23.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 19/7


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 25. November 2009

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan II — Rat

(2010/40/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (1),

in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 — Band I (C6-0417/2008) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2007,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 23. April 2009 (5) betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und die dazugehörige Entschließung,

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 50, 60, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (7) (IIV),

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des ersten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0150/2009),

in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0047/2009),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Rates Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2007;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 77 vom 16.3.2007.

(2)  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.

(3)  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.

(4)  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.

(5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 18.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 25. November 2009

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan II — Rat, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (1),

in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 — Band I (C6-0417/2008) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2007,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 23. April 2009 (5) betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und die dazugehörige Entschließung,

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 50, 60, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (7) (IIV),

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des ersten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0150/2009),

in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0047/2009),

1.

betont, dass es vom Rat eine zufrieden stellende Antwort auf die drei wichtigsten Forderungen erhalten hat, die es in seiner Entschließung vom 23. April 2009 (8) formuliert hat:

a)

eine Sitzung am 24. September 2009, an der der Vorsitzende, der Berichterstatter und die Koordinatoren des zuständigen Ausschusses des Parlaments gemeinsam mit Vertretern der schwedischen Präsidentschaft und des Generalsekretariats des Rates teilgenommen haben und in der die Ausführung des Haushaltsplans des Rates für 2007 erörtert wurde (Ziffer 21 Buchstabe a der Entschließung);

b)

schriftliche Antworten auf die Fragen des Parlaments betreffend die Haushaltsausführung des Rates für 2007 (Ziffer 22 der Entschließung);

c)

die Veröffentlichung einschlägiger Dokumente zur Haushaltsausführung des Rates einschließlich der Antworten auf die spezifischen Fragen des Parlaments auf der Webseite des Rates (Ziffer 4 der Entschließung);

2.

ist der Auffassung, dass es seine Pflicht erfüllt hat, die größtmögliche Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der von den Steuerzahlern aufgebrachten Finanzmittel zu gewährleisten;

3.

fordert den Rat auf, auf der Grundlage seiner jüngsten Praxis die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen des Parlaments weiter zu verbessern;

4.

fordert die Organe auf, eine Anlage auszuarbeiten, die das Entlastungsverfahren für den Rat zum Gegenstand hat, und diese Anlage in die IIV aufzunehmen;

5.

fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, im Kontext des nächsten Verfahrens der Entlastung für den Rat zu prüfen, ob bei folgenden Punkten Fortschritte erzielt worden sind:

Schließung aller seiner extrabudgetären Konten gemäß den Empfehlungen des Internen Prüfers des Rates,

Verbesserung der Prüfung von Rechnungen gemäß den Empfehlungen des Internen Prüfers des Rates,

öffentliche Bekanntgabe sämtlicher Verwaltungsbeschlüsse, wenn sie als Rechtsgrundlage für Haushaltsposten dienen,

Übermittlung des jährlichen Tätigkeitsberichts des Rates, der gemäß Artikel 60 Absatz 7 der Haushaltsordnung auszuarbeiten ist, an das Parlament und seinen zuständigen Ausschuss, entsprechend der von allen anderen Organen mittlerweile eingeführten Praxis,

ausführliche Erläuterung der Notwendigkeit, innerhalb des Haushaltsplans des Rates Mittel von einem Posten auf einen anderen zu übertragen,

Bereitstellung schriftlicher Antworten auf einschlägige Fragen des zuständigen Ausschusses des Parlaments und seines Berichterstatters,

Verfügbarkeit und Bereitschaft des Rates, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments auf der Grundlage dieser schriftlichen Antworten eine mündliche Erläuterung zu liefern, sollte er eine weitere Klarstellung benötigen;

6.

bekräftigt die in seiner Entschließung vom 23. April 2009 an den Europäischen Rechnungshof gerichtete Forderung, der Haushaltsausführung des Rates in seinen künftigen Jahresberichten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.


(1)  ABl. L 77 vom 16.3.2007.

(2)  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.

(3)  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.

(4)  ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.

(5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 18.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(8)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 19.