BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (88/33/EWG) -
Amtsblatt Nr. L 022 vom 27/01/1988 S. 0025
BESCHLUSS DES RATES vom 21 . Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik ( 88/33/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, auf Empfehlung der Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ( 1 ), in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik zu genehmigen - BESCHLIESST : Artikel 1 Das Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt . Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt . Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 21 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor ( 2 ). Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1987 . Im Namen des Rates Der Präsident B . HAARDER