80/180/EWG: Beschluß des Rates vom 20. Dezember 1979 über den Abschluß des zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT ausgehandelten Abkommens über bestimmte Waren der Land- und Ernährungswirtschaft
Amtsblatt Nr. L 039 vom 15/02/1980 S. 0036 - 0036
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 18 S. 0033
BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 1979 über den Abschluß des zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT ausgehandelten Abkommens über bestimmte Waren der Land- und Ernährungswirtschaft (80/180/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Österreich hat unter Berufung auf Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) mitgeteilt, daß es Zollzugeständnisse für bestimmte Waren, bei denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Hauptlieferant ist, zurückzunehmen beabsichtigt. Die Kommission hat mit Österreich nach Artikel XXVIII des GATT Verhandlungen aufgenommen ; sie ist mit diesem Land zu einem Einvernehmen gelangt, das sich als zufriedenstellend erweist - BESCHLIESST: Artikel 1 Das gemäß Artikel XXVIII des GATT ausgehandelte Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich über bestimmte Waren der Land- und Ernährungswirtschaft wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß als Anhang beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen für die Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Artikel 3 Das Verhandlungsergebnis wird den Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens notifiziert. Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 1979. Im Namen des Rates Der Präsident J. TUNNEY ANHANG Zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT ausgehandeltes Abkommen über bestimmte Waren der Land- und Ernährungswirtschaft Die Delegationen Österreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII betreffend die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen der Liste XXXII-Österreich abgeschlossen, wie aus dem beigefügten Bericht hervorgeht. Genf, den 2. Oktober 1979 (vorbehaltlich der Ratifizierung) Für die Delegation Österreichs Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ERGEBNISSE DER VERHANDLUNGEN NACH ARTIKEL XXVIII ÜBER DIE ÄNDERUNG ODER ZURÜCKNAHME VON ZUGESTÄNDNISSEN DER LISTE XXXII-ÖSTERREICH ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII-ÖSTERREICH >PIC FILE= "T0012725"> >PIC FILE= "T0012726"> >PIC FILE= "T0012727"> ANHANG Zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT ausgehandeltes Abkommen über bestimmte Waren der Land- und Ernährungswirtschaft Die Delegationen Österreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII betreffend die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen der Liste XXXII-Österreich abgeschlossen, wie aus dem beigefügten Bericht hervorgeht. Genf, den 2. Oktober 1979 (vorbehaltlich der Ratifizierung) Für die Delegation Österreichs Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ERGEBNISSE DER VERHANDLUNGEN NACH ARTIKEL XXVIII ÜBER DIE ÄNDERUNG ODER ZURÜCKNAHME VON ZUGESTÄNDNISSEN DER LISTE XXXII-ÖSTERREICH ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII-ÖSTERREICH >PIC FILE= "T0012725"> >PIC FILE= "T0012726"> >PIC FILE= "T0012727">