilen lässt

6.   KOHÄRENZ

Vergleich der Statistiken für den gleichen Sachverhalt oder das gleiche Merkmal aus anderen Erhebungen oder Quellen

Beschreibung der Art, wie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt wurden, damit sich die geografische Vergleichbarkeit beurteilen lässt

7.   KOSTEN UND AUFWAND

Analyse des Aufwands und Nutzens auf nationaler Ebene, bei der zum Beispiel Folgendes berücksichtigt wird:

durchschnittlicher Zeitaufwand für die Beantwortung des Fragebogens

problematische Fragen, Module der Erhebung

Probleme mit der Klassifizierung und Definition von Lernaktivitäten, Fragen der Klassifizierung

Variablen, die für die Datenerhebung zur Beteiligung Erwachsener am Lernen am nützlichsten/am wenigsten nützlich waren

geschätzter oder tatsächlicher Grad der Zufriedenheit der Datennutzer auf nationaler Ebene

Beantwortungsaufwand

zur Verringerung des Aufwands unternommene Anstrengungen


18.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/73


VERORDNUNG (EU) Nr. 824/2010 DER KOMMISSION

vom 17. September 2010

zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 2200/96, (EG) Nr. 2201/96 und (EG) Nr. 1182/2007 des Rates im Sektor Obst und Gemüse (2), insbesondere auf Artikel 138 Absatz 1,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 für die in ihrem Anhang XV Teil A aufgeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 138 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind in der Tabelle im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 18. September 2010 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. September 2010

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Jean-Luc DEMARTY

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 350 vom 31.12.2007, S. 1.


ANHANG

Pauschale Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

(EUR/100 kg)

KN-Code

Drittland-Code (1)

Pauschaler Einfuhrwert

0702 00 00

MA

95,6

MK

62,0

XS

59,4

ZZ

72,3

0707 00 05

MK

57,0

TR

145,1

ZZ

101,1

0709 90 70

TR

122,4

ZZ

122,4

0805 50 10

AR

143,0

CL

112,7

IL

126,1

TR

140,8

UY

139,3

ZA

106,4

ZZ

128,1

0806 10 10

EG

75,0

TR

111,4

US

185,0

ZZ

123,8

0808 10 80

AR

63,5

BR

74,7

CL

124,7

CN

55,0

NZ

104,9

ZA

84,8

ZZ

84,6

0808 20 50

AR

157,0

CN

86,4

ZA

91,6

ZZ

111,7

0809 30

TR

143,7

ZZ

143,7

0809 40 05

BA

56,9

IL

178,5

ZZ

117,7


(1)  Nomenklatur der Länder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19). Der Code „ZZ“ steht für „Andere Ursprünge“.


Berichtigungen

18.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/75


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 335/2010 der Kommission vom 22. April 2010 zur Zulassung von Zinkchelat des Hydroxyanalogs von Methionin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

( Amtsblatt der Europäischen Union L 102 vom 23. April 2010 )

Seite 24, Anhang, vierte Spalte:

anstatt:

„Erdöl: ≤ 1 %“

muss es heißen:

„Mineralöl: ≤ 1 %“.