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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3336 |
24.6.2026 |
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Einfuhr von Stahlerzeugnissen aus Russland
(C/2026/3336)
Seit Beginn des Kriegs haben die Union und ihre Mitgliedstaaten beispiellose Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Russland zu mindern und darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaftstätigkeit der Union nicht dazu beiträgt, die Kriegsanstrengungen Russlands zu fördern.
Mit diesen Maßnahmen wurden die Handelsströme in vielen verschiedenen Branchen wie dem Stahlsektor deutlich eingeschränkt, die Abkopplung vorangetrieben und zur Widerstandsfähigkeit der Union beigetragen, aber auch gezeigt, dass die Union in der Lage ist, geeint und entschlossen zu handeln, wenn ihre Werte und strategischen Interessen auf dem Spiel stehen.
Gleichzeitig muss die Union weiterhin ihre Aufmerksamkeit auf die Bereiche richten, in denen nach wie vor Abhängigkeiten vorliegen, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Stahlerzeugnisse, deren Einfuhr noch nicht uneingeschränkt verboten ist.
Vor allem sind im Einklang mit den Übergangsbestimmungen, die in den einschlägigen restriktiven Maßnahmen festgelegt wurden, die der Rat angenommen hat (1), einige eingeschränkte Einfuhren aus Russland im Stahlsektor noch bis zum 30. September 2028 zulässig. Im Sinne einer schrittweisen, beständigen Diversifizierung sind diese Einfuhren durch Kontingente gedeckelt, deren Mengen jährlich sinken.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission weisen auf den institutionellen Rahmen hin, der für restriktive Maßnahmen gilt, und betonen, dass die einschlägigen restriktiven Maßnahmen, die vom Rat angenommen wurden, den Weg hin zu einem vollständigen Ausstieg aus den übrigen Einfuhren russischer Stahlerzeugnisse, insbesondere Brammen, bis zum 30. September 2028 untermauern.
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3336/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)