32003B0417

2003/417/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über die Entlastung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001

Amtsblatt Nr. L 148 vom 16/06/2003 S. 0082 - 0082
Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0251 - 0251


Beschluss des Europäischen Parlaments

vom 8. April 2003

über die Entlastung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001

(2003/417/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT -

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2001, zusammen mit den Antworten des Zentrums (C5-0601/2002)(1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 7. März 2003 (C5-0088/2003),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,

gestützt auf Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates(2), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1946/93 des Rates(3), sowie Artikel 185 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002(4),

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A5-0079/2003),

1. erteilt dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001;

2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Julian Priestley

Der Präsident

Pat Cox

(1) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 42.

(2) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(3) ABl. L 181 vom 23.7.1993, S. 11.

(4) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.