ISSN 1725-2539 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
52. Jahrgang |
Inhalt |
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I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden |
Seite |
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VERORDNUNGEN |
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II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden |
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ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE |
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Rat |
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2009/62/EG |
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Kommission |
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2009/63/EG |
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Entscheidung der Kommission vom 20. November 2008 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Mitgliedstaaten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6917) ( 1 ) |
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2009/64/EG |
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2009/65/EG |
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Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 2009 über die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 204) ( 1 ) |
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III In Anwendung des EU-Vertrags erlassene Rechtsakte |
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IN ANWENDUNG VON TITEL V DES EU-VERTRAGS ERLASSENE RECHTSAKTE |
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Berichtigungen |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden
VERORDNUNGEN
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/1 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 75/2009 DER KOMMISSION
vom 26. Januar 2009
zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 2200/96, (EG) Nr. 2201/96 und (EG) Nr. 1182/2007 des Rates im Sektor Obst und Gemüse (2), insbesondere auf Artikel 138 Absatz 1,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 für die in ihrem Anhang XV Teil A aufgeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Artikel 138 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind in der Tabelle im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 27. Januar 2009 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Januar 2009
Für die Kommission
Jean-Luc DEMARTY
Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(1) ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
(2) ABl. L 350 vom 31.12.2007, S. 1.
ANHANG
Pauschale Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
(EUR/100 kg) |
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KN-Code |
Drittland-Code (1) |
Pauschaler Einfuhrwert |
0702 00 00 |
IL |
138,6 |
JO |
78,3 |
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MA |
48,4 |
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TN |
134,4 |
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TR |
93,7 |
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ZZ |
98,7 |
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0707 00 05 |
JO |
155,5 |
MA |
116,0 |
|
TR |
150,2 |
|
ZZ |
140,6 |
|
0709 90 70 |
MA |
175,5 |
TR |
120,8 |
|
ZZ |
148,2 |
|
0709 90 80 |
EG |
88,5 |
ZZ |
88,5 |
|
0805 10 20 |
EG |
49,4 |
IL |
56,4 |
|
MA |
64,4 |
|
TN |
44,2 |
|
TR |
63,3 |
|
ZZ |
55,5 |
|
0805 20 10 |
MA |
95,9 |
TR |
54,0 |
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ZZ |
75,0 |
|
0805 20 30, 0805 20 50, 0805 20 70, 0805 20 90 |
CN |
63,6 |
EG |
88,5 |
|
IL |
75,7 |
|
JM |
52,8 |
|
PK |
76,2 |
|
TR |
59,5 |
|
ZZ |
69,4 |
|
0805 50 10 |
EG |
48,1 |
MA |
67,1 |
|
TR |
61,7 |
|
ZZ |
59,0 |
|
0808 10 80 |
CA |
84,4 |
CN |
71,6 |
|
MK |
32,6 |
|
US |
104,7 |
|
ZZ |
73,3 |
|
0808 20 50 |
CN |
35,7 |
TR |
99,0 |
|
US |
110,5 |
|
ZZ |
81,7 |
(1) Nomenklatur der Länder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19). Der Code „ZZ“ steht für „Andere Ursprünge“.
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/3 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 76/2009 DER KOMMISSION
vom 26. Januar 2009
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 504/2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung über die Erhebung eines zusätzlichen Einfuhrzolls auf Milch und Milcherzeugnisse
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 143 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 504/2007 der Kommission (2) kann auf Antrag des Importeurs bei der Festsetzung des Zusatzzolls der cif-Einfuhrpreis der betreffenden Sendung zugrunde gelegt werden, wenn dieser über dem geltenden repräsentativen Preis gemäß Artikel 2 Absatz 2 derselben Verordnung liegt. Liegt kein solcher Antrag vor, so wird der Zusatzzoll gemäß Absatz 3 desselben Artikels auf der Grundlage des in Artikel 2 Absatz 2 derselben Verordnung genannten repräsentativen Preises festgesetzt. |
(2) |
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-317/99 Kloosterboer Rotterdam BV gegen Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij (3) erklärt, dass Artikel 3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin, zur Festsetzung dieser zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 163/67/EWG (4) ungültig ist, soweit er bestimmt, dass der dort vorgesehene Zusatzzoll grundsätzlich auf der Grundlage des in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 vorgesehenen repräsentativen Preises und nur auf Antrag des Importeurs auf der Grundlage des cif-Einfuhrpreises der betreffenden Sendung festgesetzt wird. Diese Absätze sind identisch mit Artikel 4 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 504/2007. Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (5) entspricht Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch (6). Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 504/2007 ist daher entsprechend zu ändern. |
(3) |
Um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen, ist die Verordnung (EG) Nr. 504/2007 entsprechend zu ändern. |
(4) |
Am 1. Januar 2008 sind einige KN-Codes von Kapitel 4 mit der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (7) geändert worden. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 504/2007 ist entsprechend zu ändern. |
(5) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 504/2007 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die gemäß Artikel 4 zu erhebenden Zusatzzölle werden von der Kommission zur selben Zeit festgesetzt wie die repräsentativen Preise.“ |
2. |
Der einleitende Satz von Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Beträgt die Differenz zwischen dem Auslösungspreis gemäß Artikel 1 Absatz 2 und dem cif-Einfuhrpreis der betreffenden Sendung“. |
3. |
Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 (1) Bei der Festsetzung des Zusatzzolls wird der cif-Einfuhrpreis der betreffenden Sendung gemäß Artikel 3 zugrunde gelegt. (2) Liegt der cif-Einfuhrpreis je 100 kg einer Sendung über dem geltenden repräsentativen Preis gemäß Artikel 2 Absatz 2, so muss der Antragsteller den zuständigen Behörden des Einfuhrmitgliedstaats mindestens folgende Nachweise vorlegen:
(3) In dem in Absatz 2 genannten Fall muss der Importeur die Sicherheit gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (8) stellen, die der Höhe der Zusatzzölle entspricht, die er hätte zahlen müssen, wenn sie auf der Grundlage des repräsentativen Preises des betreffenden Erzeugnisses berechnet worden wären. (4) Der Importeur verfügt über eine Frist von einem Monat ab Verkauf der Ware, jedoch höchstens sechs Monaten ab Annahme der Anmeldung zum freien Verkehr, um nachzuweisen, dass die Sendung zu Bedingungen abgesetzt wurde, die der Realität des Preises nach Absatz 2 entsprechen. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb dieser Frist, so verfällt die Sicherheit. Jedoch kann die zuständige Behörde die Frist von sechs Monaten auf begründeten Antrag des Importeurs um höchstens drei Monate verlängern. Die gestellte Sicherheit wird freigegeben, soweit den Zollbehörden die genannten Absatzbedingungen nachgewiesen wurden. Andernfalls wird die Sicherheit als Zusatzzoll einbehalten. (5) Stellen die zuständigen Behörden bei einer Nachprüfung fest, dass die Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht erfüllt wurden, so ziehen sie den fälligen Zollbetrag gemäß Artikel 220 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ein. Der wiedereinzuziehende bzw. der restliche wiedereinzuziehende Zollbetrag beinhaltet Zinsen für die Zeit von der Abfertigung der Waren zum freien Verkehr bis zum Zeitpunkt der Wiedereinziehung. Dabei wird der bei Wiedereinziehungen nach einzelstaatlichem Recht geltende Zinssatz zugrunde gelegt. |
4. |
Anhang I wird wie folgt geändert:
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Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Januar 2009
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
(2) ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 7.
(3) Sammlung der Rechtsprechung 2001 S. I-09863.
(4) ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 47.
(5) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48.
(6) ABl. L 282 vom 1.11.1975, S. 77.
(7) ABl. L 286 vom 31.10.2007, S. 1.
(8) ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1.“
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/5 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 77/2009 DER KOMMISSION
vom 26. Januar 2009
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält eine Liste der Personen, deren wirtschaftliche Ressourcen gemäß der Verordnung eingefroren werden. |
(2) |
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/68/GASP vom 26. Januar 2009 (2) wird der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP (3) geändert. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 ist daher entsprechend zu ändern. |
(3) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Januar 2009
Für die Kommission
Eneko LANDÁBURU
Generaldirektor für Außenbeziehungen
(1) ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1.
(2) Siehe Seite 43 dieses Amtsblatts.
(3) ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66.
ANHANG
„ANHANG III
Liste der in Artikel 6 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
I. Natürliche Personen
Name |
Funktion/Grund für die Aufnahme in die Liste; der Identifizierung dienende Angaben |
Datum des Eintrags gemäß Artikel 7 Absatz 2 |
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Präsident, geboren am 21.2.1924, Pass Nr. AD001095. Regierungschef und als solcher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Generalleutnant (Luftwaffe) Abu Basutu, Süd-Matebeleland. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Ehemaliger Präsident der Oryx-Grupe und der Oryx Natural Resources (siehe Teil II, Eintrag 22 ), geb. am 3.1.1968. Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Maßnahmen, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
27.1.2009 |
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Journalist der staatlichen Rundfunkanstalt, geb. am 19.3.1953, Pass Nr. BN311374. Mitanstifter der Terrorkampagne der Regierung vor und während der Wahlen von 2008 an. |
27.1.2009 |
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Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. am 6.11.1960, Passnr: AD002214 Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2004 |
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Vorsitzender des Börsenausschusses, verheiratet mit Happyton Bonyongwe. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch die Besetzung eines wichtigen Postens und durch die enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Geschäftsmann, geb. am 11.8.1940, Passnrn: Niederlande (1285143, abgelaufen), Simbabwe (Z01024064, Z153612), Surinam (367537C). Enge Beziehungen zur Regierung Simbabwes. Leistete u.a.über seine Unternehmen finanzielle und sonstige Unterstützung für das Regime(siehe auch Einträge 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 14, 20, 24, 25, 28, 29, 31 und 32 in Teil II). |
27.1.2009 |
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Staatsministerin im Amt des Präsidenten, (ehemalige Ministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten und Staatsministerin für das Landreformprogramm im Amt des Präsidenten), geb. 25.2. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher. Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für die Rechtfertigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. |
2.8.2005 |
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verheiratet mit Paradzai Zimondi. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 7.4.1957. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2004 |
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Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. am 4.4.1963, Pass Nr. AD002226. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Verheiratet mit George Charamba; geb. am 20.06.1964. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Ehemalige Stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen, geb. am 10.6.1962. Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
14.9.2002 |
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Gouverneur der Provinz West-Mashonaland,ehemaliger Bürgermeister von Chinhoyi, geb. am 6.6.1946. Enge Beziehungen zur Regierung. |
10.12.2008 |
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Gouverneur der Provinz Manicaland. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. |
16.6.2005 |
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Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 25.11.1939. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Polizeikommissar, geb. am 10.3.1953. Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit. |
21.2.2002 |
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Verheiratet mit Augustine Chihuri, geb. am 14.4.1974. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF). Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
16.6.2005 |
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Präsident der Ärztekammer Simbabwes, Dr.; geb. am 29.6.1967. Beteiligt an Maßnahmen, die die Demokratie die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
24.7.2008 |
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Staatsminister für öffentliche und interaktive Angelegenheiten (ehemaliger Minister für Post und Telekommunikation), geb. am 28.8.1943. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Vorsitzende der National Farmers’ Union von Simbabwe, verheiratet mit Patrick Chinamasa; geb. am 1950. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied und beteiligt an Maßnahmen, die die Rechtsstaatlichkeit untergraben. |
16.6.2005 |
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Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. am 25.1.1947. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 14.3.1955. Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
25.7.2002 |
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Vorsitzender des simbabwischen Cricketverbands, geb. am 2.3.1954. Enge Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Maßnahmen, die die Rechtsstaatlichkeit untergraben. |
24.7.2008 |
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Stellvertretender Vorsitzender der simbabwischen Veteranen des Nationalen Befreiungskriegs, Milizführer der ZANU-PF. Beteiligung an Maßnahmen, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben, einschließlich der direkten Mitwirkung an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen. |
24.7.2008 |
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Ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. am 10.10.1946. Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
21.2.2004 |
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Oberst, Süd-Bindura. Direkte Beteiligung an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen. |
24.7.2008 |
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Leiter der Finanzfahndungsstelle der Zentralbank, geb. am 14.5.1962. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
24.7.2008 |
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Richter am Obersten Gerichtshof. Lehnte Ermittlungen in Fällen von Entführung und Folter durch Sicherheitskräfte ab. |
27.1.2009 |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF (ehemaliger Minister für Information, ehemaliger Minister für Post und Telekommunikation und ehemaliger Minister für Tourismus); geb. am 27.3.1928. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
16.6.2005 |
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Befehlshaber der Verteidigungskräfte Simbabwes, General (ehemaliger Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956 Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2002 |
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Geschäftsfrau, geb. am 19.5.1955, verheiratet mit General Chiwenga, Stabschef der Streitkräfte. Für Handlungen mitverantwortlich, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
24.7.2008 |
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Vorsitzender der simbabwischen Wahlkommission (Richter am Obersten Gerichtshof und Vorsitzender der umstrittenen Wahlkreisgrenzenkommission), geb. am 4.6.1953. Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
16.6.2005 |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo (ehemaliger Erster Sekretär im Amt des Präsidenten, zuständig für Sonderaufgaben), geb. am 19.3.1949. Ehemaliges Regierungsmitglied und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. |
21.2.2002 |
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Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. am 1.8.Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. am 1.8.1952. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Ehemaliges hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1939. Ist als ehemaliges Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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Stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Leiter der simbabwischen Rundfunkbehörde und Herausgeber der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“. Enge Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Maßnahmen, die die Meinungs- und Pressefreiheit untergraben. |
27.1.2009 |
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Gouverneur der Provinz Zentral-Mashonaland. Enge Beziehungen zur Regierung. |
10.12.2008 |
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Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. am 03.11.1957 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
18.4.2007 |
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Geschäftsführer der Zimbabwe Defence Industries und Kandidat der Zanu-PF bei den Parlamentswahlen, Oberst a.D., geb. am 3.7.1941. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
24.7.2008 |
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Leiter der Wahlaufsichtskommission Mitverantwortlich für Wahlbetrug bei den Wahlen im Jahr 2005. |
27.1.2009 |
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Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. am 22.6.1935 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
18.4.2007 |
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Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. am 1.8.1946. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Gouverneur der Zentralbank Simbabwes; geb. am 29.11.1959. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
24.7.2008 |
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Verheiratet mit Gideon Gono, geb. am 6.5.1962 Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch die enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Ehemaliger Staatsanwalt (ehemaliger Leiter der Wahlaufsichtskommission). Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2004 |
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Ehemaliger Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Minister für wirtschaftliche Entwicklung), geb. am 8.3.1940. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Oberst, Mhondoro Mubaira. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Oberst, Chinhoyi. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU-PF, geb. 1935 Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
25.7.2002 |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. am 7.11.1935. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
21.2.2004 |
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Journalist der regierungsnahen Staatszeitung „Tue Herald“, geb. am 24.7.1973; Pass Nr. BN160327. Mitanstifter der Terrorkampagne vor und während der Wahlen. |
24.7.2008 |
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Stellvertretender Polizeichef, Einsatzleiter für Süd-Harare. Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
24.7.2008 |
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Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Mudzi North Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 17.2.1938 Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
21.2.2004 |
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Generalleutnant (Luftwaffe) Provinz Harare Stadt. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Gouverneur der Provinz Harare und Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 25.5.1947 Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
25.7.2002 |
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Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU-PF, geb. am 23.10.1970 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. am 4.3.1963. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
16.6.2005 |
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Berater der ZANU-PF in Nord-Hurungwe und Kriegsveteran. Direkt an der von der Regierung organisierten Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
27.1.2009 |
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Stellvertretender Vorsitzender der Wahlkommission von Simbabwe und Vorsitzender des ihr unterstellten Medienkontrollausschusses. Mitverantwortlich für Wahlbetrug bei den Wahlen im Jahr 2008. |
24.7.2008 |
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Hauptberater des Gouverneurs der Zentralbank von Simbabwe, geb. am 29.7.1972. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
24.7.2008 |
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Brigadegeneral, Nord-Matbeleland. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Selbsternannter anglikanischer Bischof. Vehementer Befürworter des Regimes. Seine Anhänger wurden von Polizei bei Gewaltakten unterstützt. |
27.1.2009 |
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Ehemaliger Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung, geb. am 4.4.1949 (Anm.: derzeit in Untersuchungshaft) Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
25.7.2002 |
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Stellvertretender Polizeichef. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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Major, Ost-Zaka. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Stellvertretender Minister für Umwelt und Tourismus (ehemaliger stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation) Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2004 |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1933. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
25.7.2002 |
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Stellvertretender Polizeichef Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
3.7.2007 |
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Gouverneur der Provinz Midlands. Ehemaliger stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 13.6.1952 Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
14.9.2002 |
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Staatsminister für Agrartechnik und Mechanisierung (ehemaliger Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. am 21.11.1954. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Ehemalige Direktorin von Inter-Press Service; verheiratet mit Joseph Made. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch die enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied und Beteiligung an Maßnahmen, die die Meinungs- und Pressefreiheit untergraben. |
27.1.2009 |
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Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU-PF, geb. am 11.7.1943 Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
25.7.2002 |
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Ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung, geb. am 4.4.1941. Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
25.7.2002 |
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Vorsitzender des Medien-Informationsausschusses. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Meinungs- und Medienfreiheit |
21.2.2004 |
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Journalist für die Rundfunkgesellschaft Zimbabwes, geb. am 22.10.1963. Mitanstifter der von der Regierung organisierten Terrorkampagne vor und während der Wahlen 2008. |
27.1.2009 |
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Ehemaliger Bürgermeister von Harare Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
2.8.2005 |
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Stellvertretender Sekretär für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.4.1944. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
25.7.2002 |
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Gouverneur der Provinz Masvingo (ehemaliger Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur). Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
18.4.2007 |
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|
Staatsminister für Einheimischen-Förderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 10.8.1961. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Ehemaliger stellvertretender Minister für Industrie und Internationalen Handel, geb. am 10.8.1934. Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
14.9.2002 |
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Stellvertretender Außenminister (ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
14.9.2002 |
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Gouverneur der Provinz Zentral-Mashonaland. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
21.2.2004 |
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Oberst, Zentral-Chiredzi Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Gouverneurin der Provinz Matabeleland-Süd, Sekretärin für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.10.1936. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
25.7.2002 |
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Generaldirektor der Interafrikanischen Nachrichtenagentur Simbabwes. Enge Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Maßnahmen, die die Meinungs- und Pressefreiheit untergraben. |
27.1.2009 |
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Gouverneur der Provinz Bulawayo. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. |
21.2.2004 |
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Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord und Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU-PF. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. |
25.7.2002 |
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Stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Stellvertretender Minister des Inneren (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 21.04.1951 in Mhute Kraal — Zvishavane. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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|
Ständiger Staatssekretär, Ministerium des Inneren. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
2.8.2005 |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
6.3.2007 |
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Ständiger Staatssekretär, Ministerium für Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
2.8.2005 |
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Major der Nationalarmee Simbabwes. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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Oberst, Rushinga. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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|
Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. am 4.7.1952. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
14.9.2002 |
||
|
Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen (ehemaliger Parlamentssprecher), geb. am 15.9.1946. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
||
|
Innenminister (ehemaliger stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen) geb. am 15.11.1949. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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|
Leiter der Abteilung für strategische Planung und Sonderprojekte der Zentralbank von Simbabwe, geb. am 8.7.1965. Pass Nr. BN177069. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
27.1.2009 |
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Kriegsveteran und Milizführer der ZANU-PF. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen in der Provinz West-Mashonaland (Chetugu) beteiligt. |
24.7.2008 |
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Ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. am 12.1.1957 Ehemaliges Regierungsmitglied, für Handlungen mitverantwortlich, die die Grundfreiheiten massiv beschnitten haben. |
21.2.2002 |
||
|
Ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (sowie ehemaliger Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. am 7.5.1950 Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
25.7.2002 |
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|
Brigadegeneral der Nationalen Armee Simbabwes. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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Botschafter in Südafrika und Stellvertretender Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1945. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik weiterhin eng verbunden |
25.7.2002 |
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Oberstleutnant, Ost-Mwenezi. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Minister für Industrie und internationalen Handel (ehemaliger Gouverneur der Provinz Nord-Matabeleland) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU-PF), geb. am 12.10.1951. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Vizepräsident, geboren am 06.12.1923. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Ehemaliger Gouverneur der Provinz Midlands, geb. am 7.7.1931. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. |
21.2.2004 |
||
|
Generaldirektor der staatlichen Rundfunkgesellschaft Simbabwes. Enge Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Maßnahmen, die die Meinungs- und Pressefreiheit untergraben. |
27.1.2009 |
||
|
Generalmajor (Luftwaffe), Midlands. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
||
|
Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. am 18.8.1946. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU-PF (ehemalige Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung), geb. am 14.12.1958 Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Oberstleutnant, West-Mwenezi. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
||
|
Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. am 22.12.1942. Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
21.2.2004 |
||
|
Minister für höhere Bildung und Hochschulen (ehemaliger Außenminister), geb. am 17.12.1941. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
||
|
Assistant Inspector der Nationalen Armee Simbabwes. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
||
|
Sergeant. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
||
|
Geb. am 23.7.1965, Pass Nr. AD001159. Ehefrau des Regierungschefs und als solche für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Direktor von Zimbabwe Defence Industries, geb. am (a) 28.8.1962; (b) 28.2.1957. Geschäftsmann mit engen Beziehungen zur Regierung und Neffe von Robert Mugabe. |
27.1.2009 |
||
|
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.10.1934. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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|
Ehemaliger stellvertretender Polizeichef. Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
3.7.2007 |
||
|
Stellvertretender Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder, geb. 1965. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
||
|
Vizepräsidentin (ehemalige Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.04.1955. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 1.5.1949. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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|
Produzent der staatlichen Rundfunkanstalt. Mitanstifter der von der Regierung organisierten Terrorkampagne vor und während der Wahlen 2008. |
27.1.2009 |
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|
Superintendent. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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|
Ehemaliger Finanzminister (ehemaliger Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment)) geb. am 23.10.1942. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Außenminister, geb. am 20.07.1945, Pass Nr. AD001086. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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|
Ehemaliger Finanzminister, geb. am 31.7.1941 Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung. |
25.7.2002 |
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|
Stellvertretender Polizeichef Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit. |
2.8.2005 |
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|
Gouverneur der Provinz von Manicaland. Ehemaliger Minister für Verkehr und Kommunikation (ehemaliger stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. am 6.2.1954. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
|
Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU-PF, geb. am 27.7.1935 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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|
Oberst der der simbabwischen Streitkräfte, verheiratet mit Didymus Mutasa. Beteiligt an der rechtswidrigen Besetzung von landwirtschaftlichen Betrieben, der Eigentümer mit dem Tod bedroht wurden. |
27.1.2009 |
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Präsident der staatlichen Rundfunk-Holdinggesellschaften und Hauptgeschäftsführer der Staatszeitungen, geb. am 6.4.1954, Pass Nr. BN498951. Enge Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Maßnahmen, die die Meinungs- und Pressefreiheit untergraben. |
27.1.2009 |
||
|
Ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
||
|
Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigade-Kommandeur a. D. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2004 |
||
|
Stellvertretende Ministerin für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) (ehemalige Sprecherin des Senats) Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
18.4.2007 |
||
|
Ehemaliger stellvertretender Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 27.05.1948. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
14.9.2002 |
||
|
Oberst, Headlands. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
||
|
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.10.1922. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
||
|
Brigadegeneral (ehemaliger Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes), geb. am 24.06.1957 Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
21.2.2002 |
||
|
Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. am 16.03.1964 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
18.4.2007 |
||
|
Oberst (MID), Zentral-Buhera. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
||
|
Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 13.10.1954 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
||
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Stellvertretender Präsident des Senats und Sekretär für Produktion und Arbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 22.10.1930. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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Stellvertreter für Kommissariat im Politbüro der ZANU-PF, geb. am 26.6.1942 Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
16.6.2005 |
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Ehemaliger Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit (ehemaliger Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. am 20.9.1949. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Minister für Wirtschaftsentwicklung (ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. am 04.08.1955 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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|
Minister für Umwelt und Tourismus, geb. am 17.4.1959 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Präsident der Staatszeitungen, die staatliche Propaganda drucken, und der First Banking Corporation. |
27.1.2009 |
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Ehemaliger Parlamentssprecher (ehemaliger Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), nationaler Vorsitzender der ZANU-PF, geb. am 22.8.1934. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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|
Ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (ehemaliger Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. am 23.7.1955. Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2004 |
||
|
Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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|
Stellvertretender Sekretär für Wissenschaft und Technologie im Politbüro der ZANU-PF. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
16.6.2005 |
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Superintendent im Ruhestand. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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|
Brigadegeneral, Ost-Mashonaland. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 20.9.1949. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Verheiratet mit David Parirenyatwa. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch die enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (ehemaliger stellvertretender Minister), geb. am 2.8.1950. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Ehemaliger Generalstaatsanwalt ad interim, Justice Hon. Für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
24.7.2008 |
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Stellvertreter Staatssekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU-PF, geb. am 28.10.1928 Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
16.6.2005 |
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Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU-PF. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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Kriminalhauptkommissar. Angehöriger der Sicherheitskräfte und für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
24.7.2008 |
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Geschäftsmann, geb. am 23.9.1959; PO Box CH52, Chisipite, Harare, Pass Nr.: BN491589 Geschäftsmann mit engen Beziehungen zur Regierung, insbesondere durch die Unterstützung von hochrangigen Angehörigen des Regimes während des militärischen Eingreifens Simbabwes in der DR Kongo (siehe auch Teil II Eintrag 26). |
27.1.2009 |
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Generalmajor, Provinz Masvingo. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Oberst, Chikomba. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Brigadegeneral, am 12. August 2008 zum Generalmajor befördert (a.D.). Ehemaliger amtierender Ständiger Unterstaatssekretär des Verteidigungsministeriums, geb. am 14.3.1954. Direkt an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
10.12.2008 |
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Stellvertretender Minister für Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz West-Mashonaland. Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. |
21.2.2004 |
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Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU-PF. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
16.6.2005 |
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Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU-PF, geb. am 21.3.1968. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
16.6.2005 |
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Verteidigungsminister, geb. am 30.3.1944. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2002 |
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Verheiratet mit Sydney Sekeremayi, geb. 1944. Unterstützerin und Nutznießerin des Regimes durch die enge Verbindung mit einem wichtigen Regierungsmitglied. |
27.1.2009 |
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Wahlleiter. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
16.6.2005 |
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Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (ehemaliger Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. am 6.6.1945 Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2004 |
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Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU-PF, geb. am 29.9.1928. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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Marschall der Luftwaffe, geb. am 1.11.1955. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2002 |
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Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 3.1.1949. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25.7.2002 |
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Brigadegeneral, Zentral-Mashonaland. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Oberst, Provinz Bulawayo. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Ehemaliger Vorsitzender des nationalen Verbands der Kriegsveteranen, geb. am 31.12.1970. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2004 |
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Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete), geb. am 3.5.1949. Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
21.2.2004 |
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Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. am 25.8.1956. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2004 |
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Brigadegeneral, Provinz West-Mash. Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU-PF. Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden. |
25.7.2002 |
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Berater für Gesundheitsfragen im Amt des Präsidenten, geb. am 15.10.1936. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
25.7.2002 |
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Brigadegeneral, Manicaland und Süd-Mutare Direkt an der Terrorkampagne vor und während der Wahlen beteiligt. |
24.7.2008 |
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Generalstaatsanwalt An Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
27.1.2009 |
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Stellvertretender Polizeichef. Angehöriger der Sicherheitskräfte und an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
24.7.2008 |
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Staatsminister für staatliche Unternehmen (ehemaliger Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung). Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Vorsitzender des Präsidialausschusses für die Grundeigentumsüberprüfung (ehemaliger Kabinettschef), geb. am 30.10.1938. Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2002 |
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Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare. Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit. |
2.8.2005 |
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Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie (Anm.: Neffe Mugabes). Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
16.6.2005 |
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Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. am 4.3.1947. Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen. |
21.2.2002 |
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Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“. Mitanstifter der Terrorkampagne vor und während der Wahlen. |
24.7.2008 |
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Mitglied des Politbüros der ZANU (PF), Ausschuss für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 27.9.1943. Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen des Politbüros. |
21.2.2002 |
II. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Name |
Der Identifizierung dienende Angaben; Grund für die Aufnahme in die Liste |
Datum des Eintrags gemäß Artikel 7 Absatz 2 |
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Park Road, Camberley, Surrey GU15 2SP, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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Isle of Man Company Registration M78647 - 1st Floor, Falcon Cliff, Palace Road, Douglas IM2 4LB, Isle of Man. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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|
Isle of Man Company Registration FC0021189 - Falcon Cliff, Palace Road, Douglas IM99 1ZW, Isle of Man; Hurst, Reading Berkshire RG10 0SQ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
Isle of Man Company Registration Q1962 - Cumbrae House, Market Street, Douglas IM1 2PQ, Isle of Man; 9 Columbus Centre, Pelican Drive, Road Town, Tortola, British Virgin Islands. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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|
UK Company Registration 2969104 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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Thetford Farm, PO Box HP86, Mount Pleasant, Harare, Zimbabwe; Sandford Lane, Hurst, Reading, Berks RG10 0SQ, UK; London Road, Sunningdale, Ascot, Berks, SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
25 Broad Street, St. Helier JE2 3RR, Jersey. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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UK Company Registration 2799499 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
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UK Company Registration 2824946 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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7 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe. Eigentümer: Didymus Mutasa, auch Grace Mugabe ist involviert. |
24.7.2008 |
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Block D, Emerald Hill Office, Emerald Park, Harare, Zimbabwe. 2nd Floor, Travel Plaza, 29 Mazoe Street, Box CY22344, Causeway, Harare, Zimbabwe. Eigentümer: Saviour Kasukuwere. |
27.1.2009 |
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|
London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK; Titlarks Hill Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire, SL5 0JB, UK Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
6 Hillside Shopping Centre, Harare, Zimbabwe; 31 Kensington Highlands, Harare, Zimbabwe; 12 Meredith Drive, Eastlea, Harare, Zimbabwe. Vorstandsvorsitzender: David Chapfika. |
27.1.2009 |
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Thetford Farm, PO Box HP86, Mount Pleasant, Harare, Zimbabwe; Sandford Lane, Hurst, Reading, Berks RG10 0SQ, UK; London Road, Sunningdale, Ascot, Berks, SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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|
4 Wayhill Lane, Umwisdale, Harare, Zimbabwe; PO Box CH273, Chisipite, Harare, Zimbabwe. Größter Anteilseigner: Webster Shamu. |
27.1.2009 |
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93 Park Lane, PO Box CY1431, Harare, Zimbabwe. Unter alleiniger Kontrolle der Regierung Simbabwes. |
27.1.2009 |
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. Tochtergesellschaft der ZB Financial Holdings Ltd. |
27.1.2009 |
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14 Austin Road, Coventry Road, Workington, PO Box 5988, Harare, Zimbabwe. Verlag der Zanu-PF. |
24.7.2008 |
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First Floor, Victory House, 88 Robert Mugabe Road, Harare, Zimbabwe; PO Box 1275, Harare, Zimbabwe. Investmentgesellschaft der ZANU-PF. |
27.1.2009 |
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UK Company Registration 2927685 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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|
Sam Nujoma Street, Livingston Avenue, Harare, Zimbabwe. Unter der Kontrolle von Sikhanyiso Ndlovu. |
27.1.2009 |
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Alexander Forbes Building, Windhoek, Namibia; Parc Nicol Offices, 6, 301 William Nicol Drive, Bryanston, Gauteng 2021, South Africa; S Drive, Georgetown, Grand Cayman, Cayman Islands; 3 Victor Darcy Close, Borrowdale, Harare, Zimbabwe; Bank of Nova Scotia Building, 4th Floor, Georgetown, Grand Cayman, Cayman Islands. Ermöglicht Angehörigen der ZANU-PF, persönlichen Nutzen aus dem Betrieb von Diamantenminen in der Demokratischen Republik Kongo zu ziehen. |
27.1.2009 |
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Lonhoro House, Union Avenue, Harare, Zimbabwe. Unter der Kontrolle der Nationalarmee Simbabwes. |
27.1.2009 |
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London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
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Zimbabwe. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
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C/o: Mossack Fonseca & Co. BVI Ltd, Akara Building, 24 DeCastro St, Road Town, Tortola, British Virgin Islands; P.O. Box 3136, Road Town, Tortola, British Virgin Islands. Eigentümer: Billy Rautenbach. |
27.1.2009 |
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. 100%ige Tochtergesellschaft der ZB Financial Holdings Ltd. |
27.1.2009 |
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124 Josiah Chinamano Avenue, PO Box CY3371, Causeway, Harare, Zimbabwe; London Road, Sunningdale, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
124 Josiah Chinamano Avenue, PO Box CY3371, Causeway, Harare, Zimbabwe; London Road, Sunningdale, Berkshire SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
730 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe; PO Box 3928, Harare, Zimbabwe. Unter der Kontrolle der Zanu-PF, zur Unternehmensleitung gehört Vitalis Zvinavashe. |
27.1.2009 |
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Isle of Man Company Registration 3547414 - Falcon Cliff, Palace Road, Douglas IM99 1ZW, Isle of Man; King Street, Newton Abbot, Devon TQ12 2LG, UK; Mapstone Hill, Lustleigh, Newton Abbot, Devon TQ13 9SE, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
Thetford Farm, PO Box HP86, Mount Pleasant, Harare, Zimbabwe; Hurst Grove, Hurst, Reading, Berks RG10 0SQ, UK; London Road, Sunningdale, Ascot, Berks, SL5 0DJ, UK. Eigentümer: John Arnold Bredenkamp. |
27.1.2009 |
||
|
Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. Zu rund 75% im Besitz der Regierung Simbabwes. |
27.1.2009 |
||
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. 100%ige Tochtergesellschaft der ZB Financial Holdings Ltd. |
27.1.2009 |
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PO Box 1275, Harare, Zimbabwe. Finanz-Holdinggesellschaft der Zanu-PF. |
24.7.2008 |
||
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10th floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Zimbabwe. Unter alleiniger Kontrolle der Regierung Simbabwes. Zur Unternehmensleitung gehören Leo Mugabe und Solomon Mujuru. |
24.7.2008 |
||
|
2 Redcliff, Zimbabwe. Zu rund 88% im Besitz der Regierung Simbabwes. |
27.1.2009 |
||
|
90 Mutare Road, PO Box 2628, Harare, Zimbabwe. Unter alleiniger Kontrolle der Regierung Simbabwes. |
27.1.2009 |
||
|
9th Floor, Zimre Centre, 25 Kwama Nkrumah Avenue, Harare, Zimbabwe. Zu rund 69% im Besitz der Regierung Simbabwes. |
27.1.2009 |
||
|
9th Floor, Zimre Centre, 25 Kwama Nkrumah Avenue, Harare, Zimbabwe. 100%ige Tochtergesellschaft der Zimre Holdings Ltd. |
27.1.2009“ |
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden
ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE
Rat
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/25 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 26. Januar 2009
zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2008/583/EG
(2009/62/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. Juli 2008 hat der Rat den Beschluss 2008/583/EG zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (2) angenommen, mit dem eine aktualisierte Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die genannte Verordnung Anwendung findet, festgelegt wurde. |
(2) |
Der Rat hat — soweit dies praktisch möglich war — allen einzelnen betroffenen Personen, Vereinigungen und Körperschaften eine Begründung zukommen lassen, in der er jeweils darlegt, warum sie in dem Beschluss 2008/583/EG aufgeführt sind. Einer Person wurde im Oktober 2008 eine geänderte Begründung übermittelt. |
(3) |
In einer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen Mitteilung (3) hat der Rat den in dem Beschluss 2008/583/EG aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften mitgeteilt, dass er beschlossen hat, sie weiterhin in der Liste aufzuführen. Der Rat hat die betroffenen Personen, Vereinigungen und Körperschaften zudem darauf hingewiesen, dass sie beantragen können, dass ihnen die Begründung des Rates für ihren Verbleib auf der Liste übermittelt wird, sofern dies noch nicht geschehen war. |
(4) |
Der Rat hat eine nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 durchzuführende vollständige Überprüfung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die genannte Verordnung Anwendung findet, vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat er den Einwänden Rechnung getragen, die die Betroffenen dem Rat übermittelt haben. |
(5) |
Gemäß dem Urteil des Gerichts erster Instanz vom 4. Dezember 2008 in der Rechtssache T-284/08 ist eine Vereinigung nicht in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgenommen worden, auf die die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Anwendung findet. |
(6) |
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die sonstigen im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2008/586/GASP vom 15. Juli 2008 zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (4) aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften an terroristischen Handlungen im Sinne des Artikels 1 Absätze 2 und 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates (5) beteiligt gewesen sind, dass eine zuständige Behörde in Bezug auf sie einen Beschluss im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 des genannten Gemeinsamen Standpunkts gefasst hat und dass die spezifischen restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 daher weiterhin auf sie angewandt werden sollten. |
(7) |
Die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Anwendung findet, sollte entsprechend aktualisiert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vorgesehene Liste wird durch die Liste im Anhang zu dem vorliegenden Beschluss ersetzt.
Artikel 2
Der Beschluss 2008/583/EG wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 26. Januar 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VONDRA
(1) ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 70.
(2) ABl. L 188 vom 16.7.2008, S. 21.
(3) ABl. C 179 vom 16.7.2008, S. 1.
(4) ABl. L 188 vom 16.7.2008, S. 71.
(5) ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93.
ANHANG
Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften nach Artikel 1
1. PERSONEN
1. |
ABOU, Rabah Naami (alias Naami Hamza, alias Mihoubi Faycal, alias Fellah Ahmed, alias Dafri Rèmi Lahdi), geboren am 1.2.1966 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al Hijra“ |
2. |
ABOUD, Maisi (alias„der schweizerische Abderrahmane“), geboren am 17.10.1964 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
3. |
AL-MUGHASSIL, Ahmad Ibrahim (alias ABU OMRAN, alias AL-MUGHASSIL, Ahmed Ibrahim), geboren am 26.6.1967 in Qatif-Bab al Shamal (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
4. |
AL-NASSER, Abdelkarim Hussein Mohamed, geboren in Al Ihsa (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
5. |
AL-YACOUB, Ibrahim Salih Mohammed, geboren am 16.10.1966 in Tarut (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
6. |
ARIOUA, Azzedine, geboren am 20.11.1960 in Constantine (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
7. |
ARIOUA, Kamel (alias Lamine Kamel), geboren am 18.8.1969 in Constantine (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
8. |
ASLI, Mohamed (alias Dahmane Mohamed), geboren am 13.5.1975 in Ain Taya (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
9. |
ASLI, Rabah, geboren am 13.5.1975 in Ain Taya (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
10. |
ATWA, Ali (alias BOUSLIM, Ammar Mansour, alias SALIM, Hassan Rostom), Libanon, geboren 1960 in Libanon, libanesischer Staatsangehöriger |
11. |
BOUYERI, Mohammed (alias Abu ZUBAIR, alias SOBIAR, alias Abu ZOUBAIR), geboren am 8.3.1978 in Amsterdam (Niederlande) – Mitglied der „Hofstadgroep“ |
12. |
DARIB, Noureddine (alias Carreto, alias Zitoun Mourad), geboren am 1.2.1972 in Algerien – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
13. |
DJABALI, Abderrahmane (alias Touil), geboren am 1.6.1970 in Algerien – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
14. |
EL FATMI, Nouredine (alias Nouriddin EL FATMI, alias Nouriddine EL FATMI, alias Noureddine EL FATMI, alias Abu AL KA'E KA'E, alias Abu QAE QAE, alias FOUAD, alias FZAD, alias Nabil EL FATMI, alias Ben MOHAMMED, alias Ben Mohand BEN LARBI, alias Ben Driss Muhand IBN LARBI, alias Abu TAHAR, alias EGGIE), geboren am 15. 8.1982 in Midar (Marokko), Reisepass (Marokko) Nr. N829139 – Mitglied der „Hofstadgroep“ |
15. |
EL-HOORIE, Ali Saed Bin Ali (alias AL-HOURI, Ali Saed Bin Ali, alias EL-HOURI, Ali Saed Bin Ali), geboren am 10.7.1965 oder 11.7.1965 in El Dibabiya (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
16. |
FAHAS, Sofiane Yacine, geboren am 10.9.1971 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
17. |
IZZ-AL-DIN, Hasan (alias GARBAYA, Ahmed, alias SA-ID, alias SALWWAN, Samir), Libanon, geboren 1963 in Libanon, libanesischer Staatsangehöriger |
18. |
LASSASSI, Saber (alias Mimiche), geboren am 30.11.1970 in Constantine (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
19. |
MOHAMMED, Khalid Shaikh (alias ALI, Salem, alias BIN KHALID, Fahd Bin Adballah, alias HENIN, Ashraf Refaat Nabith, alias WADOOD, Khalid Adbul), geboren am 14.4.1965 oder 1.3.1964 in Pakistan, Reisepass Nr. 488555 |
20. |
MOKTARI, Fateh (alias Ferdi Omar), geboren am 26.12.1974 in Hussein Dey (Algerien) - Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
21. |
NOUARA, Farid, geboren am 25.11.1973 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
22. |
RESSOUS, Hoari (alias Hallasa Farid), geboren am 11.9.1968 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
23. |
SEDKAOUI, Noureddine (alias Nounou), geboren am 23.6.1963 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
24. |
SELMANI, Abdelghani (alias Gano), geboren am 14.6.1974 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
25. |
SENOUCI, Sofiane, geboren am 15.4.1971 in Hussein Dey (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
26. |
SISON, Jose Maria (alias Armando Liwanag, alias Joma), geboren am 8.2.1939 in Cabugao (Philippinen) – führendes Mitglied der „Kommunistische Partei der Philippinen“, einschließlich der „New People’s Army“ („NPA“) |
27. |
TINGUALI, Mohammed (alias Mouh di Kouba), geboren am 21.4.1964 in Blida (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
28. |
WALTERS, Jason Theodore James (alias Abdullah, alias David), geboren am 6.3.1985 in Amersfoort (Niederlande), Reisepass (Niederlande) Nr. NE8146378 – Mitglied der „Hofstadgroep“ |
2. GRUPPEN UND ORGANISATIONEN
1. |
„Abu Nidal Organisation“ – „ANO“ (alias „Fatah Revolutionary Council“ („Fatah-Revolutionsrat“), alias „Arab Revolutionary Brigades“ („Arabische Revolutionäre Brigaden“), alias „Black September“ („Schwarzer September“), alias „Revolutionary Organisation of Socialist Muslims“ („Revolutionäre Organisation der Sozialistischen Moslems“)) |
2. |
„Al-Aqsa-Martyr’s Brigade“ („Al-Aksa-Märtyrerbrigade“) |
3. |
„Al-Aqsa e.V.“ |
4. |
„Al-Takfir“ und „Al-Hijra“ |
5. |
„Aum Shinrikyo“ (alias „AUM“, alias „Aum Supreme Truth“, alias „Aleph“) |
6. |
„Babbar Khalsa“ |
7. |
„Kommunistische Partei der Philippinen“, einschließlich der „New People’s Army“ („Neue Volksarmee“) – „NPA“, verknüpft mit SISON, Jose Maria (alias Armando Liwanag, alias Joma, führendes Mitglied der „Kommunistische Partei der Philippinen“, einschließlich der „NPA“) |
8. |
„Gama'a al-Islamiyya“ (alias „Al-Gama'a al-Islamiyya“) („Islamische Gruppe“ – „IG“) |
9. |
„İslami Büyük Doğu Akıncılar Cephesi“ – „IBDA-C“ („Front islamique des combattants du Grand Orient“ („Front der islamischen Kämpfer des Großen Ostens“)) |
10. |
„Hamas“ (einschließlich „Hamas-Izz al-Din al-Qassem“) |
11. |
„Hisbollah-Mudschaheddin“ – „HM“ |
12. |
„Hofstadgroep“ |
13. |
„Holy Land Foundation for Relief and Development“ („Stiftung für Hilfe und Entwicklung im Heiligen Land“) |
14. |
„International Sikh Youth Federation“ – „ISYF“ („Internationaler Sikh-Jugendverband“) |
15. |
„Kahane Chai“ (alias „Kach“) |
16. |
„Khalistan Zindabad Force“ – „KZF“ |
17. |
„Kurdische Arbeiterpartei“ – „PKK“ (alias „KADEK“, alias „KONGRA-GEL“) |
18. |
„Liberation Tigers of Tamil Eelam“ – „LTTE“ |
19. |
„Ejército de Liberación Nacional“ (Nationale Befreiungsarmee) |
20. |
„Front de libération de la Palestine“ – „FLP“/„ Palestine Liberation Front“ – „PLF“ („Palästinensische Befreiungsfront“) |
21. |
„Jihad islamique palestinienne“/„Palestinian Islamic Jihad“ – „PIJ“ („Palästinensischer Islamischer Dschihad“) |
22. |
„Front populaire de libération de la Palestine“ – „FPLP“/„Popular Front for the Liberation of Palestine“ – „PFLP“ („Volksfront für die Befreiung Palästinas“) |
23. |
„Front populaire de libération de la Palestine – Commandement général“ (alias „FPLP-Commandement général“)/„Popular Front for the Liberation of Palestine – General Command“ (alias „PFLP-General Command“) („Generalkommando der Volksfront für die Befreiung Palästinas“) |
24. |
„Fuerzas armadas revolucionarias de Colombia“ – „FARC“ („Revolutionäre Armee von Kolumbien“) |
25. |
„Devrimci Halk Kurtuluș Partisi-Cephesi“ – „DHKP/C“ (alias „Devrimci Sol“ („Revolutionäre Linke“), alias „Dev Sol“) („Revolutionäre Volksbefreiungsarmee/-front/-partei“) |
26. |
„Sendero Luminoso“ – „SL“ („Leuchtender Pfad“) |
27. |
„Stichting Al Aqsa“ (alias „Stichting Al Aqsa Nederland“, alias „Al Aqsa Nederland“) (Al-Aksa-Stiftung) |
28. |
„Terêbazên Azadiya Kürdistan“ – „TAK“ (alias „Kurdistan Freedom Falcons“, alias „Kurdistan Freedom Hawks“) („Freiheitsfalken Kurdistans“) |
29. |
„Autodefensas Unidas de Colombia“ – „AUC“ („Vereinte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien“) |
Kommission
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/30 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 20. November 2008
zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Mitgliedstaaten
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6917)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/63/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer iii, Artikel 7 Absatz 6 und Artikel 17 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Es liegen noch keine Erfahrungen über die Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b vor. Die Mitteilungen werden zu der vor dem 31. Dezember 2009 durchzuführenden Überprüfung gemäß Artikel 7 Absatz 7 und dem zu erstellenden Bericht über die Anwendung der Verordnung gemäß Artikel 12 Absatz 6 beitragen. |
(2) |
Die genehmigten Verfahren werden den übrigen Mitgliedstaaten und der Kommission einzeln mitgeteilt. Die Mitteilung sollte effizient sein und nur die wirklich erforderlichen Angaben enthalten, um einen übermäßigen Arbeitsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Kommission zu vermeiden. |
(3) |
Die Mitteilung sollte klar und deutlich sein und möglichst keine ungenauen Angaben enthalten. Zu diesem Zweck sind die Fragen unter Nummer 1, 2 und 3 so formuliert, dass nur Antworten in standardisiertem oder einvernehmlich vereinbartem Format gegeben werden können. |
(4) |
Der Fragebogen enthält einen Verweis auf Nummer und Ort der Genehmigung, womit erforderlichenfalls die vollständige Genehmigung der Ausnahme einschließlich ihrer Begründung abgerufen werden kann. |
(5) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle (2) eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Fragebogen im Anhang dieser Entscheidung wird angenommen.
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten verwenden den Fragebogen als Grundlage für ihre Mitteilung gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 850/2004.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 20. November 2008
Für die Kommission
Stavros DIMAS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 7. Berichtigte Fassung im ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 5.
(2) ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 9.
ANHANG
Gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 mitzuteilende Angaben
1. Genehmigung der Ausnahme
1.1. |
Name der zuständigen Behörde: |
1.2. |
Anschrift der zuständigen Behörde: |
1.3. |
Kennnummer der Genehmigung: |
1.4. |
Datum der Genehmigung: |
1.5. |
Inhaber der Genehmigung (Name des Unternehmens): |
1.6. |
Anschrift des Genehmigungsinhabers: |
2. Allgemeine Beschreibung des Abfalls
2.1. |
Sechsstelliger Code gemäß der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission (1), in ihrer geänderten Fassung: |
2.2. |
Bezeichnung des Abfalls gemäß der Entscheidung 2000/532/EG, in ihrer geänderten Fassung: |
2.3. |
Genehmigte Menge in Tonnen: |
2.4. |
Persistenter organischer Schadstoff (POP) (2) und Konzentration, die den in Anhang IV festgesetzten Grenzwert überschreitet: |
3. Beschreibung des Behandlungsverfahrens:
3.1. |
Vorbehandlung erforderlich: Ja/Nein (3) Verfahren: Verfestigung (3)/Stabilisierung (3)/ andere Vorbehandlungsverfahren (3): |
3.2. |
Deponierung: Salzbergwerk (3)/unter Tage in sicheren, tief gelegenen Felsformationen (3)/Deponie für gefährliche Abfälle (3) |
3.3. |
Bezeichnung der Deponie: |
3.4. |
Anschrift der Deponie: |
4. Zusammenfassung der Begründung, weshalb die Bewirtschaftung unter Umweltgesichtspunkten der Zerstörung oder unumkehrbaren Umwandlung des POP-Gehalts im Abfall vorzuziehen ist (z. B. Emissionen von POP, andere Emissionen und Risiken oder Unwägbarkeiten des Verfahrens):
5. Gegebenenfalls Website oder andere Quelle für weitere Informationen über die Genehmigung und die Begründung der Ausnahme:
(1) ABl. L 226 vom 6.9.2000, S. 3.
(2) Bezeichnung entsprechend der in Anhang IV festgelegten Bezeichnung des Stoffs.
(3) Nichtzutreffendes streichen.
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/32 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 21. Januar 2009
zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 119)
(2009/64/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) beschreibt die Kriterien und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren. |
(2) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) „Wasserbeschaffenheit — Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren“ wird gemäß Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren festgelegt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 21. Januar 2009
Für die Kommission
Stavros DIMAS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37.
27.1.2009 |
DE |
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L 23/33 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 26. Januar 2009
über die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 204)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/65/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG kann ein Mitgliedstaat während eines Zeitraums von zwölf Jahren ab der Bekanntgabe der genannten Richtlinie zulassen, dass Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden, die nicht in Anhang I der genannten Richtlinie aufgeführte Wirkstoffe enthalten und zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Richtlinie bereits im Handel sind; diese Wirkstoffe werden nach und nach im Rahmen eines Arbeitsprogramms geprüft. |
(2) |
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 1112/2002 (2) und (EG) Nr. 2229/2004 (3) der Kommission, die Durchführungsbestimmungen für die vierte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG enthalten, wurde eine Liste der Wirkstoffe festgelegt, die im Hinblick auf ihre mögliche Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet werden sollen. In dieser Liste ist auch 2-Naphthyloxyessigsäure aufgeführt. |
(3) |
Gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1112/2002 und (EG) Nr. 2229/2004 wurden die Auswirkungen einer Reihe von Anwendungen von 2-Naphthyloxyessigsäure, die der Antragsteller vorgeschlagen hatte, auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewertet. In diesen Verordnungen wurden ferner berichterstattende Mitgliedstaaten benannt, die gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die jeweiligen Bewertungsberichte und Empfehlungen zu übermitteln haben. Für 2-Naphthyloxyessigsäure war Frankreich berichterstattender Mitgliedstaat, und alle einschlägigen Informationen wurden im Oktober 2007 übermittelt. |
(4) |
Die Kommission hat 2-Naphthyloxyessigsäure gemäß Artikel 24a der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 geprüft. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben den Entwurf eines Beurteilungsberichts über diesen Wirkstoff im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit geprüft und am 28. Oktober 2008 in Form des Beurteilungsberichts der Kommission abgeschlossen. |
(5) |
Bei der Prüfung des genannten Wirkstoffs kam der Ausschuss unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Mitgliedstaaten zu dem Schluss, dass eindeutig davon auszugehen ist, dass sich der Wirkstoff schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt und dass es aufgrund wichtiger fehlender Daten nicht möglich ist, einen ADI-Wert festzulegen, der jedoch für die Risikobewertung erforderlich ist. Darüber hinaus wurden weitere Bedenken in den Beurteilungsbericht über diesen Wirkstoff aufgenommen, die der berichterstattende Mitgliedstaat in seinem Bewertungsbericht dargelegt hatte. |
(6) |
Die Kommission forderte den Antragsteller auf, zu den Ergebnissen des Peer Reviews Stellung zu nehmen und anzugeben, ob er seinen Antrag auf Zulassung des Wirkstoffs aufrechterhalten möchte. Die daraufhin vom Antragsteller vorgelegte Stellungnahme wurde eingehend geprüft. Die Bedenken konnten jedoch trotz der vom Antragsteller vorgebrachten Argumente nicht ausgeräumt werden, und die Bewertungen, die auf der Grundlage der eingereichten Informationen vorgenommen wurden, haben nicht ergeben, dass Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen die Anforderungen des Artikels 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 91/414/EWG generell erfüllen. |
(7) |
Daher sollte 2-Naphthyloxyessigsäure nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen werden. |
(8) |
Es sollten Maßnahmen getroffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums widerrufen und nicht erneuert und dass keine neuen Zulassungen derartiger Pflanzenschutzmittel erteilt werden. |
(9) |
Gewährt ein Mitgliedstaat eine Frist für die Beseitigung, die Lagerung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestehender Lagervorräte von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure, so sollte diese Frist auf zwölf Monate begrenzt werden, damit die Verwendung der Lagervorräte in einer weiteren Vegetationsperiode möglich ist; dadurch wird gewährleistet, dass Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure für Landwirte nach Erlass der vorliegenden Entscheidung noch 18 Monate lang erhältlich sind. |
(10) |
Diese Entscheidung steht der Einreichung eines Antrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 der Kommission vom 17. Januar 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Bezug auf ein reguläres und ein beschleunigtes Verfahren für die Bewertung von Wirkstoffen im Rahmen des in Artikel 8 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten Arbeitsprogramms, die nicht in Anhang I dieser Richtlinie aufgenommen wurden (4), im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der genannten Richtlinie nicht entgegen. |
(11) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
2-Naphthyloxyessigsäure wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass
a) |
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure bis zum 26. Juli 2009 widerrufen werden; |
b) |
ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure erteilt oder erneuert werden. |
Artikel 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist ist so kurz wie möglich und endet spätestens am 26. Juli 2010.
Artikel 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 26. Januar 2009
Für die Kommission
Androulla VASSILIOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 230 vom 19.8.1991, S. 1.
(2) ABl. L 168 vom 27.6.2002, S. 14.
(3) ABl. L 379 vom 24.12.2004, S. 13.
(4) ABl. L 15 vom 18.1.2008, S. 5.
III In Anwendung des EU-Vertrags erlassene Rechtsakte
IN ANWENDUNG VON TITEL V DES EU-VERTRAGS ERLASSENE RECHTSAKTE
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/35 |
GEMEINSAMER STANDPUNKT 2009/66/GASP DES RATES
vom 26. Januar 2009
zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 31. März 2008 die Resolution 1807 (2008) (nachstehend „UNSCR 1807 (2008)“ genannt) angenommen; daraufhin hat der Rat am 14. Mai 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/369/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (1) angenommen. |
(2) |
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Dezember 2008 die Resolution 1857 (2008) (nachstehend „UNSCR 1857 (2008)“ genannt) angenommen; in der Resolution werden zusätzliche Kriterien für die Benennung — durch den Sanktionsausschuss nach Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (nachstehend „UNSCR 1533 (2004)“ genannt) — von Personen und Einrichtungen, die einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot unterliegen, festgelegt und die mit der Resolution UNSCR 1807 (2008) verhängten Maßnahmen bis zum 30. November 2009 verlängert. |
(3) |
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/369/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:
Artikel 1
Artikel 3 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/369/GASP erhält folgende Fassung:
„Artikel 3
Die in Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 vorgesehenen restriktiven Maßnahmen werden gegen die folgenden Personen und gegebenenfalls Einrichtungen verhängt, die vom Sanktionsausschuss benannt wurden:
— |
Personen oder Einrichtungen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo und die damit zusammenhängenden Maßnahmen nach Artikel 1 tätig werden, |
— |
die politischen und militärischen Führer der in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppen, die die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten behindern, |
— |
die politischen und militärischen Führer der kongolesischen Milizen, die Unterstützung von außerhalb der Demokratischen Republik Kongo erhalten, die die Beteiligung ihrer Kombattanten an den Prozessen der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung behindern, |
— |
die politischen und militärischen Führer, die in der Demokratischen Republik Kongo tätig sind und die unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht Kinder in bewaffneten Konflikten einziehen oder einsetzen, |
— |
Personen, die in der Demokratischen Republik Kongo tätig sind und die schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begehen, namentlich das gezielte Vorgehen gegen Kinder oder Frauen in Situationen bewaffneter Konflikte, einschließlich Tötung und Verstümmelung, sexueller Gewalt, Entführung und Vertreibung, |
— |
Personen, die den Zugang zur humanitären Hilfe oder deren Verteilung im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo verhindern, |
— |
Personen oder Einrichtungen, die illegale bewaffnete Gruppen im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo durch illegalen Handel mit natürlichen Ressourcen unterstützen. |
Die betreffenden Personen und Einrichtungen sind im Anhang aufgeführt.“
Artikel 2
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 26. Januar 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VONDRA
(1) ABl. L 127 vom 15.5.2008, S. 84.
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/37 |
GEMEINSAMER STANDPUNKT 2009/67/GASP DES RATES
vom 26. Januar 2009
zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/586/GASP
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 15 und 34,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 27. Dezember 2001 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (1) angenommen. |
(2) |
Am 15. Juli 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/586/GASP zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP (2) angenommen. |
(3) |
Der Rat hat gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP eine vollständige Überprüfung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften durchgeführt, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2008/586/GASP Anwendung findet. |
(4) |
Gemäß dem Urteil des Gerichts erster Instanz vom 4. Dezember 2008 in der Rechtssache T-284/08 wurde eine Vereinigung nicht in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgenommen, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP Anwendung findet. |
(5) |
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2008/586/GASP aufgeführten sonstigen Personen, Vereinigungen und Körperschaften an terroristischen Handlungen im Sinne des Artikels 1 Absätze 2 und 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP beteiligt gewesen sind, dass eine zuständige Behörde in Bezug auf sie einen Beschluss im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 des vorgenannten Gemeinsamen Standpunkts gefasst hat und dass die darin vorgesehenen spezifischen restriktiven Maßnahmen daher weiterhin auf sie angewandt werden sollten. |
(6) |
Die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP Anwendung findet, sollte entsprechend aktualisiert werden — |
HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:
Artikel 1
Die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP Anwendung findet, ist im Anhang dieses Gemeinsamen Standpunkts wiedergegeben.
Artikel 2
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/586/GASP wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 4
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 26. Januar 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VONDRA
(1) ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93.
(2) ABl. L 188 vom 16.7.2008, S. 71.
ANHANG
Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften nach Artikel 1
1. PERSONEN
1. |
ABOU, Rabah Naami (alias Naami Hamza, alias Mihoubi Faycal, alias Fellah Ahmed, alias Dafri Rèmi Lahdi), geboren am 1.2.1966 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
2. |
ABOUD, Maisi (alias „der schweizerische Abderrahmane“, geboren am 17.10.1964 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
3. |
*ALBERDI URANGA, Itziar, geboren am 7.10.1963 in Durango, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 78.865.693 – „E.T.A.“-Aktivistin |
4. |
*ALBISU IRIARTE, Miguel, geboren am 7.6.1961 in San Sebastián, Guipúzcoa (Spanien), Personalausweis Nr. 15.954.596 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „Gestoras Pro-amnistía“ |
5. |
*ALEGRÍA LOINAZ, Xavier, geboren am 26. November 1958 in San Sebastián (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 15.239.620 - „E.T.A“-Aktivist, Mitglied von „K.a.s.“/„Ekin“ |
6. |
AL-MUGHASSIL, Ahmad Ibrahim (alias ABU OMRAN, alias AL-MUGHASSIL, Ahmed Ibrahim), geboren am 26.6.1967 in Qatif-Bab al Shamal (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
7. |
AL-NASSER, Abdelkarim Hussein Mohamed, geboren in Al Ihsa (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
8. |
AL-YACOUB, Ibrahim Salih Mohammed, geboren am 16.10.1966 in Tarut (Saudi-Arabien) saudi-arabischer Staatsangehöriger |
9. |
*APAOLAZA SANCHO, Iván, geboren am 10.11.1971 in Beasain, Guipúzcoa (Spanien), Personalausweis Nr. 44.129.178 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „K. Madrid“ |
10. |
ARIOUA, Azzedine, geboren am 20.11.1960 in Constantine (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
11. |
ARIOUA, Kamel (alias Lamine Kamel), geboren am 18.8.1969 in Constantine (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
12. |
ASLI, Mohamed (alias Dahmane Mohamed), geboren am 13.5.1975 in Ain Taya (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
13. |
ASLI, Rabah, geboren am 13.5.1975 in Ain Taya (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
14. |
*ASPIAZU RUBINA, Miguel de Garikoitz, geboren am 6. Juli 1973 in Bilbao (Vizcaya), Personalausweis Nr. 14.257.455 - „E.T.A.“-Aktivist |
15. |
*ARZALLUS TAPIA, Eusebio, geboren am 8.11.1957 in Regil, Guipúzcoa (Spanien), Personalausweis Nr. 15.927.207 – „E.T.A.“-Aktivist |
16. |
ATWA, Ali (alias BOUSLIM, Ammar Mansour, alias SALIM, Hassan Rostom), Libanon, geboren 1960 in Libanon, libanesischer Staatsangehöriger |
17. |
*BELOQUI RESA, María Elena, geboren am 12. Juni 1961 in Areat (Álava), Personalausweis Nr. 14.956.327 - „E.T.A.“-Aktivistin; Mitglied von „Xaki“ |
18. |
BOUYERI, Mohammed (alias Abu ZUBAIR, alias SOBIAR, alias Abu ZOUBAIR), geboren am 8.3.1978 in Amsterdam (Niederlande) – Mitglied der „Hofstadgroep“ |
19. |
*CAMPOS ALONSO, Miriam, geboren am 2. September 1971 in Bilbao (Vizcaya), Personalausweis Nr. 30.652.316 - „E.T.A.“-Aktivistin; Mitglied von „Xaki“ |
20. |
*CORTA CARRION, Mikel, geboren am 15. Mai 1959 in Villafranca de Ordicia (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 08.902.967 - „E.T.A.“-Aktivist; Mitglied von „Xaki“ |
21. |
DARIB, Noureddine (alias Carreto, alias Zitoun Mourad), geboren am 1.2.1972 in Algerien – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
22. |
DJABALI, Abderrahmane (alias Touil), geboren am 1.6.1970 in Algerien – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
23. |
*ECHEBERRIA SIMARRO, Leire, geboren am 20.12.1977 in Basauri, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 45.625.646 – „E.T.A.“-Aktivistin |
24. |
*ECHEGARAY ACHIRICA, Alfonso, geboren am 10.1.1958 in Plencia, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 16.027.051 – „E.T.A.“-Aktivist |
25. |
*EGUIBAR MICHELENA, Mikel, geboren am 14. November 1963 in San Sebastián (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 44.151.825 - „E.T.A.“-Aktivist; Mitglied von „Xaki“ |
26. |
EL FATMI, Nouredine (alias Nouriddin EL FATMI, alias Nouriddine EL FATMI, alias Noureddine EL FATMI, alias Abu AL KA'E KA'E, alias Abu QAE QAE, alias FOUAD, alias FZAD, alias Nabil EL FATMI, alias Ben MOHAMMED, alias Ben Mohand BEN LARBI, alias Ben Driss Muhand IBN LARBI, alias Abu TAHAR, alias EGGIE), geboren am 15.8.1982 in Midar (Marokko), Reisepass (Marokko) Nr. N829139 – Mitglied der „Hofstadgroep“ |
27. |
EL-HOORIE, Ali Saed Bin Ali (alias AL-HOURI, Ali Saed Bin Ali, alias EL-HOURI, Ali Saed Bin Ali), geboren am 10.7.1965 oder 11.7.1965 in El Dibabiya (Saudi-Arabien), saudi-arabischer Staatsangehöriger |
28. |
FAHAS, Sofiane Yacine, geboren am 10.9.1971 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
29. |
*GOGEASCOECHEA ARRONATEGUI, Eneko, geboren am 29.4.1967 in Guernica, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 44.556.097 – „E.T.A.“-Aktivist |
30. |
*IPARRAGUIRRE GUENECHEA, Ma Soledad, geboren am 25.4.1961 in Escoriaza, Navarra (Spanien), Personalausweis Nr. 16.255.819 – „E.T.A.“-Aktivistin |
31. |
*IRIONDO YARZA, Aitzol, geboren am 8. März 1977 in San Sebastián (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 72.467.565 - „E.T.A.“-Aktivist |
32. |
IZZ-AL-DIN, Hasan (alias GARBAYA, Ahmed, alias SA-ID, alias SALWWAN, Samir), Libanon, geboren 1963 in Libanon, libanesischer Staatsangehöriger |
33. |
LASSASSI, Saber (alias Mimiche), geboren am 30.11.1970 in Constantine (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
34. |
*MARTITEGUI LIZASO, Jurdan, geboren am 10. Mai 1980 in Durango (Vizcaya), Personalausweis Nr. 45.626.584 - „E.T.A.“-Aktivist |
35. |
MOHAMMED, Khalid Shaikh (alias ALI, Salem, alias BIN KHALID, Fahd Bin Adballah, alias HENIN, Ashraf Refaat Nabith, alias WADOOD, Khalid Adbul), geboren am 14.4.1965 oder 1.3.1964 in Pakistan, Reisepass Nr. 488555 |
36. |
MOKTARI, Fateh (alias Ferdi Omar), geboren am 26.12.1974 in Hussein Dey (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
37. |
*MORCILLO TORRES, Gracia, geboren am 15.3.1967 in San Sebastián, Guipúzcoa (Spanien), Personalausweis Nr. 72.439.052 – „E.T.A.“-Aktivistin; Mitglied von „K.a.s.“/„Ekin“ |
38. |
*NARVAEZ GOÑI, Juan Jesús, geboren am 23.2.1961 in Pamplona, Navarra (Spanien), Personalausweis Nr. 15.841.101 – „E.T.A.“-Aktivist |
39. |
NOUARA, Farid, geboren am 25.11.1973 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
40. |
*OLANO OLANO, Juan María, geboren am 25. März 1955 in Gainza (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 15.919.168 - „E.T.A.“-Aktivist; Mitglied von „Gestoras Pro-amnistía“/„Askatasuna“ |
41. |
*OLARRA AGUIRIANO, José María, geboren am 27. Juli 1957 in Tolosa (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 72.428.996 - „E.T.A.“-Aktivist; Mitglied von „Xaki“ |
42. |
*ORBE SEVILLANO, Zigor, geboren am 22.9.1975 in Basauri, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 45.622.851 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „Jarrai-Haika-Segi“ |
43. |
*PALACIOS ALDAY, Gorka, geboren am 17.10.1974 in Baracaldo, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 30.654.356 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „K. Madrid“ |
44. |
*PEREZ ARAMBURU, Jon Iñaki, geboren am 18.9.1964 in San Sebastián, Guipúzcoa (Spanien), Personalausweis Nr. 15.976.521 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „Jarrai-Haika-Segi“ |
45. |
*QUINTANA ZORROZUA, Asier, geboren am 27.2.1968 in Bilbao, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 30.609.430 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „K. Madrid“ |
46. |
RESSOUS, Hoari (alias Hallasa Farid), geboren am 11.9.1968 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
47. |
*RETA DE FRUTOS, José Ignacio, geboren am 3. Juli 1959 in Elorrio (Vizcaya), Personalausweis Nr. 72.253.056 - „E.T.A.“-Aktivist; Mitglied von „Gestoras Pro-amnistía“/„Askatasuna“ |
48. |
*RUBENACH ROIG, Juan Luis, geboren am 18.9.1963 in Bilbao, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 18.197.545 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „K. Madrid“ |
49. |
SEDKAOUI, Noureddine (alias Nounou), geboren am 23.6.1963 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
50. |
SELMANI, Abdelghani (alias Gano), geboren am 14.6.1974 in Algier (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
51. |
SENOUCI, Sofiane, geboren am 15.4.1971 in Hussein Dey (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
52. |
SISON, Jose Maria (alias Armando Liwanag, alias Joma), geboren am 8.2.1939 in Cabugao (Philippinen) – führendes Mitglied der „Kommunistische Partei der Philippinen“, einschließlich der „New People’s Army“ („NPA“) |
53. |
TINGUALI, Mohammed (alias Mouh di Kouba), geboren am 21.4.1964 in Blida (Algerien) – Mitglied von „al-Takfir“ und „al-Hijra“ |
54. |
*TXAPARTEGI NIEVES, Nekane, geboren am 8. Januar 1973 in Asteasu (Guipúzcoa), Personalausweis Nr. 44.140.578 - „E.T.A.“-Aktivistin; Mitglied von „Xaki“ |
55. |
*URANGA ARTOLA, Kemen, geboren am 25.5.1969 in Ondarroa, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 30.627.290 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „Herri Batasuna“/„Euskal Herritarrok“/„Batasuna“) |
56. |
*URRUTICOECHEA BENGOECHEA, José Antonio, geboren am 24. Dezember 1950 in Miravalles (Vizcaya), Personalausweis Nr. 14.884.849 - „E.T.A.“-Aktivist |
57. |
*VALLEJO FRANCO, Iñigo, geboren am 21.5.1976 in Bilbao, Viscaya (Spanien), Personalausweis Nr. 29.036.694 – „E.T.A.“-Aktivist |
58. |
*VILA MICHELENA, Fermín, geboren am 12.3.1970 in Irún, Guipúzcoa (Spanien), Personalausweis Nr. 15.254.214 – „E.T.A.“-Aktivist, Mitglied von „K.a.s.“/„Ekin“ |
59. |
WALTERS, Jason Theodore James (alias Abdullah, alias David), geboren am 6.3.1985 in Amersfoort (Niederlande), Reisepass (Niederlande) Nr. NE8146378 – Mitglied der „Hofstadgroep“ |
2. GRUPPEN UND ORGANISATIONEN
1. |
„Abu Nidal Organisation“ – „ANO“ (alias „Fatah Revolutionary Council“ („Fatah-Revolutionsrat“), alias „Arab Revolutionary Brigades“ („Arabische Revolutionäre Brigaden“), alias „Black September“ („Schwarzer September“), alias „Revolutionary Organisation of Socialist Muslims“ („Revolutionäre Organisation der Sozialistischen Moslems“)) |
2. |
„Al-Aqsa-Martyr’s Brigade“ („Al-Aksa-Märtyrerbrigade“) |
3. |
„Al-Aqsa e.V.“ |
4. |
„Al-Takfir“ und „Al-Hijra“ |
5. |
*„Cooperativa Artigiana Fuoco ed Affini – Occasionalmente Spettacolare“ („Kunsthandwerker-Genossenschaft Feuer u.ä. - gelegentlich spektakulär“) |
6. |
*„Nuclei Armati per il Comunismo“ („Bewaffnete Einheiten für den Kommunismus“) |
7. |
„Aum Shinrikyo“ (alias „AUM“, alias „Aum Supreme Truth“, alias „Aleph“) |
8. |
„Babbar Khalsa“ |
9. |
*„Cellula Contro Capitale, Carcere, i suoi Carcerieri e le sue Celle“ – „CCCCC“ („Einheit gegen das Kapital, das Gefängnis, die Schließer und ihre Zellen“) |
10. |
„Kommunistische Partei der Philippinen“, einschließlich der „New People’s Army“ („Neue Volksarmee“) – „NPA“, verknüpft mit SISON, Jose Maria (alias Armando Liwanag, alias Joma, führendes Mitglied der „Kommunistische Partei der Philippinen“, einschließlich der „NPA“) |
11. |
*„Continuity Irish Republican Army“ – „CIRA“ |
12. |
*„EPANASTATIKOS AGONAS“ – („Revolutionärer Kampf“) |
13. |
*„Euskadi Ta Askatasuna“/„Tierra Vasca y Libertad“ – „E.T.A.“ („Baskisches Vaterland und Freiheit“; folgende Organisationen gehören zur terroristischen Vereinigung „E.T.A.“: „K.a.s.“, „Xaki“, „Ekin“, „Jarrai-Haika-Segi“, „Gestoras pro-amnistía“, „Askatasuna“, „Batasuna“ (alias „Herri Batasuna“, alias „Euskal Herritarrok“),„Acción Nacionalista Vasca“/„Euskal Abertzale Ekintza“ („ANV“/„EAE“), „Partido Comunista de las Tierras Vascas“/„Euskal Herrialdeetako Alderdi Komunista“ („PCTV/EHAK“)) |
14. |
„Gama'a al-Islamiyya“ (alias „Al-Gama'a al-Islamiyya“) („Islamische Gruppe“ – „IG“) |
15. |
„İslami Büyük Doğu Akıncılar Cephesi“ – „IBDA-C“ („Front islamique des combattants du Grand Orient“ („Front der islamischen Kämpfer des Großen Ostens“)) |
16. |
*„Grupos de Resistencia Antifascista Primero de Octubre“ – „G.R.A.P.O“ („Gruppen des anti-faschistischen Widerstands des 1. Oktober“) |
17. |
„Hamas“ (einschließlich „Hamas-Izz al-Din al-Qassem“) |
18. |
„Hisbollah-Mudschaheddin“ – „HM“ |
19. |
„Hofstadgroep“ |
20. |
„Holy Land Foundation for Relief and Development“ („Stiftung für Hilfe und Entwicklung im Heiligen Land“) |
21. |
„International Sikh Youth Federation“ – „ISYF“ („Internationaler Sikh-Jugendverband“) |
22. |
*„Solidarietin Internazionale“ („Internationale Solidarität“) |
23. |
„Kahane Chai“ (alias „Kach“) |
24. |
„Khalistan Zindabad Force“ – „KZF“ |
25. |
„Kurdische Arbeiterpartei“ – „PKK“ (alias „KADEK“, alias „KONGRA-GEL“) |
26. |
„Liberation Tigers of Tamil Eelam“ – „LTTE“ |
27. |
*„Loyalist Volunteer Force“ – „LVF“ |
28. |
„Ejército de Liberación Nacional“ („Nationale Befreiungsarmee“) |
29. |
*„Orange Volunteers“ – „OV“ |
30. |
„Front de libération de la Palestine“ – „FLP“/„Palestine Liberation Front“ – „PLF“ („Palästinensische Befreiungsfront“) |
31. |
„Jihad islamique palestinienne“/„Palestinian Islamic Jihad“ – „PIJ“ („Palästinensischer Islamischer Dschihad“) |
32. |
„Front populaire de libération de la Palestine“ – „FPLP“/„Popular Front for the Liberation of Palestine“ – „PFLP“ („Volksfront für die Befreiung Palästinas“) |
33. |
„Front populaire de libération de la Palestine – Commandement général“ (alias „FPLP - Commandement général“)/„Popular Front for the Liberation of Palestine – General Command“ (alias „PFLP - General Command“) („Generalkommando der Volksfront für die Befreiung Palästinas“) |
34. |
*„Real IRA“ („Wahre IRA“) |
35. |
*„Brigate Rosse per la Costruzione del Partito Comunista Combattente“ („Rote Brigaden für den Aufbau der kämpfenden kommunistischen Partei“) |
36. |
*„Red Hand Defenders“ – „RHD“ |
37. |
„Fuerzas armadas revolucionarias de Colombia“ – „FARC“ („Revolutionäre Armee von Kolumbien“) |
38. |
*„Epanastatiki Pirines“ („Revolutionäre Zellen“) |
39. |
*„Dekati Evdomi Noemvri“ („Revolutionäre Organisation 17. November“) |
40. |
„Devrimci Halk Kurtuluș Partisi-Cephesi“ – „DHKP/C“ (alias „Devrimci Sol“ („Revolutionäre Linke“), alias „Dev Sol“) („Revolutionäre Volksbefreiungsarmee/-front/-partei“) |
41. |
„Sendero Luminoso“ – „SL“ („Leuchtender Pfad“) |
42. |
„Stichting Al Aqsa“ (alias „Stichting Al Aqsa Nederland“, alias „Al Aqsa Nederland“) („Al-Aksa-Stiftung“) |
43. |
„Terêbazên Azadiya Kürdistan“ - „TAK“ (alias „Kurdistan Freedom Falcons“, alias „Kurdistan Freedom Hawks“) („Freiheitsfalken Kurdistans“) |
44. |
*„Brigata XX Luglio“ („Brigade 20. Juli“) |
45. |
*„Ulster Defence Association/Ulster Freedom Fighters“ – „UDA/UFF“ („Ulster-Schutzvereinigung/-Freiheitskämpfer“) |
46. |
„Autodefensas Unidas de Colombia“ – „AUC“ („Vereinte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien“) |
47. |
*„Federazione Anarchica Informale“ – „F.A.I.“ („Informelle anarchistische Föderation“) |
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/43 |
GEMEINSAMER STANDPUNKT 2009/68/GASP DES RATES
vom 26. Januar 2009
zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 19. Februar 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe (1) angenommen. |
(2) |
Mit dem am 18. Februar 2008 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt 2008/135/GASP des Rates (2) wurde der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP bis zum 20. Februar 2009 verlängert. |
(3) |
Angesichts der Lage in Simbabwe, insbesondere der von den Behörden Simbabwes organisierten und ausgeübten Gewalt und der anhaltenden Blockade der Umsetzung der am 15. September 2008 unterzeichneten politischen Übereinkunft, sollte der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP um weitere 12 Monate verlängert werden. |
(4) |
Darüber hinaus sollten einige Personen und Organisationen, die mit der Regierung Simbabwes verbunden sind und deren Aktivitäten die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe ernsthaft untergraben, zusätzlich in die im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP aufgeführte Liste aufgenommen werden. |
(5) |
Die im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP aufgeführte Liste sollte ferner geändert werden, um Änderungen der Aufgabenbereiche einiger Personen zu berücksichtigen und zusätzliche Angaben zu einigen Personen und Organisationen aufzunehmen — |
HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:
Artikel 1
Die Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP wird bis zum 20. Februar 2010 verlängert.
Artikel 2
Der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP wird durch den Anhang dieses Gemeinsamen Standpunkts ersetzt.
Artikel 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 4
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 26. Januar 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VONDRA
(1) ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66.
(2) ABl. L 43 vom 19.2.2008, S. 39.
ANHANG
Liste der Personen und Organisationen nach den Artikeln 4 und 5 des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP
I. PERSONEN
|
Präsident, geb. 21.2.1924, Pass AD 001095. Regierungschef; als solcher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
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Generalleutnant (Luftwaffe), Süd-Matabeleland. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
||
|
Ehemaliger Präsident der Oryx-Gruppe und von „Oryx Natural Resources“, geb. 3.1.1968 (s. Teil II Nr. 22). Verbindungen zur Regierung; an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Journalist bei der staatlichen Rundfunkgesellschaft von Simbabwe, geb. 19.3.1953, Pass BN311374. Hat zu der von der Regierung gesteuerten Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beigetragen. |
||
|
Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. 6.11.1960, Pass AD002214. Verbindungen zur Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Vorsitzende der Wertpapierkommission, verheiratet mit Happyton Bonyongwe. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund ihrer Ernennung und enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
||
|
Geschäftsmann, geb. 11.8.1940, Pässe: Niederlande (1285143, ungültig), Simbabwe (Z01024064, Z153612), Surinam (367537C). Enge Verbindungen zur Regierung von Simbabwe. Hat dem Regime, insbesondere über seine Unternehmen, finanzielle und sonstige Hilfe geleistet (s. auch Teil II Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 14, 20, 24, 25, 28, 29, 31 und 32). |
||
|
Tätig im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme; früher Staatsministerin im Amt des Vize-Präsidenten und Staatsministerin für die Landreform im Amt des Präsidenten), geb. 25.2.1968. |
||
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Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher. Mitglied der Sicherheitskräfte und in großem Maße verantwortlich für die Rechtfertigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. |
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Verheiratet mit Paradzai Zimondi. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
||
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Ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (früher Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. 7.4.1957. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 4.4.1963, Pass AD002226. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Verheiratet mit George Charamba, geb. 20.6.1964. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
||
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Ehemalige Stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen, geb. 10.6.1962. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
||
|
Gouverneur der Provinz West-Mashonaland, ehemaliger Bürgermeister von Chinhoyi, geb. 6.6.1946. Verbindungen zur Regierung. |
||
|
Ehemaliger Gouverneur der Provinz Manicaland. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
||
|
Gouverneur der Provinz Ost-Mashonaland, ehemaliger Minister, geb. 25.11.1939. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
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Polizeichef, geb. 10.3.1953 Mitglied der Sicherheitskräfte und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
||
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verheiratet mit Augustine Chihuri, geb. 14.4.1974. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
||
|
Präsident der Ärztevereinigung von Simbabwe, Arzt, geb. 29.6.1967. An Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Ehemaliger Staatsminister für öffentliche und interaktive Angelegenheiten (früher Minister für Information, früher Minister für Post und Telekommunikation), geb. 28.8.1943. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Präsidentin der Bauernverbands von Simbabwe, verheiratet mit Patrick Chinamasa, geb. 1950. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter; beteiligt an Handlungen, die die Rechtsstaatlichkeit untergraben. |
||
|
Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. 25.1.1947. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
|
Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 14.3.1955. Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 14.3.1955. |
||
|
Präsident des Cricket-Verbands von Simbabwe, geb. 2.3.1954. Verbindungen zur Regierung und an Handlungen beteiligt, die die Rechtsstaatlichkeit untergraben. |
||
|
Vizepräsident des simbabwischen Nationalverbands der Veteranen des Befreiungskrieges, Anführer der ZANU-PF-Milizen. An Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben, insbesondere unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen. |
||
|
Ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. 10.10.1946. Ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. 10.10.1946. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
||
|
Oberst, Süd-Bindura. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
||
|
Leiter der Abteilung für Finanzauskünfte der Zentralbank von Simbabwe, geb. 14.5.1962. Verbindungen zur Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
||
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Richter am Obersten Gerichtshof. Hat die Untersuchung von Verschleppungen und Folterungen durch Sicherheitsbeamte untersagt. |
||
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF (früher Ministerin für Information, früher Ministerin für Post und Telekommunikation, früher Ministerin für Tourismus), geb. 27.3.1928. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Befehlshaber der Streitkräfte Simbabwes, General (früher Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956. Mitglied der Sicherheitskräfte; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Geschäftsfrau, geb. 19.5.1955, verheiratet mit dem Befehlshaber der Streitkräfte, General Chiwenga. An Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
||
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Vorsitzender der simbabwischen Wahlkommission (Richter am Obersten Gerichtshof und Vorsitzender der umstrittenen Wahlkreisgrenzen-kommission), geb. 4.6.1953. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo (früher Erster Sekretär im Amt des Präsidenten, zuständig für Sonderaufgaben), geb. 19.3.1949. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung; in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. 1.8.1952. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliges hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, führendes Mitglied der ZAPU, geb. 1939. Ehemaliges Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Präsident der staatlichen Rundfunkbehörde und Herausgeber der offiziellen regierungstreuen Zeitung „The Herald“ Verbindungen zur Regierung; beteiligt an Handlungen, die die Meinungs- und Medienfreiheit ernsthaft untergraben. |
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Gouverneur der Provinz Zentral-Mashonaland. Verbindungen zur Regierung. |
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Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. 3.11.1957. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Vorstandsvorsitzender der Verteidigungsindustrie von Simbabwe und Kandidat der ZANU-PF bei den Parlamentswahlen, Oberst a.D., geb. 3.7.1941. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Leiter der Wahlaufsichtskommission. Mitverantwortlich für die Wahlfälschungen 2005. |
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Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. 22.6.1935. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (früher Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. 1.8.1946. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Gouverneur der Zentralbank von Simbabwe, geb. 29.11.59. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Verheiratet mit Gideon Gono, geb. 6.5.1962. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
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Ehemaliger Generalstaatsanwalt (früher Leiter der Wahlaufsichtskommission). Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Ehemaliger Minister für Landwirtschaft (früher Minister für Wirtschaftsentwicklung), geb. 8.3.1940. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Oberst, Mhondoro Mubaira. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Oberst, Chinhoyi. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU-PF, geb. 1935. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. 7.11.1935. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Journalist der offiziellen, regierungstreuen Zeitung „The Herald“, geb. 24.7.1973, Pass BN160327. Hat zur Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beigetragen. |
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Stellvertreter des Polizeipräsidenten, verantwortlich für das Gebiet Harare Süd. Mitglied der Sicherheitskräfte und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
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Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Mudzi North. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, geb. 17.2.1938. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Generalleutnant (Luftwaffe), Provinz Harare (Stadt), Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Gouverneur der Provinz Harare und Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU-PF, geb. 25.5.1947. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU-PF, geb. 23.10.1970. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Ost-Mashonaland, geb. 4.3.1963. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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ZANU-PF-Abgeordneter in Nord-Hurungwe und Kriegsveteran. Unmittelbar an der von der Regierung gesteuerten Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Stellvertretende Vorsitzende der simbabwischen Wahlkommission und Vorsitzende von deren Medienaufsichtskommission. Mitverantwortlich für die Wahlfälschungen 2008. |
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Chefberater des Gouverneurs der Zentralbank, geb. 29.7.1972. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Brigadegeneral Khumalo, Nord-Matabeleland. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Selbsternannter anglikanischer Bischof. Lautstarker Anhänger des Regimes. Seine Gefolgsleute wurden bei ihren gewalttätigen Übergriffen von der Polizei unterstützt. |
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Ehemaliger Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung, geb. 4.4.1949. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
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Polizeirat, geb. 19.1.1953, Pass AD001073. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und nach den Wahlen beteiligt. Assistant Commissioner, born 19.1.1953, passport AD001073. |
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Major, Ost-Zaka. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Stellvertretender Minister für Umwelt und Tourismus (früher Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation). Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, geb. 1933. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Stellvertretender Polizeichef. Mitglied der Sicherheitskräfte und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
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Gouverneur der Provinz Midlands; ehemaliger Stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 13.6.1952. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
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Staatsminister für Agrartechnik und Mechanisierung (früher Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. 21.11.1954. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemalige Direktorin von Inter-Press Service, verheiratet mit Joseph Made. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter; beteiligt an Handlungen, die die Meinungs- und Medienfreiheit untergraben. |
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Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU-PF, geb. 11.7.1943. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungs-fragen und Schaffung von Arbeitsplätzen, geb. 4.4.1941. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
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Vorsitzender des Medieninformationsausschusses. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit. |
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Journalistin bei der staatlichen Rundfunkgesellschaft von Simbabwe, geb. 22.10.1963. Hat zu der von der Regierung gesteuerten Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beigetragen. |
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Ehemalige Bürgermeisterin von Harare. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Stellvertretender Sekretär für Behinderte und Benachteiligte im Politbüro der ZANU-PF, geb. 28.4.1944. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Gouverneur der Provinz Masvingo (Ehemaliger Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur). Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. 10.8.1961. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel, geb. 10.8.1934. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
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Stellvertretender Außenminister (früher Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Zentral-Mashonaland. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Oberst, Zentral-Chiredzi. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Gouverneurin der Provinz Süd-Matabeleland, Sekretärin für Behinderte und Benachteiligte im Politbüro der ZANU-PF, geb. 14.10.1936. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Hauptgeschäftsführer der Interafrikanischen Nachrichtenagentur von Simbabwe. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an Handlungen, die die Meinungs- und Pressefreiheit ernsthaft untergraben. |
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Gouverneur der Provinz Bulawayo. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Gouverneur der Provinz Nord-Matabeleland und Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU-PF. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Minister des Inneren (früher Stellvertretender Außenminister), geb. 21.4.1951 in Mhute Kraal - Zvishavane. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Staatssekretär, Ministerium des Inneren. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Staatssekretär, Ministerium für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Major der Nationalarmee Simbabwes. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
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Oberst, Rushinga. Unmittelbar an die Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (früher Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. 4.7.1952. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen (früher Parlamentssprecher), geb. 15.9.1946. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Minister des Inneren (früher Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen), geb. 15.11.1949. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Leiter der Abteilung für strategische Planung und besondere Vorhaben der Zentralbank, geb. 8.7.1965, Pass BN177069. Verbindungen zur Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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„Kriegsveteran“, Anführer der ZANU-PF-Milizen. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen in West-Mashonaland (Chegutu) beteiligt. |
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Ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. 12.1.1957. Ehemaliges Regierungsmitglied, beteiligt an Handlungen, die die Grundfreiheiten ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (früher Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. 7.5.1950. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
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Brigadegeneral der Nationalarmee Simbabwes. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
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Botschafter in Südafrika und Stellvertretender Sekretär für Rechtsangelegenheiten im Politbüro der ZANU-PF, geb. 1945. Mitglied des Politbüros mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung und deren Politik. |
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Oberstleutnant, Ost-Mwenezi. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Minister für Industrie und internationalen Handel (früher Gouverneur der Provinz Nord-Matabeleland) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU-PF), geb. 12.10.1951. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Vizepräsident, geb. 6.12.1923. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz Midlands, geb. 7.7.1931. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Stellvertrender Geschäftsführer der staatlichen Rundfunkgesellschaft. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an Handlungen, die die Meinungs- und Medienfreiheit ernsthaft untergraben. |
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Generalleutnant (Luftwaffe), Midlands. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie im Amt des Präsidenten (früher Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. 18.8.1946. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU-PF (früher Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung), geb. 14.12.1958. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Oberstleutnant; West-Mwenezi. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. 22.12.1942. Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. 22.12.1942. |
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Minister für höhere Bildung und Hochschulen (früher Außenminister), geb. 17.12.1941. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Hilfsinspektor der Polizeieinheit ZRP. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
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Sergeant. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. . |
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Geb. 23.7.1965, Pass AD001159. Ehefrau des Regierungschefs; als solche an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Direktor der Zimbabwe Defence Industries, geb. 28.8.1962 (alias 28.2.1957). Geschäftsmann mit engen Verbindungen zur Regierung von Simbabwe und Neffe Robert Mugabes. |
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Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, geb. 14.10.1934. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Ehemaliger Hauptstellvertreter des Polizeikommissars. Ehemaliges Mitglied der Sicherheits-kräfte; in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
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Stellvertretender Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder, geb. 1965. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Vize-Präsidentin (früher Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.4.1955. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, geb. 1.5.1949. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Produzent bei der staatlichen Rundfunkgesellschaft von Simbabwe. Hat zu der von der Regierung gesteuerten Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beigetragen. |
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Polizeichef. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
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Ehemaliger Minister für Finanzen (früher Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. 23.10.1942. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Außenminister, geb. 20.7.1945, Pass AD001086. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Minister für Finanzen, geb. 31.7.1941. Ehemaliges Regierungsmitglied mit noch anhaltenden Verbindungen zur Regierung. |
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Stellvertretender Polizeichef. Mitglied der Sicherheitskräfte; in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
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Gouverneur der Provinz Manicaland (früher Minister für Verkehr und Kommunikation, früher Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. 6.2.1954. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU-PF, geb. 27.7.1935. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Oberst der simbabwischen Armee, verheiratet mit Didymus Mutasa (Nr. 138). Beteiligung an der Beschlagnahme landwirtschaftlicher Betriebe mit Todesdrohungen. |
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Präsident der staatlichen Rundfunkgesellschaft von Simbabwe und Hauptgeschäftsführer der Zimbabwe Newspapers, geb. 6.4.1954, Pass BN498951. Beziehungen zur Regierung und Beteiligung an Handlungen, die die Meinungs- und Medienfreiheit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigade-Kommandeur a.D. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretende Ministerin für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) (früher stellvertretende Sprecherin des Senats). Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Stellvertretender Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. 27.5.1948. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Oberst, Headlands. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, geb. 28.10.1922. Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU-PF, geb. 28.10.1922. |
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Brigadegeneral (früher Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes), geb. 24.6.1957. Mitglied der Sicherheitskräfte; in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
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Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. 16.3.1964. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Oberst (MID), Zentral-Buhera. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (früher Stellvertretender Außenminister), geb. 13.10.1954. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Präsident des Senats und Sekretär für Produktion und Arbeit im Politbüro der ZANU-PF, geb. 22.10.1930. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Stellvertreter des Kommissariats im Politbüro der ZANU-PF, geb. 26.6.1942. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Ehemaliger Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit (früher Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. 20.9.1949. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Minister für Wirtschaftsentwicklung (früher Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. 4.8.1955. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Minister für Umwelt und Tourismus, geb. 17.4.1959. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Präsident der Zimbabwe Newspapers, die Regierungspropraganda druckt, sowie Präsident der First Banking Corporation. |
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Ehemaliger Parlamentssprecher (früher Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), nationaler Vorsitzender der ZANU-PF, geb. 22.8.1934. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (früher Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. 23.7.1955. Ehemaliges Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Sekretär für Wissenschaft und Technologie im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Polizeichef (im Ruhestand). Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. |
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Brigadegeneral, Ost-Mashonaland. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Ministerin für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. 20.9.1949. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Verheiratet mit David Parirenyatwa. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
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Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (früher Stellvertretender Minister), geb. 2.8.1950. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Ehemaliger Generalstaatsanwalt ad interim, Richter ehrenhalber Beteiligt an Handlungen, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU-PF, geb. 28.10.1928. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Polizeiinspektor. Mitglied der Sicherheitskräfte und an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Geschäftsmann, geb. 23.9.1959, PO Box CH52, Chisipite, Harare, Pass BN491589. Geschäftsmann mit engen Verbindungen zur Regierung von Simbabwe; unterstützte insbesondere hohe Funktionäre des Regimes während der Intervention Simbabwes in der DRK (s. auch Teil II Nr. 26). |
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Generalleutnant, Provinz Masvingo. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Colonel, Chikomba. Directly involved in the terror campaign waged before and during the elections. |
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Brigadegeneral, wurde am 12. August 2008 zum Generalmajor befördert (im Ruhestand); ehemaliger geschäftsführender Ständiger Staatssekretär im Verteidigungs-ministerium, geb. 14.3.1954. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. promoted on 12 August 2008 to the rank of Major General (retired); former Acting PUS for Ministry of Defence, born 14.3.1954.. |
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Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Ehemaliger Gouverneur der Provinz West-Mashonaland. Verbindungen zur Regierung und in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. |
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Stellvertretende Sekretärin für Frauenfragen im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt der ZANU-PF, geb. 21.3.1968. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Minister für Verteidigung, geb. 30.3.1944. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Verheiratet mit Sydney Sekeremayi, geb. 1944. Anhängerin und Nutznießerin des Regimes aufgrund enger Verbindungen zu hohem Regierungsvertreter. |
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Wahlleiter. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (früher Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. 6.6.1945. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU-PF, geb. 29.9.1928. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Marschall der Luftwaffe, geb. 1.11.1955. Mitglied der Sicherheitskräfte und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. 3.1.1949. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Brigadegeneral, Zentral-Mashonaland. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Oberst, Provinz Bulawayo. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen, geb. 31.12.1970. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete), geb. 3.5.1949. Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. 25.8.1956. Mitglied der Sicherheitskräfte und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Brigadegeneral, Provinz West-Mash. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des Politbüros; als solches eng mit der Regierung und deren Politik verbunden. |
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Berater für Gesundheitsfragen im Amt des Präsidenten, früher Gesundheitsminister, geb. 15.10.1936. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Brigadegeneral, Manicaland und Süd-Mutare. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. |
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Generalstaatsanwalt. Beteiligung an Handlungen, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Stellvertretender Generaldirektor der Polizei. Mitglied der Sicherheitskräfte und Beteiligung an Handlungen, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Staatsminister für staatliche Unternehmen (früher Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung). Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Vorsitzender des Präsidialausschusses für die Grundeigentumsüberprüfung (früher Kabinettschef), geb. 30.10.1938. Verbindungen zur Regierung und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare. Mitglied der Sicherheitskräfte; in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. |
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Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie (Anm.: Neffe Mugabes). Regierungsmitglied; als solches an Handlungen beteiligt, die die Demo-kratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
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Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. 4.3.1947. Mitglied der Sicherheitskräfte und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. |
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Journalist der offiziellen, regierungstreuen Zeitung „The Herald“. Hat zur Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beigetragen. |
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Mitglied des Politbüros der ZANU-PF, Ausschuss für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. 27.9.1943. Ehemaliges Mitglied der Sicherheits-kräfte und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates; Mitglied des Politbüros. |
II. EINRICHTUNGEN
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Park Road, Camberley, Surrey GU15 2SP, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Isle of Man Company Registration M78647 - 1st Floor, Falcon Cliff, Palace Road, Douglas IM2 4LB, Isle of Man. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Isle of Man Company Registration FC0021189 - Falcon Cliff, Palace Road, Douglas IM99 1ZW, Isle of Man; Hurst, Reading Berkshire RG10 0SQ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Isle of Man Company Registration Q1962 - Cumbrae House, Market Street, Douglas IM1 2PQ, Isle of Man; 9 Columbus Centre, Pelican Drive, Road Town, Tortola, British Virgin Islands. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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UK Company Registration 2969104 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Thetford Farm, PO Box HP86, Mount Pleasant, Harare, Zimbabwe; Sandford Lane, Hurst, Reading, Berks RG10 0SQ, UK; London Road, Sunningdale, Ascot, Berks, SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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25 Broad Street, St. Helier JE2 3RR, Jersey. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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UK Company Registration 2799499 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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UK Company Registration 2824946 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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7 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe. Im Besitz von Grace Didymus Mutasa; Mitbeteiligung von Mugabe. |
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Block D, Emerald Hill Office, Emerald Park, Harare, Zimbabwe. 2nd Floor, Travel Plaza, 29 Mazoe Street, Box CY22344, Causeway, Harare, Zimbabwe. Im Besitz von Saviour Kasukuwere. |
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London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK; Titlarks Hill Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire, SL5 0JB, UK Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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6 Hillside Shopping Centre, Harare, Zimbabwe; 31 Kensington Highlands, Harare, Zimbabwe; 12 Meredith Drive, Eastlea, Harare, Zimbabwe. Präsident: David Chapfika. |
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Thetford Farm, PO Box HP86, Mount Pleasant, Harare, Zimbabwe; Sandford Lane, Hurst, Reading, Berks RG10 0SQ, UK; London Road, Sunningdale, Ascot, Berks, SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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4 Wayhill Lane, Umwisdale, Harare, Zimbabwe; PO Box CH273, Chisipite, Harare, Zimbabwe. Hauptaktionär: Webster Shamu. |
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93 Park Lane, PO Box CY1431, Harare, Zimbabwe. Vollständig im Besitz der Regierung von Simbabwe. |
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. Tochtergesellschaft der ZB Financial Holdings Ltd. |
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14 Austin Road, Coventry Road, Workington, PO Box 5988, Harare, Zimbabwe. Presseorgan der ZANU-PF. |
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First Floor, Victory House, 88 Robert Mugabe Road, Harare, Zimbabwe; PO Box 1275, Harare, Zimbabwe. Investmentgesellschaft der ZANU-PF. |
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UK Company Registration 2927685 - London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Sam Nujoma Street, Livingston Avenue, Harare, Zimbabwe. Unter Kontrolle von Sikhanyiso Ndlovu. |
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Alexander Forbes Building, Windhoek, Namibia; Parc Nicol Offices, 6, 301 William Nicol Drive, Bryanston, Gauteng 2021, South Africa; S Drive, Georgetown, Grand Cayman, Cayman Islands; 3 Victor Darcy Close, Borrowdale, Harare, Zimbabwe; Bank of Nova Scotia Building, 4th Floor, Georgetown, Grand Cayman, Cayman Islands. Die Gesellschaft dient ZANU-PF-Funktionären, sich an Bergbau-Unternehmungen in der Demokratischen Republik Kongo zu bereichern. |
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Lonhoro House, Union Avenue, Harare, Zimbabwe. Unter Kontrolle der simbabwischen Armee. |
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London Road, Sunningdale, Ascot, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Zimbabwe. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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C/o: Mossack Fonseca & Co. BVI Ltd, Akara Building, 24 DeCastro St, Road Town, Tortola, Virgin Islands, British; P.O. Box 3136, Road Town, Tortola, Virgin Islands. Im Besitz von Billy Rautenbach. |
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. Vollständig im Besitz der ZB Financial Holdings Ltd. |
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124 Josiah Chinamano Avenue, PO Box CY3371, Causeway, Harare, Zimbabwe; London Road, Sunningdale, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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124 Josiah Chinamano Avenue, PO Box CY3371, Causeway, Harare, Zimbabwe; London Road, Sunningdale, Berkshire SL5 0DJ, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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730 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe; PO Box 3928, Harare, Zimbabwe. Unter Kontrolle der Zanu-PF; zu den Direktoren zählt Vitalis Zvinavashe. |
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Isle of Man Company Registration 3547414 - Falcon Cliff, Palace Road, Douglas IM99 1ZW, Isle of Man; King Street, Newton Abbot, Devon TQ12 2LG, UK; Mapstone Hill, Lustleigh, Newton Abbot, Devon TQ13 9SE, UK. Im Besitz von John Arnold Bredenkamp. |
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Thetford Farm, PO Box HP86, Mount Pleasant, Harare, Zimbabwe; Hurst Grove, Hurst, Reading, Berks RG10 0SQ, UK; London Road, Sunningdale, Ascot, Berks, SL5 0DJ, UK. Im Bestiz von John Arnold Bredenkamp. |
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. Zu 75 % im Besitz der Regierung von Simbabwe. |
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Zimbank House, 46 Speke Avenue, PO Box 3198, Harare, Zimbabwe. Vollständig im Besitz der ZB Financial Holdings Ltd. |
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PO Box 1275, Harare, Zimbabwe. Finanzholding der ZANU-PF. |
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10th floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Zimbabwe. Vollständig im Besitz der Regierung von Simbabwe; zu den Direktoren zählen Leo Mugabe und Solomon Mujuru. |
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2 Redcliff, Zimbabwe. Zu über 88 % im Besitz der Regierung von Simbabwe. |
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90 Mutare Road, PO Box 2628, Harare, Zimbabwe. Vollständig im Besitz der Regierung von Simbabwe. |
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9th Floor, Zimre Centre, 25 Kwama Nkrumah Avenue, Harare, Zimbabwe. Zu 69 % im Besitz der Regierung von Simbabwe. |
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9th Floor, Zimre Centre, 25 Kwama Nkrumah Avenue, Harare, Zimbabwe. Vollständig im Besitz der Zimre Holdings Ltd. |
Berichtigungen
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/60 |
Berichtigung der Entscheidung 2007/507/EG der Kommission vom 16. Juli 2007 zur Änderung der Entscheidung 2006/140/EG hinsichtlich einer Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Studie über TSE-resistente PrP-Gene bei Ziegen in Zypern im Jahr 2007
( Amtsblatt der Europäischen Union L 186 vom 18. Juli 2007 )
Seite 48, Anhang, Tabelle, Kapitel 3 „Finanzhilfe der Gemeinschaft“, Kosten für Genotypisierung PrP, SNP-Analyse/DNA-Sequenzierung, Spalte „Gemeinschaftshilfe“:
anstatt:
„Höchstens 88 000 Analysen zu maximal 8 EUR je Analyse“
muss es heißen:
„Höchstens 11 000 Analysen zu maximal 8 EUR je Analyse“.
27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/s3 |
HINWEIS FÜR DEN LESER
Nach entsprechendem Beschluss der Organe entfällt künftig der Hinweis auf die letzte Änderung der zitierten Rechtsakte.
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich in den hier veröffentlichten Texten Verweise auf Rechtsakte auf die jeweils geltende Fassung der Rechtsakte.