52002PC0439

Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen von Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung /* KOM/2002/0439 endg. - CNS 2002/0196 */

Amtsblatt Nr. 331 E vom 31/12/2002 S. 0111 - 0114


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen von Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Der Artikel B5-822 des Haushaltsplans 2002 der Europäischen Union ist mit Mitteln in Höhe von 5 Mio. EUR dotiert, die dazu bestimmt sind, Europol die nötigen Ressourcen bereitzustellen, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus zu verstärken und zu koordinieren sowie eine Lagezentrale und Kommunikationssysteme einzurichten. [1]

[1] ABl. L 29 vom 31.1.2002, S. 1046.

Diese Mittel wurden bei Kapitel B0-4 0 (vorläufig eingesetzte Mittel) ausgewiesen, bis ein Basisrechtsakt angenommen wird, der die Finanzierung einer Maßnahme von Europol aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union vorsieht. Der vorliegende Beschluss soll die Ausführung der Mittel ermöglichen.

Die Dienststellen der Kommission haben den Entwurf eines Ratsbeschlusses ausgearbeitet, der die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Mittel bilden und gleichzeitig die Maßnahmen beschreiben soll, die mit diesen Mitteln finanziert werden. Die angegebenen Maßnahmen basieren auf Vorschlägen von Europol.

Gemäß den von Europol gelieferten Haushaltsdaten wird sich der für das Einleiten dieser Maßnahmen zu veranschlagende Ausgabenbetrag auf 3.038.600 EUR belaufen und damit deutlich unter dem Mittelbetrag in der Reserve liegen.

2. Beschluss des Rates: Die Artikel

Artikel 1 (Gegenstand des Beschlusses)

Artikel 1 enthält die Maßnahmen (siehe Anhang), die von Europol durchzuführen sind, um die Bekämpfung des Terrorismus zu verstärken und besser zu koordinieren. Der Anhang ist fester Bestandteil des Beschlusses.

Artikel 2 (Art der Ausgaben)

In Artikel 2 werden die Ausgaben für die Durchführung dieses Beschlusses als operative Ausgaben eingestuft.

Artikel 3 (Überwachungs- und Bewertungssystem)

Dieser Artikel sieht vor, dass die Durchführung der Maßnahmen anhand der Berichte überwacht wird, die der Kommission vierteljährlich vorzulegen sind. Außerdem werden das Europäische Parlament und der Rat jährlich von der Kommission über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet.

Artikel 4 (Inkrafttreten)

Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Anhang

Im Anhang werden die von Europol vorgeschlagenen Maßnahmen kurz erläutert. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

- Aufbau eines EDV-Netzes für den Echtzeitaustausch von Informationen über die Merkmale von Sprengkörpern, die für die Durchführung terroristischer Handlungen verwendet werden.

- Schaffung eines Systems für die Kommunikation zwischen Spezialeinheiten der Polizei zum Zwecke eines raschen Informationsaustausches.

- Einrichtung eines operativen Koordinationszentrums bei Europol, das die Mitgliedstaaten bei Antiterrormaßnahmen oder in Situationen, die solche Maßnahmen erfordern, unterstützen soll. Dieses Zentrum wird von den Mitgliedstaaten im Bedarfsfall als Kommunikations-, Kontroll-, Kommando- und Informationszentrum genutzt werden können.

- Entwicklung einer europäischen Methodik zur Bewertung terroristischer Bedrohungen und Risiken.

2002/0196 (CNS)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen von Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 2 Buchstaben a und b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c,

auf Vorschlag der Kommission [2],

[2] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [3],

[3] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union verfolgt diese das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, indem sie ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus entwickelt.

(2) Der Terrorismus stellt eine der größten Bedrohungen für das Leben und die Sicherheit der Bürger, die Demokratie, die freie Ausübung der Menschenrechte und die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft dar.

(3) Der Europäische Rat fordert in seinen Schlussfolgerungen von Tampere auf Unionsebene eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und Europol bei der Prävention und Analyse der Kriminalität, unter anderem des Terrorismus, sowie bei den strafrechtlichen Ermittlungen.

(4) Der Europäische Rat hat am 21. September 2001 als Reaktion auf die Anschläge in den Vereinigten Staaten einen Aktionsplan der Europäischen Union gebilligt und dazu aufgerufen, operative Maßnahmen zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zu verabschieden.

(5) Gemäß dem Europol-Übereinkommen [4] ist es Ziel von Europol, die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus zu verbessern. In dem Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung [5] wird ebenfalls auf den Auftrag von Europol verwiesen, sich mit Straftaten zu befassen, die im Rahmen von terroristischen Handlungen begangen wurden oder begangen werden könnten -

[4] ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 2.

[5] ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3.

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die im Anhang genannten Maßnahmen werden von Europol im Rahmen der Verstärkung und Koordinierung der Terrorismusbekämpfung durchgeführt.

Artikel 2

Die Ausgaben für die Durchführung dieses Beschlusses gelten als operative Ausgaben im Sinne von Artikel 41 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union.

Artikel 3

(1) Europol legt der Kommission alle drei Monate einen Bericht über die Fortschritte bei der Ausführung der im Anhang genannten Maßnahmen vor.

(2) Einmal jährlich unterbreitet Europol der Kommission einen ausführlichen Bericht über sämtliche Maßnahmen, die auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt wurden.

(3) Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die von Europol auf der Grundlage dieses Beschlusses eingeleiteten Maßnahmen. Der erste Bericht ist vor dem 31. Januar 2003 zu übermitteln.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident

[...]

ANHANG

ZU FINANZIERENDE MASSNAHMEN

Projekt 1: EU-Netz zur Erfassung und zum Austausch von Daten über Bomben

Zusammenfassung: Unionsweit verfügbare Datenbank, die von den Arbeitsplätzen des Antiterror-Kommunikationsnetzes zugänglich ist (erweiterbares sicheres Kommunikations netz für den Echtzeitaustausch vertraulicher operativer Daten betreffend alle Antiterror-Informationen und -Intelligence). Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, Daten über Sprengkörper in Echtzeit auszutauschen und zu verbreiten.

Relevanz: Die Strafverfolgungsbehörden müssen unmittelbar Zugang zu unionsweit verfügbaren technischen Daten haben, wenn sie mit Bombenanschlägen und -drohungen konfrontiert werden. Die Nutzung der betreffenden EU-Datenbank würde es ermöglichen, Terroristen leichter anhand ihrer Vorgehensweise zu identifizieren, wodurch letztendlich Leben gerettet werden könnten und ein besserer Eigentumsschutz durch rasche und gezielte Reaktionen auf terroristische Vorfälle gewährleistet wäre.

Erwartete Ergebnisse: Die EU-Datenbank wird dazu beitragen, das Leben und das Eigentum von Unionsbürgern zu schützen und eine Annäherung der diesbezüglichen Arbeitspraktiken in der EU zu erreichen.

Budget: Die Gesamtkosten der Ausrüstung, Wartung, Aus- bzw. Fortbildung sowie die Reise- und Betriebskosten im Zusammenhang mit einem solchen Datennetz werden mit ca. 1,7 Mio. EUR veranschlagt.

Projekt 2: Kommunikationsnetz für Spezialeinheiten

Zusammenfassung: Sichere Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich mobiler Verbindungen für eine rasche Informationsübermittlung zur Unterstützung der Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten, die unter großem Zeitdruck auf terroristische Vorfälle reagieren müssen. Die Möglichkeit einer schnellen und sicheren Übermittlung relevanter Informationen (Sprachmitteilungen, Graphiken, Videos, Texte, Fingerabdrücke usw.) wird die Planung und Vorbereitung von Einsätzen bei terroristischen Vorfällen erleichtern.

Relevanz: Dieses Projekt ist erforderlich, damit die Spezialeinheiten angesichts einer terroristischen Bedrohung oder eines terroristischen Anschlags rasch, zuverlässig und sicher Informationen austauschen können.

Erwartete Ergebnisse: Schaffung eines Kommunikationsnetzes für Spezialeinheiten zum Austausch relevanter Informationen. Dank des raschen, effizienten und sicheren Informationsaustausches wären die Spezialeinheiten eher in der Lage, das Leben von Unionsbürgern zu retten.

Budget: Die mit der Einrichtung einer solchen Plattform einhergehenden Kosten der Ausrüstung, Wartung und Aus- bzw. Fortbildung sowie die Reisekosten werden mit ca. 500.000 EUR veranschlagt.

Projekt 3: Operationskontrollzentrum

Zusammenfassung: Räumlichkeiten mit Einrichtungen, die den Mitgliedstaaten bei größeren terroristischen Anschlägen und in Krisensituationen die Kommunikation, den Austausch von Intelligence sowie Kommando- und Kontrolltätigkeiten ermöglichen. Die Räumlichkeiten würden sich bei Europol befinden und einen Kontrollraum, einen Koordinationsraum, einen Sitzungsraum, einen Analyseraum, einen Archivraum und einen Technikraum umfassen. Das Zentrum würde mit dem Antiterror-Kommunikationsnetz und einem EDV-Netz verbunden.

Relevanz: Ein Kontrollzentrum für den internationalen Informationsaustausch wäre für den Fall eines größeren terroristischen Anschlags, insbesondere eines Anschlags mit (nuklearen, biologischen, chemischen oder radiologischen) Massenvernichtungswaffen, erforderlich. Nach dem 11. September musste Europol Antworten bearbeiten und Anfragen zu InfoEx, zur Gefahrenbewertung sowie zu Sicherheitsmaßnahmen und einschlägigen Berichten beantworten.

Erwartete Ergebnisse: Mit Hilfe solcher Koordinations- und Kommunikationseinrichtungen würde ein Frühwarnnetz geschaffen, das den Echtzeitaustausch von Informationen über terroristische Aktivitäten oder Anschläge ermöglicht. Das Kommunikationsnetz würde das Kontrollzentrum von Europol mit den nationalen Operationszentren in den Mitgliedstaaten verbinden.

Budget: Die mit der Einrichtung des Kontrollzentrums einhergehenden Kosten der Ausrüstung, Wartung und Aus- bzw. Fortbildung sowie die Reisekosten werden mit ca. 500.000 EUR veranschlagt.

Projekt 4: Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Bewertung terroristischer Bedrohungen und Risiken

Zusammenfassung: Europol und die Mitgliedstaaten müssen terroristische Bedrohungen und Risiken bewerten. Die Ereignisse vom 11. September haben deutlich gemacht, dass diese Bewertungen gründlich vorbereitet werden müssen. Daher sollten sich Fachleute aus den Mitgliedstaaten und von Europol auf eine gemeinsame präzise Methodik zur Erstellung solcher Bedrohungs- und Risikobewertungen verständigen. Dies wird im Rahmen von Seminaren geschehen.

Relevanz: Eine gemeinsame präzise Methodik würde in den Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union insgesamt zu genaueren Bedrohungs- und Risikobewertungen führen. Dies wiederum hätte zur Folge, dass die Antiterrormaßnahmen besser geplant und die Ressourcen für Projekte zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität in der EU besser zugeteilt werden könnten.

Erwartete Ergebnisse: Unionsweit vereinbarte Methodik zur Bewertung terroristischer Bedrohungen und Risiken.

Budget: Die Gesamtkosten (Referenten, Reise- und Verpflegungskosten, Übersetzung, Personalkosten, Gemeinkosten u. Ä.) der Seminare werden mit 336.800 EUR veranschlagt.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich(e): Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Tätigkeit(en): Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Terrorismusbekämpfung

Bezeichnung der Massnahme: Finanzierung bestimmter Massnahmen von Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

1. HAUSHALTSLINIE (Nummer und Bezeichnung)

B5-822 Europol

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): Mio. EUR (VE)

3,0368 Mio. EUR

2.2 Laufzeit:

2002

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

[X] Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der finanziellen Vorausschau

sowie gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen [6]

[6] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

[X] Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme).

ODER

Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

in Mio. EUR (bis zur 1. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 30 Absatz 2 Buchstaben a und b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c EUV

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [7]

[7] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Ziele

Der Artikel B5-822 des Haushaltsplans 2002 der Europäischen Union ist mit Mitteln in Höhe von 5 Mio. EUR dotiert, die dazu bestimmt sind, Europol die nötigen Ressourcen bereitzustellen, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus zu verstärken und zu koordinieren sowie eine Lagezentrale und Kommunikationssysteme einzurichten. [8]

[8] ABl. L 29 vom 31.1.2002, S. 1046.

Diese Mittel wurden bei Kapitel B0-4 0 (vorläufig eingesetzte Mittel) ausgewiesen, bis ein Basisrechtsakt angenommen wird, der die Finanzierung einer Maßnahme von Europol aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union vorsieht. Der vorliegende Beschluss soll die Ausführung der Mittel ermöglichen.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

Europol legt der Kommission alle drei Monate einen Bericht über die Fortschritte bei der Ausführung der im Anhang genannten Maßnahmen vor.

Einmal jährlich unterbreitet Europol der Kommission einen ausführlichen Bericht über sämtliche Maßnahmen, die auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt wurden.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zulasten des Gemeinschaftshaushalts

(1) Schaffung eines sicheren Kommunikationsnetzes für den Echtzeitaustausch vertraulicher Informationen, Auskünfte und Angaben zu Antiterrormaßnahmen. Dieses Netz bildet auch die Struktur zur technischen Unterstützung der Projekte 2 und 3. Aufbau eines EDV-Netzes für die Speicherung und den Austausch von Informationen über die Merkmale von Sprengkörpern, die für die Durchführung terroristischer Handlungen verwendet werden. 1.700.000 EUR

(2) Schaffung eines Systems für die Kommunikation zwischen Spezialeinheiten der Polizei zum Zwecke eines raschen Informationsaustausches. 500.000 EUR

(3) Einrichtung eines operativen Koordinationszentrums bei Europol, das die Mitgliedstaaten bei Antiterrormaßnahmen oder in Situationen, die solche Maßnahmen erfordern, unterstützen soll. Dieses Zentrum wird von den Mitgliedstaaten im Bedarfsfall als Kommunikations-, Kontroll-, Kommando- und Informationszentrum genutzt werden können. 500.000 EUR

(4) Veranstaltung von Seminaren zur Entwicklung einer europäischen Methodik für die Bewertung von Bedrohungen und Risiken. 336.800 EUR

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.1.2 Technische und administrative Hilfe, Unterstützungsausgaben und IT-Ausgaben (Verpflichtungsermächtigungen)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede zulasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [9]

[9] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.)

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

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7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

(1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1 Überwachung

Europol legt der Kommission alle drei Monate einen Bericht über die Fortschritte bei der Ausführung der im Anhang genannten Maßnahmen vor.

Einmal jährlich unterbreitet Europol der Kommission einen ausführlichen Bericht über sämtliche Maßnahmen, die auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt wurden.

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die von Europol auf der Grundlage dieses Beschlusses eingeleiteten Maßnahmen. Der erste Bericht ist vor dem 31. Januar 2003 zu übermitteln.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Die geplanten Maßnahmen sind insgesamt im Hinblick auf ihren mittelfristigen Nutzen und unter dem Aspekt ihrer Auswirkungen für die Zusammenarbeit der Polizeikräfte bei der Terrorismusbekämpfung zu bewerten.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die Verwaltungs- und Finanzmodalitäten werden von Europol vorgeschlagen; das Amt ist auch für die Maßnahmen zur Finanzkontrolle verantwortlich.

Die Verträge und Finanzierungsbeschlüsse unterliegen der Finanzkontrolle durch die Kommission und den Prüfungen des Rechnungshofs. In Anwendung der Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung muss Europol die Ausgabenerklärungen zertifizieren und dafür Sorge tragen, dass sein Buchführungssystem eine Überprüfung der Belege ermöglicht und geeignet ist, Unregelmäßigkeiten zu verhindern bzw. festzustellen und zu beseitigen.