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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/3230

2.7.2026

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mitteilung der Kommission — Strategie zur Förderung der Batterieherstellung

(C(2025) 8950 final)

(C/2026/3230)

Berichterstatter:

Jason DEGUARA (MT-II)

Ko-Berichterstatter:

Marco MENSINK (NL-Kat. 1)

Berater

Stefanie HÜRTGEN (Beraterin des Berichterstatters, Gr. II)

George KAPANTAIDAKIS (Berater des Ko-Berichterstatters, Kat. 1)

Befassung

Europäische Kommission, 24.2.2026

C(2025) 8950 final

Beschluss des Plenums

22.10.2025

Rechtsgrundlage

Artikel 52 Absatz 2 GO

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Beratende Kommission für den industriellen Wandel

Annahme im Arbeitsorgan

10.3.2026

Verabschiedung im Plenum

18.3.2026

Plenartagung Nr.

604

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

196/0/0

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt die Bemühungen zur Stärkung der europäischen Batterieproduktion und zum Aufbau einer vollständig in der EU angesiedelten Batterie-Wertschöpfungskette. Die Strategie zur Förderung der Batterieherstellung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein glaubwürdigerer und längerfristiger Finanzierungsplan, eine klarere Prioritätensetzung, stärkere Umsetzungsinstrumente und ein ganzheitlicherer Ansatz erforderlich sind. Zudem sollte der Fokus der Strategie nicht nur auf Batterien für Elektrofahrzeuge liegen, sondern auch auf anderen Batteriearten.

1.2.

Der EWSA betont, dass die Bezeichnung „Made in Europe“ gleichbedeutend sein muss mit hochwertigen Produkten und strengen Sozial- und Umweltstandards. Gemeinsam mit den einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele im Batteriesektor entwickelt werden.

1.3.

Der EWSA begrüßt zwar, dass die Kommission einen deutlichen Schwerpunkt auf die Mobilisierung von Mitteln zur Stärkung der europäischen Batterieherstellung legt, betont jedoch, dass ein wirklicher „Booster-Effekt“ nur erreicht werden kann, wenn die EU-Finanzierung noch wesentlich erhöht und gezielter eingesetzt wird. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten die Mittel für die Strategie für Batterie-Booster aufstocken, auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

1.4.

Der EWSA betont, dass die Strategie eine zeitgerechte Finanzierung, verhältnismäßige und praktische Konditionalitäten und eine gleichberechtigte Behandlung und Durchsetzungsmaßnahmen für EU- und Nicht-EU-Erzeugnisse und -Komponenten, die in der EU auf den Markt gebracht werden, miteinander kombinieren muss. Wenn die Instrumente für die Finanzierung, die Genehmigungsverfahren sowie den Marktzugang und die Umsetzung aufeinander abgestimmt werden, trägt dies dazu bei, wettbewerbsfähige Giga-Projekte mit entsprechenden Ergebnissen umzusetzen, die strategische Autonomie zu stärken und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze in der Industrie zu erhalten.

1.5.

Der EWSA betont, wie wichtig es ist, kleine und mittlere Unternehmen, Lieferbetriebe und Recyclingunternehmen sowie große Produktionsanlagen zu unterstützen, um sie stärker in das Batterie-Ökosystem der EU zu integrieren. Ein solcher inklusiver Ansatz kann industrielle Ökosysteme stärken, Innovationen fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten erweitern.

1.6.

Der EWSA ist der Ansicht, dass die Strategie entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette, die u. a. Herstellung, Forschung, Recycling und damit verbundene Dienstleistungen umfasst, zahlreiche Arbeitsplätze schaffen könnte. Ihr Erfolg wird davon abhängen, ob Europa in der Lage ist, Innovationen für die industrielle Nutzung auf wirtschaftlich tragfähige, sozial verantwortliche und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichere Art umzusetzen. Der Erhalt finanzieller Unterstützung aus EU-Mitteln muss von der Qualität der Arbeitsplätze, der vollständigen Einhaltung der EU-Standards und der Angleichung an die Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte abhängig gemacht werden.

1.7.

Der EWSA betont, dass die EU einen geeigneten Rechtsrahmen, der auch eine Kopplung von staatlichen Beihilfen, öffentlichen Aufträgen und Subventionen an einen Technologietransfer und Bedingungen für den heimischen Fertigungsanteil einschließt, schaffen muss. So lässt sich ein solcher Transfer gewährleisten und lokales Fachwissen aufbauen.

1.8.

Der EWSA unterstreicht, dass die Förderung der Batterieproduktion auch die dringend notwendige Verbesserung der Demontage- und Recyclingkapazitäten beinhalten muss, damit künftige Abfallströme bewältigt und hochwertige Sekundärrohstoffe erzeugt werden können. Dies erfordert Investitionen in den Ausbau der Recyclinginfrastruktur mit gezielter Finanzierung von Recyclingtechnologien der nächsten Generation, wirksamere Sammelsysteme und bessere Durchsetzung von Recyclingvorgaben. Gleichzeitig müssen die Systeme zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert und Maßnahmen getroffen werden, um das Recycling wirtschaftlich attraktiv zu machen.

1.9.

Bei der Programmplanung im Bereich der FuI (Partnerschaft „Batterien“, SET-Plan, Horizont Europa) sollten Pilotanlagen/neuartige Anlagen, in denen batteriekritische Chemikalien hergestellt werden (Herstellung der Vorstufe von Kathodenmaterial/Beschichtung, Elektrolytproduktion/Lösungsmittelrückgewinnung und Recyclingchemie) und in der EU hergestellte Maschinen Vorrang haben. Natrium-Ionen-Batterien sollten ebenfalls in Säule V aufgenommen werden, und die Finanzierung im Rahmen der Strategie für Batterie-Booster sollte neben Lithium auch für andere chemische Stoffe genutzt werden können.

1.10.

Der EWSA empfiehlt eine spezielle thematische Beschäftigung mit dem Bereich Materialsicherheit in der Batterieherstellung, wie z. B. die paketweite Ausbreitung und Prüfungen der Entflammbarkeit von Elektrolyten, um klare Beschaffungs- und Konformitätsstandards festzulegen. Die Zusammenarbeit mit der Industrie unter Einbeziehung der Sozialpartner und die Angleichung an EU- und internationale Vorschriften würden die Sicherheit verbessern, die Marktfragmentierung verringern und eine effiziente Fertigung unterstützen.

1.11.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die im Rahmen der Strategie vorgesehene rasche Ausweitung der Batterieproduktion den Bedarf an robusten Systemen für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement erhöht. Der Ausbau der Produktionskapazität muss mit einer angemessenen Personalausstattung sowie Maßnahmen im Bereich Fortbildung und Investitionen in Präventionsmaßnahmen einhergehen. Wanderarbeitnehmer und mobile Arbeitskräfte müssen besonders berücksichtigt werden. Entscheidend sind angemessene Handbücher und Informationen über gefährliche Materialien, um das Wissen zu erweitern und Unfälle zu verhindern, sowie angemessene Arbeitsinspektionen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

1.12.

Der EWSA unterstreicht die wesentliche Rolle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Vertretung bei der Prävention arbeitsbedingter Risiken. Der soziale Dialog und die Arbeitnehmerbeteiligung sind für die Ermittlung von Gefahren unerlässlich, insbesondere wenn neue Technologien, Materialien und Produktionsmethoden eingeführt werden.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Die „Strategie für Batterie-Booster“ der Europäischen Kommission (im Folgenden „die Strategie“), die im Rahmen des Automobilaktionsplans vorgestellt wurde, zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit der europäischen Batterie-Wertschöpfungskette, die für die strategische Autonomie Europas und die europäische Produktion eine Schlüsselrolle spielt, zu stärken. Die Strategie beruht auf sechs ineinandergreifenden Säulen, die einen umfassenden Rahmen zur Stärkung des europäischen Batterie-Ökosystems bilden, indem die Themen Investitionen, Widerstandsfähigkeit der Lieferkette, Innovation und Schaffung von Nachfrage zur Unterstützung einer nachhaltigen industriellen Entwicklung miteinander verknüpft werden.

2.2.

Sie wurde als Antwort auf den zunehmenden globalen Wettbewerb, steigende Produktionskosten und anhaltende strategische Abhängigkeiten ausgearbeitet und unterstützt gleichzeitig den Übergang zu sauberer Mobilität und die Verwirklichung der Klimaneutralität. Geplant ist eine eigene „Batterie-Booster-Fazilität“, die mit 1,5 Mrd. EUR aus dem Innovationsfonds ausgestattet wird und die europäischen Batteriezellenhersteller in der kritischen Anlaufphase unterstützen soll. Die Fazilität soll weitere 300 Mio. EUR für den Ausbau der Produktion kritischer Rohstoffe zur Förderung der Lieferkette erhalten.

2.3.

Der EWSA unterstützt zwar grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Batterie-Wertschöpfungskette in der EU zu stärken, fordert jedoch einen glaubwürdigeren und längerfristigen Finanzierungsplan, eine klarere Prioritätensetzung, stärkere Umsetzungsinstrumente und einen ganzheitlicheren Ansatz. Es muss ein stärkerer Fokus auf Batterietypen jenseits von Batterien für Elektrofahrzeuge gelegt werden: Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme sind ein schnell wachsendes Nachfragesegment, das angesichts des Ausbaus erneuerbarer Energien für die Energiesicherheit und Netzstabilität von strategischer Bedeutung ist und Teil der Strategie sein sollte.

2.4.

Die Strategie wird zu einem kritischen Zeitpunkt veröffentlicht. Die europäische Batterieindustrie ist von zentraler Bedeutung für die Bemühungen der EU, ihre Industrie- und Klimaziele zu erreichen und ihre wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit und Vorsorge zu stärken. In einer Zeit, in der die regelbasierte geopolitische und wirtschaftliche Weltordnung zunehmend infrage gestellt und der Handel als Waffe eingesetzt wird, muss die EU externe Abhängigkeiten verringern und ihre eigenen Produktionskapazitäten ausbauen.

2.5.

Die Bemühungen der EU um eine größere strategische Autonomie bei der Batterieproduktion werden nicht nur ihre allgemeine Sicherheit erhöhen, sondern dürften auch wirtschaftliche Vorteile durch neue Greenfield-Investitionen bringen, die hochwertige Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig sicherstellen könnten, dass die Produktion ihren strengen Umweltstandards entspricht.

3.   Finanzielle Unterstützung, grüne Arbeitsplätze und Investitionen

3.1.

In der Strategie wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Mobilisierung finanzieller Unterstützung zur Stärkung der europäischen Batterieherstellung gelegt. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein wirklicher „Booster-Effekt“ nur erreicht werden kann, wenn die EU-Finanzierung noch wesentlich erhöht und gezielter eingesetzt wird.

3.2.

Das derzeitige Paket in Höhe von 1,5 Mrd. EUR, das hauptsächlich in Form zinsloser Darlehen bereitgestellt wird, ist im Vergleich zu den umfangreichen Vorabinvestitionen, die erforderlich sind, um den Aufbau von Gigafabriken zu beschleunigen, die Zeit bis zur Marktreife zu verkürzen und Kostenlücken mit globalen Wettbewerbern zu schließen, nach wie vor bescheiden. Ein echter Booster müsste EU-Programme umfassen, die in der Lage sind, substanzielle Investitionen in die Industrie rasch und vorhersehbar zu unterstützen und zuverlässige Nachfragesignale entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette, d. h. auch für Rohstoffe, chemische Komponenten, Zellen und Recycling, zu erzeugen. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Mittel für die Strategie für Batterie-Booster aufzustocken, auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

3.3.

Um strategische Unabhängigkeit zu erreichen und Mehrwert in Europa zu erzielen, sollte die EU den Status strategischer Projekte (wie im europäischen Gesetz zu kritischen Rohstoffen vorgesehen) und die RESourceEU-Mittel hauptsächlich Anlagen für chemische Raffination und Vorstufenproduktion vorbehalten, die für Batteriematerialien (Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan, Grafit) relevant sind. Der Rohstoffmechanismus sollte die Nachfrage bündeln und das Abnahmerisiko nicht nur für abgebaute Inputs, sondern auch für chemische Zwischenprodukte verringern. Parallel dazu würde die Veröffentlichung von Leitlinien für die Massenbilanzierung von Batteriematerialien bis zum zweiten Quartal 2026 eine investitionsfähige „Kreislaufchemie“ ermöglichen (einschließlich Lösungsmittelrückgewinnung, Salzaufbereitung und Wiederverwendung von Vorstufenprodukten) und die Umsetzung der Batterie-Verordnung mit dem bevorstehenden Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft in Einklang bringen. Diese Maßnahmen werden in der gesamten EU ein nachhaltiges Wachstum des Sektors beschleunigen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Strategie auf kohärente und verhältnismäßige Weise auf eingeführte Erzeugnisse und Komponenten angewandt wird.

3.4.

Um die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Herstellung wichtiger Chemikalien für die Batterieproduktion wiederherzustellen und für Kohärenz zwischen den Wertschöpfungsketten zu sorgen, sollte die EU dringend die sehr hohen Energiekosten angehen, die die EU-Industrie belasten, NACE 20.14 und gegebenenfalls NACE 20.16 wieder in den Ausgleich für indirekte Kosten im Zusammenhang mit dem EHS aufnehmen und den Zugang zu Strombezugs- und Differenzverträgen für energieintensive Chemieanlagen erleichtern. Gezielte und verhältnismäßige Unterstützung — im Einklang mit einem fairen Wettbewerb und gleichwertigen Anforderungen für Einfuhren aus Drittländern — sollte sich auch auf vorgelagerte batteriechemische Tätigkeiten wie die chemischen Vorstufenprodukte von Kathodenaktivmaterial (CAM) und Anodenaktivmaterial (AAM), Elektrolyte, die Lösungsmittelrückgewinnung, Bindemittel, Separatoren, Salze und die Veredelung von Schwarzmasse erstrecken.

3.5.

Der EWSA betont, wie wichtig ein politischer Rahmen ist, der lokale Vorteile sichert, das europäische Fachwissen stärkt und ausländische Investitionen in die strategische Batterieherstellung — einschließlich chemischer Anlagen — an Maßnahmen in den Bereichen Governance, Technologieaustausch, Qualifikation der Arbeitskräfte und Integration der Lieferkette knüpft. Die Kommission sollte die Verordnung über drittstaatliche Subventionen und die damit verbundenen Instrumente stärken, um Verzerrungen zu beseitigen und für einen fairen Wettbewerb im gesamten Binnenmarkt sowie eine gleichwertige Behandlung von Wirtschaftsbeteiligten aus der EU und aus Drittländern zu sorgen. Zur Verringerung des Risikos, das mit Investitionen in die Herstellung von Batteriezellen und -komponenten einhergeht, sollten spezielle EU-Finanzierungsinstrumente, einschließlich des Innovationsfonds, genutzt werden.

3.6.

Der EWSA betont, dass kleine und mittlere Unternehmen, die einen erheblichen Teil der Branche ausmachen und in erster Linie als wichtige Lieferanten von Maschinen, Robotik, Komponenten und Recyclinglösungen fungieren, gezielte Unterstützung erhalten müssen, um sie stärker in das Batterie-Ökosystem der EU zu integrieren und ihre Widerstandsfähigkeit über die großmaßstäbliche Herstellung von Batteriezellen hinaus in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Ein solcher inklusiver Ansatz kann industrielle Ökosysteme stärken, Innovationen fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten erweitern.

3.7.

Der EWSA unterstützt zwar die Bemühungen der Kommission zur Stärkung der europäischen Batterieproduktion und zum Aufbau einer Batterie-Wertschöpfungskette in der EU, betont jedoch, dass die Bezeichnung „Made in Europe“ gleichbedeutend sein muss mit hochwertigen Produkten und strengen Sozial- und Umweltstandards. Gemeinsam mit den einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, muss ein Plan zur Umsetzung des „Made in Europe“ im Batteriesektor entwickelt werden. Bemühungen zur Verringerung der Produktionskosten und des Verwaltungsaufwands dürfen nicht zu einer Schwächung der Arbeits-, Sozial- oder Sicherheitsstandards führen. Vereinfachungsmaßnahmen müssen stets mit soliden Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen einhergehen.

3.8.

Die Strategie könnte entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette, die u. a. Herstellung, Forschung, Recycling und damit verbundene Dienstleistungen umfasst, zahlreiche Arbeitsplätze schaffen. Der Erhalt finanzieller Unterstützung aus EU-Mitteln muss von der Qualität der Arbeitsplätze, der vollständigen Einhaltung der EU-Standards und der Angleichung an die Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte abhängig gemacht werden. Der EWSA fordert eine transparente Überwachung der sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Arbeitsplätze, die Qualifikationsanforderungen und die Arbeitsbedingungen.

3.9.

Die Strategie bietet auch Möglichkeiten zur Förderung grüner Arbeitsplätze im Zusammenhang mit Recycling, Second-Life-Verwendung und Lösungen für die Kreislaufwirtschaft. All diese Bereiche tragen dazu bei, strategische Abhängigkeiten zu verringern und gleichzeitig qualifizierte Arbeitsplätze in nachgelagerten Segmenten der Wertschöpfungskette zu schaffen.

3.10.

Öffentliche Investitionen sollten auch dazu beitragen, die industrielle Führungsrolle Europas zu wahren sowie eine nachhaltige industrielle Entwicklung und den regionalen Zusammenhalt zu gewährleisten. Der EWSA fordert eine ausgewogene geografische Verteilung der geförderten Projekte, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten und Regionen von den Vorteilen profitieren und die bestehenden industriellen Ökosysteme im Rahmen einer umfassenden europäischen Industriepolitik gestärkt werden.

4.   Innovation und Technologie

4.1.

Der EWSA erkennt an, dass Innovation ein Eckpfeiler der Strategie und eine wichtige Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batteriesektors ist. Zur Verbesserung der Leistung, Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz von Batterien sind kontinuierliche technologische Fortschritte notwendig.

4.2.

Bei der Programmplanung im Bereich der FuI (Partnerschaft „Batterien“, SET-Plan, Horizont Europa) sollten Pilotanlagen/neuartige Anlagen, in denen batteriekritische Chemikalien hergestellt werden (Herstellung der Vorstufe von Kathodenmaterial/Beschichtung, Elektrolytproduktion/Lösungsmittelrückgewinnung und Recyclingchemie) und in der EU hergestellte Maschinen Vorrang haben. Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Materialien (z. B. Polymere und Elektrolyt-Formulierungen mit hoher Brandsicherheit und Recyclingfähigkeit) unterstützt durch Normung und praktische Anleitung sowie entsprechende Schulungen zur Prozesssicherheit über „Net-Zero-Industry“-Akademien, sollten ein sicheres und effizientes Wachstum des Sektors in ganz Europa ermöglichen.

4.3.

Der EWSA hat bereits in der Vergangenheit hervorgehoben, welche Vorteile die Entwicklung eines Sektors für die Herstellung von Natrium-Ionen-Batterien als strategische Ergänzung zu Lithium-Batterien mit sich bringt (1). Natrium-Ionen-Batterien sollten in Säule V aufgenommen werden, und die Finanzierung im Rahmen der Strategie für Batterie-Booster sollte neben Lithium auch für andere chemische Stoffe genutzt werden können.

4.4.

Die Digitalisierung sowie fortschrittliche Fertigungstechnologien bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung der Produktionseffizienz und -qualität. Der Ausschuss betont, dass ihre Einführung mit angemessenen Schulungsmaßnahmen und Anpassungen der Arbeitsabläufe einhergehen muss.

4.5.

Die Entwicklung von Kompetenzen ist eine wichtige Voraussetzung für Innovation. Der EWSA betont, dass kontinuierliche Schulungs- und Umschulungsprogramme erforderlich sind, um den sich wandelnden technologischen Anforderungen gerecht zu werden und den sicheren Einsatz neuer Verfahren und Ausrüstungen zu gewährleisten.

4.6.

Innovationsstrategien sollten die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Forschungseinrichtungen und Ausbildungsanbietern fördern, indem sie den Wissenstransfer unterstützen und die großmaßstäbliche Einführung neuer Technologien beschleunigen.

4.7.

Die Standardisierung und die Harmonisierung von Nachhaltigkeits- und Leistungskriterien haben einen positiven Einfluss auf Innovation, da durch sie vorhersehbare Marktbedingungen geschaffen und Investitionen in hochwertige Technologien gefördert werden. Der EWSA empfiehlt eine spezielle thematische Beschäftigung mit dem Bereich Materialsicherheit in der Batterieherstellung, wie z. B. die paketweite Ausbreitung und Prüfungen der Entflammbarkeit von Elektrolyten, um klare Beschaffungs- und Konformitätsstandards festzulegen. Die Zusammenarbeit mit der Industrie unter Einbeziehung der Sozialpartner und die Angleichung an EU- und internationale Vorschriften würden die Sicherheit verbessern, die Marktfragmentierung verringern und eine effiziente Fertigung unterstützen.

4.8.

Der EWSA stellt fest, dass es in der EU im Gegensatz zu China und den USA, wo strenge Anforderungen für die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums, lokale FuE und die Qualifizierung der Arbeitskräfte bestehen, derzeit keine Vorschriften oder Anforderungen für den Technologietransfer, den heimischen Fertigungsanteil oder die Kompetenzentwicklung in Joint Ventures oder bei ausländischen Investitionen gibt. Wenn die EU eine Führungsrolle in der Batterietechnologie übernehmen will, anstatt zu einem reinen Montagestandort degradiert zu werden, benötigt sie einen geeigneten Rechtsrahmen, der auch eine Kopplung von staatlichen Beihilfen, öffentlichen Aufträgen und Subventionen an einen Technologietransfer und Bedingungen für den heimischen Fertigungsanteil einschließt. So lässt sich ein solcher Transfer gewährleisten und lokales Fachwissen aufbauen.

4.9.

Der EWSA betont, wie wichtig Innovationen sind, mit deren Hilfe ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand Verbesserungen im Bereich der Nachhaltigkeit und Sicherheit erreicht werden. Bei der Förderung der Innovation dürfen aber umfassendere industrielle und soziale Ziele nicht aus den Augen verloren werden, damit der technologische Fortschritt zu angemessenen Arbeitsplätzen, Umweltschutz und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Er unterstreicht, dass die Innovationsfinanzierung Projekten vorbehalten sein sollte, bei denen Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz berücksichtigt werden, zum Beispiel die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Verringerung der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen.

4.10.

Recycling ist für die Erreichung der Umweltziele und die strategische Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung. Der EWSA stellt fest, dass die EU weder über ausreichende Einrichtungen noch über die erforderliche Technologie für das Recycling von Batterien verfügt, insbesondere für die Mengen an Batterien aus Elektrofahrzeugen, die voraussichtlich ab 2030 an das Ende ihrer Lebensdauer gelangen werden. Der Europäische Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass „die meisten Recyclingziele der EU weder Anreize für das Recycling einzelner Rohstoffe noch für die Verwendung recycelter Rohstoffe bieten“, und die Engpässe hervorgehoben, die die Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingindustrie der EU beeinträchtigen (2). Der EWSA fordert einen ganzheitlichen Ansatz zur Förderung der Batterieproduktion, wobei er auch anerkennt, dass dringend ein Ausbau der Kapazitäten erforderlich ist, um künftige Abfallströme zu bewältigen und hochwertige Sekundärrohstoffe zu erzeugen.

4.11.

Der EWSA betont, dass die Einstufung von Lithium-Ionen-Altbatterien und Schwarzmasse als gefährlicher Abfall ab Dezember 2026 und das Verbot von Ausfuhren in Nicht-OECD-Länder nur dann wirksam sein werden, wenn die EU sicherstellt, dass diese Ströme innerhalb des Binnenmarkts effizient zirkulieren können. Andernfalls läuft die EU Gefahr, interne Engpässe zu schaffen: Bevorratung, Verzögerung der Behandlung von Altbatterien und Fehlanreize, einschließlich illegaler Ströme, trotz des Ausfuhrverbots.

4.12.

Der EWSA fordert Maßnahmen zur Erleichterung der vorschriftsmäßigen Verbringung innerhalb der EU zu zugelassenen Anlagen, die die gesamte Kette von der Sammlung und Verbringung von Altbatterien bis zu den Vorbehandlungsanlagen (Demontage, Diagnostik, sichere Lagerung) und die Weiterbeförderung von Schwarzmasse zu Veredelungs- und Verwertungsanlagen abdecken.

4.13.

Schlussendlich ist der EWSA der Meinung, dass der Erfolg der Strategie davon abhängen wird, ob Europa in der Lage ist, Innovationen für die industrielle Nutzung auf wirtschaftlich tragfähige, sozial verantwortliche und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichere Art umzusetzen.

5.   Gesundheit und Sicherheit

5.1.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss im Rahmen der Strategie und der Entwicklung der europäischen Batterie-Wertschöpfungskette eine zentrale Rolle spielen. Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Batterien, darunter Herstellung, Montage, Recycling und Verarbeitung von Rohstoffen, gelten bestehende Rechtsvorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz. Trotzdem muss der EWSA feststellen, dass der rasche Aufbau von Batterie-Gigafabriken in einigen Mitgliedstaaten zu erheblichen arbeitsbedingten Risiken (3) und sogar zu Unfällen geführt hat. Er betont, dass die im Rahmen der Strategie für Batterie-Booster vorgesehene rasche Ausweitung der Batterieproduktion den Bedarf an robusten Systemen für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement erhöht. Der Ausbau der Produktionskapazität muss daher mit einer angemessenen Personalausstattung sowie Maßnahmen im Bereich Fortbildung und Investitionen in Präventionsmaßnahmen einhergehen, wobei Wanderarbeitnehmer und mobile Arbeitskräfte besonders zu berücksichtigen sind und für angemessene Handbücher und Informationen über gefährliche Stoffe zu sorgen ist, um das Wissen zu erweitern und Unfälle zu verhindern.

5.2.

Der EWSA betont, dass die Arbeitsschutzvorschriften der EU konsequent angewandt und durchgesetzt werden müssen. Er unterstreicht des Weiteren, dass unbedingt klare Anforderungen formuliert und alle Produkte und Akteure gleichbehandelt werden müssen, auch in der EU auf den Markt gebrachte Batterien und Bauteile aus dem Ausland. Insbesondere muss eine Einhaltung der EU-Normen sichergestellt werden. Um eine Marktfragmentierung zu verhindern und Fairness zu fördern, sollte der Schwerpunkt bei der Umsetzung auf der Ausarbeitung praktischer Leitlinien und der gegenseitigen Anerkennung gleichwertiger Standards liegen.

5.3.

Die Risikobewertung, auch in Bezug auf neu auftretende Risiken, ist ein Eckpfeiler der Prävention. Der EWSA unterstützt Risikobewertungsverfahren, die dem technologischen Fortschritt und den sich entwickelnden Materialien Rechnung tragen, wobei doppelte Verfahren zu vermeiden sind. Die Leitlinien sollten einen Beitrag zu einer effizienten Dokumentation und der Anerkennung gleichwertiger Ansätze leisten. Dies soll Herstellern aus der EU Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass auch Hersteller aus nicht-EU-Ländern, die ihre Waren auf dem Binnenmarkt in den Verkehr bringen, dieselben Vorgaben einhalten.

5.4.

Für die Chemikaliensicherheit gelten weiterhin die bestehenden EU-Rechtsvorschriften (z. B. REACH und CLP sowie Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz). Die Umsetzung sollte risikobasiert und verhältnismäßig bleiben, wobei der Schwerpunkt auf der sicheren Handhabung — insbesondere gefährlicher Chemikalien — sowie auf Lagerungs- und Überwachungsverfahren liegen sollte. Sofern dies technisch machbar und leistungsgerecht ist, sollte eine Substitution gefördert werden. Der EWSA spricht sich dafür aus, die Innovationsfinanzierung Projekten vorzubehalten, bei denen auf eine ergonomische Gestaltung und eine geringere Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen geachtet wird, sowie dafür, stärker digitale Instrumente für die Echtzeit-Risikoüberwachung und prädiktive Sicherheitssysteme zu nutzen.

5.5.

Der EWSA betont, dass Vorschriften für alle Marktteilnehmer und auch für eingeführte Batterien und Komponenten gleichermaßen durchgesetzt werden müssen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und hohe Standards aufrechtzuerhalten. Es sollten aber keine zusätzlichen, EU-spezifischen Belastungen entstehen.

5.6.

Der EWSA unterstreicht die wesentliche Rolle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Vertretung bei der Prävention arbeitsbedingter Risiken. Der soziale Dialog einschließlich Tarifverhandlungen und die Arbeitnehmerbeteiligung sind für die Ermittlung von Gefahren unerlässlich, insbesondere wenn neue Technologien, Materialien und Produktionsmethoden eingeführt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine angemessene Aus- und Weiterbildung erhalten, die auf ihre spezifischen Aufgaben zugeschnitten ist.

5.7.

Der EWSA betont die Bedeutung der Durchsetzung. Dafür werden angemessen ausgestattete Arbeitsaufsichtsbehörden und für die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständige Behörden benötigt, insbesondere in neuen und rasch expandierenden Industriesektoren.

Brüssel, den 18. März 2026

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Séamus BOLAND


(1)  Stellungnahme des EWSA — Stärkung der strategischen Autonomie der EU und Entwicklung einer grüneren und blauen Wirtschaft: das Potenzial der Natrium-Ionen-Batterieherstellung (ABl. C, C/2026/2542, 22.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2542/oj).

(2)   Sonderbericht 04/2026: Kritische Rohstoffe für die Energiewende: Keine solide Strategie vorhanden.

(3)  Zum Beispiel Exposition gegenüber Chemikalien (wie NMP), Staub, Dämpfe, elektrische Gefahren, Brandrisiken und körperlich anspruchsvolle Aufgaben.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3230/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)