32003D0252

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 4/2003 vom 31. Januar 2003 zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens

Amtsblatt Nr. L 093 vom 10/04/2003 S. 0049 - 0052


Beschluss 2003/252/GASP des Rates

vom 24. Februar 2003

über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Tätigkeit der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) in der Republik Albanien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 24,

auf Empfehlung des Vorsitzes,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. Dezember 2000 die Gemeinsame Aktion 2000/811/GASP über die Überwachungsmission der Europäischen Union(1) angenommen.

(2) Nach Artikel 6 dieser Gemeinsamen Aktion werden die detaillierten Regeln für die Tätigkeiten der EUMM in ihrem Zuständigkeitsbereich in Vereinbarungen festgelegt, die nach dem Verfahren des Artikels 24 des Vertrags zu schließen sind.

(3) Im Anschluss an den Beschluss des Rates vom 13. Mai 2002 zur Ermächtigung des Vorsitzes zur Aufnahme von Verhandlungen hat der Vorsitz ein Abkommen mit der Republik Albanien über die Tätigkeit der EUMM ausgehandelt.

(4) Das Abkommen sollte genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Tätigkeit der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) in der Republik Albanien wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2003.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. Papandreou

(1) ABl. L 328 vom 23.12.2000, S. 53.