27.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/26


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 12. April 2005

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan I — Europäisches Parlament

(2005/531/EG, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1),

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0015/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2003 und der Antworten der Organe (2),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 275 des EG-Vertrags und Artikel 179a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf die Artikel 71 und 74 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung sowie deren Anlage V,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0063/2005),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in Ziffer 9.15 seines Jahresberichts für das Haushaltsjahr 2003 bezüglich des Europäischen Parlaments zu der Erkenntnis gelangt ist, dass „die geprüften Transaktionen … im Wesentlichen rechtmäßig und ordnungsgemäß“ waren,

B.

in der Erwägung, dass die Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 und die Geschäftsordnung des Parlaments in der am 23. Oktober 2002 geänderten Fassung ab 1. Januar 2003 als Verfahrensregeln für das Entlastungsverfahren gelten,

C.

in der Erwägung, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments am 23. Oktober 2002 dahingehend abgeändert wurde, dass die Entlastung dem Präsidenten und nicht dem Generalsekretär erteilt wird,

1.

erteilt seinem Präsidenten die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;

2.

legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung dar;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Josep BORRELL FONTELLES

Der Generalsekretär

Julian PRIESTLEY


(1)  ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.

(3)  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen zu dem Beschluss betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan I — Europäisches Parlament

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 (1),

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0015/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2003 und der Antworten der Organe (2),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 275 des EG-Vertrags und Artikel 179a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf die Artikel 71 und 74 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung und deren Anlage V,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0063/2005),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in Ziffer 9.15 seines Jahresberichts für das Haushaltsjahr 2003 bezüglich des Europäischen Parlaments zu der Erkenntnis gelangt ist, dass „die geprüften Transaktionen ... im Wesentlichen rechtmäßig und ordnungsgemäß“ waren,

B.

in der Erwägung, dass die Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 und die Geschäftsordnung des Parlaments in der am 23. Oktober 2002 geänderten Fassung ab 1. Januar 2003 als Verfahrensregeln für das Entlastungsverfahren gelten,

C.

in der Erwägung, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments am 23. Oktober 2002 dahingehend abgeändert wurde, dass die Entlastung dem Präsidenten und nicht dem Generalsekretär erteilt wird,

D.

in der Erwägung, dass seine am 21. April 2004 angenommene Entschließung zur Entlastung für 2002 (6) weiterverfolgt werden sollte und die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen bewertet werden sollten,

1.   nimmt die Beträge zur Kenntnis, mit denen die Rechnungslegung des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 abgeschlossen wurde:

(in EUR)

Verwendung der Mittel

Mittel des Haushaltsjahres 2003

Aus dem Haushaltsjahr 2002 übertragene Mittel

Mittel 2003

Mittel aus übertragenen Einnahmen

Artikel 9.1 und 9.4 der Haushaltsordnung (7)

Artikel 9.2 und 9.5 der Haushaltsordnung (7)

Verfügbare Mittel

1 086 644 375

34 878 401

100 300 973

3 302 900

Eingegangene Verpflichtungen

1 075 556 058

29 685 828

Geleistete Zahlungen

862 078 203

3 248 540

88 288 685

3 302 900

Auf das Haushaltsjahr 2004 übertragene Mittel

Artikel 9 der Haushaltsordnung (8)

213 477 855

Artikel 10 der Haushaltsordnung (8)

5 192 573

In Abgang zu stellende Mittel

11 088 317

12 012 288

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003: 1 407 572 773

2.   stellt fest, dass 2003 98,98 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel — mit einer Annullierungsrate von 1,02 % — gebunden wurden und wie in den Vorjahren ein sehr hohes Niveau bei der Ausführung des Haushaltsplans erreicht wurde;

3.   erinnert jedoch (ohne die vom Parlament verfolgte Politik, seine Gebäude zu kaufen und nicht zu mieten, in Frage zu stellen) daran, dass diese hohe Ausführungsrate teilweise auf die seit 1992 übliche Praxis der „Sammelmittelübertragungen“ zurückzuführen ist, mit denen alle am Jahresende verfügbaren Mittel auf die für die Gebäude vorgesehenen Haushaltslinien übertragen werden, insbesondere für Kapitalvorauszahlungen zur Verringerung künftiger Zinszahlungen;

4.   erkennt an, dass der größere Teil des Programms des Parlaments für den Erwerb von Immobilien bereits abgeschlossen ist, fordert die Haushaltsbehörde aber dennoch nachdrücklich auf, eine optimale Haushaltsplanung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die in den Entwurf des Haushaltsplans eingesetzten Beträge den tatsächlichen Bedarf des Parlaments widerspiegeln und man nicht systematisch größere Mittelübertragungen von Haushaltslinien, die damit in keinem Zusammenhang stehen, vornehmen sollte;

5.   ist der Auffassung, dass Rückzahlungen für Gebäude im Rahmen der Haushaltsstrategie vereinbart und in eine getrennte Haushaltslinie eingesetzt werden sollten, wenn der Haushaltsplan im Jahr N –1 aufgestellt wird;

6.   ist der Überzeugung, dass die bevollmächtigten Anweisungsbefugten aufgefordert werden sollten, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten die Gründe darzulegen, warum unter ihren jeweiligen Haushaltslinien Mittel für die „Sammelmittelübertragung“ zur Verfügung stehen;

7.   stellt fest, dass das Europäische Parlament im Jahr 2003 Einnahmen in Höhe von 98 545 334 EUR zu verzeichnen hatte (2002: 67 256 006 EUR);

Darstellung und Inhalt der Haushaltsrechnung und der beigefügten Analyse der Haushaltsführung

8.

stellt fest, dass die der Haushaltsrechnung 2003 beigefügte Analyse der Haushaltsführung einen guten Überblick über die wichtigsten finanziellen Entwicklungen des zur Prüfung anstehenden Jahres sowie eine kurze Zusammenfassung der Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren gibt;

9.

begrüßt die Tatsache, dass der Bericht über die Haushalts- und Finanzverwaltung für das Haushaltsjahr 2003 auf der Intranet-Seite der Generaldirektion Finanzen veröffentlicht wurde; begrüßt ferner den Vorschlag des Generalsekretärs, alljährlich ein kurzes, zugängliches und attraktives Dokument zu erarbeiten, um der Öffentlichkeit mehr Informationen über die Haushaltsführung im Parlament zu geben (9);

Weiterbehandlung der Entschließung zur Entlastung für 2002

10.

dankt dem Generalsekretär dafür, dass er die in seiner Entschließung vom 21. April 2004 zur Entlastung für 2002 angeforderten Berichte rechtzeitig vor Beginn des folgenden Entlastungszyklus vorgelegt hat;

11.

erinnert daran, dass die Organe gemäß Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung alle zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen haben, um den Bemerkungen zu dem Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen; ist der Auffassung, dass diese Anweisung auch für das Parlament selbst und a fortiori für seine verschiedenen Organe gelten muss;

12.

unterstreicht sein Festhalten an der Anwendung der Grundsätze der korrekten Unternehmensführung („good corporate governance“) sowohl auf politischer als auch auf administrativer Ebene;

Anwendung der neuen Haushaltsordnung

13.

weist darauf hin, dass ein großer Teil der Verwaltungstätigkeit der Institution im Jahr 2003 darauf ausgerichtet war, sich an die neuen Vorschriften der Haushaltsordnung anzupassen, und zwar durch die Einführung neuer Systeme, Vorgehensweisen und Arbeitsmethoden, die Erstellung von Fortbildungsprogrammen und die Festlegung neuer Verantwortungsbereiche; stellt fest, dass der Rechnungshof die Effizienz des Parlaments bei der Einführung der neuen Strukturen gewürdigt hat;

14.

erinnert an die wesentlichen Grundsätze der 2003 durchgeführten Finanzreformen, und zwar die Dezentralisierung und die Übernahme der vollen Verantwortung durch die anweisungsbefugten Abteilungen einerseits und die Abschaffung der zentralen Finanzkontrolltätigkeit sowie die Einrichtung eines zentralen Finanzdienstes und eines internen Prüfers andererseits;

15.

stellt fest, dass die ersten Erfahrungen mit einer strikten Anwendung der Bestimmungen der neuen Haushaltsordnung in einer Institution wie dem Parlament, das lediglich einen Verwaltungshaushalt abzuwickeln hat, in einigen Fällen anscheinend allzu komplexe Systeme und finanzielle Kreisläufe beinhalteten;

16.

ist der Auffassung, dass dieser Anschein zeigt, dass weitere Fortschritte notwendig sind, um einen auf festen Zielen beruhenden Kontrollrahmen zu entwickeln, Risiken für das Erreichen dieser Ziele zu ermitteln und Kontrollen zu entwickeln, mit denen diesen Risiken begegnet werden kann; empfiehlt, dass die zuständigen Stellen des Parlaments anlässlich der nächsten Überprüfung der Haushaltsordnung auf alle Unzulänglichkeiten hinweisen und diese beseitigen;

17.

erinnert daran, dass das Parlament im Dezember 2002 die für die Anwendung der neuen Haushaltsordnung erforderlichen Grundlagendokumente angenommen hat; dazu zählten die neuen internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans, die Regelung für die internen Auditdienste, die Anweisungsbefugten und den Rechnungsführer, die Mindestvorschriften für die interne Kontrolle und ein Kodex mit den speziellen Standesregeln für das mit der Ex-ante-Überprüfung betraute Personal; ferner wurde das EDV-System für die Verwaltung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben (FINORD) an die neuen Regeln angepasst;

18.

nimmt jedoch die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass es den Anweisungsbefugten zwar seit dem Inkrafttreten der Haushaltsordnung (1. Januar 2003) noch nicht gelungen ist, voll einsatzfähige Überwachungssysteme einzuführen, das Parlament im Laufe des Jahres 2003 aber dann doch in der Lage war, mit der Einführung neuer Mindestvorschriften für die interne Kontrolle, der Einrichtung eines zentralen Finanzdienstes und der Einführung einer internen Kontrolle zu beginnen (10);

19.

weist — als Reaktion auf die Kritik des Rechnungshofes am Fehlen von Ex-post-Kontrollen — auf seine Antwort hin, wonach die Notwendigkeit einer vollständig entwickelten Ex-post-Überprüfung auf der Grundlage einer weiterentwickelten Risiko- und Kontrollselbstbewertung durch die jeweiligen Anweisungsbefugten beurteilt wird (11);

20.

nimmt mit Sorge die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass mit der Anwendung bestimmter interner Kontrollnormen, einschließlich der Ermittlung sensibler Aufgaben und der Meldung von Unregelmäßigkeiten, gerade erst begonnen wurde (12);

21.

weist darauf hin, dass seit dem Übergang auf dezentralisierte Finanzkontrollen die Notwendigkeit der Gewährleistung einer Kontinuität der Vorgänge und einer angemessenen Überwachung der Ex-ante-Kontrollaufgabe eine beträchtliche Aufstockung des für Ex-ante-Kontrollaufgaben eingesetzten Personals zur Folge hatte;

22.

erkennt abschließend an, dass der Übergang von einem hochzentralisierten auf ein dezentralisiertes Konzept bei den internen Kontrollverfahren innerhalb eines kurzen Zeitraums im Jahr 2003 eine große Herausforderung darstellte; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Parlament — dank der Anstrengungen seiner Verwaltung — unter den kleineren Institutionen eine der wenigen war, denen es gelungen ist, die erforderlichen Durchführungsbestimmungen rechtzeitig zum Inkrafttreten der neuen Haushaltsordnung am 1. Januar 2003 anzunehmen;

Jährliche Tätigkeitsberichte

23.

weist darauf hin, dass 2003 das erste Haushaltsjahr war, für das die Generaldirektoren jährliche Tätigkeitsberichte ausarbeiten mussten, und der Generalsekretär diese zusammen mit einer unterzeichneten Erklärung an den Präsidenten und den Haushaltskontrollausschuss weitergeleitet hat; stellt fest, dass der Generalsekretär in dieser Erklärung eine hinreichende Garantie gegeben hat, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt worden war und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bot;

24.

stellt fest, dass keiner der bevollmächtigten Anweisungsbefugten in seiner Erklärung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht hat, dass jedoch zwei Tätigkeitsberichte Bemerkungen enthielten, die sich auf i den Mangel an qualifiziertem Personal im Bereich der Haushaltsführung (GD Information) und ii die Notwendigkeit einer Änderung von Bestimmungen zur Anpassung bestimmter Aspekte der Vergütungen der Mitglieder an die Haushaltsordnung sowie einer Klärung des Status der Finanzierung der Fraktionen (GD Finanzen) bezogen;

25.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Generalsekretär in seiner Erklärung anerkannt hat, dass die bis zu diesem Zeitpunkt (d. h. bis zum 16. März 2004) eingegangenen Berichte des Internen Prüfers über seine Überprüfung des internen Kontrollrahmens darauf hindeuteten, dass es Schwachstellen gab, die kurzfristig beseitigt werden müssten;

26.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Erklärung des Generalsekretärs auch einen detaillierten Aktionsplan enthält, mit dessen Hilfe die in den Tätigkeitsberichten aufgedeckten Mängel beseitigt werden sollen;

27.

ersucht den Generalsekretär, dem Haushaltskontrollausschuss im Rahmen der Weiterbehandlung dieser Entschließung über die Fortschritte zu berichten, die bei der Durchführung der Maßnahmen, die in dem seiner Erklärung für das Haushaltsjahr 2003 beigefügten Aktionsplan genannt worden waren, erzielt wurden;

28.

stellt fest, dass die verschiedenen Tätigkeitsberichte bezüglich ihres Umfangs, ihrer Länge, ihrer Form und des Grads der Einbeziehung der Informationen der zuständigen Dienststellen sehr unterschiedlich sind; ersucht den Generalsekretär, die Darstellung und Struktur der Tätigkeitsberichte, wie vom Rechnungshof in Ziffer 9.16 seines Jahresberichts 2003 vorgeschlagen, in Zukunft zu harmonisieren, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Generaldirektionen zu erreichen; stellt jedoch fest, dass die Schwierigkeit bei der Einstellung von hinreichend qualifiziertem Finanzpersonal ein Thema ist, das in mehreren Tätigkeitsberichten angesprochen wurde;

29.

nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes (Ziffer 9.16 seines Jahresberichts 2003) zur Kenntnis, wonach über die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen ausführlicher berichtet werden sollte;

30.

stellt auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte 2003 fest, dass es für ein besseres Verständnis des wirklichen Nutzens der von den Anweisungsbefugten unterzeichneten Erklärungen in Zukunft erstrebenswert wäre, ein standardisiertes Format zu wählen, bei dem zwischen den Punkten, die eine „Bemerkung“ seitens des Generaldirektors erfordern (wobei seine Zuverlässigkeitserklärung nicht in Frage gestellt wird) und anderen gravierenderen Fragen, die einen „Vorbehalt“ rechtfertigen, eine eindeutige Unterscheidung getroffen wird;

Interne Prüfung

31.

erinnert daran, dass der Jahresbericht des Internen Prüfers und die Erklärung sowie die Tätigkeitsberichte des Generalsekretärs und der Generaldirektoren einen wichtigen Teil der Bewertung durch den Rechnungshof und durch die Entlastungsbehörde des Parlaments darstellen;

32.

bemerkt, dass der Begriff der internen Kontrolle künftig so verstanden wird, dass dabei auf das Erreichen der wesentlichen Kontrollziele Bezug genommen werden soll; im Einzelnen sind dies folgende:

Einhaltung anwendbarer Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse;

Bemühen um Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Vorgänge;

Ermittlung von Risiken und Umgang mit ihnen;

Verhütung und Aufdeckung von Betrug und Fehlern;

Führung korrekter Buchführungsunterlagen und relevanter Datenverzeichnisse;

33.

ist der Auffassung, dass die Verwaltung der Umsetzung der Empfehlungen des Internen Prüfers in den folgenden Bereichen, wie sie sich aus seiner Überprüfung des internen Kontrollrahmens im Jahr 2003 ergeben haben, Vorrang einräumen sollte:

Notwendigkeit der Gewährleistung eines angemessenen Personalbestands und hinreichender Befähigung des für Mittelbindungen und für Ex-ante-Kontrollen zuständigen Personals;

besondere Betonung der Fortbildungserfordernisse für das Personal mit Zuständigkeiten für Haushaltsführung und Finanzkontrolle in allen Diensten;

Planung von Tätigkeiten und Risikomanagement;

Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente;

Schaffung eines einzigen, zentralen Ansprechpartners, an den sich die anweisungsbefugten Abteilungen nötigenfalls zu Beratung und Stellungnahmen, insbesondere in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren, wenden könnten;

Dokumentation der internen Kontroll- und Managementverfahren durch alle Abteilungen und entsprechende Mitteilung an das Personal;

Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen für die Auftragsvergabe und für Zuschüsse;

ein Verhaltenskodex für die Hinzuziehung externer Berater sowie Verbesserungen bei der Definition der Art der vertraglich festgelegten Aufgaben;

Listen sensibler Aufgaben (z. B. von Beamten, die eng mit Zulieferern zusammenarbeiten) sollten zusammen mit konkreten Leitlinien für die Definition und Ermittlung derartiger Aufgaben erstellt werden;

Musterverträge mit Schutzklauseln für die rechtliche und finanzielle Position des Parlaments sollten zentral von den Dienststellen des Parlaments ausgearbeitet und im Hinblick auf ihre Verwendung bei Transaktionen mit Zulieferern regelmäßig aktualisiert werden;

Management und Rahmenbestimmungen

34.

bekräftigt erneut die in seinen Entschließungen vom 8. April 2003 (13) und vom 21. April 2004 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, „dass der Geltungsbereich des Entlastungsverfahrens nicht nur die Managementtätigkeiten des Generalsekretärs des Parlaments und die Verwaltung abdecken sollte, sondern auch die Beschlüsse, die die Entscheidungsgremien des Organs, nämlich sein Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten gefasst haben“;

35.

fordert sein Präsidium und den zuständigen Ausschuss auf, der in den Ziffern 16 und 17 seiner Entschließung vom 21. April 2004 erhobenen Forderung nachzukommen, Vorschläge auszuarbeiten, um die genaue praktische Bedeutung der politischen Verantwortung der Mitglieder der Lenkungsorgane des Parlaments in Bezug auf die Ausübung von Befugnissen und das Fassen von Beschlüssen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zu definieren;

36.

erinnert an die Ziffern 11 bis 17 seiner Entschließung vom 21. April 2004 bezüglich der Rechenschaftspflicht der Lenkungsorgane des Parlaments; weist ferner darauf hin, dass dies der erste Entlastungsbericht nach der neuen Geschäftsordnung ist, der an die politische Behörde des Parlaments und nicht nur an dessen Verwaltung gerichtet ist; beschließt, künftig die Kommunikation und den Dialog zwischen seinem Haushaltskontrollausschuss und den Mitgliedern seines Präsidiums sowie den Quästoren zu verbessern;

37.

weist darauf hin, dass die Haushaltsführung des Parlaments jetzt durch immer mehr Kontrollorgane, Verfahren und Mechanismen überprüft wird, wozu auch der Entlastungsbericht des Parlaments, die Berichte der Verwaltung als Antwort auf diesen Bericht, das jährliche Haushaltsverfahren, die Jahres- und Sektorberichte des Internen Prüfers, des Auditpanel, des Rechnungshofes, des Kontrollorgans zur Überprüfung finanzieller Unregelmäßigkeiten, Berichte von OLAF (des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung) sowie die Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren gehören, wobei jedoch mögliche Überschneidungen und Wiederholungen nicht zu vermeiden sind;

38.

wirft die Frage auf, ob das Ausmaß der Überprüfung und die Komplexität des derzeit bestehenden Kontrollapparats wirklich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, wenn man die Schlussfolgerung des Rechnungshofes bedenkt, wonach im Bereich der Verwaltungsausgaben ein nur geringes inhärentes Risiko besteht (14);

39.

glaubt, dass zu gegebener Zeit möglicherweise ein Prozess der Konsolidierung und Straffung der Kontrollverfahren angebracht ist; ersucht seinen Generalsekretär, einen Bericht vorzulegen, in dem die Möglichkeiten untersucht werden, alle kontrollrelevanten Aspekte so zusammenzufassen, dass eindeutige Schlussfolgerungen gezogen werden können;

40.

fordert den Generalsekretär auf, die Umsetzung eines integralen Konzepts in Bezug auf Risikomanagement und Risikoanalyse zu gewährleisten und damit eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine solide Verwaltung sicherzustellen;

Fraktionen (Überprüfung der Haushaltsrechnungen und Verfahren — Haushaltslinie 3701)

41.

erinnert daran, dass gemäß Ziffer 2.7.3 der Regelung (15) für die Verwendung der Mittel der Haushaltslinie 3701 das Präsidium und der Haushaltskontrollausschuss die geprüften jährlichen Haushaltsrechnungen der Fraktionen nach Maßgabe der ihnen durch die Geschäftsordnung des Parlaments übertragenen Befugnisse zu behandeln haben;

42.

wiederholt, dass die Fraktionen selbst für die Verwaltung und Verwendung der ihnen vom Haushaltsplan des Parlaments zustehenden Quote verantwortlich sind und sich der Aufgabenbereich der Internen Auditstelle der Institution nicht auf die Bedingungen erstreckt, unter denen die in die Haushaltslinie 3701 eingesetzten Mittel (ca. 3 % der gesamten Haushaltsmittel des Parlaments) verwendet werden;

43.

nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament Schwierigkeiten hatte, einige der neuen Bestimmungen der Haushaltsordnung auf einen im Wesentlichen administrativen Haushaltsplan anzuwenden, und dass diese Schwierigkeiten auch auf der Ebene der Fraktionen aufgetreten sind; erkennt jedoch an, dass Anstrengungen unternommen wurden, die Bestimmungen für den Haushaltsposten 3701 möglichst weitgehend mit den Erfordernissen der Haushaltsordnung in Einklang zu bringen;

44.

stellt fest, dass die Fraktionen und die Verwaltung eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die den besonderen Status der Haushaltspläne der Fraktionen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Durchführungsbestimmungen prüfen soll; ermutigt sie, diese Arbeitsgruppe, wo immer dies zweckmäßig ist, als regelmäßiges Forum für Kontakte mit der Verwaltung zu nutzen, um mit den Reformen im Bereich der Finanzen und der Rechnungsführung Schritt zu halten;

45.

begrüßt den Beschluss der Fraktionen, ihre internen Finanzvorschriften auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen, und fordert mit Nachdruck eine baldige Durchführung dieses Vorhabens; fordert das Präsidium auf, eine geeignete Lösung zu finden, die es ermöglicht, die Berichte und die Haushaltsrechnung der fraktionslosen Mitglieder in einer transparenten Weise, die weitgehend mit dem derzeit von den Fraktionen angewandten Verfahren vergleichbar ist, zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen;

46.

stellt fest, dass im Jahr 2003 die unter der Haushaltslinie 3701 eingesetzten Mittel gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom 10. Februar 2003 folgendermaßen zugeteilt wurden:

(in EUR)

Verfügbarer Gesamtbetrag

37 948 000

Fraktionslose Mitglieder

1 224 035

Für die Fraktionen verfügbarer Betrag

36 723 965

Fraktion

Anzahl der Mitglieder

Zugewiesene Mittel insgesamt 1.1.2003

Mittelübertragungen aus 2002

Ausgaben 2003

Verwendungsrate %

Mittelübertragungen nach 2004

PPE

232

13 966 693

4 775 841

16 245 714

116,32

2 726 654

PSE

175

10 666 548

4 573 736

12 540 087

117,56

3 154 599

ELDR

54

3 348 157

1 079 435

3 354 625

100,19

1 088 560

Verts/ALE

45

2 881 352

952 607

2 945 673

102,23

980 067

GUE/NGL

50

3 234 999

1 081 653

3 583 515

110,77

1 093 911

UEN

22

1 443 719

383 067

1 459 137

101,07

369 109

EDD

17

1 182 497

465 517

1 225 090

103,60

533 015

GESAMT

595

36 723 965

13 311 856

41 353 841

112,61

9 945 915

47.

nimmt den Vorschlag des Generalsekretärs zur Kenntnis, zunächst Standardmuster für das Schreiben zur Auswahl der externen Prüfer der Fraktionen und zweitens für das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden, das der Haushaltsrechnung jeder Fraktion beigefügt wird, zu erstellen, zusätzliche Informationen darin aufzunehmen, die die Form eines standardisierten jährlichen Tätigkeitsberichts für die Ausführung des Haushaltsplans der Fraktion in dem zur Prüfung anstehenden Haushaltsjahr haben könnten (16); ersucht das Präsidium, diese Vorschläge bei der nächsten Überprüfung der Regelung für die Haushaltslinie 3701 zu berücksichtigen;

Vergütungen für die Mitglieder

48.

erinnert daran, dass alle Mitglieder bis zur Annahme eines gemeinsamen Statuts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments Folgendes erhalten:

ein Grundgehalt, das von ihren nationalen Parlamenten oder Regierungen in derselben Höhe wie für die nationalen Parlamentarier und unter Berücksichtigung der Steuervorschriften des betreffenden Landes gezahlt wird;

Vergütungen, die direkt vom Europäischen Parlament auf der Grundlage der von den Quästoren und dem Präsidium gebilligten Regelung gezahlt werden und mit denen die Kosten für die Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben gedeckt werden sollen;

49.

verweist auf die seit der Erweiterung zu verzeichnende zunehmende Diskrepanz zwischen den Bezügen und die dringende Notwendigkeit, eine Lösung zu finden, die eine faire Behandlung aller Mitglieder gewährleistet und ihre nationalen Gesetze und Vorschriften berücksichtigt;

50.

unterstützt in diesem Zusammenhang die Initiative der gegenwärtigen Präsidentschaft der Europäischen Union mit dem Ziel, eine Einigung über das Abgeordnetenstatut und die Einführung einheitlicher Bezüge für die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu erzielen;

51.

nimmt Kenntnis von der Absicht des Präsidiums des Parlaments, die Kontakte mit dem Rat fortzusetzen, um sich auf die Bedingungen eines gemeinsamen Statuts für die Mitglieder zu einigen; fordert alle Seiten auf, diese Angelegenheit baldmöglichst zu einem Abschluss zu bringen, um die Spekulationen und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den parlamentarischen Vergütungen zu beenden;

52.

bedauert, dass seit seinem letzten Entlastungsbericht nur geringe Fortschritte bei der Überprüfung und der Reform der Vergütungsregelung für die Mitglieder erzielt wurden; erinnert an einen früheren Beschluss des Präsidiums vom 28. Mai 2003, mit dem die Angelegenheit teilweise geregelt wurde, der jedoch mit der Annahme eines gemeinsamen Abgeordnetenstatuts verknüpft war; ist der Auffassung, dass es auch ohne ein gemeinsames Statut möglich sein sollte, ein System zu entwickeln, das klar, transparent und fair ist;

53.

vertritt die Auffassung, dass Mitglieder, die der Verwaltung freiwillig Vergütungen oder Teile davon, die einem Überschuss gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten entsprechen, erstatten, oder nur die Auszahlung der tatsächlich entstandenen Kosten, beispielsweise für Reisen, wünschen, dies auf der Grundlage der in der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder eindeutig festgelegten Bestimmungen tun sollten;

Allgemeine Kostenvergütung

54.

ersucht die Quästoren, die allgemeinen Bestimmungen für die Erstattung von Vergütungen zu überprüfen, um festzustellen, ob Änderungen im Sinne einer maximalen Nutzung der neuen IT-Kapazitäten erforderlich sind;

Sekretariatszulage

55.

nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium am 13. Dezember 2004 Änderungen an der Regelung (17) über die Sekretariatszulage angenommen hat, durch die unter anderem eine größere Übereinstimmung zwischen der Regelung und den Vorschriften der Haushaltsordnung gewährleistet werden sollte;

56.

weist darauf hin, dass gemäß Artikel 79 der Haushaltsordnung sowie Artikel 98 und 104 der Durchführungsbestimmungen (18) für die Feststellung der Ausgaben der Anweisungsbefugte den Anspruch des Zahlungsempfängers auf der Grundlage von Belegen überprüfen muss; erinnert die Verwaltung an die Notwendigkeit, die Vorlage von Rechnungen oder Gebührenaufstellungen als Voraussetzung für Auszahlungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zu verlangen (Artikel 14 Absatz 6 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder);

57.

fordert das Präsidium auf, unter Einbeziehung der Ergebnisse der Arbeiten der parlamentarischen Arbeitsgruppe Regelungen vorzuschlagen, welche die Handhabung der Sekretariatszulage durch die Mitglieder transparenter gestalten; betont jedoch, dass die Grundlagen der Vertragsfreiheit dabei berücksichtigt werden müssen;

58.

bedauert, dass durch den Beschluss des Präsidiums vom 13. Dezember 2004 der Inhalt von Artikel 14 Absatz 5 und Absatz 7 Buchstabe d der (durch Präsidiumsbeschluss vom 9. Februar 2004 eingeführten) Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung durch die Mitglieder so geändert wird, dass die Bestimmungen für die vertraglichen Verpflichtungen sowie die Pflichten im Rahmen der sozialen Sicherheit für Assistenten und im Rahmen von Dienstleistungsverträgen tätige Personen nach wie vor unklar sind; fordert das Präsidium auf, den am 13. Dezember 2004 angenommenen Text zu revidieren;

Reisekostenvergütung

59.

erinnert daran, dass das Präsidium am 28. Mai 2003 ein Konzept für eine neue Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder angenommen hat, das die Erstattung der Reisekosten auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten vorsieht, jedoch vom Inkrafttreten eines Abgeordnetenstatuts abhängig ist;

60.

erinnert daran, dass auf bestimmten Strecken die tatsächlichen Kosten bisweilen höher sind als die von der Verwaltung festgesetzten Höchstbeträge, da es auf diesen Strecken keine konkurrierenden Fluggesellschaften gibt, und betont, dass unter diesen Umständen die tatsächlichen Kosten erstattet werden müssen;

Freiwillige Ruhegehaltsregelung

61.

stellt fest, dass gemäß der jüngsten geänderten versicherungsmathematischen Bewertung vom 31. Dezember 2003 die künftigen Verbindlichkeiten des Fonds zu diesem Zeitpunkt seine laufenden Guthaben um 41 795 982 EUR überstiegen und sich der versicherungsmathematische Anteil der Finanzierung Ende 2003 auf 76,4 % belief (19);

62.

erinnert an die Auffassung des Rechnungshofes, dass in Bezug auf die Haftung und die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments und der dem System angeschlossenen Mitglieder eindeutige Regeln für den Fall festgelegt werden müssen, dass in Zukunft eine versicherungsmathematische Berechnung ein Defizit anzeigt (20); hält es für notwendig, die Art der Haftung des Parlaments bei künftigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds genau zu klären; ist ferner der Auffassung, dass die Beiträge der Mitglieder zum Fonds von einer persönlichen Quelle und nicht von der parlamentarischen Vergütung abgezogen werden sollten;

63.

nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, wonach dem Präsidium Vorschläge unterbreitet werden, um die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Parlaments sowie des von einem gewählten Vorstand geleiteten Vereins nach luxemburgischem Recht (ASBL) zu definieren (21);

64.

stellt ferner fest, dass der Umfang der für den Fonds erforderlichen Finanzmittel auf der Grundlage der Ergebnisse der Anfang 2005 durchzuführenden versicherungsmathematischen Bewertung bekannt sein wird; ist jedoch der Auffassung, dass nach einer Annahme des Abgeordnetenstatuts ein neues und separates Versorgungsinstrument, bei dem alle Mitglieder gleichgestellt sind, eingeführt werden sollte und ab diesem Zeitpunkt alle Beiträge aus dem Haushaltsplan des Parlaments für einen freiwilligen Pensionsfonds gestoppt werden sollten;

65.

zeigt sich besorgt über die vom Rechnungshof vertretene Auffassung, wonach — falls das derzeitige System beibehalten werden soll — so rasch wie möglich eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür (außer einem Präsidiumsbeschluss) geschaffen werden muss und sich der finanzielle Beitrag des Parlaments zu der freiwilligen Ruhegehaltsregelung in Übereinstimmung mit Artikel 190 Absatz 5 des EU-Vertrags auf einen Rechtsakt des Sekundärrechts stützen sollte (22);

Auftragsvergabe

66.

erinnert daran, dass durch die Haushaltsordnung und die am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen die Verfahren für die Planung, Veröffentlichung und Vergabe geändert wurden und der Vergabebeirat, dessen Konsultation bei Verträgen mit einem Volumen von über 50 000 EUR obligatorisch war, abgeschafft wurde;

67.

stellt fest, dass die Anweisungsbefugten des Parlaments anstelle des Vergabebeirats auf fakultativer Grundlage die Möglichkeit haben, die dienststellenübergreifende Beratungsgruppe „Öffentliches Beschaffungswesen“ (GIMP) zu konsultieren; stellt ferner fest, dass der Generalsekretär anstelle des Jahresberichts des Vergabebeirats über die Tätigkeiten im Bereich der Auftragsvergabe — als Reaktion auf frühere Entlastungsentschließungen — einen Bericht erstellt hat, der sich auf Angaben der Anweisungsbefugten stützt und der die folgenden Informationen über die 2003 abgeschlossenen Verträge enthält:

Art des Vertrags

Anzahl

Prozentsatz

Betrag in EUR

Prozentsatz

Dienstleistungen

118

53 %

304 647 212

65 %

Lieferungen

57

25 %

11 810 813

2 %

Arbeiten

41

18 %

21 502 447

5 %

Gebäude

8

4 %

131 531 314

28 %

INSGESAMT

224

100 %

469 491 786

100 %

Art des Verfahrens

Anzahl

Prozentsatz

Betrag in EUR

Prozentsatz

durchschnittlicher Betrag

offenes Verfahren

70

32 %

312 467 812

92 %

4 463 826

nicht offenes Verfahren

78

36 %

5 856 513

2 %

75 084

Verhandlungsverfahren

68

32 %

19 636 147

6 %

288 767

INSGESAMT

216

100 %

337 960 472

100 %

1 564 632

68.

begrüßt die Erkenntnis, dass ein erheblicher Teil der Verträge im Jahr 2003 im Anschluss an eine offene Ausschreibung abgeschlossen wurde;

69.

stellt fest, dass der Interne Prüfer derzeit eine institutionsweite Überprüfung der Vergabeverfahren durchführt und der Abschlussbericht darüber in der ersten Hälfte des Jahres 2005 vorgelegt werden soll; ersucht den Generalsekretär, den Haushaltskontrollausschuss in geeigneter Weise über den Inhalt des Berichts zu unterrichten, sobald der interne Konsultationsprozess abgeschlossen ist;

70.

ermutigt die Verwaltung, ihre Anstrengungen zur Einrichtung einer Datenbank für die Auftragsvergabe gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung, die gemäß dem Bericht des Generalsekretärs (23) Ende 2005 einsatzbereit sein soll, fortzusetzen;

71.

stellt mit Genugtuung fest, dass bei Verträgen von über 50 000 EUR die Anzahl und der Wert der Verhandlungsverfahren im Jahr 2003 verglichen mit den entsprechenden Zahlen von 2002 stark rückläufig waren;

72.

nimmt die Besorgnisse der Verwaltung in den folgenden Bereichen zur Kenntnis:

Schwelle von 1 050 EUR für die Vergabe im Wettbewerbsverfahren (geringer Vertragswert), was einen unangemessenen Verwaltungsaufwand zur Folge hat;

„e-procurement“ (Informationsaustausch bei Ausschreibungen auf elektronischem Wege) bis zu der in der Richtlinie 2004/18/EG (24) festgesetzten Frist, angesichts der Notwendigkeit, die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der elektronischen Daten zu gewährleisten;

73.

erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse diese Fragen berücksichtigen, indem sie nötigenfalls im Zuge der bevorstehenden Überprüfungen der Haushaltsordnung, ihrer Durchführungsbestimmungen sowie der internen Vorschriften des Parlaments über die Ausführung seines Haushaltsplans Änderungen vorschlagen;

Gebäude

74.

stellt fest, dass der lange Streit zwischen dem Parlament und den französischen Behörden über den endgültigen Kaufpreis für das LOW-Gebäude in Straßburg Ende 2003 beigelegt und im Jahr 2004 der Kauf abgeschlossen wurde;

75.

weist darauf hin, dass der Umstand, dass es nicht nur einen Arbeitsort hat, erhebliche zusätzliche Kosten für den Haushaltsplan des Parlaments verursacht; weist ferner darauf hin, dass die Kosten für die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments in drei Ländern auf mehr als 200 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt werden;

Abgeordnetenkasse

76.

nimmt zur Kenntnis, dass das in Artikel 22 des Statuts vorgesehene Verfahren eingeleitet wurde, um die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Differenz von 4 136 125 BEF zwischen dem Kassenbestand und den betreffenden Rechnungsbelegen von 1982 festzulegen (25); stellt fest, dass der Disziplinarrat am 17. März 2003 erstmals zusammengetreten ist und seine Arbeit inzwischen abgeschlossen hat, und beauftragt seinen Generalsekretär, den zuständigen Ausschuss über alle weiteren Entwicklungen zu unterrichten;

Umwelt

77.

äußert seine Genugtuung darüber, dass eine umfassende Überprüfung der internen Umweltpolitik des Parlaments, die von einer im Bereich des Umweltmanagements (EMAS) spezialisierten Beraterfirma durchgeführt wurde, dem Präsidium in Kürze unterbreitet wird, wobei letztlich das Ziel angestrebt wird, innerhalb der Institution ein Umweltmanagementsystem einzuführen (26); beauftragt seinen Generalsekretär, den Bericht der Beraterfirma, sobald er im Präsidium erörtert wurde, auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen;

78.

stellt fest, dass zahlreiche offizielle Dokumente noch immer in mehrfachen Kopien in Papierform an die Mitglieder verteilt werden, obwohl sie online verfügbar sind; fordert die Quästoren auf, eine ökologisch ausgewogene Lösung bezüglich gedruckter Dokumente zu finden;

79.

fordert die Einführung eines elektronischen Unterschriftensystems, bei dem die Unterschrift eines Mitglieds in Dokumente wie Änderungsanträge und parlamentarische Anfragen eingefügt werden kann, ohne dass Dokumente in Papierform übermittelt werden müssen;

80.

fordert das Präsidium auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einstellung von Sprachendienstpersonal zu beschleunigen, um allen Mitgliedern das Recht, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken, durch Dolmetschen in die und aus ihren jeweiligen Sprachen zu gewährleisten;

81.

erinnert daran, dass der Europäische Bürgerbeauftragte in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2004 im Zusammenhang mit der Beschwerde Nr. 260/2003 einen Missstand seitens des Europäischen Parlaments erkannt hat, da dieses keine angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung seiner internen Vorschriften für das Rauchen getroffen hat;

82.

stellt fest, dass die Regelung über das Rauchen, obwohl sie vom Präsidium am 13. Juli 2004 angenommen wurde, nicht vollständig umgesetzt worden ist und das Parlament daher Gefahr läuft, dass der Europäische Bürgerbeauftragte es für einen weiteren Missstand verantwortlich macht; fordert das Präsidium auf, umgehend Maßnahmen zu treffen, um das Rauchen in seinen Gebäuden einzudämmen und die Gesundheit aller Personen, die sich in ihnen aufhalten, zu schützen;

83.

betont, dass alle Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten; stellt fest, dass die in der Regelung des Präsidiums vorgesehene Ausnahme (27), die das Rauchen in den Büros erlaubt, zu einem inakzeptablen Ausmaß an Verschmutzung innerhalb der Gebäude aufgrund des Tabakqualms in Bürogebäuden und -korridoren mit einem entsprechenden Risiko für die in diesen Gebäuden arbeitenden Personen führt; stellt fest, dass die Gebäude der Institution an den drei Arbeitsorten den nationalen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen unterliegen; fordert die Quästoren nachdrücklich auf, eine klar definierte und gut belüftete Raucherzone auszuweisen, um die Belästigung für Nichtraucher einzuschränken;

84.

beauftragt seinen Generalsekretär, eine Untersuchung der Haltung des Personals an allen drei Arbeitsorten durchzuführen, um festzustellen, ob eine Mehrheit der Bediensteten des Parlaments die Einführung eines Rauchverbots in allen Bereichen der Gebäude, in denen sich Büros der Bediensteten befinden, noch vor dem Ablauf der auf 2007 festgesetzten Frist wünscht;

85.

nimmt Kenntnis von der Information über die Möglichkeit, die Plenarsäle und Ausschusssitzungssäle des Parlaments mit drahtloser Technologie für seine Computer und anderen vom Generalsekretär bereitgestellten Einrichtungen auszustatten (28); nimmt die in der Aufzeichnung des Generalsekretärs enthaltene Warnung zur Kenntnis, wonach sich Gesundheitsrisiken ergeben könnten, wenn der Grad der bei einer drahtlosen Übertragung entstehenden elektromagnetischen Strahlung bestimmte Grenzwerte überschreitet; fordert, dass bis zum 1. Juli 2005 ein weiterer Bericht über die gesundheitlichen Aspekte der drahtlosen Technologie vorgelegt wird;

86.

begrüßt die Information, wonach ab April und Mai 2005 ein zusätzlicher Internetzugang in allen Abgeordnetenbüros möglich sein wird, was angesichts des Problems des Zugangs über Mac-Computer eine erhebliche Verbesserung darstellen würde; betont jedoch, dass mehr getan werden sollte, um Benutzern anderer bekannter Systeme die Möglichkeit zu geben, sich in das Intranet des Parlaments einzuloggen;

87.

fordert, in regelmäßigen Abständen eine eingehende Sicherheitsanalyse der Computersysteme, Netzwerke und Verbindungen sowie der Hard- und Software des Europäischen Parlaments durchzuführen, um zu gewährleisten, dass das „e-environment“ des Parlaments sicher ist;


(1)  ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.

(3)  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(6)  ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 160.

(7)  Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977.

(8)  Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002.

(9)  Antwort des Generalsekretärs auf Ziffer 9 der Entschließung des EP vom 21. April 2004.

(10)  Ziffern 9.7, 9.8, Jahresbericht 2003 des Europäischen Rechnungshofs.

(11)  Antwort auf Ziffer 9.9, Jahresbericht 2003 des Europäischen Rechnungshofs.

(12)  Ziffer 9.8, Jahresbericht 2003 des Europäischen Rechnungshofs.

(13)  ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 62.

(14)  Ziffer 9.6, Jahresbericht 2003 des Rechnungshofes.

(15)  Präsidiumsbeschluss vom 30.6.2003.

(16)  Antwort auf Ziffer 42 der Entschließung des EP vom 21. April 2004.

(17)  Artikel 14 bis 16 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder (PE 113.116).

(18)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1).

(19)  Quelle: ASBL Pensionsfonds — Jahresbericht und Rechnungslegung 2003.

(20)  Jahresbericht 2002 des Rechnungshofes, Ziffer 9.20, sowie Stellungnahme Nr. 5/99, Ziffer 22.

(21)  Jahresbericht 2003 des Rechnungshofes, Tabelle 9.3.

(22)  Jahresbericht 2002 des Rechnungshofes, Ziffern 9.17 und 9.18.

(23)  Bericht des Generalsekretärs über die 2003 abgeschlossenen Verträge.

(24)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.

(25)  Quelle: Frage 40, Fragebogen PE 338.137.

(26)  Antwort des Generalsekretärs auf Ziffer 69 der Entschließung des EP vom 21. April 2004.

(27)  Präsidiumsbeschluss vom 13.7.2004.

(28)  Quelle: Schreiben vom 21.8.2003 als Antwort auf Ziffer 22 der Haushaltsentschließung des Parlaments vom 14.5.2003.