4.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/8


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 21. April 2004

über die Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002

(2004/708/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Agentur (1) (C5-0636/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0141/2004),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1654/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A5–0212/2004),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002;

2.

legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Julian PRIESTLEY

Der Präsident

Pat COX


(1)  ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 8.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 38.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIESSUNG

des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Agentur (1) (C5-0636/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0141/2004),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1654/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A5–0212/2004),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem oben genannten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2002 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass es dem Direktor der Agentur am 6. November 2003 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 erteilte (5), in seiner Entschließung jedoch unter anderem:

die Erklärung der Agentur akzeptierte, die darauf hinwies, dass der Hauptgrund für den großen Umfang der operationellen Mittel, die von 2001 auf 2002 übertragen wurden, die späte Billigung des Unfallverhütungsplans für KMU war, mit dessen Umsetzung die Agentur betraut worden war,

die gute Gesamtbewertung der Leistung der Agentur im externen Evaluierungsbericht zur Kenntnis nahm und die Auffassung vertrat, dass die positive Haltung der Agentur zur Umwandlung des oben erwähnten KMU-Plans in ein mehrjähriges Programm berücksichtigt werden sollte,

die Agentur aufforderte, die Planung ihrer Arbeit in Bezug auf die Tätigkeit der nationalen „focal points“ zu verbessern, und mit Genugtuung die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der Stiftung in Dublin zur Kenntnis nahm,

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2002 und 2001 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2002 und 2001

(1000 EUR)

 

2002

2001

Einnahmen

 

 

Zuschüsse der Kommission

12 324

9 400

Sonstige Zuschüsse

252

184

Verschiedene Einnahmen

8

0

Finanzielle Erträge

73

91

Einnahmen insgesamt (a)

12 657

9 676

Ausgaben

 

 

Personal — Titel I des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

3 024

2 654

Übertragene Mittel

136

168

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

1 140

846

Übertragene Mittel

247

229

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

2 030

1 543

Übertragene Mittel

5 623

5 814

Ausgaben insgesamt (b)

12 199

11 255

Ergebnis des Haushaltsjahres (a - b) (6)

458

- 1 579

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

- 2 185

- 886

Aus dem Vorjahr übertragene und annullierte Mittel

609

242

Aus dem Vorjahr wiederzuverwendende, aber nicht verwendete Einnahmen

0

9

Wechselkursdifferenzen

4

2

Rechnungsabgrenzung

7

27

Saldo des Haushaltsjahres

- 1 108

- 2 185

Haushaltsvollzug

2.

wiederholt seinen Standpunkt, den es in Ziffer 8 seiner oben genannten Entschließung vom 6. November 2003 zur Entlastung für 2001 zum Ausdruck gebracht hat, wonach es erwartet, dass die Agentur ihre Maßnahmen fortsetzt, um die Planung ihrer Tätigkeiten zu verbessern und damit die hohe Übertragungsrate zu reduzieren; unterstreicht, dass es ungeachtet der Tatsache, dass es anscheinend Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rechnungshof und der Agentur über die Anstrengungen der Agentur zur Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit gibt, doch darauf drängt, durch eine straffere Planung der operationellen Tätigkeiten weitere Bemühungen um eine Verringerung des Umfangs der Übertragungen zu unternehmen, auch wenn dazu der Projektzyklus über das Haushaltsjahr hinaus verlängert werden muss;

3.

erwartet, dass es von der Agentur diesbezüglich weiter darüber unterrichtet wird, wie sie die Möglichkeiten einschätzt, die die neue Rahmenfinanzregelung bietet, um für eine ordnungsgemäße Durchführung der Programme Sorge zu tragen und dabei gleichzeitig den Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans zu beachten;

4.

nimmt den Plan der Agentur zur Verbesserung ihres internen Kontrollsystems, wozu auch die Einrichtung einer Internen Auditstelle gehört, und die von ihr angekündigten Initiativen für die für 2004 geplante Umsetzung der internen Kontrollnormen zur Kenntnis; erwartet, dass es von der Agentur über diese Punkte unterrichtet wird, sobald diese ihre internen Verfahren abgeschlossen hat;

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

5.

nimmt Kenntnis von der Kritik des Rechnungshofs an der Art und Weise, wie die Agentur die Kontrollen bei den Empfängern im Rahmen des KMU-Zuschussprogramms, insbesondere bezüglich der Richtigkeit der gemeldeten Ausgaben, durchgeführt hat, und von den Bemerkungen des Rechnungshofs zur endgültigen Auswertung einiger dieser Vorhaben durch die Agentur; nimmt ferner die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass aufgrund dieser Überprüfungen an die Hälfte der 51 Projektinhaber nicht der volle Zuschuss ausgezahlt wurde; ersucht die Agentur, daraus die Lehren zu ziehen und das KMU-Zuschussprogramm 2002 so abzuwickeln, dass in den darauf folgenden Programmen eine größere Sparsamkeit und ein besserer Gegenwert gewährleistet werden;

6.

ersucht die Agentur, seinen zuständigen Ausschüssen bis spätestens September 2004 den externen Auswertungsbericht für das zweite KMU-Zuschussprogramm sowie Informationen über die Folgemaßnahmen zum Auswertungsbericht für 2001-2002 zu übermitteln;

Horizontale Punkte betreffend die Agenturen und die Kommission

Umsetzung der neuen Haushaltsordnung — interne Prüfung und Kontrolle

7.

wiederholt den Standpunkt, den es in seinen Entschließungen (7) zur Entlastung der Agenturen für 2001 bezüglich der Umsetzung der neuen Haushaltsordnung vertreten hat; fordert die Kommission und die Agenturen auf, ihre Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Rechnungsführung, interne Prüfung, Management- und Kontrollverfahren, fortzusetzen, um sicherzustellen, dass ein kohärenter und harmonisierter Rahmen für die Arbeit der Agenturen geschaffen wird;

8.

erinnert daran, dass es in der Entlastungsentschließung für 2001 seine Besorgnis über die fehlende Kontrolle der Agenturen durch den Internen Auditdienst der Kommission (IAS) zum Ausdruck gebracht hat; zeigt sich äußerst besorgt darüber, dass solche Kontrollen in diesem Jahr anscheinend nicht stattgefunden haben; ersucht die Kommission und den IAS, die Gründe für diese fehlenden Kontrollen zu nennen und mitzuteilen, wie viele Bedienstete dem Internen Prüfer zur Verfügung stehen, um Kontrollen in den Agenturen durchzuführen; erwartet, dass die Kommission mitteilt, wie sie gewährleisten kann, dass ausreichende und korrekte Kontrollen in den dezentralen Einrichtungen durchgeführt werden, insbesondere durch den IAS;

9.

hält es für wesentlich, dass sich die Agenturen den Untersuchungsbefugnissen von OLAF unter den gleichen Bedingungen wie die Organe unterwerfen müssen (8); ersucht den Rechnungshof, rechtzeitig bis zur Annahme der Entlastung mitzuteilen, ob die Gemeinschaftseinrichtungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 25. Mai 1999 (9) über die internen Untersuchungen von OLAF unter denselben Bedingungen beigetreten sind, wie sie im Anhang zu dieser Vereinbarung vorgesehen waren;

Haushaltsführung

10.

stellt fest, dass in den Antworten einiger Agenturen auf den Fragebogen in Bezug auf die Frage, wie das immer wiederkehrende Problem von Mittelübertragungen in beträchtlichem Umfang gelöst werden könnte, die Möglichkeiten der neuen Haushaltsordnung erwähnt werden, die den Einsatz „getrennter Mittel“ vorsieht; fordert die Agenturen auf, ihre Analyse besser zu erklären und insbesondere mitzuteilen, welche ihrer Tätigkeiten mehrjährigen Charakter haben und aus solchen Mitteln finanziert werden könnten;

11.

ersucht die Kommission, ihren Standpunkt zu einer solchen Lösung mitzuteilen und für den Fall, dass sie diese Lösung für nicht durchführbar hält, Alternativen aufzuzeigen, die eine spürbare Verringerung des Umfangs der Übertragungen ermöglichen;

Überprüfung der Agenturen

12.

unterstreicht, dass die Kommission vor einem Beschluss über die Einrichtung einer Agentur eine eingehende Analyse des Bedarfs und des Mehrwerts der von ihnen zu leistenden Aufgaben, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Vereinfachung der Verfahren, vornehmen muss;

13.

fordert die Kommission auf, eine umfassende Untersuchung der derzeit von den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführten Tätigkeiten, die sich möglicherweise überschneiden oder dieselbe Zielsetzung haben, vorzunehmen, um geeignete Lösungen vorzuschlagen, einschließlich einer möglichen Zusammenlegung von Agenturen;

14.

ist besorgt darüber, dass in vielen Agenturen ein Ungleichgewicht zwischen Verwaltungsausgaben und operationellen Ausgaben besteht, bei dem die Verwaltungsausgaben die Ausgaben für operationelle Zwecke überschreiten; fordert daher die Kommission und die Agenturen auf, Ziele und einen Zeitplan festzusetzen, um den Anteil der Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben zu verringern; stellt fest, dass zahlreiche Agenturen, wie aus dem Fragebogen hervorgeht, entsprechende Möglichkeiten sehen;

15.

ermutigt die Agenturen unter Hinweis auf die Antworten auf den Fragebogen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit, ihre Kooperation untereinander zu verbessern, um ihren Bedürfnissen in bestimmten Bereichen (beispielsweise bei der Entwicklung von Software) gerecht zu werden, und die Kosten zu senken, anstatt Lösungen zu verfolgen, die ursprünglich für die Kommission konzipiert waren, sich jedoch oft als zu schwerfällig und zu kompliziert für ihren spezifischen Bedarf erweisen;

16.

ermutigt die Agenturen, enge Arbeitsbeziehungen zu den zuständigen Ausschüssen des Parlaments herzustellen und zu entwickeln; ersucht seine im Tätigkeitsbereich der einzelnen Agenturen zuständigen Ausschüsse, ihr Vorgehen mit dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Haushaltskontrolle abzustimmen, um eine effiziente Überwachung der Tätigkeit der Agenturen sicherzustellen;

Neue Finanzierungsquellen

17.

begrüßt die Antworten und Ideen, die sich aus dem Fragebogen zu den Möglichkeiten anderer Finanzierungsquellen ergeben haben; stellt fest, dass zahlreiche derzeitige Finanzierungsmöglichkeiten und Vorschläge die Anmietung von Gebäuden und Einrichtungen sowie den Verkauf von Veröffentlichungen und Informationen betreffen; erkennt an, dass, u. a. aus Gründen der Unabhängigkeit, nicht alle Agenturen zusätzliche Finanzierungsquellen akzeptieren werden; verweist nachdrücklich auf die größenbedingten Kosteneinsparungen und die finanziellen Vorteile einer Beteiligung von Drittländern an Tätigkeiten bestimmter Agenturen; fordert die Kommission und die Agenturen auf, konstruktive Vorschläge für die Erschließung neuer zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die den Umfang der Selbstfinanzierung erhöhen würden, vorzulegen;

18.

begrüßt die finanziellen Beiträge einiger Mitgliedstaaten oder Regionen für die in ihrem Gebiet untergebrachten Agenturen; hält es für wichtig, dass Rat und Kommission, insbesondere bei der Einrichtung neuer Agenturen, derartige Beiträge verlangen;

Harmonisierter Handlungsrahmen

19.

erinnert an die von ihm vertretene Auffassung (10), dass eine Vielfalt von Formen in den Strukturen der bestehenden Agenturen „wenig transparent und verständlich ist und sich auch angesichts der unterschiedlichen Aufgaben nicht rechtfertigen lässt“; ersucht die Kommission, eine Überprüfung aller bestehenden Agenturen vorzunehmen, um gegebenenfalls Änderungen ihrer Basisrechtsakte vorzuschlagen (11) und sie an die Modelle anzupassen, die für die künftige Rahmenregelung festzulegen sind; beauftragt seinen zuständigen Ausschuss, diese umfassende Überprüfung, die so bald wie möglich durchgeführt werden und auch die in dieser Entlastungsentschließung erwähnten horizontalen Aspekte berücksichtigen sollte, zu überwachen;

20.

ersucht die Kommission, vor oder zumindest gleichzeitig mit der Vorlage der Legislativvorschläge für die neuen Agenturen geeignete Vorschläge zu unterbreiten, um einen solchen harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen; vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass eine interinstitutionelle Vereinbarung mit gemeinsamen Leitlinien die notwendige Voraussetzung für die Schaffung des harmonisierten Rahmens ist;

Personalpolitik

21.

stellt fest, dass die Stellenpläne der Agenturen gemäß der neuen Haushaltsordnung von der Haushaltsbehörde aufgestellt werden; unterstreicht die Bedeutung dieser Veränderung für das Verfahren zur Entlastung der Agenturen in den nächsten Jahren, was die Überprüfung der Anwendung des Statuts in Bezug auf Einstellung, Beförderungspolitik, Anteil freier Stellen und Einstellungspolitik anbelangt;

22.

stellt fest, dass in der Antwort auf einen Fragebogen im Verlauf des Haushaltsverfahrens für 2004 festgestellt wurde, dass die durchschnittliche Zahl von Jahren bis zur Beförderung in mehreren Agenturen erheblich niedriger lag, als von der Kommission mit ihrer Politik angestrebt wird, dass der Anteil freier Stellen, verglichen mit anderen Institutionen, erheblich höher war und mehrere der beantragten neuen Stellen nicht in der niedrigsten Besoldungsgruppe vorgeschlagen wurden; ist der Auffassung, dass die Personalpolitik eine wichtige Komponente bei der Überprüfung der bestehenden Agenturen sein sollte;

23.

ist der Auffassung, dass in der Personalpolitik der Agenturen die Haushaltsordnung, das Statut und die von den Organen generell angewandten besten Methoden beachtet werden sollten; weist darauf hin, dass die Kommission aufgefordert wurde, vor dem Haushaltsverfahren 2005 die Leitlinien für die Personalpolitik festzulegen, insbesondere den Anteil freier Stellen, die Beförderungsquote sowie den Umfang der Einstellungen und ein Standard-Laufbahnprofil;

24.

erinnert an den Grundsatz, dass die Agenturen so weit wie möglich Personal mit Zeitverträgen beschäftigen sollten, um sich Flexibilität und Effizienz zu bewahren;

25.

ist beunruhigt über die gravierenden Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit den Auswahlverfahren der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht festgestellt wurden, u. a. ungenaue Stellenausschreibungen, unvollständige Berichte der Ausleseausschüsse, fehlende vorherige Festlegung der auf die Bewerber anzuwendenden Bewertungskriterien (12); ist sehr besorgt, dass dies möglicherweise kein Einzelfall ist, sondern dass die Agenturen eventuell generell Schwierigkeiten haben, diese recht komplexen Verfahren in fairer und transparenter Weise abzuwickeln;

26.

ist der Auffassung, dass die von den Agenturen durchgeführten Auswahlverfahren denselben Standards entsprechen sollten wie die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführten Verfahren und dass sie nicht als Hintertür für einen leichten Zugang zum europäischen öffentlichen Dienst angesehen werden sollten;

27.

ersucht die Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Agenturen bei der Durchführung von Auswahlverfahren eine angemessene Unterstützung durch das EPSO erhalten und ein Mechanismus vorhanden ist, um das Ergebnis dieser Verfahren extern zu validieren, bevor Einstellungen vorgenommen werden.


(1)  ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 8.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 38.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 52.

(6)  Berechnung nach Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 8).

(7)  ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 83.

ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 53 (Ziffer 18).

(8)  Angenommene Texte vom 13. Januar 2004, P5-TA(2004) 0015.

(9)  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 15.

(10)  P5-TA(2004) 0015 (Ziffern 13-14).

(11)  P5-TA(2004) 0015 (Ziffer 24).

(12)  Siehe Ziffer 13 des Sonderberichts des Rechnungshofes für 2002 (S. 64).