17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/342


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

(2012/614/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Delegation des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, die dem ITER in Cadarache vom 16.-18. Mai 2011 einen Besuch abgestattet hat,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0113/2012),

1.

erteilt dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010,

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 24.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Delegation des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, die dem ITER in Cadarache vom 16.-18. Mai 2011 einen Besuch abgestattet hat,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, die am 22. Oktober 2007 durch Beschluss des Vorstands des gemeinsamen Unternehmens angenommen wurde (nachstehend „ITER-Finanzordnung“),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0113/2012),

A.

in der Erwägung, dass das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (nachstehend „das gemeinsame Unternehmen“) im März 2007 für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet wurde;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, dass sich die ITER-Finanzordnung auf die Rahmenfinanzregelung stützt, die kürzlich geändert wurde, um sie mit den an der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan vorgenommenen Änderungen in Einklang zu bringen;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof am 9. Oktober 2008 die Stellungnahme Nr. 4/2008 zur ITER-Finanzordnung abgegeben hat;

E.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit 18. März 2008 autonom arbeitet;

F.

in der Erwägung, dass bei der Gründung des gemeinsamen Unternehmens der Richtbetrag der Mittel, die für den Zeitraum 2007 bis 2014 für notwendig erachtet wurden, mit insgesamt 9 653 000 000 EUR angegeben wurde;

G.

in der Erwägung, dass der endgültige Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 444 100 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 241 700 000 EUR umfasste;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand im Januar 2010 den Rücktritt des ersten Direktors des gemeinsamen Unternehmens angenommen hat;

2.

nimmt mit Sorge Kenntnis von dem Hinweis des Rechnungshofs, dass sich der Mittelbedarf des ITER gegenüber dem Richtbetrag der für den Zeitraum 2007-2014 für notwendig erachteten Mittel deutlich erhöht hat;

3.

stellt fest, dass der ursprünglich verabschiedete Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 447 440 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 254 900 000 EUR vorsah; entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen des gemeinsamen Unternehmens, dass sein Haushaltsplan 2010 zweimal berichtigt wurde; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass mit den beiden Berichtigungshaushaltsplänen vier Ziele verfolgt wurden, nämlich

den Beitrag von Euratom zu den Verwaltungsausgaben um 3 300 000 EUR zu senken, um den ursprünglichen Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens und den Gesamthaushaltplan der Union für 2010 vollständig miteinander in Einklang zu bringen;

den Beitrag des Gaststaats des ITER zu aktualisieren: es wurde eine Belastungsanzeige in Höhe des gesamten im Haushaltsplan vorgesehenen Betrags von 13 600 000 EUR für die Zahlung des französischen Beitrags für 2010 ausgestellt; auf der Grundlage einer Veranschlagung der tatsächlichen Zahlungen wurden 2010 Mittel in Höhe von 8 000 000 EUR eingezogen;

die Mitgliedsbeiträge zu aktualisieren: das gemeinsame Unternehmen hat eine Ergänzungszahlung zu den Mitgliedsbeiträgen für 2009 erhalten, doch haben Italien und Ungarn ihre Beiträge zum Haushaltsplan 2010 trotz mehrmaliger Erinnerungen nicht gezahlt;

andere zusätzliche Einnahmen — Verzinsung des französischen Beitrags (104 506,54 EUR), Zinsen auf dem „Girokonto“ (34 629,49 EUR) und Erstattung durch das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (1 389,00 EUR) — auszuweisen;

4.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen nach eigenen Angaben seine im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen zu 99,9 % in Anspruch genommen hat; sorgt sich jedoch über die Verzögerungen bei der Durchführung der Tätigkeiten, die dazu führten, dass bei den Zahlungsermächtigungen nur eine Verwendungsrate von 63,4 % erzielt wurde;

5.

nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass aus 2009 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 106 800 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 52 200 000 EUR übertragen worden waren und dass diese Mittel hauptsächlich vom Gaststaat des ITER stammten und für den Bau des ITER bestimmt waren;

6.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen des gemeinsamen Unternehmens, dass bei den Verwaltungsmitteln Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 090 550,73 EUR und bei den operativen Mitteln Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 713 452,82 EUR in Abgang gestellt wurden;

7.

nimmt mit Sorge Kenntnis von dem hohen Kassenmittelbestand, der sich zum Ende des Jahres auf 78 800 000 EUR belief, was 26,8 % der im Jahr 2010 verfügbaren Zahlungsermächtigungen entsprach;

Auftragsvergabe und Finanzhilfen

8.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) des gemeinsamen Unternehmens für 2010, dass 44 Aufträge im Gesamtwert von 826 000 000 EUR vergeben wurden; stellt insbesondere fest, dass 42 Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen eingeleitet, 43 Bewertungen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen abgeschlossen und 43 Auftragsverträge unterzeichnet wurden; entnimmt dem JTB ferner, dass das gemeinsame Unternehmen insgesamt fünf Verfahren für Aufträge über administrative Leistungen ausgeschrieben, sieben Aufträge über administrative Leistungen im Gesamtwert von 6 000 000 EUR vergeben und sechs Auftragsverträge unterzeichnet hat;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass insgesamt 16 Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen veröffentlicht, 21 Bewertungen abgeschlossen, 23 Vereinbarungen zuerkannt und 29 Vereinbarungen unterzeichnet wurden;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof eine Stichprobe von neun Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und sechs Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen geprüft hat; ist darüber besorgt, dass bei drei der neun geprüften Verfahren für die Vergabe von Aufträgen jeweils nur ein Angebot eingereicht wurde; ist auch darüber besorgt, dass bei den Finanzhilfen durchschnittlich nur ein Vorschlag pro Aufforderung einging; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Sicherstellung des größtmöglichen Wettbewerbs zu entwickeln und sich bei der Vorbereitung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, ihrer Veröffentlichung, der Bewertung und der Auftragsverwaltung vom Grundsatz der Kosteneffizienz leiten zu lassen;

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die vom gemeinsamen Unternehmen vor Leistung der Zahlungen im Rahmen von Finanzhilfevereinbarungen vorgenommenen Kontrollen nicht ausreichend dokumentiert sind, um Gewähr für die Erfüllung der finanziellen Auflagen und die Förderfähigkeit der zugrunde liegenden Ausgaben zu bieten; hebt hervor, dass der Interne Prüfer des gemeinsamen Unternehmens auch festgestellt hat, dass der für die Ex-ante-Kontrollen vor Leistung von Zahlungen zu Kostenerstattungsanträgen gewählte Ansatz nicht wirksam und für die Bearbeitung von Kostenaufstellungen nicht gut geeignet ist; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine vor Leistung der Zahlungen stattfindenden Kontrollen zu verstärken und die Entlastungsbehörde über die Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;

12.

stellt fest, dass die Liste der Auftragnehmer und Finanzhilfeempfänger nicht auf der Website des gemeinsamen Unternehmens öffentlich zugänglich ist, und ist besorgt über diesen Mangel an Transparenz; fordert daher das gemeinsame Unternehmen auf, dem Beispiel der gemeinsamen Unternehmen Clean Sky, FCH, IMI und SESAR zu folgen und seine Website dahingehend zu aktualisieren, dass es für 2010 und für die vorausgegangenen Haushaltsjahre eine vollständige Liste der Auftragnehmer und Finanzhilfeempfänger veröffentlicht;

Interne Kontrollsysteme

13.

stellt mit Sorge fest, dass die internen Kontrollsysteme des gemeinsamen Unternehmens noch nicht vollständig so eingerichtet und umgesetzt wurden, wie es seine Finanzordnung vorschreibt; bedauert außerdem, dass Bedenken bezüglich der Finanzabläufe und der Aufgabentrennung geäußert wurden; erkennt an, dass am 1. Januar 2011 eine neue Organisationsstruktur in Kraft getreten ist; stellt jedoch fest, dass die Zuständigkeit für die Finanzabläufe noch nicht vollständig festgelegt war und dass Schlüsselstellen des gemeinsamen Unternehmens noch immer nicht besetzt waren;

14.

fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Verfahrensabläufe, aus denen die Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) die Finanzinformationen beziehen, zu validieren; dringt ferner darauf, dass das gemeinsame Unternehmen ein geeignetes, in die Systeme für Haushalts- und Finanzberichterstattung integriertes Instrument zur Verwaltung der Aufträge über operative Leistungen einrichtet;

15.

begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen der Forderung der Entlastungsbehörde nachgekommen ist und einen Auditausschuss eingesetzt hat, der unmittelbar dem Vorstand gegenüber verantwortlich ist;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen mit der Ausarbeitung einer Ex-post-Prüfungsstrategie begonnen hat, die dazu dient, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu bewerten, und die 2012 umgesetzt werden soll; hebt hervor, dass das gemeinsame Unternehmen seit März 2008 autonom arbeitet;

Interne Prüfung

17.

nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens noch nicht geändert wurde, um die Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission für den Gesamthaushaltsplan als Ganzes aufzunehmen;

18.

stellt jedoch fest, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und der internen Prüfung des gemeinsamen Unternehmens klar definiert sind.

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und Fehlen eines Sitzabkommens

19.

hält es für wichtig, dass die Frist für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge von allen Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens eingehalten wird; nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand Maßnahmen zur Erhebung von Verzugszinsen bei verspäteter Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrags gebilligt hat.

20.

nimmt zur Kenntnis, dass zwischen dem Königreich Spanien und dem gemeinsamen Unternehmen zwar ein Sitzabkommen über Standort und Unterstützung sowie über Vorrechte und Befreiungen abgeschlossen wurde, dem gemeinsamen Unternehmen aber noch keine dauerhaften Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden; stellt allerdings fest, dass das gemeinsame Unternehmen vorübergehend bereitgestellte Räumlichkeiten nutzt, für deren Kosten das Königreich Spanien aufkommt;

Horizontale Bemerkungen zu den gemeinsamen Unternehmen

21.

hebt hervor, dass von der Kommission bisher sieben gemeinsame Unternehmen gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichtet wurden; stellt fest, dass sechs gemeinsame Unternehmen (IMI, ARTEMIS, ENIAC, Clean Sky, FCH und ITER-F4E) im Forschungsbereich angesiedelt sind und der Zuständigkeit der Generaldirektionen RTD und INFSO der Kommission unterliegen und dass ein gemeinsames Unternehmen, das mit der Entwicklung des neuen Flugverkehrsmanagementsystems (SESAR) betraut ist, in den Verkehrsbereich fällt und damit der Aufsicht der GD MOVE unterliegt;

22.

stellt fest, dass sich der Richtbetrag der Mittel, die für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet werden, auf insgesamt 21 793 000 000 EUR beläuft;

23.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union, der für die gemeinsamen Unternehmen während der Dauer ihres Bestehens für notwendig erachtet wird, auf insgesamt 11 489 000 000 EUR beläuft;

24.

stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Haushaltsplänen der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 505 000 000 EUR belief;

25.

fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für die einzelnen gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Verwendung der Mittel der Union zu sorgen und das Vertrauen der europäischen Steuerzahler zurückzugewinnen;

26.

begrüßt die Initiative von ARTEMIS, in seinen JTB Informationen zur Überwachung und Überprüfung seiner laufenden Projekte aufzunehmen; hält dies für eine Vorgehensweise, die von den anderen gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

27.

erinnert daran, dass es sich bei den gemeinsamen Unternehmen um öffentlich-private Partnerschaften handelt und dass infolgedessen öffentliche und private Interessen miteinander verflochten sind; ist der Ansicht, dass angesichts dieser Sachlage die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten nicht abgetan, sondern angemessen berücksichtigt werden sollte; fordert daher die gemeinsamen Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die Überprüfungsmechanismen zu informieren, die es in ihren jeweiligen Strukturen gibt, um einen ordnungsgemäße Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu ermöglichen;

28.

stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen, sieht man einmal von dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie ab, das eine bemerkenswerte Ausnahme bildet, relativ kleine Strukturen darstellen und geografisch konzentriert sind; ist daher der Ansicht, dass sie ihre Ressourcen nach Möglichkeit bündeln sollten;

29.

fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Bemerkungen, die er zu den einzelnen gemeinsamen Unternehmen vorgebracht hat, in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 des entsprechenden gemeinsamen Unternehmens Folgeinformationen zu liefern;

30.

fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist einen Sonderbericht über den Zusatznutzen der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union vorzulegen; weist ferner darauf hin, dass dieser Bericht auch eine Bewertung der Wirksamkeit der Errichtung der gemeinsamen Unternehmen einschließen sollte.


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 24.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.