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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/3504

13.7.2026

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 2. Juni 2026

Rechtsmittel, eingelegt am 2. Dezember 2025 von Per Gunnar Norlin gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. Oktober 2025 – T-406/25, Norlin/Kommission

(Rechtssache C-777/25 P)

(Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Untätigkeitsklage – Keine Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission – Antrag auf Erlass einer Anordnung gegenüber einem Organ der Europäischen Union und einem Mitgliedstaat – Schadensersatzklage)

(C/2026/3504)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Parteien

Kläger: Per Gunnar Norlin

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

2.

Herr Per Gunnar Norlin trägt seine eigenen Kosten.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3504/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)