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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/2993 |
1.6.2026 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.12412 — INCHCAPE / SILVER STAR)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2026/2993)
1.
Am 22. Mai 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Inchcape International Holdings Limited („Inchcape“, Vereinigtes Königreich), |
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Silver Star Motors EAD, Silver Star Retail EAD, Silver Star Premium Mobility EAD und Silver Star Real Estate EOOD (zusammen „Silver Star“, Bulgarien), kontrolliert von Silver Star Motors Holding Limited (Vereinigtes Königreich). |
Inchcape wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über Silver Star erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Inchcape ist ein multinationales Automobilunternehmen, das die Marken Toyota und Lexus auf Groß- und Einzelhandelsebene vermarktet, Gebrauchtfahrzeuge vertreibt und als Versicherungsmakler tätig ist. |
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Silver Star ist der Generalvertreiber der Marke Mercedes-Benz in Bulgarien und landesweit für Groß- und Einzelhandel zuständig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.12412 — INCHCAPE / SILVER STAR
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2993/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)