52001PC0547(01)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen /* KOM/2001/0547 endg. - COD 2001/0265 */

Amtsblatt Nr. 103 E vom 30/04/2002 S. 0205 - 0207


Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

In ihrem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" [1] hob die Kommission die kritische Rolle des Verkehrssektors im Hinblick auf die Versor gungssicherheit und den Klimawandel hervor.

[1] KOM(2000) 769 endgültig vom 29. November 2000.

* Der Verkehrssektor hängt zu nahezu 100 % vom Erdöl ab, der Energiequelle, die unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit am meisten Grund zu Beunruhigung gibt.

* Der verkehrsbedingte CO2-Ausstoß wird entgegen den vereinbarten Minderungszielen voraussichtlich weiter steigen. Dies erschwert es der Union, der Herausforderung des Klimawandels gerecht zu werden und ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfuellen. Die im Kyoto-Protokoll verankerten Verpflichtungen sind dabei lediglich als erster Schritt zu verstehen.

Im Grünbuch wurde daher ein ehrgeiziges Programm vorgeschlagen, um im Verkehrssektor Biokraftstoffe und andere Ersatzkraftstoffe, einschließlich Wasserstoff, zu fördern mit dem Ziel, dass auf diese Kraftstoffe bis zum Jahr 2020 20 % des gesamten Kraftstoffverbrauchs entfallen.

Da die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) dahingehend neu ausgerichtet wird, dass die länd liche Wirtschaft ein größeres Gewicht bekommen soll, würde die Produktion von Rohstoffen für Biokraftstoffe einen Beitrag zur Erschließung neuer Einkommensquellen und zur Wahrung der Beschäftigung in ländlichen Gebieten leisten, was einen allgemeinen Nutzeffekt haben wird und sich auch besser mit der Erweiterung vereinbaren lässt.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten haben bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen - vor allem auf dem Gebiet der Besteuerung - ergriffen, um die Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen zu fördern. Ohne abgestimmte Entscheidungen über die Steuer-, Energie- und Umweltpolitik in diesem Bereich und ohne klare Vorgaben für die landwirtschaftliche Erzeugung und die verarbeitende Industrie ist es allerdings fraglich, ob Biokraftstoffe einen nennenswerten Anteil am gesamten Kraftstoffverbrauch in der EU ausmachen werden.

Auf Gemeinschaftsebene sind (auch steuerliche) Maßnahmen für den Bereich der Biokraft stoffe erforderlich, um die Investitionsgrundlage zu schaffen, die für die Förderung von Biokraftstoffen in ausreichenden Mengen notwendig ist.

2. Ziel und geltungsbereich des richtlinienvorschlags

Grundlegendes Ziel des Richtlinienentwurfs ist es, einen Gemeinschaftsrahmen für die Förderung von Biokraftstoffen im Verkehrswesen der EU zu schaffen. In diesem Vorschlag ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten verankert, Rechtsvorschriften zu erlassen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ab 2005 ein Mindestanteil der in ihrem Hoheitsgebiet verkauften Kraftstoffe auf Biokraftstoffe entfällt.

Die Einführung eines Mindestanteils von Biokraftstoffen an allen auf den Märkten der Mitgliedstaaten verkauften Kraftstoffe wird nach einem vereinbarten Zeitplan erfolgen. Die jeweiligen Mindestprozentsätze und der dafür vorgesehene Zeitplan sollten nach dem Ausschussverfahren auf der Basis von Erfahrungswerten, Umweltevaluierungsergebnissen, neuen technischen Entwicklungen und in Übereinstimmung mit anderen energie- und umweltpolitischen Zielen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft angepasst werden.

Die zur Erreichung der jährlichen Zielvorgaben ergriffenen Maßnahmen werden in einem jährlichen Bericht dargelegt, den die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegen müssen. Ausgehend von diesen Berichten wird die Kommission die Maßnahmen bewerten, die die Mitgliedstaaten zur Erreichung ihrer Biokraftstoffquoten getroffen haben, und gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung des Richtlinienanhangs vorlegen.

Wegen des für die Errichtung der entsprechenden Produktionseinrichtungen erforderlichen zeitlichen Vorlaufs sollte eine mengenmäßige Verpflichtung nicht vor dem Jahr 2005 zum Tragen kommen, danach wäre eine 2%ige Biokraftstoffsubstitution ein realistisches Ziel. Durch eine Erhöhung der Substitutionsrate um 0,75 % pro Jahr wird im Jahr 2009 eine Substitution von 5 % erreicht werden.

Vor Ende 2006 wird die Kommission prüfen, ob eine obligatorische Beimischung von Biokraftstoffen zu Otto- und Dieselkraftstoffen erforderlich ist, um die Vorgaben bezüglich der Biokraftstoffe zu erreichen, und einen Vorschlag zur entsprechenden Änderung der Richtlinie 98/70/EG vorlegen.

3. derzeitige verteilung der verschiedenen kraftstoffsorten in der EU und marktchancen der biokraftstoffe

3.1 Verschiedene Kraftstoffsorten

Biokraftstoffe könnten in Form von "reinen" Biokraftstoffen für bestimmte Fahrzeuge oder als Kraftstoffadditive, die herkömmlichen Kraftstoffen in einem solchen Verhältnis beigemischt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Kraftfahr zeugmotoren nicht beeinträchtigt wird, in Verkehr gebracht werden. Bei diesen Biokraftstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Biodiesel, Bioethanol und aus Bioethanol gewonnenen ETBE (Ethyl-ter-butylether). Als weitere Biokraftstoffe kommen Biogas, Biomethanol, Biodimethylether und Bioöle in Frage. Von der Technik her können sie in herkömmlichen Otto- oder Dieselmotoren verwendet werden, allerdings können für die Mitführung dieser Kraftstoffe spezielle Behälter erforderlich sein.

Bioethanol kann als reiner Kraftstoff oder als Beimischung zu herkömmlichen Kraftstoffen verwendet werden. Die meisten der in der EU zugelassenen Fahrzeuge können von der Technik her mit einer Bioethanol-Kraftstoffbeimischung von bis zu 15 % betrieben werden.

Biodiesel wird derzeit in Reinform oder als Beimischung zu herkömmlichen Dieselkraftstoffen verwendet. Derzeit wird in Deutschland, Österreich und Schweden 100%ig reiner Biodiesel in entsprechend umgerüsteten Fahrzeugen eingesetzt. In Frankreich wird Biodiesel in zentralen Fuhrparks zu 30 % beigemengt und auch zu 5 % als Zusatz zu normalem Dieselkraftstoff verwendet. In Italien wird er normalem Dieselkraftstoff zu 5 % beigemischt.

ETBE (Ethyl-ter-butylether) ist verestertes Bioethanol und kann Otto-Kraftstoffen bis zu 15 % beigemengt werden.

Biogas, das durch die anaerobe Fermentation von Biomasse und/oder des biologisch abbaubaren Teils von Abfällen hergestellt wird, kann gereinigt werden, bis es die Qualität von Erdgas besitzt, und in Gasmotoren für den Verkehrssektor eingesetzt werden.

Biomethanol, das aus Biomasse und/oder dem biologisch abbaubaren Teil von Abfällen hergestellt wird, entspricht dem fossilen Methanol und kann unter den gleichen Bedingungen wie Methanol als Kraftstoff verwendet werden.

Biodimethylether ist ein Kraftstoff mit Dieselqualität, der aus Biomasse und/oder dem biologisch abbaubaren Teil von Abfällen für die Verwendung als Biokraftstoff hergestellt wird.

Bioöl ist ein Pyrolyseöl-Kraftstoff, der aus Biomasse gewonnen und als normaler Dieselkraftstoff verwendet werden kann.

3.2 Aktuelle Lage in Europa

Die Lage im Bereich der Biokraftstoffe ist in Europa höchst unterschiedlich. Österreich und Frankreich sind in diesem Bereich am aktivsten. Bei der Herstellung von Biokraftstoffen war zwischen 1997 und 1999 eine bemerkenswerte Steigerung um 93 % zu verzeichnen. Allerdings tragen nur sechs Mitgliedstaaten in nennens wertem Umfang zur gesamten Biokraftstoffherstellung in Europa bei.

Die französische Ölsaaten- und Eiweißpflanzenbranche war darum bemüht, neue Märkte für Rapssaaten zu erschließen, die im europäischen Kraftstoffsektor nicht ausreichend genutzt wurden. 1991 wurde ein groß angelegtes Programm entwickelt, um die wichtigsten an der Produktion von Biodiesel beteiligten Sektoren miteinzu beziehen: die Hersteller von Ölsaaten, Mineralölerzeuger, Motorhersteller, ADEME [2] und staatliche Stellen. Dieses Programm sowie Steuererleichterungen für Pilotpro jekte mit Rapssaaten und Sonnenblumenestern hatten zur Folge, dass eine Mineralöl gesellschaft ihren Dieselkraftstoffen generell 5 % Biodiesel beimischte. Der Anteil der Biokraftstoffe am Gesamtverbrauch an Mineralölerzeugnissen belief sich 1999 auf 0,7 %, wobei etwa ein Drittel auf Bioethanol und zwei Drittel auf Biodiesel entfielen.

[2] Agence de l'Environnement et de la Maîtrise de l'Energie (Umwelt- und Energieagentur).

Österreich hat als eines der ersten Länder ein Bioenergie-Programm eingeführt. 1991 nahm eine der weltweit ersten industriellen Biodiesel-Produktionsanlagen in Aschach (Land Oberösterreich) den Betrieb auf.

Der Erfolg des Bioenergieprogramms in Österreich ist zu einem großen Teil auf die Einbeziehung energiepolitischer Aspekte in die Diversifizierung, Neuausrichtung und Neugestaltung der Landwirtschaft zurückzuführen. In Österreich wurden 1999 18 Kt produziert. Im Jahr 2000 erhöhte sich die Produktion auf 30 kT.

Deutschland ist derzeit der zweitgrößte Biodieselerzeuger. Amtlichen Eurostat-Statistiken zufolge wurden 1999 130 000 t produziert, was 15 % des gesamten Biokraftstoffverbrauchs der EU entspricht. 2001 wird die Produktion voraussichtlich 250 000 t betragen und bis 2002 auf 500 000 t steigen.

Schweden will in den nächsten zwanzig bis vierzig Jahren will 25-50 % des derzeitigen Kraftstoffverbrauchs durch Kraftstoffe decken, die aus Rückständen aus der Land- und Forstwirtschaft gewonnen werden. Das Schwedische Nationale Energieministerium geht davon aus, dass Biokraftstoffe innerhalb von zehn Jahren einen 10%igen Marktanteil erreichen können.

Im Jahr 2000 erreichte die Biokraftstoffproduktion in Schweden ungefähr 50 000 t.

Mit dem Weizenüberschuss in Schweden könnten bei der derzeitigen Ertragslage 500 000 m³ Bioethanol produziert werden, das heißt 5,6 % des gesamten schwedischen Jahresverbrauchs an Otto- und Dieselkraftstoffen. In Schweden gibt es an die 300 mit Ethanol betriebene Busse, die meisten davon in der Stockholmer Gegend, sowie annährend 600 mit Biogas betriebene Kraftfahrzeuge und 100 schwere Nutzfahrzeuge. Holzspäne und andere lignozellulosehaltige Energieträger wie Stroh mögen durchaus die Rohstoffe der Zukunft sein, derzeit ist die Umwandlung von Zellulose in Bioethanol allerdings noch nicht wettbewerbsfähig. Die schwedische Regierung fördert die Forschung und Entwicklung im Bereich der Gewinnung von Ethanol aus Holzbiomasse mit dem Ziel, die Bioethanolherstellung aus Holz ab 2004 wettbewerbsfähig zu machen.

In Italien wurden 1999 96 000 t Biokraftstoffe produziert. Im nationalen Plan für die Verwendung von Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft wird davon ausgegangen, dass in den nächsten zehn Jahren Bioethanol, Biodiesel und ETBE in einer Größenordnung von 1 Mio. t Röe produziert werden.

In Spanien wurden im Jahr 2000 an die 50 000 t produziert. Flüssige Biokraftstoffe sind im nationalen Plan [3] eingeschlossen und werden als wertvoller Beitrag für die ländliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen betrachtet. Vor dem Hintergrund steuerlicher Maßnahmen wird für das Jahr 2010 mit einer Produktion von annähernd 500 000 t Röe gerechnet.

[3] Plan de Fomento de las energías renovables en España (Plan zur Förderung erneuerbarer Energien in Spanien), Dezember 1999.

In der folgenden Tabelle ist der relative Biodieselanteil in den EU-Mitgliedstaaten angegeben:

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Der Umrechnungsfaktor für Biodiesel ist 0,812 tausend t Röe/tausend t (Eurostat-Quelle) und 0,6 tausend t Röe/tausend t für Bioethanol (Extrapolation).

* Produktion im Jahr 2000.

3.3 Das Potenzial für Biokraftstoffe in Europa

Die folgenden Faktoren beeinflussen den möglichen Durchbruch von Biokraft stoffen:

* die produzierte primäre Biomasse und die Prozesseffizienz (hier gibt es Schwankungen von 1 t Röe Biodiesel pro Hektar bei der Herstellung aus Raps bis zu 5,6 t Röe Biokraftstoff pro Hektar bei der Produktion aus Zuckerrüben),

* die Ökonomie des Hauptprozesses und die Produktion von Nebenprodukten (sekundäre Biomasse),

* technologische Entwicklungen (z. B. bei lignozellulosehaltigen Pflanzen).

Zur Verdeutlichung der Größenordnung, um die es geht, sei gesagt, dass die Ge samtanbaufläche gemäß der GAP, die zur Produktion von Getreide, Ölsaaten und proteinhältigen Kulturen herangezogen werden kann, auf rund 54 Mio. ha. in der EU-15 begrenzt ist. Die vorgeschriebene Flächenstilllegungsrate für die Jahre 2001/2002 beträgt bis zu 4 Mio. ha zusätzlich zur freiwilligen Flächenstilllegungsrate von 1,6 Mio. ha, also insgesamt 5,6 Mio. ha. Wenn wir nun diese Gesamtstill legungsrate hernehmen und nur jene primäre Biomasse betrachten, die aus Anbau kulturen gewonnen wird, so sehen wir, dass zwischen 4 und 15 Mtoe von Bio kraftstoffen dem Verkehr zur Verfügung steht, was einen Anteil von zwischen 1,2 und 5 % am Gesamtverbrauch an Petroleumprodukten entspricht. Das effektive Aus maß einer solchen Nutzung von stillgelegten Flächen durch Produzenten hängt von den Preissignalen ab und ist in jedem Fall durch die Bestimmungen des Blair House Abkommens zur Verwendung von Nebenprodukten zur anderen als Nahrungsmittel zwecken begrenzt - also auf 1 Mio. Tonnen Sojamehläquivalenten. Zusätzlich begrenzt das Blair House Abkommen die Produktion von Ölsaaten, die besondere anbaukulturenbezogene Unterstützungen erhalten, auf ungefähr 5 Mio. ha. So sehen wird, dass die im Rahmen der Agenda 2000 gefallene Entscheidung zur Angleichung der Unterstützung von Ölsaaten auf jene von Getreide - die einer Beendigung der Sonderbehandlung von Ölsaaten entspricht - die notwendigen Voraussetzungen für eine EU Produktion schaffte, die in der Lage ist, in erheblichem Masse auf eine Nachfrage zu reagieren, die das Potential der stillgelegten Flächen übersteigt, da die Möglichkeiten innerhalb der Stilllegungsflächen sehr begrenzt sind. Andere Arten von Rohstoffen für Biokraftstoffe, so auch Mais, Zuckerrüben und Biomasse mit holzartigem Ursprung, sind durch das Blair House Abkommen nicht abgedeckt und fallen daher unter die allgemeinen Wettbewerbsregeln.

Den Prognosen des Grünbuchs über die Versorgungssicherheit [4] zufolge dürfte der Verkehrssektor in den nächsten zehn Jahren um 2 % pro Jahr wachsen. Falls keine Energiesparmaßnahmen ergriffen werden, dürfte in der EU der Otto- und Diesel kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor im Jahr 2010 annähernd 304 Mio. t Röe betragen. Der im vorliegenden Vorschlag für das Jahr 2010 prognostizierte Biokraft stoffanteil dürfte sich dann auf etwa 17,5 Mio. t Röe belaufen.

[4] KOM(2000) 769 endgültig. Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungs sicherheit".

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Herstellung von Biokraftstoffen nicht unmittelbar an die landwirtschaftliche Fläche gekoppelt ist. Neben dem Potenzial, das die primäre Biomasse bietet, sollten die sekundäre Biomasse sowie Rückstände bzw. organische Abfälle als wichtige, umweltfreundliche und komplementäre Aus gangsstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen in Betracht gezogen werden. Beispiele für das Entwicklungspotenzial der sekundären Biomasse sind pflanzliche Altöle und Altfette. In der EU beträgt der Gesamtverbrauch an Ölen und Fetten annährend 17 Mio. t (Zuwachsrate: 2 % pro Jahr), von denen drei Viertel auf pflanzliche Öle entfallen. Österreich schätzt, dass im Rahmen seiner Recyclingpolitik 18,5 % der gesamten Öl-/Fettmenge eingesammelt werden können. Wird diese Zahl auf die übrigen EU-Mitgliedstaaten hochgerechnet, ergibt sich ein Markt von bis zu 3 Mio. t Fette und pflanzliche Öle. Bei einer Verwertung dieser Fette und Öle entfiele die Notwendigkeit der Entsorgung und wären die damit verbundenen Gefahren für die Umwelt nicht gegeben. Bei einer Verwertung von Altölen entfallen auch die Kosten für Drainage und Deponierung.

4. Wirtschaftliche erwägungen

4.1. Mehrkosten für die Produktion von Biokraftstoffen

Unter den Gesichtspunkten der Versorgungssicherheit, eines verringerten CO2-Ausstosses und der ländlichen Wirtschaft müsste Biokraftstoffen eigentlich eine großartige Zukunft beschieden sein. Der drastische Rückgang der Erdölpreise Anfang bis Mitte der 80er Jahre und das seither anhaltend niedrige Preisniveau (sogar der derzeitige Peis von ±30 $/Barrel liegt real um mehr als die Hälfte unter dem Preis von 1980/1982) bedeuten allerdings, dass Biokraftstoffe nicht wettbe werbsfähig sind.

Die Produktionskosten für Biodiesel, dem derzeit am meisten verwendeten Biokraft stoff, belaufen sich auf annähernd 500 EUR/1000 l gegenüber 200/250 EUR/1000 l für herkömmlichen, aus Erdöl gewonnenen Dieselkraftstoff, einschließlich Raffineriekosten. Die Produktionskosten für Biodiesel hängen von einer Reihe von Faktoren ab, insbesondere vom Preis der Rohstoffe (in der Regel Rapsöl), von der Größe und des Typs der Produktionsanlage, von der Ausbeute und vom Wert der Nebenprodukte (Protein, Glyzerin). Der Schätzwert 500 EUR/1000 l beruht auf durchschnittlichen Rohstoffkosten, niedrigen Produktionskosten einer großen Produktionsanlage und einem Glyzerinpreis (Glyzerin entsteht als Nebenprodukt) in Höhe von 50 EUR/1000 l hergestellten Biodiesels. Da 1 100 l Biodiesel erforderlich sind, um 1 000 l Dieselkraftstoff auf Erdölbasis zu ersetzen, ergeben sich Mehrkosten von mindestens 300 EUR/1000 l Dieselkraftstoff, die durch Biodiesel ersetzt werden. Diese Mehrkosten hängen stark vom Rohölpreis und von der Volatilität der Marktpreise für Mineralölerzeugnisse ab.

Rohölpreis // "Mehrkosten" - 100%iger Biodiesel

20 $/Barrel

25 $/Barrel

30 $/Barrel

35 $/Barrel // ~ 350 EUR/1 000 Liter

~ 300 EUR/1 000 Liter

~ 250 EUR/1 000 Liter

~ 200 EUR/1 000 Liter

Hingewiesen sei darauf, dass die Biodieselproduktion aus gebrauchtem Frittieröl ein positiveres Bild ergibt, da der Rohstoff mehr oder weniger kostenfrei zu beziehen ist und Teil einer soliden Abfallwirtschaftspolitik ist. Allerdings ist die Menge an Biodiesel, die sich daraus herstellen lässt, natürlich begrenzt.

Bioethanol kann aus verschiedenen Pflanzen hergestellt werden, in der Regel aus Zuckerrüben oder Getreide (Weizen, Gerste). In den Vereinigten Staaten ist Mais der Hauptausgangsstoff, und in bestimmten Fällen können landwirtschaftliche Abfälle verwendet werden. Für Bioethanol gelten die gleichen Überlegungen wie für Biodiesel. Die Produktionskosten je 1 000 l sind mitunter niedriger. Andererseits sind 1 500 l Ethanol erforderlich, um 1 000 l Ottokraftstoff zu ersetzen.

Wie lassen sich die Mehrkosten für die mittelfristige Produktion von Biokraftstoffen rechtfertigen und welches Instrumentarium kann diese Mehrkosten am besten ausgleichen- In den Abschnitten 4.2 und 4.3 werden die am leichtesten zu quantifizierenden Nutzeffekte behandelt, während in Abschnitt 5 auf die qualitativen Auswirkungen auf andere Politikfelder eingegangen wird.

4.2. Die Nutzeffekte der Vermeidung von CO2-Emissionen

Inwieweit sich biokraftstoffbedingte CO2-Emissionen vermeiden lassen, hängt davon ab, wie die Biokraftstoffe hergestellt werden. Die CO2-Emissionen von fossilem Dieselkraftstoff betragen etwa 3,2 t CO2/1 000 l (einschließlich CO2-Emissionen aus Produktion, Transport usw.). Obwohl der biokraftstoffbedingte CO2-Ausstoß im Prinzip neutral ist, werden wegen der während des Anbaus der Pflanzen und der Umwandlung der Ausgangsstoffe in Biokraftstoffe entstehenden Emissionen tatsäch lich weniger als 3,2 t CO2 vermieden. Realistisch betrachtet lassen sich mit Biodiesel etwa 2-2,5 t CO2/1 000 l einsparen. ADEME geht davon aus, dass die Substitution von Otto-Kraftstoffen durch Ethanol eine Einsparung von 2 t CO2/1 000 l ergibt. Falls es keine weiteren Nutzeffekte, etwa in der Landwirtschaft und im Bereich der Versorgungssicherheit gäbe, würde dies unter Zugrundelegung der aktuellen Ölpreise und der Produktionskosten für Biokraftstoffe bedeuten, dass die Kosten für die CO2-Vermeidung bei ungefähr 100-150 EUR/t CO2 und damit oberhalb der Grenze für wirtschaftliche Maßnahmen zur Erfuellung der EU-Verpflichtungen während des ersten Verpflichtungszeitraums gemäß dem Kyoto-Protokoll liegen würden. Wenn gleich die Verwendung von Biokraftstoffen sich derzeit nicht mit dem alleinigen Argument der Nutzeffekte der CO2-Vermeidung rechtfertigen lässt, sollte sie dennoch unbedingt als strategische Wahl im Rahmen der künftigen Klima wandelpolitik berücksichtigt werden.

4.3 Die Nutzeffekte der Erdölsubstitution für die Versorgungssicherheit

Das Argument der Erdölsubstitution ist schwer zu quantifizieren, aber dennoch von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht zu übersehen, dass zahlreiche energiepolitische Maßnahmen (Einsparung von Energie, Substitution von Erdöl) in den ölver brauchenden Ländern dem Ölpreisanstieg Anfang der 80er Jahre ein Ende bereiteten.

Wie sich eine einmalige, marginale Verringerung der Erdölnachfrage auf die weltweiten Ölpreise auswirken würde, lässt sich schwer vorhersagen. Würden zum Beispiel 2 % des Dieselverbrauchs in der EU durch Biokraftstoffe auf der Basis von Mehrkosten in Höhe von 250 EUR/1 000 l ersetzt werden, ergäben sich dafür Kosten von annähernd 1 Mrd. EUR/Jahr. Die daraus resultierende niedrigere Nachfrage nach OPEC-Erdöl hätte eine gewisse Pufferwirkung auf die Ölpreise. Die Einsparungen bei den in der EU jährlich verbrauchten 4 Mrd. Barrel Öl könnten die Zusatzosten (teilweise) rechtfertigen.

Überdies würde die Einführung von Biokraftstoffen voraussichtlich die Auswir kungen der Rohölpreisänderungen auf die vom Verbraucher gezahlten Preise moderat dämpfen. Angenommen, ein Anstieg des Preises für einen Barrel Öl um 10 EUR würde zu einer Erhöhung des Tankstellenpreises um 10 Cent/l führen, würde eine 5%ige Beimischung von Biokraftstoffen diesen Preisanstieg voraussichtlich auf 9,5 Cent begrenzen, vorausgesetzt, der Anstieg der Rohölpreise würde sich nicht nennenswert auf die Biokraftstoffpreise auswirken.

5. Auswirkungen auf andere politikfelder

5.1 Landwirtschaft

Die ländliche Entwicklung ist ein immer wichtigerer Teil der Gemeinsamen Agrar politik. Eine wesentliche Komponente des europäischen Landwirtschaftsmodells, das die Schaffung eines konsistenten und dauerhaften Rahmens für die Zukunftssiche rung im ländlichen Raum zum Ziel hat, ist die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Eine verstärkte Produktion von Ausgangsstoffen für Biokraftstoffe wird einen Beitrag zur Multifunktionalität der Landwirtschaft leisten und der ländlichen Wirtschaft durch die Erschließung neuer Einkommensquellen und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen neue Impulse verleihen.

Die Landwirtschaftspolitik sollte die nachhaltige Landwirtschaft, Aufforstungsmaß nahmen und das Vermeiden negativer Auswirkungen auf die Umwelt fördern. Biomasse lässt sich direkt aus den Ausgangsstoffen gewinnen oder kann als Rückstand bei einem anderen Prozess anfallen (sekundäre Biomasse). Die Gesamt auswirkungen werden davon abhängen, wie die Ausgangsstoffe verwendet und entsorgt werden, sowie davon, welche Nebenprodukte und Rückstände anfallen. In vielen Fällen könnten in der Agrar-Lebensmittelindustrie und in der Forstindustrie durch die Herstellung von Biokraftstoffen problematische Abfälle in nachhaltige Erzeugnisse umgewandelt werden.

Der vorliegende Vorschlag ist mit der Organisation der Gemeinsamen Agrarpolitik vereinbar und sollte deshalb nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

5.2 Beschäftigung

Die Herstellung von Biokraftstoffen ist relativ arbeitsintensiv, vor allem in ländlichen Gebieten während der Ernte und des Betriebs der Biokraftstoffanlagen. Genaue Zahlen für die neu entstehenden Arbeitsplätze lassen sich schwer angeben, doch wird in verschiedenen Studien von einer ähnlichen Größenordnung ausge gangen. Die deutsche Studie des Fraunhofer Instituts [5] ergab einen Beschäftigungs effekt von 16 Beschäftigten pro tausend t Röe/Jahr. Im nationalen Plan für Biokraftstoffe Spaniens wird der Effekt der Biokraftstoffproduktion mit 26 Beschäftigten pro tausend t Röe/Jahr beziffert (Quelle: IDAE).

[5] Volkswirtschaftliche Aspekte einer Herstellung von Biodiesel in Deutschland. Ifo-Institut für Wirt schaftsforschung - 2. European Motor Biofuels Forum (Europäisches Forum für Biokraftstoffe), Sep tember 1996.

Rechnet man diese Ergebnisse hoch, so würde ein Biokraftstoffanteil von etwa 1 % des Gesamtverbrauchs an fossilen Kraftstoffen in der EU 45 000 bis 75 000 neue Stellen schaffen, der Großteil davon in ländlichen Gebieten.

Der Beschäftigungseffekt kann anhand verschiedener Methoden berechnet werden und führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Kosten für die Produktion von 4 Mio. m3 reinen Biodiesels in Höhe von 2 Mrd. EUR werden an die 50 000 Mann-Jahre in Form von direkter und indirekter Beschäftigung generieren. Die Raffinerie der gleichen Menge herkömmlichen Dieselkraftstoffs hat einen Beschäftigungseffekt in Höhe von rund 2 % dieses Wertes.

5.3 Steuerpolitik

Die unterschiedlichen Mineralölbesteuerungssysteme in Europa, in deren Rahmen einzelne Länder besondere Steuerbefreiungen für bestimmte Kraftstoffsorten vorsehen, behindern die Entwicklung des Sektors und des europäischen Handels. Ein neues Rechtsinstrument für differenzierte Steuern ist zusammen mit dem vorliegen den Vorschlag als Teil des Maßnahmenpakets vorgesehen, um im Wege einer umfassenderen europäischen Harmonisierung für eine größere Marktstabilität zu sorgen. Daher wird parallel zu dem vorliegenden Vorschlag ein Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/81/EG des Rates vorgelegt.

5.4 Umweltschutzerwägungen

Was die Auswirkungen der Biokraftstoffherstellung auf die Umwelt betrifft, so wurden seit Anfang der 80er Jahre zahlreiche Studien über die Energie- und Umwelteffizienz alternativer Kraftstoffe durchgeführt. Die meisten dieser Studien führten sowohl in Fachkreisen als auch bei Laien zu lebhaften Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern. Eine Analyse der wichtigsten Studien ergibt, dass die Ergebnisse nur leicht voneinander abweichen. Die Studien bestätigen eine positive Energiebilanz mit der Aussage, dass mit einer Einheit fossiler Brennstoffenergie zwei bis drei Einheiten Brennstoff aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden können. Die Verminderung von Treibhausgasemissionen wird ebenfalls bestätigt. Die Unterschiede bei der CO2-Minderung hängen von den Anbauverfahren und der Produktionskette ab. Abgesehen von den Auswirkungen auf die CO2-Emissionen sind der Anbau von Kulturen für Biokraftstoffe, die Umwandlung der Ausgangsstoffe und die anschließende Verwendung der Biokraft stoffe mit einer Reihe von Auswirkungen auf die Umwelt verbunden, die im Hinblick auf die Frage, ob es attraktiv ist, konventionelle Kraftstoffe durch Biokraftstoffe zu ersetzen, eine Rolle spielen könnten.

Bei der Bewertung dieser Auswirkungen muss man sich darüber im Klaren sein, dass es grundsätzlich auf den Unterschied zwischen den Auswirkungen der Produktion, Raffinerie und Verwendung fossiler Kraftstoffe und den Folgen der Herstellung, Umwandlung und Verwendung von Biokraftstoffen ankommt und nicht auf die Auswirkungen des Lebenszyklus von Biokraftstoffen an sich.

5.4.1 Kraftfahrzeugemissionen

Argumentiert wurde, Biokraftstoffe seien attraktiv, weil sie weniger "herkömmliche" Kraftfahrzeugemissionen (CO, NOx, fluechtige organische Verbindungen, Partikel) entstehen lassen. Angesichts der Tatsache, dass herkömmliche Otto- und Dieselkraft stoffe nahezu schwefel- und bleifrei sein werden und die Emissionsnormen dahin gehend verschärft werden, dass sie eine mehr als 90%ige Minderung der meisten konventionellen Emissionen vorsehen, werden Biokraftstoffe künftig theoretisch nur noch geringe Emissionsvorteile, wenn überhaupt, gegenüber Otto- und Dieselkraft stoffen haben. Daher sollte eine künftige obligatorische Beimischung von Biokraft stoffen zu Otto- und Dieselkraftstoffen im Rahmen der Richtlinie 98/70/EG, der Normen EN 228 und EN 590 und der Typengenehmigungsvorschriften der Gemein schaft betrachtet werden. Die Richtlinie 98/70/EG beruht auf Artikel 95 (ex-Artikel 100a) EG-Vertrag und legt harmonisierte Umweltspezifikationen für alle in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Otto- und Dieselkraftstoffe fest. Ferner kann auf Grund von Artikel 5 dieser Richtlinie kein Mitgliedstaat das Inverkehr bringen von Otto- und Dieselkraftstoffen unterbinden, die die Spezifikationen der Richtlinie erfuellen.

5.4.2 Grundwasserverunreinigung

Die Verwendung von Biokraftstoffkomponenten wie ETBE könnte zu einer Verun reinigung des Grundwassers führen, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bei der Verwendung von MTBE festgestellt wurde, als Benzin an Tankstellen aus unter irdischen Lagertanks auslief. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften von ETBE ähneln denen von MTBE sehr stark, weshalb von ETBE die gleiche Gefahr im Hinblick auf eine Grundwasserverunreinigung ausgehen könnte. Nach einer gründlichen MTBE-Risikobewertung im Rahmen der Verordnung über chemische Altstoffe (Verordnung (EWG) Nr. 793/93) kam man zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten für den Bau und den Betrieb unterirdischer Lagertanks an Tankstellen die besten verfügbaren Techniken umfassend anwenden sollten. Diese Maßnahmen greifen auch beim ETBE.

5.4.3 Flächennutzung und landwirtschaftliche Praxis

Raps, Getreide und Zuckerrüben werden in der Regel als relativ intensive Kulturen angebaut, gleichzeitig schreiben die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über Schädlingsbekämpfungsmittel, biologische Vielfalt und Nitratausfluesse vor, dass die Mitgliedstaaten Schutzmaßnahmen gegen unannehmbare negative Auswirkungen treffen müssen. Sollte die biologische Vielfalt ausschlaggebend sein, wäre der Anbau von Zuckerrüben eine gute Wahl, da die für die Herstellung einer bestimmten Menge an Biokraftstoffen erforderliche Menge um mehr als die Hälfte niedriger als die für den Anbau von Getreide notwendige Fläche ist. Andererseits fallen beim Anbau von Getreide große Mengen zusätzlicher Biomasse in Form von Stroh an, was eine ausgewogenere CO2-Bilanz zur Folge hat, wenn es für die Energieerzeugung verwendet wird.

Raps oder andere Ölsaatenkulturen benötigen noch größere Flächen für die Her stellung einer bestimmten Biokraftstoffmenge, doch ist in diesem Fall der Wert des Proteins aus den Kulturen über den potenziellen energetischen Wert der Pflanzen rückstände hinaus wichtig.

Das mittelfristige Potenzial für die Herstellung von Biokraftstoffen auf der Grund lage einer Lignozelluloseumwandlung oder einer thermochemischen Umwandlung von Biomasse lässt sich nur verwirklichen, wenn die herkömmliche Forstwirtschaft, die Forstwirtschaft mit Kurzumtrieb und/oder andere Lignosezellulosepflanzen (z. B. Miscanthus) den Großteil der Ausgangsstoffe liefern. Derartige Pflanzen haben wesentlich geringere Auswirkungen auf die Umwelt, da sie nicht als Intensivkulturen angebaut werden und daher kaum Düngemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichtungsmittel und Bewässerung benötigen.

Die ökologischen Vorteile des Anbaus von Kulturen für die Herstellung von Bio kraftstoffen sollten im Rahmen der nachhaltigen Landwirtschaft und der Aufforstung gefördert werden.

Für die Umwandlung von Pflanzen in Biokraftstoffe gelten im Gegensatz zur Erdöl raffinerie keine EU-Umweltrechtsvorschriften. Dennoch haben einige Mitglied staaten, von denen generell angenommen wurde, dass sie strenge Rechtsvorschriften im Umweltbereich anwenden, vor kurzem Produktionsanlagen für Bioethanol und Biodiesel genehmigt. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass es durchaus möglich ist, Kulturen in umweltverträglichen Produktionsanlagen in Biokraftstoffe umzu wandeln.

Werden sekundäre Biomasse und Abfälle für die Herstellung von Biokraftstoffen verwendet, sind die Umweltauswirkungen positiv.

Über den offensichtlichen Vorteil der CO2-Minderung hinaus dürften die sonstigen Auswirkungen auf die Umwelt positiver oder negativer Art unerheblich sein, sofern die Durchführung in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß erfolgt und die sonstigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eingehalten werden. Die Kommission wird daher die Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls weitere Maß nahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass bei der künftigen Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik die Nachhaltigkeit bei der Herstellung von Biokraft stoffen gestärkt wird. Der technische Fortschritt bei der Herstellung von Biokraft stoffen aus lignosezellulosehaltigen Stoffen könnte den Großteil der mit dem Anbau der Kulturen verbundenen negativen Umweltfolgen auffangen.

5.5 Perspektiven für Entwicklungsländer

Die Entwicklung und Nutzung von Biokraftstoffen bietet eine Möglichkeit zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung durch Handel. Die Nachfrage nach Bio kraftstoffen in der EU und danach in anderen Ländern kann zur Entstehung eines Marktes für innovative landwirtschaftliche Produkte führen. Dieser neue Markt kann Entwicklungsländern mit ihrer starken Abhängigkeit für landwirtschaftliche Produkte neue Chancen bieten.

Weiters kann die Entwicklung und Nutzung von Biokraftstoffen zur Entwicklung neuer innovativer Technologien führen. Der Marktvorsprung, den die EU im Bereich der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen besitzt und die damit zusammenhängenden Technologieinnovationen führten und führen zu weltweiten Technologietransfers. Zu ähnlichen Entwicklungen kann es innerhalb der Ent wicklung von Biokraftstoffen kommen.

Kurzfristig ist aufgrund der Erdölabhängigkeit zu erwarten, dass der Nutzen durch Technologieentwicklung und -transfer bedeutender sein wird als jener, der sich aus der Entwicklung eines neuen Marktes und der Entstehung von Exportchancen für landwirtschaftliche Produkte in die EU ergibt. Trotzdem könnten einige Länder, wie z.B. die Ukraine als gewichtiger Getreideproduzent, auch in dieser Situation sehr schnell von der Schaffung eines neuen Absatzmarktes profitieren.

Vor dem 1. Januar 2007 wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem sie die Auswirkungen des Vorschlages auf den Handel und Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft, insbesondere gemäß dem WTO Abkommen über technische Handelsbarrieren, bewertet.

6 Begründung der Maßnahme auf Gemeinschaftsebene

6.1 Derzeitiger politischer Hintergrund

In Artikel 2 EG-Vertrag wird die nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens der Gemeinschaft als Aufgabe der Gemeinschaft herausgestellt.

Artikel 6 EG-Vertrag stärkt die Ziele der nachhaltigen Entwicklung durch die Einbeziehung der Umweltpolitik in andere Politikfelder der Gemeinschaft. 1998 wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Cardiff die Notwendigkeit der Einbeziehung der Umweltpolitik in die Energiepolitik erneut bekräftigt.

In der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, die die Kommission dem Europäischen Rat vom 15./16. Juni 2001 in Göteborg vorlegte, wurden die folgenden Hauptprioritäten aufgezeigt:

* Begrenzung des Klimawandels und verstärkte Nutzung sauberer Energien

* Auseinandersetzung mit den Gefahren für die öffentliche Gesundheit

* Verantwortungsbewussterer Umgang mit natürlichen Ressourcen

* Verbesserung des Verkehrssystems und der Flächennutzung.

Eine der wesentlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der Strategie wird die Entwicklung erneuerbarer Energieträger - auch im Verkehrswesen - sein. In der vorliegenden Richtlinie soll durch die Förderung der Verwendung von Bio kraftstoffen auf einige dieser Herausforderungen eingegangen werden.

Auf internationale Ebene schreibt das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von 1992 vor, dass die Vertragsparteien Strategien vereinbaren und Maßnahmen ergreifen müssen, um die Treibhausgasemissionen entsprechend den Zielen des Übereinkommens zu begrenzen und zu mindern. Die Gemeinschaft hat diese Verpflichtung durch das 8%ige Minderungsziel des Kyoto-Protokolls von 1997 quantifiziert. Schon ein stärkerer Einsatz erneuerbarer Energie träger leistet einen erheblichen Beitrag zu den Bemühungen der Gemeinschaft um ein Erreichen des Kyoto-Ziels innerhalb des relativ kurzen Zeitraums bis zum Jahr 2010. Ihre Bedeutung wird jedoch im Zeitraum nach 2010 noch größer sein, für den der Vorschlag der Kommission für ein Sechstes Umweltaktionsprogramm eine 20-40%ige Minderung bis zum Jahr 2020 vorsieht.

Wegen der erwarteten Zunahme des CO2-Ausstoßes für den Fall, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, und wegen der Schwierigkeiten, mit denen die meisten Mitgliedstaaten bei der Erfuellung ihrer Verpflichtungen aus der EU-Lastenteilungsvereinbarung konfrontiert sein könnten, müssen die Konzepte und Maßnahmen auf EU-Ebene im Rahmen der EU-Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels gestärkt werden.

Am 26. November 1997 hat die Kommission die Mitteilung "Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger" [6] angenommen. In diesem Weißbuch wurden die Bioenergie und das Verkehrswesen als die Bereiche herausgestellt, in denen stärker zielgerichtetere Maßnahmen zur Überwindung der oben genannten Probleme ergriffen werden sollten. Ein Fortschrittsbericht über das Weißbuch der Kommission [7] kam zu dem Schluss, dass erstens der 1997 zu verzeichnende relativ geringe Biokraftstoffanteil mit einem Volumen von 452 000 t Röe darauf zurückzu führen war, dass nur vier Mitgliedstaaten bis dahin spezielle Maßnahmen ergriffen hatten, und zweitens der Anbau von Energiepflanzen stärker gefördert und die Energiebesteuerung zugunsten von Biokraftstoffen novelliert werden sollten.

[6] KOM(97) 599 endg. vom 26. November 1997.

[7] KOM(2001) 69 endgültig vom 16. Februar 2001.

Als Reaktion auf dieses Weißbuch erließen das Europäische Parlament und der Rat am 17. Juni 1998 [8] und am 8. Juni 1998 [9] jeweils eine Entschließung, in der die Kommission aufgefordert wurde, Maßnahmen vor allem im Bereich der Biokraftstoffe zu ergreifen.

[8] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 1998. (A4-207/98).

[9] Entschließung des Rates vom 8. Juni 1998 über erneuerbare Energieträger, ABl. C 198 vom 24.6.1998, S. 1.

Der Rat stellte fest, dass die Mitgliedstaaten unter Maßnahmen wie beispielweise steuerlichen Maßnahmen diejenigen auswählen sollten, die für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger am besten geeignet sind. Ferner stellte er fest, dass wegen der wichtigen Rolle, die die Biomasse spielen wird, bei der Entwicklung von Gemeinschaftspolitiken im Bereich Landwirtschaft und Abfallwirtschaft den erneuerbaren Energieträgern uneingeschränkt Rechnung zu tragen ist, und forderte die Kommission auf, zu prüfen, ob Vorschläge zur Beseitigung von Hindernissen für eine breitere Nutzung erneuerbarer Energieträger erforderlich sind.

Das Europäische Parlament forderte die Kommission auf, die Förderung der Nutzung von Biokraftstoffen in den Aktionsplan aufzunehmen mit dem Ziel, den Marktanteil innerhalb von fünf Jahren auf 2 % zu erhöhen, entweder durch finanzielle Hilfen für die verarbeitende Industrie oder durch die Verpflichtung der Mineralölunternehmen, einen Mindestanteil von Kraftstoffen aus Biomasse herzustellen. Das Parlament vertrat ferner die Auffassung, es sollte eine zusätzliche Mineralölsteuerbefreiung für gemischte Kraftstoffe geben, um den Markteintritt zu erleichtern.

Auf seiner Sitzung vom 9. September 2000 hat der informelle Rat "Wirtschaft und Finanzen" betont, die EU-Aktionspläne im Bereich der Energieeinsparung und -diversifizierung müssten im Hinblick auf eine Verringerung der Erdölabhängigkeit unserer Volkswirtschaften schneller umgesetzt werden.

In ihrem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungs sicherheit" [10] skizziert die Kommission die voraussichtliche Lage der EU im Energiebereich im Jahr 2010 und danach. Eine der wichtigsten Aussagen dieser Mitteilung ist die, dass die EU kurz- und mittelfristig nur in begrenztem Umfang die Möglichkeit haben wird, angebotsseitig auf die Energieversorgung einzuwirken. Da die EU eines der größten Absatzgebiete ist, sollte sie ihr Möglichstes tun, um ihre große Importabhängigkeit zu mindern.

[10] Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit", KOM(2000) 769 end gültig. Op. Cit.

6.2 Weitere Auswirkungen von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Förderung der Nutzung von Biokraftstoffen in der EU auf politischer Ebene aus Gründen der nachhaltigen Entwicklung, der CO2-Minderung, der Versorgungssicherheit und der zusätzlichen positiven Auswir kungen auf die ländliche Entwicklung und die Landwirtschaftspolitik gewünscht wird. Alle diese Anliegen betreffen die Interessen und Zuständigkeiten der Gemein schaft, wie dies aus den zahlreichen Aussagen und Handlungen auf politischer Ebene hervorgeht, die im Abschnitt 6.1 dargelegt wurden.

Der drastische Rückgang der Ölpreise Anfang bis Mitte der 80er Jahre und das seither anhaltend niedrige Preisniveau (sogar der derzeitige Preis von ca. 25 $/Barrel liegt real um mehr als die Hälfte unter dem Preis von 1980/1982) bedeuten allerdings, dass Biokraftstoffe nicht wettbewerbsfähig sind. Die Produktionskosten für Biodiesel, dem derzeit am meisten verwendeten Biokraftstoff, belaufen sich auf annähernd 500 EUR/1 000 l gegenüber 200-250 EUR/1 000 l für herkömmlichen Dieselkraftstoff auf Erdölbasis. Dies bedeutet, dass Fördermaßnahmen mit Kosten verbunden sind, beispielsweise mit einem geringeren Steueraufkommen, höheren Tankstellenpreisen usw., und dass es nur gerecht ist, dass diese Kosten von allen Mitgliedstaaten in gleichem Umfang getragen werden sollten.

Im Abschnitt 3 wird jedoch hervorgehoben, wie unterschiedlich die Lage in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehrswesen ist. Überdies gibt es Anzeichen dafür, dass die in einigen Ländern erzielten Fortschritte im Wesentlichen auf proaktive Maßnahmen - sowohl auf steuerliche Maßnahmen als auch auf Fördermaßnahmen - und nicht auf spezielle Gegebenheiten oder auf die Ressourcenverfügbarkeit in diesen Ländern zurückzuführen sind.

Die Kommission ist überdies der Ansicht, dass die gegenwärtigen Anstrengungen in der EU im Hinblick auf Ökonomie und Forschung insgesamt von einigen wenigen Mitgliedstaaten getragen werden, während der Nutzen der Förderung von Biokraftstoffen im Bereich der Umwelt, der Versorgungssicherheit sowie der neu entstehenden Technologien und Märkte der gesamten Union zugute kommt.

Der Vorschlag für ein neues, rechtsverbindliches Instrument ist daher vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels einer stärkeren Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehr in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sehen. Der Vorschlag hätte auch eine stärkere Nachfrage nach Biokraftstoffen im Binnenmarkt zur Folge, die für die Unternehmen EU-weite Marktchancen mit sich bringen würde.

Der Vorschlag sollte jedoch gleichzeitig den Energiebinnenmarkt schützen, indem er dafür Sorge trägt, dass die Fördermaßnahmen nicht den Handel mit Kraftstoffen unterbinden, die die Anforderungen der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen erfuellen. Der Vorschlag schreibt daher vor, dass ab 2005 ein gewisser Prozentsatz der in den einzelnen Mitgliedstaaten verkauften Kraftstoffe auf Biokraftstoffe entfallen soll, eine spezielle Methode für das Erreichen des Ziels wird jedoch nicht vorgegeben. Diese Flexibilität bedeutet, dass die Mitgliedstaaten es den betroffenen Unternehmen überlassen, wie sie ihre Quoten unter Berück sichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfuellen. Eine Möglichkeit wäre die, Biokraftstoffe als Beimischung zu Otto- oder Dieselkraftstoffen zu verwenden oder zu 100 % mit Biokraftstoffen betriebene zentrale Fuhrparks zu fördern. Sie bedeutet darüber hinaus, dass es im Binnenmarkt keine rechtlichen Hindernisse für den Handel mit reinen fossilen Kraftstoffen geben wird. Als unwahrscheinlich gilt jedoch, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Biokraftstoffanteil von mehr als 4-5 % ohne eine systematische Beimischung zu herkömmlichen Kraftstoffen erreicht werden kann. Die Kommission wird daher diese Frage prüfen und gegebenenfalls eine Änderung der Richtlinie 98/70/EG vorschlagen, in der die obligatorische Beimischung eines bestimmten Prozentsatzes von Biokraftstoffen zu Otto- und Dieselkraftstoffen vorgeschrieben wird.

Die für den Gesamtabsatz von Biokraftstoffen vorgeschlagenen Prozentsätze können nach dem Ausschussverfahren der jeweiligen Lage in den Mitgliedstaaten angepasst werden.

Dieser Ansatz der Gemeinschaft schafft bessere Voraussetzungen dafür, dass für die Land- und Forstwirtschaft, Verbraucher, Kraftstoffhersteller und -vertreiber und die Automobilindustrie im Binnenmarkt die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten.

7. Bedeutung der initiative für die beitrittsländer

In den Beitrittsländern arbeiten doppelt so viele Beschäftigte in der Landwirtschaft wie in der EU-15. Daraus ergibt sich in diesen Ländern ein Potenzial für den nachhaltigen Anbau von Kulturen zur Herstellung von Biokraftstoffen. Die Produktion von Biokraftstoffen könnte einen Beitrag zur Diversifizierung der Landwirtschaft und zur Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich leisten und Teil der Beschäftigungspolitik sein.

Beispiele für eine neu entstehende Biokraftstoffindustrie sind in der Tschechischen Republik und in der Slowakei zu finden. Die Tschechische Republik hat bereits ein Programm für den Bau von 16 Biodieselanlagen abgeschlossen und ist weltweit führend, was die Zahl der Anlagen je Land betrifft. Sie verfügt bereits über eine Produktionskapazität von 70 000 t; die größte Anlage mit einer Kapazität von 30 000 t befindet sich in Olomouc (Olmütz). Aus Gründen des Umweltschutzes ist Biodiesel von Verbrauchsteuern vollständig befreit. Überdies beträgt die MwSt. auf Biodiesel nur 5 %.

8. Inhalt des vorschlags

In Artikel 1 werden Zweck und Anwendungsbereich des Vorschlags festgelegt.

Artikel 2 enthält die Begriffsbestimmungen für Biokraftstoffe.

Artikel 3 schreibt für die Mitgliedstaaten vor, dass sie für den Absatz von Biokraftstoffen auf ihren jeweiligen Märkten einen bestimmten Mindestprozentsatz festlegen müssen.

Artikel 4 betrifft die Berichterstattung der Mitgliedstaaten und der Kommission.

Artikel 5 und 6 betreffen das Ausschussverfahren zur Anpassung des Anhangs des Richtlinienvorschlags an den technischen Fortschritt.

In Artikel 7, 8 und 9 geht es um die administrativen Bestimmungen des Vorschlags.

Der Anhang des Vorschlags enthält eine Liste der Flüssigkeiten, die als Biokraftstoffe gelten, und einen Zeitplan mit Angaben des Marktanteils, den Biokraftstoffe am gesamten Kraftstoffmarkt halten sollen.

2001/0265 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission [11],

[11] ABl. C .... vom ...., S. .....

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [12],

[12] ABl. C .... vom ...., S. .....

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [13],

[13] ABl. C .... vom ...., S. .....

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag [14],

[14] ABl. C .... vom ...., S. .....

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 hat eine Gemein schaftsstrategie für die nachhaltige Entwicklung beschlossen, die ein Bündel von Maßnahmen umfasst, zu denen die Förderung von Biokraftstoffen gehört.

(2) Zu den natürlichen Ressourcen, auf deren umsichtige und rationelle Verwendung in Artikel 174 Absatz 1 EG-Vertrag Bezug genommen wird, gehören Erdöl, Erdgas und feste Brennstoffe, die wichtige Energiequellen, aber auch die Hauptverursacher von Kohlendioxidemissionen sind.

(3) Auf den Verkehrssektor entfallen mehr als 30 % des Endenergieverbrauchs in der Gemeinschaft, und dieser expandiert, eine Tendenz, die ebenso wie der Ausstoß von Kohlendioxidemissionen steigen dürfte.

(4) Eine stärkere Verwendung von Biokraftstoffen ist Teil des für die Einhaltung des Kyoto-Protokolls erforderlichen Maßnahmenpakets sowie jedes Maßnahmenpakets, mit dem weitere Verpflichtungen erfuellt werden sollen.

(5) Eine stärkere Verwendung von Biokraftstoffen ist für die Gemeinschaft eines der Mittel, mit denen sie den gesamten Kraftstoffmarkt und folglich die mittel- und langfristige Energieversorgungssicherheit beeinflussen kann.

(6) Die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen gemäß guter landwirtschaftlicher Praxis wird neue Möglichkeiten für die nachhaltige ländliche Entwicklung im Rahmen einer stärker marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik mit sich bringen.

(7) In seinen Entschließungen vom 8. Juni 1998 [15] und vom 5. Dezember 2000 billigte der Rat die Strategie und den Aktionsplan der Kommission für erneuerbare Energieträger und forderte spezielle Maßnahmen im Bereich der Biokraftstoffe.

[15] ABl. C 198 vom 24.6.1998, S. 1.

(8) In seiner Entschließung vom 18. Juni 1998 [16] forderte das Europäische Parlament, den Marktanteil der Biokraftstoffe durch ein Maßnahmenpaket, das unter anderem Steuer befreiungen und eine obligatorische Biokraftstoffquote für Mineralölunternehmen vorsieht, innerhalb von fünf Jahren auf 2 % zu erhöhen.

[16] ABl. C 210 vom 6.7.1998, S. 215.

(9) Welche Methode für die Erhöhung des Biokraftstoffanteils auf den einzelstaatlichen Kraftstoffmärkten am besten geeignet ist, hängt von der Verfügbarkeit der Ressourcen und Rohstoffe, von den einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung von Biokraft stoffen und von steuerlichen Regelungen ab und sollte daher soweit möglich den Mineralölunternehmen und anderen Beteiligten überlassen bleiben.

(10) Die Politik der Mitgliedstaaten zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen sollte nicht dazu führen, dass der freie Warenverkehr mit Kraftstoffen, die den harmonisierten Umweltvorschriften der Gemeinschaft genügen, untersagt wird.

(11) Ohne Maßnahmen zur Beimischung von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen wird es jedoch schwierig sein, den Anteil der verkauften Biokraftstoffe über ein bestimmtes Maß hinaus zu steigern. Daher sollten Mitgliedstaaten eine Mindestbeimischung von 1 % in Mineralölen auf dem Gemeinschaftsmarkt anstreben. Dieser Prozentsatz wird auf Grundlage der erzielten Anteile von Biokraftstoffen an den verschiedenen in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Kraftstoffe und auf Grundlage von weiteren detaillierten Studien angepasst werden.

(12) Da das Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme, nämlich die Einführung allgemeiner Grundsätze, die für das Inverkehrbringen und den Vertrieb von Biokraftstoffen einen Mindestprozentsatz vorsehen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend ereicht werden kann und daher wegen des Umfangs der Maßnahme besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 EG-Vertrag niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht diese Richtlinie nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

(13) Vorgesehen werden sollte die Möglichkeit, die Liste der Biokraftstoffe, den prozen tualen Anteil erneuerbarer Stoffe und den Zeitplan für die Einführung von Biokraft stoffen auf dem Kraftstoffmarkt rasch an den technischen Fortschritt und an die Ergeb nisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung der ersten Einführungsphase anzupassen.

(14) Da die für die Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen von allge meiner Tragweite im Sinne des Artikels 2 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [17] sind, sollten sie nach dem Regelungsverfahren des Artikels 5 des Beschlusses erlassen werden -

[17] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

In dieser Richtlinie wird ein Mindestprozentsatz für die Substitution von Otto- und Diesel kraftstoffen durch Biokraftstoffe in den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.

Artikel 2

1. Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a) "Biokraftstoffe" sind fluessige oder gasförmige Kraftstoffe, die aus Biomasse hergestellt werden;

b) "Biomasse" ist der biologisch abbaubare Anteil von Erzeugnissen, Abfällen und Rückständen der Landwirtschaft (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Industriezweige sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Industrie und Haushalten;

c) "Energieinhalt" ist der untere Heizwert eines Brennstoffs.

2. Die im Teil A des Anhangs genannten Erzeugnisse gelten als Biokraftstoffe.

Artikel 3

1. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 2 % aller auf ihren Märkten verkauften Otto- und Dieselkraftstoffe, gemessen am Energieinhalt, auf Biokraftstoffe entfallen, und dieser Anteil mit dem Ziel der Erreichung eines Mindestbeimischungsgehalts gemäß dem in Teil B des Anhangs angegebenen Zeitplan erhöht wird.

2. Biokraftstoffe können in folgenden Formen bereitgestellt werden:

a) als reine Biokraftstoffe,

b) als Biokraftstoffe, die Mineralölderivaten unter Berücksichtigung der einschlä gigen europäischen Normen, in denen die technischen Spezifikationen für Kraftstoffe (EN 228 und EN 590) angegeben sind, beigemischt wurden,

c) als Flüssigkeiten, die Derivate von Biokraftstoffen sind, wie ETBE (Ethyl-ter-butylether), für den der Biokraftstoffprozentsatz in Teil A des Anhangs angegeben ist.

3. Die Mitgliedstaaten überwachen die Auswirkungen der Verwendung von Biokraft stoffen in Dieselbeimischungen von über 5% in nicht-angepassten Fahrzeugen und treffen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Emissionsgrenzen zu gewährleisten.

Artikel 4

1. Die Mitgliedstaaten melden der Kommission vor dem 1. Juli eines jeden Jahres den gesamten Kraftstoffabsatz des Vorjahres sowie den Anteil der Biokraftstoffe.

2. Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2006 über die Fortschritte bei der Verwendung von Biokraftstoffen in den Mitgliedstaaten und über die wirtschaftlichen Auswirkungen und Umweltfolgen einer weiteren Erhöhung des Biokraftstoffanteils. Auf Grundlage dieses Berichts wird die Kommission gegebenenfalls eine Anpassung der in Artikel 3 enthaltenen Zielbestimmungen vorschlagen.

Artikel 5

Der Anhang kann nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genanten Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst werden.

Der in Teil B des Anhangs enthaltene Zeitrahmen kann nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Verfahren angepasst werden, und zwar auf Grundlage der technischen Entwicklung von Technologien im Bereich Biokraftstoffe, der Marktdurchdringung und der technischen Entwicklung von Verkehrsmitteln.

Artikel 6

1. Die Kommission wird von dem nach Artikel 4 Absatz 2 der Ent scheidung 1999/21/EG, Euratom des Rates [18] eingesetzten Ausschuss unterstützt.

[18] ABl. L 7 vom 13.1.1990, S. 16.

2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so ist das Regelungsverfahren nach Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 7 und Artikel 8 anzuwenden.

3. Die in Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Frist wird auf drei Monate festgesetzt.

Artikel 7

1. Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvor schriften, um dieser Richtlinie spätestens am 31. Dezember 2004 nachzukommen. Sie unterrichten die Kommission unverzüglich davon.

Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

2. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 8

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 9

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Die Präsidentin Der Präsident

ANHANG

a. Liste der biokraftstoffe und prozentualer anteil erneuerbarer stoffe

"Bioethanol": Ethanol, das aus Biomasse und/oder dem biologisch abbaubaren Teil von Abfällen hergestellt wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

"Biodiesel": Flüssiger Kraftstoff mit Dieselkraftstoffqualität, der aus Biomasse oder gebrauchtem Frittieröl hergestellt wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

"Biogas": Brenngas, das durch die anaerobe Fermentation von Biomasse und/oder des biologisch abbaubaren Teils von Abfällen hergestellt wird, durch Reinigung Erdgasqualität erreichen kann und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

"Biomethanol": Methanol, das aus Biomasse und/oder dem biologisch abbaubaren Teil von Abfällen hergestellt wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

"Biodimethylether": Dimethylether, der aus Biomasse und/oder dem biologisch abbaubaren Teil von Abfällen hergestellt wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

"Bioöl": Pyrolyseöl-Kraftstoff, der aus Biomasse hergestellt wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

"Bio-ETBE (Ethyl-ter-butylether)": ETBE, der auf der Grundlage von Bioethanol hergestellt wird.

Der Volumenprozentanteil des Biokraftstoffs an Bio-ETBE beträgt 45 %.

b. Mindestanteil verkaufter biokraftstoffe an allen verkauften Otto- und Dieselkraftstoffen in prozent:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

FOLGENABSCHÄTZUNGSBOGEN AUSWIRKUNGEN DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS AUF DIE UNTERNEHMEN UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN (KMU)

Richtlinie des europäischen parlaments und des rates zur förderung der verwendung von biokraftstoffen

Dokumentennummer

Der vorgeschlagene rechtsakt

1. Hauptziel des vorgeschlagenen Rechtsaktes ist die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrswesen in der Europäischen Union, um einen Beitrag zu leisten

* zur Versorgungssicherheit bei Kraftstoffen,

* zu einer Minderung der CO2-Emissionen,

* zur ländlichen Entwicklung und zur Sicherung der Beschäftigung im ländlichen Raum.

Ein Rechtsakt der Gemeinschaft ist notwendig, um die Verwendung von Bio kraftstoffen zu steigern und die Investitionen in diesem Bereich in allen Mitglied staaten zu erhöhen, da die Nutzeffekte einer umfassenderen Verwendung der Union insgesamt zugute kommen.

Auswirkungen auf die unternehmen

2. Wen betrifft der vorgeschlagene Rechtsakt-

* Mineralölunternehmen

* Hersteller von Biokraftstoffen

* Landwirte

* Kraftfahrzeughersteller

* Verbraucher.

Neben den Mineralölunternehmen und Kraftfahrzeugherstellern werden im Wesent lichen kleine und mittlere Erzeuger in ländlichen Gebieten der Gemeinschaft davon betroffen sein.

3. Die Mineralölunternehmen werden gewährleisten müssen, dass ein Anteil ihres gesamten Otto- und Dieselkraftstoffabsatzes auf Biokraftstoffe entfällt.

4. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen wird der vorgeschlagene Rechtsakt voraussichtlich haben-

* für die Beschäftigung: positive

* für die Investitionen und die Gründung neuer Unternehmen: positive

* für die Wettbewerbsposition der Unternehmen: neutrale.

5. Enthält der vorgeschlagene Rechtsakt Bestimmungen, die der besonderen Lage kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung tragen (etwa reduzierte oder anders artige Anforderungen usw.)- Nein.

Anhörung

6. Organisationen, die zu dem vorgeschlagenen Rechtsakt konsultiert wurden:

* Mineralölunternehmen

* Kraftfahrzeughersteller

* Hersteller von Biodiesel

* Berufsverbände

* landwirtschaftliche Organisationen.