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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/3042

15.6.2026

Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Mons (Belgien), eingereicht am 25. Februar 2026 – Camille ASBL/RT

(Rechtssache C-132/26, Camille)

(C/2026/3042)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour du travail de Mons

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Camille ASBL

Berufungsbeklagter: RT

Vorlagefragen

1.

Sind Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (1), Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG (2) und Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 (3), die den Grundsatz der Gleichbehandlung der Unionsbürger verankern, dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Gewährung von Familienbeihilfen an die Voraussetzung knüpft, dass das betreffende Kind, das Unionsbürger ist, im zuständigen Mitgliedstaat, in dem es tatsächlich mit seinen Eltern wohnt, über einen Aufenthaltstitel verfügt, was dazu führt, dass der Elternteil dieses Kindes, der ebenfalls Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, aber keinen solchen Aufenthaltstitel (mehr) besitzt, von der Gewährung dieser Beihilfen ausgeschlossen wird, obwohl er dort seinen tatsächlichen Wohnsitz hat und einer wirtschaftlichen Tätigkeit (im vorliegenden Fall einer unselbständigen Beschäftigung) nachgeht und somit zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staates beiträgt?

2.

Falls die erste Frage bejaht wird: Wird eine solche Ungleichbehandlung, die gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG und Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 verstößt, dadurch angemessen ausgeglichen, dass eine andere Bestimmung der fraglichen Regelung dasselbe Kind von der Verpflichtung zum Besitz eines Aufenthaltstitels befreit, wodurch derselbe Elternteil während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten ab dessen Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats Familienbeihilfen beziehen kann?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004, L 166, S. 1).

(2)  Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. 2011, L 141, S. 1).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3042/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)