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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3199 |
9.6.2026 |
Mitteilung an die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2026/1226 des Rates, und der Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1225 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, unterliegen
(C/2026/3199)
Den Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2026/1226 des Rates (2), und in Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1225 des Rates (4) über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen sollten, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/1532 und der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktiven Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, aufgenommen werden sollten. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen, Organisationen und Einrichtungen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.
Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1529) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3a der Verordnung).
Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise jederzeit beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Damit die Anträge bei der nächsten Überprüfung berücksichtigt werden können, sollten sie bis zum 19. Juni 2026 an folgende Anschrift gerichtet werden:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Horizontale und globale Angelegenheiten |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20.
(2) ABl. L, 2026/1226, 8.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1226/oj.
(3) ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 1.
(4) ABl. L, 2026/1225, 8.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1225/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3199/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)