17.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 286/288 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010
(2012/600/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, zusammen mit den Antworten der Agentur (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 30, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2012), |
1. |
erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 39.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, zusammen mit den Antworten der Agentur (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 30, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2012), |
A. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, |
B. |
in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilte und unter anderem
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C. |
in der Erwägung, dass der Gesamthaushalt der Agentur für das Jahr 2010 93 200 000 EUR betrug, was eine Aufstockung um 4,95 % im Vergleich zu dem Haushaltsjahr 2009 bedeutet; in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt der Agentur für 2010 83 000 000 EUR im Vergleich zu 78 000 000 EUR im Jahr 2009 (6) betrug, was eine Aufstockung um 6,41 % darstellt; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beitrag der Union für die Agentur für das Jahr 2010 83 000 000 EUR betrug; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss in Höhe von 2 550 000 EUR hinzukam, womit sich der Gesamtbeitrag der Union für 2010 auf 85 000 550 EUR erhöht; |
2. |
entnimmt der endgültigen Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2010, dass im Rahmen von Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltung) die Mittel der Union für 2010 23 633 000 EUR als Verpflichtungen und 19 000 000 EUR als Zahlungen betrugen; stellt ferner fest, dass im Rahmen von Titel III (operative Ausgaben) diese Mittel 59 367 000 EUR als Verpflichtungen und 38 000 000 EUR als Zahlungen betrugen; |
3. |
entnimmt dem Gesamtbericht, dass die Agentur im Jahr 2010 95 % ihres verfügbaren Budgets von Verpflichtungsermächtigungen verbrauchte und dass die Unterschiede zwischen den Titeln begrenzt waren, wobei diese Quote für Titel I 99 %, für Titel II 80 % und für Titel III 97 % betrug; |
4. |
entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss, dass sich der Umfang der Zahlungen des Haushaltsplans für 2010 von 61 % im Jahr 2009 auf 69 % im Jahr 2010 verbessert hat; stellt des Weiteren den von der Agentur vorgelegten Angaben zufolge fest, dass der Umfang der Zahlungen für den operativen Haushaltsplan für 2010 79 % im Vergleich zu 65 % im Jahr 2009 erreichte; |
Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr
5. |
ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof seit 2006 von Mittelübertragungen berichtet hat; stellt insbesondere fest, dass für das Jahr 2010 ein Betrag von 26 500 000 EUR, der 28 % des verfügbaren Haushalts entspricht, auf 2011 übertragen wurde und dass dem jedoch lediglich Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 12 000 000 EUR gegenüberstehen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis spätestens 15. Dezember 2012 Informationen vorzulegen; nimmt die von der Agentur vorgelegte Begründung zur Kenntnis, dass die Beständigkeit ihrer Tätigkeiten sichergestellt und die Mittel für die Einsätze im ersten Quartal des Folgejahres zugewiesen werden müssen; weist erneut darauf hin, dass das Verfahren der Mittelübertragungen stark beschränkt und die wirtschaftliche Haushaltsführung durch diese Praxis nicht beeinträchtigt werden sollte; fordert die Agentur auf, künftig dem Grundsatz der Jährlichkeit zu folgen; |
6. |
weist erneut darauf hin, dass ein hohes Volumen an übertragenen Mitteln und Annullierungen die Unfähigkeit der Agentur deutlich macht, einen derart erhöhten Haushalt zu verwalten; fragt sich, ob es nicht verantwortungsbewusster wäre, wenn die Haushaltsbehörde bei Beschlüssen über eine Aufstockung des Haushaltsplans der Agentur künftig mehr Sorgfalt walten ließe und die Zeit berücksichtigen würde, die für die Durchführung neuer Tätigkeiten erforderlich ist; fordert die Agentur auf, ihm nähere Einzelheiten über die Erfüllbarkeit der künftigen Verpflichtungen zu übermitteln; |
7. |
ist sich bewusst, dass die dauerhafte bzw. langfristige Art der gemeinsamen Maßnahmen der Agentur es unvermeidlich macht, dass die Ausführung der jeweiligen Mittelbindungen über das Jahresende hinausgeht; fordert die Agentur dennoch auf, ungeachtet dessen weiterhin das Volumen der übertragenen Mittel durch die verstärkte Überwachung der gemeinsamen Aktivitäten so weit wie möglich zu verringern, um die Finanzhilfen so früh wie möglich anzupassen; |
8. |
stellt gewisse Ansätze in Bezug auf die Überprüfung der sogenannten REM-Bögen (REM, laufende Mittelaufwendungen) im Jahr 2010 fest, um die Planung und Überwachung zu verbessern; |
Rechnungsführungssystem
9. |
nimmt Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofes hinsichtlich von Schwachstellen in Bezug auf das Rechnungsführungssystem der Agentur; stellt fest, dass das System noch, wie in der Finanzregelung vorgesehen, vom Rechnungsführer validiert werden muss; verweist dennoch auf die Antwort der Agentur, wonach sie Anfang 2011 ein Projekt zur Erfassung der Geschäftsabläufe für Finanzprozesse gestartet hat und dass die Validierung im zweiten Halbjahr 2011 abgeschlossen werden soll; fordert daher den Rechnungshof auf, in dieser Hinsicht unbesorgt zu sein; |
10. |
stellt die Bemerkungen des Rechnungshofes zu Schwachstellen im System zur Abstimmung der Lieferantenangaben mit den entsprechenden Aufzeichnungen bei der Agentur fest; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass die meisten Behörden nicht über ein zentrales Rechnungsführungssystem verfügen und einige von ihnen keine Periodenrechnung durchführen, sodass sich dadurch eine Abstimmung mit den Lieferantenangaben als schwierig erweist; nimmt die Verpflichtung der Agentur zur Kenntnis, Kontakt mit den nationalen Behörden aufzunehmen und sich darum zu bemühen, dass alternative Verfahren eingeführt werden, damit ihre Aufzeichnungen mit den Angaben der Lieferanten abgestimmt werden können; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig über die mit den nationalen Behörden erzielten Fortschritte zur Lösung des Problems zu unterrichten; |
11. |
fordert den Rechnungshof auf, in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2011 eine eingehendere Bewertung der operativen Ausgaben in Bezug auf die Ziele der Agentur und die entsprechenden Erfolge vorzunehmen; |
Öffentliche Aufträge und Finanzhilfen
12. |
entnimmt der endgültigen Jahresrechnung, dass zwei Rechtsstreitigkeiten der Agentur hinsichtlich von Ausschreibungsverfahren im Gange sind und dass die Kläger Schadenersatz in Höhe von insgesamt 10 794 806 EUR gefordert haben; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig über Entwicklungen in diesen beiden Rechtssachen zu unterrichten; |
13. |
entnimmt den Rechnungsabschlüssen, dass die Agentur 751 Finanzhilfevereinbarungen oder Spezifische Finanzbeschlüsse mit ihren Partnern geschlossen hat; der Gesamtbetrag der so kofinanzierten Aktivitäten beläuft sich auf 53 000 000 EUR; |
14. |
stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur für 270 der 751 Finanzhilfen die Restzahlung noch nicht geleistet hat und für 92 dieser Finanzhilfen die Vorfinanzierung in Höhe von 5 100 000 EUR geleistet hat; |
Verwaltung von Finanzhilfen
15. |
fordert die Agentur auf, Ex-Post-Kontrollen in Form von Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen; |
16. |
stellt dennoch fest, dass die Agentur eine Überarbeitung der REM-Bögen, die die Grundlage für Kostenschätzungen und Erstattungsanträge sind, in Angriff genommen hat; |
Personal
17. |
entnimmt dem Gesamtbericht, dass im Jahr 2010 74 Einstellungsverfahren durchgeführt wurden; stellt fest, dass die Einstellungsverfahren für vier neue Stellen aus dem Jahr 2010 im Gange waren und im ersten Quartal 2011 abgeschlossen sein sollten und dass der Personalbestand in der Agentur Ende 2010 294 Mitarbeiter von einem genehmigten Stellenplan, der 298 Stellen umfasste, betrug; |
Leistung
18. |
fordert die Agentur auf, die Kohärenz in der strategischen und jährlichen Planung ihrer Maßnahmen weiter auszubauen; stellt in der Tat fest, dass die Ziele des Jahresarbeitsprogramms für 2010 nicht eindeutig mit den im Mehrjahresplan 2010-2013 für 2010 enthaltenen Zielen verbunden sind; erinnert die Agentur daran, dass das Fehlen einer klaren Verbindung und Kohärenz zwischen den verschiedenen Planungsdokumenten sich negativ auf die Bereitstellung des strategischen Plans auswirken könnte; |
19. |
entnimmt dem Gesamtbericht, dass trotz der Tatsache, dass der Haushalt der Agentur 2010 angestiegen ist, der für die operativen Tätigkeiten bereitgestellte Nettobetrag von 48 200 000 EUR auf 47 400 000 EUR zurückging, die Anzahl der Mannstunden im operativen Bereich jedoch um 27 % auf 6 411 anstieg; |
20. |
begrüßt die Bemühungen der Agentur, die Überwachung ihres operativen Haushalts zu verbessern; nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke im November 2010 eingesetzt wurden, womit erhebliche Änderungen am Haushaltsplan der Agentur verbunden waren; |
21. |
weist darauf hin, dass die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur weiterhin auf ihre Leistung während des gesamten Jahresverlaufs gestützt werden sollte; |
Interne Prüfung
22. |
anerkennt, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2010 eine Prüfung der operativen Planung auf der Grundlage von Beiträgen interner und externer Akteure durchführte; stellt insbesondere fest, dass der Bereich dieser Prüfung Folgendes umfasste:
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23. |
fordert diesbezüglich die Agentur auf, zu gewährleisten, dass alle Ziele im Mehrjahresplan angemessen und deutlich in das Jahresarbeitsprogramm übertragen werden; |
24. |
begrüßt die Tatsache, dass die Agentur dennoch in ihren operativen Plänen die Gefahren für jede spezifische Operation aufgreift; stellt des Weiteren mit Genugtuung fest, dass die Agentur die aus der Umsetzung ihrer Operationen gezogenen Lehren nutzt, um die Vorbereitung nachfolgender operativer Pläne zu verbessern; |
25. |
nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst immer noch die Umsetzung von sieben „äußerst wichtigen“ Empfehlungen, die nach früheren Prüfungen des Internen Auditdienstes formuliert wurden, überprüfen muss; stellt insbesondere fest, dass diese Empfehlungen Folgendes betreffen:
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26. |
macht auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten, wie in der Anlage zu dieser Entschließung dargelegt, aufmerksam; |
27. |
verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 39.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 224.
(6) ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1016.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).
ANHANG
EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IN DEN LETZTEN JAHREN
Frontex |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
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Leistung |
n. a. |
n. a. |
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Haushaltsführung und Finanzmanagement |
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Personal |
n. a. |
n. a. |
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n. a. |
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Interne Prüfung |
n. a. |
n. a. |
Das Parlament fordert die Agentur auf, von den 23 Empfehlungen, die vom Internen Auditdienst formuliert wurden, 4 umzusetzen: insbesondere die Vervollständigung der Arbeitsplatzbeschreibungen und die Festlegung von Zielen für das Personal, die Verstärkung der Sicherheit, die Verbesserung der Postregistrierung, die Stärkung des Verfahrens der Verwaltung der Finanzhilfen und die Einhaltung der Haushaltsordnung. |
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