European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/3371

23.6.2026

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/450/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1390 des Rates und den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1049 des Rates vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1393 des Rates und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1051 des Rates vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan unterliegen.

(C/2026/3371)

Herrn QUIJANO BECERRA, Alvaro Andres, Herrn DUQUE BOTERO, Mateo Andres, Herrn DAGALO MUSA, Algony Hamdan und Frau OLIVEROS FORERO, Claudia Viviana – Personen die im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1390 des Rates (2) und den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1049 des Rates (3) vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1393 des Rates (5) und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1051 des Rates (6) vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan aufgeführt sind – wird Folgendes mitgeteilt:

Am 28. April 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution des VN-Sicherheitsrates 1591 (2005) eingesetzt wurde, vier Personen in die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Auf den Beschluss der Vereinten Nationen hin hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, dass diese Personen in die Listen der Personen und Organisationen aufgenommen werden sollten, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/450/GASP, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1390 und den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1049 vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und der Verordnung (EU) Nr. 747/2014, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1393 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1051 vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 aufgeführt und sind ferner bei dem mit der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verfügbar.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 6 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können ferner bei dem VN-Ausschuss, der gemäß der Resolution des VN-Sicherheitsrates 1591 (2005) eingesetzt wurde, jederzeit unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die VN-Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Focal Point for De-listing

Security Council Subsidiary Organs Branch

Room DC2 2034

United Nations

New York, N.Y. 10017

United States of America

Tel.: +1 917 367 9448

Fax: +1 917 367 0460

E-Mail: delisting@un.org

Weitere Informationen finden Sie unter: https://main.un.org/securitycouncil/en/sanctions/1591.

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; ein entsprechender Antrag ist an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)   ABl. L 203 vom 11.7.2014, S. 106, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/450/oj.

(2)   ABl. L, 2026/1390, 22.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1390/oj.

(3)   ABl. L, 2026/1049, 7.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1049/oj.

(4)   ABl. L 203 vom 11.7.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/747/oj.

(5)   ABl. L, 2026/1393, 22.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1393/oj.

(6)   ABl. L, 2026/1051, 7.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1051/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3371/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)