31988D0033

BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (88/33/EWG) -

Amtsblatt Nr. L 022 vom 27/01/1988 S. 0025


BESCHLUSS DES RATES vom 21 . Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik ( 88/33/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ( 1 ),

in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik zu genehmigen - BESCHLIESST :

Artikel 1 Das Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt .

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt .

Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 21 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor ( 2 ).

Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1987 .

Im Namen des Rates Der Präsident B . HAARDER