27.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 250/150


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2009

(2011/576/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, insbesondere auf Artikel 97,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0127/2011),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 34.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2009 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, insbesondere auf Artikel 97,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0127/2011),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Jahr 2009 das zweite Tätigkeitsjahr der Europäischen Chemikalienagentur war,

C.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Agentur am 5. Mai 2010 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

auf die Feststellung des Rechnungshofs aufmerksam gemacht hat, dass sich die operative Tätigkeit aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einrichtung des IT-Systems und des Mangels an qualifizierten Mitarbeitern verzögert hat,

seine Genugtuung über das erste erfolgreiche Tätigkeitsjahr der Agentur bekundet hat, wobei die Kommission (GD Unternehmen und Industrie) für die Haushaltsführung der Agentur im Jahr 2007 verantwortlich war,

D.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für 2009 auf 70 400 000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 einen Anstieg um 6 % darstellt,

1.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2008 mit Hilfe eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von 62 200 000 EUR gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung und in geringerem Umfang durch Gebühren finanziert wurde, die von der Industrie für die Registrierung chemischer Stoffe gemäß der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gezahlt wurden;

2.

unterstreicht, dass die Einnahmen der Agentur 2009 hauptsächlich aus dem jährlichen Zuschuss aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, der sich gegenüber 2008 (62 600 000 EUR) um 4 000 000 EUR erhöht hat, sowie aus Gebühreneinnahmen in Höhe von 2 200 000 EUR stammten; stellt fest, dass die Gebühreneinnahmen im Rahmen von REACH-IT von Unternehmen stammen, die einer Registrierungs- und Meldepflicht gemäß der REACH-Verordnung unterliegen;

3.

stellt fest, dass die Erhöhung bei Titel 3 (operative Ausgaben) vor allem auf den Anstieg der Softwareentwicklungskosten zurückzuführen ist, da größere Investitionen für die Optimierung der Systemarchitektur von REACH-IT und für die Weiterentwicklung einer umfassenden Stoffsicherheitsbeurteilung/eines umfassenden Stoffsicherheitsberichts getätigt werden mussten;

4.

nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Agentur 29 % der Gesamtmittel (20 000 000 EUR) auf das Folgejahr übertragen hat, was auf die Vergabe von Aufträgen für größere Projekte im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die erste Registrierungsfrist zurückzuführen war, die bis Ende 2009 noch nicht abgeschlossen waren; empfiehlt, den Anteil an Mittelübertragungen mit Blick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit zu verringern;

Leistung

5.

spricht der Agentur seine Anerkennung dafür aus, dass sie in einer dem Bericht des Rechnungshofs für 2009 als Anhang beigefügten Tabelle einen Vergleich zwischen den im Jahr 2009 und den im Jahr 2008 durchgeführten Maßnahmen geliefert hat, damit die Entlastungsbehörde ihre Leistung von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann; stellt fest, dass die Agentur die Anzahl abgeschlossener Registrierungsdossiers (500 im Jahr 2009 gegenüber 70 im Jahr 2008) und die Anzahl der Untersuchungen (1 000 im Jahr 2009 gegenüber 250 im Jahr 2008) erhöht hat; stellt außerdem eine Erhöhung der Anzahl abgeschlossener Übereinstimmungsprüfungen (14 im Jahr 2009 gegenüber 1 im Jahr 2008) und der Anzahl der Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen (30 im Jahr 2009 gegenüber 14 im Jahr 2008) fest;

6.

bringt seine Genugtuung über das zweite erfolgreiche Tätigkeitsjahr der Agentur zum Ausdruck, wobei die Kommission (GD Unternehmen und Industrie) für die Haushaltsführung der Agentur im Jahr 2007 verantwortlich war; betont insbesondere, dass die reibungslos und relativ rasch erfolgte Errichtung der Agentur hauptsächlich der wirksamen Unterstützung durch die sie betreuende Generaldirektion, dem Erfahrungsaustausch mit anderen, ähnlichen Agenturen und der starken Förderung durch das Gastland zu verdanken ist;

7.

begrüßt die Initiativen der Agentur zur Optimierung ihres kundenorientierten Ansatzes und der Feedback-Verfahren; spricht der Agentur insbesondere seine Anerkennung dafür aus, dass sie im Jahr 2009 eine Befragung der interessierten Kreise vorgenommen und die Unterstützungstätigkeiten für die Industrie (z. B. telefonische Beratungsdienste für federführende Registranten, Workshops, Netzwerktreffen, öffentliche Konsultationen usw.) verstärkt hat;

8.

fordert den Rechnungshof auf, die Agentur Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu unterziehen;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

9.

fordert die Agentur auf, die Planung und Überwachung ihrer Auftragsvergabe und ihres Haushaltsvollzugs weiter zu verbessern, um den Anteil der Mittel, die auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, zu verringern; nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass 20 000 000 EUR (29 % der Mittel) auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen wurden, wovon rund 88 % Tätigkeiten entsprechen, die zum Jahresende noch nicht durchgeführt waren (bzw. in einigen Fällen Gütern, die noch nicht eingegangen waren); stellt außerdem fest, dass 5 % der Mittel (3 000 000 EUR) in Abgang gestellt wurden;

10.

begrüßt jedoch die Zusage der Agentur, für 2010 die Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen auf das folgende Haushaltsjahr auf unter 20 % zu senken und die Inabgangstellung von Mitteln auf einen deutlich unter dem Niveau des Jahres 2008 liegenden Wert zu begrenzen; fordert die Agentur entsprechend auf, die Entlastungsbehörde über die Entwicklung in dieser Angelegenheit zu unterrichten;

Humanressourcen

11.

stellt fest, dass sich die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen gegenüber 2008 um 47 % erhöht hat; begrüßt, dass die Agentur ihren Stellenplan zum Jahresende zu 90 % umgesetzt hatte; weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass es wichtig ist, dass die Agentur die Umsetzung ihres Haushaltsplans und ihres Einstellungsplans weiter überwacht;

Interne Prüfung

12.

beglückwünscht die Agentur zur Einrichtung einer internen Auditstelle (Internal Audit Capability — IAC), deren Aufgabe darin besteht, interne Prüfungen durchzuführen und den Exekutivdirektor in Fragen des Risikomanagements und der Kontrollsysteme durch Abgabe unabhängiger Stellungnahmen und Empfehlungen zu beraten;

13.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) am 1. Dezember 2009 seinen endgültigen strategischen Audit-Plan 2010-2012 (der sich auf fortlaufender Basis über drei Jahre erstreckt und jährlich aktualisiert wird) vorgelegt hat; fordert den Exekutivdirektor der Agentur entsprechend auf, die Entlastungsbehörde über den Inhalt dieses Audit-Plans zu unterrichten;

14.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie im Bereich der Verbesserung ihrer Finanzströme, Arbeitsabläufe, Prüfungen, Aktionspläne und Risikobewertungen zwecks Verbesserung ihres Kontrollsystems getroffen hat;

15.

ruft die Agentur dazu auf, effektiv sicherzustellen, dass

alle für Finanzierungsentscheidungen erforderlichen Komponenten vorhanden sind (z. B. Standardformate für ihr Arbeitsprogramm und ihre Finanzbeschlüsse),

die auf den einzelnen Organisationsebenen erforderlichen Informationen ordnungsgemäß festgelegt und weitergeleitet werden,

im Arbeitsprogramm alle im Wege des Haushaltsplans bereitgestellten Ressourcen aufgezeigt werden,

die Dokumentation der Finanzverfahren und Checklisten fertiggestellt und aktualisiert wird;

16.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 34.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 146.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0163 (siehe Seite 269 dieses Amtsblatts).