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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2026/3346

24.6.2026

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.12493 — TMUS / OHC / GREENLIGHT / GONETSPEED)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2026/3346)

1.   

Am 5. Juni 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

T-Mobile USA, Inc. („TMUS“, Vereinigte Staaten), kontrolliert von der Deutschen Telekom AG (Deutschland),

Oak Hill Capital Management, LLC („OHC“, Vereinigte Staaten), kontrolliert von OHCM Management (Vereinigte Staaten),

Greenlight HoldCo, Inc. („Greenlight“, Vereinigte Staaten), kontrolliert von OHC (Vereinigte Staaten),

Future Fiber Holdings, LLC („GoNetSpeed“, Vereinigte Staaten), kontrolliert von OHC (Vereinigte Staaten).

TMUS und OHC werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Greenlight und GoNetSpeed erwerben, die beide letztlich von OHC kontrolliert werden.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten (2).

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TMUS ist ein Mobilfunkunternehmen, das landesweit Sprachtelefon-, Nachrichtenübermittlungs- und Datendienste in den USA, in Puerto Rico und auf den Amerikanischen Jungferninseln anbietet.

OHC ist eine thematisch ausgerichtete Private-Equity-Gesellschaft des mittleren Marktsegments, die sich in erster Linie auf Investitionen in widerstandsfähige, defensiv wachstumsorientierte Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen digitale Infrastruktur, Finanzdienstleistungen und grundlegende Dienstleistungen konzentriert.

3.   

Sowohl Greenlight als auch GoNetSpeed sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Bereitstellung von FTTP-Breitbanddiensten (Glasfaser bis zum Gebäude) vor allem für Privatkunden im Nordosten der Vereinigten Staaten.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (3) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12493 — TMUS / OHC / GREENLIGHT / GONETSPEED

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  Die operativen Einheiten von Greenlight und GoNetSpeed werden auf Go HoldCo I, LLC („JVCo“) übertragen. Anschließend wird TMUS mittelbar 50 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte von JVCo erwerben. Die verbleibenden 50 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte werden von Greenlight Parent L.P. und Future Fiber Parent, L.P. gemeinsam gehalten, die beide mehrheitlich im Eigentum und letztlich unter der alleinigen Kontrolle von OHC stehen.

(3)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3346/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)