31975R2411

Verordnung (EWG) Nr. 2411/75 des Rates vom 16. September 1975 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

Amtsblatt Nr. L 247 vom 23/09/1975 S. 0010 - 0010
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 2 S. 0234
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 8 S. 0004
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 2 S. 0234
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0028
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0028


VERORDNUNG (EWG) Nr. 2411/75 DES RATES vom 16. September 1975 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 113 und 114,

auf Empfehlung der Kommission,

in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, ds zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten ausgehandelte Abkommen zu schließen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, dessen Wortlaut dieser Verordnung beigefügt ist, wird im Namen der Gemeinschaft geschlossen.

Artikel 2

Der Präsident des Rates notifiziert der anderen Vertragspartei gemäß Artikel 12 des Abkommens, daß die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren in bezug auf die Gemeinschaft abgeschlossen sind.

Artikel 3

Die Gemeinschaft wird in dem in Artikel 6 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschuß durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vertreten, die von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 1975.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. RUMOR