25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/37


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz für das Haushaltsjahr 2008

(2010/498/EU, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (1),

in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008 — Band I (SEK(2009) 1089 — C7-0172/2009) (2),

in Kenntnis des Jahresabschlusses der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen 2007 (KOM(2009) 526) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2009) 1427),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2008 — Synthesebericht“ (KOM(2009) 256),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2008 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2009) 419) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2009) 1102),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, zusammen mit den Antworten der Agentur (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008) 866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008) 3054),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 zu der Entlastung der Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (5828/2010 — C7-0055/2010),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags, die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (7), insbesondere auf Artikel 66 Absätze 1 und 2,

in Kenntnis des Beschlusses 2007/60/EG der Kommission vom 26. Oktober 2006 zur Einrichtung der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (8),

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0099/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Haushaltsplan zusammen mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.

erteilt dem Direktor der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Exekutivagentur für das Haushaltsjahr 2008;

2.

legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss zusammen mit dem Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III — Kommission, sowie der als integraler Bestandteil dazugehörigen Entschließung dem Direktor der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 71 vom 14.3.2008.

(2)  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 1.

(3)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 71.

(4)  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 122.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6.

(8)  ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seiner Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (1),

in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008 — Band I (SEK(2009) 1089 — C7-0172/2009) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen 2007 (KOM(2009) 526) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2009) 1427),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2008 — Synthesebericht“ (KOM(2009) 256),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2008 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2009) 419) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2009) 1102),

in Kenntnis des Berichts der Kommission zu den Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2008 (SEK(2010) 178 und SEK(2010) 196),

in Kenntnis des Grünbuchs „Europäische Transparenzinitiative“, das von der Kommission am 3. Mai 2006 angenommen wurde (KOM(2006) 194),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005) 252),

in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006) 9), des Berichts über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008) 110) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008) 259),

in Kenntnis des Berichts über die Wirkung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2009) 43),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den „nationalen Erklärungen“ der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel (4),

in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008) 97) und des Zwischenberichts zum Follow-up des Aktionsplans (SEK(2009) 1463),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (KOM(2009) 402) und des diesem Bericht beigefügten Dokuments (SEK(2009) 1074),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (KOM(2009) 401) und des diesem Bericht beigefügten Dokuments (SEK(2009) 1073),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Organe (5) und der Sonderberichte des Rechnungshofs,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (6),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos (KOM(2008) 866) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2008) 3054),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 zu der Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (5826/2010 — C7-0054/2010),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 zu der Entlastung der Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (5828/2010 — C7-0055/2010),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags, die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die internationalen Prüfungsgrundsätze und die internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Sektor gelten,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (7), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (8), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 2 und 3,

gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0099/2010),

A.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten für die Ausführung des Unionshaushalts verantwortlich ist, wobei die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen muss und dass diese Erklärung durch spezifische Beurteilungen zu allen größeren Tätigkeitsbereichen der Union ergänzt werden kann,

C.

in der Erwägung, dass das besondere Merkmal der Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union die so genannte „geteilte Mittelverwaltung“ der Haushaltsmittel zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist, die dazu führt, dass 80 % der Gemeinschaftsausgaben von den Mitgliedstaaten verwaltet werden,

D.

in der Erwägung, dass einer verbesserten Finanzverwaltung in der Europäischen Union eine genaue Überwachung der Fortschritte in der Kommission und in den Mitgliedstaaten zugrunde liegen muss und dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Verwaltung der EU-Mittel übernehmen und damit zur Vollendung eines integrierten internen Kontrollrahmens der Europäischen Union mit dem Ziel einer positiven Zuverlässigkeitserklärung beitragen sollten,

E.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinen letzten fünf Entschließungen zur jährlichen Entlastung darauf hingewiesen hat, dass auf angemessener politischer Ebene nationale Erklärungen für alle im Rahmen der geteilten Verantwortung bewirtschafteten Mittel vorgelegt werden müssen, so dass jeder Mitgliedstaat die Verantwortung für die Bewirtschaftung der erhaltenen EU-Mittel übernimmt,

F.

in der Erwägung, dass die Durchführung der Nummer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (9) (IIV) und des Artikels 53b Absatz 3 der Haushaltsordnung betreffend die jährlichen Zusammenfassungen der Prüfungen und Erklärungen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verwaltung des Unionshaushalts leisten dürfte,

G.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seiner erwähnten Stellungnahme Nr. 6/2007 auch betont, dass die nationalen Erklärungen als neues Element der internen Kontrolle der EU-Mittel angesehen werden und ein Anreiz dazu sein könnten, die Kontrolle der EU-Mittel in den Bereichen der geteilten Verwaltung zu verbessern,

H.

in der Erwägung, dass die Arbeit seines Haushaltskontrollausschusses im Allgemeinen und das Entlastungsverfahren im Besonderen zu einem Prozess gehören, der darauf abzielt, die volle Verantwortung der Kommission als Ganzes und der einzelnen Mitglieder der Kommission sowie aller anderen Beteiligten, zu denen vor allem die Mitgliedstaaten gehören, für die Finanzverwaltung in der Europäischen Union in Übereinstimmung mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festzustellen und dadurch eine solidere Beschlussfassungsgrundlage zu schaffen,

I.

in der Erwägung, dass sein Haushaltsausschuss den Ergebnissen und Empfehlungen der Entlastung für das Jahr 2008 im nächsten Haushaltsverfahren Rechnung tragen sollte,

J.

in der Erwägung, dass die Entlastungsempfehlung des Rates, wenn sie einem konstruktiven Ziel dienen soll, darauf abzielen sollte, Reformbemühungen zu unterstützen, die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der vom Rechnungshof aufgezeigten Probleme auszuweiten und eine bessere Haushaltsführung in der Europäischen Union sicherzustellen,

K.

in der Erwägung, dass der derzeitige Zeitplan für die Entlastung in Anbetracht der Notwendigkeit, die vom Parlament im Rahmen seiner Kontrollbefugnis eingeforderten Berichtigungen und Reformen so rasch wie möglich durchzuführen, viel zu lang ist; in der Erwägung, dass die Jahresrechnungen bis zum Ende des ersten Quartals des auf das geprüfte Haushaltsjahr folgenden Jahres vorliegen müssen, damit der Rechnungshof bis zum Ende des zweiten Quartals des auf das geprüfte Haushaltsjahr folgenden Jahres seinen Bericht vorlegen kann,

L.

in der Erwägung, dass Artikel 83 der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften (10) vorsieht, dass die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt gezahlt werden und dass die Mitgliedstaaten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam nach dem für die Finanzierung dieser Ausgaben festgelegten Aufbringungsschlüssel gewährleisten; in der Erwägung, dass die Bediensteten einen Anteil ihrer Dienstbezüge in den Gesamthaushaltsplan einzahlen, um sich an der Finanzierung der Ruhegehaltsregelung zu beteiligen,

M.

in der Erwägung, dass mit Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 eine gemeinsame Gewähr der Mitgliedstaaten verankert wird, was bedeutet, dass diese Garantie bei einem Ausfall eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Tragen kommen kann, und dass die Union gegenüber den Mitgliedstaaten, die diese Verpflichtung eingegangen sind, Forderungen geltend machen kann,

HORIZONTALE FRAGEN

Übergeordnete Interessen und zu erreichende Ziele

1.

ist zu Beginn der Amtszeit der neuen Kommission nach wie vor besorgt über die in der Zeit der vorangegangenen Kommission aufgelaufenen Probleme, namentlich über:

weiterhin hohe Fehlerquoten bei den Zahlungen,

die schleppende Wiedereinziehung zu Unrecht geleisteter Zahlungen und

noch abzuwickelnde Mittelbindungen in bislang nie dagewesener Höhe;

2.

begrüßt die ersten Anzeichen eines kollegialen Vorgehens seitens der neuen Kommission, wovon das Engagement der Kommissionsmitglieder László Andor, Johannes Hahn und Algirdas Šemeta in ihren Gesprächen mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments zeugt, und erwartet eine ausdrückliche Zusage der Kommissionsmitglieder Janusz Lewandowski und Algirdas Šemeta, in folgenden Bereichen Maßnahmen zu ergreifen: Zuverlässigkeitserklärungen von Mitgliedstaaten, Vorschläge für ein hinnehmbares Fehlerrisiko, Vereinfachung und Transparenz sowie Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich, und ist ferner der Auffassung, dass dazu weitere Maßnahmen auf dem Gebiet von Korrekturen und Wiedereinziehungen sowie internen Kontrollsystemen gehören;

3.

ist der Überzeugung, dass Fehler bei den Ausgaben die wirksame Erreichung der politischen Ziele der Europäischen Union behindern, und bekräftigt, dass Politikbereiche mit einer Fehlerquote unter 2 % immer noch lediglich 47 % des EU-Haushalts ausmachen, was einer Verbesserung von nur 9 % im Zeitraum 2005 bis 2008 entspricht; hält diese jährliche Verbesserung noch für unzureichend und weist darauf hin, dass zwar in einigen Bereichen Verbesserungen eingetreten sind, dass jedoch Politikbereiche, für die 31 % der Haushaltsmittel veranschlagt sind, eine Fehlerquote von über 5 % und Bereiche, auf die weitere 22 % des Haushalts entfallen, eine Fehlerquote zwischen 2 % und 5 % aufweisen;

4.

fordert die Kommission auf, eine neue Agenda für 2010 und danach auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen, die eine beschleunigte Verringerung der Fehlerquoten vorsieht, um sicherzustellen, dass bis 2014 weitere 20 % des Haushalts vom Rechnungshof mit „grün“ eingestuft werden können, zusammen mit den vom Rechnungshof verlangten einstweiligen Änderungen hinsichtlich einer neuen Methode zur Ausweisung spezifischer Fehlerquoten im Haushaltskapitel Kohäsion und mit einer Differenzierung zwischen den im Rahmen der Rechtsvorschriften für den Zeitraum 2000-2006 und den Zeitraum 2007-2013 getätigten Zahlungen; ist der Ansicht, dass die Erreichung dieser Ziele wesentlich dazu beiträgt, dass die Europäischen Union für ihre Ausgaben in Zukunft den vollen Gegenwert erhält und Fortschritte in Richtung auf eine positive Zuverlässigkeitserklärung erzielt;

5.

fordert den Präsidenten der Kommission auf, das Parlament darüber zu unterrichten, wie die Kommission auf koordiniertere Weise vorgehen wird, um sich der noch bestehenden Schwachpunkte in den Finanzsystemen anzunehmen und die oben genannten Fehlerquoten deutlich zu verringern;

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

6.

nimmt die positive Stellungnahme des Rechnungshofs in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse sowie die Feststellung des Rechnungshofs, wonach die Jahresabschlüsse in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Gemeinschaften sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows zum 31. Dezember 2008 vermitteln, mit Befriedigung zur Kenntnis;

7.

hält es für anormal, dass die Jahresrechnung Eigenkapital in Höhe von 51 400 000 000 EUR ausweist, und stellt die Frage, ob die von den Mitgliedstaaten einzufordernden Beträge nicht als Aktiva ausgewiesen werden sollten, da die geschätzten 37 000 000 000 EUR an Ruhegehältern für das Personal eine gewisse Verpflichtung darstellen; nimmt die Erklärungen des Rechnungsführers der Kommission zur Kenntnis, denen zufolge die für den öffentlichen Sektor geltenden internationalen Rechnungslegungsgrundsätze korrekt angewandt wurden; schlägt vor, die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Ruhegehaltsfonds zu prüfen, um diese finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Personal auszulagern;

8.

verleiht dessen ungeachtet seiner Besorgnis über die Bemerkungen des Rechnungshofs über die in einigen Einrichtungen und Generaldirektionen der Kommission festgestellten Schwächen im Rechnungsführungssystem für Rechnungen/Kostenaufstellungen und Vorfinanzierungen Ausdruck, die die Qualität der Finanzinformationen gefährden;

9.

begrüßt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungshofs für die Einnahmen, die Verpflichtungen für alle Themenkreise und die Zahlungen, die der Jahresrechnung der Themenkreise „Bildung und Unionsbürgerschaft“ und „Verwaltungs- und sonstige Ausgaben“ zugrunde liegen, die in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

10.

fordert den Rechnungshof auf, bei der nächsten Entlastung zusätzlich zur Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Erklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen;

11.

begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Förderung und Anwendung besserer Kontroll- und Verwaltungsverfahren, die zu Verbesserungen gegenüber den letzten Jahren mit geringeren Fehlerquoten führen, die vom Rechnungshof in den zugrunde liegenden Vorgängen in bestimmten Ausgabenbereichen (die Politikbereiche „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“, „Forschung, Energie und Verkehr“ und „Bildung und Unionsbürgerschaft“) festgestellt wurden;

12.

bedauert, dass die Zuverlässigkeitserklärung (DAS) in äußerst wichtigen gemeinschaftlichen Ausgabenbereichen des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Entwicklung des ländlichen Raums, Strukturmaßnahmen, Forschung, Energie und Verkehr, externe Politikbereiche in Bezug auf die ausführenden Einrichtungen und Erweiterung), bei denen die Zahlungen noch mit erheblichen Fehlern belastet sind, nach wie vor eingeschränkt ist;

13.

anerkennt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über die Wirkung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsrolle der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen darauf hinweist, dass die darin dargelegten Schritte abgeschlossen sind; stellt fest, dass die vorläufigen Ergebnisse bei den Ausgaben eine Fehlerquote von ca. 5 % für den Zeitraum 2007-2013 aufweisen; erwartet jedoch den größeren Nutzen für die Kohäsionspolitik, da in diesem Bereich trotz der Fortschritte der Kommission im Hinblick auf einen effizienteren Einsatz von EU-Mitteln und auf die allgemeinen Rahmenbedingungen der Kontrolle noch sehr große Probleme bestehen;

14.

ist ferner der Auffassung, dass der Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen im Zusammenhang mit Forschung, Energie und Verkehr und Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung bereits Verbesserungen bringen sollte und dass die Kommission in der Lage sein sollte, eine Reihe von Indikatoren und Deskriptoren zur Messung der Auswirkungen dieses Aktionsplans zu liefern;

15.

nimmt jedoch die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach noch nicht festgestellt werden kann, ob der Aktionsplan messbare Auswirkungen auf das Aufsichts- und Kontrollsystem und letztendlich auf die Regelmäßigkeit der Vorgänge hat (Ziffer 2.28 des Jahresberichts 2008), und fordert die Kommission auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass für die Entlastung 2009 Indikatoren zur Messung der Wirkung des Aktionsplans zur Verfügung stehen;

16.

fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Verkürzung der Fristen für das Entlastungsverfahren zu unterbreiten, damit die Abstimmung im Plenum in dem auf das geprüfte Haushaltsjahr folgenden Jahr stattfinden kann;

Angaben und Rahmenbedingungen für die Zuverlässigkeitserklärung (DAS)

17.

begrüßt, dass der Rechnungshof an einer noch klareren Gestaltung des DAS-Ansatzes in Bezug auf die Faktoren arbeitet, die zu von Jahr zu Jahr noch effizienteren und effektiveren Kontrollsystemen in allen Sektoren beitragen, begrüßt die Qualität bestimmter Teile des Berichts des Rechnungshofs, etwa des Abschnitts über Strukturmaßnahmen, und fordert den Rechnungshof auf, das Parlament weiterhin auf dem Laufenden zu halten;

18.

ist der Ansicht, dass sich die vom Rechnungshof seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht alljährlich vorgenommene Bewertung der Verwaltung der EU-Mittel durch die Kommission als nützliches Instrument zur Verbesserung der Verwaltung dieser Mittel erwiesen hat, und erkennt an, dass die Kommission sich sehr um die Verbesserung der Verwaltung bemüht hat; ruft jedoch die Mitgliedstaaten auf, sich stärker für die Verbesserung der Mittelverwendung einzusetzen;

19.

weist auf die seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Nizza erzielten Verbesserungen hin, da der Rechnungshof nun neben der Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge auch spezifische Beurteilungen zu allen größeren Tätigkeitsbereichen der Union vorlegen kann (jetzt Artikel 287 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union);

20.

ist allerdings auch der Auffassung, dass eine globale jährliche Bewertung der komplexen Struktur der Finanzen der Europäischen Gemeinschaften nicht gerecht werden kann, und ist der Ansicht, dass eine weitere negative jährliche Bewertung nach 15 Jahren in Folge negative Auswirkungen auf die Bürger haben könnte, die nicht verstehen, warum der Rechnungshof immer negative Stellungnahmen abgibt;

Revision der Verträge: Reform der DAS

21.

stellt fest, dass das Parlament gemäß Artikel 48 Absatz 2 des EU-Vertrags in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung eine größere Rolle bei der Revision der Verträge hat, da ihm ein Initiativrecht gegeben wurde, wonach es dem Rat Vorschläge für eine Änderung der Verträge, z. B. in Bezug auf die Zuverlässigkeitserklärung, vorlegen kann;

22.

fordert, dass Überlegungen darüber angestellt werden, ob in Zukunft getrennte Zuverlässigkeitserklärungen ausgearbeitet werden könnten, die nach Sektoren/Politikbereichen und nach Mehrjahresprogrammen gegliedert sind, damit die Methode des Rates besser mit dem mehrjährigen Charakter und der sektoralen Gliederung der Finanzen der Europäischen Gemeinschaften in Einklang gebracht werden kann;

23.

stellt fest, dass die Kommission stets behauptet hat, die „Mehrjährigkeit“ der betreffenden Ausgaben bedeute, dass die meisten Fehler vor Abschluss der jeweiligen Programme entdeckt und korrigiert werden können; stellt weiterhin fest, dass nach Auffassung des Rechnungshofs gegenwärtig keine ausreichenden Informationen vorliegen, die diese Behauptung stützen könnten;

Haushaltsführung

24.

ist besorgt, dass die ausstehenden Haushaltsverpflichtungen (nicht abgewickelte auf spätere Jahre übertragene Mittelbindungen), insbesondere bei Mehrjahresprogrammen, im Jahr 2008 um 16,4 Mrd. EUR (11,8 %) auf 155,0 Mrd. EUR angestiegen sind (Ziffer 3.9 des Jahresberichts 2008), wobei anerkannt wird, dass dies in bestimmten Fällen auf Verzögerungen zu Beginn der neuen Programme zurückzuführen ist, in anderen Fällen aber auf ein mangelhaftes Haushaltsplanungsverfahren schließen lässt; ist besorgt, dass die nicht abgewickelten Mittel Jahr für Jahr vertane Chancen bei der Ausführung von EU-Politiken und -Programmen darstellen;

25.

nimmt jedoch zur Kenntnis, dass — auch wenn die noch abzuwickelnden Mittelbindungen in verschiedenen Ausgabenbereichen nach wie vor hoch sind und den Gesamtbetrag für Mittel für Verpflichtungen für 2008 übersteigen — der Rechnungshof auch darauf hinweist, dass die meisten noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus den Jahren 2007 und 2008 stammen und daher unter den laufenden Finanzrahmen fallen (Ziffer 3.15 des Jahresberichts 2008);

26.

begrüßt, dass die automatische Aufhebung der Mittelbindungen Probleme im laufenden Finanzierungszeitraum verhindern dürfte, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass der größte Teil der noch abzuwickelnden Mittelbindungen („RAL“) im Bereich der Kohäsionspolitik besteht, weil für den Zeitraum 2000-2006 kein Verfahren zur automatischen Aufhebung von Mittelbindungen durchgeführt wurde;

27.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die restlichen Unterlagen zur Konformitätsbewertung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme so rasch wie möglich in ausreichender Qualität vorzulegen, damit weitere Verzögerungen bei den Zwischenzahlungen und eine weitere Zunahme der noch abzuwickelnden Mittelbindungen vermieden werden;

28.

fordert die Kommission auf, dem Parlament eine nach Ländern und Mitteln gegliederte Übersicht über Budgethilfen für die Jahre 2005 bis 2009 vorzulegen;

Wiedereinziehung von Mitteln

29.

stellt Verbesserungen bei der Wiedereinziehung fest, ist jedoch nach wie vor besorgt über die Probleme, die im Zusammenhang mit zu Unrecht gezahlten Gemeinschaftsmitteln und der schlechten Qualität der Angaben zu den auf Ebene der Mitgliedstaaten angewandten Korrekturmechanismen bestehen; weist darauf hin, dass zu Unrecht gezahlte Mittel unbedingt zu 100 % wieder eingezogen werden müssen;

30.

begrüßt die nach Mitgliedstaaten gegliederten Informationen der Kommission über Finanzkorrekturen bis zum September 2009, ist jedoch besorgt darüber, dass im jährlichen Bericht des Rechnungshofs die von der Kommission gelieferten kumulativen Daten nicht gebührend berücksichtigt werden können, weshalb eine umfassende Bewertung der Leistungen für das betreffende Einzeljahr (2008) unmöglich ist;

31.

fordert die Kommission auf, eine Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der mehrjährigen Wiedereinziehungssysteme, auch auf mitgliedstaatlicher Ebene, und eine Konsolidierung der Daten über Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen vorzunehmen, um zuverlässige und zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Mittelbewirtschaftungsverfahren vergleichbare Zahlen zu liefern; fordert die Kommission auf, dem Parlament in den Vermerken zur Jahresrechnung Bericht zu erstatten, um einen Gesamtüberblick zu ermöglichen;

32.

fordert die Kommission auf, vollständige und zuverlässige Zahlen für Finanzkorrekturen und insbesondere für die Wiedereinziehungen vorzulegen und den jeweiligen Mitgliedstaat, die genaue Haushaltslinie und das Jahr anzugeben, auf das sich die jeweiligen Wiedereinziehungen beziehen (wie bereits im Bericht über die Entlastung 2006 dargelegt (11)), da jede andere Präsentation eine ernstzunehmende Kontrolle unmöglich macht;

33.

bekräftigt seine Forderung, dass die Kommission für alle Mittel eine jährliche Aufstellung je Mitgliedstaat mit der festgestellten Fehlerrate — sowohl vor als auch nach Einsatz von Korrekturmechanismen — ausarbeitet und dem Parlament auf eigene Initiative in transparenter und leicht zugänglicherer Form bereitstellt;

34.

fordert den Rechnungshof auf, diese Liste anhand seiner eigenen Erkenntnisse zu kommentieren;

Aussetzung von Zahlungen

35.

verweist auf die Bedeutung der endgültigen Entscheidungen und Abhilfemaßnahmen, deren Ziel darin besteht, Ausgaben, die nicht gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union getätigt wurden, von der Unionsfinanzierung auszunehmen, und erneuert seine Forderung, die genaue Haushaltslinie und das Jahr anzugeben, auf die sich die einzelnen Wiedereinziehungen beziehen;

36.

unterstützt die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen und begrüßt die bereits eingeleiteten Maßnahmen, damit keine Mittel ausgezahlt werden, wenn die Kommission keine absolute Gewähr für die Verlässlichkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des Mitgliedstaats hat, der diese Mittel erhält;

37.

verweist auf das Beispiel Griechenlands, wo erhebliche Finanzkorrekturen infolge von Entscheidungen der Kommission in einigen Bereichen offenbar zu einer besseren Leistung geführt haben; ersucht die Kommission, diese Bereiche zu ermitteln, und erinnert daran, dass im Hinblick auf das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem kein Nachweis für die Wirksamkeit des von den griechischen Behörden aufgestellten und durchgeführten Aktionsplans erbracht worden ist (Jahresbericht 2008, Ziffer 2.5);

38.

vertritt die Ansicht, dass im Falle wiederholter Vorbehalte gegen die Ausgabenprogramme in einem konkreten Mitgliedstaat die Aussetzung von Zahlungen als Druckmittel zu einem stärkeren Engagement der Mitgliedstaaten für den korrekten Einsatz der erhaltenen EU-Mittel beitragen wird;

39.

fordert die Kommission auf, die Vorschriften zu vereinfachen und die geltenden Bestimmungen für die Aussetzung von Zahlungen auf die Fälle anzuwenden, in denen dies nötig ist, und das Parlament, den Rat und den Rechnungshof rechtzeitig über die Zahlungsaussetzungen und deren Ergebnisse zu informieren;

Jährliche Zusammenfassungen

40.

vertritt die Auffassung, dass die jährlichen Zusammenfassungen, die die Mitgliedstaaten jedes Jahr mit einer Übersicht über die verfügbaren Kontrollen und Erklärungen gemäß der IIV und Artikel 53b Absatz 3 der Haushaltsordnung erstellen müssen, einen ersten Schritt hin zu nationalen Verwaltungserklärungen in allen Mitgliedstaaten darstellen sollten;

41.

begrüßt die Erklärung der Interparlamentarischen Konferenz „Improving National Accountability of EU funds“, die am 28. und 29. Januar 2010 in Den Haag stattfand und die die Umsetzung oder Stärkung nationaler Politikinstrumente zur besseren Kontrolle und Verwaltung von EU-Ausgaben in Mitgliedstaaten empfahl sowie anregte, dass Instrumente zur Verwaltung und Abrechnung von EU-Mitteln, wie etwa die Jahresberichte, Elemente eines gemeinsamen EU-Rahmens enthalten sollten, um Vergleiche zu ermöglichen und bewährte Praktiken zu ermitteln, und dass man auf dem Weg zu nationalen Verwaltungserklärungen vorankommen müsse;

42.

betont, dass den jährlichen Zusammenfassungen bei der bevorstehenden Überarbeitung der Haushaltsordnung größeres Gewicht beigemessen werden muss und die Qualität, Homogenität und Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten verbessert werden müssen, um deren Mehrwert für die Kontrolle der EU-Mittel zu gewährleisten;

43.

begrüßt die Informationen, die die Kommission dem Parlament zu den 2009 eingegangenen jährlichen Zusammenfassungen vorgelegt hat, und fordert die Kommission auf, alle jährlichen Zusammenfassungen sämtlicher Mitgliedstaaten zu veröffentlichen, um die Transparenz und die Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit zu verstärken; ersucht die Kommission, auf der Grundlage der erhaltenen jährlichen Zusammenfassungen die Stärken und Schwächen der nationalen Systeme aller Mitgliedstaaten zur Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel zu analysieren;

44.

hält es für unabdingbar, dass die Kommission über die Qualität dieser jährlichen Zusammenfassungen Bericht erstattet und diesem Prozess dadurch einen Mehrwert verleiht, dass sie unter Verwendung dieser Informationen in ihrer Aufsichtsfunktion gemeinsame Probleme, mögliche Lösungen oder bewährte Verfahren ausmacht;

45.

ist der Ansicht, dass dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis Ende 2010 eine vergleichende Untersuchung vorgelegt werden sollte, die bald darauf veröffentlicht werden sollte;

46.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der allgemeine Leitfaden zu den jährlichen Zusammenfassungen eine einheitliche Methode und einen einheitlichen Untersuchungsrahmen für alle Mitgliedstaaten vorschreibt; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Überarbeitung ihres Leitfadens plant, in deren Rahmen die Berichtspflichten vereinfacht und mehr Orientierungshilfen zu bewährten Verfahren gegeben werden sollen; fordert die Kommission auf, diese Gelegenheit zu nutzen, die Rahmenbedingungen für die nationalen Verwaltungserklärungen für jene Mitgliedstaaten, die sich für deren Einführung entscheiden, in den Leitfaden aufzunehmen und deren auf Anreizen basierenden Ansatz weiterzuentwickeln;

Nationale Verwaltungserklärungen

47.

begrüßt die Tatsache, dass Dänemark, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich die Initiative ergriffen haben, nationale Verwaltungserklärungen auszuarbeiten; stellt jedoch fest, dass zwischen den vier nationalen Initiativen große Unterschiede bestehen; begrüßt sehr das Schreiben der niederländischen und der schwedischen Regierung, in dem die Kommission ersucht wird, eine Richtschnur für die Festlegung der wichtigsten Aspekte der nationalen Verwaltungserklärungen festzulegen, die auch als wertvolle Informationsquelle für andere Mitgliedstaaten dienen könnte; bedauert die Tatsache, dass trotz dieser Initiativen die meisten anderen Mitgliedstaaten sie bislang nicht eingeführt haben;

48.

erinnert an seine Forderung nach einer Einführung nationaler Verwaltungserklärungen (Ziffer 32 der Entschließung vom 23. April 2009 (12) in Ergänzung seines Beschlusses betreffend die Entlastung für 2007);

49.

verweist auf Artikel 317 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 274 EG-Vertrag), der nunmehr festlegt, dass die Kommission „den Haushaltsplan zusammen mit den Mitgliedstaaten [ausführt]“, und ist nach wie vor der Überzeugung, dass ein Fortschritt erzielt wird, wenn nationale Verwaltungserklärungen vorliegen, die alle im Rahmen der geteilten Verantwortung bewirtschafteten EU-Mittel erfassen, wie es das Parlament in seinen letzten fünf jährlichen Entschließungen zur Entlastung gefordert hat;

50.

verweist auf den Artikel 317 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem den Mitgliedstaaten bestimmte, bislang noch nicht näher ausgeführte Kontroll- und Wirtschaftsprüfungspflichten sowie damit verbundene Verantwortlichkeiten zugewiesen werden; fordert die Kommission auf, den neuen Wortlaut des Artikels 317 zu nutzen, um möglichst bald obligatorische nationale Verwaltungserklärungen einzuführen; verweist in diesem Zusammenhang ferner auf Artikel 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem die Kommission mit neuen Instrumenten für eine gleichförmige und einheitliche Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union ausgestattet wird;

51.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überarbeitung der Haushaltsordnung als Maßnahme zur Entlastung der Verwaltung und zur verbesserten Verwaltung der im Rahmen der geteilten Verantwortung bewirtschafteten Mittel vorzuschlagen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sein sollen, nationale Verwaltungserklärungen zu veröffentlichen, die auf angemessener politischer Ebene unterzeichnet und vom jeweiligen einzelstaatlichen obersten Rechnungsprüfungsorgan beglaubigt werden;

52.

fordert in Anwendung von Artikel 287 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dass im Hinblick auf die Kontrolle der geteilten Mittelverwaltung die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen und dem Rechnungshof ausgeweitet wird;

53.

schlägt vor, dass die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane als unabhängige externe Prüfer und unter Beachtung der internationalen Prüfungsgrundsätze nationale Prüfbescheinigungen über die Verwaltung der EU-Mittel ausstellen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer Änderung und Anpassung des Entlastungszeitplans zu prüfen, um rechtzeitige Prüfungen der nationalen Verwaltungserklärungen durch die (einzelstaatlichen) externen Rechnungsprüfer zu ermöglichen;

54.

ist zutiefst besorgt über die erwiesene Manipulation der Finanzstatistik und die Steuerflucht in Griechenland; stellt eine allgemeine Korruption im öffentlichen Sektor fest, die sich durch die gesamte Verwaltung zieht, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens, wie der Ministerpräsident Griechenlands eingestand; verweist auf die erheblichen kostenmäßigen Auswirkungen dieser Tatsache auf den Haushalt Griechenlands; fordert die Kommission auf, als eine Aufgabe von hoher Priorität die Umstände zu untersuchen, unter denen der Kommission über einen so langen Zeitraum falsche volkswirtschaftliche Daten vorgelegt und von ihr tatsächlich akzeptiert wurden;

Das interne Kontrollsystem der Kommission

Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen

55.

bekundet seine Sorge hinsichtlich der wiederholten Kritik des Rechnungshofs betreffend die unzureichende Qualität der Kontrollen in den Mitgliedstaaten und erachtet es als dem Ansehen der EU abträglich, wenn einzelne Mitgliedstaaten unterschiedliche Kontrollnormen anwenden können;

56.

ist ungeachtet der schrittweisen Verbesserung in der Zuverlässigkeitserklärung seit 2003 (positiver Bestätigungsvermerk des Rechnungshofs für 56 % der Ausgaben im Jahr 2008 im Vergleich zu 6 % im Jahr 2003) weiterhin besorgt über die Bemerkung des Rechnungshofs, wonach noch nicht festgestellt werden kann, ob der Aktionsplan messbare Auswirkungen auf das Aufsichts- und Kontrollsystem hat, sowie darüber, dass die Kommission nicht unter Beweis stellen kann, dass mit ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachungs- und Kontrollsysteme das Fehlerrisiko in einigen Haushaltsbereichen wirksam eingedämmt wurde (Ziffern 2.28 und 2.33 des Jahresberichts 2008);

57.

fordert die Kommission auf, weiterhin regelmäßig eine Bewertung des Systems der integrierten internen Kontrolle vorzulegen, und fordert, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte und der Synthesebericht noch besser und expliziter die Arbeitsweise der Systeme der Dienstellen der Kommission und der Mitgliedstaaten für die geteilte Mittelverwaltung abdecken, wie es bereits beim jährlichen Tätigkeitsbericht der GD Regionalpolitik der Kommission der Fall ist;

Analyse des bestehenden Verhältnisses zwischen den operativen Ausgaben und den Kosten des Systems zur Kontrolle der EU-Mittel

58.

verweist in diesem Zusammenhang ferner auf die Bedeutung von Maßnahme 10 des genannten Aktionsplans, die darauf abzielt, eine „Analyse der Kontrollkosten“ zu erstellen, weil „bei den Kontrollen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden muss“;

59.

fordert die Kommission auf, 2010 eine vollständigere und erschöpfendere Bewertung der Kosten der für die Kontrollsysteme eingesetzten Ressourcen in den Bereichen Forschung, Energie, Verkehr, Entwicklung des ländlichen Raums, externe Hilfe und Verwaltungsausgaben zu erstellen, wie dies in früheren Entschließungen des Parlaments zu Entlastungsbeschlüssen gefordert wurde;

60.

ist der Ansicht, das dies ein entscheidendes Hilfsmittel sein wird, um entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht 2008 bewerten zu können, welche künftigen Verbesserungen zu welchen Kosten möglich sind (Ziffer 2.35 Buchstabe a), und um Fortschritte in der Frage des hinnehmbaren Fehlerrisikos zu erzielen;

Hinnehmbares Fehlerrisiko

61.

nimmt die erwähnte Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zu einer gemeinsamen Interpretation des Begriffs „hinnehmbares Fehlerrisiko“ als solide methodologische Grundlage für die wirtschaftliche Analyse des hinnehmbaren Risikos zur Kenntnis; bekräftigt seine Zweifel hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten gemachten Angaben zu den Kontrollkosten und fordert die Kommission auf, die in der Mitteilung verwendeten Zahlen zu aktualisieren und zu vervollständigen; ersucht die Kommission, sich mit allen vom Rechnungshof festgestellten Schwachpunkten und Mängeln zu befassen, und hebt Folgendes hervor:

Die Definition eines möglichen hinnehmbaren Fehlerrisikos ist nur eines von mehreren Elementen, die im Hinblick auf eine Verbesserung des Finanzmanagements in der Europäischen Union zu untersuchen sind; weitere Elemente sind: 1. eine bessere Anwendung bestehender Kontrollsysteme, 2. ein Anstieg der allgemein sehr niedrigen Kontrollkosten, 3. Vereinfachung und 4. Konzentration;

die Qualität der aus den Mitgliedstaaten eingehenden Informationen als Grundlage für die Festsetzung und Annahme eines hinnehmbaren Fehlerrisikos ist gegenwärtig unzureichend;

die Haltung des Rates in dieser Frage ist nicht bekannt;

62.

fordert die Kommission auf, eine detaillierte Analyse der vom Rechnungshof festgestellten Mängel und Schwachpunkte (13), insbesondere hinsichtlich der Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten, vorzulegen;

63.

erinnert an Maßnahme 4 des erwähnten Aktionsplans, in der im Einklang mit den Empfehlungen des Parlaments die „Einleitung eines interinstitutionellen Dialogs über die tolerierbaren Risiken bei den zugrunde liegenden Vorgängen“ vorgeschlagen wird; stellt jedoch fest, dass mit dieser Maßnahme gerade erst begonnen wurde;

64.

vertritt daher die Ansicht, dass die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Kostenwirksamkeit der Kontrollsysteme das bestehende Verhältnis zwischen den für jede bestimmte politische Maßnahme verfügbaren Mitteln einerseits sowie andererseits dem Teil dieser Mittel, den sie in den Kontrollsystemen pro Ausgabenbereich verwendet, bewerten muss;

65.

fordert die Kommission auf, Bereiche von hoher politischer Brisanz (bei denen ein hohes Risiko für eine Schädigung des Ansehens besteht) festzulegen, für die eher ein qualitätsbezogener als ein wirtschaftlich ausgerichteter Ansatz für Fehlerquoten gewählt werden sollte;

66.

vertritt die Auffassung, dass der Umfang der wegen Fehlern gefährdeten Mittel der Union bei der Bestimmung einer hinnehmbaren Fehlerquote ebenfalls berücksichtigt werden sollte;

67.

vertritt die Ansicht, dass das bestehende Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen den für Kontrollmaßnahmen aufgewendeten Mitteln und den durch diese Kontrollen erzielten Ergebnissen für den Rechnungshof ein wesentlicher Faktor bei der Abgabe der Zuverlässigkeitserklärung sein muss;

68.

bedauert, dass die Kommission mehr Kraft darauf verwendet, das Parlament von der Notwendigkeit der Einführung eines „hinnehmbaren Fehlerrisikos“ zu überzeugen, als den Mitgliedstaaten die Notwendigkeit obligatorischer nationaler Verwaltungserklärungen nahezulegen;

Vereinfachung

69.

hebt hervor, dass die Kontrollsysteme die Komplexität der Vorschriften und Regeln auf den verschiedenen, sich zuweilen überschneidenden Ebenen widerspiegeln; fordert die Kommission daher auf, den Vereinfachungsprozess zu beschleunigen und das Parlament dabei umfassend einzubeziehen, und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Regionen auf, diesbezüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

Interinstitutionelle Debatte über das gegenwärtige System des Entlastungsverfahrens

70.

fordert die Kommission auf, eine interinstitutionelle Debatte zu organisieren, an der in der Anfangsphase auf höchster Ebene Vertreter des Rates, der Kommission, des Rechnungshofs und des Parlaments und in der zweiten Phase Vertreter der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente und der obersten Rechnungsprüfungsorgane teilnehmen, um eine umfassende Diskussion über das gegenwärtige System des Entlastungsverfahrens einzuleiten;

71.

schlägt vor, der Kommission im nächsten Haushaltsverfahren die notwendigen Mittel für die Durchführung einer solchen Debatte zur Verfügung zu stellen;

Politische Verantwortung und administrative Verantwortung in der Kommission

Jährliche Tätigkeitsberichte

72.

bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2008 erneut hervorhebt, dass einige der jährlichen Tätigkeitsberichte weiterhin keine hinreichend stichhaltigen Angaben für seine Zuverlässigkeitserklärung liefern; ersucht den Rechnungshof, in die unterschiedlichen Kapitel des Jahresberichts eine detaillierte Analyse der entsprechenden jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen;

73.

zeigt sich besorgt darüber, dass der Rechnungshof nach wie vor Schwachstellen in der Funktionsweise der Überwachungs- und Kontrollsysteme und in den Vorbehalten zu der von den Generaldirektoren der Kommission gelieferten Zuverlässigkeitsgewähr feststellt, insbesondere hinsichtlich deren Auswirkungen auf die Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, und erinnert die Mitgliedstaaten und die Kommission an ihre Verantwortung in diesem Bereich;

Transparenz und ethische Fragen

74.

besteht auf dem öffentlichen Zugang zu Informationen über alle Mitglieder von Experten- und Arbeitsgruppen, die für die Kommission tätig sind, sowie auf einer umfassenden Offenlegung der Empfänger von EU-Geldern;

75.

besteht nachdrücklich auf der Verantwortung der Kommission für die Vollständigkeit, die Auffindbarkeit und die Vergleichbarkeit der Daten über die Begünstigen der EU-Mittel, einschließlich näherer Einzelheiten über die Begünstigten und ihre Projekte;

76.

begrüßt die Tatsache, dass die Daten über die Begünstigten der EU-Mittel ausführlicher auf einer leicht zugänglichen und nutzerfreundlichen Website veröffentlicht werden sollen, und fordert eine Standardisierung der Gliederung und Darstellung nationaler, regionaler und internationaler Seiten, die von einem zentralen Portal aus zugänglich sind;

77.

hebt erneut hervor, dass der gegenwärtige Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder überarbeitet werden muss, um u. a. folgende Mängel zu beheben: a) die fehlende Definition des Begriffs „Interessenkonflikt“, b) die fehlende Regelung, was im Fall eines Interessenkonflikts zu tun ist, c) die mangelnde Klarheit in Bezug auf die Annahme von Geschenken und Zuwendungen und d) das Fehlen einer Stelle zur Prüfung von Beschwerden sowie die Befreiung des Präsidenten von der (möglichen) Pflicht der Eigenbewertung;

78.

erwartet, dass die Kommission im Einklang mit dem am 27. Januar 2010 zwischen Präsident José Manuel Barroso und der Parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Rahmenvereinbarung zwischen Parlament und Kommission erzielten Konsens das Verfahren der Anhörung des Parlaments bezüglich der Überarbeitung des gegenwärtigen Verhaltenskodexes für die Kommissionsmitglieder einleitet und die überarbeitete Fassung ihres Verhaltenskodexes für die Kommissionsmitglieder bis spätestens August 2010 annimmt, wobei diese Überarbeitung eigentlich vor der Ernennung der neuen Kommission hätte vorgenommen werden sollen;

79.

erinnert an die Bedeutung einer vollständigen Transparenz und Offenlegung in Bezug auf das Personal der Kabinette der Mitglieder der Kommission, das nicht gemäß dem Beamtenstatut eingestellt wurde;

80.

verweist außerdem darauf, dass der verbindliche Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder die grundlegenden berufsethischen Regeln und die Leitprinzipien enthalten sollte, die die Kommissionsmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes, insbesondere bei der Ernennung von Mitarbeitern, vor allem in ihren Kabinetten, beachten müssen;

81.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das gesamte Personal gut ausgebildet und ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten nach Artikel 22a und Artikel 22b des Beamtenstatuts unterrichtet ist;

Leitungsstruktur und Verwaltungsreform

82.

nimmt den leichten Rückgang (von 31,8 % im Jahr 2007 auf 30,9 % im Jahr 2009) des im Bereich „administrative Unterstützung und Koordinierung“ eingesetzten Personals zur Kenntnis, das nur einen Teil des gesamten mit allgemeinen Aufgaben betrauten Personals ausmacht; erinnert an seine früheren Forderungen nach Maßnahmen zur Erreichung eines Anteils von 20 % in diesem Bereich (Ziffer 217 seiner erwähnten Entschließung vom 23. April 2009);

83.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den vorbereitenden Dokumenten für den Haushaltsplan 2011 (ehemalige Arbeitsdokumente zum Vorentwurf des Haushaltsplans) einen Stellenplan zur Verringerung um 3 % in diesem Bereich als ersten Schritt zur Erreichung des Anteils von 20 % bis zum Ende der Amtszeit der Kommission Barroso II vorzulegen;

84.

fordert die Kommission im Vorfeld der Überarbeitung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten auf, alternative Methoden für die Anpassung der Bezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf einer korrekten rechtlichen und versicherungsmathematischen Grundlage zu erarbeiten und vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass dadurch eine breitere Berechnungsgrundlage für die jährliche Anpassung sowie eine zeitnahere Anpassung der Bezüge und damit auch eine angemessenere Wiedergabe der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten erreicht werden sollte;

85.

fordert die Kommission auf, die Einstellung von Mitarbeitern in den Eingangsbesoldungsgruppen ausschließlich im Hinblick auf ihre Verwendungsfähigkeit zu bewerten und Vorschläge für die Einstellung von qualifiziertem Personal in höheren Besoldungsgruppen vorzulegen; erwartet als Teil der Evaluierung auch einen Bericht über die konkrete Verwendung von Kabinettsmitgliedern nach deren Ausscheiden aus dem Dienst und unter Bezug auf die von ihnen zu erfüllenden Eingangsvoraussetzungen;

86.

fordert die Kommission auf, dazu Stellung zu nehmen, inwieweit die bei der Statutsreform 2004 ins Auge gefassten Einsparziele tatsächlich erreicht wurden, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beamten und sonstigen Bediensteten im Rahmen der Krankenvorsorge und der Ruhegehälter;

87.

schlägt der Kommission vor, die hierarchischen Befugnisse zwischen den für die Buchhaltung zuständigen Mitarbeitern und den Mitarbeitern, die für die Überweisung der Mittel unter Einhaltung der bei der internen Kontrolle der Kassenführung üblichen Sicherheitsvorschriften zuständig sind, aufzuteilen;

Management der Agenturen

88.

wiederholt seine Forderung (Ziffern 254 und 255 seiner erwähnten Entschließung vom 23. April 2009), ein allgemeines Managementsystem für die „Regulierungsagenturen“ zu entwickeln und umzusetzen, sowie ein effektives Überwachungssystem für die EU-Agenturen einzuführen;

89.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Kommission ungeachtet des rechtlich unabhängigen Status einiger Agenturen (gemäß Artikel 317 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, den Artikel 54, 55 und 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und Artikel 37 sowie Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002) weiterhin für die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich ist;

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

90.

ist besorgt über die Anzahl von Untersuchungen, die mehr als neun Monate dauern, sowie darüber, dass die von OLAF untersuchten Fälle kaum von der nationalen Justiz weiterverfolgt werden, und vertritt die Auffassung, dass eine Bewertung des Personalbestands in OLAF vorgenommen werden sollte, um zu ermitteln, ob eine Personalaufstockung zu Verbesserungen in diesen zwei Bereichen führen könnte;

91.

begrüßt die Zusagen der neuen Kommission vom 15. Januar 2010, die Debatten im Rat über die Reform von OLAF wieder in Gang zu bringen und bis spätestens Juli 2010 ihr versprochenes und lange überfälliges „Diskussionspapier“ als Verhandlungsgrundlage im Rat vorzulegen;

92.

bekräftigt ebenfalls, wie wichtig es ist, den Standpunkt des Parlaments aus der ersten Lesung vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (14) zu berücksichtigen, und hebt erneut hervor, dass OLAF mit Blick auf seinen künftigen Stellenwert innerhalb der Kommission verbleiben und seine Unabhängigkeit wahren sollte; erinnert daran, dass Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung überträgt und unterstützt somit die wiederholte Forderung des Parlaments nach besserer Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit OLAF;

93.

möchte frühzeitig Kenntnis von dem Vorschlag für die in Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehene Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft nehmen können; möchte in die Gespräche über die Bildung einer Europäischen Staatsanwaltschaft einbezogen werden;

94.

fordert die Kommission auf, dringend ihr zugesagtes und lang erwartetes „Diskussionspapier“ vorzulegen, und bekräftigt die Bedeutung des erwähnten Standpunkts des Parlaments zu diesem Thema aus der ersten Lesung vom 20. November 2008; hebt erneut hervor, dass OLAF mit Blick auf seinen künftigen Stellenwert innerhalb der Kommission verbleiben und seine Unabhängigkeit wahren sollte; verweist nachdrücklich auf seine Vorschläge bezüglich der Stelle eines Generaldirektors von OLAF, wie sie in dem erwähnten Standpunkt des Parlaments dargelegt werden, und fordert, dass der erfolgreiche Bewerber möglichst bald ernannt wird; vertritt die Auffassung, dass das Auswahlverfahren in einem interinstitutionellen Rahmen durchgeführt werden muss, in dem die Vorrechte des Parlaments uneingeschränkt gewahrt werden;

95.

bekräftigt seine Auffassung, dass das Verfahren zur Ernennung des Generaldirektors ad interim von OLAF mutatis mutandis den Bestimmungen der Rechtsgrundlage für OLAF, nämlich Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (15), folgen sollte; bedauert, dass die Kommission generell das Beamtenstatut anwendet und ist besorgt darüber, dass durch diese Haltung der Kommission die Effizienz von OLAF beeinträchtigt werden könnte;

SEKTORBEZOGENE FRAGEN

Einnahmen

96.

begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die der Kommission übermittelten Buchführungsübersichten der Mitgliedstaaten über die traditionellen Eigenmittel insgesamt zuverlässig waren und keine wesentlichen Fehlern aufwiesen und dass auch die auf der Mehrwertsteuer (MwSt.) beruhenden und die vom Bruttonationaleinkommen (BNE) abgeleiteten Eigenmittel von der Kommission korrekt berechnet und eingezogen und im Haushalt der Gemeinschaft verbucht wurden;

97.

nimmt mit tiefer Besorgnis den Bericht der Kommission zu den Statistiken Griechenlands über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand (KOM(2010) 1) zur Kenntnis, der ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit der von den griechischen Behörden vorgelegten Angaben aufkommen lässt; fordert die Kommission auf, mittels eigener Untersuchungen die Fundiertheit der 2008 zur Verfügung gestellten Angaben festzustellen und die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Berechnung und des Beitrags der zur Verfügung gestellten Eigenmittel zu bestätigen;

98.

ersucht die Kommission, ihre Pläne zu den künftigen Arbeitsabläufen mit der griechischen Verwaltung vorzulegen; hebt hervor, dass das mit der Verwaltung europäischer Fonds befasste Personal von den Kostensenkungsmaßnahmen auszunehmen ist, um die Aufrechterhaltung und Integrität der Verwaltungsstrukturen zu gewährleisten;

99.

stellt jedoch hinsichtlich der MwSt.-Eigenmittel fest, dass die bis 1989 zurückreichenden Vorbehalte nach wie vor bestehen, und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen mit dem Ziel fortzusetzen, die Vorbehalte innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens aufzuheben;

100.

fordert die Kommission auf, mit Bezug auf die BNE-Eigenmittel der Empfehlung des Rechnungshofs in Ziffer 4.36 des Jahresberichts 2008 zu folgen und das Parlament im Einzelnen über die Fortschritte bei der direkten Verifizierung und der Bewertung von Überwachungs- und Kontrollsystemen in den nationalen Statistikämtern der Mitgliedstaaten zu unterrichten;

Gemeinsame Agrarpolitik

101.

begrüßt die positive Bewertung des Rechnungshofs auf der Grundlage seiner Prüfungen, der zufolge die Zahlungen für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen — mit Ausnahme des Bereichs Entwicklung des ländlichen Raums — nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die durchschnittliche Fehlerquote der EU-27 unterhalb der Schwelle von 2 % liegt, die vom Rechnungshof toleriert wird;

102.

nimmt besorgt die extreme Bandbreite der bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellten Fehlerquoten bei der Ausführung der Flächenbeihilfen in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Kenntnis (Frankreich 0,20 %, Vereinigtes Königreich 0,24 %, Deutschland 0,3 %, Griechenland 3,70 %, Rumänien 12,57 %, Bulgarien ca. 6 %) und fordert nachdrücklich, dass die allgemeine Glaubwürdigkeit des Verfahrens nicht beeinträchtigt werden darf; fordert zielgerichtete, unmittelbare Maßnahmen, die sowohl eine Entlastung der Verwaltung vorbildlicher Mitgliedstaaten als auch wirksame Gegenmaßen nach sich ziehen;

103.

bedauert die Bemerkungen des Rechnungshofs bezüglich der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die weiterhin eine hohe Fehlerquote aufweisen, obwohl die geschätzte Fehlerquote geringer war als in den vorhergehenden Jahren;

104.

begrüßt, dass die Kommission bei der Beurteilung der Qualität der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Abrechnungen und jährlichen Zusammenfassungen betreffend Ausgaben für Maßnahmen in der Landwirtschaft zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Mitgliedstaaten 2008 die rechtlichen Verpflichtungen mehrheitlich eingehalten und auch die von der Kommission festgelegten Leitlinien in der Regel befolgt haben;

105.

bekräftigt wie in den Vorjahren, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem im Allgemeinen ein wirksames Instrument zur Verringerung des Risikos von Fehlern und vorschriftswidrigen Ausgaben ist, bedauert dennoch, dass der Rechnungshof erhebliche Mängel in ausgewählten Zahlstellen in folgenden drei Mitgliedstaaten festgestellt hat: Bulgarien, Rumänien und Vereinigtes Königreich (Schottland) (Ziffer 5.32 des Jahresberichts 2008); erkennt jedoch an, dass Schritte zur Beseitigung dieser Mängel unternommen wurden;

106.

fordert im Zusammenhang mit der Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Vereinfachung der komplexen Vorschriften und genauere Definitionen der Förderkriterien, insbesondere für Agrarumweltprogramme, vor allem auf der Ebene der Kommission, aber auch auf nationaler Ebene, und fordert ebenfalls, dass alle Beteiligten umfassendere und klarere Anweisungen und Leitlinien erhalten und dass Fortbildungsmaßnahmen organisiert werden;

107.

bedauert die Tatsache, dass das von den nationalen Behörden angewandte Flächenidentifizierungssystem in einigen Mitgliedstaaten, in denen vom Rechnungshof erhebliche Unzulänglichkeiten aufgedeckt wurden (in Bulgarien, Spanien, Polen und dem Vereinigten Königreich), noch nicht einwandfrei ist; stellt fest, dass auf nationaler Ebene unterschiedliche Maßnahmen zur Beseitigung der Unzulänglichkeiten ergriffen worden sind;

108.

äußert sich ferner besorgt über die Fehler bei den im Rahmen des Programms Sapard in Bulgarien und Rumänien getätigten Ausgaben, die die Generaldirektion Landwirtschaft veranlassten, einen Vorbehalt in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht einzufügen; unterstreicht die Bedeutung der als Reaktion auf die Empfehlungen der Kommission bereits bestehenden Aktionspläne;

109.

unterstreicht, wie wichtig schnelle und gründliche Ex-post-Prüfungen für die Ermittlung nicht förderfähiger Ausgaben und/oder unzulänglicher Belege sind, um die erforderlichen Korrekturen zu ermöglichen;

110.

ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof Mängel hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten festgelegten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festgestellt hat, so dass einige Begünstigte im Rahmen der Betriebsprämienregelung oder der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung Beihilfen erhielten, ohne sich in irgendeiner Weise um die betreffenden Flächen zu kümmern (Ziffer 5.49 des Jahresberichts 2008);

111.

vertritt die Auffassung, dass diese Mängel, einschließlich der vom Rechnungshof im Jahresbericht 2008 beanstandeten Tatsache, dass es Begünstigte gibt, auf die die Definition eines „Betriebsinhabers“ nicht zutrifft, von der Kommission behoben werden sollten, um eine größere Zuverlässigkeit hinsichtlich der Arbeit der bescheinigenden Stellen zu bewirken;

112.

nimmt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs zur Kenntnis und fordert die Kommission diesbezüglich auf, die Prüfungen in den Mitgliedstaaten zu verbessern, die sich bei der Zuweisung von Ansprüchen, die über die Bestimmungen der Verordnungen hinausreichten, nicht an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hielten;

113.

stellt fest, dass die Kommission bei einem Viertel der Zahlstellen auf Schwachstellen in den Debitorenkonten verwies und Finanzkorrekturen in Höhe von etwa 25,3 Mio. EUR vorschlug; stellt weiter fest, dass diese Korrekturen rund 1,95 % des zum Ende des Haushaltsjahrs 2008 wiedereinzuziehenden Betrags von 1 295 Mio. EUR ausmachen; unterstreicht, dass diese zwar knapp unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegen, jedoch ein Indiz dafür sind, dass hinsichtlich des Gesamtniveaus der Debitorenkonten das Risiko eines wesentlichen Fehlers besteht;

114.

fordert die Kommission auf, detaillierte Folgemaßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die geschuldeten Beträge korrekt sind und ordnungsgemäß im Gemeinschaftshaushalt verbucht werden;

Kohäsion

115.

stellt fest, dass die 2008 geleisteten Zwischenzahlungen für den Zeitraum 2007-2013 nur 32 % der Ausgaben ausmachen und dass die Anmerkungen des Rechnungshofs sich insbesondere auf die Ausgaben während des Programmplanungszeitraums 2000-2006 beziehen, auf die 2008 68 % der Kohäsionszahlungen entfielen; stellt daher fest, dass sich zu diesem Zeitpunkt weder feststellen lässt, ob der gestärkte Rechtsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 Auswirkungen hat, noch ob sich die 2008 und 2009 verabschiedeten Vereinfachungsmaßnahmen bereits bemerkbar machen;

116.

betont, dass die weitere Verringerung der globalen Fehlerquote, die in diesem Ausgabenbereich im Jahr 2008 weiterhin hoch war, und die Verbesserung der Aufsicht der Kommission und des Wiedereinziehungssystems absoluten Vorrang haben;

117.

ist besorgt, dass Fehler im Bereich Mittelzuweisungen aus dem Kohäsionsfonds darauf hinweisen, dass mindestens 11 % des Gesamterstattungsbetrags nicht hätten erstattet werden dürfen, ohne dass sich diese Situation 2007 gebessert hätte; bedauert, dass Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen nur teilweise vorgenommen werden; stellt fest, dass für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 die folgenden Finanzkorrekturen vorgenommen wurden: Spanien 1 535,07 Mio. EUR; Griechenland 881,24 Mio. EUR; Italien 693,90 Mio. EUR; Frankreich 248,48 Mio. EUR; Vereinigtes Königreich 155,94 Mio. EUR; Portugal 128,24 Mio. EUR; Polen 88,99 Mio. EUR; Ungarn 40,62 Mio. EUR; Slowakische Republik 39,16 Mio. EUR; Irland 25,55 Mio. EUR; Deutschland 19,33 Mio. EUR; Schweden 11,30 Mio. EUR;

118.

stellt mit Sorge fest, dass die Behörden der Mitgliedstaaten Schwierigkeiten mit der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften für den Zeitraum 2007-2013 (etwa hinsichtlich Inkompatibilitätsproblemen zwischen der EU-Ebene und der nationalen Ebene, Verzögerungen bei der Festlegung der Vorschriften, unklarer Regelungen) und mit der Einführung der neuen Verwaltungs- und Kontrollsysteme (Aufgabenstellung für die neuen Einrichtungen, d. h. die Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Rechnungsprüfungsbehörden) haben;

119.

bedauert, dass das System der Sanktionen für Mitgliedstaaten, die hohe Fehlerquoten aufweisen und einen hohen Anteil an Mitteln erhalten, unzureichend ist, da diese Staaten nur 3 bis 5 % der insgesamt zurückzuerstattenden Mittel zurückgezahlt haben; ist besorgt darüber, dass die Kosten für die Aufrechterhaltung ordnungsgemäßer Kontrollsysteme nachweislich über diesen Betrag hinausgehen, so dass dies einen negativen Anreiz darstellt;

120.

erneuert seine Forderung nach weiterer Vereinfachung der von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften sowie nach der Einführung wirksamerer Kontrollen auf nationaler Ebene und EU-Ebene mit Blick auf eine wirksame Anwendung der Struktur- und Kohäsionsfonds; vertritt die Auffassung, dass eine objektive Bewertung der Auswirkungen der 2008-2009 eingeführten Vereinfachungsmaßnahmen wesentlich ist, und fordert die Kommission auf, diese Bewertung bis Ende 2010 durchzuführen;

121.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof darüber besorgt ist, wie schwierig es ist, sich allein mittels eines Jahresberichts ein endgültiges und unabänderliches Bild von der sich ändernden und weiterentwickelnden Realität zu machen, die der Haushalt der Kohäsionspolitik in sich birgt, welche einem mehrjährigen dynamischen Zeitplan unterworfen ist, der es mit sich bringt, dass endgültige Quoten für Fehler und Unregelmäßigkeiten mit gewissen Auswirkungen sowie die tatsächlich wieder einzuziehenden Beträge erst in einem viel späteren Stadium festgestellt werden können (die Kommission hat gerade erst die Zahlen für den Zeitraum 1994-1999 vorgelegt); fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, über den geltenden Aktionsplan hinaus in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof einen Vorschlag vorzulegen, um diese Schwierigkeiten des zeitlichen Auseinanderklaffens zwischen dem mehrjährigen Haushaltsrahmen und dem System der jährlichen Rechnungsprüfung zu beheben; ist der Ansicht, dass sich mit einem solchen Vorschlag auch eine wirksamere Kontrolle über europäische Großvorhaben wie Galileo sicherstellen ließe;

122.

nimmt zur Kenntnis, dass der 2008 vorgelegte Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen 2008 nicht vollständig umgesetzt wurde und das Hauptproblem nicht gelöst hätte, nämlich die übermäßig komplexen Vorschriften in Verbindung mit den Durchführungsanforderungen, die je nach Mitgliedstaat und manchmal sogar je nach Region unterschiedlich sind; ersucht die Kommission, in absehbarer Zeit für die Übersetzung der Leitlinien für öffentliche Behörden in den Mitgliedstaaten zu sorgen; betont außerdem, dass die Wirkung des Aktionsplans sich noch nicht beurteilen lässt, da die Fehler aus den vorangegangenen Jahren noch immer Auswirkungen auf die von der Kommission erstatteten Ausgaben haben, worauf der Rechnungshof in seinem Jahresbericht zu Recht hingewiesen hat (Ziffer 6.34);

123.

hält die Feststellung der Kommission, dass trotz der mit dem Aktionsplan 2008 eingeführten spürbaren Verbesserungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, mit denen die Aufsichtsfunktion der Kommission bei den Strukturmaßnahmen gestärkt wurde, nur 31 % der Systeme korrekt funktionieren und über 60 % verbesserungsbedürftig sind, für nicht zufrieden stellend; fordert die verantwortlichen Mitgliedstaaten, die regionalen Gebietskörperschaften und die Verwaltungsstellen daher auf, eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, in dem Bemühen, diese Statistiken umzukehren;

124.

nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis, das eine vorläufige Fehlerquote von 5 % aufzeigt, was die positiven Auswirkungen der für den Planungszeitraum 2007-2013 eingeführten Vereinfachung verdeutlicht;

125.

stellt fest, dass die Kommission aufgrund ihres Aktionsplans in der Lage ist, alle vom Rechnungshof vorgebrachten Empfehlungen bei ihren Maßnahmen zu berücksichtigen; begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Schulung und Anleitung für die Planungsbehörden mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Systems der gemeinsamen Verwaltung, das im Zusammenhang mit den Kohäsionsausgaben zur Anwendung kommt, zu verbessern; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren und den Mitgliedstaaten entsprechende Anleitungen zu bieten und sie zu ermuntern, die Wiedereinziehungsverfahren und die Berichterstattung zu verbessern;

126.

nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, der in der repräsentativen statistischen Stichprobe festgestellte Anteil der fehlerbehafteten Projekte belaufe sich auf 43 % und für eine große Zahl dieser Projekte seien überhöhte Erstattungen geleistet worden; ist jedoch der Auffassung, dass diese Anmerkung durch die Erklärung der Kommission relativiert werden muss, sie sei sich der Mängel bei fünf von sechs der betroffenen Programme bewusst und habe Abhilfemaßnahmen ergriffen; nimmt die zweite Erklärung der Kommission, die vom Rechnungshof unter Ziffer 6.20 seines Jahresberichts gestützt wird, zur Kenntnis, bei 58 % der Fehler handle es sich um Fehler im Zusammenhang mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die sich nicht auf die Erstattung der Ausgaben auswirkten;

127.

stellt fest, dass es zu den häufigsten Ursachen für Unregelmäßigkeiten gehört, dass die Vorschriften über öffentliche Aufträge nicht eingehalten werden; fordert die Kommission auf, zu prüfen, worauf die mangelhafte Befolgung dieser Vorschriften zurückzuführen ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse des Rechnungshofs und die von der Kommission ergriffenen Initiativen zur Vereinfachung der Verwaltung der Strukturfonds und vertritt die Ansicht, dass diese Initiativen zu einer Verringerung der Fehlerinzidenz beitragen werden;

128.

legt der Kommission nahe, bis spätestens 2011 einen Vorschlag für ein hinnehmbares Fehlerrisiko im Bereich der Kohäsionspolitik — dem Bereich mit der bisher größten Fehleranfälligkeit — vorzulegen;

129.

fordert die Kommission auf, umgehend eine erste Analyse des Kosten-Nutzen-Verhältnisses zwischen den Ressourcen, die für Kontrolltätigkeiten in der GD REGIO und GD EMPL bestimmt sind, und der mit diesen Kontrollen erzielten Ergebnisse durchzuführen;

130.

stellt fest, dass die ersten positiven Auswirkungen der verstärkten Kontrolle und des Rechtsrahmens sowie des Aktionsplans der Kommission auf die Fehlerquote im Programmplanungszeitraum 2007-2013 wahrscheinlich erst gegen Ende 2010 absehbar sind;

131.

ist besorgt darüber, dass die nationalen Behörden mit dem Auslaufen des Programmplanungszeitraums 2000-2006 unter dem Druck, alle gebundenen Mittel in Anspruch zu nehmen, möglicherweise eine steigende Anzahl ungeplanter Projekte eingereicht haben; betont, dass sichergestellt sein muss, dass sich diese Situation im laufenden Programmplanungszeitraum nicht wiederholt, und fordert die Kommission auf, gegebenenfalls konsequent Abhilfe- und Abschreckungsmaßnehmen (Aussetzung der Zahlungen, Finanzkorrekturen) gegen Mitgliedstaaten anzuwenden;

132.

bedauert in diesem Zusammenhang das langsame Anlaufen der Programme des Programmplanungszeitraums 2007-2013 aufgrund der späten Einreichung der Konformitätsbewertungsberichte und Prüfstrategien; teilt die Ansicht des Rechnungshofs und ist besorgt, dass sich durch diese Verzögerung möglicherweise die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass mithilfe der Kontrollsysteme in der Anlaufphase keine Fehler verhindert und aufdeckt werden können; fordert die Kommission erneut auf, ihre Aufsichtsfunktion mit äußerster Strenge wahrzunehmen;

133.

ersucht die Kommission, bewährte Praktiken in den Mitgliedstaaten zu ermitteln und zu verbreiten, um eine vermehrte Aufnahme von Mitteln und einen besseren und nutzbringenderen Cashflow durch Änderung und Vereinfachung der Verordnungen zur Inanspruchnahme der Strukturfonds auf nationaler Ebene zu ermöglichen;

134.

nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Kontrollvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 verschärft und die jeweiligen Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten genauer festgelegt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die für jedes Programm errichteten Prüfstellen einen zusätzlichen Nutzen darstellen, und teilt die Zuversicht der Kommission, dass der Kontrollbericht und die Stellungnahme, die die Prüfbehörden jährlich abgeben, die Gewähr, dass die nationalen Kontrollsysteme zuverlässig funktionieren, verbessern dürften;

135.

fordert die Kommission auf, dem Parlament im bevorstehenden Synthesebericht und in den jährlichen Tätigkeitsberichten ihrer Generaldirektionen klare Informationen bereitzustellen, aus denen sich entnehmen lässt, in welchen Mitgliedstaaten die Kontrollsysteme am ineffizientesten sind, und für jeden Fonds eine jährliche Klassifizierung der Mitgliedstaaten zu erstellen; fordert den Rechnungshof darüber hinaus auf, die gleiche Liste auf der Grundlage seiner Prüfungen zu erstellen;

136.

verweist darauf, dass der Rechnungshof analog zu seiner Bemerkung aus dem Jahr 2007 festgestellt hat, dass Umfang und Grad der Vorbehalte in den jährlichen Tätigkeitsberichten die Schwere der Unregelmäßigkeiten und der Unwirksamkeit der Kontrollsysteme unzureichend widerspiegeln; vertritt daher die Auffassung, dass die Generaldirektionen umsichtiger vorgehen sollten und der Umfang der Vorbehalte demzufolge größer sein sollte;

137.

verweist darauf, dass die Kohäsionsausgaben infolge des hierfür geltenden mehrjährigen Verwaltungssystems eine Besonderheit darstellen, und betont, dass die Finanzkorrekturen in den Folgejahren sowie am Ende des Planungszeitraums vorgenommen werden, weswegen es der Kommission im Allgemeinen gelingt, eine große Zahl von Unregelmäßigkeiten zu entdecken und zu beheben;

138.

würdigt die vierteljährlichen Berichte, die die Kommission zu den Finanzkorrekturen und der Verstärkung der Finanzkorrekturen durch die Kommission 2008 und 2009 übermittelt; bedauert jedoch, dass das System der Finanzkorrekturen eine wenig abschreckende Wirkung auf die Mitgliedstaaten ausübt, da sie Ausgaben, die von der Kommission oder vom Rechnungshof für nicht förderfähig befunden wurden, durch förderfähige Ausgaben ersetzen können; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in Zukunft nur dann Ausgaben durch andere ohne Mitteleinbußen für den betreffenden Mitgliedstaat ersetzt werden können, wenn die Unregelmäßigkeiten von den Mitgliedstaaten selbst festgestellt werden;

139.

bedauert die schlechte Qualität der Berichterstattung einiger Mitgliedstaaten über Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen an die Kommission, durch die der Nutzen und die Vollständigkeit der vierteljährlichen Berichte der Kommission für das Parlament eingeschränkt wird; fordert die Kommission auf, weitere Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie die Verlässlichkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten genau verifizieren und prüfen, und sieht der Vorlage der neuen Anleitung für bescheinigende Stellen, einschließlich der Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der Berichtsverfahren, erwartungsvoll entgegen; ersucht die Kommission, in ihrem bevorstehenden Synthesebericht jene Mitgliedstaaten zu ermitteln, die ihren Berichterstattungspflichten nicht uneingeschränkt nachkommen;

140.

stellt fest, dass die Anzahl der OLAF von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten für das Jahr 2008 stark variiert: Italien 802, Spanien 488, Vereinigtes Königreich 483, Portugal 403, Deutschland 372, Polen 329, Niederlande 262, Schweden 146, Frankreich 98, Griechenland 96, Tschechische Republik 80, Slowakische Republik 62, Ungarn 39, Österreich 37, Belgien 35, Estland 28, Finnland 28, Litauen 26, Lettland 22, Slowenien 13, Zypern 4, Bulgarien 4, Irland 2, Malta 1, Rumänien 0; äußert seine Sorge, dass dies nicht auf ein gut koordiniertes Berichtssystem hindeutet;

141.

stellt fest, dass der Kommission bei den geprüften Projekten kein einziger Fall von Betrug gemeldet wurde, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die im Bericht des Rechnungshofs erwähnte Fehlerquote sich nicht notwendigerweise auf Betrug bezieht;

142.

fordert die Kommission auf, die Plausibilität der gemeldeten Zahlen ständig zu überwachen und auf der Grundlage ihrer eigenen Untersuchungen die Wirksamkeit der Berichtssysteme zu überprüfen, wenn die Anzahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten übermäßig niedrig zu sein scheint;

143.

fordert die Kommission auf, detaillierte Informationen über die Ausführungszahlen und die Verteilungspläne für Zahlungen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union durch die griechischen Behörden nach den verheerenden Waldbränden vorzulegen; fordert die Kommission auf, Informationen über die durchgeführten Ex-post-Kontrollen und deren Ergebnisse vorzulegen;

144.

begrüßt den Beschluss des Rechnungshofs, die Prüfungen betreffend den ESF und den EFRE in den Bereichen Tourismus, Berufsausbildung für Frauen und öffentliche Trinkwasserversorgung, die für die Entwicklung der Gemeinden von besonderer Bedeutung sind, in das Jahresarbeitsprogramm für 2010 aufzunehmen;

145.

fordert den Rechnungshof auf, zu bewerten, wie die externen Evaluierungen in Bezug auf die Struktur- und den Kohäsionsfonds von den Verwaltungsbehörden durchgeführt werden, und dabei besonders auf die Unabhängigkeit der Evaluierung zu achten, wenn sie von demjenigen bezahlt wird, der Gegenstand der Evaluierung ist;

146.

fordert den Rechnungshof auf, zu überprüfen, wie viel Personal die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten für die Durchführung der Kontrollen zur Verfügung haben und wie es bei der Durchführung der Konformitätsbewertung des Systems für die Kontrolle der Verwaltung um ihre Unabhängigkeit bestellt ist;

Beschäftigung und Soziales

147.

begrüßt, dass die Mittel für den Europäischen Sozialfonds (ESF) mit 10,6 Mrd. EUR an Verpflichtungen zu 100 % und mit 8,8 Mrd. EUR an Zahlungen zu 97,1 % verwendet wurden; anerkennt die Anstrengungen der Kommission für eine Verbesserung des Finanzmanagements;

148.

hat Hinweise auf eine niedrigere Fehlerquote im ESF als die für die Strukturfonds im Allgemeinen gemeldete Quote von 11 %; ermuntert die Kommission zur Übermittlung eigener Zahlen zur Fehlerquote des ESF und zur Prüfung einer möglichen stärkeren Eigenständigkeit des ESF für den nächsten Finanzierungszeitraum;

149.

erinnert daran, dass es Aufgabe der die Mittel verwaltenden Generaldirektion Beschäftigung ist, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Betrug und Korruption zu treffen; begrüßt die enge Zusammenarbeit mit OLAF; verlangt, dass sichergestellt wird, dass Betrugsfälle im ESF auch von den nationalen Justizbehörden weiterverfolgt und geahndet werden;

150.

stellt fest, dass Fehlerquoten sich nicht notwendigerweise ausschließlich auf Betrug beziehen, und fordert deshalb, dass in Zukunft eine klare Unterscheidung zwischen Betrug und Fehlerquoten vorgenommen wird;

151.

begrüßt die Bestrebungen der Kommission, von allen Mitgliedstaaten umfassende Rechenschaft durch jährliche Kontrollberichte der Prüfstellen und zusammenfassende Jahresberichte zu erhalten; bittet um Prüfung der Rechenschaftspflicht, damit Informationen nicht doppelt abgefragt werden; hält fehlende oder lückenhafte Rechenschaftsberichte nationaler Verwaltungs- und Kontrollstellen sowie die Missachtung der Minimalanforderungen der Haushaltsordnungen für inakzeptabel und sanktionswürdig; ersucht deshalb die Kommission, Vorschläge zur Verbesserung und Erweiterung der bestehenden Berichtspflicht mit einem Sanktionsmechanismus zu entwickeln;

152.

stellt fest, dass Interessenkonflikte zwischen den für die Mittelverwaltung zuständigen Stellen und den Mittelempfängern im Prozess der Mittelvergabe möglich sind; ersucht die Kommission, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Prozess der Mittelvergabe durch Bereitstellung der entsprechenden Mittel auf Ebene der nationalen Verwaltungen durchzusetzen;

153.

unterstreicht den besonderen Bedarf der Zielgruppen und Projektträger im ESF; regt an, ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen und Sacheinlagen in die Kofinanzierung von Projekten mit einfließen zu lassen; ersucht die Projektträger, eine nach Mitgliedstaaten und Projekten aufgeschlüsselte aktuelle Erhebung über die Verwaltungskosten des ESF durchzuführen;

154.

erinnert an die letzten Änderungen der Strukturfondsverordnungen (Verordnung (EG) Nr. 1341/2008 (16), Verordnung (EG) Nr. 284/2009 (17), Verordnung (EG) Nr. 396/2009 (18), Verordnung (EG) Nr. 397/2009 (19) und Verordnung Nr. (EG) Nr. 846/2009 (20)), damit die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden können; verlangt einen Bericht über die Wirkungen dieser Änderungen;

155.

stellt fest, dass derartigen Vereinfachungsverfahren eine Schlüsselrolle beim Abbau der Verwaltungslast auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zukommt; unterstreicht jedoch, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass derartige Verfahren künftig nicht zu einer höheren Fehlerquote führen;

Interne Politikbereiche

Forschung, Energie und Verkehr

156.

begrüßt den im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren leichten Rückgang der Fehler in diesem Politikbereich sowie die Verbesserung im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug, da der Hof festgestellt hat, dass die Kommission bezüglich der Pünktlichkeit ihrer Zahlungen an die Begünstigten im Jahr 2008 erhebliche Verbesserungen erzielt hat;

157.

fordert die Kommission auf, alles zu tun, um den positiven Trend in diesem Bereich zu halten, der der direkten Finanzverwaltung der Kommission unterliegt;

158.

stellt dennoch mit Sorge fest, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs mit Blick auf Forschung, Energie und Verkehr generell wieder eine wesentliche Fehlerquote bei den Zahlungen an Begünstigte und in den Überwachungs- und Kontrollsystemen der Kommission aufgedeckt wurde, die das inhärente Risiko der Erstattung zu hoch angegebener Kosten nicht ausreichend eindämmen;

159.

ist insbesondere besorgt über die noch bestehenden Vorbehalte der vier für den Forschungsbereich zuständigen Dienststellen aufgrund der Restfehlerquote in den Kostenaufstellungen zum Sechsten Rahmenprogramm (RP6);

160.

nimmt ebenfalls die systematische Ungleichheit bei der Behandlung der Begünstigten der EU-Fonds in den einzelnen Sektoren, Programmen und Mittelverwaltungsarten zur Kenntnis;

161.

ist besorgt darüber, dass das öffentliche Ansehen der Europäischen Union Schaden nehmen könnte, wenn die Betroffenen feststellen, dass im Bereich Landwirtschaft strengere Kontrollsysteme angewandt werden als im Bereich der Forschung;

162.

stellt fest, dass bisher einige Rechtsvorschriften in Bezug auf Forschungsfördermittel (z. B. in Bezug auf Sanktionen) nicht angewandt wurden, und fordert die Kommission auf, dies zu ändern und eine umfassende und kohärente Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen;

163.

erinnert gleichzeitig an seine in der Entschließung vom 23. April 2009 gestellten Forderungen (u. a. Ziffer 117), insbesondere seine Forderung nach Vermeidung von rückwirkenden Änderungen und nach der Honorierung berechtigter Erwartungen seitens der Begünstigten sowie nach Beschleunigung der Akzeptanz von Zertifikaten auf dem Gebiet der in der Frage durchschnittlicher Personalkosten angewandten Methodik, bei der kein sichtbarer Fortschritt erzielt worden ist; fordert die Kommission auf, mit Blick auf eine gute Rechtsetzung künftig realistische Vorschläge für Ziele und Verfahren vorzulegen;

164.

stellt in diesem Zusammenhang mit tiefer Besorgnis fest, dass nur ein Zertifikat zu der in Bezug auf die durchschnittlichen Personalkosten angewandten Methodik erteilt worden ist;

165.

bedauert den Mangel an klaren Informationen betreffend Vermögenswerte im Rahmen des Galileo-Programms; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Angaben einzuholen, um ein Bestandsverzeichnis aufzustellen, die Anerkennungskriterien zu überprüfen und die Bewertung der von der Europäischen Weltraumorganisation gehaltenen Vermögenswerte im Rahmen des Galileo-Programms zu beurteilen; fordert die Kommission auf, dem Parlament diese Angaben bis Ende 2010 zu übermitteln;

166.

äußert sich besorgt, dass die gegenwärtige Regelung des bestehenden Rahmenprogramms nicht den Bedürfnissen eines modernen Forschungsumfelds entspricht, und glaubt, dass eine weitere Modernisierung und Vereinfachung für ein neues Rahmenprogramm entscheidend ist;

167.

ist der Auffassung, dass die Vereinfachung der Bestimmungen für die Berechnung der geltend gemachten Kosten einen notwendigen Schritt zur Verbesserung der Situation darstellt, und ersucht die Kommission, ihre Bemühungen fortzusetzen, um über möglichst einfach anwendbare Bestimmungen für die Begünstigten der Programme zu verfügen; fordert eine klare Definition der erforderlichen Kriterien, anhand derer die Vorschriftsmäßigkeit der Methoden der Begünstigten für die Berechnung der Kosten beurteilt werden kann;

168.

betont, dass die Kommission für eine rigorose Anwendung der Kontrollen sorgen muss, insbesondere indem sie die Zuverlässigkeit der Prüfbescheinigungen verbessert und ihre Ex-post-Prüfungsstrategie wirksam umsetzt, gegebenenfalls Sanktionen verhängt und im Fall zu Unrecht erstatteter Kosten zügig Wiedereinziehungen bzw. Anpassungen vornimmt, wie vom Rechnungshof empfohlen;

169.

fordert die Kommission ebenfalls auf, über die Aufteilung der Tätigkeiten auf die für Forschung zuständigen Generaldirektionen nachzudenken, die in Verbindung mit dem Fehlen eines integrierten Managementinformationssystems dem Rechnungshof zufolge die Koordinierung erschwert, insbesondere bei der Weiterverfolgung von Prüfungsergebnissen;

Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

170.

sieht die Ausführungsraten bei den Haushaltslinien für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt gesehen als zufrieden stellend an;

171.

unterstreicht die Gesamtrate von 95,15 % bei der Haushaltsausführung auf dem Gebiet der Umwelt, die Ausführungsrate von 99,75 % bei den Mitteln für Verpflichtungen im Bereich der Volksgesundheit und die Ausführungsrate von 98 % beim Kapitel Lebensmittelsicherheit und Tierschutz, was ein zufrieden stellendes Ergebnis darstellt;

172.

stellt fest, dass im Rahmen des Haushaltsplans 2008 sechs Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen durchgeführt wurden;

173.

begrüßt, dass beim operationellen Programm LIFE+ eine Ausführungsrate von 99,26 % erzielt wurde; stellt fest, dass 196 Vorhaben ausgewählt wurden; weist darauf hin, dass die gewährten Finanzmittel zu 52 % an Vorhaben im Bereich „Natur und biologische Vielfalt“ gingen; ist jedoch der Auffassung, dass es bei der Verwaltung der Kommission noch immer Spielraum für Verbesserungen gibt, um die Nachhaltigkeit von kofinanzierten Vorhaben zu gewährleisten;

174.

stellt diesbezüglich fest, dass Verbesserungen erreicht werden könnten, indem gewährleistet wird, dass die flankierenden Maßnahmen bereits vorhanden sind, wenn Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden, indem die Verbreitung des im Zuge von LIFE-Vorhaben gewonnenen Wissens weiter verbessert wird und indem die systematische Weiterverfolgung von Vorhaben nach ihrem Abschluss gestärkt wird;

175.

fordert die Kommission auf, die Unterstützung auszubauen, die besondere Weiterbildung für Bewerber zu intensivieren und benutzerfreundliche Leitlinien zu entwickeln; unterstreicht, dass den Teilen des Programms, bei denen die Ausführungsrate auf ein niedriges Niveau gesunken ist, sofortige Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte und entsprechender Handlungsbedarf besteht;

176.

unterstreicht die Notwendigkeit, Antragstellern, die Vorhaben im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit durchführen, weitere und gezieltere Unterstützung zukommen zu lassen, um unvernünftigen Kostenforderungen und unvollständigen Finanzberichten vorzubeugen, die zu langwierigen Verfahren führen; ist ferner der Auffassung, dass Ausschreibungen klar und benutzerfreundlich sein müssen, um Projektanträgen vorzubeugen, die aufgrund ihres Umfangs und der damit verbundenen hohen Kosten eindeutig nicht für eine Finanzierung in Frage kommen bzw. von schlechter Qualität sind;

177.

nimmt mit Genugtuung die erfolgreiche Ausführung beim Tabakfonds der Gemeinschaft zur Kenntnis und ist von der Bedeutung dieses Instruments überzeugt;

178.

erinnert die Kommission an ihre Verantwortung gegenüber der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC); stellt fest, dass die EAHC 256 Vorhaben auf der Basis der Kostenteilung verwaltete, was einem Gesamtbetrag von 119 Mio. EUR aus dem EU-Haushaltsplan entspricht, und darüber hinaus Sachverständigentreffen sowie Informationstage veranstaltete; sieht die Leistung der EAHC im Jahr 2008 als zufrieden stellend an;

Binnenmarkt und Verbraucherschutz

179.

bedauert, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission online lediglich in einer Sprache verfügbar sind; fordert die Kommission eindringlich auf, die Situation im Zusammenhang mit den Berichten der kommenden Jahre zu verbessern;

180.

weist darauf hin, dass Fehler bei der Ausführung des Haushaltsplans in vielen Fällen auf zu komplizierte Ausgabenvorschriften und -verfahren zurückzuführen sind; bestärkt daher die Kommission darin, weitere Anstrengungen zur Vereinfachung des Rechtsrahmens zu unternehmen, um insbesondere die in einigen Kontrollsystemen nach wie vor bestehenden Probleme zu lösen;

181.

bedauert, dass die Anzahl der materiellen Kontrollen, die die Mitgliedstaaten bei den Einfuhren vornehmen, trotz der häufigen Empfehlungen des Rechnungshofs und des Umstands, dass die Zölle einen erheblichen Anteil der Gesamteinnahmen im Haushaltsplan 2008 ausmachen, nach wie vor sehr gering ist; verlangt daher von der Kommission, dass sie die Mitgliedstaaten auffordert, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den materiellen Kontrollen bei der Einfuhr und den nachträglichen Prüfungen bei den Unternehmern zu finden;

182.

begrüßt die vorgenommenen Verbesserungen, die dazu geführt haben, dass bei den Zahlungsermächtigungen für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Binnenmarkts (Haushaltslinie 12 02 01) eine Verwendungsrate von 92 % erzielt wurde; nimmt Kenntnis von der Verwendungsrate von 48 % beim Programm SOLVIT (Haushaltslinie 12 02 02), die darauf zurückzuführen ist, dass die Zahlungsermächtigungen erst im ersten Jahr nach Schaffung dieser Haushaltslinie verwendet wurden; begrüßt daher, dass die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen 97 % erreicht hat;

183.

erkennt an, dass eine Verwendungsrate von 97 % bei den Zahlungsermächtigungen für die Zollpolitik (Haushaltslinien 14 04 01 und 14 04 02) eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellt, was auf eine verbesserte Berechnungsmethode zurückzuführen ist, und bestärkt die Kommission darin, auf diesem Weg fortzufahren;

184.

würdigt die unternommenen Anstrengungen, die dazu geführt haben, dass bei den Zahlungsermächtigungen für Maßnahmen zugunsten der Verbraucher (Haushaltslinien 17 02 01 und 17 02 02) eine Verwendungsrate von 97 % erzielt wurde;

Verkehr und Fremdenverkehr

185.

stellt fest, dass in dem endgültig festgestellten und später im Laufe des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2008 speziell für die politischen Maßnahmen im Tätigkeitsbereich des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr insgesamt 2 516 000 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 1 703 000 000 EUR an Zahlungsermächtigungen vorgesehen waren; stellt ferner fest, dass davon

969 425 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 892 308 000 EUR an Zahlungsermächtigungen auf die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) entfielen,

13 600 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 10 000 000 EUR an Zahlungsermächtigungen auf die Verkehrssicherheit entfielen,

39 080 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 37 958 000 EUR an Zahlungsermächtigungen auf das Programm Marco Polo entfielen,

96 160 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 98 000 000 EUR an Zahlungsermächtigungen auf die Verkehrsagenturen und die Galileo-Aufsichtsbehörde entfielen,

468 472 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 345 402 000 EUR an Zahlungsermächtigungen auf den Verkehr, einschließlich eines der nachhaltigen Mobilität in der Stadt gewidmeten prioritären Bereichs, im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung entfielen,

5 350 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen auf die Gefahrenabwehr im Verkehr entfielen, einschließlich der prioritären Maßnahme zur Förderung des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Grenzübergängen im Nordosten der Europäischen Union,

2 500 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 1 500 000 EUR an Zahlungsermächtigungen auf den Fremdenverkehr entfielen;

186.

nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rechnungshof bei der Prüfung der Ausführung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2008 dafür entschieden hat, sich auf die Energie- und Forschungspolitik zu konzentrieren und nicht so sehr auf die Verkehrspolitik;

187.

begrüßt die weiterhin hohe Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen für die Projekte im Bereich der TEN-V, die beinahe 100 % beträgt, und ersucht die Mitgliedstaaten, für eine angemessene Finanzierung aus den nationalen Haushalten als Ergänzung zu diesen Mitteln der Union zu sorgen; erinnert daran, dass das Parlament ein höheres Finanzierungsniveau seitens der Union unterstützt hat; stellt fest, dass die Überprüfung der prioritären Projekte der TEN-V im Jahr 2010 die Gelegenheit bieten wird, zu bewerten, ob diese Ausgaben ausreichend und wirksam waren;

188.

ist besorgt darüber, dass im zweiten Jahr in Folge die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen im Bereich der Verkehrssicherheit gering war (79 %); stellt fest, dass die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für das Programm Marco Polo II ganz besonders niedrig war (40 %) und dass die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für die Optimierung der Verkehrssysteme lediglich 67 % betrug; erinnert daran, dass in jedem dieser Fälle die im Haushaltsvorentwurf (HVE) der Kommission vorgeschlagenen Beträge dann auch im Haushaltsplan für das Jahr 2008 veranschlagt wurden;

189.

bedauert, dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen für die Fahrgastrechte außerordentlich niedrig war (27 %); nimmt zur Kenntnis, dass die getätigten Zahlungen lediglich 55 % des von der Kommission in ihrem HVE vorgeschlagenen Betrages ausmachen; unterstreicht, dass Investitionen unter anderem in Informationen der Fahrgäste über ihre Rechte für die wirksame Anwendung der Vorschriften von großer Bedeutung ist;

190.

stellt nachdrücklich fest, dass die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für das Programm Galileo (50 %) angesichts der Bedeutung dieses Programms für die Sektoren nachhaltige Logistik und nachhaltiger Verkehr unzureichend ist;

191.

fordert die Kommission auf, genaue Erläuterungen für die mangelnde Ausschöpfung dieser Mittel zu liefern und dabei anzugeben, welche Maßnahmen sie ins Auge fasst, um sicherzustellen, dass sich dieses Problem nicht wiederholt;

192.

nimmt zur Kenntnis, dass die Stichprobentests bei den Transaktionen eine Fehlerquote ergeben haben, die sich höchstwahrscheinlich zwischen 2 % und 5 % bewegt; ersucht die Kommission, ihre Bemühungen zu intensivieren, damit diese Quote unter 2 % liegt;

193.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof die Ansicht vertreten hat, dass die Jahresabschlüsse der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz in ihren wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsmäßig sind; ist beunruhigt über die Verzögerungen bei der Personaleinstellung und begrüßt, dass sich die Agentur zum Ziel gesetzt hat, die derzeitigen freien Stellen zu besetzen;

194.

bedauert das Fehlen von Daten über die Maßnahmen im Fremdenverkehrsbereich und begrüßt den neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, der durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wird und der Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union in diesem Bereich (sozialer Tourismus, Kulturtourismus, herausragende Reiseziele usw.) ermöglicht, die in einem mehrjährigen Haushaltsrahmen finanziell unterstützt werden;

195.

wiederholt seine Forderung an die Kommission, dem Parlament und dem Rat jedes Jahr eine genauere Beschreibung der Ausgaben für jede Haushaltslinie im Vergleich zu den Erläuterungen der jeweiligen Linie zu übermitteln;

Kultur und Bildung

196.

begrüßt die Bemühungen der Kommission um mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit und unterstützt weitere Schritte in diese Richtung; fordert für die bevorstehenden Halbzeitrevisionen der Mehrjahresprogramme, dass eine eingehende Bewertung der Durchführungs- und Managementstrukturen durchgeführt wird; empfiehlt die Einbeziehung von Elementen zur Messung der Kundenzufriedenheit in Bezug auf die nationalen Agenturen; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass fast 70 % der Mittel der Mehrjahresprogramme über nationale Agenturen ausgeführt werden;

197.

unterstützt die den nationalen Behörden von der Kommission übermittelten Anleitungen zur Überwachung der Arbeit der nationalen Agenturen, um die Programmverwaltung in den Mitgliedstaaten weiter zu erleichtern; ermutigt die Kommission, die aktive Überwachung der Programmverwaltung durch die nationalen Agenturen fortzusetzen, um Unterbrechungen bei der Ausführung von Teilen der Mehrjahresprogramme vorzubeugen; unterstützt das von der Kommission praktizierte strikte Vorgehen, in Fällen von nachgewiesenen Schwachstellen bei der Programmverwaltung die Zahlungen an die nationalen Agenturen auszusetzen; fordert alle beteiligten Parteien auf, die negativen Auswirkungen zu vermeiden, die den Begünstigten durch solche Versäumnisse entstehen; fordert die Kommission auf, im Sinne der Transparenz und Kostenkontrolle eine Trennung zwischen den organisatorischen und personellen Kosten der nationalen Agenturen und den auszuzahlenden Fördergeldern vorzunehmen;

198.

warnt vor den Risiken von Kontrollmaßnahmen, die in keinem Verhältnis zu den verwalteten Haushaltsmitteln stehen; glaubt, dass die einschlägigen Kontrollauflagen auf keinen Fall Anlass sein dürfen, Druck in Richtung auf größenbedingte Kosteneinsparungen auszuüben, wodurch sich die Schwelle für die Teilnehmer erhöhen wird;

199.

fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Haushaltsordnung eine neue Regelung anzustreben, bei der zugelassen werden kann, dass Begünstigte mehr Vermögenswerte erwerben, ohne befürchten zu müssen, dass dies zu einer Verringerung der Unterstützung führt, die ihnen im Rahmen der EU-Kofinanzierung zuerkannt wird;

200.

fordert die Kommission auf, sich gemeinsam mit den nationalen Agenturen um eine angemessene und flexible Lösung für das Problem der Zinsen auf die nicht ausgegebenen dezentralen Haushaltsmittel zu bemühen, auf die in den Mitgliedstaaten der Quellenabzug einer Kapitalertragssteuer erhoben wird, die jedoch von den nationalen Agenturen vollständig zurückgezahlt werden muss;

201.

nimmt die beträchtliche Verringerung von Fehlern im Zusammenhang mit den Zahlungen zur Kenntnis; ist allerdings der Auffassung, dass weitere Verbesserungen für Zwischen- und Abschlusszahlungen erforderlich sind; fordert die Kommission auf, den jährlichen Prozess der Ex-post-Erklärung in Verbindung mit dem Programm Lebenslanges Lernen mit Hilfe von Kontrollbesuchen und direkten Nachprüfungen aufmerksamer zu überwachen;

202.

fordert die Kommission auf, die bürokratischen Hindernisse zu überprüfen, die dem Programm „Jugend in Aktion“ im Wege stehen; fordert insbesondere, dass die Maßnahmen unter den Aktionen 1.1 und 1.3 des Programms als niedrigschwellige Dienste verfügbar gemacht werden; unterstreicht, dass die Auswahlkriterien transparent und für Antragsteller verständlich sein müssen; fordert die Kommission auf, die Einführung einer neuen Art der Verteilung von Mitteln im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ in Erwägung zu ziehen, um Finanzmittel für kleine Projekte und Jugendprojekte verfügbar zu machen, die in der gegenwärtigen Situation außerstande sind, ihre eigenen Finanzmittel aufzubringen;

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

203.

stellt einen relativen Rückgang der Ausführungsrate bei den Verpflichtungen im Haushaltsplan für den Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 fest (87,51 % im Jahr 2008 im Vergleich zu 90,29 % im Jahr 2007); stellt fest, dass 2009 ein Betrag von 75 000 000 EUR übertragen worden ist, weist jedoch darauf hin, dass dieser Betrag nach den von den Dienststellen der Kommission erteilten Auskünften vor dem 31. März 2009 gebunden wurde; weist darauf hin, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen im Vergleich zu 2007 gestiegen ist (80,88 % im Jahr 2008 gegenüber 60,41 % im Jahr 2007); fordert die Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht auf, sich weiterhin darum zu bemühen, die Ausführungsrate bei den Verpflichtungen und Zahlungen 2009 im Jahr weitestmöglich zu steigern;

204.

bedauert, dass im Rahmen des Außengrenzenfonds die ersten Vorfinanzierungszahlungen an die Mitgliedstaaten von der Kommission erst in den letzten Monaten des Jahres 2008 geleistet werden konnten, da die Durchführungsbestimmungen erst am 5. März 2008 angenommen wurden und einige Mitgliedstaaten die ersten Fassungen der Beschreibungen der Management- und Kontrollsysteme sowie der Programmplanungsdokumente mit beträchtlichen Verzögerungen bzw. in unzureichender Qualität unterbreitet haben;

205.

weist darauf hin, dass die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen in den kommenden Jahren stärker auf der Bewertung der Leistung der jeweiligen Agentur während des gesamten Jahres durch den zuständigen Ausschuss basieren sollte;

Schengener Informationssystem der zweiten Generation

206.

ist sehr besorgt über die Verzögerungen bei der Einführung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation und die Auswirkungen dieser Verzögerungen auf den EU-Haushalt und die Haushalte der Mitgliedstaaten; stellt fest, dass der Ende Januar 2010 durchgeführte so genannte erste „Milestone-Test“ zur Stabilität, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des SIS-II-Projekts nicht erfolgreich verlief;

207.

erinnert an die Verpflichtung der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1104/2008 des Rates vom 24. Oktober 2008 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (21) und dem Beschluss 2008/839/JHA des Rates vom 24. Oktober 2008 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (22), dem Europäischen Parlament und dem Rat halbjährlich und erstmalig nach Ablauf des ersten Halbjahrs 2009 einen Fortschrittsbericht über die Entwicklung von SIS II und die Migration von SIS I+ zu SIS II vorzulegen; stellt fest, dass der erste Fortschrittsbericht, der den Zeitraum von Januar bis Juni 2009 abdeckt (KOM(2009) 555) und am 22. Oktober 2009 veröffentlicht wurde, überholt und der zweite Fortschrittsbericht noch nicht verfügbar ist;

208.

wiederholt die Forderung des Rates und des Parlaments an die Kommission — aufgestellt vom Rat in seinen Schlussfolgerungen zur weiteren Entwicklung des SIS II vom 4./5. Juni 2009 und vom Parlament in seiner Entschließung vom 22. Oktober 2009 zum Schengener Informationssystem II und zum Visa-Informationssystem (23) —, sie möge hinsichtlich der finanziellen Aspekte der Entwicklung der zweiten Generation des SIS volle Transparenz gewährleisten;

209.

unterstreicht, dass die Kommission ihrer Pflicht zur Berichterstattung rechtzeitiger und auf transparentere Weise nachkommen möge;

210.

ersucht den Rechnungshof, eine eingehende Prüfung durchzuführen und einen Sonderbericht vorzulegen, in dem das Management des SIS-II-Projekts durch die Kommission von Anbeginn des Projekts, beginnend mit dem ersten Aufruf zur Einreichung von Angeboten, beurteilt wird;

211.

behält sich das Recht vor, die für die Entwicklung von SIS II im Haushaltsplan 2011 vorgesehenen Mittel in die Reserve einzustellen, um eine eingehende parlamentarische Kontrolle und Überwachung des Verfahrens zu gewährleisten;

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

212.

erinnert die Kommission daran, dass in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen als Grundprinzip der Europäischen Union verankert ist und dieser Grundsatz bei allen Tätigkeiten der Europäischen Union geachtet werden sollte und deshalb auch in der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union erkennbar sein sollte;

213.

bedauert, dass die geschlechtsspezifische Budgetierung noch immer nicht umgesetzt worden ist; bekräftigt deshalb seine an die Kommission gerichtete Forderung, weitere Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe zu einer Realität bei der Haushaltsplanung wird;

214.

begrüßt die von der Kommission vorbereitete Durchführbarkeitsstudie (24) zur geschlechtsspezifischen Budgetierung und fordert alle am Haushaltsprozess der Europäischen Union beteiligten Partner auf, die Studie bei der Vorbereitung, Ausführung bzw. Prüfung des Haushaltsplans zu berücksichtigen;

215.

fordert die Kommission auf, weitere Bemühungen zu unternehmen, um geschlechtsspezifische Daten zu entwickeln, die in die Berichte über die Haushaltsentlastung einbezogen werden können, da die bisher verfügbaren, sehr begrenzten Daten keinen angemessenen Überblick über die Situation verschaffen;

216.

fordert den Rechnungshof auf, innerhalb seiner Entlastungsberichte Aspekten der Gleichstellung der Geschlechter einen eigenständigen Teil zu widmen;

217.

begrüßt die Tatsache, dass die Finanzierungsmechanismen für 2007-2013 vereinfacht worden sind, bedauert jedoch, dass trotz dieser Verbesserung im Jahr 2008 eine große Zahl von Erstattungen für die Kohäsionsvorhaben (zu denen der Europäische Sozialfonds und die Gleichstellung der Geschlechter gehören) wieder einmal mit Fehlern behaftet war; fordert die Kommission deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierungsmechanismen effektiver sind;

Externe Politikbereiche

218.

konstatiert angesichts der Erfahrungen der Jahre 2007 und 2008, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass die Transparenz in diesem Politikbereich hinsichtlich des Ausgabengebarens weiterhin verbessert wird, insbesondere mit Blick auf die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD);

219.

fordert die Kommission auf, vor Abschluss des Entlastungsverfahrens 2008 konkrete, detaillierte und umfassende Pläne für die personelle Ausstattung sowie die Organisations- und Kontrollstruktur des EAD vorzulegen, aus denen insbesondere die Zunahme des Personalbestands und die Personalzuweisung, die erwarteten Auswirkungen auf den Haushalt und die Änderungen am Statut und der Haushaltsordnung hervorgehen, und unverzüglich auf der Grundlage der vorgelegten Vorschläge mit der Haushaltsbehörde in Verhandlungen zu treten; lehnt Verhandlungen auf der Basis vager Rahmenvereinbarungen ab;

220.

vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass durch das Kontrollrecht des Parlaments als Entlastungsbehörde die Einrichtung des EAD in keiner Weise beeinträchtigt werden sollte; erwartet von der Kommission, dies zu bedenken (25), wenn sie ihre Vorschläge zur Überarbeitung der derzeitigen Haushaltsordnung vorlegt; unterstreicht, dass diese Überarbeitung Teil der normalen dreijährlichen Überarbeitung sein sollte; lehnt den von der Kommission verfolgten Gedanken eines beschleunigten Verfahrens ab;

221.

nimmt das Gesamturteil des Rechnungshofs, wonach die Überwachungs- und Kontrollsysteme aller betroffenen Generaldirektionen (AIDCO, RELEX, ELARG und ECHO) weiterhin lediglich bedingt wirksam sind, sowie die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Zahlungen in diesem Themenkreis mit wesentlichen Fehlern behaftet sind, mit großer Sorge zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die Fehler wie früher in erster Linie auf der Ebene der Delegationen und der Begünstigten festzustellen sind;

222.

begrüßt die Verbesserungen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen der GD AIDCO; ermutigt jedoch EuropeAid, bei seinen Ex-ante-Kontrollen die notwendigen Verbesserungen vorzunehmen, externe Prüfungen durchführen zu lassen und die Unstimmigkeiten und Mängel auf der Ebene des jährlichen Prüfungsplans, der Anwendung CRIS-Audit und der globalen Überwachung der Prüfungsergebnisse zu beheben;

223.

legt der GD RELEX nahe, ihre Ex-post-Kontrollen zu verstärken und die vom Rechnungshof hinsichtlich der Haushaltsführung und der Projektüberwachung festgestellten Mängel zu beheben; begrüßt, dass die GD RELEX anerkannt hat, dass diesem Problem stärkere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

224.

weist auf die erhebliche Anzahl der Fälle von möglichem Betrug (102 Fälle) hin, in denen OLAF in diesem Themenkreis derzeit ermittelt — der zweithöchsten Zahl gleich nach den internen Untersuchungen; begrüßt, dass OLAF im Bereich Außenhilfe seinen Schwerpunkt auf Untersuchungen und Präventivmaßnahmen und eine stärkere Zusammenarbeit gelegt hat;

225.

bedauert die Verzögerungen bei der Verwirklichung von Transparenz im Bereich der EU-Mittel, die von internationalen Organisationen und insbesondere den Vereinten Nationen (im Rahmen der „gemeinsamen Mittelverwaltung“) verwaltet werden; bedauert, dass der Rechnungshof trotz wiederholter Forderungen der Kommission nach Einhaltung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA) Probleme hatte, von den Vereinten Nationen Prüfberichte und Belege zu erhalten; würdigt und begrüßt die erzielten Fortschritte, insbesondere den Abschluss einer Vereinbarung über die Richtlinien für Kontrollbesuche im April 2009 und die Unterzeichnung der gemeinsamen Leitlinien für die Berichterstattung;

226.

erkennt an, dass die UN-Organisationen oft über spezielle Erfahrung und Sachkenntnis verfügen, die anderwärtig nicht ohne Weiteres zu finden sind; drückt dennoch seine Bedenken darüber aus, dass die Kommission im Vorfeld nicht überzeugend darlegt, ob die Entscheidung zugunsten einer UN-Organisation tatsächlich effektiver und effizienter ist als andere Formen der Hilfeleistung (26); fordert die Kommission auf, das Verfahren für die Auswahl der Organisationen, die Hilfe umsetzen, transparenter und objektiver zu gestalten;

227.

nimmt den fortlaufenden Trend zur Kenntnis, im Einklang mit den Grundsätzen einer reibungslosen Geberzusammenarbeit die Beiträge zu den von mehreren Gebern finanzierten Fonds und insbesondere zu den Vereinten Nationen aufzustocken; äußert allerdings seine Unzufriedenheit angesichts der anhaltenden Probleme des Rechnungshofs, Zugang zu den Finanzbelegen von UN-Agenturen zu erhalten; begrüßt die Schritte der Kommission, die die Rechnungsprüfungsverfahren des Hofes erleichtern sollen, und fordert weitere Maßnahmen, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union umfassend zu wahren und die Transparenz des Prozesses auszuweiten, erforderlichenfalls durch Änderungen des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA);

228.

betont in diesem Zusammenhang seine tiefe Enttäuschung und Unzufriedenheit darüber, dass die Kommission bisher nichts unternommen hat, um ein wirklich europäisches Instrument für die Handhabung des Krisenmanagements zu schaffen, wozu sie in früheren Entschließungen zur Entlastung aufgefordert wurde; besteht einmal mehr darauf, dass dies unverzüglich geschehen sollte, und fordert die neue Kommission auf, sich selbst im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Haushaltsordnung die Möglichkeit einzuräumen, Treuhandfonds mehrerer Geber selbst zu verwalten;

229.

begrüßt die positiven Entwicklungen in Bezug auf Transparenz, Ziele und internationale Geberkoordinierung, die durch die Einrichtung von PEGASE (27) bewirkt wurden, der auf der Grundlage des TIM (28) aufgebaut wurde, jedoch eine größere Tragweite hat, da er sowohl die TIM-Ausgaben als auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit — Budgethilfe, Finanzierung von Infrastrukturen und soziale Maßnahmen — im Einklang mit dem Palästinensischen Reform- und Entwicklungsplan abdeckt;

230.

nimmt die Empfehlung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass in den Strategieplanungsdokumenten für das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument klare strategische Ziele und messbare Leistungsindikatoren festgesetzt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass ähnliche Schritte auch im Zusammenhang mit weiteren externen Instrumenten unternommen werden sollten, deren Anwendungsbereich weiterhin sehr allgemein gehalten ist;

231.

regt an, dass die Kommission eine Studie erstellt, in der Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Haushalte im Bereich der auswärtigen Politiken geprüft werden; vertritt die Ansicht, dass vor dem Hintergrund der bisherigen Haushaltsüberschüsse und des weiter wachsenden Bedarfs in diesem Politikfeld eine Flexibilisierungsmöglichkeit von vornherein bestehen sollte, jedoch nicht zu Lasten einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und Haushaltskontrolle;

Entwicklung und humanitäre Hilfe

232.

bedauert, dass die vom Rechnungshof durchgeführte Prüfung von Mittelbindungen für Budgethilfen ergab, dass diese in hohem Maße mit nicht quantifizierbaren Fehlern behaftet waren; drängt darauf, dass die Kommission diese Zahlungen noch strenger überprüft; nimmt in diesem Zusammenhang mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass im Februar 2009 die Finanzkreisläufe für diese Art von Zahlungen überprüft wurden;

233.

stellt mit Befriedigung fest, dass die Bewertungen der Einhaltung der Auflagen gemäß dem DCI-Abkommen (Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit) klarer und konsequenter geworden sind; bedauert jedoch, dass der Hof zahlreiche Fälle festgestellt hat, in denen die Kommission nicht konsequent und fundiert unter Beweis gestellt hat, dass die Verwaltung der öffentlichen Finanzen hinreichend transparent, verantwortungsvoll und effizient ist oder dass zumindest ein glaubwürdiges und zweckdienliches Reformprogramm durchgeführt wird;

234.

stimmt mit dem Rechnungshof dahingehend überein, dass die Kommission ihre Bemühungen zur Untermauerung ihrer Entscheidungen über die Zulässigkeit von Budgethilfeprogrammen fortführen und dafür sorgen sollte, dass künftige Finanzierungsabkommen ausnahmslos eine umfassende und eindeutige Grundlage für die Bewertung der Einhaltung der Zahlungsbedingungen bilden;

235.

fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Budgethilfe die Überwachungs- und Kontrollinstrumente zu verstärken, um die Ordnungsmäßigkeit von Zahlungen zu gewährleisten, Organisationen, die von der EU finanzierte Projekte durchführen, eingehender zu überwachen, wirksamere Rechnungsprüfungen mit rigorosen Folgemaßnahmen durchzuführen sowie ergebnisorientiertere Leitlinien für die Budgethilfe auszuarbeiten;

236.

fordert die Kommission auf, Partnerländer darin zu unterstützen, parlamentarische Kontroll- und Prüfkapazitäten aufzubauen, insbesondere dann, wenn Hilfsmaßnahmen über die Budgethilfe geleistet werden, und ersucht die Kommission regelmäßig, über erzielte Fortschritte Bericht zu erstatten;

237.

vertritt die Ansicht, dass seine Rolle hinsichtlich der Budgethilfen darin besteht, von der Kommission Rechenschaft für die Ergebnisse des Ausgabengebarens zu verlangen, und dass Budgethilfen ein Hilfsinstrument sind, das einen Paradigmenwechsel bei der Aufsicht weg von Kontrollen des Inputs und hin zur Messung der Ergebnisse an den Indikatoren erfordert;

238.

wiederholt seine Forderung, dass Entwicklungshilfe im Allgemeinen und Budgethilfen im Besonderen an eine Ex-ante-Offenlegungserklärung gebunden sein sollten, die von der Regierung des Empfängerlandes abgegeben und vom Finanzminister unterzeichnet wird und die ausgewählte Themenbereiche betrifft, die die Regierungs- und Rechenschaftslegungsstrukturen eines Empfängerlandes berühren;

239.

fordert die Kommission auf, die Initiative zu ergreifen und diesen Vorschlag anderen internationalen Gebern — insbesondere der Weltbank — mit Blick auf die Entwicklung und konkrete Umsetzung eines solchen Instruments in Absprache mit anderen Gebern vorzustellen; erwartet Informationen von der Kommission über einen möglichen Zeitplan für solche Verhandlungen;

240.

legt der Kommission nahe, strategische Ziele und angemessene Leistungsindikatoren festzulegen, die eine effiziente Folgenabschätzung der EU-Maßnahmen erlauben;

241.

fordert die Kommission auf, ihr Augenmerk verstärkt auf die Gesundheit von Frauen in Entwicklungsländern im Allgemeinen und auf die Gesundheit von Müttern im Speziellen zu richten, da die Milleniumsentwicklungsziele in diesem Bereich am weitesten von einer Verwirklichung entfernt sind;

242.

begrüßt die Fortschritte, die hinsichtlich der Arbeitsteilung zwischen den Gebern und hinsichtlich anderer für die Wirksamkeit der Hilfe geltender Grundsätzen gemacht wurden; ist jedoch der Ansicht, dass die Kommission in diesem Zusammenhang ihre Bemühungen, die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zu koordinieren, verstärken sollte;

243.

betont, dass die Wirksamkeit der Hilfe verbessert und die Zersplitterung der Hilfe abgebaut werden muss; vertritt die Ansicht, dass die große Zahl der von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwalteten Projekte (etwa 40 000 Projekte) verringert werden sollte und vorrangig effizientere Programme und eine bessere Koordinierung mit Gebern aus der Europäischen Union durch eine klare Konzentration auf eine begrenztere Zahl prioritärer Interventionsbereiche für jedes Empfängerland sichergestellt werden sollten, ohne dass dadurch kleine, jedoch in diesem Bereich effizient arbeitende nichtstaatliche Organisationen ausgeschlossen werden;

244.

stellt fest, dass 63 % der bisher im Rahmen der „Nahrungsmittelfazilität“ gebundenen Mittel über internationale Organisationen zugewiesen wurden, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1337/2008 (29) hinsichtlich der Umsetzung verpflichtet ist, für eine „ausgewogene Verteilung“ (30) zwischen internationalen Organisationen und „anderen für eine Förderung in Betracht kommenden Stellen“ Sorge zu tragen;

245.

fordert im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Bewertung von Länderstrategiepapieren des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit erneut eine stärkere Einbeziehung der Parlamente sowie Konsultation der Zivilgesellschaft (31) in Partnerländern;

246.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Tätigkeiten im Ausland, die von der Europäischen Union finanziert werden, in der Öffentlichkeit besser kommuniziert werden;

Nichtstaatliche Organisationen (NRO)

247.

nimmt die schriftlichen Bemerkungen der Kommissionsmitglieder Maroš Šefčovič und Algirdas Šemeta vom 8. März 2010 zur Kenntnis, in denen auch detaillierte Informationen über die Finanzierung nichtstaatlicher Organisationen durch die Kommission und die Exekutivagenturen enthalten sind;

248.

ersucht die Kommission, ein öffentliches Register von Einrichtungen wie NRO, die von den Dienststellen der Kommission finanziert werden, aufzustellen, ihre verschiedenen Datenbanken über die Empfänger von Mitteln aus dem EU-Haushalt bzw. dem Europäischen Entwicklungsfonds zu harmonisieren, in ihrem Rechnungsführungssystem den „gemeinnützigen“ Charakter der begünstigten Stellen anzugeben und zu prüfen, ob das Register der Interessenvertreter nicht durch die Aufnahme von Informationen über deren Finanzierung durch die Europäische Union ausgeweitet werden könnte;

Rumänien und Bulgarien

249.

ist besorgt über die Mängel bei der Verwaltung der Heranführungshilfen durch die nationalen Behörden in Bulgarien und Rumänien und begrüßt die von der Kommission umgesetzten Maßnahmen, einschließlich der Unterbrechung von Zahlungen, einer engen Überwachung und der Zusammenarbeit mit den beiden Mitgliedstaaten, die allesamt zu einer erheblichen Verbesserung der Lage geführt haben; ist jedoch weiterhin besorgt über die grundlegenden Schwachstellen im Zusammenhang mit potenziellen Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von Phare-Mitteln durch zwei Durchführungsagenturen in Bulgarien, obwohl der Abruf von Mitteln aus dem Programm Phare beendet ist; nimmt die Zusicherung seitens der gegenwärtigen Behörden zur Kenntnis, die Unregelmäßigkeiten zu untersuchen und die Verwaltung der EU-Finanzmittel zu reformieren;

250.

nimmt zur Kenntnis, dass die Stilllegungsarbeiten am Kernkraftwerk Kosloduj (Blöcke 1 bis 4) bis zum 19. Oktober 2035 abgeschlossen sein sollen; stellt Intransparenz bei der Herkunft der Mittel aus verschiedenen Generaldirektionen der Kommission fest; ersucht den Rechnungshof um eine Prüfung der dort verwendeten Mittel;

251.

bedauert, dass bei der Behebung der festgestellten Schwachstellen (insbesondere in Verbindung mit dem Fonds für nationale Straßenverkehrsinfrastrukturen) keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden; unterstützt daher das vorsichtige Vorgehen der Kommission sowie ihre Zusage, die Lage genau zu überwachen, Maßnahmen im Anschluss an die Erkenntnisse zu ergreifen und den bulgarischen Behörden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um die festgestellten Schwachstellen zu beheben; legt der Kommission nahe, äußerste Wachsamkeit und Strenge walten zu lassen, wenn die Konformitätsbewertungsberichte für die von den bulgarischen Behörden vorgeschlagenen operativen Programme genehmigt werden, bevor die Zwischenzahlungen für den Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013 getätigt werden; nimmt die von Bulgarien eingeleiteten Schritte zur Kenntnis; begrüßt das positive Ergebnis der Konformitätsbewertungsberichte der Kommission für alle operativen Programme, hebt jedoch andererseits hervor, dass die Kommission weiterhin wirksame Kontrolle ausüben und Leitlinien vorgeben sollte;

252.

stellt fest, dass die Kommission in Rumänien die Zahlungen im Rahmen des Programms Sapard im Juli 2008 wegen der von ihren Dienststellen aufgedeckten Schwachstellen und Unregelmäßigkeiten ausgesetzt hat, und begrüßt den von Rumänien zur Behebung dieser Mängel vorgelegten Aktionsplan, der es der Kommission ermöglichte, die Aussetzung der Zahlungen im Juli 2009 wieder aufzuheben;

253.

unterstützt die Aussetzung der Zahlungen in Bulgarien im Rahmen der drei Heranführungsprogramme Phare/Übergangsfazilität, ISPA und Sapard durch die Kommission im Jahr 2008, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union angesichts der von ihren Dienststellen bei der Verwaltung dieser Mittel aufgedeckten Schwachstellen und Unregelmäßigkeiten zu schützen; begrüßt die positive Reaktion von Seiten Bulgariens auf alle Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichte, die Aussetzung der Zahlungen im Jahr 2009 wieder aufzuheben;

254.

bedauert dennoch die Mängel, insbesondere das Versäumnis, regelwidrige Beihilfeanträge festzustellen und den Unregelmäßigkeiten in angemessener Form nachzugehen, und legt Bulgarien nahe, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und unter strikter Kontrolle eines unabhängigen Rechnungsprüfers einen detaillierten Aktionsplan zu beschließen;

255.

hebt hervor, dass mit diesem Aktionsplan spezifische, messbare, erreichbare, relevante und terminierte Ziele gesetzt werden müssen, wie insbesondere die Schaffung transparenter Beschaffungsregelungen, die internationalen Normen entsprechen und die Konkurrenz durch internationale Bieter nicht einschränken, indem diesen ein hoher interner Verwaltungsaufwand aufgebürdet wird; ist ferner der Auffassung, dass sich diese Ziele auf die Errichtung und Aufrechterhaltung voll arbeitsfähiger Gerichts- und Verwaltungsstrukturen konzentrieren müssen;

256.

begrüßt die aktualisierten Informationen der Kommission über den Stand der Ausführung der EU-Mittel in Bulgarien und Rumänien; stellt jedoch fest, dass in den eingereichten Fortschrittsberichten weiterhin von Widersprüchlichkeiten und Unregelmäßigkeiten die Rede ist; sieht seine Bemühungen um die Beurteilung der Fortschritte im Gerichts- und Verwaltungssystem durch die bestehende Anlage der Fortschrittsberichte als gescheitert an; fordert die Kommission auf, die Systeme dieser Mitgliedstaaten und die konkrete Umsetzung der vereinbarten Aktionspläne weiterhin genau zu überwachen, und empfiehlt, dass auch OLAF diese Mitgliedstaaten weiterhin bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union unterstützt;

257.

fordert, dass die Berichte eindeutige Hinweise hinsichtlich der Fortschritte in den Schlüsselbereichen des Kampfes gegen Betrug und Korruption geben; erinnert an seine Forderung nach einem Ampelsystem (rot, gelb und grün), das auf speziellen Indikatoren beruht (Quantität und Qualität von rechtlichen und administrativen Maßnahmen zur Verhinderung, Abschreckung und Bestrafung von Betrug und Korruption), um ein klares Bild von der Entwicklung der bestehenden Systeme in diesen Ländern zu vermitteln; ist darüber erstaunt, dass OLAF bei der Ausarbeitung der Berichte nicht immer konsultiert wurde; ersucht die Kommission, die Bemerkungen von OLAF in die nächsten Fortschrittsberichte aufzunehmen;

Erweiterung

258.

begrüßt die von der Kommission ergriffenen Schritte zur Verbesserung der Gesamtleistung der Heranführungshilfen in Kroatien in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und zur strikten Überwachung der Bedingungen für die vollständige Dezentralisierung von IPA-Mitteln; unterstreicht, dass die Lehren, die aus Problemen im Zusammenhang mit der Ausführung von Heranführungshilfen in Bulgarien und Rumänien gezogen wurden, den kroatischen Behörden mit Unterstützung der Kommission dabei helfen sollten, ähnliche Schwierigkeiten bei der Ausführung der Heranführungshilfen für ihr Land zu vermeiden; bedauert, dass die Kommission nicht auf die Forderung des Parlaments nach Aufnahme eines Ampelsystems (grün, gelb und rot) in die Fortschrittsberichte reagiert hat, womit Entwicklungen in Bereichen hoher Wichtigkeit für die Betrugsbekämpfung aufgezeigt werden sollten, wie die Schaffung und Pflege stabiler und wirksamer Strukturen für das Gerichtswesen und die Verwaltung;

259.

ist darüber enttäuscht, dass entscheidende Mängel (mangelnde Fortschritte bei den Programmen und uneinheitliche Leistungen in den verschiedenen Sektoren), die hinsichtlich der Heranführungshilfe in der Türkei zu einer „leicht unbefriedigenden“ Gesamtbilanz geführt haben, nach wie vor bestehen;

260.

nimmt die von der Kommission in den Kandidatenländern und anderen Ländern des westlichen Balkans ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zur Kenntnis und spricht sich für die Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Entwicklung einer professionellen Strafverfolgung und der Unterstützung der Korruptionsbekämpfung im Rahmen der regionalen und nationalen Hilfen aus; erinnert daran, dass die Europäische Union gemäß der Thessaloniki-Agenda für den westlichen Balkan eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans zur weiteren Festigung des Friedens und zur Förderung von Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte zugesagt hat; unterstreicht, dass das auch für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption sowie für die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit gilt;

261.

erinnert daran, dass für den Rechnungshof keine klare Methodik der Kommission zur Messung der Fortschritte in diesen Bereichen erkennbar war; ersucht insbesondere das Generalsekretariat der Kommission, dem Parlament einen Bericht über die Umsetzung der Thessaloniki-Agenda als Grundlage für eine externe Evaluierung der Fortschritte vorzulegen; fordert die Kommission auf, eine deutliche Verbindung zwischen der Zahlung von Heranführungshilfen und nachweisbaren, sichtbaren Erfolgen in den Bereichen der Thessaloniki-Agenda herzustellen;

262.

erinnert daran, dass der Fortschrittsbericht 2009 für Kroatien Defizite im Bereich Gerichtswesen infolge von Mängeln in der Transparenz und der Anwendung einheitlicher, objektiver Kriterien bei der Auswahl von Richtern und Staatsanwälten offenbart; zweifelt daher daran, dass die für Kapitel 23 ausgegebenen Mittel wirksam und effizient eingesetzt wurden;

263.

stellt fest, dass der Regionale Kooperationsrat seit nunmehr über einem Jahr tätig ist; ersucht die Kommission um Informationen in Bezug auf die Stärkung der regionalen Kooperation im Rahmen des dezentralen Umsetzungssystems und fordert sie auf, ihre diesbezüglichen strategischen Überlegungen der Haushaltsbehörde gegenüber zu erläutern;

264.

erinnert an die Notwendigkeit, dass die Kandidatenländer mittels eines anspruchsvollen, transparenten, rechenschaftspflichtigen, wirksamen und effizienten öffentlichen Dienstes eine wirksame Umsetzung neuer und reformierter Rechtsvorschriften sicherstellen; stellt mit Besorgnis fest, dass die Korruption sowohl in Kroatien als auch in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien trotz unterschiedlicher Entwicklungen in beiden Ländern noch immer weit verbreitet ist und ein sehr ernstes Problem darstellt; bedauert, dass in Fällen von Korruption auf hoher Ebene nur in begrenztem Maße ermittelt worden ist und dass insgesamt nur eine geringe Zahl von Ermittlungen zu Strafanklagen führten; betont, dass dies auf gravierende Mängel im Gerichtswesen hinweist;

265.

ersucht die Kommission, den Rückstand und die Zahl neuer Strafanklagen und Urteile sowie den Rückstand und die Zahl neuer Prozesse wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen in Kroatien und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien ständig zu überwachen und der Haushaltsbehörde darüber Bericht zu erstatten;

266.

gelangt zu dem Schluss, dass weiter die Notwendigkeit einer ständigen, objektiven und transparenten Überwachung der Fortschritte besteht; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, im Fall von Beitrittsverfahren in für den Beitritt relevanten Schlüsselbereichen eine Ausgangsbasis festzulegen und diese Ausgangsbasis während des gesamten Beitrittsverfahrens als Referenzpunkt und Bewertungsmaßstab heranzuziehen; ist der Auffassung, dass dauerhafte Fortschritte im Beitrittsverfahren und die Bekräftigung der während eines solchen Verfahrens erreichten Ziele von höchster Bedeutung für ein erfolgreiches Weiterbestehen der Union sind; fordert folglich eine regelmäßige Weiterverfolgung nach dem Beitritt;

Verwaltungsausgaben

267.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs keine wesentlichen Fehler aufgedeckt wurden, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsausgaben betreffen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN BETREFFEND DIE SONDERBERICHTE DES RECHNUNGSHOFS

Teil I:   Sonderbericht Nr. 10/2008 über die Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara

268.

fordert die Kommission auf, eine Aufstockung ihrer Hilfe für den Gesundheitssektor im Zuge der Halbzeitbewertung des zehnten EEF in Erwägung zu ziehen, um ihrer Verpflichtung im Zusammenhang mit den gesundheitsbezogenen Millenniums-Entwicklungszielen gerecht zu werden und um sicherzustellen, dass diese Hilfen gemäß ihrer politischen Priorität in die Unterstützung der Gesundheitssysteme fließen;

269.

erinnert die Kommission an die im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit eingegangene Verpflichtung, bis 2009 20 % aller europäischen Ausgaben im Bereich der Entwicklungspolitik für die Bereiche gesundheitliche Grundversorgung und Grundschulbildung bereitzustellen, und fordert sie auf, das Parlament regelmäßig darüber zu informieren, welcher Prozentsatz der gesamten Entwicklungshilfe für die afrikanischen Länder südlich der Sahara, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Land, für die Grundschulbildung bzw. weiterführende Bildung sowie für die gesundheitliche Grundversorgung vorgesehen ist;

270.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, für ausreichende gesundheitliche Fachkompetenz zu sorgen, um sich maßgeblich am Dialog mit dem Gesundheitssektor beteiligen zu können, indem sie sicherstellt, dass in allen Delegationen, in denen die Gesundheit ein zentrale Rolle spielt, Gesundheitsexperten vertreten sind, indem sie die Zusammenarbeit mit den ECHO-Gesundheitsberatern in Ländern, in denen vor kurzem ein Konflikt stattgefunden hat, intensiviert und enge Partnerschaften mit den Länderbüros der Weltgesundheitsorganisation eingeht, um auf deren Fachkenntnis zurückzugreifen, und indem sie förmliche Vereinbarungen mit den EU-Mitgliedstaaten eingeht, um von deren Sachkenntnis zu profitieren; fordert die Kommission auf, dem Parlament die Anzahl der Gesundheits- und Bildungsexperten mitzuteilen, die jeweils in der Region, auf Delegationsebene sowie am Sitz der Kommission tätig sind, sowie eine Übersicht zu liefern, aus der hervorgeht, ob es ihr gelungen ist, die Anzahl dieser Experten zu erhöhen;

271.

fordert die Kommission auf, im Gesundheitssektor weiterhin vermehrt sektorspezifische Budgethilfe einzusetzen und ihre allgemeine Budgethilfe stärker auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung auszurichten sowie weiterhin Projekte einzusetzen, um die Ausarbeitung politischer Konzepte und den Kapazitätenaufbau zu unterstützen;

272.

fordert die Kommission auf, Mechanismen sowie Überwachungsinstrumente einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass ein angemessener Teil der allgemeinen Budgethilfe die grundlegenden Bedürfnisse deckt, insbesondere im Bereich der Gesundheit, Ziele zu setzen, an denen die Ergebnisse der Politik unmittelbar gemessen werden können sowie Unterstützung für den Kapazitätsaufbau zu leisten und das Parlament darüber zu informieren, welche Schritte sie unternommen hat;

273.

fordert die Kommission auf, klarer vorzugeben, wie die jeweiligen Instrumente einzeln und kombiniert eingesetzt werden, sowie in den Empfängerländern enger und effizienter mit dem Globalen Fonds zusammenzuarbeiten;

274.

fordert die Kommission auf, in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof zu ermitteln, wie die Schwachstellen, die im Bericht des Rechnungshofs angesprochen wurden, behoben werden können, und dem Parlament einen Bericht über die Ergebnisse dieser Beratungen vorzulegen;

Teil II:   Sonderbericht Nr. 12/2008 über das Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA), 2000-2006

275.

fordert die Kommission auf, die Durchführung der ehemaligen ISPA-Projekte eng zu überwachen sowie zu prüfen, wie bei der Umsetzung ähnlicher Instrumente (zum Beispiel IPA) Verzögerungen bei der Durchführung der Projekte in Zukunft verhindert oder verringert werden könnten, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Erarbeitung künftiger Dokumente mit Anleitungen Verzögerungen zu verhindern;

276.

fordert eine präzisere und realistischere Planung durch die Antragsteller und beschleunigte Verfahren bei der Umsetzung ähnlicher Instrumente in der Zukunft auf der Ebene der Kommission sowie der nationalen Verwaltungen in den begünstigten Ländern;

277.

ersucht die Kommission, ihre Systemprüfungen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass für die Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds zuverlässige Systeme eingerichtet werden, und um in der Zukunft hoch riskante Situationen zu verhindern;

Teil III:   Sonderbericht Nr. 1/2009 über Bankaktivitäten im Mittelmeerraum im Rahmen des Programms MEDA sowie der vorangegangenen Protokolle

278.

weist die Kommission darauf hin, dass es notwendig ist, die wirksame Koordinierung der Unterstützung durch die Union, die Europäische Investitionsbank (EIB) und andere internationale und lokale Partner sowie den regelmäßigen Informationsaustausch, insbesondere auch auf lokaler Ebene, zu verstärken, um die Kohärenz und die Komplementarität ihrer Aktivitäten zu verbessern;

279.

stellt fest, dass der Überwachungsumfang trotz seiner nachträglichen Verbesserung in den ersten Jahren des MEDA-Programms nicht angemessen war, insbesondere in Fällen, bei denen sich die Kommission ausschließlich auf die Überwachung durch die EIB vor 2005 verließ;

280.

betont die Wichtigkeit eines Verwaltungsübereinkommens bezüglich der erwähnten Bankaktivitäten, die der EIB im Namen der Kommission übertragen werden, um eine angemessene Überwachung zu gewährleisten, alle Umweltaspekte abzudecken, die finanziellen Interessen der Union zu wahren und sicherzustellen, dass die zwischengeschalteten Finanzinstitute und Projektträger ihren Verpflichtungen in Bezug auf Finanzierung und Berichterstattung nachkommen;

281.

betont die Notwendigkeit eines maßgeschneiderten Bewertungs- und Überwachungsprogramms für Bankaktivitäten, das im Rahmen des neuen Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrumentes eingesetzt werden soll;

Teil IV:   Sonderbericht Nr. 2/2009 über das Programm der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2007): ein wirksamer Weg zu einer besseren Gesundheit?

282.

vertritt die Auffassung, dass das Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2007) ehrgeizig angelegt war, dass aber die Zielsetzungen weder eindeutig genug definiert noch an die begrenzten Haushaltsmittel angepasst waren; weist darauf hin, dass dies dazu geführt hat, dass das Programm über zu viele Aktionsbereiche verfügte, die in manchen Fällen nicht einmal durch Projekte abgedeckt waren; stellt fest, dass diese Verwässerung zu einem Qualitätsverlust des Programms und gleichzeitig dazu geführt hat, dass die Palette der Projekte so breit gefächert wurde, dass die Kommission keinen genauen Überblick über alle bestehenden Projekte hat; ersucht deshalb die Kommission, dem Parlament über die Ergebnisse ihrer Überprüfungsbemühungen im Rahmen des derzeitigen Aktionsprogramms zu berichten, und unterstreicht, dass bei der Halbzeitüberprüfung und bei der nachträglichen Überprüfung des Programms das Risiko einer Verwässerung behandelt werden sollte;

283.

stellt fest, dass der Rechnungshof die Nützlichkeit von Teilen der Aktionsprogramms hinterfragt hat, und bedauert, dass aus dem Programm in manchen Fällen Projekte finanziert wurden (insbesondere unter dem Programmschwerpunkt „gesundheitsrelevante Faktoren“), die nur über einen begrenzten europäischen Mehrwert verfügen;

284.

vertritt deshalb die Auffassung, dass bei jedem nachfolgenden Aktionsprogramm der Schwerpunkt auf die Bildung von Netzwerken und den Austausch bewährter Vorgehensweisen gelegt und die so genannte offene Koordinierungsmethode verstärkt eingesetzt werden sollte, um den Austausch bewährter Vorgehensweisen zu unterstützen;

285.

ersucht die Kommission, eine ausdrückliche Interventionslogik für ein mögliches Nachfolgeprogramm zum derzeitigen Aktionsprogramm darzulegen; betont, dass dies in ihrer vorab durchzuführenden Folgenabschätzung erfolgen sollte, die dem Vorschlag der Kommission für ein entsprechendes Programm beigefügt sein muss;

286.

fordert den Rechnungshof auf, rechtzeitig für die Beratungen des Parlaments und des Rates über den Vorschlag der Kommission für einen Programmbeschluss eine formelle Stellungnahme zur Folgenabschätzung der Kommission zu unterbreiten; vertritt die Auffassung, dass der Rechnungshof bei der Vorbereitung seiner Stellungnahme die hier dargelegten Ansichten des Parlaments berücksichtigen sollte;

Teil V:   Sonderbericht Nr. 3/2009 über die Wirksamkeit der Ausgaben im Rahmen von Strukturmaßnahmen für die Abwasserbehandlung während der Programmplanungszeiträume 1994-1999 und 2000-2006

287.

nimmt zur Kenntnis, dass einige Kläranlagen nicht voll ausgelastet sind, und drängt darauf, dass die aus EU-Mitteln geförderten Anlagen kostenwirksam betrieben werden; ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten daher, Wege zu finden, damit der ordnungsgemäße Anschluss der EU-finanzierten Kläranlagen an die Kanalisation gewährleistet ist; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Betrieb der Kläranlagen tragen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich um die Sicherstellung einer angemessenen Qualität des gereinigten Abwassers und um die volle Ausnutzung der Kapazitäten zu bemühen;

288.

erkennt die Bemühungen der Kommission um die Revision der einschlägigen Richtlinie (Richtlinie 86/278/EWG des Rates (32) — Klärschlammrichtlinie) an; fordert, dass das gegenwärtige Prüfungsverfahren beschleunigt wird, damit die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt und die verschiedenen Verfahren der Mitgliedstaaten in diesem Bereich angepasst werden können, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Qualität des Klärschlamms im Einklang mit den EU-Grenzwerten sicherzustellen;

289.

betont, wie wichtig es ist, die Projekte in der Antragsphase genauer zu prüfen, damit Defizite bei den zu erwartenden Ergebnissen weitgehend ausgeschlossen werden können; fordert die Kommission daher auf, die internen Leitlinien und Prüflisten für das Bewertungsverfahren weiterzuentwickeln, damit die Beihilfeanträge konsequenter bewertet und geeignete Folgemaßnamen ergriffen werden, falls erforderliche Informationen nicht bereitgestellt bzw. erforderliche Maßnahmen nicht eingeleitet werden;

Teil VI:   Sonderbericht Nr. 4/2009 über die Verwaltung der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft durch die Kommission

290.

bedauert die bestehende Kluft zwischen der politischen Verpflichtung der Europäischen Union hinsichtlich der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in die Entwicklungszusammenarbeit und den derzeitigen Umsetzungspraktiken und kann diese Kluft nicht akzeptieren; erwartet daher, dass das zuständige Kommissionsmitglied Lösungen vorstellt, die die umfassende politische Unterstützung und Handlungsbereitschaft für eine wirksame Umsetzung der politischen Verpflichtungen gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowohl am Sitz der Kommission als auch in ihren Delegationen deutlich machen; bedauert des Weiteren, dass die Erfolgskriterien für die Entwicklung auf die „wirtschaftliche Entwicklung“ reduziert werden, da dieser Ansatz die Tatsache außer Acht lässt, dass sich die Kluft zwischen Arm und Reich dramatisch vergrößert hat; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass jede Delegation bis Ende 2010 zumindest über einen verantwortlichen Vollzeitsachverständigen verfügt, der zuständig ist für die Verfahrensweisen, die Kontakte und die Verträge mit den nichtstaatlichen Akteuren;

291.

stellt fest, dass die Entwicklungsländer, die ihren Entwicklungsprozess in die eigene Hand genommen haben, bei der Armutsbekämpfung gute Ergebnisse erzielt haben; betont die Schlüsselrolle des Staates für die Entwicklung und fordert die Kommission und ihre Delegationen auf, die Beziehungen zu den Regierungen der Partnerländer weiter zu verbessern, um eine wirksamere Beteiligung und Konsultation der nichtstaatlichen Akteure zu ermöglichen;

292.

hält das Fehlen vollständiger und zuverlässiger Angaben für äußerst bedauerlich und erwartet, dass die Kommission unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreift, da zuverlässige Daten Voraussetzung dafür sind, dass mit der Bewertung der Ergebnisse begonnen werden kann; fordert daher die Kommission auf, dem Parlament vor dem Beginn des Haushaltsverfahrens 2011 eine vollständige Übersicht über die EU-Mittel vorzulegen, die — nach Ländern gegliedert — aus den verschiedenen Haushaltslinien durch die nichtstaatlichen Akteure verteilt wurden;

293.

vertritt die Auffassung, dass die Qualität der Hilfe wichtiger ist als deren Quantität, und fordert die Kommission auf, eine wichtige Rolle dabei zu übernehmen, das offensichtliche Chaos in der Entwicklungshilfe durch die Förderung einer engen und wirksamen Geberkoordinierung und die Verbesserung der derzeitigen Architektur der Hilfe zu beseitigen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es nicht unter umfassender Berücksichtigung der Bemerkungen des Rechnungshofs an der Zeit wäre, das gesamte System der (Ko-)Finanzierung der nichtstaatlichen Akteure zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese Akteure auf transparente und wirksame Regeln zur Teilnahme an Programmen und Projekten zurückgreifen können;

294.

fordert die Kommission auf, der Tatsache gebührend Rechnung zu tragen, dass die Geber politische Akteure sind und dass es in einigen Fällen Interessenkonflikte zwischen Gebern und Empfängerländern geben kann; betont, dass starke demokratische nationale Institutionen und eine genau festgelegte Politik für die Verteilung des Wohlstands eine Voraussetzung für Nachhaltigkeit sind; ist der Auffassung, dass zur Gewährleistung einer kohärenteren Politik für die Planung und spätere Programme und Vorhaben sowie für die angemessene Bewertung verstärkt von der Ko-Finanzierung der Vorhaben der nichtstaatlichen Akteure auf eine vollständige Finanzierung der Vorhaben durch die Union übergegangen werden sollte;

295.

vertritt die Ansicht, dass es eine gewisse Überschneidung zwischen der für die Kommission durchgeführten Bewertung der durch Organisationen der Zivilgesellschaft abgewickelten EU-Hilfe (33) und dem Sonderbericht des Rechnungshofs gibt, und fordert den Rechnungshof und die für die Bewertung zuständigen Referate der Kommission auf, Informationen über geplante Tätigkeiten auszutauschen und dem Parlament über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;

296.

fordert die Kommission auf, Vorschläge für Änderungen der Haushaltsordnung vorzulegen, die es der Europäischen Union ermöglichen werden, als starker Partner unter den anderen internationalen Gebern aufzutreten;

Teil VII:   Sonderbericht Nr. 5/2009 über die Kassenmittelverwaltung bei der Kommission

297.

vertritt die Ansicht, dass die Kommission ihre Aufsicht über die verschiedenen Aktivitäten im Rahmen der Kassenmittelverwaltung verbessern sollte und dass, wie vom Rechnungshof empfohlen wurde, in größerer Regelmäßigkeit Sitzungen der beiden betroffenen Generaldirektionen (GD Haushalt (GD BUDG) und GD Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN)) stattfinden sollten, um den Austausch von Informationen über Risiken sowie den Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Verfahrensweisen hinsichtlich der Kassenmittel- und der Vermögensverwaltung innerhalb der Kommission zu ermöglichen;

298.

vertritt die Ansicht, dass die Kommission alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen sollte, um sicherzustellen, dass Bereiche mit hohen finanziellen Risiken während des gesamten Jahres wirksam und genau überwacht werden; begrüßt, dass die Kommission zur weiteren Verbesserung der Situation vorgeschlagen hat — und mit dem Hof diesbezüglich bereits übereingekommen ist —, dass erstmals im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens für 2008 ein offizielles Rundschreiben an die betreffenden Finanzinstitute ergeht, mit dem genaue, vollständige und standardisierte Informationen der Institute über die Treuhandkonten eingeholt werden;

299.

fordert die Kommission auf, in der GD BUDG für jeden Zwölfmonatszeitraum einen Kontrollplan auf der Grundlage einer Risikoanalyse aufzustellen, während und nach Abschluss des Jahres Kontrollen durchzuführen und dem Parlament spätestens drei Monate nach Ende des betreffenden Jahres über die aufgetretenen Probleme zu berichten;

300.

ersucht die Kommission, die Übersicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kassenmittelverwaltung voranzubringen (GD BUDG), die Bestandteil der Jahresrechnung der Kommission ist und eine klare und umfassende Zusammenfassung darüber bietet, welche Risiken bestehen, wie sie gehandhabt werden und welche Maßnahmen zu ihrer Kontrolle, Verringerung bzw. Neutralisierung ergriffen wurden;

301.

vertritt die Ansicht, dass die Kommission im Sinne der Transparenz die in der Kommission angewandten Verfahren zur Übertragung von Mitteln zwischen Eigenmittelkonten der Mitgliedstaaten klarer dokumentieren und auch das in den einzelnen Fällen angewandte spezielle Auswahlverfahren besser dokumentieren sollte;

302.

fordert die Kommission auf, ihre Führung von Datenbanken zu verbessern, Gegenkontrollen zu optimieren und Maßnahmen im Anschluss an die Bemerkung des Hofes betreffend die notwendige Verbesserung der Koordinierung zu ergreifen, um dem Gesamtrisiko Rechnung zu tragen, dem die Kommission bei den jeweiligen Geschäftsbanken ausgesetzt ist, wenn die Obergrenzen für Guthaben bei Geschäftsbanken von den betroffenen Generaldirektionen festgelegt werden;

303.

begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Kommission im Zusammenhang mit dem derzeitigen System für die Verwaltung vorläufig eingezogener Geldbußen, das 2008 einer Prüfung unterzogen wurde, und erwartet, dass der Entwurf des diesbezüglichen Beschlusses der Kommission, der Anfang 2009 von der GD Haushalt vorgelegt wurde, zu einer Erhöhung der Sicherheit führen wird;

Teil VIII:   Sonderbericht Nr. 6/2009 über die Nahrungsmittelhilfe der Europäischen Union für Bedürftige: Bewertung der Ziele, Mittel und angewandten Methoden

304.

begrüßt die Prüfung des Programms durch den Rechnungshof sowie den Reformvorschlag der Kommission (KOM(2008) 563); verweist auf seinen am 26. März 2009 angenommenen Standpunkt (34), in dem es den Reformvorschlag unterstützte; hebt hervor, dass das Nahrungsmittelhilfeprogramm der Europäischen Union die bereits in den Mitgliedstaaten bestehenden Programme ergänzt;

305.

merkt an, dass bei der von den Behörden der Mitgliedstaaten bereitgestellten sozialen Unterstützung der Schwerpunkt selten auf dem Zugang zu Nahrungsmitteln lag, und dass Nahrungsmittelinitiativen, die auf sozial ausgegrenzte und marginalisierte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, in der Regel von karitativen Einrichtungen mit Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiter durchgeführt werden;

306.

vertritt die Auffassung, dass bessere Kriterien zur Ausrichtung der Hilfe auf die bedürftigsten Länder und Empfänger erforderlich sind;

307.

ist der Ansicht, dass die an dem Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen entwickeln sollten, damit verhindert wird, dass Nahrungsmittel weggeworfen werden;

308.

weist die Kommission darauf hin, dass sie keinesfalls durch das Subsidiaritätsprinzip von ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entbunden wird, wonach die Kommission den Haushaltplan „in eigener Verantwortung“ und „entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung“ ausführt;

309.

erwartet von der Kommission, dass sie die Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzt, damit den Haushaltsbehörden vollständige und objektive Informationen über die Ergebnisse des Programms vorliegen;

Teil IX:   Sonderbericht Nr. 7/2009 über die Verwaltung der Entwicklungs- und Validierungsphase des Programms Galileo

310.

bedauert, dass das Galileo-Programm während der Entwicklungs- und Validierungsphase nach den Feststellungen des Rechnungshofs unzulänglich verwaltet wurde; stellt fest, dass die technologische Entwicklung gegenüber der ursprünglichen Planung um fünf Jahre verspätet ist und die Kosten für die Entwicklungs- und Validierungsphase sich von 1 100 000 000 auf 2 100 000 000 EUR nahezu verdoppelt haben;

311.

ersucht die Kommission, in ihrer bevorstehenden Mitteilung über die Zukunft von Galileo den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen, indem sie die politischen Ziele des Programms klarstellt und sie in strategische und operative Ziele überträgt, aus denen sich für Galileo ein zuverlässiger Fahrplan bis zur vollständigen Errichtung ergibt;

312.

ist besorgt darüber, dass nach den Schlussfolgerungen des Rechnungshofs die meisten Ziele des gemeinsamen Unternehmens Galileo nicht erreicht wurden und dass Galileo durch seine Leitungsstruktur bei der Ausführung seiner Tätigkeiten erheblich eingeschränkt war; ersucht die Kommission, im Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofs für künftige gemeinsame Unternehmen sicherzustellen, dass diese nicht durch ihre Leitungsstrukturen an der Ausführung ihrer Tätigkeiten gehindert werden;

313.

ist der Ansicht, dass die europäischen Steuerzahler über die Beteiligung von Drittstaaten an den Programmen Galileo und EGNOS informiert werden sollten; fordert daher, dass die Kommission das Parlament in Einzelheiten über jede Art der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten im Rahmen der Programme Galileo und EGNOS unterrichtet;

314.

fordert die Kommission und die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde auf, in ihren Jahresabschlüssen der Entlastungsbehörde klare und umfassende Informationen über die im Rahmen der Programme Galileo und EGNOS geschaffenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die Eigentum der Europäischen Union sind, zu übermitteln, und ersucht den Rechnungshof, dies in seinen Berichten auch zu tun;

315.

fordert die Kommission auf, aktualisierte Zahlen und Kosten-Nutzen-Analysen für das Projekt Galileo zu erstellen und das Parlament entsprechend zu unterrichten;

Teil X:   Sonderbericht Nr. 8/2009 über Exzellenznetze und integrierte Projekte in der gemeinschaftlichen Forschungspolitik: Wurden die Ziele erreicht?

Phase des Verfahrensbeginns

316.

stellt fest, dass erhebliche Unterschiede gegenüber den Erwartungen bestehen, d. h. weniger als 55 % aller Projekte auch nach ihrer Ex-post-Bewertung noch als „ausgezeichnet“ eingestuft wurden; ersucht die Kommission, ihre Evaluierungsverfahren zu überdenken;

317.

erinnert daran, dass die überwiegende Anzahl der Anträge die Schwelle zum Prädikat „ausgezeichnet“ nicht überschreiten (nur 15 bis 20 %), während die Antragskosten (die in Einzelfällen bis zu 300 000 EUR betragen können) von den Antragstellern getragen werden; legt der Kommission diesbezüglich nahe, kohärent und effektiv mit kluger Umsicht (z. B. mehrstufigen Verfahren) vorzugehen, damit das zugewiesene Geld möglichst effizient für die Forschung statt für die Verwaltung der Forschung eingesetzt wird;

318.

hält es für bedauerlich, dass je nach dem letztlichen Erfolg bei der Antragstellung nur 53 % bis 86 % aller Beteiligten das Wesen der Instrumente des Sechsten Rahmenprogramms (RP6) vollkommen verstanden haben; bedauert, dass in einigen Fällen die Wahl des Instruments eher aus finanziellen als aus sachlichen Erwägungen erfolgte; stellt fest, dass die hohe Zahl von Partnern bei Exzellenzzentren sowie das starke Interesse der Kommission an einer rechtlichen Integration eine spezielle Herausforderung darstellt, und weist darauf hin, dass die Sachverständigengruppe für die Zukunft der Exzellenznetze (Expert Group on the future of Networks of Excellence) empfohlen hat, größere Partnerschaften nur in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen zu bilden (35);

Bildung von Exzellenznetzen

319.

bedauert, dass trotz der Forderungen des Parlaments nach einer stärker dienstleistungs- und verbraucherorientierten Durchführung von Forschungsprogrammen bei der Bildung von einheitlichen Anlaufstellen für die gesamte Bandbreite von für die Forschung zuständigen Generaldirektionen, der Standardisierung von Antragsverfahren, erforderlichen Unterlagen und kohärenten Informationen kaum Fortschritte zu verzeichnen sind; betont, dass die Öffentlichkeit die Kommission als geschlossenes Gremium wahrnimmt;

320.

fordert in dieser Hinsicht, dass die Kommission endlich geeignete Schritte für ein aktives Vorgehen in Bezug auf Kundenbetreuung, interne Qualitätskontrolle — einschließlich einer Standardisierung auf der zweiten Stufe — und eine kohärente Verwaltung unternimmt; ersucht die Kommission, alle Rechtstexte im Internet bereitzustellen, auf denen die Zuschussverträge basieren, gegebenenfalls auch mit Verweisen auf das belgische Recht;

321.

erinnert an die stetigen Forderungen des Parlaments nach einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, vor allem bei den Zuschussverfahren (36); bedauert, dass bis zur Vergabe im Durchschnitt 13 Monate und damit vier Monate mehr als beim RP5 vergehen; fordert mit Blick auf das RP7, dass die Kommission von den vorhandenen verwaltungstechnischen Hilfsmitteln (z. B. den Teilnehmercodes (PIC) und den bestellten Vertretern der Rechtsperson (LEAR)) Gebrauch macht;

322.

ist nicht damit zufrieden, dass das RP6 das Ziel einer stärkeren Beteiligung privater Teilnehmer, insbesondere von KMU, nicht erreicht hat; teilt die Auffassung des Hofes, dass sie durch einige Vorschriften aktiv von einer Teilnahme abgehalten wurden; vertritt generell den Standpunkt, dass die Rechtsvorschriften (einschließlich Musterverträge und Leitlinien) zu komplex sind und so die wirksame und effektive Umsetzung forschungspolitischer Maßnahmen behindern;

323.

stellt fest, dass bei Evaluierungen der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Inputs statt auf der Bewertung der Outputs liegt; schließt sich dem Hof in dessen Einschätzung an, dass die ordnungsgemäße Definition von spezifischen, messbaren, angemessenen, realistischen und terminierten Zielen (SMART-Ziele) zu Beginn des Projekts mit über dessen Verlauf und letztlichen Erfolg entscheidet; hebt hervor, dass Anforderungen für eine Berichterstattung als gezieltes Hilfsmittel für die Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei der Integration und dem fachlichen Fortgang aufzustellen sind (37) und nicht für die Verhängung von Strafmaßnahmen oder Eingriffe in die sonstigen Verwaltungstätigkeiten benutzt werden dürfen, die im Ermessen des Koordinators liegen, solange sie den rechtlichen Bestimmungen entsprechen;

Nachhaltigkeit und künftige Entwicklung

324.

bedauert, dass in den meisten Fällen eine nachhaltige Integration über den ursprünglich vorgesehenen Förderzeitraum hinaus nicht verwirklicht werden konnte und dass sich nach Einschätzung des Hofes der ursprünglich vorgesehene Förderzeitraum von fünf Jahren als unrealistisch erwiesen hat; befürwortet den Vorschlag, besonders wettbewerbsorientierte und selektive Kriterien für die Verlängerung der Finanzierung von Exzellenznetzen anzuwenden, die behaupten, ein eigenständiges Fortbestehen erreichen zu können (38);

325.

nimmt mit Interesse den Vorschlag der Sachverständigengruppe zur Kenntnis, die Möglichkeit zu sondieren, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zwischen dem ERA-NET-System und dem RP7, um nationale und gemeinschaftliche Mittel zu bündeln (39), sowie alle Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Zugänglichkeit der CORDIS-Datenbank zu koordinieren, um einen Austausch von Forschungsergebnissen im ERA-System (Austausch von Beispielen für nachahmenswerte Verfahren) zu sichern;

326.

ist zutiefst besorgt darüber, dass die Anwendung der Prüfstrategie der Kommission für das RP6 bereits zu zwei Gerichtsverfahren geführt hat, die von früheren Teilnehmern angestrengt wurden; betont, dass Zuverlässigkeit die Grundlage jeder langfristigen Zusammenarbeit ist, und fordert die Kommission zwecks Gewährleistung der Rechtssicherheit erneut auf, von einer Neuberechnung der Finanzbögen für Vorhaben im Rahmen des RP6 abzusehen, die von der Kommission bereits gebilligt und abgerechnet worden sind, indem neue Auslegungen der im Lastenheft (Anhang II) des RP6-Mustervertrags festgelegten Förderkriterien für Ausgaben angewandt werden (40); fordert die Kommission auf, sich verstärkt um eine Lösung zu bemühen, indem sie insbesondere die Wiedereinziehungsverfahren durch Anwendung geeigneter Pauschallösungen vereinfacht und den guten Willen und die legitimen Erwartungen der Begünstigten berücksichtigt, und äußert den Wunsch, dass diese Lösung im Wege des Dialogs gefunden wird;

327.

ersucht die Kommission, nach Lösungen zu suchen, die die Zuverlässigkeit und mittelfristige Kontinuität bei der Durchführung und Planung von Rahmenprogrammen gewährleisten, vor allem mit Blick auf das RP8, und insbesondere einheitlich feste Fristen und bindende Verfahrensvorschriften anzuwenden;

Teil XI:   Sonderbericht Nr. 9/2009 über die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Personalauswahltätigkeiten des Europäischen Amtes für Personalauswahl

328.

ermutigt das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO), den Empfehlungen des Rechnungshofs bei seinem Reformprogramm (EDP) Rechnung zu tragen;

329.

ist der Auffassung, dass EPSO und sämtliche Organe der Europäischen Union ihre Kommunikation gegenüber den Bürgern verbessern sollten, um ihnen die Vorstellung von einem unparteiischen europäischen öffentlichen Dienst nahe zu bringen, und dass sie das Erscheinungsbild der Europäischen Union als Arbeitgeber verbessern sollten;

330.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass EPSO auch darum bemüht sein sollte, seine Kommunikation mit den öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten zu verbessern, um optimale Praktiken in den Bereichen Information/öffentliche Bekanntmachung und der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf gezielte Weise auszutauschen, damit die entsprechenden Berufsgruppen erreicht werden; ist der Auffassung, dass eine vergleichbare Kommunikation gegenüber einschlägigen internationalen Organisationen eingeleitet werden sollte;

331.

ist davon überzeugt, dass die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Universitäten langfristig von Vorteil sein könnte, da zum einen den Organen attraktive Bedienstete zur Verfügung gestellt würden und zum anderen Universitätsabsolventen bei der Förderung ihrer Laufbahnmöglichkeiten Hilfestellung geboten würde;

332.

ermutigt EPSO, seine Bemühungen um eine Analyse und Verhinderung der geografischen Ungleichgewichte unter den Bewerbern und anschließend unter den erfolgreichen Kandidaten fortzusetzen;

333.

bedauert, dass weder im Bericht des Hofes noch von EPSO der Prozess der Einstellung auf der mittleren und höheren Leitungsebene ausreichend analysiert wird, insbesondere was die geografischen Ungleichgewichte in diesem Bereich betrifft; empfiehlt, dass der Rechnungshof sich in seinem nächsten Sonderbericht (bzw. Folgebericht) mit dieser Frage befasst;

334.

ist der Auffassung, dass EPSO die Verwaltung der Eignungslisten verbessern sollte, indem den erfolgreichen Bewerbern Informationen über derzeit freie Stellen geliefert werden, um ihre endgültige Einstellung zu erleichtern; vertritt gleichzeitig die Auffassung, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Zeitdauer bis zur Einstellung erfolgreicher Bewerber zu verringern;

335.

ist nicht davon überzeugt, dass die Abordnung von Beamten der EU-Organe zu EPSO als Mitglieder von Prüfungsausschüssen auf Vollzeitbasis eine realistische und kosteneffiziente Option ist;

336.

fordert EPSO auf, bei den Ausschreibungen jedwede Zweideutigkeit zu vermeiden, und ermutigt EPSO, seine Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für die Zulassung zu überprüfen;

337.

fordert EPSO ferner auf, seine Berufungsverfahren zu verbessern, z. B. durch Zuweisung unterschiedlicher Gremien in erster und zweiter Instanz;

338.

stellt fest, dass im Zusammenhang mit Fehlern im Auswahlverfahren (insbesondere in der Frage der Sprachen) mehrere Fälle gegen EPSO vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst anhängig sind; vertritt die Ansicht, dass nach Abschluss dieser Fälle Lehren daraus gezogen werden sollten und dass sie im Reformprogramm von EPSO berücksichtigt werden sollten;

Teil XI:   Sonderbericht Nr. 10/2009 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

339.

bedauert, dass es das gegenwärtige System nicht ermöglicht, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu messen, und dass, selbst wenn die Maßnahmen positive Auswirkungen haben, es sehr schwierig ist, sie zu messen, da es an konkreten Zielen, einer eindeutigen Strategie und geeigneten Leistungsindikatoren mangelt;

340.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die politischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung der notwendigen Übereinstimmung zwischen erklärten Zielen und eingesetzten Mitteln zu konkretisieren und diese Zielsetzungen konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und mit Datum versehen (specific, measurable, achievable, relevant and timed —„SMART“) auszudrücken sowie geeignete Leistungsindikatoren festzulegen und zu überwachen;

341.

fordert die Kommission auf, die Verbesserungen beim Auswahlverfahren fortzuführen, insbesondere durch Aufrechterhaltung der Anforderung, Informationen bezüglich der von den Maßnahmen zu erwartenden Wirkung und der Art ihrer Messung in den Vorschlägen anzugeben;

342.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Verbesserung des Auswahlverfahrens beizutragen, indem sie die Relevanz der Vorschläge prüfen und eine bessere Vorauswahl durchführen; legt den Mitgliedstaaten zudem nahe, die Kommission über ihre nationalen Beihilfen und Absatzförderungsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen;

343.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe bei der Auswahl der Durchführungsstellen zu verbessern und insbesondere sehr kurze Fristen zu vermeiden, formale Verfahren systematisch anzuwenden und sicherzustellen, dass vorschlagende Organisationen die Auswahlmodalitäten einhalten;

Teil XIII:   Sonderbericht Nr. 11/2009 über die Nachhaltigkeit der Projekte im Rahmen von LIFE-Natur sowie deren Verwaltung durch die Kommission

344.

stellt fest, dass die Überwachung und Verwaltung des Teilbereichs LIFE-Natur ein komplexes Unterfangen ist und die verschiedensten Beteiligten aus den Mitgliedstaaten mit einschließt; stellt jedoch fest, dass die Höhe der zugewiesenen Finanzmittel die Zusicherung erfordert, dass die getätigten Investitionen kosteneffizient und nachhaltig sind;

345.

fordert die Kommission auf, ihr Auswahlmodell zu überprüfen, um Vorschlägen für Projekte im Rahmen von LIFE-Natur Priorität einzuräumen, die die Kontinuität der Ergebnisse gewährleisten können; schlägt der Kommission zudem vor, zu prüfen, ob die Teilbereiche „Natur“ und „Umwelt“ getrennt verwaltet werden sollten;

346.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Festlegung geeigneter Kriterien und Indikatoren für die Auswahl der Vorschläge im Hinblick auf die Nachhaltigkeit eng mit der Europäischen Umweltagentur und dem europäischen Themenzentrum für biologische Vielfalt zusammenzuarbeiten sowie die notwendigen Initiativen für eine bessere Überwachung der Projekte hinsichtlich der damit erzielten Ergebnisse zu ergreifen und geeignete Indikatoren und Kriterien für die Überwachung der Projektwirkung zu entwickeln;

347.

fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsstrategie zu überprüfen und dabei besonders auf die Verbreitung der relevanten Informationen und gewonnenen Erkenntnisse zu achten sowie sicherzustellen, dass die Empfänger verpflichtet werden, mehr technische Einzelheiten zu den angewandten Methoden, gewonnenen Erkenntnissen und bewährten Verfahren zu liefern;

348.

fordert die Mitgliedstaaten, die selbst für den nachhaltigen Naturschutz verantwortlich sind, auf, eng mit der Kommission und mit anderen Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren zur Verwaltung von LIFE-Natur-Projekten zusammenzuarbeiten;

349.

fordert die Kommission auf, eine Regelung zur Weiterverfolgung der Finanzierung nach dem Auslaufen von LIFE einzuführen, um die Wirksamkeit der finanzierten Projekte zu bewerten und die Nachhaltigkeitswirkung der EU-Finanzierung nach Abschluss der Projekte sicherzustellen;

350.

fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zur Lösung der bestehenden rechtlichen Fragen und Umsetzungsprobleme im Hinblick auf die langfristigen Folgemaßnahmen der Projekte zu entwickeln;

Teil XI:   Sonderbericht Nr. 12/2009 über die Wirksamkeit der Kommissionsprojekte im Bereich Justiz und Inneres für den westlichen Balkan

351.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Kommission anders als bei früheren Heranführungsprogrammen versuchte, wichtige strukturelle Reformen im Bereich Justiz und Inneres im Erweiterungsprozess frühzeitig in die Wege zu leiten, und betrachtet diese Prioritätensetzung als sehr positiv; besteht vor diesem Hintergrund darauf, dass die Kommission ihre Unterstützung für den westlichen Balkanraum weiterhin auf den Bereich Justiz und Inneres konzentriert, um diese Bemühungen fortzusetzen;

352.

erinnert daran, dass die Kommission die Verwaltung der Projekte im Bereich Justiz und Inneres in einem schwierigen politischen und institutionellen Umfeld sicherstellt; erwartet in Anbetracht der Schlussfolgerungen des Rechnungshofs, wonach die Investitionsprojekte erfolgreicher waren als die Projekte zum Aufbau von Institutionen, von der Kommission eine erheblich stärkere Verbindung zwischen Projekten zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und den Investitionsprojekten in der betroffenen Region;

353.

teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Eigenverantwortung für lokale Maßnahmen und Projekte einen Schlüsselfaktor für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit darstellt, und ist ebenfalls der Ansicht, dass unzureichendes Engagement und unzureichende Eigenverantwortung auf lokaler Ebene die Nachhaltigkeit der Projekte gefährden; fordert die Kommission auf, dafür zu Sorge zu tragen, dass die bereitgestellte Hilfe von einer erkennbaren Bereitschaft seitens der Begünstigten begleitet wird, die institutionellen Reformen aktiv zu ermutigen und ihre Einbeziehung in die Projekte zu auszuweiten;

354.

stimmt dem Rechnungshof zu, dass die EU-Hilfe für den westlichen Balkanraum im Allgemeinen wirksam ist, die Nachhaltigkeit der Projekte jedoch tatsächlich gefährdet ist; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass sich die Nachhaltigkeit und Eigenverantwortung bei Projekten der IPA-Programme aufgrund der besonderen Gegebenheiten und der Kofinanzierung der Projekte durch die Empfänger verbessern sollten; ist der Ansicht, dass Instandhaltungspläne die Nachhaltigkeit der Projekte weiter steigern würden, und fordert die Kommission auf, ihre Einführung als Voraussetzung für den Erhalt von EU-Finanzhilfen zu erwägen;

355.

erwartet von der Kommission, dass Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der integrierten Grenzverwaltung nunmehr gewissenhaft konzipiert und so umgesetzt werden, dass die regionale Kooperation gefördert wird;

356.

fordert die Kommission auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Geber vor Ort und eine effizientere Koordinierung ihrer Maßnahmen sicherzustellen;

357.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union als größter Geber in der Region in der Öffentlichkeit sichtbarer in Erscheinung treten muss, um dem Umfang ihres Beitrags gerecht zu werden; erwartet einen dahingehenden Vorschlag der Kommission;

Teil XV:   Sonderbericht Nr. 13/2009 zu „Hat sich die Übertragung von Durchführungsaufgaben auf Exekutivagenturen als zweckmäßiges Instrument erwiesen?“

358.

betont, dass gemäß den Grundsätzen der Delegierung die Verantwortung für die Politik und die Beaufsichtigung der Aktivitäten bei der Kommission liegt;

359.

bedauert jedoch, dass laut der Prüfung die Kontrolle der Kommission über die Tätigkeiten der Agenturen nicht in jeder Hinsicht wirksam ist, und betont die Notwendigkeit der Festlegung neuer Indikatoren, mit denen die aufsichtsführenden Generaldirektionen die Leistung der Agenturen besser messen können;

360.

vertritt die Auffassung, dass die Schaffung von Exekutivagenturen nicht nur bei Personalknappheit erwogen werden sollte, sondern dass diese in erster Linie dazu dienen sollten, die Leistungserbringung bei Programmen zu verbessern, bei denen eine klare Trennung zwischen politischer Programmplanung und der Ausführung von Vorhaben es der Kommission ermöglichen würde, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren;

361.

unterstützt die Absicht der Kommission, bis 2013 keine weiteren Exekutivagenturen zu schaffen, sofern sie keine neuen Kompetenzen erhält, und stattdessen die Möglichkeiten der Erweiterung des Mandates der vorhandenen Agenturen zu nutzen;

362.

stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Einstellungspraxis in den Exekutivagenturen darin besteht, Bedienstete auf Zeit in niedrigeren Besoldungsgruppen einzustellen und vom Vertragspersonal mehr Jahre Berufserfahrung zu verlangen, als vom Vertragspersonal mit ähnlichen Aufgaben in der Kommission verlangt wird; stellt fest, dass das die Attraktivität der angebotenen Stellen schmälern könnte, obwohl den Betreffenden im Gegensatz zur für Vertragsbedienstete der Kommission geltenden Höchstvertragsdauer von drei Jahren die Möglichkeit einer Verlängerung der Verträge geboten wird, und stellt fest, dass das zu Beeinträchtigungen der Qualität der Arbeit der betreffenden Exekutivagenturen führen könnte;

363.

fordert die Kommission auf, Informationen über die für die verschiedenen vertraglichen Aufgaben anwendbaren unterschiedlichen Vertragszeiträume und die Dauer der verschiedenen vertraglichen Beschäftigungsverhältnisse in den Exekutivagenturen vorzulegen;

364.

vertritt die Auffassung, dass ein wesentlicher potenzieller Vorteil von Exekutivagenturen darin besteht, dass diese spezialisierte Fachkräfte einstellen, und fordert daher die Kommission auf, Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung der Einstellung von Personal in den Agenturen zu ergreifen; fordert die Kommission ferner auf, die speziellen Einstellungsbedürfnisse der Exekutivagenturen in Betracht zu ziehen;

365.

fordert die Kommission auf, detaillierte Informationen über die Anzahl von Vertragsbediensteten in den Exekutivagenturen, über die ihnen zugewiesenen Aufgaben und das entsprechende Gehaltsniveau sowie eine Übersicht dazu vorzulegen, wieviel Erfahrung für jede Besoldungsgruppe erforderlich ist; fordert die Kommission ferner auf, Informationen über die unterschiedlichen Fälle, in denen geeignetes Personal nicht sofort gefunden werden konnte, und darüber, welche Verzögerungen bei der Einstellung von Personal eingetreten sind, sowie eine Analyse der Gründe für die Verzögerungen vorzulegen;

366.

fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen und

a)

zuverlässige Daten zu Arbeitsvolumen und Produktivität bezüglich der delegierten Aufgaben sowohl vor als auch nach der Externalisierung zu sammeln und für eine Folgenabschätzung zu nutzen;

b)

die Erfolgsfaktoren und Schlussfolgerungen zu ermitteln, die zu besseren Ergebnissen in den Exekutivagenturen führten, und die Erfahrungen auf alle Programme anzuwenden, die weiterhin von den Dienststellen des Kommission verwaltet werden;

c)

die Beaufsichtigung der Agenturen durch Festlegung von ergebnisorientierten Zielvorgaben unter Verwendung einer begrenzten Zahl relevanter Leistungsindikatoren, welche die Grundlage der Ziele der nächsten Jahre bilden sollten, zu verbessern;

Teil XVI:   Sonderbericht Nr. 14/2009 zu „Haben die Marktsteuerungsinstrumente für den Markt für Milch und Milcherzeugnisse ihre wichtigsten Ziele erreicht?“

367.

erwartet, dass die Kommission angesichts der massiven Schwankungen und Disparitäten auf dem Weltmarkt effektive Vorsorge- und Ausgleichsmaßnahmen zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen ergreift und die Sicherung der Lebensmittelversorgung durch eine Vielfalt von Betrieben innerhalb der Europäischen Union fördert;

368.

stellt fest, dass der Rechnungshof sich besonders um die Auswirkungen in Bergregionen und benachteiligten Gebieten sorgt; betont, dass diese Sorge vom Parlament geteilt wird, da leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe integraler Bestandteil der Entwicklung vieler ländlicher Regionen sind; vertritt die Ansicht, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in vielen Mitgliedstaaten wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung, die Stabilität und den Erhalt der Kulturlandschaft ländlicher Gebiete haben;

369.

widerspricht der Auffassung, dass der Milchmarkt der Europäischen Union sich in erster Linie auf den Binnenmarkt konzentrieren sollte; teilt jedoch die Auffassung des Rechnungshofs, dass sich der europäische Milchsektor im globalen Export auf die Herstellung von Milchprodukten mit hohem Mehrwert ausrichten sollte; weist zudem darauf hin, dass die Kommission dem fairen Wettbewerb auf dem Weltmarkt ohne Dumping hohe Priorität einräumen sollte, um Benachteiligungen und die wirtschaftliche Vernichtung von Betrieben durch plötzliche Schwankungen im Welthandel entgegenzuwirken; fordert, geeignete Marketingmaßnahmen und Marktforschungsstudien in außereuropäischen Ländern zu finanzieren, und weist darauf hin, dass durch den Export von landwirtschaftlichen Gütern und flankierende Marktmaßnahmen landwirtschaftliche Strukturen oder deren Aufbau in Entwicklungsländern nicht zerstört werden dürfen;

370.

stimmt mit der Auffassung des Hofs überein, dass die Entwicklung des Milchmarkts ständig überwacht werden muss, und fordert, den Empfehlungen des Rechnungshofs Folge zu leisten, um auftretende Fehlentwicklungen zu erkennen und ihnen mit geeigneten Maßnahmen frühzeitig entgegenzuwirken;

371.

weist ferner darauf hin, dass eine ausführliche und gründliche Debatte über die Ziele der GAP erforderlich ist;

Teil XVII:   Sonderbericht Nr. 16/2009 über die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission

372.

begrüßt, dass der Rechnungshof eine gründliche Bewertung der Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Kommission vorgenommen hat;

373.

stellt fest, dass der Rechnungshof das Fehlen einer klaren Auswahlmethode kritisiert hat, mit der sich sicherstellen ließe, dass die ausgewählten Projekte auch den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft entsprechen, und begrüßt, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangt ist, dass die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei im Rahmen des TPA (d. h. im Zeitraum 2002 bis 2006) durch die Kommission zwar einige Schwachstellen aufwies, die Kommission jedoch mittlerweile Maßnahmen ergriffen hat, um die Verfahren im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe zu verbessern, wobei die Wirksamkeit der Veränderungen erst in der Zukunft bewertet werden kann;

374.

ist bestürzt über die Schlussfolgerungen des Sonderberichts Nr. 16/2009 des Rechnungshofs, in denen er kritisiert, dass die Kommission kein wirksames System zur Bewertung einzelner Projekte im Zeitraum 2002-2008 hatte und es daher nicht leicht war, zu bewerten, wie die Mittel verwaltet wurden und wie es um das Kosten-Nutzen-Verhältnis bestellt ist;

375.

hält es für beunruhigend, dass weder die strategische Planung für 2002-2004 noch die 236 „Prioritäten“ der Beitrittspartnerschaft 2006 eine Rangfolge hinsichtlich ihrer Wichtigkeit enthalten und der Grad sowie die Messung des Fortschritts in Bezug auf den Beitritt ebenso wenig darin Berücksichtigung finden; kritisiert die offensichtlichen Defizite in Bezug auf eine effiziente Verwendung von EU-Finanzhilfen; zeigt sich enttäuscht darüber, dass bei vielen als „kurzfristig“ bezeichneten Prioritäten im Zeitraum von 2006 bis 2008 kein wesentlicher Fortschritt zu verzeichnen war;

376.

unterstreicht die Forderung des Hofs nach einer tragfähigen Methodik zur Ermittlung der strategischen Ziele mit dem dringendsten Bedarf an EU-Finanzhilfen; ist der Auffassung, dass die festgelegten Maßnahmen zum Erreichen jedes einzelnen strategischen Ziels klar definiert werden müssen; ersucht die Kommission sicherzustellen, dass die einzelnen Projektvorschläge konkrete, quantifizierbare, realistische und sachgerechte Ziele aufweisen, damit ihr Beitrag zum Erreichen der strategischen Ziele aufgezeigt werden kann;

377.

kritisiert die Tatsache, dass der Türkei Mittel der Heranführungshilfe trotz fehlender Indikatoren zugeteilt wurden und ohne dass Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien messbar sind; fordert daher die Konzentrierung der Mittel auf beitrittsrelevante, tatsächlich messbare und umsetzbare Projekte;

378.

weist darauf hin, dass die Kommission zwar insbesondere seit der Einführung des neuen Instruments für Heranführungshilfe (IPA 2007-2013) Maßnahmen ergriffen hat, die viele der Schwachpunkte des dezentralen Durchführungssystems beheben sollen, jedoch nach wie vor die weiterhin bestehenden Schwachpunkte des gesamten Programms und der leistungsbezogenen Verwaltung angehen muss, wie es der Rechnungshof empfohlen hat; erwartet außerdem, dass die Kommission die türkischen Behörden hierüber in Kenntnis setzt, so dass Projektvorschläge ausgearbeitet werden, die es ermöglichen, dass die mit der EU-Finanzhilfe verbundenen strategischen Ziele innerhalb eines realistischen zeitlichen Rahmens erreicht werden; ist der Auffassung, dass die Kommission neue Initiativen ergreifen sollte, um die Gestaltung und Umsetzung der Projekte durch die Stellen des Dezentralen Durchführungssystems zu verbessern (unter anderem durch obligatorische Bedarfsanalysen und eine bessere zeitliche Planung bei der Vertragsvergabe);

379.

fordert die Kommission angesichts der Unmöglichkeit, den Fortschritt in der Frage der Beitrittsziele zu messen, auf, eine genauere Analyse der Ziele und der Wirksamkeit des Instruments für Heranführungshilfe auf der Grundlage der Bemerkungen des Rechnungshofs vorzunehmen und diese Analyse bis zum 15. September 2010 vorzulegen;

380.

erinnert an die Bedeutung einer Bewertung des gesamten Programms der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Kommission.


(1)  ABl. L 71 vom 14.3.2008.

(2)  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 1.

(3)  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.

(5)  ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.

(6)  ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 122.

(7)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(8)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(9)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(10)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

(11)  ABl. L 88 vom 31.3.2009, S. 25.

(12)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 36.

(13)  http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/2410290.PDF

(14)  ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 201.

(15)  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

(16)  Verordnung (EG) Nr. 1341/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Einnahmen schaffende Projekte (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 19).

(17)  Verordnung (EG) Nr. 284/2009 des Rates vom 7. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur finanziellen Abwicklung (ABl. L 94 vom 8.4.2009, S. 10).

(18)  Verordnung (EG) Nr. 396/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds zwecks Aufnahme weiterer Kosten, die für eine Beteiligung des ESF in Betracht kommen (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 1).

(19)  Verordnung (EG) Nr. 397/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf die Förderfähigkeit der Ausgaben für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bereich Wohnungsbau (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 3).

(20)  Verordnung (EG) Nr. 846/2009 der Kommission vom 1. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 250 vom 23.9.2009, S. 1).

(21)  ABl. L 299 vom 8.11.2008, S. 1.

(22)  ABl. L 299 vom 8.11.2008, S. 43.

(23)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0055.

(24)  Studie zur Bewertung der Durchführbarkeit und der Optionen für die Einführung von Elementen der geschlechtsspezifischen Budgetierung in den Haushaltsprozess der Europäischen Union, Europäische Kommission (GD Haushalt, spezifischer Vertrag ABAC 132007, unter dem Rahmenvertrag BUDG 06/PO/01/Lot 002/ABAC-101922, Abschlussbericht Mai 2008 A).

(25)  Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu den institutionellen Aspekten der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Angenommene Texte, P7_TA(2009)0057).

(26)  Sonderbericht Nr. 15/2009 des Rechnungshofs „Über Organisationen der Vereinten Nationen geleistete Hilfe der EU: Entscheidungsfindung und Kontrolle“.

(27)  Palästinensisch-europäischer Mechanismus zur Verwaltung der sozioökonomischen Unterstützung.

(28)  Vorläufiger internationaler Mechanismus.

(29)  Verordnung (EG) Nr. 1337/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 62).

(30)  Von insgesamt 837 Mio. EUR wurden 530 Mio. EUR der Mittel für Projekte in gemeinsamer Verwaltung mit internationalen Organisationen aufgewendet.

(31)  Sonderbericht Nr. 4/2009 des Rechnungshofs „Verwaltung der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft durch die Kommission“. In Artikel 19 Absatz 8 und Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41) wird die Kommission aufgefordert, Vertreter der Zivilgesellschaft „in einer frühen Phase“ des Programmierungsprozesses zu konsultieren.

(32)  Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (ABl. L 181 vom 4.7.1986, S. 6).

(33)  http://ec.europa.eu/europeaid/how/evaluation/evaluation_reports/2008/1259_docs_en.htm

(34)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0188.

(35)  Vgl. Final Report of the expert group on the future of networks of excellence (Schlussbericht der Sachverständigengruppe über die Zukunft der Exzellenznetze) —„ER“, September 2008, S. 21.

(36)  SEK(2006) 866 — C6-0231/2006 — 2006/0900(CNS).

(37)  ER, S. 26.

(38)  ER, S. 28.

(39)  ER, S. 27.

(40)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind (ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 36).