27.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/100


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 12. April 2005

betreffend die Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003

(2005/544/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6859/2005 — C6-0068/2005),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,

gestützt auf die Artikel 70 und 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),

1.

erteilt dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;

2.

fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Josep BORRELL FONTELLES

Der Generaldirektor

Julian PRIESTLEY


(1)  ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 46.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 13.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6859/2005 — C6-0068/2005),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (3), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,

gestützt auf die Artikel 70 und 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0074/2005),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem genannten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament dem Direktor des Zentrums am 21. April 2004 (5) die Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:

die vom Zentrum bei der Verringerung der Mittelübertragungen erzielten Ergebnisse begrüßte,

die Bemühungen des Zentrums zur Kenntnis nahm, bei der Rechnungslegung eine wirtschaftliche Lösung zu wählen, indem bei der Vorlage seines Jahresabschlusses der positive Saldo eines Haushaltsjahres als Einnahmen für das folgende Haushaltsjahr eingesetzt wurde,

die Bemühungen des Zentrums billigte, in der Frage seiner Räumlichkeiten eine zufrieden stellende Lösung zu finden,

1.   nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002

(1000 EUR)

 

2003

2002

Betriebseinnahmen

Inrechnungstellung im Haushaltsjahr

22 075

18 113

Sonstige Einnahmen

223

291

Insgesamt (a)

22 298

18 404

Betriebsausgaben

Laufende Kosten

18 255

18 446

Insgesamt (b)

18 255

18 446

Betriebsergebnis (c = a – b)

4 043

– 42

Finanzielle Erträge

Bankzinsen

387

495

Wechselkursgewinne

1

2

Insgesamt (d)

388

497

Finanzkosten

Bankkosten

10

0

Insgesamt (e)

10

0

Finanzergebnis (f = d – e)

378

497

Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeiten (g = c + f)

4 421

455

Außergewöhnliche Erträge (h)

19

0

Außergewöhnliche Kosten (i)

9

0

Außergewöhnliches Ergebnis (j = h – i)

10

0

Ergebnis des Haushaltsjahres (g + j)

4 431

455

Quelle: Angaben des Zentrums.

2.   ersucht das Zentrum und die Kommission, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um in der Frage der Pensionsbeiträge für das Personal des Zentrums zu einer zufrieden stellenden Lösung zu gelangen;

3.   ersucht das Zentrum und die Kommission, das Parlament über das Ergebnis seiner Versuche zu unterrichten, in der Frage der Pensionsbeiträge für die Beschäftigten des Zentrums eine Lösung zu finden;

4.   begrüßt die 2004 erfolgte Unterzeichnung einer Absichtserklärung durch das Zentrum und die luxemburgischen Behörden, wodurch das Problem der Kosten im Zusammenhang mit der Benutzung des Gebäudes „Neuer Plenarsaal“ durch das Zentrum gelöst wurde; erwartet, dass es im jährlichen Tätigkeitsbericht des Direktors für 2004 vollständig über diesen Punkt unterrichtet wird;

5.   nimmt die Besorgnis zur Kenntnis, die vom Zentrum bezüglich des in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 festgelegten Zeitplans geäußert wurde, wonach der Rechnungshof seine Bemerkungen zu den vorläufigen Rechnungen der Agenturen (Artikel 83 Absatz 1) bis zum 15. Juni vorlegen soll und die Direktoren den endgültigen Jahresabschluss dem Rechnungsführer der Kommission (Artikel 83 Absatz 3) zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrates bis zum 1. Juli übermitteln sollen; ist sich darüber im Klaren, dass es daher schwierig ist, zwischen diesen beiden Terminen die Stellungnahme des Verwaltungsrates des Zentrums einzuholen;

6.   stellt mit Bedauern fest, dass es keinen Gleichstellungsplan gibt, und erwartet, dass die Agentur einen solchen Plan in Kürze entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass das Zentrum die Gleichstellungsbelange nicht nur bei der Einstellung berücksichtigt, sondern auch proaktiv und langfristig auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter hinarbeitet;

7.   begrüßt die vom Zentrum eingegangene Verpflichtung, die Bürgerinnen und Bürger über seine Tätigkeiten zu informieren, und hofft auf weitere Maßnahmen zur Entwicklung und Verstärkung der Informations- und Kommunikationsstrategie des Zentrums;

8.   stellt nach einem Informationsaustausch mit dem Zentrum fest, dass der im Haushaltsplan 2003 festgesetzte und vom Zentrum in Rechnung gestellte Preis pro Seite 77,50 EUR beträgt, der alle Kosten des Zentrums (Personal, Gebäude, IT, Ausstattung, Freelance-Übersetzungen, Versorgungs- und Sozialbeiträge) sowie die interne Kontrolle der sprachlichen Qualität, Formatierung und Aktualisierung sowie alle erforderlichen Verwaltungsausgaben für die Vergabe von Aufträgen nach außen umfasst; fordert die Kommission auf, die Leistung und den Mehrwert der verschiedenen Übersetzungsdienste zusammen mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bewerten;

9.   stellt fest, dass die „hauseigene“ Übersetzung aus Gründen der Sicherheit, der Vertraulichkeit, der Schnelligkeit und aufgrund besonderer Qualifikationen erforderlich ist; stellt fest, dass das Zentrum dort, wo die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt werden, mit externen Übersetzern zusammenarbeitet, und im Jahr 2003 40 % seines gesamten Arbeitsvolumens nach außen vergeben wurde;

Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen

10.

erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;

11.

nimmt den Standpunkt der Kommission (6) bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen (7);

12.

ersucht die Kommission, mittelfristig, d. h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um

a)

Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;

b)

eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;

c)

die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der Europäischen Union für ihre Bürgerinnen und Bürger festzustellen und zu verstärken;

13.

erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;

14.

ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, sowie in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortlichkeit und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch den zuständigen Ausschüssen des Parlaments vorzulegen;

15.

fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u. a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:

a)

eine Verstärkung der Kommunikation zwischen der Kommission und den Agenturen,

b)

die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,

c)

die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;

16.

betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;

17.

erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;

Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen

18.

erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;

19.

ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);

20.

stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;

21.

fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (8) in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;

22.

erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortlichkeit, Transparenz und den Mehrwert für Europa zu erhöhen;

23.

ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;

24.

fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;

25.

nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der „neu geschaffenen“ Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;

26.

nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;

27.

ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;

28.

ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;

Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen

29.

begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und gegebenenfalls eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;

30.

ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;

31.

fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Endgültigen Bericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme — vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll — vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.


(1)  ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 46.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 13.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 27.

(6)  Gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen, Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union — 2007––2013“ (KOM(2004) 0101, S. 38).

(7)  Siehe Anhang im Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004) 0648, S. 108).

(8)  ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.