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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3790 |
13.7.2026 |
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/512/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2026/1437 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegen
(C/2026/3790)
Den juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/512/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2026/1437 des Rates (2), und nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (3), unterliegen, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen weiterhin den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/512/GASP und nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, unterliegen sollten.
Die betroffenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 18. November 2026 beantragen, dass der Beschluss, die oben genannten restriktiven Maßnahmen weiterhin auf sie anzuwenden, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der Überprüfung der restriktiven Maßnahmen durch den Rat vor Ablauf der Geltungsdauer des Beschlusses 2014/512/GASP Rechnung getragen.
Die betreffenden juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13.
(2) ABl. L, 2026/1437, 26.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1437/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3790/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)