Berichtigung der Richtlinie 2000/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Änderung der Richtlinie 70/221/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 106 vom 3.5.2000)
Amtsblatt Nr. L 064 vom 06/03/2001 S. 0039 - 0039
Berichtigung der Richtlinie 2000/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Änderung der Richtlinie 70/221/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für fluessigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 106 vom 3. Mai 2000) Seite 7, siebter Erwägungsgrund, dritte und vierte Zeile: anstatt: "... bestehende, nach der Richtlinie 74/60/EWG (6) erteilte Typengenehmigungen ..." muss es heißen: "... bestehende, nach der Richtlinie 70/221/EWG (6) erteilte Typengenehmigungen ...". Die entsprechende Fußnote am Seitenende entfällt. Seite 14, Anhang I, Randziffer 6.3.5.6, erste Zeile: anstatt: "... in einer Höhe von 2 cm +- 1 cm über dem Kraftstoffspiegel ..." muss es heißen: "... in einer Höhe von 3 cm +- 1 cm über dem Kraftstoffspiegel ...".