52002PC0488(04)

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 68/416/EWG des Rates über den Abschluss und die Ausführung von besonderen zwischenstaatlichen Übereinkünften betreffend die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, und der Entscheidung 77/706/EWG des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen /* KOM/2002/0488 endg. */

Amtsblatt Nr. 331 E vom 31/12/2002 S. 0280 - 0280


Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 68/416/EWG des Rates über den Abschluss und die Ausführung von besonderen zwischenstaatlichen Übereinkünften betreffend die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, und der Entscheidung 77/706/EWG des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die Kommission hat eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen vorgeschlagen. Der Richtlinienvorschlag zielt insbesondere auf die Angleichung der Vorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Erdölvorräte und der Krisenmaßnahmen sowie auf eine Koordinierung des Handelns der Mitgliedstaaten bei Versorgungskrisen ab.

Der Richtlinienvorschlag lässt sich in zwei Teile gliedern:

- Der erste Teil legt die Bevorratungsverpflichtungen und die Kriterien fest, denen die Systeme für Sicherheitsvorräte entsprechen müssen.

- Der zweite Teil betrifft die Aspekte der Annahme von Maßnahmen für den Krisenfall, insbesondere der Mechanismus, der im Krisenfall ein koordiniertes Handeln der Mitgliedstaaten ermöglicht.

Die bestehenden Rechtstexte, in denen diese Aspekte bisher geregelt waren, werden damit gegenstandslos. Mit dem vorliegenden Entscheidungvorschlag sollen daher einige dieser Texte aufgehoben werden.

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 68/416/EWG des Rates über den Abschluss und die Ausführung von besonderen zwischenstaatlichen Übereinkünften betreffend die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, und der Entscheidung 77/706/EWG des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100,

auf Vorschlag der Kommission [1],

[1] ABl. C [...] vom [...], S. [...]

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie ..../..../EG zielt auf die Angleichung der Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen ab.

(2) Insbesondere sieht die Richtlinie ..../..../EG zur Gewährleistung eines einwandfreien Funktionieren des Binnenmarktes die Angleichung der Vorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Erdölvorräte und der Krisenmaßnahmen sowie eine Koordinierung des Handelns der Mitgliedstaaten bei Versorgungskrisen vor.

(3) Die Richtlinie fasst außerdem in einem kohärenten Text alle relevanten Elemente zusammen, die insbesondere in der Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 1968 über den Abschluss und die Ausführung von besonderen zwischenstaatlichen Übereinkünften betreffend die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten [2], und in der Entscheidung 77/706/EWG vom 7. November 1977 des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen [3] geregelt waren.

[2] ABl. L 308 vom 23.12.1968, S.19

[3] ABl. L 292 vom 16.11.1977, S. 9

(4) Diese Rechtstexte sind damit gegenstandslos geworden.

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 68/416/EWG wird aufgehoben.

Artikel 2

Die Entscheidung 77/706/EWG wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident

[...]

FINANZBOGEN FÜR RECHTSAKTE

Politikbereich(e): Energie

Aktivität(en): Verbesserung der Versorgungssicherheit für Erdöl und Erdgas in der Europäischen Union

Bezeichnung der Massnahme: Errichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für die Erdöl- und Erdgasversorgung

1. HAUSHALTSLINIE(N) (Nummer und Bezeichnung)

Einzurichtende Haushaltslinie:

B 5 - 710 A "Finanzielle Unterstützung der Energieinfrastruktur - Verwaltungsausgaben"

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 4.478 Mio. EUR (VE)

2.2 Laufzeit:

2004 - 2009 und Folge jahre

(vorbehaltlich der Fortführung der entsprechenden Haushaltslinie)

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben: 14.022 Mio. EUR

Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen ab dem Jahr 2007 stehen unter dem Vorbehalt der Fortführung der TEN-Verordnung.

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2.)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2. und 7.3.)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Zahlen gerundet

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

| | Der Vorschlag macht ggf. eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen: [4]

[4] Weitere Informationen siehe getrennte Erläuterungen.

|X| Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung der Maßnahme).

ODER

| | Folgende finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

Hinweis: Angaben und Bemerkungen zur Berechnung der Auswirkungen auf die Einnahmen sind in einem getrennten Anhang zu machen..

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(Beschreibung für jede einzelne Haushaltslinie; die Tabelle ist um die entsprechende Zeilenzahl zu verlängern, wenn die Wirkung der Maßnahme sich über mehrere Haushalts linien erstreckt.)

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 95 EG-Vertrag

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen [COM(2002)488]

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung [COM(2002)488]

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [5]

[5] Weitere Informationen siehe getrennte Erläuterungen.

5.1.1 Ziele

Im Grünbuch ,Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" wurden die strukturellen Schwächen der Energieversorgung der Gemeinschaft aufgedeckt. Eine zunehmende Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus gemeinschaftsfremden Lieferländern, die mit physischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, sowie die bevorstehende Vollendung des Energiebinnenmarkts belegen eindeutig die Notwendigkeit, einen Gemeinschaftsrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen festzulegen, mit dem die Sicherheit der externen Energie versorgung gewährleistet wird und der gleichzeitig den Wettbewerb möglichst wenig einschränkt. Der neue Gemeinschaftsrahmen für die Sicherheit der Öl- und Gasversorgung wird die Durchführung komplexer fachlicher Aufgaben erfordern. Außerdem wird eine sehr enge Zusammenarbeit mit Partnerländern notwendig sein, die der erweiterten EU Energie liefern oder zu ihr durchleiten. Unter anderem wird es erforderlich sein, Trends auf den internationalen Öl- und Gasmärkten zu beobachten und deren Auswirkungen auf die Sicherheit der Öl- und Gasversorgung und der strategischen Infrastruktur zu bewerten. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird ständig zu bewerten sein. In diesem Zusammenhang sind die Mengen der Öl- und Gasvorräte in den Mitgliedstaaten zu beobachten. Damit diese Aufgaben durchgeführt werden können, müssen objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zur Verfügung stehen.

Im Fall einer Energiekrise, wenn die Europäischen Gemeinschaften Maßnahmen bezüglich der Öl- und Gasvorräte beschließen oder empfehlen, müssen die Auswirkungen auf den Energie markt und die Wirtschaft als Ganzes analysiert werden.

Dabei besteht eine wachsende Notwendigkeit, zuverlässigere Preisindizes zu entwickeln, die die tatsächlichen Marktgegebenheiten besser wiedergeben, als dies bei den derzeitigen Indizes der Fall ist. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 4. Oktober 2000 über die Ölversorgung in der Europäischen Union bereits ausgeführt, dass die Erzeugerländer, Marktbeteiligten und Industrie darin bestärkt werden sollten, Preisbildungsindikatoren zu verbessern, besonders auf der Grundlage eines globalen, den gesamten Markt widerspiegelnden Indexes.

Es erscheint daher wesentlich, innerhalb der Kommission ein europäisches Beobachtungs system für die Öl- und Gasversorgung einzurichten. Aufgabe dieses Systems wird es sein,

* bei der Ausarbeitung und Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften im Bereich der Öl- und Gasversorgung Unterstützung zu leisten,

* deren Anwendung zu überwachen und bei der Bewertung der Wirksamkeit der geltenden Maßnahmen sowie ihrer Auswirkungen auf die Funktion des Binnenmarkts für Erdölerzeugnisse, Erdöl und Erdgas behilflich zu sein.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

a) Erklären Sie, wie und wann die ex-ante-Evaluierung vorgenommen wurde oder wie die entsprechdenden Informationen zusammengestellt wurden.

Im November 2000 gab die Kommission ein Grünbuch mit dem Titel ,Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" heraus. Dem Grünbuch lag eine umfassende Analyse der Herausforderungen, Risiken und Bedürfnisse der Europäischen Union im Hinblick auf eine sichere Energieversorgung zu Grunde. Die strukturellen Schwächen und die geopolitischen, gesellschaftlichen und umweltrelevanten Mängel der EU-Energieversorgung wurden darin herausgestellt. Die Veröffentlichung des Grünbuchs löste eine umfassende öffentliche Debatte über die gegenwärtige und künftige Sicherheit der Energieversorgung aus. Im abschließenden Bericht zum Grünbuch kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Energieeinfuhren in 30 Jahren ein wesentlich größeres Ausmaß haben werden und sich auf 70 % des Gesamtbedarfs belaufen werden. Es wurde auch herausgestellt, dass ein europaweites Konzept für die Versorgungs sicherheit entwickelt werden muss. Folglich hat die Kommission einen Gemeinschaftsrahmen ausgearbeitet, der darauf abzielt, die Sicherheit der Gas- und Ölversorgung der EU zu gewährleisten.

Zusätzlich wurden weitere Beiträge vom Madrider Forum für den Gassektor, der Erdölversorgungsgruppe sowie aus anderen, weniger offiziellen Quellen der Mitgliedstaaten und der Industrie gesammelt.

b) Legen Sie kurz die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen dar, die aus der ex-ante-Evaluierung gewonnen wurden.

Im Oktober 2000 gab die Kommission eine Mitteilung über die europäische Ölversorgung heraus und im November 2000 nahm sie das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie der Energieversorgungssicherheit" an. Im Februar 2002 vereinbarte das Madrider Regulierungsforum ausführliche Schlussfolgerungen und legte eine große Bandbreite verschiedener Arbeitspapiere und Präsentationen vor [6]. Unter anderem wurde in diesen Dokumenten folgende Tatsachen festgehalten und herausgestellt:

[6] http://europa.eu.int/comm/energy/en/gas_single_market/madrid3/madrid5.html

1. Die Europäische Union wird sich einer beträchtlich steigenden Abhängigkeit von Öl- und Gaseinfuhren in den nächsten Jahrzehnten gegenübersehen. Die jüngsten, der Kommission zugänglichen Zahlen legen einen Anstieg von derzeit 75% auf 85% der Öleinfuhren und von 40% auf 70% der Gaseinfuhren nahe.

2. Die Fluktuation der Ölpreise, an die die Gaspreise noch immer gebunden sind, spiegelt nicht ausschließlich Marktentwicklungen wider, sondern deutet auch auf politische Interessen (OPEC) sowie auf großangelegte, in die internationalen Ölmärkte eingebundene Spekulation hin. Unvernünftig hohe Ölpreise als Folge von Spekulationen verursachte in der Vergangenheit steigende Inflationsraten mit allen daraus entstehenden negativen wirtschaftlichen Folgen [7].

[7] In ihrer Mitteilung vom Oktober 2000 führte die Kommission aus: "Wenn die Ölpreise um die 30$ pro Fass für den Rest des Jahres verharren, müsste die negative Auswirkung der Preissteigerung auf das Wachstum mit 0.3% für das Jahr 2000 beziffert werden und mit 0.5% für das Jahr 2001. Der Preisanstieg würde eine zusätzlich Inflationsrate von 1% ausmachen."

3. Die Schaffung des Binnenmarktes für Energie ist eine sehr komplexe Aufgabe, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung technischer Regeln, die als Folge des zu schaffenden Wettbewerbs auf dem europäischen Gasmarkt eingeführt werden und die nicht zuletzt auch notwendig sind, um gleiche Marktbedingungen nicht nur zu schaffen, sondern auch im Hinblick auf Versorgungssicherheit zu erhalten.

4. Bestehende Preisunterschiede im Downstream-Bereich des Ölsektors bestehen wahrscheinlich aufgrund fehlenden Wettbewerbs.

5. Das gegenwärtige Sicherheitsbevorratungssystem in den EU Mitgliedsstaaten ist sehr zergesplittert: einige Mitgliedsstaaten haben ad-hoc-Körperschaften eingerichtet, die Teile oder die gesamte Sicherheitsbevorratung halten sollen; andere haben nicht. Die Regeln zur Handhabung der Sicherheitsbevorratung gehen weit auseinander und als Folge gibt es nur eine unzureichende Harmonisierung der Mechanismen zur Garantie der Versorgungssicherheit.

6. Die gleichen Erkenntnisse gelten für die gegenwärtig gültigen Krisenmechanismen in den Mitgliedsstaaten.

5.1.3 Maßnahmen nach der Ex-post-Bewertung

Die Aktivitäten der Beobachtungsstelle werden Gegenstand regelmäßiger Halbzeit-Überprüfungen sein, bei denen Verbesserungen der Arbeitsweise der Beobachtungsstelle empfohlen werden sollen.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Im Folgenden werden für jede Einzelmaßnahme folgende Angaben gemacht:

A. Zielgruppe(n) (möglichst mit Angabe der Zahl der Begünstigten)

B. Spezifische Ziele für die Programmlaufzeit (messbare Ergebnisse)

C. Konkrete Maßnahmen zur Durchführung der Einzelmaßnahme

D. Unmittelbare Ergebnisse jeder Einzelmaßnahme und ihres Beitrags

E. Erwartete Resultate zur Bedarfsdeckung oder Problemlösung

Einzelmaßnahmen:

1. Beobachtung des Binnenmarktes für Öl und Gas und des internationalen Öl- und Gasmarkts:

A. Zielgruppe(n) (möglichst mit Angabe der Zahl der Begünstigten)

Kommission, Mitgliedstaaten, relevante Industrien und Partnerländer (Erzeuger, Transitländer)

B. Spezifische Ziele für die Programmlaufzeit (messbare Ergebnisse)

1. Sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten, die Kommission und betroffene Entscheidungs träger in der Industrie und den Partnerländern über den aktuellen Stand der kurz- und langfristigen Entwicklungen bei der Versorgungssicherheit und der Risikobewertungen im Binnenmarkt und dem internationalen Markt für Öl und Gas informiert sind.

2. Vereinbarungen mit Partnerländern

C. Konkrete Maßnahmen zur Durchführung der Einzelmaßnahme

1. Analyse der relevanten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen, die den Binnenmarkt und den internationalen Markt für Öl und Gas beeinflussen (Workshop alle zwei Jahre))

2. Analyse der Auswirkungen einschlägiger Gemeinschaftsvorschriften durch Auswertung öffentlicher und anderer Quellen ( Workshop mit Mitgliedstaaten und Kandidatenländern, wenn notwendig und angebracht)

3. Ständiger Dialog mit Partnerländern (runder Tisch alle zwei Jahre, bilaterale Zusammenkünfte)

D. Unmittelbare Ergebnisse jeder Einzelmaßnahme und ihres Beitrags

Herausgabe eines Jahresberichts, gegebenenfalls mit Empfehlungen, in dem die Entwicklung der wesentlichen politischen, wirtschaftlichen und technischen Heraus forderungen, Risiken und Chancen der Öl- und Gasversorgung der EU und der ordnungsgemäßen Funktion des Binnenmarkts sowie gegebenenfalls des internationalen Öl- und Gasmarkts kurz- und langfristig dargestellt wird.

E. Erwartete Resultate zur Bedarfsdeckung oder Problemlösung

Verabschiedung politischer Maßnahmen entsprechend den Anforderungen einer kurz- und langfristig sicheren Öl- und Gasversorgung

2. Beitrag zum Aufbau eines Systems zur physischen Überwachung der Infrastrukturen innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft:

A. Zielgruppe(n) (möglichst mit Angabe der Zahl der Begünstigten)

Kommission, Mitgliedstaaten, relevante Industrie und Partnerländer

B. Spezifische Ziele für die Programmlaufzeit (messbare Ergebnisse)

Entwicklung eines Beobachtungssystems zur Unfallverhütung und gegebenenfalls Unfall intervention bei strategischen Infrastrukturen für Öl-, Gas- und Erdölerzeugnisse, unter anderem auf der Grundlage von Satellitenkommunikationssystemen (GALILEO)

C. Konkrete Maßnahmen zur Durchführung der Einzelmaßnahme

1. Sammlung, Aktualisierung und Analyse vorhandener Informationen zur relevanten Gas- und Öl infrastruktur

2. Einleitung einer Studie zur technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit eines gesamteuropäischen Dispatching-Modells für Öl und Gas unter Einsatz eines satelliten gestützten Kommunikationssystems (GALILEO) sowie eines computergestützten gesamteuropäischen Dispatching-Modells für Öl und Gas

4. Analyse und (soweit möglich) Umsetzung der Studienergebnisse

5. Einleitung von Verhandlungen mit Partnerländern über ihre Aufnahme in das Beobachtungssystem (Runder Tisch in 2006, bilaterale Zusammenkünfte, abgedeckt im Rahmen der Maßnahme 1C31)

6. Ausarbeitung einer Plans für die technische und physische Umsetzung des Beobachtungs systems (Sachverständige)

D. Unmittelbare Ergebnisse jeder Einzelmaßnahme und ihres Beitrags

1. Vollständige Bestandsaufnahme der relevanten Infrastruktur innerhalb und außerhalb der EU

2. Bewertung der technischen Merkmale und wirtschaftlichen Kosten des Beobachtungs systems

3. Vereinbarung mit Partnerländern über deren Aufnahme in das Beobachtungs system

4. Verfügbarkeit eines Plans für die technische und physische Umsetzung des Beobachtungs systems

E. Erwartete Resultate zur Bedarfsdeckung oder Problemlösung

Beitrag zur Umsetzung des Beobachtungssystems

3. Überwachung der Öl- und Gasversorgung der EU und der Verfahren zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung in Krisensituationen

A. Zielgruppe(n) (möglichst mit Angabe der Zahl der Begünstigten)

Kommission, Mitgliedstaaten, relevante Industrie und Partnerländer

B. Spezifische Ziele für die Programmlaufzeit (messbare Ergebnisse)

1. Ermittlung potenzieller Herausforderungen und Ausarbeitung geeigneter politischer Maßnahmen

2. Minimierung der Auswirkungen von Krisenmaßnahmen auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiebinnenmarkts

C. Konkrete Maßnahmen zur Durchführung der Einzelmaßnahme

1. Beobachtung der Entwicklung bei Öl- und Gasnachfrage und -angebot durch Analyse relevanter Informationen (Subskription, regelmäßige Workshops mit Mitgliedstaaten, Industrie und Partnerländern)

2. Beobachtung der Umsetzung und Anwendung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Sicherheit der Öl- und Gasversorgung (Studie, und follow-up Zusammenkunft in 2007)

3. Ermittlung und Bewertung der Politik der Mitgliedstaaten in Krisensituationen und Analyse der Auswirkungen auf den Binnenmarkt (Studie 2004, vorausgehende Zusammen künfte mit Mitgliedstaaten, dann jährliche Zusammenkünfte)

4. Vorbereitung einer Vorlage für die Kommission bezüglich der Aktualisierung und Änderung der Rechtsvorschriften für die Versorgungssicherheit auf der Grundlage der Ergebnisse obiger Zusammenkünfte

5. Ausarbeitung von Versorgungssicherheitsstandards für alle Mitgliedstaaten (Studie)

D. Unmittelbare Ergebnisse jeder Einzelmaßnahme und ihres Beitrags

Sicherstellung aktueller Maßnahmen und Grundsätze hinsichtlich der jeweiligen Versorgungssituation

E. Erwartete Resultate zur Bedarfsdeckung oder Problemlösung

Vorbereitetsein auf künftige Herausforderungen bei der Sicherheit der Öl- und Gas versorgung

4. Überwachung des Standes der Sicherheitsvorräte an Erdgas, Rohöl und Rohölerzeugnissen und der Verfahren für ihre Nutzung, Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs von Öl und Ölerzeugnissen sowie Überwachung der Verfahren für den Zugang zur Gasspeicherung, einschließlich Aspekten der Marktbeherrschung beim Speicherzugang

A. Zielgruppe(n) (möglichst mit Angabe der Zahl der Begünstigten)

Kommission, Mitgliedstaaten, relevante Industrie und Partnerländer

B. Spezifische Ziele für die Programmlaufzeit (messbare Ergebnisse)

1. Aufrechterhaltung ausreichender Ölvorräte und Gasspeichereinrichtungen

2. Aufstellen von Empfehlungen für die Nutzung von Vorräten

3. Ermittlung von Mitteln zur Einschränkung des Verbrauchs von Öl und Ölerzeugnissen

4. Aufstellen von Empfehlungen für einen Verhaltenskodex zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien, transparenten und kostenwirksamen Zugangs zu Gasspeicher einrichtungen

C. Konkrete Maßnahmen zur Durchführung der Einzelmaßnahme

1. Beobachtung und Analyse der Entwicklung von Vorräten einschließlich der Ermittlung eines Verfahrens zur Sammlung relevanter Daten (Workshop, Studie, follow-up Workshop)

2. Analyse und Ermittlung geeigneter Vorratsmengen vor dem Hintergrund besonderer Versorgungslagen

3. Einleitung einer Studie zur Einschränkung des Verbrauchs von Öl und Ölerzeugnissen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Verkehrsbereich

4. Untersuchung der Bedingungen für den Drittzugang zu Gasspeichereinrichtungen und Ermittlung vorbildlicher Praktiken für die jeweilige Situation (Studie, Publikation)

D. Unmittelbare Ergebnisse jeder Einzelmaßnahme und ihres Beitrags

1. Herausgabe vierteljährlicher Berichte zu Entwicklungen bei Öl- und Gasvorräten und zu den Bedingungen für den Speicherzugang (einschließlich Tarifen)

2. Vorschläge für Maßnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs von Öl und Ölerzeugnissen

E. Erwartete Resultate zur Bedarfsdeckung oder Problemlösung

1. Aufrechterhaltung angemessener Vorräte

2. Verbesserter Zugang Dritter zur Gasspeicherung, auch zur Verhinderung einer Markt beherrschung durch bestimmte Akteure

3. Beitrag zur Einschränkung des Verbrauchs von Öl und Ölerzeugnissen

5. Aufbau objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationsgrundlagen für die Durchführung der oben genannten Aufgaben

A. Zielgruppe(n) (möglichst mit Angabe der Zahl der Begünstigten)

Kommission, Mitgliedstaaten, relevante Industrie und Partnerländer

B. Spezifische Ziele für die Programmlaufzeit (messbare Ergebnisse)

Aufbau einer EU-Datenbank zur Erleichterung und Ermöglichung der oben genannten Einzelmaßnahmen

C. Konkrete Maßnahmen zur Durchführung der Einzelmaßnahme

1. Durchführung einer Studie zur Ermittlung der geeignetsten Datenbankauslegung

2. Entwicklung eines Verfahrens zur Einrichtung der Datenbank sowie zur Sammlung und Aktualisierung der einschlägigen Daten

3. Organisation von Workshops zur Berücksichtigung von Änderungen der Methodik bei der Datenerfassung und -auswertung

D. Unmittelbare Ergebnisse jeder Einzelmaßnahme und ihres Beitrags

Ermittlung der geeignetsten Datenbankauslegung und eines Verfahrens zur Sammlung und Aktualisierung der einschlägigen Daten

E. Erwartete Resultate zur Bedarfsdeckung oder Problemlösung

Bereitstellung der entsprechenden Datenbank für die Arbeit der Beobachtungsstelle

5.3 Durchführungsmodalitäten

Die Beobachtungsstelle wird von der Kommission betrieben und ist räumlich bei den Kommissiondienststellen angesiedelt. Die Humanrsourcen der Beobachtungsstelle werden nach und nach ab 2004 eingeführt, beginnend mit ungefähr acht Bediensteten. Der geschätzte Bedarf an dauerhaften Humanresourcen wird ungefähr 2006 erreicht und steht bei 13 Bediensteten. Es ist vorgesehen, dass fünf Beamte der Kommission, einer davon als Leiter der Beobachtungs stelle, fünf nationale Sachverständige, die von ihren Regierungen abgeordnet werden, und drei Bedienstete auf Zeit zur Erreichung der Ziele der Beobachtungsstelle beitragen werden.

Es ist auch vorgesehen, den Sachverstand von Sachverständigen aus Drittländern zu nutzen, die von ihren Regierungen bezahlt werden, sodass sich keine finanziellen Auswirkungen für den Gemeinschaftshaushalt ergeben.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

(Die Berechnung der Gesamtbeträge in der nachstehenden Tabelle ist durch die Aufschlüsselung in Tabelle 6.2. zu erläutern). )

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [8]

[8] Weitere Informationen siehe getrennte Erläuterungen.

(Bei mehr als einer Einzelaktion sind die spezifischen Maßnahmen jeweils ausreichend detailliert anzugeben, um Umfang und Kosten der Ergebnisse schätzen zu können.) ).

Siehe Tabelle in Anhang 1.

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Berechnungsweise ggf. erläutern

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

Der Bedarf an Human- und Verwaltungsresourcen wird mittels der Zuteilung abgedeckt, die der federführenden Generaldirektion im Rahmen der jährlichen Mittelzuteilung gewährt wird.

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

Die Berechnungen sind auf Grundlage der vollen Funktionsfähigkeit der Beobachtungsstelle erstellt.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

(1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1 Überwachung

Das Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle wird im Rahmen des normalen Arbeits programms der GD TREN ausgearbeitet und genehmigt.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Siehe oben.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die Beobachtungsstelle wird eine Reihe wichtiger Vorschriften für die Finanz- und Verwaltungskontrolle anwenden, die den besonderen Merkmalen der betreffenden Maßnahme angepasst werden. Die Vorschriften und Verfahren werden während der gesamten Laufzeit der Maßnahmen angewendet und betreffen insbesondere:

- vor der Unterzeichnung von Verträgen: qualitative und finanzielle Analyse von Angeboten oder Vorschlägen und ggf. Einbeziehung anderer Kommissions dienststellen mit dem Ziel, Doppelarbeiten zu vermeiden;

- nach der Unterzeichnung von Verträgen: Prüfung der Ausgabenliste vor Zahlung auf mehreren Ebenen (finanziell, technisch); stufenweise Zahlungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt; interner Audit:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich(e): Energie

Aktivitäten: Verbesserung der Versorgungssicherheit für Erdöl und Erdgas in der Europäischen Union

Bezeichnung der Massnahme: Schaffung eines Ausschusses zur Unterstützung der Kommission im Falle einer Versorgungskrise (Erdöl)

1. HAUSHALTSLINIE(N) (Nummer und Bezeichnung)

Haushaltslinie: A07031, Ausgaben für Sitzungen von Ausschüssen

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): Mio. EUR (VE): entfällt

2.2 Laufzeit:

2004 bis 2009 und Folgejahre

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben: 0,24 Mio. EUR

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2.)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

| | Der Vorschlag macht gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen: [9]

[9] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

|X| Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung der Maßnahme)

ODER

| | Folgende finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

N.B.: Einzelangaben und Anmerkungen zur Berechnungsmethode sind diesem Finanzbogen auf einem getrennten Blatt beizufügen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(Beschreibung für jede einzelne Haushaltslinie; die Tabelle ist um die entsprechende Zeilenzahl zu verlängern, wenn die Wirkung der Maßnahme sich auf mehrere Haushaltslinien erstreckt.)

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Art. 95 EGV

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [10]

[10] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Ziele

Die Erdölversorgung der Europäischen Union gerät in immer stärkere Abhängigkeit von externen Quellen. Dies bringt bestimmte physikalische und wirtschaftliche Risiken mit sich, da die meisten Versorger sich in politisch eher instabilen Regionen befinden. Da eine sichere Erdölversorgung sowohl für Wirtschaft als auch Gesellschaft von großer Bedeutung ist, hat die Kommission im Anschluss an die Gespräche über das Grünbuch ,Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" vorgeschlagen, einen gemeinschaftlichen Rahmen zu schaffen, durch den auch in Zukunft eine sichere Erdölversorgung gewährleistet werden soll.

In Not- und Krisensituationen kann die Erdölversorgung aufgrund physikalischer Unterbrechungen und/oder drastisch erhöhter Ölpreise nicht immer mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden. Um in solchen Situationen richtig und möglichst schnell handeln zu können, hat die Kommission einen Entscheidungsmechanismus vorgeschlagen, der es der Europäischen Union ermöglichen wird, rasch und effizient Maßnahmen zu ergreifen, die optimal auf tatsächliche oder potenzielle Bedrohungen abgestimmt sind.

Bei diesem Entscheidungsmechanismus sind die Mitgliedstaaten einbezogen, die dazu aufgefordert werden, die Kommission bei der Festlegung der in den jeweiligen Notfällen bzw. Krisensituationen optimalen Maßnahmen zu unterstützen.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Die Kommission hat vor dem Hintergrund der Ölkrise vom Herbst 2000 bei der Vorbereitung der Gespräche über das Grünbuch mehrere gründliche Analysen derzeit funktionierender Krisenmechanismen wie den IEA-Mechanismus durchgeführt und kam dabei zu dem Schluss, dass diese in Krisensituationen unzureichend wären. Diese Schlussfolgerung kam im Grünbuch und in der Mitteilung der Kommission zur Erdölversorgung [11] zum Ausdruck. Folglich schlägt die Kommission nun einen neuen Gemeinschaftsrahmen für eine sichere Erdöl- und Erdgasversorgung vor, in dem der genannte neue Entscheidungsmechanismus beschrieben ist.

[11] KOM(2000)769

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

(Im Falle einer Programmverlängerung ist außerdem kurz anzugeben, welche Folgerungen aus einer Zwischen- oder Ex-post-Bewertung abgeleitet werden können).

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

entfällt

5.3 Durchführungsmodalitäten

Die Kommission führt im Ausschuss den Vorsitz und wird von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

entfällt

6.1.1 Finanzielle Intervention

Verpflichtungen in Mio. EUR (bis zur dritten Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [12]

[12] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

entfällt

Verpflichtungen in Mio. EUR (bis zur dritten Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

Der Bedarf an Personal- und Verwaltungsaufwand wird abgedeckt durch die Mittel, die der verantwortlichen Generaldirektion im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung gewährt werden.

7.1 Auswirkungen im Bereich Humanressourcen

entfällt

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

entfällt

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

(1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses.

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8. BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

8.1 Begleitung

Die Kommission sorgt für eine ordnungsgemäße Umsetzung der vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen. Sie stellt insbesondere sicher, dass der Ausschuss sich eine angemessene Geschäftsordnung gibt und dass diese von den Ausschussmitgliedern strikt befolgt wird.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Falls erforderlich und angemessen, gibt die Kommission Empfehlungen und/oder Vorschläge zur Rationalisierung der Arbeiten des Ausschusses ab.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

entfällt

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich(e): Energie

Aktivitäten: Verbesserung der Versorgungssicherheit für Erdöl und Erdgas in der Europäischen Union

Bezeichnung der Massnahme: Schaffung eines Ausschusses zur Unterstützung der Kommission im Falle einer Versorgungskrise (Erdgas)

1. HAUSHALTSLINIE(N) (Nummer und Bezeichnung)

Haushaltslinie: A07031, Ausgaben für Sitzungen von Ausschüssen

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): Mio. EUR (VE): entfällt

2.2 Laufzeit:

2004 bis 2009 und Folgejahre

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben: 0,24 Mio. EUR

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2.)

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c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

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2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

| | Der Vorschlag macht ggf. eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen: [13]

[13] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

|X| Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung der Maßnahme)

ODER

| | Folgende finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

N.B.: Einzelangaben und Anmerkungen zur Berechnungsmethode sind diesem Finanzbogen auf einem getrennten Blatt beizufügen.

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(Beschreibung für jede einzelne Haushaltslinie; die Tabelle ist um die entsprechende Zeilenzahl zu verlängern, wenn die Wirkung der Maßnahme sich über mehrere Haushaltslinien erstreckt).

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

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4. RECHTSGRUNDLAGE

Art. 95 EGV

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [14]

[14] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Ziele

Trotz der beachtlichen Erfolge bei der Liberalisierung des europäischen Erdgasmarktes befindet dieser sich nach wie vor in einer Übergangsphase. Die Kommission muss die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um mehr Wettbewerb ermöglichen zu können. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten erforderlich.

Auf einem Erdgasbinnenmarkt mit freiem Wettbewerb werden sich Notfälle oder Krisensituationen bei der Erdgasversorgung bei zahlreichen Verbrauchern und in verschiedenen Ländern bemerkbar machen. Um für bestimmte Verbraucher auch in Krisensituationen eine sichere Erdgasversorgung sicherzustellen und Marktstörungen in solchen Situationen auf ein Minimum zu begrenzen, wird ein Koordinierungsmechanismus auf Gemeinschaftsebene benötigt.

Deshalb wird in dem neuen Gemeinschaftsrahmen für eine sichere Erdöl- und Erdgasversorgung die Einberufung eines Ausschusses gefordert, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem die Kommission den Vorsitz führt.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Die im Grünbuch ,Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" vorgenommene Analyse zeigt ganz deutlich, dass die Erdgaseinfuhren zunehmen und aus weiter entfernten Regionen stammen werden. Der liberalisierte neue Wettbewerbsmarkt hat, was die Politik der Versorgungssicherheit betrifft, keine vollständige Transparenz gebracht. Deshalb schlägt die Kommission einen neuen Gemeinschaftsrahmen für eine sichere Erdöl- und Erdgasversorgung vor, in dem der genannte neue Entscheidungsmechanismus beschrieben ist.

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

(Im Falle einer Programmverlängerung ist außerdem kurz anzugeben, welche Folgerungen aus einer Zwischen- oder Ex-post-Bewertung abgeleitet werden können).

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

entfällt

5.3 Durchführungsmodalitäten

Die Kommission führt im Ausschuss den Vorsitz und wird von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

entfällt

6.1.1 Finanzielle Intervention

Verpflichtungen in Mio. EUR (bis zur dritten Dezimalstelle)

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6.1 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [15]

[15] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

entfällt

Verpflichtungen in Mio. EUR (bis zur dritten Dezimalstelle)

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Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

Der Bedarf an Personal- und Verwaltungsaufwand wird abgedeckt durch die Mittel, die der verantwortlichen Generaldirektion im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung gewährt werden.

7.1 Auswirkungen im Bereich Humanressourcen

entfällt

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7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

entfällt

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Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

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Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

(1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses.

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8. BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

8.1 Begleitung

Die Kommission sorgt für eine ordnungsgemäße Umsetzung der vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen. Sie stellt insbesondere sicher, dass der Ausschuss sich eine angemessene Geschäftsordnung gibt und dass diese von den Ausschussmitgliedern strikt befolgt wird.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Falls erforderlich und angemessen, gibt die Kommission Empfehlungen und/oder Vorschläge zur Rationalisierung der Arbeiten des Ausschusses ab.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

entfällt